Baubegleitung/Dienstvertrag. Sonderförderung Programmnummer 431
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- Margarete Schäfer
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1 Baubegleitung/Dienstvertrag Sonderförderung Programmnummer 431 Zwischen (Auftraggeber) und (Auftragnehmer) Energiekontor Janssen Dirk Janssen; Kämmerer Weg 1; Fehmarn / Petersdorf wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Auftragnehmer den Auftrag, einer Projektsteuerung im Sinne der KfW-Bankengruppe Förderprogramm 431. Voraussetzung für eine Förderung im Sinne des 431 Förderprogramms ist eine vorhergehende BAFA Vor-Ort-Energieberatung. 2 Förderfähige Leistungen des Auftragnehmers Zur Erfüllung der in 1 genannten Aufgaben wird der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen erbringen: 2.1 Detailplanung Technische Prüfung der Umsetzbarkeit der geplanten Maßnahmen mit dem Ziel, ein mängelfreies Produkt abzuliefern. Erstellung eines Luftdichtheitskonzeptes, dies ist zwingend vom Auftragnehmer zu erbringen, sofern eine Lüftungsanlage eingebaut oder erneuert wird. Energiekontor Janssen Dienstvertrag v Seite 1 von 8
2 Auslegung Heizsystem durch Vorgabe der Parameter für den Heizungsbauer in Übereinstimmung mit dem Energiebedarf. Vergleich der Heizungsalternativen unter Energiesparaspekten und Beratung bei Wahl des Heizungssystems Diese Leistung wurde oftmals schon in der BAFA Vor-Ort-Beratung erbracht. Dies ist zwingend vom Auftragnehmer zu erbringen, sofern Heizungsanlage eingebaut oder erneuert wird. 2.2 Baustellenbegehung Mindestens eine vor Ausführung der Putzarbeiten bzw. Verschließen eventueller Bekleidungen, diese Leistung ist zwingend vom Auftragnehmer zu erbringen. 2.3 Anlagentechnik In Zusammenarbeit mit dem Heizungsbauer, der die Verantwortung der Heizungssanierung trägt, eine Erstellung des Protokolls zur hydraulischen Einregulierung der Heizung. Kontrolle, Beratung und ggf. Begleitung bei Übergabe der Haustechnik mit ergänzender technischer Einweisung in die Haus- und Regelungstechnik. Diese Leistung ist zwingend vom Sachverständigen zu erbringen, sofern anlagentechnische Komponenten eingebaut oder erneuert werden. Energiekontor Janssen Dienstvertrag v Seite 2 von 8
3 2.4 Zusätzliche Leistungen die nach Vereinbarung erbracht werden. Gleichwertigkeitsnachweise Konzept zur Wärmebrückenminimierung Sanierungsablaufplan Baustellenkoordination Baubegleitende Luftdichtheitsmessung Prüfung der fachgerechten Umsetzung der Maßnahmen zu bestimmten festgelegten Zeitpunkten Baubegleitende Kostenkontrolle Abnahme der Einzelgewerke Erstellung eines Abnahmeprotokolls Blower-Door-Messung im Nutzungszustand Erstellung einer Baudokumetation als Hausakte mit bildlicher Darstellung und Erläuterung des Sanierungsprozesses Erstellung des Verwendungsnachweises mit Kostenauswertung 2.5 Leistungserbringung Die Leistungserbringung erstreckt sich über den gesamten Zeitraum der energetischen Sanierung. Beginn frühestens nach dem Erhalt des Vor-Ort- Beratungsberichtes. Ende mit der Unterzeichnung des letzten nötigen EnEV Nachweises, spätestens jedoch mit der Übergabe der Baustellendokumetation 2.4. Energiekontor Janssen Dienstvertrag v Seite 3 von 8
4 3 Vergütung 3.1. Honorar Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber für die ein nach geleistetem Aufwand bezogenes Projektsteuerungshonorar gemäß der HOAI 2013 (Honorazone I, Honorarsatz Min.) zzgl. MwSt vom geplanten Investitionsaufwand. Die in genannten Leitungen sind die zwingend erforderlichen Leistungen für den Erhalt der Fördergelder. 3.2 Eigenanteil Das Honorar teilt sich in einem Eigenanteil in Höhe von 50% der Summe, die in 3.1 beschrieben sind und einen KfW Zuschuss in der Höhe der anderen 50%. (Bis zu 4.000,00 EUR) Verantwortung Die Verantwortung der Abwicklung aller notwendigen Formalitäten, um in den Genuss eines KfW-Zuschusses zu gelangen, liegt beim Auftraggeber. Der Antrag auf Förderung muss bis spätestens 3 Monate nach Abschluss des Vorhabens bei der KfW gestellt werden. Maßgeblich ist hier das Datum der Rechnungsstellung. Antragsformular (Formularnummer ) Bauleitung Die Verantwortung der Abwicklung aller notwendigen Entscheidungen, um die geplanten Maßnahmen durchführen zu können, liegen bei dem Auftraggeber. 3.3 Rechnung Der Auftraggeber erhält von Auftragnehmer nach Beendigung der geplanten energetischen Sanierungsmaßnahmen eine Rechnung für die erbrachte Leistung nach Die Rechnungssumme beträgt ca. 12 % zzgl. MwSt von den geplanten Investitionskosten und umfasst das gesamte Baubegleitungshonorar (Siehe Punkt 3.1). Energiekontor Janssen Dienstvertrag v Seite 4 von 8
