Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

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1 Rechnung über den Haushalt des Einzelplans 07 Besministerium der Justiz für Verbraucherschutz für das Haushaltsjahr 2015 Inhalt Kapitel Bezeichnung Seite Vorwort zum Einzelplan Überblick zum Einzelplan / Hinweise zum Einzelplan Verbraucherpolitik Sonstige Bewilligungen Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen -ausgaben Besministerium Besgerichtshof Der Generalbesanwalt beim Besgerichtshof Besverwaltungsgericht Besfinanzhof Bespatentgericht Besamt für Justiz Deutsches Patent- Markenamt

2 07 Vorwort zum Einzelplan Wesentliche Politikbereiche Ziele Das Besministerium der Justiz für Verbraucherschutz (BMJV) ist in erster Linie ein Gesetzgebungs- Beratungsministerium. Es erarbeitet Gesetz- Verordnungsentwürfe im Bereich seiner ederführung. Innerhalb der Besregierung ist das BMJV vor allem für die "klassischen" Bereiche des Rechts federführend. Hierzu zählen das Bürgerliche Recht, das Handels- Wirtschaftsrecht, das Strafrecht die Prozessrechte. Das BMJV verantwortet innerhalb der Besregierung seit Beginn der 18. Legislaturperiode auch den Bereich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes. Ziele seiner Verbraucherpolitik sind es u. a., die Durchsetzung der berechtigten wirtschaftlichen Interessen der Verbraucherinnen Verbraucher zu unterstützen, deren angemessene Interessenvertretung zu fördern sowie die Verbraucherinformation Angebotstransparenz zu verbessern. Erreicht werden soll dies durch Rechtsvorschriften, die die Marktposition der Verbraucherinnen Verbraucher stärken, Irreführung Täuschung verbieten Sicherheit gewährleisten sowie durch Maßnahmen der Verbraucherinformation Verbraucherbildung. Darüber hinaus ist das BMJV ebenso wie das Besministerium des Innern als Verfassungsressort bei verfassungsrechtlichen ragen sowie in Verfahren vor dem Besverfassungsgericht immer zu beteiligen. Das BMJV hat auch die Aufgabe, die Gesetz- Verordnungsentwürfe aller anderen Besministerien sowie zwischenstaatliche Vereinbarungen auf ihre Vereinbarkeit mit dem Verfassungsrecht, Völkerrecht, Europarecht Besrecht zu überprüfen, bevor die Entwürfe von der Besregierung beschlossen werden. Die Prüfung erstreckt sich auch auf die Rechtsetzungstechnik die Verwendung einer einheitlichen, möglichst klaren Rechtssprache. Rechtspolitische Entscheidungen werden aufgr der fortschreitenden Integration Europas in verstärktem Maße in Brüssel getroffen. Die achreferate des Ministeriums wirken daher in ihren jeweiligen Bereichen an der Rechtsetzung auf EU-Ebene mit. Das BMJV begleitet zudem die Vorbereitungen zur Wahl der Richterinnen Richter des Besverfassungsgerichts. Außerdem bereitet das Ministerium die Wahl der Richterinnen Richter an den drei obersten Gerichtshöfen des Bes im Zuständigkeitsbereich des BMJV vor, also am Besgerichtshof, Besverwaltungsgericht Besfinanzhof. Zu den Verwaltungsaufgaben des BMJV gehört es, die organisatorischen, haushaltsmäßigen, personellen infrastrukturellen Voraussetzungen für die Arbeit des Ministeriums der zu seinem Geschäftsbereich gehörenden Besgerichte -behörden zu schaffen sowie die Dienstaufsicht über die Besgerichte sowie die Dienst- achaufsicht über die Behörden im Geschäftsbereich wahrzunehmen. Bei Beschwerden nach dem Beszentralregistergesetz gegen Bescheide des Besamtes für Justiz ist das BMJV "Rechtsmittelinstanz". Darüber hinaus ist das BMJV auch Herausgeber der amtlichen Verkündungsblätter des Bes (Besgesetzblatt Besanzeiger). Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Einzelplans Die Programmausgaben für den Bereich "Verbraucherpolitik", mit denen u. a. die Stiftung Warentest die Verbraucherzentrale Besverband e. V. finanziert sowie Maßnahmen zur Information der Verbraucherinnen Verbraucher bestritten werden, sind in Kapitel 0701 etatisiert. Die übrigen ach- Programmausgaben des Einzelplans sind in Kapitel 0710 "Sonstige Bewilligungen" zusammengefasst. Der Einzelplan 07, Besministerium der Justiz für Verbraucherschutz, ist im Wesentlichen ein personalintensiver Verwaltungshaushalt, der in besonderer Weise geprägt ist durch einen entsprechend hohen Anteil an Personalausgaben den damit zusammenhängenden Verwaltungsausgaben. Die Ausgaben des Ministeriums werden in Kapitel 0712 veranschlagt. Die Aufgabenschwerpunkte im Geschäftsbereich des Ministeriums verteilen sich wie folgt: Zum Zuständigkeitsbereich des BMJV gehören drei der insgesamt fünf obersten Gerichtshöfe des Bes, nämlich der Besgerichtshof, das Besverwaltungsgericht der Besfinanzhof. Die Grlage für ihre Tätigkeit findet sich in Artikel 95 des Grgesetzes. Sie sind in Kapitel 0713, Kapitel 0715 Kapitel 0716 veranschlagt. Das auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in Patent Markensachen erstinstanzlich entscheidende Bespatentgericht wird in Kapitel 0717 abgebildet. Dem Generalbesanwalt beim Besgerichtshof obliegt u. a. die Mitwirkung an den Revisions- Beschwerdeverfahren vor den Strafsenaten des Besgerichtshofes sowie die erstinstanzliche Strafverfolgung von Delikten gegen die innere äußere Sicherheit der Besrepublik Deutschland. Die für seine Tätigkeit erforderlichen Haushaltsmittel sind in Kapitel 0714 veranschlagt. Das Besamt für Justiz nimmt zentrale justizielle Aufgaben des Bes wahr (insbesondere im Bereich des Registerwesens, des internationalen Rechtsverkehrs der Ordnungswidrigkeiten). Zu diesen Aufgaben zählen u. a. auch die einer Zentralen Behörde" in Auslandsunterhaltsangelegenheiten nach Maßgabe des Internationalen amilienrechtsverfahrensgesetzes. Die Behörde bildet das Kapitel Als alleinige nationale Behörde auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes nimmt das Deutsche Patent- Markenamt die hieraus entstehenden Aufgaben für die Besrepublik Deutschland wahr leistet damit einen wichtigen Beitrag, den in der Verfassung garantierten Schutz des geistigen Eigentums zu gewährleisten. Die Veranschlagung erfolgt in Kapitel 0719.

