Förderung der Medienkompetenz sozial benachteiligter Kinder und Jugendlicher. Beratung, Begleitung und Evaluation von vier Modellprojekten

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1 Förderung der Medienkompetenz sozial benachteiligter Kinder und Jugendlicher. Beratung, Begleitung und Evaluation von vier Modellprojekten Ausschreibungsunterlagen und Projektbeschreibung Düsseldorf, 11. März 2005 Bitte beachten Sie unbedingt auch die Bedingungen für die Übersendung der Projektanträge auf der letzten Seite.

2 Durch die in den letzten Jahren stetig zunehmende Erwerbslosigkeit wächst in Deutschland auch das Problem steigender Armut und sozialer Ausgrenzung. Die Lebenswelt der betroffenen Menschen wird jedoch nicht nur durch den Mangel an finanziellen Ressourcen und der Marginalisierung am Arbeitsmarkt beeinträchtigt, vielmehr erfahren sie auch mangelnde Teilhabe in vielen anderen gesellschaftlichen Bereichen: Sie müssen beispielsweise Defizite hinsichtlich der Wohnungssituation, Gesundheitsvorsorge, Freizeitoptionen oder ihrer Partizipation am sozialen, kulturellen oder politischen Leben hinnehmen. Da sich die sozialen Dimensionen der Benachteiligung gegenseitig verstärken, unterliegen insbesondere Kinder und Jugendliche, die in sozial ausgegrenzten Familien aufwachsen, der Gefahr, den Teufelskreis von Benachteiligung und Armut nicht durchbrechen zu können. Auch in der Schule gelingt es nicht, die durch ihre Situation bedingte Beeinträchtigung kognitiver, sprachlicher und kultureller Fähigkeiten oder Bildungsdefizite der betroffenen Kinder und Jugendlichen auszugleichen. Vielmehr werden bestehende Ungleichheiten in Schule und Ausbildung verschärft und somit das Risiko, dauerhaft sozial ausgegrenzt zu bleiben, erhöht. Da Armut und soziale Ausgrenzung durch eine Vielzahl verschiedener Faktoren determiniert sind, müssen unterschiedliche, jedoch aufeinander abgestimmte Strategien erfolgen, um die soziale Integration der Betroffenen zu befördern. Auch der Medienumgang spielt hierbei eine wichtige Rolle. Neben Lesen, Schreiben und Rechnen wird Medienkompetenz als eine weitere zentrale Kulturtechnik der Wissensgesellschaft angesehen, die für eine Teilhabe in sämtlichen gesellschaftlichen Bereichen, so auch dem Erwerbsleben, konstitutiv ist. Häufig gestaltet sich jedoch gerade der zumeist extensive Medienkonsum in sozial benachteiligten Familien so, dass er die vorhandenen Defizite eher verstärkt als nivelliert. Da ein kritisch reflektierender Umgang mit Medien von den Eltern nicht vorgelebt wird, liegt er meist auch den Kindern fern. Fernsehen und Computer werden überwiegend zu Unterhaltungszwecken eingesetzt, die selbstbestimmte Nutzung von Medien, die eine gesellschaftliche Teilhabe positiv befördern würde, entfällt. Daher müssen Kinder und Jugendliche unter anderem darin gestärkt werden, Medien nicht nur rezeptiv, sondern selbstbestimmt zu nutzen und zu ihrem Vorteil einsetzen zu können. 2

