Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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1 Rechnung über den Haushalt des Einzelplans 11 Besministerium für Arbeit Soziales Haushaltsjahr 2015 Inhalt Kapitel Bezeichnung Seite Vorwort zum Einzelplan Überblick zum Einzelplan / Hinweise zum Einzelplan Leistungen nach dem Zweiten Dritten Buch Sozialgesetzbuch gleichartige Leistungen Rentenversicherung Grsicherung im Alter bei Erwerbsminderung Soziale Entschädigung (Kriegsopferversorgung -fürsorge sowie gleichartige Leistungen) Unfallkasse des Bes / Künstlersozialkasse Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Maßnahmen des Bes mit Beteiligung Europäischer Fonds (ESF, EGF, EHAP) sowie internationale Angelegenheiten Arbeitswelt im Wandel, Fachkräftesicherung Sonstige Bewilligungen Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen -ausgaben Besministerium Besanstalt für Arbeitsschutz Arbeitsmedizin Besarbeitsgericht Bessozialgericht Besversicherungsamt

2 11 Vorwort zum Einzelplan Wesentliche Politikbereiche Ziele Das Besministerium für Arbeit Soziales (BMAS) ist zuständig für die Systeme der sozialen Sicherung - mit Ausnahme insbesondere der gesetzlichen Krankenversicherung der sozialen Pflegeversicherung -, für die soziale Integration für die Gestaltung von Rahmenbedingungen für mehr Beschäftigung. Seine wesentlichen Aufgabenbereiche sind die Arbeitsmarktpolitik, die Arbeitsförderung die Grsicherung für Arbeitsuchende, das Arbeitsrecht der Arbeitsschutz, die gesetzliche Rentenversicherung das Rentenrecht, die gesetzliche Unfallversicherung sowie die soziale Sicherung, das Sozialhilferecht die Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Neben der nationalen Arbeits- Sozialpolitik ist das BMAS für die europäische internationale Arbeits- Sozialpolitik zuständig. Der Sozialstaat, dessen wesentliche Komponenten vom BMAS mitgestaltet werden, die soziale Marktwirtschaft sind Garanten für die Sicherheit jedes Einzelnen den sozialen Frieden in Deutschland. Eine globalisierte, sich schnell ständig ändernde Arbeitswelt, die sich außerdem dem demographischen Wandel zu stellen hat, verlangt dabei immer wieder nach neuen Antworten. Aufgabe des BMAS ist es, mittels einer gezielten Arbeitsmarkt- Sozialpolitik hierauf entsprechend zu reagieren bzw. vorausschauend zu agieren. Ziel ist dabei, dass möglichst viele Menschen einer Erwerbstätigkeit nachgehen können, dass in der Arbeitswelt faire Bedingungen gelten der Arbeitsschutz den hohen Anforderungen nach Sicherheit Gesheitsschutz Rechnung trägt. Trotz sich ständig ändernder Rahmenbedingungen müssen sich die Menschen in einer alternden Gesellschaft auf den Sozialstaat verlassen können vor Lebensrisiken geschützt werden. Ziel des BMAS ist es, dass der Sozialstaat leistungsfähig verlässlich bleibt. Mit den arbeitsmarktpolitischen Leistungen Programmen unterstützt das BMAS - zusätzlich zu den Mitteln der Besagentur für Arbeit - die Aufnahme von Erwerbstätigkeit stellt sicher, dass die Leistungsberechtigten ein menschenwürdiges Leben führen können. Ferner wird u. a. die berufliche Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen jungen arbeitslosen Fachkräften aus Europa unterstützt so ein Beitrag zur Solidarität in Europa geleistet. Mit weiteren Maßnahmen werden die berufliche Integration Beratung von Zuwanderern verbessert. Zahlreiche Maßnahmen zur Umsetzung der genannten Ziele sind auch Gegenstand des im 2015 auslaufenden Operationellen Programmes des Bes für den Europäischen Sozialfonds, Förderperiode , sowie der sich daran anschließenden Förderperiode , die derzeit der EU-Kommission zur Genehmigung vorliegt. BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchführung sich auch andere Besressorts (BMBF, BMFSFJ, BMWi BMI) beteiligen. Zur Aufgabe des Sozialstaates gehört nicht zuletzt die ständige Verbesserung des Arbeitsschutzes. Hierzu dienen die Beobachtung Analyse der Arbeitssicherheit, der Gesheitssituation der Arbeitsbedingungen in Betrieben Verwaltungen sowie die darauf basierende Entwicklung von Problemlösungen, die vom BMAS veranlasst, gesteuert finanziert werden. Bei den Leistungen des Bes an die Rentenversicherung bilden die Zuschüsse des Bes an die allgemeine Rentenversicherung sowie die Beitragszahlungen für Kindererziehungszeiten an die allgemeine Rentenversicherung die größten Ausgabenposten. Zudem beteiligt sich der B durch Zahlung eines Zuschusses an die Künstlersozialkasse an den Beiträgen der in der Künstlersozialversicherung versicherungspflichtigen selbstständigen Künstler Publizisten zur Renten-, Kranken- Pflegeversicherung. Erleidet jemand einen Gesheitsschaden, für dessen Folgen die Gemeinschaft in besonderer Weise einzustehen hat, besteht ein Anspruch auf Leistungen der Sozialen Entschädigung. Ziel dieser Leistungen ist es, die gesheitlichen die oft auch damit verbenen wirtschaftlichen Folgen der Schädigung zu beseitigen oder zumindest finanziell abzumildern. Die Leistungen werden nach dem Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges für Opfer von Gewalttaten, Wehrdienstbeschädigte, Zivildienstbeschädigte, Opfer staatlichen Unrechts in der DDR Impfgeschädigte sowie deren Angehörige bzw. Hinterbliebene erbracht. Im Zentrum der Behindertenpolitik des BMAS stehen die Stärkung der Gleichbehandlung die Förderung von Chancengleichheit Inklusion als Voraussetzung für Selbstbestimmung Teilhabe von Menschen mit Behinderungen von Menschen, die von Behinderung bedroht sind. In diesem Zusammenhang hat das BMAS zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention im Juni 2011 einen Nationalen Aktionsplan entwickelt, der die Ziele Maßnahmen der Besregierung auf dem Gebiet der Behindertenpolitik zusammenfasst. Die im Aktionsplan aufgeführten Maßnahmen betreffen eine Vielzahl von Ressorts, insbesondere BMAS, BMVI, BMG, BMJV BMFSFJ. Dem Anspruch Deutschlands als Sozialstaat dem hohen Stand der Entwicklung seiner Systeme der sozialen Sicherung wird das BMAS auf dem Gebiet der Arbeits- Sozialpolitik auch durch internationale Aktivitäten intensiven Informations- Erfahrungsaustausch mit ausgewählten Ländern gerecht. In diesem Rahmen unterstützt es aktiv Einrichtungen wie die Internationale Arbeitsorganisation, in deren Verwaltungsrat Deutschland aufgr seiner wirtschaftlichen Bedeutung vertreten ist. Den Herausforderungen des demografischen Wandels sowie dem Strukturwandel in der Arbeitswelt gilt es sich frühzeitig zu stellen. Das BMAS unterstützt mit der Förderung des Strukturwandels der Arbeitswelt einzelne Projekte, bei denen im Rahmen von Transfer Strategieprojekten betriebliche Handlungsstrategien entwickelt erprobt werden. Diese Maßnahmen werden durch Monitoring, Evaluation sowie durch Transfer- Medienarbeit nachhaltig begleitet. Unternehmen Beschäftigte sollen sich zukunftssicher aufstellen können. Zur Gliederung des Einzelplans Das BMAS hat seinen Einzelplan neu strukturiert. Die Programmausgaben des Einzelplans werden in den Kapiteln 1101 bis 1107 dargestellt: Kap Leistungen nach dem Zweiten Dritten Buch Sozialgesetzbuch gleichartige Leistungen Kap Rentenversicherung Grsicherung im Alter bei Erwerbsminderung Kap Soziale Entschädigung (Kriegsopferversorgung -fürsorge sowie gleichartige Leistungen) Kap Unfallkasse des Bes/Künstlersozialkasse Kap Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Kap Maßnahmen des Bes mit Beteiligung Europäischer Fonds (ESF, EGF, EHAP); sowie internationale Angelegenheiten Kap Arbeitswelt im Wandel; Fachkräftesicherung Den Kapiteln zu den Programmausgaben folgen das Kapitel Bewilligungen (1110) sowie das neue Kapitel zu den zentral veranschlagten Verwaltungseinnahmen -ausgaben (1111) sowie das Kapitel Besministerium Kapitel des Geschäftsbereichs.

