Leitfaden. für Beraterinnen und Berater im Rahmen des Bildungsscheckverfahrens

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1 Leitfaden für Beraterinnen und Berater im Rahmen des Bildungsscheckverfahrens August 2011

2 Herausgeber: G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbh Im Blankenfeld Bottrop info@gib.nrw.de Internet: August

3 Inhalt Einführung Das Förderinstrument Bildungsscheck Zielsetzungen Grundlagen zum Bildungsscheck Förderhöhe Zielgruppen Individueller Zugang Zielgruppen Betrieblicher Zugang Definition Beschäftigte Definition Öffentlicher Dienst Verhältnis Bildungsscheck Prämiengutschein Nicht förderfähige Weiterbildungen Beratungsprotokoll und Bildungsscheck im individuellen Zugang Anlegen des Beratungsprotokolls Anlegen des Bildungsschecks Worauf ist bei der Ausgabe des Bildungsschecks zu achten? Beratungsprotokoll und Bildungsscheck im betrieblichen Zugang Anlegen des Beratungsprotokolls Datenschutzrechtliche Erklärungen Anlegen des Bildungsschecks Worauf ist bei der Ausgabe des Bildungsschecks zu achten? Formales Zuständigkeiten Anforderungen an Beratungsstellen Kriterien für die Auswahl der Beratungsstellen Förderung der Beratungsleistung Inhaltliche Anforderung an die Beratung Ablauf Zulassung neuer Beratungsstellen...31 Anhang A. Leitlinien zur Beurteilung von Weiterbildungsanbietern durch die Beratungsstellen B. Beratungsverläufe im individuellen Zugang C. Beratungsverläufe im betrieblichen Zugang D. Datenbanken für die Suche nach Weiterbildungsanbietern und -angeboten E. Vordrucke und Merkblätter zum Bildungsscheckverfahren F. Wichtige Fragen und Antworten zum Bildungsscheck G. Checklisten für Weiterbildungsinteressierte H. Förderinstrumente I. Instrumente zur Unterstützung der Beratung 3

4 Vorweg Dieser Leitfaden dient als Arbeitshilfe für Beraterinnen und Berater im Rahmen des Bildungsscheckverfahrens. Er besteht aus fünf Teilen: Im Teil 1 wird das Förderinstrument Bildungsscheck und seine arbeitsmarktpolitische Zielsetzung kurz vorgestellt. Weiterhin werden grundlegende Informationen zu folgenden Fragen gegeben: Wer kann den Bildungsscheck erhalten? Welche zentralen Fördervoraussetzungen gibt es? Für welche Weiterbildungsangebote gibt es keinen Bildungsscheck? Die Teile 2 und 3 erläutern die möglichen Inhalte der Beratung für den individuellen (Teil 3) und den betrieblichen Zugang (Teil 4). Weiterhin gibt es praktische Hinweise zum Ausfüllen des Bildungsschecks und des Beratungsprotokolls sowie zur Ausgabe des Bildungsschecks. Teil 4 gibt Hinweise zu formalen Abläufen für die Bildungsberatungsstellen. Der Anhang enthält weitere Informationen und Hinweise zur Durchführung und Optimierung der Beratung. Auf Basis von Erfahrungen aus den Bildungsberatungsstellen wird der Leitfaden ständig aktualisiert. Wir hoffen, dass der Leitfaden mit seinen Grundinformationen und Impulsen zur Durchführung einer guten Beratung hilfreich ist und insbesondere diejenigen Beraterinnen und Berater unterstützt, die neu in das Beratungsgeschehen einsteigen. 4

5 1. Das Förderinstrument Bildungsscheck 1.1 Zielsetzungen Die Landesregierung setzt in punkto beruflicher Weiterbildung neue Akzente. Mit dem Förderinstrument Bildungsscheck will NRW berufstätige Frauen und Männer sowie Berufsrückkehrende und Existenzgründerinnen und -gründer zu mehr Weiterbildung motivieren. Wenn Beschäftigte heute im Beruf bestehen oder weiterkommen wollen, müssen sie Neues lernen und die eigenen Fähigkeiten weiterentwickeln. Wenn Betriebe ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken wollen, müssen sie in ihre Mitarbeitenden investieren und diese weiterbilden. Sowohl für Beschäftigte als auch für Unternehmen soll der Bildungsscheck ein Anreiz sein, zukünftig mehr auf Weiterbildung zu setzen. Das Programm zielt auf die: Verbesserung betrieblicher und überbetrieblicher Beschäftigungsfähigkeit der Beschäftigten Flankierung lebensbegleitenden Lernens Stimulierung betrieblicher und privater Bildungsinvestitionen Verringerung von Weiterbildungsdisparitäten Verbesserung des Angebotes zur Weiterbildungsberatung Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU Zielgruppen Das Programm richtet sich an Beschäftigte in kleinen und mittleren Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten im betrieblichen Zugang und an alle Beschäftigten in NRW im individuellen Zugang. Das heißt: Interessierte Beschäftigte können für ihre berufliche Weiterentwicklung, die nicht zwangsläufig an den aktuellen Arbeitsplatz gebunden sein muss, ebenso einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen wie Betriebe, die im Rahmen ihrer Personalentwicklung geeignete Qualifizierungen (keine Anpassungsqualifizierung) für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benötigen. Über die Bildungsschecks sollen insbesondere bildungsungewohnte Personen angesprochen werden. Förderungsfähige Weiterbildungsangebote Gefördert werden Angebote, die die Beschäftigungsfähigkeit der Beschäftigten sowohl im aktuellen Anstellungsbetrieb als auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verbessert. In diesem Sinne zielt Beschäftigungsfähigkeit darauf ab, den Teilnehmenden Kenntnisse, Fertigkeiten, Einsichten und Verhaltensweisen zur Ausübung beruflicher Tätigkeiten zu vermitteln. 5

6 Beratung als Voraussetzung zum Erhalt von Bildungsschecks Vor der Inanspruchnahme von Bildungsschecks ist die Beratung durch eine Bildungsberatungsstelle erforderlich. Rund 170 Beratungsstellen in NRW wurden im Rahmen regionaler Abstimmungsprozesse aus dem Kreis der Kammern, Wirtschaftsförderungen, Volkshochschulen und Weiterbildungs-Netzwerke ausgewählt. Die Bildungsberatungsstellen erfüllen die vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales vorgegebenen qualitativen Anforderungen. Im Anschluss an eine Beratung erfolgt dort auch die Ausgabe der Bildungsschecks. Für den betrieblichen Zugang besteht die Möglichkeit, die Bildungsberatung auch im Unternehmen vorzunehmen. Die Beratung umfasst neben der Klärung der formellen Voraussetzungen zum Bildungsscheck auch die Beratung zu individuellen/betrieblichen Zielen und zu geeigneten Qualifizierungsinhalten. Die Beratung bietet darüber hinaus Unterstützung bei der Auswahl von Weiterbildungsangeboten und geeigneten Anbietern. In jedem Fall hat die Beratung neutral sowie träger- und einrichtungsunabhängig zu erfolgen. So müssen deshalb auf jedem Bildungsscheck jeweils drei Weiterbildungsanbieter für das ausgewählte Qualifizierungsziel genannt werden. Bei der Auswahl der Weiterbildungsanbieter orientieren sich die Beratungsstellen an den Richtlinien zur Beurteilung und Eignung von Weiterbildungseinrichtungen durch die Beratungsstellen (siehe Anhang A). Einlösen der Bildungsschecks beim Weiterbildungsanbieter Die Unternehmen (im betrieblichen Zugang) oder die einzelnen Beschäftigten (im individuellen Zugang) reichen den Scheck mit dem Merkblatt für Weiterbildungsanbieter bei einem Weiterbildungsanbieter ein. Sie zahlen dort mindestens 50 % der Teilnahme- und Prüfungsentgelte. Der Weiterbildungsanbieter reicht den Scheck bei der zuständigen Bezirksregierung ein und erhält nach der Prüfung des Verwendungsnachweises den Förderbetrag (Adressen der Bezirksregierungen unter Bildungsscheck Informationen für Weiterbildungsanbieter ). 1.2 Grundlagen zum Bildungsscheck Förderhöhe Gefördert werden Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten in Höhe von 50 % der Weiterbildungskosten, höchstens jedoch 500 Euro pro Weiterbildung. Nettoförderung ohne Mehrwertsteuer im betrieblichen Zugang Bruttoförderung inklusive Mehrwertsteuer im individuellen Zugang Im betrieblichen Zugang werden nur Nettobeträge (also ohne Mehrwertsteuer) bezuschusst, im individuellen Zugang die Bruttobeträge. 6

