NÜRNBERGER Service bei Kurzarbeit
|
|
- Klara Kappel
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Fachinformation NÜRNBERGER Service bei Kurzarbeit NÜRNBERGER Lebensversicherung AG NÜRNBERGER Beamten Lebensversicherung AG NÜRNBERGER Pensionskasse AG Dieses Dokument beschreibt die einzelvertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten zu Versicherungen der betrieblichen Altersvorsorge bei Kurzarbeit. Stand Juli 2009 L395_ O201 txt
2 Inhalt Wissenswertes zur Kurzarbeit 1 Was ist Kurzarbeit? 1 Sozialrechtliche Voraussetzungen 1 Kurzarbeitergeld 1 Bezugsdauer 1 NÜRNBERGER Service bei Kurzarbeit 2 NÜRNBERGER Optionen zum Ausgleich fehlender Beiträge wegen Kurzarbeit 3 Beitragsunterbrechung wegen Kurzarbeit 4 Mitarbeiter-Meldeliste 4
3 Wissenswertes zur Kurzarbeit Wissenswertes zur Kurzarbeit 1 Aufgrund der derzeitigen konjunkturellen Probleme gewinnt das Instrument der Kurzarbeit als Mittel zur Überbrückung von wirtschaftlichen Auslastungsschwankungen zunehmend an Bedeutung. Was ist Kurzarbeit? Sozialrechtliche Voraussetzungen Kurzarbeitergeld Unter Kurzarbeit versteht man die Herabsetzung der Arbeitszeit und des Arbeitsentgelts in einem Unternehmen für einen begrenzten, im Vorhinein bestimmten Zeitraum. Zweck dieser Vereinbarung ist es, die Freisetzung von Arbeitnehmern zu verhindern, welche sonst wegen des vorübergehenden Ausfalls von Aufträgen oder sonstiger vorübergehender Umstände notwendig wäre. Bedingungen, unter denen ein Unternehmen nach 169 SGB III Kurzarbeit anmelden kann: Es gibt einen erheblichen Arbeitsausfall, der auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht. Der Arbeitsausfall ist vorübergehend; es gibt begründete Hoffnung auf eine Besserung der Lage. Der Arbeitsausfall ist nicht vermeidbar. Mindestens ein Drittel der beschäftigten Arbeitnehmer verliert mehr als zehn Prozent des Bruttoentgelts. Die Mindestvoraussetzung des Drittels entfällt vom 01. Februar Oktober 2010 aufgrund des Konjunkturpaketes II der Bundesregierung. Dafür kann Kurzarbeitergeld nur noch für die Arbeitnehmer erstattet werden, bei denen mehr als zehn Prozent des Bruttolohnes ausfällt. Der Arbeitsausfall ist der Arbeitsagentur schriftlich angezeigt worden, und der Anzeige durch den Arbeitgeber war eine Stellungnahme des Betriebsrates beigefügt, sofern es in dem Betrieb einen solchen gibt. Neben dem durch den Arbeitsausfall ganz oder vollständig reduzierten Arbeitsentgelt erhält der betroffene Arbeitnehmer von der Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeitergeld als Entgeltersatzleistung. Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 % (allgemeiner Leistungssatz) der Nettoentgeltdifferenz des Monats, in dem die Arbeit ausgefallen ist, also kurzgearbeitet wurde (Anspruchszeitraum). Einen erhöhten Leistungssatz von 67 % erhalten Arbeitnehmer unabhängig von ihrem Familienstand, auf deren Lohnsteuerkarte ein Kinderfreibetrag von mindestens 0,5 eingetragen ist. ( 178 SGB III). Bezugsdauer Kurzarbeit ist grundsätzlich auf sechs Monate begrenzt ( 177 Abs. 1 SGB III). Liegen jedoch außergewöhnliche Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt vor, kann sie durch Rechtsverordnung auf bis zu 24 Monate ausgedehnt werden ( 182 Abs. 1 Nr. 3 SGB III). Derzeit beträgt die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld 24 Monate. Die entsprechende Verordnung gilt befristet für alle Arbeitnehmer, deren Anspruch auf das Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2009 entsteht.
4 NÜRNBERGER Service bei Kurzarbeit NÜRNBERGER Service bei Kurzarbeit 2 Die NÜRNBERGER VERSICHERUNGSGRUPPE ist daran interessiert, dass die bestehenden Verträge bei vorübergehender Kurzarbeit nicht verloren gehen, sondern im Anschluss wieder weitergeführt werden können. Deshalb bieten wir bei Kurzarbeit einen besonderen Service für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. 1. Vorübergehende Beitragsaussetzung für die Zeit der Kurzarbeit. 2. Gewährung von vollem Versicherungsschutz bis zu sechs Monate ohne Beitragszahlung. Im vorzeitigen Versicherungsfall ermäßigt sich die Versicherungsleistung um die ausstehenden Beiträge. 3. Vereinfachte Antragstellung auf Zahlungsunterbrechung bei Kurzarbeit. 4. Bestätigung der Beitragsunterbrechung mit Versicherungsschutz für die Antragsteller. 5. Unbezahlte Beiträge können nachgezahlt oder verrechnet werden. Ausnahme Bei Fondsgebundenen Verträgen nur Verrechnung möglich. Bei Nachzahlung von Konventionellen Verträgen ist 3 Nr. 63 EStG bzw. 40b EStG zu beachten. 6. Keine zusätzlichen Kosten für die Antragsteller während des Zeitraums der Beitragsaussetzung.
