NÜRNBERGER Service bei Kurzarbeit

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1 Fachinformation NÜRNBERGER Service bei Kurzarbeit NÜRNBERGER Lebensversicherung AG NÜRNBERGER Beamten Lebensversicherung AG NÜRNBERGER Pensionskasse AG Dieses Dokument beschreibt die einzelvertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten zu Versicherungen der betrieblichen Altersvorsorge bei Kurzarbeit. Stand Juli 2009 L395_ O201 txt

2 Inhalt Wissenswertes zur Kurzarbeit 1 Was ist Kurzarbeit? 1 Sozialrechtliche Voraussetzungen 1 Kurzarbeitergeld 1 Bezugsdauer 1 NÜRNBERGER Service bei Kurzarbeit 2 NÜRNBERGER Optionen zum Ausgleich fehlender Beiträge wegen Kurzarbeit 3 Beitragsunterbrechung wegen Kurzarbeit 4 Mitarbeiter-Meldeliste 4

3 Wissenswertes zur Kurzarbeit Wissenswertes zur Kurzarbeit 1 Aufgrund der derzeitigen konjunkturellen Probleme gewinnt das Instrument der Kurzarbeit als Mittel zur Überbrückung von wirtschaftlichen Auslastungsschwankungen zunehmend an Bedeutung. Was ist Kurzarbeit? Sozialrechtliche Voraussetzungen Kurzarbeitergeld Unter Kurzarbeit versteht man die Herabsetzung der Arbeitszeit und des Arbeitsentgelts in einem Unternehmen für einen begrenzten, im Vorhinein bestimmten Zeitraum. Zweck dieser Vereinbarung ist es, die Freisetzung von Arbeitnehmern zu verhindern, welche sonst wegen des vorübergehenden Ausfalls von Aufträgen oder sonstiger vorübergehender Umstände notwendig wäre. Bedingungen, unter denen ein Unternehmen nach 169 SGB III Kurzarbeit anmelden kann: Es gibt einen erheblichen Arbeitsausfall, der auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht. Der Arbeitsausfall ist vorübergehend; es gibt begründete Hoffnung auf eine Besserung der Lage. Der Arbeitsausfall ist nicht vermeidbar. Mindestens ein Drittel der beschäftigten Arbeitnehmer verliert mehr als zehn Prozent des Bruttoentgelts. Die Mindestvoraussetzung des Drittels entfällt vom 01. Februar Oktober 2010 aufgrund des Konjunkturpaketes II der Bundesregierung. Dafür kann Kurzarbeitergeld nur noch für die Arbeitnehmer erstattet werden, bei denen mehr als zehn Prozent des Bruttolohnes ausfällt. Der Arbeitsausfall ist der Arbeitsagentur schriftlich angezeigt worden, und der Anzeige durch den Arbeitgeber war eine Stellungnahme des Betriebsrates beigefügt, sofern es in dem Betrieb einen solchen gibt. Neben dem durch den Arbeitsausfall ganz oder vollständig reduzierten Arbeitsentgelt erhält der betroffene Arbeitnehmer von der Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeitergeld als Entgeltersatzleistung. Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 % (allgemeiner Leistungssatz) der Nettoentgeltdifferenz des Monats, in dem die Arbeit ausgefallen ist, also kurzgearbeitet wurde (Anspruchszeitraum). Einen erhöhten Leistungssatz von 67 % erhalten Arbeitnehmer unabhängig von ihrem Familienstand, auf deren Lohnsteuerkarte ein Kinderfreibetrag von mindestens 0,5 eingetragen ist. ( 178 SGB III). Bezugsdauer Kurzarbeit ist grundsätzlich auf sechs Monate begrenzt ( 177 Abs. 1 SGB III). Liegen jedoch außergewöhnliche Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt vor, kann sie durch Rechtsverordnung auf bis zu 24 Monate ausgedehnt werden ( 182 Abs. 1 Nr. 3 SGB III). Derzeit beträgt die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld 24 Monate. Die entsprechende Verordnung gilt befristet für alle Arbeitnehmer, deren Anspruch auf das Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2009 entsteht.

