Ausführung von handwerklichen Dienstleistungen in Deutschland (Stand )

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Ausführung von handwerklichen Dienstleistungen in Deutschland (Stand )"

Transkript

1 EU/EWR Ausführung von handwerklichen Dienstleistungen in Deutschland (Stand ) Die folgenden Informationen gelten für Unternehmen aus EU-Staaten, die Handwerks-, Montage- und sonstige Dienstleistungen in Deutschland erbringen, ohne eine Niederlassung in Deutschland zu haben. Folgende Schritte sind zu gehen: 1. Dienstleistungsanzeige nach der Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG; bei konzessionierten Tätigkeiten Abwarten einer Genehmigung. 2. Prüfung, ob eine Genehmigung der Leistungsausübung (Werkvertrag) erforderlich ist (für Unternehmen aus Rumänien, Bulgarien und EU-Beitrittskandidaten, wenn sie Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden wollen) 3. Meldung der entsandten Mitarbeiter bei der Bundesfinanzdirektion West in Köln 4. Beachtung deutscher Mindestlöhne, Vorbereitung entsprechender Nachweise 5. Prüfung, ob eine Registrierung zur Umsatzsteuer in Deutschland erforderlich ist; ggf. Registrierung 6. Bei Ausführung von Bauleistungen: Prüfung, ob Beitragspflicht zur SOKA Bau besteht. 1

2 7. Wenn Waren / Materialien nach Deutschland mitgebracht werden, die zur Ausführung der Leistung verwendet werden: Prüfung, ob deutsche Normen zu erfüllen sind. 8. Einhaltung der Bestimmungen des deutschen Arbeitnehmerentsendegesetzes; Bereitstellung aller Unterlagen, die in Deutschland vorgehalten werden müssen. Ergänzung: 9. Basis-Informationen zur Niederlassungsgründung Ausführliche Darstellungen zu den einzelnen Punkten mit den entsprechenden Links: Die folgenden Ausführungen gelten für den Fall, dass Sie in Deutschland eine Dienstleistung erbringen möchten, ohne eine Niederlassung zu haben. 1. Dienstleistungsanzeige nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen; bei reglementierten Tätigkeiten Abwarten einer Genehmigung Staatsangehörigen der EU/EWR sowie der Schweiz, die im Deutschland keine Niederlassung gründen, ist die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung gestattet, wenn sie in ihrem Herkunftsland zur Ausübung vergleichbarer Tätigkeiten berechtigt sind. a) Zulassungsfreie / nicht reglementierte Tätigkeiten in Deutschland: keine Anzeigepflicht Link zu nicht reglementierten Tätigkeiten: Anlage B1 / B2 b) Reglementierte Tätigkeiten in Deutschland, sogenannte zulassungspflichtige Handwerke gem. Anlage A zur Handwerksordnung (HwO): (Link zu Anlage A HwO: Für diese ist eine schriftliche Dienstleistungsanzeige an die zuständige Handwerkskammer erforderlich, in deren Bezirk der Ort der erstmaligen Dienstleistungserbringung in Deutschland liegt. 2

3 Link zur Liste der deutschen Handwerkskammern: hlandkarte-handwerkskammern.html: Link zum Formular: Link zu Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz: Voraussetzungen: Staatsangehörigkeit EU/EWR oder Schweiz vorübergehende und gelegentliche Berufsausübung ohne Niederlassung in Deutschland Tätigkeit in einem zulassungspflichtigen Handwerk der Anlage A HwO ( Antragsteller im Herkunftsland zur Ausübung rechtmäßig niedergelassen (formale Äquivalenz erforderlich, das heißt, die Tätigkeit muss vergleichbar sein) Fordert das Herkunftsland für die Ausübung der Tätigkeit keine bestimmte Qualifikation oder Ausbildung, muss die Tätigkeit im Herkunftsland mindestens 2 Jahre ausgeübt worden sein. Bescheinigung der nationalen Stelle im Herkunftsland, sogenannte EU-Bescheinigung bzw. EWR-Bescheinigung In Gesundheitshandwerken gemäß Anlage A zur HwO Nr. 33 bis 37 (Augenoptiker, Hörgeräteakustiker, Orthopädietechniker, Orthopädieschuhmacher, Zahntechniker) und im Schornsteinfegerhandwerk kann die Handwerkskammer eine Fachkundeprüfung anordnen. Die Handwerkskammer erteilt nach Eingang der Dienstleistungsanzeige eine Bescheinigung über die erfolgte Dienstleistungsanzeige, Kosten 25 bis 35 EUR. Diese ist deutschlandweit 1 Jahr gültig. Nach Ablauf eines Jahres ist die Meldung zu wiederholen (sogenannte Folgemeldung). Das Rückmeldeverfahren ist gebührenfrei. Formular: Die Tätigkeit kann sofort ausgeübt werden, eine Bescheinigung der Handwerkskammer muss nicht abgewartet werden (Ausnahme: Gesundheitshandwerke, Schornsteinfegerhandwerk). 3

4 2. Prüfung, ob eine Genehmigung der Leistungsausübung (Werkvertrag) erforderlich ist (für Unternehmen aus den EU- Beitrittsländern ab 2004, wenn sie Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden wollen) 2.1 Unternehmen aus den EU-Staaten, die vor 2007 der EU beigetreten sind, können ungehindert Leistungen in Deutschland ausführen auf der Basis der Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG (bzw. auf der Basis der Entsenderichtlinie 96/71/EG oder der Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG). 2.2 Wenn Unternehmen aus Rumänien oder Bulgarien oder aus EU- Beitrittskandidaten in Deutschland Leistungen erbringen wollen, müssen sie jeden ihrer Werkverträge von speziellen Arbeitsagenturen genehmigen lassen: für Rumänien: Agentur für Arbeit Frankfurt/Main Telefon: +49 (0) Internet: für Bulgarien, Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Serbien, Türkei: Agentur für Arbeit Stuttgart Telefon: +49 (0) stuttgart@arbeitsagentur.de Internet: Information finden Sie in folgenden Merkblättern: Menüleiste Veröffentlichungen Merkblätter 16: Werkverträge - Beschäftigung ausländische Arbeitnehmer Nicht-EU-Staaten (16; Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Serbien, Türkei) Werkverträge - Beschäftigung ausländische Arbeitnehmer neue EU-Staaten (16a; Rumänien, Bulgarien) bzw. unter Unternehmen >Arbeitskräftebedarf > Beschäftigung > Ausländer > Werkvertragsarbeitnehmer 4

5 3. Meldung der entsandten Mitarbeiter bei der Bundesfinanzdirektion West in Köln Alle in Deutschland auf Baustellen eingesetzten Arbeitnehmer sind der Bundesfinanzdirektion West, Finanzkontrolle Schwarzarbeit ( FKS ), Wörthstraße 1-3, D Köln, Fax: +49 (0) , vor Beginn der Arbeiten mit entsprechendem Formular zu melden. Auch Änderungen gegenüber der ursprünglichen Meldung sind dort mitzuteilen. Formular unter: eldung-der-entsandten-arbeitnehmer/meldung-der-entsandtenarbeitnehmer.html Sonderbestimmung für Gebäudereiniger Meldung des Einsatzplanes 4. Beachtung deutscher Mindestlöhne, Vorbereitung entsprechender Nachweise Für bestimmte Gewerbe sind den in Deutschland eingesetzten Arbeitnehmern Mindestlöhne zu zahlen. Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung werden nicht auf die Mindestlöhne angerechnet. Die Zahlung muss durch Lohnunterlagen (s. u.) nachgewiesen werden. Auszubildende unterliegen nicht den Mindestlohnbestimmungen Mindestlöhne in: Baugewerbe, Elektrohandwerk, Maler- und Lackiererhandwerk, Dachdeckerhandwerk, Gebäudereinigerhandwerk, Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft; Nach Lohngruppen, Tarifgebieten, Zeiträumen; Link: ndestlohn-lohnuntergrenze/mindestlohn-lohnuntergrenze_node.html oder: mindestloehne aent g uebersicht.html 5