3 Überblick zum Einzelplan 11 E i n n a h m e n Ü b e r b l i c k z u m E i n z e l p l a n Verwaltungseinnahmen , , ,86 Übrige Einnahmen , , ,42 Gesamteinnahmen , , ,56 A u s g a b e n Personalausgaben , ,46 übertragbare Mittel (3.562,75) ( ,21) ,79 Sächliche Verwaltungsausgaben , ,38 Rest aus 2014/übertragbare Mittel ( ,65) ( ,08) n ( ,65) ( ,46) ,81 Zuweisungen Zuschüsse (ohne Investitionen) , ,12 Rest aus 2014/übertragbare Mittel ( ,93) ( ,93) n ( ,93) ( ,05) ,88 überplanmäßige Ausgaben ,24 Ausgaben für Investitionen , ,53 Rest aus 2014/übertragbare Mittel ( ,00) ( ,43) n ( ,00) ( ,96) ,96 Besondere Finanzierungsausgaben... 0, , ,00 Übertragbare flexibilisierte Ausgaben... 0,00 0,00 Rest aus 2014/übertragbare Mittel ( ,87) ( ,48) n ( ,87) ( ,48) , Hauptgruppe , ,25 Hauptgruppe , ,55 Hauptgruppe , ,04 Hauptgruppe , ,88 Hauptgruppe , ,76 zusammen , ,48 Gesamtausgaben , ,49 davon flexibilisiert , ,85 davon nicht flexibilisiert , ,64 Rest aus 2014/übertragbare Mittel ( ,45) ( ,67) nachr.: Umsetzung nach 50 BHO (12.099,00) n ( ,45) ( ,16) ,29 überplanmäßige Ausgaben ,24 Verpflichtungen (Einzelplan) en ab zusammen

4 11 Überblick zum Einzelplan vermögenswirksame Beträge: Vermögensabgänge ,79 Vermögenszugänge ,66 Nach Hauptgruppen (HGR) gegliederte Übersicht für den Einzelplan 11 in Beträge in B e z e i c h n u n g Einnahmen A u s g a b e n HGR 0-3 HGR 4 HGR 5 HGR 6 HGR 7 HGR 8 HGR Umsetzungen nach 50 BHO aus 2014 freigegebene Reste über- außerplanmäßige Ausgaben verfügbares Soll Differenz () Im Einzelnen: Deckung aus anderen HGR Kapiteln (ohne üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor) Deckung aus anderen HGR Kapiteln für üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor für andere HGR Kapitel (ohne üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor) für andere HGR Kapitel für üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor Übertragbare flexibilisierte Ausgaben nach 2016 übertragbare Mittel (ohne flexibilisierte Ausgaben)

5 - Ausgaben 1. en bei folgenden Titeln: Epl. 11 mit Ausnahme der Titel dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap Tit Dies gilt in Fällen, in denen Besressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Besressorts tätig werden Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einerfür-Alle-Fälle"). 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap Tit Dies gilt in Fällen, in denen Besressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Besressorts tätig werden Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einerfür-Alle-Fälle"). Allgemeine : / Hinweise zum Einzelplan 11 Flexibilisierung: Die in die Regelung nach 5 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel einzeln aufgelistet.

