vfdb-richtlinien - ENTWURF -
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- Volker Hafner
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1 vfdb-richtlinien vfdb E 10/04 Dekontamination bei Einsätzen mit ABC-Gefahren - ENTWURF - Haftungsausschluss: Dieses Dokument wurde sorgfältigst von den Experten der vfdb erarbeitet und vom Präsidium der vfdb verabschiedet. Der Verwender muss die Anwendbarkeit auf seinen Fall und die Aktualität der ihm vorliegenden Fassung in eigener Verantwortung prüfen. Eine Haftung der vfdb und derjenigen, die an der Ausarbeitung beteiligt waren, ist ausgeschlossen. Vertragsbedingungen: Die vfdb verweist auf die Notwendigkeit, bei Vertragsabschlüssen unter Bezug auf vfdb-dokumente die konkreten Leistungen gesondert zu vereinbaren. Die vfdb übernimmt keinerlei Regressansprüche, insbesondere auch nicht aus unklarer Vertragsgestaltung. Technisch-Wissenschaftlicher Beirat (TWB) der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.v. Postfach 1231, Altenberge 1-23
2 Inhalt 1 Vorwort 3 2 Abkürzungen 4 3 Definitionen 5 4 Dekon-Grundsätze 6 5 Stufenkonzept 7 6 Einsatzorganisation Führungsorganisation Zeitvorgaben Gliederung des Raumes Dekon-Platz Schutz des Dekon-Personals 12 7 Dekon P und Dekon V Allgemeine Grundlagen Dekon P Dekon V Erneuter Einsatz von Personal und Schutzkleidung 16 8 Dekon G Grundsätze Einsatzgeräte 17 9 Fahrzeug- und Geräteausstattung Ausstattung der Löschfahrzeuge Sondergeräte zur Dekontamination Reinigungsgerät Reinigungsmittel Ver- und Entsorgung Aus- und Fortbildung Dekon-Maßnahmen in Abhängigkeit von der Dekon-Stufe und den Kontaminationen (Dekon-Matrix)
3 1 Vorwort Feuerwehreinsätze mit ABC-Gefahren bedingen neben der eigentlichen Gefahrenabwehr auch Maßnahmen für eine Dekontamination von Geräten und Personen nach dem Verlassen des Gefahrenbereiches. Das Referat 10 der vfdb hat die Problematik aufgegriffen: Die vfdb-richtlinie 10/04 - Dekontamination bei Feuerwehreinsätzen mit ABC-Gefahren wurde erstmals 1998 verabschiedet. Nach acht Jahren und der zwischenzeitlichen Einführung der FwDV 500 war es erforderlich, diese Richtlinie zu aktualisieren. Eine konzeptionelle Abstimmung mit den Planungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ist erfolgt. Ebenso wurden die Inhalte des Bund-Länder-Konzeptes zur Verletzten-Dekontamination, Stand September 2005, berücksichtigt. Die vorliegende Richtlinie zur Dekontamination bei Feuerwehr-Einsätzen mit ABC- Gefahren ist als Rahmenrichtlinie und Ergänzung zur FwDV 500 zu verstehen. Jeder Anwender muss bei der Umsetzung dieser Richtlinie sowohl die örtliche Leistungsfähigkeit der Feuerwehr (Fahrzeuge, Geräte, Schutzausrüstung, Personal etc.) als auch die eventuell vorhandenen besonderen Gefahrenquellen in seiner Einsatztaktik, der Ausbildung, der Einsatzplanung und der vorgehaltenen Ausrüstung berücksichtigen. Bei allen Einsätzen sind die Grundsätze der Einsatzstellenhygiene zu beachten, wie sie z. B. für Brände in der vfdb-richtlinie 10/03 beschrieben sind. Deshalb wurden die vier bisherigen Dekon-Stufen gemäß FwDV 500 auf drei Stufen reduziert. Es ist notwendig, bei Einsätzen der Gefahrengruppen III nach FwDV 500 auch für die Dekontamination Expertenwissen einzuholen. Dies können z. B. Fachberater der Feuerwehr oder staatlich geprüfte Desinfektoren (bei B-Gefahren) oder aber - vor allem bei Einsätzen mit C-Gefahren - auch über TUIS erfolgen. Grundsätzlich ist zu beachten, dass bei B-Gefahren ein Kontaminationsnachweis derzeit nicht möglich ist und daher auf Verdacht desinfiziert und anschließend dekontaminiert werden muss. Gleiches gilt beim C-Einsatz, falls ein Kontaminationsnachweis nicht zeitgerecht möglich ist. 3-23
4 Zur Festlegung von Art und Umfang der Personendekontamination sowie Entscheidung über die Notwendigkeit einer weiteren Versorgung/Behandlung von Betroffenen und/oder eigenem Personal sind speziell qualifizierte Führungskräfte erforderlich. Eine Besonderheit stellen Desinfektionsmaßnahmen im Zusammenhang mit Seuchen dar. Festlegungen über Art, Umfang und Durchführung der Maßnahmen trifft die zuständige Fachbehörde, da die Feuerwehr nur unterstützend tätig wird! 2 Abkürzungen BBK = Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe BGR = Regel der Berufsgenossenschaft CSA = Chemikalienschutzanzug Dekon = Dekontamination (durch Einsatzkräfte) Dekon-LKW P = Dekontaminations-Lastkraftwagen für Personen-Dekon DMF = Dekontaminations-Mehrzweckfahrzeug FA = Feuerwehrangehörige/r FB = Fachberater/in FwDV = Feuerwehr-Dienstvorschrift KSA = Kontaminationsschutzanzug (für den A-Einsatz) MANV = Massenanfall von Verletzten/Betroffenen PA = Preßluftatmer PES = Peressigsäure PSA = Persönliche Schutzausrüstung RL = (vfdb-)richtlinie RTW = Rettungswagen TUIS = Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem der chemischen Industrie 4-23
