DIN Datum: 2016 März
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- Astrid Gärtner
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1 Datum: 2016 März DIN VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Dämm- und Brandschutzarbeiten an technischen Anlagen German construction contract procedures (VOB) Part C: General technical specifications in construction contracts (ATV) Insulation of service installations Cahier des charges allemand pour des travaux de bâtiment (VOB) Partie C: Clauses techniques générales pour l exécution des travaux de bâtiment (ATV) Travaux d'isolation pour des installations techniques Ersatz für DIN 18421: Dokument-Typ: Norm Dokument-Untertyp: Dokumentstufe: Dokumentsprache: D STD Version 2.5a
2 Inhalt Seite 0 Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung Geltungsbereich Stoffe, Bauteile Ausführung Nebenleistungen, Besondere Leistungen Abrechnung Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung Diese Hinweise ergänzen die ATV DIN Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art, Abschnitt 0. Die Beachtung dieser Hinweise ist Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung gemäß 7, 7 EG beziehungsweise 7 VS VOB/A. Die Hinweise werden nicht Vertragsbestandteil. In der Leistungsbeschreibung sind nach den Erfordernissen des Einzelfalls insbesondere anzugeben: 0.1 Angaben zur Baustelle Lage der Anlagenteile, an denen Dämmungen anzubringen oder Brandschutzarbeiten auszuführen sind, getrennt nach z. B. Höhe über Arbeitsboden, Geschossen Art, Lage, Maße und Ausbildung sowie Termine des Auf- und Abbaus von bauseitigen Gerüsten. 3
3 0.2 Angaben zur Ausführung Art, Maße und Stoffe der zu dämmenden Anlagenteile, z. B. Werkstoffnummern, und deren Korrosionsschutz, sowie der Anlagenteile, an denen Brandschutzarbeiten auszuführen sind Art, Dicke und Qualität der Dämmstoffe nach DIN 4140 Dämmarbeiten an betriebstechnischen Anlagen in der Industrie und in der technischen Gebäudeausrüstung Ausführung von Wärme- und Kältedämmungen Art, Maße, Stoffe und Konstruktionen der Ummantelungen und für Brandschutzmaßnahmen Besondere Stoffeigenschaften, z. B. Brandverhalten, Hydrophobierung, Silikonfreiheit, Chloridionengehalt, Gehalt an anorganischen Salzen Anforderungen an Dämm- und Brandschutzsysteme hinsichtlich des Brand-, Schall-, Wärme-, Kälte-, Feuchte- und Strahlenschutzes. Feuerwiderstandsklasse nach den Normen der Reihe DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen und Normen der Reihe DIN EN Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten Schutz der Dämmung gegen mechanische und andere äußere Einwirkungen. Anforderungen aus Windlasten, aus Störfall- und Brandschutzkonzepten en, die für die Beurteilung und Ausführung der Dämmungen erforderlich sind, z. B. Betriebs- und Umgebungstemperatur sowie Temperaturen bei Betriebsstörungen Bereiche mit Einschränkungen und Erschwernissen, z. B. beengte Arbeitsräume, Unterschreitung der Mindestabstände nach DIN Ausführungseinschränkungen wie Unzulässigkeit von Schweißarbeiten, Bohrungen und direktem metallischen Kontakt mit dem Objekt sowie Gewichtsbeschränkungen für Dämm- und Brandschutzsysteme Betriebsweise nach DIN 4140, z. B. gleitend, unterbrochen oder mit Wechseltemperaturen Besondere physikalische und chemische Beanspruchungen, denen Stoffe und Bauteile nach dem Einbau ausgesetzt sind, z. B. durch Vibrationen, angreifende Wässer, Böden und Gase Ausführungsvorschriften des Auftraggebers Bei Dämmungen: Anzahl, Art, Lage und Maße von Abflachungen, Aufdoppelungen für Flansche von Luftleitungen, Aufdoppelungen für Halterungen, 4
