Institut für Binnenfischerei e.v. (IFB) Potsdam-Sacrow Im Königswald 2, Potsdam

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1 Institut für Binnenfischerei e.v. (IFB) Potsdam-Sacrow Im Königswald 2, Potsdam Landeskonzept zur ökologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer Brandenburgs (Teil II) - Bewertung und Priorisierung der Querbauwerke in Brandenburger Bundeswasserstraßen Schleuse Hohensaaten-West (Foto: ZAHN 2012; mit Genehmigung WSV Ost/BB, WSA Eberswalde) Auftraggeber: Bearbeiter: Technische Mitarbeit: Landesamt f. Umwelt, Gesundheit u. Verbraucherschutz Brandenburg (LUGV) Seeburger Chaussee Potsdam Dipl.-Fischereiing. S. Zahn Dr. rer. agr. J. Scharf Dr. rer. nat. D. Ritterbusch Dipl.-Biol. I. Borkmann 2012

2 Inhaltsverzeichnis: 1. Veranlassung und Aufgabenstellung 4 2. Das BfG-Prioritätenkonzept im Verhältnis zum Landeskonzept-Teil I 5 3. Kriterien für die Priorisierung der Querbauwerke 8 4. Priorisierung der Querbauwerke KURZBESCHREIBUNG DER BERECHNUNGSVORLAGE ERLÄUTERUNG DER PRIORISIERUNGSKRITERIEN Fischökologie Bauwerk Formelle Aspekte Finanzielle Aspekte (Kosten-Effizienz) DAS BERECHNUNGSVERFAHREN Priorisierung der Querbauwerke der WSV aus Sicht Brandenburgs Querbauwerke ohne Erfordernis der ökologischen Durchgängigkeit Standortanalysen und Gestaltungsvorschläge STAUANLAGEN DER HAVEL Wehr (Durchstichwehr) Quitzöbel Nadelwehr Garz Nadelwehr Grütz Wehrgruppe Rathenow Schlauchwehr Bahnitz Wehrgruppe Brandenburg/Havel Wehrgruppe Berlin-Spandau Wehrgruppe Lehnitz-Schleuse Schleuse Liebenwalde Schleuse Bischofswerder Schleuse / Wehrgruppe Zehdenick Schleuse Schorfheide Schleuse Zaaren Schleuse Regow Schleuse Bredereiche Schleuse / Wehrgruppe Fürstenberg/Havel Schleuse / Wehrgruppe Steinhavel STAUANLAGEN DER SPREE Wehr Charlottenburg Wehrgruppe Mühlendamm Wehr Große Tränke Wehr Fürstenwalde STAUANLAGEN DER ALTEN ODER UND FINOW (FINOW-KANAL) Wehr / Schleuse Hohensaaten-West Wehr / Schleuse Liepe Wehr / Schleuse Stecher Wehr / Schleuse Ragöse Wehr / Schleuse Eberswalde Wehr / Schleuse Kupferhammer Wehr / Schleuse Drahthammer 107 2

3 7.3.8 Wehr / Schleuse Wolfswinkel Wehr / Schleuse Heegermühle Wehr / Schleuse Schöpfurth Wehr / Schleusen-Standorte Grafenbrück, Leesenbrück und Ruhlsdorf STAUANLAGEN DER DAHME Wehrgruppe / Schleuse Neue Mühle STAUANLAGEN DER STORKOWER GEWÄSSER Wehr / Schleuse Kummersdorf Wehr / Schleuse Storkow Wehr / Schleuse Wendisch Rietz STAUANLAGEN DER RÜDERSDORFER GEWÄSSER Wehr / Schleuse Woltersdorf STAUANLAGEN DER TEMPLINER GEWÄSSER Wehr / Schleuse Kannenburg Wehr / Schleuse Templin STAUANLAGEN DER LYCHENER GEWÄSSER Wehr / Schleuse Himmelpfort STAUANLAGEN DER WENTOWER GEWÄSSER Wehr / Schleuse Marienthal-Tornow STAUANLAGEN DES ELBE-HAVEL-KANALS (WOLTERSDORFER ALTKANALS) Wehrgruppe / Schleuse Wusterwitz Literatur ANHANG: Entscheidungsschemata WSV-Querbauwerke Brandenburg 146 3

4 1. Veranlassung und Aufgabenstellung Die ökologische Durchgängigkeit eines Fließgewässersystems sowohl stromauf als auch stromab bis in die Nebengewässer hinein ist neben einer natürlichen morphologie, Sedimentbeschaffenheit, guten Wasserqualität und einem natürlichen Wasserhaushalt eine wesentliche Voraussetzung für eine gewässertypische Ausbildung der Fischgemeinschaften in unseren Bächen, Flüssen und Strömen. Nur bei gegebener ökologischer Durchgängigkeit sind die Fische in der Lage, ihre artspezifischen Laichplätze, Nahrungsgründe, Unterstände, Sommer- oder Winterlager aufzusuchen und sich an die im Jahresverlauf stark ändernden Umweltbedingungen jeweils anzupassen. Querbauwerke oder ausbauten stören diese Bedingungen und die Fließgewässer verlieren ein hohes Maß ihrer ökologischen Leistungsfähigkeit, ihrer biologischen Produktivität, ihrer natürlichen Selbstreinigungskraft und letztendlich einen Teil ihrer ökologischen Funktion im Naturhaushalt. Der Bedeutung der Fließgewässer wird daher mit den entsprechenden Anforderungen der EU-WRRL (Europäische Wasserrahmenrichtlinie) Rechnung getragen. In Anhang V der EU-WRRL wird der Aspekt der ökologischen Durchgängigkeit als unabdingbarer Bestandteil des sehr guten ökologischen Zustands ausdrücklich hervorgehoben. Im Sinne der Richtlinie kann dieser nur dann erreicht werden, wenn auch die Durchgängigkeit nicht anthropogen gestört sowie eine uneingeschränkte Migration der gesamten fauna möglich ist und keine störungsbedingten Wirkungen auftreten (z.b. Rückstau und Verlust der Fließdynamik, Erwärmung, Sauerstoffmangelsituationen, Feinsediment- und Nährstoffakkumulationen, Geschiebestau). Neben den anderen, bewertungsrelevanten Biokomponenten ist besonders die fließgewässertypische Fischfauna aufgrund ihrer hohen Mobilität und ihrer absoluten Bindung an den Wasserlebensraum durch die früheren und aktuellen Eingriffe des Menschen in die systeme betroffen. Dies drückt sich im Rückgang bzw. Ausbleiben vieler dieser Fischarten aus. So sind nach SCHARF et al. (2011) insbesondere autochthone Bestände der klassischen Langdistanzwanderfischarten wie z.b. Stör, Lachs, Maifisch oder Nordseeschnäpel derzeit in Brandenburg nicht mehr vorhanden. Nahezu alle typischen, regional wandernden Flussfischarten wie Barbe, Nase, Zährte, Bach-, Fluss- und Meerneunauge, Bach- und Meerforelle, Fluss- oder Binnenstint, Ostseeschnäpel, Elritze, Groppe, Quappe, Hasel und Schneider gelten als vom Aussterben bedroht bis im Bestand gefährdet oder befinden sich auf der Vorwarnliste. Auch die Bestände des Aals weisen trotz der zahlreichen Besatzmaßnahmen stark rückläufige Bestandsentwicklungen auf, weshalb die Europäische Union bereits gesonderte Schutzmaßnahmen erlassen hat (EU-Aal-Verordnung). Der Verlust bzw. Rückgang der Fischarten sowie der Produktivität unserer Fließgewässer wirkt sich in gleichem Maße aber auch auf den Berufszweig der Fluss- und Seenfischerei aus, der gerade in Brandenburg noch vorhanden ist und hier durchaus auch siedlungsgeschichtliche Bedeutung hat. Darüber hinaus werden die zahlreichen Flüsse und Seen Brandenburgs jährlich von nahezu Anglern genutzt. Von der Durchgängigkeit der Flüsse und Bäche und der Existenz ökologisch intakter Fließgewässer profitieren nicht nur die Fische oder Fischer sondern zunehmend wird auch deren Wert für Erholungssuchende oder Wassertouristen deutlich. Im Rahmen der Umsetzung der EU-WRRL kommt daher der Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit in den natürlich entstandenen Fließgewässersystemen eine vorrangige Bedeutung zu. Im Rahmen des Teil I des Landeskonzeptes wurden 2010 die überregionalen und regionalen Vorranggewässer zur Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit in Brandenburg festgelegt und einer 4-stufigen Priorisierung unterzogen (ZAHN et al. 2010). Grundlage hierfür waren Kenntnisse zur historischen und aktuellen Verbreitung der Langdistanzwanderfischarten aber auch der regional typischen Fließgewässerarten. Ebenfalls Berücksichtigung fanden Einzugsgebiet und Gefälle sowie die darauf bezogenen zuordnungen. Mit der Neuregelung des Wasserrechts wurde die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) per verpflichtet, die und Bauwerke in ihrem Zuständigkeitsbereich so zu bewirtschaften, dass die Ziele der EU-WRRL auch hier erreicht werden. Große Bedeutung hat dabei die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit an den Querbauwerken, weil nahezu alle Bundeswasserstraßen auch maßgebliche Wanderkorridore für gewässergebunden wandernde Tierarten darstellen. Da zumeist große Flüsse und entsprechend große Bauwerke betroffen sind, ist bei den erforderlichen Umbaumaßnahmen auch mit hohen Kosten zu rechnen. Diese wiederum erfordern eine bauwerksbezogene Festlegung der Dringlichkeit. Dem Rechnung tragend, erstellte die Bundesanstalt für kunde im Auftrag der WSV ein Prioritätenkonzept zur Herstellung der Durchgängigkeit an Staustufen von Bundeswasserstraßen (SCHOLTEN et al. 2010). Maßgebliche Bedeutung hatte hierbei die bauwerksbezogene Betrachtung und Dringlichkeitszuordnung, die im ANHANG III des BfG-Berichts-1697 dargestellt wurde. 4

5 Auf Grundlage dieser Ausarbeitungen beauftragte das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg (LUGV) das Institut für Binnenfischerei e. V. Potsdam-Sacrow (IfB) mit folgenden Aufgabenstellungen: Detaillierte Prüfung des Prioritätenkonzeptes der Bundesanstalt für kunde (BfG-1697) zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit an den Staustufen der brandenburgischen Bundeswasserstraßen (ANHANG III) - Abgleich mit Teil I des Landeskonzeptes zur ökologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer Brandenburgs (ZAHN et al. 2010) - Aufzeigen von Widersprüchen zwischen beiden Konzeptionen und Erarbeitung von Lösungsvorschlägen Ableitung von Kriterien, nach denen in den prioritären abschnitten den Querbauwerken Wertigkeiten hinsichtlich der ökologischen Durchgängigkeit zugeordnet werden - Entwicklung eines Entscheidungsschemas für die Bauwerkspriorisierung in Anlehnung an bereits bestehende Entscheidungshilfen (FGG Elbe, Mecklenburg- Vorpommern, Sachsen- Anhalt, BfG) Erarbeitung einer Priorisierung der Querbauwerke der brandenburgischen Bundeswasserstraßen unter Berücksichtigung des Teil I des Landeskonzeptes zur ökologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer Brandenburgs (ZAHN et al. 2010) Praxistest der Bauwerkspriorisierung anhand des Brandenburgischen Entscheidungsschemas Identifikation von Querbauwerken in brandenburgischen Bundeswasserstraßen, die nicht ökologisch durchgängig gestaltet werden sollen mit jeweils fachlicher (zoogeografischer) Begründung Analyse der standortspezifischen Bedingungen anhand vorliegender hydraulischer Maßzahlen sowie Planungen (WSV / LUGV) - Bereisung ausgewählter Standorte zum Zwecke der Prüfung und Bilddokumentation - Erarbeitung standortsbezogener Fachvorgaben für die morphometrische und hydraulische Dimensionierung der erforderlichen Fischwanderhilfen unter Berücksichtigung der jeweiligen gewässerabschnittsspezifischen Ziel- und Dimensionierungsfischarten [gem. DUMONT et al. (2005); DUMONT (2006) und DWA-MERKBLATT 509 (Entwurf 2010)] Aufbau einer Querbauwerks-Datenbank (ACCESS) in Anlehnung an das LAWA Strategiepapier - Ökologische Durchgängigkeit (JÄHRLING et al. 2008) und Einarbeitung der WSV-Daten Erstellung eines veröffentlichungsreifen Endberichts und Abschlusspräsentation 2. Das BfG-Prioritätenkonzept im Verhältnis zum Landeskonzept-Teil I Für eine bauwerksbezogene Bewertung der Dringlichkeitszuordnungen der BfG war einerseits das Entscheidungsschema (Abb. 1) sowie andererseits die entsprechende Informationsverarbeitung (Entscheidung) im ANHANG III des BfG-Berichts-1697 (SCHOLTEN et al. 2010) maßgeblich. Das dargestellte Entscheidungsschema sollte insbesondere fisch- und gewässerökologische Aspekte berücksichtigen. Die Ergebnisse der Dringlichkeitsermittlung wurden im ANHANG I des BfG-Berichts (SCHOLTEN et al. 2010) dargestellt und den Bundesländern außerdem als Arbeitstabelle B übergeben. Insgesamt wurden seitens der BfG 58 Querbauwerke in Berlin und Brandenburg registriert bzw. betrachtet. Von diesen haben nach unserer Einschätzung 41 Anlagen hinsichtlich der ökologischen Durchgängigkeit Relevanz. Da Teil I des brandenburgischen Landeskonzeptes ebenfalls von fisch- und gewässerökologischen Ansätzen ausgeht, wurden hier zunächst die ausgewiesenen Zielarten, typzuordnungen und Entscheidungswege für die Dringlichkeitszuordnung sowie deren Plausibilität geprüft und eine vorläufige Dringlichkeitszuordnung aus Landessicht gegenübergestellt. Einen Überblick über die BfG-Dringlichkeiten und Prüfergebnisse gibt Tab. 1. Hervorzuheben ist, dass seitens der BfG für einen Großteil der Anlagen noch keine Zielarten festgelegt wurden. Aber auch bei der Zuweisung der Fließgewässertypen wurden Abweichungen deutlich, die mit weiteren Fehleinschätzungen und somit abweichenden Dringlichkeiten verbunden sein können. Darüber hinaus weisen nicht wenige Anlagen weitergehende Prüferfordernisse und somit eine noch ungeklärte Dringlichkeit auf. Die Angaben des Landeskonzeptes fanden im BfG-Prioritätenkonzept bislang offenbar kaum Berücksichtigung, was in der zeitlichen Überschneidung der Bearbeitung begründet sein kann. Auffällig waren im aktuellen Bearbeitungsstand die z. T. unplausiblen bzw. widersprüchlichen Angaben zu den Zielarten (z. B. Stör: im Dahme-Unterlauf, aber nicht in der Spree oder im seebeeinflussten Havel-Oberlauf, aber nicht in der Havel in und oberhalb Berlin; nur potamodrome Arten in Garz bzw. ana-/potamodrome Arten in Charlottenburg). 5

6 Abb. 1: BfG-Entscheidungsschema (SCHOLTEN et al. 2010) 6

7 Tab. 1: Vergleich der Dringlichkeitseinschätzungen nach BfG / WSV und Landeskonzept Brandenburg Nr. QBW QBW_ID km Dringlichkeit BfG- (gem. BfG-1697 Entscheidung + ANHANG III) BfG-Zielarten (ZA) FG-Typ (BfG) Dringlichkeit (IFB) i. A. an Teil 1 Plausibilität der BfG-Entscheidung gepl. Umsetzung (BfG / WSV) Anmerkungen IFB 1 Dahme-Wasserstraße Neue Mühle 6 9,50 z. p. 1) 2 Bleiregion + Stör k.a. mittel prüfen; ZA + FG-Typ überarbeiten k.a. Stör? 2 Elbe-Havel-Kanal (Woltersdorfer Altkanal) Wusterwitz ,70 gering 12 k.a. k.a. prüfen (Ihle!) prüfen (abflussabhängig); ZA + FG-Typ überarbeiten nach 2021 bis 2027 Dükerung Ihle+Tuchheim-Parchener Bach möglich? 3 Finowkanal Liepe 71 88,91 mittel k.a. 19 mittel ja; ZA + FG-Typ überarbeiten bis 2021 ökol. Durchg. über Alte Finow! - dann keine Durchg. 4 Finowkanal Stecher 70 84,39 mittel k.a. AWB mittel ja; ZA überarbeiten k.a. ökol. Durchg. über Alte Finow! - dann keine Durchg. 5 Finowkanal Ragöse 69 80,99 mittel k.a. 11 mittel ja; ZA + FG-Typ überarbeiten bis 2021 ökol. Durchg. über Alte Finow + Dükerung Ragöse! 6 Finowkanal Eberswalde 68 77,94 mittel k.a. 11 mittel ja; ZA + FG-Typ überarbeiten bis Finowkanal Kupferhammer 67 75,90 gering k.a. 11 mittel nein; ZA + FG-Typ überarbeiten nach 2021 bis Finowkanal Drahthammer 66 73,86 gering k.a. 11 mittel nein; ZA + FG-Typ überarbeiten nach 2021 bis Finowkanal Wolfswinkel 65 72,88 gering k.a. 11 mittel nein; ZA + FG-Typ überarbeiten nach 2021 bis Finowkanal Heegermühle 64 71,01 gering k.a. 11 mittel nein; ZA + FG-Typ überarbeiten nach 2021 bis 2027 ökol. Durchg. über Alte Finow! - dann keine Durchg. 11 Finowkanal Schöpfurth 63 67,53 gering k.a. 11 mittel nein; ZA + FG-Typ überarbeiten nach 2021 bis Havel-Oder-Wasserstraße Hohensaaten West ,87 z. p. 1) 2 Bleiregion + Stör k.a. hoch unklar; FG-Typ überarbeiten k.a. 13 Havel-Oder-Wasserstraße Lehnitz / Sachsenhausen 85 28,60 mittel k.a. 21 mittel ja f. Sachsenhausen; ZA + FG-Typ überarbeiten 2014 (Sachsenhausen) ökol. Durchg. ü. Schnelle Havel! - keine Durchg. Wehr Malz! 14 Havel-Oder-Wasserstraße Spandau 347 0,58 mittel Dia-/Potamodrome k.a. mittel ja; FG-Typ überarbeiten bis Lychener Himmelpfort 117 0,20 gering k.a. 21 gering eingeschränkt; ZA + FG-Typ überarbeiten k.a. 16 Obere Havel-Wasserstraße Steinhavel ,60 gering k.a. 21 gering ja; ZA + FG-Typ überarbeiten Obere Havel-Wasserstraße Fürstenberg ,70 z. p. 1) 2 Bleiregion + Stör 21 gering unklar; ZA + FG-Typ überarbeiten k.a. Stör? 18 Obere Havel-Wasserstraße Bredereiche ,85 mittel k.a. 21 mittel ja; ZA + FG-Typ überarbeiten bis Obere Havel-Wasserstraße Regow ,18 mittel k.a. 15 mittel ja; ZA + FG-Typ überarbeiten bis Obere Havel-Wasserstraße Zaaren ,08 mittel k.a. 15 mittel ja; ZA + FG-Typ überarbeiten bis Obere Havel-Wasserstraße Schorfheide ,60 mittel k.a. 15 mittel ja; ZA + FG-Typ überarbeiten bis Obere Havel-Wasserstraße Zehdenick ,95 mittel Potamodrome 15 mittel ja; ZA + FG-Typ überarbeiten bis 2021 ökol. Durchg. über Schnelle Havel! 23 Obere Havel-Wasserstraße Bischofswerder 238 4,50 mittel k.a. AWB keine Durchg. prüfen (abflussabhängig); ZA überarbeiten bis 2021 Anbindung Schnelle Havel beachten! 24 Obere Havel-Wasserstraße Liebenwalde ,30 mittel k.a. 15 keine Durchg. prüfen (abflussabhängig); ZA + FG-Typ überarbeiten bis 2021 Anbindung Schnelle Havel beachten! 25 Spree-Oder-Wasserstraße Charlottenburg 298 6,30 hoch Ana-/Potamodrome 15 hoch ja; ZA + FG-Typ überarbeiten Spree-Oder-Wasserstraße Mühlendamm ,80 mittel k.a. 15 hoch nein; ZA + FG-Typ überarbeiten bis Spree-Oder-Wasserstraße Schl. Wernsdorf / Große Tränke ,60 z. p. 1) 2 Bleiregion + Stör k.a. hoch unklar; ZA + FG-Typ überarbeiten k.a. ökol. Durchg. + Abfluss nur über Spree! 28 Spree-Oder-Wasserstraße Fürstenwalde ,70 mittel k.a. 15 hoch nein; ZA + FG-Typ überarbeiten nach 2021 bis Templiner Templin ,32 z. p. 2), "gering" 2 k.a. 21 gering unklar; ZA + FG-Typ überarbeiten k.a. 30 Templiner Kannenburg 307 3,60 z. p. 2), "gering" 2 k.a. 21 gering unklar; ZA + FG-Typ überarbeiten k.a. 31 Untere Havel-Wasserstraße (Spandau-Plaue) Vorstadtschl. Brandenburg ,50 z. p. 1) 2 Bleiregion + Stör 20 hoch unklar k.a. 32 Untere Havel-Wasserstraße (Plaue-Elbe) Bahnitz ,95 z. p. 1) 2 Bleiregion + Stör 20 hoch unklar; ZA + FG-Typ überarbeiten k.a. 33 Untere Havel-Wasserstraße (Plaue-Elbe) Rathenow ,56 hoch k.a. 20 hoch ja; ZA überarbeiten Untere Havel-Wasserstraße (Plaue-Elbe) Grütz ,98 hoch k.a. 20 hoch ja; ZA überarbeiten k.a. 35 Untere Havel-Wasserstraße (Plaue-Elbe) Garz ,02 hoch Potamodrome 20 hoch ja; ZA überarbeiten k.a. 36 Untere Havel-Wasserstraße (Plaue-Elbe) Quitzöbel ,14 hoch Bleiregion + Stör 20 hoch ja bis Wentower Marienthal / Tornow 400 0,11 gering k.a. 21 gering eingeschränkt; ZA + FG-Typ überarbeiten k.a. 1 Finowkanal Grafenbrück 62 63,33 keine 1 k.a. AWB keine Durchg. ja - 2 Landwehrkanal Unterschleuse Berlin 115 1,60 z. p. 2), "gering" 2 k.a. k.a. keine Durchg. prüfen (abflussabhängig); ZA + FG-Typ überarbeiten k.a. bei > Q ökolog. Durchg. nötig (vgl. Spree)! 3 Landwehrkanal Oberschleuse Berlin ,57 z. p. 2), "gering" 2 k.a. k.a. keine Durchg. prüfen (abflussabhängig); ZA + FG-Typ überarbeiten k.a. bei > Q ökolog. Durchg. nötig (vgl. Spree)! 4 Rüdersdorfer Woltersdorf 249 3,80 z. p. 2), "gering" 2 k.a. k.a. gering "ja"; ZA + FG-Typ überarbeiten k.a. Anbindung für Aal + Seefischzönose 5 Storkower Kummersdorf ,30 z. p. 2), "gering" 2 k.a. 21 gering "ja"; ZA + FG-Typ überarbeiten k.a. Anbindung für Aal + Seefischzönose 6 Storkower Storkow ,80 z. p. 2), "gering" 2 k.a. 21 gering "ja"; ZA + FG-Typ überarbeiten k.a. Anbindung für Aal + Seefischzönose 7 Storkower Wendisch Rietz ,80 z. p. 2), "gering" 2 k.a. 21 gering "ja"; ZA + FG-Typ überarbeiten k.a. Anbindung für Aal + Seefischzönose (Gr. Tränke?) 8 Teltowkanal Kleinmachnow 306 8,30 z. p. 2), "gering" 2 k.a. k.a. keine Durchg. nein; ZA + FG-Typ überarbeiten k.a. 9 Werbelliner Rosenbeck 314 6,10 z. p. 2), "gering" 2 k.a. 21 keine Durchg. "ja"; ZA + FG-Typ überarbeiten k.a. Anbindung erfordert Brechung ökol. EZG-Grenzen! 10 Werbelliner Eichhorst 315 8,70 z. p. 2), "gering" 2 k.a. 21 keine Durchg. "ja"; ZA + FG-Typ überarbeiten k.a. Anbindung erfordert Brechung ökol. EZG-Grenzen! 1 Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal Plötzensee k.a. 7,45 k.a. k.a. k.a. k.a. keine Durchg. unklar 2 Finowkanal Ruhlsdorf k.a. 59,23 k.a. k.a. k.a. k.a. keine Durchg. unklar 3 Finowkanal Leesenbrück k.a. 61,11 k.a. k.a. k.a. k.a. keine Durchg. unklar 4 Havelkanal Schönwalde k.a. 8,75 k.a. k.a. k.a. k.a. keine Durchg. unklar 5 Neuhauser Speisekanal Neuhaus k.a. 2,75 k.a. k.a. k.a. k.a. keine Durchg. unklar 6 Oder-Spree-Kanal Kersdorf k.a. 89,73 k.a. k.a. k.a. k.a. keine Durchg. unklar 7 Oder-Spree-Kanal Schachtschl. Eisenhüttenstadt k.a. 127,30 k.a. k.a. k.a. k.a. keine Durchg. unklar 8 Oder-Havel-Kanal Ostschl. Hohensaaten k.a. 92,66 k.a. k.a. k.a. k.a. keine Durchg. unklar 9 Oranienburger Kanal Pinnow k.a. 22,50 k.a. k.a. k.a. k.a. keine Durchg. unklar 10 Rheinsberger Wolfsbruch k.a. 2,37 k.a. k.a. k.a. k.a. keine Durchg. unklar 11 Schwedter Querfahrt Schwedt k.a. 0,43 k.a. k.a. k.a. k.a. keine Durchg. unklar 7

8 Abweichende Einschätzungen liegen vor für folgende Querbauwerke: Finowkanal: alle Querbauwerke oberhalb Stadtschleuse Eberswalde Spree-Oder-Wasserstraße: Berlin-Mühlendamm, Fürstenwalde Teltowkanal: Kleinmachnow Werbelliner : Rosenbeck, Eichhorst Weitere Prüfungen sind erforderlich für folgende Querbauwerke: Dahme-Wasserstraße: Neue Mühle Elbe-Havel-Kanal: Wusterwitz Havel-Oder-Wasserstraße: Hohensaaten, Lehnitz Lychener : Himmelpfort Obere Havel-Wasserstraße: Fürstenberg, Bischofswerder, Liebenwalde Spree-Oder-Wasserstraße: Große Tränke Templiner : Templin, Kannenburg Untere Havel-Wasserstraße: Brandenburg, Bahnitz Landwehrkanal: Ober- / Unterschleuse Berlin Die partiell abweichenden Einschätzungen haben ihre Ursache v.a. in der fehlenden Berücksichtigung der Durchgängigkeitskonzepte der länderübergreifenden Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Elbe (SCHOLLE et al. 2009) und Brandenburgs (ZAHN et al. 2010) bzw. in der fehlerhaften Zuordnung der Zielarten und Fließgewässertypen. Diese bedingen wiederum eine falsche Zuweisung der bedeutung und somit auch der Beantwortung der Fragen im BfG-Entscheidungsschema (Frage 9 bzw. 12). So weisen die Havel (bis Berlin) und die Spree (bis zum Spreewald) als überregionale Vorranggewässer für Langdistanzwanderfische die höchste Priorität auf (vgl. ZAHN et al. 2010), der Finowkanal verfügt für die Anbindung wichtiger naturnaher Fließgewässerhabitate über hohe Bedeutung. Künstliche strecken (z.b. Teltowkanal) sollen nicht zur Verbindung natürlich getrennter Flussgebiete bzw. zur unnötigen Abflussaufspaltung beitragen! Bei den zu prüfenden Anlagen wurde nach SCHOLTEN (2012, mdl. Mittlg.) eine vorherige Zuarbeit der Länder vereinbart. Bauwerksbezogene Erläuterungen, Vorschläge zu den Zielarten, Fließgewässertypen und Dringlichkeiten werden in Kapitel 7 dargestellt. 3. Kriterien für die Priorisierung der Querbauwerke Grundlage für die nachfolgend dargestellten Priorisierungskriterien (Abb. 2) bildeten die vorliegenden Konzepte Mecklenburg-Vorpommerns (SCHAARSCHMIDT et al. 2006, 2007), Sachsen-Anhalts (SCHOLLE et al. 2008), der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser - LAWA (JÄHRLING et al. 2008), der FGG Elbe (SCHOLLE et al. 2009), Brandenburgs (ZAHN et al. 2010), die landesspezifischen Anforderungen der wasserwirtschaftlichen Fachbehörden sowie auch internationale Ansätze (KEMP & O HANLEY 2010). Sie wurden mit der für die Umsetzung der EU-WRRL zuständigen Fachbehörde (LUGV Brandenburg, Referat Ö4) am abgestimmt. 8

9 Abb. 2: Kriterien für die Priorisierung der Querbauwerke in Brandenburg 9

10 4. Priorisierung der Querbauwerke 4.1 Kurzbeschreibung der Berechnungsvorlage Das Verfahren zur Bewertung der Priorität der Herstellung der Durchgängigkeit an Querbauwerken basiert auf den in Kapitel 3 dargestellten Kriterien. Diese werden einzeln bewertet und dann abschließend untereinander verrechnet. Die fachlichen Kriterien sind in drei Gruppen eingeteilt (Fischökologie,, Bauwerk), die durch Modifikatoren (formale Aspekte, Kosten-Effizienz) ergänzt werden. Fischökologie: In dieser Gruppe werden die modellierte historische Referenz der Fischgemeinschaft (Soll-Zustand) sowie die aktuelle Artenzusammensetzung betrachtet (Ist-Zustand). Neben der Artenzahl und der Schutzwürdigkeit der Arten spielt auch das Wanderverhalten eine bewertungsrelevante Rolle. Eine hohe Priorität wird dabei Fischgemeinschaften mit wandernden Arten zugeordnet. : In dieser Gruppe werden Kriterien kombiniert, die die fischökologische Bedeutung des s beschreiben. Ein guter struktureller und chemischer Zustand des s, eine ansonsten gute Durchgängigkeit und die Erschließung fischökologisch wichtiger Habitate führen zu einer hohen Priorität. Bauwerk: In dieser Gruppe werden die Lage und der Zustand des Bauwerks eingeschätzt. Baufälliger Zustand, mangelnde Aufstiegsmöglichkeiten sowie eine entscheidende Sperrwirkung führen zu einer hohen Priorität der Herstellung der Durchgängigkeit. Aus den drei Kriteriengruppen wird eine Priorität als Prozentangabe berechnet. Diese Prozentangabe kann über die Modifikatoren teilweise reduziert werden. Dabei wirken positive Modifikatoren neutral, negative bewirken eine Abwertung. So führen z.b. fehlende Synergien oder hohe Kosten zu einer Abnahme der Priorität. Das Bewertungsverfahren beinhaltet zudem einige Ausschlusskriterien. Querbauwerke, die die fischökologische Durchgängigkeit nicht einschränken oder die bereits über eine nachweislich voll funktionierende Fischwanderhilfe verfügen, haben keine Durchgängigkeits-Priorität. Bauwerke in künstlichen n haben ebenfalls keine Priorität. Bei Gefahr rechtlicher Divergenzen (z.b. hinsichtlich EU- Hochwasserschutz- bzw. Aquakultur-Richtlinie) wird ein entsprechender Hinweis angezeigt. Das Prinzip des hier vorgestellten Verfahrensvorschlags ähnelt dem Verfahren von Scholle et al. (2008 bzw. 2009). Allerdings gibt es Unterschiede in Art und Anzahl der Prioritätskriterien und ihrer Verrechnung. Der Bewertungsvorschlag errechnet eine Priorität der Durchgängigkeits-Wiederherstellung als Prozentangabe. Diese Angabe ist ein relativer Richtwert, der im Vergleich zu anderen Querbauwerken (im selben Fließgewässersystem) zu betrachten ist. Modifizierte und unmodifizierte Prioritäten sollten nicht direkt miteinander verglichen werden. Zudem sollte eine fachliche Plausibilitätsprüfung stets Entscheidungsbestandteil sein. Es kann angenommen werden, dass die Ergebnisse umso plausibler sind, je kleiner der geographische Bezugsrahmen gewählt wird. 4.2 Erläuterung der Priorisierungskriterien Fischökologie Zunächst werden bestimmte Artenzahlen der Fischgemeinschaft im Referenzzustand bzw. im höchsten ökologischen Potenzial bewertet. Die Angaben zur Referenz-Fischgemeinschaft erfordern gemäß EU-WRRL eine Modellierung der potenziellen Gegebenheiten im anthropogen weitgehend unbeeinflussten Zustand. Fischregionsspezifische Artenzusammensetzungen werden dabei durch lokale Besonderheiten ergänzt (z.b. Niederungs- / Tieflandverhältnisse). Als Grundlage dienen historische und aktuelle Quellen, Expertisen und ggf. raumbezogene Modelle. Eine flächendeckende Modellierung der Referenz-Fischartengemeinschaften liegt für die Vorranggewässer Brandenburgs sowie die im WRRL- Monitoring befindlichen Fließgewässer digital (als EXCEL-Datei) vor und ist beim LUGV bzw. IFB erhältlich. 10

11 1. Referenzartenzahl gesamt: Berücksichtigt alle potenziell vorkommenden Fisch- und Rundmaularten. Hohe Artenzahlen führen dabei zu einer hohen Priorität. Tendenziell sind die Referenz-Fischgemeinschaften der Unterläufe zumeist artenreicher. Die betreffende Referenzartenzahl der Vorranggewässer ist im Teil I des Landeskonzeptes zur Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit aufgeführt (vgl. ZAHN et al. 2010). 2. Referenzartenzahl Langdistanz-Wanderfischarten (LDWF): Berücksichtigt folgende potenziell vorkommenden Arten: Aal, Fluss- und Meerneunauge, Lachs, Maifisch, Meerforelle, Nordsee-und Ostseeschnäpel, Stör. Hohe Artenzahlen führen dabei zu einer hohen Priorität. Die Artenliste entspricht den überregionalen Zielarten bei der Ausweisung der Brandenburgischen Vorranggewässer nach ZAHN et al. (2010) und ähnelt den fachlichen Ansätzen von SCHOLLE et al. (2008 bzw. 2009) und SCHOLTEN et al. (2010). 3. Referenzartenzahl potamodrome Arten: Berücksichtigt alle potenziell vorkommenden, potamodrom wandernden Fischarten (WF) - Aland, Äsche, Bachforelle, Bachneunauge, Barbe, Döbel, Elritze, Groppen (West- und Baltische Gr.), Gründling, Hasel, Nase, Quappe, Rapfen, Schneider, Stint (Fluss- oder Binnen-), Weißflossen-/ Strom-Gründling, Zährte, Zope. Die Artenliste entspricht dabei den regionalen Zielarten bei der Ausweisung der Brandenburgischen Vorranggewässer nach ZAHN et al. (2010) und ähnelt den fachlichen Ansätzen von SCHOLLE et al. (2008 bzw. 2009) und SCHOLTEN et al. (2010). 4. Referenzartenzahl FFH-Arten: Berücksichtigt alle potenziell vorkommenden FFH-Arten - Äsche, Bachneunauge, Barbe, Bitterling, Finte, Flussneunauge, Groppe, Lachs, Maifisch, Meerneunauge, Nordseeschnäpel, Ostseeschnäpel, Rapfen, Schlammpeitzger, Steinbeißer, Stör, Weißflossengründling (= Arten der Anhänge 2, 4, 5). Die Bewertung des Potenzial (Pos. 1-4) wird des Weiteren durch die Artenzahlen der aktuellen Fischgemeinschaft (Pos. 5-8) ergänzt. Sie bilden zugleich den aktuellen fischökologischen Wert des s ab und können dabei auch im Referenzzustand / HÖP vorhanden sein. Unberücksichtigt bleiben i.d.r. allochthone bzw. gebietsfremde / nicht heimische Arten. Es wird somit analysiert, wie viele Arten, für die ein Vorhandensein im Referenzzustand angenommen wird, auch aktuell vorhanden sind. Die Artenlisten entsprechen denen aus Pos Informationen zum aktuellen Vorkommen der Fisch- und Rundmaularten sind beim LUGV bzw. IFB erhältlich. 5. aktuelle Artenzahl gesamt: 6. aktuelle Artenzahl Langdistanz-Wanderer: 7. aktuelle Artenzahl potamodrome Arten: 8. aktuelle Artenzahl FFH-Arten: Als dritter Aspekt der fischökologischen Bewertung wird das Ergebnis des fibs (fischbasiertes Bewertungssystem = Pos. 9) einbezogen. Für zahlreiche Fließgewässer-Messpunkte Brandenburgs erfolgte im Zuge des EU-WRRL-Monitorings bereits eine Bewertung anhand des fibs. Diese liefert neben der Beurteilung des Fischbestandes am Messpunkt bzw. in den Messpunktteilstrecken oft auch Hinweise zur Situation im, in strecken bzw. Oberflächenwasserkörper. Die obige Analyse der Artenzahlen betrachtet überwiegend Wanderarten und damit die Situation der ökologischen Durchgängigkeit. Das fibs bewertet zusätzlich aber auch strukturelle Defizite des s, Störungen im Nahrungsgefüge (z.b. Ernährungstypen, Räuber-Beute-Verhältnisse), im Fortpflanzungspotenzial (z.b. Laichertypen) sowie im Populations- und Bestandsaufbau (z. B. Alter, Dominanzverhältnisse). mit schlechter Bewertung erhalten daher meist auch eine niedrigere Priorität, da in diesem Fall bei Wiederherstellung der Durchgängigkeit oft auch nur von geringen positiven Effekten ausgegangen werden kann. Ausnahme können jedoch mit wichtiger ökologischer Vernetzungsfunktion bilden. Die Vorgehensweise ähnelt auch hier den fachlichen Ansätzen von SCHOLLE et al. (2008 bzw. 2009), wobei die Klassen übernommen wurden Priorität des s: Die Einschätzung der fischökologischen Bedeutung des s erfolgt anhand des Teil I des Landeskonzeptes (ZAHN et al. 2010). 2. Durchgängigkeit für die Zielarten (ZA) der Referenz: Hier erfolgt eine Einschätzung der Durchgängigkeit des gesamten s für die Zielarten der Referenz. Querbauwerke in ansonsten eher durchgängigen n haben dabei eine hohe 11

12 Priorität. Die Vorgehensweise ähnelt ebenfalls den fachlichen Ansätzen von SCHOLLE et al. (2008 bzw. 2009). 3. Durchgängig für ZA aktuell: Hier erfolgt eine Einschätzung der Durchgängigkeit des gesamten s für die aktuell vorkommenden Zielarten. Querbauwerke in ansonsten eher durchgängigen n haben dabei eine hohe Priorität. Die Vorgehensweise ähnelt ebenfalls den fachlichen Ansätzen von SCHOLLE et al. (2008 bzw. 2009). 5. Erschließung von strecken: Bewertet die Gesamtlänge des durch die Maßnahmen hindernisfrei zu gestaltenden s. Diese umfasst die Strecke vom nächsten undurchgängigen Bauwerk unterhalb bis zum nächsten undurchgängigen Bauwerk oberhalb. Eine Erschließung langer durchgängiger Strecken hat dabei eine hohe Priorität. Die Vorgehensweise ähnelt auch hier den fachlichen Ansätzen von SCHOLLE et al. (2008 bzw. 2009), wobei die Klassen übernommen wurden. Bei den Prozentangaben im Entscheidungsschema handelt es sich um Richtwerte, sodass die Grenzen auch fachlich modifiziert werden können, um eine plausible Einschätzung des jeweiligen Standortes zu erzielen. 6. Erschließung von Fließgewässerhabitaten: Hier erfolgt eine Abschätzung der erschließbaren Habitatanteile für die Zielarten oberhalb des Querbauwerkes (i.d.r. Laichhabitate). Eine Erschließung großer Habitatanteile hat dabei hohe Priorität. Weitere, oberhalb liegende Bauwerke bleiben unberücksichtigt! Die Angaben können nur als Schätzwerte verstanden werden. Die Vorgehensweise ähnelt auch hier den fachlichen Ansätzen von SCHOLLE et al. (2008 bzw. 2009). So kann z.b. zeitlich betrachtet eine Vernetzung naturnaher Oberlaufbereiche ökologisch wertvoller sein, als die Herstellung der linearen Durchwanderbarkeit zum nächst größeren Vorfluter. 7. Verzweigungsgrad: Der Verzweigungsgrad des s als Parameter für die fischökologische Bedeutung gibt Auskunft über die hierarchische Stellung des s im jeweiligen Flusssytem sowie die Lage im Biotopverbundsystem (vom Meer aus betrachtet). Fließgewässer mit niedrigem Verzweigungsgrad haben ein hohes Potenzial für das Vorkommen von Langdistanz-Wanderfischarten oder einer artenreichen Fischgemeinschaft und somit eine höhere Priorität bei der Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit. Der Verzweigungsgrad der Vorranggewässer ist im Teil I des Landeskonzeptes aufgeführt (vgl. ZAHN et al. 2010) und kann in gleicher Weise auch auf andere strecken angewendet werden. Den Strömen (Elbe, Oder + Oderhaff) wurde hier der Verzweigungsgrad 1 zugeordnet. 8. Hydrologische Zustandsklasse: Bei der hydrologischen Zustandsklasse handelt es sich um einen landesspezifischen Parameter, der i.r. bei der aktuellen Bearbeitung der entwicklungskonzepte (GEK) im Zuge der Umsetzung der EU-WRRL erhoben wird. Er beinhaltet Angaben zur Kontinuität der Abflüsse, zu den Fließgeschwindigkeiten und Wassertemperaturen in den jeweiligen abschnitten und liefert so auch Hinweise zu den hydraulischen und ökologischen Potenzialen bei der Wiederherstellung der Durchgängigkeit bzw. entwicklung. mit mäßigen bis sehr guten Zustandsbedingungen erhalten eine höhere Priorität, da sie auch bessere Gestaltungs- bzw. Entwicklungspotenziale aufweisen. Die Methodik der Zustandsklassenerhebung ist im LUGV Brandenburg, Referat Ö-4 erhältlich. 9. Fließgewässer-Schutzwert: Der Fließgewässer-Schutzwert ist ebenfalls ein landesspezifischer Parameter und Ergebnis des Fließgewässer-Schutzsystems von Brandenburg (vgl. SCHARF et al. 1998). Hierbei indizieren strecken mit hohem Schutzwert (= geringer Zahlenwert) zugleich ein hohes Maß verfügbarer Fließgewässerhabitate und somit eine hohe Priorität bei der Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit. Darüber hinaus ist hier auch die Bedeutung des jeweiligen Fließgewässers im Biotopverbundsystem Brandenburgs aufgeführt. Schutzwert und Verbund-Bedeutung sind u.a. auch im Teil I des Landeskonzeptes ausgewiesen (vgl. ZAHN et al. 2010). 10. Strukturgüte: Die Einschätzung der aktuellen Strukturgüte erfolgt z.z. im Vor-Ort-Verfahren bei der Bearbeitung der entwicklungskonzepte und liegt somit sukzessive vor. Überblicksergebnisse finden sich im LUIS ( Grundsätzlich sollte sowohl die überwiegende Strukturgüte im erschließbaren Abschnitt als auch im Gesamtgewässer betrachtet werden. Hierbei führt ein mäßiger bis sehr guter Strukturzustand auch zu einer höheren Priorität. Die Vorgehensweise ähnelt auch hier den fachlichen Ansätzen von SCHOLLE et al. (2008 bzw. 2009), wobei die Klassen übernommen wurden. 11. Wasserqualität (Modul Saprobie): Die Einschätzung der biologischen Wasserqualität liegt noch nicht flächendeckend für Brandenburg vor und erfolgt sukzessive im Zuge des EU-WRRL-Monitorings. Überblicksergebnisse finden 12

13 sich aber im LUIS ( Anhand der Wasserqualität wird deutlich, welche Fließgewässer bereits über hinreichend gute Umweltbedingungen verfügen und ein sicheres Überleben sensibler (wandernder) Fließgewässerfischarten gewährleisten können. mit einer hohen Wasserqualität (= geringer Zahlenwert) erhalten somit auch eine höhere Priorität Bauwerk 1. Bauwerkskette unterhalb: Hier wird die Bedeutung der Durchgängigkeit am Bauwerk bezüglich der Erreichbarkeit von unterhalb eingeschätzt. Für Bauwerke, die von vielen Zielarten erreicht werden können, ist die Herstellung der Durchgängigkeit besonders wichtig. 2. Lage zu Schlüsselhabitaten: Für Querbauwerke unterhalb bzw. innerhalb von fischökologisch bedeutsamen Habitaten ist der ökologische Zugewinn hoch und daher die Gewährleistung der Durchgängigkeit besonders wichtig. 3. Bauzustandsklasse: Die Bauzustandsklasse ist ein landesspezifischer Parameter. Hierbei wurde im Rahmen der Umsetzung der LUGV-Richtlinie für die Bauzustandsbeurteilung (Referat W-6; 2002) jedes Bauwerk hinsichtlich seines aktuellen baulichen Zustandes bewertet und mit einem Zahlenwert versehen. Anlagen in schlechtem baulichem Zustand (= hoher Zahlenwert) haben eine hohe Priorität für die Wiederherstellung / Umgestaltung des Bauwerkes und damit einhergehend auch für die Durchgängigkeit. Bei den Anlagen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung wurden entsprechende Angaben bzw. Hinweise im Zuge der BfG-Priorisierung bzw. aufgrund aktueller Planungen berücksichtigt. 4. Durchgängigkeit des Querbauwerks: Geprüft wird hierbei, ob das Querbauwerk selber für die ausgewiesenen Bemessungsfischarten der Referenz durchgängig ist. Berücksichtigt werden sollten dabei sowohl großwüchsige Arten (z.b. Stör, Wels, Hecht, Barbe, Lachs, Blei) als auch sohlorientiert wandernde Kleinfischarten (v.a. Schlammpeitzger, Schmerle, Steinbeißer, Bachneunauge, Groppe). Aufgrund der Niederungsverhältnisse sind diese nicht zwingend zugleich die Zielarten aus Sicht des Wanderverhaltens (vgl. ZAHN et al. 2010). Ein ökologisch voll durchgängiges Querbauwerk erhält keine Priorität, weil es kein wirksames Hindernis darstellt. Daher handelt es sich um ein potenzielles Ausschlusskriterium zur Priorisierung. Bei Angabe von "vollständig" sollte stets auch ein fachlicher Nachweis vorliegen. Die Vorgehensweise ähnelt hier den fachlichen Ansätzen von SCHOLTEN et al. (2010). 5. Durchgängigkeit der Fischwanderhilfe (FWH): Geprüft wird hier, ob das Querbauwerk über eine voll funktionstüchtige FWH verfügt. Grundlage der Einschätzung sind ebenfalls die ausgewiesenen Bemessungsfische (s.o.). Weitere Maßnahmen sind nicht erforderlich bzw. können ausgeschlossen werden, wenn für die FWH eine gute / sehr gute Funktion fachlich nachgewiesen wurde. Auch hier ähnelt die Vorgehensweise den fachlichen Ansätzen von SCHOLTEN et al. (2010). Grundsätzlich muss die ökologische Durchgängigkeit in beide Wanderungsrichtungen (auf- und abwärts) gewährleistet werden. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die Anordnung der hydraulisch wirksamen Anlagen gelegt werden. Das bedeutet z.b. für Abflussteilungen, dass prinzipiell jeder Abflussweg mit einer entsprechenden FWH auszustatten ist. Maßgeblich für die Bemessung (Bemessungsfische) ist hierbei die jeweils verfügbare Abflussmenge am Bauwerk. 6. Wasserkraftnutzung: Bei einer existierenden (oder geplanten) Wasserkraftanlage (WKA) existieren besondere Anforderungen an die Sicherung / Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit sowie an den Tierschutz. Eingeschätzt wird hier, ob sowohl der rechtsverbindliche Fischschutz als auch eine nachweislich funktionstüchtige Fischableitung vorhanden sind. Bewertungsgrundlage sind auch hier zum einen die Bemessungsfische, zum anderen aber auch die Zielarten (vgl. ZAHN et al. 2010)! Die ebenfalls erforderliche Fischwander- bzw. aufstiegshilfe wird gesondert bewertet (s.o.) Für die weitergehende Priorisierung wird dann die Nutzung entsprechender Modifikatoren vorgesehen bzw. empfohlen Formelle Aspekte 1. Vorranggewässer: Hier fließen gesondert nochmals die Ergebnisse des Teil I des Landeskonzeptes mit der Einschätzung der ökologischen Bedeutung des jeweiligen s ein (vgl. ZAHN et al. 2010). 2. Laufende Maßnahmenprogramme: 13