5 3 Definitionen Kontamination Kontamination im Sinne dieser Richtlinie ist die Verunreinigung der Oberfläche von Lebewesen, des Bodens, von Flüssigkeiten und/oder von Gegenständen mit radioaktiven, biologischen oder chemischen Gefahrstoffen. Dekontamination durch die Feuerwehr Dekontamination durch die Feuerwehr im Sinne dieser Richtlinie ist die Verringerung bzw. Beseitigung eines Gefahrstoffes von Oberflächen (vorrangig von Schutzkleidung und eigenen Geräten). Sie kann als Trocken- oder Nassdekontamination erfolgen. Direkt vor Ort kann bei Schutzkleidung und eigenen Geräten in der Regel nur eine Grobreinigung durchgeführt werden, die einen Transport erlaubt. Um die volle Einsatzbereitschaft wieder herzustellen, muss ihr in den meisten Fällen eine Dekontamination folgen, bis gesetzliche Grenzwerte unterschritten werden. Als Abkürzungen werden Dekon (allgemein), Dekon P (Dekontamination von Personal mit PSA) und Dekon G (Dekontamination von Geräten inkl. PSA und Gelände) und Dekon V (Dekontamination von Verletzten und ungeschützten Personen) verwendet. Dekon-Platz Der Dekon(taminations)-Platz ist der Bereich der Einsatzstelle, in dem die Dekontamination von Personen und/oder Geräten durchgeführt wird. Er ist in der Regel eindeutig markiert und liegt auf der Grenze des Gefahrenbereichs bzw. ist mit diesem durch einen abgesperrten Weg verbunden. Naßdekontamination Als Naßdekontamination wird die Anwendung von flüssigen Dekontaminationsmitteln zur Oberflächenreinigung bezeichnet. Das Verfahren besteht aus Aufbringen, ggf. mechanischer Einarbeitung bzw. Einwirken lassen und Abspülen des Reinigungsmittels. 5-23
6 Trockendekontamination Trockendekontamination ist das Reinigen von Oberflächen ohne Verwendung von flüssigen Dekontaminationsmitteln. Als Verfahren kommen hier z. B. Absaugen, Abtupfen, Abwischen und der Einsatz von Bindemitteln in Frage. Im erweiterten Sinne gehört auch die sichere Fixierung einer staubförmigen Kontamination durch Sprühkleber zur Trockendekontamination. Spot-Dekontamination Als Spot-Dekontamination oder Teilkörperdekontamintion wird eine schnelle Grobreinigung einzelner Körperstellen (Gesicht, Armbeuge, Wunden o. ä.) bezeichnet. Ziel der Maßnahme ist es, eine medizinische Erstversorgung ohne Inkorporation zu ermöglichen bzw. die schädigende Einwirkung einer Kontamination in Wunden und stark kontaminierten Körperstellen zu verringern. 4 Dekon-Grundsätze Die Regeln der allgemeinen Einsatzstellenhygiene für Einsatzkräfte (vgl. vfdb-rl 10/03) gelten auch bei ABC-Einsätzen. Weitere allgemeine Grundsätze für die Dekontamination sind: - Eine Inkorporation ist während der Dekontamination auszuschließen! - Eine Kontaminationsverschleppung aus dem Gefahrenbereich bzw. dem Dekon- Platz ist zu vermeiden; Abwässer sind aufzufangen. - Bei Beteiligung von A-Gefahrstoffen sind Abwässer und abgelegte Schutzkleidung auf radioaktive Kontamination zu prüfen. - Bei Verdacht auf Mehrfachkontamination mit A-, B- und/oder C-Gefahrstoffen gilt für Personen in Schutzkleidung und für Geräte folgende Dekon-Reihenfolge: 1.) B-Dekon: Aufbringen von Desinfektionsmittel, Einwirken 2.) C-Dekon: Entfernen chemischer Kontaminationen (inkl. Desinfektionsmittel) mit Wasser und ggf. Reinigungszusätzen 3.) A-Dekon: Kontaminationsnachweis nach Ablegen der dekontaminierten Bekleidung bzw. nach der C-Dekon 6-23
7 - Hautkontamination ist möglichst schnell zu entfernen und dabei nicht weiter zu verteilen (Abtupfen). Abschließend ist eine gründliche Körperreinigung durchzuführen. Dabei sollte die Haut der Person nicht erwärmt werden (nicht heiß, sondern nur lauwarm duschen!), um ein Öffnen der Poren und damit ein weiteres Eindringen des Schadstoffes zu vermeiden. Besteht danach weiterhin der Verdacht auf Kontamination / Inkorporation, so ist die Person einem geeigneten bzw. ermächtigten Arzt vorzustellen 1. Dabei ist auf die Art der Kontamination (kontaminierter Bereich, Stoff, Dauer der Einwirkung etc.) hinzuweisen. Ferner ist eine Registrierung der kontaminierten Personen erforderlich (vgl. MANV). 