5 NÜRNBERGER Optionen zum Ausgleich fehlender Beiträge wegen Kurzarbeit NÜRNBERGER Optionen zum Ausgleich fehlender Beiträge wegen Kurzarbeit 3 Zu allen Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge Direktversicherung Pensionskasse Pensionsfonds Pensionszusage Unterstützungskasse bestehen folgende Möglichkeiten, die Beitragsunterbrechung aufgrund Kurzarbeit auszugleichen: oder oder Nachzahlung der Beiträge durch zusätzlich Umwandlung von Entgelt bzw. Arbeitgeberzuschuss. Zu beachten sind zur Direktversicherung, Pensionskasse und zum Pensionsfonds, die im Kalenderjahr maßgebenden steuerlichen Höchstbeträge im Rahmen des 3 Nr. 63 EStG bzw. 40b EStG. Bei dadurch gleich bleibendem Beginn und Ablauf fallen Verzugszinsen an, da die nächste Überschusszuweisung bereits zum nächsten Beginnmonats erfolgt und auch die laufende Deckungskapitalerhöhung auf entsprechend kalkulierter Kapitalanlage beruht. Verrechnung der rückständigen Beiträge ohne Verzugszinsen mittels Vertragsänderung. Beginn und Ablauf werden hierbei neu berechnet; die Garantieleistung wird entsprechend angepasst. Beitragsfreistellung des Vertrages, sofern die Beiträge länger als sechs Monate unbezahlt bleiben. Es fallen keine Verzugszinsen an. Der Versicherungsvertrag wird in reduzierter, beitragsfreier Form weitergeführt. Eine Wiederaufnahme der Beitragszahlung ist innerhalb von drei Jahren möglich. Bei Tarifen mit Todesfall- und Berufsunfähigkeitsschutz wird eine neuerliche Gesundheitsprüfung benötigt.
6 Beitragsunterbrechung wegen Kurzarbeit 4 Beitragsunterbrechung wegen Kurzarbeit Mitarbeiter-Meldeliste Arbeitgeber Name Arbeitgeber Versicherungsschein- Nummer Arbeitnehmer Vorname Name Beginn der Beitragsunterbrechung voraussichtliches Ende der Beitragsunterbrechung Unterschrift Arbeitnehmer Ort, Datum Unterschrift Arbeitgeber (bitte mit Firmenstempel)
Kurzarbeitergeld. Voraussetzungen und Verfahren
Kurzarbeitergeld Voraussetzungen und Verfahren Ziele Erhalt der eingearbeiteten Arbeitskräfte Beibehaltung der betrieblichen Beschäftigungsstruktur Kostenersparnis bei Fortbestand der Arbeitsverhältnisse
MehrKURZ ARBEITEN LANGE PROFITIEREN. Kurzarbeitergeld
KURZ ARBEITEN LANGE PROFITIEREN Kurzarbeitergeld Stand: 10.03.2009 Inhalt 1. Kurzarbeit vs. Kündigung 2. Voraussetzungen 3. Dauer und Höhe des Kurzarbeitergeldes 4. Qualifizierung 5. Änderungen/Neuregelungen
MehrKurzarbeit hilft, Entlassungen zu vermeiden
Kurzarbeit hilft, Entlassungen zu vermeiden Zentrale SP III Januar 2009 KURZ ZUR KURZARBEIT Voraussetzungen für Kug-Bezug aktuelles Recht Arbeitsausfall aus wirtschaftlichen Gründen oder infolge eines
MehrKurzarbeit und Kurzarbeitergeld
Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld Inhaltsübersicht A. Die Einführung von Kurzarbeit I. Allgemeines 1 II. Sonderregelung des Transferkurzarbeitergeldes 1 1. Dauerhaft unvermeidbarer Arbeitsausfall 2 2. Betriebliche
MehrMöglichkeiten der Beschäftigungssicherung. Agentur für Arbeit Rheine Kurzarbeitergeld
Möglichkeiten der Beschäftigungssicherung Agentur für Arbeit Rheine 02.06.2009 Kurzarbeitergeld Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld Erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall Betriebliche Voraussetzungen
MehrBildrahmen (Bild in Masterfolie einfügen) Kurzarbeitergeld. Voraussetzungen und Verfahren
Kurzarbeit hilft, Entlassungen zu vermeiden Regionaldirektion Berlin-Brandenburg Juni 2009 KURZ ZUR KURZARBEIT Bildrahmen (Bild in Masterfolie einfügen) Kurzarbeitergeld Voraussetzungen und Verfahren Arbeitsrechtliche
MehrKurzarbeit. Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover
Kurzarbeit Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover Unter Kurzarbeit versteht man die vorübergehende Verkürzung bis hin zur kompletten Einstellung (Kurzarbeit Null) der regelmäßigen betriebsüblichen
MehrKurzarbeit. Rechtsanwalt Dr. Jürgen Wuttke Leiter der Abteilung Arbeitsmarktpolitik BDA Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
Kurzarbeit Rechtsanwalt Dr. Jürgen Wuttke Leiter der Abteilung Arbeitsmarktpolitik BDA Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände 23. Passauer Arbeitsrechtssymposion Passau, 18. Juni 2009 Inhaltsübersicht
MehrVerbesserte Regelungen durch Kurzarbeitergeld plus. Mit Kurzarbeit die Krise meistern.