14 Bestehende Programme bzw. Projekte in Verbindung mit Biotopverbundaspekten im (z.b. Wiederansiedlungsprojekte) steigern die Priorität in Abhängigkeit von der Anzahl der Zielarten. Aber auch oberliegende Programme können zählen. Die Vorgehensweise ähnelt hier ebenfalls den fachlichen Ansätzen von SCHOLLE et al. (2008 bzw. 2009), wobei die Klassen übernommen wurden. 3. Synergien: Treten durch die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit Synergien mit anderen naturschutzfachlichen oder fischereilichen Belangen oder Maßnahmen auf, steigern sie die Priorität der Maßnahmen. Die Vorgehensweise ähnelt auch hier den fachlichen Ansätzen von SCHOLLE et al. (2008 bzw. 2009). 4. Kollisionen mit rechtlichen Vorgaben des Hochwasserschutzes (HWS): Kollidieren die für eine Herstellung der Durchgängigkeit notwendigen Maßnahmen mit den rechtlichen Vorgaben der EU-Hochwasserschutz-Richtlinie, sind zumeist sehr standortspezifische Fragen zu klären bzw. Lösungen zu suchen. Das Erfordernis wird im Entscheidungsschema jeweils automatisch angezeigt. Die Umsetzbarkeit wird dann im Rahmen der rechtlichen Bedingungen ähnlich wie bei SCHOLLE et al. (2008 bzw. 2009) geprüft. 5. Kollisionen mit rechtlichen Vorgaben zur Aquakultur: Würde die Wiederherstellung der Durchgängigkeit dazu führen, dass oberliegende zertifizierte Aquakulturanlagen nicht mehr seuchenfrei im Sinne EU-Aquakultur-Richtlinie sind, werden standortspezifische Lösungen bzw. Festlegungen erforderlich. Diese Fälle werden daher zunächst mit einem Ausschlusskriterium belegt, d.h. die Wiederherstellung der Durchgängigkeit erhält vorerst keine Priorität. Im Rahmen gesonderter fachlicher Expertisen und behördlicher Entscheidungen sind dann die standortspezifischen Prioritäten (ökologische Durchgängigkeit / Seuchenfreiheit) festzulegen Finanzielle Aspekte (Kosten-Effizienz) 1. Kosten: Hier erfolgt eine sehr grobe Abschätzung der Kosten für die Herstellung der Durchgängigkeit, wobei technische Anlagen i.d.r. teurer sind als naturnahe Lösungen. Generell führen dabei niedrigere Kosten zu einer höheren Priorität. Die Vorgehensweise ähnelt hier ebenfalls den fachlichen Ansätzen von SCHOLLE et al. (2008 bzw. 2009), wobei die Klassen übernommen wurden. 2. Unterhaltungsaufwand: Hier erfolgt eine grobe Abschätzung der dauerhaft anfallenden Aufwendungen / Kosten für die Gewährleistung der Durchgängigkeit an der jeweiligen Anlage. Generell führt dabei ein geringerer Unterhaltungsaufwand zu einer höheren Priorität. Die Vorgehensweise ähnelt auch hier den fachlichen Ansätzen von SCHOLLE et al. (2008 bzw. 2009), wobei die Klassen übernommen wurden. Eine Einschätzung der Effizienz zwischen dem Kosten- und Unterhaltungsaufwand und dem ökologischen Nutzen erfolgt dabei indirekt innerhalb des Berechnungsverfahrens. 4.3 Das Berechnungsverfahren Die Berechnung der Priorität beruht auf 25 Kriterien. Für jedes Kriterium kann einer von drei Zuständen ausgewählt werden. Je nach Auswahl werden dabei 1 (niedrige), 3 (mittlere) oder 5 (hohe Priorität) Punkte vergeben. Die Kriterien werden in drei Gruppen eingeordnet: Fischökologie: 9 Kriterien : 10 Kriterien Bauwerk: 6 Kriterien Innerhalb der drei Kriteriengruppen werden alle Einzelkriterien gleichberechtigt verrechnet. Eine Wichtung ist dabei fachlich nicht begründbar. Für jede Gruppe wird anhand der Kriterien ein EQR (ecological quality ratio) berechnet und als Prozentzahl angegeben: EQR = Summe - Minimalwert / (Maximal - Minimalwert) Dabei entspricht der Wert 100 % der höchsten Priorität. Dieser ist nicht gleichbedeutend mit einem EQR von 1 nach EU-WRRL, der einen sehr guten Zustand beschreibt. 14

15 Die Prioritäten der drei Gruppen werden als Mittelwert zusammengefasst und ergeben so eine Gesamtpriorität. Die Einzelprioritäten werden gleichberechtigt behandelt und nicht gewichtet. Wiederum ist 100 % die höchste erreichbare Priorität. Im Bereich der Modifikatoren gibt es zwei Gruppen: Formale Aspekte (4 Kriterien) Finanzielle Aspekte (2 Kriterien) Die Gruppenbewertung erfolgt hier ebenfalls als EQR Wert. Der Gesamt-Modifikator wird als Mittelwert berechnet. Bei der Einschätzung der Aussagekraft der Modifikatoren ist zu berücksichtigen, dass wenige Kriterien einen großen Einfluss haben können, insbesondere bei den finanziellen Aspekten. Mit diesem wird dann eine modifizierte Priorität berechnet, die den Mittelwert aus (fachlicher) Priorität und dem Modifikator darstellt. Grundsätzlich ist die fachliche Priorität als Kennzahl vorzuziehen. Die nach formalen und finanziellen Aspekten modifizierte Priorität kann jedoch Hinweise auf Besonderheiten liefern. Beim Vergleich von Bauwerken sollte auf Unterschiede in der Reihenfolge der fachlichen und der modifizierten Prioritäten geachtet werden. In den Testanwendungen trat ein Fall auf, in dem eine eingeschränkt funktionierende Wanderhilfe zu einer geringen fachlichen Priorität führte, da bereits eine gewisse Passierbarkeit gegeben war. Durch geschätzte geringe Kosten der Verbesserung der Aufstiegsmöglichkeiten ergab sich aber eine hohe modifizierte Priorität. Ob in diesem Fall aber eine Verbesserung vorhandener Anlagen insgesamt sinnvoller ist, als der Neubau an anderer Stelle kann nur mit genauer Kenntnis der Kosten und der Gegebenheiten abgeschätzt werden. In einem abschließenden Schritt ist es daher möglich eine sogenannte plausibilisierte Priorität anzugeben. Hierbei kann ein entsprechend geeigneter Experte eine Wahl treffen, ob die fachliche oder die modifizierte Plausibilität angemessen erscheinen. Es kann zudem eine Änderung der Prioritätseinschätzung vorgenommen werden, diese sollte allerdings begründet werden. Die Möglichkeit der Plausibilisierung durch Expertenkenntnis sollte so lange beibehalten werden, bis das Verfahren ausreichend getestet worden ist. In einem ersten Schritt werden hier zunächst die Brandenburgischen Querbauwerke in den Bundeswasserstraßen getestet. Inwieweit die Priorisierung auch landesweit plausible Ergebnisse erzielt, muss in der weiteren Projektbearbeitung (Teil III) geprüft werden. 5. Priorisierung der Querbauwerke der WSV aus Sicht Brandenburgs Unter Berücksichtigung des Teil I des Landeskonzeptes zur ökologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer Brandenburgs (ZAHN et al. 2010) sowie der Ergebnisse der jeweiligen Bearbeitung des brandenburgischen Entscheidungsschemas ergibt sich für die 41 relevanten Querbauwerke im Verantwortungsbereich der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes aus fischökologischer Sicht nachfolgende Prioritätenzuordnung (Tab. 2; Abb. 3). Die jeweilige Entscheidung basierte dabei zunächst auf dem Ergebnis der 3 Kriterien-Blöcke. Anhand der Modifikatoren wurde deutlich, dass durch formelle (z.b. Hochwasserschutz), bauliche bzw. finanzielle Zwänge (z.b. Anlagenzustand / Anlagenbestand) auch eine andere Reihung möglich ist, die einer entsprechenden Entscheidung der zuständigen Verwaltungen bzw. Behörden bedarf. Grundsätzlich ergab sich bislang ein überwiegend plausibles bzw. nachvollziehbares Ergebnis. Bei Anlagen mit Prüf -Vermerk sind behördliche Entscheidungen hinsichtlich der Abflussregulierungen, erforderlicher Renaturierungsmaßnahmen (v.a. Anbindung von Altläufen) oder neuer Querungsbauwerke (Düker) erforderlich. Sind diese nicht realisierbar, müssten die betreffenden Stauanlagen gemäß ihrer Lage im (von der Mündung aus gesehen) in die jeweilige Reihenfolge zusätzlich eingebunden werden. Für einige Anlagen wären dann u.u. auch weitere Anlagen im Staugürtel zu berücksichtigen (z.b. Wehr / Schleuse Malz für Schleuse Lehnitz). Stauanlagen in den Zuflüssen zu den prioritären Fließgewässern (hier v.a. Havel und Spree) sollten, sofern das Berechnungsergebnis der Reihung widerspricht oder nicht Fragen zum baulichen Zustand dagegenstehen, stets nachrangig behandelt werden. Weitergehende Erläuterungen zur Prioritätseinstufung bzw. zur Ausweisung keine Durchgängigkeit finden sich ggf. bei den Einzeldarstellungen zu den Standorten in Kapitel 7. Die bearbeiteten Entscheidungsschemata sind im ANHANG dargestellt und liegen als EXCEL-Datei vor. 15

16 Tab. 2: Vorschlag für die Prioritätszuordnung bzw. Maßnahmenreihung für die Staustufen der Brandenburgischen Bundeswasserstraßen Nr. QBW QBW- ID km Dringlichkeit Dringlichkeit (IFB) (gem. BfG-1697 i. A. an Teil 1 + ANHANG III) Priorität- Fischökologie [%] Priorität- [%] Priorität- Bauwerk [%] Priorität 1 - Mittel [%] Modifikator 1 [%] Modifikator 2 [%] Modifizierung - Mittel [%] 1 Dahme-Wasserstraße Neue Mühle 6 9,5 z. p. 1) mittel Dahme 1 2 Elbe-Havel-Kanal (Woltersdorfer Altkanal) Wusterwitz ,7 gering prüfen E-H-K prüfen 3 Finowkanal Liepe 71 88,9 mittel mittel Finow prüfen 4 Finowkanal Stecher 70 84,4 mittel mittel Finow prüfen 5 Finowkanal Ragöse 69 81,0 mittel mittel Finow prüfen 6 Finowkanal Eberswalde 68 77,9 mittel mittel Finow 3 7 Finowkanal Kupferhammer 67 75,9 gering mittel Finow 4 8 Finowkanal Drahthammer 66 73,9 gering mittel Finow 5 9 Finowkanal Wolfswinkel 65 72,9 gering mittel Finow 6 10 Finowkanal Heegermühle 64 71,0 gering mittel Finow prüfen 11 Finowkanal Schöpfurth 63 67,5 gering mittel Finow 2 12 Havel-Oder-Wasserstraße Hohensaaten West (Alte Oder / Finow) ,9 z. p. 1) hoch Finow 1 13 Havel-Oder-Wasserstraße Lehnitz / Sachsenhausen 85 28,6 mittel mittel Havel 7 14 Havel-Oder-Wasserstraße Spandau 347 0,6 mittel mittel Havel Lychener Himmelpfort 117 0,2 gering gering Woblitz 1 16 Obere Havel-Wasserstraße Steinhavel ,6 gering gering Havel Obere Havel-Wasserstraße Fürstenberg ,7 z. p. 1) gering Havel Obere Havel-Wasserstraße Bredereiche ,9 mittel mittel Havel Obere Havel-Wasserstraße Regow ,2 mittel mittel Havel Obere Havel-Wasserstraße Zaaren ,1 mittel mittel Havel 9 21 Obere Havel-Wasserstraße Schorfheide ,6 mittel mittel Havel Obere Havel-Wasserstraße Zehdenick ,0 mittel mittel Havel 8 23 Obere Havel-Wasserstraße Bischofswerder 238 4,5 mittel prüfen Havel prüfen 24 Obere Havel-Wasserstraße Liebenwalde ,3 mittel prüfen Havel prüfen 25 Spree-Oder-Wasserstraße Charlottenburg 298 6,3 hoch hoch Spree 1 26 Spree-Oder-Wasserstraße Mühlendamm ,8 mittel hoch Spree 2 27 Spree-Oder-Wasserstraße Schl. Wernsdorf / Große Tränke ,6 z. p. 1) hoch Spree 3 28 Spree-Oder-Wasserstraße Fürstenwalde ,7 mittel hoch Spree 4 29 Templiner Templin ,3 z. p. 2), "gering" gering Templiner Wasser 2 30 Templiner Kannenburg 307 3,6 z. p. 2), "gering" gering Templiner Wasser 1 31 Untere Havel-Wasserstraße (Spandau-Plaue) Vorstadtschl. Brandenburg ,5 z. p. 1) hoch Havel 6 32 Untere Havel-Wasserstraße (Plaue -Elbe) Bahnitz ,0 z. p. 1) hoch Havel 5 33 Untere Havel-Wasserstraße (Plaue -Elbe) Rathenow ,6 hoch hoch Havel 1 34 Untere Havel-Wasserstraße (Plaue -Elbe) Grütz ,0 hoch hoch Havel 4 35 Untere Havel-Wasserstraße (Plaue -Elbe) Garz ,0 hoch hoch Havel 3 36 Untere Havel-Wasserstraße (Plaue -Elbe) Quitzöbel ,1 hoch hoch Havel 2 37 Wentower Marienthal / Tornow 400 0,1 gering gering Wentow-Kanal 1 1 Finowkanal Grafenbrück 62 63,3 keine keine Durchg. 0 2 Landwehrkanal Unterschleuse Berlin 115 1,6 z. p. 2), "gering" keine Durchg. 0 3 Landwehrkanal Oberschleuse Berlin ,6 z. p. 2), "gering" keine Durchg. 0 4 Rüdersdorfer Woltersdorf 249 3,8 z. p. 2), "gering" gering Rüdersdorfer Mfl. 1 5 Storkower Kummersdorf ,3 z. p. 2), "gering" gering Storkower K. 1 6 Storkower Storkow ,8 z. p. 2), "gering" gering Storkower K. 2 7 Storkower Wendisch Rietz ,8 z. p. 2), "gering" gering Storkower K. 3 8 Teltowkanal Kleinmachnow 306 8,3 z. p. 2), "gering" keine Durchg. 0 9 Werbelliner Rosenbeck 314 6,1 z. p. 2), "gering" keine Durchg Werbelliner Eichhorst 315 8,7 z. p. 2), "gering" keine Durchg. 0 1 Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal Plötzensee k.a. 7,5 k.a. keine Durchg. 0 2 Finowkanal Ruhlsdorf k.a. 59,2 k.a. keine Durchg. 0 3 Finowkanal Leesenbrück k.a. 61,1 k.a. keine Durchg. 0 4 Havelkanal Schönwalde k.a. 8,8 k.a. keine Durchg. 0 5 Neuhauser Speisekanal Neuhaus k.a. 2,8 k.a. keine Durchg. 0 6 Oder-Spree-Kanal Kersdorf k.a. 89,7 k.a. keine Durchg. 0 7 Oder-Spree-Kanal Schachtschl. Eisenhüttenstadt k.a. 127,3 k.a. keine Durchg. 0 8 Oder-Havel-Kanal Ostschl. Hohensaaten k.a. 92,7 k.a. keine Durchg. 0 9 Oranienburger Kanal Pinnow k.a. 22,5 k.a. keine Durchg Rheinsberger Wolfsbruch k.a. 2,4 k.a. keine Durchg Schwedter Querfahrt Schwedt k.a. 0,4 k.a. keine Durchg. 0 Priorität modif. [%] Reihung je (Vorschlag) 16

17 Abb. 3: Vorschlag zur Dringlichkeit der Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit aus der Sicht des Landes Brandenburg (Überblick) 17

18 6. Querbauwerke ohne Erfordernis der ökologischen Durchgängigkeit Die großen Wasserscheiden der jetzigen Form und somit die großen Flusseinzugsgebiete Deutschlands Rhein/Main, Donau, Elbe, Oder, Weser und Ems sowie die kleineren Einzugsgebiete Maas, Schlei, Trave, Eider, Warnow und Peene bildeten sich erst nach dem Abschmelzen der Gletscher der letzten Eiszeit. Erst zu dieser Zeit, also vor ca Jahren, wurde der genetische Austausch zwischen den Einzugsgebieten unterbunden. Durch die unterschiedliche Ökologie der systeme griffen unterschiedliche Selektionsmechanismen. Hinzu kommen Prozesse wie Mutation und Gendrift (zufälliger Verlust oder Erwerb von Genotypen). Dadurch konnten sich Arten und Populationen differenzieren (BAER et al. 2007). Das natürliche Vorkommen gleicher Arten in unterschiedlichen systemen deutet darauf hin, dass diese Art schon seit langer Zeit weit verbreitet war - z. B. die Bachforelle. Sie kommt heute in fast allen deutschen Einzugsgebieten vor und muss daher schon vor langer Zeit ein großes Verbreitungsgebiet gehabt haben. Demgegenüber bildeten sich in einigen systemen endemische, d.h. nur in einem begrenzten Gebiet vorkommende Arten aus. So sind z.b. Schrätzer und Zingel ausschließlich im Donauraum verbreitet, diese Arten müssen also schon vor der letzten Eiszeit ein relativ kleines Verbreitungsgebiet gehabt haben (BAER et al. 2007). Die meisten Fischarten passen sich an die spezifischen Bedingungen ihrer jeweiligen Umwelt teilweise so stark an (z.b. Temperaturregime zur Laichzeit), dass sie sich im Verlauf der Evolution auch genetisch von Vertretern der gleichen Art unterscheiden. Kreuzen sich in diese lokalen Bestände Fische von weit entfernten Herkünften ein, können diese komplizierten Anpassungsmechanismen ins Wanken geraten, da am Herkunftsort der Fremd -Fische u. U. ganz andere Milieubedingungen herrschten. Aus Sicht des Artenschutzes wird darum angestrebt, den evolutionären Urzustand der Arten im jeweiligen Flussgebiet möglichst zu erhalten bzw. regional angepasste Populationen zu schützen. Daher werden heute auch künstliche Wasserwege, hier insbesondere die Schifffahrtskanäle, die natürlich getrennte Flussgebiete miteinander verbinden, fischökologisch sehr kritisch gesehen. Sie tragen nicht nur zur Überwindung dieser genetischen Differenzierungen bzw. Grenzen bei, sondern befördern auch die Einwanderung bzw. Ausbreitung ökologisch problematischer Neozoen. Durch das Eindringen fremder Gene und daran gekoppelter fremder Eigenschaften besteht stets die Gefahr, dass das bestehende, evolutionär entwickelte Gefüge nachhaltig beeinflusst wird oder ganz verloren geht. Die Effekte, die der Eintrag fremder Gene auslösen kann, sind schwer abzuschätzen (BAER et al. 2007). Die in Deutschland bestehende Gesetzgebung zielt auf den Erhalt der genetischen Vielfalt und der genetischen Identität von gewässertypischen Fischpopulationen ab. Deutschland hat sich, als Unterzeichner des Übereinkommens über die biologische Vielfalt vom 5. Juni 1992 in Rio de Janeiro (Convention on Biological Diversity - CBD), dazu verpflichtet, die Gefahren einer Verfälschung der Tieroder Pflanzenwelt durch Ansiedlung und Ausbreitung von Tieren und Pflanzen gebietsfremder Arten abzuwehren. Die dafür gültigen gesetzlichen Rahmenbestimmungen wurden im Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542; letzte Änderung vom BGBl. I S. 148) geregelt. Darüber hinaus beinhalten alle Fischereigesetze der Länder oder deren Ausführungsverordnungen bestimmte Regelungen, um die genetische Vielfalt und Identität heimischer Fischbestände zu bewahren. Die Beachtung genetischer Rahmenbedingungen bei der Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit bedeutet also auch, existierende Arten vor Einkreuzung zu schützen, vor allem aber, die natürlich gewachsene genetische Vielfalt innerhalb des gesamten Verbreitungsgebietes einer Art auch auf Ebene der Populationen zu respektieren und zu bewahren. Aus vorgenannten Gründen sollte die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit in künstlichen systemen, die eigentlich getrennte Flussgebiete miteinander verbinden, grundsätzlich verhindert werden. Brandenburg ist Bestandteil von zwei großen Flussgebieten der Elbe und Oder. Auch wenn die U- cker in das Oderhaff mündet, sollte u. E. ihr Einzugsgebiet stets gesondert betrachtet werden. Hinsichtlich der Bundeswasserstraßen besteht in Brandenburg bei folgenden systemen die Gefahr einer ökologisch negativen Überwindung genetischer Grenzen: Havel Oder Wasserstraße Finowkanal Elbe Havel Kanal (wegen direkter Anbindung des Mittellandkanals) Spree Oder - Wasserstraße Hinzu kommt, dass einige künstliche Kanäle bei fisch- und gewässerökologisch ungünstiger wasserwirtschaftlicher Beaufschlagung (Dotation) zu Konkurrenzgerinnen gegenüber den eigentlichen Fließgewässern werden. Da sie aber ausschließlich der Schifffahrt dienen und meist entsprechenden Rest- 18

19 riktionen unterliegen, sollte es nicht Ziel sein, sie als maßgebliche Wanderrouten der Fische zu favorisieren. Ausgehend davon ist für folgende 17 Querbauwerke in Tabelle 3 eine Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit nicht zu empfehlen oder sogar auszuschließen: Tab. 3: Querbauwerke ohne Erfordernis der ökologischen Durchgängigkeit Nr. QBW QBW_ID km 1 Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal Plötzensee k.a. 7,45 2 Finowkanal Grafenbrück 62 63,33 3 Finowkanal Ruhlsdorf k.a. 59,23 4 Finowkanal Leesenbrück k.a. 61,11 5 Havelkanal Schönwalde k.a. 8,75 6 Landwehrkanal Unterschleuse Berlin 115 1,60 7 Landwehrkanal Oberschleuse Berlin ,57 8 Neuhauser Speisekanal Neuhaus k.a. 2,75 9 Oder-Havel-Kanal Ostschl. Hohensaaten k.a. 92,66 10 Oder-Spree-Kanal Kersdorf k.a. 89,73 11 Oder-Spree-Kanal Schachtschl. Eisenhüttenstadt k.a. 127,30 12 Oranienburger Kanal Pinnow k.a. 22,50 13 Rheinsberger Wolfsbruch k.a. 2,37 14 Schwedter Querfahrt Schwedt k.a. 0,43 15 Teltowkanal Kleinmachnow 306 8,30 16 Werbelliner Rosenbeck 314 6,10 17 Werbelliner Eichhorst 315 8,70 Für die Bauwerke 16 und 17 (Werbelliner ) wäre u.u. ein interner Biotopverbund denkbar bzw. zu empfehlen. Bei den Querbauwerken in Tabelle 4 handelt es sich um Anlagen in Kanälen, bei denen bei einer entsprechenden Anbindung und Abflusskonzentration auf die zumeist parallel verlaufenden natürlichen bzw. entwicklungsfähigen Fließgewässerstrukturen oder Dükerung kreuzender / zufließender Nebengewässer ebenfalls auf eine Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit verzichtet werden könnte. Tab. 4: Querbauwerke mit potenziellem Verzicht auf ökologischen Durchgängigkeit Nr. QBW QBW_ID km Bemerkungen 1 Elbe-Havel-Kanal Wusterwitz ,7 bei Dükerung Ihle + Tuchheim- Parchener Bach 2 Finowkanal Heegermühle 64 71,01 bei Anbindung + Abfluss über Finow- Altarm 3 Finowkanal Ragöse 69 80,99 bei Anbindung / Entwicklung Alte Finow und Dükerung Ragöse 4 Finowkanal Stecher 70 84,39 bei Anbindung / Entwicklung Alte Finow und Dükerung Ragöse 5 Finowkanal Liepe 71 88,91 bei Anbindung / Entwicklung Alte Finow und Dükerung Ragöse 6 Havel-Oder- Wasserstraße 7 Obere Havel- Wasserstraße 8 Obere Havel- Wasserstraße 9 Spree-Oder- Wasserstraße Lehnitz 85 28,60 bei Anbindung + Abfluss Schnelle Havel und Dükerung Döllnfließ + Schönebecker Fließ Bischofswerder 238 4,50 bei Anbindung + Abfluss Schnelle Havel und Dükerung Döllnfließ + Schönebecker Fließ Liebenwalde ,30 bei Anbindung + Abfluss Schnelle Havel und Dükerung Döllnfließ + Schönebecker Fließ Schl. Wernsdorf ,60 bei Abfluss über Wehr Große Tränke Einen kartografischen Überblick zu den Empfehlungen der Tabellen 2-4 gibt Abbildung 4. 19

20 Abb. 4: Überblick zu den Querbauwerken der Brandenburgischen Bundeswasserstraßen mit Empfehlungen hinsichtlich der Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit 20

21 7. Standortanalysen und Gestaltungsvorschläge Die nachfolgende Standortanalyse erfolgt unter Berücksichtigung der Zielarten aus dem Landeskonzept Teil I (ZAHN et al. 2010) stets ausgehend von der Mündung. Alle fachlichen Empfehlungen basieren auf dem DWA-Merkblatt 509 (Entwurf 2010) sowie dem Handbuch Querbauwerke (DUMONT et al. 2005). Alle Daten und Informationen zu den Bauwerken werden in einer mit dem LUGV abgestimmten ACCESS-Datenbank verarbeitet. Sämtliche Standortfotos wurden digitalisiert und in einer EXCEL-Datei beschriftet bzw. zugeordnet. 7.1 Stauanlagen der Havel Wehr (Durchstichwehr) Quitzöbel Das Wehr liegt südöstlich von Quitzöbel und ist das nördlichste der Wehrgruppe Quitzöbel. Es dient zusammen mit dem Altarmwehr (Zuständigkeit: WSA Brandenburg) und dem Wehr Neuwerben (Zuständigkeit: LHW Magdeburg) der Stau- und Abflussregulierung der unteren Havel bis Garz, der Schifffahrt sowie dem Hochwasserschutz bzw. der Hochwasserentlastung in der Havel. Hierbei stellt das Wehr Neuwerben die eigentliche Havel-Mündung dar (= Planungsgrundlage für Wehr Gnevsdorf!). Über das Wehr Quitzöbel und das Wehr Gnevsdorf sollen v.a. ein Sommerstau für die Karthane-Niederung sowie eine hochwasserrelevante Verlängerung der Havel-Mündung realisiert werden. Das 1935/36 erbaute, unterströmte Schützenwehr (ca. 65 m breit) verfügt über 2 Wehrfelder (2 x 25 m, 8 m hoch). Die maximalen Pegeldifferenzen zwischen Ober- und Unterwasser liegen bei 1,3-1,4 m und im Mittel bei 0,5-0,6 m (UW: 22,62 m; OW: 23,16m ü NN). Der Mittelwasserabfluss (MQ) beträgt am Standort ca. 110,00 m³/s, der Niedrigwasserabfluss (NQ = Q30) ca. 30,30 m³/s und der Hochwasserabfluss (HQ = Q330) ca. 194,00 m³/s (SCHOLTEN et al. 2010). Diese Angaben erscheinen im Vergleich zu den Angaben des kundlichen Jahrbuchs für den Pegel Havelberg widersprüchlich. Für den Zeitraum werden bezogen auf das Abflussjahr folgende Angaben gemacht: NQ 11,5 m³/s; MNQ 18,8 m³/s; MQ 103 m³/s; MHQ 215 m³/s; HQ 324 m³/s (LUA BRAN- DENBURG 2007)! Eine hydraulische Beschränkung für die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit besteht am Standort nicht! Abb. 5: Lage des Wehres Quitzöbel (sö davon: Altarmwehr + Wehr Neuwerben) Für Fische und Wirbellose ist das Wehr derzeit als nicht passierbar zu bewerten! Sowohl Wehr als auch Fischpass sind baulich in einem maroden Zustand. Auf der linken Wehrseite befindet sich z.z. ein technischer Fischpass (Beckenpass als Vertikalschlitzpass rekonstruiert). Die Fischwanderhilfe (FWH) ist ca m lang, weist Beckenlängen von ca. 2-3 m, Beckenbreiten von ca. 1,0-1,2 m sowie Durchlassbreiten von ca cm auf. Generell ist sie für das system bezüglich der 21

22 erforderlichen Bemessung und Durchflüsse stark unterdimensioniert. Als besonders kritisch wird die Anordnung der FWH im Ober- und Unterwasser gesehen. Der Einstieg hat zwar eine relativ gute Position jedoch einen ungünstigen Mündungswinkel (90 ) und der Ausstieg mündet ebenfalls mit 90 unmittelbar oberhalb des Wehrschützes. Infolge der schachtartigen Ausführung und schlechten Zugänglichkeit herrschen darüber hinaus offensichtliche Unterhaltungsdefizite, da einige Schlitze verstopft waren. Die FWH ist somit vermutlich nur sehr eingeschränkt auffindbar und passierbar und nach fachlichen Bewertungskriterien wahrscheinlich als nicht funktionstüchtig zu beurteilen. Abb. 6: Wehr Quitzöbel (rechts: rekonstruierter Vertikal-Schlitzpass) Da das Wehr im Zusammenhang mit dem Wehr Gnevsdorf zu betrachten ist und nicht die Mündung der Havel darstellt, sollte sich die Dimensionierung einer neuen FWH sowohl an den Fachvorgaben als auch an der FWH-Dimensionierung von Gnevsdorf orientieren (siehe Tab. 5). Tab. 5: FWH-Bemessungsvorschlag für Wehr Quitzöbel Havel-Unterlauf Stauanlage (QBW) Fließgewässertyp 20 Fischregion Bemessungsfische Durchstichwehr Quitzöbel Bleiregion Wels, Blei, Hecht, Zander, Barbe, Maifisch, Schnäpel, Lachs, (nur hier ohne Stör!) Dimensionierung Einheit Wert Gnevsdorf (FLADUNG & ZAHN 2006) min. Beckenlänge m 5,0 4,7 min. Beckenbreite m 3,4 3,1 min. Durchlassbreite m 0,7 0,45 min. Wassertiefe m 0,8-0,9 > 1,0 max. Absturz / Becken m 0,09-0,10 0,06-0,18 max. Fließgeschwindigkeit m/s 1,3-1,4 0,8-1,8 mittl. Fließgeschwindigkeit m/s 0,5 0,6-1,1 max. Energiedissipation W/m³ min. Durchfluss m³/s 0,7-1,5 0,6-1,3 22

23 Anderenfalls müsste hier auch der Stör Berücksichtigung finden. Neben den Fischen der Bleiregion wurde durch die BfG der Stör ebenfalls als Bemessungsfischart angegeben bzw. bestätigt (vgl. SCHOLTEN et al. 2010). Angaben zur Dimensionierung von störgängigen FWH werden in den folgenden Kapiteln gemacht. Aufgrund der spezifischen Standortbedingungen kann das Durchstichwehr bei Aufrechterhaltung der bisherigen Hochwasserschutzanforderungen nur mit Hilfe eines entsprechend dimensionierten Vertikal-Schlitzpasses passierbar gestaltet werden. Bei Aufgabe der Hochwasserschutzanforderungen könnte es aber auch durch eine sehr flach geneigte Sohlgleite mit Niedrigwasserrinne oder einen großen Raugerinne-Beckenpass ersetzt werden, da das Wehr Gnevsdorf nach unseren Informationen die notwendigen Havel-Wasserstände bis weit über Havelberg hinaus halten bzw. regulieren kann. Dem Durchstichwehr Quitzöbel wurden aufgrund seiner mündungsnahen Lage und fischökologischen Bedeutung für die Havel sowohl seitens der BfG (SCHOLTEN et al. 2010) als auch des Brandenburgischen Landeskonzeptes Teil I (ZAHN et al. 2010) eine hohe Priorität zugewiesen. Im Ergebnis der Bearbeitung des hier vorliegenden Entscheidungsschemas wurde dem Bauwerk außerdem der Reihungsvorschlag 2 zugeordnet (vgl. Tab. 1, 2 und Abb. 3). Hierbei sollte jedoch dem Wehr Neuwerben aus o.g. Grund grundsätzlich Vorzug eingeräumt werden. Berücksichtigt man evtl. Restriktionen des Hochwasserschutzes würde das Durchstichwehr auch den Reihungsvorschlag 5 erhalten können Nadelwehr Garz Das Wehr liegt südöstlich von Garz und dient der Stau- und Abflussregulierung der unteren Havel bis Grütz v.a. für die Schifffahrt. Es wurde 2004 rekonstruiert und besteht aus einem Nadelwehr (ca. 48 m breit; Aluminium-Nadeln) sowie einem 1-Feld-Schützenwehr (ca. 8 m breit). Eine Fischwanderhilfe existiert nicht. Die randparallelen Metallnadeln lassen kaum noch Wasser durch, sodass der Abfluss vorwiegend über das unterströmte Schützenwehr reguliert wird. Hierbei treten sehr hohe Strömungsgeschwindigkeiten auf. Eine anadrome Passage von Fischen und anderen organismen wird daher kaum möglich sein und das Wehr muss derzeit als nicht passierbar bewertet werden. Die mittleren Pegeldifferenzen zwischen Ober- und Unterwasser liegen bei ca. 0,7-0,8 m (UW: 23,70 m; OW: 24,44 m ü NN), maximal bei ca. 1,3 m. Der Mittelwasserabfluss (MQ) beträgt am Standort ca. 93,6 m³/s, der Niedrigwasserabfluss (NQ = Q30) ca. 29,2 m³/s und der Hochwasserabfluss (HQ = Q330) ca. 168,0 m³/s (SCHOLTEN et al. 2010). Eine hydraulische Beschränkung für die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit besteht am Standort nicht! Abb. 7: Lage des Nadelwehres Garz (nw davon: Schleuse) 23

24 Aufgrund der linksseitigen Abflussrealisierung über das Schützenwehr sollte auch hier die FWH positioniert werden. Abb. 8: Nadelwehr Garz (rechts: linksseitige Abflussregulierung über Schützenwehr) Durch die hydraulisch ungünstige, sehr dynamische Abflusssituation halten wir die Einrichtung eines Umgehungsgerinnes oder technischen Fischpasses für nicht geeignet, da diese nicht die notwendigen Leitströmungen ausbilden können. Daher empfehlen wir an diesem Standort die Errichtung eines großzügig dimensionierten Raugerinne-Beckenpasses nahe des Regulierungsschützes, der zur Gewährleistung der Auffindbarkeit überwiegend ins Oberwasser gebaut werden muss. Empfehlungen zur Dimensionierung der FWH sind in Tabelle 6 enthalten und berücksichtigen hier sowohl die Fische der Bleiregion als auch das potenzielle Vorkommen des Störes. Seitens der BfG wurden lediglich potamodrome Fischarten als Bemessungsfische benannt (vgl. SCHOLTEN et al. 2010), was fachlich fragwürdig ist. Tab. 6: Stauanlage (QBW) FWH-Bemessungsvorschlag für Wehr Garz Fließgewässertyp 20 Fischregion Bemessungsfische Havel-Unterlauf Nadelwehr Garz Bleiregion Stör, Wels, Blei, Hecht, Zander, Barbe, Maifisch, Schnäpel, Lachs Dimensionierung Einheit Wert min. Beckenlänge m 9,0 min. Beckenbreite m 6,0 min. Durchlassbreite m 1,1 min. Wassertiefe m 1,3 max. Absturz / Becken m 0,09-0,10 max. Fließgeschwindigkeit m/s 1,3-1,4 mittl. Fließgeschwindigkeit m/s 0,5 max. Energiedissipation W/m³ min. Durchfluss m³/s 1,2-2,0 24

25 Dem Nadelwehr Garz wurden aufgrund seiner Lage im Unterlauf und fischökologischen Bedeutung für die untere Havel sowohl seitens der BfG (SCHOLTEN et al. 2010) als auch des Brandenburgischen Landeskonzeptes Teil I (ZAHN et al. 2010) ebenfalls eine hohe Priorität sowie der Reihungsvorschlag 3 zugeordnet Nadelwehr Grütz Das Wehr befindet sich nordwestlich von Grütz und dient der Stau- und Abflussregulierung der unteren Havel bis Rathenow v.a. für die Schifffahrt. Es wurde 2002 rekonstruiert und besteht aus einem Nadelwehr (ca. 60 m breit; Aluminium-Nadeln) sowie einem 1-Feld-Schützenwehr (ca. 8 m breit). Eine Fischwanderhilfe existiert nicht. Die randparallelen Metallnadeln lassen kaum noch Wasser durch, sodass der Abfluss vorwiegend über das unterströmte Schützenwehr reguliert wird. Hierbei treten sehr hohe Strömungsgeschwindigkeiten auf. Eine anadrome Passage von Fischen und anderen organismen wird daher kaum möglich sein und das Wehr muss derzeit ebenfalls als nicht passierbar bewertet werden. Abb. 9: Lage des Nadelwehres Grütz (nördl. davon: Schleuse) Die mittleren Pegeldifferenzen zwischen Ober- und Unterwasser liegen bei ca. 0,5-0,6 m (UW: 24,89 m; OW: 25,46 m ü NN), maximal bei ca. 1,0 m. Der Mittelwasserabfluss (MQ) beträgt am Standort ca. 89,5 m³/s, der Niedrigwasserabfluss (NQ = Q30) ca. 28,6 m³/s und der Hochwasserabfluss (HQ = Q330) ca. 153,0 m³/s (SCHOLTEN et al. 2010). Eine hydraulische Beschränkung für die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit besteht am Standort nicht! Aufgrund der rechtsseitigen Abflussrealisierung über das Schützenwehr sollte auch hier die FWH positioniert werden. Durch die hydraulisch ungünstige, sehr dynamische Abflusssituation halten wir die Einrichtung eines Umgehungsgerinnes oder technischen Fischpasses für nicht geeignet, da diese nicht die notwendigen Leitströmungen ausbilden können. Daher empfehlen wir für diesen Standort ebenfalls die Errichtung eines großzügig dimensionierten Raugerinne-Beckenpasses nahe des Regulierungsschützes, der zur Gewährleistung der Auffindbarkeit überwiegend ins Oberwasser gebaut werden muss. Schleuseninsel und Wehrwärterhaus könnten jedoch zu baulichen Beschränkungen führen, die nur eine technische Lösung zulassen. In diesem Fall müssten Vorrichtungen zur Erhöhung der Leitströmung eingeplant werden. Empfehlungen zur Dimensionierung der FWH sind in Tabelle 7 enthalten und berücksichtigen hier ebenfalls sowohl die Fische der Bleiregion als auch das potenzielle Vorkommen des Störes. Seitens der BfG wurden für das Wehr keine Angaben zu den Bemessungsfischen gemacht (vgl. SCHOL- TEN et al. 2010). 25

26 Abb. 10: Nadelwehr Grütz (links: rechtsseitige Abflussregulierung über Schützenwehr) Tab. 7: Stauanlage (QBW) FWH-Bemessungsvorschlag für Wehr Grütz Fließgewässertyp 20 Fischregion Bemessungsfische Havel-Unterlauf Nadelwehr Grütz Bleiregion Stör, Wels, Blei, Hecht, Zander, Barbe, Maifisch, Schnäpel, Lachs Dimensionierung Einheit Wert min. Beckenlänge m 9,0 min. Beckenbreite m 6,0 min. Durchlassbreite m 1,1 min. Wassertiefe m 1,3 max. Absturz / Becken m 0,09-0,10 max. Fließgeschwindigkeit m/s 1,3-1,4 mittl. Fließgeschwindigkeit m/s 0,5 max. Energiedissipation W/m³ min. Durchfluss m³/s 1,2-2,0 Dem Nadelwehr Grütz wurden aufgrund seiner Lage im Unterlauf und fischökologischen Bedeutung für die untere Havel sowohl seitens der BfG (SCHOLTEN et al. 2010) als auch des Brandenburgischen Landeskonzeptes Teil I (ZAHN et al. 2010) ebenfalls eine hohe Priorität sowie der Reihungsvorschlag 4 zugeordnet. 26

27 7.1.4 Wehrgruppe Rathenow Zur Wehrgruppe Rathenow gehören neben den zwei Schleusen folgende Wehranlagen (Abb ), die sich mit Ausnahme des Wehres Hellersches Loch (Stadt Rathenow) alle in Zuständigkeit der WSV befinden: 1. Wehr Hinterarche 2. Wehr Vorderarche (aktuell Hauptabfluss) 3. Wehr Hellersches Loch 4. Mühlenwehr Rathenow Abb. 11: Lage der Wehranlagen 1-4 in Rathenow Die ökologische Durchgängigkeit muss grundsätzlich an allen abflussrelevanten Querbauwerken eines Standorts realisiert werden. Für die Dimensionierung der jeweiligen FWH sind dabei die bauwerksbezogenen Abflüsse entscheidend. Hierbei ist zu empfehlen, dass mindestens der Standort mit dem realisierten Hauptabfluss (hier bislang das Wehr Vorderarche) eine dem und Fischartenspektrum entsprechend groß dimensionierte FWH erhält. Die mittleren Pegeldifferenzen zwischen Ober- und Unterwasser liegen in Rathenow bei ca. 1,06-1,2 m (UW: 25,92 m; OW: 27,07 m ü NN), maximal bei ca. 1,7 m. Der Mittelwasserabfluss (MQ) beträgt am Standort ca. 86,4 m³/s, der Niedrigwasserabfluss (NQ = Q30) ca. 27,6 m³/s und der Hochwasserabfluss (HQ = Q330) ca. 149,0 m³/s (SCHOLTEN et al. 2010). Diese Angaben erscheinen im Vergleich zu den Angaben des kundlichen Jahrbuchs für den Pegel Rathenow widersprüchlich. Für den Zeitraum werden bezogen auf das Abflussjahr folgende Angaben gemacht: NQ 3,00 m³/s; MNQ 23,4 m³/s; MQ 89,7 m³/s; MHQ 160 m³/s; HQ 232 m³/s. Das Q 30 liegt bei 31,9 m³/s und das Q 330 bei 152 m³/s (LUA BRANDENBURG 2007)! Eine hydraulische Beschränkung für die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit besteht in Rathenow selbst bei Verteilung des Abflusses auf die einzelnen Wehr-Standorte somit bis zum MNQ nicht! Bei NQ sollte man den Abfluss jedoch weitestgehend auf die störgängige FWH konzentrieren können. Empfehlungen zur Dimensionierung der FWH sind in Tabelle 8 enthalten und berücksichtigen hier ebenfalls sowohl die Fische der Bleiregion als auch das potenzielle Vorkommen des Störes. Seitens der BfG wurden für die Wehrgruppe bislang keine Angaben zu den Bemessungsfischen gemacht (vgl. SCHOLTEN et al. 2010). Der Wehrgruppe Rathenow wurden aufgrund ihrer Lage im Unterlauf der Havel, ihrer damit verbundenen fischökologischen Bedeutung sowohl seitens der BfG (SCHOLTEN et al. 2010) als auch des Brandenburgischen Landeskonzeptes Teil I (ZAHN et al. 2010) eine hohe Priorität zugewiesen. Insbesondere der bauliche Zustand der abflussrelevanten Wehranlagen (Vorder- und Hinterarche) führte außerdem zum Reihungsvorschlag 1! Der Standort Rathenow soll nach SCHOLTEN et al. (2010) bis 2015 ökologisch durchgängig gestaltet sein! 27

28 Tab. 8: FWH-Bemessungsvorschlag für die Wehrgruppe Rathenow Stauanlage (QBW) Fließgewässertyp 20 Fischregion Bemessungsfische Havel-Unterlauf Wehrgruppe Rathenow Bleiregion Stör, Wels, Blei, Hecht, Zander, Barbe, Maifisch, Schnäpel, Lachs Dimensionierung Einheit Wert min. Beckenlänge m 9,0 min. Beckenbreite m 6,0 min. Durchlassbreite m 1,1 min. Wassertiefe m 1,3 max. Absturz / Becken m 0,09-0,10 max. Fließgeschwindigkeit m/s 1,3-1,4 mittl. Fließgeschwindigkeit m/s 0,5 max. Energiedissipation W/m³ min. Durchfluss m³/s 1,2-2,0 a) Hinterarche Das Wehr befindet sich westlich des Stadtzentrums von Rathenow bzw. südlich der Schleuse Rathenow im linken Flussarm und dient gemeinsam mit den anderen Wehranlagen der Stau- bzw. Abflussregulierung der unteren Havel bis Bahnitz v.a. für die Schifffahrt. Abb. 12: Wehr Hinterarche Rathenow Es wurde 1914 erbaut, ist ein im Brückenbauwerk integriertes, 3-feldriges, zumeist unterströmt betriebenes Segment-Schützenwehr (28,4 m breit; 3 x 4 x 2 m; Abflusskapazität ca. 120 m³/s), regelt z. Z. nur einen geringen Abflussanteil und befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand. Eine Fischwanderhilfe existiert nicht. Das Wehr muss derzeit als ökologisch nicht durchgängig bewertet werden. Die hohen Strömungsgeschwindigkeiten lassen eine anadrome Passage von Fischen oder organismen kaum zu. 28

29 Gemäß der aufgestellten Informationstafel der WSV existieren für den Standort folgende Planungen: Neubau eines 2-feldrigen, überströmt betriebenen Klappenwehres (jeweils 22 m breit) mit Brückenüberführung Errichtung eines Mäander -Fischpasses Aufgrund der hohen Algenproduktion der Havel sowie ihrer sandig-schlammigen sohle besteht bei einem überströmten Wehrbetrieb die Gefahr einer verstärkten Auflandung des Oberwassers und somit einer langfristigen Beeinträchtigung der Schifffahrt bzw. eines erhöhten Unterhaltungsaufwandes für die Fahrrinnen. Wir empfehlen daher, derartige Planungen zu überdenken und bei entsprechenden Erfordernissen eine unterströmte Betriebsweise zu erhalten. Die Platzverhältnisse für die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit sind am Wehrstandort Hinterarche wesentlich günstiger als am Wehr Vorderarche oder am Mühlenwehr, da beidseitig keine Gebäude vorhanden sind und das Flussprofil unterhalb des Wehres stark erweitert ist. Wir erachten an diesem Standort den Rückbau des Wehres zu einer sehr flach geneigten, geschütteten rauen Rampe (mit Niedrigwasserrinne) als Optimal-Lösung. Sie könnte zugleich als Kieslaichplatz, als Kanustrecke sowie auch zur Passage handbetriebener Boote genutzt werden. Auch aus hydraulischer Sicht wäre dies realisierbar, da der Hochwasserschutz für Rathenow durch die anderen Wehranlagen gewährleistet werden kann. Durch einen Verzicht auf herausragende Strömungsbrecher könnte dabei u. E. sogar eine Eisgang-Sicherheit des Bauwerks gewährleistet werden. Sollte das Wehr in regulierbarer Form erhalten bleiben müssen, empfehlen wir auch hier den Bau einer rauen Rampe in einem der Wehrfelder. Die Errichtung eines entsprechend groß dimensionierten Vertikal-Schlitzpasses wäre ebenfalls denkbar, jedoch wäre dann eine Verstärkung der Leitströmung erforderlich. Für diesen Standort gibt es nach unseren Informationen außerdem einen Antrag auf Wasserkraftnutzung (Kaplanturbine). Aus fisch- und gewässerökologischer Sicht und unter Berücksichtigung der Bedeutung der Havel für das Biotopverbundsystem Brandenburgs erachten wir eine Wasserkraftnutzung für äußerst problematisch. Sie sollte hier daher gemäß Landeskonzept Teil I abgelehnt werden. Zum einen sehen wir durch die spezifischen bedingungen der Havel (Pflanzenreichtum, starke Algenproduktion) die Gewährleistung des für Langdistanzwanderfische notwendigen Fischschutzes (< 10 mm) sowie die Fischabwanderung gefährdet und zum anderen erachten wir die bislang konzipierte Fischwanderhilfe (Mäander-Fischpass) als wenig geeignet. Die bisher realisierten Mäander-Fischpässe hatten nach unseren Informationen nicht die notwendige Dimension für Störe. Daher liegen auch keine Erfahrungen zum Betrieb groß dimensionierter Mäander -Fischpässe vor. Als besonders problematisch sehen wir in diesem Zusammenhang die Ausbildung der notwendigen Leitströmungen und somit die Auffindbarkeit der FWH, da die Abflussverhältnisse Turbine / FWH stark divergieren würden. Empfehlungen zur Dimensionierung der FWH sind in Tabelle 8 enthalten. Sollte die Abflussregulierung am Wehr nur so erfolgen, dass die Wassermenge für eine störgängige Fischwanderhilfe nicht reicht, wären die fachlichen Vorgaben für die Fische der Bleiregion relevant. Zu berücksichtigen wären dann für die Bemessung insbesondere Wels, Hecht, Zander und Blei (vgl. Kap ). b) Vorderarche Das Wehr befindet sich ebenfalls westlich des Stadtzentrums von Rathenow bzw. östlich des Wehres Hinterarche im mittleren Flussarm und diente bislang gemeinsam mit den anderen Wehranlagen der Stau- bzw. Abflussregulierung der unteren Havel bis Bahnitz v.a. für die Schifffahrt. Es wurde vermutlich als Kesselschleuse 1559 erstmals erbaut und 1965 letztmalig saniert bzw. umgebaut. Hierbei handelt es sich um eine 2-feldrige Kombination aus Segmentklappen- und Schützenwehr, das ebenfalls in einem Brückenbauwerk integriert ist. Das Wehr regelt z. Z. den Hauptabfluss und wird zumeist unterströmt betrieben. Seine Gesamtbreite beträgt 24,7 m (Segment: 21,7 m; Schütz: 3 m; Abflusskapazität ca. 130 m³/s) und es befindet sich ebenfalls in einem schlechten baulichen Zustand. Eine Fischwanderhilfe existiert nicht. Das Wehr muss derzeit als ökologisch nicht durchgängig bewertet werden. Die hohen Strömungsgeschwindigkeiten lassen auch hier eine anadrome Passage von Fischen oder organismen kaum zu. Gemäß der aufgestellten Informationstafel der WSV existieren für den Standort folgende Planungen: Errichtung eines Absperrdamms mit integriertem Durchlass (ohne Dimensionsangaben) Da die Platzverhältnisse am Standort sehr ungünstig sind (rechtsseitige Uferlinie - Ruine einer ehemaligen Mühle, linksseitig neben dem Bedienungshaus bis zu den nächsten, ungenutzten Gebäuden nur ca m Freiraum), erachten wir aus fischökologischer Sicht den vollständigen Rückbau des Wehres zu einer sehr flach geneigten, geschütteten rauen Rampe (mit Niedrigwasserrinne) als Optimal- Lösung. Diese wäre zugleich als Kieslaichplatz sowie als Kanustrecke nutzbar und zur Passage handbetriebener Boote geeignet. Auch aus hydraulischer Sicht wäre dies realisierbar, da der Hochwasserschutz durch das Mühlenwehr gewährleistet werden kann. Eine entsprechende Potenzialstudie liegt hierzu bereits seit 2001 vor (ELLMANN & SCHULZE GbR Sieversdorf). Sie belegt die Machbarkeit einer derartigen Variante. 29

