Verständlichkeit von Gesetzestexten

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1 Zentrum für Rechtsetzungslehre Verständlichkeit von Gesetzestexten Textlinguistische Elemente einer Rechtsetzungslehre IVR-Forschungslunch vom 6. April 2017 Dr. Stefan Höfler

2 Sprache und Recht Wie materialisiert sich Recht in Sprache? Rechtslinguistik Sprachwissenschaftliche Analyse der Fachsprache des Rechts, z. B. Gesetzessprache Urteilssprache Forensische Linguistik Sprachwissenschaftliche Analyse bei der Sachverhaltsermittlung, z. B. Urheberschaft (z. B. bei Drohbriefen) Sprachgebrauch (z. B. bei Beleidigungen) Sprach- und Sprachenpolitik Sprachwissenschaftliche Analyse der Beeinflussung des Sprachgebrauchs, z. B. Sprachenrecht (z. B. Sprachengesetz vom 5. Oktober 2007, SR 441.1)

3 Das Verständlichkeitspostulat 1. Demokratische Motivation «Wer über Gesetze zu entscheiden hat, muss sie verstehen, um sinnvoll entscheiden zu können.» Entscheidungsträger 2. Rechtsstaatliche Motivation «Staatliches Handeln muss gesetzmässig sein, und das kann es nur, wenn die Gesetze hinlänglich klar und bestimmt sind.» Rechtsunterworfene 3. Ökonomische Motivation «Klarheit des Gesetzes verhindert eine unnötige Beschwerdelast bei den Rechtsmittelinstanzen.» Rechtsanwender

4 Was heisst Verständlichkeit? Art. 7 Verständlichkeit 1 Die Bundesbehörden bemühen sich um eine sachgerechte, klare und bürgerfreundliche Sprache und achten auf geschlechtergerechte Formulierungen. Sprachengesetz (SR 441.1) Sache Text Adressat Verständlichkeit heisst einen Text so zu gestalten, dass die Adressaten die Sache möglichst leicht erkennen können: keine Vereinfachung der Sache, aber eine klare Darstellung! Stefan Höfler Verständlichkeit von Gesetzestexten

5 Von der Praxis zur wissenschaftlichen Reflexion Verwaltungsinterne Redaktionskommission (VIRK) Die verwaltungsinterne Redaktionskommission: ist eine interdisziplinäre Kommission (Sprach- und Rechtswissenschaft), überprüft alle Erlassentwürfe des Bundes auf ihre Verständlichkeit. Textlinguistik Die Textlinguistik erforscht: die sprachliche Struktur von Texten, die kognitiven Prozesse des Textverstehens. Forschungsfrage Wie kann man textlinguistische Analysemethoden in der Erlassredaktion nutzen?

6 Ebenen des Textverstehens 1. Lexikalische und syntaktische Ebene anschauliche Wörter und einfachen Satzbau verwenden 2. Thematische Ebene Regelungsgegenstände transparent machen 3. Propositionale Ebene Normaussagen transparent machen 4. Funktionale Ebene Normtypen transparent machen 5. Referenzielle Ebene Bezüge transparent machen

7 Regelungsgegenstände transparent machen 2. Abschnitt: Kontrollen bei der Ein- und Durchfuhr Art. 36 Umfang der grenztierärztlichen Kontrollen bei der Einfuhr Die grenztierärztliche Kontrolle umfasst für jede Sendung:... Art. 37 Durchfuhrsendungen Die grenztierärztliche Kontrolle umfasst für jede Sendung:...

8 Regelungsgegenstände transparent machen 2. Abschnitt: Umfang der Kontrollen Quaestio: Was ist der Umfang der Kontrollen...?... bei der Einfuhr? Art. 36 Einfuhr Bei der Einfuhr umfasst die grenztierärztliche Kontrolle für jede Sendung: bei der Durchfuhr? Art. 37 Durchfuhr Bei der Durchfuhr umfasst die grenztierärztliche Kontrolle für jede Sendung:...

9 Ebenen des Textverstehens 1. Lexikalische und syntaktische Ebene anschauliche Wörter und einfachen Satzbau verwenden 2. Thematische Ebene Regelungsgegenstände transparent machen 3. Propositionale Ebene Normaussagen transparent machen 4. Funktionale Ebene Normtypen transparent machen 5. Referenzielle Ebene Bezüge transparent machen

10 Normaussagen transparent machen Art. 6 Unvereinbarkeit Die Richter und Richterinnen dürfen weder der Bundesversammlung noch dem Bundesrat angehören und in keinem anderen Arbeitsverhältnis mit dem Bund stehen. 1 Sie dürfen weder eine Tätigkeit ausüben, welche die Erfüllung der Amtspflichten, die Unabhängigkeit oder das Ansehen des Gerichts beeinträchtigt, noch berufsmässig Dritte vor dem Bundesgericht vertreten. 2 Sie dürfen keine amtliche Funktion für einen ausländischen Staat ausüben und keine Titel oder Orden ausländischer Behörden annehmen. 3 Die ordentlichen Richter und Richterinnen dürfen kein Amt eines Kantons bekleiden und keine andere Erwerbstätigkeit ausüben. Sie dürfen auch nicht als Mitglied der Geschäftsleitung, der Verwaltung, der Aufsichtsstelle oder der Revisionsstelle eines wirtschaftlichen Unternehmens tätig sein Stefan Höfler Verständlichkeit von Gesetzestexten