4 Ausschnitten, Blenden, Rosetten, Bogen, Deckeln, Einsätzen, Endstellenausbildungen von Ummantelungen und Brandschutzbekleidungen, z. B. Stoßkappen, Hauben, Hosenstücken, Kappen, Knicken, konischen Bogen, Konussen, Kreisringen, Manteleinschnürungen, Passstücken, Regenabweisern, Stirnseiten, Stutzen, Tragkonstruktionen, Trennungen der Ummantelungen und Brandschutzbekleidungen, Übergangsstücken, Anschlüssen an angrenzende Bauteile (Boden, Decke, Wand) für Bekleidungen, Einzelstrecken < 2 m Länge, z. B bei Brandschutzarbeiten, Einzelflächen < 5 m 2, z. B bei Brandschutzarbeiten Bei Brandschutzmaßnahmen: Anzahl, Art, Lage und Maße der zu schützenden Bauteile, der zu schließenden Aussparungen sowie der Einbauteile, Abhängungen und Sonderkonstruktionen Anzahl, Art, Lage, Maße und Ausbildung von Abschlüssen und von Anschlüssen an angrenzende Bauteile Schutz von Bau- oder Anlagenteilen, Einrichtungsgegenständen und dergleichen Vorgezogenes oder nachträgliches Herstellen von Teilen der Leistung. 5
5 0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV Wenn andere als die in dieser ATV vorgesehenen Regelungen getroffen werden sollen, sind diese in der Leistungsbeschreibung eindeutig und im Einzelnen anzugeben. 0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen Keine ergänzende Regelung zur ATV DIN 18299, Abschnitt Abrechnungseinheiten Im Leistungsverzeichnis sind die Abrechnungseinheiten, getrennt nach Stoffarten, Schichtdicken und Arten der Ummantelung, wie folgt vorzusehen: Längenmaß (m), getrennt nach Durchmesser, Umfang oder Querschnittsform, für Dämmstoffschichten und Ummantelungen an Rohrleitungen und Abhängungen, Abschirmungen von Heiz- und Kühlzonen für Begleitheizungen und Begleitkühlungen oder für Kompensatoren, Füllungen der Fugenräume zwischen Durchdringungen, Einbauteilen und dergleichen und angrenzenden Öffnungsleibungen, z. B. zwischen Brandschutzklappen und Leibungen, Brandschutzsysteme an Leitungen und Luftleitungen, Aufdoppelungen für Flansche von Luftleitungen Flächenmaß (m 2 ), getrennt nach Anlagenart, Maßen und Abrechnungsgruppen nach Tabelle 1 für Dämmstoffschichten und Ummantelungen an ebenen Flächen, geraden Luftleitungen, Bogen und sonstigen Formstücken an Luftleitungen, Apparaten, Behältern, Kolonnen und Tanks, Sammlern und Verteilern, Abschirmungen von Heiz- und Kühlzonen für Begleitheizungen und Begleitkühlungen oder für Kompensatoren, Kappen und Hauben mit einer Oberfläche > 1 m 2, Brandabschottungen mit einer Fläche > 1 m 2. 6