6 Leistungen nach dem Zweiten Dritten Buch Sozialgesetzbuch gleichartige Leistungen Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Für arbeitsmarktpolitische Leistungen Programme stellt der B - zusätzlich zu den Mitteln der Besagentur für Arbeit (BA) - Finanzmittel in Höhe von insgesamt rd. 33,1 Mrd. Euro zur Verfügung. Davon entfallen rd. 33,0 Mrd. Euro auf die Leistungen der Grsicherung für Arbeitsuchende (Tgr. 01). Hierbei bilden die Ausgaben für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, nämlich das Arbeitslosengeld II (Titel ), das die Beiträge zur Kranken- Pflegeversicherung einschließt, mit 20,1 Mrd. Euro die Beteiligung des Bes an den Leistungen für Unterkunft Heizung (Titel ) mit 4,9 Mrd. Euro die größten Ausgabenposten. Für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (Titel ) - einschließlich der Sonderprogramme des Bes - die Verwaltungskosten für die Durchführung der Grsicherung für Arbeitsuchende (Titel ) stehen insgesamt 7,945 Mrd. Euro zur Verfügung. Neben "klassischen" Eingliederungsleistungen nach dem Regelinstrumentarium des SGB II werden aus dem Gesamtbudget für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit auch die im Rahmen der Eingliederung anfallenden Ausgaben für Sonderprogramme des Bes getragen: 1. In der dritten Programmphase des seit 2005 laufenden Besprogramms Perspektive 50plus" werden Beschäftigungspakte für Ältere mit 350 Mio. Euro gefördert, die mit ihren Netzwerken innovativen, an die regionalen Besonderheiten angepassten Ansätzen zur Wiedereingliederung älterer Langzeitarbeitsloser beitragen. 2. Mit den Besmitteln in Höhe von 8 Mio. Euro werden die bis zum 31. Dezember 2014 laufenden Modellprojekte "Bürgerarbeit" ausfinanziert. Mit den Modellprojekten hat das Besministerium für Arbeit Soziales einen neuen Ansatz zur Integration arbeitsloser erwerbsfähiger Leistungsberechtigter mit multiplen Vermittlungshemmnissen erprobt. 3. Mit dem Besprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit Besmitteln in Höhe von 105 Mio. Euro sollen für Leistungsbezieher im SGB II Perspektiven einer beruflichen Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt geschaffen werden. 4. Mit dem Besprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt sollen Arbeitsverhältnisse gefördert werden, die zusätzlich wettbewerbsneutral sind sowie im öffentlichen Interesse liegen. Hierzu werden Mittel in Höhe von 75 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Von den vorgesehenen zusätzlichen Mitteln für Bildungsmaßnahmen sind 131 Mio. Euro im Titel bei Tgr. 02 veranschlagt. Die Schwerpunkte liegen hierbei auf der Kofinanzierung der Berufseinstiegsbegleitung dem Sonderprogramm zur Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen aus Europa (MobiPro-EU). Für dieses Sonderprogramm werden bis 2018 Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Die Leistungen der Grsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch sollen es Leistungsberechtigten ermöglichen, ein menschenwürdiges Leben zu führen diese bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unterstützen. Ziel ist, Hilfebedürftigkeit zu vermeiden oder zu beseitigen, die Dauer der Hilfebedürftigkeit zu verkürzen oder den Umfang der Hilfebedürftigkeit zu verringern. Es sollen Anreize zur Aufnahme Ausübung einer Erwerbstätigkeit geschaffen Maßnahmen ergriffen werden, um die Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern oder wieder herzustellen. Im 2013 sank die Zahl der Bedarfsgemeinschaften jahresdurchschnittlich um knapp 1000 auf rd. 3,324 Millionen gegenüber dem Vorjahr. Die Träger der Grsicherung für Arbeitsuchende unterstützen erwerbsfähige Leistungsberechtigte umfassend mit dem Ziel der dauerhaften Eingliederung in Arbeit. Durch den flexiblen bedarfsorientierten Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Instrumente wird eine passgenaue Unterstützung ermöglicht, die das persönliche Leistungsvermögen der Ausbildung- Arbeitsuchenden die Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes besser in Einklang bringt. Hierzu gehören neben Leistungen der Beratung Vermittlung auch Leistungen zur Aktivierung beruflichen Eingliederung, zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sowie zur Berufsausbildung beruflichen Weiterbildung. Mit dem Besprogramm Perspektive 50plus werden derzeit 77 regionale Beschäftigungspakte für Ältere bei der Eingliederung erwerbsfähiger Langzeitarbeitsloser über 50 e unterstützt. Im 2013 konnten r Betroffene angesprochen mit zahlreichen qualifizierten Maßnahmen unterstützt werden. Dadurch sind mehr als Frauen Männer wieder in Beschäftigung gekommen. Mit den Modellprojekten Bürgerarbeit wurde ein neuer Ansatz zur Integration arbeitsloser erwerbsfähiger Leistungsberechtigter mit multiplen Vermittlungshemmnissen erprobt begleitend evaluiert. Wer auf einen Bürgerarbeitsplatz vermittelt wurde, hat mit dem Arbeitgeber ein reguläres sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis für maximal drei e abgeschlossen wurde während der Beschäftigungsphase mit einem begleitenden Coaching unterstützt. Insgesamt sind Bürgerarbeitsplätze bewilligt worden. Ziel des neuen Besprogramms zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit im SGB II ist es, für r Leistungsbezieher im SGB II Perspektiven einer beruflichen Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen. Das Programm verfolgt einen neuen, umfassenden Ansatz, der den allgemeinen Arbeitsmarkt im Blick hat: Arbeitgeber sollen für die Zielgruppe gewonnen beraten werden. Die Arbeitnehmer sollen durch Tätigkeiten in der realistischen Arbeitssituation von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen ihre Arbeitsfähigkeit (wieder)herstellen bzw. verbessern. Sie sollen nach Beschäftigungsaufnahme intensiv gecoacht werden. Ihre anfängliche Minderleistung wird durch degressive Lohnkostenzuschüsse ausgeglichen. Primäres Ziel des neuen Besprogramms Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt soll sein, für r besonders arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose soziale Teilhabe durch Beschäftigung zu ermöglichen. Es ist vorgesehen, dass Arbeitgeber Lohnkostenzuschüsse von bis zu 100 Prozent erhalten. Ergänzend zu der Förderung sind weitere flankierende Anstrengungen der Jobcenter anderer Akteure, insbesondere der Kommunen, in Form von beschäftigungsvorbereitenden oder -begleitenden Maßnahmen vorgesehen, um die teilnehmenden Personen zu stabilisieren ihre Chancen auf ungeförderte Beschäftigung zu verbessern. Mit dem Sonderprogramm zur Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen aus Europa (MobiPro-EU) soll ein Beitrag zur Solidarität mit den von hoher Jugendarbeitslosigkeit betroffenen Ländern in Europa geleistet werden. Ziel ist, Hemmnisse zu überwinden, die den Einstellungsprozess sowie eine erfolgreiche Beschäftigung in Deutschland erschweren können (z. B. Finanzierung von Deutschsprachkursen, Reisekostenpauschalen, Zuschüsse zum Lebensunterhalt für Auszubildende, sozial- berufspädagogische Begleitung).