6 5. Prüfung, ob eine Registrierung zur Umsatzsteuer in Deutschland erforderlich ist; ggf. Registrierung Für reine Warenlieferungen gelten die einheitlichen EU-Regelungen. Leistungen, die an Privatpersonen erbracht werden, unterliegen der deutschen Umsatzsteuer; es ist eine Registrierung beim zuständigen deutschen Ausländerfinanzamt erforderlich. Link: Bau- und Ausbauleistungen, die an einer Immobilie in Deutschland erbracht werden, unterliegen ebenfalls der deutschen Umsatzsteuer. Bei Leistungen an Unternehmer (USt-IdNr: Umsatzsteuer- Identifikationsnummer (Value added tax identification number)) geht die Steuerschuld an den Leistungsempfänger (Auftraggeber) über. 6. Bei Ausführung von Bauleistungen: Prüfung, ob Beitragspflicht zur SOKA Bau besteht Die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse (ULAK) der deutschen Bauwirtschaft wird über die Meldungen an die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ( FKS, Organ der deutschen Zollverwaltung, siehe 3.) verständigt. Erbringt das entsendende Unternehmen Leistungen, die in den Geltungsbereich des deutschen Tarifvertrages für das Baugewerbe fallen, werden Beiträge zur ULAK verlangt (dzt. 14,7 % des Bruttolohnes). Informationen unter soka-bau - Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) - - Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK) - Wettinerstraße 7 D Wiesbaden Telefon: +49 (0) service@soka-bau.de Wenn für die entsandten Arbeitnehmer bereits in ihrem Herkunftsland vergleichbare Beiträge geleistet werden und ein Anerkennungsabkommen mit der ULAK besteht, ist eine Befreiung von der ULAK-Pflicht in Deutschland möglich. 6

7 Es ist zu prüfen: fällt die in Deutschland ausgeübte Tätigkeit in den Geltungsbereich des deutschen Tarifvertrages für das Baugewerbe? Werden im entsendenden Unternehmen zu mehr als 50 % der Arbeitszeit Bauleistungen erbracht? 7. Wenn Waren / Materialien nach Deutschland mitgebracht werden, die zur Ausführung der Leistung verwendet werden: Prüfung, ob deutsche Normen zu erfüllen sind Für alle Waren (z. B. Materialien, Bauprodukte, technische Komponenten), für die keine harmonisierte EU-Norm existiert, gelten in Deutschland die nationalen deutschen Normen. Info: LGA / TÜVRheinland een, Tillystrasse 2, Nürnberg, Telefon +49 (0) Fax +49 (0) , lga@lga.de, 8. Einhaltung der Bestimmungen des deutschen Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG); Bereitstellung aller Unterlagen, die in Deutschland vorgehalten werden müssen Gilt bei Bau- und Montagetätigkeiten im weitesten Sinn sowie im Gartenund Landschaftsbau und im Gebäudereinigerhandwerk beim Einsatz von Arbeitnehmern Führung von Arbeitszeitnachweisen: Arbeitgeber sind verpflichtet, Beginn (sofort bei Arbeitsbeginn zu vermerken) Arbeitspausen Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Die Aufzeichnungen sind immer auf der Baustelle bereitzuhalten. Es bestehen Sonderregelungen für Gebäudereiniger. Bereithaltung von Unterlagen Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland oder im Ausland müssen die für die Prüfung der Einhaltung der Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz erforderlichen Unterlagen in Deutschland und in deutscher Sprache bereithalten: 7

8 Arbeitsvertrag ggf. + Ergänzungen bezüglich der Vergütung deutscher Mindestlöhne Lohnabrechnungen Nachweise über erfolgte Lohnzahlungen (ab 15. des Folgemonats). Nachweise der Sozialversicherung: Rentenversicherung: A 1 (früher E 101), Krankenversicherungs-Ausweis (Chip-Karte, EHIC) Bei Arbeitszeitflexibilisierung sind zusätzlich bereitzuhalten: Schriftliche Vereinbarung über Arbeitszeitflexibilisierung Ausgleichskonto (für jeden Arbeitnehmer), gegebenenfalls getrennte Stundenaufzeichnungen neue Bundesländer / alte Bundesländer Nachweis über Absicherung des Ausgleichskontos (z.b. Bankbürgschaft, Sperrkonto). Scheinselbständigkeit: In der Sozialversicherung ist ein Erwerbstätiger entweder selbständig oder Arbeitnehmer. Die Zuordnung zur einen oder anderen Gruppe orientiert sich an Grundsätzen, die ursprünglich von der Rechtsprechung aufgestellt worden sind. Der Auftraggeber hat wie jeder Arbeitgeber bei seinen Mitarbeitern zu prüfen, ob ein Auftragnehmer bei ihm abhängig beschäftigt oder selbständig tätig ist. Ist der Auftraggeber der Auffassung, dass im konkreten Fall keine abhängige Beschäftigung vorliegt, ist zunächst nichts zu veranlassen. Sollte allerdings bei einer Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung eine andere Beurteilung getroffen werden, so führt dies zu Beitragsnachforderungen, die allein der Arbeitgeber zu tragen hat. Folgende Kriterien werden geprüft: Der Erwerbstätige beschäftigt im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit regelmäßig keinen Arbeitnehmer Der Erwerbstätige ist auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig. Der Auftraggeber oder ein vergleichbarer Auftraggeber lässt entsprechende Tätigkeiten regelmäßig durch von ihm beschäftigte Arbeitnehmer verrichten. Die Tätigkeit lässt typische Merkmale unternehmerischen Handelns nicht erkennen. Die Tätigkeit entspricht dem äußeren Erscheinungsbild nach der Tätigkeit, die der Erwerbstätige für denselben Auftraggeber zuvor aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt hatte. 8

9 Hat der Auftraggeber Zweifel, ob eine Versicherungspflicht vorliegt, oder wollen sich die Beteiligten rechtlich absichern, können sie bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) in Berlin beantragen, den Status des Erwerbstätigen feststellen zu lassen ( 7a SGB IV). Link zur Seite der Deutschen Rentenversicherung Bund mit weiteren Hinweisen zur Statusfeststellung, Anträgen, Erläuterungen usw.: ng/_drvb_paket_versicherung_statusfeststellung.html?nn=38546 Arbeitnehmerüberlassung: Arbeitnehmerüberlassung liegt vor, wenn ein Unternehmer eigene Arbeitnehmer einem anderen Unternehmer zur Arbeitsleistung ausleiht (sie werden also nicht im Rahmen einer Entsendung durch Werkvertrag eingesetzt). Arbeitnehmerüberlassung erfordert in Deutschland eine Erlaubnis. Im Bauhauptgewerbe ist sie nicht möglich. Info unter: Unternehmen rechts oben Suche eingeben Arbeitnehmerüberlassung rechte Spalte Weitere Informationen : Informationen zur Arbeitnehmerüberlassung ; Kindergeld/A091-steuerrechtliche- Leistungen/Allgemein/Arbeitnehmerueberlassung.html Zustellungsbevollmächtigter Gemäß 3 AEntG ist in Deutschland ein Zustellungsbevollmächtigter erforderlich soweit dieser nicht mit dem in Deutschland verantwortlich Handelnden (z.b. Polier auf der Baustelle) identisch ist. Dieser muss dann seinen Wohnsitz in Deutschland haben. Sozialversicherung Grundsätzlich gilt das Sozialversicherungsrecht des entsendenden EU- Staates; Nachweis durch das EU-Formblatt A 1 (früher E 101), das vom Versicherer im Herkunftsland ausgestellt wird. Für Arbeitnehmer, die länger als 24 Monate ununterbrochen in Deutschland arbeiten, wechselt die Versicherungspflicht nach Deutschland. Für den Unternehmer selbst besteht keine Sozialversicherungspflicht in Deutschland, solange er entsprechend in seinem Herkunftsland versichert ist (Nachweis durch A 1 (früher E 101)). Lohnsteuer: Es gilt die 183-Tage-Regelung: Wenn sich ein Arbeitnehmer länger als 183 Tage pro Kalenderjahr in Deutschland aufhält, so wird er hier lohn- 9