7 1.2.2 Zielgruppen Individueller Zugang Beschäftigte mit Wohnsitz in NRW oder Beschäftigte in Arbeitsstätten in NRW. Ab dem 30. Mai 2011 können im individuellen Zugang Beschäftigte aus Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten gefördert werden (ausgenommen bleiben allerdings Beschäftigte im öffentlichen Dienst). Besondere Beschäftigtengruppen Zu den besonderen Beschäftigtengruppen gehören Beschäftigte, die seit mehr als 4 Jahren nicht mehr im erlernten Beruf arbeiten, keine abgeschlossene Berufsausbildung haben, befristet beschäftigt sind, als Zeitarbeitsbeschäftigte arbeiten oder älter als 50 sind sowie Berufsrückkehrende Personen, die ihren Berufsweg wegen der Betreuung und Erziehung von aufsichtsbedürftigen Kindern unter 15 Jahren oder wegen der Pflege eines Angehörigen unterbrochen haben. Beschäftigte der besonderen Beschäftigtengruppen sowie Berufsrückkehrende können jährlich einen Bildungsscheck im individuellen Zugang und zusätzlich einen Bildungsscheck im betrieblichen Zugang erhalten. Beschäftigte, die der o. g. Besonderen Beschäftigtengruppen nicht angehören, erhalten nur dann einen Bildungsscheck, wenn sie im laufenden und im vorausgehenden Kalenderjahr keine berufliche Weiterbildung begonnen haben. Sie können keinen weiteren Bildungsscheck im betrieblichen Zugang erhalten. Sie erhalten in dem Jahr, in dem sie die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, nur einen Bildungsscheck. Diese Regelung gilt auch für Existenzgründer/-innen, unabhängig vom Alter, Berufsausbildung und ihrem erlernten Beruf. Existenzgründer/-innen Nach erfolgter Gründung können Existenzgründer/-innen und Inhaber/-innen junger Unternehmen den Bildungsscheck in Anspruch nehmen, wenn sie nicht länger als fünf Jahre selbstständig sind. Weiterbildungen im Rahmen des Bildungsscheckverfahrens gelten als berufliche Weiterbildung. Weiterbildungen, die im Rahmen des Bildungsprämienverfahrens des Bundes mittels Prämiengutschein gefördert wurden, sind hierbei nicht zu berücksichtigen und daher förderunschädlich. 7

8 1.2.3 Zielgruppen Betrieblicher Zugang Beschäftigte in Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten mit Arbeitsstätten in NRW mit mind. einer/m sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Bildungsschecks erhalten nur Beschäftigte, die im laufenden und im vorausgehenden Kalenderjahr keine berufliche Weiterbildung begonnen haben. Beschäftigte aus der besonderen Beschäftigtengruppe können jährlich einen Bildungsscheck erhalten. Es gilt, dass zuerst ein Bildungsscheck an eine Person aus der besonderen Beschäftigtengruppe ausgegeben werden muss, bevor eine weitere Person ohne diese Merkmalsausprägungen einen Bildungsscheck erhalten kann. Insgesamt können bis zu 20 Bildungsschecks pro Jahr pro Betrieb ausgereicht werden, wenn mindestens die Hälfte der Bildungsschecks an Personen der besonderen Beschäftigtengruppe ausgegeben werden. Kleine Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten sind von dieser Regelung ausgenommen und können bis zu fünf Bildungsschecks für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten, die nicht den o. g. Besonderen Beschäftigtengruppen angehören und die wie bisher im laufenden und im vorangegangenen Jahr keine berufliche Weiterbildung begonnen haben. Weiterbildungen im Rahmen des Bildungsscheckverfahrens gelten als berufliche Weiterbildung. Weiterbildungen, die im Rahmen des Bildungsprämienverfahrens des Bundes mittels Prämiengutschein gefördert wurden, sind hierbei nicht zu berücksichtigen und daher förderunschädlich Definition Beschäftigte Lohn- und Gehaltsempfänger/-empfängerinnen für das Unternehmen tätige Personen, die in einem Unterordnungsverhältnis zu diesem stehen und nach nationalem Recht Arbeitnehmern bzw. Arbeitnehmerinnen gleichgestellt sind geringfügig Beschäftigte Beschäftigte in Mutterschaftsurlaub oder Elternzeit mithelfende Familienangehörige mitarbeitende Inhaber bzw. Inhaberinnen und mitarbeitende Teilhaber bzw. Teilhaberinnen von Unternehmen, die nicht länger als fünf Jahre bestehen 8

9 Von dem Empfang des Bildungsschecks ausgenommen sind die oben aufgeführten Beschäftigten, die Leistungen nach dem SGB III erhalten (sog. ALG I-Empfänger- bzw. Empfängerinnen). Auszubildende werden nicht über den Bildungsscheck gefördert Definition Öffentlicher Dienst Ausgeschlossen von der Förderung durch den Bildungsscheck sind Beschäftigte: beim Bund sowie bei juristischen Personen des Privatrechts mit über 50 % Bundesbeteiligung beim Land sowie bei juristischen Personen des Privatrechts mit über 50 % Landesbeteiligung Bei sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts: 1. Alle Gebietskörperschaften außer Bund und Land (z. B. Gemeinde, Kreise) 2. Verbandskörperschaften (z. B. Ärztekammern, Rechtsanwaltskammern, Universitäten) 3. Personalkörperschaften (z. B. Ärztekammern, Rechtsanwaltskammern, Universitäten) 4. Realkörperschaften (z. B. Handwerkskammern) Nicht ausgeschlossen sind Beschäftigte der Kirchen, die gemäß Art. 140 GG i. V. m. 137 Abs. 5 Weimarer Reichsverfassung Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Dazu gehören u. a. alle großen christlichen Religionsgemeinschaften sowie Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Sparkassen, öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, ZVS) Stiftungen des öffentlichen Rechts (z. B. Filmstiftung NRW etc.) Verhältnis Bildungsscheck Prämiengutschein Die folgende Regelung gilt nur für den individuellen Zugang. Wenn eine Person die Voraussetzung für den Prämiengutschein erfüllt, ist der Prämiengutschein immer vorrangig zu vergeben. Weiterhin gilt: Die Inanspruchnahme des Prämiengutscheins ist unschädlich für eine mögliche spätere Inanspruchnahme des Bildungsschecks. Dies bedeutet, wer im laufenden Jahr einen Prämiengutschein erhält, kann im gleichen Jahr auch einen Bildungsscheck erhalten, wenn er/sie die Voraussetzungen für den Bildungsscheck erfüllt. Was bedeuten die Regelungen für die Beratungspraxis? Bei den Ratsuchenden, die im Rahmen des Bildungsscheckverfahrens in die Beratung kommen, ist immer zu prüfen, ob sie nicht einen Prämiengutschein bekommen können. Hierzu ist die Einkommenshöhe zu erfragen (Erklärungsprinzip). 9