7 Leistungen nach dem Zweiten Dritten Buch Sozialgesetzbuch gleichartige Leistungen 1101 E i n n a h m e n Ü b e r b l i c k z u m K a p i t e l Verwaltungseinnahmen , , ,57 Gesamteinnahmen , , ,57 A u s g a b e n Sächliche Verwaltungsausgaben , ,83 Rest aus 2014/übertragbare Mittel ( ,11) ( ,28) n ( ,11) ( ,11) 0,00 Zuweisungen Zuschüsse (ohne Investitionen) , ,04 Rest aus 2014/übertragbare Mittel ( ,78) ( ,33) n ( ,78) ( ,37) ,41 Gesamtausgaben , ,87 davon nicht flexibilisiert , ,87 Rest aus 2014/übertragbare Mittel ( ,89) ( ,61) n ( ,89) ( ,48) ,41 Verpflichtungen (Kapitel) en ab zusammen Nach Hauptgruppen (HGR) gegliederte Übersicht Kapitel 1101 in Beträge in B e z e i c h n u n g Einnahmen A u s g a b e n HGR 0-3 HGR 4 HGR 5 HGR 6 HGR 7 HGR 8 HGR aus 2014 freigegebene Reste verfügbares Soll Differenz () Im Einzelnen: Deckung aus anderen HGR Kapiteln (ohne üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor) für andere HGR Kapitel (ohne üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor) nach 2016 übertragbare Mittel (ohne flexibilisierte Ausgaben)

8 Leistungen nach dem Zweiten Dritten Buch Sozialgesetzbuch gleichartige Leistungen Titel Einnahmen Verwaltungseinnahmen Vermischte Einnahmen , , ,57 Ausgaben zu Nr. 1 2 der dürfen von den Einnahmen abgesetzt werden. Ausgaben Zuweisungen Zuschüsse (ohne Investitionen) Berufliche Integration Beratung von Zuwanderern , , ,85 Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel ( ,85) ( ,85) Verpflichtungen en zusammen Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Einnahmen aus Rückerstattungen von Maßnahmekosten sowie Zinsen fließen den Ausgaben zu. 3. Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen s Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Titelgruppe 01 Tgr.01 Leistungen der Grsicherung für Arbeitsuchende ( ,00) ( ,53) ( ,47) Beiträge Dritter Rückeinnahmen sowie Zinsen fließen den Ausgaben zu Forschung, Untersuchungen Ähnliches , , ,17 Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel ( ,11) ( ,28) ( ,17) Die Einwilligung des BMF gemäß 45 Abs. 3 BHO in die Inanspruchnahme des aus dem Vorjahr übertragenen Ausgaberestes ist in voller Höhe vorbehalten geblieben. Verpflichtungen en zusammen Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Forschungs- Kongressberichte beschafft dass diese sowie Veröffentlichungen s Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden Beteiligung des Bes an den Leistungen für Unterkunft Heizung , , ,61 kassenmäßige für einen freigegebenen Rest für Kap Tit zu Lasten aller Epl ,61 nachrichtlich ,61 Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: Verwaltungskosten für die Durchführung der Grsicherung für Arbeitsuchende , , ,89

9 Titel Leistungen nach dem Zweiten Dritten Buch Sozialgesetzbuch gleichartige Leistungen 1101 Deckung gemäß bei Tit ,89 Sollzugang ,89 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: Die zu Nr. 2 sind verbindlich. 4. Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen s Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Solländerung ( ,89) Arbeitslosengeld II , , ,61 kassenmäßige für einen freigegebenen Rest für Kap Tit zu Lasten aller Epl ,61 nachrichtlich ,61 Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: Leistungen zur Eingliederung in Arbeit , , ,97 Solländerung ( ,70) ( ,67) kassenmäßige für einen freigegebenen Rest bei Tit zu Lasten aller Epl ,11 kassenmäßige für einen freigegebenen Rest bei Tit ,78 kassenmäßige für einen freigegebenen Rest bei Tit zu Lasten aller Epl ,89 Deckung gemäß bei Kap Tit ,81 Sollzugang ,59 für Tit ,89 für Kap Tit ,00 Sollabgang ,89 kassenmäßige für einen freigegebenen Rest für Tit ,78 kassenmäßige für einen freigegebenen Rest für Tit zu Lasten aller Epl ,89 nachrichtlich ,67 Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel ( ,78) ( ,67) ( ,67)