10 steuerpflichtig. Grenzgänger (wohnen in einem Gebiet bis zu 30 km von der deutschen Grenze entfernt und kehren arbeitstäglich in ihr Heimatland zurück) bleiben immer im Herkunftsland lohnsteuerpflichtig. Wenn ein Unternehmen aus EU/EWR-Staaten mit Ausnahme von Rumänien und Bulgarien Arbeitnehmer nach Deutschland im Rahmen einer Dienstleistungserbringung (Werkvertrag) entsendet, dann gilt: Arbeitnehmer aus dem EU/EWR-Raum mit Ausnahme von Rumänien und Bulgarien benötigen keine Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigungen. Arbeitnehmer aus Rumänien oder Bulgarien können nach Deutschland entsandt werden, wenn sie im entsendenden Unternehmen regulär beschäftigt sind. Für sie ist eine Entsendebescheinigung erforderlich. Für Arbeitnehmer aus Drittstaaten muss bei der deutschen Botschaft im Entsendeland vor der Entsendung ein Visum beantragt werden. Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Jeder einzelne Antragsteller muss persönlich erscheinen. Ergänzung: 9. Basisinformationen zur Niederlassungsgründung Staatsangehörige der EU/EWR sowie der Schweiz, die nicht nur gelegentlich grenzüberschreitend in Deutschland tätig werden wollen, sondern im Inland eine Niederlassung gründen oder als Betriebsleiter einer Firma mit Sitz in Deutschland tätig werden wollen, müssen die erforderliche Berufsqualifikation nachweisen, wenn sie ein reglementiertes Gewerbe ausüben wollen. Eine Tätigkeit in einem zulassungspflichtigen Handwerk der Anlage A der Handwerksordnung (HwO) ( erfordert eine Eintragung in die Handwerksrolle (Verzeichnis bei örtlichen Handwerkskammern). Voraussetzung für Eintragung: a) Ausländisches Hochschulstudium: Ein ausländisches Diplom (nach mind. 3 Jahren Studienzeit) einer Hochschule, Universität oder vergleichbaren Einrichtung der EU/EWR/Schweiz berechtigt in der Regel zur Aufnahme in die Handwerksrolle. 10

11 11

12 b) Gleichgestellter ausländischer Meistertitel: Gleichstellungsabkommen bestehen für folgende Länder: Österreich (26 Handwerke) Link zu Verordnung Deutschland/Österreich: Frankreich (10 Handwerke) Link zu Verordnung Deutschland /Frankreich: c) Anerkennung von Berufserfahrung: Eine Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle erhält (außer in Gesundheitshandwerken, siehe oben) Link zu Anlage A HwO wer innerhalb der EU/EWR oder Schweiz folgende Berufserfahrung durch Bescheinigung der zuständigen Stelle nachweist: 6 Jahre Selbständigkeit 3 Jahre Selbständigkeit + 3 Jahre Ausbildung 4 Jahre Selbständigkeit + 2 Jahre Ausbildung 3 Jahre Selbständigkeit + 5 Jahre Arbeitnehmer oder 5 Jahre leitende Stellung, davon mind. 3 Jahre technische Abteilungsleitung (nicht für Friseur) oder d) Anerkennung von Ausbildungs- und Befähigungsnachweisen 12

13 Hinweis: Dieser Leitfaden wurde nach bestem Wissen auf Grund der uns vorliegenden Unterlagen und Informationen zusammengestellt. Die Inhalte in diesem Leitfaden werden ständig gepflegt. Wir können dennoch keine Haftung übernehmen für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der dort gemachten Angaben, für Wortlaut und Geltung der eingestellten Rechtsvorschriften. Es gilt stets die aktuelle, amtliche Fassung, wie sie im dafür vorgesehenen offiziellen Verkündungsorgan veröffentlicht ist, für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit des Inhalts von Internetseiten, auf die wir im Leitfaden verwiesen haben. Der Inhalt dieser Internetseiten ist dynamisch und kann sich jederzeit ändern; wir machen ihn uns soweit ausdrücklich nicht zu Eigen. Etwaige rechtliche Hinweise und Auskünfte sind unverbindlich. Wir erteilen keine Rechtsberatung. Weitere Informationen sind erhältlich unter Telefon: +49 (0) , Internet: Ohne schriftliche Genehmigung der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz ist es nicht gestattet, diesen Leitfaden oder Teile davon zu verwerten, zu verarbeiten, zu vervielfältigen oder weiterzugeben. August 2011 Einheitlicher Ansprechpartner der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz 13

Meldung der vorübergehenden Erbringung von Dienstleistungen 1 gemäß 8 EU/EWR HwV

Meldung der vorübergehenden Erbringung von Dienstleistungen 1 gemäß 8 EU/EWR HwV Meldung der vorübergehenden Erbringung von Dienstleistungen 1 gemäß 8 EU/EWR HwV 1. Diese Meldung betrifft: die erstmalige Erbringung von Dienstleistungen eine wesentliche Änderung von Umständen, welche

Mehr

Mitarbeiterentsendung: Österreich/ Deutschland

Mitarbeiterentsendung: Österreich/ Deutschland Mitarbeiterentsendung: Österreich/ Deutschland Beratertag 21.11.2017 KUNDENBERATUNG EXPORT & INNOVATION Das Team informiert und berät Südtiroler Unternehmen -und jene die es werden wollen- zu den Dienstleistungen

Mehr

Voraussetzungen für handwerkliche Tätigkeiten in Deutschland

Voraussetzungen für handwerkliche Tätigkeiten in Deutschland Voraussetzungen für handwerkliche Tätigkeiten in Deutschland Deutsch-Niederländisches Wirtschaftsforum Mönchengladbach, 18.11.2015 Marie-Theres Sobik Handwerkskammer Düsseldorf Handwerkliche Tätigkeiten

Mehr

Webinar: Ausländische Subunternehmer beauftragen

Webinar: Ausländische Subunternehmer beauftragen Title of the presentation Date Webinar: Ausländische Subunternehmer beauftragen 05.02.2014 1 Title of the presentation Date Wer ist online und wie läuft das Webinar ab? Carmen Coupé Anette Groschupp Carmen

Mehr

Einige ausländische Arbeitnehmer unterliegen nicht den deutschen Rechtsvorschriften. Dies sind insbesondere ausländische Arbeitnehmer,

Einige ausländische Arbeitnehmer unterliegen nicht den deutschen Rechtsvorschriften. Dies sind insbesondere ausländische Arbeitnehmer, TK Lexikon Steuern Ausländische Arbeitnehmer Sozialversicherung 1 Beschäftigung in Deutschland HI726593 HI7621248 Jeder in Deutschland beschäftigte ausländische Arbeitnehmer unterliegt grundsätzlich dem