10 1.2.7 Nicht förderfähige Weiterbildungen Arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen, wie z. B. Maschinenbedienerschulungen und Trainings, die dem Verkauf spezifischer Produkte dienen. Kurse zur beruflichen Weiterbildung, deren Kosten aufgrund gesetzlicher Regelungen o- der untergesetzlicher Normen vom Arbeitgeber zu übernehmen sind (z. B. beim Sicherheitsingenieur, Schulungen nach 37 Abs. 6 BetrVG) oder dem Erwerb bzw. dem Erhalt von Fahrerlaubnissen dienen. Individuelle für den Betrieb angepasste Fortbildungen, die nicht zu Festpreisen am Markt angeboten werden und deren Angebot der Allgemeinheit nicht öffentlich zugänglich ist. Angebote, die der Erholung, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung, der sportlichen oder künstlerischen Betätigung oder der Vermittlung entsprechender Kenntnisse und Fertigkeiten dienen. Weiterbildungen für Beschäftigte, die dem Grunde nach staatlich gefördert werden können, insbesondere nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz BAFÖG oder dem Aufstiegsfortbildungsgesetz AFBG. Weiterbildungen für Beschäftigte, die bereits nach 79 SGB III gefördert werden. Weiterbildungen, die von Bundes- oder Landesbehörden durchgeführt werden. Weiterbildungen in Form von Einzelunterricht (u. a. Coaching). Informationsveranstaltungen, Fachtagungen, Messen und Kongresse. Weiterbildungsmaßnahmen mit weniger als sechs Unterrichtsstunden. 10

11 2. Beratungsprotokoll und Bildungsscheck im individuellen Zugang 2.1 Anlegen des Beratungsprotokolls Schritt 1: Angaben zur beratenen Person Die Berater und Beraterinnen nehmen wie gewohnt die Daten der beratenen Person auf (s. Abb. 1) (Abb. 1) Zur Vermeidung von Missbrauchsfällen ist von den Berater/-innen die Identität des Bildungsscheckempfängers zu prüfen. Dafür müssen die Kunden ein entsprechendes Dokument (Lichtbildausweis) vorlegen. Um möglichst genaue Daten zu erfassen, sollen die Kundendaten von dem vorgelegten Dokument in das Protokoll aufgenommen werden. 11

12 Schritt 2: Erklärungen zur beruflichen Situation des Beratenen (s. Abb. 2) (Abb. 2) Liegt das Jahreseinkommen unterhalb der festgelegten Grenzen von bzw Euro, muss zunächst die Inanspruchnahme der Bildungsprämie geprüft werden. Hat der Beratene bereits einen Prämiengutschein erhalten, oder der Erhalt des Prämiengutscheines ist aus formalen Gründen ausgeschlossen, kann das Protokoll fortgesetzt werden. Zunächst muss jetzt festgestellt werden, ob die beratene Person zu den besonderen Beschäftigtengruppen gehört. In diesem Fall haben die beratenen Personen die Möglichkeit, jedes Jahr einen Bildungsscheck in Anspruch zu nehmen. Die Angabe der Mitarbeiterzahl der Unternehmen hat im individuellen Verfahren keine Auswirkung mehr auf die Ausgabe eines Bildungsschecks und dient hier lediglich statistischen Zwecken. 12

13 Schritt 3: Erklärung zur Weiterbildungssituation des Beratenen (s. Abb. 3) (Abb. 3) Blaue Anzeige = Beratene Person gehört der besonderen Beschäftigtengruppe an Die Zuordnung zu den besonderen Beschäftigtengruppen ermöglicht diesen, jedes Jahr einen Bildungsscheck in Anspruch zu nehmen. Dies wird im Protokoll entsprechend dokumentiert bzw. angekreuzt. Rote Anzeige = Beratene Person gehört nicht der besonderen Beschäftigtengruppe an Personen, die nicht zu den besonderen Beschäftigtengruppen gehören, müssen darüber Auskunft geben, ob sie im laufenden oder im vorangegangenen Kalenderjahr eine berufliche Weiterbildung begonnen haben; dies gilt auch für Weiterbildungen, die mit einem Bildungsscheck gefördert wurden. Sollte die beratene Person mitarbeitende Inhaberin bzw. mitarbeitende Teilhaberin eines Unternehmens sein, das nicht länger als fünf Jahre besteht, ist ebenso zu verfahren. 13

14 Schritt 4: Ergebnis der Beratung Die Beraterin/der Berater vermerkt, ob ein Bildungsscheck ausgegeben wird und setzt entsprechend das Kreuz. Im Protokoll ist anzugeben, ob der/dem Beratenen empfohlen wurde, die Fördermöglichkeiten der Agentur für Arbeit in Anspruch zu nehmen. Das Beratungsprotokoll ist vollständig ausgefüllt und muss nun abgespeichert werden. Erst danach kann der Bildungsscheck angelegt werden. 2.2 Anlegen des Bildungsschecks Die Beraterin/der Berater trägt das ausgewählte Weiterbildungsthema und drei geeignete Weiterbildungsanbieter ein. Bei weniger als drei Vorschlägen muss dies im Beratungsprotokoll begründet werden. Der Datumseintrag geschieht automatisch. Nach ihm berechnet sich die Frist zur Einreichung des Bildungsschecks beim Weiterbildungsanbieter. Sie beträgt höchstens drei Monate, beginnend mit dem Tag nach der Ausstellung des Bildungsschecks. Der Bildungsscheck ist jetzt abschließend ausgefüllt und wird durch das Anklicken des Diskettensymbols gespeichert. Wenn keine Änderungen erfolgen sollen, können die Dokumente nun ausgedruckt werden. Achtung! Hier muss der Berater/die Beraterin zunächst wieder auf das Protokoll zurückspringen und die Vollständigkeit der ausgefüllten Dokumente bestätigen. Mit dem Klick auf das Umschlagsymbol werden die Dokumente an die Bezirksregierung versandt und können jetzt ausgedruckt werden. Anschließend unterschreiben die beratene Person und die Beraterin/der Berater das Protokoll. Darüber hinaus muss die beratene Person die Erklärung zu den datenschutzrechtlichen Hinweisen unterschreiben. Das unterschriebene Protokoll und die unterschriebenen datenschutzrechtlichen Hinweise werden zunächst in der Bildungsberatungsstelle aufbewahrt (sie werden für die spätere Abrechnung der Beratungspauschalen benötigt). Der ausgedruckte Bildungsscheck wird zusammen mit dem Merkblatt für Weiterbildungsanbieter an die beratene Person ausgehändigt. 2.3 Worauf ist bei der Ausgabe des Bildungsschecks zu achten? Ausgabe des Bildungsschecks erfolgt nur mit dem Merkblatt für Weiterbildungsanbieter. Das Merkblatt muss vom Bildungsscheckinhaber bzw. von der Bildungsscheckinhaberin bei der ausgewählten Weiterbildungseinrichtung zusammen mit dem Bildungsscheck abgegeben werden. 14

