"Gegen Hass im Netz! Medienkompetenz als Werkzeug gegen Hate Speech, Manipulation und Stimmungsmache in Sozialen Medien"

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1 Förderung von themengebundenen Medienkompetenzprojekten 2017/18 "Gegen Hass im Netz! Medienkompetenz als Werkzeug gegen Hate Speech, Manipulation und Stimmungsmache in Sozialen Medien" Frist: , 24:00 Uhr (Eingangsdatum) A Grundverständnis: 1. Die SLM stellt 2017 bis zu Euro für die Förderung von themengebundenen Medienkompetenzprojekten in Sachsen bereit. Grundlage bildet ein ganzheitliches Verständnis von Medienkompetenz als Zielwert pädagogischen Handelns, das Medienwissen, Medienbewerten und Medienhandeln als integrale Dimensionen betrachtet. Unter Medienkompetenz wird dabei die individuelle und gesellschaftliche Handlungsfähigkeit eines Menschen verstanden, die auf seiner kommunikative Kompetenz fußt und ihren Ausdruck in der gezielten, kritischen und kreativen Aneignung und Nutzung von Medien findet (vgl. Schorb, 2005). 2. Die Medienaneignung gestaltet sich dabei als ein lebenslanger Prozess der Auswahl, Interpretation, Nutzung, Bewertung und Verarbeitung von Medien im Kontext der persönlichen und sozialen Lebensbedingungen. Kinder wachsen heutzutage in Familien auf, in denen Medien im Alltag allgegenwärtig sind. Medienkompetenzförderung sollte daher eine frühe Aufgabe sein, die sich an den individuellen Entwicklungen des Einzelnen sowie an den aktuellen Medienentwicklungen orientiert (vgl. Theunert, 2013). Kinder und Jugendliche werden daher als Kernzielgruppe medienpädagogischer Arbeit angesehen, da sie im Laufe ihrer Entwicklung und mit zunehmendem Verständnis für ihre Umwelt, Medien für die Erfüllung ihrer Bedürfnisse sowie für ihre Persönlichkeitsentwicklung und Konstruktion ihrer Lebenswelt nutzen. Bei diesem medialen Sozialisationsprozess benötigen sie Orientierung

2 Seite 2 zur themengebundenen Medienkompetenzförderung 2017/18 und Unterstützung. Sozialisierungsinstanzen, wie die Familie, die Schule und die spätere Peer-Group, werden hierfür gleichermaßen als wichtig erachtet. 3. Aktive Medienarbeit wird als geeignete Methode für die Förderung von Medienkompetenz erachtet. Im Sinne einer handlungsorientierten Medienpädagogik bedeutet sie die "Be- und Erarbeitung von Gegenstandsbereichen sozialer Realität mit Hilfe von Medien", mit dem Ziel des eigenständigen Produzierens von medialen Beiträgen. Medien werden dafür "in Dienst genommen, d.h. selbsttätig gehandhabt und als Mittel der Kommunikation gebraucht (Schell, 2005). Aktive Medienarbeit bietet sich als passende Methode an, um durch die Erfahrung eigener Produktionen urteilsfähiger und kritischer gegenüber Fremdproduktionen zu werden und manipulative Tendenzen in den Medien eher zu durchschauen (vgl. Schell, 2005). 4. Ein entscheidendes Anliegen der Förderung ist die Nachhaltigkeit der Projektumsetzung. Projekte sollten inhaltlich und strukturell auf Nachhaltigkeit ausgerichtet sein, damit die beförderten Kompetenzen durch die Teilnehmer und Multiplikatoren verstetigt und weitergegeben werden können. Es werden daher vorrangig Projekte gefördert, die neben ihre medienpädagogischen Qualität durch einen stimmigen und praktikablen Nachhaltigkeitsansatz überzeugen. B Thema: "Gegen Hass im Netz! Medienkompetenz als Werkzeug gegen Hate Speech, Manipulation und Stimmungsmache in Sozialen Medien." 1. Schlagwörter wie Fake News, Hate Speech und Shitstorm sind derzeit omnipräsent in der medialen und politischen Diskussion. So boten jüngst der US-Wahlkampf oder die Flüchtlingskrise genügend Anlass für Falschmeldungen in Sozialen Netzwerken, die sich teilweise auch in den Massenmedien wiederfanden. Gezielt platzierte Falschmeldungen oder durch Social Bots automatisch verbreitete Nachrichten über Facebook und Twitter scheinen sich zu einem gesellschaftliche Problem

