BDZ Senioren. Merkblatt 1: Pflegeversicherung (Stand: 1. Juli 2008)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "BDZ Senioren. Merkblatt 1: Pflegeversicherung (Stand: 1. Juli 2008)"

Transkript

1 BDZ Senioren Merkblatt 1: Pflegeversicherung (Stand: 1. Juli 2008) Im Rahmen der Serviceleistungen für unsere Mitglieder teilen wir Ihnen in Merkblättern Informationen für Senioren mit. Den Auftakt dieser Reihe bildete unser Merkblatt zum Thema Pflegepflichtversicherung (BDZ magazin Januar/Februar 2007). Es enthält Hinweise zum Begriff der Pflegebedürftigkeit, zur Antragstellung und zu Leistungsfragen in der sozialen und in der privaten Pflegpflichtversicherung sowie zu beihilferechtlichen Fragen. Am 1. Juli 2008 ist die Reform der Pflegeversicherung in Kraft getreten. Unser Merkblatt 1 musste deshalb aktualisiert werden. Pflegebedürftigkeit Pflegebedürftig sind Personen, die nach ärzlicher Feststellung wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. Die Pflegebedürftigkeit wird durch ein ärztliches Gutachten festgestellt, das von einem Arzt des Medizinischen Dienstes der sozialen bzw. privaten Pflegepflichtversicherung erstellt wird. Die dazu erforderliche Untersuchung wird grundsätzlich im Wohnbereich des Pflegebedürftigen durchgeführt, bei stationärer Pflege in einem Pflegeheim. Für die Leistungshöhe sind drei Pflegestufen maßgebend: > Pflegestufe I: Erheblich pflegebedürftig sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Hilfsbedarf für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung muss pro Tag mindestens 1,5 Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen müssen. > Pflegestufe II: Schwer pflegebedürftig sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Hilfsbedarf für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung muss pro Tag mindestens drei Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens zwei Stunden entfallen müssen. > Pflegestufe III: Schwerstpflegebedürftig sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Hilfsbedarf für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung

2 muss pro Tag mindestens fünf Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens vier Stunden entfallen müssen. > Härtefall: Die Pflegekassen können in besonders gelagerten Einzelfällen zur Vermeidung von Härten Pflegebedürftige der Pflegestufe III als Härtefall anerkennen, wenn ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand vorliegt, der das übliche Maß der Pflegestufe III weit übersteigt. Antragstellung Wenn Sie der Ansicht sind, dass für Sie die Leistungen der Pflegepflichtversicherung in Frage kommen könnten, stellen Sie bitte einen Antrag. Als Antrag wird jede, an keine Form gebundene Erklärung, die ein Leistungsbegehren zum Ausdruck bringt, gewertet. Verändert sich die Pflegebedürftigkeit, zum Beispiel durch eine Verschlimmerung, ist ein erneuter Antrag auf Änderung der Leistungen aus der Pflegeversicherung erforderlich. Gleiches gilt für jede Gewährung anderer Leistungen oder Hilfsmittel. Antragsberechtigt in der sozialen Pflegeversicherung ist der versicherte Pflegebedürftige (sofern er das 15. Lebensjahr vollendet, ansonsten sein gesetzlicher Vertreter), gegebenenfalls ein von diesen Personen Bevollmächtigter und in der privaten Pflegeversicherung der Versicherungsnehmer bzw. sein Bevollmächtigter. Ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung soll möglichst sofort nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit gestellt werden. Damit die Leistungen bereits ab Eintritt der Pflegebedürftigkeit zuerkannt werden können, ist der Antrag spätestens binnen eines Monats nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit zu stellen. Wird der Antrag später als einen Monat nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit gestellt, werden Leistungen erst vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt. Der Antrag ist bei der für Sie zuständigen sozialen bzw. privaten Pflegeversicherung zu stellen. > Bitte beachten: Anträge auf Leistungen aus der Pflegeversicherung können formlos (auch telefonisch) gestellt werden. Nach Eingang der ersten (formlosen) Meldung verschickt die Kasse in der Regel ein Antragsformular. Der Antrag gilt aber bereits mit Kenntnisnahme der ersten gegebenenfalls telefonischen Meldung als gestellt. Zu diesem Zeitpunkt muss man sich noch nicht auf bestimmte Pflegeleistungen festlegen. Es reicht zunächst aus, wenn aus einer Erklärung hervorgeht, dass überhaupt Pflegeleistungen erforderlich sind. Wenn über den Antrag dem Grunde nach entschieden wurde, kann der Antragsteller mitteilen, welche Leistungen beansprucht werden. Wenn der tatsächliche Pflegebedarf zugenommen hat, kann ein Antrag auf eine Höherstufung und eine erneute Begutachtung gestellt werden. Wie beim Erstantrag kann dies zunächst formlos erfolgen. Antragsberechtigt ist der Pflegebedürftige selbst oder eine bevollmächtigte Person. Eine Änderung bzw. ein Wechsel der Leistungsart, zum Beispiel ein Wechsel von häuslicher zu stationärer Pflege, ist grundsätzlich kein Anlass für eine neue Begutachtung. Nur wenn sich gleichzeitig der Pflegebedarf entsprechend erhöht bzw. dies zum Beispiel der Grund für den Wechsel der Wohnumgebung ist, sollte ein Antrag auf Einstufung in eine höhere Pflegestufe gestellt werden.