30 Abb. 13: Wehr Vorderarche Rathenow Sollte das Wehr in regulierbarer Form erhalten bleiben müssen, empfehlen wir auch hier den Bau einer rauen Rampe entweder in einem der Wehrfelder oder unmittelbar links daneben. Aber auch die Errichtung eines entsprechend dimensionierten Vertikal-Schlitzpasses wäre denkbar, sofern eine überströmte Betriebsweise gewählt wird. Da seitens der WSV die Sohlgleiten-Lösung aus Gründen des Hochwasserschutzes und der Gefahren bei Eisgang bislang nicht unterstützt wird, könnte u. E. durch Aufrechterhaltung des Wehrstandortes Vorderarche eine entsprechende zusätzliche Sicherungsmöglichkeit geschaffen werden. Darüber hinaus benötigt der Flussarm der Havel zur Aufrechterhaltung seiner ökologischen Funktionen einen entsprechenden Mindestabfluss, der mit Hilfe des geplanten Durchlasses u. U. nicht gewährleistet werden kann. c) Hellersches Loch Das Wehr befindet sich ebenfalls westlich des Stadtzentrums von Rathenow, östlich des Wehres Vorderarche bzw. südwestlich des Mühlenwehres Rathenow in einem weiteren Flussarm der Havel. Hinsichtlich der Stau- bzw. Abflussregulierung der unteren Havel ist es aufgrund seiner geringen Größe u. E. von untergeordneter Bedeutung. Es hat jedoch maßgebliche Bedeutung für die Aufrechterhaltung der ökologischen Funktionen des betreffenden ca. 500 m langen naturnahen Havelarmes. In diesem Altarm gelang der bislang oberste Nachweis des Weißflossen- bzw. Strom-Gründlings in der Havel, der eine FFH-Art ist (WOLTER, mündl. Mittlg.). Bei dem 1998 sanierten Wehr handelt es sich um ein im Brückenbauwerk integriertes, 1-feldriges, überströmt betriebenes Staubohlenwehr (ca. 3-4 m breit; Abflusskapazität ca. 1-5 m³/s). Eine Fischwanderhilfe existiert nicht. Das Wehr ist derzeit ökologisch nicht durchgängig. Nach unseren Informationen gibt es für diesen Standort einen Antrag auf Wasserkraftnutzung. Sofern das Nutzungskonzept (Wasserrad) bestehen bleibt und eine entsprechend dimensionierte Fischwanderhilfe errichtet wird, könnte man hier aus unserer Sicht einer solchen Nutzung sogar zustimmen, da Wasserräder hinsichtlich potenzieller Fischschäden eher unbedenklich sind. Unter Umständen könnte sie sogar zur Verbesserung der Durchflusssituation des Havelarms beitragen. Als FWH-Lösung schlagen wir unter Berücksichtigung der BUGA-Pläne der Stadt Rathenow (2015) eine naturnahe raue Rampe in Riegelbauweise nahe dem Wasserrad vor, die aufgrund der untergeordneten Abflussverteilung nicht störgängig sein muss, aber die fachlichen Anforderungen der Bleiregion erfüllen sollte. Wegen der relativ ungünstigen Platzverhältnisse müsste diese Wanderhilfe dann wahrscheinlich mit Hilfe von Spundwänden weit ins Oberwasser gebaut werden. Wochenendhäuser (beidseitig im Oberwasserbereich), der geringe Abstand zwischen Ober- und Unterwasser sowie das relativ hohe Gefälle lassen hier eine naturnähere Lösung (Sohlgleite) leider nicht zu. 30

31 Abb. 14: Wehr Hellersches Loch Rathenow d) Mühlenwehr Rathenow Das Wehr befindet sich ebenfalls westlich des Stadtzentrums von Rathenow im rechten Flussarm, ist dem Stadtzentrum am nächsten gelegen und dient gemeinsam mit den anderen Wehranlagen der Stau- bzw. Abflussregulierung der unteren Havel bis Bahnitz v.a. für die Schifffahrt. Abb. 15: Mühlenwehr Rathenow 31

32 Es wurde 2006 saniert bzw. umgebaut. Beim neuen Wehr handelt es sich um ein 2-feldriges Klappenwehr, das ebenfalls in einem Brückenbauwerk integriert ist. Das Wehr wird überströmt betrieben, wobei es momentan offenbar nur sehr eingeschränkt abflussrelevant ist (z.b ohne Abfluss). Seine Gesamtbreite beträgt 48 m (ca. 2 x 24 m). Eine Fischwanderhilfe existiert nicht. Das Wehr ist derzeit ökologisch nicht durchgängig. Aufgrund der Umfeld-Bedingungen (beidseitig Häuser) kann am Standort die ökologische Durchgängigkeit nachträglich nur durch Umbau eines Wehrfeldes zur rauen Rampe (mit Ausbau ins Oberwasser) oder durch eine linksseitige technische Lösung als Vertikal-Schlitzpass erreicht werden. Dieser müsste dann jedoch in den Havel-Arm vom Hellerschen Loch integriert werden und würde dort zu einer Erhöhung der Strömungsgeschwindigkeit beitragen, was u. U. der touristischen Floß-Nutzung entgegensteht. Darüber hinaus kann der geringe räumliche Abstand von Ober- und Unterwasser auch zu Dimensionierungsbeschränkungen führen. In Abhängigkeit vom künftig geplanten Abfluss müsste die Fischwanderhilfe grundsätzlich für Fische der Bleiregion (mit oder ohne Stör, vgl. a) dimensioniert werden. Sofern hier auch weiterhin kein regelmäßiger Abfluss realisiert wird, könnte an diesem Standort auf eine FWH verzichtet werden Schlauchwehr Bahnitz Das Wehr befindet sich nordöstlich von Bahnitz und dient der Stau- und Abflussregulierung der unteren Havel bis Brandenburg v.a. für die Schifffahrt. Es ist das letzte Wehr vor Beginn der Flussseenkette, die bei Pritzerbe beginnt und bis Berlin reicht. Im Jahre 1912 zunächst als Nadelwehr errichtet, wurde es 2009 zu einem 2-Feld-Klappenwehr mit Schlauchaufsatz umgebaut, das überströmt betrieben wird. Konkrete Angaben zum Bauwerk lagen noch nicht vor. Seine Breite wird auf ca. 50 m geschätzt (2 x 25 m). Die ökologische Durchgängigkeit soll durch einen Mäander -Fischpass gewährleistet werden, dessen Funktionstüchtigkeit 2011 geprüft wurde (siehe Abb a; vgl. WOLTER & MENZEL 2011). Das Wehr selbst ist auch im gelegten bzw. ausgespiegelten Zustand als ökologisch nicht durchgängig zu bewerten, da keine Sohldurchgängigkeit existiert. Die mittleren Pegeldifferenzen zwischen Ober- und Unterwasser liegen bei ca. 0,4 m (UW: 27,59 m; OW: 27,98 m ü NN), maximal bei ca. 0,8 m. Der Mittelwasserabfluss (MQ) beträgt am Standort ca. 79,2 m³/s, der Niedrigwasserabfluss (NQ = Q30) ca. 27,4 m³/s und der Hochwasserabfluss (HQ = Q330) ca. 137,0 m³/s (SCHOLTEN et al. 2010). Eine hydraulische Beschränkung für die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit besteht am Standort somit nicht! Abb. 16: Lage des Schlauchwehres Bahnitz (südwestlich davon: Schleuse) 32

33 Abb. 17: Schlauchwehr Bahnitz (bei Hochwasser überströmt) Aufgrund der hohen Algenproduktion der Havel sowie ihrer sandig-schlammigen sohle besteht bei einem überströmten Wehrbetrieb stets die Gefahr einer verstärkten Auflandung des Oberwassers und somit einer langfristigen Beeinträchtigung der Schifffahrt bzw. eines erhöhten Unterhaltungsaufwandes für die Fahrrinnen. Wir empfehlen daher, derartige Planungen in sandgeprägten Fließgewässern zu überdenken und bei entsprechenden Erfordernissen eine unterströmte Betriebsweise zu erhalten. Da unterhalb des Wehres Bahnitz anhand entsprechender Artnachweise noch Laichareale kieslaichender Fischarten vermutet werden, muss bei künftigen Wehrlegungen mit deren weitreichender Degradierung gerechnet werden. Neben ihrer Überdeckung durch Schlamm oder Sand dürften sich zugleich auch die veränderten Fließbedingungen nachhaltig negativ auswirken. Abb a: Mäander -Fischpass am Wehr Bahnitz im Bau ( ) bzw. als Prinzip-Skizze (Fa. Ökofisch Peters; Typ H) Maße (gem. Herstellerangaben v ): Lichte Beckenbreite: 2,5 m Lichte Beckenlänge: 3,75 m Durchlassbreite (flexibel): 0,4 0,6 m Geplante Wassertiefe: 0,65-1,65 m (je Abfluss) Durchfluss: 0,3 0,75 m³/s Trennwandzahl: 5 Beckenfallhöhe: 8-16 cm Mündungswinkel (UW): 45 (WOLTER & MEN- ZEL 2011) 33

34 Empfehlungen zur Dimensionierung der FWH sind in Tabelle 9 enthalten und berücksichtigen hier erneut sowohl die Fische der Bleiregion als auch das potenzielle Vorkommen des Störes. Seitens der BfG wurden für das Wehr Bahnitz die Fische der Bleiregion sowie der Stör als Bemessungsfische bestätigt (vgl. SCHOLTEN et al. 2010). Vergleicht man die Angaben in Tabelle 9 mit denen des Fischpass-Herstellers, so werden massive Abweichungen zu den aktuellen Fachvorgaben deutlich. Die Abmaße genügen weder den Anforderungen der Fische der Bleiregion noch denen des Störs. Konstruktive Empfehlungen (u.a. zum Mündungswinkel und zur Sohlanbindung) blieben offenbar ebenfalls unbeachtet. Nach WOLTER & MENZEL (2011) weist der Mäander-Fischpass folgerichtig insbesondere Probleme in der Auffindbarkeit und in der Dimensionierung auf. Da er seitens der Gutachter nicht eindeutig bewertet wurde, würden wir ihm aufgrund dieser Mängel zunächst als bedingt funktionstüchtig oder sogar selektiv wirkend bzw. unbefriedigend einstufen. Eine Behebung der FWH-Mängel im baulichen Bestand erscheint u. E. nicht möglich, was somit einen Neubau erfordern wird. Hinsichtlich der Lage war die FWH u. E. richtig positioniert. Zu empfehlen wäre die Errichtung einer entsprechend groß dimensionierten rauen Rampe oder eines Vertikal- Schlitzpasses. Sofern er die Fachvorgaben einhält, wäre auch ein Mäander -Fischpass denkbar. Wichtig wäre auf jeden Fall die Förderung der Leitströmung! Tab. 9: FWH-Bemessungsvorschlag für Wehr Bahnitz Havel-Unterlauf Stauanlage (QBW) Fließgewässertyp 20 Fischregion Bemessungsfische Schlauchwehr Bahnitz Bleiregion Stör, Wels, Blei, Hecht, Zander, Barbe, Maifisch, Schnäpel, Lachs Dimensionierung Einheit Wert min. Beckenlänge m 9,0 min. Beckenbreite m 6,0 min. Durchlassbreite m 1,1 min. Wassertiefe m 1,3 max. Absturz / Becken m 0,09-0,10 max. Fließgeschwindigkeit m/s 1,3-1,4 mittl. Fließgeschwindigkeit m/s 0,5 max. Energiedissipation W/m³ min. Durchfluss m³/s 1,2-2,0 Seitens der BfG wurde dem Standort mit Verweis auf die erforderliche Funktionsprüfung noch keine Dringlichkeit zugewiesen. Im Ergebnis der nun vorliegenden FWH-Funktionsprüfung sollte dem Schlauchwehr Bahnitz aufgrund seiner Lage im Unterlauf sowie seiner fischökologischen Bedeutung für die untere Havel, für die Anbindung des überregionalen Vorranggewässers Plane sowie der regional bedeutsamen Fläming-Fließgewässer gemäß dem Brandenburgischen Landeskonzept Teil I (ZAHN et al. 2010) ebenfalls eine hohe Priorität zugewiesen werden. Anhand des hier vorliegenden Entscheidungsschemas wurde dem Bauwerk außerdem der Reihungsvorschlag 5 zugeordnet. Da bei vorausgesetzter Nutzung des baulichen Bestandes für eine neue FWH u. U. Kosten gespart werden können (formelle Aspekte!), kann dem Standort evtl. auch eine höhere Priorität zugewiesen werden. 34

35 7.1.6 Wehrgruppe Brandenburg/Havel Zur Wehrgruppe Brandenburg gehören neben den drei Schleusen folgende Wehranlagen (Abb ). Die jeweilige Zuständigkeit ist SCHOLTEN et al. (2010) entnommen: 1. Großes Wehr Brandenburg (WSA Brandenburg; Hauptabfluss!) 2. Durchlass Krakauer Mühle (keine Angabe) 3. Großer Überfall (Stadt Brandenburg) 4. Wehre Reissnersches Gerinne (WSA Brandenburg) 5. Rohrdurchlass Grabenstraße (WSA Brandenburg) 6. Wehr Mühlengraben (Stadt Brandenburg) 7-9. Wehre Jakobsgraben (Stadt Brandenburg) Für die weitere Diskussion mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung sind somit v. a. die Positionen 1, 4 und 6 relevant. Dennoch muss der Staugürtel Brandenburg stets als eine hydraulische Einheit betrachtet werden. Die ökologische Durchgängigkeit muss dabei grundsätzlich an allen abflussrelevanten Querbauwerken eines Standorts realisiert werden. Für die Dimensionierung der jeweiligen FWH sind dabei die bauwerksbezogenen Abflüsse entscheidend. Hierbei ist zu empfehlen, dass mindestens der Standort mit dem realisierten Hauptabfluss (hier bislang das Große Wehr) eine dem und Fischartenspektrum entsprechend groß dimensionierte FWH erhält. Alle übrigen Anlagen sollten zumindest für das regional typische Fischartenspektrum passierbar sein bzw. dimensioniert werden. Die mittleren Pegeldifferenzen zwischen Ober- und Unterwasser liegen in Brandenburg bei ca. 1,1-1,2 m (UW: 28,15 m; OW: 29,27 m ü NN), maximal bei ca. 1,5 m. Der Mittelwasserabfluss (MQ) beträgt am Standort ca. 74,7 m³/s, der Niedrigwasserabfluss (NQ = Q30) ca. 27,3 m³/s und der Hochwasserabfluss (HQ = Q330) ca. 130,0 m³/s (SCHOLTEN et al. 2010). Diese Angaben erscheinen im Vergleich zu den Angaben des kundlichen Jahrbuchs für den Pegel Ketzin widersprüchlich. Für den Zeitraum werden bezogen auf das Abflussjahr folgende Angaben gemacht: NQ 2,97 m³/s; MNQ 22,0 m³/s; MQ 72,8 m³/s; MHQ 148 m³/s; HQ 214 m³/s. Das Q 30 liegt bei 27,2 m³/s und das Q 330 bei 130 m³/s (LUA BRANDENBURG 2007)! Eine hydraulische Beschränkung für die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit besteht in Brandenburg selbst bei Verteilung des Abflusses auf die einzelnen Wehr-Standorte somit bis zum MNQ nicht! Bei NQ sollte man den Abfluss jedoch weitestgehend auf die störgängige FWH konzentrieren können. Empfehlungen zur Dimensionierung der FWH sind in Tabelle 10 enthalten und berücksichtigen hier ebenfalls sowohl die Fische der Bleiregion als auch das potenzielle Vorkommen des Störes. Seitens der BfG wurden für die Wehrgruppe (v. a. Großes Wehr, Mühlgrabenwehr) sowohl die Fische der Bleiregion als auch der Stör als Bemessungsfische bestätigt (vgl. SCHOLTEN et al. 2010). Tab. 10: FWH-Bemessungsvorschlag für die Wehrgruppe Brandenburg Havel-Mittellauf Stauanlage (QBW) Wehrgruppe Brandenburg Fließgewässertyp 20 Fischregion Bleiregion Bemessungsfische Stör, Wels, Barbe, Lachs, Blei, Hecht, Zander Dimensionierung Einheit Stör Bleiregion min. Beckenlänge m 9,0 5 min. Beckenbreite m 6,0 3,4 min. Durchlassbreite m 1,1 0,7 min. Wassertiefe m 1,3 0,8-0,9 max. Absturz / Becken m 0,09-0,10 0,09-0,1 max. Fließgeschwindigkeit m/s 1,3-1,4 1,3-1,4 mittl. Fließgeschwindigkeit m/s 0,5 0,5 max. Energiedissipation W/m³ min. Durchfluss m³/s 1,2-2,0 0,7-1,5 35

36 Seitens der BfG wurde dem Standort mit Verweis auf die erforderliche Funktionsprüfung noch keine Dringlichkeit zugewiesen. Der Wehrgruppe Brandenburg wurde aufgrund ihrer Lage im Mittellauf der Havel und ihrer damit verbundenen fischökologischen Bedeutung gemäß dem Brandenburgischen Landeskonzept Teil I (ZAHN et al. 2010) grundsätzlich eine hohe Priorität zugewiesen. Da sie sich aktuell im Bereich der Flussseen befindet und somit die geringste Bedeutung für die rheophilen bzw. wandernden Fischarten aufweist, erhielt sie von den Querbauwerken der Havel unterhalb der Spree-Mündung die geringste Priorität bzw. den Reihungsvorschlag 6! Dennoch hat sie für die weitere Anbindung der Barbenregion des überregionalen Vorranggewässers Spree bzw. der oberen Havel (Schnelle Havel + Havel-Durchbruchstal) sehr hohe Bedeutung! Nachfolgend werden zunächst die Querbauwerke in Zuständigkeit der WSV betrachtet. Abb. 19: Lage der Wehranlagen in Brandenburg 36

37 a) Großes Wehr Brandenburg (Nr. 1) Abb. 20: Großes Wehr Brandenburg, Blick auf das rechte Wehrfeld Das Große Wehr ist die nördlichste Wehranlage in Brandenburg und befindet sich in der s. g. Stimmingarche südwestlich der Vorstadtschleuse. Es dient der Stau- und Abflussregulierung der Havel bis Berlin v.a. für die Schifffahrt und realisiert gegenwärtig den Hauptabfluss der Havel. Es handelt sich hier um ein im Brückenbauwerk integriertes, 2-feldriges, überströmt betriebenes Klappenwehr (32 m breit; 2 x 16 m), dass sich in einem mäßigen baulichen Zustand befindet. Aufgrund der hohen Algenproduktion der Havel sowie ihrer sandig-schlammigen sohle besteht bei einem überströmten Wehrbetrieb die Gefahr einer verstärkten Auflandung des Oberwassers und somit einer langfristigen Beeinträchtigung der Schifffahrt bzw. eines erhöhten Unterhaltungsaufwandes für die Fahrrinnen. Wir empfehlen daher, derartige Planungen zu überdenken und bei entsprechenden Erfordernissen eine unterströmte Betriebsweise zu erhalten. Rechtsseitig wurde 2005/2007 ein Raugerinne-Beckenpass-Umgehungsgerinne als FWH errichtet, dessen Funktion 2011 geprüft wurde (vgl. WOLTER & MENZEL 2011). Das Wehr selbst ist auch im gelegten Zustand derzeit als ökologisch nicht durchgängig zu bewerten, da eine Sohldurchgängigkeit fehlt. Gemäß einer aufgestellten Informationstafel der WSV sowie nach WOLTER & MENZEL (2011) und SCHOLTEN et al. (2010) liegen für die FWH folgende Informationen vor: Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme im Rahmen des Verkehrsprojektes - Deutsche Einheit Nr. 17 Baukosten: 1,2 Mio. Nachbildung eines natürlichen Baches (Kombination für Fische, Biber und Fischotter) Länge: ca. 100 m (mit Brücken-Tunnel: 22 m lang; 4,4 m breit) Wassertiefe: 0,6 m Einstieg: 2 m hoher Schlitz (Breite: 0,22 m; durch Holzbalken unnötig eingeengt) Mündungswinkel: 90 Strömungsgeschwindigkeiten (punktuell / zeitweise): > 2 m/s Abflusskapazität: ca. 500 l/s Eigene Schätzungen aus einer Besichtigung im Jahr 2008 gehen von folgenden Maßen aus: Lichte Beckenlänge: ca. 4 5 m Lichte Beckenbreite: ca. 2,5 3 m Durchlassbreiten: ca. 0,5 m (Einstieg: 0,2 m) Wassertiefen: ca. 0,5 m Höhendifferenzen zwischen den Becken: ca cm Durchlassgeschwindigkeiten: ca. 1 1,2 m/s Durchfluss: ca. 0,5 m³/s 37

38 Abb a: FWH - Großes Wehr Brandenburg, Blick auf den Einstiegsbereich im Unterwasser Die Platzverhältnisse für die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit sind am Wehrstandort aufgrund ufernaher Bebauungen sehr ungünstig. Hierbei bildet die aktuelle FWH-Lage die einzige Alternative. Sollte das Wehr in der Perspektive saniert oder umgebaut werden, erachten wir an diesem Standort eine direkte, bauwerksintegrierte FWH-Variante (raue Rampe oder Vertikal-Schlitzpass) als Optimal- Lösung. Wie die Verhältnisse am gegenwärtigen Umgehungsgerinne belegen, leidet dieses unter einer massiv eingeschränkten Auffindbarkeit (falsche Lage und falscher Mündungswinkel des Einstiegs, unzureichende Lockströmung). Darüber hinaus trägt die aktuelle Dimensionierung der Durchlässe, Wassertiefen und Gefällesprünge sowie die Existenz von Schwellensteinen zu einer erheblichen Arten- und Größenselektion bei (vgl. WOLTER & MENZEL 2011), weil sie weder der Fischregion noch den Zielarten sowie den Fachvorgaben der BfG entsprechen. Nach unserer Einschätzung ist das Umgehungsgerinne selektiv wirkend bzw. die Funktion als schlecht zu bewerten. Eine Behebung der FWH-Mängel im baulichen Bestand erscheint u. E. nicht möglich, was somit einen Neubau nach den anerkannten Fachvorgaben erfordern wird. Empfehlungen zur Dimensionierung der FWH sind in Tabelle 10 enthalten. Für eine zeitnahe Funktionsverbesserung sollten die Schwellensteine sowie Holzbalken im Einstieg / Auslauf entfernt und zur Förderung der Leitwirkung ein Strömungslenker (z.b. Lenkbuhne) installiert werden. b) Reissnersches Gerinne (Nr. 4) Das s. g. Reissnersche Gerinne verfügt über 2 abflussrelevante Querbauwerke einen Doppelrohrdurchlass sowie ein Rechteckgerinne. Es bildet die südliche Begrenzung der Dom-Insel und befindet sich südwestlich vom Großen Wehr, Durchlass Krakauer Mühle bzw. Großen Überfall. Abb a: Doppelrohrdurchlass des Reissnerschen Gerinnes, Dom-Insel Brandenburg (links Oberwasser; rechts Unterwasser links davon Auslauf des Rechteckgerinnes) 38

39 Abb a: Rechteckgerinne des Reissnerschen Gerinnes an der Dom- Insel Brandenburg (rechtsseitig vom Doppelrohrdurchlass gelegen) Nach SCHOLTEN et al. (2010) wurde der Standort 2007 durch die WSV in der gegenwärtigen Form hergerichtet. Der Doppelrohrdurchlass (DN ) ist ökologisch nicht durchgängig, realisiert aber einen Abfluss von ca. 2 m³/s. Ersatz soll hierfür das s. g. Rechteckgerinne bieten, das ca. 30 m rechts neben dem Rohrdurchlass als Raugerinne-Beckenpass ausgebildet wurde. Angaben zur Dimensionierung lagen bislang nicht vor. Nach eigener Erhebung weist es eine Bau- Länge von ca m sowie eine Breite von ca. 4,5 m auf. Die Wassertiefe wird auf 0,2-0,3 m (Riegel) bis 0,4-0,5 m (Becken) und der Abfluss auf ca. 0,5-1 m³/s geschätzt. Wie Abbildung 22 verdeutlicht, sind beide Anlagen räumlich sehr stark getrennt und werden in der Wassermenge zu Ungunsten der FWH unterschiedlich dotiert. Sackgasseneffekte am Rohrdurchlass sind daher zu vermuten. Die Dimensionierung des Rechteckgerinnes bzw. seiner Einbauten entspricht nicht den Fachvorgaben für Fische der Bleiregion bzw. die regionalen Zielarten der Havel. Auffällig waren sehr kurze Beckenlängen, teilweise sehr geringe Wassertiefen sowie hohe Gefällesprünge (> 20 cm) zwischen den Becken (vgl. Abb. 23a). Eine arten- und größenselektive Wirkung ist neben der schlechten Auffindbarkeit daher sehr wahrscheinlich. Bei Aufrechterhaltung eines entsprechenden Abflusses am Standort, sollte die FWH an die Fachvorgaben angepasst (vgl. Tab. 10) und zur Verbesserung der Auffindbarkeit grundsätzlich hydraulisch gegenüber dem Rohrdurchlass bevorteilt werden. Hierfür wäre u. E. eine Verlängerung des Bauwerks ins Oberwasser, der Einbau größerer Riegelsteine, die Beseitigung der Schwellensteine sowie die Gewährleistung von ca. 0,6 m Durchlassbreite erforderlich. c) Rohrdurchlass Grabenstraße (SCHOLTEN et al. 2010: Pumpergraben; Nr. 5) Der Rohrdurchlass an der Grabenstraße befindet sich am westlichen Rand der Altstadt-Insel bzw. nördlich der Stadtschleuse und unterliegt ebenfalls der Zuständigkeit der WSV. Aufgrund seiner unmittelbaren Verbindung mit dem Stadtkanal, der Stadtschleuse sowie Mühlengraben muss er hier auch hydraulisch als Einheit mit diesen betrachtet werden. Nach SCHOLTEN et al. (2010) handelt es sich bei der Anlage um einen Doppelrohrdurchlass, der 2007 saniert worden sein soll. Die eigene Besichtigung konnte weder die bauliche Ausführung noch den sanierten Bauzustand bestätigen. Es wird jedoch am Standort ein nicht unwesentlicher Abfluss realisiert, der u. E. entweder eine Änderung des lokalen Abflussregimes (Bevorteilung des Mühlgrabens) oder aber die Schaffung der ökologischen Durchgängigkeit für die regional typische Fischfauna (Bleiregion) erfordert. 39

40 Abb a: Rohrdurchlass Grabenstraße in Brandenburg (Pumpergraben) rechts Unterwasser Aktuelle Angaben zur Dimensionierung lagen nicht vor. Nach eigener Schätzung handelt es sich um ein einfaches Rohr (DN ) von ca. 22 m Länge mit einer Abflusskapazität von ca. 1 m³/s. Die Höhendifferenz zwischen Ober- und Unterwasser dürfte den allgemeinen hydraulischen Maßzahlen der Wehrgruppe folgen. Aufgrund der aktuellen Standortsituation (Straße) empfehlen wir zur Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit eine offene Lösung aus einer Kombination aus rauer Rampe und Brücke bzw. HAMCO-Profil. Letzteres hätte den Vorteil, dass es nicht als Brücke zu behandeln wäre. Eine unterwasserseitige Ausgestaltung des Grabens wäre unter Berücksichtigung der dortigen Gartennutzungen denkbar. d) Wehr / FWH Mühlgraben (Nr. 6) Das Wehr Mühlgraben befindet sich südlich der Stadtschleuse in unmittelbarer Nähe zur Steintor- Brücke (Jacobstraße). Es bildet gemeinsam mit dem Rohrdurchlass Grabenstraße und der Stadtschleuse eine hydraulische Einheit (Stadtkanal), unterliegt aber der Zuständigkeit der Stadt Brandenburg. Nach SCHOLTEN et al. (2010) wurde es 2008 als 1-Feld-Staubohlenwehr erneuert und mit einem Raugerinne-Beckenpass als FWH versehen. Als Bemessungsfische wurden hier seitens der BfG die Fische der Bleiregion sowie der Stör ausgewiesen! Weitere Angaben zum Bauwerk lagen bislang nicht vor. Eigene Schätzungen (Luftbild) gehen von einer Bauwerkslänge von mindestens 32 m und einer Breite von ca. 5 m (FWH: 3 m; Freischuss: 2 m) aus. Der Freischuss-Durchlass hat eine Breite von ca. 1 m. Die Pegeldifferenz zwischen Ober- und Unterwasser beträgt bei einem theoretischen Gefälleabbau von ca. 10 cm zwischen den 12 Querriegeln ca. 1,1-1,2 m und entspricht so auch den hydraulischen Hauptzahlen der Wehrgruppe. Die FWH wurde zwar ins Unterwasser gebaut, dürfte aber aufgrund ihrer Dimensionierung und überwiegenden Abflussführung gut auffindbar sein. Nach unseren Schätzungen beträgt die Beckenlänge jeweils ca. 4 m und die Beckenbreite ca. 3 m. Die Riegel verfügen über Schwellensteine und Durchlassbreiten von ca. 0,3-0,4 m und die Wassertiefe wird auf ca. 0,3 (Schwelle) - 0,5 m (Becken) geschätzt. Der Gefällesprung zwischen den Becken beträgt ca cm. Im Ausstieg wurde bzw. wird zur Abflussregulierung ein Staubohlenverschluss installiert, der gemeinsam mit der glatten Betonsohle der Brücke zum einen die ökologische Durchgängigkeit erneut beeinträchtigt bzw. unterbindet und zum anderen sowohl eine Artenselektion gegenüber sohlgebunden wandernden Kleinfischarten als auch eine Größenselektion gegenüber großwüchsigen Fischen erzeugt (Wassertiefe über der Kante beträgt ca. 5 cm). Die FWH hat aktuell eine ungefähre Abflusskapazität von ca. 500 l/s (SCHOLTEN et al. 2010). Insgesamt werden die Fachvorgaben weder für die regionstypischen Fische noch den Stör erfüllt und es muss von einer fehlenden bzw. schlechten Funktion ausgegangen werden. Eine Funktionsprüfung ist noch nicht erfolgt. Die Anlage entspricht somit auch nicht den Fachvorgaben der BfG! Dauerhaft betriebene Absperreinrichtungen in Fischwanderhilfen sind u. E. nicht zulässig und widersprechen dem Brandenburgischen Fischereigesetz. Derartige Absperreinrichtungen dürfen nur zu Revisionszwecken verwendet werden. Solche Regulierungen sind auch nicht erforderlich, da der Abfluss der FWH ausschließlich über den Fließquerschnitt des obersten Riegels definiert wird. Nach eigenen Informationen gab es nach Inbetriebnahme der Anlage massive Einwohnerbeschwerden wegen der Lärmbelästigung, die weitere Umbaumaßnahmen zu Folge hatten. Über den aktuellen Stand zum Bauwerk liegen daher noch keine Informationen vor! 40

41 Zur fachgerechten Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit empfehlen wir den Komplettumbau des Bauwerks zu einem langgestreckten Raugerinne-Beckenpass auf voller breite. Hierbei sollten zur Erreichung größerer Wassertiefen auch größere Riegelsteine eingebaut werden. Die Durchlässe sollten auf ca. 0,6 m verbreitert und die Schwellensteine beseitigt werden. Um die Lärmbelästigung zu minimieren, empfehlen wir dabei auch eine Reduzierung der Gefällesprünge zwischen den Einzelbecken auf ca. 8 cm, was mit einer Verlängerung des Bauwerks verbunden wäre. Für die Sicherung der ökologischen Durchgängigkeit im Bereich des Brückenbauwerks wäre außerdem der Aufbau einer rauen sohle mit Wasserbausteinen erforderlich. Der Staubohlenverschluss muss grundsätzlich beseitigt werden. Abb. 25 a-c: Wehr und FWH Mühlgraben Brandenburg Blick aus dem Unterwasser (links); Blick aus dem Oberwasser (rechts); unten: Staubohlenverschluss und Beton-Sohle 41

42 e) Durchlass Krakauer Mühle (Nr. 2) und Großer Überfall (Nr. 3) Beide Anlagen befinden sich in unmittelbarer Nähe südwestlich des Großen Wehres. Die Zuständigkeit für den Durchlass Krakauer Mühle ist bislang noch nicht bekannt. Für den Großen Überfall liegt sie bei der Stadt Brandenburg. Abb a: Krakauer Mühle in Brandenburg - links: Unterwasser; rechts: Oberwasser Abb a: Großer Überfall in Brandenburg - links: Unterwasser; rechts: Oberwasser Der Standort Krakauer Mühle ist ökologisch nicht durchgängig. Informationen zu den baulichen Anlagen lagen bislang nicht vor. Nach eigener Schätzung beträgt der Abfluss hier z. Z. ca. 0,5 1 m³/s, was u. E. den Bau einer FWH verlangen würde. Sofern hier künftig kein nennenswerter Abfluss mehr realisiert wird, würden wir die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit an diesem Standort von untergeordneter Bedeutung ansehen. Beim Großen Überfall, der nach SCHOLTEN et al. (2010) im Jahr 2002 neu hergerichtet wurde, handelt es sich um ein 3-feldriges Staubohlenwehr mit nachgeordneter rauer Rampe in aufgelöster, z. T. auch in Riegel - Bauweise. Nähere Angaben zur baulichen Anlage lagen bislang nicht vor. Grundsätzlich gelten aber für die Pegeldifferenzen zwischen Ober- und Unterwasser die hydraulischen Maßzahlen der Wehrgruppe. Nach eigener Einschätzung beträgt die Bauwerkslänge ca. 25 m und die Breite ca. 12 m (3 x 3-4 m). Die Wassertiefe beträgt ca. 0,3-0,5 m und ist insbesondere im Staubohlenbereich gering. Partiell treten relativ hohe Gefällesprünge (> 20 cm) und (schießende) Strömungsgeschwindigkeiten auf. Der Abfluss wird auf ca. 1 2 m³/s geschätzt. Unter Berücksichtigung der Fachvorgaben zur Fischregion (vgl. Tab. 10) dürfte das Bauwerk zwar gut auffindbar aber nur sehr eingeschränkt passierbar sein. Eine arten- und größenselektive Wirkung und somit eine schlechte Funktion kann angenommen werden, wobei aber eine gezielte Funktionsprüfung bislang noch nicht stattgefunden hat. Wir empfehlen eine Überarbeitung des Bauwerks zu einem Raugerinne-Beckenpass, der zur Erreichung der erforderlichen Bau-Länge ggf. ins Oberwasser hinein gebaut werden sollte. f) Wehre Jakobsgraben (Wehrverschluss Jakobsgraben Nr. 7; Schienendurchlass Nr. 8; Manhatten-Wehr Nr. 9) Der Jakobsgraben beginnt nördlich der Potsdamer Straße als Abzweig aus dem Stadtkanal, verläuft weitestgehend am östlichen bzw. südlichen Stadtrand, nimmt über ein Pumpwerk den Abfluss des Grabensystems Bruchgraben / Neujahrsgraben / Großer Stechgraben auf und mündet etwas oberhalb bzw. östlich der großen Havelbrücke (B 1) wieder in die Havel. 42

43 Die Stauanlagen liegen alle in Zuständigkeit der Stadt Brandenburg. Nähere Informationen bzw. Angaben zu den Bauwerken bzw. zur Abflussregelung lagen bislang nicht vor. Anhand der Dimensionierungen der Rohrdurchlässe (ca. DN 1000) kann die aktuelle Abflusskapazität auf ca. 1 m³/s geschätzt werden. Eine ökologische Durchgängigkeit der Anlagen ist gegenwärtig nicht gegeben. Sollte künftig über den Jakobsgraben ein nennenswerter Teilabfluss der Havel realisiert werden, so wären auch hier der Fischregion entsprechend groß dimensionierte Fischwanderhilfen zu errichten. Grundsätzlich geprüft werden sollte, ob weiterhin eine Bestandsnotwendigkeit gegeben bzw. Regulierbarkeit erforderlich ist. Ist dies nicht der Fall, empfehlen wir einen Umbau zu einer Staffel langgestreckter geschütteter Sohlgleiten (ggf. mit Niedrigwasserrinne), die neben ihrer Funktion als Kieslaichareale auch eine Passage kleiner, handgetriebener Boote (Wasserwanderer) zulassen würden. Bei Aufrechterhaltung der Bestandsnotwendigkeit bzw. Regulierbarkeit sowie dauerhaft höheren Abflüssen sollten möglichst direkte Passage-Möglichkeiten geschaffen werden (Kombination: Wehr + FWH = Raugerinne-Beckenpass oder Vertikal-Schlitzpass). Abb. 28: Einlauf Wehrverschluss Jakobsgraben Abb. 29: Wehrverschluss Jakobsgraben Abb. 30: Schienendurchlass Abb. 31: Einlauf Manhatten-Wehr Abb. 32: Manhatten-Wehr 43

44 7.1.7 Wehrgruppe Berlin-Spandau Auch wenn die Wehrgruppe nicht im Land Brandenburg liegt, muss sie bei einem grenzüberschreitenden Fluss wie die Havel entsprechend berücksichtigt werden. Alle hier aufgeführten Empfehlungen bzw. Hinweise werden aus Sicht des Landes Brandenburg abgegeben! Bei gegenläufigen Ansichten wäre daher eine weitergehende Abstimmung mit dem Land Berlin zu empfehlen. Zur Wehrgruppe Berlin-Spandau gehören neben der Schleuse (1) folgende Wehranlagen (Abb ). Die jeweilige Zuständigkeit ist SCHOLTEN et al. (2010) entnommen: 1. Freiarchenwehr (WSA Berlin) 2. Zitadellenwehr (WSA Berlin; Hauptabfluss!) 3. Wehr Mühlengraben (Stadt Berlin?) 4. 3 Wehre im westlichen Abzugsgraben (Stadt Berlin?) 5. Wehr östlicher Abzugsgraben (Stadt Berlin?) Für die weitere Diskussion mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung sind somit v. a. die Positionen 1 und 2 relevant. Dennoch muss der Staugürtel Berlin-Spandau stets als eine hydraulische Einheit betrachtet werden. Abb. 33: Lage der Querbauwerke der Wehrgruppe Spandau Die ökologische Durchgängigkeit muss dabei grundsätzlich an allen abflussrelevanten Querbauwerken eines Standorts realisiert werden. Für die Dimensionierung der jeweiligen FWH sind dabei die bauwerksbezogenen Abflüsse entscheidend. Hierbei ist zu empfehlen, dass mindestens der Standort mit dem realisierten Hauptabfluss (hier das Zitadellen-Wehr, vgl. WOLTER et al. 2008) eine dem und Fischartenspektrum entsprechend groß dimensionierte FWH erhält. Die mittleren / maximalen Pegeldifferenzen zwischen Ober- und Unterwasser werden für Berlin - Spandau mit 1,95 m angegeben (UW: 29,46 m; OW: 31,41 m ü NN). Der Mittelwasserabfluss (MQ) soll am Standort ca. 52,52 m³/s, der Niedrigwasserabfluss (NQ = Q30) ca. 9,14 m³/s und der Hochwasserabfluss (HQ = Q330) ca. 43,51 m³/s betragen (SCHOLTEN et al. 2010). Diese Angaben erscheinen im Vergleich zu den Angaben des kundlichen Jahrbuchs für den Pegel Borgsdorf (ca. 20,2 km oberhalb der Spree-Mündung) widersprüchlich. Für den Zeitraum werden bezogen auf das Abflussjahr folgende Angaben gemacht: NQ 2,12 m³/s; MNQ 4,02 m³/s; MQ 14,4 m³/s; MHQ 38,1 m³/s; HQ 57,0 m³/s. Das Q 30 liegt bei 4,75 m³/s und das Q 330 bei 26,0 m³/s (LUA BRANDENBURG 2007). WOLTER et al. (2008) geben für den Pegel Borgsdorf außerdem einen HQ 50 von ca. 60 m³/s und einen HQ 100 von etwa 63 m³/s an. 44

45 Weitergehende hydraulische Betrachtungen zur Wehrgruppe liegen anhand einer Vorstudie vor (vgl. WOLTER et al. 2008). Für eine effektive Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit sollte man sich am Standort Berlin-Spandau unter Berücksichtigung der Zielarten und Bemessungsfische auf maximal 2 Wanderkorridore beschränken, da es sonst zu Funktionseinschränkungen in Niedrigwasserphasen kommen kann. Gemäß WOLTER et al. (2008) sollten diese am Zitadellen-Wehr sowie am mittleren Wehr des westlichen Abzugsgrabens errichtet werden. Empfehlungen zur Dimensionierung der FWH sind in Tabelle 11 enthalten und berücksichtigen hier insbesondere die Fische der Bleiregion sowie die Fließgewässertypen 15_g und 21_N (nach POTT- GIESSER & SOMMERHÄUSER 2008). Da oberhalb von Berlin bislang keine historischen Stör-Fänge für die Havel belegbar waren, wurde die Art hier nicht in die Betrachtungen einbezogen. Seitens der BfG wurden für die Wehrgruppe bislang kein typ und nur pauschal dia- bzw. potamodrome Arten als Bemessungsfische benannt (vgl. SCHOLTEN et al. 2010). Tab. 11: FWH-Bemessungsvorschlag für die Wehrgruppe Berlin-Spandau Obere Havel-2 Stauanlage (QBW) Fließgewässertyp Fischregion Bemessungsfische Wehrgruppe Berlin-Spandau 15_g + 21_N Bleiregion Wels, Blei, Barbe, Hecht, Zander Dimensionierung Einheit Bleiregion min. Beckenlänge m 5 min. Beckenbreite m 3,4 min. Durchlassbreite m 0,7 min. Wassertiefe m 0,8-0,9 max. Absturz / Becken m 0,09-0,1 max. Fließgeschwindigkeit m/s 1,3-1,4 mittl. Fließgeschwindigkeit m/s 0,5 max. Energiedissipation W/m³ min. Durchfluss m³/s 0,7-1,5 Seitens der BfG wurde dem Standort Berlin-Spandau eine mittlere Priorität zugewiesen, die auch der Einschätzung des Brandenburgischen Landeskonzeptes Teil I (ZAHN et al. 2010) entspricht. Der Standort Berlin-Spandau soll bis 2015 ökologisch durchgängig sein, wozu bereits eine Vorplanung existiert (SCHOLTEN et al. 2010)! Im Ergebnis der Bearbeitung des hier vorliegenden Entscheidungsschemas wurde der Wehrgruppe außerdem der Reihungsvorschlag 10 zugeordnet, da sie sich aktuell im Bereich der Flussseen befindet und somit eine etwas geringere Bedeutung für die rheophilen bzw. wandernden Fischarten aufweist. Darüber hinaus spielten sowohl die vordergründige ökologische Vernetzung der Schnellen Havel mit dem Havel-Durchbruchstal sowie der bauliche Zustand der Wehrgruppe Sachsenhausen eine maßgebliche Rolle. Nachfolgend werden v. a. die Querbauwerke in Zuständigkeit der WSV betrachtet. 45

46 1. Freiarchenwehr (Nr. 1) Das Freiarchenwehr ist Bestandteil des 2002 rekonstruierten Schleusenbauwerks und befindet sich im Havelhauptlauf am östlichen Rand der Spandauer Altstadt. Es dient gemeinsam mit den anderen Anlagen der Wehrgruppe der Stau- bzw. Abflussregulierung der Havel bis zur Schleuse Lehnitz v.a. für die Schifffahrt. Abb. 34: Freiarchenwehr an der Schleuse Spandau Hierbei handelt es sich um ein 1-feldriges, überströmt betriebenes Klappenwehr (ca. 5,5 m breit; Abflusskapazität ca. 2,5-5 m³/s, vgl. WOLTER et al. 2008), das sich in einem guten baulichen Zustand befindet. Eine Fischwanderhilfe existiert nicht. Das Wehr muss derzeit als ökologisch nicht durchgängig bewertet werden. Es kann nur zeitweise mit dem obigen eng begrenzten Abfluss dotiert werden (vgl. WOLTER et al. 2008). Für die Schleuse selbst werden ca. 1,5 m³/s angegeben. Aufgrund der hohen Algenproduktion der Havel sowie ihrer sandig-schlammigen sohle besteht bei einem überströmten Wehrbetrieb die Gefahr einer verstärkten Auflandung des Oberwassers und somit einer langfristigen Beeinträchtigung der Schifffahrt bzw. eines erhöhten Unterhaltungsaufwandes für die Fahrrinnen. Wir empfehlen daher, derartige Planungen zu überdenken und bei entsprechenden Erfordernissen eine unterströmte Betriebsweise zu erhalten. Die Platzverhältnisse für die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit sind am unmittelbaren Wehrstandort sehr ungünstig, da rechtsseitig Verkehrsflächen und Gebäude vorhanden sind und linksseitig die Schleuse angrenzt. An diesem Standort wäre nur der Umbau der existierenden Bootsschleppe denkbar, der aber mit einer ungünstigen räumlichen Trennung zwischen Steuereinheit und FWH verbunden wäre und zu einer zeitweise schlechten Auffindbarkeit führen kann. Als Lösung kämen eine sehr flach geneigte, geschüttete rauen Rampe (mit Niedrigwasserrinne), ein Raugerinne Beckenpass oder ein technischer Vertikal-Schlitzpass in Frage. 46

47 2. Zitadellen-Wehr (Nr. 2) Das 1910 errichtete Zitadellen-Wehr wurde vor nicht allzu langer Zeit teilweise erneuert. Es befindet sich am südöstlichen Rand der Zitadelle, dient gemeinsam mit den anderen Anlagen der Wehrgruppe der Stau- bzw. Abflussregulierung der Havel bis zur Schleuse Lehnitz v.a. für die Schifffahrt und realisiert gegenwärtig den Hauptabfluss der Havel. Abb a: Zitadellen-Wehr in Berlin-Spandau Beim Zitadellen-Wehr handelt es sich um ein 1- feldriges, zumeist unterströmt betriebenes Klappenwehr. Die Gesamtbreite beträgt 6 m (SCHOLTEN et al. 2010). Seine Abflusskapazität beträgt maximal ca. 25- >30 m³/s. Aufgrund der äußerst ungünstigen Strömungsverhältnisse im Unterwasser soll das Wehr möglichst nicht mehr als 0,35 m geöffnet werden (Q = 11,2 m³/s; vgl. WOLTER et al. 2008). Eine Fischwanderhilfe existiert nicht. Das Wehr muss derzeit als ökologisch nicht durchgängig bewertet werden. Die sehr hohen Strömungsgeschwindigkeiten lassen eine anadrome Passage von Fischen oder organismen kaum zu. Die Platzverhältnisse für die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit sind am Wehrstandort zwar günstiger als an der Schleuse, aufgrund der Zuwegung zur Freilichtbühne und zum Kulturhaus dennoch problematisch. Unter Berücksichtigung der aktuellen Strömungsverhältnisse müsste eine Fischwanderhilfe linksseitig platziert werden. Hier sind die Platzverhältnisse jedoch ungünstiger als auf der rechten Seite. Unter Berücksichtigung der aktuellen Nutzungen des Wehrunterwassers als Kanu-Slalomstrecke würde sich an diesem Standort ein Umbau des Wehres zu einer sehr flach geneigten, geschütteten rauen Rampe (mit Niedrigwasserrinne) als Optimal-Lösung darstellen, da sie zugleich auch als Kieslaichplatz nutzbar sein könnte. Erforderlich wäre jedoch eine Bau-Länge von mindestens ca. 200 m, sodass der anschließende Kanal mit genutzt werden müsste. Aber auch die Anlage eines rechtsseitigen Raugerinne Beckenpasses oder eines Vertikal-Schlitzpasses wäre denkbar, wobei dann zur Erreichung der notwendigen Bau-Länge wahrscheinlich ein Ausbau ins Oberwasser erforderlich ist sowie speziell auf die entsprechende Leitströmung geachtet werden muss. c) Wehr Mühlgraben (Nr. 3) Der Mühlgraben begrenzt die Spandauer Altstadt von Norden über Westen bis Süden, ist massiv ausgebaut und befestigt. Informationen zur Wehranlage im Mühlgraben liegen bislang nicht vor. Sie dient gemeinsam mit den anderen Anlagen der Wehrgruppe der Stau- bzw. Abflussregulierung der Havel bis zur Schleuse Lehnitz v.a. für die Schifffahrt, kann durch die partielle Fassung als Rohrdurchlass (DN ca ) aktuell aber nur einen sehr begrenzten Abfluss von maximal 4 m³/s abführen (vgl. WOLTER et al. 2008). Das eigentliche Regelorgan befindet sich wahrscheinlich innerhalb eines Gebäudes und konnte daher nicht besichtigt werden. Es wird oberwasserseitig durch einen Grobrechen (lichte Stabweite ca cm) vor Schwemmgut geschützt. Eine ökologische Durchgängigkeit des Mühlgrabens kann aufgrund der Bedingungen gegenwärtig ausgeschlossen werden. Im Interesse einer entsprechenden Funktionstüchtigkeit der Fischwanderhilfen an der Schleuse bzw. am Zitadellen-Wehr empfehlen wir, den Mühlgraben lediglich als Hochwasserentlaster vorzuhalten und sonst möglichst nur einen sehr geringen Abfluss zu realisieren. In diesem 47

48 Fall wäre am Standort die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit nicht zwingend erforderlich. Abb a: Wehr Mühlgraben Spandau (links: Oberwasser mit Rechen; rechts: Unterwasser mit Rohrdurchlass) d) 3 Wehranlagen im Westlichen Abzugsgraben (Nr. 4) und Wehr Östlicher Abzugsgraben (Nr. 5) Der Westliche Abzugsgraben mündet unterhalb des Zitadellen-Wehres ein, ist östlich des Zitadellen- Wehres bzw. westlich des Industriegebietes Haselhorst gelegen und stellt ein künstliches dar. Er verfügt über 3 dicht beieinander liegende Wehranlagen. Abb : Wehranlagen im Westlichen Abzugsgraben (links: Nr. 4a+b; rechts: Nr. 4c) Alle drei Wehranlagen befinden sich in einem sehr maroden Zustand. Sie verfügen über keine Fischwanderhilfen und sind ökologisch nicht durchgängig. Nähere Informationen zu den Bauwerken, Eigentumsverhältnissen und Zuständigkeiten lagen bislang nicht vor. Nach WOLTER et al. (2008) wird zur fischökologischen Aufwertung des westlichen Abzugsgrabens eine Rekonstruktion des mittleren Wehres, verbunden mit der Errichtung eines Raugerinne- Beckenpasses oder eines Vertikal-Schlitzpasses empfohlen. Hierbei sollte die FWH gemäß Tabelle 11 dimensioniert werden. Der Abfluss über die FWH sollte dabei maximal 2,5 m³/s und über das Wehr maximal 8-10 m³/s betragen, um eine Lagestabilität der Grabensohle zu gewährleisten. Unter Hinweis auf die notwendige Sicherung funktionstüchtiger Fischwanderhilfen an den Hauptabflüssen (Zitadellen-Wehr und Wehr westlicher Abzugsgraben) empfehlen wir, die übrigen Stauanlagen möglichst nur als Hochwassersicherheitsanlagen zu rekonstruieren, sie aber nicht mit einem nennenswerten, dauerhaften Abfluss zu beaufschlagen. Zur Stauanlage im Östlichen Abzugsgraben lagen ebenfalls keine näheren Informationen vor. Der Östliche Abzugsgraben wird südlich der ehemaligen Pulvermühle bzw. südöstlich von Eiswerder ausgeleitet. Hier scheint es bei WOLTER et al. (2008) abweichende Informationen zu geben, da er die Wehre im Westlichen Abzugsgraben als Pulvermühlen-Wehre bezeichnete. Das vermutliche Staubauwerk befindet sich nahe der Ecke Romy-Schneider-Straße / Olga- Tschechowa-Straße. Hierbei handelt es sich wahrscheinlich um ein Überfallwehr, das aus mehreren 48