3 Überblick zum Einzelplan 07 E i n n a h m e n Ü b e r b l i c k z u m E i n z e l p l a n Verwaltungseinnahmen , , ,35 Übrige Einnahmen , , ,19 Gesamteinnahmen , , ,54 A u s g a b e n Personalausgaben , , ,25 Sächliche Verwaltungsausgaben , ,62 Rest aus 2014/übertragbare Mittel ( ,00) ( ,61) n ( ,00) ( ,23) ,77 Zuweisungen Zuschüsse (ohne Investitionen) , ,86 Rest aus 2014/übertragbare Mittel ( ,00) ( ,18) n ( ,00) ( ,04) ,96 Ausgaben für Investitionen , , ,05 Übertragbare flexibilisierte Ausgaben... 0,00 0,00 Rest aus 2014/übertragbare Mittel ( ,92) ( ,52) n ( ,92) ( ,52) , Hauptgruppe , ,51 Hauptgruppe , ,94 Hauptgruppe , ,31 Hauptgruppe , ,84 Hauptgruppe , ,92 zusammen , ,52 Gesamtausgaben , ,28 davon flexibilisiert , ,43 davon nicht flexibilisiert , ,85 Rest aus 2014/übertragbare Mittel ( ,92) ( ,31) n ( ,92) ( ,59) ,33 Verpflichtungen (Einzelplan) für das Jahr Soll VE Verpflichtungsermächtigung (VE) 2015 in 2015 eingegangene Verpflichtungen aus üpl/apl zu Lasten VE früheren Jahren Veränderungen Gesamtstand Sp ab zusammen vermögenswirksame Beträge: Vermögensabgänge ,07 Vermögenszugänge ,00

4 07 Überblick zum Einzelplan Nach Hauptgruppen (HGR) gegliederte Übersicht für den Einzelplan 07 in Beträge in B e z e i c h n u n g Einnahmen A u s g a b e n HGR 0-3 HGR 4 HGR 5 HGR 6 HGR 7 HGR 8 HGR aus 2014 freigegebene Reste verfügbares Soll Differenz () Im Einzelnen: Deckung aus anderen HGR Kapiteln (ohne üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor) für andere HGR Kapitel (ohne üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor) Übertragbare flexibilisierte Ausgaben nach 2016 übertragbare Mittel (ohne flexibilisierte Ausgaben)

5 - Ausgaben 1. en bei folgenden Titeln: Epl. 07 mit Ausnahme der Titel dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap Tit Dies gilt in ällen, in denen Besressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Besressorts tätig werden Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einerfür-Alle-älle"). 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap Tit Dies gilt in ällen, in denen Besressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Besressorts tätig werden Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einerfür-Alle-älle"). Allgemeine : / Hinweise zum Einzelplan 07 lexibilisierung: Die in die Regelung nach 5 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel einzeln aufgelistet.