Verbesserte Regelungen durch Kurzarbeitergeld plus Mit Kurzarbeit die Krise meistern. Mit Kurzarbeit die Krise meistern. Schnelle Hilfe für Unternehmen und Beschäftigte Die Folgen der internationalen Finanzkrise
Mehrwirtschaftliche Ursachen oder unabwendbares Ereignis im jeweiligen Kalendermonat Entgeltausfall von mehr als 10% des monatlichen Bruttoentgeltes
Kurzarbeitergeld Voraussetzungen für den Bezug von Kug Arbeitsausfall mit Entgeltausfall wirtschaftliche Ursachen oder unabwendbares Ereignis vorübergehend unvermeidbar neu im jeweiligen Kalendermonat
MehrTabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes (Kug)
Gültig für Abrechnungszeiträume ab Januar 2017 Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes (Kug) Für die Ermittlung der Höhe des Kug ist es erforderlich, dass zunächst für das Soll-Entgelt (Bruttoarbeitsentgelt
MehrTabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes (Kug)
Gültig für Abrechnungszeiträume ab Januar 2018 Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes (Kug) Für die Ermittlung der Höhe des Kug ist es erforderlich, dass zunächst für das Soll-Entgelt (Bruttoarbeitsentgelt
MehrKurzarbeitergeld Eine Leistung der Agentur für Arbeit.
05. Februar 2018 IHK Neubrandenburg Kurzarbeitergeld Eine Leistung der Agentur für Arbeit. Thomas Besse Vorsitzender der Geschäftsführung Agentur für Arbeit Neubrandenburg Seite 1 Arbeitslosigkeit: Heute
MehrKurzarbeit in Deutschland 2009: Die Studie von Bellmann, Crimmann und Wießner
Kurzarbeit in Deutschland 2009: Die Studie von Bellmann, Crimmann und Wießner Lehrveranstaltung Empirische Forschung zu Arbeit und Personal Universität Basel, Herbstsemester 2017 Lutz Bellmann Entwicklung
MehrBeschäftigungspolitische Regionalkonferenz IG Metall Region Stuttgart
Stunden entlassen statt Beschäftigte Kurzarbeit Kurzarbeit und Qualifizierung Januar 2009 Bildrahmen Kurzarbeitergeld (Bild in Masterfolie einfügen) Beschäftigungspolitische Regionalkonferenz IG Metall
MehrKlaus Brandner, MdB Parlamentarischer Staatssekretär. Mit Kurzarbeit die Krise meistern.
Kurzarbeit statt Kündigung. Gut ausgebildete Arbeitskräfte sind das Rückgrat erfolgreicher Unternehmen. Kurzarbeitergeld hilft den Arbeitgebern, ihre Belegschaft auch in Zeiten der Krise zu halten. Die
MehrTabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes (Kug) für Beschäftigte,
Gültig für Abrechnungszeiträume ab Januar 2009 Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes (Kug) für Beschäftigte, Für die Ermittlung der Höhe des Kug ist es erforderlich, dass zunächst für das Sollentgelt
MehrSofern der Ausgleichswert weniger als EUR beträgt, findet eine externe Teilung gem. 14 VersAusglG statt (vgl. Ziffer 6).
Ordnung für die Teilung von fondsgebundenen Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.05.2010 1. Anwendungsbereich Diese Teilungsordnung
MehrBeschäftigung sichern Qualifizierung während Kurzarbeit Aktivierung und Qualifizierung - Weiterbildung ohne Kurzarbeit
Qualifizierung sichert Arbeitsplätze Agentur für Arbeit Königs Wusterhausen - April 2009 Qualifizieren statt Entlassen Beschäftigung sichern Qualifizierung während Kurzarbeit Aktivierung und Qualifizierung
MehrVerbesserte Regelungen durch Kurzarbeitergeld plus. Mit Kurzarbeit die Krise meistern.
Verbesserte Regelungen durch Kurzarbeitergeld plus Mit Kurzarbeit die Krise meistern. Vorwort Weil die Wirtschaftskrise tiefer ist und länger dauert als ursprünglich prognostiziert, haben wir mit Kurzarbeitergeld
MehrVerbesserte Regelungen durch Kurzarbeitergeld plus. Mit Kurzarbeit die Krise meistern.
Verbesserte Regelungen durch Kurzarbeitergeld plus Mit Kurzarbeit die Krise meistern. Vorwort Die Folgen der internationalen Finanzkrise sind deutlich spürbar. Die Bundesregierung setzt alles daran, die
MehrOrdnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.12.
Ordnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.12.2012 1. Anwendungsbereich Diese Teilungsordnung gilt für
MehrKurzarbeit hilft, Entlassungen zu vermeiden
Kurzarbeit hilft, Entlassungen zu vermeiden Thomas Wünsche, Vorsitzender der GF der Agentur für Arbeit Dresden, 03. März 2009 Kurz Kurz zur zur Kurzarbeit Inhalt 1. Überblick Inanspruchnahme Kurzarbeit
MehrAbrechnung von Kurzarbeit
Abrechnung von Kurzarbeit Welche Eingaben sind im Programm erforderlich? Wie wird die Kurzarbeit in der Lohnabrechnung dargestellt? Wie wird die Sozialversicherung berechnet? Hintergrund Die Abrechnung
MehrInfos zur Kurz a r b e i t
Infos zur Kurz a r b e i t Er w e r b s l o s e n s y n d i k a t der FA U Bielef el d FAU-Bielefeld.tk Freie Arb eit e ri n n e n & Arb eit er Unio n Ge w e r k s c h a f t s f ö d e r a t i o n ww w.f
MehrDas Betriebsrentenstärkungsgesetz. Wegweiser für die neuen Regelungen in der betrieblichen Altersvorsorge.
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz. Wegweiser für die neuen Regelungen in der betrieblichen Altersvorsorge. Aktuelles Gesetz. Worum es geht. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz wird am 1. Januar 2018 in Kraft
MehrKurzarbeit hilft, Entlassungen zu vermeiden
Kurzarbeit hilft, Entlassungen zu vermeiden Regionaldirektion Sachsen März 2009 Qualifizierung während Kurzarbeit und Qualifizierung während Kurzarbeit und Änderungen mit dem Konjunkturpaket II Qualifizierung
MehrZUMUTBARE BESCHÄFTIGUNGEN, 140 SGB III
3 Sozialversicherungsrecht, Entgeltfindung sowie Arbeitsförderung Der Leistungsfall ist in 136 ff SGB III geregelt. Anspruch auf Arbeitslosengeld hat gemäß 137 SGB III, wer 1. arbeitslos im Sinne des 138
MehrMerkblatt Direktversicherung durch Entgeltumwandlung (nach 3 Nr. 63 EStG)
Merkblatt Direktversicherung durch Entgeltumwandlung (nach 3 Nr. 63 EStG) Allgemein Steuer Sozialabgaben Die Direktversicherung wird durch den Arbeitgeber abgeschlossen und ist eine Versicherung auf das
MehrTabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes (Kug)
Gültig für Abrechnungszeiträume ab Januar 2015 Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes (Kug) Für die Ermittlung der Höhe des Kug ist es erforderlich, dass zunächst für das Sollentgelt (Bruttoarbeitsentgelt
MehrArbeitsblätter zum Thema Kurzarbeit / Basisinformationen (1)
Arbeitsblätter zum Thema Kurzarbeit / Basisinformationen (1) 1. Einführung In der Marktwirtschaft gibt es immer Phasen, in denen Unternehmen oder ganze Wirtschaftsbranchen vorübergehend unter einem Mangel
MehrDie Mandanten-Information
Egger Str. 15 94469 Deggendorf Die Mandanten-Information Kurzarbeit Chance für Unternehmen? Tel: 0991 299046 Fax: 0991 299048 erika.kraus@kraus-stb.de www.kraus-stb.de Verbesserte Möglichkeiten durch das
MehrKurzarbeit. Neuerungen Begriffsbestimmung ARBEITSRECHT - A21
ARBEITSRECHT - A21 Stand: April 2016 Ihr Ansprechpartner Heike Cloß E-Mail heike.closs@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-600 Fax (0681) 9520-690 Kurzarbeit Neuerungen 2016 Der Gesetzgeber hat für das Jahr
Mehr50 Jahre. Die VBLU-Versorgung Leistungsübersicht. Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen e. V.
1964 50 Jahre 2014 Die VBLU-Versorgung Leistungsübersicht Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen e. V. Impressum Herausgeber und Redaktion: Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter
MehrKomplett-Set Betriebliche Altersvorsorge
Lohn & Gehalt Komplett-Set Betriebliche Altersvorsorge Ein Spezial-Report aus der Reihe BWRmed!a exklusiv Im Rahmen der Betrieblichen Altersvorsorge sagen Sie als Arbeitgeber Ihrem Arbeitnehmer aufgrund
MehrDer Bundesminister für Arbeit und Soziales informiert: Mit Kurzarbeit die Krise meistern.
Der Bundesminister für Arbeit und Soziales informiert: Mit Kurzarbeit die Krise meistern. Vorwort Deswegen haben wir das Kurzarbeitergeld auf bis zu 18 Monate verlängert und das Antragsverfahren vereinfacht.