6 Tabelle 1 Abrechnungsgruppen für eckige Luftleitungen und deren Formteile, z. B. Endböden, Abschlussdeckel, Trennbleche und Überlappungen, Passstücke, Leitbleche (Luftlenkeinrichtungen) Lfd. Nr. Luftleitungen Formteile größte Kantenlänge des Querschnitts ohne Dämmung Abrechnungsgruppen mm 1 L 1 F 1 bis L 2 F 2 über 500 bis L 3 F 3 über bis L 4 F 4 über bis L 5 F 5 über Raummaß (m 3 ), getrennt nach Anlagenart und Maßen, für Schaum-, Schütt-, Stopf- und Brandschutzdämmungen in Schlitzen, Schächten und Rohrführungskanälen, sowie in Hohlräumen an Apparaten, Behältern, Kolonnen und Tanks Anzahl (Stück), getrennt nach Durchmessern, Längen, Umfängen, Bogenradien oder Bogenwinkeln sowie sonstigen den Leistungsaufwand beeinflussenden Faktoren, z. B. besondere Querschnittsformen von Anschlüssen oder Durchdringungen, unter verschiedenen Winkeln abgehende Stutzen für Abflachungen, Aufdopplungen für Flansche an Luftleitungen, Aufdoppelungen bei Halterungen, Ausschnitte, Blenden, Rosetten, Bogen, Deckel, Einsätze, Brandschutzelemente, z. B. Revisionsklappen, Durchführungen, Brandschutzmanschetten je Wand- und Deckenseite, Endstellenausbildungen von Ummantelungen und Bekleidungen, z. B. Stoßkappen, 7
7 Hosenstücke, Kappen und Hauben mit einer Oberfläche bis 1 m 2, Knicke, konische Bogen, Konusse, Kreisringe, Manteleinschnürungen, Passstücke, Regenabweiser, Stirnseiten, Stutzen, Tragkonstruktionen, Trennungen der Ummantelung und Brandschutzbekleidungen, Übergangsstücke, Anschlüsse an angrenzende Bauteile (Boden, Decke, Wand) für Bekleidungen, Brandabschottungen mit einer Fläche < 1 m 2 differenziert nach Einzelgrößen, z. B. 0,01 m 2, > 0,01 m 2 0,025 m 2, > 0,025 m 2 0,05 m 2, > 0,05 m 2 0,075 m 2, > 0,075 m 2 0,1 m 2, > 0,1 m 2 0,25 m 2, > 0,25 m 2 0,5 m 2, > 0,5 m 2 0,75 m 2, > 0,75 m 2 < 1,00 m 2. 1 Geltungsbereich 1.1 Die ATV DIN Dämm- und Brandschutzarbeiten an technischen Anlagen gilt für Dämm- und Brandschutzarbeiten an Produktions- und Verteilungsanlagen der Industrie und der Technischen Gebäudeausrüstung, z. B. an Apparaten, Behältern, Kolonnen, Tanks, Dampferzeugern, Rohrleitungen, raumlufttechnischen Anlagen, Heizungs-, Klima- sowie Kalt- und Warmwasseranlagen, Dämm- und Brandschutzarbeiten in Kühl- und Klimaräumen, 8
8 Brandschutzarbeiten an Elektro- und Entrauchungsanlagen sowie Brandschutzarbeiten für Abschottungen bei Decken- und Wandöffnungen. 1.2 Die ATV DIN gilt nicht für Dämm- und Brandschutzarbeiten an Gebäuden und Bauwerken sowie im Kontrollbereich von Kernkraftwerken. 1.3 Ergänzend gilt die ATV DIN Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art, Abschnitte 1 bis 5. Bei Widersprüchen gehen die Regelungen der ATV DIN vor. 2 Stoffe, Bauteile Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 2, gilt: 2.1 Für die gebräuchlichsten Stoffe und Bauteile sind die DIN-Normen und weitere Anforderungen nachstehend aufgeführt. DIN 4140 Dämmarbeiten an betriebstechnischen Anlagen in der Industrie und in der technischen Gebäudeausrüstung Ausführung von Wärme- und Kältedämmungen Normen der Reihe DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen Normen der Reihe DIN EN Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten 2.2 Die Wärmeleitfähigkeit mit der Mitteltemperatur als Bezugstemperatur und die Rohdichte der Dämmstoffe müssen auf Verlangen des Auftraggebers durch ein Prüfzeugnis einer geeigneten Prüfstelle nachgewiesen werden. 3 Ausführung Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 3, gilt: 3.1 Dämmarbeiten sind nach DIN 4140 auszuführen. 3.2 Brandschutzkonstruktionen sind gemäß ihrem Verwendbarkeitsnachweis auszuführen. 3.3 Als Bedenken nach 4 Abs. 3 VOB/B können insbesondere in Betracht kommen: 9
