Landesgesetzblatt Jahrgang 2013 Ausgegeben und versendet am 18. Februar Stück

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1 P. b. b. GZ 02Z M 113 Landesgesetzblatt Jahrgang 2013 Ausgegeben und versendet am 18. Februar Stück 18. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Jänner 2013, mit der für die Markt gemeinde Pischelsdorf eine Fläche als Standort für ein Einkaufszentrum1 festgelegt wird. 19. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 31. Jänner 2013 über die Festsetzung der Sondergebühren in der Sonderklasse der Landeskrankenanstalten. 18. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Jänner 2013, mit der für die Marktgemeinde Pischelsdorf eine Fläche als Standort für ein Einkaufszentrum1 festgelegt wird Auf Grund des 31 Abs. 8 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010, LGBl. Nr. 49/2010, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 44/2012, wird verordnet: 1 Flächenfestlegung Die in der Anlage gekennzeichnete Fläche bestehend aus den Grundstücken Nummer 810/1 (Teilflächen), 813/1, 818/7, 818/8, 818/11, 818/12, 818/13, 818/14, 818/15, 818/16 und 1333/6, alle KG Pischelsdorf im Ausmaß von insgesamt m² wird für die Errichtung und Erweiterung eines Einkaufszentrums 1 festgelegt. /. 2 Größenfestlegung Mit Inkrafttreten dieser Verordnung ist auf der in 1 festgelegten Fläche die Erteilung einer baubehördlichen Bewilligung für Verkaufsflächen zur Errichtung und Erweiterung eines Einkaufszentrums 1 im Gesamtausmaß von höchstens m², davon höchstens m² Verkaufsfläche für Lebensmittel, zulässig. 3 Vorgabe für die Bebauungsplanung Die Erlassung eines Bebauungsplanes hat nach Maßgabe des 40 Abs. 4 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz zu erfolgen. 4 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 19. Februar 2013, in Kraft. Für die Steiermärkische Landesregierung: Landeshauptmann Voves

2 Anlage zu LGBl. Nr. 18/2013

3 9 LGBl., Stück 8, Nr. 19, ausgegeben am 18. Februar Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 31. Jänner 2013 über die Festsetzung der Sondergebühren in der Sonderklasse der Landeskrankenanstalten Auf Grund der 75, 76 und 79 des Steiermärkischen Krankenanstaltengesetzes 2012, LGBl. Nr. 111/2012, wird verordnet: Inhaltsverzeichnis 1 Sondergebühren 1. Abschnitt Allgemeines 2 Zweck der Anstaltsgebühren 3 Höhe der Anstaltsgebühren 2. Abschnitt Anstaltsgebühren 3. Abschnitt Arztgebühren 4 Zweck der Arztgebühren 5 Operative Eingriffe 6 Nicht operative Abteilungen 7 Labor und Pathologiepauschale 8 Konsiliargebühr 9 Radiologische Leistungen 10 Besondere diagnostische und therapeutische Leistungen 11 Pauschalabgeltung für Coloskopie sowie Doppelballonenteroskopie 12 Höhe der Hebammengebühr 4. Abschnitt Hebammengebühr 13 Verfahrensbestimmungen 14 Anhänge 15 Inkrafttreten 16 Außerkrafttreten 5. Abschnitt Schlussbestimmungen

4 116 LGBl., Stück 8, Nr. 19, ausgegeben am 18. Februar Abschnitt Allgemeines 1 Sondergebühren (1) Patientinnen/Patienten, welche über eigenen Wunsch in die Sonderklasse in den allgemeinen Landeskrankenanstalten in Steiermark sowie in die Abteilung für Neurologie der Landesnervenklinik Sigmund Freud Graz aufgenommen werden, haben neben den Pflegegebühren und den Zuschlägen hierzu auch Sonder - gebühren zu entrichten. (2) Sondergebühren in der Sonderklasse sind die Anstaltsgebühren, die Arztgebühren und die allfällige Hebammengebühr. (3) Für die Sicherstellung der Sondergebühren ist von der in Anstaltspflege zu nehmenden Person oder der/dem Zahlungspflichtigen eine schriftliche Verpflichtungserklärung über die Tragung der Sondergebühren abzugeben sowie eine der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer entsprechende Vorauszahlung der Sondergebühren von jeweils bis zu 30 Tagen zu erlegen oder eine verbindliche Kostenübernahmeerklärung seitens eines mit der öffentlichen Krankenanstalt direkt verrechnenden Kostenträgers (Privatversicherung, Zuschusskasse u. a.) vorzulegen. (4) Anlässlich der Aufnahme in die Sonderklasse ist die in Anstaltspflege genommene Person oder die/der Zahlungspflichtige auf die Bestimmungen über die Einhebung der Sondergebühren und die Aufnahmebedingungen ausdrücklich aufmerksam zu machen. (5) Die Bestimmungen über die Sondergebühren sind in der Aufnahmekanzlei zur Einsichtnahme aufzulegen. 2. Abschnitt Anstaltsgebühren 2 Zweck der Anstaltsgebühren Anstaltsgebühren sind Sondergebühren für die Abgeltung des Sach- und Personalaufwandes in der Sonderklasse. 3 Höhe der Anstaltsgebühren (1) Die Anstaltsgebühren bestehen aus 1. einer Grundgebühr (Abs. 2), 2. den Gebühren für zahn- und kieferchirurgische Leistungen, 3. der Pauschalabgeltung für elektronische Datenkommunikation und elektronische Abrechnung (Abs. 3), 4. einer Pauschalabgeltung für Aufenthalte auf einer Einheit für Akutgeriatrie und Remobilisation oder für Aufenthalte auf einer Einheit für Neuro-Rehab C oder für Aufenthalte auf einer Einheit für Palliativmedizin (Abs. 4), 5. einer Pauschalabgeltung für Coloskopien sowie Doppelballonenteroskopien (Abs. 5) sowie 6. einer Strukturpauschale pro Fall und Aufenthaltsdauer (SKL Pflegetage) (Abs. 6). (2) Die Grundgebühr beträgt pro Pflegetag für 1. das Landeskrankenhaus Universitätsklinikum Graz 11,640 % der täglichen Pflegegebühr; 2. die Landeskrankenhäuser Leoben, Bruck an der Mur, Graz-West, Feldbach/Fürstenfeld und Judenburg/ Knittelfeld 13,110 % der täglichen Pflegegebühr; 3. die übrigen Landeskrankenhäuser 11,871 % der täglichen Pflegegebühr; 4. die dem Landeskrankenhaus Universitätsklinikum Graz sowie den Landeskrankenhäusern Leoben und Bruck an der Mur angegliederten Bereiche der Sonderkrankenanstalt Theresienhof Frohnleiten 13,110 % der täglichen Pflegegebühr des Landeskrankenhauses Leoben.

5 9 LGBl., Stück 8, Nr. 19, ausgegeben am 18. Februar (3) Bei elektronischer Datenkommunikation für den Austausch der Aufnahmeanzeige/Kostenübernahmeerklärung (EDI-KOST) kann pro Pflegetag als Pauschalabgeltung ein Betrag von 1,33 Euro verrechnet werden. Bei elektronischer Abrechnung (EDI-LEIST) kann pro Pflegetag als Pauschalabgeltung ein Betrag von 1,33 Euro verrechnet werden. Wird eine Patientin/ein Patient transferiert, ist für den Transfertag das EDI-KOST und EDI- LEIST Pauschale nur durch die übernehmende Krankenanstalt verrechenbar. (4) Für Behandlungen auf sanitätsbehördlich genehmigten Einheiten für Akutgeriatrie und Remobilisation (AG/REM Einheiten), Neuro-Rehab C sowie Palliativmedizin kann pro Aufenthaltstag eine Pauschale von 73,90 Euro für Mehrbettzimmer und 140,57 Euro für Einbettzimmer verrechnet werden. Der Pauschalbetrag ist insgesamt pro Patientin/Patient und Kalenderjahr für maximal 28 Aufenthaltstage verrechenbar. Bei Voraufenthalten in einer vergleichbaren Einrichtung einer Krankenanstalt eines anderen Rechtsträgers ist der Pauschalbetrag für den Aufenthalt noch für weitere 14 Aufenthaltstage verrechenbar. Die Pauschalabgeltung ersetzt grundsätzlich die Gebühr nach Abs. 1 Z.1 und 6. (5) Die Pauschalabgeltung für Coloskopien sowie Doppelballonenteroskopien ersetzt grundsätzlich die Gebühr nach Abs. 1 Z.1 und 6 und beträgt: Gruppe I: 122,78 a1) Diagnostische Coloskopie inkl. Eingriffe mittels Biopsiezange a2) Orale Doppelballonenteroskopie Gruppe II: 245,00 b1) Coloskopien mit Eingriffen mittels Schlinge b2) Aborale Doppelballonenteroskopie Gruppe III: 306,67 c1) 2-tägiger (voll)stationärer Aufenthalt von Gruppe I oder Gruppe II beim Risikopatient aufgrund von Risikokriterien c2) Orale und aborale Doppelballonenteroskopie Gruppe IV: 337,78 Doppelballonenteroskopie mit therapeutischer Intervention Bei Durchführung einer Doppelballonenteroskopie bei Patientinnen/Patienten mit Risikoprofil kann die Pauschalabgeltung um die jeweils für einen Pflegetag berechnete Grundgebühr nach Abs. 2, das Struktur pauschale nach Abs. 6 und den entsprechenden Zuschlag zu den Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für die Sonderklasse in den Landeskrankenanstalten erhöht werden. (6) Der Basisbetrag der Strukturpauschale beträgt 418,78 Euro. Das Strukturpauschale ist pro Fall je nach Aufenthaltsdauer (SKL-Pflegetage) zu verrechnen und beträgt für: Aufenthaltsdauer Prozentsatz vom Basisbetrag Betrag 1 Pflegetag ,40 2 Pflegetage ,40 3 Pflegetage ,09 4 Pflegetage ,09 5 Pflegetage ,90 6 Pflegetage ,90 7 Pflegetage ,78 8 Pflegetage ,78 9 Pflegetage ,78 10 Pflegetage ,67 11 Pflegetage ,67 12 Pflegetage ,54 13 Pflegetage ,54 14 Pflegetage ,42 mehr als 14 Pflegetage ,42

6 118 LGBl., Stück 8, Nr. 19, ausgegeben am 18. Februar Abschnitt Arztgebühren 4 Zweck der Arztgebühren Arztgebühren sind für die Erbringung ärztlicher Untersuchungen und Behandlungen in der Sonderklasse durch die Abteilungs-, Instituts-, Laboratoriums- und Departmentleiterinnen und -leiter sowie die anderen Ärztinnen/Ärzte des ärztlichen Dienstes und die Konsiliarärztinnen/Konsiliarärzte als Sondergebühren dem Rechtsträger der Krankenanstalt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu entrichten. 5 Operative Eingriffe (1) Die operativen Eingriffe werden in acht Gruppen eingeteilt; die Gruppenzugehörigkeit eines Eingriffes ist aus Anhang A ersichtlich. Die Arztgebühr für die Eingriffe in den einzelnen OP-Gruppen beträgt: Gruppe I 30,90 Gruppe II 59,40 Gruppe III 109,20 Gruppe IV 229,80 Gruppe V 378,30 Gruppe VI a) 527,00 Gruppe VI b) 678,70 Gruppe VII 817,90 Gruppe VIII a) 1 081,20 Gruppe VIII b) 1 487,20 (2) Im Einzelfall kann bei besonderer Schwierigkeit des Eingriffes ausnahmsweise die Arztgebühr der nächsthöheren Gruppe verrechnet werden; dies ist bei der Vorschreibung kurz zu begründen. Wegen besonderer Schwierigkeit eines Eingriffes der Gruppe VII oder VIII darf jedoch nicht die Arztgebühr der nächsthöheren Gruppe verrechnet werden. (3) Die Verrechnung mehrerer Eingriffe während eines ununterbrochenen Krankenhausaufenthaltes ist zulässig. Wenn jedoch mehrere Eingriffe unter einer einzigen Vorbereitung und Schmerzbetäubung vorgenommen werden, sind diese Eingriffe nicht einzeln zu verrechnen, sondern ist die dem honorarmäßig höchstbewerteten Eingriff nächsthöhere Arztgebühr (nächsthöhere Operationsgruppe) zu berechnen (Höherreihung der Arztgebühr). Eine solche Höherreihung der Arztgebühr darf jedoch nicht vorgenommen werden, wenn a) die Höherreihung auf Grund eines der nachstehend angeführten Eingriffe vorzunehmen wäre: Eingriffe der Operationsgruppe I, Pos. Nr. 3, 22, 25, 29, 30, 34, 38, 39, 45, 46, 47, 49; Eingriffe der Operationsgruppe II, Pos. Nr. 6, 7, 8, 11, 19, 22, 28, 34, 36, 41, 42, 53, 55, 56, 58, 60, 63, 66, 72, 74 oder b) die Eingriffe an beiden Augen erfolgten oder c) mit der Höherreihung die Arztgebühr der Operationsgruppe VIII zu verrechnen wäre. In diesen Fällen (a bis c) ist trotz der Durchführung mehrerer Eingriffe unter einer einzigen Vorbereitung und Schmerzbetäubung eine Höherreihung unzulässig und ist daher die für die einzelnen Eingriffe festgesetzte Arztgebühr nebeneinander zu verrechnen (Summierung). (4) Eingriffe und Leistungen, die der unmittelbaren Vorbereitung der Operation und der Schmerzbetäubung dienen, dürfen nicht gesondert verrechnet werden. (5) Zahn- und kieferärztliche Eingriffe auf einer derartigen Fachabteilung sind, wenn die Eingriffe nicht nach Anhang A verrechenbar sind, nach Anhang D zu vergüten. (6) Bei Geburten ist außer der Tagesgebühr, wenn in diesem Zusammenhang ein operativer Eingriff notwendig wird, die Arztgebühr nach der entsprechenden Gruppe zu verrechnen.