5 Stufenkonzept Das nachfolgende Stufenkonzept gilt für die Dekon P und grundsätzlich auch für die Dekon V. Festlegungen zur Dekontamination von Geräten sind im Abschnitt 8 getroffen. Eine Übersicht enthält die Dekon-Matrix im Abschnitt 12. Dekon-Stufe I: Notdekontamination von Personen im ABC-Einsatz 2! Diese Stufe ist sofort von den ersten Einheiten sicherzustellen, sobald in den Gefahrenbereich vorgegangen wird! Sie ist z. B. bei Beschädigung der Schutzausrüstung, bei Kontamination der Haut, bei Atemluftmangel oder bei Verletzungen, die sofort behandelt werden müssen, notwendig. Wesentliche Merkmale: Notmaßnahme zur Rettung von Menschenleben bzw. zur Verhinderung von schweren Gesundheitsschäden (vgl. ABC-Selbsthilfe des Katastrophenschutzes), Grundlage der Verletzten-Dekontamination (Dekon V). 1 Die Schwelle hierfür sollte möglichst niedrig sein! 2 Erstmaßnahmen zur Notdekontamination von Personen müssen allen FA bekannt sein, da auch bei Brand- oder sonstigen Einsatzstellen plötzliche Kontaminationen, z. B. durch vorher nicht erkannte Gefahrstoffe, auftreten können. 7-23
8 Dekon-Stufe II: Standardgrobreinigung! Diese Stufe ist bei jedem ABC-Einsatz mit persönlicher Schutzausrüstung (z. B. CSA, KSA) sicherzustellen. Wesentliche Merkmale: Standardvorgehen bei jedem ABC-Einsatz; Sachgerechte Grobreinigung und Auskleiden ohne Kontaminationsverschleppung und ohne Gefährdung des Dekon-Personals. Dekon-Stufe III: Erweiterte Dekontamination! Diese Stufe ist z. B. bei umfangreichen Dekonmaßnahmen und/oder starken bzw. schwer löslichen Verschmutzungen sicherzustellen. Wesentliche Merkmale: Erweiterung der Dekon-Stufe II, z. B. durch kontinuierliche Bereitstellung von warmem Wasser, Verwendung besonderer Dekon-Mittel, Duschmöglichkeiten, Bereitstellung beheizter Aufenthaltsbereiche (Zelte), sachgerechte Sammlung und Entsorgung auch größerer Abwassermengen, Gewährleistung eines lange andauernden Betriebs, i.d. R. überörtliche Einsatzplanung erforderlich. 6 Einsatzorganisation 6.1 Führungsorganisation An der Einsatzstelle sollte grundsätzlich ein eigener Einsatzabschnitt "Dekontamination" eingerichtet werden. Abb. 1: Beispiel zur Führungsorganisation bei einem ABC-Einsatz (Quelle: FwDV 500) 8-23
9 6.2 Zeitvorgaben Bei Verwendung von Isoliergeräten wird auch während der Dekontamination vom Schutzkleidungsträger weiterhin Atemluft aus dem Luftvorrat verbraucht. Dies ist bei der Einsatzplanung zu berücksichtigen! Besteht die Gefahr einer Kontamination der eingesetzten Trupps, so dürfen Kräfte im Gefahrenbereich erst eingesetzt werden, wenn die Dekontamination am Einsatzort (mind. Stufe II) gewährleistet ist - Menschenrettung 3 ausgenommen! Der Dekon-Platz muss grundsätzlich spätestens 15 min 4 nach der ersten PA-Beatmung der eingesetzten Trupps betriebsbereit sein. Eine Not-Dekon muss ab Einsatzbeginn möglich sein! Daraus folgt für die Einsatzplanung:! Eine Dekon-Einheit ist zu alarmieren, sobald die Beteiligung von ABC- Gefahrstoffen erkennbar ist; spätestens wenn Einsatz von CSA/KSA abzusehen ist.! Über die räumliche Verteilung von Dekon-Einheiten auf die jeweilige Gebietskörperschaft oder über die Mitführung von geeigneter Dekon-Ausrüstung auf den Einsatzfahrzeugen mit Schutzkleidung ist sicherzustellen, dass der Dekon-Platz zeitgerecht einsatzbereit ist. 6.3 Gliederung des Raumes Bei allen ABC-Einsätzen sind um die Gefahrenstelle ein Gefahren- und ein Absperrbereich festzulegen. Näheres regelt die FwDV 500. Die Lage des Dekon-Platzes wird durch den Einsatzabschnittsleiter Dekon in Absprache mit der Einsatzleitung bestimmt. Sie orientiert sich an der Festlegung des Gefah- 3 Menschenrettung schließt hier neben dem In-Sicherheit-bringen von Personen auch Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ein, die dazu geeignet sind, Menschen vor weiteren Schaden durch die Einwirkung von ABC-Stoffen zu schützen, z. B. das Schließen einer Leckage. 4 Hier wird von normalen PA (1600l Luftvorrat) und normalen Schutzanzügen ohne externe Luftversorgung ausgegangen. 9-23