3 Vorgesehene Leistungen Beihilfeberechtigte erhalten diese grundsätzlich anteilig. > Erstattung der Kosten einer geeigneten Pflegekraft Die Kosten der Pflegeeinsätze durch geeignete und von der sozialen bzw. privaten Pflegepflichtversicherung anerkannte Pflegekräfte werden pro Kalendermonat erstattet, und zwar für Pflegebedürftige der Pflegestufe I: bis zu 420 Euro Pflegestufe II: bis zu 980Euro Pflegestufe III: bis zu Euro In besonders gelagerten Einzelfällen können zur Vermeidung von Härten Pflegebedürftige bei ärztlich festgestelltem außergewöhnlich hohem Pflegebedarf, der die Pflegestufe III weit übersteigt, die Kosten für Pflegeeinsätze bis zu insgesamt Euro monatlich erstattet werden. > Pflegegeld für sonstige Pflegepersonen Anstelle der Kostenerstattung kann ein Pflegegeld gezahlt werden, wenn damit die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung durch eine sonstige Person, zum Beispiel durch Angehörige oder Freunde, sichergestellt wird. Das monatliche Pflegegeld beträgt in der Pflegestufe I: 215 Euro Pflegestufe II: 420 Euro Pflegestufe III: 675 Euro Bei den Pflegestufen I und II muss mindestens ein Mal halbjährlich und bei der Pflegestufe III mindestens einmal vierteljährlich ein Beratungseinsatz durch einen Pflegedienst erfolgen. Die Aufwendungen dieses Einsatzes werden in den Pflegestufen I und II bis zu 16 Euro, in Pflegestufe III bis zu 26 Euro erstattet. > Kombinationsleistung Entsprechend dem persönlichen Pflegebedarf kann die Kostenerstattung in einer Pflegestufe ganz oder teilweise in Anspruch genommen werden. Bei nur teilweiser Inanspruchnahme können Sie zusätzlich einen entsprechenden Anteil vom Pflegegeld erhalten. An die Entscheidung, in welchem Verhältnis Kostenerstattung und Pflegegeld zueinander stehen sollen, sind Sie für sechs Monate gebunden.

4 > Anmerkung: Beihilfeberechtigte, die bei einer sozialen Pflegekasse versichert sind und von dieser die gesetzlichen Pflegeleistungen zur Hälfte erhalten, wird ergänzend hierzu eine Beihilfe gewährt. Beihilfeberechtigte, die einer privaten Pflegeversicherung angehören, erhalten zu den beihilfefähigen Aufwendungen eine Beihilfe auf der Grundlage des ihnen jeweils zustehenden Beihilfebemessungssatzes. Die private Pflegeversicherung gewährt Leistungen im gesetzlich vorgesehenen Rahmen. >Welche Leistungen zur sozialen Sicherung einer Pflegeperson gibt es? Pflegepersonen sind Menschen, die Pflegebedürftige ohne das Ziel des Erwerbs von Einkommen pflegen. Zur sozialen Sicherung einer Pflegeperson können Rentenbeiträge entrichtet werden, soweit die Pflegeperson die Pflege nicht gewerbsmäßig ausübt regelmäßig nicht mehr als 30 Stunden pro Woche neben der Pflege erwerbstätig ist keine Altersrente bezieht und außerdem mindestens 14 Stunden pro Woche die Pflege übernimmt. Es muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. Erfüllt der Pflegende diese Voraussetzungen, ist er außerdem bei allen Tätigkeiten, die mit der Pflege zusammenhängen, über den zuständigen Unfallversicherungsträger gesetzlich unfallversichert. > Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson Bei Urlaub, Krankheit oder sonstiger Verhinderung der ehrenamtlichen Pflegeperson werden die Kosten für eine notwendige Ersatzpflegekraft für längstens vier Wochen pro Kalenderjahr übernommen. Die Aufwendungen werden bis zu Euro erstattet. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson die/den Pflegebedürftige(n) vor der erstmaligen Verhinderung mindestens zwölf Monate in ihrer/seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. > Pflegehilfsmittel und technische Hilfen Die Leistungen bei häuslicher Pflege werden ergänzt um Leistungen für notwendige Pflegehilfsmittel und technische Hilfen: Für Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, werden je Kalendermonat bis zu 31 Euro gezahlt. Technische Hilfsmittel werden leihweise zur Verfügung gestellt. Ist dies nicht möglich, werden bei über 18-jährigen Personen die Kosten unter Abzug eines Selbstbehalts von 10 Prozent (maximal 25 Euro je Hilfsmittel) erstattet. In Härtefällen kann die Selbstbeteiligung entfallen. Außerdem können unter Berücksichtigung eines einkommensabhängigen Eigenanteils Zuschüsse bis zu Euro je Maßnahme zur pflegegerechten Umgestaltung des individuellen Wohnumfeldes gezahlt werden.

5 > Kurzzeitpflege Wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht in erforderlichem Umfang erbracht werden kann, besteht die Möglichkeit, Kurzzeitpflege in einer vollstationären Einrichtung für längstens vier Wochen im Kalenderjahr in Anspruch zu nehmen. Die Kosten hierfür werden bis zu Euro erstattet. Die Leistungen können für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung oder in sonstigen Krisensituationen beansprucht werden, in denen vorübergehend häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausreichend ist. > Teilstationäre Pflege Wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt ist, können bei Unterbringung in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege (Unterbringung nur tagsüber oder nur nachts) je nach Pflegestufe monatliche Kosten bis zu 420 Euro, 980 Euro oder Euro geltend gemacht werden. Auch hier ist eine Kombination mit Pflegegeld möglich. > Vollstationäre Pflege Bei stationärer Pflege in anerkannten Pflegeeinrichtungen werden die pflegebedingten Aufwendungen, die Aufwendungen der sozialen Betreuung und die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege für Pflegebedürftige der Pflegestufe I: bis zu Euro Pflegestufe II: bis zu Euro Pflegestufe III: bis zu Euro pauschal pro Kalendermonat erstattet. In bestimmten Ausnahmefällen sind zur Vermeidung von Härten Leistungen bis zu Euro möglich. Zusatzleistung für Demenzkranke Erstmals werden Demenzkranke in die Pflegeversicherung aufgenommen. Altersverwirrte, psychische Kranke oder geistig behinderte Menschen erhalten eine ergänzende Zusatzleistung von bis zu Euro jährlich, auch wenn sie lediglich einen Betreuungsbedarf, aber noch keinen erheblichen Pflegebedarf haben. Unterbringungskosten Unterbringungskosten und sonstige, nicht unmittelbar pflegebedingte Kosten, sind bei Kurzzeitpflege, teil- und vollstationärer Pflege nicht erstattungsfähig. Hinweise zur Beihilfegewährung: > Begriff der Beihilfegewährung Die Beihilfefähigkeit umfasst die bei einer häuslichen, teilstationären und stationären