49 kleineren Rohrdurchlässen besteht. Diese definieren über ihren Querschnitt die maximale Abflussmenge von ca. 0,65 m³/s (vgl. WOLTER et al. 2008). Aufgrund seiner starken räumlichen Trennung zu den anderen Querbauwerken, des künstlichen charakters mit teilweiser Überbauung sowie der eigenständigen Mündung in die Spree, sollte der Östliche Abzugsgraben nicht in ein Durchgängigkeitskonzept eingebunden werden. Die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit ist hier u. E. nicht zwingend erforderlich! Sollte sie dennoch angedacht werden, empfehlen wir eine dem Krienicke-Park entsprechende, naturnahe Lösung (Sohlgleite oder Raugerinne-Beckenpass) und eine gewässerangepasste Dimensionierung mit einem maximalen Durchfluss von 0,2-0,3 m³/s. Abb. 39: Wehr Östlicher Abzugsgraben (Foto: Jaroslaw Noworyta google-earth) 49

50 7.1.8 Wehrgruppe Lehnitz-Schleuse Zur Wehrgruppe Lehnitz-Schleuse gehören neben der Schleuse (Nr. 1, vgl. Abb. 40) folgende Wehranlagen (Abb ). Die jeweilige Zuständigkeit ist SCHOLTEN et al. (2010) entnommen: 2. Großes Wehr Sachsenhausen (WSA Eberswalde) 3. festes Havelwehr Sachsenhausen (WSA Eberswalde) 4. Kleines Wehr Sachsenhausen (WSA Eberswalde) 5. Wehr Malz II (WSA Eberswalde) 6. Wehr Malz I (WSA Eberswalde) Für die weiteren Betrachtungen muss auch hier der gesamte Staugürtel stets als eine hydraulische Einheit betrachtet werden. Hervorzuheben ist, dass gemäß dem Landeskonzept Teil I (ZAHN et al. 2010) die Schnelle Havel bei der Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Havel favorisiert wird. Daraus würde sich für die Wehre Malz I + II eine nachrangige Bedeutung ergeben, sofern auch die peripheren Nebengewässer der Havel hier insbesondere Schönebecker Fließ sowie das Döllnfließ über eine Dükerung von Voss- bzw. Malzer Kanal an die Schnelle Havel ökologisch angebunden werden. Abb. 40: Lage der Querbauwerke der Wehrgruppe Lehnitz-Schleuse Die ökologische Durchgängigkeit muss grundsätzlich an allen abflussrelevanten Querbauwerken eines Standorts realisiert werden. Für die Dimensionierung der jeweiligen FWH sind dabei die bauwerksbezogenen Abflüsse entscheidend. Hierbei ist zu empfehlen, dass mindestens der Standort mit dem realisierten Hauptabfluss (hier offenbar das Große Wehr Sachsenhausen) eine dem und Fischartenspektrum entsprechend groß dimensionierte FWH erhält. Alle übrigen Anlagen sollten zumindest für das regional typische Fischartenspektrum passierbar sein bzw. dimensioniert werden. Sofern die Schnelle Havel für die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit favorisiert wird und auch die Nebengewässer an diese angebunden werden, könnte u. E. auf die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit an den weiteren Querbauwerken der Kanalstrecken Wehre Malz, Liebenwalde und Bischofswerder verzichtet werden. Die Pegeldifferenzen zwischen Oberwasser Malz und Unterwasser Sachsenhausen betragen durchschnittlich 5,75 m (UW: 31,50 m; OW: 37,25 m ü NN). Da das Gefälle in 2 Stufen abgebaut wird (Malz Sachsenhausen), gehen wir davon aus, dass dies gleichmäßig erfolgt. Danach würde die Pegeldifferenz in Sachsenhausen bei etwa 2 2,4 m liegen. 50

51 Der Mittelwasserabfluss (MQ) soll am Standort ca. 82,84 m³/s betragen (SCHOLTEN et al. 2010). Diese Angaben erscheinen im Vergleich zu den Angaben des kundlichen Jahrbuchs für den Pegel Sachsenhausen (4,4 km oberhalb der Mündung in die Havel) widersprüchlich. Für den Zeitraum werden bezogen auf das Abflussjahr folgende Angaben gemacht: NQ 0,001 m³/s; MNQ 0,798 m³/s; MQ 8,71 m³/s; MHQ 30,7 m³/s; HQ 48,2 m³/s. Das Q 30 liegt bei 1,33 m³/s und das Q 330 bei 18,6 m³/s (LUA BRANDENBURG 2007). Für eine effektive Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit sollte man sich am Standort Lehnitz-Schleuse (Sachsenhausen) unter Berücksichtigung der Zielarten und Bemessungsfische daher auf 1 maximal 2 Wanderkorridore beschränken, da es sonst zu Funktionseinschränkungen in Niedrigwasserphasen kommen kann. Empfehlungen zur Dimensionierung der FWH sind in Tabelle 12 enthalten und berücksichtigen hier insbesondere die Fische der Bleiregion sowie den Fließgewässertyp 15_g (nach POTTGIESSER & SOMMERHÄUSER 2008). Da oberhalb von Berlin bislang keine historischen Stör-Fänge für die Havel belegbar waren, wurde die Art hier nicht in die Betrachtungen einbezogen. Seitens der BfG wurden für die Wehrgruppe bislang weder typ noch Zielarten bzw. Bemessungsfische benannt (vgl. SCHOLTEN et al. 2010). Tab. 12: FWH-Bemessungsvorschlag für die Wehrgruppe Lehnitz-Schleuse Obere Havel-2 Stauanlage (QBW) Fließgewässertyp Fischregion Bemessungsfische Wehrgruppe Lehnitz-Schleuse 15_g Bleiregion Wels, Blei, Barbe, Hecht, Zander Dimensionierung Einheit Bleiregion min. Beckenlänge m 5 min. Beckenbreite m 3,4 min. Durchlassbreite m 0,7 min. Wassertiefe m 0,8-0,9 max. Absturz / Becken m 0,09-0,1 max. Fließgeschwindigkeit m/s 1,3-1,4 mittl. Fließgeschwindigkeit m/s 0,5 max. Energiedissipation W/m³ min. Durchfluss m³/s 0,7-1,5 Seitens der BfG wurde dem Standort Lehnitz-Schleuse eine mittlere Priorität zugewiesen, die auch der Einschätzung des Brandenburgischen Landeskonzeptes Teil I (ZAHN et al. 2010) entspricht. Der bauliche Zustand der Wehrgruppe Sachsenhausen erfordert jedoch deren Umbau bis 2014 (SCHOLTEN et al. 2010)! Im Ergebnis der Bearbeitung des hier vorliegenden Entscheidungsschemas wurde der Wehrgruppe der Reihungsvorschlag 7 zugeordnet, da sie sich nicht nur in einem schlechten baulichen Zustand befindet, sondern maßgebliche Bedeutung bei der künftigen ökologischen Vernetzung mit der Schnellen Havel bzw. mit dem Havel-Durchbruchstal und so auch für die rheophilen bzw. wandernden Fischarten hat. Eine geringfügige Prioritätsverschiebung zu Lasten der Staustufe Brandenburg wäre denkbar! 51

52 a) Großes Wehr + Festes Havelwehr Sachsenhausen (Nr ) Das Große Wehr wurde etwa 1892 errichtet (SCHOLTEN et al. 2010) und befindet sich nordwestlich des Bahnhofs bzw. südöstlich des Oranienburg-Stadtteils Sachsenhausen vermutlich in einem Havelhauptlauf. Es diente gemeinsam mit den anderen Anlagen der Wehrgruppe der Stau- bzw. Abflussregulierung der Havel bis zum Wehr Malz v.a. für die Schifffahrt sowie zur Abflussregelung der Schnellen Havel bis zum Wehr südöstlich von Neuholland. Der Gefälleabbau erfolgt an diesem Bauwerk nicht an einem Punkt. Etwa 290 m unterhalb vom regulierbaren Wehr existiert noch das Feste Wehr Sachsenhausen. Abb : Großes Wehr Sachsenhausen (links) und Festes Wehr Sachsenhausen (rechts) Beim Großen Wehr handelt es sich um ein 4-feldriges, zumeist unterströmt betriebenes Schützenwehr, das unmittelbar an eine Brücke anbindet. Es hat eine Gesamtbreite von 14,8 m (SCHOLTEN et al. 2010) und der Gefälleunterschied zwischen Oberwasser und Unterwasser beträgt ca. 1,5-2,0 m. Die Einzelsegmente haben eine ungefähre Breite von ca. 3,5 m. Eine Fischwanderhilfe existiert nicht. Aufgrund der gegenwärtigen Bauwerksverhältnisse ist eine ökologische Durchgängigkeit nicht gegeben. Das Feste Wehr wurde 1909 errichtet (SCHOLTEN et al. 2010) und als Streichwehr ausgebildet. Seine Gesamtbreite beträgt ebenfalls ca. 15 m. Der Gefälleunterschied wird auf ca. 0,75-1,0 m geschätzt. Eine Fischwanderhilfe existiert nicht. Aufgrund der gegenwärtigen Bauwerksverhältnisse ist eine ökologische Durchgängigkeit nicht gegeben. Bei höheren Unterwasserständen ist das Bauwerk jedoch für schwimmstarke Fische zeitweise passierbar. Da das Wehr maßgebliche Bedeutung für die Anbindung der Schnellen Havel hat, u. E. aber nicht für die Schifffahrt haben muss, empfehlen wir für die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit den Umbau beider Wehranlagen zu langgestreckten Sohlgleiten, die als Kieslaichareale zu entwickeln sind. Sollte eine Regulierbarkeit weiterhin erforderlich sein, empfehlen wir für das Schützenwehr eine Kombination aus unterströmten Schützenwehr (für die Hochwassersicherheit) und Raugerinne- Beckenpass (Dimensionierung s. Tab. 12), der entsprechend ins Oberwasser ausgebaut und wegen der Rechtskrümmung des Havelarms linksseitig platziert werden müsste. b) Kleines Wehr und Schleusen-Durchlass Sachsenhausen (Nr. 4 a+b) Das Kleine Wehr Sachsenhausen befindet sich südöstlich vom Oranienburg-Stadtteil Sachsenhausen und südlich der Schleusenanlage in einem weiteren Havel-Altarm. Es wurde 1999 neu hergerichtet und ist ein 1-feldriges, zumeist unterströmt betriebenes Schützenwehr, das ebenfalls unmittelbar an eine Brücke anbindet. Seine Breite beträgt 2,8 m (SCHOLTEN et al. 2010) und die Pegeldifferenz zwischen Ober- und Unterwasser ca. 1,5-2,0 m. Der hier gespeiste Havelaltarm mündet oberhalb des Festen Wehres ein. Zur Aufrechterhaltung seiner ökologischen Funktion sollte er grundsätzlich mit einem profilgerechten Abfluss dotiert werden. Das Wehr verfügt über keine Fischwanderhilfe. Eine ökologische Durchgängigkeit des Bauwerks kann aufgrund der aktuellen Verhältnisse ausgeschlossen werden. Die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit erachten wir aufgrund der notwendigen Altarmdotation als unbedingt erforderlich. Sie sollte sich in ihrer Dimensionierung am realisierbaren Abfluss sowie am regional typischen Fischbestand orientieren. Aufgrund des geringen räumlichen Abstandes zwischen Ober- und Unterwasser bieten sich ein Vertikal-Schlitzpass oder auch ein Raugerinne-Beckenpass als Lösung an. Aus fachlicher Sicht müsste er wegen der ausgeprägten Linkskrümmung des Altarms rechtsseitig positioniert werden. Anderenfalls wäre eine Analyse der Strömungsverhältnisse im Unterwasser nötig. 52

53 Abb a: Kleines Wehr Sachsenhausen (links: Oberwasser; rechts: Unterwasser) Der Schleusen-Durchlass befindet sich unmittelbar links neben der alten Schleusenkammer. Er wurde bei SCHOLTEN et al. (2010) nicht berücksichtigt, führt aber offenbar einen nicht unerheblichen Abfluss ab. Das Bauwerk besteht aus einem 1-feldrigen Schützenwehr mit anschließender Verrohrung (ca. 65 m). In seinem unmittelbaren Oberwasser ist ein Grobrechen installiert (Stabweite ca cm). Nähere Angaben zum Bauwerk lagen bislang nicht vor. Es ist jedoch in einem schlechten baulichen Zustand. Unter Hinweis auf die notwendige Sicherung funktionstüchtiger Fischwanderhilfen an den Hauptabflüssen (hier Großes und Kleines Wehr) empfehlen wir, die übrigen Stauanlagen möglichst nur als Hochwassersicherheitsanlagen zu rekonstruieren, sie aber nicht mit einem nennenswerten, dauerhaften Abfluss zu beaufschlagen. Abb a: Schleusen-Durchlass Sachsenhausen (links: Oberwasser; rechts: Unterwasser) c) Wehr Malz I (Freiarche) und II - (Nr ) Die Schleusen Malz befinden sich südlich von Malz bzw. nordöstlich von Friedrichsthal und wurden 1828 bzw erbaut (Informationstafel zum 350. Ortsjubiläum). Weitere bauliche Veränderungen erfolgten 1930 und 1975 (SCHOLTEN et al. 2010). Gegenwärtig bilden die Einlauf-Tore der ehemaligen Schleusen die jeweilige Wehranlage. Sie dienen der Wasserstands- bzw. Stauhaltung vom Malzer bzw. Voss-Kanal bis zur Schleuse Liebenwalde für die Schifffahrt sowie der bisherigen Abflussregulierung der Havel über die betreffende Kanalstrecke. Beide Anlagen sind als 1-feldrige, überströmt betriebene Klappenwehre ausgebildet. Hierbei weist das Wehr Malz I (Freiarche) eine Breite von 5 m und das Wehr Malz II eine Breite von 7 m auf (SCHOL- TEN et al. 2010). Die Pegeldifferenz zwischen Ober- und Unterwasser wird auf ca. 2,0-2,5 m geschätzt. Fischwanderhilfen existieren an beiden Bauwerken nicht. Eine ökologische Durchgängigkeit kann ausgeschlossen werden. Sofern der Schnellen Havel bei der Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit eine entsprechende Priorität zugewiesen wird und eine ökologische Anbindung des Schönebecker Fließes sowie Döllnfließes an diese erfolgt, wäre die Errichtung einer Fischwanderhilfe in Malz u. E. nicht er- 53

54 forderlich. Anderenfalls empfehlen wir, das Freiarchen-Wehr (Malz I) zu einem entsprechend groß dimensionierten Raugerinne-Beckenpass oder Vertikal-Schlitzpass umzugestalten. Aufgrund der räumlichen Trennung wären dabei zur Sicherung der Auffindbarkeit und Vermeidung von Sackgasseneffekten entweder eine bauwerksnahe Zusammenführung der Abflüsse oder aber der Einbau von Leiteinrichtungen im Unterwasser erforderlich (s. Abb. 47). Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass durch eine ökologische Öffnung der Wehre in Malz die Gefahr einer Verbindung der Einzugsgebiete von Havel und Oder dauerhaft steigt. Diese ist nicht Ziel der Fachplanungen des Landes Brandenburg. Abb : Schleusen Malz - links: Wehr Malz I (Freiarche); rechts: Wehr Malz II Abb. 47: Unterwasser von Malz I (rechts) und II (links) 54

55 7.1.9 Schleuse Liebenwalde Die Schleuse und das Wehr Liebenwalde befinden sich im Malzer Kanal südlich von Liebenwalde (s. Abb. 48). Sie wurden 1970 gebaut bzw. letztmalig erneuert, dienen der Stauhaltung bzw. Abflussregulierung der Havel bis zur Schleuse Bischofswerder v. a. für die Schifffahrt und befinden sich in einem schlechten baulichen Zustand. Abb. 48: Lage der Schleuse Liebenwalde Abb a: Wehr Liebenwalde (links: linkes Ufer; rechts: rechtes Ufer, im Hintergrund die Schleusenkammer) Beim Wehr Liebenwalde handelt es sich um ein 1-feldriges, überströmt betriebenes Klappenwehr mit einer Breite von 5,35 m. Die Pegeldifferenz beträgt im Mittel 1,83 m (UW: 37,27 m; OW: 39,1 m ü NN) und der Mittelwasserabfluss (MQ) ca. 25 m³/s (SCHOLTEN et al. 2010). Diese Angaben erscheinen im Vergleich zu den Angaben des kundlichen Jahrbuchs für den Pegel Liebenwalde (Unterbzw. Oberpegel) widersprüchlich. Für den Zeitraum werden bezogen auf das Abflussjahr folgende Angaben gemacht: NQ 0,001 m³/s; MNQ 0,987 m³/s; MQ 7,63 m³/s; MHQ 20,8 m³/s; HQ 30,5 m³/s. Das Q 30 liegt bei 2,21 m³/s und das Q 330 bei 16,3 m³/s (LUA BRANDENBURG 2007). Die maximale Pegeldifferenz wird mit 2,82 m angegeben. Eine Fischwanderhilfe existiert bislang nicht. Das Wehr ist als ökologisch nicht durchgängig zu bewerten. 55

56 Mit Ausnahme von NQ besteht für eine effektive Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit am Standort Liebenwalde unter Berücksichtigung der Zielarten und Bemessungsfische keine hydraulische Beschränkung. Unter Berücksichtigung der Ausführungen zur Wehrgruppe Lehnitz-Schleuse erachten wir die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit in Liebenwalde jedoch nicht für erforderlich. Anderenfalls wären bei der Errichtung einer Fischwanderhilfe die in Tabelle 13 ausgewiesenen Bemessungsfische und Anlagendimensionen zu beachten. Aufgrund der stark eingeschränkten Platzverhältnisse (links - Haus, rechts Schleuse), wäre für diesen Standort u. E. eine bauwerksintegrierte, technische Lösung (Vertikal-Schlitzpass) erforderlich. Tab. 13: FWH-Bemessungsvorschlag für Liebenwalde (optional) Obere Havel-2 Stauanlage (QBW) Fließgewässertyp Fischregion Bemessungsfische Liebenwalde AWB; in Anlehnung an 15_g Bleiregion Wels, Blei, Barbe, Hecht, Zander Dimensionierung Einheit Bleiregion min. Beckenlänge m 5 min. Beckenbreite m 3,4 min. Durchlassbreite m 0,7 min. Wassertiefe m 0,8-0,9 max. Absturz / Becken m 0,09-0,1 max. Fließgeschwindigkeit m/s 1,3-1,4 mittl. Fließgeschwindigkeit m/s 0,5 max. Energiedissipation W/m³ min. Durchfluss m³/s 0,7-1,5 Seitens der BfG wurde dem Standort Liebenwalde eine mittlere Priorität zugewiesen, obwohl keine Zielarten bzw. Bemessungsfische definiert wurden. Der von SCHOLTEN et al. (2010) ausgewiesene Fließgewässertyp 15 entspricht nicht dem künstlichen charakter, kann jedoch als fischökologische Orientierungshilfe herangezogen werden. Gemäß Einschätzung des Brandenburgischen Landeskonzeptes Teil I (ZAHN et al. 2010) ist diese Dringlichkeit nicht gegeben, wenn die Schnelle Havel für den Biotopverbund und Havel- Abfluss priorisiert wird. Anderenfalls müsste das Bauwerk v.a. unter Beachtung des baulichen Zustandes nachträglich geprüft bzw. bewertet werden. Nach SCHOLTEN et al. (2010) ist ein Neu- bzw. Umbau von Liebenwalde bis 2021 geplant! 56

57 Schleuse Bischofswerder Die Schleuse, das Wehr und die Wasserkraftanlage (WKA) Bischofswerder befinden sich im Voss- Kanal nördlich von Liebenwalde. Sie wurden im Zeitraum letztmalig erneuert (SCHOLTEN et al. 2010), dienen der Stauhaltung bzw. Abflussregulierung der Havel bis zur Schleuse Zehdenick v. a. für die Schifffahrt und befinden sich mit Ausnahme der WKA (Bau 1930; Neuinbetriebnahme im Jahr 2000) in einem mäßigen baulichen Zustand. Das Wehr bzw. die Stauhaltung Bischofswerder steht hydraulisch in Zusammenhang mit dem Wehr Bauhofsarche (Freiarche) in Zehdenick, das maßgeblichen Einfluss auf die Möglichkeiten der Ableitung des Havelabflusses in die Schnelle Havel hat! Es wird am Standort Zehdenick (Kap ) beschrieben. Alle Anlagen, einschließlich die WKA sowie das Wehr Bauhofsarche (Freiarche), befinden sich in der Zuständigkeit des WSA Eberswalde. Abb. 50: Lage der Schleuse Bischofswerder Abb : Links: Wehr und WKA Bischofswerder (Schleuse im Hintergrund); Rechts: Mündung des Döllnfließes (Sohlgleite) 57

58 Abb. 53: Einer der beiden Einläufe (Rechen) zur WKA Bischofswerder Beim Wehr Bischofswerder handelt es sich ebenfalls um ein 1-feldriges, überströmt betriebenes Klappenwehr mit einer Breite von 6 m. Die Pegeldifferenz beträgt im Mittel 3,3 m (UW: 39,2 m; OW: 42,5 m ü NN) und der Mittelwasserabfluss (MQ) ca. 25 m³/s (SCHOLTEN et al. 2010). Diese Angaben erscheinen im Vergleich zu den Angaben des kundlichen Jahrbuchs für den Pegel Liebenwalde (Unter- bzw. Oberpegel) widersprüchlich (vgl. Kap ). Eine Fischwanderhilfe existiert bislang nicht. Das Wehr ist als ökologisch nicht durchgängig zu bewerten. Lediglich ins Döllnfließ ist eine zeitweise Passage möglich, jedoch scheint die installierte Sohlgleite z. T. hohe Fließgeschwindigkeiten aufzuweisen, die schwimmschwachen Fischarten bzw. größen einen Aufstieg erschweren. Bei der WKA handelt es sich um 2 Knierohrturbinen tschechischer Herkunft. Die Ausbauwassermenge beträgt 3,7 m³/s 14,8 % MQ (SCHOLTEN et al. 2010) und die maximale Leistung 270 kw (EEG-Stammdaten), womit sie zu einer der größten Anlagen Brandenburgs zählt. Das Rechensystem hat eine lichte Stabweite von 20 mm. Eine Fischableitung ist nicht vorhanden. Der rechtlich vorgeschriebene Fischschutz ist somit als mangelhaft einzuschätzen. Mit Ausnahme von NQ besteht für eine effektive Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit am Standort Bischofswerder unter Berücksichtigung der Zielarten und Bemessungsfische keine hydraulische Beschränkung. Beachtet werden muss hier aber die existierende, hydraulisch konkurrierende WKA, die rechtlich aber einen ökologisch begründeten Mindestwasserabfluss über eine Fischwanderhilfe zu gewährleisten hat. Unter Berücksichtigung der Ausführungen zur Wehrgruppe Lehnitz-Schleuse erachten wir die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit in Bischofswerder nicht für erforderlich. Aus tierschutzrechtlicher Sicht sind aber weitergehende Maßnahmen für einen effektiven Fischschutz notwendig! Hierzu empfehlen wir den Einbau eines schräg angeströmten 10 mm - Horizontalrechens mit Fischund Schwemmgutableitung. Sollte der Havelabfluss weiterhin über die künstlichen Kanalstrecken realisiert werden, wäre außerdem die Errichtung einer Fischwanderhilfe erforderlich, deren Bemessungsfische und Anlagendimensionen in Tabelle 14 dargestellt sind. Aufgrund der stark eingeschränkten Platzverhältnisse (links - Döllnfließ, rechts Schleuse), wäre für diesen Standort u. E. eine bauwerksintegrierte bzw. kombinierte Lösung (Wehr + FWH) anzustreben. Bei Aufrechterhaltung der WKA-Nutzung müssten Wehr und FWH-Einstieg nahe an das WKA- Unterwasser herangeführt werden, damit keine Sackgasseneffekte auftreten. Zur Verbesserung der Auffindbarkeit wäre bei Einrichtung eines Raugerinne-Beckenpasses die Berücksichtigung bzw. Integration der Döllnfließmündung denkbar. Seitens der BfG wurde dem Standort Bischofswerder ebenfalls eine mittlere Priorität zugewiesen, obwohl keine Zielarten bzw. Bemessungsfische definiert wurden. Der künstliche Fließgewässertyp kann jedoch bestätigt werden. Gemäß Einschätzung des Brandenburgischen Landeskonzeptes Teil I (ZAHN et al. 2010) ist diese Dringlichkeit nicht gegeben, wenn die Schnelle Havel für den Biotopverbund und Havel- Abfluss priorisiert wird. Hierfür kommt dem Wehr Bischofswerder gemeinsam mit dem Wehr Bauhofsarche (Freiarche) in Zehdenick eine Schlüsselstellung zu, da es die Wasserstände bis Zehdenick reguliert. Anderenfalls müsste das Bauwerk v. a. unter Beachtung des baulichen Zustandes nachträglich geprüft bzw. bewertet werden. Aufgrund der WKA-Nutzung sollte zur Sicherung von Fischschutz und Fischabstieg der Standort Bischofswerder gegenüber Liebenwalde vorrangig betrachtet werden. Nach SCHOLTEN et al. (2010) ist ein Neu- bzw. Umbau von Bischofswerder bis 2021 geplant! 58

59 Tab. 14: FWH-Bemessungsvorschlag für Bischofswerder (optional) Obere Havel-2 Stauanlage (QBW) Bischofswerder Fließgewässertyp AWB; in Anlehnung an 15_g Fischregion Bleiregion Bemessungsfische Wels, Blei, Barbe, Hecht, Zander Dimensionierung Einheit Bleiregion min. Beckenlänge m 5 min. Beckenbreite m 3,4 min. Durchlassbreite m 0,7 min. Wassertiefe m 0,8-0,9 max. Absturz / Becken m 0,09-0,1 max. Fließgeschwindigkeit m/s 1,3-1,4 mittl. Fließgeschwindigkeit m/s 0,5 max. Energiedissipation W/m³ min. Durchfluss m³/s 0,7-1, Schleuse / Wehrgruppe Zehdenick Zur Wehrgruppe Zehdenick gehören neben der Schleuse (Nr. 1, vgl. Abb. 54) folgende abflussrelevanten Wehr- bzw. Stauanlagen (Abb ). Sie dienen der Stauhaltung und Abflussregulierung der Havel v.a. für die Schifffahrt bis zur Schleuse Schorfheide. Die jeweilige Zuständigkeit ist SCHOLTEN et al. (2010) entnommen: 2. Wehr I Zehdenick, mit WKA Zehdenick (WSA Eberswalde) 3. Wehr II Zehdenick (WSA Eberswalde) 4. Wehr III Zehdenick (WSA Eberswalde) 5. Wehr Schmelzfließ (WSA Eberswalde) 6. Wehr Bauhofsarche (Freiarche) Zehdenick (WSA Eberswalde) Für die weiteren Betrachtungen muss auch hier der gesamte Staugürtel stets als eine hydraulische Einheit betrachtet werden. Das Wehr Bauhofsarche steht dabei hydraulisch mit der Schleuse bzw. dem Wehr Bischofswerder im Zusammenhang, wird wegen der räumlichen Nähe aber hier dargestellt! Hervorzuheben ist, dass gemäß dem Landeskonzept Teil I (ZAHN et al. 2010) die Schnelle Havel bei der Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Havel favorisiert wird. Darüber hinaus sollten auch die peripheren Nebengewässer der Havel hier insbesondere Schönebecker Fließ sowie das Döllnfließ über eine Dükerung von Voss- bzw. Malzer Kanal an die Schnelle Havel ökologisch angebunden werden. Die Schleuse, Wehre und Wasserkraftanlage (WKA) Zehdenick befinden sich am nördlichen Rand des Stadtzentrums von Zehdenick. Sie wurden mit Ausnahme der WKA (1994) 1909 bzw gebaut bzw. letztmalig erneuert und befinden sich in einem teilweise schlechten baulichen Zustand. Bereits 1281 wurde in Zehdenick eine Mühle urkundlich erwähnt. Um 1600 existierte am Schmelzfließ eine Papiermühle. Ab dem 17. Jh. wurde am Kolk eine Walkmühle betrieben, die 1822 zur Wollspinnerei und 1884 als s. g. Elisabethmühle zur Mahlmühle umgebaut wurde. Letztere brannte 1921 ab, wurde danach neu errichtet und mit einer FRANCIS-Turbine (69 PS; 2,4 m³/s) betrieben. Diese ist heute nicht mehr in Betrieb, sondern als Museumsstück am Ort ausgestellt. Darüber hinaus existierten am Standort 6 weitere Mühlen (u. a. 1 Schneidmühle, 2 Lohmühlen, 1 Mahlmühle, 1 Walkmühle) sowie am Schloss die Öl- bzw. Schlossmühle, die 1990 abbrannte (vgl. Informationstafel zur Elisabethmühle). 59

60 Abb. 54: Lage der Querbauwerke in Zehdenick Die ökologische Durchgängigkeit muss grundsätzlich an allen abflussrelevanten Querbauwerken eines Standorts realisiert werden. Für die Dimensionierung der jeweiligen FWH sind dabei die bauwerksbezogenen Abflüsse entscheidend. Hierbei ist zu empfehlen, dass mindestens der Standort mit dem realisierten Hauptabfluss (hier offenbar das Wehr III Zehdenick) eine dem und Fischartenspektrum entsprechend groß dimensionierte FWH erhält. Aufgrund der räumlichen Trennung muss aber auch die WKA für das regional typische Fischartenspektrum passierbar gestaltet werden! Die Pegeldifferenzen zwischen Oberwasser und Unterwasser betragen in Zehdenick durchschnittlich 2,99 m (UW: 42,65 m; OW: 45,64 m ü NN), maximal 3,45 m (LUA BRANDENBURG 2007). Der Mittelwasserabfluss (MQ) soll am Standort ebenfalls ca. 25 m³/s betragen (SCHOLTEN et al. 2010). Diese Angaben erscheinen im Vergleich zu den Angaben des kundlichen Jahrbuchs für den Pegel Liebenwalde jedoch widersprüchlich (vgl. Kap ). Für eine effektive Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit sollte man sich am Standort Zehdenick unter Berücksichtigung der Zielarten und Bemessungsfische möglichst auf 1 maximal 2 Wanderkorridore beschränken, da es sonst zu Funktionseinschränkungen in Niedrigwasserphasen kommen kann. Empfehlungen zur Dimensionierung der FWH sind in Tabelle 15 enthalten und berücksichtigen hier insbesondere die Fische der Bleiregion sowie den Fließgewässertyp 15_g (nach POTTGIESSER & SOMMERHÄUSER 2008). Da oberhalb von Berlin bislang keine historischen Stör-Fänge für die Havel belegbar waren, wurde die Art hier nicht in die Betrachtungen einbezogen. Seitens der BfG wurden für die Wehrgruppe Zehdenick der Fließgewässertyp 15 sowie allgemein potamodrome Arten als Zielarten benannt (vgl. SCHOLTEN et al. 2010). Dem Standort wurde eine mittlere Priorität zugewiesen, die auch der Einschätzung des Brandenburgischen Landeskonzeptes Teil I (ZAHN et al. 2010) entspricht. Der bauliche Zustand der Wehrgruppe Zehdenick erfordert deren Umbau bis 2021 (SCHOLTEN et al. 2010)! Im Ergebnis der Bearbeitung des hier vorliegenden Entscheidungsschemas wurde der Wehrgruppe der Reihungsvorschlag 8 zugeordnet, da sie sich nicht nur in einem schlechten baulichen Zustand befindet, sondern maßgebliche Bedeutung bei der künftigen ökologischen Ver- 60

61 netzung der Schnellen Havel mit dem Havel-Durchbruchstal und so auch für die rheophilen bzw. wandernden Fischarten hat. Tab. 15: FWH-Bemessungsvorschlag für die Wehrgruppe Zehdenick Stauanlage (QBW) Fließgewässertyp Fischregion Bemessungsfische Obere Havel-2 Wehrgruppe Zehdenick 15_g Bleiregion Wels, Blei, Barbe, Hecht, Zander Dimensionierung Einheit Bleiregion min. Beckenlänge m 5 min. Beckenbreite m 3,4 min. Durchlassbreite m 0,7 min. Wassertiefe m 0,8-0,9 max. Absturz / Becken m 0,09-0,1 max. Fließgeschwindigkeit m/s 1,3-1,4 mittl. Fließgeschwindigkeit m/s 0,5 max. Energiedissipation W/m³ min. Durchfluss m³/s 0,7-1,5 a) Wehr III Zehdenick (Nr. 4) Abb. 55 (oben links): Wehrgruppe Zehdenick - Unterwasser mit alter Mühle, Wehr III, Wehr II und Wehr I mit neuer WKA (rechter Bildrand) Abb. 56 (oben rechts): Wehr III Abb. 57 (links): Schussboden des Wehres III 61

62 Das Wehr wurde 1909 erbaut (SCHOLTEN et al. 2010) und ist ca. 80 m rechtsseitig von der Schleuse gelegen. Hierbei handelt es sich um ein 2-feldriges, zumeist unterströmt betriebenes Schützenwehr mit einer Breite von 4,2 m (ca. 2 x 2 m). Es regelt gegenwärtig den Hauptabfluss der Havel, ist im Brückenbauwerk integriert und weist im Unterwasser einen ca. 40 m langen Schussboden auf. Eine Fischwanderhilfe existiert bislang nicht. Das Wehr ist als ökologisch nicht durchgängig zu bewerten. Für die Errichtung der erforderlichen Fischwanderhilfe gibt es am Standort mehrere Möglichkeiten bzw. Varianten. - als Kombination im Schützenwehr integriert - als eigenständiges Bauwerk im Bereich des Wehres II mit Schräg-Ausrichtung zur WKA, wobei das Wehr nur als Hochwasserentlaster dient Aufgrund des relativ geringen Abstandes zwischen Ober- und Unterwasser und der nicht vorhandenen Möglichkeiten eines Ausbaus ins Oberwasser empfehlen wir dabei, die FWH als Raugerinne- Beckenpass oder Vertikal-Schlitzpass auszubilden. Deren notwendige Dimensionierung ist in Tab. 15 aufgeführt. b) Wehr II Zehdenick (Nr. 3) Das Wehr wurde ebenfalls 1909 erbaut und ist ca. 55 m rechtsseitig von der Schleuse gelegen. Beim Wehr II Zehdenick handelt es sich gleichfalls um ein 2-feldriges Schützenwehr mit einer Breite von 7,4 m (ca. 2 x 3,5 m). Es befand sich zum Aufnahmezeitpunkt in Bau bzw. Sicherungszustand. Auch dieses Wehr ist im Brückenbauwerk integriert, jedoch weist es im Unterwasser 2 mit Flügelmauern versehene Kammern auf, die vermutlich von alten Mühlbauwerken herrühren. Eine Fischwanderhilfe existiert bislang nicht. Das Wehr ist als ökologisch nicht durchgängig zu bewerten. Wie bereits beim Wehr III empfohlen, könnte dieses Wehr vollständig als Fischwanderhilfe umgestaltet werden, da es u. E. am Standort hinreichende Möglichkeiten zum Hochwasserschutz gibt. Bei Fortführung der WKA-Nutzung sollte die Wanderhilfe in deren Unterwasser eingeschwenkt werden, um die Auffindbarkeit zu erhöhen. Aufgrund des relativ geringen Abstandes zwischen Ober- und Unterwasser und der nicht vorhandenen Möglichkeiten eines Ausbaus ins Oberwasser empfehlen wir dabei, die FWH als Raugerinne- Beckenpass oder Vertikal-Schlitzpass auszubilden. Deren notwendige Dimensionierung ist in Tab. 15 aufgeführt. Abb a: Wehr II Zehdenick (links: Kammern im Unterwasser; rechts: verschlossene Regeleinheit) 62

63 c) Wehr I und WKA Zehdenick (Nr. 2) Abb. 59: Wehr I Zehdenick Abb. 60: Auslauf WKA Zehdenick Hinsichtlich der WKA-Nutzung sollten die Hinweise aus dem Landeskonzept Teil I (ZAHN et al. 2010) berücksichtigt werden, wonach bestehende Anlagen in überregionalen Vorranggewässern entweder bzgl. Fischschutz sowie ökologischer Durchgängigkeit zu optimieren oder aber außer Betrieb zu nehmen sind. Der Abfluss über die WKA wird über ein neues 1-feldriges, im Brückenbauwerk integriertes Schützenwehr gesteuert, dessen Breite nach SCHOLTEN et al. (2010) 4,18 m beträgt. Dort wird außerdem dargestellt, dass die Anlage aus 2 Wehrfeldern besteht. Unklar ist, ob innerhalb des Krafthauses ein weiteres Wehrschütz z. B. für den Freischuss existiert. Die WKA Zehdenick ist unmittelbar rechtsseitig von der Schleuse gelegen. Hierbei handelt es sich um eine FRANCIS-Turbine mit einer Leistung von 150 kw. Eine Fischwanderhilfe existiert bislang nicht. Informationen zur Rechenanlage lagen bislang nicht vor, jedoch scheint eine Bypassleitung für Schwemmgut und Fische (?) vorhanden zu sein. Über deren Funktion und Funktionstüchtigkeit lagen ebenfalls keine Informationen vor. Aus fachlicher Sicht müsste die FWH für die WKA aufgrund der Lage und Strömungsverhältnisse linksseitig platziert und durch die ungünstigen Platzverhältnisse als technische Bauweise (z. B. gewendelter Vertikal-Schlitzpass) ausgebildet werden. Sollte aber die Errichtung einer leistungsstarken FWH im Wehr II sowie deren Ausrichtung zur WKA möglich sein, wäre dies als Alternativlösung denkbar. Aus tierschutzrechtlicher Sicht sind außerdem weitergehende Maßnahmen für einen effektiven Fischschutz notwendig! Hier empfehlen wir den Einbau eines schräg angeströmten 10 mm - Horizontalrechens mit Fisch- und Schwemmgutableitung. d) Wehr Schmelzfließ (Nr. 5) Das Schmelzfließ zweigt linksseitig der Schleuse bzw. östlich der Schloss-Halbinsel am s. g. Schuppen 6 ab und mündet ca. 575 m unterhalb der Schleuse linksseitig ein. Das Wehr befindet sich in der Süd-Ecke des Schloss-Hafens und besteht aus einem 1-feldrigen Schützenwehr mit nachgeordnetem Rohrdurchlass bzw. nachgeordneter Überbauung von ca. 140 m Länge. Es hat eine Breite von 0,7 m (SCHOLTEN et al. 2010). Aufgrund seiner räumlichen Trennung zu den übrigen Querbauwerken des Staugürtels Zehdenick, partiell vorhandener Überbauungen sowie seiner geringen Profildimensionen, kann das Schmelzfließ nicht den Biotopverbund für die Havel gewährleisten. Da es aber eine entsprechende Lauflänge aufweist und wahrscheinlich auch Fische beherbergt, empfehlen wir unter Beachtung der notwendigen Abflüsse an den Hauptbauwerken die Errichtung eines Raugerinne-Beckenpasses oder einer Sohlgleiten-Staffel mit einer Dotation von maximal 0,2-0,3 m³/s. 63

64 Abb. 61: Wehr Schmelzfließ Abb. 62: Schmelzfließ e) Wehr Bauhofsarche / Freiarche (Nr. 6) Gemäß dem Landeskonzept Teil I (ZAHN et al. 2010) wird für die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit bzw. des Biotopverbundes der Havel eine Revitalisierung der Schnellen Havel dringend empfohlen. Die Schnelle Havel zweigt am östlichen Stadtrand von Zehdenick ca. 250 m unterhalb der Brücke der B 109 (Gastrop-Rauxel-Allee) rechtsseitig vom Voss-Kanal ab. Sie hat über weite Strecken noch einen naturnahen Verlauf und weist somit ein hohes Potenzial für die Reaktivierung fließgewässertypischer Strukturen und Biozönosen im Sinne der EU-FFH-Richtlinie sowie EU-WRRL auf. Sowohl für den Biotopverbund als auch die ökologische Revitalisierung sind in der Schnellen Havel profilentsprechende Abflüsse erforderlich. Diese werden gegenwärtig maßgeblich durch die Steuerung des Wehres Bauhofsarche / Freiarche i. V. mit der Schleuse Bischofswerder bestimmt. Ziel sollte es daher künftig sein, einen möglichst großen Anteil des Havelabflusses der Schnellen Havel zuzuführen. Abb a: Wehr Bauhofsarche / Freiarche Zehdenick Das Wehr Bauhofsarche / Freiarche befindet sich im unmittelbaren Abzweigungsbereich nahe dem Voss-Kanal und ist in einem 3-bögigen Brückenbauwerk der Straße Freiarche integriert. Es wurde 1882 erbaut, besteht aus einem 3-feldrigen, unterströmt betriebenen Schützenwehr und befindet sich in einem der 3 Brückenbögen. Seine Breite beträgt nach SCHOLTEN et al. (2010) ca. 6 m (3 x 2 m). Informationen zur aktuellen wasserwirtschaftlichen Dotation lagen nicht vor. Unter Bezug auf die Abflusszahlen vom Pegel Liebenwalde (s. Kap ) könnte das Wehr bzw. die Schnelle Havel u. E. den Mittelwasserabfluss (MQ) der Havel von ca. 7-8 m³/s abführen. Durch eine hydraulische Ertüchtigung der anderen beiden, gegenwärtig fest verbauten Brückenbögen wäre sowohl die Installation einer dem entsprechend großen Fischwanderhilfe sowie weiterer Abflusskapazitäten möglich. Zur Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit empfehlen wir den Umbau des Wehres zu einer langgestreckten, geschütteten Sohlgleite mit Niedrigwasserrinne. Sollte eine Regulierbarkeit des Standortes weiterhin notwendig sein, empfehlen wir den Umbau des mittleren Brückenbogens zu einem großen Raugerinne-Beckenpass, der gespundet so weit wie möglich ins Oberwasser gebaut werden müsste. 64

65 Schleuse Schorfheide Die Schleuse und das Wehr Schorfheide befinden sich nordwestlich von Hammelspring bzw. nördlich der Mündung des Templiner Wassers (s. Abb. 64). Das Wehr wurde 1919 gebaut und die Schleuse 1996 letztmalig erneuert (SCHOLTEN et al. 2010). Sie dienen der Stauhaltung bzw. Abflussregulierung der Havel bis zur Schleuse Zaaren v. a. für die Schifffahrt, wobei sich das Wehr in einem schlechten baulichen Zustand befindet. Abb. 64: Lage der Schleuse Schorfheide Abb. 65: Wehr Schorfheide Das Wehr befindet sich rechtsseitig in unmittelbarer Nähe zur Schleuse. Nach SCHOLTEN et al. (2010) handelt es sich hierbei um 5-feldriges Schützenwehr, das zumeist unterströmt betrieben wird und eine Gesamtbreite von 8,79 m aufweist. Eine Fischwanderhilfe (FWH) existiert nicht. Das Wehr ist u. E. ökologisch nicht durchgängig. 65

66 Die Pegeldifferenz beträgt im Mittel nur 0,55 m (UW: 45,79 m; OW: 46,34 m ü NN) und der Mittelwasserabfluss (MQ) wird erneut mit ca. 25 m³/s angegeben (SCHOLTEN et al. 2010). Diese Angaben erscheinen im Vergleich zu den Angaben des kundlichen Jahrbuchs für den Pegel Bredereiche (Oberpegel) widersprüchlich. Für den Zeitraum werden bezogen auf das Abflussjahr folgende Angaben gemacht: NQ 0,88 m³/s; MNQ 2,17 m³/s; MQ 6,12 m³/s; MHQ 13,8 m³/s; HQ 21,1 m³/s. Das Q 30 liegt bei 2,46 m³/s und das Q 330 bei 11,7 m³/s (LUA BRANDENBURG 2007). Für eine effektive Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit besteht am Standort Schorfheide unter Berücksichtigung der Zielarten und Bemessungsfische somit u. E. kaum eine hydraulische Beschränkung. Aufgrund des geringen Höhenunterschieds erachten wir den Umbau des Wehres zu einer langgestreckten geschütteten Sohlgleite mit Niedrigwasserrinne und Hochwasserprofil als Optimal-Lösung zur Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit. Diese wäre auch als Kieslaichareal nutzbar und könnte eine Passage handgetriebener Boote ermöglichen (geringerer Schleusungsbedarf!). Bei Aufrechterhaltung der Regulierbarkeit empfehlen wir einen im Wehr integrierten, dem entsprechend groß dimensionierten Raugerinne-Beckenpass (vgl. Tab. 16), der ins Oberwasser ausgebaut werden müsste. Aufgrund der vorherrschenden Rechtskrümmung des Flusses, sollte die erforderliche FWH dabei linksseitig platziert werden. Tab. 16: FWH-Bemessungsvorschlag für das Wehr Schorfheide Obere Havel-1 Stauanlage (QBW) Schorfheide Fließgewässertyp 15_g / 17 Fischregion Tiefland-Barbenregion Bemessungsfische Wels, Blei, Barbe, Hecht, Zander Dimensionierung Einheit Tiefland-Barbenregion min. Beckenlänge m 5 min. Beckenbreite m 3,4 min. Durchlassbreite m 0,7 min. Wassertiefe m 0,8-0,9 max. Absturz / Becken m 0,09-0,1 max. Fließgeschwindigkeit m/s 1,3-1,4 mittl. Fließgeschwindigkeit m/s 0,5 max. Energiedissipation W/m³ min. Durchfluss m³/s 0,7-1,5 Seitens der BfG wurde dem Standort Schorfheide eine mittlere Priorität zugewiesen, obwohl keine Zielarten bzw. Bemessungsfische definiert wurden. Sie entspricht jedoch auch der Einstufung im Landeskonzept Teil I (ZAHN et al. 2010). Dem von SCHOLTEN et al. (2010) ausgewiesenen Fließgewässertyp 15 (= fischökologisches Leitbild) wird fachlich nicht gefolgt. Aufgrund des hier vorhandenen Havel-Durchbruchstals muss von einer ursprünglichen Kiesprägung des Flusses ausgegangen werden, die mit einer höheren Abundanz potamodromer bzw. kieslaichender Arten der Tiefland-Barbenregion einhergeht (z.b. Barbe, Döbel, Hasel). Dennoch bleiben die in Tabelle 16 ausgewiesenen Bemessungsfische maßgebend! Im Ergebnis der Bearbeitung des hier vorliegenden Entscheidungsschemas wurde dem Wehr Schorfheide der Reihungsvorschlag 12 zugeordnet. Dieser ergab sich aufgrund aktueller Planungen der WSV an den Wehren Zaaren und Regow, deren Lage innerhalb potenzieller Lebensräume rheophiler Arten sowie der größeren Bedeutung der Staustufe Spandau. Das Wehr Schorfheide hat jedoch maßgebliche Bedeutung bei der ökologischen Vernetzung der Schnellen Havel mit dem Havel-Durchbruchstal und so auch für die rheophilen, v.a. potamodrom wandernden Fischarten. Nach SCHOLTEN et al. (2010) ist ein Neu- bzw. Umbau von Schorfheide bis 2021 geplant! 66

67 Schleuse Zaaren Die Schleuse und das Wehr Zaaren befinden sich südöstlich von Barsdorf (s. Abb. 66). Das Wehr wurde 1920 gebaut und die Schleuse 1963 letztmalig erneuert (SCHOLTEN et al. 2010). Sie dienen der Stauhaltung bzw. Abflussregulierung der Havel bis zur Schleuse Regow v. a. für die Schifffahrt, wobei sich das Wehr lt. WSV in einem sehr schlechten baulichen Zustand befindet. Abb. 66: Lage der Schleuse Zaaren Abb. 67: Wehr Zaaren Das Wehr befindet sich rechtsseitig in unmittelbarer Nähe zur Schleuse. Nach SCHOLTEN et al. (2010) handelt es sich hierbei um 3-feldriges Schützenwehr, das zumeist überströmt betrieben wird und eine Gesamtbreite von 7,76 m aufweist. Eine Fischwanderhilfe (FWH) existiert nicht. Das Wehr ist u. E. ökologisch nicht durchgängig. Aufgrund der hohen Algenproduktion der Havel sowie ihrer sandig-schlammigen sohle besteht bei einem überströmten Wehrbetrieb die Gefahr einer verstärkten Auflandung des Oberwassers 67

68 und somit einer langfristigen Beeinträchtigung der Schifffahrt bzw. eines erhöhten Unterhaltungsaufwandes für die Fahrrinnen. Wir empfehlen daher, derartige Betriebsweisen bzw. Planungen zu überdenken und im Interesse rheophiler Fischarten eine unterströmte Betriebsweise zu erhalten. Die Pegeldifferenz beträgt am Standort im Mittel 0,86 m (UW: 46,42 m; OW: 47,28 m ü NN) und der Mittelwasserabfluss (MQ) wird erneut mit ca. 25 m³/s angegeben (SCHOLTEN et al. 2010). Diese Angaben erscheinen im Vergleich zu den Angaben des kundlichen Jahrbuchs für den Pegel Bredereiche (Oberpegel) widersprüchlich. Für den Zeitraum werden bezogen auf das Abflussjahr folgende Angaben gemacht: NQ 0,88 m³/s; MNQ 2,17 m³/s; MQ 6,12 m³/s; MHQ 13,8 m³/s; HQ 21,1 m³/s. Das Q 30 liegt bei 2,46 m³/s und das Q 330 bei 11,7 m³/s (LUA BRANDEN- BURG 2007). Aktuelle Planungen gehen von einer maximalen Pegeldifferenz von ca. 1,35 m aus (DIBAN 2012; mündl. Mittlg.). Für eine effektive Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit besteht am Standort Zaaren unter Berücksichtigung der Zielarten und Bemessungsfische somit u. E. kaum eine hydraulische Beschränkung. Aufgrund des relativ geringen Höhenunterschieds wäre der Umbau des Wehres zu einer langgestreckten geschütteten Sohlgleite mit Niedrigwasserrinne und Hochwasserprofil als Optimal-Lösung zur Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit anzusehen. Gemäß den aktuellen Planungen wird jedoch die Aufrechterhaltung der Regulierbarkeit weiterhin gefordert. Danach wäre ein im Wehr integrierter, dem entsprechend groß dimensionierter Raugerinne-Beckenpass die ökologisch günstigste Variante (vgl. Tab. 17). Dieser müsste dabei ins Oberwasser ausgebaut und aufgrund der leichten Rechtskrümmung des Flusses linksseitig platziert werden. Im Rahmen der Planungen wurde unmittelbar links neben dem Wehr ein relativ groß dimensioniertes Umgehungsgerinne als Raugerinne-Beckenpass vorgesehen. Dieses entspricht wegen der ortspezifischen Verhältnisse aber nicht ganz den aktuellen Fachvorgaben (Beckenlängen, Durchlassbreiten) und stellt gemäß den Vereinbarungen zwischen der WSV und dem LUGV eine Ausnahme dar! Das Gefälle wird über 14 Riegel abgebaut. Tab. 17: FWH-Bemessungsvorschlag und aktuelle Planungen für das Wehr Zaaren Obere Havel-1 Stauanlage (QBW) Zaaren Fließgewässertyp 15_g / 17 Fischregion Bemessungsfische Tiefland-Barbenregion Wels, Blei, Barbe, Hecht, Zander Dimensionierung Einheit Tiefland-Barbenregion FWH Zaaren min. Beckenlänge m 5 4,2 min. Beckenbreite m 3,4 3,5 min. Durchlassbreite m 0,7 0,65 min. Wassertiefe m 0,8-0,9 0,8-0,95 max. Absturz / Becken m 0,09-0,1 0,08-0,1 max. Fließgeschwindigkeit m/s 1,3-1,4 1,3-1,4 mittl. Fließgeschwindigkeit m/s 0,5 0,3-0,4 max. Energiedissipation W/m³ min. Durchfluss m³/s 0,7-1,5 ca. 1 Seitens der BfG wurde dem Standort Zaaren, im Gegensatz zur mittleren Einstufung im Landeskonzept Teil I (ZAHN et al. 2010), eine hohe Priorität zugewiesen, obwohl keine Zielarten bzw. Bemessungsfische definiert wurden. Diese dürfte daher vermutlich aus dem baulichen Zustand resultieren. Auch dem von SCHOLTEN et al. (2010) ausgewiesenen Fließgewässertyp 15 (= fischökologisches Leitbild) wird fachlich erneut nicht gefolgt. Aufgrund des hier vorhandenen Havel- Durchbruchstals muss von einer ursprünglichen Kiesprägung des Flusses ausgegangen werden, die mit einer höheren Abundanz potamodromer bzw. kieslaichender Arten der Tiefland- Barbenregion einhergeht (z.b. Barbe, Döbel, Hasel). Dennoch bleiben die in Tabelle 17 ausgewiesenen Bemessungsfische maßgebend! 68