7 9 LGBl., Stück 8, Nr. 19, ausgegeben am 18. Februar (7) Für unaufschiebbare Eingriffe, die zu den nachstehend angeführten Zeiten durchgeführt werden müssen, ist ein Zuschlag von 50 % zur jeweils verrechneten Arztgebühr zu berechnen, und zwar an Werktagen von 19 Uhr bis 24 Uhr und von 0 Uhr bis 7 Uhr (Nachtzuschlag), an Samstagen von 13 Uhr bis 24 Uhr, an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen von 0 Uhr bis 24 Uhr. (8) Bei Durchführung von Narkosen durch eine Fachärztin/einen Facharzt für Anästhesiologie oder durch eine Ärztin/einen Arzt, die/der unter Aufsicht und Anleitung einer Fachärztin/eines Facharztes für Anästhesiologie steht, ist ein Zuschlag von 48 % zu der nach den jeweiligen Operationsgruppen verrechneten Arztgebühr zu leisten. Wenn jedoch mehrere Eingriffe, die unter einer einzigen Vorbereitung und Schmerzbetäubung durchgeführt wurden, einzeln verrechnet werden (Abs. 3), ist der Anästhesiezuschlag nur von der Arztgebühr der höchsten verrechneten Operationsgruppe zu berechnen. (9) Alle weiteren Leistungen auf den operativen Abteilungen ausgenommen radiologische Leistungen (Strahlendiagnostik, Strahlentherapie und stereotaktische Bestrahlung mit dem Linearbeschleuniger), Laborsowie Pathologiepauschale, Konsiliartätigkeit und die im 10 genannten besonderen diagnostischen und therapeutischen Leistungen werden durch eine Tagesgebühr abgegolten, die sich nach der Dauer des Krankenhausaufenthaltes richtet. Diese Tagesgebühr beträgt in der Sonderklasse: für den 1. bis 10. Tag je 18,60 für den 11. bis 20. Tag je 15,20 für den 21. bis 30. Tag je 12,90 ab dem 31. Tag je 9,50 An der Universitäts-Kinderklinik und der Universitätsklinik für Kinderchirurgie des Landeskrankenhauses Universitätsklinikum Graz sowie der Kinderabteilung des Landeskrankenhauses Leoben ist ein Zuschlag von 50 % zu allen angeführten Tagesgebühren zu leisten. (10) Die unter OP Gruppe V, Pos. Nr. 42 b angeführten intensivtherapeutischen Leistungen sind mit 50 % der unter 5 Abs. 1 festgelegten Arztgebühr für die OP Gruppe V zu berechnen. (11) Für den unter OP Gruppe IV, Pos. Nr. 132 angeführten operativen Eingriff im Anhang A ist ein Zuschlag von 80 % der unter Abs. 1 festgelegten Arztgebühr für die OP Gruppe IV zu verrechnen. (12) Für den unter OP Gruppe V, Pos. Nr. 111, angeführten operativen Eingriff im Anhang A ist ein Zuschlag von 10 % der unter Abs. 1 festgelegten Arztgebühr für die OP Gruppe V zu verrechnen. 6 Nicht operative Abteilungen (1) Wenn ärztliche Leistungen nach Anhang A durchgeführt werden, sind diese nach Operationsgruppen zu berechnen. (2) Leistungen auf den nicht operativen Abteilungen ausgenommen radiologische Leistungen (Strahlendiagnostik, Strahlentherapie und stereotaktische Bestrahlung mit dem Linearbeschleuniger), Labor- sowie Pathologiepauschale, Konsiliartätigkeit und die im 10 genannten besonderen diagnostischen und therapeutischen Leistungen werden durch eine Tagesgebühr abgegolten. Diese Tagesgebühr beträgt in der Sonderklasse: für den 1. bis 10. Tag je 29,00 für den 11. bis 20. Tag je 23,20 ab dem 21. Tag je 14,60 An der Universitäts-Kinderklinik und der Universitätsklinik für Kinderchirurgie des Landeskrankenhauses Universitätsklinikum Graz sowie der Kinderabteilung des Landeskrankenhauses Leoben ist ein Zuschlag von 50 % zu allen angeführten Tagesgebühren zu leisten. (3) Für die besonderen Leistungen bei der Untersuchung und Behandlung von Patientinnen/Patienten mit angeborenen oder erworbenen Herzdefekten, die einer operativen Behandlung mit der Herz-Lungen-Maschine unterzogen werden, ist neben der Tagesgebühr ein Pauschalbetrag (Herzpauschale) zu verrechnen. Dieses Herzpauschale beträgt 775,40 Euro. (4) Für Behandlungen auf sanitätsbehördlich genehmigten Einheiten für Akutgeriatrie und Remobilisation (AG/REM Einheiten), Neuro-Rehab C sowie Palliativmedizin

8 120 LGBl., Stück 8, Nr. 19, ausgegeben am 18. Februar 2013 kann pro Aufenthaltstag eine weitere Gebühr in Höhe von 44,65 Euro verrechnet werden. Diese Gebühr ist insgesamt pro Patientin/Patient und Kalenderjahr für maximal 28 Aufenthaltstage verrechenbar. Bei Voraufenthalten in einer vergleichbaren Einrichtung einer Krankenanstalt eines anderen Rechtsträgers ist der Pauschalbetrag für den Aufenthalt noch für weitere 14 Aufenthaltstage verrechenbar. 7 Labor- und Pathologiepauschale (1) Das Labor-/Pathologiepauschale beträgt je Fall 125,60 Euro. (2) Ausgenommen von der Pauschalverrechnung nach Abs. 1 sind jene Fälle, welche bereits pauschal nach 3 Abs. 4 und 5, 6 Abs. 4 oder nach 11 abgegolten werden. 8 Konsiliargebühr (1) Jede im Interesse der Patientin/des Patienten erforderliche Konsiliartätigkeit durch eine/einen nicht der Krankenabteilung angehörigen Ärztin/Arzt ist, soweit sie nicht als Fremdleistung durch die Strukturpauschale abgegolten ist, durch eine Konsiliargebühr abzugelten. Diese beträgt für allgemein beratende Konsilien pro Konsilium 30,50 Euro. (2) Zahn- und kieferärztliche Verrichtungen sind nach den Ansätzen der Anhänge A und D zu vergüten. 9 Radiologische Leistungen (1) Strahlendiagnostische Leistungen (Röntgendurchleuchtungen, Röntgenaufnahmen, Untersuchungen mit radioaktiven Stoffen), strahlentherapeutische Leistungen (Röntgenbestrahlungen, Bestrahlungen mit radioaktiven Stoffen sowie Elektronenbeschleunigern) sowie stereotaktische Bestrahlungen mit dem Linearbeschleuniger sind gesondert zu verrechnen. (2) Die auf die Arztgebühren entfallenden Anteile an den röntgendiagnostischen und strahlentherapeutischen Leistungen werden im Anhang B angeführt, wobei der Geldwert der einzelnen Punkte für die röntgendiagnostischen Leistungen (I. Teil) 0,33 Euro und für die strahlentherapeutischen Leistungen (II. Teil) 0,11 Euro beträgt. Werden derartige Leistungen nicht von einer Fachärztin/einem Facharzt (Fachärztin/Facharzt für Radiologie, Fachärztin/Facharzt für Medizinische Radiologie Diagnostik, Fachärztin/Facharzt für Strahlentherapie Radioonkologie) erbracht, so verringert sich die zu verrechnende Arztgebühr um 10 Prozent. (3) Die diagnostischen und therapeutischen Leistungen mit radioaktiven Stoffen sowie die Computertomographie sind nach den im Anhang C enthaltenen Arztgebühren zu verrechnen. (4) Für stereotaktische Einzeitbestrahlungen mit dem Linearbeschleuniger ist pro Indikation eine pauschale Arztgebühr in Höhe von 1.243,52 Euro innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten ab Beginn dieser Leistung zu verrechnen. (5) Für stereotaktische hypofraktionierte Bestrahlungen mit dem Linearbeschleuniger ist pro Indikation eine pauschale Arztgebühr in Höhe von 1.554,40 Euro innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten ab Beginn dieser Leistung zu verrechnen. (6) Soweit eine Patientin/ein Patient in einer Röntgenabteilung stationär untergebracht ist, sind für die Tagesgebühren die Ansätze der nichtoperativen Abteilungen in Anwendung zu bringen. 10 Besondere diagnostische und therapeutische Leistungen (1) Die Arztgebühren sind für nachfolgende besondere diagnostische und therapeutische Leistungen gesondert zu verrechnen und betragen für: 1. Magnetresonanztomographie, im Anhang E aufgeschlüsselt 43,70 2. Langzeit-EKG-Verfahren 26,90

9 9 LGBl., Stück 8, Nr. 19, ausgegeben am 18. Februar Ultraschall/Sonographische Verfahren, im Anhang F aufgeschlüsselt a) geburtshilfliche Fälle 7,90 b) Untersuchungen an bis zu drei Organen, Dopplersonographie, Echokardiographie 33,50 c) Untersuchungen an mehr als drei Organen, Schädel-, Hüft- oder Small-parts-Sonographie, Echokardiographie bei Kindern bis zum 7. Lebensjahr 42,70 d) Farbkodierte Duplexsonographie zur Untersuchung des Herzens und der Gefäße 50, Stunden-Blutdruck-Monitoring 23,40 5. Langzeit-EEG oder Brain Mapping mit EEG oder evozierte Potenziale 73,50 6. Oxycardiorespirographie 57,90 7. Flusszytometrie je Patientin/Patient (Blutprobe) 6,00 8. Elektromyographie (EMG) 73,50 9. Intrakranielle Druckmessung (durch die Fontanelle) 57, Diagnostischer Links- und/oder Rechtsherzkatheter 434, Elektrophysiologische Untersuchung bei Herzrhythmusstörungen (EPU) 434, Herzkatheter inklusive Ballondilatation oder Stentimplantation 778, Rechtsherzkatheter mit mechanischer Intervention (Herzklappensprengung) 778, Rechts- und Linksherzkatheter mit mechanischer Intervention (Herzklappensprengung) 778, Elektrophysiologische Untersuchung bei Herzrhythmusstörungen und Ablation 778, Herzkatheter inklusive Ballondilatation und Stentimplantation 869, Verschluss eines offenen Foramen oval 869,30 Bei den Tarifpositionen 12. sowie 16. ist für jedes weitere Gefäß ein Zuschlag von 50 % der jeweils festgelegten Arztgebühr zu verrechnen. Für die zusätzliche Durchführung von intravasculären Ultraschalluntersuchungen (IVUS) im Rahmen von Herzkatheteruntersuchungen/-eingriffen nach den Tarifpositionen 10. bis 17. kann ein Zuschlag von 75 % der unter 10. festgelegten Arztgebühr verrechnet werden. (2) Zusätzlich ist bei allen Tarifpositionen von Abs. 1, 10. bis 17. jeweils die im Anhang A unter OP-Gr. V, Pos. Nr. 42 festgelegte Arztgebühr von 50 % zu verrechnen, wenn die Behandlung außerhalb einer Intensivbehandlungseinheit erfolgt, die im LKF-Abrechnungssystem anerkannt ist. Bei einer erforderlichen Behandlung in einer Intensivbehandlungseinheit, die im LKF-Abrechnungssystem anerkannt ist, ist die unter OP-Gr. V, Pos. Nr. 42 festgelegte Arztgebühr zu 100 % zu verrechnen. 11 Pauschalabgeltung für Coloskopie sowie Doppelballonenteroskopie Die Arztgebühr als Pauschalabgeltung für Coloskopien sowie Doppelballonenteroskopien beträgt: Gruppe I: 114,51 a1) Diagnostische Coloskopie inklusive Eingriffe mittels Biopsiezange a2) Orale Doppelballonenteroskopie Gruppe II: 228,50 b1) Coloskopien mit Eingriffen mittels Schlinge b2) Aborale Doppelballonenteroskopie Gruppe III: 286,01 c1) 2-tägiger (voll)stationärer Aufenthalt von Gruppe I oder Gruppe II beim Risikopatient aufgrund von Risikokriterien c2) Orale und aborale Doppelballonenteroskopie Gruppe IV: 315,03 Doppelballonenteroskopie mit therapeutischer Intervention