10 Leistungen nach dem Zweiten Dritten Buch Sozialgesetzbuch gleichartige Leistungen Titel Verpflichtungen en ab zusammen Die Ausgaben zu Nr. 2.1, 2.2, 2.3, der sind übertragbar. 2. Mehrausgaben zu Nr. 2.6 der dürfen bis zur Höhe der en bei folgendem Titel geleistet werden: Kap Tit Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: Mehrausgaben zu Nr. 2.6 der dürfen bis zur Höhe der zweckgebenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap Tit Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgr zu erwartender Einnahmen geleistet wurden diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 5. Die zu Nr. 1 sind verbindlich. zum Lfd.Nr. Bezeichnung Soll Ist 1. Zu Lasten aller Einzelpläne dürfen Ausgabereste bis zur Höhe von in Anspruch genommen werden. Damit soll - in Umsetzung eines Auftrags aus der Koalitionsvereinbarung dazu beigetragen werden, dass der Mitteleinsatz für die Eingliederung Arbeitssuchender in den en 2014 bis 2017 um insgesamt 1,4 Mrd. angehoben wird. 2. Leistungen zur Eingliederung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II, mit Ausnahme der Eingliederungsleistungen nach 16a SGB II; für diese Leistungen liegt die Zuständigkeit bei den kommunalen Trägern. Die im Rahmen der Eingliederung anfallenden Ausgaben Besprogramm Beschäftigungspakte für Ältere für die Modellprojekte "Bürgerarbeit" sowie für die Besprogramme zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt werden ebenfalls aus dem Ansatz getragen. 2.1 Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II , Besprogramm Beschäftigungspakte für Ältere , Modellprojekte "Bürgerarbeit" , Besprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt ,01

11 Titel Leistungen nach dem Zweiten Dritten Buch Sozialgesetzbuch gleichartige Leistungen 1101 Lfd.Nr. Bezeichnung Soll Ist 2.6 Mittel des Europäischen Sozialfonds für die Modellprojekte "Bürgerarbeit" sowie Besprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit ,81 Titelgruppe 02 Tgr.02 Darlehen Leistungen an die Besagentur für Arbeit ( ,00) ( ,19) ( ,81) Zusätzliche Mittel für Bildungsmaßnahmen , , ,81 kassenmäßige für einen freigegebenen Rest für Tit zu Lasten aller Epl ,11 nachrichtlich ,11 Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel ( ,81) ( ,81) Das BMF hat in die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von Euro eingewilligt. Verpflichtungen en zusammen Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Einnahmen aus Rückerstattungen von Maßnahmekosten fließen den Ausgaben zu Unterjährige Liquiditätshilfen an die Besagentur für Arbeit... 0,00 0,00 0,00 Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu Überjähriges Darlehen an die Besagentur für Arbeit... 0,00 0,00 0,00

12 Rentenversicherung Grsicherung im Alter bei Erwerbsminderung Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Das Kapitel 1102 umfasst ein Finanzvolumen von insgesamt rd. 90,3 Mrd. Euro. Davon entfallen knapp 84,3 Mrd. Euro auf Leistungen an die Rentenversicherung (Tgr. 01) knapp 5,9 Mrd. Euro auf die Beteiligung des Bes an der Grsicherung im Alter bei Erwerbsminderung (Titel ). Bei den Leistungen an die Rentenversicherung bilden die Zuschüsse des Bes an die allgemeine Rentenversicherung sowie die Beitragszahlungen für Kindererziehungszeiten an die allgemeine Rentenversicherung die größten Ausgabenposten: der Zuschuss des Bes an die allgemeine Rentenversicherung (Titel ) mit rd. 31,5 Mrd. Euro, der Zuschuss des Bes an die allgemeine Rentenversicherung im Beitrittsgebiet (Titel ) mit rd. 8,7 Mrd. Euro, der Zusätzliche Zuschuss des Bes an die allgemeine Rentenversicherung (Titel ) mit rd. 22,2 Mrd. Euro die Beitragszahlungen für Kindererziehungszeiten an die allgemeine Rentenversicherung (Titel ) mit rd. 12,1 Mrd. Euro. Der B erstattet der Deutschen Rentenversicherung B zudem die Aufwendungen sowie Verwaltungskosten aufgr der Überführung der in den Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR erworbenen Ansprüche (Titel ) in Höhe von rd. 3,1 Mrd. Euro erhält im Gegenzug von den Ländern im Beitrittsgebiet eine anteilige Erstattung an diesen ihm entstehenden Aufwendungen (Einnahmetitel ) in Höhe von rd. 1,8 Mrd. Euro. Schließlich leistet der B Zuschüsse zu den Beiträgen zur Rentenversicherung der in Werkstätten Integrationsprojekten beschäftigten behinderten Menschen (Titel ) in Höhe von knapp 1,2 Mrd. Euro, indem er insbesondere die - von den Trägern der Einrichtungen für die im Arbeitsbereich tätigen behinderten Menschen getragenen - Beiträge zur Rentenversicherung erstattet, die auf den Unterschiedsbetrag zwischen dem tatsächlichen Arbeitsentgelt 80 Prozent der Bezugsgröße entfallen. Mit der Beteiligung des Bes in der knappschaftlichen Rentenversicherung (Titel ) in Höhe von rd. 5,3 Mrd. Euro wird der Unterschiedsbetrag zwischen den Einnahmen Ausgaben des Kalenderjahres gedeckt (Defizithaftung nach 215 SGB VI). Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Die Finanzierung der Rentenversicherung beruht im Wesentlichen auf zwei Grlagen: den Beiträgen, die im Falle der gegen Arbeitsentgelt beschäftigten Arbeitnehmern jeweils hälftig von Arbeitnehmern Arbeitgebern getragen werden, den Zuschüssen aus dem Beshaushalt (Leistungen an die Rentenversicherung). Die Beszuschüsse zeichnen sich in Abgrenzung zu den Beitragszahlungen Erstattungen des Bes durch eine Multifunktionalität aus. An erster Stelle gewährleistet der B mit der allgemeinen Sicherungsfunktion der Beszuschüsse die dauerhafte s- Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung, auch unter sich verändernden ökonomischen demografischen Rahmenbedingungen. Darüber hinaus dienen die Beszuschüsse auch dem pauschalen Ausgleich der Aufwendungen der Rentenversicherung für gesamtgesellschaftliche Aufgaben; sie schützen damit die Beitragszahlerinnen Beitragszahler vor übermäßiger Belastung (Ausgleichs- Entlastungsfunktion). Durch die Defizithaftung des Bes wird die dauernde Leistungsfähigkeit der knappschaftlichen Rentenversicherung sichergestellt. Neben den Zuschüssen zahlt der B seit dem 1. Juni 1999 Beiträge in pauschaler Form für Zeiten der Kindererziehung. Die Berechtigten werden dabei so gestellt, als würden sie jeweils das Durchschnittseinkommen aller Versicherten im verdienen auf dieser Basis Beiträge zahlen. Insgesamt - Zuschüsse Beiträge für Kindererziehungszeiten - kommt knapp ein Drittel der Einnahmen der Rentenversicherung aus dem Beshaushalt. Der Zweck von Grsicherungsleistungen im Alter bei Erwerbsminderung besteht darin, für alte für dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen eine eigenständige soziale Leistung vorzusehen, die den grlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sicherstellt. Diese Leistung ist bedarfsorientiert, greift also nur dann, wenn das eigene Einkommen Vermögen der Leistungsberechtigten nicht ausreicht, um den existenznotwendigen Bedarf abzudecken. Mit der in der Gemeindefinanzkommission vorbereiteten im Rahmen des Vermittlungsausschussverfahrens zum Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen zur Änderung des Zweiten Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vereinbarten vollen Erstattung der Nettoausgaben in der Grsicherung im Alter bei Erwerbsminderung - ab dem 2014 zu 100 Prozent, im 2013 noch zu 75 Prozent - entlastet der B die für die Ausführung der Grsicherung im Alter bei Erwerbsminderung zuständigen Träger - in der Regel die Kommunen - von Sozialausgaben in beachtlicher Höhe. Insgesamt trägt das vielfältige finanzielle Engagement des Bes zugunsten der Kommunen maßgeblich dazu bei, dass sich die kommunale Finanzsituation derzeit wieder günstiger darstellt auch noch weiter verbessern wird. Darüber hinaus erstattet der B der Deutschen Rentenversicherung B die Gutachtenkosten im Zusammenhang mit der Grsicherung im Alter bei Erwerbsminderung.