6 Pflege entstehenden Aufwendungen für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Aufwendungen für eine notwendige Behandlungspflege sind daneben beihilfefähig. > Antragserfordernis Den Antrag auf Beihilfe ist ein Nachweis über die Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung zu einer bestimmten Pflegestufe beizufügen. Für Versicherte der privaten oder sozialen Pflegeversicherung hat deren Versicherung die Pflegebedürftigkeit und die Stufe der Pflegebedürftigkeit feststellen zu lassen (gesetzliche Verpflichtung). Diese Feststellung ist auch für die Beihilfefestsetzungsstelle maßgebend und ist dieser in geeigneter Weise zugänglich zu machen, zum Beispiel durch Abschrift des Gutachtens, gegebenenfalls durch Vorlage der schriftlichen Leistungszusage. Ohne einen derartigen Nachweis ist die Bearbeitung des Antrags nicht möglich. Es sollte daher zuerst ein Antrag bei der Pflegeversicherung gestellt werden. > Eigenanteil Denken Sie daran, dass ein Eigenanteil zu leisten ist, der unterschiedlich hoch sein kann. Die persönlichen Verhältnisse spielen dabei eine Rolle. Die den Eigenanteil übersteigenden Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung einschließlich der Investitionskosten werden als Beihilfe gezahlt. Unser dringender Rat: Bitte zur Beihilfe in Pflegefällen rechtzeitig Ihre für Sie zuständige Beihilfestelle einschalten. Nur diese kann verbindliche Auskunft erteilen. Dies könnte auch unter Einschaltung der sogenannten Auskunftsstellen (Beratungsstellen) bei dafür zur Verfügung stehenden Zolldienststellen geschehen. > Beratung Neben der Veränderung der persönlichen Lebensqualität wird die Erfüllung vieler erforderlicher Formalitäten als Belastung empfunden. Unterstützung bekommen Sie in der Regel bei der zuständigen Pflegekasse, den Trägern der privaten Pflegepflichtversicherung und bei qualifizierten Pflegedienstleistern. Als Mitglied im BDZ erhalten Sie auch von Ihrer Gewerkschaft nähere Informationen. Erster Ansprechpartner sollte Ihr Ortsverband sein. Für Fragen stehen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesgeschäftstelle des BDZ zur Verfügung. Leistungen der Pflegeversicherung Das monatliche Pflegegeld (ambulant) beträgt: Pflegestufe ab ab ab Stufe I: 215 Euro 225 Euro 235 Euro Stufe II: 420 Euro 430 Euro 440 Euro Stufe III*: 675 Euro 685 Euro 700 Euro 2. Die monatlichen Sachleistungsbeträge in der häuslichen Pflege betragen:

7 a. ambulanter Dienst oder Tagespflege Pflegestufe ab ab ab Stufe I: 420 Euro 440 Euro 450 Euro Stufe II: 980 Euro Euro Euro Stufe III*: Euro Euro Euro b. ambulanter Dienst kombiniert mit Tagespflege Pflegestufe ab ab ab Stufe I: 630 Euro 660 Euro 675 Euro Stufe II: Euro Euro Euro Stufe III*: Euro Euro Euro * Die Leistung in der Stufe III - Härtefälle in Höhe von Euro bleibt unverändert. 3. Die monatlichen Leistungsbeträge bei vollstationärer Pflege betragen: Pflegestufe * ab ab ab Stufe III: Euro Euro Euro Stufe III (Härtefall) Euro Euro Euro * Die Leistungen in den Stufen I und II in Höhe von bzw Euro bleiben unverändert.

Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI

Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI Leistungsumfang Die Leistungen der Pflegeversicherung unterstützen die familiäre und nachbarschaftliche Pflege. Die Pflegeversicherung stellt

Mehr

Pflegebedürftig was nun?

Pflegebedürftig was nun? BILOBA Pflegebedürftig was nun? Pflegestufen und Leistungen gemeinnützige Biloba Häusliche Kranken- und Altenpflege www.biloba-pflege.de Entlastung im Alltag Hilfe und Unterstützung Pflegestufe 1 Erheblich

Mehr

Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO) hier: Anwendung des 6 BVO. Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen - P 1820 A 416 vom 8.

Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO) hier: Anwendung des 6 BVO. Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen - P 1820 A 416 vom 8. Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO) hier: Anwendung des 6 BVO Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen - P 1820 A 416 vom 8. Juli 2008 Mit dem Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung

Mehr

PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015

PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015 PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015 Durch das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften - Erstes Pflegestärkungsgesetz - wurden die Pflegeleistungen zum

Mehr

Informationen Ihrer Beihilfestelle. Häusliche Pflege / Teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege ( 37 und 38 BBhV)

Informationen Ihrer Beihilfestelle. Häusliche Pflege / Teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege ( 37 und 38 BBhV) Bundesfinanzdirektion Mitte Seite 1 von 6 Stand: 28.07.2014 Informationen Ihrer Beihilfestelle Häusliche Pflege / Teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege ( 37 und 38 BBhV) A)

Mehr

Pflegeleistungen ab 1. Januar 2015

Pflegeleistungen ab 1. Januar 2015 Pflegeleistungen ab 1. Januar 2015 Anspruch auf Pflegegeld für häusliche Pflege Pflegestufe 0 (mit Demenz*) 123,00 EUR 120,00 EUR Pflegestufe 1 244,00 EUR 235,00 EUR Pflegestufe 1 (mit Demenz*) 316,00

Mehr

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, ein krankes Kind zu versorgen bedeutet eine enorme Herausforderung. Hinzu kommen viele Fragen zu Hilfen und Leistungen der Kranken- und Pflegekassen. Im Folgenden

Mehr

Rund ums Thema Pflegestufen

Rund ums Thema Pflegestufen Rund ums Thema Pflegestufen Seit 1. Juli 1996 erhalten Pflegebedürftige - abgestuft in drei Pflegestufen - Leistungen aus der Pflegeversicherung. Jeder ist dort pflegeversichert, wo sein Krankenversicherungsschutz

Mehr

Das ändert sich ab 1. Januar 2015

Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Die Pflegeleistungen Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Pflegestufe 0 (mit Demenz) 120,00 123,00 Pflegestufe I 235,00 244,00 Pflegestufe

Mehr

Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz

Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Pflegereform 2013 Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Die Situation für Menschen, die z. B. wegen einer dementiellen Erkrankung eine

Mehr

- 244 458 728 von monatlich 1)

- 244 458 728 von monatlich 1) Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2015 an die Pflegeversicherung im Überblick Stand: 31.03.2015 Häusliche Pflege von rein körperlich hilfebedürftigen Häusliche Pflege von Versicherten mit erheblichem

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen. Claudia Schöne. Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS

Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen. Claudia Schöne. Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen Claudia Schöne Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS 2015 Pflegeversicherung Unterstützung der familiären und nachbarschaftlichen