10 122 LGBl., Stück 8, Nr. 19, ausgegeben am 18. Februar Abschnitt Hebammengebühr 12 Höhe der Hebammengebühr Die Hebammengebühr für eine in der Anstalt angestellte Hebamme beträgt 26,30 Euro und kommt zur Gänze der Hebamme zu. 5. Abschnitt Schlussbestimmungen 13 Verfahrensbestimmungen (1) Die Vorschreibung der Sondergebühren (Anstaltsgebühren, Arztgebühren bzw. allfällige Hebammengebühren) hat durch den Rechtsträger der Krankenanstalt entsprechend der zum Zeitpunkt der Aufnahme der Patientin/des Patienten geltenden Tarife zu erfolgen. Zu diesem Zweck haben die Abteilungs-, Instituts-, Laboratoriums- und Departmentleitungen sowie die Leitungen von Fachschwerpunkten dem Rechtsträger der Krankenanstalt die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zu übergeben. (2) Die Bestimmungen über besondere Honorare nach dem Bundesgesetz über Krankenanstalten in der Sonderklasse werden durch die vorstehende Regelung nicht berührt. (3) Für die Einbringung von Einwendungen gegen die Vorschreibung der Sondergebühren durch die Zahlungspflichtige/den Zahlungspflichtigen gelten die Bestimmungen des 85 StKAG. (4) Dem Rechtsträger der Landeskrankenanstalten bleibt die Möglichkeit gewahrt, Trägern der privaten Krankenversicherung, welche für eine entsprechend große Zahl von Krankenhausfällen die Kosten in voller Höhe übernehmen und direkt verrechnen, Ermäßigungen bis höchstens 10 % und Trägern der privaten Krankenversicherung, welche für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechtsträgers die Kosten in voller Höhe übernehmen und direkt verrechnen, in diesem Zusammenhang Ermäßigungen bis höchstens 50 % zu gewähren. 14 Anhänge Dieser Verordnung sind folgende Anhänge angeschlossen; diese bilden einen Teil der Verordnung: Anhang A: Operative Eingriffe Anhang B: Arztgebühren für röntgendiagnostische und strahlentherapeutische Leistungen Anhang C: Arztgebühren für Strahlenleistungen Anhang D: Arztgebühren für Sonderleistungen auf dem Gebiete der Zahnheilkunde Anhang E: Arztgebühren für Magnetresonanztomographie Anhang F: Arztgebühren für Ultraschall/Sonographische Verfahren Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft. 15 Inkrafttreten 16 Außerkrafttreten Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Festsetzung der Sondergebühren in der Sonderklasse der Landeskrankenanstalten, LGBl. Nr. 36/2008, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 118/2011, außer Kraft. Für die Steiermärkische Landesregierung: Landeshauptmann Voves

11 9 LGBl., Stück 8, Nr. 19, ausgegeben am 18. Februar Anhänge Gruppe I Pos. Nr. (Pos. 1 52) Anhang A Operative Eingriffe 1 Abszess- oder Fistelspaltung (Fistelexcochleation) einfach 2 Akne conglobata, Stanzung oder chirurgische Behandlung 3 Amnioskopie 4 Antroskopie 5 Biopsie 6 Blasenpunktion, auch perkutan 7 Cervix- oder Urethralpolypen Abtragung 8 Cervikalkanal Stenosendilatation einfach 9 Cystographie (ausschl. Röntgen) 10 Cystomanometrie urodynamische Untersuchung 11 Cystoskopie und Blasenmanometrie und Hysteroskopie 12 Elektrokaustik 13 Endonasale Eingriffe klein 14 Endoskopie der oberen Luftwege 15 Endourethrale Galvanokaustik 16 Epilation einfach 17 Extraktion von Finger- und Zehennägeln mit Nagelbett-Toilette bis an 4 Nägeln 18 Fremdkörperentfernung oberflächlich gelegener 19 Frenulotomie 20 Gefäße oberflächliche Unterbindung und Venae-sectio 21 Geschwülste Exstirpation oder Elektrokoagulation gutartiger kleiner, oberflächlich gelegener; Elektro-, Kryo-, Laserbehandlung 22 Gips (kleine Gipse, Unterarmgips, Gipswechsel) 23 Gehörgang äußerer, Trommelfell, Rachen, Mund, kleine Eingriffe (ausgenommen Cerumenentfernung) 24 Hämorrhoideninjektionsbehandlung, Gummiligaturbehandlung oder Infrarotkoagulationsbehandlung von Hämorrhoiden 25 Harnröhrenbougierung erstmalig sowie je weitere fünf 26 Kieferhöhlenpunktion und Kieferhöhlenspülung 27 Kieferkammkorrektur 28 Lippenbändchenoperation 29 Lumbalpunktion erste und weitere 30 Meatotomie 31 Narkoseuntersuchung 32 Nasenschleimhautelektrolyse 33 Nasentamponade nach Bellocq 34 Paravertrebrale Injektion 35 Periarticuläre Infiltration, 3-mal pro Fall 36 Placentaexpression 37 Pleuropunktion mit oder ohne Spülung 38 Pneumothorax, Nachfüllung 39 Probeexcision

12 124 LGBl., Stück 8, Nr. 19, ausgegeben am 18. Februar Pudendusanästhesie 41 Portio vaginalis Skarifikation oder Paquelinisierung 42 Punktion einer Vene oder Arterie bei Frühgeburten 43 Punktion (diagnostisch, therapeutisch) 44 Radikaloperation eines Unguis incarnatus 45 Rektoskopie und Anoskopie 46 Taschenabtragung 47 Therapeutische Verbände, wie Cingulum, Desault, Drahtschlinge, Gipsschiene, Zinkleimverband usw., Abduktionsschiene ohne Gips (ausgenommen Wundverbandwechsel) 48 Tränennasengangspülung ohne Anästhesie 49 Tubenkatheterismus 50 Wundversorgung kleiner oberflächlicher Wunden mit bis zu drei Nähten 51 Zahnextraktion, schwierig 52 Zahn-Reposition eines luxierten Gruppe II Pos. Nr. (Pos. 1 78) 1 Abszessspaltung im Mund- und Rachenbereich (wie Tonsillarabszess) 2 Alveolartrepanation (Mayrhofen) 3 Amniotomie amnioskopische 4 Arteriographie (ausschließlich Röntgen) 5 Arthrographie je Gelenk (ausschließlich Röntgen) 6 Atresia ani einfache 7 Bluttransfusion (ausschließlich Blutbeistellung) oder Eigenblutabgabe 8 Bronchographie (ausschließlich Röntgen) 9 Chalazionoperation 10 Manualmedizinischer Eingriff an der gesamten Wirbelsäule 11 Chromocystoskopie 12 Cowper sche Operation 13 Crede in Narkose 14 Dammrissnaht 1. oder 2. Grades bzw. Naht eines Scheidenschleimhautrisses 15 Discographie lumbal 16 Druckmessung intrakardiale 17 Endoskopie der Nasennebenhöhlen 18 Epidurale Luftfüllung oder Infiltration 19 Epilation (operativ) 20 Episiotomie (einschließlich Naht) 21 Fissura ani 22 Frakturen kleiner Knochen, unblutige Einrichtung und Verband bzw. Luxation kleiner Gelenke unblutige Einrichtung und Verband 23 Fremdkörper- oder Implantatentfernung (wie Schrittmachersonden, Drähte oder Nägel) Entfernung tief gelegener 24 Galaktographie 25 Gauß sche Kopfschwartenzange Anlegung 26 Gelenksmobilisierung großer in Narkose 27 Geschwülste Exstirpation kleinerer 28 Gips (Oberarm, Unterschenkel) 29a Hämorrhoidenverödung (kaustisch) und

13 9 LGBl., Stück 8, Nr. 19, ausgegeben am 18. Februar b Hämorrhoidalarterienligatur (HAL) 30 Hauttransplantation freie 31 Hornhautfremdkörper- oder Hornhautnähte-Entfernung 32 Hornhautkauterisation bei Geschwüren 33 Injektionen in die Lider, Bindehaut, Tenon 34 Injektionen in einen Nerv 35 Intrathekale Injektion 36 Intubation 37 Kanthotomie ohne Naht in Lokalanästhesie 38 Kardiotokographie intern 39 Knochenbiopsie 40 Körperhöhlenpunktion mit Lavage 41 Krampfadernverödung 42 Kristallimplantation mit Incision und Naht 43 Kristeller sche Expression 44 Leber-, Milz-, Knochenmark- oder Schilddrüsenpunktion 45 Lider Entfernung von Warzen, Cysten und dgl. ohne Naht Ligamenta interspinalia Infiltration 48 Mastdarmfistelspaltung äußere 49 Mikroblutentnahme subpartal 50 Myelographie lumbal, suboccipital und cervikal (ausschließlich Röntgen) 51 Nagelkeilexzission 52 Nasenverwachsungen operative Trennung 53 Ösophagus- oder Trachealbougierung erste sowie je zwei weitere 54 Ösphagus Varizenblutung, Sondenbehandlung, Sengstaken Blakemore-Sonde oder Linton-Nachlass-Sonde 55 Panaritiumspaltung subcutan 56 Paradentoseoperation (ein Quadrant) 57 Periproktischer oder periurethraler Abszess 58 Phimose- oder Paraphimoseoperation 59 Phlebographie oder Lymphographie, obere und untere Extremität (ausschließlich Röntgen) 60 Phlegmonespaltung eines oberflächlichen bzw. Spaltung eines tiefen Abszesses 61 Plastische Operation klein 62 Polypenabtragung, auch endoskopisch 63 Rektroskopische Probeexzession oder Fremdkörperentfernung 64 Salpingographie (ausschließlich Röntgen) 65 Sequesterentfernung (einfach) 66 Sialographie, eine Seite (ausschließlich Röntgen) 67 Spinalanästhesie (als selbstständiger Narkoseeingriff) 68 Suboccipitalpunktion 69 Tenotomie (gedeckt) 70 Tränendrüsenstichelung (diathermische Stichelung) 71 Tränenröhrchenschlitzung 72 Tränenwegsondierung in Lokalanästhesie 73 Trommelfell- oder Paukenhöhleneingriffe oder Paracentese bei akuter Otitis 74 Uterus retroflektierter, Aufrichtung in Narkose 75 Vaginale Incision Abtragung eines Vaginalseptums 76 Vaginale Punktion Trucut-Punktion 77 Wundversorgung mit 4 bis 10 Nähten

14 126 LGBl., Stück 8, Nr. 19, ausgegeben am 18. Februar Zahnausmeißelung in Anästhesie Gruppe III Pos. Nr. (Pos ) 1 Abortus incompletus Ausräumung 2 Abszess (tiefer gelegen oder Phlegmone mit schichtweiser Präparation) Versorgung, Marsupialisation 3 Adenotomie 4 Alkoholinjektion in die Augenhöhle 5 Amniozentese 6 Angiocardiographie (ausschließlich Röntgen) 7 Angiographie cerebral (ausschließlich Röntgen) 8 Antegrade Pyelographie und perkutane Nephrostomie 9 Aortographie (ausschließlich Röntgen) 10 Arthrotomie kleiner Gelenke 11 Augenlider oder Bindehaut Entfernung von Cysten oder Warzen mit Naht 12 Bartholinische Drüse Exstirpation 13 Batteriewechsel (Schrittmacher) 14 Bronchographie (ausschließlich Röntgen) oder Trachäobronchoskopie ohne Probeexzission 15 Bronchospirometrie 16 Cavakatheter peripher 17 Cerklage nach McDonald oder Shirodkar 18 Cervixriss Naht 19 Clitorisamputation 20 Curettage 21 Diagnostische Kolpozoeliotomie posterior 22 Discographie cervical und manualmedizinischer Eingriff cervical 23 Doppleroperation 24 Elektrodefibrilation des Herzens 25 Encephalographie lumbal oder suboccipital (ausschließlich Röntgen) 26 Exartikulation von Finger-, Zehen-, Mittelhand- oder Mittelfußknochen 27 Exstirpation von Endometrioseherden ohne Laparatomie 28 Exstirpation eines Lymphknotenpaketes klein 29 Extraktion von Finger- oder Zehennägeln mit Nagelbett Toilette von 5 bis 20 Nägeln 30 Fetoskopie 31 Filter Implantation in die Vena cava 32 Frakturen des Schlüsselbeines, Oberarmes, Radius, der Ulna, Tibia oder Fibula unblutige Einrichtung und Verband 33 Frakturen oder Luxationen kleiner Knochen bzw. Gelenke blutige Einrichtung 34 Ganglion Stellatum (Injektion) 35 Gastroskopie 36 Genitalkarzinom Excochleation und Kauterisation inoperabler 37 Gesichtsfurunkel Exstirpation 38 Geschwülste großer oder größerer, Exstirpation oder Elektrokoagulation 39 Gips (Oberschenkel, Thorax) 40 Großflächige Dermaabrasio 41 Halsfistelelektrokoagulation 42 Harnleiterostiumschlitzung endovesikal