10 renbereiches 5. Der Dekon-Platz soll in der Regel auf der windzugewandten Seite des Gefahrenbereiches (Luv) liegen (Abb. 2). Bei der Erkundung und Festlegung des Dekon-Platzes sind u. a. folgende Punkte zu berücksichtigen: - Abstand zum Gefahrenbereich (im B- und C-Einsatz möglichst nah, im A-Einsatz so weit entfernt, dass die Nullrate am Dekon-Platz festgestellt werden kann! 6 ) - eindeutige Kennzeichnung der verschiedenen Bereiche des Dekon-Platzes - günstige Zu- und Abwege (diese sind ebenfalls zu kennzeichnen z. B. durch Abtrassieren) - Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten (Strom, Wasser, Abwasser), ggf. Auffangmöglichkeiten für Abwasser - Witterungseinflüsse - Geländegegebenheiten Insbesondere der Raumbedarf für den Dekon-Platz muss von Beginn an in die Raumordnung der Einsatzstelle eingeplant werden. Der Gefahrenbereich darf nur über einen Dekon-Platz verlassen werden. Abb. 2: Lage der Dekon-Plätze und Verlauf der Wege an einer ABC-Einsatzstelle 5 Das gilt auch bei Änderungen am Gefahrenbereich im Einsatzverlauf! Ggf. muss der Dekon-Platz bei raschen Lageänderungen (z. B. Explosionsgefahr) aufgegeben und neu eingerichtet werden! 6 An der Grenze des Gefahrenbereichs kann im A-Einsatz eine Gamma-Dosisleistung von bis zu 25 µsv/h vorliegen. Bei dieser Gamma-Dosisleistung ist kein Kontaminationsnachweis möglich, so dass der Dekon-Platz zwangsläufig in einigem Abstand errichtet werden muss! Der Weg zum Dekon-Platz ist abzutrassieren! 10-23
11 6.4 Dekon-Platz Ein Dekon-Platz ist bei jedem ABC-Einsatz, der mit persönlicher Schutzausrüstung (z. B. CSA, KSA) durchgeführt wird, einzurichten. Er hat die Funktion einer Schleuse und verhindert eine Gefährdung des eingesetzten Personals beim Ablegen der persönlichen Schutzausrüstung und eine Verschleppung von Kontaminationen aus dem Gefahrenbereich (auch durch Verletzte). Der Dekon-Platz ist in einen Schwarzbereich (unreiner Bereich) und einen Weißbereich (sauberer Bereich) aufgeteilt. Alternativ kann der Dekon-Platz auch in drei Zonen (rot, gelb, grün) aufgeteilt werden. Die rote Zone gilt als schmutziger Bereich, in der gelben Zone erfolgt die eigentliche Dekontamination und in der grünen Zone werden Registrierung und Nachsorge durchgeführt. Die rote und die gelbe Zone sind mit dem Schwarzbereich gleichzusetzen, während die grüne Zone dem Weißbereich entspricht. Beide Modelle für die Einteilung werden bundesweit verwendet. Den Bereichen/Zonen sind die in Abb. 3 dargestellten Aufgaben zugeordnet. Abb. 3: Raumordnung und Aufgabenverteilung am Dekon-Platz (Dekon P) Umfang und materielle Ausstattung des Dekon-Platzes variieren in Abhängigkeit von der notwendigen Dekon-Stufe (II oder III) und den vorhandenen Kontaminationen
12 Als Faustwert kann davon ausgegangen werden, dass bis 12 gleichzeitig eingesetzten Einsatzkräften mit besonderer PSA ein Dekon-Platz vorgesehen werden kann und ab 5 CSA-Trupps ein zweiter Dekon-Platz notwendig wird. 6.5 Schutz des Dekon-Personals Der Schutz des Dekon-Personals ist durch geeignete PSA stoffabhängig zu gewährleisten, diese umfasst z. B.: - Feuerwehrschutzanzug, - Kontaminationsschutzhandschuhe 7 - Gummistiefel - geeigneter Atem- und Gesichtsschutz, z. B. Vollmaske mit Filter 8 ggf. ergänzt durch - flüssigkeitsdichte Schutzkleidung (Form 2 nach FwDV 500, z. B. Typ 3 nach EN ), in Ausnahmefällen CSA. Die Festlegung einer höheren Schutzstufe bzw. die Abweichung vom Mindestschutz bestimmt der Abschnittsleiter "Dekon" bzw. der Einsatzleiter. In besonderen Fällen kann anschließend eine Dekontamination des Dekon-Personals erforderlich werden. 7 Handschuhe zum Schutz gegen gefährliche Chemikalien mit einer entsprechenden CE-Kennzeichnung. 8 Der ABEK2P3-Filter liefert einen guten Breitbandschutz. Je nach Lage muss ggf. auf geeignete spezifische Filter zurückgegriffen werden. Bei der Dekontamination in kleinen geschlossenen Räumen (z. B. in Zelten) kann die Schadstoffkonzentration so hoch werden, dass ein Einsatz von Filtern nicht mehr die nötige Sicherheit bietet. Dann ist auf Isoliergeräte zurückzugreifen. 9 Anzüge dieser Art gehören zur Normbeladung des GW-G nach DIN (April 2005). Die durch den Bund als Ergänzung des Overgarments beschaffte flüssigkeitsdichte Schutzkleidung erfüllt ebenfalls diese Anforderungen. Die Anzüge müssen ggf. zusätzlich durch Abkleben abgedichtet werden