3 Seite 3 zur themengebundenen Medienkompetenzförderung 2017/18 zu entwickeln. Durch diese Desinformationen, die über soziale Netzwerke viral verbreitet werden, erhalten radikale Ansichten und Strömungen Aufwind und Gehör. Ohne eine gezielte Recherche und Quellenvielfalt fällt es oft schwer, Falschmeldungen als solche zu erkennen. Begünstigend wirken Filterblasen Sozialer Netzwerke, die nicht auf informationelle Vielfalt und Ausgewogenheit ausgerichtet sind, sondern allein auf die lange Verweildauer der Nutzer abzielen. Technische Lösungen für die Reduzierung von Hassbotschaften und Falschmeldungen werden allein nicht ausreichen, um diese zu reduzieren. 2. Wirksames Mittel gegen Fake News und Hate Speech ist Medienkompetenz. Bereits Kinder und Jugendliche sollten wissen, dass es zwar keine objektiven Nachrichten, aber vertrauenswürdige und weniger vertrauenswürdige Quellen gibt, und lernen, wie man diese findet und unterscheidet. Sie sollten um die Tragweite ihrer Handlung wissen, wenn sie sich durch kommentieren, liken oder weiterleiten an der öffentlichen Kommunikation beteiligen und zwischen "Quatsch machen" und bösartiger Hasstirade unterscheiden können. Diese kritische Reflexionsfähigkeit ist wichtig für ihre kommunikative Kompetenz und damit Teil ihrer Entwicklungsaufgabe, die die Medienpädagogik unterstützen sollte. 3. Als relevante Zielgruppe werden Kinder, Jugendliche und Heranwachsende (ab ca. 11 Jahren) sowie ihre Bezugspersonen angesehen. Je nach Alter und Entwicklungsstand interagieren sie im Internet und nutzen dieses vielfältig für die Erfüllung ihrer Bedürfnisse wie der Suche nach Informationen. Ein Drittel der Jugendlichen, die online sind, erhalten regelmäßig über Soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter Nachrichten und aktuelle Informationen (täglich: 23%)(vgl. JIM, 2016). Dabei werden sie mit Falschmeldungen ebenso konfrontiert wie mit Hassbotschaften. Diese Facetten der Onlinekommunikation zu thematisieren und mit ihnen gemeinsam zu hinterfragen, erscheint daher wichtig.

4 Seite 4 zur themengebundenen Medienkompetenzförderung 2017/18 4. Ziel der aktuellen Förderung ist der adäquate Umgang mit Falschmeldungen, Hass, Stimmungsmache und Propaganda im Netz. Folgende Aspekte und Fragen sollten thematisiert werden: - Was bedeuten Hate Speech, Stimmungsmache und Manipulation im Internet? - Wie kommt es zu diesen Konfliktlagen und welche Intentionen stecken dahinter? - Wie kann man problematische Agitation, Hass und Cybermobbing von legitimer Meinungsäußerung, Satire oder jugendlichem "Quatsch machen" unterscheiden? - Was sind Fake News, wie sind sie erkennbar und welche Auswirkungen haben sie für das Entstehen und die Verbreitung von Hass im Netz? - Wie können Kinder und Jugendliche lernen, Falschmeldungen zu erkennen, deeskalierend zu kommunizieren und Angriffe richtig einzuschätzen? 5. Zur Bearbeitung dieser Fragen gilt es, aktive Methoden zu entwickeln, die das Thema in der pädagogischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen kreativ und kritisch bearbeiten. Die Projekte sollten so ausgerichtet sein, dass sie: - das Wissen und die kritische Reflexion sowie den möglichen Umgang mit Falschmeldungen, Hetze und versteckter Propaganda stärken, - die Diskussion um eine wertschätzende Kommunikationskultur im Internet anregen und - die Entwicklung und aktive Umsetzung eigener respektvoller medialer Ausdrucksformen fördern. 6. Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund sind dabei als Zielgruppe insbesondere angesprochen, da sie als Bevölkerungsgruppe oft Gegenstand von Hassbotschaften und Falschmeldungen sind. C Rahmenbedingungen: 1. Antragsberechtigt sind sächsische Rechtspersonen und gleichgestellte Gesellschaften (z.b. Vereine, Personen- oder Kapitalgesellschaften) Einzelpersonen und Betreiber von SAEK sind nicht antragsberechtigt. 2. Die Förderung wird jährlich neu ausgeschrieben. Die Projekte sollten auf einen Zeitraum von ca. einem Jahr angelegt sein, wobei die