Mehr

Merkblatt zum Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach 9 Handwerksordnung (HwO)

Merkblatt zum Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach 9 Handwerksordnung (HwO) Merkblatt zum Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach 9 Handwerksordnung (HwO) Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über

Mehr

I. Mindestlohn. Rechtsgrundlage für den Mindestlohn ist das Arbeitnehmer-Entsendegesetz

I. Mindestlohn. Rechtsgrundlage für den Mindestlohn ist das Arbeitnehmer-Entsendegesetz 1. Geltungsbereich der Mindestlöhne I. Mindestlohn 1. Geltungsbereich der Mindestlöhne Rechtsgrundlage für den Mindestlohn ist das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) 1 ). Danach finden in Rechts- und

Mehr

Das Urlaubsverfahren. - Entsendung auf Baustellen in Deutschland -

Das Urlaubsverfahren. - Entsendung auf Baustellen in Deutschland - Das Urlaubsverfahren - Entsendung auf Baustellen in Deutschland - Übersicht 1. Vorstellung von SOKA-BAU 2. Zweck des Urlaubsverfahrens 3. Rechtliche Grundlagen 4. Urlaubsverfahren 5. Monatsmeldungen 6.

Mehr

Leitfaden für das Baugewerbe deutsch

Leitfaden für das Baugewerbe deutsch Leitfaden für das Baugewerbe deutsch Orientierungshilfe für europäische Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Deutschen Baugewerbe Impressum: Leitfaden für das Baugewerbe - Eine rechtliche Orientierungshilfe

Mehr

Bezeichnung des zulassungspflichtigen Handwerks bzw. der beabsichtigen Tätigkeit. 1 Erlernter Beruf Dauer der Lehrzeit (von/bis)

Bezeichnung des zulassungspflichtigen Handwerks bzw. der beabsichtigen Tätigkeit. 1 Erlernter Beruf Dauer der Lehrzeit (von/bis) Handwerkskammer Freiburg Bismarckallee 6 79098 Freiburg A N T R A G auf Ausübungsberechtigung (AÜB) zur Eintragung in die Handwerksrolle für das selbständige Ausüben eines Handwerks nach 7b Handwerksordnung

Mehr

Kurzfristige Handwerkstätigkeit in Österreich (bis zu sechs Monaten)

Kurzfristige Handwerkstätigkeit in Österreich (bis zu sechs Monaten) Kurzfristige Handwerkstätigkeit in Österreich (bis zu sechs Monaten) A. Gewerbeberechtigung Nach den europarechtlichen Grundfreiheiten und insbesondere der Dienstleistungsfreiheit sind deutsche und österreichische

Mehr

Meldeformular für Schwarzarbeit und Illegale Beschäftigung Eine Information der Bayerischen Baugewerbeverbände

Meldeformular für Schwarzarbeit und Illegale Beschäftigung Eine Information der Bayerischen Baugewerbeverbände Bavariaring 31 80336 München Tel.: 089 / 7679-0 Fax: 089 / 768562 info@lbb-bayern.de www.lbb-bayern.de Meldeformular für Schwarzarbeit und Illegale Beschäftigung Eine Information der Bayerischen Baugewerbeverbände

Mehr

Bauleistungen Schweizer Firmen in Deutschland

Bauleistungen Schweizer Firmen in Deutschland Bauleistungen Schweizer Firmen in Deutschland Arbeitsgenehmigung Dauert die Tätigkeit weniger als 90 Kalendertage im Jahr, benötigen Schweizer Staatsangehörige keine Arbeitsgenehmigung. Nehmen die Arbeiten

Mehr

INFO. Ingenieurgesetz (IngG) von Baden-Württemberg

INFO. Ingenieurgesetz (IngG) von Baden-Württemberg F:\_MERKBLÄTTER_\01_Regelwerke\M002_Ingenieurgesetz IngG-BW_2009-12-24.docx INFO Merkblatt Nr. 002 Stand: Dezember 2009 Ingenieurgesetz (IngG) von Baden-Württemberg Inhalt: Seite gültig ab 1... 2 01.01.1994

Mehr

ready to go Info über erforderliche Nachweise für rechtskonforme Unternehmen

ready to go Info über erforderliche Nachweise für rechtskonforme Unternehmen ready to go Info über erforderliche Nachweise für rechtskonforme Unternehmen www.wolff-mueller.de Wir zählen auf sie Sehr geehrter Baupartner, kaum ein Markt ist so stark im Wandel begriffen und so voller

Mehr

Mindestlohn Selbstauskunft - e-kurier.net Ausland

Mindestlohn Selbstauskunft - e-kurier.net Ausland Mindestlohn Selbstauskunft - e-kurier.net Ausland Nach 16 Meldepflicht des Mindestlohngesetzes sind Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, die Arbeitnehmer(innen) unter anderem im Speditions-, Transport- und/oder

Mehr

Saisonarbeitskraefte.de Ltd alle Angaben ohne Gewähr!

Saisonarbeitskraefte.de Ltd  alle Angaben ohne Gewähr! Saisonarbeitskraefte.de Ltd Änderungen im Europäischen Sozialversicherungsrecht zum 1.5.2010 Auswirkungen der neuen EU-Verordnungen auf den Status von Saisonarbeitskräften und Saisonunternehmern EU-Verordnung

Mehr

Artikel 12 VO (EG) Nr. 883/2004

Artikel 12 VO (EG) Nr. 883/2004 Artikel 12 Nr. 883/2004 Sonderregelung (1) Eine Person, die in einem Mitgliedstaat für Rechnung eines Arbeitgebers, der gewöhnlich dort tätig ist, eine Beschäftigung ausübt und die von diesem Arbeitgeber

Mehr

Entsendung von Mitarbeitern nach Luxemburg SEO Revision 01

Entsendung von Mitarbeitern nach Luxemburg SEO Revision 01 Siège social 2, rue Pierre d Aspelt L-1142 Luxembourg Centrale de Vianden 2, rue de l Energie L-9463 Stolzembourg Tél (+352) 2827-1 Fax (+352) 2827-4400 E-mail ReceptionVia@seo.lu www.seo.lu Entsendung

Mehr

Scheinbar selbständig!? - Rechtliche Gefahren auf der Baustelle bei Beauftragung von Ein-Mann-Subunternehmen

Scheinbar selbständig!? - Rechtliche Gefahren auf der Baustelle bei Beauftragung von Ein-Mann-Subunternehmen Scheinbar selbständig!? - Rechtliche Gefahren auf der Baustelle bei Beauftragung von Ein-Mann-Subunternehmen Referent: RA Fritz-Marius Sybrecht Geschäftsführer des Innungsverbandes des Dachdeckerhandwerks

Mehr

Hinweise zum Antrag auf Erteilung einer Meldebestätigung

Hinweise zum Antrag auf Erteilung einer Meldebestätigung Hinweise zum Antrag auf Erteilung einer Meldebestätigung nach 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Handwerksordnung (HwO) i.v.m. EU/EWR-Handwerk-Verordnung (EU/EWR HwV) Staatsangehörige der EU/EWR Staaten sowie der Schweiz

Mehr

ARBEITSMARKTZULASSUNG. Arbeitsgenehmigungsverfahren-EU

ARBEITSMARKTZULASSUNG. Arbeitsgenehmigungsverfahren-EU ARBEITSMARKTZULASSUNG Arbeitsgenehmigungsverfahren-EU Information zum Arbeitsgenehmigungsverfahren-EU Information zum Arbeitsgenehmigungsverfahren-EU für bulgarische, rumänische und kroatische Staatsangehörige

Mehr

Praktika für Flüchtlinge Folgende Praktika können Sie als Unternehmen mit Flüchtlingen durchführen:

Praktika für Flüchtlinge Folgende Praktika können Sie als Unternehmen mit Flüchtlingen durchführen: Monatlich sind mindestens zu zahlen: Einstiegsqualifizierung (EQ) > 216 Euro Vergütung, > 108 Euro Sozialversicherungsbeiträge. Beide Beiträge von der Arbeitsagentur refinanziert werden. Es steht Ihnen

Mehr

Tarifvertrag. zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. (TV Mindestlohn) vom 3.