6 0701 Verbraucherpolitik Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Ein wesentlicher Aufgabenschwerpunkt im Kapitel "Verbraucherpolitik" ist die Information der Verbraucherinnen Verbraucher im Bereich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes (Titel ). Außerdem ist hier der Zuschuss an die Vertretung der Verbraucher, Verbraucherzentrale Besverband e. V., (Titel ) sowie der Zuschuss an die Stiftung Warentest (Titel ) veranschlagt. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Ein Kernanliegen der Verbraucherpolitik des Besministeriums der Justiz für Verbraucherschutz ist der Schutz der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucherinnen Verbraucher die Gewährleistung einer angemessenen Interessenvertretung. Diese Ziele werden durch gesetzgeberische administrative Maßnahmen sowie durch Maßnahmen der Verbraucherinformation Verbraucherbildung verfolgt. Ziel der Information der Verbraucherinnen Verbraucher ist es, im Wege der Projektförderung die Position der Verbraucherinnen Verbraucher auf den Märkten sowie ihre Kompetenz zu stärken. Dazu gehört insbesondere auch die Vermittlung unabhängiger Informationen zu den Verbraucherrechten ihrer Durchsetzung, zum Umgang mit Informationen Medien sowie zur Verbesserung der inanzkompetenzen. Die Vertretung der Verbraucher, der Verbraucherzentrale Besverband e. V. (vzbv), wird zur Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben institutionell gefördert. Ziele des vzbv sind es, die Verbraucherinteressen wahrzunehmen den Verbraucherschutz insgesamt zu fördern. Der örderung kommt im Bereich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes eine besondere Bedeutung zu, da hier mangels staatlicher Vollzugszuständigkeit den Verbraucherinnen Verbrauchern in den weit überwiegenden ällen die eigenverantwortliche Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche selbst obliegt. Mit dem Zuschuss an die Stiftung Warentest unterstützt der B die Stiftung bei der Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben. Die Stiftung Warentest wurde 1964 auf Beschluss des Deutschen Bestages gegründet, um den Verbraucherinnen Verbrauchern durch vergleichende Tests von Waren Dienstleistungen eine unabhängige objektive Unterstützung zu bieten. A u s g a b e n Ü b e r b l i c k z u m K a p i t e l Sächliche Verwaltungsausgaben , ,00 Rest aus 2014/übertragbare Mittel ( ,00) ( ,00) n ( ,00) ( ,00) 0,00 Zuweisungen Zuschüsse (ohne Investitionen) , ,85 Rest aus 2014/übertragbare Mittel ( ,00) ( ,15) n ( ,00) ( ,00) 0,00 Gesamtausgaben , ,85 davon nicht flexibilisiert , ,85 Rest aus 2014/übertragbare Mittel ( ,00) ( ,15) n ( ,00) ( ,00) 0,00 Verpflichtungen (Kapitel) für das Jahr Soll VE Verpflichtungsermächtigung (VE) 2015 in 2015 eingegangene Verpflichtungen aus üpl/apl zu Lasten VE früheren Jahren Veränderungen Gesamtstand Sp zusammen Nach Hauptgruppen (HGR) gegliederte Übersicht für das Kapitel 0701 in Beträge in B e z e i c h n u n g Einnahmen A u s g a b e n HGR 0-3 HGR 4 HGR 5 HGR 6 HGR 7 HGR 8 HGR verfügbares Soll ( = ) Differenz () Im Einzelnen: nach 2016 übertragbare Mittel (ohne flexibilisierte Ausgaben)

7 Titel unktion Verbraucherpolitik 0701 Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben orschung, Untersuchungen Ähnliches , , ,00 Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel ( ,00) ( ,00) ( ,00) Die Einwilligung des BM gemäß 45 Abs. 3 BHO in die Inanspruchnahme des aus dem Vorjahr übertragenen Ausgaberestes ist in voller Höhe vorbehalten geblieben. Verpflichtungen für das Jahr Soll VE Verpflichtungsermächtigung (VE) 2015 in 2015 eingegangene Verpflichtungen aus üpl/apl zu Lasten VE früheren Jahren Veränderungen Gesamtstand Sp Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 500 mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: Haushaltsjahr Zuweisungen Zuschüsse (ohne Investitionen) Zuschüsse an die Vertretung der Verbraucher , ,00 0, Zuschuss an die Stiftung Warentest , ,00 0, Information der Verbraucherinnen Verbraucher , , ,13 Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel ( ,00) ( ,13) ( ,13) Die Einwilligung des BM gemäß 45 Abs. 3 BHO in die Inanspruchnahme des aus dem Vorjahr übertragenen Ausgaberestes ist in voller Höhe vorbehalten geblieben. Verpflichtungen für das Jahr Soll VE Verpflichtungsermächtigung (VE) 2015 in 2015 eingegangene Verpflichtungen aus üpl/apl zu Lasten VE früheren Jahren Veränderungen Gesamtstand Sp zusammen Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen s Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden örderung der Verbraucherwissenschaften , ,62-352,38 Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel (352,38) (352,38) 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: örderung von Innovationen im Bereich des Verbraucherschutzes , , ,64 Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel ( ,64) ( ,64) Verpflichtungen für das Jahr Soll VE Verpflichtungsermächtigung (VE) 2015 in 2015 eingegangene Verpflichtungen aus üpl/apl zu Lasten VE früheren Jahren Veränderungen Gesamtstand Sp zusammen

8 0701 Verbraucherpolitik Titel unktion Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 600 mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: Haushaltsjahr Bilaterale technische Zusammenarbeit mit dem Ausland auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes , ,00 0,00 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass nach Beendigung der Projektarbeit für das Projekt angeschaffte Vermögensgegenstände an die beratene Einrichtung unentgeltlich abgegeben werden können.