15 3. Beratungsprotokoll und Bildungsscheck im betrieblichen Zugang Beratungsgespräch und Beratungsprotokoll Stufe 1 a) Die Beratungsstelle erfasst das Beratungsprotokoll und bereitet die Bildungsschecks vor. b) Ausdruck des Beratungsprotokolls c) Unterschrift von Unternehmen und Beratungsstelle Erfassung der Bildungsscheckempfänger und Bildungsscheckempfängerinnen im Unternehmen Stufe 2 Das Unternehmen erfasst für jeden einzelnen Beschäftigten, der einen Bildungsscheck erhalten soll, die personenbezogenen Daten. Ausdruck der Erklärung und Unterschrift des Beschäftigten. Das Unternehmen schickt die unterschriebenen Erklärungen an die Beratungsstelle. Ausstellung der Bildungsschecks Stufe 3 Die Beratungsstelle nimmt die personenbezogenen Daten auf und druckt die Bildungsschecks aus. Das Unternehmen erhält personifizierte Bildungsschecks. 15

16 3.1 Anlegen des Beratungsprotokolls Stufe 1 Schritt 1: Angaben zum Unternehmen und Angaben zur beratenen Person Die Berater und Beraterinnen nehmen wie gewohnt die Unternehmensdaten auf (s. Abb. 1). (Abb. 1) 16

17 Schritt 2: Erklärungen des Unternehmens Die beratene Person erklärt im Anschluss, dass das Unternehmen die Differenz der Weiterbildungskosten abzgl. der Förderung trägt, mögliche Prüfungen im Unternehmen zulässt, max. 20 Bildungsschecks erhalten kann und jeweils nur einen Bildungsscheck pro Beschäftigten und Kalenderjahr ausgeben wird. Hierzu ist es erforderlich, dass die einzelnen Erklärungen angeklickt werden (s. Abb. 2). (Abb. 2) 17

18 Schritt 3: Ergebnis der Beratung Der Berater/die Beraterin muss das Ergebnis der Beratung dokumentieren. Dafür stehen drei Möglichkeiten zur Auswahl (s. Abb. 3): a) Es wurden keine Bildungsschecks ausgegeben b) Dem beratenen Unternehmen wurde empfohlen, die Fördermöglichkeiten der Arbeitsagentur in Anspruch zu nehmen c) Die Ausgabe der Bildungsschecks wurde vorbereitet. Anzahl und Zuordnung der Bildungsschecks kann sich nach Zusendung der datenschutzrechtlichen Erklärungen der Beschäftigten ändern. Erläuterungen zu Punkt c) Im betrieblichen Zugang werden in der Beratungsstelle die auszugebenden Bildungsschecks zunächst nur vorbereitet und nicht wie bisher als gültige Bildungsschecks sofort ausgedruckt und dem Unternehmen mitgegeben (vgl. Schritt 7). Das Unternehmen wird (in Stufe 2) Angaben zu den einzelnen Bildungsscheckberechtigten dafür in ein jeweils personenbezogenes Protokoll mit Unterschrift des zu fördernden Beschäftigten an die Beratungsstelle schicken (s. Schritt 9). Darüber hinaus läuft im Hintergrund des Protokolls eine Kontrolle über die Betriebsnummer des Unternehmens, so dass in der Übersichtstabelle zukünftig die Anzahl der bereits ausgegebenen Schecks sichtbar gemacht wird. Diese Funktion gilt allerdings nur für Bildungsschecks, die ab dem ausgegeben worden sind. Zusätzlich wurde eine Erfassungsmöglichkeit für zurückgegebene Schecks geschaffen. Hier besteht die Möglichkeit, Bildungsschecks zurückzugeben bzw. zu erklären, wie viele nicht in Anspruch genommen wurden. (Abb. 3) 18

19 Schritt 4: Abspeichern des Protokolls Zum Speichern des Protokolls wird das Speichersymbol angeklickt Danach könnte über die Kontrolle der eingegebenen Betriebsnummer der Hinweis auftauchen, dass das Unternehmen bereits erfasst wurde: Es wurde eine Beratung eines Unternehmens mit gleicher Betriebsnummer gefunden, deren Daten nicht mit den Daten des beratenen Unternehmens übereinstimmen. (UN2, UN2-Straße 22, UN2-Ort) Handelt es sich hierbei um das gleiche Unternehmen? Ja Nein Hierbei sind die Angaben zu prüfen und ggf. zu korrigieren. Nach dem Speichern des Beratungsprotokolls wird automatisch eine Protokollnummer erzeugt und im entsprechenden Feld auf dem Formular angezeigt (s. Abb. 5, roter Pfeil). Schritt 5: Vorbereitung der Bildungsschecks Oben links im Navigationsfeld befindet sich ein Feld mit der Überschrift Betriebsberatung. Durch Anklicken des darunter liegenden Buttons Bildungsschecks werden Bildungsschecks erzeugt. Für das Ausfüllen der Schecks ist zu beachten, dass die Angaben zum Thema und zum Inhalt der Weiterbildung sowie die Angaben zu mindestens drei Weiterbildungsanbietern (wie gehabt) vorzunehmen sind. (Abb. 4) 19

20 Über die Funktion Kopie können Schecks mit gleichem Inhalt erzeugt werden. Jede Eingabe oder Kopie eines Bildungsschecks muss mit dem Speichern-Symbol abgeschlossen werden. Danach wird jeweils pro erstelltem Scheck eine neue Schecknummer generiert. Wenn die gewünschte Anzahl von Schecks angelegt wurde, muss erneut das Beratungsprotokoll aufgerufen werden. Dafür wird der Button Beratungsprotokoll im linken Navigationsbereich oberhalb der erzeugten Schecknummern angeklickt. Schritt 6 Das Beratungsprotokoll wird abschließend über den Versende-Button abgeschickt. Der Versand des Protokolls muss dabei nochmals durch Klicken auf den Ja-Button bestätigt werden (s. Abb. 5, blauer Pfeil). (Abb. 5) Schritt 7: Ausdruck des Protokolls und Weitergabe an das Unternehmen und ist vom Un- Das Beratungsprotokoll wird nach erfolgreichem Versand ausgedruckt ternehmen und von der Beratungsstelle zu unterschreiben. Das unterschriebene Protokoll wird dem Unternehmen mitgegeben. 20