15 9 LGBl., Stück 8, Nr. 19, ausgegeben am 18. Februar Harnröhre operative Entfernung von Fremdkörpern 44 Hautplastik, klein gestielt und mittlere freie Transplantation 45 Hauttransplantation großflächig 46 Hintere Kolpotomie und Drainage 47 Hodenbiopsie 48 Hornhaut- und Bindehautabrasio 49 Hornhaut-Kauterisation mit Eröffnung der vorderen Kammer 50 Hymenexcision 51 Implantation tierischer Drüsen (Hypophysenimplantation) 52 Intraarterielle oder intracardiale Injektion 53 Impressionsfraktur der Maxilla oder des Jochbogens (einfache Reposition) 54 Kanthoplastik, Kanthotomie mit Naht 55 Karbunkelbehandlung durch Skarifikation, Paquelinisierung 56 Kieferhöhleneröffnung zur Fremdkörperentfernung (Wurzelentfernung) oder Drainage 57 Komplizierte Entfernung einer Zahnwurzel durch Antrotomie 58 Kondylomabtragung spitzer oder ausgebreiteter 59 Konisation 60 Labienplastik 61 Laparoskopie diagnostisch als selbstständiger Eingriff 62 Larynx und Hypopharynx indirekte Eingriffe 63 Ligatur eines größeren Gefäßes als selbstständiger Eingriff 64 Lungen-, Nieren-, Fruchtblasenpunktion von außen 65 Luxation Einrichtung und Verband ausgenommen das Ellenbogen-, Knie-, Hüft- oder Sprunggelenk 66 Manualhilfe und Extraktion bei Beckenendlagen 67 Mark- oder Schenkelhalsnagel Entfernung 68 Mastdarmprolaps, Mastdarmfistel oder Hämorrhoiden Radikaloperation 69 Muskelnaht 70 Nachtastung bei Verdacht auf unvollständige Placenta einschließlich allfälliger Lösungen der Placenta oder von Placentaresten 71 Nahtentfernung nach Keratoplastik 72 Narkose bei speziellen diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen (derzeit CT, MRI, Lithotripsie und Gamma-Knife) 73 Nasale Entfernung eines Choanenpolypen 74 Nasenfrakturaufrichtung 75 Nasenmuschelresektion 76 Ösophagogastroduodenoskopie 77 Panaritium articulare et osseum durch Spaltung oder Panaritium tendinosum 78 Paradentoseoperation (zwei Quadranten) 79 Paranephritischer Abszess 80 Pertubation 81 Phlebographie großer Körpervenen einschließlich Beckenphlebographie 82 Pneumothorax Erstanlage 83 Portioplastik 84 Prostataabszess Spaltung 85 Pterygiumabtragung 86 Punktion der innneren Organe mittels bildgebender Verfahren 87 Retroperitoneale Pneumographie 88 Saphenaligatur 89 Sehnennaht (einfach), Sehnenoperation, Sehnenstenosenbeseitigung, Karpaltunnelsyndrom

16 128 LGBl., Stück 8, Nr. 19, ausgegeben am 18. Februar Sekundärnaht bei Dammrissen 91 Selektive Arteriographie der arteria renalis oder mensenterica superior oder inferior oder coeliaca und Splenoportographie 92 Selektive Blutabnahme aus der Schilddrüse mittels Katheter zur Parathormonbestimmung Speichelsteinentfernung 95 Tenotomie (offen) 96 Tränendrüsenentfernung 97 Tränenwegsondierung und Spülung in Narkose 98 Trommelfellverletzungen, Versorgung ohne Naht 99 Überdruckkammer 100 Ureterensondierung mit Füllung oder Spülung des Nierenbeckens 101 Uretersteinentfernung mittels Schlinge 102 Urethrotomia externa 103 Urethrotomia interna 104 Uterusaufrichtung des eingeklemmten schwangeren 105 Uterustamponade 106 Vaginale Geschwülste, gutartig Exstirpation 107 Vakuumextraktion 108 Vasektomie 109 Wundversorgung großer oder tiefer Wunden (über 10 Nähte) 110 Zahncystenoperation 111 Zahnentfernung operativ oder Zahnausmeißelung in Narkose 112 Zahnimplantation oder Replantation 113 Zahn- und Wurzelspitzenresektion mit Kanalversorgung 114 Zangenoperation 115 Periduralkatheter (oder Lumbaler und Thorakaler Periduralkatheter) 116 Zuidex-Implantation, Makroplastik- und Kollagenimplantation 117 Pleurodese 118 Endosonographie 119 Tonsillotomie Gruppe IV Pos. Nr. (Pos ) 1 Adhäsiolyse (als selbstständiger Eingriff) 2 Appendektomie 3 Arthrodese oder Synovektomie kleiner Gelenke (Finger- oder Zehengelenke) 4 Arthrotomie größerer Gelenke (als selbstständiger Eingriff) 5 Atresia ani et recti, Korrekturoperation 6 Axillaplastik bei Hyperhidrose 7 Bardenheuer (retromammaere Abszessspaltung, extracapsuläre Resektion) 8 Beckenbodenphlegmone Spaltung 9 Beckenausgangszange 10 Bindehautdeckung der Hornhaut, Hornhautsekundärnähte 11 Bindehautplastik 12 Blasenfistelanlegung 13 Blasenhalseinkerbung transurethral 14 Blutaustausch

17 9 LGBl., Stück 8, Nr. 19, ausgegeben am 18. Februar Bukkale Alveolarkammplastik mit sekundärer Epithelisation 16 Collumamputation 17 Debridement 18 Dekortikation bei Ostitis 19 Discusoperation (Kiefergelenk) 20 Discusexstirpation (Kiefergelenk) 21 Diszission bei Cataracta 22 Dupuytren sche Kontraktur (Plastik) 23 ERCP 24 Endothoracale Kaustik 25 Endovesikale Eingriffe groß 26 Epididymektomie 27 Exstirpation von Endometrioseherden per Laparatomiam 28 Exstirpation einer Ranula 29 Extraktion am Fuss oder Steiß einschl. Manualhilfe 30 Evisceratio bulbi 31 Frakturversorgung beider Knochen des Vorderarmes im Schaft oder des Unterschenkels mit Verschiebung der Bruchstücke, ferner des Talus, Calcaneus (Einrichtung und Verband) 32 Frakturversorgung durch Nagelextension oder Draht 33 Gefäßanastomose 34 Gipsbett, Gipsmieder, Beckengips 35 Hallux valgus operative Korrektur 36 Haloextension Anlegen bei Skoliose sowie Stabentfernen bei Skoliose 37 Hämatometra Eröffnung 38 Harnphlegmone Operation 39 Harnröhrennaht 40 Hernienoperation 41 Herzkatheter oder zentraler Venenkatheter 42 Herzpunktion der vorderen Kammer 43 Hohlhandphlegmone 44 Hornhaut Tätowierung oder Abschleifen 45 Hydrocele 46 Implantation, Replantation eines Zahnes nach einer operativen Entbindung seiner Verlagerung 47 Jochbein und Jochbogen Reposition von komplizierten Impressionsfrakturen, ohne Osteosynthese 48 Kahr sche Operation 49 Karbunkelexstirpation 50 Kehlkopf, Luft- und Speiseröhre, Bronchialbaum, Magen oder Darm (Fremdkörperentfernung, Probeexcision, Mediastinoskopie u. dgl.) endoskopische Eingriffe 51 Kieferbrüche ohne Verschiebung (einfacher Drahtverband) 52 Kiefergelenk luxiert blutige Reposition 53 Kieferhöhlenfistel plastischer Verschluss 54 Kolporrhaphie und Perineoplastik 55 Kombinierte Wendung auf den Fuß einschließlich Manualhilfe 56 Labhardt sche Operation 57 Laparoskopie therapeutisch 58 Laparotomie explorativ mit Revision 59 Larynxpolypenentfernung 60 Lidoperation einfach (Tarsorrhaphie, Trichiasis) 61 Lithotrypsie

18 130 LGBl., Stück 8, Nr. 19, ausgegeben am 18. Februar Lymphknotenpaketexstirpation groß 63 Mastdarmfisteloperation (innere) 64 Mastektomie oder Mammatumorexstirpation 65 Offene oder arthroskopische Operation an einem großem Gelenk (als selbstständiger Eingriffe) Meniskusresektion oder Teilresektion eines Meniskus, Resektion einer Plica, Resektion eines Bandanteils, Resektion eines freien Gelenkkörpers oder Ähnlichem, Operative Behandlung der Chondropathie, Teilsynovektomie oder Pridi-Bohrung 66 Mundbogenphlegmone (auch benachbarte Wange-Retromaxillarraue Zunge usw.), Versorgung, Spaltung und Drainage 67 Myomentfernung 68 Neugebauer le Fort 69 Neurolyse 70 Nucleus-pulposus Denaturierung 71 Oberschenkelfraktur oder Hüftgelenksluxation (Einrichtung und Verband) 72 Operation einer Enterocele 73 Orchidopexie 74 Osteotomie, Osteoklase großer Knochen, Haglundferse 75 Ovarialcystenexstirpation 76 Paradentoseoperation (mehr als 2 Quadranten) 77 Penisamputation 78 Perkutane Gallenableitung 79 Perkutane transhepatische Gallengangsdrainage, -dilatation oder -prothese 80 Plastische Korrekturen an Lippe, Nase und Ohr, jedoch Lippenkorrektur einfach 81 Plastische Operation größere 82 Plattenentfernung, operative Entfernung von chir. Heilbehelfen (im Mund- und Kieferbereich) 83 Pleuradrainage 84 Prolapsus ani und innere Hämorrhoidenoperation 85 Prostatektomie transurethal und offen 86 Resektion des großen Netzes 87 Rhinophymoperation 88 Rippenresektion 89 Rundstiellappen 90 Schwangerschaftsunterbrechung, operativ 1- oder 2-seitig 91 Schiefhalsoperation 92 Sectio alta 93 Semicastration (Orchidektomie) 94 Septumoperation 95 Sequesterentfernung (schwierig) 96 Siebbein und Stirnhöhle endonasale Eingriffe 97 Skleratomie (hintere) 98 Sondierung des Herzens oder großer Gefäße 99 Steißbeinresektion 100 Stimmbandplastik 101 Tbc-Fisteln, Radikaloperation plus örtl. Dauerinstillation 102 Tenotomie großer Sehnen plus fixierenden Verband

19 9 LGBl., Stück 8, Nr. 19, ausgegeben am 18. Februar Therapeutische Embolisierung von Tumoren der inneren Organe und des Zentralnervensystems mittels Arterienkatheter 104 Thoraxdrainage 105 Thorakotomie explorativ 106 Thoraxplastik 1. bis 4. Rippe 107 Tonsillektomie 108 Tracheotomie 109 Trigeminus, Exhairese oder Silberklammerung 110 Tumore der Bauchdecke 111 Tympanotomie 112 Unfruchtbarmachung 113 Ureterdilatation 114 Ureter-Dilatationsprothese 115 Varikozele 116 Varizenoperation 117 Varporisation von Bandscheiben 118 Ventrofixation des Uterus 119 Verbrennungen kleinflächig, operative Versorgung 120 Verödung von Ösophagusvarizen 121 Verschluss einer Kieferhöhlenfistel 122 Wundausschneidung bei großen und schweren Verletzungen 123 Wurzelspitzenresektion mehrwurzelig 124 Zahnreplantation (mehrere) einschließlich Schienung 125 Zahnverlagerung operative Entfernung, schwierig 126 Sondierung des Herzens und der Koronargefäße 127 Implantlinsenentfernung 128 Laparoskopische Behandlung der Extrauteringgravidität mittels Laser oder Glukoseinstillation 129 Silikonölentfernung 130 Photodynamische Therapie (PDT) ohne Injektion 131 Injektion ohne PDT, operativ 132 PDT mit Injektion, operativ 133 Aggregatwechsel des Herzschrittmachers 134 Ureterorenoskopie Gruppe V Pos. Nr. (Pos ) 1 Ablatio test. bilateralis 2 Abszessstonsillektomie 3 Amputation oder Enukleation großer Knochen 4 Appendektomie perforierte, phlegmonöse oder gangränöse Appendix 5 Arthrodese oder Synovenktomie kleiner Gelenke an Hand und Fuß oder künstlicher Einsatz von kleineren Gelenken 6 Auge Placentaimplantation 7 Ballonatrioseptostomie 8 Beugesehnennaht (Finger) 9 Blasenmolenausräumung 10 Brustbeinresektion 11 Bulbusfistel (hintere) 12 Colostomie