9 fehlende Voraussetzungen nach DIN 4140 oder zur Einhaltung der Bestimmungen des Verwendbarkeitsnachweises, z. B. bei Leitungsdurchführungen, bei denen die erforderlichen Abstände der Abhängungen nach dem Verwendbarkeitsnachweis der Brandabschottung nicht eingehalten sind. 3.4 Bei ungeeigneten en, die sich aus der Witterung oder dem Raumklima ergeben, z. B. Temperaturen unter 10 C bei Ortschaumarbeiten, sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber besondere Maßnahmen zu ergreifen. Sollten hierfür Leistungen erforderlich werden, sind diese Besondere Leistungen (siehe Abschnitt 4.2.4). 3.5 Die Ausführung des Dämmsystems erfolgt konturfolgend, d. h. die Außenfläche der Dämmung kann nur so eben sein, wie die Oberfläche des Objektes. Sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber Ausgleichsarbeiten zu ergreifen, sind dies Besondere Leistungen (siehe Abschnitt ). 4 Nebenleistungen, Besondere Leistungen 4.1 Nebenleistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.1, insbesondere: Reinigen des Untergrundes, ausgenommen Leistungen nach Abschnitt Schutz von Bau- und Anlagenteilen vor Verunreinigungen und Beschädigungen während der Dämm- oder Brandschutzarbeiten durch loses Abdecken, Abhängen oder Umwickeln, ausgenommen Schutzmaßnahmen nach Abschnitt Fertigstellen von Dämm- oder Brandschutzsystemen in mehreren Arbeitsgängen zur Ermöglichung von Arbeiten anderer Unternehmer, soweit die eigenen Leistungen im Zuge gleichartiger Dämm- oder Brandschutzarbeiten kontinuierlich erbracht werden können. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, handelt es sich um Besondere Leistungen nach Abschnitt Auf- Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten für eigene Leistungen, sofern die zu bearbeitende Fläche nicht höher als 3,50 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes liegt Ausgleichen abgestufter oder geneigter Standflächen von Gerüsten bis zu 40 cm Höhenunterschied, z. B. über Treppen oder Rampen Vorlegen vorgefertigter Muster. 10
10 4.1.7 Zusammenstellungen der Produkt-/Sicherheitsdatenblätter der verwendeten Produkte Kopien der vorgeschriebenen Prüf- und Herstellerbescheinigungen, Verwendbarkeitsnachweise, Fachunternehmererklärungen. 4.2 Besondere Leistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.2, z. B.: Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen, wenn der Auftraggeber Räume, die leicht verschließbar gemacht werden können, nicht zur Verfügung stellt Schutz vor ungeeigneten en, die sich aus der Witterung oder dem Raumklima ergeben, nach Abschnitt 3.4, z. B. Einhausen oder Beheizen von Anlagen während der Ausführung der Dämm- oder Brandschutzarbeiten Reinigen des Untergrundes von grober Verschmutzung, z. B. Gipsreste, Mörtelreste, Farbreste, Öl, soweit diese nicht durch den Auftragnehmer verursacht wurde Besonderer Schutz von Bau- und Anlagenteilen sowie Einrichtungsgegenständen, z. B. Abkleben von Fenstern, Türen, Böden, Belägen, Treppen, Hölzern, Dachflächen, oberflächenfertigen Teilen, staubdichtes Abkleben von empfindlichen Einrichtungen und technischen Geräten, Staubschutzwände, Notdächer, Auslegen von Hartfaserplatten oder Bautenschutzfolien ab 0,2 mm Dicke Nachträgliches Aufbringen von Teilen der Dämmung, z. B. über Schweißnähten, an