69 Im Ergebnis der Bearbeitung des hier vorliegenden Entscheidungsschemas wurde dem Wehr Zaaren der Reihungsvorschlag 9 zugeordnet. Dieser ergab sich v.a. aufgrund des baulichen Zustandes und aktueller Planungen der WSV. Durch die Lage innerhalb potenzieller Lebensräume rheophiler Arten hat das Wehr Zaaren aber auch maßgebliche Bedeutung bei der ökologischen Vernetzung der Schnellen Havel mit dem Havel-Durchbruchstal und so auch für die rheophilen, v.a. potamodrom wandernden Fischarten. Nach SCHOLTEN et al. (2010) ist ein Neu- bzw. Umbau von Zaaren bis 2015 geplant! Schleuse Regow Die Schleuse und das Wehr Regow befinden sich östlich von Bredereiche (s. Abb. 68). Das Wehr wurde ebenfalls 1920 gebaut und die Schleuse 1966 letztmalig erneuert (SCHOLTEN et al. 2010). Sie dienen der Stauhaltung bzw. Abflussregulierung der Havel bis zur Schleuse Bredereiche v. a. für die Schifffahrt, wobei sich das Wehr lt. WSV ebenfalls in einem schlechten baulichen Zustand befindet. Abb. 68: Lage der Schleuse Regow Das Wehr befindet sich rechtsseitig in unmittelbarer Nähe zur Schleuse. Nach SCHOLTEN et al. (2010) handelt es sich hierbei ebenfalls um 3-feldriges Schützenwehr, das zumeist überströmt betrieben wird und eine Gesamtbreite von 7,76 m aufweist. Eine Fischwanderhilfe (FWH) existiert nicht. Das Wehr ist u. E. ökologisch nicht durchgängig. Aufgrund der hohen Algenproduktion der Havel sowie ihrer sandig-schlammigen sohle besteht bei einem überströmten Wehrbetrieb die Gefahr einer verstärkten Auflandung des Oberwassers und somit einer langfristigen Beeinträchtigung der Schifffahrt bzw. eines erhöhten Unterhaltungsaufwandes für die Fahrrinnen. Wir empfehlen daher, derartige Betriebsweisen bzw. Planungen zu überdenken und im Interesse rheophiler Fischarten eine unterströmte Betriebsweise zu erhalten. Die Pegeldifferenz beträgt am Standort im Mittel 0,71 m (UW: 47,63 m; OW: 48,34 m ü NN) und der Mittelwasserabfluss (MQ) wird erneut mit ca. 25 m³/s angegeben (SCHOLTEN et al. 2010). Diese Angaben erscheinen im Vergleich zu den Angaben des kundlichen Jahrbuchs für den Pegel Bredereiche (Oberpegel) widersprüchlich. Für den Zeitraum werden bezogen auf das Abflussjahr folgende Angaben gemacht: NQ 0,88 m³/s; MNQ 2,17 m³/s; MQ 6,12 m³/s; MHQ 13,8 m³/s; HQ 21,1 m³/s. Das Q 30 liegt bei 2,46 m³/s und das Q 330 bei 11,7 m³/s (LUA BRANDENBURG 2007). Aktuelle Planungen in Zaaren gehen i. Ü. von höheren Pegeldifferenzen aus (DIBAN 2012; mündl. Mittlg.), die ggf. zu berücksichtigen sind. Für eine effektive Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit besteht am Standort Regow unter Berücksichtigung der Zielarten und Bemessungsfische somit u. E. ebenfalls kaum eine hydraulische Beschränkung. 69

70 Abb. 69: Wehr Regow Aufgrund des relativ geringen Höhenunterschieds wird der Umbau des Wehres zu einer langgestreckten geschütteten Sohlgleite mit Niedrigwasserrinne und Hochwasserprofil als Optimal-Lösung zur Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit angesehen. Gemäß den Angaben der WSV soll das Wehr Regow jedoch in ähnlicher Form erneuert werden wie das Wehr Zaaren, weshalb man von der Aufrechterhaltung der Regulierbarkeit ausgehen muss. Danach wäre ein im Wehr integrierter, dem entsprechend groß dimensionierter Raugerinne-Beckenpass die ökologisch günstigste Variante (vgl. Tab. 18). Dieser müsste dabei ins Oberwasser ausgebaut und aufgrund der leichten Linkskrümmung des Flusses rechtsseitig platziert werden. Tab. 18: FWH-Bemessungsvorschlag für das Wehr Regow Obere Havel-1 Stauanlage (QBW) Regow Fließgewässertyp 15_g / 17 Fischregion Tiefland-Barbenregion Bemessungsfische Wels, Blei, Barbe, Hecht, Zander Dimensionierung Einheit Tiefland-Barbenregion min. Beckenlänge m 5 min. Beckenbreite m 3,4 min. Durchlassbreite m 0,7 min. Wassertiefe m 0,8-0,9 max. Absturz / Becken m 0,09-0,1 max. Fließgeschwindigkeit m/s 1,3-1,4 mittl. Fließgeschwindigkeit m/s 0,5 max. Energiedissipation W/m³ min. Durchfluss m³/s 0,7-1,5 70

71 Seitens der BfG wurde dem Standort Regow eine mittlere Priorität zugewiesen, obwohl keine Zielarten bzw. Bemessungsfische definiert wurden. Sie entspricht zwar der Einstufung im Landeskonzept Teil I (ZAHN et al. 2010), dürfte aber v.a. durch den baulichen Zustand erklärt sein. Dem von SCHOLTEN et al. (2010) ausgewiesenen Fließgewässertyp 15 (= fischökologisches Leitbild) wird fachlich erneut nicht gefolgt. Aufgrund des hier vorhandenen Havel- Durchbruchstals muss von einer ursprünglichen Kiesprägung des Flusses ausgegangen werden, die mit einer höheren Abundanz potamodromer bzw. kieslaichender Arten der Tiefland- Barbenregion einhergeht (z.b. Barbe, Döbel, Hasel). Dennoch bleiben die in Tabelle 18 ausgewiesenen Bemessungsfische maßgebend! Im Ergebnis der Bearbeitung des hier vorliegenden Entscheidungsschemas wurde dem Wehr Regow der Reihungsvorschlag 11 zugeordnet. Dieser ergab sich v.a. aufgrund des baulichen Zustandes und aktueller Planungen der WSV. Durch die Lage innerhalb potenzieller Lebensräume rheophiler Arten hat das Wehr Regow gleichfalls maßgebliche Bedeutung bei der ökologischen Vernetzung der Schnellen Havel mit dem Havel-Durchbruchstal und so auch für die rheophilen, v.a. potamodrom wandernden Fischarten. Es steht aber etwas zurück, weil es sich im oberen Abschnitt befindet. Nach SCHOLTEN et al. (2010) ist ein Neu- bzw. Umbau von Regow bis 2021 geplant! Schleuse Bredereiche Die Schleuse (Nr. 2), das Wehr (Nr. 1) und die Wasserkraftanlage (WKA; Nr. 3) Bredereiche befinden sich westlich der Ortslage (s. Abb. 70). In Bredereiche existiert bereits seit 1740 eine Schleuse, die 1883 sowie 1952 maßgeblich erneuert bzw. letztmalig umgebaut wurde. Schon seit 1307 erfolgte zwischen Bredereiche und Regelsdorf die Nutzung der Wasserkraft in Form von Schneid- bzw. Mahlmühlen. Im Jahre 1894 wurde am Standort die Märkische Holzstoff- und Pappenfabrik errichtet, die bereits frühzeitig eine Turbine zur Stromerzeugung nutzte, jedoch 1945 zerstört wurde (Informationstafel zum Schleusenstandort). Das Wehr soll 1980 erneuert worden sein und die neue WKA existiert erst seit 2000 (SCHOLTEN et al. 2010). Das Wehr dient hierbei der Stauhaltung bzw. Abflussregulierung der Havel bis zur Schleuse Fürstenberg v. a. für die Schifffahrt, wobei es sich u. E. in einem guten (neueren!) baulichen Zustand befindet. Abb. 70: Lage der Querbauwerke in Bredereiche Das Wehr ist rechtsseitig in unmittelbarer Nähe zur Schleuse gelegen und die WKA befindet sich ca. 70 m links von der Schleuse. Die räumliche Trennung der beiden Hauptabflüsse ist somit sehr ausgeprägt. Beim Wehr handelt es sich um ein 1-feldriges, im Brückenbauwerk integriertes Klappenwehr, das überströmt betrieben wird und eine Breite von 7 m aufweist (SCHOLTEN et al. 2010). Nach eigener 71

72 Schätzung ist es jedoch nur 5,5 m breit! Eine Fischwanderhilfe (FWH) existiert nicht. Das Wehr ist ökologisch nicht durchgängig. Aufgrund der hohen Algenproduktion der Havel (Seeausfluss-Situation!) sowie ihrer sandigschlammigen sohle besteht bei einem überströmten Wehrbetrieb die Gefahr einer verstärkten Auflandung des Oberwassers und somit einer langfristigen Beeinträchtigung der Schifffahrt bzw. eines erhöhten Unterhaltungsaufwandes für die Fahrrinnen. Wir empfehlen daher, derartige Betriebsweisen bzw. Planungen zu überdenken und im Interesse rheophiler Fischarten eine unterströmte Betriebsweise zu erhalten. Die Pegeldifferenz beträgt am Standort im Mittel 2,97 m (UW: 48,62 m; OW: 51,59 m ü NN) und der Mittelwasserabfluss (MQ) wird wieder mit ca. 25 m³/s angegeben (SCHOLTEN et al. 2010). Diese Angaben erscheinen im Vergleich zu den Angaben des kundlichen Jahrbuchs für den Pegel Bredereiche (Oberpegel) widersprüchlich. Für den Zeitraum werden bezogen auf das Abflussjahr folgende Angaben gemacht: NQ 0,88 m³/s; MNQ 2,17 m³/s; MQ 6,12 m³/s; MHQ 13,8 m³/s; HQ 21,1 m³/s. Das Q 30 liegt bei 2,46 m³/s und das Q 330 bei 11,7 m³/s (LUA BRANDENBURG 2007). Geht man von einem relativ stabilen Oberwasserstand aus (Stolpsee!), kann die Pegeldifferenz gemäß Unterpegel Bredereiche ( ) 2,79-3,40 m betragen. Abb. 71: Wehr Bredereiche Bei der WKA handelt es sich um eine doppelt regulierte Kaplanturbine (Drehzahl: 150 U/Min.; Ausbauwassermenge: 1-11 m³/s; max. Leistung: 250 KW). Informationen zum Rechensystem lagen nicht vor. Die rechtlich vorgeschriebenen Wanderhilfen für den Auf- und Abstieg sind nicht existent! Sowohl der Fischschutz als auch die Fischaufstiegshilfe und -ableitung müssen somit rechtlich nachgefordert und entsprechend nachgerüstet werden! Zur Gewährleistung des Fischschutzes empfehlen wir die Installation eines schräg angeströmten Horizontalrechens (lichte Stabweite 10 mm) im Oberwasser (siehe Abb. 74) in Verbindung mit einer entsprechend groß dimensionierten Rohrleitung ins Schleusen- oder WKA-Unterwasser bzw. freifließend in die zu errichtende FWH. Abb. 72: WKA Bredereiche 72

73 Abb a: WKA Bredereiche Oberwasser (Einlauf) -Situation Für eine effektive Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit müssen am Standort Bredereiche aufgrund der räumlichen Trennung und existierenden Abflussteilung sowohl am Wehr als auch an der Wasserkraftanlage Fischwanderhilfen errichtet werden. Hierbei sind die Zielarten bzw. Bemessungsfische der Tabelle 19 zu berücksichtigen! Betrachtet man die obigen Abflusswerte besteht bei Niedrigwasser die Gefahr erheblicher hydraulischer Beschränkungen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit wasserrechtlicher Festlegungen zum Hauptabfluss (Bauwerkszuordnung!) und für den ökologisch begründeten Mindestwasserabfluss über beide Abflusspfade. Bei einer gleichförmigen Abflussteilung dürfte eine WKA-Nutzung erst bei Abflüssen (Q) > 3 m³/s zulässig sein, weil für die Funktionstüchtigkeit der beiden Fischwanderhilfen jeweils min. 1 m³/s und für den Fischabstieg ca. 0,5 m³/s zur Verfügung stehen müssten. Unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse empfehlen wir die Errichtung der FWH jeweils rechtsseitig der beiden Anlagen. Bedingt durch die große Höhendifferenz zwischen Ober- und Unterwasser kommen entweder ein Raugerinne-Beckenpass oder ein Vertikal-Schlitzpass als Lösung in Frage, die möglichst weit ins Oberwasser gebaut, bei Platzgründen u.u. auch gewendelt angeordnet werden müssen. Tab. 19: FWH-Bemessungsvorschlag für Wehr + WKA Bredereiche Obere Havel - Seeausflüsse Stauanlage (QBW) Fließgewässertyp Fischregion Bemessungsfische Bredereiche 21_N Bleiregion Wels, Blei, Barbe, Hecht, Zander Dimensionierung Einheit Bleiregion min. Beckenlänge m 5 min. Beckenbreite m 3,4 min. Durchlassbreite m 0,7 min. Wassertiefe m 0,8-0,9 max. Absturz / Becken m 0,09-0,1 max. Fließgeschwindigkeit m/s 1,3-1,4 mittl. Fließgeschwindigkeit m/s 0,5 max. Energiedissipation W/m³ min. Durchfluss m³/s 0,7-1,5 Seitens der BfG wurde dem Standort Bredereiche eine mittlere Priorität zugewiesen, obwohl keine Zielarten bzw. Bemessungsfische definiert wurden. Sie entspricht der Einstufung im Landeskonzept Teil I (ZAHN et al. 2010). 73

74 Dem von SCHOLTEN et al. (2010) ausgewiesenen Fließgewässertyp 21 (= fischökologisches Leitbild) wird fachlich gefolgt. Planerische Grundlage sollten demnach Fische der Bleiregion bzw. die in Tabelle 19 ausgewiesenen Bemessungsfische sein! Im Ergebnis der Bearbeitung des hier vorliegenden Entscheidungsschemas wurde dem Standort Bredereiche der Reihungsvorschlag 13 zugeordnet. Dieser ergab sich im Vergleich zu Fürstenberg und Steinhavel wegen der Lage zur Mündung sowie zu potenziellen Schlüsselhabitaten und v.a. auch wegen der existierenden WKA, die einen unzureichenden Fischschutz aufweist. Nach SCHOLTEN et al. (2010) ist ein Neu- bzw. Umbau von Bredereiche bis 2021 geplant! Schleuse / Wehrgruppe Fürstenberg/Havel Zur Wehrgruppe Fürstenberg/Havel gehören neben der Schleuse (Nr. 1, vgl. Abb. 74) folgende abflussrelevanten Wehr- bzw. Stauanlagen (Abb ). Sie dienen der Stauhaltung und Abflussregulierung der Havel v.a. für die Schifffahrt bis zur Schleuse Steinhavel. Die jeweilige Zuständigkeit ist SCHOLTEN et al. (2010) entnommen: 2. Wehr Brandenburger Straße (WSA Eberswalde) 3. Wehr + FWH Bahnhofstraße (WSA Eberswalde) Für die weiteren Betrachtungen muss auch hier der gesamte Staugürtel stets als eine hydraulische Einheit angesehen werden. Abb. 74: Lage der Querbauwerke in Fürstenberg Die ökologische Durchgängigkeit muss grundsätzlich an allen abflussrelevanten Querbauwerken eines Standorts realisiert werden. Für die Dimensionierung der jeweiligen FWH sind dabei die bauwerksbezogenen Abflüsse entscheidend. Hierbei ist zu empfehlen, dass mindestens der Standort mit dem realisierten Hauptabfluss (hier offenbar das Wehr Brandenburger Straße) eine dem und Fischartenspektrum entsprechend groß dimensionierte FWH erhält. Die Pegeldifferenzen zwischen Oberwasser und Unterwasser betragen nach SCHOLTEN et al. (2010) in Fürstenberg/Havel durchschnittlich 1,60 m (UW: 51,50 m; OW: 53,10 m ü NN) und der Mittelwasserabfluss wieder 25 m³/s. Diese Angaben erscheinen im Vergleich zu den Angaben des kundlichen Jahrbuchs für den Pegel Bredereiche jedoch erneut widersprüchlich (vgl. Kap ). Geht man außerdem von einem relativ stabilen Oberwasserstand am Röblinsee aus, kann die Pegeldifferenz gemäß Unterpegel Fürstenberg ( ) 1,36-2,10 m betragen (LUA BRANDEN- BURG 2007). 74

75 Für eine effektive Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit sollte man sich am Standort Fürstenberg/Havel unter Berücksichtigung der Zielarten und Bemessungsfische möglichst auf 1 maximal 2 Wanderkorridore beschränken, da es sonst zu Funktionseinschränkungen in Niedrigwasserphasen kommen kann. Empfehlungen zur Dimensionierung der FWH sind in Tabelle 20 enthalten und berücksichtigen hier insbesondere die Fische der Bleiregion sowie den Fließgewässertyp 21_N (= seeausflussgeprägtes Fließgewässer Norddeutschlands nach POTTGIESSER & SOMMERHÄUSER 2008). Da oberhalb von Berlin bislang keine historischen Stör-Fänge für die Havel belegbar waren, wurde die Art hier nicht in die Betrachtungen einbezogen. Seitens der BfG wurden für die Wehrgruppe Fürstenberg/Havel der Fließgewässertyp 21, die Bleiregion sowie als Bemessungsfisch der Stör benannt (vgl. SCHOLTEN et al. 2010). Die Datengrundlage zur Angabe des Störs ist bislang nicht bekannt und hätte fachlich zur Folge, dass alle Querbauwerke der Havel oberhalb Berlins zumindest bis Fürstenberg Stör-gängig sein müssten! Darüber hinaus wurde dem Standort seitens der BfG bislang keine Priorität sondern nur ein Prüfvermerk zugewiesen, der sich auf die Funktionskontrolle am bestehenden Fisch-Kanu- Pass beziehen dürfte. Diese erfolgte u. W Die obere Havel wird im Betrachtungsgebiet v. a. durch Seenketten geprägt und hat u. E. somit für rheophile bzw. potamodrom wandernde Fischarten (mit Ausnahme des Aals) als Lebensraum kaum noch Bedeutung. Gemäß der Einschätzung des Brandenburgischen Landeskonzeptes Teil I (ZAHN et al. 2010) wurde jedoch der Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit, die auch hier grundsätzlich erfolgen muss, eine geringere Priorität zugewiesen. Festlegungen zur zeitlichen Einordnung des weiteren Umbaus der Wehrgruppe sind noch nicht getroffen worden (SCHOLTEN et al. 2010). Der bauliche Zustand des Wehres Brandenburger Straße dürfte jedoch mit einer zeitnahen Lösung verbunden sein! Im Ergebnis der Bearbeitung des hier vorliegenden Entscheidungsschemas wurde der Wehrgruppe innerhalb der Havel aus o.g. Gründen der Reihungsvorschlag 14 zugeordnet. Tab. 20: FWH-Bemessungsvorschlag für die Wehrgruppe Fürstenberg/Havel Obere Havel - Seeausflüsse Stauanlage (QBW) Fließgewässertyp Fischregion Bemessungsfische Fürstenberg/Havel 21_N Bleiregion Wels, Blei, Barbe, Hecht, Zander Dimensionierung Einheit Bleiregion min. Beckenlänge m 5 min. Beckenbreite m 3,4 min. Durchlassbreite m 0,7 min. Wassertiefe m 0,8-0,9 max. Absturz / Becken m 0,09-0,1 max. Fließgeschwindigkeit m/s 1,3-1,4 mittl. Fließgeschwindigkeit m/s 0,5 max. Energiedissipation W/m³ min. Durchfluss m³/s 0,7-1,5 75

76 a) Wehr und FWH Bahnhofstraße (Nr. 3) Das Wehr ist linksseitig und ca. 450 m nordwestlich der Schleuse gelegen. Es wurde 1998 neu hergerichtet und ist daher in einem guten baulichen Zustand. Hierbei handelt es sich um ein 4-feldriges, im Brückenbauwerk integriertes und unterströmt betriebenes Schützenwehr mit teilweisem Schussboden. Nach SCHOLTEN et al. (2010) soll die Breite des Wehres 6,20 m betragen. Es ist als ökologisch nicht durchgängig zu bewerten. Rechtsseitig wurde 2008 durch die Stadt Fürstenberg/Havel ein Fisch-Kanu (Borsten-) Pass installiert, der die ökologische Durchgängigkeit des Wehrstandortes gewährleisten soll. Abb. 75: Wehr Bahnfofstraße (links FWH) Abb. 76: Fisch-Kanu-Pass Die FWH hat eine Länge von ca. 50 m, eine Breite von 1,4 m und eine Wassertiefe von ca. 0,42 m. Das Gefälle (3,66-4,78 %) wird über elf 3-fach-Elemente abgebaut, wobei zwischen den Becken Höhendifferenzen von bis zu 15 cm auftreten. Die max. Durchlassbreite beträgt 0,25 m und die Durchflusskapazität 0,3 m³/s (Informationstafel des Landesumweltamtes Brandenburg; In den Jahren 2008 und 2009 erfolgten an der FWH Kontrolluntersuchungen, die zwar nicht detailliert aber als Vortragsskript vorlagen ( ). Danach werden für die FWH folgende Angaben gemacht: Min. lichte Beckenlänge: 1,68 m Min. lichte Beckenbreite: 1,40 m Min. Wassertiefe: 0,55 m Beckenvolumen: 1,27 m³ Min. Schlitzbreite: 0,25 m h max.: 0,05 m (Riegel) / 0,15 m (Becken) Max. Fließgeschwindigkeiten: 0,99 m/s (rechnerisch) / 1,78 m/s (gemessen!) Energiedissipation: 63 W/m³ (rechnerisch / 97 W/m³ (aus Messung) Im Herbst 2008 und Frühjahr 2009 gelang der Aufstiegsnachweis von insgesamt Fischen und 13 von 28 potenziell vorkommenden Arten. Die durchgehende Sohlstrukturierung ermöglichte dabei auch den Aufstiegsnachweis sohlgebunden wandernder Arten bzw. Kleinfische (u.a. Steinbeißer, Gründling, Kaulbarsch). Im Fazit wurden folgende Aussagen getroffen, die sich vor allem auf die Passierbarkeit, nicht aber auf die Auffindbarkeit beziehen (vgl. FREDRICH 2010): Die geometrischen Parameter entsprechen nicht den Fachvorgaben (vgl. Tab 20; die Becken sind zu kurz, zu schmal und zu flach) Die Riegel erfüllen ihre Funktion. Die Höhendifferenzen an den Borstenriegeln werden im unverklausten Zustand relativ gleichmäßig abgebaut Bei Verklausungen werden die Grenzwerte für die maximale Fließgeschwindigkeit in den Schlitzen teilweise überschritten, da dann sehr wenig Wasser durch die Borstenelemente abfließt. Unter diesen Umständen erreichen auch die Energiedichten den Grenzwertbereich Die Leitströmung ist gut ausgeprägt, solange nicht dauerhaft mehr Wasser über das Wehr fließt, als über den Borstenpass. Es wird empfohlen, durch periodisches Absenken des Wehres im Herbst einen größeren Teil des Treibgutes über das Wehr abzuleiten oder anderenfalls zeitweilig einen Treibgutabweiser anzubringen, der die Verklausungen im Borstenpass reduziert Das Fehlen der Döbel beim Aufstieg deutet u. U. auf eine Artenselektivität hin 76

77 Die Passage der FWH ist für kleine Fische der Arten Gründling, Ukelei, Plötze, Blei, Güster, Barsch und Kaulbarsch uneingeschränkt möglich (auch Nachweis einzelner Steinbeißer!) Der fehlende Aufstiegsnachweis für Bitterling und Moderlieschen kann wahrscheinlich nicht dem Borstenpass angelastet werden Große Fische (> 17 cm) aller Arten sind unterrepräsentiert oder fehlen. Eine größenselektive Wirkung der FWH kann nicht ausgeschlossen werden! Die FWH ist somit nur eingeschränkt funktionstüchtig Der Einfluss der Nutzung des Borstenpasses durch Kanuten auf den Fischaufstieg sollte geprüft werden (das große, gefällefreie Becken in der Mitte der Anlage kann zwar der Erholung der Fische dienen, bietet aber keinen Schutz) Das Ziel - die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit wird durch die gegenwärtige Fischwanderhilfe nicht vollständig erfüllt! Bei einer Überarbeitung der Wehr- bzw. Standortverhältnisse empfehlen wir daher aufgrund der geringen Platzkapazitäten einen Teilumbau des Wehres zu einem Raugerinne-Beckenpass, der möglichst ins Oberwasser ausgebaut wird und die Fachvorgaben (Tab. 20) erfüllt. b) Wehr Brandenburger Straße (Nr. 2) Das Wehr ist linksseitig und ca. 200 m nördlich der Schleuse gelegen. Angaben zur Entstehungsgeschichte lagen nicht vor, dürften aber mit dem dortigen ehemaligen Mühlenbauwerk (Ruine!) in Zusammenhang stehen. Beim Wehr Brandenburger Straße handelt es sich um ein 3-feldriges, im Gebäude integriertes und unterströmt betriebenes Schützenwehr, das sich in einem schlechten baulichen Zustand befindet. Nach SCHOLTEN et al. (2010) soll die Breite des Wehres 8,75 m betragen. Eine Fischwanderhilfe existiert nicht. Das Wehr ist u.e. ökologisch nicht durchgängig. Abb a: Wehr Brandenburger Straße (links: aktuell; rechts: vorher - Foto: Thomas Schubert google-earth) Abb. 78: Wehr Brandenburger Straße (Unterwasser) Den Umbau des Wehres zu einer langgestreckten geschütteten Sohlgleite mit Niedrigwasserrinne und Hochwasserprofil erachten wir an diesem Standort als Optimal-Lösung zur Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit. Diese könnte zugleich auch als Passage handgetriebener Boote sowie Kanu-Slalom-Strecke genutzt werden. Bei Aufrechterhaltung der Regulierbarkeit des Bauwerks empfehlen wir ansonsten einen im Wehrbauwerk integrierten Raugerinne-Beckenpass, der aus nachfol- 77

78 gendem Grund einen Großteil des Normalabflusses der Havel aufnehmen müsste und daher entsprechend groß zu dimensionieren ist. Bedingt durch die Lage des Wehres ist ein Ausbau ins Oberwasser nur sehr eingeschränkt möglich (ca m). Dadurch besteht unter Berücksichtigung der notwendigen Bau-Länge für die FWH die Gefahr der Sackgassenbildung am Wehr Schleuse / Wehrgruppe Steinhavel Die Schleuse und die Wehre (Mühlenwehr, Freiarchenwehr) Steinhavel befinden sich nordwestlich von Fürstenberg in der s.g. Steinhavel (s. Abb. 79). Sie wurden 1840 bzw gebaut (SCHOLTEN et al. 2010) und dienen der Stauhaltung bzw. Abflussregulierung der Havel bis zur Schleuse Wesenberg (Mecklenburg-Vorpommern) v. a. für die Schifffahrt. Die jeweilige Zuständigkeit ist SCHOLTEN et al. (2010) entnommen: 1. Mühlenwehr (WSA Eberswalde) 2. Freiarchenwehr (WSA Eberswalde) Für die weiteren Betrachtungen muss auch hier der gesamte Staugürtel stets als eine hydraulische Einheit angesehen werden. Abb. 79: Lage der Schleuse Steinhavel Die ökologische Durchgängigkeit muss grundsätzlich an allen abflussrelevanten Querbauwerken eines Standorts realisiert werden. Für die Dimensionierung der jeweiligen FWH sind dabei die bauwerksbezogenen Abflüsse entscheidend. Hierbei ist zu empfehlen, dass mindestens der Standort mit dem realisierten Hauptabfluss (hier offenbar das Mühlenwehr) eine dem und Fischartenspektrum entsprechend groß dimensionierte FWH erhält. Die Pegeldifferenzen zwischen Oberwasser und Unterwasser betragen nach SCHOLTEN et al. (2010) am Standort Steinhavel durchschnittlich 1,67 m (UW: 53,13 m; OW: 54,80 m ü NN) und der Mittelwasserabfluss wieder 25 m³/s. Diese Angaben erscheinen im Vergleich zu den Angaben des kundlichen Jahrbuchs für den Pegel Bredereiche jedoch erneut widersprüchlich (vgl. Kap ). Für eine effektive Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit sollte man sich am Standort Steinhavel unter Berücksichtigung der Zielarten und Bemessungsfische möglichst auf 1 maximal 2 Wanderkorridore beschränken, da es sonst zu Funktionseinschränkungen in Niedrigwasserphasen kommen kann. Empfehlungen zur Dimensionierung der FWH sind in Tabelle 21 enthalten und berücksichtigen hier insbesondere die Fische der Bleiregion sowie den Fließgewässertyp 21_N (= seeausflussgeprägtes Fließgewässer Norddeutschlands nach POTTGIESSER & SOMMERHÄUSER 2008). Seitens der BfG wurde für die Wehrgruppe Steinhavel der Fließgewässertyp 21 bestätigt (vgl. SCHOLTEN et al. 2010). 78

79 Darüber hinaus wurde dem Standort seitens der BfG eine geringe Priorität zugewiesen, die auch der Einschätzung des Brandenburgischen Landeskonzeptes Teil I entspricht (vgl. ZAHN et al. 2010). Die obere Havel wird im Betrachtungsgebiet v. a. durch Seenketten geprägt und hat u. E. somit für rheophile bzw. potamodrom wandernde Fischarten (mit Ausnahme des Aals) als Lebensraum kaum noch Bedeutung. Dennoch bleibt im Interesse des Biotopverbundes der Havel die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit grundsätzlich erforderlich! Nach SCHOLTEN et al. (2010) ist ein Neu- bzw. Umbau des Standortes Steinhavel aufgrund des schlechten baulichen Zustandes der Anlagen bis 2016 geplant! Im Ergebnis der Bearbeitung des hier vorliegenden Entscheidungsschemas wurde der Wehrgruppe innerhalb der Havel aus o.g. Gründen der Reihungsvorschlag 15 zugeordnet. Tab. 21: FWH-Bemessungsvorschlag für die Wehrgruppe Steinhavel Obere Havel - Seeausflüsse Stauanlage (QBW) Fließgewässertyp Fischregion Bemessungsfische Steinhavel 21_N Bleiregion Wels, Blei, Barbe, Hecht, Zander Dimensionierung Einheit Bleiregion min. Beckenlänge m 5 min. Beckenbreite m 3,4 min. Durchlassbreite m 0,7 min. Wassertiefe m 0,8-0,9 max. Absturz / Becken m 0,09-0,1 max. Fließgeschwindigkeit m/s 1,3-1,4 mittl. Fließgeschwindigkeit m/s 0,5 max. Energiedissipation W/m³ min. Durchfluss m³/s 0,7-1,5 a) Mühlenwehr Steinhavel Konkrete Angaben zur Entstehungsgeschichte des Mühlenstandortes lagen noch nicht vor. Das Mühlenwehr befindet sich linksseitig bzw. nördlich der Schleuse und regelt u. E. den Hauptabfluss der Havel. Hierbei handelt es sich um ein 2-feldriges Schützenwehr, das im Mühlenbauwerk integriert ist, unterströmt betrieben wird und eine Gesamtbreite von 3,40 m aufweist (SCHOLTEN et al. 2010). Es befindet sich in einem baulich sehr schlechten Zustand (Ruine!). Eine Fischwanderhilfe (FWH) existiert nicht. Das Wehr ist u. E. ökologisch nicht durchgängig. Abb a: Mühlenwehr Steinhavel (links: Unterwasser; rechts: Oberwasser) 79

80 Hervorzuheben ist, dass das Wehr früher offenbar zugleich auch als Aalfang genutzt wurde. Abb a: Aalfang Steinhavel Unklar ist gegenwärtig, was mit den angrenzenden Mühlen-Ruinen passiert. Sollte mit dem Wehrneubau ein Abriss der Gebäude verbunden sein, würden wir unter Einbeziehung des linksseitig im Unterwasser abzweigenden Altarms eine langgestreckte geschüttete Sohlgleite mit Niedrigwasser- und Hochwasserprofil als Optimal-Lösung für die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit ansehen. Diese könnte dann auch von handgetriebenen Booten zur Passage genutzt werden. Bei Aufrechterhaltung der Regulierbarkeit erachten wir einen im Wehr integrierten, dem entsprechend groß dimensionierten Raugerinne-Beckenpass als ökologisch günstigste Variante (vgl. Tab. 21). Dieser müsste dabei ins Oberwasser ausgebaut und aufgrund der leichten Rechtskrümmung des s linksseitig platziert werden. b) Freiarchenwehr Steinhavel Das Freiarchenwehr wurde nach SCHOLTEN et al. (2010) bereits 1830 errichtet. Es befindet sich unmittelbar rechtsseitig bzw. südlich der Schleuse und regelt u. E. ebenfalls einen nicht unerheblichen Anteil des Havelabflusses. Hierbei handelt es sich um ein 1-feldriges Schützenwehr mit Schussboden, das unterströmt betrieben wird und eine Gesamtbreite von 2,63 m aufweist (SCHOLTEN et al. 2010). Es befindet sich in einem baulich schlechten Zustand. Eine Fischwanderhilfe (FWH) existiert auch hier nicht. Das Wehr ist ökologisch nicht durchgängig. Abb a: Freiarchenwehr Steinhavel (links: Unterwasser; rechts: Oberwasser) In Abhängigkeit von der künftigen Abflussverteilung und Abflussregelung wäre eine Umgestaltung des Wehres zu einer langgestreckten geschütteten Sohlgleite mit Niedrigwasser- und Hochwasserprofil als Optimal-Lösung für die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit ebenfalls denkbar (langes naturnahes Unterwasser!). Aufgrund der geringen Platzkapazitäten beidseitig des Wehres (links Schleuse, rechts Wohnhaus) und dem evtl. Erfordernis der Regulierbarkeit käme aber auch die Ausgestaltung als Raugerinne- Beckenpass i.v. mit einer Kanu-Passage (Borsten-Fischpass), ggf. in Kombination mit einem Regelschütz zur Hochwasserentlastung in Frage. 80

81 7.2 Stauanlagen der Spree Wehr Charlottenburg Abb. 83: Lage des Wehres Charlottenburg Abb. 84: Wehr Charlottenburg Das Wehr Charlottenburg befindet sich im gleichnamigen Berliner Stadtteil in der Nähe des einmündenden Westhafenkanals südöstlich der beiden Schleusenanlagen (alte und neue Schleuse Charlottenburg). Es dient der Stau- und Abflussregulierung der Spree (Spree-Oder-Wasserstraße) bis zum Wehr Mühlendamm v.a. für die Schifffahrt (Zuständigkeit: WSA Berlin). Das 2001 neu hergerichtete Wehr ist ein Segment-Schützenwehr, das über 5 Wehrfelder verfügt und zumeist überströmt betrieben wird. Seine Gesamtbreite beträgt ca. 58 m und die Einzelfelder haben eine Breite von ca. 10 m. Aufgrund der hohen Algenproduktion der Spree sowie ihrer sandig-schlammigen sohle besteht bei einem überströmten Wehrbetrieb die Gefahr einer verstärkten Auflandung des Oberwassers und somit einer langfristigen Beeinträchtigung der Schifffahrt bzw. eines erhöhten Unterhaltungsauf- 81

82 wandes für die Fahrrinnen. Wir empfehlen daher, derartige Betriebsweisen bzw. Planungen zu überdenken und im Interesse rheophiler Fischarten eine unterströmte Betriebsweise zu erhalten. Die Pegeldifferenzen zwischen Ober- und Unterwasser liegen im Durchschnitt bei 1,75 m (UW: 29,03 m; OW: 30,78 m ü NN) und der Mittelwasserabfluss (MQ) beträgt am Standort ca. 52,05 m³/s (SCHOLTEN et al. 2010). Diese Angaben erscheinen unter Berücksichtigung der Angaben des kundlichen Jahrbuchs sehr widersprüchlich. Betrachtet man die jeweiligen Unterpegel der Schleusen Charlottenburg und Mühlendamm (= Oberpegel Charlottenburg) betragen die Pegeldifferenzen bezogen auf das Abflussjahr ( ) bei Mittelwasser nur ca. 1,25 m, was auch der Hubhöhe der Schleusen Charlottenburg entspricht. Für den Oberpegel Mühlendamm werden für den Zeitraum folgende Abflüsse angegeben: Niedrigwasser (NQ) 0,900 m³/s; Mittleres Niedrigwasser (MNQ) 4,64 m³/s; Mittelwasser (MQ) 30,5 m³/s; Mittleres Hochwasser (MHQ) 80,1 m³/s; Hochwasser (HQ) 118 m³/s. Das Q 30 liegt bei 5,72 m³/s und das Q 330 bei 62,3 m³/s (LUA BRAN- DENBURG 2007). Eine hydraulische Beschränkung für die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit besteht unter Berücksichtigung der gewässertypischen Bemessungsfische (hier Stör!) somit u. E. nicht! Für Fische und Wirbellose ist das Wehr derzeit als nicht passierbar zu bewerten! Die Dimensionierung einer FWH sollte sich an den Fachvorgaben orientieren (siehe Tab. 22). Wir empfehlen den Umbau eines Wehrfeldes in einen entsprechend groß dimensionierten Vertikal-Schlitzpass. Aufgrund der starken Linkskrümmung des Flusses müsste die FWH rechtsseitig vom Wehr positioniert und möglichst weit ins Oberwasser ausgebaut werden. Tab. 22: FWH-Bemessungsvorschlag für das Wehr Charlottenburg Spree Unterlauf-2 Stauanlage (QBW) Fließgewässertyp Fischregion Bemessungsfische Berlin-Charlottenburg 15_g Tiefland - Barbenregion / Bleiregion Stör, Wels, Blei, Hecht, Barbe, Lachs, Zander, Quappe Dimensionierung Einheit Stör Bleiregion min. Beckenlänge m 9,0 5 min. Beckenbreite m 6,0 3,4 min. Durchlassbreite m 1,1 0,7 min. Wassertiefe m 1,3 0,8-0,9 max. Absturz / Becken m 0,09-0,10 0,09-0,1 max. Fließgeschwindigkeit m/s 1,3-1,4 1,3-1,4 mittl. Fließgeschwindigkeit m/s 0,5 0,5 max. Energiedissipation W/m³ min. Durchfluss m³/s 1,2-2,0 0,7-1,5 Seitens der BfG wurde dem Wehr Charlottenburg eine hohe Priorität zugewiesen und der Fließgewässertyp 15 bestätigt (= sand- und lehmgeprägter Tieflandfluss; vgl. POTTGIESSER & SOMMERHÄUSER 2008; s.a. SCHOLTEN et al. 2010). Darüber hinaus wurden als Zielarten allgemein ana- bzw. potamodrom wandernde Arten benannt, ohne konkret auf den Stör einzugehen, der u. E. aber auch dazu gehört. Gemäß dem Landeskonzept Teil I (ZAHN et al. 2010) wird die hohe Priorität bestätigt. Planerische Grundlage sollten u. E. die Fische der Bleiregion bzw. Tiefland-Barbenregion sein (= fischökologisches Leitbild), wobei nach WOLTER et al. (2002) der Stör bis zur Barbenregion im Spree-Mittellauf (Sachsen) zu berücksichtigen ist! Nach SCHOLTEN et al. (2010) ist ein Umbau des Standortes Charlottenburg aufgrund spezifischer Vereinbarungen mit dem Land Berlin bis 2013 geplant! Im Ergebnis der Bearbeitung des hier vorliegenden Entscheidungsschemas wurde dem Wehr Charlottenburg innerhalb der Spree ebenfalls der Reihungsvorschlag 1 zugeordnet, da es der 82

83 Mündung zur Havel am nächsten liegt und so maßgeblich zum Biotopverbund beiträgt (vgl. Tab. 1, 2 und Abb. 3) Wehrgruppe Mühlendamm Zur Wehrgruppe Mühlendamm in Berlin Mitte gehören neben den zwei Schleusen folgende Wehranlagen (vgl. Abb. 85): 1. Wehr Mühlendamm (WSA Berlin) 2. Wehr Spreekanal (WSA Berlin) Sie dienen der Stau- und Abflussregulierung der Spree (Spree-Oder-Wasserstraße) bis zum Wehr Große Tränke v.a. für die Schifffahrt. Abb. 85: Lage der Wehrgruppe Mühlendamm Die ökologische Durchgängigkeit muss grundsätzlich an allen abflussrelevanten Querbauwerken eines Standorts realisiert werden. Für die Dimensionierung der jeweiligen FWH sind dabei die bauwerksbezogenen Abflüsse entscheidend. Hierbei ist zu empfehlen, dass mindestens der Standort mit dem realisierten Hauptabfluss (hier bislang das Wehr Mühlendamm) eine dem und Fischartenspektrum entsprechend dimensionierte FWH erhält. Die Pegeldifferenzen zwischen Ober- und Unterwasser liegen am Mühlendamm bei 1,5 m (UW: 30,78 m; OW: 32,32 m ü NN) und die Hubhöhen der Schleusen bei 1,51 bzw. 1,54 m. Der Mittelwasserabfluss (MQ) beträgt am Standort ca. 48,89 m³/s (SCHOLTEN et al. 2010). Diese Angaben erscheinen unter Berücksichtigung der Angaben des kundlichen Jahrbuchs z. T. widersprüchlich. Für Ober- und Unter-Pegel Mühlendamm werden für den Zeitraum folgende Pegeldifferenzen angegeben (bez. Abflussjahr): NW 1,44 m; MNW 1,51 m; MW 1,55 m; MHW 1,39 m; HW 1,34 m. Außerdem wurden für den Ober-Pegel Mühlendamm für den Zeitraum folgende Abflüsse angegeben: Niedrigwasser (NQ) 0,900 m³/s; Mittleres Niedrigwasser (MNQ) 4,64 m³/s; Mittelwasser (MQ) 30,5 m³/s; Mittleres Hochwasser (MHQ) 80,1 m³/s; Hochwasser (HQ) 118 m³/s. Das Q 30 liegt bei 5,72 m³/s und das Q 330 bei 62,3 m³/s (LUA BRANDENBURG 2007). Eine hydraulische Beschränkung für die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit besteht unter Berücksichtigung der gewässertypischen Bemessungsfische (hier Stör!) am Mühlendamm bei Verteilung des Abflusses auf die einzelnen Wehr-Standorte somit nur bei absolutem Niedrigwasser! Es wird dennoch empfohlen, einen Hauptwanderkorridor festzulegen. Empfehlungen zur Dimensionierung der FWH sind in Tabelle 23 enthalten und berücksichtigen hier insbesondere die Fische der Tiefland Barbenregion / Bleiregion sowie den Fließgewässertyp 15_g (= großer sand- und lehmgeprägter Tieflandfluss nach POTTGIESSER & SOMMERHÄUSER 2008). 83

84 Seitens der BfG wurde für die Wehrgruppe Mühlendamm der Fließgewässertyp 15 bestätigt (vgl. SCHOLTEN et al. 2010). Darüber hinaus wurde dem Standort seitens der BfG nur eine mittlere Priorität zugewiesen, obwohl keine Zielarten definiert waren. Nach SCHOLTEN et al. (2010) ist ein Neu- bzw. Umbau des Standortes Mühlendamm erst bis 2021 geplant! Nach Einschätzung des Brandenburgischen Landeskonzeptes Teil I (vgl. ZAHN et al. 2010) müsste der Spree als überregionales Vorranggewässer für diadrome Langdistanzwanderfischarten jedoch eine hohe Priorität zugewiesen werden! Im Ergebnis der Bearbeitung des hier vorliegenden Entscheidungsschemas wurde der Wehrgruppe innerhalb der Spree außerdem der Reihungsvorschlag 2 zugeordnet, weil es maßgebliche Bedeutung für den Biotopverbund des Flusses hat (vgl. Tab. 1, 2 und Abb. 3). Tab. 23: FWH-Bemessungsvorschlag für die Wehrgruppe Mühlendamm Spree Unterlauf-2 Stauanlage (QBW) Fließgewässertyp Fischregion Bemessungsfische Berlin-Mühlendamm 15_g Tiefland - Barbenregion / Bleiregion Stör, Wels, Blei, Hecht, Barbe, Lachs, Zander, Quappe Dimensionierung Einheit Stör Bleiregion min. Beckenlänge m 9,0 5 min. Beckenbreite m 6,0 3,4 min. Durchlassbreite m 1,1 0,7 min. Wassertiefe m 1,3 0,8-0,9 max. Absturz / Becken m 0,09-0,10 0,09-0,1 max. Fließgeschwindigkeit m/s 1,3-1,4 1,3-1,4 mittl. Fließgeschwindigkeit m/s 0,5 0,5 max. Energiedissipation W/m³ min. Durchfluss m³/s 1,2-2,0 0,7-1,5 a) Wehr Mühlendamm Das Wehr wurde 1938 erbaut, verfügt über 1 Wehrfeld und hat eine Breite von 12,8 m (SCHOLTEN et al. 2010). Hierbei handelt es sich um ein überströmt betriebenes Segmentschützenwehr. Aufgrund der hohen Algenproduktion der Spree sowie ihrer sandig-schlammigen sohle besteht bei einem überströmten Wehrbetrieb stets die Gefahr einer verstärkten Auflandung des Oberwassers und somit einer langfristigen Beeinträchtigung der Schifffahrt bzw. eines erhöhten Unterhaltungsaufwandes für die Fahrrinnen. Wir empfehlen daher, derartige Betriebsweisen bzw. Planungen zu überdenken und im Interesse rheophiler Fischarten eine unterströmte Betriebsweise zu erhalten. Eine Fischwanderhilfe existiert nicht. Für Fische und Wirbellose ist das Wehr derzeit als nicht passierbar zu bewerten! Aufgrund der linksseitig existenten Gebäude kann eine FWH hier nur rechtsseitig vom Wehr platziert werden. Für die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit empfehlen wir die Installation eines groß dimensionierten Vertikal-Schlitzpasses, dessen Einstieg bzw. Ausbau ins Oberwasser unter Berücksichtigung vorhandener Leitwände sowie der Fahrrinne spezifisch positioniert werden müsste. 84

85 Abb. 86: Wehr Mühlendamm b) Wehr Spreekanal Das Wehr wurde 1937 erbaut, verfügt ebenfalls über 1 Wehrfeld und eine Breite von 12,8 m (SCHOL- TEN et al. 2010). Hierbei handelt es sich gleichfalls um ein überströmt betriebenes Segmentschützenwehr. Aufgrund der hohen Algenproduktion der Spree sowie ihrer sandig-schlammigen sohle besteht bei einem überströmten Wehrbetrieb stets die Gefahr einer verstärkten Auflandung des Oberwassers und somit einer langfristigen Beeinträchtigung der Schifffahrt bzw. eines erhöhten Unterhaltungsaufwandes für die Fahrrinnen. Wir empfehlen daher, derartige Betriebsweisen bzw. Planungen zu überdenken und im Interesse rheophiler Fischarten eine unterströmte Betriebsweise zu erhalten. Eine Fischwanderhilfe ist nicht vorhanden. Für Fische und Wirbellose ist das Wehr derzeit als nicht passierbar zu bewerten! Aufgrund der linksseitig existenten Straße kann eine FWH hier ebenfalls nur rechtsseitig vom Wehr platziert werden. Für die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit empfehlen wir die Installation eines groß dimensionierten Vertikal-Schlitzpasses im rechtsseitig existierenden Freischuss (ehemalige Kahnschleuse?), der entsprechend ins Oberwasser ausgebaut werden müsste. Hierbei ist die Entscheidung einer Störgängigkeit von der künftigen Abflussverteilung an den beiden Wehrstandorten abhängig, da dann u. U. auch die Wehrbreite verändert werden müsste. Abb. 87: Wehr Spreekanal 85