13 7 Dekon P und Dekon V 7.1 Allgemeine Grundlagen Bei A-Einsätzen ist eine Freimessung mit einem Kontaminationsnachweisgerät durchzuführen. Wird die dreifache Nullrate am gesamten Körper unterschritten, gilt die Person als kontaminationsfrei. Bei B-Einsätzen ist in jedem Fall eine Desinfektion durchzuführen. Dabei ist besonderer Wert auf die Unterscheidung zwischen der Desinfektion von Flächen und Haut bzw. Wunden zu legen sowie auf die richtige Anwendung der entsprechenden Desinfektionsmittel zu achten! Bei der Anwendung von Desinfektionsmitteln sind die produktspezifischen Parameter (z. B. Zulassung, Konzentration, Einwirkzeit, Anwendungstemperaturen) zu beachten. Ggf. sollte ein Desinfektor hinzugezogen werden. Hinweis: A- und B-Dekon sind weit weniger zeitkritisch als C-Dekon! Eine sofortige Not-Dekon ist hier in der Regel nicht erforderlich! 7.2 Dekon P Für jede im Gefahrenbereich mit Atemschutzgerät eingesetzte Einsatzkraft muss am Dekon-Platz mindestens ein ABEK2P3-Filter zur Verfügung stehen. So kann bei Ende des Atemluftvorrates von Isoliergeräten sofort ein Filter in die Maske eingesetzt und damit eine Inkorporation von Gefahrstoffen möglichst ausgeschlossen werden (Systemwechsel). Je nach Art und Umfang der Kontamination muss abgewogen werden, ob eine vollständige oder teilweise Nassdekontamination oder eine Trockendekontamination der Schutzkleidung die richtige Maßnahme ist. Sorgfältiges Auskleiden zur Vermeidung einer Kontaminationsverschleppung ist in jedem Fall erforderlich! Kontaminierte Kleidung muss sicher verpackt und gekennzeichnet werden. Ein Schneidwerk
14 zeug zur Notöffnung eines Schutzanzugs von außen sollte an der Einsatzstelle vorhanden sein Dekon V Je länger Personen ungeschützt im ABC-Gefahrenbereich sind, desto größer kann die Schädigung durch die ABC-Gefahrstoffe sein. Als kontaminierte Verletzte gelten deshalb: - Personen, die im Gefahrenbereich waren und nicht über geeignete PSA verfügten, z. B. Zivilbevölkerung, Polizei, ungeschütztes Rettungsdienstpersonal. Dies gilt nicht, wenn eine Kontamination ausgeschlossen werden kann. - Einsatzkräfte, bei denen ein schnelles Ablegen der PSA ohne ausreichende vorherige Dekontamination erfolgt ist. - Einsatzkräfte, bei denen nach Ablegen von PSA noch der Verdacht einer Kontamination der Haut oder der Bekleidung besteht. Kontaminierte Verletzte werden (ggf. unter Begleitung von Einsatzkräften) schnellstmöglich in den Schwarzbereich des Dekon-Platzes gebracht. Bei lebensbedrohlichen Verletzungen oder Erkrankungen müssen frühestmöglich lebensrettende Sofortmaßnahmen eingeleitet werden. Eine adäquate rettungsdienstliche Versorgung im Gefahrenbereich ist jedoch meist nicht möglich. Am Dekon-Platz sind folgende Maßnahmen durchzuführen: - ggf. Spot-Dekontamination und lebensrettende medizinische Maßnahmen - kontaminierte Bekleidung ablegen / entfernen - (behelfsmäßigen) Atemschutz sicherstellen - kontaminierte Oberflächen/Haut schnell mit Wasser grob reinigen; bei liegenden Personen die auf der Unterseite befindlichen Körperbereiche nicht vergessen - weitere medizinische Versorgung durchführen 10 Hinweis: In CSA mit innenliegenden PA kann der Anzugträger auch nach Verbrauch der Atemluft in der Pressluftflasche noch einige Minuten aus dem Luftvolumen des Anzugs weiteratmen, wenn er den Lungenautomaten bzw. die Maske abnimmt. Es sollte gut überlegt sein, ob man den Anzugträger selbst mit Schneidwerkzeugen ausstattet, ihm so die Möglichkeit zum unkontrollierten Öffnen der kontaminierten Schutzkleidung gibt und damit ggf. die Gefahr einer Kontamination über die Anzugaußenseite erzeugt
15 - liegende Patienten am Übergang zwischen Schwarzbereich/gelber Zone und Weißbereich/grüner Zone umlagern Lässt der Zustand eines Verletzten eine Grobreinigung an der Einsatzstelle nicht zu, so muss dies allen (auch späteren) Kontaktpersonen bekannt sein. Die weiteren Glieder der Rettungskette (Rettungsdienst, Krankenhaus) müssen informiert werden. Dekon V von größeren Personengruppen (Massen-Dekon) Die Dekontamination von größeren Bevölkerungsteilen (Massen-Dekon) ist den Feuerwehren allenfalls eingeschränkt möglich! Um schnell eine möglichst große Wirkung zu erzielen, müssen hier einfache Basismaßnahmen angewendet werden. Durch das Ablegen der Oberbekleidung kann ein erheblicher Teil der Kontamination entfernt werden. 11 In der Regel ist in diesen Lagen nur bei C-Gefahrstoffen - besonders bei Kampfstoffen - ein sofortiges Entfernen der Kontamination von der Haut (Not-Dekon) erforderlich, um weitere Schädigungen zu begrenzen. Absprühen mit großen Mengen Wasser reduziert wirksam die Kontamination auf ein weniger schädliches Maß und wirkt v. a. auch psychologisch stabilisierend auf die Personen. Eine Möglichkeit der Soforthilfe durch Löschfahrzeuge ist in Abb. 4 dargestellt. Mit dieser Maßnahme kann z. B. die Zeit bis zum Aufbau einer Dekon-Stufe III überbrückt werden. Abb. 4: Soforthilfe zur C-Dekon durch Löschfahrzeuge (Material: 2 Löschfahrzeuge, Steckleiter, 2 Strahlrohre) Bei A- und B-Gefahrstoffen muss die Kontamination ebenfalls so schnell wie möglich entfernt werden. Das sofortige Duschen mit großen Mengen Wasser ist hier jedoch 15-23