provisorischen Aufhängungen und Auflagern, soweit dies nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist Fertigstellen von Dämm- oder Brandschutzsystemen in mehreren Arbeitsgängen zur Ermöglichung von Arbeiten anderer Unternehmer, soweit die eigenen Leistungen nicht im Zuge gleichartiger Dämm- oder Brandschutzarbeiten kontinuierlich erbracht werden können (siehe Abschnitt 4.1.3) Bei Dämmungen das Herstellen und Anbringen von Halterungen für Tragkonstruktionen, Konstruktionen oder Befestigungen für Ummantelungen an Kanälen, die nicht allseitig ummantelt werden, Berührungsschutz, 11
11 Ummantelungen mit weder kreisrundem noch eckigem Querschnitt, Trennungen, soweit sie aus technischen Gründen erforderlich sind, z. B. bei Durchdringungen oder Einbauerschwernissen, trichterförmigen Ausbildungen des oberen Kreisringes einschließlich der Nähte als Doppelfalz oder Zahnradwellprofil, Kappenstützen, Manteleinschnürungen und Kreisringen Leistungen für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz, wenn die Mindestabstände nach DIN 4140 nicht eingehalten sind Erstellen bauphysikalischer und statischer Nachweise Funktions-, Bezeichnungs- und Hinweisschilder Erstellen von Dokumentationen, die über die Leistungen von und hinausgehen Auf-, Um- und Abbau sowie Vorhalten von Gerüsten für Leistungen anderer Unternehmer Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten für eigene Leistungen, sofern die zu bearbeitende Fläche höher als 3,50 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes liegt Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten mit abgestufter oder geneigter Standfläche, z. B. über Treppen oder Rampen, sofern ein Ausgleich von mehr als 40 cm erforderlich ist Herstellen und Anbringen bzw. Einbauen von Mustern, Musterflächen, Musterkonstruktionen Ausgleichen von Abweichungen zum bekleidenden Bauteil, wenn das Dämmsystem nicht konturfolgend ausgeführt werden soll. 5 Abrechnung Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 5, gilt: 5.1 Allgemeines Der Ermittlung der Leistung gleichgültig, ob sie nach Zeichnung oder nach Aufmaß erfolgt sind die Maße der hergestellten: 12
12 Dämmstoffschichten, Ummantelungen, Brandschutzbeschichtungen, Brandschutzbekleidungen, Abschirmungen von Heiz- und Kühlzonen für Begleitheizungen und Begleitkühlungen oder für Kompensatoren, Kappen und Hauben zugrunde zu legen Zur Leistungsermittlung sind die vereinfachenden Regeln, wie Übermessungsregeln und Einzelreglungen anzuwenden. 5.2 Ermittlung der Maße/Mengen Wird die Leistung aus Zeichnungen ermittelt, dürfen Stücklisten hinzugezogen werden Längen sind in Achsrichtung in der jeweils größten ausgeführten Länge zu messen, z. B. bei Rohrleitungen und runden Kanälen über den Außenbogen, bei eckigen Kanälen über die Außenkante, bei Konussen über die Länge der größten Mantellinie, bei Fugenfüllungen, z. B an Brandschutzklappen entlang der Leibung Bei Endstellen wird die Länge z. B. der Rohrdämmung einschließlich ihrer Ummantelung bis zur Mitte des Flanschenpaares, an geschweißten Einbauten bis zur Schweißstelle gemessen Bei Abrechnung nach Längenmaß wird bei konischen Rohren die halbe Länge jeweils den Maßen und Dämmstoffdicken oder Ummantelungsumfängen der anschließenden Rohre zugeordnet Bei