21 3.2 Datenschutzrechtliche Erklärungen Stufe 2 Schritt 8: Aufnahme der personenbezogenen Daten der Beschäftigten durch das Unternehmen Das Unternehmen muss die personenbezogenen Daten für seine Beschäftigten erfassen. Dafür steht ihm ein onlinegestütztes Verfahren zur Verfügung. Dies kann aufgerufen werden über dann weiter über Bildungsscheck. Danach erscheinen folgende Auswahlmöglichkeiten: Online Verfahren Infos und Anträge für Beratungsstellen Infos und Anträge für Weiterbildungsanbieter Elektronische Erklärung zur betrieblichen Beratung Nach dem Aufruf der Seite Elektronische Erklärung. werden die Bediener aufgefordert, sich mit folgenden Daten, die jeweils dem Beratungsprotokoll entnommen werden können, anzumelden (s. Abb. 6): Betriebsnummer Protokollnummer Beratungsdatum (Abb. 6) 21

22 Durch bestätigen des Buttons Eingabe prüfen erfolgt das Login. Anschließend wird das Protokoll aufgerufen, indem der Button zu den Erklärungen bestätigt wird. Die Daten der bereits in der Beratungsstelle vorbereiteten Bildungsschecks werden automatisch im Protokoll angezeigt. Der Unternehmer ergänzt nun die personenbezogenen Daten jeweils für den oben angezeigten Bildungsscheck. Hierfür fragt er bei dem Beschäftigten Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Berufsabschluss und den Beschäftigtenstatus ab. Darüber hinaus werden Erklärungen zur Teilnahme an beruflicher Weiterbildung und zum Erhalt von Bildungsschecks abgegeben. Aus diesen Angaben ergeben sich die Bildungsschecks für die besonderen Beschäftigtengruppen, die bei der Ausgabe der Bildungsschecks zu berücksichtigen sind. (s. Abb. 7) Abb. 7) 22

23 Wenn alle personenbezogenen Daten aufgenommen wurden, erzeugt das Protokoll den Hinweis, welcher Beschäftigtengruppe die zu fördernde Person angehört. (s. Abb. 8) Hinweis erfolgt automatisch auf dem Protokoll, welcher Beschäftigtengruppe die zu fördernde Person angehört. (Abb. 8) Schritt 9: Ausdruck und Unterschrift Wichtig ist für die Aufnahme der Daten, die Reihenfolge einzuhalten: a) Daten immer erst nur für eine Person aufnehmen und speichern! b) Danach Versenden! c) Dann ausdrucken! d) Danach erst die Daten der nächsten Person aufnehmen! Zu jedem Bildungsscheckempfänger gibt es eine gesonderte Erfassung bzw. einen jeweiligen Datensatz. Wichtig: Sobald ein Datensatz für eine Person vollständig ausgefüllt ist, muss dieser Datensatz über den Versende-Button verschickt werden. Anschließend muss das Protokoll über das Drucken-Symbol ausgedruckt werden. Erst danach darf der nächste Datensatz bearbeitet werden. Dafür kann der Weiter-Pfeil der Arbeitsleiste verwendet werden. Das ausgedruckte Protokoll wird anschließend von der zu fördernden Person inkl. der datenschutzrechtlichen Hinweise unterschrieben. 23

24 Zu beachten ist: Wenn eine Erklärung zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal ausgedruckt werden soll, müssen zunächst Name, Vorname und Geburtsdatum wieder ergänzt werden. Erst danach ist das Drucken wieder möglich. Die personenbezogenen Daten werden nicht gespeichert, sie befinden sich ausschließlich auf den ausgedruckten Erklärungen! 3.3 Anlegen des/der Bildungsschecks Stufe 3 Schritt 10: Unterschriebene Protokolle zurück an die Beratungsstelle schicken Das Unternehmen schickt oder überreicht die unterschriebenen Protokolle an die ausgebende Beratungsstelle, die auch die Beratung durchgeführt hat. Dort öffnet die Beratungsstelle das Beratungsprotokoll und danach die vorbereiteten Bildungsschecks. Anhand der vorliegenden personenbezogenen und unterschriebenen Protokolle des Unternehmens kann die Beratungsstelle die vorgegebenen personenbezogenen Daten in die Bildungsschecks aufnehmen, abspeichern und nach dem Versenden ausdrucken. Danach werden die fertig gestellten Bildungsschecks dem Unternehmen ausgehändigt. 3.4 Worauf ist bei der Ausgabe des Bildungsschecks zu achten? Die Bildungsberatungsstelle bestätigt mit Stempel und Unterschrift die erfolgte Beratung. Die Ausgabe jedes Bildungsschecks erfolgt nur mit dem Merkblatt für Weiterbildungsanbieter und den datenschutzrechtlichen Hinweisen (ein Bildungsscheck + ein Merkblatt für Weiterbildungsanbieter + ein Infoblatt zu den datenschutzrechtlichen Hinweisen). Der Unternehmer/die Unternehmerin trägt die Namen der zu qualifizierenden Beschäftigten in die datenschutzrechtliche Erklärung ein. Die betreffenden Beschäftigten unterschreiben diese Erklärung. Das Merkblatt muss vom Bildungsscheckinhaber bzw. der -inhaberin bei der ausgewählten Weiterbildungseinrichtung mit dem Bildungsscheck abgegeben werden. 24

25 4. Formales 4.1 Zuständigkeiten Das Beratungsprotokoll sowie der Bildungsscheck werden über das Online-Verfahren ausgefüllt. Um an dem Online-Verfahren teilnehmen zu können, muss der Berater/die Beraterin über einen internetfähigen PC und einen Drucker verfügen. Darüber hinaus können nur Beratungsstellen an dem Online-Verfahren teilnehmen, die einen Zugangscode erhalten haben. Informationen zum Zugangscode erteilt: Brigitte Müller, Telefon-Nr.: , Über folgende Homepage loggt sich die Beraterin/der Berater ein 1. öffnen 2. Bildungsscheck anklicken 3. Online-Zugang auswählen 4. Login-Namen und Passwort eingeben Adressänderungen personelle Änderungen der Bildungsscheck-Beratungsstellen Die Adressen der BS-Beratungsstellen mit Namen und -Adressen befinden sich (entsprechend codiert) bei der G.I.B. in einem Adress-Verteiler (Access). Die Beratungsstellen bzw. die Regionalagenturen informieren die G.I.B. schriftlich über Änderungen ihrer Beratungsstelle (Name/Adresse/Telefon/ ). Dann gilt folgender Ablauf Änderungen werden im Adress-Verteiler der G.I.B. entsprechend vorgenommen Änderungen in der Datenbank für das Internet werden von der G.I.B. vorgenommen Bei Änderung des Namens der BS-Beratungsstelle, der Adresse und bei Änderungen der Berater und Beraterinnen Neue Kopfstellen an Elke Helmers (MAIS), Telefon-Nr.: Neue Beratungsstellen an Elke Helmers (MAIS), Telefon-Nr.: Neue Berater/-innen an Brigitte Müller (G.I.B.), Telefon-Nr.:

26 Hinzufügen einer neuen BS-Beratungsstelle Eingabe der neuen Beratungsstelle in den G.I.B.-Verteiler, Brigitte Müller Vergabe eines Benutzernamens mit Passwort durch Brigitte Müller (G.I.B.), vertretungsweise Elke Helmers (MAIS) Information per durch die G.I.B. (Brigitte Müller) an die entsprechend neue Beratungsstelle Aufnahme und Änderungen der Adressen der neuen Beratungsstellen in das Internet- Portal durch die G.I.B. (Annette Buschmann) Neue Beratungsstellen zulassen Regionales Votum muss mit arbeitsmarktpolitischer Stellungnahme und Beschreibung des Bedarfs vorhanden sein Antragstellung des Trägers bzw. der Kopfstelle an die zuständige Bezirksregierung (Anträge unter Bezirksregierung bittet nach Eingang des Antrags das MAIS um Zulassung Träger informiert G.I.B. mit erteilten GFz. über Zulassung G.I.B. informiert Berater und Beraterinnen über ID G.I.B. nimmt Daten in die G.I.B.-Datenbank und ins Internetportal auf Technische Probleme: Elke Helmers, Telefon-Nr.: Regina Ludwig, Telefon-Nr.: Reno Veit, Telefon-Nr.: Ralf Pankow, Telefon-Nr.:

27 4.2 Anforderungen an Beratungsstellen Kriterien für die Auswahl der Beratungsstellen Auswahl Beratungsstellen Die Auswahl der Beratungsstellen erfolgt i. d. R. durch die Regionen. Infrage kommen grundsätzlich Beratungsstellen mit einem öffentlich-rechtlichen Beratungsauftrag, die damit zur Neutralität verpflichtet sind (z. B. Volkshochschulen) und die Anlaufstellen für die Beratungsprogramme des Landes. Je nach Größe der Region sollen maximal 3-5 Beratungsstellen jeweils für den individuellen und betrieblichen Zugang ausgewählt werden. Die endgültige Entscheidung, welche Institution als Beratungsstelle tätig werden darf, fällt das MAIS. Grundsatz Beratungsstellen können nur dann als Weiterbildungsberatungsstellen für den Bildungsscheck tätig sein wenn der Träger gewährleistet, dass die Weiterbildungsberatung trägerund einrichtungsunabhängig, neutral und für die Weiterbildungsinteressenten kostenlos erfolgt. Dies muss sich i. d. R. aus der Aufbau- und Ablauforganisation der Beratungsstelle ergeben und entsprechend in der Dienst-/ Geschäftsordnung festgehalten sein. Die Beratungsstelle ist für die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar zugänglich und zeichnet sich durch eine bürgerfreundliche Atmosphäre aus. Die Beratung erfolgt durch kompetente Weiterbildungsberater und Weiterbildungsberaterinnen, die über Kenntnisse der individuellen, arbeitsmarktsbezogenen und betrieblichen Weiterbildungsbedarfe verfügen. Hieraus ergeben sich folgende Anforderungen: Lage Die Verteilung der Beratungsstellen in der Region sollte möglichst gleichmäßig, ortskernnah sein und leicht mit dem ÖPNV erreichbar sein Gebäude Ein eigenes Hinweisschild und ggf. interne Wegweisung (Piktogramm), welche auf die Beratungsstelle hinweist Raum- und Sachausstattung Nach Möglichkeit sollten ein separater Beratungsraum, ein eigener Internetauftritt und ein Internetzugang (Webkolleg NRW, Weiterbildungsdatenbanken) vorhanden sein 27

28 Öffnungszeiten Öffnungszeiten zugeschnitten auf Beschäftigte, aber auch Terminabsprache nach Vereinbarung möglich Qualifikation der Berater und Beraterinnen Erwünscht ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder eine vergleichbare Qualifikation und Beratungserfahrung. Kenntnisse werden erwartet zur beruflichen und betrieblichen Aus- und Weiterbildung (Bildungssysteme, duales Ausbildungssystem etc.) sowie zur Arbeitsmarksituation und der regionalen und überregionalen Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik. Die Berater und Beraterinnen verfügen i. d. R. über pädagogisch-psychologische Kenntnisse, um individuelle Interessen und Möglichkeiten wie Lernfähigkeit und Belastbarkeit und die Verwendbarkeit erworbener Qualifikationen in unterschiedlichen betrieblichen Verwendungssituationen sowie auf den allgemeinen Arbeitsmärkten einzuschätzen. Bei der Beratung von Betrieben sind darüber hinaus i. d. R. Kenntnisse und Erfahrungen betrieblicher Modernisierungsanforderungen im Hinblick auf Personal- und Organisationsentwicklung, Technologien und Wachstumsfelder diverser Branchen sowie ebenfalls die Einschätzungsfähigkeit der Verwendbarkeit erworbener Qualifikationen im betrieblichen Umfeld und auf allgemeinen Arbeitsmärkten vorauszusetzen. Beraterinnen und Berater sind verpflichtet, eine Einführungsfortbildung zu absolvieren und kontinuierlich an Schulungsangeboten und Informationsaustauschen des Landes teilzunehmen Förderung der Beratungsleistung Die Beratungsleistung wird pauschal vergütet Inhaltliche Anforderung an die Beratung Obligatorisch umfasst die Beratung eine Erläuterung des Bildungsscheckverfahrens, darunter den Zugang zum Bildungsscheck, Kreis der Berechtigten, Förderhöhe, förderfähige Inhalte und zugelassene Bildungsträger. Die Beratungsstellen helfen bei der Auswahl geeigneter Bildungsangebote, ohne ein spezifisches Angebot eines bestimmten Bildungsanbieters vorzugeben oder zu empfehlen. Bei einem im Konsens erzielten Beratungsergebnis erhalten Individuen oder Unternehmen einen oder mehrere (nur Unternehmen) Bildungsschecks, auf denen die empfohlenen Bildungsinhalte in Stichworten möglichst genau charakterisiert sind und eine Auswahl geeigneter Weiterbildungsanbieter verzeichnet ist. 28

29 a) Beratungsinhalte beim individuellen Zugang Im Rahmen der Beratung zum Bildungsscheck kann mit dem/der Beschäftigten auch eine mittel- bis langfristige Lernstrategie entwickelt werden, um Beschäftigungsfähigkeit dauerhaft gewährleisten zu können. Die Lern- bzw. Kursberatung wird demgegenüber von dem Bildungsanbieter vorgenommen. Mögliche Beratungsthemen: Aktueller Anlass (Motivation) für die Weiterbildung Persönliche Ziele der beruflichen Entwicklung und Perspektive des lebensbegleitenden Lernens Persönliche Bildungsvoraussetzungen darunter Schule, Berufsausbildung, Arbeitsleben Kompetenzen in Gesellschaft und Arbeitswelt Persönliche Teilnahmebedingungen, darunter Vereinbarkeit von Lernbedingungen mit beruflichen und sonstigen Verpflichtungen Im Anschluss an die Beratung kann der Bildungsscheck durch die Beratungsstellen direkt an den bzw. die Beschäftigte ausgegeben werden. b) Beratungsinhalte beim betrieblichen Zugang Auf der Grundlage eigener Überlegungen der Unternehmen oder vorangegangener Strategieentwicklung (z. B. im Rahmen von Potentialberatungen) und der Kenntnis der Beratungsstelle über betriebliche Modernisierungstrends, wirtschaftliche Wachstumsfelder und allgemeine Entwicklung der Qualifikationsanforderungen wird konsensual als Voraussetzung der Förderung von Bildungsschecks ein qualifizierter Weiterbildungsbedarf ermittelt. Dieser kann aus Organisations- und Personalentwicklungserfordernissen und aus geplanten Geschäftsfelderweiterungen insbesondere aus spezifischen Kompetenz- und Wachstumsfeldern hergeleitet werden. Beratungsteilnehmer und Beratungsteilnehmerinnen sollten Betriebsinhaber oder beauftragte Personalverantwortliche des Betriebs und soweit vorhanden betriebliche Interessenvertreter und Interessenvertreterinnen sein. Mögliche Beratungsthemen: Aktueller Anlass für geplante Weiterbildungen, darunter abgeschlossene oder geplante Restrukturierung der Arbeitsorganisation, Perspektiven der Personalentwicklung oder geplante Geschäftsfelderweiterungen, daraus zu begründende Ziele der Qualifizierung für einzelne Beschäftigte im Hinblick auf die Nutzung ihrer zu erwerbenden Kompetenzen im Betrieb, auf den allgemeinen Arbeitsmärkten und zur Verbesserung ihrer Beschäftigungsfähigkeit unter der Perspektive des lebensbegleitenden Lernens, Konkretisierung sinnvoll zu fördernder Qualifizierungsinhalte und Durchführungsformen, 29