Tarifvertrag. zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. (TV Mindestlohn) vom 3. Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) vom 3. November 2017 Zwischen dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.v., Kronenstraße

Mehr

10.01 International Arbeitnehmer im Ausland und ihre Angehörigen

10.01 International Arbeitnehmer im Ausland und ihre Angehörigen 10.01 International Arbeitnehmer im Ausland und ihre Angehörigen Stand am 1. Januar 2016 Korrigenda Randziffern 5, 9, 14, 15, 18 5 Welches ist das massgebende Sozialversicherungssystem bei Erwerbstätigkeit

Mehr

Hinweise zum Antrag auf Erteilung einer Meldebestätigung

Hinweise zum Antrag auf Erteilung einer Meldebestätigung Hinweise zum Antrag auf Erteilung einer Meldebestätigung nach 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Handwerksordnung (HwO) i.v.m. EU/EWR-Handwerk-Verordnung (EU/EWR HwV) Staatsangehörige der EU/EWR Staaten sowie der Schweiz

Mehr

Selbständig in den Gesundheitshandwerken

Selbständig in den Gesundheitshandwerken Selbständig in den Gesundheitshandwerken Welche Möglichkeiten bzw. welche Rechtsgrundlagen gibt es (Normen ohne weitere Angabe sind solche der Handwerksordnung) Assessor Karl Fährmann, Handwerkskammer

Mehr

Abschnitt 1 Eintragung in die Handwerksrolle. EU/EWRHwV. Ausfertigungsdatum: Vollzitat:

Abschnitt 1 Eintragung in die Handwerksrolle. EU/EWRHwV. Ausfertigungsdatum: Vollzitat: Verordnung über die für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz geltenden Voraussetzungen

Mehr

Wie werde ich öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?

Wie werde ich öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger? Wie werde ich öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger? Bockenheimer Landstraße 21 60325 Frankfurt Telefon: 069 97172-0 Telefax: 069 97172-199 Internet: www.hwk-rhein-main.de E-Mail: info@hwk-rhein-main.de

Mehr

Ausübungsberechtigung nach 7b Handwerksordnung

Ausübungsberechtigung nach 7b Handwerksordnung Antrag auf Erteilung einer Ausübungsberechtigung (HwO) i.d.f. vom 01.01.2004 (BGBl. I, S. 2933), zuletzt geändert am 24.12.2003 (BGBl. I, S. 2933 ff), zur selbständigen Ausübung des -Handwerks Haben Sie

Mehr

Wie werde ich öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?

Wie werde ich öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger? Wie werde ich öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger? Bockenheimer Landstraße 21 60325 Frankfurt Telefon: 069 97172-0 Telefax: 069 97172-199 Internet: www.hwk-rhein-main.de E-Mail: info@hwk-rhein-main.de

Mehr

Rechtliche Regelungen der Organisation des Bäcker- und Konditorenhandwerks

Rechtliche Regelungen der Organisation des Bäcker- und Konditorenhandwerks Rechtliche Regelungen der Organisation des Bäcker- und Konditorenhandwerks 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Rechtliche Regelungen der Organisation des Bäcker- und Konditorenhandwerks Aktenzeichen: Abschluss

Mehr

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Die wichtigsten Änderungen im Überblick Die wichtigsten Änderungen im Überblick Wir möchten Sie umfassend informieren. Deshalb arbeiten wir derzeit an der Neuauflage dieser Broschüre. Die wichtigsten Änderungen zu den Sozialkassenverfahren,

Mehr

Gutachten. Entsendung Mitarbeiter/Arbeitnehmer nach Italien

Gutachten. Entsendung Mitarbeiter/Arbeitnehmer nach Italien Gutachten Entsendung Mitarbeiter/Arbeitnehmer nach Italien Definition Der Arbeitgeber (Entsender, ital.: distaccante) stellt im eigenen Interesse einen oder mehrere Arbeitnehmer für einen definierten Zeitraum

Mehr

Besteuerung von Expatriates und unselbständig Beschäftigten in Rumänien. Cluj-Napoca 14. Oktober 2014

Besteuerung von Expatriates und unselbständig Beschäftigten in Rumänien. Cluj-Napoca 14. Oktober 2014 Besteuerung von Expatriates und unselbständig Beschäftigten in Rumänien Cluj-Napoca 14. Oktober 2014 Referent: Sorana Celina CERNEA - Steuerberaterin & Wirtschaftsprüferin Ansässigkeit einer natürlichen

Mehr

Artikel 12 VO (EG) Nr. 883/2004

Artikel 12 VO (EG) Nr. 883/2004 Artikel 12 VO (EG) Nr. 883/2004 Sonderregelung (1) Eine Person, die in einem Mitgliedstaat für Rechnung eines Arbeitgebers, der gewöhnlich dort tätig ist, eine Beschäftigung ausübt und die von diesem Arbeitgeber

Mehr

fair Sie arbeiten im Baugewerbe und werden nach Deutschland entsandt welche Rechte haben Sie? Deutsch

fair Sie arbeiten im Baugewerbe und werden nach Deutschland entsandt welche Rechte haben Sie? Deutsch Deutsch fair Arbeitnehmerfre Arbeitnehmerfreizügigkeit sozial, gerecht und aktiv Sie arbeiten im Baugewerbe und werden nach Deutschland entsandt welche Rechte haben Sie? Was ist eine Entsendung? Sie gelten

Mehr

Arbeitnehmer wohnt in Tschechien und übt in Deutschland eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus

Arbeitnehmer wohnt in Tschechien und übt in Deutschland eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus TK Lexikon Grenzüberschreitende Beschäftigung Tschechien Sozialversicherung 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung HI7585774 HI7586057 Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich

Mehr

Merkblatt für Arbeitgeber zur. Beschäftigung zwischen. Deutschland und Frankreich in der Großregion

Merkblatt für Arbeitgeber zur. Beschäftigung zwischen. Deutschland und Frankreich in der Großregion Merkblatt für Arbeitgeber zur A1-Bescheinigung Grenzüberschreitende bei Beschäftigung zwischen Berufsausbildung Deutschland und Frankreich in der Großregion 1. Was ist die A1-Bescheinigung? Der Vordruck

Mehr

Merkblatt. zu Beschäftigung von Arbeitskräften aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten nach dem bzw

Merkblatt. zu Beschäftigung von Arbeitskräften aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten nach dem bzw Merkblatt zu Beschäftigung von Arbeitskräften aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten nach dem 30.04.2011 bzw. 31.12.2011 1 Mit 01.05.2004 sind folgende Staaten der EU beigetreten: Estland, Lettland, Litauen,

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle Handwerkskammer Bremen Ansgaritorstr. 24 28195 Bremen Antrags-Nr. Ich beantrage eine Ausnahmebewilligung nach 8 oder

Mehr

GRENZENLOSE AUSBEUTUNG ODER FAIRE MOBILITÄT?