13 Rentenversicherung Grsicherung im Alter bei Erwerbsminderung 1102 E i n n a h m e n Ü b e r b l i c k z u m K a p i t e l Verwaltungseinnahmen ,00 525, ,57 Übrige Einnahmen , , ,16 Gesamteinnahmen , , ,73 A u s g a b e n Zuweisungen Zuschüsse (ohne Investitionen) , ,15 übertragbare Mittel ( ,23) ( ,38) ,62 überplanmäßige Ausgaben ,05 Gesamtausgaben , ,15 davon nicht flexibilisiert , ,15 übertragbare Mittel ( ,23) ( ,38) ,62 überplanmäßige Ausgaben ,05 Nach Hauptgruppen (HGR) gegliederte Übersicht Kapitel 1102 in Beträge in B e z e i c h n u n g Einnahmen A u s g a b e n HGR 0-3 HGR 4 HGR 5 HGR 6 HGR 7 HGR 8 HGR über- außerplanmäßige Ausgaben verfügbares Soll Differenz () Im Einzelnen: Deckung aus anderen HGR Kapiteln für üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor nach 2016 übertragbare Mittel (ohne flexibilisierte Ausgaben)

14 Rentenversicherung Grsicherung im Alter bei Erwerbsminderung Titel Einnahmen Verwaltungseinnahmen Vermischte Einnahmen ,00 525, ,57 Übrige Einnahmen Rückflüsse aus Betriebsmitteldarlehen des Bes an die Träger der allgemeinen Rentenversicherung... 0,00 0,00 0, Erstattungen für Aufwendungen aufgr der Überführung von Zusatzversorgungssystemen in die Rentenversicherung , , ,16 Ausgaben Zuweisungen Zuschüsse (ohne Investitionen) Beteiligung des Bes an der Grsicherung im Alter bei Erwerbsminderung , , ,23 kassenmäßige für einen freigegebenen Rest für Kap Tit zu Lasten aller Epl ,55 nachrichtlich ,55 Die Ausgaben sind übertragbar. Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel ( ,23) ( ,23) Erstattung an die Deutsche Rentenversicherung B für Gutachtenkosten im Zusammenhang mit der Grsicherung im Alter bei Erwerbsminderung , , ,21 Solländerung ( ,21) haushaltsmäßige einer überplanmäßigen Ausgabe bei Tit ,21 Sollzugang ,21 überplanmäßige Ausgabe ,21 Das BMF hat nach Art. 112 GG in die überplanmäßige Ausgabe bis zu einer Höhe von ,21 Euro eingewilligt. Höhere Erstattungsbeträge des Bes an die Deutsche Rentenversicherung B für Kosten Auslagen, die den Trägern der Rentenversicherung auf Gr von Ersuchen der Träger der Sozialhilfe bzw. der Besagentur für Arbeit zur Feststellung einer medizinisch bedingten dauerhaften vollen Erwerbsminderung 2014 entstanden sind. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf 224b SGB VI Kosten der Nachversicherung gem. Art des Fremdrenten Auslandsrenten-Neuregelungsgesetzes , ,70-700,30 Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: Kosten der Nachversicherung gem a des Gesetzes zur Regelung der Verbindlichkeiten nationalsozialistischer Einrichtungen der Rechtsverhältnisse an deren Vermögen , , ,35 Solländerung (48.349,35) haushaltsmäßige einer überplanmäßigen Ausgabe bei Kap Tit ,35 Sollzugang ,35 überplanmäßige Ausgabe ,35 Das BMF hat nach Art. 112 GG in die überplanmäßige Ausgabe bis zu einer Höhe von ,35 Euro eingewilligt. Höhere Erstattungsbeträge des Bes an die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung für Leistungen für bestimmte Personengruppen, die gemäß 20 Absatz 1 23a Absatz 1 des Gesetzes zur Regelung der Verbindlichkeiten nationalsozialistischer Einrichtungen der Rechtsverhältnisse an deren Vermögen (NSVerbG) als nachversichert gelten. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf den 23 23a NSVerbG. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:

