Unsere Positionen 2012

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1 ASB Regionalverband Herne-Gelsenkirchen e.v. Unsere Positionen 2012 Der ASB Regionalverband Herne-Gelsenkirchen e.v. ist ein Vollversorger und Spezialdienstleister für hilfe- und pflegebedürftige Menschen jeden Alters. Wir begleiten unsere Bewohner, Kunden und Klienten langfristig mit Beratung, Betreuung und Pflege und unterstützen oder erhalten so ihre Selbständigkeit. Mit ihnen, aber auch mit unseren Mitarbeitern und Partnern pflegen wir einen wertschätzenden und kommunikativen Umgang. Mit sozialem und kulturellem Engagement tragen wir Verantwortung für unsere Region und übernehmen durch die Beschäftigung mit den kommenden gesellschaftlichen Herausforderungen eine Führungsrolle bei der Umsetzung neuer Konzepte.

2 Landesgesetzgebung: WTG und Landespflegegesetz Aufgrund teilweiser nicht-praktikabler Regelungen im Wohn- und Teilhabegesetz wurde die ursprünglich erst für 2013 vorgesehene Überarbeitung vorgezogen und erfolgt derzeit parallel zur Überarbeitung des Landespflegegesetzes. Zentrales Ziel der Landesregierung: den Quartiersgedanken zu stärken, pflegerische, pflegeergänzende, niedrigschwellige und sonstige Unterstützungs- und Beratungsangebote sollen im gewohnten Lebensumfeld, quasi in "Pantoffelnähe" zur Verfügung stehen. Auch Alternativen zum klassischen Pflegeheim sollen gefördert werden, alternative Wohnformen sollen auch durch Finanzierungsanreize gestärkt werden. Die nordrhein-westfälische Landesregierung will wie auch zahlreiche andere Bundesländer künftig einen Schwerpunkt auf ambulante Strukturen legen. Dabei werden selbstorganisierte und ambulant betreute Wohngemeinschaften gefördert. Diese Versorgungsformen sind jedoch nur für einen geringen Teil der älteren Menschen geeignet. Wenn soziale Strukturen oder finanzielle Möglichkeiten fehlen bzw. eine intensive Pflege notwendig ist, bieten derartige Konzepte keine ausreichenden Versorgungsmöglichkeiten. Gleichzeitig erschweren bereits vollzogene Veränderungen wie die Verringerung der Abschreibungsmöglichkeiten bei Neubauten den Ausbau stationärer Strukturen, die angesichts der zunehmenden zahl pflegebedürftiger älterer Menschen in Zukunft jedoch dringend benötigt werden. Die stationäre Pflege ist ein zentraler Bestandteil der Versorgungslandschaft. Nicht jeder ältere Mensch möchte in den möglicherweise ungeeigneten eigenen vier Wänden bleiben. Zudem machen viele Alterserscheinungen und Krankheitsbilder eine stationäre Pflege notwendig. Das bedeutet: Ambulante und stationäre Strukturen müssen gleichberechtigt nebeneinander existieren und gleichermaßen ermöglicht oder gefördert werden. Nur das bringt eine echte Wahlfreiheit für Seniorinnen und Senioren mit sich. Seite 2

3 Im Bund: Zukunft der Pflegeversicherung Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat kleine Veränderungen im Leistungskatalog der Pflegeversicherung umgesetzt. Die Leistungen der Pflegeversicherung werden mit Beginn des Jahres 2013 zum Beispiel auf die besonderen Bedürfnisse der Demenzkranken hin ausgeweitet. Das ambulante Leistungsangebot, das bisher Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung umfasst, wird um Betreuungsleistungen für Demenzerkrankte erweitert. Außerdem umfasst das PNG zusätzliche Rechte von Bewohnerinnen und Bewohnern, Möglichkeiten zu beruflichen Auszeiten zur pflege von Angehörigen sowie Förderungen für ambulante Wohngemeinschaften. Die Regelungen sind jedoch weitgehend unkonkret. Auch die Finanzierung ist im Großen und Ganzen unverändert geblieben. Lediglich der Beitragssatz in der sozialen Pflegeversicherung wird zum 1. Januar 2013 um 0,1 Beitragssatzpunkte angehoben. Die drängenden Probleme bleiben ungelöst: Der Pflegebedürftigkeitsbegriff ist weiterhin nicht zeitgemäß, die Finanzierungsgrundlage nicht zukunftssicher. Während jetzt Leistungen für Menschen mit Demenz ausgeweitete werden, bleiben viele andere Herausforderungen unbeachtet: der Fachkräftemangel, die Hygieneanforderungen, die Versorgung von Menschen mit Behinderungen im Alter etc. Die Pflegeversicherung muss im Rahmen einer großen Reform neu gestaltet werden. Dabei ist auch eine Veränderung oder eine deutliche Verbreiterung der Finanzierungsgrundlage unerlässlich. Das bedeutet: Gute Pflege muss der Gesellschaft in Zukunft mehr wert sein. Dies setzt eine breitere Diskussion über das Älterwerden voraus, mehr Verständnis für die Versorgungsbedarfe älterer Menschen, eine größere Wertschätzung der pflegenden Berufe und die Bereitschaft, für die eigene Versorgung im Alter entsprechend vorzusorgen. Die solidarische Absicherung aller Bürgerinnen und Bürger sollte dabei die maßgebliche Rolle spielen private Absicherung für den Pflegefall kann nur in Nischen eine Bedeutung haben. Seite 3

