Sicherheit in der Realbrandausbildung Dipl.-Ing. Stephan Burkhardt
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- Richard Heinrich
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1 Sicherheit in der Realbrandausbildung Dipl.-Ing. Stephan Burkhardt Gladbeck 30.September 2009 Eine Veranstaltung der
2 DIN Brandübungsanlagen Teil 1 Allgemeine Anforderungen Teil 2 Gasbetriebene Garstellungsgeräte Teil 3 Holzbefeuerte Brandübungsanlagen Teil 4 Feuerwehr-Übungshäuser
3 DIN Brandübungsanlagen (BUEA) Teil 1 Allgemeine Anforderungen Feste oder mobile bauliche Anlage Schulung von Feuerwehrangehörigen im Gebrauch von Geräten und Persönlicher Schutzausrüstung Schulung vom richtigen Einsatz von Löschmitteln und der Einsatztaktik
4 DIN Brandübungsanlagen (BUEA) Teil 1 Allgemeine Anforderungen Betriebsanweisung erstellen und Unterweisung der Ausbildungskräfte und der Übungsteilnehmer Ausbildungskräfte müssen in den Übungsablauf und die besonderen Gefahren der BUEA eingewiesen sein
5 DIN Brandübungsanlagen (BUEA) Teil1 Allgemeine Anforderungen Mindestens 2 Ausbildungskräfte Sanitätsgerät für rettungsdienstliche Maßnahmen muss vorliegen Vor erstmaliger Inbetriebnahme: Abnahme durch befähigte Person, danach Wartung und regelmäßige Kontrolle
6 DIN Brandübungsanlagen Teil 2 Gasbetriebene Darstellungsgeräte Verwendete Werkstoffe und Brandobjekte müssen gegen Wärmebeanspruchung ausreichend beständig sein (keine gefährlichen Pyrolyseprodukte)
7 Gasanlage muss den geltenden Normen entsprechen (TRF-/TRG-Reihe)
8 DIN Brandübungsanlagen Teil 2 Gasbetriebene Darstellungsgeräte Explosionsschutz durch Gassensoren (mindestens 2 pro Übungsraum) Bei 20 % UEG Einschalten der Be-und Entlüftungsanlage Bei 35 % UEG Abschaltung aller Darstellungsgeräte
9 DIN Brandübungsanlagen Teil 2 Gasbetriebene Darstellungsgeräte Beim Einsatz anderer Darstellungsmittel (z.b. künstlicher Rauch) muss deren Verträglichkeit und Funktionsfähigkeit mit den gasbetriebenen Darstellungsgeräten und den dazugehörigen Sicherheitseinrichtungen sichergestellt sein
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11 DIN Brandübungsanlagen Teil 3 Holzbefeuerte Brandübungsanlage Sie dient insbesondere dazu, bei ihrem Betrieb das rechtzeitige Erkennen einer Rauchgasdurchzündung und das in diesen Fällen richtige Verhalten der Feuerwehrangehörigen zur Vermeidung von Verletzungen zu üben
12 DIN Brandübungsanlagen Teil 3 Holzbefeuerte Brandübungsanlage Brandräume dürfen nur im Erdgeschoss betrieben werden Im Brandraum mindestens eine selbsttätige Druckentlastungsvorrichtung Die Rettungsweglänge darf maximal 5 m betragen
13 DIN Brandübungsanlagen Teil 3 Holzbefeuerte Brandübungsanlage Zum Zünden der Brandstellen dürfen keine flüssigen Brandbeschleuniger verwendet werden
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15 Die Türen müssen durch eingewiesenes Personal besetzt sein und sollen eindeutig gekennzeichnet sein
16 DIN Brandübungsanlagen Teil 3 Holzbefeuerte Brandübungsanlage Während des Übungsbetriebes dürfen sich im Umkreis von 5 m um die Türen außerhalb des Brandraumes keine Personen ohne persönliche Schutzausrüstung (einschließlich Preßluftatmer) aufhalten. Der Bereich ist zu kennzeichnen.