20 132 LGBl., Stück 8, Nr. 19, ausgegeben am 18. Februar Cotte sche Operation 14 Dammrissnaht dritten Grades Naht 15 Darmnähte, Übernähung von Perforationen, Verletzungen und Ähnliches 16 Dekortikation bei Osteomyelitis 17 Ectropium- oder Entropiumoperation 18 Eileiteroperation zur Behebung bestehender Sterilität 19 Empyemresthöhlenoperation 20 Endoskopische Laserdesobliteration 21 Endoskopische Papillotomie oder Konkrementextraktion bei ERCP 22 Enukleation bulbi ohne Einpflanzung 23 Frakturen oder Luxationen großer Knochen und Gelenke (mit Ausnahme des Hüftgelenks) blutige Reposition 24 Ganglion Gasseri (Alkoholinjektion) 25 Gastroenterostomie, Enteroanastomose 26 Gefäßanastomose mikrochirurgisch oder Shunt-OP zur Hämodialyse 27 Gefäßnaht 28 Gelenksfrakturen mit schwieriger Reposition 29 Gesicht größere plastische Korrekturen (Speichelfistel, Kiefergelenksplastik, Hasenscharte, Gaumenlochplastik, korrektive Nasen- und Ohrenplastik, Gehörgang- und Trommelfellplastik, Halsplastik u. dgl.) 30 Haemodialyse peritoneal 31 Halsfisteloperation oder Cyste ohne Verbindung zum Rachen 32 Halsphlegmoneoperation mit Unterbindung der Vena jugularis interna 33 Halsrippenoperation 34 Harnröhrenplastik vordere 35 Harnröhrenresektion 36 Hernienoperation mit Plastikverschluss oder Operation einer inkarzarierten oder inneren Hernie 37 Herzmuskelbiopsie 38 Herzschrittmacher Interimsimplantation 39 Ileusoperation ohne Darmresektion 40 Implantation von Prothesen in Hoden oder Penis 41 Injektionen in Nerven an der Schädelbasis 42a Intensivtherapie (nur einmal pro Fall) 42b Exakte Flüssigkeitsbilanzierung bei akuter Pankreatitis, Überwachung der Herz-Kreislauf- Funktionen im Rahmen von: Akuten Herzrhythmusstörungen Akutem Myokardinfarkt Akute Herzinsuffizienz in den Stadien NYHA III und NYHA IV Hypertone Krise (RR syst.: ab 220) mit/ohne Linksherzinsuffizienz, Alt-Insulin-Applikation als Dauertropf über Infusionenpumpen im Rahmen Entgleister diab. Situation (K+> 5; BZ ab 400 mg/dl), Hochdosis-Chemotherapien auf Isoliereinheiten/-zimmern bei hämatoonkologischen PatientInnen (alle Leukämien, hochmaligne Lymphome) und hochmalignen Karzinomen, Therapien bei unmittelbar knochenmarktransplantierten PatientInnen (KMT- Zentren), Akuttherapie nach Schlaganfällen, Therapien in fortgeschrittenen Stadien von Parkinsonsyndromen (akinetische Krise), bei multipler Sklerose (Myelitis mit hohem Querschnitt, beatmet) bei Polyneuropatien (Guillan-Barré-Syndrom Atemlähmung) und bei beatmeten Apallikern, Therapien bei AIDS-PatientInnen im präfinalen Stadium mit ab - sehbarer vitaler Bedrohlichkeit und Komplikationen (wie z.b.: Pneumonien, Meningitiden, Kaposi-Syndrom); Liegendes Schleusensystem nach Interventionen an Coronararterien oder peripheren Arterien, Überwachung nach interventionellen Eingriffen an peripheren Arterien bzw. dem Coronarsystem, Überwachung nicht lysierbarer PAE-PatientInnen ab Grosser-Satdium III

21 9 LGBl., Stück 8, Nr. 19, ausgegeben am 18. Februar Intraaortale Ballonpumpe 44 Iridektomie 45 Irisprolaps mit Bindehautdeckung oder Hornhautnaht 46 Jochbein Drahtosteosynthese 47 Kiefer Implantation in den 48 Kiefer-, Stirn, Siebbein- und Keilbeinhöhle Radikaloperation von außen 49 Knochenfixateur externe 50 Knochentumor Exstirpation gutartig oder Hämangiomexstirpation 51 Kombinierte Wendung bei Placenta praevia 52 Kortikotomie bei Zahnstellungsanomalien 53 Korrektive Nasenplastik 54 Korrektur der Masseterhypertrophie ohne Osteotomie des Kieferwinkels 55 Kraniotomie 56 Kryptorchismusoperation 57 Laryngofissur 58 Laserangioplastie (pro Eingriff) 59 Linsenmassen Absaugung 60 Lungenabszess Spaltung 61 Magnetextraktion an der Vorderkammer des Auges 62 Mammaablatio mit Drüsenausräumung 63 Mikrochirurgische Eingriffe am Larynx 64 Myomoperation konservativ außerhalb der Gravidität 65 Nasengerüstaufrichtung blutige Reposition 66 Nervennaht, Nervenplastik, -transplantationen, -pfropfungen 67 Operation eines prolabierten oder deszendierten Scheidenbindsackes 68 Operation am Discusarticularis am Kiefergelenk 69 Operative Behandlung (plus Spülung) einer diffusen Peritonitis 70 Ösophagotomie 71 Osteomyelititsbehandlung mit Knochenbohrung, Knochenbruch, Ausräumung, Spülbehandlung, Ruhigstellung 72 Osteotomie und Resektion des Processus muscularis 73 Ozaenaoperation 74 Penisamputation mit Drüsenausräumung 75 Perkutane transluminale Koronar-Angioplastie (PTCA) 76 Permanenter kardiologischer Defibrillator (PCD) Implantation 77 Placentalösung adhaerent 78 Prolapsus ani et recti mit Resektion oder Beckenbodenplastik 79 Pseudoarthrosenoperation 80 Ptosisoperation nach Hess oder Friedenwald 81 Rektopexie per Laparatomiam 82 Salpingo- und/oder Ovarektomie 83 Schädeldacheröffnung mit Punktion (Balkenstich, Ventriculographie) 84 Schieloperation an einem Muskel 85 Schlingenoperation bei Descensus (Marshall-Marchetti und andere) 86 Sehnen- oder Muskelplastik, Transplantation oder Transposition 87 Sympathektomie periarteriell 88 Speicheldrüsenoperation einfach 89 Stielhautlappenplastik groß oder Spalthauttransplantation Strumaresektion einfach 90 Symblepharonoperation ohne Schleimhautplastik

22 134 LGBl., Stück 8, Nr. 19, ausgegeben am 18. Februar Thorakoplastik (als ergänzender Eingriff, 5. bis 10. Rippe) 92 Tränensackexstirpation 93 Transfixion der Iris 94 Transluminale Angioplastik, auch nach Dotter 95 Transurethrale Resektion eines großen Blasentumors 96 Trepanation am Warzenfortsatz und Schädel 97 Tumoroperation bösartiger, großer 98 Unterkiefer bzw. Oberkiefer Drahtosteosynthese (pro Quadrant) 99 Uterusamputation supravaginal mit oder ohne Entfernung der Adnexe 100 Vagotomie trunkulär 101 Varizenoperation beidseitig 102 Verbrennungen, großflächig, operative Versorgung 103 Versorgung ausgedehnter Weichteilverletzungen im Kiefer- und Gesichtsbereich 104 Versorgung von Larynx-, Trachea-, Hypopharynx- und Ösophagusverletzungen 105 Vorderkammerpunktion (Auge) 106 Ziliarkörperstichelung diathermische 107 Kapsulotomie (als selbstständiger Eingriff) 108 Refraktive Hornhautchirurgie (instrumentell), ab 5 Dioptrien 109 Totale Synovektomie eines großes Gelenkes 110 Vaginale Bandoperationen (TVT-Tension free vaginal tape, TOT-Tans obturator tape, u. dgl.) 111 Photopherese Gruppe VIa Pos. Nr. (Pos ) 1 Albees sche Operation 2 Alveolarkammplastik 3 Alveolarkammplastik bukkal lingual ausgedehnt, mit Verpflanzung freier Haut oder Schleimhaut 4 Arthrodese oder Ersatz des Sprung- oder Handgelenkes 5 Augenmuskel Fadenoperation nach Cüppers 6 Blasenteilresektion 7 Colostomieverschluss 8 Cholecystektomie 9 Choledocho jejunostomie 10 Choledochotomie oder Sondierung oder Manometrie 11 Cholecysto-duodeno- oder Cholecysto-Gastrostomie 12 Dakryocystorrhinostomia, Conjunktiono Christonomie 13 Decapitation 14 Diathermische Stichelung, Lichtkoagulation, Laserkoagulation und Kryochirurgie gegen Netzhautablösung, Laserkoagulation des hinteren Augenpols bzw. diabetische Retinopathie (Flächenkoagulation) 15 Dickdarmresektion 16 Discusprolaps Operation 17 Drüsenausräumung retroperitoneal 18 Ectopia vesicae 19 Embolektomie 20 Embryotomie 21 Enukleation mit Einpflanzung

23 9 LGBl., Stück 8, Nr. 19, ausgegeben am 18. Februar Exstirpation großer bösartiger Tumore der Weichteile 23 Exstirpation des Zervixstumpfes 24 Exenteratio orbitae ohne Plastik 25 Förster sche Operation 26 Gefäßunterbindung groß (extraperitoneal) 27 Offene oder arthroskopische Operationen an einem großen Gelenk mit totaler Synovektomie, wenn mindestens eine der in Gruppe IV Pos.-Nr. 65 angeführten Operationen durchgeführt wird oder ohne Totalsynovektomie, wenn mindestens drei der in Gruppe IV Pos.-Nr. 65 angeführten Operationen durchgeführt werden. 28 Glaukomoperation 29 Harnröhrenplastik hintere 30 Hautdefekte große plastische Operation 31 Hernie inkarzerierte oder innere mit Darmresektion oder Vorlagerung 32 Herzschrittmacher Neuimplantation 33 Hirnschädeloperation 34 Hüftgelenksluxation blutige Reposition 35 Ileus chronischer mit Lösung ausgedehnter Verwachsungen oder Anlegen einer Umgehungsanastomose 36 Kieferbrüche mit Verschiebung (schwierige Schienung) 37 Kiefergelenksankylose (plastische Operation) 38 Kieferkorrektur von Dysharmonien 39 Knochentransplantation 40 Knochentuberkulose, Radikaloperation mit örtl. Dauerinstillation 41 Korrektur der Masseterhypertrophie mit Osteotomie des Kieferwinkels 42 Lippen-, Kiefer-, Gaumenspalten- (Abbeplastik, Spänchen usw.) Korrekturoperation 43 Laminektomie 44 Larynx- und Trachealstenosenoperation 45 Laterofixation bei Recurrensparese 46 Leberoperation 47 Lidoperation plastisch, ausgedehnt 48 Lippenkrebs, Radikaloperation 49 Lungennaht mit Rippenresektion 50 Magenresektion oder Darmresektion 51 Magnetextraktion (diascleral) 52 Mammaamputation mit Radikaloperation der Drüsen 53 Marknagelung 54 Mediastinotomie 55 Milzexstirpation 56 Mittelohroperation radikal 57 Mundspalterweiterung plastisch bei Mikrostoma 58 Myomoperation konservativ in der Gravidität 59 Niere, Nierenbecken, Harnleiter, Nebenniere Resektion, Exstirpation oder Korrekturoperation 60 Operation einer Halsfistel oder Cyste mit Verbindung zum Rachen 61 Ösophagus Endoprothese 62 Osteomyelitis, Ausräumung, Spül- und Gangbehandlung 63 Papillotomie endoskopische 64 Perkutane Implantation einer Gefäßdilatationsprothese 65 Perkutane Valvuloplastie 66 Perkutaner Verschluß des Ductus Botalli 67 Pneumolyse extrapleural

24 136 LGBl., Stück 8, Nr. 19, ausgegeben am 18. Februar Pseudoarthrosen (Spanverpflanzung) 69 Prostatektomie 70 Ptosisoperation nach Blascovics 71 Reizleitungsablation (intrakardial) 72 Sauerbrucharm, Umkehrplastik, Kruckenberg 73 Schädeloperation oberflächlich (Gehirnhäute, Gehirn, Gefäße, Abszesse, Tumore, Fremdkörper) 74 Scheidenbildung künstlich ausschl. der Methode nach Schubert 75 Schenkelhalsnagelung 76 Schieloperation an 2 Muskeln 77 Schlingenplastik 78 Sectio caesarea 79 Sehnen- oder Muskelplastik (große) oder Transplantation mehrerer Sehnen oder mehrerer Muskeln 80 Skleraltrepanation nach Elliot 81 Sphinkter ani Plastik bei Inkontinenz 82 Sprunggelenksverschraubung bei Frakturen primäre 83 Staroperation, einfach (Diszission mit Spülung), ohne Implantlinse 84 Strumaresektion mit Enukleation 85 Suprahyoidale Lymphdrüsenausräumung, radikal 86 Sympathektomie oder Vagotomie endoskopisch 87 Sympaticusoperation (lumbal) 88 Tracheopexie 89 Tranjugulärer intrahepatischer portokavaler Shunt (TIPS) 90 Tubenimplantation und Ovaraufpfropfung als Sterilitätsoperation 91 Ureterenimplantation (Coffey und gleichartige) 92 Ureterokutaneostomie 93 Uterus, abdominelle oder vaginale Totalexstirpation mit oder ohne Adnexe 94 Uterusoperation plastische (bei Missbildung) 95 Uterusrupturoperation 96 Velopharynxplastik 97 Vitrektomie, vordere 98 Vulvektomie (einfach) 99 Wirbelbrüche mit spinalen Erscheinungen (Aufrichtung) 100 Zungenreduktion bei Makroglossie 101 Implantlinsenaustausch 102 Pelvine Lymphadenektomie (als selbstständiger Eingriff) 103 Refraktive Hornhautchirurgie (Excimer-Laser), ab 5 Dioptrien 104 Rhutenium Applikator Gruppe VIb Pos. Nr. (Pos. 1) 1 Katarakt-Operation Gruppe VII Pos. Nr. (Pos. 1 78) 1 A-, O-Nagelung (U.S. und O.S. kleinerer Knochen) sowie Osteotomie und Osteosynthese 2 3 Arthrodese oder Gelenksersatz des Ellenbogen- oder Schultergelenks