3 Es ist weder Aufgabe der LfM noch kann sie es leisten, sämtlichen Problembereichen, die mit sozialer Benachteiligung einhergehen, entgegenzuwirken. Es gehört jedoch zu ihren gesetzlich vorgegebenen Aufgaben, die Medienkompetenz zu stärken und zu einer gleichberechtigten Teilhabe an allen Formen analoger und digitaler Medienkommunikation beizutragen. Ziel der LfM ist es daher, die heterogene Gruppe sozial benachteiligter Kinder und Jugendlicher unter Berücksichtigung ihrer spezifischen Lebenssituation zu einem qualifizierten Medienumgang zu unterstützen. Hierdurch soll der Versuch unternommen werden, wenigstens einen Benachteiligungsfaktor zu reduzieren. Um dies jedoch auch effektiv umsetzen zu können, ist bei der Konzeption von Maßnahmen den unterschiedlichen Lebenskontexten und der Heterogenität innerhalb der Zielgruppe in besonderer Weise Rechnung zu tragen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Aktivitäten Aussicht auf Erfolg haben. In den letzten Jahren hat die LfM eine Vielzahl verschiedener Projekte zur Förderung von Medienkompetenz initiiert und durchgeführt. Bei den bisherigen Maßnahmen wurde allerdings deutlich, dass sozial benachteiligte Gruppen durch die Form ihrer Ansprache nur unzureichend erreicht werden konnten. Hinzu kommt, dass die Fachleute im Umgang mit sozial benachteiligten Heranwachsenden meist keine Experten auf dem Gebiet der Medienpädagogik sind. Medienpädagogen fehlt dagegen in der Regel der unmittelbare Zugang zu den Gruppen. Daher ist es Ziel der LfM, diejenigen, die Zugang zu den Betroffenen haben, sich mit ihnen und ihren Lebenslagen auseinandersetzen und ihre Stärken und Schwächen kennen, zur Vermittlung von Medienkompetenz zu befähigen. Hierzu zählen neben Kindertagesstätten und Schulen insbesondere Einrichtungen der Jugendhilfe und - arbeit, der Familienhilfe, der Wohlfahrtsverbände oder auch Bürgermedien u.a. Durch die Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteure, die sich mit diesen Kindern und Jugendlichen beschäftigen und sie in ihrem Alltag begleiten, soll gewährleistet werden, dass die Medienkompetenzförderung ein integrierter Bestandteil eines Gesamtförderkonzeptes wird. Durch die Einbindung in ein multidimensionales Konzept haben diese Bemühungen bessere Chancen, erfolgreich zu sein. Aufgabe der LfM ist es in diesem Zusammenhang, für die sozialen Fachkräfte vor Ort die Voraussetzungen zu schaffen, 3

4 die es ihnen ermöglichen, die Medienkompetenz in der jeweiligen Zielgruppe zu verbessern. Darüber hinaus lässt sich feststellen, dass Kooperationen zwischen den Institutionen vor Ort, die sich mit den benachteiligten Zielgruppen alltäglich befassen, weitgehend fehlen. Aufgrund der Vielschichtigkeit und Komplexität der Faktoren der Benachteiligung ist jedoch eine integrative Strategie notwendig, die möglichst viele Beteiligte vor Ort einbindet. Durch strukturelle Gegebenheiten ist die Zusammenarbeit der Akteure vor Ort jedoch nur selten gegeben. Daher muss es Ziel sein, die Vernetzung und Kooperation der relevanten lokalen Akteure zu befördern, um nachhaltige Erfolge in der Medienkompetenzvermittlung erzielen zu können. Um vor diesem Hintergrund neue Impulse für die Stärkung der Medienkompetenz der genannten Zielgruppen geben zu können, hat die LfM die Förderung innovativer Projekte ausgeschrieben, die die thematischen, zielgruppenspezifischen und strukturellen Defizite bisheriger Projekte aufgreifen, um hieraus übertragbare Handlungsempfehlungen für andere Einrichtungen ableiten zu können. Aus einer Vielzahl eingereichter Anträge hat die LfM vier Modellprojekte ausgewählt, die gefördert werden sollen. Die Einrichtungen, die mit der Durchführung eines Modellprojektes zur Förderung der Medienkompetenz sozial benachteiligter Kinder und Jugendlicher beauftragt werden, sollen bei der Durchführung und Auswertung und falls notwendig auch bei der Konzeption durch eine externe Projektbegleitung unterstützt werden. Den Sozialpädagogischen Einrichtungen fehlen häufig die personellen Ressourcen und das notwendige Wissen, um ein Modellprojekt eigenständig durchzuführen, zu dokumentieren und auszuwerten. Daher ist es Aufgabe der Projektbegleitung, die Kooperationspartner hinsichtlich der Projektdurchführung zu beraten, den Projektverlauf und die -ergebnisse zu dokumentieren, das Projekt zu evaluieren sowie zur Verstetigung der Erkenntnisse und Erfahrungen Handlungsempfehlungen zur Nachahmung für Dritte zu formulieren. Es ist vorgesehen, die verschiedenen Modellprojekte von einer gemeinsamen Institution begleiten und extern evaluieren zu lassen. Auf diese Weise soll gewährleistet wer- 4