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18 AK Realbrandausbildung der AGBF und des LFV NRW 2001: Regel zur Anforderung an die Qualifikation von Ausbildern in Rauchdurchzündungsanlagen (RDA) veröffentlicht 2008: wieder aktiviert
19 AK Realbrandausbildung AGBF und LFV NRW Einheitliche Qualifizierung zum Ausbilder für alle Anlagentypen Theoretische und praktische Ausbildung in vorgegebenem Rahmen
20 Mitglieder : Feuerwehren in NRW, die die verschiedenen Anlagentypen betreiben, weiterhin Mitarbeit durch das Institut der Feuerwehr NRW und die Unfallkasse NRW
21 Auswahl des Anlagentyps Auswahl des Anlagentyps in Abhängigkeit vom Lernziel Was soll den Lehrgangsteilnehmern vermittelt werden? Kein Anlagentyp kann alles (Rauchdurchzündungsanlage ist keine Wärmegewöhnungsanlage)
22 Übungen in Abbruchhäusern Keine Personen (z.b. Jugendfeuerwehrangehörige) als Verletztendarsteller verwenden Nur eine kleine Brandstelle Keine brennbaren Flüssigkeiten verwenden!!!
23 PSA bei der Realbrandausbildung Jeder Übungsteilnehmer ist mit notwendiger, geeigneter PSA ausgerüstet (Flammschutzhaube, Hollandtuch, Schutzanzug, Helm, Schutzhandschuhe)
24 PSA bei der Realbrandausbildung Kein TH-Visier > kann schmelzen
25 PSA bei der Realbrandausbildung Zusatz-Hilfsmittel für die Logistik (z.b. Ponchos)
26 Preßluftatmer für die Realbrandausbildung Papier des AFKzV Hinweise für den Umgang mit Preßluftatmern der Feuerwehren nach thermischer Belastung Preßluftatmer, die in Brandübungsanlagen eingesetzt werden, dürfen nicht mehr im Einsatzdienst eingesetzt werden Gilt über die Innenministerschiene!
27 Telemetrie während der Übung Überwachung von Puls und Herzschlagfrequenz Festlegung von Grenzwerten Konsequenzen bei Überschreitung der Grenzwerte müssen durch den Dienstherrn festgelegt werden
28 Notfall und Erste Hilfe Notfallversorgung und Erste Hilfe vor Ort muss sichergestellt sein! Erste-Hilfe-Ausbildung, erweiterte EH- Ausbildung, Rettungssanitäter oder sogar Rettungsassistent vor Ort? Material (Wasser zum Kühlen, Burn-Pack, Rettungswagen)?
29 Weitere Sicherheitsaspekte Klassische Arbeitssicherheit In der Anlage keine scharfen Kanten an den Einbauten Absturzmöglichkeiten vermeiden
30 Überdachung der Geräteablage als Nässeschutz Vermeidung von Stolpergefahren innerhalb und außerhalb der Anlage (Bodenbelag)
31 Anforderungen an die Teilnehmer G 26.3 tauglich, Gesund am Übungstag Einweisung vor Übungsbeginn Genug Flüssigkeit vor Übungsbeginn zu sich genommen Bei Problemen in der Anlage Übung beenden, nicht den Helden spielen
32 Anforderung an den Ausbilder Desto weniger technische Sicherheit in der Anlage vorhanden ist, desto wichtiger ist der Ausbilder (in einer holzbefeuerten Anlage kann das Feuer nicht einfach ausgeschaltet werden) Anlage wird vor Ort von der Feuerwehr nach Kurzeinweisung alleine betrieben
33 Unfälle bei der Realbrandausbildung Tödlicher Unfall 2004 in Lübeck bei Übung in Abbruchhaus Ausbilder wurde tödlich verletzt Hat sich nicht an vorgegebenen Übungsablauf gehalten Türgriffe waren von innen entfernt worden
34 Fragen, Hinweise, Anregungen? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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