25 9 LGBl., Stück 8, Nr. 19, ausgegeben am 18. Februar Blasen- oder Harnleiterfisteloperation (Korrektur) 5 Blase Darmringplastik 6 Blockwirbelbildung nach Cloward (2 Wirbel) cervikal oder lumbal 7 Ablatiooperation (Plombe mit Kryochirurgie/Laser) 8 Cingulektomie 9 Cholecystektomie mit Radiomanometrie 10 Chordotomie (offen oder stereotaktisch), Interfasciculare Funikulyse (mikrochir.) 11 Darmblasenanlegung 12 Dickdarmresektion ausgedehnt (Quenu und ähnliche Eingriffe) oder Mastdarmamputation ausgedehnt 13 Discus artikularis Exstirpation des Kiefergelenks und plastischer Ersatz 14 Divertikel der Speiseröhre 15 Drüsenausräumung retroperitoneal nach Hodentumorentfernung 16 Embolisation zerebraler arteriovenöser Malformitationen, Aneurysmen und Tumoren 17 Endothorakale Eingriffe groß an Herz, Lunge, Luftröhre, Speiseröhre usw. 18 Exenteration orbitae mit Plastik 19 Fenestration und ähnliche plastische Eingriffe 20 Gallengangplastik oder langwierige, schwere Eingriffe am Gallensystem, Choledochusplastik 21 Gastrocolische Fistel mit Colonresektion 22 Gefäßnaht groß oder Plastikersatz 23 Gesichtsplastiken groß, z. B. Lippen-, Nasen-, Kinn- und Ohrenersatz 24 Haemodialyse extrakorporal 25 Halsdrüsenausräumung total 26 Halsphlegmone, auf- und absteigend, operative Beherrschung 27 Harnblasenresektion 28 Hüftgelenksarthrodese oder -plastik sowie Kniegelenksplastik 29 Implantation eines Stahlgerüstes Implantation alloplastischen Materials 30 Intraarterielle Fibrinolyse 31 Keratoplastik perforierende mit überdeckten Nähten und lamillierende Keratoplastik bis 5 mm Durchmesser 32 Kiefergelenksankyloseoperation mit Implantation eines Kunststoffgelenks (einseitig) 33 Kiefer-, Zunge-, Rachen-, Kehlkopf-, Luftröhre (Kehlkopf- oder Speiseröhrentotalexstirpation und partielle Laryngektomie bei malignomen Tumoren), große Operation 34 Knochentuberkulose große Operation mit Auffüllung und Installation 35 Knochen- und Knorpelferntransplantation zur Rekonstruktion von Defekten im Mund- und Gesichtsbereich 36 Korrektureingriff nach Magenresektion 37 Leberresektion ausgedehnt 38 Linseneinpflanzung (Vorderkammer), einer künstlichen 39 Lippen-, Kiefer- und Gaumenspalten, Erstoperation 40 Magenresektion total 41 Mammaplastik groß 42 Muskeltransplantationen bei Augenmuskelparesen (O Connor) 43 Nervenplexusplastik (mikrochirurgisch) 44 Nerventransplantation mikrochirurgisch 45 Nierentumore Radikaloperation mit Ausräumung der Drüsen 46 Nierensteinoperation bei Nierenkreislaufstillstand 47 Oberkiefer-, Unterkiefer-, Zungenresektion oder ausgedehnte Weichteilresektion des Gesichtes 48 Oberkiefer intrafaziale Drahtaufhängung

26 138 LGBl., Stück 8, Nr. 19, ausgegeben am 18. Februar Orbitotomie 50 Otogene und rhinogene Komplikationen schwerste Operation 51 Pankreasoperation (Exstirpation, Resektion oder Cystenexstirpation) 52 Papillotomie 53 Plastische Operation bei Missbildung des äußeren Genitales, künstliche Scheidenbildung 54 Plastische Operation bei Facialisparese 55 Parotidektomie partiell oder total mit Präparation des N. fazialis 56 Periphere Gefäße Rekonstruktion 57 Prostatektomie bei Ca total 58 Pterygiumoperation mit Schleimhaut- oder Hornhautplastik 59 Radikaloperation bei Vaginalkarzinom 60 Schädeloperation (Eingriff in der Tiefe) 61 Scheidenbildung künstlich nach Schubert und gleichzeitig plastische Operation 62 Staroperation kompliziert (Katarakta compl. hohe Myopie, Linsenverlagerung usw.) 63 Strumaresektion retrosternal oder thyreotox 64 Symblepharonoperation mit Plastik 65 Sympathektomie offene, thorakale, präganglionäre 66 Thompson (O.S. Kopfersatz) 67 Thoraxkorrekturoperation groß z.b. bei Rippenbuckel u. Trichterbrust 68 Transsphenoidale Hypophysenoperation (mikrochirurgisch) 69 Trigeminus Ganglion stereotaktische Thermokoagulation 70 Tympanoplastik und Otosklerose Operation 71 Venentransplantation 72 Ventrikulo-Peritoneostomie 73 Vitrektomie vordere, mit Vitrektomiegerät 74 Vulvektomie mit Drüsenausräumung 75 Wirbelcaries, Radikaloperation plus Nachbehandlung 76 Zwerchfelleingriff (Plastik, Naht, Resektion) Pelvine und paraortale Lymphadenektomie (als selbstständiger Eingriff) Gruppe VIIIa Pos. Nr. (Pos. 1 35) 1 Anastomosenoperation portocavale 2 Aneurysmenoperation mit Ausnahme der Extremitätenaneurysmen 3 Ablatiooperation (Cerclage mit Kryochirurgie/Laser) 4 Blockwirbelbildung nach Cloward (3 Wirbel), cervikal oder lumbal 5 By-Pass-Operation mit Einpflanzung einer Kunststoffprothese 6 Decortikation bei veraltetem Empyem 7 Exenteration Ausräumung bei Ca (Becken) 8 Halsdrüsenausräumung mit Teilersatz der A Carotis communis oder interna 9 Hirnkammer-Herzdrainage 10 Hirntumoroperation groß, Hirnabszessoperation oder plastische Operationen im Bereiche des Hirns 11 Hippokampektomie 12 Keratoplastik lamellierende über 5 mm Durchmesser 13 Keratoplastik perforierende, mit direkten Nähten 14 Kiefergelenksankyloseoperation mit Implantation (doppelseitig)

27 9 LGBl., Stück 8, Nr. 19, ausgegeben am 18. Februar Kiefer operative Behandlung von schwierigen Disharmonien beider Kiefer in einer Sitzung oder totale Mittelgesichtsosteotomie bei Morus Apert, Crouzon mit traumatischen Deformierungen 16 Kraniofaciale Osteomie zur Herstellung normaler Schädelfiguration nach Missbildungen und Traumen 17 Magenresektion total unter Mitnahme anderer Organe 18 Nasen- und Kinnkorrektivplastiken in einer Sitzung 19 Oberkiefer-, Unterkiefer-, Zungenresektion oder ausgedehnte Weichteilresektion des Gesichtes mit Halsdrüsenausräumung oder Defektplastik in einer Sitzung 20 Ösophago Trachealfisteloperation 21 Ösaphagusresektion 22 Orbitotomie (Krönlein) 23 Organtransplantation 24 Pankreas Radikaloperation des Ca 25 Parotidektomie total mit extratemporaler Autonerventransplantation oder Halsdrüsenausräumung 26 Segmentresektion 27 Stereoencephalotomie 28 Thrombektomie aus der Aorta oder Aortenresektion 29 Totale Endoprothese großer Körpergelenke 30 Totale Cystektomie einschließlich Ureterreinplantation 31 Transthoracale oder Zweihöhlenmagenoperation oder Kardiaresektion 32 Vena cava, einschl. lumbaler Sympathektomie Resektion 33 Vena jugularis Glomustumoroperation 34 Vitrektomie hintere 35 Versorgung schwerer perforierender Verletzungen Gruppe VIIIb Pos. Nr. (Pos. 1 42) 1 Abriss eines Papillarmuskels (traumatisch) 2 Alloplastischer Ersatz peripherer Gefäße nach Trauma oder chronischer oder akuter Erkrankung der arteriellen Gefäße 3 Aneurysma des Sinus Valsalvae 4 Aortapulmonaler Septumdefekt 5 Aortenisthmusstenosenoperation 6 Aorteninsuffizienz 7 Aortenische Gefäße groß, Rekonstruktion 8 Aortenklappenstenose 9 Aortenstenose 10 Blalock-Taussig, Operation nach 11 Beck sche Operation 12 Glaskörperchirurgie mit Vitrektomie, Tamponaden, Versorgung der Netzhaut mit Retinektomie und Retinotomie (Kryochirurgie/Laser) 13 Karzinom Colli uteri oder ovarii (Radikaloperation) 14 Corttriatriatum 15 Embolektomie nach Trendelenburg 16 Endoarterektomie (bei Thrombosen) 17 Endoarterektomie (bei Coronasklerose), aortokoronarer By-pass 18 Fallot sche Tetralogie 19 Herznaht nach Trauma

28 140 LGBl., Stück 8, Nr. 19, ausgegeben am 18. Februar Herzwandtumore (Myxome) 21 Hirngefäß-Anastomose 22 Hirnaneurysmen 23 Hornhautimplantation 24 Infundibuläre Stenose 25 Komplette Fehleinmündung der Pulmonalvenen 26 Mitralinsuffizienz 27 Mitralstenose 28 Offener Ductus botalli (Durchtrennung und Naht) 29 Operation von zentralen Hirntumoren 30 Pericardektomie 31 Potts, Operation nach 32 Pulmonalklappenstenosen 33 Rückenmarkstumor 34 Shunt-Operation bei portaler Hypertension 35 Splitterentfernung aus dem Herzen 36 Strip (bei Arteriosklerose) 37 Transposiöion der großen Gefäße 38 Tricuspidalisstenose 39 Ventrikelaneurysma (Infarkt) 40 Ventrikelseptumdefekt (Infarkt) 41 Vorhofseptumdefekt (single und multiple) 42 Wertheim-Meigs Radikaloperation Anhang B Arztgebühren für röntgendiagnostische und strahlentherapeutische Leistungen I. Röntgendiagnostik Pos. Nr. Punkte 1. Grundgebühr R 1 a Erste röntgenologische Leistung 12 R 1 b Weitere röntgenologische Leistung am gleichen Tage 8 R 1 c Erströntgenzuschlag 4 Werden mehrere Röntgenleistungen am gleichen Tage durchgeführt, gebührt für die erste röntgenologische Leistung die Gebühr nach Pos.-Nr. R 1 a. Für jede weitere röntgenologische Leistung, wie Aufnahme, Durchleuchtung bzw. Motilitätsprüfung, wird die Gebühr nach Pos.-Nr. R 1 b verrechnet. 2. Sonderleistungen R 2 a Darmeinlauf mit Kontrastmittel 6 R 2 b Fistelfüllung 3 R 2 c Füllung der Blase 4 R 2 d Intramuskuläre Injektion 1 R 2 e Intravenöse Injektion 3 R 2 f Subcutane Injektion 1 R 2 g Zuschlag für Infusionsuntersuchungen (Infusionsurographie, Cholangiographie) 30 R 2 h Zuschlag für lang dauernde Untersuchungen (i.v. Pyelographie, i.v. Cholangiographie, Irrigoskopie) 10 Falls andere im Zusammenhang mit der Durchführung einer Röntgenuntersuchung erforderliche Sonderleistungen erbracht werden, sind sie nach den jeweils geltenden Arztgebührentarifen dieser Verordnung verrechenbar.