15 Titel Rentenversicherung Grsicherung im Alter bei Erwerbsminderung 1102 Titelgruppe 01 Tgr.01 Leistungen an die Rentenversicherung (RV) ( ,00) ( ,12) ( ,88) Erstattung von Aufwendungen der Deutschen Rentenversicherung B aufgr der Überführung von Zusatzversorgungssystemen in die RV , , ,06 Solländerung ( ,21) ( ,85) haushaltsmäßige einer überplanmäßigen Ausgabe für Tit ,21 Sollabgang ,21 Einnahmen aus Verwaltungskostenrückerstattungen fließen den Ausgaben zu Erstattung von Invalidenrenten Aufwendungen für Pflichtbeitragszeiten bei Erwerbsunfähigkeit im Beitrittsgebiet , , , Beteiligung des Bes in der knappschaftlichen Rentenversicherung , , ,55 Einnahmen aus Rückerstattungen fließen den Ausgaben zu Beteiligung des Bes an der hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung , , ,67 Einnahmen aus Rückerstattungen fließen den Ausgaben zu Zuschuss des Bes an die allgemeine Rentenversicherung , ,33-300,67 Einnahmen aus Rückerstattungen, insbesondere durch vorzeitiges Auszahlen von Besmitteln, fließen den Ausgaben zu Zuschuss des Bes an die allgemeine Rentenversicherung im Beitrittsgebiet , , ,65 Einnahmen aus Rückerstattungen, insbesondere durch vorzeitiges Auszahlen von Besmitteln, fließen den Ausgaben zu Zusätzlicher Zuschuss des Bes an die allgemeine Rentenversicherung , ,30-601,70 Einnahmen aus Rückerstattungen, insbesondere durch vorzeitiges Auszahlen von Besmitteln, fließen den Ausgaben zu Beitragszahlungen für Kindererziehungszeiten an die allgemeine Rentenversicherung , ,06-436,94 Einnahmen aus Rückerstattungen, insbesondere durch vorzeitiges Auszahlen von Besmitteln, fließen den Ausgaben zu Zuschüsse zu den Beiträgen zur Rentenversicherung der in Werkstätten Integrationsprojekten beschäftigten behinderten Menschen , , ,49 Solländerung ( ,49) haushaltsmäßige einer überplanmäßigen Ausgabe bei Kap Tit ,49 Sollzugang ,49 überplanmäßige Ausgabe ,49 Das BMF hat nach Art. 112 GG in die überplanmäßige Ausgabe bis zu einer Höhe von ,49 Euro eingewilligt. Höhere Erstattungsbeträge des Bes für Rentenversicherungsbeiträge, die von den Trägern der Werkstätten für behinderte Menschen für die im Arbeitsbereich beschäftigten behinderten Menschen abgeführt werden, an die Besländer. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf 179 Absatz 1 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - SGB VI. Einnahmen aus Rückerstattungen, die sich durch Abrechnungen der Länder ergeben, fließen den Ausgaben zu Betriebsmitteldarlehen an die knappschaftliche Rentenversicherung... 0,00 0,00 0,00 1. Einnahmen aus der Tilgung von Betriebsmitteldarlehen fließen den Ausgaben zu. 2. Zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen, die auf andere Weise nicht zu beheben sind, können unverzinsliche Betriebsmitteldarlehen bis zur Höhe von an die knappschaftliche Rentenversicherung gewährt werden.

16 Rentenversicherung Grsicherung im Alter bei Erwerbsminderung Titel Sie sind zurückzuzahlen, sobald soweit die Einnahmen eines Monats die Ausgaben übersteigen dieser Überschuss voraussichtlich im nächsten Monat des laufenden Haushaltsjahres nicht zur Deckung der Ausgaben benötigt wird, spätestens jedoch zum Schluss des Haushaltsjahres Betriebsmitteldarlehen des Bes an die Träger der allgemeinen Rentenversicherung... 0,00 0,00 0,00 Einnahmen aus der Tilgung von Betriebsmitteldarlehen fließen den Ausgaben zu.