30 Vorauswahl möglicher Qualifizierungsteilnehmer und -Teilnehmerinnen unter Berücksichtigung von Geschlecht, Alter, persönlicher Bildungsvoraussetzungen, Stellung im Betrieb und geplanter Verwendung, Klärung von Fragen wie Teilnahmebedingungen (u. a. Freistellung), infrage kommende Qualifizierungsteilnehmer und Qualifizierungsteilnehmerinnen und Einbeziehung der betrieblichen Interessenvertretung. Im Anschluss an die Beratung werden die Bildungsschecks durch die Beratungsstellen vorbereitet. Das Unternehmen erfasst im Betrieb die personenbezogenen Daten der Bildungsscheckempfängerinnen und -empfänger und übermittelt die Daten zusammen mit den unterschriebenen datenschutzrechtlichen Erklärungen an die Beratungsstelle, die die personifizierten Bildungsschecks erstellt und diese an die Unternehmen verschickt. 30

31 4.3 Ablauf Zulassung neuer Beratungsstellen 31

32 Anhang A. Leitlinien zur Beurteilung der Eignung von Weiterbildungsanbietern durch die Beratungsstellen Ausgangslage Es existiert kein einheitliches System zur Zulassung oder Akkreditierung von Weiterbildungsanbietern. Eine generelle Überprüfung von Bildungsträgern oder gar Maßnahmen durch die am Bildungsscheckverfahren zu beteiligenden Stellen ist nicht zu leisten. Trotzdem brauchen die Weiterbildungsberatungsstellen Kriterien zur Einschätzung der Eignung von Weiterbildungsanbietern. Bei der Auswahl soll wo immer möglich auf vorhandene Qualitätsmaßstäbe zurückgegriffen werden, die keine eigenen Recherchen der Weiterbildungsberatungsstellen erforderlich machen. Lösungsansatz Die Beratungsstelle muss bei Vorliegen eines oder mehrerer Sachverhalte, die unter den Punkten 1 und 2 bezeichnet werden, keine eigene Beurteilung der Weiterbildungsanbieter durchführen: 1. Bei allgemeiner Anerkennung auf gesetzlicher Grundlage: Anerkennung gem. 15 Weiterbildungsgesetz (WbG) Anerkennung von Trägern von Fernlehrgängen nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht ( Anderweitige staatliche Anerkennung 2. Bei Vorliegen anerkannter Qualitätssicherung: Ein System zur Sicherung der Qualität liegt vor, wenn ein den anerkannten Regeln der Technik entsprechendes systematisches Instrument zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung dokumentiert, wirksam angewendet und dessen Wirksamkeit ständig verbessert wird. Zum Beispiel: Zertifizierungen nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung AZWV Zertifizierungen nach ISO 9000ff, EFQM, LQW 2, Certqua oder Gütersiegelverbund Weiterbildung Es ist davon auszugehen, dass eines der vorgenannten Kriterien bei den meisten am Bildungsscheckverfahren beteiligten Weiterbildungsanbietern zutrifft. 32

33 Dennoch können örtlich bekannte Anbieter auftreten, die nicht unter die Sachverhalte der Punkte 1 und 2 fallen. Bei diesen ist von den Weiterbildungsberatungsstellen unter Einbeziehung örtlicher Informationsquellen eine Beurteilung gemäß nachstehender Kriterien vorzunehmen: Der Weiterbildungsanbietende muss nachweisbar eine juristische Person des privaten Rechts oder ein(e) Selbstständige(r) sein, die/der Weiterbildung hauptberuflich anbietet. Das Weiterbildungsangebot muss allgemein zugänglich sein, es sei denn, die Teilnahme ist an bestimmte Vorkenntnisse geknüpft. Bei den die Weiterbildung durchführenden Personen muss die für den zu vermittelnden Bildungsinhalt erforderliche Sachkunde und Erfahrung vorliegen. Die räumliche und/oder technische Ausstattung des Weiterbildungsanbietenden muss den Anforderungen der Weiterbildungsinhalte entsprechen. 33

34 B. Beratungsverläufe im individuellen Zugang Die Beratung soll dazu dienen, gemeinsam mit der interessierten Person herauszufinden, welche berufliche Weiterbildung für die kompetentere Durchführung der Arbeit im Betrieb und/oder bezogen auf verbesserte Chancen am Arbeitsmarkt am besten geeignet ist. Im Folgenden werden die Inhalte der Beratung beschrieben, die auf jeden Fall im Beratungsgespräch vorkommen sollten. Je nach Beratungsanliegen und je nach Typ der Ratsuchenden werden diese Inhalte mal mehr oder mal weniger Schwerpunkt der Beratung sein. Die berufliche Situation Was kennzeichnet derzeit Ihre berufliche Situation? Lassen Sie die Ratsuchenden Ausführungen zu ihrer derzeitigen beruflichen Situation machen. Falls notwendig fragen Sie gezielt nach, z. B.: Haben Sie neue Herausforderungen am Arbeitsplatz? Haben Sie Ihre Arbeitsstelle gerade neu angetreten und müssen sich neu orientieren? Wollen Sie zukünftig auf einen anderen Arbeitsplatz wechseln? Streben Sie einen Aufstieg an? Können Sie etwas benennen, was Sie schon länger lernen wollten, aber bisher nicht realisiert haben (z. B. Englisch lernen oder Englisch vertiefen)? Gehören Sie zu den besonderen Beschäftigtengruppen? Was ist aus Ihrer Sicht für Ihre berufliche Entwicklung notwendig? Lassen Sie die Ratsuchenden schildern, welche Ideen sie bereits haben. Viele der Ratsuchenden wissen schon mehr oder weniger genau, was sie für ihre berufliche Entwicklung benötigen. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie gezielt nachfragen. Fokussieren Sie das Gespräch auf die Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung, die für die berufliche Entwicklung nützlich sein könnten. Dies ist dann besonders sinnvoll, wenn der/die Ratsuchende Antworten gibt, die breiter angelegt sind, z. B.: Ich bin schon so lange beim gleichen Arbeitgeber und möchte aus Karrieregeschichtspunkten wechseln, Ich muss mich bewerben, denn in meinem Betrieb komme ich nicht mehr weiter, Meinem Unternehmen droht die Insolvenz ich sollte mich nach einem anderen Arbeitsplatz umschauen, Ich möchte gerne in einer anderen Branche arbeiten oder Ich muss besser im Team arbeiten können. Falls Sie den Eindruck haben, die/der Ratsuchende benötigt eine Beratung in Sachen Berufswegeplanung, weisen Sie auf ein entsprechendes Angebot Ihrer Beratungsstelle hin bzw. verweisen Sie ihn an entsprechende Einrichtungen in Ihrer Region. 34