9 Sonstige Bewilligungen 0710 Vorbemerkung Das Kapitel "Sonstige Bewilligungen" enthält einzelne achausgaben, die nicht die Veranschlagung in einem gesonderten achkapitel rechtfertigen. Einen Schwerpunkt bilden hier die Ausgaben der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e. V. im Rahmen ihrer Beratungshilfe für den Aufbau von Demokratie Marktwirtschaft sowie die auf den B entfallenden Kosten der Deutschen Richterakademie in Trier bzw. Wustrau. Daneben sind in diesem Kapitel auch Ausgaben für überregionale Einrichtungen im Interesse von Gesetzgebung, Recht-sprechung Verwaltung sowie die Ausgaben für Mitgliedsbeiträge in internationalen Organisationen Vereinen veranschlagt. E i n n a h m e n Ü b e r b l i c k z u m K a p i t e l Verwaltungseinnahmen , , ,60 Gesamteinnahmen , , ,60 A u s g a b e n Sächliche Verwaltungsausgaben , , ,60 Zuweisungen Zuschüsse (ohne Investitionen) , ,68 Rest aus 2014/übertragbare Mittel (6.000,00) ( ,03) n ( ,00) ( ,71) ,29 Ausgaben für Investitionen , , ,87 Übertragbare flexibilisierte Ausgaben... 0,00 0,00 Rest aus 2014/übertragbare Mittel ( ,59) ( ,86) n ( ,59) ( ,86) , Hauptgruppe , ,99 Hauptgruppe , ,87 zusammen , ,86 Gesamtausgaben , ,41 davon flexibilisiert , ,73 davon nicht flexibilisiert , ,68 Rest aus 2014/übertragbare Mittel ( ,59) ( ,89) n ( ,59) ( ,30) ,29 Verpflichtungen (Kapitel) für das Jahr Soll VE Verpflichtungsermächtigung (VE) 2015 in 2015 eingegangene Verpflichtungen aus üpl/apl zu Lasten VE früheren Jahren Veränderungen Gesamtstand Sp Nach Hauptgruppen (HGR) gegliederte Übersicht für das Kapitel 0710 in Beträge in B e z e i c h n u n g Einnahmen A u s g a b e n HGR 0-3 HGR 4 HGR 5 HGR 6 HGR 7 HGR 8 HGR aus 2014 freigegebene Reste verfügbares Soll Differenz () Im Einzelnen: Übertragbare flexibilisierte Ausgaben nach 2016 übertragbare Mittel (ohne flexibilisierte Ausgaben) Zusatzangaben für Kapitel 0710 Z u s a t z a n g a b e n z u m K a p i t e l

10 0710 Sonstige Bewilligungen Ausgabereste aus flexibilisierten Haushaltsansätzen im Kapitel ,00 0,00 Rest aus 2014/übertragbare Mittel ( ,59) ( ,86) n ( ,59) ( ,86) ,73 aus Kap ,59 für Tit ,59 Rest aus flexibilisierten Ansätzen 2015 von Tit ,16 von Tit ,83 von Tit ,87 von Tit ,00 zusammen ,86

11 Titel unktion Sonstige Bewilligungen 0710 Einnahmen Verwaltungseinnahmen Vermischte Einnahmen , , ,60 Ausgaben 1. Es gelten die lexibilisierungsregelungen gem. 5 Abs. 2 bis 6 HG. 2. Nach 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass die Grstücke in Hamburg, Am Internationalen Seegerichtshof 1, nebst Erstausstattung mit Mobiliar dem Internationalen Seegerichtshof für die Dauer den Umfang des Bedarfs unentgeltlich überlassen werden. 3. Nach 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass die Grstücke in München, Cincinnatistr. 64, nebst Erstausstattung mit Mobilar dem Einheitlichen Patentgericht für die Dauer den Umfang des Bedarfs unentgeltlich überlassen werden. Zuweisungen Zuschüsse (ohne Investitionen) Zuweisung für Kosten der Deutschen Richterakademie , , , Zuschuss zu den Kosten der Kriminologischen Zentralstelle , , , Verleihung von Preisen Auszeichnungen , ,94 412,94 Solländerung (412,94) kassenmäßige für einen freigegebenen Rest bei Tit ,94 Sollzugang ,94 Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel (3.000,00) (2.587,06) Das BM hat gemäß 45 Abs. 3 BHO in die Inanspruchnahme des aus dem Vorjahr übertragenen Ausgaberestes bis zu einer Höhe von 412,94 Euro eingewilligt. Die Ausgaben sind übertragbar Zuschüsse für überregionale örderungsmaßnahmen , , , Zuschüsse zur örderung justizspezifischer rechtspolitischer Vorhaben , , ,90 Verpflichtungen für das Jahr Soll VE Verpflichtungsermächtigung (VE) 2015 in 2015 eingegangene Verpflichtungen aus üpl/apl zu Lasten VE früheren Jahren Veränderungen Gesamtstand Sp Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu Zuschuss zur Erhöhung des Stiftungsvermögens der Besstiftung Magnus Hirschfeld... 0,00 0,00 0, Überregionale Einrichtungen im Interesse von Gesetzgebung, Rechtsprechung Verwaltung , , ,96 1. Mehrausgaben zu Nr. 1.5 der dürfen bis zur Höhe von 487 der en bei folgendem Titel geleistet werden: Kap Tit Die sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß 26 Abs. 3 BHO verbindlich. en bedürfen der Einwilligung des Besministeriums der inanzen Beteiligung des Bes an den Kosten für die Aufnahme der weißen Karteikarten in das Zentrale Testamentsregister bei der Besnotarkammer (Betriebskosten) , ,00 105,00 Solländerung (105,00) kassenmäßige für einen freigegebenen Rest bei Tit ,00 Sollzugang ,00 Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel (3.000,00) (2.895,00) Das BM hat gemäß 45 Abs. 3 BHO in die Inanspruchnahme des aus dem Vorjahr übertragenen Ausgaberestes bis zu einer Höhe von 105,00 Euro eingewilligt.

