LOHN- UND LOHNNEBENKOSTEN TUNESIEN

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1 LOHN- UND LOHNNEBENKOSTEN TUNESIEN

2 Tunesien (August 2013) Abwertung des tunesischen Dinars stützt internationale Wettbewerbsfähigkeit Tunis (gtai) - Nach wie vor ist in Tunesien die hohe Arbeitslosigkeit, insbesondere von Hochschulabsolventen, ein gravierendes Problem und sorgt für sozialen Sprengstoff. Mitte 2013 waren im Industriebereich nominal hohe Gehaltssteigerungen zu verzeichnen, die Abwertung des tunesischen Dinars hat jedoch die Lohnsteigerungen bei den exportorientierten Betrieben gedämpft. Zentrales Problem des Arbeitsmarktes sind falsche Beschäftigungsanreize. Allgemeines zum Arbeitsmarkt Ein entscheidendes Problem des tunesischen Arbeitsmarktes ist die bestehende Diskrepanz zwischen Angebot und Nachfrage. Einerseits suchen viele junge Menschen mit erfolgreich abgeschlossenem Studium einen angemessenen Arbeitsplatz, andererseits finden viele Unternehmen schwer adäquate Arbeitskräfte. Offiziell lag die Arbeitslosigkeit im März 2013 bei 16,5%, bei Hochschulabsolventen liegt sie bei über 30%. Die Anzahl der Hochschulabgänger ist von 1984 bis 2009 von auf gestiegen. Das reale Wirtschaftswachstum wird 2013 mit voraussichtlich 3,0 bis 3,5% zu schwach ausfallen, um die Arbeitslosigkeit zu reduzieren und damit das soziale Konfliktpotenzial einzudämmen. Auch 2014 ist kein Wachstum zu erwarten, das über die für eine Minderung der Arbeitslosigkeit notwendige Schwelle von mehr als 5,0 bis 6,0% liegt. Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung fällt seit 2012 jedoch die Zahl der Neuzugänge auf dem Arbeitsmarkt. Bei der Arbeitslosigkeit zeigt sich trotz Binnenwanderung ein starkes regionales Gefälle zwischen dem Süden und Landesinneren (bis zu 20,3%) und den Küstenregionen (ab 11,3%). Regionale Trends bezüglich der Höhe von Löhnen und Gehältern sind nicht auszumachen. Allgemeine Arbeitsmarktdaten 2013 Bevölkerung (in Mio.) 10,8 Erwerbspersonen (Bevölkerung älter als 15 und 8.294,6 jünger als 65 Jahre, in 1.000) Erwerbstätige in (1.000) 3.242,9 Arbeitslosenquote, offizielle (in %, nach 16,5 ILO-Definition) Analphabetenquote (in %) 22,3 Universitätsabschluss (% der Arbeitslose ) 33,2 Quellen: Institut National de la Statistique, United Nations Development Programme (UNDP) Im Privatsektor ist ein Teil der Arbeitskräfte saisonal, vor allem im Tourismus und in der Landwirtschaft beschäftigt. Im öffentlichen Sektor herrscht hingegen Unterbeschäftigung. In der Landwirtschaft gibt es oftmals eine große, nicht gedeckte Nachfrage nach Saisonarbeitern. Die Möglichkeit eines Auskommens ohne geregelte Arbeit führt zu Problemen bei der Rekrutierung von einfachen Germany Trade & Invest 1