MehrBetriebliche Altersversorgung
Betriebliche Altersversorgung ALTE LEIPZIGER Pensionsmanagement GmbH Bewertung und Versorgungsmanagement Alte Leipziger-Platz 1 61440 Oberursel Fax: 06171 66-4510 (Name und Anschrift des Auftraggebers)
MehrArbeitsmarkt aktuell. Neue Regelungen bei Kurzarbeit und Qualifizierung. Das Konjunkturpaket II. Schnellinfo
Arbeitsmarkt aktuell Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand Bereich Arbeitsmarktpolitik 01 / 2009 Januar 2009 Schnellinfo Neue Regelungen bei Kurzarbeit und Qualifizierung Das Konjunkturpaket II Herausgeber:
Mehr(Bild in Masterfolie einfügen)
Kurzarbeit und Qualifizierung Januar 2009 Bildrahmen Kurzarbeitergeld (Bild in Masterfolie einfügen) Öffentlichkeitsarbeit Seite 2 Themenübersicht Zur wirtschaftlichen Ausgangslage Politische Impulse Beschäftigung
MehrAbrechnung von Kurzarbeit
Abrechnung von Kurzarbeit Welche Eingaben sind im Programm erforderlich? Wie wird die Kurzarbeit in der Lohnabrechnung dargestellt? Wie wird die Sozialversicherung berechnet? Hintergrund Die Abrechnung
MehrAllianz Lebensversicherungs-AG Vertragsgesellschaft der Presse-Versorgung
Vertragsgesellschaft der Ordnung für die Teilung von fondsgebundenen Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.09.2009 1. Anwendungsbereich
Mehr1. Teilnehmevoraussetzungen Arbeitnehmer/-innen haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung.
VERSORGUNGSORDNUNG (06.01.2015) FÜR DIE MITARBEITERINNEN UND MITARBEITER VON noa boa &sisters Präambel Die Geschäftsleitung hatte sich bereits im Februar 2010 entschlossen, die betriebliche Altersversorgung
MehrArbeitgeberberatung (bav) Informationserfassung. WWK Lebensversicherung a. G. Tel. (089) München wwk.de
Arbeitgeberberatung (bav) Informationserfassung WWK Lebensversicherung a. G. Tel. (089) 5114-3456 Marsstr. 37 bav@wwk.de 80335 München wwk.de Unternehmensdaten Name des Unternehmens Rechtsform Anschrift
MehrDas Betriebsrentenstärkungsgesetz. L-FK-FVB Juni 2017
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz L-FK-FVB Juni 2017 Eckpunkte des Betriebsrentenstärkungsgesetzes Inkrafttreten am 01.01.2018 Verbesserung der Rahmenbedingungen EStG, VAG und SGB XII Sozialpartnermodell
MehrLohntarifvertrag für die Hafenarbeiter der deutschen Seehafenbetriebe
Lohntarifvertrag für die Hafenarbeiter der deutschen Seehafenbetriebe gültig ab 01.06.2015 Zwischen dem und der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e.v., Am Sandtorkai 2, 20457 Hamburg, Vereinten
MehrDie VBLU-Versorgung Leistungsübersicht. Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen e. V.
Die VBLU-Versorgung Leistungsübersicht Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen e. V. Impressum Herausgeber und Redaktion: Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen
MehrWas ist zu tun bei. Gut zu wissen
Mit den nachstehenden Informationen möchten wir Ihnen eine Hilfestellung in der Personalpraxis bei der Abwicklung Ihrer betrieblichen Altersversorgung (bav) geben. So kommt es während der Vertragslaufzeit
MehrPersonalbogen für Voll- und Teilzeitbeschäftigte
Arbeitgeber: Arbeitnehmer: Allgemeine Angaben: Name, Vorname: Anschrift: Geburtsdatum: Staatsangehörigkeit: Geburtsname: Geburtsort: Verwandtschaftsverhältnis zum Arbeitgeber: nein ja, genaue Bezeichnung:
MehrKurzarbeit ein probates Mittel zur Bewältigung der Krise?
Ausgabe 16, Januar 09 Verehrte Leserinnen und Leser, viele Betriebe reagieren auf die aktuelle Krise mit der Einführung von Kurzarbeit, um die Arbeitsplätze zu sichern. Auch die Politik sieht diesen Nutzen.
MehrAnleitung. Betriebliche Altersvorsorge 2015 (bav) Umstellung der betrieblichen Altersvorsorge
Umstellung der betrieblichen Altersvorsorge Die Eingabe für die betriebliche Altersvorsorge wurde den gesetzlichen Erfordernissen angepasst. Mit dieser Umstellung ist die Erfassung von betrieblichen Altersvorsorgen
MehrChancen in der Krise nutzen! Düsseldorf, Möglichkeiten der Beschäftigungssicherung
Chancen in der Krise nutzen! Düsseldorf, 22.01.2009 Möglichkeiten der Beschäftigungssicherung Beschäftigung sichern Chancen in der Krise nutzen! Qualifizieren statt Entlassen! Nicht alle Branchen werden
MehrFrei um Zwei Aktueller Brennpunkt: Kurzarbeit
Frei um Zwei Aktueller Brennpunkt: Kurzarbeit Von Thomas Haas 1 Das Thema Kurzarbeit ist momentan in aller Munde. Doch was genau ist unter Kurzarbeit eigentlich zu verstehen? Welche neuen Regeln gelten
MehrQualifizieren statt Entlassen. Weiterbildung für beschäftigte. und Arbeitnehmerinnen INFORMATIONEN FÜR ARBEITGEBER
Arbeiter_03 Weiterbildung für beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen INFORMATIONEN FÜR ARBEITGEBER Qualifizieren statt Entlassen Logo Für alle in dieser Publikation genannten Service-Rufnummern
MehrWas bedeutet Kurzarbeit für die Einkommen der Arbeitnehmer, für die Rentenansprüche und die Finanzen der Sozialversicherungen?