29 9 LGBl., Stück 8, Nr. 19, ausgegeben am 18. Februar Durchleuchtungen und Zuschläge R 3 a Durchleuchtung ohne Kontrastmittel 11 R 3 b Durchleuchtung mit Kontrastmittel (außer Magen) 13 R 3 c Magendurchleuchtung mit Kontrastmittel einschließlich der Motilitätsprüfung (Pos.-Nr. R 3 b + 3 x Pos.-Nr. R 3 e) 28 R 3 d Durchleuchtung mit Kontrasteinlauf 17 R 3 e Motilitätsprüfung (soweit nicht in R 3 c enthalten) 5 R 3 f Zuschlag zu den Positionen R 3 a und R 3 e für dosissparende Durchleuchtung mittels elektronischer Geräte 8 R 3 g Zuschlag zur Position R 3 b, R 3 c, R 3 d für dosissparende Durchleuchtung mittels elektronischer Geräte 10 R 3 h Zuschlag für die Mammographie (max. 6 Aufnahmen), pro Aufnahme Aufnahmen R 4 a Format 9 x 12 7 R 4 b Format 13 x R 4 c Format 18 x R 4 d Format 15 x R 4 e Format 24 x R 4 f Format 30 x R 4 g Format 35 x R 4 h Zahnfilm 4 R 4 i Format 35 x R 4 j Format 20 x R 4 k Format 20 x R 4 l Format 20 x R 4 m Format 30 x Mehrphasenaufnahmen R 5 a Format 2 x 9/12 (wie 1 x 18/24) 13 R 5 b Format 3 x 9/12 oder 4 x 9/12 (wie 1 x 24/30) Zusammenstellung gebräuchlicher röntgendiagnostischer Leistungen Pos. Nr. Art der Leistung Punkte Lungendurchleuchtung: 6 a Durchleuchtung und 1 Aufnahme 24/30 50 Magen-Darm-Untersuchung: R 6 b Magendurchleuchtung mit Kontrastmittel einschließlich 3 Motilitätsprüfungen, 2 Aufnahmen 18/24 und 4 Mehrphasenaufnahmen 9/ Gallenblasenuntersuchung: R 6 c Gallenblase, nativ und Füllung, 3 Aufnahmen 18/24 72 Irrigoskopie: R 6 d Durchleuchtung mit Kontrasteinlauf, 1 Motilitätsprüfung, 2 Aufnahmen 35/35 bei Prallfüllung, 1 Aufnahme 24/30 für Reliefbilder 139 Intravenöse Urographie (Pyelographie): R 6 e mit Leeraufnahme, i.v. Inj.-, 4 Aufnahmen 30/ Aufnahmen, soweit nicht in den vorhergehenden Positionen enthalten R 7 erst Aufnahme

30 142 LGBl., Stück 8, Nr. 19, ausgegeben am 18. Februar 2013 a) 9/12 19 b) 13/18 23 c) 18/24 25 d) 15/40 29 e) 24/30 31 f) 30/40 34 g) 35/35 36 h) 35/43 38 i) 20/40 27 j) 20/50 30 k) 20/96 47 l) 30/90 62 m) erste Zahnaufnahme Aufnahmen, soweit nicht in den vorhergehenden Positionen enthalten R 8 jede weitere Aufnahme a) 9/12 15 b) 13/18 19 c) 18/24 21 d) 15/40 25 e) 24/30 27 f) 30/40 30 g) 35/35 32 h) 35/43 34 i) 20/40 23 j) 20/50 26 k) 20/96 43 l) 30/90 58 m) 2 Zahnaufnahmen 20 n) 3 Zahnaufnahmen 24 o) 4 Zahnaufnahmen 36 p) 5 Zahnaufnahmen 40 q) 6 Zahnaufnahmen 44 r) 7 Zahnaufnahmen 56 s) 8 Zahnaufnahmen 60 t) 9 Zahnaufnahmen 64 u) 10 Zahnaufnahmen 76 Hinsichtlich der Zahnaufnahmen wird festgelegt, dass diese bis je 3 Aufnahmen als eine röntgenologische Leistung gewertet werden. Somit sind für die ersten 3 Aufnahmen 12 Punkte und für je 3 weitere Aufnahmen jeweils 8 Punkte sowie die Unkosten pro Aufnahme (R 4 h) 4 Punkte zur Berechnung heranzuziehen. Bei digitaler Verarbeitung der Bilder (digitale Befundung) kann jeweils jenes Filmformat, welches alternativ für die Herstellung eines entsprechenden Röntgenbildes benötigt worden wäre, in Rechnung gestellt werden. II. Strahlentherapie a) Sitzung ist die einmalige Bestrahlung eines Feldes. b) Feld ist das Bestrahlungsfeld, über welches eine Tumorregion bestrahlt wird. Art der Leistung Pos. Nr. Punkte Röntgenoberflächentherapie je Sitzung (pro Feld) 1 35 Röntgentiefentherapie je Sitzung (pro Feld) 2 40 Telekobaltbestrahlung je Sitzung (pro Feld) 3 80

31 9 LGBl., Stück 8, Nr. 19, ausgegeben am 18. Februar Bestrahlung am Linearbeschleuniger je Sitzung (pro Feld) Rechnergestützte Bestrahlungsplanung (pro Feld) Lokalisation (pro Feld) Individuell angefertigter Satellitenblock Individuell angefertigte Lagerungshilfen (Gesichtsmasken und gleichwertige Fixationshilfen) In-vivo-Dosimetrie bei Teletherapie Verifikationsaufnahmen während einer Bestrahlungsserie Endokavitäre und endoluminale Brachytherapie je Sitzung Interstitielle Brachytherapie je Sitzung Rechnergestützte Bestrahlungsplanung einer endokavitären/ endoluminalen Brachytherapie (pro Sitzung) Rechnergestützte Bestrahlungsplanung einer interstitiellen Brachytherapie (pro Sitzung) In-vivo-Dosimetrie endokavitär/endoluminal In-vivo-Dosimetrie interstitiell Ganzkörperbestrahlung am Linearbeschleuniger je Sitzung (pro Feld) Intraoperative Strahlentherapie (Einzeitbestrahlung) Interstitielle Hyperthermie je Sitzung (nur zusätzlich zu Position 12) Anhang C Arztgebühren für Strahlenleistungen 1. Diagnostik mit radioaktiven Stoffen: Für diagnostische Leistungen mit radioaktiven Stoffen sind folgende Arztgebühren zu verrechnen: Für Untersuchungen mit radioaktiven Stoffen Gruppe 00.00: pro Untersuchung 19, T-3-Test T-4-Test Radiojod-PBI ETR Schillingtest (Radiocobalt-Vitamin-B12-Absorption In-vitro-Radioaktivitätsbestimmung 1 Probe Gruppe 10.00: pro Untersuchung 36, Szintigraphische Untersuchungen Schilddrüsen-Szintigraphie Herz-Mediastinal-Szintigraphie Nierenszintigraphie Szinitgraphie kleiner Organe mit einem Szintigramm Sequenzszintigraphie jeder Region 12. In-vivo-Radioaktivitätsbestimmungen CCT (zerebraler Zirkulationstest) RJT (Radiojodaufnahmetest der Schilddrüse, gewöhnlich oder nach Suppression oder nach Stimulation) Herz-Minutenvolumsbestimmung Herz-Kreislaufzeitbestimmung In-vivo-Radioaktivitätsbestimmung mit max. 20 Min. Messzeit

32 144 LGBl., Stück 8, Nr. 19, ausgegeben am 18. Februar In-vitro-Radioaktivitätsbestimmungen Hippuran-Clearance (Einzelinjektion-Aktivitätsabfall-Methode) EDTA-Clearance (Einzelinjektion-Aktivitätsabfall-Methode) Blutvolumsbestimmung (Cr-51-Methode oder vergleichbare Bestimmung) Plasmavolumsbestimmung (J-131-Serum-Albumin-Methode oder vergleichbare Bestimmung) Gordontest In-vitro-Radioaktivitätsbestimmungen mit 2 bis 4 Proben Funktionssequenzszintigraphie, jede Region, bis zu 20 Min. Messzeit Gruppe 20.00: pro Untersuchung 76, Szintigraphische Untersuchungen Gehirnszintigramm mit max. 3 Szintigrammen Lungenszintigraphie Leberszintigraphie Milzszintigraphie Plazentaszintigraphie Knochenszintigraphie: Schädel Knochenszintigraphie: Extremitäten Lymphszintigraphie Myeloszintigraphie Suchszintigraphie des Ober- oder Unterkörpers Szintigraphie aller Organe mit zwei Szintigrammen Sequenzszintigraphie, jede Region, 20 bis 60 Min. Messzeit 22. In-vivo-Radioaktivitätsbestimmungen Radio-Jod-Wash-Out-Test (mit Perchlorat) Knochen-Aufnahmemessung Lunge, Ventilationstest Milzfunktionsmessung Renogramm mit Hippuran (oder andere tubulär ausgeschiedene Radiopharmazeutika) Renogramm mit Diatrizoat (oder andere glomerulär ausgeschiedene Radiopharmazeutika) Chlormerodrin-Akkumulationstest In-vivo-Radioaktivitätsbestimmungen, länger als 20 Min. Messzeit 23. In-vitro-Radioaktivitätsbestimmungen Effektiver renaler Plasmadurchfluß (Dauerinfusion-Gleichgewichts-Methode) Glomeruläre Filtrationsrate (Dauerinfusion-Gleichgewichts-Methode) Leber-Kolloid-Clearance Hepatocelluläre Clearance Körperwasser Gastrointestinaler Blutverlust In-vitro-Radioaktivitätsbestimmung mit 5 bis 10 Proben 24. Kombinierte Funktionsuntersuchungen Schilling-Test mit Organaktivitätsmessung Schilddrüsen-Kombination (Radio-Jod-Aufnahmetest, proteingebundenes Plasmaradio-Jod und Scan zusammen) Chlormerodrin-Akkumulationstest, kombiniert mit Nierenscan

33 9 LGBl., Stück 8, Nr. 19, ausgegeben am 18. Februar Funktionssequenzszintigraphie der Nieren mit Hippuran Funktionssequenzszintigraphie, jede Region, bis zu 60 Min. Messzeit Gruppe 30.00: pro Untersuchung 126, Szintigraphische Untersuchungen Gehirnszintigraphie mit 4 oder mehr Szintigrammen Pankreasszintigraphie Knochenszintigraphie: Becken und ganze WS Ganzkörpersuchszintigraphie Cysternoszintigraphie Parathryeoideaszintigraphie Szintigraphie aller übrigen Organe mit mehr als 2 Szintigrammen Serienszintigraphische Untersuchung, jede Region, mindestens 24 Stunden 32. In-vivo-Funktionsmessungen In-vivo-Funktionsmessungen, bei außerordentlichem Aufwand, mit Begründung 33. In-vitro-Radioaktivitätsbestimmungen In-vitro-Radioaktivitätsbestimmung mit außerordentlichem Aufwand (mehr als 10 Proben), mit Begründung 34. Kombinierte Funktionsuntersuchungen Erythrokinetik: Blutvolumen, Erythcyten-Überlebens-HWZ, Organaktivitätsmessung Ferrokinetik: Plasmaeisenhalbwertszeit, Plasmaeisenumsatz, Erythrozyten-Eisen-Uttilisation, Organaktivitätsmessung Funktionssequenzszintigraphie, jede Region, mehr als 60 Min. Messzeit 2. Lokalisation und Dosisbestimmung Lokalisation und Dosimetrie; pro erforderlicher Dosisbestimmung, 1 x pro Serie a) ohne Computerberechnung 66,60 b) mit Computerberechnung 100,30 3. Lokalbehandlung mit umschlossenen radioaktiven Stoffen 1. Kontaktbehandlung, klein, bis zu 2 Träger einschließlich Verband und Moulage usw. 8,60 2. Kontaktbehandlung, groß, 3 bis 10 Flächenträger 16,90 3. Innenbehandlung (Carcinome der Gebärmutter, der Kieferhöhlen, der Rachenorgane, der Speiseröhre, des Mastdarmes, der Blase usw.) 30,40 4. Punkturen einschließlich Narkose, Anästhesie, Verband, Tamponade usw., 1 bis 5 Nadeln, Seeds oder vergleichbare Träger 15, bis 10 Nadeln, Seeds oder vergleichbare Träger 30,40 6. über 10 Nadeln, Seeds oder vergleichbare Träger 39,90 7. Elektrokoagulation, klein, ohne Anästhesie 6,80 8. Elektrokoagulation, groß, mit Lokalanästhesie oder Narkose 15,70 9. Ärztliche Kontrolluntersuchung 5,50 4. Computer-Tomographie 110,30 Jede Position stellt eine eigenständige Untersuchung dar und ist verrechenbar, sofern sie jeweils auf getrennten Befunden dokumentiert ist. 1. Schädel a) Gehirnschädel 110,30 b) Gesichtsschädel 110,30