GRENZENLOSE AUSBEUTUNG ODER FAIRE MOBILITÄT? Arbeitnehmerfreizügigkeit sozial, gerecht und aktiv GRENZENLOSE AUSBEUTUNG ODER FAIRE MOBILITÄT? BILDUNGSMODULE ZUR EUROPÄISCHEN ARBEITSMIGRATION 1 DGB BILDUNGSWERK B U N D ERGÄNZUNGSMATERIAL PRÄSENTATION

Mehr

Wir machen Sie darauf aufmerksam:

Wir machen Sie darauf aufmerksam: Wir machen Sie darauf aufmerksam: Wenn sie im Rahmen einer Schischule eines anderen Mitgliedstaates oder als selbständige Schilehrerin/selbständiger Schilehrer in Vorarlberg nur vorübergehend (nicht mehr

Mehr

März 2017 Lohn & Personal

März 2017 Lohn & Personal März 2017 Lohn & Personal Sonderserie - Gesetzlicher Mindestlohn In Deutschland ist ab dem 01.01.2015 ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von brutto EUR 8,50 je Zeitstunde in Kraft getreten.

Mehr

Änderungen ab Januar 2014 ganz einfach zum Heraustrennen!

Änderungen ab Januar 2014 ganz einfach zum Heraustrennen! Tarifverträge Änderungen ab Januar 2014 ganz einfach zum Heraustrennen! Ab 1. Januar 2014 gibt es Änderungen im Rahmentarifvertrag sowie im Tarifvertrag Mindestlohn und im Tarifvertrag Ergänzungsbeihilfe.

Mehr

Lohnsteuer (LSt) in Deutschland

Lohnsteuer (LSt) in Deutschland Lohnsteuer (LSt) in Deutschland LSt ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Steuerschuldner ist der Arbeitnehmer ( 38 Abs. 2 EStG). Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer einzubehalten ( 38 Abs. 3 EStG).

Mehr

GRÜNDUNGSFORMALITÄTEN

GRÜNDUNGSFORMALITÄTEN GRÜNDUNGSFORMALITÄTEN Inhalt Der Gewerbetreibende 4-6 Anlaufstellen für Gewerbetreibende 8-15 Erlaubnispflichtige Gewerbe 17-18 Reisegewerbe 20-22 Sonstige Fragen vor einer Gewerbeanmeldung 24-26 Zusammenfassung

Mehr

Bezeichnung des zulassungspflichtigen Handwerks bzw. der beabsichtigen Tätigkeit. 1 Erlernter Beruf Dauer der Lehrzeit (von/bis)

Bezeichnung des zulassungspflichtigen Handwerks bzw. der beabsichtigen Tätigkeit. 1 Erlernter Beruf Dauer der Lehrzeit (von/bis) Handwerkskammer Freiburg Bismarckallee 6 79098 Freiburg A N T R A G auf Ausübungsberechtigung (AÜB) zur Eintragung in die Handwerksrolle für das selbständige Ausüben eines Handwerks nach 7a Handwerksordnung

Mehr

Nach den internationalen Besteuerungsregelungen der DBA steht Deutschland regelmäßig kein Besteuerungsrecht zu, wenn

Nach den internationalen Besteuerungsregelungen der DBA steht Deutschland regelmäßig kein Besteuerungsrecht zu, wenn TK Lexikon Sozialversicherung Ausländische Arbeitnehmer Lohnsteuer 1 Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht 1.1 Wohnsitz im Inland HI726592 HI2330389 HI7390145 Für den Lohnsteuerabzug ist die Nationalität

Mehr

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Handwerkskammer des Saarlandes Fachstellung für die Anerkennung beruflicher Qualifikationen und Leistungen Hohenzollernstraße 47-49 66117 Saarbrücken Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Hinweise:

Mehr

Arbeitnehmer-Entsendegesetz: AEntG

Arbeitnehmer-Entsendegesetz: AEntG Beck`sche Kommentare zum Arbeitsrecht 24 Arbeitnehmer-Entsendegesetz: AEntG Kommentar von Wolfgang Koberski, Gregor Asshoff, Dieter Hold, Peter Roggendorff 2., neubearbeitete Auflage Arbeitnehmer-Entsendegesetz:

Mehr

Lohn- und Sozialdumping- Bekämpfungsgesetz (LSD-BG)

Lohn- und Sozialdumping- Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) wichtigste Neuerungen für die Transportbranche 16.02.2017 Dr. Markus Papst, CVA Steuerberater Morre & Papst Wirtschaftstreuhand und Steuerberatungs OG Gesetzliche Grundlagen LSD-BG/ Zielsetzungen, BGBl

Mehr

Internationale Kompetenzen stärken Auslandsaufenthalte für Auszubildende!

Internationale Kompetenzen stärken Auslandsaufenthalte für Auszubildende! Stand: Februar 2016 Internationale Kompetenzen stärken Auslandsaufenthalte für Auszubildende! Auszubildende können während ihrer Ausbildung bis zu einem Viertel der Ausbildungsdauer ins Ausland gehen.

Mehr

Internationale Kompetenzen stärken Auslandsaufenthalte für Auszubildende!

Internationale Kompetenzen stärken Auslandsaufenthalte für Auszubildende! Stand: Mai 2017 Internationale Kompetenzen stärken Auslandsaufenthalte für Auszubildende! Auszubildende können während ihrer Ausbildung bis zu einem Viertel der Ausbildungsdauer ins Ausland gehen. Das

Mehr

Anerkennung von Ausbildungsnachweisen bzw. beruflichen Qualifikationen

Anerkennung von Ausbildungsnachweisen bzw. beruflichen Qualifikationen Anerkennung von Ausbildungsnachweisen bzw. beruflichen Qualifikationen im Rahmen der Gewerbeordnung freie Gewerbe -> es ist kein Befähigungsnachweis erforderlich einheitliche Bundesliste der freien Gewerbe:

Mehr

Hinweise zum Antrag auf Erteilung einer Ausübungsberechtigung nach 7b Handwerksordnung (HwO)

Hinweise zum Antrag auf Erteilung einer Ausübungsberechtigung nach 7b Handwerksordnung (HwO) Hinweise zum Antrag auf Erteilung einer Ausübungsberechtigung nach 7b Handwerksordnung (HwO) Einen Antrag auf Erteilung einer Ausübungsberechtigung für zulassungspflichtige Handwerke mit Ausnahme der sogenannten

Mehr

Saisonarbeitskräfte aus Bulgarien

Saisonarbeitskräfte aus Bulgarien Am 01.01.2007 ist Bulgarien der Europäischen Union beitreten. Damit wird sich in vielen Fällen auch die sozialversicherungsrechtliche Situation der in Bulgarien wohnenden Personen, die eine Saisonarbeit

Mehr

Dieses Verzeichnis soll einen Überblick über die für das sächsische Handwerk relevanten allgemeinverbindlichen Tarifverträge geben.

Dieses Verzeichnis soll einen Überblick über die für das sächsische Handwerk relevanten allgemeinverbindlichen Tarifverträge geben. Information Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge mit Relevanz für Mitgliedsbetriebe der Handwerkskammer zu Leipzig (Tarifvertrag = TV allgemeinverbindlich = av in der Fassung

Mehr

Teilnahme an den Sozialkassen- verfahren der Bauwirtschaft

Teilnahme an den Sozialkassen- verfahren der Bauwirtschaft www.soka-bau.de Teilnahme an den Sozialkassen- verfahren der Bauwirtschaft Kurzinformation für Betriebe im Tarifgebiet Ost Sehr geehrte Damen und Herren, mit der vorliegenden Kurzinformation möchten wir

Mehr

Scheinselbständigkeit im Fokus der Sozialversicherung

Scheinselbständigkeit im Fokus der Sozialversicherung Scheinselbständigkeit im Fokus der Sozialversicherung Veranstaltungsorte: 2. Mai 2016 in München 3. Mai 2016 in Nürnberg Krankenkassen-Betriebswirt Bernd Dondrup Referent, Bochum Landesverband der steuerberatenden

Mehr

er sich seit fünf Jahren mit Aufenthaltstitel im Bundesgebiet aufhält,

er sich seit fünf Jahren mit Aufenthaltstitel im Bundesgebiet aufhält, 9a Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU (1) Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. 9 Abs. 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. Soweit dieses Gesetz nichts anderes regelt,

Mehr

Missbrauch von Werkverträgen was tun?

