Leitfaden für die Erstellung einer Baustellenordnung
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- Klaudia Glöckner
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1 Leitfaden für die Erstellung einer Baustellenordnung Eine Praxishilfe von Offensive Gutes Bauen Plenum, Dipl.-Ing. Andreas Heiland, Ergänzungen: Stephan Gabriel
2 Musterbaustellenordnung der BG BAU wurde Anfang 2011 zurückgezogen Kritik von Herrn Strampe (ehemaliger Vorsitzende des ASGB) Überarbeitung war überfällig Erfordernis war umstritten Zielgruppen Mitgliedsbetriebe / Versicherte der BG BAU Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 2
3 Wozu soll eine Baustellenordnung gut sein? Ein nebeneinander und nacheinander Tätigwerden vieler Baubetriebe erfordert ein hohes Maß an Absprachen und Informationsaustausch. Organisation und Kommunikation Fahrzeugverkehr, Anlieferung und Abtransport Verkehrswege Baustromversorgung Ordnung und Sauberkeit, Abfallbeseitigung Notfallmanagement (Erste Hilfe, Brandschutz) Tragepflicht von PSA Besucher Nachunternehmer Passantenschutz... Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 5
4 Wozu soll eine Baustellenordnung gut sein? Firmenübergreifende Regelungen zum Verhalten und zur Zusammenarbeit für alle Beteiligten des Bauvorhabens fördern einen störungsfreien Bauablauf. Baustellenordnung = Hausordnung für die Baustelle Impuls zur Planung und Regelung Informationen dazu bereitstellen: Informationsquelle für Baustelleneinweisungen (Bauherr) Informationsquelle für baustellenbezogene Unterweisungen (Unternehmer) Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 6
5 Konzept der Handlungshilfe Überarbeitung der alten Musterbaustellenordnung? keine Mustertexte, sondern Leitfaden (alte) Mustertexte wurden häufig unreflektiert und unangepasst für neues BV übernommen Ersteller muss entscheiden, welche Punkte relevant sind Ziel = passgenaue Baustellenordnung bezogen auf Baustelle und Wünsche des Bauherrn Wer pflegt die Mustertexte? (durch Arbeitsgruppe nicht leistbar) Zielgruppe des Leitfadens = Bauherr und seine Unterstützer Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 7
6 Aufbau und Anwendung des Leitfadens z. B. Kapitel 3 Allgemeine Regelungen sowie Vorgaben des Bauherrn Arbeitszeit Zeiten für An- und Abtransporte Nachunternehmer, Weitervergabe von Aufträgen Besucher, baustellenfremde Personen Benutzungspflicht von PSA Ordnung und Sauberkeit... Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 8
7 Aufbau und Anwendung des Leitfadens Arbeitszeit Problemstellung Lärmschutz für Anwohner, Anforderungen der Baustellenlogistik oder andere Randbedingungen können die möglichen Ausführungszeiten der Bauarbeiten beschränken. Lösungsvorschläge regelmäßige werktägliche Arbeitszeit für die Baustelle festlegen Regelungen zum Arbeiten an Sonn- und Feiertagen für die Baustelle treffen Regelungen für Ausnahmen von der werktäglichen Arbeitszeit treffen, z. B. Information, Erlaubnis Verbinden mit Zugangskontrolle zur Baustelle dringender erledigt, kein im Bauvertrag regeln Koordinierungshinweis gemäß SiGePlan Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 9
8 Aufbau und Anwendung des Leitfadens Arbeitszeit Lösung regelmäßige werktägliche Arbeitszeit für die Baustelle festlegen Regelungen zum Arbeiten an Sonn- und Feiertagen für die Baustelle treffen Regelungen für Ausnahmen von der werktäglichen Arbeitszeit treffen, z. B. Information, Erlaubnis Verbinden mit Zugangskontrolle zur Baustelle Beispieltext für Baustellenordnung: Grundsätzlich gilt eine werktägliche Rahmenarbeitszeit von 6:00 bis 20:00 Uhr. Abweichungen hiervon sind mit der Bauleitung abzustimmen. X dringender erledigt, kein im Bauvertrag regeln Koordinierungshinweis gemäß SiGePlan Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 10