86 7.2.3 Wehr Große Tränke Das Wehr Große Tränke befindet sich in der Spree am Abzweig des Oder-Spree-Kanals westlich von Fürstenwalde (vgl. Abb. 88). Es dient der Stau- und Abflussregulierung der Spree bzw. Spree-Oder- Wasserstraße bis zum Wehr Fürstenwalde bzw. zur Schleuse Wernsdorf v.a. für die Schifffahrt (Zuständigkeit: WSA Berlin, AB Fürstenwalde). Das Wehr wurde 1997 erneuert, verfügt über 3 Wehrfelder und ist insgesamt 32,56 m breit (SCHOL- TEN et al. 2010). Es besteht aus 2 Segmentschützen (jeweils ca. 12 m breit) sowie eine Fischbauchklappe (ca. 5 m breit) und wird zumeist überströmt betrieben (s. Abb. 89). Aufgrund der hohen Algenproduktion der Spree sowie ihrer gegenwärtig sandig-schlammigen sohle besteht bei einem überströmten Wehrbetrieb stets die Gefahr einer verstärkten Auflandung des Oberwassers und somit einer langfristigen Beeinträchtigung der Schifffahrt bzw. eines erhöhten Unterhaltungsaufwandes für die Fahrrinnen. Wir empfehlen daher, derartige Betriebsweisen bzw. Planungen zu überdenken und im Interesse rheophiler Fischarten eine unterströmte Betriebsweise zu erhalten. Die Pegeldifferenzen zwischen Ober- und Unterwasser sollen ca. 4,5 m (UW: 32,37 m; OW: 36,87 m ü NN) und der Mittelwasserabfluss (MQ) ca. 40,72 m³/s betragen (SCHOLTEN et al. 2010). Diese Angaben erscheinen unter Berücksichtigung der Werte aus dem kundlichen Jahrbuch z. T. widersprüchlich. Für den Unter-Pegel Große Tränke (PNP = NN+34,78 m!) werden für den Zeitraum folgende Angaben gemacht (bez. Abflussjahr): NW 35,27 m; MNW 35,62 m; MW 36,30 m; MHW 36,85 m; HW 37,16 m ü NN. Außerdem wurden für den Pegel für den Zeitraum folgende Abflüsse angegeben: Niedrigwasser (NQ) 1,33 m³/s; Mittleres Niedrigwasser (MNQ) 6,32 m³/s; Mittelwasser (MQ) 15,2 m³/s; Mittleres Hochwasser (MHQ) 26,5 m³/s; Hochwasser (HQ) 45,9 m³/s. Das Q 30 liegt bei 9,35 m³/s und das Q 330 bei 22,4 m³/s (LUA BRANDEN- BURG 2007). Eine hydraulische Beschränkung für die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit besteht am Standort nicht! Für Fische und Wirbellose ist das Wehr derzeit als schwer passierbar zu bewerten! Es existiert jedoch rechtsseitig eine Fischaufstiegsanlage in Form eines Umgehungsgerinnes / Raugerinne - Beckenpasses (Abb. 91), die 2007 durch den Wasser- und Landschaftspflegeverband Untere Spree errichtet wurde. Zur ihrer konstruktiven Ausgestaltung und Funktion liegen bislang keine Detail-Informationen vor. Nach eigener Schätzung hat es eine Länge von ca m Länge, eine Breite von ca. 5,5-7 m sowie eine Wassertiefe von 0,5-1,2 m. Die Mündungswinkel von Ein- und Ausstieg betragen ca. 90! Aufgrund stark divergierender Fließgeschwindigkeiten (obere Hälfte: 0,5-1,0 m/s; untere Hälfte: 0,2-0,5 m/s) scheint das Gefälle heterogen abgebaut zu werden. Der untere Abschnitt ist bei höheren Abflüssen offenbar durch Rückstau beeinflusst. Auffällig war zum Besichtigungstermin das Fehlen einer Leitströmung im Unterwasser. Hinsichtlich der großräumigen Lage zum Wehr hätte die FWH bei der ausgeprägten Rechtskrümmung linksseitig platziert werden müssen. Darüber hinaus erscheint der Abstand zum Wehr mit ca. 45 m sehr groß und lässt Sackgasseneffekte vermuten. Der FWH- Durchfluss wird durch zwei ca. 2 m breite Durchlässe definiert (Abb. 90), die im Brückenbauwerk integriert sind. Hierbei kann der linke Durchlass durch ein Regelschütz verschlossen werden. Ein Schwemmgutabweiser fehlt. Abb. 88: Lage des Wehrs Große Tränke 86

87 Abb. 89: Wehr Große Tränke Abb. 90: Einlauf Fischwanderhilfe Abb. 91: Umgehungsgerinne am Wehr Große Tränke Nach unserem aktuellen Kenntnisstand erfüllt die FWH wahrscheinlich nicht die Fachvorgaben (vgl. Tab 24). Zu berücksichtigen wären u. E. die Fische der Tiefland Barbenregion / Bleiregion (mit Stör!) sowie der Fließgewässertyp 15_g (= großer sand- und lehmgeprägter Tieflandfluss nach POTTGIESSER & SOMMER- HÄUSER 2008). Sofern noch nicht realisiert, sollte daher eine biologische und hydraulische Funktionsprüfung erfolgen bzw. ein entsprechender Nachweis gefordert werden! Tab. 24: FWH-Bemessungsvorschlag für Wehr Große Tränke Spree Unterlauf-1 Stauanlage (QBW) Fließgewässertyp Fischregion Bemessungsfische Große Tränke / Wernsdorf 15_g Tiefland - Barbenregion / Bleiregion Stör, Wels, Blei, Hecht, Barbe, Lachs, Zander, Quappe Dimensionierung Einheit Stör Bleiregion min. Beckenlänge m 9,0 5 min. Beckenbreite m 6,0 3,4 min. Durchlassbreite m 1,1 0,7 min. Wassertiefe m 1,3 0,8-0,9 max. Absturz / Becken m 0,09-0,10 0,09-0,1 max. Fließgeschwindigkeit m/s 1,3-1,4 1,3-1,4 mittl. Fließgeschwindigkeit m/s 0,5 0,5 max. Energiedissipation W/m³ min. Durchfluss m³/s 1,2-2,0 0,7-1,5 87

88 Bei einem negativen Bewertungsergebnis für die FWH empfehlen wir entweder einen linksseitigen (stark gewendelten) Neubau oder ihre Überarbeitung unter Einbeziehung des ca. 650 m östlich gelegenen Spreealtarms. Dabei müsste jedoch besonderes Augenmerk auf die erforderliche Lage und Leitströmung gelegt werden. Seitens der BfG wurden für die FWH die Fische der Bleiregion und als Bemessungsfisch der Stör benannt. Angaben zum typ wurden hingegen nicht gemacht (vgl. SCHOLTEN et al. 2010). Darüber hinaus wurden dem Standort nur ein Prüfvermerk und noch keine Priorität zugewiesen, obwohl Zielarten definiert waren. Ein Neu- bzw. Umbau des Standortes Große Tränke ist lt. SCHOLTEN et al. (2010) erst nach 2021 geplant! Nach Einschätzung des Brandenburgischen Landeskonzeptes Teil I (vgl. ZAHN et al. 2010) müsste der Unteren Spree als überregionales Vorranggewässer für diadrome Langdistanzwanderfischarten aus fischökologischer Sicht jedoch eine hohe Priorität zugewiesen werden! Im Ergebnis der Bearbeitung des hier vorliegenden Entscheidungsschemas wurde dem Wehr innerhalb der Spree daher der Reihungsvorschlag 3 zugeordnet, weil es maßgebliche Bedeutung für den Biotopverbund des Flusses hat (vgl. Tab. 1, 2 und Abb. 3). Das Schleusenwehr Wernsdorf sollte u. E. weder mit einem nennenswerten Abfluss noch mit einer FWH versehen werden, da es zur ökologisch unerwünschten Abflussteilung und zu einer direkten Verbindung mit der Dahme beiträgt. Es könnte jedoch ggf. als Hochwasserentlaster genutzt werden Wehr Fürstenwalde Das Wehr Fürstenwalde mit den zwei dazugehörigen Schleusen liegt mitten im Stadtgebiet Fürstenwalde (Abb. 92). Es dient der Stau- und Abflussregulierung der Spree und Spree-Oder-Wasserstraße bis zum Wehr Drahendorf bzw. bis zur Kersdorfer Schleuse v.a. für die Schifffahrt (Zuständigkeit: WSA Berlin, AB Fürstenwalde). Abb. 92: Lage des Wehres Fürstenwalde Das Wehr wurde 1995 neu hergerichtet, verfügt über 3 Wehrfelder und hat eine Breite von insgesamt 28,29 m (SCHOLTEN et al. 2010; vgl. Abb. 93). Hierbei handelt es sich um ein zumeist überströmt betriebenes Segment-Schützenwehr, dessen Einzelfelder jeweils ca. 8 m breit sind. Aufgrund der hohen Algenproduktion der Spree sowie ihrer gegenwärtig sandig-schlammigen sohle besteht bei einem überströmten Wehrbetrieb stets die Gefahr einer verstärkten Auflandung des Oberwassers und somit einer langfristigen Beeinträchtigung der Schifffahrt bzw. eines erhöhten Unterhaltungsaufwandes für die Fahrrinnen. Wir empfehlen daher, derartige Betriebsweisen bzw. Planungen zu überdenken und im Interesse rheophiler Fischarten eine unterströmte Betriebsweise zu erhalten. 88

89 Die Pegeldifferenzen zwischen Ober- und Unterwasser liegen bei 0,98 m (UW: 36,99 m; OW: 37,97 m ü NN) und der Mittelwasserabfluss (MQ) wird mit ca. 33,28 m³/s angegeben (SCHOLTEN et al. 2010). Diese Angaben erscheinen unter Berücksichtigung der Werte aus dem kundlichen Jahrbuch z. T. widersprüchlich. Für den Unter-Pegel Beeskow werden für den Zeitraum folgende Angaben gemacht (bez. Abflussjahr): Niedrigwasser (NQ) 2,47 m³/s; Mittleres Niedrigwasser (MNQ) 8,34 m³/s; Mittelwasser (MQ) 25,5 m³/s; Mittleres Hochwasser (MHQ) 45,1 m³/s; Hochwasser (HQ) 77,9 m³/s. Das Q 30 liegt bei 10,2 m³/s und das Q 330 bei 41,7 m³/s (LUA BRANDENBURG 2007). Darüber hinaus weist eine WSV-Informationstafel am Wehr Große Tränke für Fürstenwalde eine Fallhöhe von 1,03 m aus. Eine hydraulische Beschränkung für die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit besteht am Standort nicht! Das Wehr ist derzeit für Fische und Wirbellose nicht passierbar. Abb. 93: Wehr Fürstenwalde Eine Fischwanderhilfe müsste aufgrund der Rechtskrümmung des Flusslaufs linksseitig platziert werden. Durch die geringen Platzkapazitäten (Haus und Grundstückzuwegung) empfehlen wir eine im Wehr integrierte Lösung als Raugerinne-Beckenpass oder Vertikal-Schlitzpass, die ins Oberwasser ausgebaut werden müsste. Die Dimensionierung der FWH sollte dabei sich an den Fachvorgaben (Tab. 25) orientieren. Im BfG-Konzept bislang unberücksichtigt ist ein am Standort Alte Mühle (nördlich des Wehres) existierendes 1-feldriges Schützenwehr mit einer Breite von ca. 1-1,5 m und anschließendem ca. 50 m langen Durchlass (vgl. Abb. 94, 95). Aufgrund der Baulichkeiten sollte es u. E. hydraulisch nicht aufgewertet, eher stillgelegt werden, sodass sich eine FWH erübrigen würde. Abb. 94: Mühlen-Wehrschütz (Oberwasser) Abb. 95: Mühlen-Wehrschütz (Unterwasser) 89

90 Seitens der BfG wurde der Spree im Standortbereich der typ 15 zugeordnet, der u. E. bestätigt werden kann. Angaben zu Zielarten oder Bemessungsfischen wurden hingegen bislang nicht gemacht (vgl. SCHOLTEN et al. 2010). Ausgehend davon wurde dem Standort dennoch eine mittlere Priorität zugewiesen. Ein Neu- bzw. Umbau des Standortes Fürstenwalde ist lt. SCHOLTEN et al. (2010) aber erst nach 2021 geplant! Nach Einschätzung des Brandenburgischen Landeskonzeptes Teil I (vgl. ZAHN et al. 2010) müsste der Unteren Spree als überregionales Vorranggewässer für diadrome Langdistanzwanderfischarten aus fischökologischer Sicht jedoch eine hohe Priorität zugewiesen werden! Im Ergebnis der Bearbeitung des hier vorliegenden Entscheidungsschemas wurde dem Wehr Fürstenwalde innerhalb der Spree daher der Reihungsvorschlag 4 zugeordnet, weil es maßgebliche Bedeutung für den Biotopverbund des Flusses hat (vgl. Tab. 1, 2 und Abb. 3). Für die Schleusen Kersdorf (Oder-Spree-Kanal) und Neuhaus (Neuhauser Speisekanal) wird von einer Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit dringend abgeraten, da so die Gefahr der ökologischen (genetischen) Vernetzung naturräumlich getrennter Strom-Einzugsgebiete (Oder / Elbe) stark steigt! Tab. 25: FWH-Bemessungsvorschlag für Wehr Fürstenwalde Spree Unterlauf-1 Stauanlage (QBW) Fließgewässertyp Fischregion Fürstenwalde 15_g Tiefland - Barbenregion / Bleiregion Bemessungsfische Stör, Wels, Blei, Hecht, Barbe, Lachs, Zander, Quappe Dimensionierung Einheit Stör Bleiregion min. Beckenlänge m 9,0 5 min. Beckenbreite m 6,0 3,4 min. Durchlassbreite m 1,1 0,7 min. Wassertiefe m 1,3 0,8-0,9 max. Absturz / Becken m 0,09-0,10 0,09-0,1 max. Fließgeschwindigkeit m/s 1,3-1,4 1,3-1,4 mittl. Fließgeschwindigkeit m/s 0,5 0,5 max. Energiedissipation W/m³ min. Durchfluss m³/s 1,2-2,0 0,7-1,5 90

91 7.3 Stauanlagen der Alten Oder und Finow (Finow-Kanal) Wehr / Schleuse Hohensaaten-West Das Wehr befindet sich östlich von Hohensaaten bzw. linksseitig der Westschleuse. Es dient der Stauund Abflussregulierung der Alten Oder und Finow (Hohensaaten-Friedrichthaler-Wasserstraße) v.a. für die Schifffahrt bis zum Schiffshebewerk in Niederfinow (Oder-Havel-Kanal) bzw. Wehr Liepe im Finowkanal (Zuständigkeit: WSA Eberswalde) sowie auch dem Hochwasserschutz bzw. der Hochwasserentlastung im Oder-Bruch. Abb. 96: Lage von Wehr + Schleuse Hohensaaten-West Das 1913 erbaute, 2010/2011 rekonstruierte Wehr verfügt über 3 Wehrfelder und hat eine Breite von insgesamt 22,5 m (3 x 7,5 m; ). Hierbei handelt es sich um ein Schützenwehr, das sowohl über- als auch unterströmt betrieben werden kann (vgl. Abb. 97). Die Pegeldifferenzen zwischen Ober- und Unterwasser liegen im Mittel bei 0,80 m (UW: 0,39 m; OW: 1,19 m ü NN), können aber zwischen 0,2 m und 1,2 m schwanken ( ). Das niedrigste Stauziel beträgt 1,10 m und das höchste 1,40 m ü NN ( ). Der Mittelwasserabfluss (MQ) beträgt am Standort ca. 97,82 m³/s (SCHOLTEN et al. 2010). Seitens des WSA Eberswalde werden Abflüsse zwischen 0 und 50 m³/s angegeben ( ). Das Wehr selbst ist als ökologisch nicht durchgängig zu bewerten, da keine Sohldurchgängigkeit existiert. Eine hydraulische Beschränkung für die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit besteht am Standort nur bei absolutem Niedrigwasser! Das Wehr ist rechtsseitig mit einem Fischpass ausgestattet, der 1913 als Beckenpass gebaut, 1995 als Vertikal-Schlitzpass (Schlitzbreite: 20 cm) erneuert und gemeinsam mit dem Wehr erst kürzlich rekonstruiert wurde (Abb. 98). Die Funktionstüchtigkeit wurde nach dem Umbau geprüft und damals als voll funktionstüchtig bewertet (QUAST et al. 1996). Detaillierte Informationen zu den aktuellen Fischpass-Dimensionen lagen bislang nicht vor. Sein Durchfluss beträgt bei Normalstau jedoch nur 0,11 m³/s ( ). Unter Berücksichtigung der fischökologischen Leitbilder für die Alte Oder und die Finow sowie der aktuellen Fachvorgaben für die betreffenden Fischregionen, Zielarten und Bemessungsfische genügt die gegenwärtige Fischwanderhilfe nicht den Anforderungen. Der Wehr-Standort Hohensaaten-West (incl. FWH) kann somit für Fische und Wirbellose nur als sehr eingeschränkt passierbar bewertet werden (vgl. Tab. 26)! 91

92 Abb. 97: Abb. 98: Wehr Hohensaaten-West Fischpass am Wehr Hohensaaten-West Beckenanzahl: 10 Schlitzbreite: 0,2 m Sohlsubstrat: Bruchsteine Tab. 26: FWH-Bemessungsvorschlag für Wehr Hohensaaten-West Alte Oder / Finow Stauanlage (QBW) Hohensaaten-West Fließgewässertyp 15_g / 19 Fischregion Tiefland - Barbenregion / Bleiregion Bemessungsfische Stör (Alte Oder), Wels, Blei, Hecht, Barbe, Lachs / Meerforelle, Zander, Quappe, Schmerle, Steinbeißer, Schlammpeitzger, Bitterling Dimensionierung Einheit Stör (Alte Oder) Tiefland-Barben-/Bleiregion min. Beckenlänge m 9 5 min. Beckenbreite m 6 3,4 min. Durchlassbreite m 1,1 0,7 min. Wassertiefe m 1,3 0,8-0,9 max. Absturz / Becken m 0,09-0,10 0,09-0,1 max. Fließgeschwindigkeit m/s 1,3-1,4 1,3-1,4 mittl. Fließgeschwindigkeit m/s 0,5 0,5 max. Energiedissipation W/m³ min. Durchfluss m³/s 1,2-2,0 0,7-1,5 Die nahezu gerade Abflusslinie sowie die geringen Platzkapazitäten auf der rechten Wehrseite (Schleuse) lassen den Bau einer dem entsprechend groß dimensionierten Fischwanderhilfe nur auf der linken Seite zu. Als Lösung empfehlen wir einen Raugerinne-Beckenpass oder einen Vertikal-Schlitzpass, der entweder im linken Wehrfeld oder nahe dem Wehr integriert und ins Oberwasser ausgebaut werden müsste. Seitens der BfG wurde das Wehr Hohensaaten-West bislang nur mit einem Prüfvermerk versehen. Der Fischwanderhilfe wurde jedoch die Bleiregion und als Bemessungsfisch der Stör zugeordnet (vgl. SCHOLTEN et al. 2010), was aus fachlicher Sicht bestätigt wird. 92

93 Nach Einschätzung des Brandenburgischen Landeskonzeptes Teil I (vgl. ZAHN et al. 2010) müsste der Alten Oder mit dem Standort Hohensaaten-West eine hohe Priorität zugewiesen werden, da sie aus fischökologischer Sicht für diadrome Langdistanzwanderfischarten bedeutsam sein kann und mit der Finow zugleich das größte und fischökologisch wertvollste brandenburgische Binneneinzugsgebiet an der Oder erschließt. Im Ergebnis der Bearbeitung des hier vorliegenden Entscheidungsschemas wurde dem Wehr Hohensaaten-West innerhalb der Alten Oder / Finow als mündungsnächstes Wehr der Reihungsvorschlag 1 zugeordnet, weil es maßgebliche Bedeutung für den Biotopverbund in der Oder-Aue sowie der Finow hat (vgl. Tab. 1, 2 und Abb. 3) Wehr / Schleuse Liepe Das Wehr bzw. die Schleuse Liepe befinden sich im künstlichen Finowkanal südlich von Liepe bzw. östlich des neuen und alten Schiffshebewerks Niederfinow kurz vor der Mündung des Finowkanals in den Oder-Havel-Kanal. Der Abstand zum unterhalb gelegenen Wehr Hohensaaten-West beträgt ca. 14,1 km. Das Wehr dient gegenwärtig der Stau- und Abflussregulierung des Finowkanals bis zur Schleuse Stecher v.a. für die Schifffahrt (Zuständigkeit: WSA Eberswalde). Die Schleuse wurde lt. WSA-Informationstafel 1767 erstmals errichtet und 1874 zur jetzigen Form umgebaut. Das Schützenwehr wurde erst 1952 in der ehemaligen Südschleuse errichtet. Abb. 99: Lage von Wehr + Schleuse Liepe Im Jahr 2004 wurde das Wehr zu einem Klappenwehr umgebaut. Es befindet sich rechtsseitig der Schleuse bzw. linksseitig einer Wasserkraftanlage (WKA), verfügt über 1 Wehrfeld, hat eine Breite von 5,25 m und wird überströmt betrieben. Aufgrund der relativ hohen Algenproduktion der Finow sowie ihrer gegenwärtig sandig-schlammigen sohle besteht bei einem überströmten Wehrbetrieb stets die Gefahr einer verstärkten Auflandung des Oberwassers und somit einer langfristigen Beeinträchtigung der Schifffahrt bzw. eines erhöhten Unterhaltungsaufwandes für die Fahrrinne. Wir empfehlen daher, derartige Betriebsweisen bzw. Planungen zu überdenken und im Interesse rheophiler Fischarten eine unterströmte Betriebsweise zu erhalten. Die Pegeldifferenzen zwischen Ober- und Unterwasser liegen im Mittel bei 2,18 m (UW: 1,30 m; OW: 3,48 m ü NN). Der Mittelwasserabfluss (MQ) beträgt am Standort ca. 2,56 m³/s (SCHOLTEN et al. 2010). SANDLASS & RICHTER (2006a) geben für den Standort einen Mittelwasserabfluss (MQ) von 3,45 m³/s und ein Höchsthochwasser (HHQ) von ca. 24,7 m³/s an. Laut WSA-Informationstafel am Standort Liepe schwanken die Unterwasser-Stände zwischen 1,10 und 1,40 m (max. 2,75 m) und die Oberwasserstände zwischen 3,48 und 3,63 m. Eine Fischwanderhilfe existiert bislang nicht. Für Fische und Wirbellose ist das Wehr derzeit nicht passierbar! 93

94 Abb. 100: Wehr Liepe Am Standort befindet sich derzeit eine Wasserkraftanlage im Bau (baugleich Stecher-Schleuse; Betreiber: Wasserkraft Finowkanal GmbH, Werneuchen), wobei entgegen rechtlicher Vorgaben bislang weder ein ausreichender Fischschutz noch Möglichkeiten der auf- und abwärts gerichteten Fischpassage erkennbar waren. Im Antrag auf Wasserkraftnutzung im Jahr 2006 wurden folgende Angaben gemacht (SANDLASS & RICHTER 2006a): Turbinentyp: doppelt regulierte, liegende Kaplan-Rohrturbine-S (Containerbauweise; SFL) Durchmesser: 1 m Schaufelzahl: 3 Drehzahl: 250/min Ausbauwassermenge: 3,5 m³/s Fallhöhe: 2,3 m Leistung: 75 kw Abflussquerschnitt: ca. 7 m² Die Angaben zum Fischschutz, Fischaufstieg und Fischabstieg waren bislang sehr unklar, mangelhaft und z.t. widersprüchlich. Nachfolgende Informationen waren Antragsbestandteil: Fischschutz: 10 mm Lochsiebrechen (12 m², Anströmwinkel: 30, Anströmgeschwindigkeit: 0,53 m/s, Überströmung: 20 cm) Fischableitung: Spülrinne (ohne Angaben zur Lage, Dimensionierung, Dotation und Funktion baugleich WKA Stecher) Fischwanderhilfe: naturnahes Umgehungsgerinne (ohne weitere Angaben zur Gestaltung, Dimensionierung und Bauverantwortung!) Entgegen den Antragsangaben wurde bereits ein anderes Rechensystem mit Abweichungen bei der lichten Weite und beim Anströmwinkel errichtet (s. Abb. 101)! Eine hydraulische Beschränkung für die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit würde am Standort grundsätzlich nur bei absolutem Niedrigwasser auftreten! Aufgrund der vorgesehenen Wasserkraftnutzung verschärft sich die Abfluss-Situation jedoch massiv! Zu fordern wäre eine Prüfung hinsichtlich des Fischschutzes sowie die Einrichtung dem entsprechend groß dimensionierter Fischwanderhilfen (Auf- und Abstieg!). Die Dimensionierung der FWH müsste sich dabei an den Fachvorgaben orientieren (Fischaufstieg s. Tab. 27). Wir empfehlen ein rechtsseitiges Umgehungsgerinne in Form eines Raugerinne-Beckenpasses in dessen Einstieg zur Verstärkung der Leitwirkung auch der Bypass geführt werden sollte. 94

95 Abb. 101: WKA Liepe (Unterwasserbereich) Abb. 102: Rechen WKA Liepe Tab. 27: FWH-Bemessungsvorschlag für Wehr Liepe Finow - Unterlauf-3 / Finowkanal Stauanlage (QBW) Fließgewässertyp Fischregion Bemessungsfische Liepe 15_g / 19 / künstlich Tiefland - Barbenregion / Bleiregion Wels, Blei, Hecht, Barbe, Lachs / Meerforelle, Zander, Quappe, Schmerle, Steinbeißer, Schlammpeitzger, Bitterling Dimensionierung Einheit Tiefland-Barben-/Bleiregion min. Beckenlänge m 5 min. Beckenbreite m 3,4 min. Durchlassbreite m 0,7 min. Wassertiefe m 0,8-0,9 max. Absturz / Becken m 0,09-0,1 max. Fließgeschwindigkeit m/s 1,3-1,4 mittl. Fließgeschwindigkeit m/s 0,5 max. Energiedissipation W/m³ min. Durchfluss m³/s 0,7-1,5 Seitens der BfG wurde dem Wehr Liepe eine mittlere Priorität zugewiesen, obwohl keine Angaben zu den Zielarten gemacht wurden und das nur sehr allgemein als Fließgewässer der Niederungen eingeschätzt worden ist. Es soll bis 2021 durchgängig gestaltet werden (vgl. SCHOLTEN et al. 2010). Gemäß dem Brandenburgischen Landeskonzept Teil I (vgl. ZAHN et al. 2010) sollte die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit für den Standort Liepe grundsätzlich überprüft werden. Ziel sollte es vordergründig sein, die bestehenden Altlaufstrukturen der Finow fließgewässerökologisch zu reaktivieren und den Kanaldurchfluss auf den Schleusenbedarf zu reduzieren. Einhergehend damit müsste außerdem das Ragöser Fließ durch Dükerung des Kanals an die Alte Finow ökologisch angebunden werden. Hervorzuheben ist, dass durch die Revitalisierung der Alten Finow nicht nur wertvolle Lebensräume zurückgewonnen werden, sondern auch eine Attraktivitätssteigerung für Wasserwanderer erfolgt. Gleichzeitig ließe sich der Schleusungsaufwand (Wasserbedarf!) für handgetriebene Boote erheblich reduzieren. 95

96 Sofern dies realisierbar ist, könnte u. E. am Standort Liepe auf die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit verzichtet werden. Aber auch die Wasserkraftnutzung wäre hinfällig! Bei Aufrechterhaltung der aktuellen Abflussverhältnisse müsste dem Wehr Liepe als mündungsnächstes Wehr eine mittlere Priorität zugeordnet und die gegenwärtige Reihung der Maßnahmen im Finowkanal ebenfalls überarbeitet werden (vgl. Tab. 1, 2 und Abb. 3). Es ist daher zunächst mit einem Prüfvermerk versehen. Unter Hinweis auf das Landeskonzept Teil I (ZAHN et al. 2010) wird ein weiterer Ausbau der Wasserkraftnutzung im regionalen Vorranggewässer Finow aus fisch- und gewässerökologischer Sicht äußerst kritisch bewertet. Bereits in Niedrigwasserphasen stehen die Wassermengen für die Gewährleistung der ökologischen Durchgängigkeit nur in begrenztem Maße zur Verfügung. Weitere Nutzungen hier die Wasserkraftnutzung beinhalten die Gefahr, dass die Anforderungen gem. EU-WRRL bzw. EU-FFH-RL nicht mehr erfüllt werden können! Wehr / Schleuse Stecher Das Wehr bzw. die Schleuse Stecher befinden sich im künstlichen Finowkanal nordwestlich von Niederfinow bzw. am Rande des Ortsteils Stecherschleuse. Es liegt ca. 4,52 km oberhalb der Schleuse Liepe und dient der Stau- und Abflussregulierung des Finowkanals bis zur Schleuse Ragöse v.a. für die Schifffahrt (Zuständigkeit: WSA Eberswalde). Die Schleuse wurde lt. WSA-Informationstafel bereits 1749 erstmals errichtet, zur jetzigen Form umgebaut und 1998 nach ihrer Sperrung im Jahr 1992 rekonstruiert. Das Schützenwehr wurde hier erst 1958 in der ehemaligen Südschleuse errichtet. Abb. 103: Lage von Wehr + Schleuse Stecher Im Jahr 2004 wurde auch hier das Wehr zu einem Klappenwehr umgebaut. Es befindet sich rechtsseitig der Schleuse bzw. linksseitig einer Wasserkraftanlage (WKA), verfügt über 1 Wehrfeld, hat eine Breite von 5,25 m und wird überströmt betrieben. Aufgrund der relativ hohen Algenproduktion der Finow sowie ihrer gegenwärtig sandig-schlammigen sohle besteht bei einem überströmten Wehrbetrieb stets die Gefahr einer verstärkten Auflandung des Oberwassers und somit einer langfristigen Beeinträchtigung der Schifffahrt bzw. eines erhöhten Unterhaltungsaufwandes für die Fahrrinne. Wir empfehlen daher, derartige Betriebsweisen bzw. Planungen zu überdenken und im Interesse rheophiler Fischarten eine unterströmte Betriebsweise zu erhalten. 96

97 Abb. 104: Wehr Stecher mit rechtsseitiger Wasserkraftanlage, Vertikal-Schlitzpass und Bypass Die Pegeldifferenzen zwischen Ober- und Unterwasser liegen im Mittel bei 2,96 m (UW: 3,48 m; OW: 6,44 m ü NN). Der Mittelwasserabfluss (MQ) soll am Standort ebenfalls ca. 2,56 m³/s betragen (SCHOLTEN et al. 2010). Laut WSA-Informationstafel am Standort Stecher schwanken die Unterwasser-Stände zwischen 3,48 und 3,63 m und die Oberwasserstände zwischen 6,44 und 6,59 m. Für Fische und Wirbellose ist das Wehr derzeit nicht passierbar! Am Standort befindet sich rechts neben dem Wehr eine bereits im Jahr 2002/2003 (2006?) in Betrieb genommene Wasserkraftanlage (Wasserkraft Finowkanal GmbH, Werneuchen). Hierbei handelt es sich um eine doppelt regulierte, liegende Kaplan-Rohrturbine-S (d= 1000 mm, 3 Schaufeln, 250 U/min) in Containerbauweise mit einer Leistung von 91,8 kw (99,6 kw bzw. 88 kw netto?). In der Genehmigungsplanung dieser Anlage waren folgende Angaben enthalten (SANDLASS 2001): Fallhöhe: 3 m Ausbauwassermenge: 3,5 m³/s (= MQ?) Leistung: 88 kw netto Fischschutz: 45 -Lochsiebrechen (d=10 mm; v 0,5 m/s) + offener Bypass Fischwanderhilfe: (Oberfläche) linksseitiger Raugerinne-Beckenpass 19 Riegel Baulänge: 33 m Neigung: 1:10,6 Beckenlänge: 1,7 m Beckenbreite: 1,9 m Beckentiefe: 0,8 m Durchlassbreite: 0,17 m h 0,16 m Durchfluss: 0,2 m³/s. Gemäß Stellungnahme des IFB (KNÖSCHE & ZAHN 2001) wurden dem Betreiber u.a. folgende Empfehlungen gegeben, die aber nur teilweise umgesetzt wurden: Rechensystem: Anströmwinkel 30 Fischwanderhilfe: Verlegung auf die rechte Seite Anordnung des Einstiegs im Winkel Verbreiterung der Durchlässe auf mindestens 0,2 m Verlängerung des Bauwerks und Erhöhung der Riegelzahl auf 30 (Reduzierung des h auf 0,10 m und der maximalen Fließgeschwindigkeit auf ca. 1,3-1,4 m/s 97

98 Der Lochsiebrechen wurde zwar im Winkel verändert mittlerweile aber ohne Genehmigung durch einen mm Stabrechen ersetzt. Und auch die Fischwanderhilfe wurde bereits in der Bauphase durch einen nicht geprüften Vertikal-Schlitzpass in Holzbauweise ersetzt (vgl. SCHIMANOWSKI 2005): Gesamtlänge: 31,55 m Trennwandzahl: 25 Beckenbreite: 1,9-2,0 m Mittlere Beckenlänge: 1,3 m Schlitzbreiten: cm Wassertiefe: < 0,6 m (min. 0,38 m); nachträglicher Substrat-Einbau! h Becken: 0,09-0,15 m Durchfluss: 0,21 m³/s Max. Fließgeschwindigkeit: 1,32-1,72 m/s Leistungsdichte: W/m³ Eine fachgerechte Funktionsprüfung ist bislang nicht erfolgt und sollte daher dringend gefordert werden, bevor weitere Anlagen genehmigt werden! Bei einer herbstlichen Aufstiegskontrolle durch die FH Eberswalde im Jahr 2004 konnte keine erfolgreiche Fischpassage dokumentiert werden. Erst bei sporadischen Aufstiegskontrollen im Zeitraum waren einige Fische feststellbar (GÖRNER & RAPP 2005). Eine Funktion lässt sich anhand dieser Ergebnisse jedoch nicht bewerten. Unter Berücksichtigung der aktuellen Standortbedingungen bestehen erhebliche hydraulische Beschränkungen für die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit gem. den Fachvorgaben (vgl. Tab. 28)! Tab. 28: FWH-Bemessungsvorschlag für Wehr Stecher Finow - Unterlauf-2 / Finowkanal Stauanlage (QBW) Fließgewässertyp Fischregion Bemessungsfische Stecher künstlich Tiefland - Barbenregion Wels, Blei, Hecht, Barbe, Lachs / Meerforelle, Zander, Quappe, Schmerle, Steinbeißer, Schlammpeitzger, Bitterling Dimensionierung Einheit Tiefland-Barbenregion min. Beckenlänge m 5 min. Beckenbreite m 3,4 min. Durchlassbreite m 0,7 min. Wassertiefe m 0,8-0,9 max. Absturz / Becken m 0,09-0,1 max. Fließgeschwindigkeit m/s 1,3-1,4 mittl. Fließgeschwindigkeit m/s 0,5 max. Energiedissipation W/m³ min. Durchfluss m³/s 0,7-1,5 Für die fachgerechte Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit empfehlen wir ein rechtsseitiges Umgehungsgerinne in Form eines Raugerinne-Beckenpasses, das weiter ins Oberwasser geführt werden muss. Seitens der BfG wurde dem Wehr Stecher zwar eine mittlere Priorität, gleichzeitig aber auch ein Prüfvermerk zugewiesen, obwohl keine Angaben zu den Zielarten gemacht wurden und das nur allgemein als künstlich eingeschätzt worden ist (vgl. SCHOLTEN et al. 2010). Gemäß dem Brandenburgischen Landeskonzept Teil I (vgl. ZAHN et al. 2010) sollte die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit für den Standort Stecher grundsätzlich über- 98

99 prüft werden. Ziel sollte es vordergründig sein, die bestehenden Altlaufstrukturen der Finow fließgewässerökologisch zu reaktivieren und den Kanaldurchfluss auf den Schleusenbedarf zu reduzieren. Einhergehend damit müsste außerdem das Ragöser Fließ durch Dükerung des Kanals an die Alte Finow ökologisch angebunden werden. Hervorzuheben ist, dass durch die Revitalisierung der Alten Finow nicht nur wertvolle Lebensräume zurückgewonnen werden, sondern auch eine Attraktivitätssteigerung für Wasserwanderer erfolgt. Gleichzeitig ließe sich der Schleusungsaufwand (Wasserbedarf!) für handgetriebene Boote erheblich reduzieren. Sofern dies realisierbar ist, könnte u. E. am Standort Stecher auf die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit verzichtet werden. Aber auch die bestehende Wasserkraftnutzung wäre hinfällig! Bei Aufrechterhaltung der aktuellen Abflussverhältnisse müsste dem Wehr Stecher zur Anbindung der ökologisch wertvollen Oberlaufregion eine mittlere Priorität zugeordnet und die gegenwärtige Reihung der Maßnahmen im Finowkanal ebenfalls überarbeitet werden (vgl. Tab. 1, 2 und Abb. 3). Es ist daher zunächst mit einem Prüfvermerk versehen. Unter Hinweis auf das Landeskonzept Teil I (ZAHN et al. 2010) ergibt sich für die bestehende Wasserkraftnutzung im regionalen Vorranggewässer Finow aus fisch- und gewässerökologischer Sicht ein erheblicher Veränderungsbedarf. Bereits in Niedrigwasserphasen stehen die Wassermengen für die Gewährleistung der ökologischen Durchgängigkeit nur in begrenztem Maße zur Verfügung. Die Wasserkraftnutzung birgt die Gefahr, dass die Anforderungen gem. EU-WRRL bzw. EU-FFH-RL nicht mehr erfüllt werden können! Wehr / Schleuse Ragöse Das Wehr bzw. die Schleuse Ragöse befinden sich im künstlichen Finowkanal nordöstlich von Eberswalde. Es liegt ca. 3,4 km oberhalb der Schleuse Stecher und dient der Stau- und Abflussregulierung des Finowkanals bis zur Schleuse Eberswalde v.a. für die Schifffahrt (Zuständigkeit: WSA Eberswalde). Die Schleuse wurde lt. WSA-Informationstafel bereits erstmals errichtet, 1875 zur jetzigen Form umgebaut und 1997 geringfügig instandgesetzt. Sie befindet sich u. E. gemeinsam mit dem Wehr in einem baulich mäßigen bis schlechten Zustand. Abb. 105: Lage von Wehr + Schleuse Ragöse Beim Wehr Ragöse handelt es sich ebenfalls um ein Klappenwehr, das 1972 letztmalig instandgesetzt wurde. Es befindet sich linksseitig der Schleuse, besteht aus 1 Wehrfeld, hat eine Breite von 5,3 m 99

100 und wird überströmt betrieben. Aufgrund der relativ hohen Algenproduktion der Finow sowie ihrer gegenwärtig sandig-schlammigen sohle besteht bei einem überströmten Wehrbetrieb stets die Gefahr einer verstärkten Auflandung des Oberwassers und somit einer langfristigen Beeinträchtigung der Schifffahrt bzw. eines erhöhten Unterhaltungsaufwandes für die Fahrrinne. Wir empfehlen daher, derartige Betriebsweisen bzw. Planungen zu überdenken und im Interesse rheophiler Fischarten eine unterströmte Betriebsweise zu erhalten. Abb. 106: Wehr Ragöse Die Pegeldifferenzen zwischen Ober- und Unterwasser liegen im Mittel bei 2,33 m (UW: 6,44 m; OW: 8,77 m ü NN). Der Mittelwasserabfluss (MQ) soll am Standort ebenfalls ca. 2,56 m³/s betragen (SCHOLTEN et al. 2010). Laut WSA-Informationstafel am Standort Ragöse schwanken die Unterwasser-Stände zwischen 6,44 und 6,59 m und die Oberwasserstände zwischen 8,77 und 8,92 m. Für Fische und Wirbellose ist das Wehr derzeit nicht passierbar! SANDLASS & RICHTER (2006b) geben für den Standort einen Mittelwasserabfluss (MQ) von 3,3 m³/s und ein Höchsthochwasser (HHQ) von 19,6 m³/s an. Für den Standort Ragöse existiert seit 2006 ein Antrag auf Wasserkraftnutzung im Bereich der ehemaligen Südschleuse (Wasserkraft Finowkanal GmbH, Werneuchen). Folgende Daten waren Antragsbestandteil: Turbinentyp: Wasserkraftschnecke (RITZ-ATRO Pumpwerksbau GmbH) Durchmesser: 2,7 m Spaltabstand: ca. 2 mm Fallhöhe: 2,3 m Drehzahl: 25/min Ausbauwassermenge: 3 m³/s Leistung: 48 kw Abflussquerschnitt: ca. 9,6 m² Die Angaben zum Fischschutz, Fischaufstieg und Fischabstieg waren bislang sehr unklar, mangelhaft und z.t. widersprüchlich. Nachfolgende Informationen waren Antragsbestandteil: Fischschutz: 40 mm - Stabrechen (ohne Angabe der Neigung und Anströmgeschwindigkeit) Fischableitung: absperrbarer (!) Bypass (ohne Angaben zur Lage, Dimensionierung, Dotation und Funktion) Fischwanderhilfe: Borstenfischpass mit rauer Sohle (Feldsteine + Grobkies nach NIELSEN 1994) Höhendifferenz: 2,39 m 100

101 (OP: 8,83 m ü. NN; UP: 6,44 m ü. NN) Leistungsdichte: W/m³ Durchfluss: 0,3 m³/s Mündungswinkel: 30 Beckentiefe: 0,6 m Durchlassbreite: 0,2 m h-becken: 0,10 m Funktionskontrolle mit Nachbesserungsoption Unter Berücksichtigung der aktuellen Planungen würden erhebliche hydraulische Beschränkungen für die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit gem. den Fachvorgaben bestehen (vgl. Tab. 29)! Nach dem Landeskonzept Teil I (ZAHN et al. 2010) ist daher in Vorranggewässern mit einer Priorität 2 (Finow / Finowkanal!) ein Neubau von Wasserkraftanlagen auszuschließen bzw. abzulehnen! Da die Anlage noch nicht gebaut wurde, besteht hier dringender Handlungsbedarf! Tab. 29: FWH-Bemessungsvorschlag für Wehr Ragöse Finow - Unterlauf-2 / Finowkanal Stauanlage (QBW) Fließgewässertyp Fischregion Bemessungsfische Ragöse künstlich Tiefland - Barbenregion Wels, Blei, Hecht, Barbe, Lachs / Meerforelle, Zander, Quappe, Schmerle, Steinbeißer, Schlammpeitzger, Bitterling Dimensionierung Einheit Tiefland-Barbenregion min. Beckenlänge m 5 min. Beckenbreite m 3,4 min. Durchlassbreite m 0,7 min. Wassertiefe m 0,8-0,9 max. Absturz / Becken m 0,09-0,1 max. Fließgeschwindigkeit m/s 1,3-1,4 mittl. Fließgeschwindigkeit m/s 0,5 max. Energiedissipation W/m³ min. Durchfluss m³/s 0,7-1,5 Für die fachgerechte Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit empfehlen wir aufgrund der Rechtskrümmung einen linksseitigen Raugerinne-Beckenpasses oder Vertikal-Schlitzpass, der entlang des Ufers weit ins Oberwasser geführt werden muss. Da die Platzkapazitäten sehr gering sind (Wohnhaus), muss u.u. mit dem notwendigen Abriss eines Schuppens gerechnet werden. Auf der rechten Wehrseite wäre hingegen die erforderliche Bau-Länge nicht realisierbar! Bei Realisierung des Wasserkraftanlagen-Projektes und entsprechender Umverlagerung des Abflusses wäre eine rechtsseitige Fischwanderhilfe in Form eines entsprechend dimensionierten Raugerinne-Beckenpasses zu empfehlen. Ein adäquater Fischschutz (10 mm) sowie die Fischableitung am Rechen sind trotz der Herstellerangaben u.e. erforderlich. Der o.g. Borstenfischpass müsste sich ebenfalls an den Dimensionierungen (Tab. 29) orientieren, kann u. E. bislang aber nicht die erforderlichen Wassertiefen gewährleisten, sodass wir ihn hier nicht favorisieren! Seitens der BfG wurde dem Wehr Ragöse ebenfalls eine mittlere Priorität sowie eine Umbaunotwendigkeit bis 2021 zugewiesen, obwohl keine Angaben zu den Zielarten gemacht wurden und das fälschlich als organisch geprägter Bach (Typ 11 nach POTTGIESSER & SOMMERHÄUSER 2008) eingeschätzt worden ist (vgl. SCHOLTEN et al. 2010). Zu vermuten ist, dass der bauliche Zustand bei der Entscheidung maßgeblich war. 101

102 Gemäß dem Brandenburgischen Landeskonzept Teil I (vgl. ZAHN et al. 2010) sollte die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit für den Standort Ragöse grundsätzlich überprüft werden. Ziel sollte es vordergründig sein, die bestehenden Altlaufstrukturen der Finow fließgewässerökologisch zu reaktivieren und den Kanaldurchfluss auf den Schleusenbedarf zu reduzieren. Um einen möglichst langen Abschnitt der Alten Finow reaktivieren zu können, erachten wir ihren Anschluss oberhalb des Wehres Ragöse für wichtig und sinnvoll. Einhergehend damit müsste außerdem auch das Ragöser Fließ durch Dükerung des Kanals hier an die Alte Finow ökologisch angebunden werden. Die gegenwärtige Mündung des Ragöser Fließes ca. 200 m unterhalb des Wehres müsste demnach nach oberhalb verschoben werden. Zu beachten ist dabei die Existenz einer ehemaligen Fischaufzucht, die am Standort über ein Abschlagwehr mit wenig Durchfluss (aus dem Ragöser Fließ) zwar noch Fischhälterung, nicht aber Fischproduktion mit hohem Wasserbedarf betreibt. Hervorzuheben ist außerdem auch hier, dass durch die Revitalisierung der Alten Finow nicht nur wertvolle Lebensräume zurückgewonnen werden, sondern auch eine Attraktivitätssteigerung für Wasserwanderer erfolgt. Gleichzeitig ließe sich der Schleusungsaufwand (Wasserbedarf!) für handgetriebene Boote erheblich reduzieren. Sofern der obige Vorschlag realisierbar ist, könnte u. E. am Standort Ragöse auf die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit verzichtet werden. Aber auch die geplante Wasserkraftnutzung wäre hinfällig! Bei Aufrechterhaltung der aktuellen Abflussverhältnisse müsste dem Wehr Ragöse zur Anbindung der ökologisch wertvollen Oberlaufregion eine mittlere Priorität zugeordnet und die gegenwärtige Reihung der Maßnahmen im Finowkanal ebenfalls überarbeitet werden (vgl. Tab. 1, 2 und Abb. 3). Es ist daher zunächst mit einem Prüfvermerk versehen. Abb. 107: Fischzucht Ragöse Abb. 108: Abschlagwehr zur Fischzucht Abb. 109: Unterlauf des Ragöser Fließes Abb. 110: Aktuelle Mündung des Ragöser Fließes 102

103 7.3.5 Wehr / Schleuse Eberswalde Das Wehr bzw. die Schleuse Eberswalde befinden sich im kanalartig ausgebauten Finowlauf nahe dem Zentrum von Eberswalde unterhalb der Brücke der B2 (Breite Straße). Es liegt ca. 3,1 km oberhalb der Schleuse Ragöse und dient der Stau- und Abflussregulierung der Finow bzw. des Finowkanals bis zur Schleuse Kupferhammer v.a. für die Schifffahrt (Zuständigkeit: WSA Eberswalde). Die Schleuse wurde lt. WSA-Informationstafel bereits erstmals errichtet, 1745 neu gebaut, 1831 bzw zur jetzigen Form umgebaut und 2001 rekonstruiert. Sie befindet sich in einem guten, das 1959 letztmalig sanierte Wehr hingegen in einem baulich schlechten Zustand. Abb. 111: Lage von Wehr + Schleuse Eberswalde Abb. 112: Schleuse Eberswalde (Oberwasser) Abb. 113: Wehr Eberswalde (Unterwasser) Beim Wehr Eberswalde handelt es sich ebenfalls um ein Klappenwehr. Es befindet sich rechtsseitig der Schleuse, besteht aus 1 Wehrfeld, hat eine Breite von ca. 5 m und wird überströmt betrieben. Aufgrund der relativ hohen Algenproduktion der Finow sowie ihrer gegenwärtig sandig-schlammigen sohle besteht bei einem überströmten Wehrbetrieb stets die Gefahr einer verstärkten Auflandung des Oberwassers und somit einer langfristigen Beeinträchtigung der Schifffahrt bzw. eines erhöhten Unterhaltungsaufwandes für die Fahrrinne. Wir empfehlen daher, derartige Betriebsweisen bzw. Planungen zu überdenken und im Interesse rheophiler Fischarten eine unterströmte Betriebsweise zu erhalten. Die Pegeldifferenzen zwischen Ober- und Unterwasser liegen im Mittel bei ca. 3,46 m (UW: 8,78 m; OW: 12,42 m ü NN). Der Mittelwasserabfluss (MQ) soll am Standort ebenfalls ca. 2,56 m³/s betragen (SCHOLTEN et al. 2010). Laut WSA-Informationstafel schwanken die Unterwasser-Stände am Stand- 103

104 ort Eberswalde zwischen 8,77 und 8,92 m und die Oberwasserstände zwischen 12,16 und 12,66 m. Für Fische und Wirbellose ist das Wehr derzeit nicht passierbar! SANDLASS & RICHTER (2006b und 2008) geben i. Ü. für den Standort einen Mittelwasserabfluss (MQ) von 2,56 m³/s und ein Höchsthochwasser (HHQ) von 19,6 m³/s für den Standort Ragöse an. Für die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit bestehen mit Ausnahme massiven Niedrigwassers u. E. somit kaum hydraulische Beschränkungen! Seitens der Wasserkraft Finowkanal GmbH liegt jedoch seit 2009 ein Antrag auf Wasserkraftnutzung für den Standort Eberswalde vor. Folgende Angaben wurden zur geplanten Anlage bislang gemacht (SANDLASS & RICHTER 2008): Turbinentyp: doppelt regulierte Kaplan-S-Rohrturbine (SFL, Containerbauweise) Schaufelzahl: 4 Fallhöhe: 3,6 m Ausbauwassermenge: 3,5 m³/s (!) Leistung: 70 kw Abflussquerschnitt: ca. 6,3 m² Die Angaben zum Fischschutz, Fischaufstieg und Fischabstieg waren bislang sehr unklar, mangelhaft und z.t. widersprüchlich. Nachfolgende Informationen waren Antragsbestandteil: Fischschutz: 10 mm Lochsiebrechen (12 m²), 30 Anströmwinkel, 0,3-0,4 m/s Anströmgeschwindigkeit; Q max = 2,5 m³/s Fischableitung: über Bypass = 20 cm Überströmung des Rechens, dauerhafte Dotation: 50 l/s Fischwanderhilfe: Lage: rechts; keine Detail-Angaben Unter Berücksichtigung der aktuellen WKA-Planungen würden erhebliche hydraulische Beschränkungen für die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit gem. den Fachvorgaben bestehen (vgl. Tab. 30)! Nach dem Landeskonzept Teil I (ZAHN et al. 2010) ist daher in Vorranggewässern mit einer Priorität 2 (Finow / Finowkanal!) ein Neubau von Wasserkraftanlagen auszuschließen bzw. abzulehnen! Da die Anlage noch nicht gebaut wurde, besteht hier dringender Handlungsbedarf! Aufgrund der Anordnung des Wehres im sowie der sich ausbildenden Hauptströmung müsste eine Fischwanderhilfe rechtsseitig vom Wehr platziert werden. Als Lösung schlagen wir bei einem erforderlichen Wehrumbau ein 2-feldriges Wehr doppelter Breite vor, in das rechtsseitig ein entsprechend groß dimensionierter Raugerinne-Beckenpass oder Vertikal-Schlitzpass integriert und ins Oberwasser gebaut wird (s. Tab. 30). Tab. 30: FWH-Bemessungsvorschlag für Wehr Eberswalde Finow - Unterlauf-1 Stauanlage (QBW) Eberswalde Fließgewässertyp 15 / 17 Fischregion Bemessungsfische Tiefland Forellenregion i. Ü. Barbenregion Wels, Blei, Hecht, Barbe, Lachs / Meerforelle, Quappe, Schmerle, Steinbeißer, Schlammpeitzger, Bitterling Dimensionierung Einheit Tiefland-Forellen- / Barbenregion min. Beckenlänge m 5 min. Beckenbreite m 3,4 min. Durchlassbreite m 0,7 min. Wassertiefe m 0,8-0,9 max. Absturz / Becken m 0,09-0,1 max. Fließgeschwindigkeit m/s 1,3-1,4 mittl. Fließgeschwindigkeit m/s 0,5 max. Energiedissipation W/m³ min. Durchfluss m³/s 0,7-1,5 104