12 0710 Sonstige Bewilligungen Titel unktion Die Ausgaben sind übertragbar Beiträge an internationale Organisationen sowie Verbände Vereine , , ,97 Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel ( ,97) ( ,97) 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Erstattungen Ausschüttungen fließen den Ausgaben zu Beitrag zu den laufenden Kosten des Internationalen Seegerichtshofs , , ,00 kassenmäßige für einen freigegebenen Rest für Tit ,94 kassenmäßige für einen freigegebenen Rest für Tit ,00 nachrichtlich ,94 Erstattungen sind von den Ausgaben abzusetzen Beitrag zu den laufenden Kosten des Einheitlichen Patentgerichts , , ,44 Erstattungen fließen den Ausgaben zu Beratungshilfe für den Aufbau von Demokratie Marktwirtschaft , , ,00 1. Die sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß 26 Abs. 3 BHO verbindlich. en bedürfen der Einwilligung des Besministeriums der inanzen. 2. Der Zuwendungsempfänger darf überjährig eine Liquiditätsreserve zur Aufrechterhaltung seines Zweckbetriebs bis zur Höhe von 400 bilden. Diese wird nicht auf die Zuwendungen des Bes angerechnet lexibilisierte Ausgaben Geschäftsbedarf Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- Ausrüstungsgegenstände, Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung , , ,16 flex. Reste aus Vorjahr / übt. flex. Mittel (4.444,16) Unterhaltung der Grstücke baulichen Anlagen , , ,76 Solländerung ( ,59) ( ,83) aus Kap ,59 Sollzugang ,59 flex. Reste aus Vorjahr / übt. flex. Mittel ( ,59) (99.619,83) Baumaßnahmen von mehr als im Einzelfall... 0,00 0,00 0, Erwerb von Geräten, Ausstattungs- Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT) , , ,87 flex. Reste aus Vorjahr / übt. flex. Mittel (6.372,87) Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik ,00 0, ,00 flex. Reste aus Vorjahr / übt. flex. Mittel (20.000,00)

13 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen -ausgaben 0711 Vorbemerkung Im Kapitel 0711 sind bestimmte Verwaltungsausgaben für den Geschäftsbereich des Besministeriums der Justiz für Verbraucherschutz zentral veranschlagt. Einen Schwerpunkt bildet der Bereich Versorgung: In der Titelgruppe 57 veranschlagt sind die Einnahmen Ausgaben der Versorgungsberechtigten, deren Versorgungsanspruch auf dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Besregierung, dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretärinnen Parlamentarischen Staatssekretäre, dem Gesetz über die Versorgung der Beamtinnen Beamten Richterinnen Richter des Bes (BeamtVG) oder auf einem Vertrag mit dem B beruht. Die Zuführungen an die Versorgungsrücklage die Zuweisungen an den Versorgungsfonds sind in gesonderten Titeln ebenfalls in diesem Kapitel etatisiert. Von Bedeutung sind auch die in diesem Kapitel zusammengefassten Ausgaben für Beihilfen aufgr der Beihilfevorschriften sowie Ausgaben für Veröffentlichung Dokumentation. Das Besministerium der Justiz für Verbraucherschutz als oberste Besbehörde ist bei Kapitel 0712 veranschlagt. Zum Geschäftsbereich des Besministeriums der Justiz für Verbraucherschutz gehören 1. der Besgerichtshof (Kapitel 0713), 2. der Generalbesanwalt beim Besgerichtshof (Kapitel 0714), 3. das Besverwaltungsgericht (Kapitel 0715), 4. der Besfinanzhof (Kapitel 0716), 5. das Bespatentgericht (Kapitel 0717), 6. das Besamt für Justiz (Kapitel 0718) 7. das Deutsche Patent- Markenamt (Kapitel 0719). Die Aufgaben der vorstehend genannten Gerichte Behörden sind bei den einzelnen Kapiteln in den Vorbemerkungen dargestellt. E i n n a h m e n Ü b e r b l i c k z u m K a p i t e l Verwaltungseinnahmen ,00 0, ,00 Übrige Einnahmen... 0, , ,48 Gesamteinnahmen , , ,48 A u s g a b e n Personalausgaben , , ,84 Sächliche Verwaltungsausgaben , , ,26 Zuweisungen Zuschüsse (ohne Investitionen) , , ,94 Besondere inanzierungsausgaben... 0,00 0,00 0,00 Übertragbare flexibilisierte Ausgaben... 0,00 0,00 Rest aus 2014/übertragbare Mittel ( ,99) ( ,94) n ( ,99) ( ,94) , Hauptgruppe , ,63 Hauptgruppe , ,31 zusammen , ,94 Gesamtausgaben , ,96 davon flexibilisiert , ,05 davon nicht flexibilisiert , ,91 Rest aus 2014/übertragbare Mittel ( ,99) ( ,94) n ( ,99) ( ,90) ,09

14 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen -ausgaben Nach Hauptgruppen (HGR) gegliederte Übersicht für das Kapitel 0711 in Beträge in B e z e i c h n u n g Einnahmen A u s g a b e n HGR 0-3 HGR 4 HGR 5 HGR 6 HGR 7 HGR 8 HGR verfügbares Soll Differenz () Im Einzelnen: Deckung aus anderen HGR Kapiteln (ohne üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor) für andere HGR Kapitel (ohne üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor) Übertragbare flexibilisierte Ausgaben Zusatzangaben für Kapitel 0711 Z u s a t z a n g a b e n z u m K a p i t e l Ausgabereste aus flexibilisierten Haushaltsansätzen im Kapitel ,00 0,00 Rest aus 2014/übertragbare Mittel ( ,99) ( ,94) n ( ,99) ( ,94) ,95 aus Kap ,99 für Tit ,73 für Tit ,41 für Tit ,72 für Tit ,03 für Tit ,10 zusammen ,99 Rest aus flexibilisierten Ansätzen 2015 von Tit ,18 von Tit ,67 von Tit ,58 von Tit ,19 von Tit ,01 von Tit ,31 zusammen ,94

