Erasmus-Infoveranstaltung
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- Stefanie Giese
- vor 6 Jahren
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Transkript
1 Erasmus-Infoveranstaltung
2 Wie geht es weiter? - Meldung durch Göttingen an der Gastuniversität für Wintersemester teilweise geschehen - Für das Sommersemester erst im Juni/Juli - Anschreiben der Gastuni an Studierenden mit weiterem Vorgehen (Immatrikulation, Housing etc) - Trotzdem schon mal auf Homepage von Gasthochschule informieren - Anmeldung durch Studierenden an Gastuni
3 Vor der Abreise in Göttingen - Antrag auf Auslandsbafög ausfüllen, falls noch nicht geschehen (Stellungnahme der Fak. nur auf besondere Aufforderung des Bafögamtes) - Kurse auf Homepage der Gastuni raussuchen, an der Fakultät unterschreiben lassen, an Gastuni schicken - Sprachkurse (ZESS, Fakultäten) - Zimmer untervermieten: Welcome Centre von-siebold- Str. 2, welcome@uni-goettingen.de - Auslandskrankversicherung mit Krankenkasse abklären - Online-Sprachtest, Link kommt automatisch von GI
4 Beurlaubung - Kann, muss nicht - Keine Auswirkung auf Freiversuch (dieser ist nur abhängig von drei abgelegeten Prüfungen, eine davon bestanden) - Antrag auf Unihomepage, einzureichen bei Studienzentrale mit Kopie der Online-Nominierung, keine Unterschrift der Fakultät nötig - Auch bei Beurlaubung möglich auf Antrag Klausuren gr. Schein zu schreiben (Antrag an studieren@jura.unigoettingen.de) - Pro: geringerer Semesterbeitrag (z.z. 77 Euro) - Contra: bis zum nächsten Semester kein Semesterticket
5 InDiGU-Projekt (Integration & Diversity an der Universität Göttingen) - Zertifikatsprogramm mit interkulturellen Training - Fachpartnerschaften - Sprachtandems - ECTS credits - Sprachtandemabend Uhr ZHG Foyer - Nähere Informationen im Internet und bei Frau Hennemuth (uhennemuth@jura.uni-goettingen.de, Raum 0.168)
6 Stipendium: - Z.Z Euro pro Monat, Berechnung nach Angabe auf Nominierung, in 2 Raten - Sollte der bestätigte Aufenthalt kürzer sein, muss das überzählige Geld zurückgezahlt werden. Das Geld wird auf das in der Nominierung angegebene Konto überwiesen Stipendien stehen direkt der Juristischen Fakultät zu, die entsprechenden Studierenden sind informiert. Weitere Stipendien werden von Göttingen International verlost, kann wg. Nachrückern bis zum Ende des Aufenthalts geschehen Rate wird ausgezahlt, wenn Grant Agreement, Learning Agreement und Certificate of Arrival eingereicht sind Rate kommt, wenn der Rest der einzureichenden Unterlagen vorliegt. - Grund der neuen Regelungen: Rücktritte führten zu immer geringerer Zuteilung von EU-Geldern
7 Monatsrate unterschiedlich nach Ländergruppen Gruppe 1/Hoch: Frankreich, Italien, Großbritannien, Österreich, Finnland, Schweden, Dänemark, Irland, Norwegen, Liechtenstein Gruppe 2/Mittel: Spanien, Deutschland, Türkei, Niederlande, Belgien, Tschechien, Portugal, Griechenland, Slowenien, Kroatien, Luxemburg, Zypern, Island Gruppe 3/Niedrig: Polen, Rumänien, Ungarn, Litauen, Slowakei, Bulgarien, Lettland, Estland, Malta
8 Für das Stipendium 1. Rate: - Grant Agreement (von Göttingen International, an Göttingen International - Learning Agreement (vorläufig) von Studierendem, Heimatuniversität und Gastuniversität unterschrieben, dann an Jura Erasmus-Büro schicken, -Anhang reicht - Unbedingt Formular von Göttingen verwenden!!! - Nach Ankunft an Gastuni Certificate of Arrival unterschreiben lassen und an Göttingen International schicken
9 Unterkunft im Gastland - Ob Unterkunft gestellt wird, variiert - Erfahrungsberichte lesen - von Gastuni beachten - Teilweise sehr kurze Frist für Wohnheime, deswegen schon mal Homepage der Gastuni prüfen - Internet - Facebook - Abwägen, ob schon aus Deutschland gemietet wird - Aufpassen auf Betrüger!