4 NÜRNBERGER Service bei Kurzarbeit NÜRNBERGER Service bei Kurzarbeit 2 Die NÜRNBERGER VERSICHERUNGSGRUPPE ist daran interessiert, dass die bestehenden Verträge bei vorübergehender Kurzarbeit nicht verloren gehen, sondern im Anschluss wieder weitergeführt werden können. Deshalb bieten wir bei Kurzarbeit einen besonderen Service für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. 1. Vorübergehende Beitragsaussetzung für die Zeit der Kurzarbeit. 2. Gewährung von vollem Versicherungsschutz bis zu sechs Monate ohne Beitragszahlung. Im vorzeitigen Versicherungsfall ermäßigt sich die Versicherungsleistung um die ausstehenden Beiträge. 3. Vereinfachte Antragstellung auf Zahlungsunterbrechung bei Kurzarbeit. 4. Bestätigung der Beitragsunterbrechung mit Versicherungsschutz für die Antragsteller. 5. Unbezahlte Beiträge können nachgezahlt oder verrechnet werden. Ausnahme Bei Fondsgebundenen Verträgen nur Verrechnung möglich. Bei Nachzahlung von Konventionellen Verträgen ist 3 Nr. 63 EStG bzw. 40b EStG zu beachten. 6. Keine zusätzlichen Kosten für die Antragsteller während des Zeitraums der Beitragsaussetzung.

5 NÜRNBERGER Optionen zum Ausgleich fehlender Beiträge wegen Kurzarbeit NÜRNBERGER Optionen zum Ausgleich fehlender Beiträge wegen Kurzarbeit 3 Zu allen Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge Direktversicherung Pensionskasse Pensionsfonds Pensionszusage Unterstützungskasse bestehen folgende Möglichkeiten, die Beitragsunterbrechung aufgrund Kurzarbeit auszugleichen: oder oder Nachzahlung der Beiträge durch zusätzlich Umwandlung von Entgelt bzw. Arbeitgeberzuschuss. Zu beachten sind zur Direktversicherung, Pensionskasse und zum Pensionsfonds, die im Kalenderjahr maßgebenden steuerlichen Höchstbeträge im Rahmen des 3 Nr. 63 EStG bzw. 40b EStG. Bei dadurch gleich bleibendem Beginn und Ablauf fallen Verzugszinsen an, da die nächste Überschusszuweisung bereits zum nächsten Beginnmonats erfolgt und auch die laufende Deckungskapitalerhöhung auf entsprechend kalkulierter Kapitalanlage beruht. Verrechnung der rückständigen Beiträge ohne Verzugszinsen mittels Vertragsänderung. Beginn und Ablauf werden hierbei neu berechnet; die Garantieleistung wird entsprechend angepasst. Beitragsfreistellung des Vertrages, sofern die Beiträge länger als sechs Monate unbezahlt bleiben. Es fallen keine Verzugszinsen an. Der Versicherungsvertrag wird in reduzierter, beitragsfreier Form weitergeführt. Eine Wiederaufnahme der Beitragszahlung ist innerhalb von drei Jahren möglich. Bei Tarifen mit Todesfall- und Berufsunfähigkeitsschutz wird eine neuerliche Gesundheitsprüfung benötigt.

6 Beitragsunterbrechung wegen Kurzarbeit 4 Beitragsunterbrechung wegen Kurzarbeit Mitarbeiter-Meldeliste Arbeitgeber Name Arbeitgeber Versicherungsschein- Nummer Arbeitnehmer Vorname Name Beginn der Beitragsunterbrechung voraussichtliches Ende der Beitragsunterbrechung Unterschrift Arbeitnehmer Ort, Datum Unterschrift Arbeitgeber (bitte mit Firmenstempel)

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