4 Zukunft des Pflegeberufes: Generalistik, Akademisierung und internationale Anerkennung In Zeiten größer werdender medizinischer Ansprüche an die Pflege, die mit der immer weiter gehenden Verlagerung von bislang ärztlichen Aufgaben auf die Pflegekräfte einhergehen, muss auch der Pflegeberuf weiterentwickelt und verändert werden. Fraglich ist jedoch, ob sich die großen Erwartungen erfüllen werden, die derzeit an die geplante Generalistische Pflegeausbildung gestellt werden. Wenn Kranken- und Altenpflegekräfte gemeinsam ausgebildet werden, wie dies schon in vielen Modellprojekten erfolgt, beispielsweise an der Hochschule für Gesundheit in Bochum, mit der auch Einrichtungen hier bei uns in Herne eng zusammenarbeiten, dann bringt dies sicher einige Vorteile, aber auch nicht zu vernachlässigende Befürchtungen mit sich. Immer häufiger werden auch Altenpflegekräfte mit weitreichenden Aufgaben im Bereich der medizinischen Behandlungspflege konfrontiert. Es ist daher sicher sinnvoll, solche Aspekte in der Ausbildung mehr in den Mittelpunkt zu rücken. Gleichzeitig verbindet sich mit der Generalistischen Pflegeausbildung auch die Hoffnung einer wachsenden öffentlichen Anerkennung für Pflegeberufe, die angesichts zunehmender Personalprobleme in der stationären und vor allem ambulanten Pflege dringend notwendig wären. Doch auch die Risiken sind nicht zu übersehen: Werden mit der "Generalistik" auch die Eingangsbedingungen für den Pflegeberuf angehoben, dann stärkt dies zwar das Ansehen des Berufsbildes, schließt aber auch viele Menschen aus, die aufgrund von sozialen Fähigkeiten sehr gut für diesen Beruf geeignet wären. Auf diese Pflegekräfte aber können wir in der Zukunft nicht verzichten. Zudem befürchten viele Vertreter insbesondere aus der Praxis der Altenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, dass der Schwerpunkt einer Generalistischen Pflegeausbildung in der Krankenpflege liegen würde und spezifische, zweifellos genauso relevante Ausbildungsinhalte aus den Bereichen in denen sie tätig werden, vermehrt in den Hintergrund gedrängt werden. Wir dürfen auch nicht zulassen, dass nach einer generalistischen Pflegeausbildung "die Guten" im Krankenhaus arbeiten, und die Altenpflege den Ruf einer "zweiten Wahl" bekommt. Die Einführung einer generalistischen Pflegeausbildung kann nur mit einer gleichzeitigen deutlichen finanziellen und gesellschaftlichen Aufwertung der Altenpflege funktionieren. Seite 4

5 Der Pflegebedürftigkeitsbegriff Der schon von Ulla Schmidt geforderte neue Pflegebedürftigkeitsbegriff ist noch immer nicht in Sicht. Zuletzt wurde die Kommission zur Erarbeitung des Begriffs neu eingesetzt, obwohl sie bereits Ergebnisse geliefert hat. Als Hindernis für eine schnelle Umsetzung dieser Vorhaben gelten die Kosten. In ihrem ersten Bericht bezifferte die Kommission diese auf rund 4 Mrd. Euro zulasten der Pflegeversicherung und Sozialhilfeträger. Mit der nun zunächst geplanten Pflegereform der Koalition soll der Beitrag zum 1. Januar 2013 von 1,95 auf 2,05 Prozent steigen. Durch die so gewonnenen Mehreinnahmen von 1,1 Mrd. Euro sollen vor allem eine halbe Million an Demenz erkrankte Menschen höhere Leistungen zwischen 70 und 215 Euro bekommen. Nach übereinstimmenden Expertenmeinungen reicht die Summe für eine nachhaltige Neuausrichtung der Pflege aber bei Weitem nicht aus. Der wieder eingesetzte Beirat wird am Ende ein nicht wirklich anderes, aber vielleicht finanziell nicht ganz so weitreichendes Modell einer Weiterentwicklung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs vorliegen. Schon vorher wird klar sein, dass lediglich die Leistungen neu zwischen den Betroffenen aufgeteilt werden. Künftige Herausforderungen in der Versorgung von Seniorinnen und Senioren, auch von älteren Menschen mit Behinderungen, werden in den nächsten Jahren nicht umfassend aufgegriffen. Die Definition der Pflegebedürftigkeit richtet sich nicht nur nach körperlichen Bedarfen, sondern muss auch sonstige Einschränkungen in der selbständigen Lebensführung einbeziehen. Die daran orientierten Leistungen dürfen sich nicht nach Minutenplänen richten, sondern individuelle Konzepte zur Aufrechterhaltung von Teilhabe und einer möglichst selbständigen Lebensführung ermöglichen. Dies setzt eine entsprechend gute finanzielle Ausstattung der Pflegeversicherung voraus. Seite 5