Missbrauch von Werkverträgen was tun? Missbrauch von Werkverträgen was tun? Ein Schlaglicht auf die rechtlichen und politischen Handlungsmöglichkeiten Susanne Uhl, DGB S-H Nordwest, 29. November 2014 Problem Werkvertrag Status geklärt? Leiharbeit

Mehr

Merkblatt zur Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach 8 HwO

Merkblatt zur Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach 8 HwO Merkblatt zur Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach 8 HwO Die Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß 8 Handwerksordnung kommt in Betracht, wenn Ihnen die Ablegung der Meisterprüfung unzumutbar ist

Mehr

Einstellung von Angestellten und Arbeitern im Kommunaldienst

Einstellung von Angestellten und Arbeitern im Kommunaldienst Einstellung von Angestellten und Arbeitern im Kommunaldienst von Manfred Rothbrust Abteilungsleiter beim Kommunalen Arbeitgeberverband Bayern Vierte, überarbeitete Auflage, 1995 JOSEF MOLL VERLAG STUTTGART

Mehr

Praktika für Flüchtlinge Folgende Praktika können Sie als Unternehmen mit Flüchtlingen durchführen:

Praktika für Flüchtlinge Folgende Praktika können Sie als Unternehmen mit Flüchtlingen durchführen: Monatlich sind mindestens zu zahlen: Einstiegsqualifizierung (EQ) > 216 Euro Vergütung, > 108 Euro Sozialversicherungsbeiträge. Beide Beiträge von der Arbeitsagentur refinanziert werden. Es steht Ihnen

Mehr

Merkblatt zur Erteilung einer Ausübungsberechtigung nach 7b HwO (sog. Altgesellenregelung)

Merkblatt zur Erteilung einer Ausübungsberechtigung nach 7b HwO (sog. Altgesellenregelung) Merkblatt zur Erteilung einer Ausübungsberechtigung nach 7b HwO (sog. Altgesellenregelung) Seit dem 1.1.2004 ist die Erteilung einer Ausübungsberechtigung gemäß 7b HwO (Handwerksordnung) zur Eintragung

Mehr

Antrag auf Eintragung

Antrag auf Eintragung Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle bzw. in das Verzeichnis der Inhaber von Betrieben zulassungsfreier Handwerke oder handwerksähnlicher Gewerbe 1. Rechtsform Einzelunternehmen Personengesellschaft

Mehr

Das Urlaubsverfahren. - Entsendung auf Baustellen in Deutschland -

Das Urlaubsverfahren. - Entsendung auf Baustellen in Deutschland - Das Urlaubsverfahren - Entsendung auf Baustellen in Deutschland - Vorstellung von SOKA-BAU Das Urlaubsverfahren der deutschen Bauwirtschaft wird von der Urlaubsund Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft

Mehr

SITZUNG DES AUSSCHUSSES WIRTSCHAFTSPOLITIK 8. September 2015

SITZUNG DES AUSSCHUSSES WIRTSCHAFTSPOLITIK 8. September 2015 SITZUNG DES AUSSCHUSSES WIRTSCHAFTSPOLITIK 8. September 2015 Standortpolitik Ausschuss Wirtschaftspolitik 8. September 2015 TOP 1: Begrüßung Standortpolitik Ausschuss Wirtschaftspolitik 8. September 2015

Mehr

Information für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Information für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Information für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ARBEITSMARKTZULASSUNG Arbeitsmarktzulassung 1. Information für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Seit 1. Mai 2011 ist innerhalb der Bundesagentur für Arbeit (BA)

Mehr

Leitfaden. zur Arbeitnehmerfreizügigkeit ab Mai 2011

Leitfaden. zur Arbeitnehmerfreizügigkeit ab Mai 2011 Leitfaden zur Arbeitnehmerfreizügigkeit ab Mai 2011 April 2011 Inhaltsverzeichnis Seite A Einleitung 3 B Grenzüberschreitende Erbringung von Bauleistungen 5 I. Bisherige Rechtslage bis zum 30.04.2011 5

Mehr

Au-pair-Info für deutsche Gastfamilien

Au-pair-Info für deutsche Gastfamilien Au-pair-Info für deutsche Gastfamilien 1. Allgemeines 2. Anwerbung und Vermittlung von Au pair 3. Vergütung für die Vermittlung 4. Zustimmungs- /Arbeitsgenehmigungsverfahren 5. Alter des Au pair Stand

Mehr

Billiglohn wegen EU-Osterweiterung?

Billiglohn wegen EU-Osterweiterung? Billiglohn wegen EU-Osterweiterung? Statement Dr. Hans-Peter UHL Donnerstag, 11. August, 19 Uhr Hofbräuhaus, Münchner Zimmer 5 Grundfreiheiten der EU: Warenverkehrsfreiheit Arbeitnehmerfreizügigkeit Niederlassungsfreiheit

Mehr

RICHTIG selbständig machen!

RICHTIG selbständig machen! RICHTIG selbständig machen! Der Gewerbetreibende Der Gewerbetreibende Ein Gewerbe betreibt jeder der eine Tätigkeit ausübt, die Selbständig auf Gewinnerzielung gerichtet und nicht sozial unwertig ist sowie

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 823.211.1 Jahrgang 2017 Nr. 364 ausgegeben am 15. Dezember 2017 Verordnung vom 12. Dezember 2017 über die Abänderung der Entsendeverordnung Aufgrund von Art. 4 Abs.

Mehr

Titel I Allgemeine Bestimmungen. Übersetzung 1

Titel I Allgemeine Bestimmungen. Übersetzung 1 Übersetzung 1 Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Östlich des Uruguay über soziale Sicherheit Abgeschlossen am 19. Februar

Mehr

Werner Vith und Jürgen Walbrühl Steuerberater Meckenheim/Alfter

Werner Vith und Jürgen Walbrühl Steuerberater Meckenheim/Alfter Werner Vith und Jürgen Walbrühl Steuerberater Meckenheim/Alfter ERFASSUNGBOGEN FÜR GERINGFÜGIG BESCHÄFTIGTE Arbeitgeber: Vorname: Nachname: Geburtsname: Anschrift: PLZ: Ort: Straße: Haus-Nr.: Identifikationsnummer:

Mehr

Unterrichtungsnachweis und Sachkundeprüfung

Unterrichtungsnachweis und Sachkundeprüfung MERKBLATT Bewachungsgewerbe Unterrichtungsnachweis und Sachkundeprüfung Stand: 03/2015 Ansprechpartner: Nora Mehlhorn Tel.: +49 371 6900-1350 Fax: +49 371 6900-1333 E-Mail: nora.mehlhorn@chemnitz.ihk.de

Mehr

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Hinweise: Ihre Angaben sind aufgrund der Vorschriften des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) für die Entscheidung über den Antrag erforderlich. Sollten