3 Tunesien (August 2013) Arbeiten im Industriesektor, obwohl diese, etwa im Vergleich zum Agrarsektor, weitaus besser bezahlt sind. Bei gut ausgebildeten Ingenieuren und Facharbeitern besteht hingegen eine hohe Verfügbarkeit. Die Bedingungen für die Rekrutierung von Arbeitskräften und die Bildung einer Stammarbeiterschaft schwanken regional und auch lokal. Lang etablierte Firmen haben oftmals eine hohe, teils Generationen übergreifende, Identifikation von Betriebsangehörigen mit der Produktionsstätte hergestellt. Eine erfolgreiche Rekrutierung ist weniger durch staatliche Agenturen (Arbeitsämter), private Vermittlungen, Beschäftigungsagenturen oder Anzeigen, sondern durch persönliche Kontaktaufnahme und Empfehlungen gewährleistet. Von Streiks betroffen war im 1. Halbjahr 2013 vor allem der Dienstleistungssektor (23%) gefolgt von der Metallindustrie (16%) und der Textil- und Schuhindustrie (15%). Neben der größten und seit 1956 bestehenden Dachgewerkschaft UGTT (Union Générale Tunisienne du Travail) haben sich die Confédération générale tunisienne du travail (CGTT) im Februar 2011 und am die Union des travailleurs de Tunisie gegründet. Entwicklung von Streiks in Tunesien 1. Halbjahr Halbjahr 2013 Änderung (in %) Streiks in allen Sektoren ,7 Davon legale Streiks ,1 Quelle: Löhne und Gehälter In Tunesien haben sich vereinzelte exzessive Gehaltsforderungen nicht in der Breite durchgesetzt. Mitte 2013 gab es zwar im Industriebereich nominal sehr hohe Abschlüsse, die Abwertung des tunesischen Dinars hat die Lohnsteigerungen, in Euro gemessen, aber gedämpft. Die hohe Inflationsrate erschwert langfristige Gehaltsabschlüsse. Im Privatsektor fallen die Löhne für Akademiker weitaus geringer aus als in der staatlichen Administration. Der Beschäftigtenanteil der Hochschulabsolventen liegt im Industriegewerbe schätzungsweise gerade einmal bei 15%. Oftmals müssen, die mit einem Hochschulstudium verknüpften Erwartungen weit zurückgeschraubt werden. Aufgrund eines Punktesystems sinken die Chancen einer Einstellung in den Staatssektor, sobald der oder die Absolvent(in) einer regulären Arbeit im Privatsektor nachgeht. Im Jahr 2012 hat der tunesische Staat rund Hochschulabsolventen eingestellt. 2 Lohn- und Lohnnebenkosten

4 Durchschnittliche Bruttomonatslöhne nach Branchen 2012 (in td) Veränderung 2012 (in Euro) 2) 12/11 (in %) 1) Bauwirtschaft 463,716 6,0 230,92 Bergbau k.a. k.a. k.a. Verarbeitendes Gewerbe, darunter Nahrungsmittel 3) 506,742 6,0 252,35 Textilindustrie 452,832 6,0 225,50 Holzindustrie 529,191 5,9 263,53 Papierindustrie 541,442 6,0 269,63 Chemische Industrie 4) 453,371 6,0 225,77 Gummi- und Kunststoffindustrie 467,554 6,0 232,83 Maschinenbau 471,841 6,0 234,97 Metallurgie 437,572 6,0 217,90 Elektrotechnik/ Elektronik 442,752 6,0 220,48 Fahrzeugbau 5) 525,964 5,9 261,92 Handel, Reparaturen 486,393 6,0 242,22 Hotel und Gastronomie 548,177 5,9 272,98 Transport k. A. k. A. k. A. Telekommunikation k. A. k. A. k. A. Finanzwesen, Banken k. A. k. A. k. A. Versicherungen Immobilienbranche k. A. k. A. k. A. 1) auf Basis des Grundlohns; 2) durchschnittlicher Wechselkurs Banque Centrale de Tunisie 2012: 1 Euro= 2,0081 td; 3) auf Basis des Industriezweigs Herstellung von Teigwaren ; 4) auf Basis des Industriezweigs Herstellung von Reinigungsmitteln und Duftstoffen; 5) auf Basis von Montagearbeiten Quelle: Tarifverträge für die jeweiligen Branchen 2011 bis 2012 Gehaltsentwicklung nach Tarifvereinbarung am Beispiel der elektrischen und elektronischen Industrie 1) bis ) 2) Grundgehalt 311, , ,090 Aufwandsentschädigungen und 31,080 31,080 41,080 Zulagen (pauschal) Bruttogehalt 342, , ,170 Entwicklung Bruttogehalt auf 4,7 0 8,3 Basis des tunesischen Dinars (td) in % Bruttogehalt in Euro 3) 174,36 170,25 176,68 5) Germany Trade & Invest 3