6 Wohnen im Alter: neue Wohnformen und die Zukunft des Wohnungsmarktes Die Wohnlandschaft Ruhrgebiet verändert sich und gerade ältere Menschen bleiben in den Zentren der Städte. Hier jedoch fehlen oftmals angemessene Wohnangebote. Der Zweite Regionale Wohnungsmarktbericht für das Ruhrgebiet sagt den Rückgang des öffentlich geförderten Wohnungsbestandes voraus. Der damit verbundene Ausfall von Mietpreis- und Belegungsbindungen könne durch Neuförderungen bei weitem nicht ausgeglichen werden. Ob und inwieweit sich der Verlust dieser kommunal(wohnungs-)politischen Steuerungsmöglichkeit durch neue Instrumente ausgleichen lässt, bleibe abzuwarten. Es sei jedoch mit einem weiterhin günstigen Mietniveau zu rechnen. Gerade diese Kombination von einem hohen Bedarf an gefördertem, altengerechten Wohnraum und den niedrigen Mieten in den Kernstädten unserer Verbandsregion wird Schwierigkeiten mit sich bringen: Barrierefreier Wohnraum ist nur in Einzelfällen und mit öffentlichen Förderungen zu für die Allgemeinheit bezahlbaren Preisen zu realisieren. Die Bevölkerung des Ruhrgebiets wird älter. Wenn möglichst viele Menschen in den eigenen vier Wänden alt werden sollen, dann müssen viele altengerechte Wohnungen angeboten werden. Verbände, Wohnungsvereine und private Investoren sind dabei jedoch auf öffentliche Unterstützung angewiesen. Dabei darf sich die Förderfähigkeit von Projekten nicht alleine danach richten, wie viele geförderte Objekte im jeweiligen Stadtteil vorhanden sind, sondern auch, ob es sich dabei um barrierefreien oder altengerechten Wohnraum handelt. Seite 6

7 Auf Augenhöhe: Patientenrechte im Wandel Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr haben einen gemeinsamen Entwurf für ein Patientenrechtegesetz vorgelegt, auch die SPD-geführten Bundesländer haben ein Konzept erarbeitet. In beiden Fällen sollen mit unterschiedlichen Schwerpunkten die Nachweispflichten der Leistungserbringer im Gesundheitswesen ausgeweitet werden. Damit sollen es Patientinnen und Patienten (oder auch Klienten, Pflegebedürftige etc.) leichter haben, "Behandlungsfehler" nachzuweisen und entsprechende Ansprüche geltend zu machen. Die Durchdringung der deutschen Gesellschaft mit Rechtsschutzversicherungen hat bereits für eine deutlich erhöhte Klagebereitschaft gesorgt, die das Miteinander in gesundheit und Pflege tiefgreifend verändert hat: im ärztlichen und pflegerischen Bereich haben die Dokumentationspflichten drastisch zugenommen, gleichzeitig steht die Möglichkeit einer juristischen Bewertung ihres Handelns für die Akteure des Gesundheitswesens jederzeit im Raum. Ein eigenes Gesetz, das sich ausschließlich auf etwaige Behandlungs- oder Pflegefehler und deren Nachweis konzentriert, würde dieses "Gegeneinander" weiter zementieren. Patienten und Pflegebedürftige sollen in ihren Ärzten oder ihren pflegerischen Ansprechpartnern in erster Linie vertrauenswürdige Partner und Ratgeber sehen. Dies erwarten auch die meisten Menschen in einer solchen Situation der Abhängigkeit. Ein Patientenrechtegesetz muss beide Seiten angemessen berücksichtigen und kein reines "Patientenschutzgesetz" werden. Seite 7