17 Soziale Entschädigung (Kriegsopferversorgung -fürsorge sowie gleichartige Leistungen) 1103 Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Das Kapitel 1103 umfasst ein finanzielles Volumen in Höhe von insgesamt rd. 1,153 Mrd. (Kriegsopferversorgung rd. 0,874 Mrd. / Kriegsopferfürsorge rd. 0,279 Mrd. ). Davon im Wesentlichen: ,6 Mio. für Erstattungen an die Krankenkassen nach des Gesetzes über die Versorgung der Opfer des Krieges (Besversorgungsgesetz - BVG), 2. rd. 935 Mio. für Leistungen nach dem BVG (Tgr. 01), 3. 70,5 Mio. für Leistungen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (Opferentschädigungsgesetz - OEG) (Tgr. 02), 4. 19,0 Mio. für Leistungen nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG) dem Strafrechtlichen Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG, VwRehaG) (Tgr. 03), 5. 3,3 Mio. für Leistungen nach dem Gesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer (Zivildienstgesetz - ZDG) (Tgr. 04), 6. 7,2 Mio. für Leistungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz - SVG (Tgr. 05). Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Erleidet jemand einen Gesheitsschaden, für dessen Folgen die Gemeinschaft in besonderer Weise einzustehen hat, besteht ein Anspruch auf Leistungen der Sozialen Entschädigung. Sie sollen helfen, die gesheitlichen die oft auch damit verbenen wirtschaftlichen Folgen der Schädigung zu beseitigen oder zumindest finanziell abzumildern. Die Leistungen richten sich nach dem BVG. In Anwendung dieses Gesetzes werden auch Leistungen für Opfer von Gewalttaten, Wehr- Zivildienstbeschädigte, Impfgeschädigte sowie für Berechtigte nach dem HHG, dem StrRehaG VwRehaG sowie für deren Angehörige bzw. Hinterbliebene erbracht. Im Rahmen der Sozialen Entschädigung erstattet der B aus den Titeln den Krankenkassen pauschal die Kosten für die Heil- Krankenbehandlung nach BVG für die Versorgungsberechtigten nach dem BVG, dem HHG, ZDG sowie dem SVG. Ziel der Heil- Krankenbehandlung ist u. a.: 1. die Behebung körperlicher Beschwerden; Erleichterung der Folgen der Schädigung/Behinderung 2. die Vermeidung, Überwindung, Minderung von Pflegebedürftigkeit 3. die Ermöglichung einer möglichst umfassenden Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Im Bereich der Entschädigung für Opfer von Gewalttaten wurden u. a. Fördermaßnahmen zur Verbesserung der Wirkung der qualitativen besweit einheitlichen Umsetzung des OEG durch Zuwendungen für Modellvorhaben initiiert. Mit den Modellprojekten sollen verschiedene Formen der Soforthilfe erprobt ihre Wirkung erfasst analysiert werden. Darüber hinaus werden Fachtagungen durchgeführt (z. B. Werkstattgespräche, Workshops Erfahrungsaustausche). Dies sind Maßnahmen zur Verbesserung des OEG dienen der Information des BMAS mit dem Ziel, das Gesetz kontinuierlich auf Änderungsbedarf hin zu überprüfen. E i n n a h m e n Ü b e r b l i c k z u m K a p i t e l Verwaltungseinnahmen , , ,85 Übrige Einnahmen , , ,16 Gesamteinnahmen , , ,01 A u s g a b e n Zuweisungen Zuschüsse (ohne Investitionen) , , ,77 Ausgaben für Investitionen , ,66 übertragbare Mittel ( ,34) ( ,00) 0,00 Gesamtausgaben , ,89 davon nicht flexibilisiert , ,89 übertragbare Mittel ( ,34) ( ,23) ,77 vermögenswirksame Beträge: Vermögensabgänge ,72 Vermögenszugänge ,66

18 Soziale Entschädigung (Kriegsopferversorgung -fürsorge sowie gleichartige Leistungen) Nach Hauptgruppen (HGR) gegliederte Übersicht Kapitel 1103 in Beträge in B e z e i c h n u n g Einnahmen A u s g a b e n HGR 0-3 HGR 4 HGR 5 HGR 6 HGR 7 HGR 8 HGR verfügbares Soll ( = ) Differenz () Im Einzelnen: für andere HGR Kapitel für üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor nach 2016 übertragbare Mittel (ohne flexibilisierte Ausgaben)

19 Titel Soziale Entschädigung (Kriegsopferversorgung -fürsorge sowie gleichartige Leistungen) 1103 Einnahmen Verwaltungseinnahmen Vermischte Einnahmen , , ,85 Übrige Einnahmen Zinsen Tilgung von Darlehen im Rahmen der Kriegsopferfürsorge von entsprechenden Darlehen , , ,37 vermögenswirksame Beträge: Vermögensabgang , Erstattung von Versorgungsleistungen durch fremde Staaten aufgr inter- supranationaler Verträge Übereinkommen , , ,79 Ausgaben Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig mit Ausnahme folgender Titel: Zuweisungen Zuschüsse (ohne Investitionen) Heilbehandlung, Badekuren Krankenbehandlung in versorgungseigenen Krankenanstalten sowie Badekuren in versorgungsfremden Kureinrichtungen , , ,86 Einnahmen, insbesondere aus Erstattungen von Überzahlungen, fließen den Ausgaben zu Erstattungen an Krankenkassen nach des Besversorgungsgesetzes an andere öffentlich-rechtliche Leistungsträger , , ,06 Solländerung ( ,54) ( ,52) haushaltsmäßige einer überplanmäßigen Ausgabe für Kap Tit ,19 haushaltsmäßige einer überplanmäßigen Ausgabe für Kap Tit ,35 Sollabgang ,54 Einnahmen, insbesondere aus Erstattungen von Überzahlungen, fließen den Ausgaben zu Durchführung der Versehrtenleibesübungen sowie Zuschüsse zur Förderung von Einrichtungen für Versehrtenleibesübungen für Kriegsbeschädigte , , ,20 Einnahmen, insbesondere aus der Erstattung von in unberechtigter Höhe abgerufener Beiträge, fließen den Ausgaben zu Zuschüsse zur Förderung der Prüfung Neukonstruktion orthopädischer Hilfsmittel , , , Förderung des überregionalen Erfahrungsaustausches , , , Versorgungsleistungen aufgr inter- supranationaler Verträge Übereinkommen , , ,03 Einnahmen, insbesondere aus Erstattungen von Überzahlungen, fließen den Ausgaben zu. Ausgaben für Investitionen Kriegsopferfürsorgedarlehen gleichartige Darlehen , , ,34 Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel ( ,34) ( ,34) vermögenswirksame Beträge: Vermögenszugang ,66 Titelgruppe 01 Tgr.01 Leistungen nach dem Besversorgungsgesetz ( ,00) ( ,04) ( ,96) Fürsorgerische Leistungen für Berechtigte nach dem BVG , , ,39 Solländerung ( ,19) ( ,20) für Tit ,74 für Tit ,56

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