35 Welche berufliche Weiterbildung nützt Ihnen in Ihrer derzeitigen Situation am meisten? Worum soll es in der beruflichen Weiterbildung gehen? z. B. berufsfachliche Kompetenzen, Schlüsselqualifikationen, Sprachen, EDV. Wenn sich im Gespräch mehrere Themen herausstellen: Welche Priorität wollen Sie setzen? Es ist möglich, dass mehrere Inhalte notwendig sind, z. B. die Verbesserung der EDV-Kenntnisse und das Erlernen einer Fremdsprache. Hier ist mit der/dem Ratsuchenden herauszufinden, was vordringlich ist, womit er/sie beginnen sollte. Vom Qualifizierungsbedarf zum Weiterbildungsangebot Welche Angebote entsprechen den Qualifizierungsbedarfen möglichst umfassend? Wenn im Gespräch klar geworden ist, wo genau die Qualifizierungsbedarfe liegen, besteht der nächste Schritt darin, die entsprechenden Angebote und Anbieter zu finden. Hier sollte sehr genau geprüft werden, welche Angebote den Bedarf möglichst umfassend abdecken. Welche Angebotstypen entsprechen den jeweiligen Personen? Wenn die möglichst genaue Beschreibung eines in Frage kommenden Angebots gefunden ist, sollte überlegt werden, welcher Angebotstyp der Lebens- und Arbeitssituation der betreffenden Person entspricht. Kann ein Abendkurs über mehrere Wochen besucht werden? Muss der Kurs am Wochenende oder in der Woche in Blockform stattfinden? Kommt nur ein berufsbegleitender Fernlehrgang oder ein Blended- bzw. E-Learning-Angebot in Frage? Was ist ein angemessener Preis? Welche Entfernung bis zum Veranstaltungsort ist zumutbar? Welche Weiterbildungsanbieter sind geeignet? Es sollen die drei Weiterbildungsanbieter ausgewählt werden, die möglichst genau das erforderliche Angebot im Programm haben. Die ausgewählten Anbieter sind im besagten Themenfeld ausgewiesen, sind gut vom Arbeits- oder Wohnort der entsprechenden Person zu erreichen und bieten ein gutes Preis-Leistungsverhältnis an. 35

36 Inhaltliche Akzente der Beratung für unterschiedliche Typen von Ratsuchenden Wie kann ich die Beratung der unterschiedlichen Typen gestalten? Die Ratsuchenden lassen sich mit aller Vorsicht in fünf Typen unterteilen. Die Typisierung gibt Hinweise auf die inhaltliche Ausgestaltung des Beratungsprozesses. Typ A: Die Orientierungslosen Diese interessierten Personen haben vom Bildungsscheck gehört, haben sich bisher kaum weitergebildet und wissen nicht so recht, welche Weiterbildung für ihre Arbeit nützlich sein könnte. Leitziel: Für Weiterbildung allgemein motivieren. Akzente in der Beratung Die Motivation der Ratsuchenden erkunden und mit ihnen herausarbeiten. Die konkrete berufliche Situation mit den aktuellen Herausforderungen besprechen. Was könnten die Ratsuchenden lernen, um ihre Beschäftigungsfähigkeit zu stärken, im Beruf weiterzukommen, usw. Durchaus Vorschläge für Themen zur Weiterbildung machen. Über die Lebenssituation sprechen mit dem Ziel, die geeignete Art des Angebots herauszufinden. Weiterbildungsanbieter und Angebote finden. Typ B: Die gezielten Nutzer/-innen des Bildungsschecks Sie sind weiterbildungserfahren und wissen genau, welches Angebot und welcher Anbieter infrage kommt. Beratung brauchen sie aus ihrer Sicht nicht, nur den Scheck. Leitziel: Beratung auch bei diesem Typ durchführen. Prüfen, inwiefern das von ihnen gewählte Thema wirklich die Beschäftigungsfähigkeit langfristig fördert und sichert. Akzente der Beratung Die Ratsuchenden freundlich abholen: Es ist gut, wenn Sie schon klare Vorstellungen haben. Motivation für das gewählte Weiterbildungsthema erfragen. Auf die berufliche Situation und die Herausforderungen zu sprechen kommen. Passt das gewünschte Weiterbildungsthema wirklich zur beruflichen Situation? Gäbe es noch etwas anderes, was geeignet wäre? Gibt es andere Bereiche, in denen Qualifizierung sinnvoll wäre? Auf die Möglichkeit hinweisen, weitere Bildungsschecks in Anspruch nehmen zu können. Auf andere Weiterbildungsmöglichkeiten und -anbieter hinweisen. 36

37 Typ C: Die Bildungsinteressierten mit Weiterbildungserfahrung Diese Personen haben ziemlich klare Vorstellungen über den eigenen Weiterbildungsbedarf, brauchen noch Orientierung über Angebote und Anbieter, sind sich nicht sicher, was sie wollen. Leitziel: Das richtige Thema für die Weiterbildung herausfinden und dabei auf den Weiterbildungserfahrungen aufbauen. Akzente in der Beratung Welche Erfahrungen haben diese Ratsuchenden bereits mit Weiterbildung? Zu welchem Thema möchten sie sich jetzt weiterbilden? Falls sie thematische Vorstellungen haben: Ist das gewünschte Thema wirklich passend? Dabei die berufliche Situation und die aktuellen Herausforderungen in die Betrachtung einbeziehen. Falls er/sie keine thematischen Vorstellungen haben: Die berufliche Situation mit ihren aktuellen Herausforderungen betrachten. Welche Weiterbildung könnte die Beschäftigungsfähigkeit fördern? Über die Lebenssituation sprechen mit dem Ziel, die geeignete Art des Angebots herauszufinden. Weiterbildungsanbieter und -angebote empfehlen. Typ D: Die Geschickten Sie sind vom Arbeitgeber geschickt worden. Häufig haben sie wenig Eigenmotivation für die Teilnahme an Weiterbildungsangeboten. Leitziel: Die eigene Motivation für Weiterbildung wecken und fördern. Akzente der Beratung Die Personen freundlich abholen, den Einstieg ins Gespräch locker gestalten. Die Motivation des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin klären: Warum wird die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter in die Beratung geschickt? Wie sieht es mit der eigenen Motivation aus? Die berufliche Situation mit den aktuellen Herausforderungen besprechen. Hat der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin bestimmte Vorstellungen, was die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter lernen soll? Wie wird das begründet? Mit den Ratsuchenden über Weiterbildungserfahrungen sprechen. Wenn keine vorliegen, ggf. vorliegende Ängste und andere Hemmnisse erkunden. Ein Weiterbildungsthema formulieren und mögliche Weiterbildungsanbieter vorschlagen. 37

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