34 146 LGBl., Stück 8, Nr. 19, ausgegeben am 18. Februar Hals 110,30 3. Thorax 110,30 4. Oberbauch (Zwerchfell bis Beckenkamm inkl. (Retroperitoneum) 110,30 5. Unterbauch/Becken (Beckenkamm bis -boden) 110,30 6. Extremitäten (jeweils eine) 110,30 7. Wirbelsäule a) HWS 110,30 b) BWS 110,30 c) LWS 110,30 8. Blutgefäße Arterien Regionen a) Aortenbogen bis Scheitel (inkl. hirnversorgende Arterien) 110,30 b) Aortenbogen bis Beckenboden 110,30 c) Periphere Arterien (z.b. Becken/Beinarterien) 110,30 d) Koronararterien 110,30 9. Blutgefäße Venen Regionen a) Zentrale große Körpervenen 110,30 b) Periphere Venen (je Arm/je Bein) 110, Herz 110, Sonstige (soweit nicht unter Position 1. bis 10. angeführt) 110,30 Bei der CT-Angiographie der Pulmonalarterien (8b) ist die CT des Thorax inkludiert. Ist zusätzlich zu den oben angeführten Untersuchungen (1 bis 11) eine gezielte Biopsie erforderlich, so kann diese gesondert verrechnet werden (OP-Gruppe I/43). Ist zusätzlich zu den oben angeführten Untersuchungen (1 bis 11) eine gezielte Intervention erforderlich, so kann die hiefür entsprechende OP-Gruppe gesondert verrechnet werden. Anhang D Arztgebühren für Sonderleistungen auf dem Gebiete der Zahnheilkunde a) konservierend: 1. Einfache Zahnextraktion mit Anästhesie 13,20 2. Einfache Zahnextraktion ohne Anästhesie 8,20 3. Nachblutung mit Naht (Blutstillung durch Naht) 24,70 4. Taschenabtragung, Blutstillung durch Tampon plus Injektion 18, Ordination Zahnsteinentfernung bis zu drei Sitzungen plus Spray, Stomatitisbehandlung pro Sitzung, Profundusbehandlung, 1 bis 3 Behandlungen von Mundkrankheiten, Ligatur gelockerter Zähne 11,50 6. Vitalitätsprüfung, Nachbehandlung, Ätzen von Zahnhälsen, Einschleifen des Gebisses bis zu 3 Sitzungen, Abnahme festsitzender techn. Arbeiten, Behebung von Druckstellen u. dgl. 6,50 7. Wiedereinzementierung von technischen Arbeiten sowie Zementfüllung 18,10 8. Lachgasnarkose (Äther, Chlor-Ä. usw.) 24,70 9. Dolor-post-Behandlung mit Anästhesie pro Sitzung 10, Behandlung einer Nachblutung mit Platte und Medikament 70, Injektionsserienbehandlung des Kiefergelenkes 49, Kiefergelenksschiene im Ober- und Unterkiefer (je Kiefer) 99, Einflächenfüllung (Amalgan, Silikat, Kunststoff einschließlich Unterlage) 12, Zweiflächenfüllung 17, Dreiflächenfüllung (MOD) 40,80

35 9 LGBl., Stück 8, Nr. 19, ausgegeben am 18. Februar Exstirpation: einkanalig 25, Exstirpation: zweikanalig 37, Exstirpation: dreikanalig 67, Unvollständige Wurzelbehandlung pro Sitzung, nur bis zu 2 Sitzungen 10, Stiftaufbau 23,20 b) Prothetik: 1. Zahnprothese: je Zahn und Klammer 15,80 2. Plattenzuschlag für Zahnprothesen 84,40 3. von 1 bis 5 Zähnen 32,60 4. von 6 bis 8 Zähnen 15,80 5. von 9 bis 11 Zähnen 11,80 6. von 12 bis 14 Zähnen kein Plattenzuschlag 7. Bruch, Sprung, Wiederbefestigung, je Zahn oder Klammer 30,40 8. Ersatz eines gebrochenen Zahnes, einer Klammer, Anbringung eines Saugers, Erweiterung der Platte um 1 Zahn 32,60 9. Zwei Leistungen der beiden vorgenannten Arbeiten oder Erweiterung der Platte um 2 Zähne 43, Mehr als 2 Leistungen der obgenannten Arbeiten oder Erweiterung der Platte um 3 Zähne oder partielle Unterfütterung der Platte 52, Totale Unterfütterung eines totalen Zahnersatzstückes 84, Inlay, einflächig 38, Inlay, zweiflächig 49, Inlay, dreiflächig 63, Krone, gestanzt, Branddeckel, Kunststoff 56, Krone: Vollgußkrone 70, Krone: Richmond-, Jacket-, facettierte Krone 215, Brückenglied: voll 56, Brückenglied: facettiert 61, Teleskopbrücke o. Prothese, pro Stelle (Modellguss) 141, Stahlgussskelett 224, Stahlgussplatte, Skelett aus Edelmetall, fortlaufende Klammer oder Stahlbügel, einfacher Guss 130, Einbau von Gelenken oder Druckklammern 45, Geschiebe mit oder ohne Feder, je Stück 23, Obturator: voll, für Cysten 41, Obturator: hohl und geteilt, für Resektionskloß 281, Obturator: hohl 169, Gesichtsprothese: groß (Ohr, Nase, Wange usw.) 281, Gesichtsprothese: mittel 210, Gesichtsprothese: einfach 140, Gerüstimplantate für Stahl oder Pfeiler 224, Halteelement (Pfeiler, Haken, Gewinde usw.), je Stelle 39, Kieferbruchschiene: gegossen, pro Stelle und Band 42, Kieferbruchschiene: aus Kunststoff, pro Stelle und Klammer 15, Bänderschiene, pro Stelle und Band 22,70 Die oben genannten Gebührensätze für technische Gold- und Stahlarbeiten verstehen sich ohne Kosten für das angewendete Edelmetall; diese sind gesondert in Rechnung zu stellen.

36 148 LGBl., Stück 8, Nr. 19, ausgegeben am 18. Februar Progenieschienen, pro Stelle 22, Schiefe Ebene 56, Schutzbrille 53, Kinnkappe 54, Aktivator zur Dehnbehandlung von Kieferklemmen 126, Resektionsgelenk für Resektionsprothese 112,30 Werden Leistungen in mehreren Sitzungen erbracht, so gelten die Gebühren für die ganze Behandlungsdauer (z. B. Gesichtsprothese). Anhang E Arztgebühren für Magnetresonanztomographie Jede Position stellt eine eigenständige Untersuchung dar und ist verrechenbar, sofern sie jeweils auf getrennten Befunden dokumentiert ist. Arztgebühr 1. Schädel: a) Gehirnschädel 43,70 b) Gesichtsschädel 43,70 2. Hals 43,70 3. Thorax 43,70 4. Oberbauch (Zwerchfell bis Beckenkamm inkl. Retroperitoneum) 43,70 5. Unterbauch/Becken (Beckenkamm bis -boden) 43,70 6. Extremitäten (jeweils eine) 43,70 7. Wirbelsäule a) HWS 43,70 b) BWS 43,70 c) LWS 43,70 8. Blutgefäße Arterien-Regionen a) Aortenbogen bis Scheitel (inkl. hirnversorgende Arterien) 43,70 b) Aortenbogen bis Beckenboden 43,70 c) Periphere Arterien (z. B. Becken/Beinarterien) 43,70 9. Blutgefäße Venen-Regionen a) Zentrale große Körpervenen 43,70 b) Periphere Venen (je Arm/je Bein) 43, Herz a) Organ (inkl. Vitalität late enhancement) 43,70 b) Funktion Perfusion, Stress 43, MRCP (Cholangiopankreatikographie) 43, Small Parts a) Gelenke (1 Gelenk) 43,70 b) Mamma 43, Sonstige (soweit nicht unter Position 1. bis 12. angeführt) 43,70 Ist zusätzlich zu den oben angeführten Untersuchungen (1 bis 13) eine gezielte Biopsie erforderlich, so kann diese gesondert verrechnet werden (OP-Gruppe I/43). Ist zusätzlich zu den oben angeführten Untersuchungen (1 bis 13) eine gezielte Intervention erforderlich, so kann die hiefür entsprechende OP-Gruppe gesondert verrechnet werden.

37 9 LGBl., Stück 8, Nr. 19, ausgegeben am 18. Februar Anhang F Arztgebühren für Ultraschall/Sonographische Verfahren Kategorie Arztgebühr a) geburtshilflichen Fällen 1 7,90 b) Oberbauch (Zwerchfell bis Beckenkamm inkl. Retroperitoneum) 3 42,70 c) Unterbauch/Becken (Beckenkamm bis -boden) 2 33,50 d) Blutgefäße Arterien Regionen 1. Aortenbogen bis Scheitel (inkl. hirnvers.arterien) a) B-Bild 2 33,50 b) Doppler 2 33,50 c) Duplex 4 50,20 2. Aortenbogen bis Beckenboden a) B-Bild 2 33,50 b) Doppler 2 33,50 c) Duplex 4 50,20 3. Periphere Arterien (z. B. Becken/Beinart. je Arm/Bein) a) B-Bild 2 33,50 b) Doppler 2 33,50 c) Duplex 4 50,20 e) Blutgefäße Venen Regionen 1. Zentrale große Körpervenen a) B-Bild 2 33,50 b) Doppler 2 33,50 c) Duplex 4 50,20 2. Periphere Venen (je Arm/Bein) a) B-Bild 2 33,50 b) Doppler 2 33,50 c) Duplex 4 50,20 f) Andere Blutgefäße (Shunt, Bypass etc.) a) B-Bild 2 33,50 b) Doppler 2 33,50 c) Duplex 4 50,20 g) Herz a) Herz (Echo) 2 33,50 b) Herz (Doppler) 2 33,50 c) Herz (Duplex) 4 50,20 h) Small Parts Sonographie a) Weichteile (Muskel, Fettgewebe, Sehnen etc.) 3 42,70 b) Gelenk (1 Gelenk) 3 42,70 c) Mamma 3 42,70 d) Schilddrüse 3 42,70 e) Hoden 3 42,70 f) Haut, Tumore, Lymphknotenstationen 3 42,70 g) Axilla, Leiste 3 42,70 h) Appendix 3 42,70 i) Pleuralraum 3 42,70 i) Alle übrigen gemäß 10 Abs. 1 Z. 3 lit. b) bis d) verrechenbaren Leistungen (soweit nicht unter Position a) bis h) angeführt)

38 150 LGBl., Stück 8, Nr. 19, ausgegeben am 18. Februar 2013 (1) Bei den Tarifpositionen d) bis f) ist bei Verrechnung einer Duplex-Sonographie (c) die jeweilige Verrechnungsposition a (B-Bild) nicht verrechenbar. (2) Bei den Tarifpositionen e) ist bei Verrechnung einer Duplex-Sonographie der Doppler zusätzlich nur dann verrechenbar, wenn Doppler im Befund und Bild klar dokumentiert ist. (3) Ist zusätzlich zu den oben angeführten Untersuchungen a) bis i) eine gezielte Biopsie erforderlich, so kann diese gesondert verrechnet werden (OP-Gruppe III/86). (4) Ist zusätzlich zu den angeführten Untersuchungen a) bis i) eine gezielte Intervention erforderlich, so kann die hiefür entsprechende OP-Gruppe gesondert verrechnet werden. (5) Bei den Tarifpositionen g) ist im Rahmen desselben stationären Aufenthaltes/Falles für weitere Untersuchungen (Kontrolluntersuchungen) jede Position, entsprechend ihrer Erbringung, jeweils maximal 1 weiteres Mal verrechenbar. (6) Jede Position stellt eine eigenständige Untersuchung dar und ist verrechenbar (Ausnahme: Abs. 1) bis 5)), sofern sie jeweils auf getrennten Befunden dokumentiert ist. Kategorie 1: Ultraschall/Songraphische Verfahren bei geburtshilflichen Fällen Kategorie 2: B-Bild- oder Doppler Sonographie Kategorie 3: Small Parts Sonographie Kategorie 4: Duplex Sonographie

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40 P. b. b. GZ. 02Z M Erscheinungsort Graz Verlagspostamt 8010 Graz Allgemeine Verkaufsbedingungen für das Jahr 2013 Der Bezugspreis für das Jahresabonnement des Landesgesetzblattes für das Land Steiermark beträgt infolge der gesetzlichen Erhöhungen beim Zeitungsversand vorbehaltlich unvorhersehbarer Steigerungen bei den Herstellungskosten: bis zu einem Jahresumfang im Inland 1 im Ausland 1 1 Preise inkl. Versandspesen von 400 Seiten 75, 115, Wird dieser Umfang überschritten, erfolgt für den Mehrumfang eine aliquote Nachverrechnung. Bezugsanmeldungen richten Sie bitte an MEDIENFABRIK GRAZ GMBH, DREIHACKENGASSE 20, 8020 GRAZ; TEL: ++43 (0316) 8095 DW 18, FAX: ++43 (0316) 8095 DW 48; silvia.zierler@mfg.at Ersatz für abgängige oder mangelhaft zugekommene Auslieferungen des Landesgesetzblattes ist binnen vier Wochen nach dem Erscheinen bei der Abonnementstelle anzufordern. Nach Ablauf dieses Zeitraumes werden solche Reklamationen ausnahmslos als Einzelbestellungen behandelt. Einzelbestellungen und Lagerverkauf: Einzelne Exemplare des Landesgesetzblattes sind erhältlich gegen Entrichtung des Verkaufspreises von 2,50 bis zu 4 Seiten zuzüglich 0,60 für alle weiteren zwei Seiten plus Versandkosten. Versandstelle: MEDIENFABRIK GRAZ GMBH, Dreihackengasse 20, 8020 Graz; Tel: ++43 (0316) 8095 DW 18, Fax: ++43 (0316) 8095 DW 48; silvia.zierler@mfg.at Lagerverkauf: MEDIENFABRIK GRAZ GMBH, VERLAGSSHOP, Dreihackengasse 20, 8020 Graz Herausgeber: Amt der Steiermärkischen Landesregierung. Medienfabrik Graz / Steierm. Landesdruckerei GmbH Gedruckt nach der Richtlinie Druckerzeugnisse des Österreichischen Umweltzeichens, Medienfabrik Graz, UW-Nr. 812

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