Teil I: Informations- und Kommunikationsmaßnahmen 2015
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- Felix Diefenbach
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1 Gliederung Teil I Übersicht: Aktivitäten im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit in 2015 Fragerunde Teil II Publizitätspflichten für die Begünstigten Fragerunde
2 Teil I: Informations- und Kommunikationsmaßnahmen 2015
3 Ziel Bekanntmachung des ESF Allgemein und der Rolle der EU Sichtbarkeit des ESF verbessern Bekanntmachung der aktuellen FP (Inhalt, Ziele, Finanzierung, Förderbedingungen, Verfahren, Umsetzung und Ergebnisse der Fördermaßnahmen) Transparenz über die Förderung erhöhen Zielgruppen: (Breite) Öffentlichkeit und damit potenzielle Förderempfänger, Begünstigte, Beteiligte, Fachöffentlichkeit etc.
4 Maßnahme: Neues Erscheinungsbild Für die aktuelle FP wurde ein neues Corporate Design (CD); Erscheinungsbild in Wort und Schrift entwickelt Dieses wird auf Werbematerialien, Informations- und Messestand, der Website, etc. genutzt Neben dem neuen CD gibt es zudem ein Bremer ESF- Logo Überarbeitung der Website (Relaunch-Termin: )
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8 Maßnahmen in der breiten Öffentlichkeit Verbreitung der Marke ESF durch Straßenbahn- und Buswerbung Verlauf von Bahn und Bus über Hauptknotenpunkte
9 Maßnahmen in der Fachöffentlichkeit Teilnahme mit einem Informationsstand an verschiedenen Messen (Bildungsmesse) Kooperation mit dem EuropaPunktBremen Zusammenarbeit mit Hochschulen und der Universität im Land Bremen (bspw. neues CD über Hochschule für Künste, Vortag über den ESF an der Hochschule Bremen)
10 Maßnahmen beim Träger Erfüllung der Publizitätspflichten seitens unserer Träger
11 Teil II: Publizitätspflichten gemäß EU-VO 1303/2013 und DVO 821/2014 Alle Infos im Merkblatt: Information und Kommunikation für ESF-geförderte Vorhaben und auf
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13 Logo und Förderhinweis I Bei allen Informations- und Kommunikationsmaßnahmen des Begünstigten: Hinweis auf die Unterstützung der Maßnahmen durch den ESF und das Land Bremen durch: einen Förderhinweis Verwendung des ESF-Logos und dem Logo der senatorischen Behörde
14 Logo und Förderhinweis II Mustertexte zur Beschreibung des ESF; Förderhinweis im Merkblatt Bei Werbeartikeln in kleinen Formaten (zum Beispiel maßnahmebezogene Visitenkarten) kann auf die Fondskennung verzichtet werden Das ESF-Logo und das Logo der senatorischen Behörde finden Sie aktuell auf bba-bremen.de und ab dem auf unter Publikationsmaterialien Logos Nutzen Sie die bereitgestellten Logos, so vermeiden Sie Fehler bei der Darstellung
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16 Spezielles Logo für Sonderaktionen Weiterhin hat das Land Bremen seinen eigenen Slogan innerhalb des ESF-Logos: Investition in Bremens Zukunft mit dem sogenannten Prüfstempel. Dieses Logo kann für Flyer oder andere Werbeaktionen genutzt werden.
17 Informationsvermittlung Wer? Der Begünstigte stellt sicher, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Maßnahme und das eingesetzte ESFfinanzierte Personal über die Förderung durch das Land Bremen aus Mitteln des ESF unterrichtet worden sind. Was? Die Beteiligten sollen darüber informiert werden, was ESF bedeutet und wie wichtig die EU- und Landesförderung für die Durchführung der geförderten Maßnahme ist. Wie? Dies kann zum Beispiel durch ESF-Flyer, ESF-Broschüre, ESF-PowerPointPräsentation, ESF-Messestand und über die Vergabe von Give-aways erreicht werden.
18 Dokumente Alle Unterlagen/Publikationen, die während der Durchführung einer ESF-geförderten Maßnahme für die Öffentlichkeit oder für die Teilnehmenden verwendet werden enthalten einen Hinweis auf die Förderung durch den ESF und das Land Bremen. Beispiele: Faltblätter, Informationsbroschüren, Veranstaltungshinweise, Präsentationsfolien, Online-Informationen, Teilnahmebestätigungen und Bescheinigungen
19 Website Auf der existierenden Website des Begünstigten ist für die Dauer der Maßnahme eine kurze Beschreibung der Maßnahme einzustellen Beschreibung: Ziel(e) sowie Verweis auf ESF- und Landesförderung Das ESF-Logo mit Fonds-Kennung muss direkt nach dem Aufrufen der Website sichtbar sein Setzen Sie für weiterführende Informationen möglichst auch einen Link zur: ESF-Website etc.
20 Plakat Für die Dauer der Maßnahme ist ein Plakat (Mindestgröße A 3) an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbare Stelle (etwa im Eingangsbereich eines Gebäudes) anzubringen Plakat enthält Informationen zur Maßnahme und einen Hinweis auf die Förderung durch den ESF und das Landes Bremen
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23 Überprüfung Darstellung der Umsetzung der Publizitätspflichten im Sachbericht unter Punkt 5. Bericht zur Umsetzung der Publizitätspflichten Die Umsetzung der Publizitätspflichten ist Gegenstand der Vor-Ort-Überprüfung (mind. 1 x im Projektverlauf).
24 Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit! Bei Fragen: Francis Mubanga
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