16 nicht erforderlich! Die Betroffenen sind zu sammeln und nach entsprechender Vorbereitungszeit einer fachgerechten Versorgung zuzuführen (Dekon-Stufe III). Bei einer großen Anzahl von Verletzten müssen mehrere Dekon-Plätze eingerichtet und betrieben werden. Ein Dekon-Platz sollte vorrangig für Einsatzkräfte reserviert bleiben. Wenn zeitweise keine Einsatzkräfte zu dekontaminieren sind, kann dieser Platz auch Betroffene versorgen. Speziell für die A-Dekon größerer Gruppen sind in der Umgebung kerntechnischer Anlagen ortsfeste Dekon-Stellen, z. B. Notfallstationen, vorbereitet. Diese können ggf. auch für die B-Dekon verwendet werden. Für ABC-Lagen mit zahlreichen Betroffenen ist im Rahmen der Einsatzplanung zu ermitteln, ob und wo geeignete Ersatzkleidung zeitgerecht beschafft werden kann. Für jeden Betroffenen sollten mindestens einfache Badeschuhe und Socken sowie ein Einweg- oder Trainingsanzug vorhanden sein. Verletzte sind beim Verlassen des Dekon-Platzes zu registrieren. Dazu eignen sich die üblichen Verletztenanhängekarten, ggf. ergänzt um den Unfallerhebungsbogen (z. B. im Strahlenschutz etabliert). 7.4 Erneuter Einsatz von Personal und Schutzkleidung Besteht die unabwendbare Notwendigkeit, Personal und Ausrüstung an ABC- Einsatzstellen erneut einzusetzen, so sollte wie folgt verfahren werden: - Der Abschnittsleiter Dekon muss anhand von Materialbeständigkeitslisten und der Kontamination entscheiden, ob und womit eine Grobreinigung, ggf. mit notwendiger Folgebehandlung, und eine anschließende Weiterverwendung möglich ist. Z. B. kommt für einfache Schutzkleidung (Einmalanzüge), die gegen den Stoff nur kurze Zeit beständig ist, eine Dekontamination auch unter Katastrophenbedingungen nicht in Frage. - Bei der Dekontamination von Schutzkleidung ist in jedem Fall darauf zu achten, dass eine Kontaminationsverschleppung in das Anzuginnere oder auf das Dekonpersonal verhindert wird! Die Anzüge sollten aus hygienischen Gründen in- 11 Bei dieser Maßnahme ist zu beachten, dass im Moment des Ablegens der Bekleidung eine erhöhte Inkorporationsgefahr besteht. Die Betroffenen sind daher aufzufordern, die Augen zu schließen und die Luft anzuhalten. Ggf. ist vorher einfacher Atemschutz anzulegen (Mundschutz, FFP-Maske)
17 nen mit einem geeigneten Desinfektionsspray behandelt werden. Auf eine ausreichende Einwirk- und Trocknungszeit ist zu achten. Diese kann erheblich sein! 8 Dekon G 8.1 Grundsätze Direkt nach dem Einsatz ist eine Grobreinigung des eingesetzten Gerätes durchzuführen, wenn damit die Transportfähigkeit wieder hergestellt werden kann. Eine frühzeitige Dekontamination wirkt oft einer eventuellen Materialschädigung durch den Gefahrstoff entgegen. Bei A-Einsätzen ist eine Freimessung durchzuführen. Grobgereinigtes und ungereinigtes Gerät muss vor Ort in geeigneter Weise verpackt (z. B. in Foliensäcke) und gekennzeichnet werden (z. B. Anhänger / Aufkleber mit Einsatzort, -Datum, Inhalt, ggf. Art der Kontamination). Es verbleibt grundsätzlich im Absperrbereich bis die zuständige Fachbehörde über das weitere Vorgehen entschieden hat. Ist eine Dekontamination nicht möglich oder nicht wirtschaftlich, so ist das Gerät zu entsorgen. 8.2 Einsatzgeräte Der Transport der grob dekontaminierten Geräte darf nicht in Mannschaftsräumen von Fahrzeugen durchgeführt werden. Dieses Verbot gilt auch für den Laderaum geschlossener Fahrzeuge (z. B. Kleintransporter), wenn keine gasdichte Abtrennung zum Fahrerraum besteht! Je nach landesrechtlichen Vorschriften sind ggf. Kennzeichnungspflichten für die Transportfahrzeuge zu beachten. Gebrauchte Geräte dürfen erst wieder eingesetzt werden, wenn sie fachgerecht gereinigt sind. Über die weitere Verfahrensweise mit radioaktiv kontaminierten Geräten entscheidet (schon vor dem Transport!) die zuständige Fachbehörde
