Bauordnung für Berlin Förster' Grundei' Pflug' Steinhoff

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1 Bauordnung für Berlin 1979 Förster' Grundei' Pflug' Steinhoff

2 Förster - Grundei - Pflug - Steinhoff Bauordnung für Berlin 1979 Hinweis Die auf Seite 402 im Entwurf - Stand Oktober abgedruckte Verordnung über Feuerungsanlagen, Anlagen zur Verteilung von Wärme und zur Warmwasserversorgung sowie über Brennstofflagerung (Feuerungsverordnung - FeuVO -) ist nach Drucklegung dieses Buches erlassen worden. Sie trägt das Datum des 1. April 1980 und ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin S Nr. 27 Ausgabetag 20. Mai verkündet worden. Von geringfügigen redaktionellen Änderungen abgesehen weicht die Feuerungsverordnung von dem abgedruckten Entwurf wie folgt ab: 2: Abs.6 des Entwurfs ist entfallen; Abs. 7 des Entwurfs ist Abs. 6 der Verordnung geworden. 3: In Abs. 5 ist der letzte Satz entfallen. 5: I n der Überschrift ist der Klammerzusatz,,(Zu 49 Abs. 1 und 2 BauO Bin)" eingefügt worden. Abs.4 hat die Fassung erhalten:,,(4) Aufstellräume müssen so bemessen sein, daß Feuerstätten ordnungsgemäß errichtet, betrieben und instandgehalten werden können." In Abs.5 sind in Satz 1 Nr.l nach dem Wort "Treppenräumen" die Wörter "..., außer in Einfamilienhäusern," eingefügt worden sowie in Satz 1 Nr.2 und in Abs. 3 die Wörter..oder Gemische" entfallen. 7: In Abs.l erster Halbsatz lautet der Nebensatz"..., in dem sie errichtet oder aufgestellt sind,". Abs. 2 Nr. 2 hat die Fassung erhalten:,,2. von anderen Bauteilen aus oder mit brennbaren Baustoffen 40 cm". 8: Abs.2 hat am Anfang die Fassung erhalten:,,(2) Rauchschornsteine müssen einen gleichbleibenden lichten Querschnitt haben; dies gilt nicht für freistehende besteigbare Rauchschornsteine und Rauchschornsteine, die unter Überdruck betrieben werden dürfen. Querschnittsverengungen... ". 11: Abs. 5 hat die Fassung erhalten:,,(5) Aufstellräume müssen so bemessen sein, daß Gasfeuerstätten ordnungsgemäß errichtet, betrieben und instandgehalten werden können." In Abs. 6 sind an Nr. 1 die Wörter "..., außer in Einfamilienhäusern," angefügt worden. 17: Abs.4 lautet:,,(4) Heizräume müssen einen Rauminhalt von mindestens 8 m3 und eine lichte Höhe von mindestens 2 m haben; im übrigen gelten 5 Abs. 4 und 11 Abs. 5 entsprechend.".

3 Bauordnung für Berlin in der Fassung vom 1. Juli 1979 KOMMENTAR mit Rechtsverordnungen und Ausführungsvorschriften von Professor Hans Förster Senatsdirigent a. D. Professor Albrecht H. Grundei Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin Ernst-Günter Pflug Regierungsdirektor Dipl.-Ing. Dietrich Stein hoff Senatsrat Dritte, vollständig neu bearbeitete Auflage des Kommentars der Bauordnung für Berlin vom 29. Juli 1966 Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH

4 CIP-Kurztitelaufnahme der Deutschen Bibliothek Bauordnung für Berlin: in d. Fassung vom 1. Juli 1979; Kommentar mit Rechtsverordnungen u. Ausführungsvorschriften I von Hans Förster , votlst. neu bearb. Auf!. d. Kommentars d. Bauordnung für Berlin vom 29. Juli Braunschweig, Wiesbaden: Vieweg, u. 2. Auf!. im Bertelsmann-Fachverlag, Gütersloh. NE: Förster, Hans [Mitarb.] 1. Auflage , überarbeitete Auflage , vollständig neu bearbeitete Auflage 1980 Alle Rechte an der deutschen Ausgabe vorbehalten Springer Fachmedien Wiesbaden 1980 Ursprünglich erschienen bei Friedr. Vieweg & Sohn Verlagsgesellschaft mbh, Braunschweig Die Vervielfältigung und Übertragung einzelner Textabschnitte, Zeichnungen oder Bilder, auch H Zwecke der Unterrichtsgestaltung, gestattet das Urheberrecht nur, wenn sie mit dem Verlag vorhe vereinbart wurden. Im Einzelfall muß über die Zahlung einer Gebühr für die Nutzung fremde geistigen Eigentums entschieden werden. Das gilt für die Vervielfältigung durch alle Verfahre einschließlich Speicherung und jede Übertragung auf Papier, Transparente, Filme, Bänder, Platte und andere Medien. Satz: Vieweg, Braunschweig ISBN DOI / ISBN (ebook)

5 Vorwort Die im Zuge der Vereinheitlichung des Bauordnungsrechts der Länder auf der Grundlage der Musterbauordnung erlassene Bauordnung für Berlin (BauO Bin) vom 29. Juli 1966, die der ersten (im Verlag Ulistein erschienenen) Auflage dieses Kommentars zugrundelag. ist rund 7 Jahre nach ihrer Novellierung durch das Änderungsgesetz vom 24. Januar 1971 und ihrer Neubekanntmachung in der Fassung vom 13. Februar diese Fassung lag der zweiten (vom Bertelsmann Fachverlag herausgebrachten) Auflage wgrunde - abermals novelliert worden. Aufgrund des Zweiten Änderungsgesetzes vom 2. März 1979 ist sie in der Fassung vom 1. Juli 1979 neu bekanntgemacht worden. Das gab Veranlassung, den längst vergriffenen Kommentar erneut vollständig und gründlich zu überarbeiten und in einer dritten Auflage herauszugeben, die mit diesem Buch vorgelegt wird. Von den Verfassern der beiden vorangegangenen Auflagen sind zwei Mitverfasser ausgeschieden. Herr Ltd. Senatsrat DipL-lng. Rudolf Schmidt hat seine Mitarbeit aus Altersgründen aufgegeben. An seine Stelle ist Herr Senatsrat Dipl.-Ing. Dietrich Steinhoff getreten. Herr Regierungsdirektor a.d. Dr. Paul-Friedrich Willert konnte an der dritten Auflage aus Gesundheitsgründen nicht mehr mitwirken. Für ihn ist Herr Regierungsdirektor Ernst-Günter Pflug eingetreten. Den beiden ausgeschiedenen Mitverfassern sei an dieser Stelle für ihre Mitarbeit bei der Grundlegung dieses Werkes besonders gedankt. Die neue Auflage des Kommentars berücksichtigt nicht nur die Gesetzesänderungen durch die jüngste Novellierung. Sie stellt vielmehr eine Überarbeitung des gesamten Werkes in Anpassung an den neuesten Stand der technischen Entwicklung und der Rechtsprechung dar. Die Verfasser waren dabei wie bisher bemüht, den Kommentar so zu gestalten, daß er Benutzern aus allen Bereichen des Interesses am Bauwesen nützlich sein kann. Die Erläuterungen sind nach wie vor so gehalten, daß sie überschaubar und nicht nur für Spezialisten lesbar sind. Im Interesse der auch aus Preisgründen gebotenen Konzentration ist wie bisher nur die Bauordnung selbst erläutert. In dem notwendigen Umfang ist dabei auf die zu ihr erlassenen Rechtsverordnungen und Ausführungsvorschriften eingegangen, die selbst nur im Wortlaut wiedergegeben oder in der Zusammenstellung weiterer Rechts- und Verwaltungsvorschriften aufgeführt sind. Mit dem Ziel der Beschränkung auf das Wesentliche und Aktuelle ist auf Vergleiche mit den früheren Fassungen der Bauordnung für Berlin und der Musterbauordnung verzichtet worden. I nsoweit muß bei Bedarf auf die beiden vorangegangenen Auflagen zurückgegriffen werden. V