10 Nach Ankunft in Gastland - Certificate of Arrival unterschreiben lassen und an Göttingen International senden - Falls vorher noch nicht geschehen: Learning Agreement unterschreiben lassen und an Fakultät und GI senden - Ggf. später Revised Learning Agreement mit Gastuni machen und an Fakultät senden
11 Verlängerung - Nur möglich, wenn im Bilateral Agreement (Homepage) zwei Semester aufgeführt sind - Ohne Stipendium für das zweite Semester - Zustimmung von Gastuni per an Fakultäts- Erasmusbüro Göttingen Am Ende des Aufenthalts - Transcript of Records auf Learning Agreement nur, wenn Gastuni kein eigenes Formular hat (selten) - Certificate of Stay ausfüllen lassen
12 Nach Rückkehr - Revised Learning Agreement im Erasmusbüro abgeben, falls vorliegend und noch nicht geschehen - Certificate of Stay bei Göttingen International einreichen - Selbstverfasster Erfahrungsbericht (mind. 3 Seiten) an erasmus@jura.uni-goettingen.de und an sabine.pluennecke@zvw.uni-goettingen.de schicken - NICHT ausgedruckt abgeben - Studienzeitbescheinigung aus Göttingen (ecampus) Erasmusbüro - EU-Survey: Link kommt automatisch - Ggf. Transcript of Records bei Erasmusbüro abgeben - Zweiter Online-Sprachtest (automatisch ang t)
13 Checkliste von Göttingen International unter: ABER: Informationen auf Fakultätshomepage, Flyer, Präsentation gehen ggf. vor
14 Neu und wichtig: (1. Prüfung und BA) Zukünftig sind unabhängig von den Vorgaben der Fakultät 10 ECTS credits im Ausland zu erbringen. Dies sind normalerweise 1 bis 2 bestandene Kurse. Dazu zählen auch Sprachkurse, wenn sie auf dem Learning Agreement stehen. Sollte dies nicht erreicht werden, wird das Stipendium von Göttingen International zurückgefordert. (nur 1. Prüfung) Dies berührt nicht die Verpflichtung drei fachwissenschaftliche Prüfungen zu machen und eine zu bestehen, die vom LJPA zur Anerkennung für das Freisemester gefordert werden. Reine Sprachkurse zählen hier nicht dazu.
15 Abzulegende Prüfungen und LJPA Jura 1. Prüfung: - Drei Fachprüfungen (keine Sprachkurse), eine bestandene Prüfung, ECTS credits sind von Göttingen aus egal - Alternativ Nachweis über 8 SWS und eine bestandene Prüfung Im Ausland möglich: - Fachspezifischer Fremdsprachenschein - Wirtschafts- oder sozialwissenschaftlicher Schein - Vorbereitende Leistung für Schwerpunkt - Schwerpunktvorlesungen - Praktika bei Verwaltung und Rechtsanwalt - Bescheinigung für das LJPA durch das Erasmusbüro, wenn alles vorliegt, gilt als Sprachnachweis und für den Freischuss
16 Abzulegende Prüfungen und Anerkennungen 2-Fächer-Bachelor: - Drei Fachprüfungen (keine Sprachkurse), eine bestandene Prüfung, ECTS credits sind von Göttingen aus egal - Ob Prüfungen an anderen Fakultäten möglich sind, hängt von der Gastuni ab - Anrechnungen von Auslandsleistungen an der Juristischen Fakultät nur ohne Note - Anrechnung am besten vorher mit Fakultätsprüfungsämtern absprechen
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