15 Titel unktion Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen -ausgaben 0711 Einnahmen Übrige Einnahmen Einnahmen aus Prämienzahlungen der Besanstalt für Immobilienaufgaben... 0,00 0,00 0,00 Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap flexibilisierter Bereich, Kap flexibilisierter Bereich, Kap flexibilisierter Bereich, Kap flexibilisierter Bereich, Kap flexibilisierter Bereich, Kap flexibilisierter Bereich, Kap flexibilisierter Bereich Kap flexibilisierter Bereich Einnahmen aus Sponsoring, Spenden ähnlichen freiwilligen Geldleistungen... 0,00 0,00 0,00 Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage Dritter zweckgeben. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: Leistungen von Besbehörden zur Durchführung von ressortübergreifenden Aufgaben... 0,00 0,00 0,00 Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen Besbehörden (EfA) zweckgeben. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Epl. 07. Tgr.57 Titelgruppe 57 Versorgung der Beamtinnen Beamten sowie der Richterinnen Richter (60.000,00) ( ,48) ( ,48) Vermischte Einnahmen ,00 0, , Beteiligung an den Versorgungslasten des Bes... 0, , ,48 Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 57. Ausgaben 1. Es gelten die lexibilisierungsregelungen gem. 5 Abs. 2 bis 6 HG. Ausgenommen ist Tgr Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap flexibilisierter Bereich dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Sächliche Verwaltungsausgaben Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen ällen , , ,53 Solländerung (8.000,00) ( ,53) Deckung bei Kap Tit ,00 Sollzugang ,00 ür den Generalbesanwalt beim Besgerichtshof waren im Euro veranschlagt. Die Deckung bei Kapitel 6002 Titel i.h.v Euro erfolgte für den Mehrbedarf aufgr der Amtseinführung des neuen Generalbesanwaltes. Die sind verbindlich. zum Lfd.Nr. Bezeichnung Soll Ist 1. Zur Verfügung der/des 1.3 Generalbesanwaltes beim Besgerichtshof , Abgeltung von Ansprüchen nach dem Urheberrecht , , , Öffentlichkeitsarbeit , , ,89 Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden Ausgaben für Vorhaben, die aus Spenden, Sponsoring ähnlichen freiwilligen Geldleistungen finanziert werden... 0,00 0,00 0,00

16 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen -ausgaben Titel unktion Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Zuweisungen Zuschüsse (ohne Investitionen) Zahlungsverpflichtungen aus Verstößen gegen EU-Recht... 0,00 0,00 0,00 Besondere inanzierungsausgaben Leistungen an Besbehörden zur Durchführung von ressortübergreifenden Aufgaben... 0,00 0,00 0,00 Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der en bei folgenden Titeln geleistet werden: Epl. 07. Tgr.57 Titelgruppe 57 Versorgung der Beamtinnen Beamten sowie der Richterinnen Richter 1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: ( ,00) ( ,03) ( ,97) Versorgungsbezüge der Besministerinnen Besminister der Parlamentarischen Staatssekretärinnen Staatssekretäre, r Amtsträger deren Hinterbliebenen , , ,63 Solländerung ( ,63) Deckung gemäß bei Tit ,63 Sollzugang , Versorgungsbezüge , , ,54 Solländerung ( ,91) ( ,63) für Tit ,63 für Tit ,51 für Tit ,77 Sollabgang , Zuführung an die Versorgungsrücklage , , ,51 Solländerung ( ,51) Deckung gemäß bei Tit ,51 Sollzugang , ürsorgeleistungen Unterstützungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen achdiensten/-kräften ,00 908, , Beihilfen aufgr der Beihilfevorschriften , , , Erstattungen des Bes für Versorgungslasten , , ,77 Solländerung ( ,77) Deckung gemäß bei Tit ,77 Sollzugang ,77 lexibilisierte Ausgaben Zuführung an die Versorgungsrücklage , , ,50 Solländerung ( ,50) Deckung flexibilisierter Ausgaben gemäß 5 Abs. 3 HG innerhalb desselben Ausgabenbereichs bei Tit ,50 Sollzugang , Beihilfen aufgr der Beihilfevorschriften , , ,99 Solländerung ( ,99)

17 Titel unktion Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen -ausgaben 0711 Deckung flexibilisierter Ausgaben gemäß 5 Abs. 4 HG bei Tit ,99 Sollzugang , ürsorgeleistungen Unterstützungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen achdiensten/-kräften , , ,18 Solländerung ( ,18) Deckung flexibilisierter Ausgaben gemäß 5 Abs. 4 HG bei Tit ,18 Sollzugang , Unfallkasse des Bes , , ,23 Solländerung (1.925,23) Deckung flexibilisierter Ausgaben gemäß 5 Abs. 4 HG bei Tit ,23 Sollzugang , Gerichts- ähnliche Kosten , , ,45 Solländerung ( ,73) ( ,18) aus Kap , Sollzugang ,73 flex. Reste aus Vorjahr / übt. flex. Mittel ( ,73) ( ,18) 1. Mehrausgaben zu Nr. 2 der für die Entschädigung von Zeugen Sachverständigen dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap Tit Mehrausgaben zu Nr. 6 der für die Entschädigung von Zeugen Sachverständigen dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap Tit Mehrausgaben zu Nr. 8 der für die Entschädigung von Zeugen Sachverständigen dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap Tit Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von achbeiräten ähnlichen Ausschüssen , , ,67 flex. Reste aus Vorjahr / übt. flex. Mittel ( ,67) Reisen in Angelegenheiten der Personalvertretungen der Gleichstellungsbeauftragten sowie in Vertretung der Interessen schwerbehinderter Menschen , , ,17 Solländerung (4.797,41) ( ,58) aus Kap ,41 Sollzugang ,41 flex. Reste aus Vorjahr / übt. flex. Mittel (4.797,41) (22.090,58) Veröffentlichungen achinformationen , , ,87 Solländerung ( ,32) ( ,19) aus Kap ,72 Sollzugang ,72 für Tit ,99 für Tit ,18 für Tit ,23 Sollabgang ,40 flex. Reste aus Vorjahr / übt. flex. Mittel ( ,72) ( ,19) 1. Mehrausgaben zu Nr. 2 der dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap Tit