Mehr

Pflegeleistungen 2015

Pflegeleistungen 2015 Leicht & verständlich erklärt Pflegeleistungen 2015 Wir informieren Sie über alle Neuerungen des Pflegestärkungsgesetzes 2015 Liebe Leserinnen und Leser, der Bundestag hat im Oktober 2014 den 1. Teil des

Mehr

Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I

Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I Nr.: 03/2015 Datum: 15. Januar 2015 Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I Am 1. Januar 2015 ist das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen

Mehr

PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1

PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1 PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1 Stand: Bundesrat, 7. November 2014 Der Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Pflegestärkungsgesetz

Mehr

Steffi s Pflegeteam. Spinnereiinsel 1 83059 Kolbermoor Mobil 01 74/30 20 624

Steffi s Pflegeteam. Spinnereiinsel 1 83059 Kolbermoor Mobil 01 74/30 20 624 Steffi s Pflegeteam Spinnereiinsel 1 83059 Kolbermoor Mobil 01 74/30 20 624 1 Was tun, wenn ein Angehöriger zum Pflegefall wird? Ein kurzer Überblick über unsere Leistungen Sie pflegen Ihren Angehörigen

Mehr

Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld

Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld Neben der professionellen Pflege in Form von Sachleistungen durch eine gewählte (ambulante) Pflegeeinrichtung

Mehr

Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I

Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I Im November 2014 hat der Bundesgesetzgeber erneut eine Änderung des SGB XI in Form des Pflegestärkungsgesetzes I beschlossen. Das Gesetz soll

Mehr

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung) P f l e g e d i e n s t Plus LUX HELIOS 72474 Winterlingen, Ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung Häufige Fragen und Antworten an unseren Pflegedienst Wer erhält Leistungen aus

Mehr

Die Pflegeversicherung und Ihre Leistungen

Die Pflegeversicherung und Ihre Leistungen Die Pflegeversicherung und Ihre Leistungen 1. Was bietet die Pflegeversicherung? Bei Pflegebedürftigkeit übernimmt die Pflegekasse die entstehenden Kosten ganz oder teilweise. Die Höhe der Kosten hängt

Mehr

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner!

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Die Änderungen in der Pflegeversicherung beruhen auf dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Dieses ist in weiten

Mehr

Pflegeplatzvermittlung 0800.22 30 800. kostenlose 24h Hotline. Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 01.01.2015

Pflegeplatzvermittlung 0800.22 30 800. kostenlose 24h Hotline. Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 01.01.2015 Pflegeleistungen Das ändert sich ab 01.01.2015 Pflegeplatzvermittlung 0800.22 30 800 kostenlose 24h Hotline Pflegegeld für häusliche Pflege Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) TARIF PEK

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) TARIF PEK DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) TARIF PEK PFLEGEKOSTENVERSICHERUNG ERGÄNZUNG ZUR PRIVATEN UND ZUR SOZIALEN PFLEGEPFLICHTVERSICHERUNG (PPV/SPV) Die AVB umfassen

Mehr

M I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G

M I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G M I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Postfach 10 14 53 70013 Stuttgart E-Mail: poststelle@mfw.bwl.de FAX: 0711 123-4791 Landesamt für

Mehr

Was bringt die Pflegereform?

Was bringt die Pflegereform? Was bringt die Pflegereform? Die Leistungen der Pflegeversicherung nach dem Pflegestärkungsgesetz I Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.v. Gisela Rohmann Landesseniorenvertretung Rheinland-Pfalz, 23.

Mehr

Pflegereform 2015 - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz

Pflegereform 2015 - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz Änderungen Pflegeversicherung 2015 Pflegereform 2015 - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz 1. Pflegegeld ( 37 SGB XI) Die Leistungen werden ab 1.1.2015 erhöht (monatlich):

Mehr

Die Pflegeversicherung. Ausbau der Sozialversicherung - ein Mittel gegen sozialen Abstieg im Alter und zur Sicherung der Pflege Hartmut Vöhringer

Die Pflegeversicherung. Ausbau der Sozialversicherung - ein Mittel gegen sozialen Abstieg im Alter und zur Sicherung der Pflege Hartmut Vöhringer Ausbau der Sozialversicherung - ein Mittel gegen sozialen Abstieg im Alter und zur Sicherung der Pflege Hartmut Vöhringer 2 Einführung Pflegebedürftig Pflegestufen Die Hilfe bei den ATL Leistungen bei

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP. DKV Deutsche Krankenversicherung AG PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP. DKV Deutsche Krankenversicherung AG PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG ERGÄNZUNG ZUR PRIVATEN UND ZUR SOZIALEN PFLEGEPFLICHTVERSICHERUNG

Mehr

Informationen für Sie Die Pflegeversicherung

Informationen für Sie Die Pflegeversicherung Gesundheitsamt Freie Hansestadt Bremen Sozialmedizinischer Dienst für Erwachsene Informationen für Sie Die Pflegeversicherung Türkischsprachige Informationen zur Pflegeversicherung Machen Sie sich schlau,

Mehr

Landesverordnung zur Änderung der Beihilfeverordnung Vom

Landesverordnung zur Änderung der Beihilfeverordnung Vom (Entwurf VI 40/405: Stand...Stand Februar 2009 ) Landesverordnung zur Änderung der Beihilfeverordnung Vom Auf Grund des 100 Abs. 1 Satz 1 des Landesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom

Mehr

Zusätzliche Betreuungsund. Verhinderungspflege. ( 39/ 123) in pro Jahr. ( 45b) in pro Monat 231 123 231 104/208 1.612 1.612 40 4.

Zusätzliche Betreuungsund. Verhinderungspflege. ( 39/ 123) in pro Jahr. ( 45b) in pro Monat 231 123 231 104/208 1.612 1.612 40 4. Überblick über die ab dem 01.01.2015 geltenden Leistungsansprüche der Pflegeversicherung in der häuslichen Pflege für Menschen mit einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz/ zum Pflegesachleistung

Mehr

Die Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung Regens Wagner Offene Hilfen Die Pflegeversicherung Pflegegeld Pflegesachleistungen Verhinderungspflege Zusätzliche Betreuungsund Entlastungsleistungen Kurzzeitpflege Kombinationen... ich finde meinen Weg

Mehr

Die Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 1. Januar 2015. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Die Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 1. Januar 2015. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Die Pflegeleistungen Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Stufe der Pflegebedürftigkeit Leistungen 2014 pro Monat Leistungen ab

Mehr

Beihilfevorschriften - 41-32 BayBhV. Häusliche und teilstationäre Pflege

Beihilfevorschriften - 41-32 BayBhV. Häusliche und teilstationäre Pflege Beihilfevorschriften - 41-32 BayBhV 32 Häusliche und teilstationäre Pflege (1) 1 Bei einer häuslichen Pflege durch geeignete Pflegekräfte oder einer teilstationären Pflege in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung

Mehr

Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft. Gewinner sind die Pflegebedürftigen!

Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft. Gewinner sind die Pflegebedürftigen! Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft Gewinner sind die Pflegebedürftigen! Die erste gute Nachricht: Durch Beitragserhebung bessere Leistungen! Um bessere Leistungen für die

Mehr

LEISTUNGEN DER GESETZLICHEN PFLEGEVERSICHERUNG

LEISTUNGEN DER GESETZLICHEN PFLEGEVERSICHERUNG LEISTUNGEN DER GESETZLICHEN PFLEGEVERSICHERUNG Häusliche Pflege von rein körperlich hilfebedürftigen Häusliche Pflege von Versicherten mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf Verhinderungspflege 3)

Mehr

Lieber Kunde von Senior Mobil,

Lieber Kunde von Senior Mobil, Senior Mobil älter werden+verständnis finden Senior Mobil Karin Ehlers Gasstr. 10 / Ykaernehus 24340 Eckernförde Telefonnummern Büro: (0 43 51) 47 64 33 Handy: (01 72) 7 03 88 22 Fax: (0 43 51) 72 64 99

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016)

Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016) Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016) Pflegegeld Pflegegeld wird im Rahmen der häuslichen Pflege von der Pflegekasse an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, damit dieser eine selbst

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung SGB XI

Leistungen der Pflegeversicherung SGB XI Leistungen der Pflegeversicherung SGB XI Auszug aus dem SGB XI 28 SGB XI - Leistungsarten, Grundsätze (1) Die Pflegeversicherung gewährt folgende Leistungen: 1. Pflegesachleistung ( 36), 3. 4. 5. 6. 7.

Mehr

Leistungen für Demenzpatienten

Leistungen für Demenzpatienten Leistungen für Demenzpatienten Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Pflegestufe 0 (mit Demenz) 123,00 Pflegestufe I (mit Demenz) 316,00 Pflegestufe II (mit Demenz)

Mehr

Gesundheitliche und pflegerische Regelangebote

Gesundheitliche und pflegerische Regelangebote Gesundheitliche und pflegerische Regelangebote Netzwerk moderne kommunale Seniorenpolitik Niedersachsen Modul 4 11.August 2009 Dagmar Henseleit Diakonisches Werk der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers Übersicht

Mehr

Fragen und Antworten zur Pflegeversicherung

Fragen und Antworten zur Pflegeversicherung Fragen und Antworten zur Pflegeversicherung Der Antrag 1. Warum und in welchen Fällen ist ein Antrag erforderlich? Leistungen aus der Pflegeversicherung setzen voraus, dass ein Antrag gestellt wird. Als

Mehr

Überblick über die ab dem 01.01.2015 geltenden Leistungsansprüche der Pflegeversicherung nach dem 5. SGB XI-ÄndG /PSG I

Überblick über die ab dem 01.01.2015 geltenden Leistungsansprüche der Pflegeversicherung nach dem 5. SGB XI-ÄndG /PSG I Überblick über die ab dem 01.01.2015 geltenden Leistungsansprüche der Pflegeversicherung dem 5. -ÄndG /PSG I 1. Leistungsansprüche Pflegesachleistungen ( 36, 123 ) Pflegesachleistungen 36 in pro / keine

Mehr

Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler

Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler Die erste gute Nachricht: Die Leistungen der Pflegeversicherung für die stationäre Pflege bleiben stabil Ursprünglich

Mehr

Pflegehilfsmittel 40 SGB XI. Leistungen bei häuslicher Pflege ( 36 ff. SGB XI)

Pflegehilfsmittel 40 SGB XI. Leistungen bei häuslicher Pflege ( 36 ff. SGB XI) Pflegehilfsmittel 40 SGB XI Pflegebedürftige haben Anspruch auf mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung

Leistungen der Pflegeversicherung Leistungen der Pflegeversicherung Je nach Pflegestufe stehen Demenzkranken bestimmte Leistungen zu. Wie die Pflegeversicherung diese erbringt, entscheiden die Betroffenen selbst. Grundsätzlich besteht

Mehr

Die Reform der Pflegeversicherung. Gewinner sind die Pflegebedürftigen!

Die Reform der Pflegeversicherung. Gewinner sind die Pflegebedürftigen! Die Reform der Pflegeversicherung Gewinner sind die Pflegebedürftigen! (Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.08 in Kraft) Seite 1 Die erste gute Nachricht: Durch Beitragserhebung bessere

Mehr

Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG)

Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG) Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG) Stand 30.10.2012 Neuausrichtung der Pflegeversicherung mit dem Ziel Stärkung der an Demenz erkrankten pflegebedürftigen

Mehr

Erstantrag auf ambulante Leistungen der Pflegeversicherung

Erstantrag auf ambulante Leistungen der Pflegeversicherung Name, Vorname: Straße, Versicherungsnummer: Antwort an: pronova BKK Pflegekasse, Postfach 10 02 60, 51302 Leverkusen Erstantrag auf ambulante Leistungen der Pflegeversicherung 1 Wie beabsichtigen Sie Ihre

Mehr

EVANGELISCHE KIRCHE IN HESSEN UND NASSAU

EVANGELISCHE KIRCHE IN HESSEN UND NASSAU EVANGELISCHE KIRCHE IN HESSEN UND NASSAU Beihilfestelle der EKHN Paulusplatz 1 64285 Darmstadt MERKBLATT über die Gewährung von Beihilfen zu Pflegekosten nach 9 der Hessischen Beihilfenverordnung (HBeihVO)

Mehr

Pflegereform 2015 - Pflegestärkungsgesetz Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz

Pflegereform 2015 - Pflegestärkungsgesetz Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz Pflegereform 2015 - Pflegestärkungsgesetz Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz 36 SGB XI - Sachleistungen Die Sachleistungen werden dynamisiert und betragen ab dem

Mehr

Bleiben Sie unabhängig im Pflegefall.