5 den, dass eine Vergleichbarkeit der Projekte möglich ist und so ein Resümee bzw. mögliche Handlungsempfehlungen formuliert werden können, die alle Modellprojekte unter Kenntnis und Berücksichtigung ihrer spezifischen Konstellation und Konzeption einbeziehen. Die vier Modellprojekte werden an vier verschiedenen Standorten in Nordrhein- Westfalen (Remscheid, Gelsenkirchen/Ruhrgebiet/Düsseldorf, Münster und Neukirchen-Vluyn) durchgeführt. Die Durchführung jedes Projektes findet in Rahmen eines Netzwerkes vor Ort statt, in dem Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bzw. - arbeit, medienpädagogische Einrichtungen, Kindertageseinrichtungen und Schulen, universitäre Institute und städtische Institutionen sowie Bürgermedien kooperieren. Allerdings ist die Zusammensetzung der Netzwerke im Vergleich sehr heterogen. Auch die Anzahl der beteiligten Akteure divergiert zwischen sieben und zwanzig. Ziel der Netzwerke ist es, medienkompetenzfördernde Aktivitäten in die bestehende Arbeit sozialpädagogischer und schulischer Einrichtungen mit benachteiligten Kindern und Jugendlichen nachhaltig zu integrieren. Dabei ist bei allen vier Projekten die Qualifizierung von Mitarbeitern/-innen ein zentraler Bestandteil, ebenso wie die Durchführung von konkreten medienpädagogischen Projekten zur Förderung der Medienkompetenz der jeweiligen Klientel der Einrichtungen. Dabei unterscheiden sich die vier Projekte je nach Netzwerkkonstellation und Zielgruppen hinsichtlich der vorhandenen medienpädagogischen Kenntnisse und der inhaltlichen und methodischen Konzeption. Zudem divergieren Alter und Merkmale der jeweiligen Zielgruppen und die Medienbereiche (Fernsehen/Film/Video, PC/Internet/Multimedia, Handy/Mobilkommunikation, Hörfunk), die in den Projekten behandelt werden. Alle Projekte haben eine Laufzeit von 15 Monaten. 5

6 Kurzbeschreibung der Modellprojekte: Projekt 1 Projektträger: eine Trägerinstitution der politischen Bildung, Gelsenkirchen Netzwerk: fünf Einrichtungen der Jugendberufshilfe in Duisburg, Schweicheln, Moers, Düsseldorf und Essen sowie Bürgermedien-Einrichtungen vor Ort Mediale Schwerpunkte: Video, Radio, PC Projekt 2 Projektträger: ein Verein, in dem sich unterschiedliche Träger von Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe zusammengeschlossen haben, Remscheid Netzwerk: drei Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, die über einen medienpädagogischen Schwerpunkt verfügen, acht städtische und freie Träger von sozialpädagogischen Einrichtungen sowie acht Schulen, die mit benachteiligten Kindern und Jugendlichen arbeiten, Remscheid Mediale Schwerpunkte: Video (Erweiterung vorgesehen) Projekt 3 Projektträger: Fachhochschule, Münster Netzwerk: acht sozialpädagogische Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (Zielgruppe: 8-bis 12-Jährige) sowie das Jugendamt und zwei medienpädagogische Einrichtungen in Zusammenarbeit mit Studierenden der Fachhochschule, Münster Mediale Schwerpunkte: Fernsehen, Video, Radio, Musik, Internet, Foto Projekt 4 Projektträger: Institut für Praxisforschung in der Kinder-, Jugend-, Familien- und Behindertenhilfe, Neukirchen-Vluyn Netzwerk: zwei Hauptschulen, eine Schule für Lernbehinderte, eine Schule für Erziehungshilfe sowie das Kulturamt und ein Verein für Erziehungshilfe, Neukirchen-Vluyn Mediale Schwerpunkte: Fernsehen, PC/Internet, Handy 6