18 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen -ausgaben Titel unktion 2. Einnahmen aus den in den zu Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 9 aufgeführten Veröffentlichungen dem Schriftenvertrieb fließen den Ausgaben zu den Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 9 zu. 3. Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Daten Veröffentlichungen sowie für deren Abruf erforderliche Software zum gewerblichen Rechtsschutz zu Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 9 der unentgeltlich oder gegen ermäßigtes Entgelt an Dritte abgegeben werden. 4. Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen s Informationsmaterial zu Nr der gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden Konferenzen, Tagungen, Messen Ausstellungen , , ,02 Solländerung ( ,03) ( ,01) aus Kap ,03 Sollzugang ,03 flex. Reste aus Vorjahr / übt. flex. Mittel ( ,03) ( ,01) 1. Mehrausgaben zu Nr. 1 der dürfen bis zur Höhe der zweckgebenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap Tit Mehrausgaben zu Nr. 7 der dürfen bis zur Höhe der zweckgebenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap Tit Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden dass Gegenstände, die aus diesen Ausgaben beschafft worden sind, nach Beendigung der Messen oder Ausstellungen mit Zustimmung des Besministeriums der inanzen an das Gastland oder an öffentliche oder gemeinnützige Einrichtungen im Gastland unentgeltlich bzw. gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden Zuweisungen an den Versorgungsfonds , , ,71 Solländerung ( ,40) ( ,31) aus Kap ,10 Sollzugang ,10 für Tit ,50 Sollabgang ,50 flex. Reste aus Vorjahr / übt. flex. Mittel ( ,10) ( ,31)

19 Besministerium 0712 Vorbemerkung Das Besministerium der Justiz für Verbraucherschutz ist in erster Linie mit der Vorbereitung, Veränderung Aufhebung von Gesetzen Verordnungen auf den folgenden Gebieten befasst: 1. Bürgerliches Recht, 2. Handels-, Gesellschafts- Wirtschaftsrecht, Recht des gewerblichen Rechtsschutzes Urheberrecht, 3. Strafrecht, 4. Gerichtsverfassungs- Verfahrensrecht für die einzelnen Gerichtsbarkeiten (außer Arbeits- Sozialgerichtsbarkeit - dort mitberatend), 5. Dienst- bzw. Berufsrecht der Richterinnen Richter, Staatsanwältinnen Staatsanwälte, Rechtsanwältinnen Rechtsanwälte, Notarinnen Notare, Patentanwältinnen Patentanwälte sowie Rechtspflegerinnen Rechtspfleger. Das Besministerium der Justiz für Verbraucherschutz ist außerdem Verfassungsressort". Gemeinsam mit dem Besministerium des Innern hat es zu gewährleisten, dass gesetzliche Regelungen mit dem Grgesetz vereinbar sind. Es wirkt bei allen Gesetz- Verordnungsentwürfen der anderen Besministerien mit prüft hierbei die Entwürfe auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung sowie auf ihre einheitliche rechtssystematische rechtsförmliche Gestaltung (Rechtsprüfung). Es arbeitet darüber hinaus auch bei Rechtsetzungsvorhaben der Europäischen Union mit. Das Besministerium der Justiz für Verbraucherschutz bereitet die Wahl der Richterinnen Richter des Besverfassungsgerichts sowie der drei obersten Gerichtshöfe des Bes in seinem Geschäftsbereich (Besgerichtshof, Besverwaltungsgericht Besfinanzhof) vor. Außerdem nimmt das Besministerium der Justiz für Verbraucherschutz die Dienstaufsicht über die genannten obersten Gerichtshöfe das Bespatentgericht sowie die Dienst- achaufsicht über jene Behörden wahr, die zu seinem Geschäftsbereich gehören. Dies sind der Generalbesanwalt beim Besgerichtshof, das Besamt für Justiz das Deutsche Patent- Markenamt. Das Besministerium der Justiz für Verbraucherschutz hat seinen Sitz in Berlin eine Dienststelle in Bonn. Das Ministerium gliedert sich in die folgenden sieben Abteilungen: Abteilung Z Abteilung R Abteilung I Abteilung II Abteilung III Abteilung IV Abteilung V Justizverwaltung Rechtspflege Bürgerliches Recht Strafrecht Handels- Wirtschaftsrecht Verfassungs- Verwaltungsrecht; Völker Europarecht Verbraucherpolitik. E i n n a h m e n Ü b e r b l i c k z u m K a p i t e l Verwaltungseinnahmen , , ,92 Übrige Einnahmen... 0, , ,00 Gesamteinnahmen , , ,92 A u s g a b e n Personalausgaben , , ,93 Sächliche Verwaltungsausgaben , ,84 übertragbare Mittel ( ,61) ( ,45) ,55 Zuweisungen Zuschüsse (ohne Investitionen) , , ,52 Ausgaben für Investitionen , , ,80 Übertragbare flexibilisierte Ausgaben... 0,00 0,00 Rest aus 2014/übertragbare Mittel ( ,10) ( ,75) n ( ,10) ( ,75) , Hauptgruppe , ,80 Hauptgruppe , ,57 Hauptgruppe , ,38 zusammen , ,75 Gesamtausgaben , ,19 davon flexibilisiert , ,32 davon nicht flexibilisiert , ,87 Rest aus 2014/übertragbare Mittel ( ,10) ( ,36) n ( ,10) ( ,55) ,55