Bleiben Sie unabhängig im Pflegefall. Bleiben Sie unabhängig im Pflegefall. Finanzieller Schutz in allen Pflegestufen. PflegePREMIUM PflegePLUS PflegePRIVAT Optimale Sicherheit schon ab Pflegestufe I PflegePREMIUM beste Versorgung in allen

Mehr

Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger in den Pflegestufen, Pflegestufe 2001 2007 I 0,755 0,806 II 0,518 0,458 III 0,161 0,136

Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger in den Pflegestufen, Pflegestufe 2001 2007 I 0,755 0,806 II 0,518 0,458 III 0,161 0,136 Millionen Menschen anerkannt pflegebedürftig und im Jahr 2007 2,1 Millionen. In beiden Jahren wurden jeweils 1,4 Millionen anerkannt Pflegebedürftige ambulant versorgt. Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger

Mehr

Pflegebedürftigkeit ist Definitionssache

Pflegebedürftigkeit ist Definitionssache 8 Pflegebedürftig? Vom Antrag bis zur Leistung Pflegebedürftigkeit ist Definitionssache Die Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung. Im elften Sozialgesetzbuch (häufig abgekürzt als SGB XI) und in

Mehr

Merkblatt Vollstationäre Pflege

Merkblatt Vollstationäre Pflege Merkblatt Vollstationäre Pflege nach den Bestimmungen der BVO NRW und den Bestimmungen der BhV der EKiR Stand:07/2013 Inhaltsverzeichnis 1. Pflegebedürftigkeit was heißt das eigentlich? 2 2. Anerkennungsverfahren

Mehr

Pflegepflichtversicherung

Pflegepflichtversicherung Pflegepflichtversicherung PV mit den Tarifstufen PVN und PVB Dieser Tarif gilt in Verbindung mit dem Bedingungsteil (MB/PPV 2009) der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die private Pflegepflichtversicherung.

Mehr

Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle

Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle Informationsblatt Beihilfe für Leistungen der vollstationären Pflege Übersicht 1. Hilfe und Pflege im Alter vollstationäre Pflege - Einführung 2. Pflegebedürftigkeit

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung

Leistungen der Pflegeversicherung Leistungen der Pflegeversicherung Pflegestufen Die Leistungen der Pflegeversicherung orientieren sich, wenn sie nicht als Pauschale gezahlt werden, an der Pflegestufe. Die Unterstützung orientiert sich

Mehr

Ambulante Pflege der Sozialstation

Ambulante Pflege der Sozialstation Ambulante Pflege der Sozialstation 24 Stunden erreichbar 0 51 21 93 60 22 Ihre Ansprechpartner: Stefan Quensen - Pflegedienstleitung Roswitha Geßner - Stellv. Pflegedienstleitung Unsere Leistungsarten

Mehr

Das Pflegestärkungsgesetz. Was ändert sich zum 01.01.2015

Das Pflegestärkungsgesetz. Was ändert sich zum 01.01.2015 Das Pflegestärkungsgesetz Ab dem 01.01.2015 werden die Leistungen für die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen durch die Einführung des Pflegestärkungsgesetzes I ausgeweitet. Dies soll dem Zweck dienen,

Mehr

Änderungen im Recht der Pflegeversicherung durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz

Änderungen im Recht der Pflegeversicherung durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz Änderungen im Recht der Pflegeversicherung durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz Wesentlicher Inhalt des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II), wie es am 13.11.2015 vom Bundestag beschlossen wurde,

Mehr

Vereinbarkeit von Familie und Beruf TIPPS UND INFORMATIONEN. Gruppenbild im Park. Betreuung / Pflege von Angehörigen. Einklinker DIN lang.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf TIPPS UND INFORMATIONEN. Gruppenbild im Park. Betreuung / Pflege von Angehörigen. Einklinker DIN lang. Gruppenbild im Park Vereinbarkeit von Familie und Beruf TIPPS UND INFORMATIONEN Betreuung / Pflege von Angehörigen Einklinker DIN lang Logo ELDERCARE Betreuung und Pflege von Angehörigen Der englische

Mehr

Höhere Leistungen der Gesetzlichen Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015

Höhere Leistungen der Gesetzlichen Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015 Mandanteninformation 17. Oktober 2014 Höhere der Gesetzlichen Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015 Ab 1.1.2015 gibt es höhere in der Gesetzlichen Pflegeversicherung. Dies hat der Deutsche Bundestag am

Mehr

Merkblatt für Beihilfeberechtigte bei dauernder Pflegebedürftigkeit

Merkblatt für Beihilfeberechtigte bei dauernder Pflegebedürftigkeit - 1 - Merkblatt für Beihilfeberechtigte bei dauernder Pflegebedürftigkeit (Stand: 26. Januar 2015) Ansprechpartner/in: Frau Iris Wanke Tel.: 0291/94-1515 Mit der Fünften Verordnung zur Änderung der Beihilfeverordnung

Mehr

Die Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung Die I. Allgemeines Leistungen aus der gesetzlichen (soziale und private Pflegepflichtversicherung) werden grundsätzlich nur auf Antrag und frühestens ab Antragstellung gewährt. Daher ist es wichtig, sich

Mehr

Personalamt 11-23 Beihilfestelle im Januar 2015

Personalamt 11-23 Beihilfestelle im Januar 2015 Personalamt 11-23 Beihilfestelle im Januar 2015 Informationen für Beihilfeberechtigte Mit Wirkung vom 01.01.2015 ist die Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein- Westfalen -BVO NRW- geändert worden. Soweit

Mehr

Pflegestärkungsgesetz 1. Leistungsrechtliche Änderungen

Pflegestärkungsgesetz 1. Leistungsrechtliche Änderungen Pflegestärkungsgesetz 1 Leistungsrechtliche Änderungen Pflegestärkungsgesetze 1 und 2 2015 Pflegestärkungsgesetz 1 Verbesserung der Leistungen der Pflegeversicherung Stärkung der ambulanten Pflege Stärkung

Mehr

Merkblatt. über die Gewährung von Beihilfen zu Pflegekosten. Inhalt: Seite

Merkblatt. über die Gewährung von Beihilfen zu Pflegekosten. Inhalt: Seite Merkblatt Stand: 01/2015 über die Gewährung von Beihilfen zu Pflegekosten Inhalt: Seite 1. Allgemeines... 1 1.1 Pflegebedürftigkeit Was heißt das?... 1 1.2 Unter welchen Voraussetzungen kann eine Beihilfe