18 Bei Ereignissen mit außergewöhnlichem Gerätebedarf (Katastrophen) muss stoffund lageabhängig entschieden werden, ob und wie nicht vollständig gereinigte Geräte unmittelbar erneut eingesetzt werden können. 9 Fahrzeug- und Geräteausstattung 9.1 Ausstattung der Löschfahrzeuge Für Löschfahrzeuge wird folgende Zusatzausstattung empfohlen um die allgemeine Einsatzstellenhygiene vor Ort gewährleisten zu können: - Hautreinigungsmittel (z. B. in einem Handspender), - Hautdesinfektionsmittel mit möglichst breitem Wirkungsspektrum - Papierhandtücher oder Baumwolllappen zum Abtupfen - Rettungsfolien (gold/silber) zur behelfsmäßigen Bekleidung (Wärmeerhalt) Auf den Fahrzeugen mit Schutzkleidung der Form 2 und 3 nach FwDv 500 ist folgende zusätzliche Ausrüstung für eine behelfsmäßige Standard-Dekon (Stufe II) vorzuhalten: - eine Einrichtung zur Wasserabgabe - ABEK2P3-Filter (oder PA) mit Atemanschluss - Kontaminationsschutzhandschuhe (Latex-Handschuhe sind nicht geeignet!) Zusätzlich wird die Mitnahme einer größeren Kunststoffplane (mindestens 4 x 4 m) empfohlen, die sowohl für Auffangmaßnahmen als auch für den Dekon-Platz genutzt werden kann
19 9.2 Sondergeräte zur Dekontamination Zur Darstellung der Dekon-Stufe III sollten Personenduschen, Zelte, Warmwassererzeuger, ggf. Hochdruckreiniger vorgehalten werden. 12 Die Geräte sollen soweit irgend möglich mit den üblichen Feuerwehrgeräten abgestimmt sein. Ergänzt werden die Sondergeräte durch eine Auswahl spezieller Dekon-Mittel (vgl. 9.4). 9.3 Reinigungsgerät Als Mindestausstattung werden empfohlen: - (Einmal-)Bürsten 13 mit Stiel, - Strahlrohre, wenn möglich wasserführende Waschbürsten, - Warmwassererzeuger - Sprühgeräte (z. B. wie zur Verwendung im Garten) - Fließtücher oder Putzwolle zur Trockenreinigung. - Auffangplane ca. 4 x 4 m, Geräte für den Aufbau einer Auffangwanne (notfalls Steckleiterteile, A-Saugschläuche, Doppelkammerschläuche, je in Verbindung mit der Plane; besser selbstaufrichtende Wannen etc.). - Auffangmöglichkeit für kontaminiertes Wasser; diese sollte gefahrlos zu entleeren sein. - Foliensäcke (Durchmesser mind. 1 m) mit Verschluss- und Kennzeichnungsmöglichkeit, ggf. verschließbare Behälter und stabile Abdeckfolien. Hinweis: Die Beladung des Gerätewagen Gefahrgut nach DIN (Ausgabe 2005) sieht ein Reinigungsset und Beladung zum Auffangen vor. 12 Diese Geräte sind auch Teil der Beladung des Gerätewagen Gefahrgut (GW-G) nach DIN Bei der Grobreinigung für jeden Anzug eine neue Bürste verwenden oder Bürste zwischendurch gründlich reinigen, da sonst ggf. eine Kontaminationsverschleppung erfolgt! 19-23
20 9.4 Reinigungsmittel Empfehlung für vorzuhaltende Reinigungsmittel (Verträglichkeit beachten!): Kontamination Reinigungsmittel bzw. -zusatz Bemerkungen und ggf. Mengenvorschlag A-Gefahrstoffe Radioaktive Partikel Wasser + neutrales Reinigungsmittel Auf Kleidung ggf. zunächst mit Sprühkleber fixieren (Trockendekon). Wenn nicht durch Entkleiden entfernbar, vorsichtig abwaschen. Ggf. mit geeignetem Gerät absaugen! B-Gefahrstoffe Bekannte biologische bzw. infektiöse Agenzien Unbekannte biologische Agenzien Blut und andere Körperflüssigkeiten Geeignetes Desinfektionsmittel 14 Menschen (Haut): Peressigsäure (PES), 0.2% 15 Materialoberflächen (Schutzkleidung): PES, 1.0 % Menschen (Haut): handelsübliche Haut oder Handdesinfektionsmittel auf alkoholischer Basis 16 Materialoberflächen: - kleine Fläche (<0,5m²): handelsübliche Flächendesinfektionsmittel auf alkoholischer Basis als Spray - größere Flächen: Peressigsäure 1.0% Praktisch nur bei stationären Anlagen bzw. bekannten Infektionen möglich. Einwirkzeit: 2 mal 1 Minute Einwirkzeit: 5 Minuten Menge: 5 mal 1000ml PES (40%) Einwirkzeit nach Gebrauchsanweisung Menge: 3 mal ca. 200ml als Pumpspray Einwirkzeit nach Gebrauchsanweisung Menge: 3 mal ca. 1000ml als Sprühflasche Einwirkzeit 5 min. C-Gefahrstoffe Benzol, Aromaten Polyethylenglykol l Kanister Benzine; Mineralöle handelsübliche Flüssigseifen, 5 l Kanister Spülmittel, Ölvlies, Putzwolle bzw. 1 Packen 14 Die Eignung ergibt sich nicht nur aus der Wirkung auf den Erreger, sondern auch durch die erforderli che Einwirkzeit. 10 Minuten sollten hier nicht überschritten werden. 15 Bei der Anwendung immer auf die Konzentrationen der Handelsprodukte achten! 0,2 % PES entspricht z. B. 0,5 % Wofasteril (40%). Hinweis: Wofasteril ist das derzeit einzige PES-Produkt mit Zulassung nach Arzneimittelgesetz. 16 Diese Desinfektionssprays können bei entsprechender Eignung auch zur behelfsmäßigen hygienischen Innendesinfektion von Schutzkleidung vor Wiederverwendung genutzt werden. Die Verträglichkeit mit dem Anzugmaterial ist zu beachten! 20-23