Rohrbündeln, deren Rohre einzeln gedämmt sind, wird die Dämmung jedes einzelnen Rohres gerechnet, die gemeinsame Ummantelung wird einmal gerechnet. Gleiches gilt für Brandschutzbekleidungen Bei Rohrbündeln, deren Rohre nicht einzeln gedämmt sind, wird die Dämmung des Rohrbündels und die gemeinsame Ummantelung gerechnet. Gleiches gilt für Brandschutzbekleidungen Bei Abrechnung nach Flächenmaß wird bei Außendämmungen nach der größten Oberfläche der fertigen Ummantelung oder Dämmung gerechnet. Bei 13
13 Innendämmungen wird die Fläche vor Aufbringen der Dämmstoffe zugrunde gelegt. Gleiches gilt für Brandschutzbekleidungen Dämmstoffschichten, Ummantelungen und Brandschutzbekleidungen an Kanälen werden mit den Maßen der äußeren Oberfläche der fertigen Ummantelung oder Dämmung gerechnet. Die Oberfläche der Dämmstoffschichten, Ummantelungen und Brandschutzbekleidungen von Kanalbogen und sonstigen Formstücken an Kanälen wird aus dem größten Umfang und der größten Länge ermittelt Die Flächen kreisrunder Stirnseiten ohne deren zylindrische Teile werden wie folgt ermittelt: Ebene Stirnseite: A = 0,079 6 U 2 Stirnseite in Trichterform (h : d a 1 : 10): A = 0,082 U 2 Flachgewölbte Stirnseite in Kalottenform (d a 10 m): A = 0,082 U 2 Flachgewölbte Stirnseite in Kalottenform (d a > 10 m): A = 0,079 6 U 2 + 3,14 h 2 Hochgewölbte Stirnseite in Halbkugelform: A = 0,159 1 U 2 Hochgewölbte Stirnseite in Zeppelinform: A = 0,109 U 2 Dabei ist A Fläche der Stirnseite (m 2 ) d a äußerer Durchmesser der Stirnseite (m) U äußerer Umfang der Stirnseite (m) h Höhe des Trichters oder der Kalotte (m) 5.3 Übermessungsregeln Übermessen werden: Bei der Abrechnung nach Längenmaß: Unterbrechungen der Dämmstoffschichten, Ummantelungen und Brandschutzbekleidungen mit Einzellängen 300 mm, z. B. durch Wände, Decken, Stahlträger und andere Konstruktionsteile, Unterbrechungen der Dämmstoffschichten, Ummantelungen und Brandschutzbekleidungen mit Einzellängen 300 mm durch Einbauten, z. B. Pumpen, Absperrungen, Ventile, Flansch-, Schraub- und Schweißverbindungen. 14
14 5.3.2 Bei der Abrechnung nach Flächenmaß: Aussparungen und Ausschnitte über 0,5 m 2 Einzelfläche 1), Ausschnitte, die erst bei oder nach der Montage ausgearbeitet werden können, unabhängig von ihrer Größe, Durchdringungen bei Brandabschottungen, Flansche an raumlufttechnischen Kanälen Bei Abrechnung nach Raummaß: Volumen von Rohren mit einem äußeren Durchmesser von mehr 12 cm oder bei sonstigen Leitungen mit einem Querschnitt von 125 cm 2. Durchdringungen bei Brandabschottungen Übermessen werden: Abflachungen, Halterungen, Ausschnitte, Blenden/Rosetten, Bogen, Deckel, Einsätze, Hosenstücke, Knicke, konische Bogen, Konusse, 1) 0,5 m 2 Einzelfläche entspricht einem Quadrat mit 70 cm Seitenlänge und einem Kreis mit einem Durchmesser von 80 cm. 15
15 Kreisringe, Manteleinschnürungen, Passstücke, Regenabweiser, Stutzen, Tragkonstruktionen, Trennungen der Ummantelungen und Brandschutzbekleidungen, Übergangsstücke. 5.4 Einzelregelungen Dämmstoffschichten mit Ummantelungen Bei Dämmstoffschichten mit Ummantelungen werden die Maße der Ummantelung gerechnet Gesondert gerechnet Unabhängig davon, ob sie übermessen werden, werden gesondert gerechnet: Abflachungen, Halterungen, Aufdoppelungen, Ausschnitte, Blenden, Rosetten, Bogen, Deckel Einsätze, Endstellenausbildungen von Ummantelungen und Bekleidungen, z. B. Stoßkappen, Hosenstücke, Knicke, 16