105 Seitens der BfG wurde dem Wehr Eberswalde ebenfalls eine mittlere Priorität sowie eine Umbaunotwendigkeit bis 2021 zugewiesen, obwohl keine Angaben zu den Zielarten gemacht wurden und das fälschlich als organisch geprägter Bach (Typ 11 nach POTTGIESSER & SOMMERHÄUSER 2008) eingeschätzt worden ist (vgl. SCHOLTEN et al. 2010). Zu vermuten ist, dass der bauliche Zustand bei der Entscheidung maßgeblich war. Nach dem Brandenburgischen Landeskonzept Teil I (vgl. ZAHN et al. 2010) kann die mittlere Priorität des Standorts bestätigt werden, da er aus fischökologischer Sicht für diadrome Langdistanzwanderfischarten bedeutsam sein kann und mit der Finow zugleich das größte und fischökologisch wertvollste brandenburgische Binneneinzugsgebiet an der Oder erschließt. Im Ergebnis der Bearbeitung des hier vorliegenden Entscheidungsschemas wurde dem Wehr Eberswalde innerhalb der Finow der Reihungsvorschlag 3 zugeordnet, weil es maßgebliche Bedeutung für den Biotopverbund zwischen der Oberlaufregion (hier v.a. Schwärze und Nonnenfließ) und der Finow Altläufe hat (vgl. Tab. 1, 2 und Abb. 3) Wehr / Schleuse Kupferhammer Das Wehr bzw. die Schleuse Kupferhammer befinden sich im kanalartig ausgebauten Finowlauf westlich des Zentrums von Eberswalde unterhalb der Britzer Straße. Es liegt ca. 2,0 km oberhalb der Schleuse Eberswalde und dient der Stau- und Abflussregulierung der Finow bzw. des Finowkanals bis zur Schleuse Drahthammer v.a. für die Schifffahrt (Zuständigkeit: WSA Eberswalde). Die Schleuse wurde lt. WSA-Informationstafel bereits Anfang des 17. Jh. erstmals errichtet, um 1746 neu gebaut, 1822 bzw zur jetzigen Form umgebaut und 1952 / 1974 letztmalig instandgesetzt. Sie befindet sich in einem mäßigen, das 1967 in der Südschleuse errichtete Wehr hingegen in einem baulich eher schlechten Zustand. Abb. 114: Lage von Wehr + Schleuse Kupferhammer 105

106 Abb. 115: Wehr Kupferhammer Abb. 116: Wehr Kupferhammer (Unterwasser) Beim Wehr Kupferhammer handelt es sich ebenfalls um ein Klappenwehr. Es befindet sich rechtsseitig der Schleuse, besteht aus 1 Wehrfeld, hat eine Breite von 5 m und wird überströmt betrieben. Aufgrund der relativ hohen Algenproduktion der Finow sowie ihrer gegenwärtig sandig-schlammigen sohle besteht bei einem überströmten Wehrbetrieb stets die Gefahr einer verstärkten Auflandung des Oberwassers und somit einer langfristigen Beeinträchtigung der Schifffahrt bzw. eines erhöhten Unterhaltungsaufwandes für die Fahrrinne. Wir empfehlen daher, derartige Betriebsweisen bzw. Planungen zu überdenken und im Interesse rheophiler Fischarten eine unterströmte Betriebsweise zu erhalten. Die Pegeldifferenzen zwischen Ober- und Unterwasser liegen im Mittel bei ca. 4,19 m (UW: 12,16 m; OW: 16,35 m ü NN). Der Mittelwasserabfluss (MQ) soll am Standort ebenfalls ca. 2,56 m³/s betragen (SCHOLTEN et al. 2010). Laut WSA-Informationstafel schwanken die Unterwasser-Stände am Standort Kupferhammer zwischen 12,16 und 12,66 m und die Oberwasserstände zwischen 16,35 und 16,58 m ü. NN. Für Fische und Wirbellose ist das Wehr derzeit nicht passierbar! Für die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit bestehen mit Ausnahme massiven Niedrigwassers u. E. somit kaum hydraulische Beschränkungen! Aufgrund der leichten Linkskrümmung müsste eine Fischwanderhilfe rechtsseitig vom Wehr platziert werden, was auch durch die stark eingeschränkten Platzverhältnisse notwendig wäre. Als Lösung schlagen wir bei einem erforderlichen Wehrumbau ein 2-feldriges Wehr doppelter Breite vor, in das rechtsseitig ein entsprechend groß dimensionierter Raugerinne-Beckenpass oder Vertikal-Schlitzpass integriert und ins Oberwasser gebaut wird (s. Tab. 31). Hierfür empfehlen wir außerdem eine Verlegung des Wehres auf Höhe des unteren Schleusentores bzw. der Brücke. Tab. 31: FWH-Bemessungsvorschlag für Wehr Kupferhammer Finow - Unterlauf-1 Stauanlage (QBW) Fließgewässertyp 15 / 17 Fischregion Bemessungsfische Kupferhammer Tiefland Forellenregion i. Ü. Barbenregion Wels, Blei, Hecht, Barbe, Lachs / Meerforelle, Quappe, Schmerle, Steinbeißer, Schlammpeitzger, Bitterling Dimensionierung Einheit Tiefland-Forellen- / Barbenregion min. Beckenlänge m 5 min. Beckenbreite m 3,4 min. Durchlassbreite m 0,7 min. Wassertiefe m 0,8-0,9 max. Absturz / Becken m 0,09-0,1 max. Fließgeschwindigkeit m/s 1,3-1,4 mittl. Fließgeschwindigkeit m/s 0,5 max. Energiedissipation W/m³ min. Durchfluss m³/s 0,7-1,5 106

107 Seitens der BfG wurde dem Wehr Kupferhammer trotz des baulichen Zustandes nur eine geringe Priorität sowie eine Umbaunotwendigkeit nach 2021 zugewiesen, obwohl keine Angaben zu den Zielarten gemacht wurden und das fälschlich als organisch geprägter Bach (Typ 11 nach POTTGIESSER & SOMMERHÄUSER 2008) eingeschätzt worden ist (vgl. SCHOLTEN et al. 2010). Nach dem Brandenburgischen Landeskonzept Teil I (vgl. ZAHN et al. 2010) sollte das Wehr eine mittlere Priorität zugewiesen bekommen, da es aus fischökologischer Sicht für diadrome Langdistanzwanderfischarten bedeutsam sein kann und mit der Finow zugleich das größte und fischökologisch wertvollste brandenburgische Binneneinzugsgebiet an der Oder erschließt. Im Ergebnis der Bearbeitung des hier vorliegenden Entscheidungsschemas wurde dem Wehr Kupferhammer innerhalb der Finow der Reihungsvorschlag 4 zugeordnet, weil es maßgebliche Bedeutung für den Biotopverbund zwischen der Oberlaufregion (hier v.a. Finow und Pregnitzfließ) und der Finow Altläufe hat (vgl. Tab. 1, 2 und Abb. 3) Wehr / Schleuse Drahthammer Das Wehr bzw. die Schleuse Drahthammer befinden sich im kanalartig ausgebauten Finowlauf zwischen Eberswalde und Finow am Rande des Familiengartens Eberswalde. Es liegt ca. 2,1 km oberhalb der Schleuse Kupferhammer bzw. 300 m unterhalb der Hubbrücke (Lichterfelder Straße) und dient der Stau- und Abflussregulierung der Finow bzw. des Finowkanals bis zur Schleuse Wolfswinkel v.a. für die Schifffahrt (Zuständigkeit: WSA Eberswalde). Die Schleuse wurde lt. WSA- Informationstafel bereits erstmals errichtet, neu gebaut, 1840 bzw zur jetzigen Form umgebaut und bis 1970 mehrfach instandgesetzt. Sie befindet sich in einem mäßigen, das 1965/66 in der Südschleuse errichtete Wehr hingegen in einem baulich eher schlechten Zustand. Abb. 117: Lage von Wehr + Schleuse Kupferhammer 107

108 Abb. 118: Wehr Drahthammer Abb. 119: ehemaliges Wehr WKA Drahthammer Beim Wehr Drahthammer handelt es sich ebenfalls um ein Klappenwehr. Es befindet sich rechtsseitig der Schleuse, besteht aus 1 Wehrfeld, hat eine Breite von 5 m und wird überströmt betrieben. Aufgrund der relativ hohen Algenproduktion der Finow sowie ihrer gegenwärtig sandig-schlammigen sohle besteht bei einem überströmten Wehrbetrieb stets die Gefahr einer verstärkten Auflandung des Oberwassers und somit einer langfristigen Beeinträchtigung der Schifffahrt bzw. eines erhöhten Unterhaltungsaufwandes für die Fahrrinne. Wir empfehlen daher, derartige Betriebsweisen bzw. Planungen zu überdenken und im Interesse rheophiler Fischarten eine unterströmte Betriebsweise zu erhalten. Die Pegeldifferenzen zwischen Ober- und Unterwasser liegen im Mittel bei ca. 3,51 m (UW: 16,35 m; OW: 19,86 m ü NN). Der Mittelwasserabfluss (MQ) soll am Standort erneut ca. 2,56 m³/s betragen (SCHOLTEN et al. 2010). Laut WSA-Informationstafel schwanken die Unterwasser-Stände am Standort Drahthammer zwischen 16,35 und 16,58 m und die Oberwasserstände zwischen 19,86 und 20,33 m ü. NN. Für Fische und Wirbellose ist das Wehr derzeit nicht passierbar! Für die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit bestehen mit Ausnahme massiven Niedrigwassers u. E. somit kaum hydraulische Beschränkungen! Aufgrund der leichten Rechtskrümmung müsste eine Fischwanderhilfe linksseitig vom Wehr platziert werden, was aber durch die stark eingeschränkten Platzverhältnisse nur schwer umsetzbar wäre. Als Lösung schlagen wir bei einem erforderlichen Wehrumbau ein 2-feldriges Wehr doppelter Breite vor, in das linksseitig ein entsprechend groß dimensionierter Raugerinne-Beckenpass oder Vertikal- Schlitzpass integriert und ins Oberwasser gebaut wird (s. Tab. 32). Hierfür empfehlen wir außerdem eine Verlegung des Wehres auf Höhe des unteren Schleusentores. Ebenfalls denkbar wäre die Nutzung des ca. 350 m langen Ablaufgrabens der ehemaligen WKA Drahthammer und dessen Umgestaltung zu einer langgestreckten, geschütteten Sohlgleite. Diese könnte u. U. auch als Kanu- Slalomstrecke oder als Passage für handgetriebene Boote genutzt werden. Abb. 120: ehemaliger Ablaufgraben WKA Drahthammer 108

109 Tab. 32: Stauanlage (QBW) FWH-Bemessungsvorschlag für Wehr Drahthammer Finow - Unterlauf-1 Drahthammer Fließgewässertyp 15 / 17 Fischregion Bemessungsfische Tiefland Forellenregion i. Ü. Barbenregion Wels, Blei, Hecht, Barbe, Lachs / Meerforelle, Quappe, Schmerle, Steinbeißer, Schlammpeitzger, Bitterling Dimensionierung Einheit Tiefland-Forellen- / Barbenregion min. Beckenlänge m 5 min. Beckenbreite m 3,4 min. Durchlassbreite m 0,7 min. Wassertiefe m 0,8-0,9 max. Absturz / Becken m 0,09-0,1 max. Fließgeschwindigkeit m/s 1,3-1,4 mittl. Fließgeschwindigkeit m/s 0,5 max. Energiedissipation W/m³ min. Durchfluss m³/s 0,7-1,5 Seitens der BfG wurde dem Wehr Drahthammer trotz des baulichen Zustandes nur eine geringe Priorität sowie eine Umbaunotwendigkeit nach 2021 zugewiesen, obwohl keine Angaben zu den Zielarten gemacht wurden und das fälschlich als organisch geprägter Bach (Typ 11 nach POTTGIESSER & SOMMERHÄUSER 2008) eingeschätzt worden ist (vgl. SCHOLTEN et al. 2010). Nach dem Brandenburgischen Landeskonzept Teil I (vgl. ZAHN et al. 2010) sollte das Wehr eine mittlere Priorität zugewiesen bekommen, da es aus fischökologischer Sicht für diadrome Langdistanzwanderfischarten bedeutsam sein kann und mit der Finow zugleich das größte und fischökologisch wertvollste brandenburgische Binneneinzugsgebiet an der Oder erschließt. Im Ergebnis der Bearbeitung des hier vorliegenden Entscheidungsschemas wurde dem Wehr Drahthammer innerhalb der Finow der Reihungsvorschlag 5 zugeordnet, weil es maßgebliche Bedeutung für den Biotopverbund zwischen der Oberlaufregion (hier v.a. Finow und Pregnitzfließ) und der Finow Altläufe hat (vgl. Tab. 1, 2 und Abb. 3) Wehr / Schleuse Wolfswinkel Das Wehr bzw. die Schleuse Wolfswinkel befinden sich ebenfalls im kanalartig ausgebauten Finowlauf zwischen Eberswalde und Finow. Es liegt nur ca. 0,9 km oberhalb der Schleuse Drahthammer bzw. 600 m oberhalb der Hubbrücke (Lichterfelder Straße) und dient der Stau- und Abflussregulierung der Finow bzw. des Finowkanals bis zur Schleuse Heegermühle v.a. für die Schifffahrt (Zuständigkeit: WSA Eberswalde). Die Schleuse wurde lt. WSA-Informationstafel bereits erstmals errichtet, neu gebaut, 1842 bzw zur jetzigen Form umgebaut und bis 1999 mehrfach instandgesetzt. Sie befindet sich in einem mäßigen, das 2002 neu errichtete Wehr hingegen in einem guten Zustand. Beim Wehr Wolfswinkel handelt es sich erneut um ein Klappenwehr. Es befindet sich linksseitig der Schleuse, besteht aus 1 Wehrfeld, hat eine Breite von 2,7 m und wird überströmt betrieben. Aufgrund der relativ hohen Algenproduktion der Finow sowie ihrer gegenwärtig sandig-schlammigen sohle besteht bei einem überströmten Wehrbetrieb stets die Gefahr einer verstärkten Auflandung des Oberwassers und somit einer langfristigen Beeinträchtigung der Schifffahrt bzw. eines erhöhten Unterhaltungsaufwandes für die Fahrrinne. Wir empfehlen daher, derartige Betriebsweisen bzw. Planungen zu überdenken und im Interesse rheophiler Fischarten eine unterströmte Betriebsweise zu erhalten. 109

110 Abb. 121: Lage von Wehr + Schleuse Wolfswinkel Abb. 122: Wehr Wolfswinkel Die Pegeldifferenzen zwischen Ober- und Unterwasser liegen im Mittel bei ca. 2,73 m (UW: 19,86 m; OW: 22,59 m ü NN). Der Mittelwasserabfluss (MQ) soll am Standort erneut ca. 2,56 m³/s betragen (SCHOLTEN et al. 2010). Laut WSA-Informationstafel schwanken die Unterwasser-Stände am Standort Wolfswinkel zwischen 19,86 und 20,33 m und die Oberwasserstände zwischen 22,59 und 22,88 m ü. NN. Für Fische und Wirbellose ist das Wehr derzeit nicht passierbar! Für die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit bestehen mit Ausnahme massiven Niedrigwassers u. E. somit kaum hydraulische Beschränkungen! Aufgrund der ausgeprägten Rechtskrümmung müsste eine Fischwanderhilfe linksseitig vom Wehr platziert werden, was aber durch uferseitige Hangquellen u. U. erschwert wird. Als Lösung schlagen 110

111 wir einen entsprechend groß dimensionierten Raugerinne-Beckenpass oder Vertikal-Schlitzpass vor, der ins Oberwasser gebaut werden müsste (s. Tab. 33). Seitens der BfG wurde dem Wehr Wolfswinkel ebenfalls nur eine geringe Priorität sowie eine Umbaunotwendigkeit nach 2021 zugewiesen, obwohl keine Angaben zu den Zielarten gemacht wurden und das fälschlich als organisch geprägter Bach (Typ 11 nach POTTGIES- SER & SOMMERHÄUSER 2008) eingeschätzt worden ist (vgl. SCHOLTEN et al. 2010). Nach dem Brandenburgischen Landeskonzept Teil I (vgl. ZAHN et al. 2010) sollte das Wehr eine mittlere Priorität zugewiesen bekommen, da es aus fischökologischer Sicht für diadrome Langdistanzwanderfischarten bedeutsam sein kann und mit der Finow zugleich das größte und fischökologisch wertvollste brandenburgische Binneneinzugsgebiet an der Oder erschließt. Im Ergebnis der Bearbeitung des hier vorliegenden Entscheidungsschemas wurde dem Wehr Wolfswinkel innerhalb der Finow der Reihungsvorschlag 6 zugeordnet, weil es maßgebliche Bedeutung für den Biotopverbund zwischen der Oberlaufregion (hier v.a. Finow und Pregnitzfließ) und der Finow Altläufe hat (vgl. Tab. 1, 2 und Abb. 3). Tab. 33: Stauanlage (QBW) FWH-Bemessungsvorschlag für Wehr Wolfswinkel Finow - Unterlauf-1 Wolfswinkel Fließgewässertyp 15 / 17 Fischregion Bemessungsfische Tiefland Forellenregion i. Ü. Barbenregion Wels, Blei, Hecht, Barbe, Lachs / Meerforelle, Quappe, Schmerle, Steinbeißer, Schlammpeitzger, Bitterling Dimensionierung Einheit Tiefland-Forellen- / Barbenregion min. Beckenlänge m 5 min. Beckenbreite m 3,4 min. Durchlassbreite m 0,7 min. Wassertiefe m 0,8-0,9 max. Absturz / Becken m 0,09-0,1 max. Fließgeschwindigkeit m/s 1,3-1,4 mittl. Fließgeschwindigkeit m/s 0,5 max. Energiedissipation W/m³ min. Durchfluss m³/s 0,7-1, Wehr / Schleuse Heegermühle Das Wehr bzw. die Schleuse Heegermühle befinden sich ebenfalls im kanalartig ausgebauten Finowlauf in Finow (oberhalb der Brückenstraße). Es liegt nur ca. 1,9 km oberhalb der Schleuse Wolfswinkel und dient der Stau- und Abflussregulierung der Finow bzw. des Finowkanals bis zur Schleuse Schöpfurth v.a. für die Schifffahrt (Zuständigkeit: WSA Eberswalde). Die Schleuse wurde lt. WSA- Informationstafel bereits erstmals errichtet, neu gebaut, 1826 bzw zur jetzigen Form umgebaut und bis 1965 mehrfach instandgesetzt. Sie befindet sich in einem mäßigen, das 2008 neu errichtete Wehr hingegen in einem guten Zustand. Beim Wehr Heegermühle handelt es sich erneut um ein Klappenwehr. Es befindet sich linksseitig der Schleuse, besteht aus 1 Wehrfeld, hat eine Breite von 4,2 m und wird überströmt betrieben. Aufgrund der relativ hohen Algenproduktion der Finow sowie ihrer gegenwärtig sandig-schlammigen sohle besteht bei einem überströmten Wehrbetrieb stets die Gefahr einer verstärkten Auflandung des Oberwassers und somit einer langfristigen Beeinträchtigung der Schifffahrt bzw. eines erhöhten Unterhaltungsaufwandes für die Fahrrinne. Wir empfehlen daher, derartige Betriebsweisen bzw. Planungen zu überdenken und im Interesse rheophiler Fischarten eine unterströmte Betriebsweise zu erhalten. 111

112 Abb. 123: Lage von Wehr + Schleuse Heegermühle Abb. 124: Wehr Heegermühle Die Pegeldifferenzen zwischen Ober- und Unterwasser liegen im Mittel bei ca. 3,08 m (UW: 22,59 m; OW: 25,67 m ü NN). Der Mittelwasserabfluss (MQ) soll am Standort erneut ca. 2,56 m³/s betragen (SCHOLTEN et al. 2010). Laut WSA-Informationstafel schwanken die Unterwasser-Stände am Standort Heegermühle zwischen 22,59 und 22,88 m und die Oberwasserstände zwischen 25,67 und 25,88 m ü. NN. Für Fische und Wirbellose ist das Wehr derzeit nicht passierbar! Für die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit bestehen mit Ausnahme massiven Niedrigwassers u. E. somit kaum hydraulische Beschränkungen! Aufgrund der leichten Rechtskrümmung müsste eine Fischwanderhilfe linksseitig vom Wehr platziert werden, was aber durch uferseitige Wegebeziehungen u. U. erschwert wird. Linksseitig der Wehranlage existiert jedoch auch noch ein ca. 750 m langer Altlauf der Finow, der am Messingwerkhafen abzweigt und unterhalb des Wehres wieder einmündet. Als Lösung schlagen wir eine Wiederanbindung und Umgestaltung dieses Altlaufs zu einer langgestreckten Sohlgleite vor, die im Wesentlichen den Hauptabfluss der Finow aufnimmt, sodass das Wehr nur noch der Hochwasserentlastung dient. 112

113 Abb. 125: Finow-Altlauf (Heegermühle) Abb. 126: Altlauf-Mündung Seitens der BfG wurde dem Wehr Heegermühle nur eine geringe Priorität sowie eine Umbaunotwendigkeit nach 2021 zugewiesen, obwohl keine Angaben zu den Zielarten gemacht wurden und das fälschlich als organisch geprägter Bach (Typ 11 nach POTTGIES- SER & SOMMERHÄUSER 2008) eingeschätzt worden ist (vgl. SCHOLTEN et al. 2010). Nach dem Brandenburgischen Landeskonzept Teil I (vgl. ZAHN et al. 2010) müsste dem Wehr eine mittlere Priorität zugewiesen werden, da es aus fischökologischer Sicht für diadrome Langdistanzwanderfischarten bedeutsam sein kann und mit der Finow zugleich das größte und fischökologisch wertvollste brandenburgische Binneneinzugsgebiet an der Oder erschließt. Sollte dem Vorschlag hinsichtlich des Altarmanschlusses gefolgt werden, wäre eine Fischwanderhilfe am Wehr u.u. nicht mehr notwendig. Im Ergebnis der Bearbeitung des hier vorliegenden Entscheidungsschemas wurde das Wehr Heegermühle zunächst nur mit einem Prüfvermerk versehen. Bei Aufrechterhaltung der aktuellen Abflussverhältnisse müsste die gegenwärtige Reihung der Maßnahmen im Finowkanal ggf. überarbeitet und eine entsprechend groß dimensionierte FWH errichtet werden (vgl. Tab. 1, 2 und Abb. 3; Tab. 34). Tab. 34: Stauanlage (QBW) FWH-Bemessungsvorschlag für Wehr Heegermühle Finow - Unterlauf-1 Heegermühle Fließgewässertyp 15 / 17 Fischregion Bemessungsfische Tiefland Forellenregion i. Ü. Barbenregion Wels, Blei, Hecht, Barbe, Lachs / Meerforelle, Quappe, Schmerle, Steinbeißer, Schlammpeitzger, Bitterling Dimensionierung Einheit Tiefland-Forellen- / Barbenregion min. Beckenlänge m 5 min. Beckenbreite m 3,4 min. Durchlassbreite m 0,7 min. Wassertiefe m 0,8-0,9 max. Absturz / Becken m 0,09-0,1 max. Fließgeschwindigkeit m/s 1,3-1,4 mittl. Fließgeschwindigkeit m/s 0,5 max. Energiedissipation W/m³ min. Durchfluss m³/s 0,7-1,5 113

114 Wehr / Schleuse Schöpfurth Das Wehr bzw. die Schleuse Schöpfurth befinden sich ebenfalls im kanalartig ausgebauten Finowlauf in Finowfurt (unmittelbar oberhalb der Brücke Hauptstraße). Es liegt ca. 3,5 km oberhalb der Schleuse Heegermühle und dient der Stau- und Abflussregulierung der Finow bzw. des Finowkanals bis zur Schleuse Grafenbrück (ca. 4,2 km oberhalb) v.a. für die Schifffahrt (Zuständigkeit: WSA Eberswalde). Die Schleuse wurde lt. WSA-Informationstafel bereits 1620 erstmals errichtet, neu gebaut, 1875/76 zur jetzigen Form umgebaut und bis 1972 mehrfach instandgesetzt. Sowohl die Schleuse als auch das Wehr wurden letztmalig instandgesetzt (SCHOLTEN et al. 2010) ( ). Das Wehr befindet sich u.e. jedoch eher in einem mäßigen bis schlechten baulichen Zustand. Darüber hinaus existiert am Standort eine Wasserkraftanlage, die im BfG-Bericht nicht registriert war. Abb. 127: Lage von Wehr + Schleuse Schöpfurth Abb. 128: Wehr + WKA Schöpfurth (Unterwasser) Abb. 129: Wehr + WKA Schöpfurth (Oberwasser) Das Wehr Schöpfurth ist ein hoch gelagertes Schützenwehr mit schrägem Schussboden. Es befindet sich rechtsseitig der Schleuse bzw. linksseitig der Wasserkraftanlage, besteht aus 2 Wehrfeldern, hat eine Breite von ca. 6 m (2 x 3 m) und kann sowohl über- als auch unterströmt betrieben werden. Aufgrund der relativ hohen Algenproduktion der Finow sowie ihrer gegenwärtig sandig-schlammigen sohle besteht bei einem überströmten Wehrbetrieb stets die Gefahr einer verstärkten Auflandung des Oberwassers und somit einer langfristigen Beeinträchtigung der Schifffahrt bzw. eines erhöhten Unterhaltungsaufwandes für die Fahrrinne. Wir empfehlen daher, derartige Betriebsweisen 114

115 bzw. Planungen zu überdenken und im Interesse rheophiler Fischarten eine unterströmte Betriebsweise zu erhalten. Die Pegeldifferenzen zwischen Ober- und Unterwasser liegen im Mittel bei ca. 3,62 m (UW: 25,67 m; OW: 29,29 m ü NN). Der Mittelwasserabfluss (MQ) soll am Standort erneut ca. 2,56 m³/s betragen (SCHOLTEN et al. 2010). Laut WSA-Informationstafel schwanken die Unterwasser-Stände am Standort Schöpfurth zwischen 25,67 und 25,88 m und die Oberwasserstände zwischen 29,29 und 29,45 m ü. NN. Für Fische und Wirbellose ist das Wehr derzeit nicht passierbar! Die Wasserkraftanlage (WKA) wurde 2007 in Betrieb genommen und hat eine Leistung von 30 kw (EEG-Anlagenstammdaten). Detaillierte Angaben zur WKA lagen bislang nicht vor. Der schräg angeströmte Horizontal-Stabrechen (ca ) hat eine lichte Stabweite > 20 mm und erfüllt somit nicht die fischereirechtlichen Vorgaben. Es sind weder ein Fischaufstieg noch ein Fischabstieg vorhanden. Abb. 130 (oben): Linker Wehrverschluss Abb. 131 (rechts): Horizontalrechen Aufgrund der aktuellen Wasserkraftnutzung bestehen für die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit erhebliche hydraulische Beschränkungen! Neben den erforderlichen Maßnahmen für den Fischschutz und die ökologische Durchgängigkeit sind unbedingt auch Festlegungen für die ökologische Mindestwassermenge erforderlich! Die hier existierende Rechtskrümmung des Finow-Laufs erfordert eine linksseitige Positionierung der Fischwanderhilfe. Auch die vorhandene Bebauung lässt dies nur dort oder direkt im Wehr zu. Durch die rechtsseitig angeordnete Wasserkraftanlage müsste eine Fischwanderhilfe jedoch unmittelbar links daneben, in der mitte positioniert und somit im Wehr integriert werden. Wir empfehlen aufgrund der großen Fallhöhe für den Fischaufstieg die Errichtung eines entsprechend dimensionierten Raugerinne-Beckenpasses oder Vertikal-Schlitzpasses im rechten der beiden Wehrfelder (Tab. 35), der weit ins Oberwasser ausgebaut werden muss. Seitens der BfG wurde dem Wehr Schöpfurth nur eine geringe Priorität sowie eine Umbaunotwendigkeit nach 2021 zugewiesen, obwohl keine Angaben zu den Zielarten gemacht wurden und das fälschlich als organisch geprägter Bach (Typ 11 nach POTTGIESSER & SOMMERHÄUSER 2008) eingeschätzt worden ist (vgl. SCHOLTEN et al. 2010). Nach dem Brandenburgischen Landeskonzept Teil I (vgl. ZAHN et al. 2010) müsste dem Wehr eine mittlere Priorität zugewiesen werden, da es aus fischökologischer Sicht für diadrome Langdistanzwanderfischarten bedeutsam sein kann und mit der Finow zugleich das größte und fischökologisch wertvollste brandenburgische Binneneinzugsgebiet an der Oder erschließt. 115

116 Im Ergebnis der Bearbeitung des hier vorliegenden Entscheidungsschemas wurde dem Wehr Schöpfurth innerhalb der Finow der Reihungsvorschlag 2 zugeordnet, weil es das maßgebliche Bindeglied für den Biotopverbund zwischen der Oberlaufregion (hier v.a. Finow und Pregnitzfließ) und der Mittel- und Unterlaufregion der Finow darstellt (vgl. Tab. 1, 2 und Abb. 3) und die Wasserkraftnutzung gegenwärtig weder die rechtlichen Anforderungen zum Fischschutz noch zur ökologischen Durchgängigkeit erfüllt. Tab. 35: Stauanlage (QBW) FWH-Bemessungsvorschlag für Wehr Schöpfurth Finow - Unterlauf-1 Schöpfurth Fließgewässertyp 15 / 17 Fischregion Bemessungsfische Tiefland Forellenregion i. Ü. Barbenregion Wels, Blei, Hecht, Barbe, Lachs / Meerforelle, Quappe, Schmerle, Steinbeißer, Schlammpeitzger, Bitterling Dimensionierung Einheit Tiefland-Forellen- / Barbenregion min. Beckenlänge m 5 min. Beckenbreite m 3,4 min. Durchlassbreite m 0,7 min. Wassertiefe m 0,8-0,9 max. Absturz / Becken m 0,09-0,1 max. Fließgeschwindigkeit m/s 1,3-1,4 mittl. Fließgeschwindigkeit m/s 0,5 max. Energiedissipation W/m³ min. Durchfluss m³/s 0,7-1, Wehr / Schleusen-Standorte Grafenbrück, Leesenbrück und Ruhlsdorf Für diese drei Standorte im Finow-Kanal ist gemäß dem Landeskonzept Teil I (ZAHN et al. 2010) die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit nicht vorgesehen, da es sonst zu einer ökologisch unerwünschten Verbindung ursprünglich getrennter Stromeinzugsgebiete kommt. Einhergehend damit wurde eine Verbindung des Seenabflusses vom Werbellinsee (Werbellin-Kanal) mit der Finow und Oder durch Dükerung des Oder-Havel-Kanals vorgeschlagen. Nach Auswertung aktueller Luftbildaufnahmen wurde mittlerweile aber bereits eine direkte Verbindung zwischen Werbellin-Kanal, Oder-Havel-Kanal und Finow-Kanal (oberhalb Ruhlsdorfer Schleuse) geschaffen. Um die ökologische Trennung der Stromgebiete aufrecht zu erhalten, muss somit das Einzugsgebiet um den Werbellinsee ebenfalls isoliert bleiben! Dies hat für die Wehr und Schleusen-Anlagen Rosenbeck und Eichhort im Werbellin-Kanal zur Folge, dass zwar ein interner Biotopverbund geschaffen werden sollte (Bemessung Fische der Bleiregion), nicht aber eine Anbindung an die Stromgebiete! 116

117 7.4 Stauanlagen der Dahme Wehrgruppe / Schleuse Neue Mühle Die Schleuse Neue Mühle ist der einzige Standort in der Dahme, der sich in Verantwortung der WSV befindet. Sie ist an der Verbindungsstraße (L 30) zwischen Königs Wusterhausen und Zernsdorf gelegen und dient der Stau- und Abflussregulierung der Dahme bzw. bis zur Schleuse Prieros (Dahme) bzw. Kummersdorf (Storkower ) v.a. für die Schifffahrt (Zuständigkeit: WSA Berlin). Abb. 132: Lage von Wehr + Schleuse Neue Mühle Der Abfluss wird am Standort gegenwärtig über 3 getrennte, aber dicht beieinander liegende Wehre gesteuert, die alle linksseitig der Schleuse gelegen sind: 1) Fischbauchklappenwehr 2) Großes Schützenwehr 3) Kleines Schützenwehr (Bootsschleppe). Abb. 133: Wehrgruppe Neue Mühle 117

118 Die ökologische Durchgängigkeit muss grundsätzlich an allen abflussrelevanten Querbauwerken eines Standorts realisiert werden. Für die Dimensionierung der jeweiligen FWH sind dabei die bauwerksbezogenen Abflüsse entscheidend. Hierbei ist zu empfehlen, dass mindestens der Standort mit dem realisierten Hauptabfluss (hier bislang unklar) eine dem und Fischartenspektrum entsprechend dimensionierte FWH erhält (vgl. Tab. 36). Die Pegeldifferenzen zwischen Ober- und Unterwasser schwanken zwischen 1,1-1,5 m und liegen im Mittel bei ca. 1,41 m (UW: 32,36 m; OW: 33,77 m ü NN). Der Mittelwasserabfluss (MQ) soll am Standort ca. 9,85 m³/s betragen (SCHOLTEN et al. 2010). Diese Angaben erscheinen unter Berücksichtigung der Werte aus dem kundlichen Jahrbuch z. T. widersprüchlich. Für den Unterpegel Neue Mühle werden für den Zeitraum folgende durchschnittlichen Abflussangaben gemacht: Niedrigwasser (NQ) 0,08 m³/s, Mittleres Niedrigwasser (MNQ) 0,907 m³/s, Mittelwasser (MQ) 11,8 m³/s, Mittleres Hochwasser (MHQ) 33,9 m³/s, Hochwasser (HQ) 54,6 m³/s. Das Q 30 liegt bei 1,82 m³/s und das Q 330 bei 27,2 m³/s (LUA BRANDENBURG 2007). Für die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit bestehen mit Ausnahme massiven Niedrigwassers u. E. somit kaum hydraulische Beschränkungen! Es sollte jedoch ein Hauptwanderkorridor für geringe Abflüsse festgelegt werden! Entgegen den Angaben im BfG-Bericht existiert am Standort noch keine Fischwanderhilfe! a) Fischbauchklappenwehr Abb. 134: Fischbauchklappenwehr Neue Mühle Das Wehr befindet sich zwischen den beiden Schützenwehren und ist im Brückenbauwerk integriert. Es wurde nach SCHOLTEN et al. (2010) 1984 letztmalig erneuert, besteht aus zwei Wehrfeldern, hat eine Gesamtbreite von 10,6 m (rechts: Klappenwehr ca. 4,5 m, links: Schützenwehr ca. 5,5 m) und wird zumeist unterströmt betrieben. Für Fische und Wirbellose ist das Wehr nicht passierbar. Aufgrund der Rechtskrümmung des Dahme- Verlaufs müsste eine FWH linksseitig positioniert werden, käme dort aber in direkter Kollision mit dem Großen Schützenwehr. Für die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit sollte daher eine Gesamtlösung für beide Wehranlagen geschaffen werden! b) Großes Schützenwehr Abb. 135: Großes Schützenwehr Neue Mühle Das Wehr befindet sich am linken Ufer südwestlich der Schleuse und ist ebenfalls im Brückenbauwerk integriert. Es wurde nach SCHOLTEN et al. (2010) 1910 errichtet, besteht aus 3 Wehrfeldern, hat eine Gesamtbreite von 4,5 m (3 x 1,5 m) und wird zumeist unterströmt betrieben. Für Fische und Wirbellose ist das Wehr nicht passierbar. Aufgrund der Rechtskrümmung des Dahme- Verlaufs müsste eine FWH linksseitig positioniert werden, käme dort aber in Kollision mit den vorhandenen Gebäuden. Für die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit sollte daher eine Gesamtlösung für beide Wehranlagen geschaffen werden! Wir empfehlen den Umbau des Schützenwehres zu einer langgestreckten Sohlgleite oder zu einem Raugerinne-Beckenpass. Zur Vermeidung von Sackgasseneffekten sollte außerdem das Fischbauchklappenwehr auf Höhe des unteren Endes der Wehrinsel ins Unterwasser verschoben werden. 118

119 c) Kleines Schützenwehr Abb. 136: Kleines Schützenwehr Neue Mühle Das neu errichtete Wehr befindet sich unmittelbar links neben der Schleuse in der ehemaligen Bootsschleppe oberhalb der Straßenbrücke. Es wurde im BfG-Bericht nicht registriert. Unklar ist, ob es nur zeitweiligen Bestand für etwaige Baumaßnahmen hat oder dauerhaft einen gewissen Abflussanteil übernimmt. Es besteht aus 1 Wehrfeld, hat eine Gesamtbreite von 4-5 m und wird ebenfalls zumeist unterströmt betrieben. Für Fische und Wirbellose ist das Wehr nicht passierbar. Aufgrund der baulichen Bedingungen müsste eine FWH rechtsseitig auf der Schleuseninsel positioniert und wahrscheinlich als Vertikal-Schlitzpass ausgebildet werden. Sofern das Wehr später nicht benötigt wird, empfehlen wir, das neu entstandene Gerinne zu einem Raugerinne-Beckenpass in Kombination mit einem Borsten-Fischpass umzugestalten. Somit böte sich ein weiterer Wanderkorridor an, eine Passage handgetriebener Boote wäre auch weiterhin möglich und der Schleusungsaufwand geringer. Tab. 36: FWH-Bemessungsvorschlag für den Standort Neue Mühle Dahme - Unterlauf Stauanlage (QBW) Fließgewässertyp Fischregion Bemessungsfische Neue Mühle (Königs Wusterhausen) 21_N / 15_g Tiefland - Barbenregion i.ü. Bleiregion Wels, Blei, Hecht, Barbe, Meerforelle, Schmerle, Bachneunauge, Steinbeißer Dimensionierung Einheit Tiefland-Barben- / Bleiregion min. Beckenlänge m 5 min. Beckenbreite m 3,4 min. Durchlassbreite m 0,7 min. Wassertiefe m 0,8-0,9 max. Absturz / Becken m 0,09-0,1 max. Fließgeschwindigkeit m/s 1,3-1,4 mittl. Fließgeschwindigkeit m/s 0,5 max. Energiedissipation W/m³ min. Durchfluss m³/s 0,7-1,5 Seitens der BfG wurde der Standort Neue Mühle mit einem Prüfvermerk versehen sowie eine Umbaunotwendigkeit für zugewiesen. Angaben zum typ wurden nicht gemacht, für Fischwanderhilfen aber ebenfalls die Fische der Bleiregion vorgegeben. Unklar ist die erfolgte Ausweisung des Störs als Bemessungsfisch (vgl. SCHOLTEN et al. 2010), da uns für die Dahme bislang keine historischen Quellen vorlagen. Nach dem Brandenburgischen Landeskonzept Teil I (vgl. ZAHN et al. 2010) müsste dem Wehr eine mittlere Priorität zugewiesen werden, da es aus fischökologischer Sicht sowohl für diadrome Langdistanzwanderfischarten als auch potamodrome Arten zwar bedeutsam ist, jedoch hinter der Spree zurücksteht. Im Ergebnis der Bearbeitung des hier vorliegenden Entscheidungsschemas wurde dem Standort Neue Mühle innerhalb der Dahme der Reihungsvorschlag 1 zugeordnet, weil es als mündungsnächstes Bauwerk das Dahme-Einzugsgebiet, insbesondere viele Seen erschließt (vgl. Tab. 1, 2 und Abb. 3). 119

120 7.5 Stauanlagen der Storkower Wehr / Schleuse Kummersdorf Die Schleuse Kummersdorf ist der zur Dahme mündungsnächste Standort in den Storkower n (Storkower Kanal). Sie wurde 1863 errichtet, ist südlich von Kummersdorf gelegen und dient mit den beiden Wehranlagen der Stau- und Abflussregulierung der Storkower bis zur Schleuse Storkow v.a. für die Schifffahrt (Zuständigkeit: WSA Berlin). Der Storkower Kanal dürfte mit hoher Wahrscheinlichkeit auf einer historisch vorhandenen natürlichen Abflussrinne des Einzugsgebietes basieren, ist heute aber künstlich ausgebaut. Abb. 137: Lage von Wehr + Schleuse Kummersdorf Der Abfluss wird am Standort entgegen dem BfG-Bericht gegenwärtig über 2 Wehranlagen realisiert: 1) Schleusenwehr 2) Mühlenwehr Die ökologische Durchgängigkeit muss grundsätzlich an allen abflussrelevanten Querbauwerken eines Standorts realisiert werden. Für die Dimensionierung der jeweiligen FWH sind dabei die bauwerksbezogenen Abflüsse entscheidend. Hierbei ist zu empfehlen, dass mindestens der Standort mit dem realisierten Hauptabfluss eine dem und Fischartenspektrum entsprechend dimensionierte FWH erhält (vgl. Tab. 37). Die Pegeldifferenzen zwischen Ober- und Unterwasser liegen im Mittel bei ca. 1,18 m (UW: 33,80 m; OW: 34,98 m ü NN). Der Mittelwasserabfluss (MQ) soll am Standort ca. 25 m³/s betragen (SCHOL- TEN et al. 2010). Diese Angabe erscheint unter Berücksichtigung der Bauwerksdimensionen sowie anderer Pegel-Daten unwahrscheinlich. Für den Unterpegel Kummersdorf werden für den Zeitraum folgende Werte angegeben: Niedrigwasser (NQ/NNQ) 0,008 m³/s, Mittleres Niedrigwasser (MNQ) 0,043 m³/s, Mittelwasser (MQ) 0,495 m³/s, Mittleres Hochwasser (MHQ) 2,37 m³/s, Hochwasser (HQ/HHQ) 3,84 m³/s. ( ) Für die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit bestehen unter Berücksichtigung der Zielarten und Bemessungsfische starke hydraulische Beschränkungen! Eine Abflussteilung sollte daher möglichst unterbleiben und ein Hauptwanderkorridor geschaffen werden! a) Schleusenwehr Das Schleusenwehr befindet sich auch hier unmittelbar im Schleusenbauwerk auf der rechten Seite und regelt lt. Anwohnerinformationen gegenwärtig den Hauptabfluss des Storkower Kanals. Hierbei handelt es sich um ein 1-feldriges Schützenwehr mit nachgeordneter 65 m langer Verrohrung (Durchmesser ca mm). Es hat eine Breite von ca. 2 m und wird zumeist überströmt betrieben. Eine Fischwanderhilfe ist nicht vorhanden und lässt sich durch die geringen Platzkapazitäten hier auch nur durch Umbau des Wehres und Durchlasses zu einem Vertikal-Schlitzpass realisieren. Wir empfehlen daher, den Abfluss künftig auf das Mühlenwehr zu konzentrieren und dort eine entsprechend dimensionierte Fischwanderhilfe zu errichten. 120

121 Abb. 138: Schleusenwehr Kummersdorf Abb. 139: Auslauf Schleusenwehr b) Mühlenwehr Das Mühlenwehr im ehemaligen (1989 stillgelegten) Sägewerk befindet sich rechtsseitig, ca. 100 m nordöstlich der Schleuse und wird lt. Anwohnerinformation nur bei Schleusenarbeiten oder Geruchsbelästigung im Mühlgraben geöffnet. Hierbei handelt es sich um ein 2-feldriges, hochgelagertes Schützenwehr mit nachgeordnetem schrägem Schussboden. Das zum Sägewerk gehörende größere Schütz hat eine Breite von ca. 2,5-3 m und ist baulich in einem schlechten Zustand. Das kleinere Schütz (vermutlich ehemaliger Freischuss) ist ca. 1-1,5 m breit und baulich in einem mäßigen bis guten Zustand. Beide Schütze wurden bzw. werden zumeist unterströmt betrieben, wobei jedoch eine Fallhöhe von ca. 1,5 m auftritt. Eine Fischwanderhilfe ist nicht vorhanden und lässt sich durch die geringen Platzkapazitäten (Überbauung + beidseitig Gebäude) hier auch nicht im bzw. am Wehr realisieren. Wir empfehlen daher, den Abfluss des Storkower Kanals künftig auf den Mühlgraben zu konzentrieren und über ein 2-feldriges Kombinationsbauwerk bestehend aus Raugerinne-Beckenpass (in Kombination mit Borsten-Fischpass) und Schützenwehr zu regulieren, das im ehemaligen Altlauf neu errichtet werden könnte. So ließe sich nicht nur der existierende Altlauf (ca. 500 m) ökologisch aufwerten sondern es könnte zugleich auch eine Möglichkeit zur Passage handgetriebener Boote geschaffen werden, was den Schleusungsaufwand reduziert und die touristische Attraktivität des s erhöht. Abb. 140: Mühlenwehr Kummersdorf (Unterwasser) Abb. 141: Mühlenwehr Kummersdorf (Oberwasser) 121

122 Abb. 142: verlandeter Altlauf Kummersdorf Abb. 143: Alter Mühlgraben (unterhalb der Mühle) Seitens der BfG wurde der Standort Kummersdorf mit einem Prüfvermerk sowie der Option geringe Priorität (Maßnahmen bis 2021) versehen. Der typ 21_N (= seeausflussgeprägtes Fließgewässer Norddeutschlands gem. POTTGIESSER & SOMMERHÄUSER 2008) wurde zwar richtig eingestuft, Fischregion bzw. Bemessungsfische für Fischwanderhilfen wurden hingegen bislang nicht angegeben und die Natürlichkeit des s angezweifelt (SCHOLTEN et al. 2010). Nach dem Brandenburgischen Landeskonzept Teil I (vgl. ZAHN et al. 2010) ist der Storkower Kanal im betrachteten Bereich kein Vorranggewässer für obligat wandernde bzw. rheophile Fischarten mit Ausnahme des Aals. Aufgrund seines u. E. natürlichen Ursprungs sowie der Einzugsgebietssituation (viele große Seen) sollte jedoch grundsätzlich eine Wiederherstellung des Biotopverbundes gefordert bzw. geplant werden. Eine geringe Priorität kann somit bestätigt werden. Maßgabe für die Bemessung wären die typischen Fischarten des Einzugsgebiets, die i.d.r. durch Fische der Bleiregion geprägt werden. Die Fischwanderhilfen sollten dabei ggf. etwas kleiner und auf einen Mindestabfluss von ca. 0,3-0,5 m³/s konzipiert werden, wobei zeitweise Funktionseinschränkungen bei NQ bzw. MNQ ggf. in Kauf zu nehmen sind. Eine Absperrung der Fischwege bei Wassermangel incl. der erforderlichen Einrichtung bedürfte entsprechender fischereirechtlicher Ausnahmegenehmigungen. Im Ergebnis der Bearbeitung des hier vorliegenden Entscheidungsschemas wurde dem Standort Kummersdorf innerhalb des Storkower Kanals der Reihungsvorschlag 1 zugeordnet, weil er das mündungsnächste Bauwerk zur Dahme ist und maßgeblich zur Erschließung eines großen See - Einzugsgebietes beiträgt (vgl. Tab. 1, 2 und Abb. 3). In der Dringlichkeit sollte der Standort hinter Maßnahmen in der Dahme zurückstehen. Tab. 37: FWH-Bemessungsvorschlag für den Standort Kummersdorf Storkower Kanal Stauanlage (QBW) Fließgewässertyp Fischregion Bemessungsfische Kummersdorf 21_N Bleiregion Blei / Hecht, Wels, Plötze, Barsch, Steinbeißer Dimensionierung Einheit Bleiregion min. Beckenlänge m 5 min. Beckenbreite m 3,4 min. Durchlassbreite m 0,7 min. Wassertiefe m 0,8-0,9 max. Absturz / Becken m 0,09-0,1 max. Fließgeschwindigkeit m/s 1,3-1,4 mittl. Fließgeschwindigkeit m/s 0,5 max. Energiedissipation W/m³ min. Durchfluss m³/s 0,7-1,5 122