Was bedeutet Kurzarbeit für die Einkommen der Arbeitnehmer, für die Rentenansprüche und die Finanzen der Sozialversicherungen? Zur Abfederung der Auswirkungen der derzeitigen Finanz- und Wirtschaftskrise
MehrBetriebliche Altersvorsorge Sparteninformation
Seite 02/07 Schon jetzt an später denken! Zusätzliche Altersvorsorge macht nicht nur Sinn, sondern ist existenziell wichtig! Seit Jahren steht fest: Die gesetzliche Rente reicht nicht. Zurückzuführen ist
Mehr6 Geschlecht weiblich männlich. 7 Familienstand ledig verheiratet
MANDANT: Mandantennummer: Personalstammblatt Aushilfe / kurzfristig Beschäftigte Eine geringfügig entlohnte für Arbeitnehmer abgabenfreie Beschäftigung liegt vor, wenn das monatliche Arbeitsentgelt regelmäßig
MehrDie VBLU-Versorgung Leistungsübersicht. Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen e. V.
Die VBLU-Versorgung Leistungsübersicht Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen e. V. Impressum Herausgeber und Redaktion: Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen
MehrInformationsbroschüre
Informationsbroschüre Christoph Müller christoph.mueller@psychonomics.de +49 221 42061 328 Köln, 29. April 2011 bav: 3 Gruppen = 3 Perspektiven! Arbeitnehmer Unternehmen betriebliche Altersvorsorge Makler
MehrVorstellung Michael Bliesner Organisationsberater für Bau-Handwerksbetriebe Tätigkeitsschwerpunkte Organisation und Optimierung innerbetrieblicher Abl
Saison-Kurzarbeitergeld und ergänzende Leistungen im GaLaBau Michael Bliesner, BRZ Deutschland GmbH Vorstellung Michael Bliesner Organisationsberater für Bau-Handwerksbetriebe Tätigkeitsschwerpunkte Organisation
MehrErgänzende Vertragsbedingungen für die Basisrentenversicherung gemäß 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b) EStG ( Fondsgebundene Basisrente )
Ergänzende Vertragsbedingungen für die Basisrentenversicherung gemäß 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b) EStG ( ) nach Anpassung in Sehr geehrter Vorsorge-Kunde, Sehr geehrter Vorsorge-Kunde, Sie haben einen
MehrDezember Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG): Neue Chancen für die Alterssicherung
Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG): Neue Chancen für die Alterssicherung Ab 2018: Bessere Rahmenbedingungen für die zusätzliche Altersvorsorge durch das BRSG. Was will der Gesetzgeber? Mehr Verbreitung
MehrAllianz Lebensversicherungs-AG Vertragsgesellschaft der Presse-Versorgung
Ordnung für die Teilung von Lebensversicherungen mit Indexpartizipation aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.12.2012 1. Anwendungsbereich Diese Teilungsordnung
Mehrfalls keine Kinderfreibeträge bei den Lohnsteuermerkmalen eingetragen sind: Nachweis über die Elterneigenschaft (z. B. Kopie Geburtsurkunde)
PERSONALFRAGEBOGEN Vollzeit/Teilzeit/Gleitzone Nachweise: Arbeitgeber/Firmenstempel Mitgliedsbescheinigung Krankenkasse Arbeitsvertrag Vertrag über Vermögenswirksame Leistungen Vertrag über Altersversorgung
MehrWAS IST KONJUNKTURELLES KURZARBEITERGELD (KUG)?