20 0712 Besministerium Verpflichtungen (Kapitel) für das Jahr Soll VE Verpflichtungsermächtigung (VE) 2015 in 2015 eingegangene Verpflichtungen aus üpl/apl zu Lasten VE früheren Jahren Veränderungen Gesamtstand Sp ab zusammen Nach Hauptgruppen (HGR) gegliederte Übersicht für das Kapitel 0712 in Beträge in B e z e i c h n u n g Einnahmen A u s g a b e n HGR 0-3 HGR 4 HGR 5 HGR 6 HGR 7 HGR 8 HGR verfügbares Soll Differenz () Im Einzelnen: Deckung aus anderen HGR Kapiteln (ohne üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor) für andere HGR Kapitel (ohne üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor) Übertragbare flexibilisierte Ausgaben nach 2016 übertragbare Mittel (ohne flexibilisierte Ausgaben) Zusatzangaben für Kapitel 0712 Z u s a t z a n g a b e n z u m K a p i t e l Ausgabereste aus flexibilisierten Haushaltsansätzen im Kapitel ,00 0,00 Rest aus 2014/übertragbare Mittel ( ,10) ( ,75) n ( ,10) ( ,75) ,65 aus Kap ,10 für Tit ,74 für Tit ,70 für Tit ,45 für Tit ,03 für Tit ,32 für Tit ,07 für Tit ,38 für Tit ,74 für Tit ,89 für Tit ,38 für Tit ,54 für Tit ,22 für Tit ,74 für Tit ,90 zusammen ,10

21 Besministerium 0712 Rest aus flexibilisierten Ansätzen 2015 von Tit ,09 von Tit ,69 von Tit ,14 von Tit ,58 von Tit ,49 von Tit ,00 von Tit ,81 von Tit ,51 von Tit ,06 von Tit ,88 von Tit ,50 zusammen ,75

22 0712 Besministerium Titel unktion Einnahmen Verwaltungseinnahmen Gebühren, Entgelte... 0, , , Geldstrafen, Geldbußen Gerichtskosten ,00 150,00-850, Einnahmen aus Veröffentlichungen , , ,50 Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass das Besgesetzblatt Veröffentlichungen der Besanzeiger Verlags-GmbH an die obersten Besbehörden, das Besverfassungsgericht, die obersten Gerichtshöfe des Bes bis zur Höhe von insgesamt 100 Druckschriften je Auflage an außerhalb der Besverwaltung stehende Stellen unentgeltlich abgegeben werden Einnahmen aus Gewinnabschöpfungen nach dem Gesetz über den unlauteren Wettbewerb... 0,00 832,09 832,09 Rückzahlungen aufgr der erforderlichen Erstattung aus der Gewinnabschöpfung sind von den Einnahmen abzusetzen, auch wenn die Einnahmen in den Vorjahren vereinnahmt wurden Vermischte Einnahmen , , ,70 Verstärkung für Tit ,97 zusammen , Gewinn aus der Beteiligung an der juris GmbH , , , Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung Nutzung , ,40 390,40 Übrige Einnahmen Erstattungen von der EU... 0, , ,00 Verstärkung für Tit ,00 zusammen ,00 Mehreinnahmen sind wegen bindender Vorgaben der EU zweckgeben. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap Tit Kap Tit Ausgaben 1. Es gelten die lexibilisierungsregelungen gem. 5 Abs. 2 bis 6 HG. 2. Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap flexibilisierter Bereich dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap Tit Sächliche Verwaltungsausgaben Mieten Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement , , ,00

23 Titel unktion Besministerium 0712 Verpflichtungen für das Jahr Soll VE Verpflichtungsermächtigung (VE) 2015 in 2015 eingegangene Verpflichtungen aus üpl/apl zu Lasten VE früheren Jahren Veränderungen Gesamtstand Sp ab zusammen Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu. 2. Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei anderen Titeln oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben herangezogen werden Kosten für das Vorhalten von Datenbanken durch die juris GmbH , ,00-600, Kosten der Pflege internationaler Beziehungen auf dem Gebiet des Rechts , , ,61 Solländerung (65.750,00) ( ,61) Verstärkung durch Mehreinnahme bei Tit ,00 Sollzugang ,00 Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel ( ,61) ( ,61) 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Erstattungen der Länder fließen den Ausgaben zu. Zuweisungen Zuschüsse (ohne Investitionen) Entschädigungsleistungen , , ,52 Erstattungen aus Verurteilungen der Besrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte fließen den Ausgaben zu. lexibilisierte Ausgaben Bezüge des Besministers der Parlamentarischen Staatssekretäre , , ,50 Solländerung (-6.217,50) für Tit ,50 Sollabgang , Bezüge Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen Beamten , , ,52 Solländerung ( ,52) für Tit ,52 Sollabgang , Bezüge Nebenleistungen der beamteten Hilfskräfte , , ,82 Solländerung ( ,82)

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