16 konische Bogen, Konusse, Kreisringe, Manteleinschnürungen, Passstücke, Regenabweiser, Stirnseiten, Stutzen, Tragkonstruktionen, Trennungen der Ummantelungen und Brandschutzbekleidungen, Übergangsstücke, Anschlüsse an angrenzende Bauteile (Boden, Decke, Wand) für Bekleidungen Kappen Bei Flanschenkappen gehören zwei Ausschnitte zur Leistung. Bei Armaturenkappen gehören drei Ausschnitte zur Leistung. Jeder weitere Ausschnitt wird gesondert gerechnet Luftleitungen und selbstständige Brandschutzkanäle Formteile nach Tabelle 2 sowie Formteile der Abrechnungsgruppen F 1 bis F 5 nach Tabelle 1 (siehe Abschnitt 0.5.1) mit einer ermittelten Oberfläche von < 1 m 2 ohne Dämmung werden mit 1 m 2 gerechnet, Formteile mit Kurzzeichen SR nur bei einer Länge 500 mm. Zur Ermittlung von Umfang und Länge sind die Formeln der Tabelle 2 anzuwenden. 17
17 Tabelle 2 -- Luftleitungen und deren Formteile, größte Umfänge, größte Längen und Flächen inklusive Dämmung Tabelle 2 Lüftungsleitungen und deren Formteile, größte Umfänge, größte Längen und Flächen inklusive Dämmung 1 Größter Umfang Maße in Millimeter Größte Länge bis bzw. Ø Größea) b) b) Lüftungsleitung L bei Passlängen: Benennung Kurzzeichen Darstellung, Maße Lfd. Nr. Lüftungsleitung in Trapezform TL 2 ((Dämmung reches Maßlinien entfernen)) ((Dämmung rechtes BildBild an an Maßlinien entfernen)) 4 5 a) b) Stutzen, rund SR Übergangsstutzen SU Lüftungsleitungsteil LT 3 Für Lüftungsleitungen L (l > 900) gelten die Abrechnungsgruppen L, für alle anderen Bauteile der Abrechnungsgruppen F 1 bis F 5 der Tabelle 1. Sind für max und max mehrere Rechenformeln angegeben, so sind für die Berechnung der Oberfläche die Formeln anzuwenden, die die größten Maße für und ergeben. (( alle Fußnoten kommen an das Ende der Tabelle)
18 Tabelle 2 (fortgesetzt) Lfd. Nr. Benennung Kurzzeichen Größe a) Darstellung, Maße Größter Umfang b) Maße in Millimeter Größte Länge bis bzw. Ø b) 6 Bogen, symmetrisch BS 7 Bogenübergang BA a) b) c) 8 Winkel (Knie), symmetrisch WS c) Für Lüftungsleitungen L (l > 900) gelten die Abrechnungsgruppen L, für alle anderen Bauteile der Abrechnungsgruppen F 1 bis F 5 der Tabelle 1. Sind für max und max mehrere Rechenformeln angegeben, so sind für die Berechnung der Oberfläche die Formeln anzuwenden, die die größten Maße für und ergeben. Wenn nicht besonders angegeben.
19 Lfd. Nr. 9 Benennung Kurzzeichen Größe a) Winkel- (Knie-), übergang WA c) Tabelle 2 (fortgesetzt) Darstellung, Maße Maße in Millimeter Größter Umfang Größte Länge bis bzw. Ø b) b) 10 d) Übergang, symmetrisch US 11 d) Übergang, symmertrisch UA a) b) c) d) Für Lüftungsleitungen L (l > 900) gelten die Abrechnungsgruppen L, für alle anderen Bauteile der Abrechnungsgruppen F 1 bis F 5 der Tabelle 1. Sind für max und max mehrere Rechenformeln angegeben, so sind für die Berechnung der Oberfläche die Formeln anzuwenden, die die größten Maße für und ergeben. Wenn nicht besonders angegeben. Der Koordinatenmittelpunkt liegt immer in der rechten oberen Ecke des linken Querschnitts. Beim Ergebnis der Vergleichsbedingungen sind die errechneten Werte ohne Vorzeichen zu verwenden.