9 Erdbaumaschinen Problemstellung Ein Aufhalten unbefugter Personen im Fahr- und Schwenkbereich (Gefahrbereich) von Erdbaumaschinen, z. B. Bagger, Radlader, soll vermieden werden. Lösungsvorschläge Regelung, dass Personen den Gefahrbereich von Erdbaumaschinen grundsätzlich nicht betreten dürfen, Festlegung, dass Personen im Sichtbereich des Maschinenführers Warnwesten tragen müssen Hinweis Regelungen, die nur den Betreiber von Erdbaumaschinen betreffen, sollten vertraglich mit diesem geregelt werden und nicht innerhalb der Baustellenordnung, z.b.: - Ausstattung von Erdbaumaschinen mit Sichteinschränkungen mit Kamera-Monitor-Systemen - Abschalten oder Schutz gegen unbeabsichtigtes Berühren von elektrischen Freileitungen im Arbeitsbereich der Erdbaumaschine -... dringender erledigt, kein Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 11 X X im Bauvertrag regeln X Koordinierungshinweis gemäß SiGePlan
10 Baustellenordnung und SiGePlan Baustellenordnung Vertragsbestandteil starr, unflexibel Problem Soll der beschreibende Teil des SiGePlans in die Baustellenordnung integriert werden? Pro Regelungen, die fast alle Beteiligten betreffen Thema für Baustellenordnung 1 Thema an 2 Stellen nicht anwenderfreundlich Contra Kompromiss SiGePlan Hinweise des SiGeKo dynamisch, ist anzupassen Baustellenordnung kann SiGePlan ergänzen, jedoch nicht ersetzen Beschränkung auf wesentliche Punkte, und diese Punkte kenntlich machen Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 12
11 Baustellenordnung und Bauvertrag Baustellenordnung = freiwillige Unterlage des Bauherrn Baustellenordnung = verbindliche Regelungen des Bauherrn planungsrelevante Regelungen müssen geplant werden kostenrelevante Regelungen müssen vor Angebotsabgabe bekannt sein kostenrelevante Regelungen in Leistungsbeschreibungen und Bauverträge einfügen Baustellenordnung kein eigenes Instrument des SiGeKo, aber Informationsmittel Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 13
12 Ausblick 1. Verabschiedung des Leitfadens vom Plenum OGB 2. Druck einer Printversion 3. anschließend Internetversion Erstellen einer To-Do-Liste () gemäß Ampel Hinweis auf Praxishilfen der Partner von OGB Erstellen einer Ergebnisliste durch Markieren der ausgewählten Lösungsvorschläge Auflistung, was im Bauvertrag zu regeln ist Kennzeichnung, welche Punkte als Ergänzung zum SiGePlan gelten dringender erledigt, kein im Bauvertrag regeln Koordinierungshinweis gemäß SiGePlan Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 14
13 Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 15
14 Aufbau und Anwendung des Leitfadens Arbeitszeit Problemstellung Lärmschutz für Anwohner, Anforderungen der Baustellenlogistik oder andere Randbedingungen können die möglichen Ausführungszeiten der Bauarbeiten beschränken. Lösungsvorschläge regelmäßige werktägliche Arbeitszeit für die Baustelle festlegen Regelungen zum Arbeiten an Sonn- und Feiertagen für die Baustelle treffen Regelungen für Ausnahmen von der werktäglichen Arbeitszeit treffen, z. B. Information, Erlaubnis Verbinden mit Zugangskontrolle zur Baustelle dringender erledigt, kein im Bauvertrag regeln Koordinierungshinweis gemäß SiGePlan Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 16