MERKBLATT Recht und Fairplay KURZARBEIT ARBEITSRECHTLICHE ASPEKTE - Bei einem vorübergehenden Auftragsrückgang bieten Kurzarbeit und konjunkturelles Kurzarbeitergeld in vielen Fällen ein sinnvolles Instrument,
MehrTarifvertrag über eine Zusatzrente im Baugewerbe (TV TZR)
www.soka-bau.de Tarifvertrag über eine Zusatzrente im Baugewerbe (TV TZR) Tarifvertrag über eine Zusatzrente im Baugewerbe (TV TZR) vom 15. Mai 2001 in der Fassung vom 27. Februar 2002 und 31. März 2005
MehrVereinbarung über die Umwandlung von Arbeitsentgelt in Versicherungsschutz nach 3 Nr. 63 EStG MetallDirektversicherung
Vereinbarung über die Umwandlung von Arbeitsentgelt in Versicherungsschutz nach 3 Nr. 63 EStG MetallDirektversicherung Der Arbeitgeber und der/die Mitarbeiter/in sind sich einig, dass der/die Beschäftigte
MehrPersonalfragebogen für geringfügig Beschäftigte
Personalfragebogen für geringfügig Beschäftigte (Minijob bis 450,-- ) Angaben zur Person Familienname Vorname Straße und Hausnummer PLZ, Ort Geburtsdatum Geburtsort Geburtsland Familienstand Staatsangehörigkeit
MehrEntgelt LSt SV. Beiträge des Arbeitgebers zu einer Rückdeckungsversicherung frei frei
TK Lexikon Steuern Rückdeckung (bav) Rückdeckung (bav) HI1205727 Zusammenfassung LI1882331 Begriff Eine Rückdeckungsversicherung ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer
MehrBetriebliche Altersversorgung (bav) das Konzept der GeFrA GmbH unter Berücksichtigung des Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018
Betriebliche Altersversorgung (bav) das Konzept der GeFrA GmbH unter Berücksichtigung des Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018 22.11.17 www.die GeFrAgmbh.de 1 Stichwort Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)
MehrAllianz Pensionskasse AG Vertragsgesellschaft der Presse-Versorgung
Ordnung für die Teilung von fondsgebundenen Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.12.2012 1. Anwendungsbereich Diese Teilungsordnung
MehrStufenmodell für Herrn Mustermann
Stufenmodell für Herrn Mustermann Ihre Situation auf einen Blick Die gesetzliche Rentenversicherung reicht heute nicht mehr aus, um den gewohnten Lebensstandard auch im Alter aufrechterhalten zu können.
MehrBetriebsrentenstärkungsgesetz. Steuerliche Förderung versicherungsförmiger Durchführungswege
Betriebsrentenstärkungsgesetz Steuerliche Förderung versicherungsförmiger Durchführungswege Gesetzgeberische Ziele und Maßnahmen. Steigerung des Verbreitungsgrads der bav Einführung eines Sozialpartnermodells
MehrFlexible Todesfall-Leistung zum Rentenbeginn
Beratungsblatt Nr. 35 WorkLife Direct Todesfallschutz zum Rentenbeginn Flexible Todesfall-Leistung zum Rentenbeginn Anpassung der Todesfall-Leistung zum Rentenbeginn nach den dann aktuellen Bedürfnissen
MehrÄnderungstarifvertrag Nr. 3. vom 20. März 2012
Änderungstarifvertrag Nr. 3 vom 20. März 2012 zum Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte im KAH (TV-Ärzte KAH) vom 22. November 2006 zuletzt geändert durch den Änderungstarifvertrag Nr. 2 vom 26. Januar
MehrVersorgungszusage. Unterschrift des Arbeitgebers. 1. Ausfertigung: Arbeitnehmer 2. Ausfertigung: Arbeitgeber FVB 5005 (01)
Versorgungszusage Wir haben uns entschlossen, eine betriebliche Altersversorgung für Sie einzurichten bzw. die für Sie bereits bestehende Versorgung fortzuführen. Für Ihre Versorgung gelten die nachfolgenden
MehrLutz Mania, Beschäftigungssicherung in den Unternehmen Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit
Lutz Mania, 02.09.2009 Beschäftigungssicherung in den Unternehmen Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit Überblick Aktuelle Situation am Arbeits- und Ausbildungsmarkt Arbeitsmarktberatung Leistungen
MehrBetriebsrentenstärkungsgesetz Ihre Fragen, unsere Antworten (Stand 11/2017)
BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG Betriebsrentenstärkungsgesetz Ihre Fragen, unsere Antworten (Stand 11/2017) Der neue Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung Geringverdienerförderung 1. Wer bekommt
MehrInhaltsübersicht. Seite. Teil 1: Konjunkturelles Kurzarbeitergeld
Inhaltsübersicht Teil 1: Konjunkturelles Kurzarbeitergeld Seite g A. Arbeits- und betriebsverfassungsrechtliche Grundlagen für die Einführung der Kurzarbeit 9 I. Einleitung 9 II. Einführung von Kurzarbeit
MehrDRUM PRÜFE, WER SICH EWIG BINDET... STAATLICH GEFÖRDERTE ALTERSVORSORGE
DRUM PRÜFE, WER SICH EWIG BINDET... STAATLICH GEFÖRDERTE ALTERSVORSORGE Durch Gehaltsverzicht finanziert, vom Staat gefördert, aber den Erwartungswert der Bürger durch Einbehalte von bis zu 18,25 % zur
MehrAllianz Pensionskasse AG
Ordnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.01.2012 1. Anwendungsbereich Diese Teilungsordnung gilt für
MehrBetriebliche Altersvorsorge
Betriebliche Altersvorsorge Informationen für Arbeitnehmer zur Direktversicherung Beratung durch: Reckers + Krohn Versicherungsmakler GmbH Drosselweg 64 47574 Goch Tel.: 02823 / 928 82 58 Fax: 02823 /
MehrAllianz Pensionskasse AG Vertragsgesellschaft der Presse-Versorgung
Vertragsgesellschaft der Ordnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.12.2012 1. Anwendungsbereich Diese
MehrSV-Rechengrößen. für: Die Auswertung wurde erstellt von: Claus Göhring GmbH & Co. KG Claus Göhring Baumannweg Kempten
SV-Rechengrößen für: Die Auswertung wurde erstellt von: Claus Göhring GmbH & Co. KG Claus Göhring Baumannweg 6 87439 Kempten Telefon: 831-6159835 Telefax: 831-6159836 E-Mail info@riskhelp.de Internet:
MehrBetriebliche Altersvorsorge
drubig-photo, Fotolia #23100239 Betriebliche Altersvorsorge Informationen für Arbeitnehmer zur Direktversicherung Beratung durch: Franke Versicherungsmakler GmbH Alt-Moabit 108 a 10559 Berlin Tel.: 030
MehrFragen und Antworten zum Kurzarbeitergeld
Fragen und Antworten zum Kurzarbeitergeld Informationen für ArbeitgeberInnen 1. Was ist Kurzarbeitergeld? Das Kurzarbeitergeld ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit nach dem Sozialgesetzbuch III.