21 Kontamination Reinigungsmittel bzw. -zusatz Bemerkungen und ggf. Mengenvorschlag Fette; höher viskose, nicht Kaltreiniger (in Wasser gelöst), 1-2 Liter Behälter wasserlösliche Stoffe Spülmittel, behelfsmäßig auch Mehrbereichsschaummittel Laugen / Säuren Wasser Mit viel Wasser verdünnen. In Behälter Vorsichtig zugeben! C-Kampfstoffe Gelände und Materialoberflächen: Chlorkalk 2%ige alkoholische Natronlauge (nicht bei VX!), Calciumhypochlorit- / Natriumhypochloritlösung (Chlorbleichlauge) Haut: Trocken abtupfen und dann mit viel Wasser und Seife spülen Für die Reinigung der Augen kann - auch zur Selbsthilfe - eine 0,9%ige Natriumchlorid- Lösung (Kochsalzlösung) mit Infusionssystem (z. B. aus dem Rettungsdienst) verwendet werden. Hinweis: Nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) muss Duschwasser 17 Trinkwasserqualität haben. Dies kann nur durch Beprobung und zeitaufwändige Analysen geprüft werden, was im akuten Einsatz nicht praktikabel ist. Einzelne Bundesländer haben hierzu bereits spezielle Regelungen für Feuerwehreinsätze erlassen. Ggf. muss der Einsatzleiter über das Vorgehen - auch gegen die Vorschriften der TrinkwV - entscheiden, z. B. im Rahmen der Not-Dekon. 10 Ver- und Entsorgung Stoffe, kontaminierte Gegenstände, Reinigungsflüssigkeit sowie verunreinigtes Wasser sind aufzufangen, zu sichern und der zuständigen Fachbehörde zu übergeben. Zum Auffangen und Verpacken kontaminierten Materials sollte geeignetes Einwegmaterial (z. B. Foliensäcke aus Polyethylen oder Schraubdeckeltonnen) benutzt werden. 17 Das gilt nur für unbekleidete Personen, nicht für die Außenreinigung von CSA o. ä.! 21-23
22 11 Aus- und Fortbildung Einsatzkräfte von Dekon-Einheiten müssen neben der Feuerwehrgrundausbildung als Atemschutzgeräteträger ausgebildet sein und einen ABC-Grundlehrgang absolviert haben. Aufgrund der ggf. erforderlichen PSA (Maske mit Filter) sind für die Einsatzkräfte am Dekon-Platz mindestens eine Tauglichkeit nach G 26.2 und eine Ausbildung in der Handhabung von Filtergeräten erforderlich. Für das Personal der Dekon-LKW P sieht die FwDV 2 den Lehrgang ABC- Dekontamination vor. Die dort behandelten Inhalte sind für alle Einsatzkräfte des Aufgabenbereichs Dekon sinnvoll, auch in Einheiten ohne Dekon-LKW P. Der Abschnittsleiter Dekon sollte mindestens über eine Gruppenführer-ausbildung sowie die Lehrgänge Führen im ABC-Einsatz und ABC-Dekontamination gem. FwDV 2 verfügen. Im Rahmen der regelmäßigen theoretischen Fortbildung und der praktischen Übungen nach Vorgabe der FwDV 500 ist auch die Dekontamination (alle Stufen!) ausreichend zu üben! Wenn die Dekontamination von Personal aus verschiedenen Organisationen gemeinsam durchgeführt wird (z. B. Dekon V), so müssen die Ausbildungsinhalte abgestimmt sein! Gemeinsame Fortbildungsmaßnahmen sind unbedingt durchzuführen
23 12 Dekon-Maßnahmen für Einsatzpersonal in Abhängigkeit von der Dekon-Stufe und den Kontaminationen (Dekon-Matrix) Grundsatz: Kontaminierte Kleidung ist möglichst schnell abzulegen! Einsatzart Dekon-Stufe I Dekon-Stufe II Dekon-Stufe III Not-Dekon Standard-Dekon Erweiterte Dekon A-Einsatz So schnell wie möglich kontaminierte Hautpartien reinigen! Nach dem Ablegen der Schutzkleidung wird die Person auf Kontamination (mit Kontaminations- Dekontamination wie Stufe II und Nutzung bestimmter Sonderausstattung (z. B. Dusche, Bei Verdacht auf Hautkontamination ist die nachweisgerät) überprüft. Zelte, Umkleidemöglichkeiten). Person einem geeigneten Arzt vorzustellen. Gerät, das mehr als dreifache Nullrate aufweist, gilt als kontaminiert und ist in Säcke/Überfässer zu verpacken. B-Einsatz So schnell wie möglich kontaminierte Hautpartien desinfizieren. Desinfektion der Schutzkleidungsoberfläche (mit Flächendesinfektionsmittel). Desinfektion wie Stufe II und Nutzung bestimmter Sonderausstattung (z. B. Duschen, Zelte, Einwirkzeiten beachten! Nach der Einwirkzeit kann die Schutzausrüstung Umkleidemöglichkeiten). Bei Verdacht auf Hautkontamination ist die abgespült werden (C-Dekon). Die Reinigungsflüssigkeit ist aufzufangen. Person einem geeigneten Arzt vorzustellen. Die Reinigungsflüssigkeit ist aufzufangen. C-Einsatz So schnell wie möglich kontaminierte Hautpartien mit Sprühstrahl reinigen! Dekontamination i. d. R. mit Wasser und Hilfsmitteln (vgl. 9.4). Dekontamination i. d. R. mit warmem Wasser (evtl. Reinigungszusätze verwenden) und Bei Verdacht auf Hautkontamination ist die Reinigungsflüssigkeit ist aufzufangen. bestimmter Sonderausstattung (z. B. Dusche, Person einem geeigneten Arzt vorzustellen. Zelte, Umkleidemöglichkeiten). Die Reinigungsflüssigkeit ist aufzufangen.
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