5 Tunesien (August 2013) Gehaltsentwicklung nach Tarifvereinbarung am Beispiel der elektrischen und elektronischen Industrie 1) (Forts.) Gehaltsentwicklung auf Basis des Euros in % Konsumpreisentwicklung im Jahresdurchschnitt in % bis ) 2) 2-2,4 3,8 3,5 5,6 6,0 5) 1) angelernte Arbeiter (ohne Berufsausbildung) fünf bis sechs Jahre beschäftigt; 2) Vereinbarung im Dezember 2012 erfolgt und im März 2013 im tunesischen Amtsblatt (JORT) veröffentlicht 3) berechnet nach dem durchschnittlichen Jahreswechselkurs bei Oanda ( 4) durchschnittlicher Wechselkurs 1. Halbjahr 2013; 5) Schätzung Quellen: Convention Collective du Secteur de l`electricité et Electronique 2011; rückwirkende Vereinbarungen für 2012 bis 2013 (Avenant No 5), die am in Kraft getreten ist; IMF World Economic Outlook Database, April 2013; Oanda ( Berechnungen von Germany Trade and Invest Durchschnittliche Bruttomonatslöhne nach ausgewählten Positionen 2012 (in td) Veränderung 2012 (in Euro) 1) 2011/12 in % Geschäftsführerin einer größeren 1.343,175 6,0 668,88 Niederlassung 2) Geschäftsführerin einer kleinen 1.179,714 6,0 587,48 bis mittleren Niederlassung Vertriebsleiterin 819,163 6,0 407,93 Ingenieurin 726,761 6,0 361,91 Programmiererin 636,844 6,0 317,14 Sekretärin mit Fremdsprachenkenntnissen 608,369 6,0 302,96 Buchhalterin 579,932 6,0 288,80 Kraftfahrerin 442,752 6,0 220,48 1) durchschnittlicher Wechselkurs Banque Centrale de Tunisie 2012: 1 Euro= 2,0081 td, 2) zur besseren Lesbarkeit wird in dieser Tabelle bei den Berufsbezeichnungen die jeweilige Begrifflichkeit sowohl für die männliche als auch die weibliche Form verwendet Quelle: Tarifvertrag für die Branche Electricité et Electronique für die Jahre 2011 und 2012 Bruttolöhne (Produktion) Angelernte Arbeiterin (Tätigkeiten, die in wenigen Tage zu lernen sind und für die keine spezielle Berufsausbildung notwendig ist 2) Mitarbeiterin, die unter Aufsicht Tätigkeiten ausführt, für die eine mehrjährige Berufsausbildung erforderlich ist 2012 (in td) Veränderung 2012 (in Euro) 1) 2011/12 (in %) 383,574 6,0 191,01 442,752 6,0 220,48 4 Lohn- und Lohnnebenkosten

6 Bruttolöhne (Produktion) (Forts.) Ausgebildete Mitarbeiterin mit mehrjähriger, praktischer Berufserfahrung, die Aufgaben zuverlässig ohne Aufsicht durchführen und Fertigungsprozesse einrichten kann Mitarbeiterin mit mehrjähriger Erfahrung und Leitungsbefugnissen, die als Vorarbeiter die Arbeit von Produktionsbereichen verantwortet 2012 (in td) Veränderung 2012 (in Euro) 1) 2011/12 (in %) 499,627 6,0 248,81 579,932 6,0 288,80 1) durchschnittlicher Wechselkurs Banque Centrale de Tunisie 2012: 1 Euro = 2,0081 td, 2) zur besseren Lesbarkeit wird in dieser Tabelle bei den Berufsbezeichnungen die jeweilige Begrifflichkeit sowohl für die männliche als auch die weibliche Form verwendet Quelle: Tarifvertrag für die Branche Electricité et Electronique für die Jahre 2011 und 2012 Sozialversicherungsbeiträge Sozialbeiträge 2013 (in % des Bruttogehalts) Arbeitgeberanteil Rentenversicherung 7,76 Sozial- und Krankenversicherung darunter Mutterschaftsschutz 7,29 Angabe für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall *) 0,4 Soziale Vorsorge für Arbeiter 1,51 Insgesamt 16,96 *) 0,4% ist ein Mindestwert; Beitrag kann bei bis zu 4% liegen Quelle: Caisse Nationale de Sécurité Sociale Arbeitsrecht Gesetzliche Regelungen auf einen Blick 1) Vergütung Wird nach Tarifverträgen oder Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geregelt Mindestlohn (48 Stunden) 301,808 td Arbeitsstunden pro Woche 40 oder 48 Stunden, je nach Vertrag oder Tarifvertrag Regelarbeitstage pro Woche 5 oder 6 Tage, je nach Vertrag oder Tarifvertrag Zulässige Arbeitsstunden je nach Vertrag oder Tarifvertrag Bezahlte Feiertage 10 Bezahlte Urlaubstage 100% des Urlaubs Sonderzahlungen pro Jahr in Monatslöhnen je nach Vertrag oder Tarifvertrag (13. und/oder 14. Gehalt) Germany Trade & Invest 5