8 Sauberes Arbeiten: Hygienevorschriften und -bedingungen Der Bundestag hat am 9. Juni 2011 ein Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Die Bundesländer müssen nun per Rechtsverordnung Regelungen für die Einhaltung der Infektionshygiene in allen relevanten Einrichtungen des Gesundheitswesens treffen. Die Vorschriften werden für einen höheren bürokratischen Aufwand sorgen, aber nichts Grundlegendes an der Situation ändern. Die Akteure im Gesundheitswesen müssen wegkommen von gegenseitigen Schuldzuweisungen (zum Beispiel bei der Frage von MRSA-Infektionen), sondern vielmehr gemeinsam umfassende Präventions-, Screening- und Behandlungskonzepte erarbeiten. Einbezogen müssen dabei sämtliche Berufsgruppen, bis hinunter zur Reinigungskraft, die hygienisch relevante Vorgänge mitgestalten. Seite 8

9 Die Rahmenbedingungen: Zukunft von GKV und PKV Die Krankenversicherung ist in Deutschland derzeit ein schwer zu überblickender Markt. Sinnvolle Zusammenschlüsse durch Fusionen stehen einzelnen Kassenpleiten gegenüber, bei denen Versicherte auf andere Krankenkassen verteilt werden müssen. Die derzeit vermutlich vorübergehend bestehenden Milliardenüberschüsse in der Gesetzlichen Krankenversicherung wecken zwar Begehrlichkeiten seitens der Politik, werden aber aller Voraussicht nach benötigt, um die bereits heute absehbaren Löcher in der näheren Zukunft füllen zu können. Gleichzeitig befindet sich das System der privaten Krankenversicherung in "Rückzugsgefechten": Die derzeit bestehende Zweigleisigkeit wird nicht auf Dauer zu halten sein, neue Konzepte werden nicht entwickelt sondern die Privaten Versicherer setzen ausschließlich auf Besitzstandwahrung. Das System der Privaten Krankenversicherung steht unter verschärfter Beobachtung. Während selbst in der Union erste Stimmen über eine Abschaffung nachdenken, plant die SPD mit der Einführung der Bürgerversicherung die Abschaffung der PKV. Diese könnte sich dann lediglich noch im Bereich privater Zusatzversicherungen für eine besondere medizinische Versorgung etablieren. Gleichzeitig könnte die Diskussion wieder aufflammen, Kranken- und Pflegeversicherung zusammenzulegen. Die Pflegeversicherung muss als eigenständiges Instrument bestehen bleiben, da die Pflege andernfalls im großen Konzert der Leistungserbringer in der GKV eine zu geringe und kaum noch hörbare Rolle spielen würde. Das gesamte System von Kranken- und Pflegeversicherung muss zukunftsfest und solidarisch organisiert werden und dabei auf einer breiten Basis stehen, beispielsweise durch Abgaben nicht nur auf Löhne und Gehälter, sondern auch auf andere Einkommensarten. Möglichkeiten von privaten Zusatzabsicherungen können selbstverständlich immer ergänzend aufrecht erhalten werden. Seite 9

10 Unsere "Kunden": Demographische Entwicklung Bis zum Jahr 2060 werden nach den Vorausberechnungen des Statistischen Bundesamtes in Deutschland rund 17 Millionen Einwohner weniger als heute in Deutschland leben. Jeder Dritte wird dann über 65 Jahre alt sein. Jeder Siebte also rund 10 Millionen Menschen wird sogar über 80 Jahre alt sein. Altenbericht der Bundesregierung empfiehlt daher, den Begriff der "Pflege" weiter zu fassen und die Gesundheitspolitik an ein langes, aktives Leben anzupassen. Die Zahlen sind bekannt und unmissverständlich: In den nächsten Jahrzehnten haben wir es mit einer breiten Nachfrage unserer Leistungen in allen Bereichen von Pflege und Betreuung zu tun. Dabei wird sich das Selbstbewusstsein der "Kunden", also der Bewohnerinnen und Bewohner oder Klienten, jedoch verändern. Informierte und vernetzte Seniorinnen und Senioren werden sich ihren Versorgungsmix viel stärker selbst zusammenstellen und bewusster Entscheidungen anhand von Qualitätskriterien treffen. Allerdings wird es auch weiterhin eine große Zahl älterer und auf Hilfe und Unterstützung angewiesener Menschen geben, die nicht über die Ressourcen verfügen, die eigene Versorgung im Alter zu organisieren. Die Träger von Hilfs- und Pflegeangeboten müssen noch stärker auf transparente Information und Beratung der Seniorinnen und Senioren setzen. Während früher die Entscheidung über eine Pflegeheimwahl vom Hausarzt oder dem Sozialdienst des Krankenhauses getroffen wurde, können sich die Kunden der Zukunft aufgrund unterschiedlicher Informationsangebote ein eigenes Bild machen. Das bedeutet aber auch, dass die Bewertungssystematiken, beispielsweise die Transparenzberichte in der Pflege, weiterentwickelt werden müssen in Bezug auf ihre Aussagekraft und ihre Verständlichkeit für die Nutzerinnen und Nutzer. Seite 10

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