123 7.5.2 Wehr / Schleuse Storkow Die Schleuse Storkow wurde 1825 an der Mahl- und Ölmühle (unmittelbar unterhalb der Zugbrücke erbaut), 1862/63 erweitert und 2003 an anderer Stelle als Selbstbedienungs-Schleuse neu gebaut ( SCHOLTEN et al. 2010), ist nahe der Altstadt Storkow ca. 290 m unterhalb der L23 (Burgstraße) bzw. jetzt ca. 170 m unterhalb der Zugbrücke (Heinrich-Heine-Straße) gelegen und dient mit dem Wehr der Stau- und Abflussregulierung der Storkower bis zur Schleuse Wendisch Rietz v.a. für die Schifffahrt (Zuständigkeit: WSA Berlin). Der Storkower Kanal basiert auch auf einer historisch vorhandenen natürlichen Abflussrinne des Einzugsgebietes (Quelle s. o), ist heute aber künstlich ausgebaut. Abb. 144: Lage von Wehr + Schleuse Storkow Der Abfluss wird am Standort entgegen dem BfG-Bericht gegenwärtig über 2 Wehranlagen bzw. Gerinne realisiert: 1) Schleusenwehr 2) Mühlenwehr Die ökologische Durchgängigkeit muss grundsätzlich an allen abflussrelevanten Querbauwerken eines Standorts realisiert werden. Für die Dimensionierung der jeweiligen FWH sind dabei die bauwerksbezogenen Abflüsse entscheidend. Hierbei ist zu empfehlen, dass mindestens der Standort mit dem realisierten Hauptabfluss eine dem und Fischartenspektrum entsprechend dimensionierte FWH erhält (vgl. Tab. 38). Die Pegeldifferenzen zwischen Ober- und Unterwasser liegen im Mittel bei ca. 2,00 m (UW: 34,99 m; OW: 36,99 m ü NN), obwohl die Hubhöhe der Schleuse nur 1,94 m beträgt. Der Mittelwasserabfluss (MQ) soll am Standort erneut ca. 25 m³/s betragen (SCHOLTEN et al. 2010). Diese Angabe erscheint unter Berücksichtigung der Bauwerksdimensionen sowie anderer Pegel-Daten unwahrscheinlich. Für den Unterpegel Wendisch Rietz wurden für den Zeitraum folgende Werte angegeben: Niedrigwasser (NQ/NNQ) 0,000 m³/s, Mittleres Niedrigwasser (MNQ) 0,021 m³/s, Mittelwasser (MQ) 0,336 m³/s, Mittleres Hochwasser (MHQ) 1,88 m³/s, Hochwasser (HQ) 3,02 m³/s, Höchsthochwasser (HHQ) 3,87 m³/s. ( ) Für die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit bestehen unter Berücksichtigung der Zielarten und Bemessungsfische starke hydraulische Beschränkungen! Eine Abflussteilung sollte daher möglichst unterbleiben und ein Hauptwanderkorridor geschaffen werden! a) Schleusenwehr Das neue Schleusenwehr befindet sich entgegen den Angaben im BfG-Bericht unmittelbar im Schleusenbauwerk auf der rechten Seite und regelt z. Z. offenbar den Hauptabfluss des Storkower Kanals. Hierbei handelt es sich um ein 1-feldriges, ca. 1,5 m breites, überströmt betriebenes Klappenwehr mit nachgeordneter 45 m langer Überbauung (incl. Gebäude!). Eine Fischwanderhilfe ist nicht vorhanden 123

124 und lässt sich durch die geringen Platzkapazitäten hier auch nur durch Umbau des Wehres und Durchlasses zu einem Vertikal-Schlitzpass realisieren. Wir empfehlen daher, den Abfluss auch am Standort Storkow auf den Mühlgraben bzw. das Mühlenwehr zu konzentrieren und dort eine entsprechend dimensionierte Fischwanderhilfe zu errichten. Abb. 145: Schleuse + Wehr Storkow Abb. 146: Auslauf Schleusenwehr Storkow b) Mühlenwehr Die Storkower Wassermühle bestand bis zum großen Brand von 1882 am Mühlenfließ wurde eine neue Mühle gebaut, die zusätzlich mit einer Dampfmaschine ausgerüstet wurde. Ab 1895 versorgte sie die Storkower Wohnungen mit elektrischer Energie übernahm dann das Städtische Elektrizitätswerk die Versorgung. Die Mühle brannte am 24. April 1945 aus. Nach Ende des Krieges wurde in der Mühle erneut Strom erzeugt wurden Mauern und Schornstein abgerissen und das Fließ mit den Trümmern verfüllt. 1994/95 erfolgte die Freilegung des Mühlenfließes. Wichtige Teile des Mühlenaggregates wurden konserviert wurde letztendlich der verrohrte Abschnitt freigelegt und in Holzverbau wieder hergestellt (Informationstafel der Stadt Storkow; Die Mühle bzw. das Mühlenwehr befindet sich linksseitig bzw. südlich der Schleuse, ca. 20 m unterhalb der Altstadt - Brücke. Hierbei handelt es sich gegenwärtig um einen 1-feldrigen, ca. 2,5 m breiten Dammbalkenverschluss mit nachfolgendem Schussboden-Absturz (Fallhöhe ca. 0,5 m). Eine Fischwanderhilfe ist nicht vorhanden und lässt sich durch die geringen Platzkapazitäten hier u. E. ebenfalls nur im Bauwerk integrieren. Abb. 147: Mühlenwehr Storkow (Oberwasser) Abb. 148: Mühlenwehr Storkow (Unterwasser) Wir empfehlen, den Abfluss des Storkower Kanals künftig auf den Mühlgraben zu konzentrieren und die ökologische Durchgängigkeit in Form eines Raugerinne-Beckenpasses herzustellen (u. U. in Kombination mit Borsten-Fischpass). Hierbei müssten jedoch der Mühlgraben punktuell auch hydraulisch ertüchtigt, d.h. Rohrdurchlässe beseitigt und Engstellen ggf. verbreitert werden. So ließe sich nicht nur der Mühlgraben (ca m) ökologisch aufwerten sondern es könnte zugleich auch eine Möglichkeit zur Passage handgetriebener Boote geschaffen werden, was den Schleusungsaufwand reduziert und die touristische Attraktivität des s erhöht. 124

125 Seitens der BfG wurde der Standort Storkow ebenfalls mit einem Prüfvermerk sowie der Option geringe Priorität (Maßnahmen nach 2021) versehen. Der typ 21_N (= seeausflussgeprägtes Fließgewässer Norddeutschlands gem. POTTGIESSER & SOMMERHÄUSER 2008) wurde zwar richtig eingestuft, Fischregion bzw. Bemessungsfische für Fischwanderhilfen wurden hingegen bislang nicht angegeben und die Natürlichkeit des s angezweifelt (vgl. SCHOLTEN et al. 2010). Nach dem Brandenburgischen Landeskonzept Teil I (vgl. ZAHN et al. 2010) ist der Storkower Kanal im betrachteten Bereich kein Vorranggewässer für obligat wandernde bzw. rheophile Fischarten mit Ausnahme des Aals. Aufgrund seines u. E. natürlichen Ursprungs sowie der Einzugsgebietssituation (viele große Seen) sollte jedoch grundsätzlich eine Wiederherstellung des Biotopverbundes gefordert bzw. geplant werden. Eine geringe Priorität kann somit bestätigt werden. Maßgabe für die Bemessung wären die typischen Fischarten des Einzugsgebiets, die i.d.r. durch Fische der Bleiregion geprägt werden. Die Fischwanderhilfen sollten dabei ggf. etwas kleiner und auf einen Mindestabfluss von ca. 0,3-0,5 m³/s konzipiert werden, wobei zeitweise Funktionseinschränkungen bei NQ bzw. MNQ ggf. in Kauf zu nehmen sind. Eine Absperrung der Fischwege bei Wassermangel incl. der erforderlichen Einrichtung bedürfte entsprechender fischereirechtlicher Ausnahmegenehmigungen. Im Ergebnis der Bearbeitung des hier vorliegenden Entscheidungsschemas wurde dem Standort Storkow innerhalb des Storkower Kanals der Reihungsvorschlag 2 zugeordnet, weil er maßgeblich zur Erschließung eines großen See - Einzugsgebietes beiträgt (vgl. Tab. 1, 2 und Abb. 3). Tab. 38: FWH-Bemessungsvorschlag für den Standort Storkow Storkower Kanal Stauanlage (QBW) Fließgewässertyp Fischregion Bemessungsfische Storkow 21_N Bleiregion Blei / Hecht, Wels, Plötze, Barsch, Steinbeißer Dimensionierung Einheit Bleiregion min. Beckenlänge m 5 min. Beckenbreite m 3,4 min. Durchlassbreite m 0,7 min. Wassertiefe m 0,8-0,9 max. Absturz / Becken m 0,09-0,1 max. Fließgeschwindigkeit m/s 1,3-1,4 mittl. Fließgeschwindigkeit m/s 0,5 max. Energiedissipation W/m³ min. Durchfluss m³/s 0,7-1,5 125

126 7.5.3 Wehr / Schleuse Wendisch Rietz Die Schleuse Wendisch Rietz wurde 1863/65 erbaut, 1963/65 ausgebaut und 2004 neu hergerichtet ( SCHOLTEN et al. 2010). Sie ist in der Ortschaft unterhalb der Brücke der L412 (Hauptstraße) gelegen und dient mit dem Wehr der Stau- und Abflussregulierung der Storkower bis zum Scharmützelsee v.a. für die Schifffahrt (Zuständigkeit: WSA Berlin). Der Storkower Kanal basiert auch auf einer historisch vorhandenen natürlichen Abflussrinne des Einzugsgebietes (Quelle s. o), ist heute aber künstlich ausgebaut. Abb. 149: Lage von Wehr + Schleuse Wendisch Rietz Die Pegeldifferenzen zwischen Ober- und Unterwasser liegen im Mittel bei ca. 1,27 m (UW: 37,01 m; OW: 38,28 m ü NN). Der Mittelwasserabfluss (MQ) soll am Standort ebenfalls ca. 25 m³/s betragen (SCHOLTEN et al. 2010). Diese Angabe erscheint unter Berücksichtigung der Bauwerksdimensionen sowie der Pegel-Daten unwahrscheinlich. Für den Unterpegel Wendisch Rietz wurden für den Zeitraum folgende Werte angegeben: Niedrigwasser (NQ/NNQ) 0,000 m³/s, Mittleres Niedrigwasser (MNQ) 0,021 m³/s, Mittelwasser (MQ) 0,336 m³/s, Mittleres Hochwasser (MHQ) 1,88 m³/s, Hochwasser (HQ) 3,02 m³/s, Höchsthochwasser (HHQ) 3,87 m³/s. ( ) Für die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit bestehen unter Berücksichtigung der Zielarten und Bemessungsfische starke hydraulische Beschränkungen! Eine Abflussteilung sollte daher möglichst unterbleiben und ein Hauptwanderkorridor geschaffen werden! Abb. 150: Schleuse + Wehr Wendisch Rietz Abb. 151: Wehr Wendisch Rietz (Unterwasser) 126

127 Das 2008 neu errichtete Schleusenwehr befindet sich unmittelbar im Schleusenbauwerk auf der linken Seite und regelt z. Z. den Abfluss des Storkower Kanals. Hierbei handelt es sich entgegen den Angaben im BfG-Bericht (2-feldrig; Breite: 3,6 m) um ein 1-feldriges, ca. 2 m breites, überströmt betriebenes Klappenwehr. Eine Fischwanderhilfe ist nicht vorhanden. Abb. 152: Wehr Wendisch Rietz (Umfeldsituation) Aufgrund der Rechtskrümmung des neuen Wehrablaufs müsste eine Fischwanderhilfe linksseitig positioniert werden. Wie Abb. 152 verdeutlicht, wäre u.e. hier auch hinreichend Platz. Bei entsprechender Dimensionierung der FWH (vgl. Tab. 39) würde das Wehr lediglich im Hochwasserfall zum Einsatz kommen müssen. Als Lösung empfehlen wir einen Raugerinne-Beckenpass. Geprüft werden könnte, ob durch entsprechende Gestaltung (Kombination mit Borsten-Fischpass) zugleich auch eine Möglichkeit zur Passage handgetriebener Boote zu schaffen ist, was den Schleusungsaufwand reduziert und die touristische Attraktivität des s erhöht. Seitens der BfG wurde der Standort Wendisch Rietz ebenfalls mit einem Prüfvermerk sowie der Option geringe Priorität (Maßnahmen nach 2021) versehen. Der typ 21_N (= seeausflussgeprägtes Fließgewässer Norddeutschlands gem. POTTGIESSER & SOMMERHÄUSER 2008) wurde zwar richtig eingestuft, Fischregion bzw. Bemessungsfische für Fischwanderhilfen wurden hingegen bislang nicht angegeben und die Natürlichkeit des s angezweifelt (vgl. SCHOLTEN et al. 2010). Nach dem Brandenburgischen Landeskonzept Teil I (vgl. ZAHN et al. 2010) ist der Storkower Kanal im betrachteten Bereich kein Vorranggewässer für obligat wandernde bzw. rheophile Fischarten mit Ausnahme des Aals. Aufgrund seines u. E. natürlichen Ursprungs sowie der Einzugsgebietssituation (viele große Seen) sollte jedoch grundsätzlich eine Wiederherstellung des Biotopverbundes gefordert bzw. geplant werden. Eine geringe Priorität kann somit bestätigt werden. Maßgabe für die Bemessung wären die typischen Fischarten des Einzugsgebiets, die i.d.r. durch Fische der Bleiregion geprägt werden. Die Fischwanderhilfen sollten dabei ggf. etwas kleiner und auf einen Mindestabfluss von ca. 0,3-0,5 m³/s konzipiert werden, wobei zeitweise Funktionseinschränkungen bei NQ bzw. MNQ ggf. in Kauf zu nehmen sind. Eine Absperrung der Fischwege bei Wassermangel incl. der erforderlichen Einrichtung bedürfte entsprechender fischereirechtlicher Ausnahmegenehmigungen. Im Ergebnis der Bearbeitung des hier vorliegenden Entscheidungsschemas wurde dem Standort Wendisch Rietz innerhalb des Storkower Kanals der Reihungsvorschlag 3 zugeordnet, weil er maßgeblich zur Erschließung eines großen See - Einzugsgebietes beiträgt (vgl. Tab. 1, 2 und Abb. 3). 127

128 Tab. 39: FWH-Bemessungsvorschlag für den Standort Wendisch Rietz Storkower Kanal Stauanlage (QBW) Wendisch Rietz Fließgewässertyp 21_N Fischregion Bleiregion Bemessungsfische Blei / Hecht, Wels, Plötze, Barsch, Steinbeißer Dimensionierung Einheit Bleiregion min. Beckenlänge m 5 min. Beckenbreite m 3,4 min. Durchlassbreite m 0,7 min. Wassertiefe m 0,8-0,9 max. Absturz / Becken m 0,09-0,1 max. Fließgeschwindigkeit m/s 1,3-1,4 mittl. Fließgeschwindigkeit m/s 0,5 max. Energiedissipation W/m³ min. Durchfluss m³/s 0,7-1,5 7.6 Stauanlagen der Rüdersdorfer Wehr / Schleuse Woltersdorf Die Schleuse Woltersdorf befindet sich in der natürlichen Abflussrinne des Strausberger Mühlenfließes und ist das unterste Querbauwerk zur Mündung Löcknitz / Spree. Sie wurde 1998, das Wehr 2002 neu hergerichtet, ist zwischen Kalksee und Flakensee bzw. Woltersdorf und Erkner gelegen und dient gemeinsam mit dem Wehr der Stau- und Abflussregulierung der Rüdersdorfer v.a. für die Schifffahrt i.v. mit dem Kalkabbau Rüdersdorf bzw. der regionalen Freizeitnutzung (Zuständigkeit: WSA Berlin). Abb. 153: Lage von Wehr + Schleuse Woltersdorf 128

129 Die Pegeldifferenz liegt im Mittel bei 2,12 m (UW: 32,38 m; OW: 34,50 m ü NN), wobei die Schleusen- Hubhöhe mit 2,10 m angegeben wird. Der Mittelwasserabfluss soll 25 m³/s betragen (SCHOLTEN et al. 2010). Diese Angabe erscheint unter Berücksichtigung der Bauwerksdimensionen sowie der Pegel- Daten unwahrscheinlich. Für den Oberpegel Woltersdorf wurden für den Zeitraum folgende Werte angegeben: Niedrigstwasser (NNQ) 0,080 m³/s, Niedrigwasser (NQ) 0,088 m³/s, Mittleres Niedrigwasser (MNQ) 0,130 m³/s, Mittelwasser (MQ) 0,838 m³/s, Mittleres Hochwasser (MHQ) 2,09 m³/s, Hochwasser (HQ) 2,69 m³/s. ( ) Für die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit bestehen unter Berücksichtigung der Zielarten und Bemessungsfische deutliche hydraulische Beschränkungen! Eine Abflussteilung sollte daher möglichst unterbleiben und nur ein Hauptwanderkorridor geschaffen werden! Das Wehr befindet sich linksseitig der Schleuse bzw. Hubbrücke unmittelbar unterhalb der Brücke An der Schleuse. Es ist ein 1-feldriges, im Brückenbauwerk integriertes Schützenwehr, hat eine Breite von 2,35 m (SCHOLTEN et al. 2010) und wird zumeist unterströmt betrieben. Eine Fischwanderhilfe ist bislang nicht vorhanden und der Standort somit ökologisch nicht durchgängig. Das ca. 6 m breite Oberwasser wird außerdem oberhalb der Brücke durch einen nahezu senkrecht stehenden Vertikal- Stabrechen (lichte Stabweite ca. 5 cm) abgeschirmt, der offenbar Treibgut zurückhalten soll. Aufgrund der lichten Stabweite des Rechens wird die ökologische Durchgängigkeit insbesondere für größere Fische und Fischarten zusätzlich beeinträchtigt. Darüber hinaus ist zu vermuten, dass die sohle im Bereich der Brücke betoniert und so auch hier die ökologische Durchgängigkeit eingeschränkt ist. Abb. 154: Woltersdorf (Oberwasser) Abb. 155: Rechen Woltersdorf Abb. 156: Wehr Woltersdorf Abb. 157: Wehr Woltersdorf (Unterwasser) Aufgrund der geringen Platzkapazitäten bietet sich nur eine rechtsseitige oder bauwerksintegrierte Lösung an. Wir empfehlen entweder einen Vertikal-Schlitzpass oder Raugerinne-Beckenpass (letzterer in Kombination mit einem Borsten-Fischpass) der zugleich auch eine Möglichkeit zur Passage handgetriebener Boote bietet, was den Schleusungsaufwand reduziert und die touristische Attraktivität des s erhöht. 129

130 Seitens der BfG wurde der Standort Woltersdorf ebenfalls mit einem Prüfvermerk sowie der Option geringe Priorität versehen. Bislang wurden jedoch weder der typ noch die Fischregion bzw. Bemessungsfische für eine Fischwanderhilfe festgelegt, andererseits aber die Natürlichkeit des s angezweifelt (vgl. SCHOLTEN et al. 2010). Nach dem Brandenburgischen Landeskonzept Teil I (vgl. ZAHN et al. 2010) sind die Rüdersdorfer bzw. das Strausberger Mühlenfließ im betrachteten Bereich kein Vorranggewässer für obligat wandernde bzw. rheophile Fischarten mit Ausnahme des Aals. Aufgrund seines u. E. natürlichen Ursprungs sowie der Einzugsgebietssituation (mehrere große Seen) sollte jedoch grundsätzlich eine Wiederherstellung des Biotopverbundes gefordert bzw. geplant werden. Eine geringe Priorität kann somit bestätigt werden. Aufgrund des typs ( 21_N = seeausflussgeprägtes Fließgewässer Norddeutschlands gem. POTTGIESSER & SOMMERHÄU- SER 2008) sollten u.e. die typischen Fischarten des Einzugsgebiets, die i.d.r. durch Fische der Bleiregion geprägt werden Maßgabe für die Bemessung sein (s. Tab. 40). Die Fischwanderhilfe sollte dabei ggf. etwas kleiner und auf einen Mindestabfluss von ca. 0,3-0,8 m³/s konzipiert werden, wobei zeitweise Funktionseinschränkungen bei NQ bzw. MNQ ggf. in Kauf zu nehmen sind. Eine Absperrung der Fischwege bei Wassermangel incl. der erforderlichen Einrichtung bedürfte entsprechender fischereirechtlicher Ausnahmegenehmigungen. Im Ergebnis der Bearbeitung des hier vorliegenden Entscheidungsschemas wurde dem Standort Woltersdorf innerhalb der Rüdersdorfer der Reihungsvorschlag 1 zugeordnet, weil er maßgeblich zur Erschließung eines relativ großen See - Einzugsgebietes beiträgt (vgl. Tab. 1, 2 und Abb. 3). Die Maßnahme würde jedoch in der Dringlichkeit deutlich hinter denen in Spree und Dahme zurückstehen. Tab. 40: FWH-Bemessungsvorschlag für den Standort Woltersdorf Rüdersdorfer / Strausberger Mfl. Stauanlage (QBW) Fließgewässertyp Fischregion Bemessungsfische Woltersdorf 21_N Bleiregion Blei / Hecht, Wels, Plötze, Barsch, Steinbeißer Dimensionierung Einheit Bleiregion min. Beckenlänge m 5 min. Beckenbreite m 3,4 min. Durchlassbreite m 0,7 min. Wassertiefe m 0,8-0,9 max. Absturz / Becken m 0,09-0,1 max. Fließgeschwindigkeit m/s 1,3-1,4 mittl. Fließgeschwindigkeit m/s 0,5 max. Energiedissipation W/m³ min. Durchfluss m³/s 0,7-1,5 130

131 7.7 Stauanlagen der Templiner Wehr / Schleuse Kannenburg Die Schleuse Kannenburg befindet sich in der natürlichen Abflussrinne des Templiner Wassers (Kanals), das ein bedeutsames Einzugsgebiet aus Fließen und Seen insbesondere nordöstlich von Templin entwässert. Sie ist das unterste Querbauwerk zur Mündung in die Havel, wurde ca erbaut ( SCHOLTEN et al. 2010: 1928) und 2005 erneuert, ist zwischen Kleinem Kuhwallsee (Lankensee) und Großem Kuhwallsee bzw. westlich von Hammelspring gelegen und dient gemeinsam mit dem Wehr gegenwärtig v.a. der Stau- und Abflussregulierung des Templiner Wassers für die regionale Freizeit-Schifffahrt bis zur Schleuse Templin (Zuständigkeit: WSA Eberswalde). Abb. 158: Lage von Wehr + Schleuse Kannenburg Die Pegeldifferenz liegt im Mittel bei 1,48 m (UW: 45,82 m; OW: 47,30 m ü NN) und der Mittelwasserabfluss soll 25 m³/s betragen (SCHOLTEN et al. 2010). Letztere Angabe erscheint unter Berücksichtigung der Bauwerksdimensionen unwahrscheinlich. Für die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit können unter Berücksichtigung der Zielarten und Bemessungsfische hydraulische Beschränkungen bei Niedrigwasser auftreten! Eine Abflussteilung sollte daher möglichst unterbleiben und nur ein Hauptwanderkorridor geschaffen werden! Das Wehr befindet sich ca. 70 m südlich und linksseitig der Schleuse und ist in einer Brücke integriert. Es ist ein 2-feldriges, zumeist unterströmt betriebenes Schützenwehr mit Schussboden und einer Gesamtbreite von 3,90 m (SCHOLTEN et al. 2010). Sein baulicher Zustand wird mit mäßig eingeschätzt. Eine Fischwanderhilfe ist bislang nicht vorhanden und der Standort somit ökologisch nicht durchgängig. Aufgrund der leichten Linkskrümmung im verlauf müsste die Fischwanderhilfe (FWH) rechtsseitig positioniert werden. Da die Platzkapazitäten dort aber sehr gering sind (Gebäude), kann die FWH auch linksseitig angeordnet werden, zumal sie über längere Zeiten den Hauptabfluss realisieren dürfte. Als Lösung empfehlen wir einen Raugerinne-Beckenpass (ggf. in Kombination mit einem Borsten- Fischpass), der zugleich auch eine Möglichkeit zur Passage handgetriebener Boote bietet, was den Schleusungsaufwand reduziert und die touristische Attraktivität des s erhöht. Seine Dimensionierung sollte sich an Tabelle 41 orientieren. Seitens der BfG wurde der Standort Kannenburg ebenfalls mit einem Prüfvermerk sowie der Option geringe Priorität versehen. Bislang wurde zwar der typ 21_N (= seeausflussgeprägtes Fließgewässer Norddeutschlands gem. POTTGIESSER & SOMMERHÄUSER 2008) nicht aber die Fischregion bzw. Bemessungsfische für eine Fischwanderhilfe festgelegt (vgl. SCHOLTEN et al. 2010). 131

132 Abb. 159 a+b: Wehr Kannenburg Nach dem Brandenburgischen Landeskonzept Teil I (vgl. ZAHN et al. 2010) ist das Templiner Wasser im Bereich kein Vorranggewässer für obligat wandernde bzw. rheophile Fischarten mit Ausnahme des Aals. Aufgrund seines u. E. natürlichen Ursprungs sowie der Einzugsgebietssituation (mehrere große Seen) sollte jedoch grundsätzlich eine Wiederherstellung des Biotopverbundes gefordert bzw. geplant werden. Die geringe Priorität sowie der typ kann u.e. bestätigt werden. Für die Bemessung sollten die typischen Fischarten des Einzugsgebiets (Fische der Bleiregion) maßgeblich sein (s. Tab. 41). Im Ergebnis der Bearbeitung des hier vorliegenden Entscheidungsschemas wurde dem Standort Kannenburg innerhalb des Templiner Wassers der Reihungsvorschlag 1 zugeordnet, weil er näher zur Mündung liegt und maßgeblich zur Erschließung eines relativ großen See - Einzugsgebietes beiträgt (vgl. Tab. 1, 2 und Abb. 3). Die Maßnahme würde jedoch in der Dringlichkeit deutlich hinter denen in der Havel zurückstehen. Tab. 41: FWH-Bemessungsvorschlag für den Standort Kannenburg Templiner Wasser Stauanlage (QBW) Fließgewässertyp Fischregion Bemessungsfische Kannenburg 21_N Bleiregion Blei / Hecht, Wels, Plötze, Barsch, Steinbeißer Dimensionierung Einheit Bleiregion min. Beckenlänge m 5 min. Beckenbreite m 3,4 min. Durchlassbreite m 0,7 min. Wassertiefe m 0,8-0,9 max. Absturz / Becken m 0,09-0,1 max. Fließgeschwindigkeit m/s 1,3-1,4 mittl. Fließgeschwindigkeit m/s 0,5 max. Energiedissipation W/m³ min. Durchfluss m³/s 0,7-1,5 132

133 7.7.2 Wehr / Schleuse Templin Die Schleuse Templin befindet sich in der natürlichen Abflussrinne des Templiner Wassers (Kanals), das ein bedeutsames Einzugsgebiet aus Fließen und Seen insbesondere nordöstlich von Templin entwässert. Sie wurde 1894/95 erbaut und 2004/05 erneuert ( ist innerhalb der Stadt Templin unmittelbar unter der L23-Brücke am Auslauf des Templiner Sees gelegen und dient gemeinsam mit dem Wehr gegenwärtig v.a. der Stau- und Abflussregulierung des Templiner Wassers für die regionale Freizeit-Schifffahrt (Zuständigkeit: WSA Eberswalde). Abb. 160: Lage von Wehr + Schleuse Templin Die Pegeldifferenz liegt am Standort im Mittel bei ca. 4,14-4,22 m und der Mittelwasserabfluss soll 25 m³/s betragen (SCHOLTEN et al. 2010). Letztere Angabe erscheint unter Berücksichtigung der Bauwerksdimensionen unwahrscheinlich. Für die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit können unter Berücksichtigung der Zielarten und Bemessungsfische hydraulische Beschränkungen bei Niedrigwasser auftreten! Eine Abflussteilung sollte daher möglichst unterbleiben und nur ein Hauptwanderkorridor geschaffen werden! Der Abfluss kann am Standort entgegen dem BfG-Bericht über 2 Wehranlagen reguliert werden über ein Schützenwehr und einen Dammbohlenverschluss. Beide Anlagen befinden sich im Mühlgraben ca. 70 m südöstlich bzw. linksseitig der Schleuse, liegen dicht beieinander und sind im Brückenbzw. Mühlbauwerk integriert. Abb. 161: Wehrgruppe Templin (Oberwasser) Abb. 162: Schützenwehr Templin (Unterwasser) 133

134 Das Schützenwehr wurde 1982 letztmalig hergerichtet, besteht aus 2 Wehrfeldern und hat eine Gesamtbreite von 2,84 m (SCHOLTEN et al. 2010). Es steuert gegenwärtig den Hauptabfluss und befindet sich in einem mäßigen baulichen Zustand. An das Wehr schließt sich ein ca m langer Durchlass an, der im Auslauf aus 2 Rohren besteht (d= mm). Der weitere Gefälleabbau im Gebäude war zum Besichtigungstermin nicht einsehbar. Vor dem Wehr ist ein nahezu senkrecht stehender Stabrechen angebracht (lichte Stabweite ca. 4 cm). Eine Fischwanderhilfe ist bislang nicht vorhanden und der Standort somit ökologisch nicht durchgängig. Abb. 163: Dammbohlenverschluss Templin Der Dammbohlenverschluss hat eine Breite von ca. 2 m. Über ihn wird gegenwärtig kaum ein Abfluss realisiert. Eine Fischwanderhilfe ist auch hier nicht vorhanden und der Standort somit ökologisch nicht durchgängig. Abb. 164: Wehrgruppe Templin (Unterwasser) Abb. 165: Auslauf Schützenwehr Templin Aufgrund der stark eingeschränkten Platzkapazitäten empfehlen wir einen vollständigen Umbau des Dammbohlenverschlusses zu einem Vertikal-Schlitzpass. Das Schützenwehr könnte hierbei in seiner Form erhalten bleiben und ggf. der Hochwassersicherheit dienen. Seitens der BfG wurde der Standort Templin ebenfalls mit einem Prüfvermerk sowie der Option geringe Priorität versehen. Bislang wurde auch hier nur der typ 21_N (= seeausflussgeprägtes Fließgewässer Norddeutschlands gem. POTTGIESSER & SOMMERHÄUSER 2008) nicht aber die Fischregion bzw. Bemessungsfische für eine Fischwanderhilfe festgelegt (vgl. SCHOLTEN et al. 2010). Nach dem Brandenburgischen Landeskonzept Teil I (vgl. ZAHN et al. 2010) ist das Templiner Wasser im Bereich kein Vorranggewässer für obligat wandernde bzw. rheophile Fischarten mit Ausnahme des Aals. Aufgrund seines u. E. natürlichen Ursprungs sowie der Einzugsgebietssituation (mehrere große Seen) sollte jedoch grundsätzlich eine Wiederherstellung des Biotopverbundes gefordert bzw. geplant werden. Die geringe Priorität sowie der typ kann u.e. bestätigt werden. Für die Bemessung sollten die typischen Fischarten des Einzugsgebiets (Fische der Bleiregion) maßgeblich sein (s. Tab. 42). Hydraulische Funktionsbeschränkungen sind nicht auszuschließen, was ggf. bei der Dimensionierung zu berücksichtigen ist. Im Ergebnis der Bearbeitung des hier vorliegenden Entscheidungsschemas wurde dem Standort Templin innerhalb des Templiner Wassers der Reihungsvorschlag 2 zugeordnet, weil er ebenfalls maßgeblich zur Erschließung eines relativ großen See - Einzugsgebietes beiträgt (vgl. Tab. 1, 2 und Abb. 3). Die Maßnahme würde jedoch in der Dringlichkeit deutlich hinter denen in der Havel zurückstehen. 134

135 Tab. 42: FWH-Bemessungsvorschlag für den Standort Templin Templiner Wasser Stauanlage (QBW) Templin Fließgewässertyp 21_N Fischregion Bleiregion Bemessungsfische Blei / Hecht, Wels, Plötze, Barsch, Steinbeißer Dimensionierung Einheit Bleiregion min. Beckenlänge m 5 min. Beckenbreite m 3,4 min. Durchlassbreite m 0,7 min. Wassertiefe m 0,8-0,9 max. Absturz / Becken m 0,09-0,1 max. Fließgeschwindigkeit m/s 1,3-1,4 mittl. Fließgeschwindigkeit m/s 0,5 max. Energiedissipation W/m³ min. Durchfluss m³/s 0,7-1,5 7.8 Stauanlagen der Lychener Wehr / Schleuse Himmelpfort Die Schleuse Himmelpfort befindet sich in der natürlichen Abflussrinne der Woblitz eines Teilabschnitts der Lychener, zu denen u.a. der Küstrinchener Bach gehört. Darüber hinaus entwässert die Woblitz ein bedeutsames Einzugsgebiet aus Fließen und Seen. Bereits um 1755 wurde die Woblitz vertieft und die erste Fangschleuse in Himmelpfort für Flöße gebaut bis 1882 erfolgte dann die endgültige Schiffbarmachung ( Die Schleuse ist das unterste Querbauwerk zur Mündung in die Havel. Sie wurde 1976 letztmalig erneuert (SCHOL- TEN et al. 2010), ist in der Ortslage zwischen Haussee und Stolpsee (Havel) gelegen und dient gemeinsam mit dem Wehr gegenwärtig v.a. der Stau- und Abflussregulierung der Woblitz für die regionale Freizeit-Schifffahrt bis zu den Seen um Lychen (Zuständigkeit: WSA Eberswalde). Abb. 166: Lage von Wehr + Schleuse Himmelpfort 135

136 Die Pegeldifferenz liegt im Mittel bei 1,18 m (UW: 51,52 m; OW: 52,70 m ü NN) und der Mittelwasserabfluss soll 25 m³/s betragen (SCHOLTEN et al. 2010). Letztere Angabe erscheint unter Berücksichtigung der Bauwerksdimensionen unwahrscheinlich. Für die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit können unter Berücksichtigung der Zielarten und Bemessungsfische hydraulische Beschränkungen bei Niedrigwasser auftreten! Eine Abflussteilung sollte daher möglichst unterbleiben und nur ein Hauptwanderkorridor geschaffen werden! Abb. 167: Wehr + WKA Himmelpfort (Unterwasser) Abb. 168: Wehr + WKA Himmelpfort (Oberwasser) Das Wehr befindet sich ca. 200 m südöstlich sowie linksseitig der Schleuse im Mühlenfließ (Klosterstraße / Stolpseestraße) und steht mit einer ehemaligen Wasserkraftanlage in Verbindung. Es wurde 1934 in der jetzigen Form errichtet, ist ein 2-feldriges Schützenwehr mit Schussboden und einer Gesamtbreite von 5,50 m (SCHOLTEN et al. 2010). Der bauliche Zustand wird mit mäßig eingeschätzt. Das Freischuss-Schütz, über den gegenwärtig offenbar der Hauptabfluss reguliert wird hat eine Breite von ca. 1,5 m und wird unterströmt betrieben. Vor dem Turbinenschütz, über das z. Z. nur ein geringer Abfluss realisiert wird, ist ein nahezu senkrecht stehender Stabrechen angeordnet, dessen lichte Stabweite (> 20 mm) nicht den rechtlichen Anforderungen entspricht. Eine Fischwanderhilfe ist bislang nicht vorhanden und der Standort somit ökologisch nicht durchgängig. Aufgrund der geringen Platzkapazitäten (Gebäude) müsste die Fischwanderhilfe (FWH) im Bauwerk integriert werden. Unter der Voraussetzung, dass keine Wasserkraftnutzung mehr erfolgt und der bestehende Überbau ggf. entfernt werden kann, empfehlen wir einen Umbau des bestehenden Turbinenschützes zu einem Raugerinne-Beckenpass (ggf. in Kombination mit einem Borsten-Fischpass), der zugleich auch eine Möglichkeit zur Passage handgetriebener Boote bietet, was den Schleusungsaufwand reduziert und die touristische Attraktivität des s erhöht. Seine Dimensionierung sollte sich an Tabelle 43 orientieren. Das Freischusswehr sollte als Hochwasserentlastungsmöglichkeit erhalten bleiben. Seitens der BfG wurde dem Standort Himmelpfort eine geringe Priorität sowie der typ 21_N (= seeausflussgeprägtes Fließgewässer Norddeutschlands gem. POTTGIESSER & SOMMERHÄUSER 2008) zugewiesen. Angaben zur Fischregion bzw. zu den Bemessungsfischen wurden nicht gemacht (vgl. SCHOLTEN et al. 2010). Nach dem Brandenburgischen Landeskonzept Teil I (vgl. ZAHN et al. 2010) gehören die Lychener zu den Vorranggewässern für obligat wandernde bzw. rheophile Fischarten. Ihnen wurde die Priorität 3 zugeordnet, d.h. die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit ist von Bedeutung. Im Vergleich zur Havel kann somit die geringe Priorität bestätigt werden und auch die Einschätzung des typs wird für die Woblitz geteilt. Im Ergebnis der Bearbeitung des hier vorliegenden Entscheidungsschemas wurde dem Standort Himmelpfort innerhalb der Lychener der Reihungsvorschlag 1 zugeordnet, weil er am nächsten zur Mündung liegt und maßgeblich zur Erschließung eines relativ großen Einzugsgebietes von ökologisch wertvollen Seen und Fließen beiträgt (vgl. Tab. 1, 2 und Abb. 3). Die Maßnahme würde jedoch in der Dringlichkeit deutlich hinter denen in der Havel zurückstehen. 136

137 Tab. 43: FWH-Bemessungsvorschlag für den Standort Himmelpfort Stauanlage (QBW) Fließgewässertyp Fischregion Bemessungsfische Woblitz / Lychener Himmelpfort 21_N Obere Bleiregion Blei / Wels, Aland, Döbel, Hecht, Quappe, Steinbeißer Dimensionierung Einheit Obere Bleiregion min. Beckenlänge m 5 min. Beckenbreite m 3,4 min. Durchlassbreite m 0,7 min. Wassertiefe m 0,8-0,9 max. Absturz / Becken m 0,09-0,1 max. Fließgeschwindigkeit m/s 1,3-1,4 mittl. Fließgeschwindigkeit m/s 0,5 max. Energiedissipation W/m³ min. Durchfluss m³/s 0,7-1,5 7.9 Stauanlagen der Wentower Wehr / Schleuse Marienthal-Tornow Die Schleuse Marienthal-Tornow (Nr. 1) befindet sich östlich von Marienthal bzw. nordwestlich von Burgwall im Wentowkanal, wohingegen das dazugehörige Wehr (Nr. 2) im Tornower Fließ an der Tornower Mühle (Marienthaler Dorfstraße) gelegen ist. Bereits um 1732 wurde das Wentower bzw. Tornower Fließ für den Abtransport von Holz ausgebaut und im Bereich dazu eine Schleuse errichtet. Der jetzige Wentowkanal und die dazugehörige Schleuse wurden jedoch erst um 1816/20 gebaut ( Der Standort Marienthal-Tornow ist das unterste Querbauwerk der ehemals natürlichen Abflussrinne (Polzowkanal, Pölzer Fließ, Tornower Fließ) zur Havel. Er dient gegenwärtig v.a. der Stau- und Abflussregulierung für die regionale Freizeit-Schifffahrt (Zuständigkeit: WSA Eberswalde). Abb. 169: Lage von Schleuse (1) und Wehr (2) Marienthal-Tornow 137

138 Die Pegeldifferenz (Hubhöhe) liegt im Mittel bei 1,96 m und der Mittelwasserabfluss soll 25 m³/s betragen (SCHOLTEN et al. 2010). Insbesondere letztere Angabe erscheint unter Berücksichtigung der Bauwerksdimensionen unwahrscheinlich. Für die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit können unter Berücksichtigung der Zielarten und Bemessungsfische hydraulische Beschränkungen bei Niedrigwasser auftreten! Eine Abflussteilung sollte daher möglichst unterbleiben und nur ein Hauptwanderkorridor geschaffen werden! Abb. 170 a + b: Mühle + Wehr Tornow Abb. 171: Wehr Tornow Das Wehr befindet sich ca m nordwestlich sowie linksseitig der Schleuse im Tornower Fließ. Es wurde 1965 erbaut, scheint aber aufgrund seines aktuellen baulichen Zustandes erst kürzlich erneuert worden zu sein. Hierbei handelt es sich um ein hoch gelagertes 2-feldriges Schützenwehr mit schrägem Schussboden und einer Gesamtbreite von 2,0 m (SCHOLTEN et al. 2010), das baulich im oberhalb liegenden Brückenbauwerk integriert ist. Der etwa gleichbreite Freischuss wurde verfüllt. Eine Fischwanderhilfe ist bislang nicht vorhanden und der Standort somit ökologisch nicht durchgängig. Aufgrund der Platzverhältnisse (Gebäude linksseitig) müsste die Fischwanderhilfe (FWH) im Bauwerk integriert oder als rechtsseitige Umgehung angeordnet werden. Als Lösung empfehlen wir einen Umbau des bestehenden Wehres zu einem Raugerinne-Beckenpass (ggf. in Kombination mit einem Borsten-Fischpass), der zugleich auch eine Möglichkeit zur Passage handgetriebener Boote bietet, was den Schleusungsaufwand reduziert und die touristische Attraktivität des s erhöht. Seine Dimensionierung sollte sich an Tabelle 44 orientieren. Da das Oberwasser stark erweitert ist, müsste er ins Unterwasser gebaut werden. Zur Gewährleistung der Hochwassersicherheit könnte u.e. ein ca. 25 m rechtsseitig gelegener, maroder Rohrdurchlass ertüchtigt bzw. ausgebaut werden (vgl. Abb. 172, 173). Seitens der BfG wurde dem Standort Marienthal-Tornow eine geringe Priorität sowie der typ 21_N (= seeausflussgeprägtes Fließgewässer Norddeutschlands gem. POTT- GIESSER & SOMMERHÄUSER 2008) zugewiesen. Angaben zur Fischregion bzw. zu den Bemessungsfischen wurden bislang nicht gemacht (vgl. SCHOLTEN et al. 2010). Nach dem Brandenburgischen Landeskonzept Teil I (vgl. ZAHN et al. 2010) gehören die Wentower zu den Vorranggewässern für obligat wandernde bzw. rheophile Fischarten. Ihnen wurde die Priorität 3 zugeordnet, d.h. die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit ist von Bedeutung. Im Vergleich zur Havel kann somit die geringe Priorität bestätigt werden und auch die Einschätzung des typs wird für das Tornower Fließ geteilt. 138

139 Im Ergebnis der Bearbeitung des hier vorliegenden Entscheidungsschemas wurde dem Standort Marienthal-Tornow innerhalb der Wentower der Reihungsvorschlag 1 zugeordnet, weil er am nächsten zur Mündung liegt und maßgeblich zur Erschließung eines relativ großen Einzugsgebietes von ökologisch wertvollen Seen und Fließen beiträgt (vgl. Tab. 1, 2 und Abb. 3). Die Maßnahme würde jedoch in der Dringlichkeit deutlich hinter denen in der Havel zurückstehen. Abb. 172: RohrdurchlassTornow Abb. 173: Ablauf Rohrdurchlass Tornow Tab. 44: FWH-Bemessungsvorschlag für den Standort Marienthal-Tornow Tornower Fließ / Wentower Stauanlage (QBW) Fließgewässertyp Fischregion Bemessungsfische Marienthal-Tornow 21_N Obere Bleiregion Blei / Wels, Döbel, Hecht, Quappe, Steinbeißer Dimensionierung Einheit Obere Bleiregion min. Beckenlänge m 5 min. Beckenbreite m 3,4 min. Durchlassbreite m 0,7 min. Wassertiefe m 0,8-0,9 max. Absturz / Becken m 0,09-0,1 max. Fließgeschwindigkeit m/s 1,3-1,4 mittl. Fließgeschwindigkeit m/s 0,5 max. Energiedissipation W/m³ min. Durchfluss m³/s 0,7-1,5 139

140 7.10 Stauanlagen des Elbe-Havel-Kanals (Woltersdorfer Altkanals) Wehrgruppe / Schleuse Wusterwitz Die Schleuse Wusterwitz (Nr. 1) befindet sich am östlichen Ausgang des Elbe-Havel-Kanals und ist nordwestlich von Wusterwitz gelegen. Mit ihr im Zusammenhang stehen das ebenfalls nordwestlich gelegene Einlaufwehr des Woltersdorfer Altkanals (Nr. 2) sowie die ehemalige Schleuse Plaue (südwestlich von Plaue, Nr. 3). Der Elbe-Havel-Kanal hatte seine Ursprünge im Plauer Kanal und Ihle-Kanal, die bzw erbaut wurden. Seine heutige Form erhielt er beim Ausbau von , wobei 1930/31 auch die heutigen Schleusenanlagen in Wusterwitz und Plaue entstanden ( Havel-Kanal; SCHOLTEN et al. 2010). An der Schleuse Wusterwitz entsteht momentan auf der Südseite eine zweite Schleusenkammer, die 2013 fertiggestellt werden soll. Der Standort dient v.a. der Stau- und Abflussregulierung im Elbe-Havel-Kanal für die Schifffahrt bis zur Schleuse Parey bzw. Zerben (Zuständigkeit: WSA Brandenburg). Abb. 174: Lage von Schleuse und Wehranlagen bei Wusterwitz Die Pegeldifferenz (Hubhöhe) liegt am Standort im Mittel bei 4,12 m bzw. 4,75 m (UW: 28,11 m; OW: 32,23 m ü. NN) und der Mittelwasserabfluss beträgt 7,91 m³/s. Für Q 30 werden 4,03 m³/s und für Q ,80 m³/s angegeben (SCHOLTEN et al. 2010). Für die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit bestehen unter Berücksichtigung der Zielarten und Bemessungsfische somit grundsätzlich keine hydraulischen Beschränkungen! Neben der Schleuse (Nr. 1) sind gegenwärtig folgende Stauanlagen für den Abfluss relevant: Wehr Wusterwitz = Einlauf Woltersdorfer Altkanal (Nr. 2) Wehr Plaue (ehemalige Schleuse; rechte / südliche Kammer; Nr. 3) Wasserkraftanlage (WKA) Plaue (linke / nördliche Kammer; Nr. 3) Laut Datenblatt zur zweiten Schleuse Wusterwitz ist offenbar vorgesehen, am Schleusenstandort ein weiteres Wehr zu errichten. Dieses soll als 5 m breite Fischbauchklappe mit einer Fallhöhe von 1,89 m ausgebildet werden, wobei bislang keine Fischwanderhilfe geplant ist. Darüber hinaus werden für den Standort 2 Pumpen a 1 m³/s Förder-Kapazität vorgesehen. Angaben zum gesetzlich vorgeschriebenen Fischschutz am Entnahmebauwerk wurden nicht gemacht. ( Nachfolgende Empfehlungen zur Herstellung der Durchgängigkeit basieren zunächst auf den aktuellen Anlagen- und zuständen. Bitte beachten Sie die abschließenden Anmerkungen zum Standort Wusterwitz aus der Sicht des Landeskonzeptes Teil I (ZAHN et al. 2010)! 140

141 a) Wehr Wusterwitz Das Wehr befindet sich ca. 210 m unterhalb des Abzweigs des Woltersdorfer Altkanals, nordwestlich sowie linksseitig der Schleuse. Es wurde 1931 erbaut und ist heute ein 1-feldriges, zumeist überströmt betriebenes Doppelschützenwehr mit einer Breite von 5,5 m und einer Fallhöhe von ca. 1,5-2 m ( SCHOL- TEN et al. 2010). Sein baulicher Zustand wird als mäßig eingeschätzt. Eine Fischwanderhilfe ist bislang nicht vorhanden und der Standort somit ökologisch nicht durchgängig. Abb. 175 a+b: Wehr Wusterwitz Da die Strömung im Unterwasser nach rechts pendelt, würden wir eine FWH ebenfalls rechtsseitig positionieren oder aber direkt im Bauwerk integrieren. Als Lösung empfehlen wir einen Umbau des bestehenden Wehres zu einer Kombination aus Wehr und Raugerinne-Beckenpass (ggf. in Kombination mit einem Borsten-Fischpass), der zugleich auch eine Möglichkeit zur Passage handgetriebener Boote bietet, was den Schleusungsaufwand reduzieren und die touristische Attraktivität des s erhöhen würde. Seine Dimensionierung müsste sich an Tabelle 45 orientieren. b) Wehr Plaue Das Wehr befindet sich ca. 3,1 km unterhalb des Wehres Wusterwitz und ca. 300 m oberhalb der Mündung des Woltersdorfer Altkanals in die Havel. Es sperrt die rechte bzw. südliche Schleusenkammer ab und realisiert zumindest zeitweise einen Teil des Kanalabflusses. Die ökologische Durchgängigkeit muss grundsätzlich an allen abflussrelevanten Querbauwerken eines Standorts realisiert werden. Für die Dimensionierung der jeweiligen FWH sind dabei die bauwerksbezogenen Abflüsse entscheidend. Hierbei ist zu empfehlen, dass mindestens der Standort mit dem realisierten Hauptabfluss eine dem und Fischartenspektrum entsprechend dimensionierte FWH erhält (vgl. Tab. 45). Die Schleuse Plaue wurde bereits erbaut. Heute ist das Obertor der Südkammer zu einem 1- feldrigen, zumeist unterströmt betriebenen Doppelschützenwehr mit einer Breite von 5,0 m und einer Fall- / Stauhöhe von ca. 2,8 m umgebaut ( Havel-Kanal/Plaue/index.html ). Sein baulicher Zustand wird als mäßig eingeschätzt. Eine Fischwanderhilfe ist bislang nicht vorhanden und der Standort somit ökologisch nicht durchgängig. Aufgrund der eingeschränkten Platzverhältnisse sollte eine erforderliche FWH im Bauwerk integriert werden. Als Lösung empfehlen wir einen Umbau des bestehenden Wehres zu einer Kombination aus Wehr und Raugerinne-Beckenpass (ggf. in Kombination mit einem Borsten-Fischpass), der zugleich auch eine Möglichkeit zur Passage handgetriebener Boote bietet, was den Schleusungsaufwand in Wusterwitz reduzieren und die touristische Attraktivität des s erhöhen würde. Aber auch ein Vertikal-Schlitzpass wäre denkbar. Seine Dimensionierung müsste sich an Tabelle 45 orientieren. 141

142 Abb. 176 a+b: Wehr Plaue c) Wasserkraftanlage (WKA) Plaue Die Wasserkraftanlage wurde 2009/10 von der SANDLASS-RICHTER (SARI) Natur Energie GmbH & Co Betriebs KG errichtet und wird von der SANDLASS-RICHTER Neue Energien Service GmbH betrieben (Tel.: ). Folgende technische Angaben werden auf einer Informationstafel am Standort gemacht: Turbine: doppelt regulierte, liegende Kaplanrohrturbine (Containerbauweise) Turbinenhersteller: SFL Wasserkraftanlagen GmbH Ausbauwassermenge: 4 m³/s Fallhöhe: 2,8 m Leistung: 95 kw / kwh/jahr Der Fischschutz erfolgt über einen schräg angeströmten und getauchten Vertikal-Stabrechen (lichte Stabweite ca mm), der mit einer Schwemmgutableitung (Bypass) verbunden ist. Eine Fischaufstiegshilfe ist nicht vorhanden. Zum Stellwinkel des Rechens sowie zur Funktion des Schutzsystems liegen bislang keine Informationen vor. Da Betreiber und Turbinenhersteller identisch mit den Anlagen im Finowkanal sind, kann davon ausgegangen werden, dass das Grundkonzept hier ähnlich ist. Die WKA kann im Oberwasser durch ein 1-feldriges Schützen-Wehr (Breite ca. 4 m) im Bedarfsfall abgesperrt werden. Abb. 177: WKA Plaue (Rechen + Bypass) Abb. 178: WKA Schützenwehr Plaue 142

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