Mehr

MERKBLATT DER GESETZLICHE MINDESTLOHN. Auswirkungen für die Baubetriebe

MERKBLATT DER GESETZLICHE MINDESTLOHN. Auswirkungen für die Baubetriebe MERKBLATT DER GESETZLICHE MINDESTLOHN Auswirkungen für die Baubetriebe Januar 2015 Ab dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland erstmals ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn. Jeder Arbeitnehmer hat dann

Mehr

Antragsrückgabe bitte an:

Antragsrückgabe bitte an: Antragsrückgabe bitte an: Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main Geschäftsbereich Recht Handwerksrolle Bockenheimer Landstraße 21 60325 Frankfurt am Main Ansprechpartner: A K Katja Eisenberg Telefon: (0

Mehr

Unterrichtungsnachweis und Sachkundeprüfung

Unterrichtungsnachweis und Sachkundeprüfung MERKBLATT Bewachungsgewerbe Unterrichtungsnachweis und Sachkundeprüfung Stand: 12/2016 Ansprechpartner: Julian Kohl Tel.: +49 371 6900-1350 Fax: +49 371 6900-1333 E-Mail: julian.kohl@chemnitz.ihk.de Yvonne

Mehr

Der Europäische Berufsausweis

Der Europäische Berufsausweis EBA Der Europäische Berufsausweis Elektronisches Verfahren für die Anerkennung von Berufsqualifikationen Europäische Union ) EBA Der Europäische Berufsausweis (EBA) Der Europäische Berufsausweis (EBA)

Mehr

M e r k b l a t t. Die Befugnis zur Aufnahme oder Ausübung eines reglementierten Berufs für Absolventen einer Hochschulausbildung wird erteilt für:

M e r k b l a t t. Die Befugnis zur Aufnahme oder Ausübung eines reglementierten Berufs für Absolventen einer Hochschulausbildung wird erteilt für: Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst M e r k b l a t t Im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst erfolgt die Bewertung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Ausbildungsnachweisen

Mehr

Dienstleistungserbringung und Mitarbeiterentsendung nach Deutschland

Dienstleistungserbringung und Mitarbeiterentsendung nach Deutschland Dienstleistungserbringung und Mitarbeiterentsendung nach Deutschland Schwerpunkt: Handwerksleistungen, Bau- und Baunebengewerbe Bearbeitet von Robert Steiner 1. Auflage 2010. Buch. 216 S. Kartoniert ISBN

Mehr

Praktika für Flüchtlinge Folgende Praktika und weitere Maßnahmen können Sie als Unternehmen mit Flüchtlingen durchführen:

Praktika für Flüchtlinge Folgende Praktika und weitere Maßnahmen können Sie als Unternehmen mit Flüchtlingen durchführen: Einstiegsqualifizierung (EQ) Es ist eine angemessene Vergütung vorgesehen. Anteile der Vergütung (bis zu 231 Euro monatlich) der Sozialversicherung (116 Euro monatlich) von der Arbeitsagentur refinanziert

Mehr

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/8030. Beschlussempfehlung. Hannover, den

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/8030. Beschlussempfehlung. Hannover, den Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/8030 Beschlussempfehlung Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung Hannover, den 10.05.2017 Entwurf eines

Mehr

Beschäftigung und selbstständige Tätigkeit in verschiedenen Mitgliedsstaaten 1)

Beschäftigung und selbstständige Tätigkeit in verschiedenen Mitgliedsstaaten 1) GKV-Spitzenverband Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland Postfach 20 04 64 53134 Bonn Beschäftigung und selbstständige Tätigkeit in verschiedenen Mitgliedsstaaten 1) Sehr geehrte Damen

Mehr

INFORMATION zur Eintragung in die Handwerksrolle für zulassungspflichtige Handwerke der Anlage A

INFORMATION zur Eintragung in die Handwerksrolle für zulassungspflichtige Handwerke der Anlage A INFORMATION zur Eintragung in die Handwerksrolle für zulassungspflichtige Handwerke der Anlage A Die Eintragung eines zulassungspflichtigen Handwerks der Anlage A der Handwerksordnung in die Handwerksrolle

Mehr

Was tun, wenn der Zoll kommt?

Was tun, wenn der Zoll kommt? Was tun, wenn der Zoll kommt? 1 Gliederung 1. Zielsetzung / Aufgaben 2. regionale Zuständigkeiten 3. fachliche Zuständigkeiten 4. Befugnisse im Prüfungs- und Ermittlungsverfahren 5. Pflichten / Sanktionen

Mehr

Rechtliche Voraussetzungen zur Beschäftigung von Asylbewerbern

Rechtliche Voraussetzungen zur Beschäftigung von Asylbewerbern Rechtliche Voraussetzungen zur Beschäftigung von Asylbewerbern Beachtung rechtlicher Vorschriften bei der Beschäftigung von Asylsuchenden und Asylbewerbern Ennepe-Ruhr-Kreis, Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr,

Mehr

Arbeitsmarktzulassungsverfahren

Arbeitsmarktzulassungsverfahren Information der Bundesagentur für Arbeit Susanne Witt, April 2015 BildrahmenBild einfügen: Menüreiter: Bild/Logo einfügen > Bild für Titelfolie auswählen Logo für die Besonderen Dienststellen und RDn:

Mehr

SOZIALKASSE DES BERLINER BAUGEWERBES Lückstraße 72/73, 10317 Berlin, Telefon 030 51539-0, Telefax 030 51539-100 http://www.sozialkasse-berlin.

SOZIALKASSE DES BERLINER BAUGEWERBES Lückstraße 72/73, 10317 Berlin, Telefon 030 51539-0, Telefax 030 51539-100 http://www.sozialkasse-berlin. SOZIALKASSE DES BERLINER BAUGEWERBES Lückstraße 72/73, 10317 Berlin, Telefon 030 51539-0, Telefax 030 51539-100 http://www.sozialkasse-berlin.de Rundschreiben Nr. 01/2015 An alle Betriebe des Baugewerbes

Mehr

Rentenversicherungspflicht für selbstständige Handwerker. Ratgeber Handwerk / Sozialrecht

Rentenversicherungspflicht für selbstständige Handwerker. Ratgeber Handwerk / Sozialrecht Rentenversicherungspflicht für selbstständige Handwerker Ratgeber Handwerk / Sozialrecht Welche selbstständig tätigen Handwerker sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert? Selbstständig

Mehr

Flüchtlinge beschäftigen. - wie geht das?

Flüchtlinge beschäftigen. - wie geht das? Flüchtlinge beschäftigen - wie geht das? 1 Rechtliche Grundlagen Aufenthaltsgesetz Asylgesetz Beschäftigungsverordnung 2 Ablauf eines Asylverfahrens Einreise in das Bundesgebiet Meldung als Asylsuchender

Mehr

Merkblatt zur Eintragung in das Installateurverzeichnis Strom Stand: 11. März 2009

Merkblatt zur Eintragung in das Installateurverzeichnis Strom Stand: 11. März 2009 Merkblatt zur Eintragung in das Installateurverzeichnis Strom Stand: 11. März 2009 Herausgeber: Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.v. VBEW Lenkungsausschuss Energienetze und Regulierung

Mehr

Urlaub für gewerbliche Arbeitnehmer bei Entsendung auf Baustellen in Deutschland Informationen für Arbeitnehmer

Urlaub für gewerbliche Arbeitnehmer bei Entsendung auf Baustellen in Deutschland Informationen für Arbeitnehmer www.soka-bau.de Urlaub für gewerbliche Arbeitnehmer bei Entsendung auf Baustellen in Deutschland DE Informationen für Arbeitnehmer Inhalt Einleitung...3 Urlaubs-Tarifverträg.e des deutschen Baug.ewerbes...3

Mehr

Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG)

Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG) Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG) (Steuerung der Zuwanderung) Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft

Mehr