5 Seite 5 zur themengebundenen Medienkompetenzförderung 2017/18 Umsetzungsphase im Projekt mindestens sechs Monate umfassen sollte. Der frühestmögliche Projektbeginn ist der Für die Beantragung ist das Antragsformular zu nutzen. Dieses beinhaltet neben der inhaltlichen Projektbeschreibung eine Vorlage für einen Kosten- und Finanzierungsplan sowie einen jahresbezogenen Abrufplan für die beantragten Fördermittel. Darüber hinaus beigefügte Anhänge werden nicht berücksichtigt. 4. Die Projektdurchführung erfolgt in enger Abstimmung mit der SLM und wird durch eine Hospitation begleitet und mit einer Projektpräsentation abgeschlossen. Die hierfür entstehenden Honorar- und Reisekosten sind durch den Antragsteller bei der Kalkulation zu berücksichtigen. 5. Alle Antragsunterlagen sind unter abrufbar. D Förderfähigkeit: 1. Es ist eine Förderung von bis zu Euro je Projekt möglich. Das Projekt sollte einen Umfang aufweisen, der eine Förderung von mindestens Euro rechtfertigt. 2. Für die Antragsstellung, Durchführung und Abrechnung der Projekte gilt die Förderrichtlinie der SLM, die unter abrufbar ist. Darin hervorzuheben ist, dass: - vorrangig Honorarkosten gefördert werden; Personalkosten sind nur dann förderfähig, wenn diese auf einer ausschließlich projektbezogenen Rechtsgrundlage beruhen und separat in den Belegen ausgewiesen sind, - die Anmietung von Technik (Ausnahme sind geringfügige Wirtschaftsgüter bis 430 Euro) gegenüber einem Technikkauf zu bevorzugen ist und bei Technikanschaffungen nur der Wert der Abschreibung nach AfA förderfähig ist, - Kosten für Buchhaltung, Büromaterial und Raummieten nur dann förderfähig sind, wenn diese ausschließlich, also nur für das Projekt angefallen sind; der Projektbezug ist durch einen separate, projektbezogene Buchführung nachzuweisen und - die Förderung generell nur auf Einzelnachweis erfolgt, d.h. keine pauschalen Kosten gefördert werden.

6 Seite 6 zur themengebundenen Medienkompetenzförderung 2017/18 3. Die beantragten Projekte dürfen noch nicht begonnen haben und die Kosten des Projektes noch nicht verausgabt sein. 4. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. E Termine und Fristen: 1. Am , um 16:00 Uhr, lädt die SLM alle Interessenten zu einer einstündigen Informationsveranstaltung ein, auf der Ziele, Inhalte, Umfang und Rahmenbedingungen der Projektförderung dargestellt werden. Die Veranstaltung soll die Intentionen der Förderung der SLM erläutern und als Ideengeber für die Planung eigener Projekte dienen. 2. Förderanträge sind in Form des Antragsformulars vollständig ausgefüllt und unterzeichnet bis zum , 24:00 Uhr (Eingang in der SLM und Ausschlussfrist) an die folgende Adresse zu richten: Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) Stichwort: themengebundene Medienkompetenzförderung 2017/18 Ferdinand-Lassalle-Straße Leipzig 3. Verspätet eingegangene Anträge werden nicht mehr berücksichtigt. 4. Kontakte für Rückfragen: Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) Heidi von Schmidsfeld Kersten Ihne Referentin Medienkompetenz Bereichsleiter Programm und Medienkompetenz Tel Tel heidi.schmidsfeld@slm-online.de kersten.ihne@slm-online.de

7 Seite 7 zur themengebundenen Medienkompetenzförderung 2017/18 Verwendete Literatur: Schell, Fred: Aktive Medienarbeit. In: Hüther, Jürgen / Schorb, Bernd (Hrsg.): Grundbegriffe Medienpädagogik. München 2005, S Schorb, Bernd: Medienkompetenz. In: Hüther, Jürgen / Schorb, Bernd (Hrsg.): Grundbegriffe Medienpädagogik. München 2005, S. 257 f. Theunert, Helga: Medienaneignung in frühen Stadien der Kindheit. Die Förderung von Medienkompetenz kann früh beginnen. In: Theorie und Praxis der Sozialpädagogik, TPS 3/2013, S Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest: JIM-Studie Jugend, Information, (Multi-)Media. Basisuntersuchung zum Medienumgang 12- bis 19-Jähriger. Online unter: Empfehlungen: Webseiten / Broschüren AJS, LfM, Klicksafe: Hate Speech - Hass im Netz. Informationen für Fachkräfte und Eltern. Düsseldorf Online unter: Amadeu Antonio Stiftung: Geh sterben! Umgang mit Hate Speech und Kommentaren im Internet. Online unter: Amadeu Antonio Stiftung: Gaming und Hate Speech. Computerspiele in Zivilgesellschaftlicher Perspektive. Online unter: Jugendschutz.net: Hass im Netz. Infoangebot zu Extremismus im Internet. Online unter: No Hate Speech Movement. Bookmarks Bekämpfung von Hate Speech im Internet durch Menschenrechtsbildung. Online unter: /Bookmarks_Handbuch.pdf

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