7 Tunesien (August 2013) Gesetzliche Regelungen auf einen Blick 1) (Forts.) Tage mit bezahltem Arbeitsausfall 2) Krankheitstage werden ab dem 5. Tag von der Krankenkasse mit 50 Prozent bezahlt, der Arbeit geber zahlt nichts Probezeit 6 Monate 1) Zusammenfassung von Germany Trade & Invest ohne Anspruch auf Vollständigkeit; 2) Ermittlung mittels Unternehmensanfrage Quelle: Recherche von Germany Trade and Invest, 2013 Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage ist der Code du travail vom und seiner Modifikationen durch die Gesetze vom und vom Arbeitsverträge in Tunesien sind in der Regel auf eine 40-Stunden- oder eine 48-Stundenwoche ausgelegt. Der entsprechende Mindestlohn beträgt 259,479 td beziehungsweise 301,808 td. Die Probezeit kann zwischen 6 Monaten (normale Arbeiter) und 12 Monaten (Führungskräfte) liegen. Befristete Arbeitsverträge sind bis zu einer Dauer von vier Jahren möglich; auch projektbezogene Arbeitsverträge können geschlossen werden. Ausländische Exportunternehmen dürfen nur bis zu vier ausländische Führungskräfte anstellen. Wenn Unternehmen über diese Grenze hinaus ausländisches Führungspersonal einstellen wollen, müssen sie dies dem Arbeitsministerium mitteilen und ein Einstellungsprogramm für tunesische Arbeitnehmer durchführen. Zum Teil übernimmt der Staat im Rahmen der Investitionsförderung auch Ausbildungskosten und den Arbeitgeberanteil der Sozialversicherung. Zwischen Deutschland und Tunesien besteht ein Sozialversicherungsabkommen (nur Renten- und Krankenversicherung; nicht Arbeitslosen- und Pflegeversicherung; vgl. BGBl II S. 584 ff.). Entsandte Arbeitnehmer unterliegen danach den sozialversicherungsrechtlichen Regelungen des Entsendestaates, wenn die in Art. 7 des Abkommens aufgeführten Bedingungen erfüllt sind. Insbesondere darf die Tätigkeit im anderen Staat 12 Monate nicht überschreiten (einmalig verlängerbar). Ein Arbeitsvisum wird vom tunesischen Sozialministerium für die Dauer von einem Jahr (erneuerbar) erteilt. Zur Erlangung müssen eine Einstellungsabsichtserklärung des künftigen Arbeitgebers, Zeugnisse und andere Qualifikationsnachweise vorgelegt werden, da mitunter nachzuweisen ist, dass für den Arbeitsplatz kein tunesischer Arbeitnehmer zur Verfügung steht. Nach Erhalt der Arbeitserlaubnis ist eine Aufenthaltserlaubnis (Carte de Séjour) bei einer lokalen Polizeistation zu beantragen. Diese wird ebenfalls für die Dauer von einem Jahr erteilt und kann erneuert werden. 6 Lohn- und Lohnnebenkosten

8 Kontaktanschriften Praktische Hinweise für Expatriates, wie Informationen zu Bildungseinrichtungen, medizinischer Versorgung und Lebenshaltungskosten können über das Bundesverwaltungsamt bezogen werden. Bundesverwaltungsamt, Informationsstelle für Auswanderer und Auslandstätige Internet: Ministère de la Formation Professionnelle et de l Emploi 10, Boulevard Ouled Haffouz, 1002 Tunis Tel.: / , Fax: webmaster@mfpe.gov.tn, Internet: Ministères des Affaires Sociales 27, Boulevard Beb Bnet, 1019 Tunis Tel.: / , Fax: masste@rnas.gov.tn, Internet: Agence Nationale pour l Emploi et le Travail Indépendant (ANETI) 19, Rue Asdrubal, 1002 Tunis Tel.: / , Fax: aneti@emploi.nat.tn, Internet: Caisse Nationale de la Sécurité Sociale (CNSS) 12 Avenue de Madrid, 1000 Tunis Tel.: / , Fax: tuniscentre@cnss.nat.tn, Internet: Germany Trade & Invest 7

9 Kontakt Impressum Herausgeber: Germany Trade and Invest Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbh Villemombler Straße Bonn Tel.: +49 (0)228/ Fax: +49 (0)228/ Internet: Hauptsitz der Gesellschaft: Friedrichstraße 60, Berlin Geschäftsführung: Dr. Benno Bunse, Erster Geschäftsführer Dr. Jürgen Friedrich, Geschäftsführer Autor: Fausi Najjar, Tunis Redaktion/Ansprechpartnerin: Meike Eckelt, Tel.: +49 (0)228/ , Meike Redaktionsschluss: August 2013 Bestell-Nr.: Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck - auch teilweise - nur mit vorheriger ausdrücklicher Genehmigung. Trotz größtmöglicher Sorgfalt keine Haftung für den Inhalt. Layout: Germany Trade & Invest Gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und vom Beauftragten der Bundesregierung für die Neuen Bundesländer aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

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