Mehr

Pflegestützpunkt. Im Kreis Dithmarschen

Pflegestützpunkt. Im Kreis Dithmarschen Pflegestützpunkt. Im Kreis Dithmarschen Inhalt Übersicht der Pflegestützpunkte in Schleswig-Holstein Sprechzeiten Allgemeines zur Pflegeversicherung Pflegestärkungsgesetz I Übersicht Pflegestützpunkt Pflegestützpunkte

Mehr

3. Tarifbeschäftigte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind

3. Tarifbeschäftigte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind Merkblatt Beihilfe für Tarifbeschäftigte Nordrhein-Westfalen Stand:05/2012 Dieses Merkblatt soll Ihnen eine Übersicht der wichtigsten beihilferechtlichen Bestimmungen für Tarifbeschäftigte des Landes Nordrhein-Westfalen

Mehr

Pflegestatistik 2007. Eckdaten der Pflegestatistik 2007. 7.178 Pflegebedürftige insgesamt. stationäre Pflege: 2.950 Personen (41,1%)

Pflegestatistik 2007. Eckdaten der Pflegestatistik 2007. 7.178 Pflegebedürftige insgesamt. stationäre Pflege: 2.950 Personen (41,1%) Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung Informationsservice Statistik Aktuell März 2009 Pflegestatistik 2007 Eckdaten der Pflegestatistik 2007 7.178 Pflegebedürftige insgesamt ambulante Pflege: 1.251

Mehr

Der Pflegefall. -mich trifft das nicht?! Copyright Brigitte Tanneberger GmbH

Der Pflegefall. -mich trifft das nicht?! Copyright Brigitte Tanneberger GmbH Der Pflegefall -mich trifft das nicht?! Auch Sie werden mit hoher Wahrscheinlichkeit im Alter zum Pflegefall Anzahl älterer Menschen nimmt gravierend zu: heute sind 20 % der Bevölkerung 65+ und 5 % der

Mehr

Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Ihre Pflegestützpunkte im Rhein-Lahn-Kreis

Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Ihre Pflegestützpunkte im Rhein-Lahn-Kreis Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Erstmals Leistungen in Pflegestufe 0 Bisher leistet die Pflegeversicherung (SGB XI) einen finanziellen Zuschuss bei den Pflegestufen 1, 2 oder 3 jedoch nicht

Mehr

Mitarbeiter-Informationsdienst Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen

Mitarbeiter-Informationsdienst Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen Mitarbeiter-Informationsdienst Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen AuB Beihilfe Beihilfenverordnung Änderungen der Beihilfeverordnung zum 1.1.2015 2015.03 Auszug aus den Informationen

Mehr

Pflege ein großes Thema...

Pflege ein großes Thema... Pflege ein großes Thema... Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen Im Alter möchte jeder gerne gesund und unabhängig sein. Doch die Realität sieht anders auch: Immer mehr Deutsche brauchen in späteren Jahren

Mehr

Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung (01/05)

Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung (01/05) Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung (01/05) XXZahlen+Fakten (K) I. Zahl der Versicherten Soziale Pflegeversicherung rd. 70,36 Mio (Stand: 01.04.2004) Private Pflege-Pflichtversicherung rd. 8,92 Mio

Mehr

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01.

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01. 1 Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2 Stand 01.01.2012 Leistungen und Kombinationsmöglichkeiten der Tagespflege

Mehr

Regierungspräsidium Kassel Kassel, im April 2015. Scheidemannplatz 1 Telefon: 0561 106 (0) 1550 34117 Kassel E-Mail: beihilfe@rpks.hessen.

Regierungspräsidium Kassel Kassel, im April 2015. Scheidemannplatz 1 Telefon: 0561 106 (0) 1550 34117 Kassel E-Mail: beihilfe@rpks.hessen. Regierungspräsidium Kassel Kassel, im April 2015 Dezernat 12 Beihilfenstelle Bei Rückfragen: Scheidemannplatz 1 Telefon: 0561 106 (0) 1550 34117 Kassel E-Mail: beihilfe@rpks.hessen.de Allgemeine Hinweise

Mehr

Beihilfe zu Aufwendungen der vollstationären Pflege

Beihilfe zu Aufwendungen der vollstationären Pflege Beihilfe zu Aufwendungen der vollstationären Pflege Seite 1. Rechtsgrundlagen 2 2. Voraussetzungen 2 2.1 Pflegebedürftigkeit 2 2.2 Pflegeeinrichtungen 2 3. Beihilfefähige Aufwendungen 3 3.1 Unterkunft

Mehr

Antrag auf Leistungen der Verhinderungspflege nach 39 SGB XI Bitte immer ausfüllen

Antrag auf Leistungen der Verhinderungspflege nach 39 SGB XI Bitte immer ausfüllen Antrag auf Leistungen der Verhinderungspflege nach 39 SGB XI Bitte immer ausfüllen Welche Sie normalerweise betreuende Person ist/war verhindert? In welchem Zeitraum ist/war diese Person verhindert? Aus

Mehr

Schützen Sie sich und Ihre Familie im Pflegefall. Ich vertrau der DKV MIT DEN MASSGESCHNEIDERTEN KOMBIMED-PFLEGETARIFEN DER DKV

Schützen Sie sich und Ihre Familie im Pflegefall. Ich vertrau der DKV MIT DEN MASSGESCHNEIDERTEN KOMBIMED-PFLEGETARIFEN DER DKV KOMBIMED PFLEGE TARIFE KPEK UND KPET Schützen Sie sich und Ihre Familie im Pflegefall MIT DEN MASSGESCHNEIDERTEN KOMBIMED-PFLEGETARIFEN DER DKV Ich vertrau der DKV Pflegekosten können das Vermögen auffressen!