15 Erdbaumaschinen Problemstellung Ein Aufhalten unbefugter Personen im Fahr- und Schwenkbereich (Gefahrbereich) von Erdbaumaschinen, z. B. Bagger, Radlader, soll vermieden werden. Lösungsvorschläge Regelung, dass Personen den Gefahrbereich von Erdbaumaschinen grundsätzlich nicht betreten dürfen, Festlegung, dass Personen im Sichtbereich des Maschinenführers Warnwesten tragen müssen Hinweis Regelungen, die nur den Betreiber von Erdbaumaschinen betreffen, sollten vertraglich mit diesem geregelt werden und nicht innerhalb der Baustellenordnung, z.b.: - Ausstattung von Erdbaumaschinen mit Sichteinschränkungen mit Kamera-Monitor-Systemen - Abschalten oder Schutz gegen unbeabsichtigtes Berühren von elektrischen Freileitungen im Arbeitsbereich der Erdbaumaschine -... dringender erledigt, kein Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 17 X X im Bauvertrag regeln X Koordinierungshinweis gemäß SiGePlan
16 Baustellenordnung und Gefährdungsbeurteilung GB ist kein Thema für BO! Einfordern aller GB durch SiGeKo ist problematisch: Was macht der Bauherr/Koordinator mit mangelhaften GB? aufgrund seines Expertenwissens müsste er reagieren Garant für korrekte und vollständige GB außerdem falsche Meinung, dass SiGeKo = Baustelle-SiFa, wird verstärkt Kontrolle GB nicht Aufgabe des SiGeKo oder Bauherrn Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 18
17 Schutz vor Bränden Problemstellung Zusätzlich zur Verpflichtung jedes Auftragnehmers, den Schutz vor Bränden bei der Ausführung seiner Arbeiten zu gewährleisten, können konkrete Vorgaben seitens des Bauherrn die Wirksamkeit des Schutzes vor Bränden auf einer Baustelle deutlich erhöhen. Lösungsvorschläge Beschreiben, wie Brände vermieden werden sollen und wie sich Personen im Brandfall zu verhalten haben (Fluchtwege, Sammelplätze) Hinweis auf bauseits bereitgestellte Feuerlöscher (z. B. im Bereich der Baucontainer, der Lagerplätze oder in Treppenhäusern) Festlegen und Beschreiben von Maßnahmen zum Schutz vor Bränden bei Arbeiten mit erhöhter Brandgefahr (z. B. schweißtechnische Arbeiten in brandgefährdeten Bereichen, Freigabe-Verfahren) Hinweis auf Brandschutzordnung für die Baustelle (alternativ für die genannten Punkte) dringender X erledigt, kein X im Bauvertrag regeln X Koordinierungshinweis gemäß SiGePlan Hinweis Bei einem Freigabe-Verfahren handelt es sich in der Regel um... Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 19
18 Baustromversorgung Problemstellung Eine bedarfsgerechte Bereitstellung und geordnete Nutzung der Baustromversorgung wird erreicht, wenn sie bauherrenseitig organisiert bzw. koordiniert wird. Dies vermeidet Gefährdungen durch elektrischen Strom z. B. durch: - unsachgemäße Installation - ungeeignete Anschlusspunkte - Gefährdung der Leitungen durch Beschädigungen - Sturzgefahren durch ungeordnete elektrische Leitungen Lösungsvorschläge Baustromversorgung, Leitungstrassen, Anschlusspunkte und Unterverteilungsanlagen beschreiben Anschlussmöglichkeiten und Anschlusswerte benennen Schutz vor Beschädigungen, Kennzeichnen von Leitungen und Leitungstrassen dringender X erledigt, kein X im Bauvertrag regeln X Koordinierungshinweis gemäß SiGePlan Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 20
19 Bauherrenvorgabe Koordinationsvorgabe gemäß SiGe-Plan Thema: Verkehrswege auf Baustellen Unterthema Probleme, Hinweise Lösungsvorschläge (und weiterführende Praxishilfen) Verweise, Bemerkungen Verkehrswege für Fahrzeuge Gefährdungen durch Rückwärtsfahren oder gemeinsam genutzte Verkehrswege für Fahrzeuge und Personen Getrennte Verkehrswege für Fahrzeuge und Fußgänger, Einbahnstraßenregelung, Verkehrsregelung gemäß StVO nein ja Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 21
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