5 3.3.1 Eigenanteil, Der Eigenanteil laut 3.2, ist sofort und ohne Abzug auf das Konto des Auftragnehmers zu überweisen. Der ausstehende Restbetrag, muss sofort nach Erhalt der Abschlußdokumente an den Auftragnehmer überwiesen werden Fehler in der Antragstellung Eine Nichtgewährung des KfW-Förderanteils muss durch den Ablehnungsbescheid nachgewiesen werden. Ein ergangener Ablehnungsbescheid, der auf Fehler in der Antragstellung durch den Auftraggeber ergangen ist, entbindet den Auftraggeber in keiner Weise von der Zahlung des Förderbetrags. Es ist auf jeden Fall die gesamte Rechnungssumme zu entrichten. Der Auftraggeber behält die Bringschuld Formfehler Eine Nichtgewährung des KfW-Förderanteils muss durch den Ablehnungsbescheid nachgewiesen werden. Ein Ablehnungsbescheid der auf Formfehler der Berichterstattung des Auftragnehmers begründet liegt, führt zu einer Gutschrift des halbierten Rechnungsbetrages. Der bereits ausgeglichene Eigenanteil bleibt davon unberührt. 3.4 Sonderleistungen zu 2.4 Im Beratungshonorar enthalten sind alle erforderliche Schriftstücke und alle notwendigen Anfahrten. Somit erhöht sich die Rechnungssumme nur bei der Erbringung einer gewünschten Sonderleitung nach 2.4. Diese Leistungen werden nach Zeitaufwand verrechnet. Für die Vergütung gilt ein Stundensatz laut 3.5 an. Werden Anfahrten nötig, und lassen sich diese nicht mit einer der Regelleistungen verbinden fallen zusätzlich Reisekosten laut 3.5 an. Energiekontor Janssen Dienstvertrag v Seite 5 von 8
6 3.5 Zeitaufwand Für den Zeitaufwand gilt die angefangen ¼ Stunde (15 Minuten), die mit 16,50 verrechnet wird. Als Kilometerpauschale gilt der gefahrene Kilometer (1 km), der mit 0,60 verrechnet wird. Reisekosten setzten sich Zeitaufwand und Kilometerpauschale zusammen. Als Berechnungsgrundlage gilt jeweils der Abfahrtszeitpunkt. Heimfahrten werden nicht in Rechnung gestellt. 3.5 Mehrwertsteuer Alle in diesem Vertrag genannten Beträge verstehen sich zuzüglich der derzeit geltenden Mehrwertsteuersatz (MwSt) von 19% des Rechnungsbetrags. 4 Zeit und Ort der Leistungserbringung Der Auftragnehmerbestimmt seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeit eigenverantwortlich. Die Leistungserbringung nach darf dadurch nicht gefährdet werden. 5 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers 5.1 Informationspflicht Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden. Alle Schriftstücke, Dokumente und Formulare bleiben bis zum vollständigen Ausgleich des Beratungshonorars Eigentum des Auftragnehmers. Sämtliche Vervielfältigungen oder Weitergabe an dritte sind nur in Abstimmung mit dem Auftragnehmer zulässig. Energiekontor Janssen Dienstvertrag v Seite 6 von 8
7 5.2 Die notwendigen Unterlagen beinhalten: Die Originalpläne des Hauses (Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Lageplan) Den im Vorfeld erstellten Vor-Ort-Energieberatungsbericht, wenn dieser nicht durch eine eigenständige Vertragsabschluss vom Auftragnehmer bereits erbracht wurde. 5.3 Richtigkeit Mit der Unterzeichnung des Vertrages hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen bestätigt. 6 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen 6.1 Rückgabe Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Dokumente sowie Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben. 6.2 Kopien Der Auftraggeber darf Kopien der Originaldaten anfertigen. Nach der Sichtung der Originaldaten können diese beim Auftraggeber verbleiben. 6.3 Aufbewahrung Der Auftragnehmer darf Kopien der Originaldaten anfertigen. Die Kopien dienen als Arbeitsgrundlage in der Auftragnehmer Notizen und Zwischenergebnisse notiert. Die Kopien werden spätestens nach einem Jahr vernichtet. Stichtag für die Jahresfrist ist die Gutschrift des Baubegleitungshonorars auf dem Konto des Auftragnehmers. Energiekontor Janssen Dienstvertrag v Seite 7 von 8
8 7 Sonstige Ansprüche 7.1 Verbleibenden Ansprüche Mit der Zahlung des in diesem Vertrag vereinbarten Honorars sind alle Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag erfüllt. 7.2 Versteuerung der Vergütung Für die Versteuerung der Vergütung hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen. 8 Schlussbestimmungen 8.1 Änderungen und Ergänzungen Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 8.2 Salvatorische Klausel Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt. Die Mehrwertsteuer von Dienstleistungen können Eigentümer von Wohneigentum steuerlich geltend machen. Bitte kontaktieren Sie Ihren Steuerberater...., den... (Ort) (Datum) (Auftraggeber) (Auftragnehmer) Energiekontor Janssen Dirk Janssen Energiekontor Janssen Dienstvertrag v Seite 8 von 8
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