6 Die Bearbeitung des Kommentars war wie folgt aufgeteilt: Einführung und Gesamtredaktion 1 bis bis bis bis bis 115 Förster Pflug Steinhoff Förster Grundei Förster Das Werk stellt insgesamt jedoch eine echte Gemeinschaftsarbeit dar. Es ist in allen seinen Teilen in ständigem engem Zusammenwirken der Beteiligten zustande gekommen. Die Manuskripte für die dritte Auflage wurden im Oktober 1979 abgeschlossen. Berlin, im April 1980 Die Verfasser VI

7 Inhalt Einführung.... Schrifttum Abkürzungen A. Bauordnung für Berlin - Kommentar Bauordnung für Berlin (BauO Bin) in der Fassung vom 1. Juli 1979 (GVBI. S. 898) Teil I: Allgemeine Vorschriften Anwendungsbereich Begriffe Allgemeine Anforderungen Teil 11: Das Grundstück und seine Bebauung Bebauung der Grundstücke mit Gebäuden Bebauung öffentlicher Flächen Anordnung der baulichen Anlagen auf den Grundstücken Grenzabstände Abstandflächen und Abstände Abweichungen im Bebauungsplan Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kinderspielplätze Einfriedung der Baugrundstücke Höhenlage der baulichen Anlagen Teil 111: Baustelle Baustelle Teil IV: Bauliche Anlagen Abschnitt 1: Gestaltung 14 Gestaltung Abschnitt 2: Anlagen der Außenwerbung 15 Anlagen der Außenwerbung und Warenautomaten VII

8 Abschnitt 3: Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung 16 Standsicherheit und Dauerhaftigkeit Erschütterungsschutz Schutz gegen Feuchtigkeit, Korrosion und Schädlinge Brandschutz Wärmeschutz Schallschutz Schutz gegen andere Gefahren oder Belästigungen Verkehrssicherheit Beleuchtung und Lüftung Beheizung Abschnitt 4: Baustoffe, Bauteile und Bauarten 26 Baustoffe, Bauteile und Bauarten Neue Baustoffe, Bauteile, Bauarten und Einrichtungen Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung neuer Baustoffe, Bauteile, Bauarten und Einrichtungen Prüfpflicht Überwachung Abschnitt 5: Der Bau und seine Teile Unterabschnitt 1: Gründungen und Wände 31 Gründungen Wände...' Tragene und aussteifende Wände und ihre Unterstützungen Außenwände Trennwände Brandwände Öffnungen in Brandwänden Unterabschnitt 2: Decken, Böden, Dächer und Vorbauten 38 Decken und Böden Öffnungen in Decken Dächer Vorbauten Unterabschnitt 3: Treppen, Rettungswege und Aufzüge 42 Treppen Treppenräume und Flure Aufzüge Unterabschnitt 4: Fenster und Türen 45 Fenster und Türen VIII

9 Unterabschnittt 5: Anlagen tür Beleuchtung mit Tageslicht, Lüftung und Installation 46 Lichtschächte Lüftungsanlagen, I nstallationsschächte und -kanäle... " Unterabschnitt 6: Feuerungsanlagen 48 Feuerungsanlagen, Heizräume, Brennstofflager, Räume für Verbrennungsmotoren Feuerstätten für feste und flüssige Brennstoffe Verbindungsstücke Rauchschornsteine Gasfeuerungsanlagen Unterabschnitt 7: Elektrische Anlagen und Antennen 53 Elektrische Anlagen und Antennen Unterabschnitt 8: Wasserversorgungsanlagen und Anlagen zur Beseitigung von Abwassern und von festen Abfallstoffen 54 Wasserversorgungsanlagen Aborträume Waschräume Waschküchen Anlagen für Abwasser, Niederschlagwasser und feste Abfallstoffe Einleitung der Abwasser in Kleinkläranlagen, Abwassersammelgruben oder Sickeranlagen Müllabwurfanlagen Anlagen für feste Abfallstoffe Unterabschnitt 9: Aufenthaltsräume 62 Aufenthaltsräume Wohnungen Aufenthaltsräume in Kellergeschossen Aufenthaltsräume und Wohnungen im Dachraum Arbeitsräume Unterabschnitt 10: Garagen und Stellplätze für Kraftfahrzeuge 67 Stellplätze und Garagen Unterabschnitt 11: Landwirtschaftliche Bauten 68 Ställe Gärfutterbehälter Unterabschnitt 12: Baracken und untergeordnete Gebäude 70 Baracken Untergeordnete Gebäude IX