20 Lfd. Nr. Benennung Kurzzeichen Größe a) Tabelle 2 (fortgesetzt) Darstellung, Maße Größter Umfang b) Maße in Millimeter Größte Länge bis bzw. Ø b) 12 d) Rohrübergang symmetrisch RS 13 d) Rohrübergang, asymmetrisch RA a) b) d) 14 d) Etage, symmetrisch ES Für Lüftungsleitungen L (l > 900) gelten die Abrechnungsgruppen L, für alle anderen Bauteile der Abrechnungsgruppen F 1 bis F 5 der Tabelle 1. Sind für max und max mehrere Rechenformeln angegeben, so sind für die Berechnung der Oberfläche die Formeln anzuwenden, die die größten Maße für und ergeben. Der Koordinatenmittelpunkt liegt immer in der rechten oberen Ecke des linken Querschnitts. Beim Ergebnis der Vergleichsbedingungen sind die errechneten Werte ohne Vorzeichen zu verwenden.
21 Lfd. Nr. Benennung Kurzzeichen Größe a) Tabelle 2 (fortgesetzt) Darstellung, Maße Größter Umfang b) Maße in Millimeter Größte Länge bis bzw. Ø b) 15 d) Etagenübergang EA a) durgehendes Teil 16 T-Stück, oben gerade TG a) abzweigendes Teil a) b) d) Die Oberflächen aus a) und b) werden addiert. Für Lüftungsleitungen L (l > 900) gelten die Abrechnungsgruppen L, für alle anderen Bauteile der Abrechnungsgruppen F 1 bis F 5 der Tabelle 1. Sind für max und max mehrere Rechenformeln angegeben, so sind für die Berechnung der Oberfläche die Formeln anzuwenden, die die größten Maße für und ergeben. Der Koordinatenmittelpunkt liegt immer in der rechten oberen Ecke des linken Querschnitts. Beim Ergebnis der Vergleichsbedingungen sind die errechneten Werte ohne Vorzeichen zu verwenden.
22 Lfd. Nr. Benennung Kurzzeichen Größe a) Tabelle 2 (fortgesetzt) Darstellung, Maße Größter Umfang b) a) durgehendes Teil Maße in Millimeter Größte Länge bis bzw. Ø b) 17 T-Stück, oben schräg TA a) abzweigendes Teil Die Oberflächen aus a) und b) werden addiert. 18 d) Hosenstück HS Flanschhöhe a) b) d) Für Lüftungsleitungen L (l > 900) gelten die Abrechnungsgruppen L, für alle anderen Bauteile der Abrechnungsgruppen F 1 bis F 5 der Tabelle 1. Sind für max und max mehrere Rechenformeln angegeben, so sind für die Berechnung der Oberfläche die Formeln anzuwenden, die die größten Maße für und ergeben. Der Koordinatenmittelpunkt liegt immer in der rechten oberen Ecke des linken Querschnitts. Beim Ergebnis der Vergleichsbedingungen sind die errechneten Werte ohne Vorzeichen zu verwenden.
23 Lfd. Nr. Benennung Kurzzeichen Größe a) Tabelle 2 (fortgesetzt) Darstellung, Maße Maße in Millimeter Flächenmaß 19 Boden BO Sonder-Formteil SO Formteile, die sich aufgrund ihrer Bauform nicht in die Tabelle einreihen lassen. Die Oberfläche ist in Anlehnung an vorstehenden Formeln zu ermitteln. Schiebestutzen, Luftdurchlassstutzen, Luftdurchlasskästen, Ausschnitte für Luftdurchlässe, Öffnungen und Deckel für technische und hygienische Arbeiten in Lüftungsleitungssystemen. Die Abrechnung ist nach Anzahl (Stück) vorzunehmen. a) Für Lüftungsleitungen L (l > 900) gelten die Abrechnungsgruppen L, für alle anderen Bauteile der Abrechnungsgruppen F 1 bis F 5 der Tabelle 1.
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