MehrInfoblatt zum konjunkturellen Kurzarbeitergeld (Kug) Stand: 21. April 2010
Infoblatt zum konjunkturellen Kurzarbeitergeld (Kug) Stand: 21. April 2010 Das konjunkturelle Kurzarbeitergeld (Kug) ist jetzt auch für Freiberufler ein attraktives und betriebswirtschaftlich sinnvolles
MehrKurzarbeit. Ziel und Inhalt des Merkblatts
Kurzarbeit Ziel und Inhalt des Merkblatts Die vorstehenden Informationen sind lediglich als erster Einstieg in das Thema Kurzarbeit gedacht. Sie sollten sich, falls Sie für Ihren Betrieb bzw. Unternehmen
MehrBetriebliche Altersversorgung
Betriebliche Altersversorgung Inhalt 1. Die betriebliche Altersversorgung... 1 2. Durchführungswege... 1 2.1 Direktzusage... 1 2.2 Unterstützungskasse... 2 2.3 Pensionsfonds... 2 2.4 Direktversicherung...
MehrSV-Rechengrößen in 2015 und 2016
7.1. SV-Rechengrößen in und Beitragssätze Krankenversicherung (allgemeiner ) 14,6 % 14,6 % ermäßigter 14, % 14, % pauschaler für geringfügig Beschäftigte in der Krankenversicherung 13. % 13. % Pflegeversicherung
MehrDie vorliegende Information gibt einen Überblick über wichtige Maßnahmen, schwerpunktmäßig die Kurzarbeit.
KURZARBEIT Stand: Dezember 2015 Befindet sich ein Unternehmen in einer vorübergehenden Krise, etwa durch Auftragsrückgang, stellt sich die Frage, wie dieser Zeitraum überbrückt werden kann. Ein Mittel
MehrFAQ zur tarifvertraglich geregelten betrieblichen Altersvorsorge für ärztliches und zahnärztliches Praxispersonal
FAQ zur tarifvertraglich geregelten betrieblichen Altersvorsorge für ärztliches und zahnärztliches Praxispersonal 1. Für wen gilt der Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung (Arbeitgeber, Arbeitnehmer)?
MehrAufzeichnungspflichten des Arbeitgebers (Stand 01.01.2015)
Verpflichtung Der Arbeitgeber ist zur Führung und geordneten Aufbewahrung von Lohnunterlagen für alle Beschäftigten verpflichtet. Lohnunterlagen sind: Firmen-/ Personalstammdaten Brutto-/Nettolohnabrechnungen
MehrKurzarbeit, Kurzarbeitergeld
Kurzarbeit, Kurzarbeitergeld - Arbeits- und Sozialrechtsinfo, Stand 3/2015 Begriff der Kurzarbeit Kurzarbeit ist eine vorübergehende Verkürzung der normalen betriebsüblichen Arbeitszeit. Im Falle vorübergehender
MehrBetriebliche Altersversorgung
Konzept Pensionskasse 1 Übersicht Betriebliche Altersversorgung Jörg Wiechers, FH-Koblenz 05.07.2004 Arbeitgeber Arbeitsverhältnis Arbeitnehmer Beiträge Leistungen Pensionskasse 2 Ausgestaltung Die Pensionskasse
MehrVorgestellt von Hans-Dieter Stubben. Selbständigen e.v.
Rückgedeckte U-Kasse durch Entgeltumwandlung Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben BVW G bh P t d B d V W k d Wi t h ft d d BVW GmbH: Partner des Bundes-Versorgungs-Werk der Wirtschaft und der Selbständigen
MehrBetriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung
1 Betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung bei der Klinikum Ingolstadt GmbH KLINIKUM INGOLSTADT GmbH Krumenauerstraße 25 85049 Ingolstadt Postfach 21 06 62 85021 Ingolstadt Tel.: (0841) 880-0
MehrTarifverträge für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken
Tarifverträge für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken Tarifverträge für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken FMBl. 2009 S. 417 2034.2.1-F Tarifverträge für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken
MehrMUSTER. Versorgungsordnung über betriebliche Altersversorgung. der. (im Nachfolgenden Arbeitgeber genannt)
Versorgungsordnung über betriebliche Altersversorgung der Firma ( ) (im Nachfolgenden Arbeitgeber genannt) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden im Nachfolgenden geschlechtsneutral Arbeitnehmer genannt.
Mehr