10 Unterabschnitt 13: Bauliche Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung 72 Bauliche Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung Unterabschnitt 14: Bauliche Maßnahmen für besondere Personengruppen 73 Bauliche Maßnahmen für besondere Personengruppen Teil V: Gemeinschaftsanlagen Herstellung, Unterhaltung und Verwaltung durch die Eigentümer Teil VI: Die am Bau Beteiligten Grundsatz Bauherr Entwurfsverfasser Unternehmer Bauleiter x Teil VII: Verwaltungsverfahren Abschnitt 1: Das bauaufsichtliche Verfahren Vorbemerkungen Genehmigungsbedürftige Vorhaben Genehmigungsfreie Vorhaben Genehmigungsbedürftige Werbeanlagen und Warenautomaten Bauantrag und Bauvorlagen Bauvorlageberechtigung Vorbescheid Behandlung des Bauantrages Ausnahmen und Befreiungen Anhören der Nachbarn Baugenehmigung und Baubeginn Teilbaugenehmigung Geltungsdauer der Genehmigungen Typengenehmigung Genehmigung fliegender Bauten Bauüberwachung Bauabnahmen BaueinsteIlung Beseitigung baulicher Anlagen Betreten der Grundstücke und der baulichen Anlagen Bauliche Anlagen des Bundes und der Länder Öffentliche Verkehrs-, Versorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen sowie Wasserbauten, Sprengstofflager

11 101 Anwendung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Kosten der Prüfingenieure Besetzung der Bauaufsichtsbehörden Abschnitt 2: Baulasten 104 Baulasten Baulastenverzeichnis... ~ Abschnitt 3: Ordnungswidrigkeiten 106 Ordnungswidrigkeiten Teil VIII: Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften Rechtsverordnungen Besondere Gestaltungsanforderungen in Bebauungsplänen Verwaltungsvorschriften Teil IX: Bestehende bauliche Anlagen, Übergangs- und Schlußvorschriften Bestehende bauliche Anlagen Veränderung von Grundstücksgrenzen Abwicklung eingeleiteter Verfahren Einschränkung eines Grundrechtes Aufhebung bestehender Vorschriften I nkrafttreten B. Durchführungsvorschriften und sonstige Vorschriften Verordnung zur Durchführung der Bauordnung für Berlin (Baudurchführungsverordnung - BauDVO -) vom 1. Oktober 1979 (GVBI. S_ 1774) Verordnung über Feuerungsanlagen, Anlagen zur Verteilung von Wärme und zur Warmwasserversorgung sowie über Brennstofflagerung (Feuerungsverordnung - FeuVO-), Entwurf Stand Oktober Verordnung über prüfzeichenpflichtige Baustoffe, Bauteile und Einrichtungen (Prüfzeichenverordnung - PrüfzVO-) vom 17. Mai 1973 (GVBI. S. 806) Verordnung über die Überwachung von Baustoffen, Bauteilen, Bauarten und Einrichtungen (Überwachungsverordnung - ÜVO -) vom 9. Januar 1976 (GVBI. S. 197) Verordnung über Garagen (Garagenverordnung - GaVO -) vom 12. Dezember 1973 (GVBI S. 125) XI