Mehr

Schnellübersicht. Wegweiser. Schnellübersicht

Schnellübersicht. Wegweiser. Schnellübersicht Wegweiser Schnellübersicht Schnellübersicht 1 Die Pflegestufen begreifen 7 2 Den Antrag richtig stellen 9 3 Die drei Pflegestufen 13 4 Die Leistungsarten 17 5 Das Pflegegutachten 29 6 Das Pflegetagebuch

Mehr

Neue Angebote in der Pflege und Betreuung. Neu ab 01. Januar 2015: Pflegestärkungsgesetz

Neue Angebote in der Pflege und Betreuung. Neu ab 01. Januar 2015: Pflegestärkungsgesetz Neue Angebote in der Pflege und Betreuung Neu ab 01. Januar 2015: Pflegestärkungsgesetz 20 Jahre Mehr Leistungen und bessere Betreuung für Pflegebedürftige Pflegebedürftige und Ihre Angehörigen erhalten

Mehr

Beispiele zur Berechnung der Beihilfe und der Pflegeversicherungsleistungen in Pflegefällen nach 9 BVO

Beispiele zur Berechnung der Beihilfe und der Pflegeversicherungsleistungen in Pflegefällen nach 9 BVO Im Himmelsberg 18 70192 Stuttgart Tel. 0711/2560071 / Fax: 2568013 Email: info@senioren-oed-bw.de Internet: www.senioren-oed-bw.de Beispiele zur Berechnung der Beihilfe und der Pflegeversicherungsleistungen

Mehr

Stationäre Kurzzeitunterbringung für Menschen mit Behinderung in den Rotenburger Werken der Inneren Mission

Stationäre Kurzzeitunterbringung für Menschen mit Behinderung in den Rotenburger Werken der Inneren Mission Stationäre Kurzzeitunterbringung für Menschen mit Behinderung in den Rotenburger Werken der Inneren Mission Einleitung Stationäre Kurzzeitaufenthalte ermöglichen befristete Entlastungen bei der Betreuung

Mehr

Pflegeversicherung - Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) ab 2013

Pflegeversicherung - Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) ab 2013 Pflegeversicherung - Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) ab 2013 Das Pflegegeld ( 37 SGB XI) Pflegestufe ohne eingeschränkte Alltagskompetenz mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegestufe 0 kein Anspruch

Mehr

Neue Regelungen für Pflegebedürftige

Neue Regelungen für Pflegebedürftige Neue Regelungen für Pflegebedürftige Erstes Pflegestärkungsgesetz tritt am 1. Januar 2015 in Kraft von Katja Kruse Durch zwei Pflegestärkungsgesetze will die Bundesregierung in dieser Wahlperiode die pflegerische

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI

Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI Pflegegeld pro Monat 0 kein Anspruch 123 1 244 316 2 458 545 3 728 728 Die Kombination von Geld- und Sachleistung ist möglich. Pflegesachleistung pro Monat

Mehr

Pflege 2009. Soziales

Pflege 2009. Soziales Pflege 2009 Von Gerhard Hehl In Rheinland-Pfalz gab es im Dezember 2009 rund 106 400 e Menschen. Fast die Hälfte erhielt ausschließlich Pflegegeld, 21 Prozent wurden ambulant, weitere 30 Prozent stationär

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 Chancen für neue Angebote?

Leistungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 Chancen für neue Angebote? Leistungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 Chancen für neue Angebote? Belinda Hernig Referentin Pflege Abteilung Gesundheit Verband der Ersatzkassen e.v., Berlin 19. Jahrestagung der Betreuungsbehörden/-

Mehr

Pflegeversicherung. Unsere Leistungen im Überblick inklusive Betreuungsleistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz.

Pflegeversicherung. Unsere Leistungen im Überblick inklusive Betreuungsleistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz. Pflegeversicherung 2014 Unsere Leistungen im Überblick inklusive Betreuungsleistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz. Der erste Schritt: Ihr Antrag wir kümmern uns! 4 Die häusliche Pflege 6 Wenn

Mehr

12.03.2016. Was bringt das Pflegestärkungsgesetz 2?

12.03.2016. Was bringt das Pflegestärkungsgesetz 2? Was bringt das Pflegestärkungsgesetz 2? Andreas Fischbach - Pflegesachverständiger - Geschäftsführer und Pflegedienstleiter der Diakoniestation Friedrichsdorf Grundlagen Sozialgesetzbuch Nummer 11 (SGB

Mehr

Merkblatt Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege

Merkblatt Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege Merkblatt Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege Kurzzeitpflege 42 SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz) Stand: 09.2013 In der Kurzzeitpflege wird ein pflegebedürftiger Mensch für einen begrenzten Zeitraum

Mehr

Pflegestärkungsgesetz

Pflegestärkungsgesetz Pflegestärkungsgesetz 2015 Veränderungen der Pflegeversicherung ab dem 01.01.15 auf einen Blick: - Leistungsbeträge um 4 % erhöht - Geld für Betreuung (zus. Betreuungsleistungen) auch ohne Einschränkung

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015

Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015 Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015 Günther Schwarz, Fachberatung, Evangelische Gesellschaft Günther Schwarz Evangelische Gesellschaft 1.8.14 1 Reform der Pflegeversicherung wird 2015 kommen

Mehr

Wie stellt man den Antrag bei der Pflegekasse?

Wie stellt man den Antrag bei der Pflegekasse? 1 Zuerst zur Pflegekasse Wie stellt man den Antrag bei der Pflegekasse? Notdienste Notdienste Notdienste Wichtig! Ein formloses Schreiben genügt als Erstantrag Der Pflegebedürftige muss selbst unterzeichnen

Mehr

Änderungen durch das 1. Pflegestärkungsgesetz ab 01.01.2015. AOK PLUS, Pflegeberatung

Änderungen durch das 1. Pflegestärkungsgesetz ab 01.01.2015. AOK PLUS, Pflegeberatung Änderungen durch das 1. stärkungsgesetz ab 01.01.2015 AOK PLUS, beratung Grundsatz der versicherung Unterstützung der familiären und nachbarschaftlichen Hilfe. Soziale Grundsicherung in Form von unterstützenden

Mehr

Beihilfe zu Aufwendungen der vollstationären Pflege

Beihilfe zu Aufwendungen der vollstationären Pflege Beihilfe zu Aufwendungen der vollstationären Pflege Seite 1. Rechtsgrundlagen 2 2. Voraussetzungen 2 2.1 Pflegebedürftigkeit 2 2.2 Pflegeeinrichtungen 2 3. Beihilfefähige Aufwendungen 2 3.1 Unterkunft

Mehr

Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8. Leichte Sprache

Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8. Leichte Sprache Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8 Leichte Sprache Der Pflegedienst Iserlohn bietet über die seit dem 01. Juli 2008 neue Pflegereform 2008 kostenlos

Mehr

Die Pflegeversicherung wurde eingerichtet mit dem Ziel der sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit. Ziel ist es, pflegebedürftige

Die Pflegeversicherung wurde eingerichtet mit dem Ziel der sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit. Ziel ist es, pflegebedürftige Die Pflegeversicherung wurde eingerichtet mit dem Ziel der sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit. Ziel ist es, pflegebedürftige Menschen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung

Mehr