7 Anforderungen an die Projektbegleitung: Die Projektbegleitung soll bezogen auf die vier geförderten Projekte jeweils folgende Leistungen erbringen: - Medienpädagogische und konzeptionelle Beratung der Projektträger und ihrer Kooperationspartner vor Ort (bei zwei der vier Projekten ist eine intensivere Beratung notwenig); - Dokumentation des jeweiligen Projektverlaufs in einem Zwischen- und einem Abschlussbericht; - Begleitende Evaluation der Projekte unter der Berücksichtigung folgender Aspekte: 1. Qualität und Nachhaltigkeit des Netzwerkes und der Netzwerkeffekte, 2. Qualität und Nachhaltigkeit der Qualifizierung der Mitarbeiter/-innen in den Einrichtungen, 3. Qualität und Nachhaltigkeit der medienpädagogischen Maßnahmen mit Blick auf die Zielgruppe sozial benachteiligter Kinder und Jugendlicher und ihrer spezifischen Merkmale und Kompetenzen. Im Rahmen der Evaluation soll insbesondere eine Befragung der Netzwerkpartner, der Mitarbeiter/-innen der Einrichtungen vor Ort und der beteiligten Kinder und Jugendlichen einbezogen werden. Zudem sollte das Instrument der begleitenden Beobachtung Anwendung finden. Auf der Basis der Evaluation und des Vergleichs der vier Projekte sollen dann Handlungsempfehlungen für eine nachhaltige und kostengünstige Implementierung der Förderung von sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen formuliert werden, die die unterschiedlichen Arbeitskontexte der sozialpädagogischen Einrichtungen und Schulen und die verschiedenen Merkmale der Zielgruppen berücksichtigen. Die Antragsteller müssen in der Durchführung medienpädagogischer Projekte wenn möglich bezogen auf die Zielgruppe sozial benachteiligter Kinder und Jugendlicher ausgewiesen sein und über Fachwissen im Bereich der Durchführung von Evaluationen verfügen. 7

8 Für die Projektbegleitung der vier Modellprojekte stehen Mittel in Höhe von bis zu zur Verfügung. Die Begleitung soll auf 16 Monate angelegt sein. Der Projektbeginn ist für Ende April/Anfang Mai vorgesehen. Dem Antrag ist eine 1-2seitige Zusammenfassung beizufügen. Ende der Ausschreibungsfrist ist Mittwoch, der 30. März 2005, 12 Uhr (Datum des Eingangsstempels). Anträge dürfen nicht per Fax oder per eingereicht werden. Anträge müssen unbedingt an die Postfach-Adresse der LfM geschickt werden. Für Rückfragen steht Ihnen Antje vom Berg bei der Landesanstalt für Medien NRW unter der Tel.-Nr. 0211/ oder per E-Mai zur Verfügung. Sollte das Projekt Ihr Interesse finden, übersenden Sie Ihre Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag an folgende Anschrift: Landesanstalt für Medien NRW, Bereich Landesweiter Rundfunk/Medienkompetenz, Kennwort: Projektbegleitung Medienkompetenzförderung sozial Benachteiligter, Postfach , Düsseldorf. Bei persönlicher Übergabe können Sie den Projektantrag bei der Landesanstalt für Medien NRW unter der Adresse Zollhof 2, Düsseldorf, einreichen. Bitte geben Sie unbedingt das Kennwort an! 8

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