12 Verordnung über Waren- und Geschäftshäuser (Warenhausverordnung) vom 20. Dezember 1966 (GVBI. S. 1822) Verordnung über Versammlungsstätten (Versammlungsstättenverordnung - VStättVO-) vom 15. September 1970 (GVBI. S. 1664), geändert durch Verord nung vom 24. Oktober 1973 (GVBI. S. 1893), durch Verordnung vom 2. März 1976 (GVBI. S.484) und durch Verordnung vom 24. August 1979 (GVBI. S. 1669) Verordnung über Bauvorlagen im bauaufsichtlichen Verfahren (Bauvorlagenverordnung - BauVorlVO -) vom 18. Juli 1979 (GVBI. S.1481, 1811) Ausführungsvorschriften zu 83 und 86 der Bauordnung für Berlin (BauO Bin) - Bauantrag und Bauvorlagen - vom 18. Juli 1979 (ABI. S. 1309,1795) Verordnung über die bautechnische Prüfung von Bauvorhaben (BauPrüfVO) vom 14. Dezember 1966 {GVBI. S. 1787, geändert durch Gesetz vom 26. November 1974 (GVBI. S. 2746) Ausführungsvorschriften zu 10 Abs. 3 und 4 der Bauordnung für Berlin (BauO Bin) - Kinderspielplätze, Freizeit- und Bewegungsflächen für Erwachsene - vom 9. August 1979 (ABI. S. 1846) Ausführungsvorschriften zu 67 der Bauordnung für Berlin (BauO Bin) - Stellplätze und Garagenstellplätze - vom 16. Januar 1980 (ABI. S. 94) Ausführungsvorschriften zu 104, 105 der Bauordnung für Berlin (BauO Bin) - Einrichtung und Führung des Baulastenverzeichnisses - vom 3. Juli 1979 (ABI. S. 1213) Verordnung über einen energiesparenden Wärmeschutz bei Gebäuden (Wärme schutzverordnung - WärmeschutzV) vom 11. August 1977 (BGBI. I S. 1554/GVBI. S. 1847) Ausführungsvorschriften zum Vollzug der Verordnung über einen energiesparenden Wärmeschutz bei Gebäuden (AV-WärmeschutzV) vom 11. Juli 1978 (ABI. S. 1464) Gesetz über das Institut für Bautechnik vom 9. Juli 1968 (GVBI. S. 917) mit Abkommen über die Errichtung und Finanzierung des Instituts tür Bautechnik und mit Schiedsvertrag zu diesem Abkommen Verordnung über die Übertragung von bauaufsichtlichen E ntscheidungsbefusnissen auf das Institut tür Bautechnik vom 29. August 1968 (GVBI. S. 1215) '" Gesetz zum Schutz von Denkmalen in Berlin (Denkmalschutzgesetz Berlin - DSchG Bin -) vom 22. Dezember 1977 (GVBI. S. 2540) XII

13 Verordnung über geschützte Baubereiche Riehmers Hofgarten, Chamissoplatz, Planufer, Schloßstraße (Charlottenburgl, Reformationsplatz vom 4. August 1964 (GVBI. S. 825), geändert durch Verordnung vom 26. April 1977 (GVBI. S. 924).611 Verordnung über den geschützten Baubereich Kurfürstendamm vom 26. April 1977 (GVBI. S. 924) Verordnung über den geschützten Baubereich Lichterfelde-West vom 22. September 1978 (GVBI. S. 1952).. _... _ Verordnung über den geschützten Bereich Fichtenberg vom 22. September 1978 (GVBI. S. 1954) Gesetz zur Beseitigung von Wohnungsmißständen in Berlin (Wohnungsaufsichtsgesetz - WoAufG Bin -) vom 6. März 1973 (GVBI. S. 474), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Nobember 1977 (GVBI. S. 2116) Ausführungsvorschriften zum Wohnungsaufsichtsgesetz (AV WoAufG Bin) vom 6. Juni 1978 (ABI. S. 1187) Zusammenstellung weiterer im Zusammenhang mit der Bauaufsicht wesentlicher Rechts- und Verwaltungsvorschriften' Anhang: Auszug aus der Bauordnung für Berlin in der Fassung vom 21. November 1958 (GVBI. S. 1087, 11 04) Sachregister XIII

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