11 Normaussagen transparent machen Tatbestand Grundregel Art. 6 1 Rechtsfolge Unvereinbarkeit Die Richter und Richterinnen dürfen nicht: a. der Bundesversammlung oder dem Bundesrat angehören oder in einem anderen Arbeitsverhältnis mit dem Bund stehen; b. eine Tätigkeit ausüben, welche die Erfüllung der Amtspflichten, die Unabhängigkeit oder das Ansehen des Gerichts beeinträchtigt, oder berufsmässig Dritte vor dem Bundesgericht vertreten; c. eine amtliche Funktion für einen ausländischen Staat ausüben oder Titel Konnektor Spezialfall oder Orden ausländischer Behörden annehmen. 2 Die ordentlichen Richter und Richterinnen dürfen zudem nicht: a. ein Amt eines Kantons bekleiden oder eine andere Erwerbstätigkeit ausüben; b. als Mitglied der Geschäftsleitung, der Verwaltung, der Aufsichtsstelle oder der Revisionsstelle eines wirtschaftlichen Unternehmens tätig sein Stefan Höfler Verständlichkeit von Gesetzestexten

12 Normaussagen transparent machen Die Weiterentwicklung der Bahninfrastruktur erfolgt im Rahmen des Entwicklungsprogrammes des Bundes und gemäss den folgenden Zielen: [...]. Existenz-Präsupposition

13 Normaussagen transparent machen Die Weiterentwicklung der Bahninfrastruktur erfolgt im Rahmen eines Entwicklungsprogrammes des Bundes und gemäss den folgenden Zielen: [...]. neuer Diskursgegenstand Ein Satz eine Aussage: 1 Die Weiterentwicklung der Bahninfrastruktur hat folgende Ziele: [...]. 2 Der Bundesrat unterbreitet der Bundesversammlung in regelmässigen Abständen Programme zur Weiterentwicklung der Bahninfrastruktur (Entwicklungsprogramme). 3 In den Entwicklungsprogrammen zeigt er auf, wie er die Ziele erreichen will.

14 Ebenen des Textverstehens 1. Lexikalische und syntaktische Ebene anschauliche Wörter und einfachen Satzbau verwenden 2. Thematische Ebene Regelungsgegenstände transparent machen 3. Propositionale Ebene Normaussagen transparent machen 4. Funktionale Ebene Normtypen transparent machen 5. Referenzielle Ebene Bezüge transparent machen

15 Normtypen transparent machen Art. 2 Begriffe In dieser Verordnung bedeutet: a. «Projektbeitrag»: eine Finanzhilfe an die Kosten für ein einmaliges, zeitlich und örtlich begrenztes Vorhaben; b. «Strukturbeitrag»: eine Finanzhilfe an die laufenden Betriebskosten eines Unternehmens, das regelmässig öffentliche Aufgaben erfüllt.

16 Normtypen transparent machen Art. 2 Begriffe In dieser Verordnung bedeutet: a. «Projektbeitrag»: eine Finanzhilfe an die Kosten für ein einmaliges, zeitlich und örtlich begrenztes Vorhaben; b. «Strukturbeitrag»: eine Finanzhilfe an die laufenden Betriebskosten eines Unternehmens. Art. 17 Förderbare Unternehmen Strukturbeiträge können nur von Unternehmen beantragt werden, die regelmässig Aufgaben im öffentlichen Interesse erfüllen.

17 Normtypen transparent machen Der Zutritt zum Damenbad ist nur Frauen gestattet. Frau im Sinne dieser Badeordnung ist auch der Bademeister.

18 Ebenen des Textverstehens 1. Lexikalische und syntaktische Ebene anschauliche Wörter und einfachen Satzbau verwenden 2. Thematische Ebene Regelungsgegenstände transparent machen 3. Propositionale Ebene Normaussagen transparent machen 4. Funktionale Ebene Normtypen transparent machen 5. Referenzielle Ebene Bezüge transparent machen

19 Bezüge transparent machen Art. 18 Das Bundesamt für Energie kann auf Antrag der Unternehmungen für genau bezeichnete Gebiete Projektierungszonen festlegen, um Grundstücke für künftige Starkstromanlagen freizuhalten. Art. 19 Die Genehmigungsbehörde kann auf Antrag der Unternehmung Baulinien zur Sicherung von Starkstromanlagen oder zur Sicherstellung eines allfälligen Ausbaus oder einer Erneuerung festlegen. implizite Wiederaufnahme Art. 20 Kommen Eigentumsbeschränkungen nach den Artikeln 18 und 19 einer Enteignung gleich, so sind sie voll zu entschädigen Stefan Höfler Verständlichkeit von Gesetzestexten

20 Bezüge transparent machen Art. 18 Das Bundesamt für Energie kann auf Antrag der Unternehmungen für genau bezeichnete Gebiete Projektierungszonen festlegen, um Grundstücke für künftige Starkstromanlagen freizuhalten. Art. 19 Die Genehmigungsbehörde kann auf Antrag der Unternehmung Baulinien zur Sicherung von Starkstromanlagen oder zur Sicherstellung eines allfälligen Ausbaus oder einer Erneuerung festlegen. explizite Wiederaufnahme Art. 20 Führt die Festlegung von Projektierungszonen oder Baulinien zu einer Eigentumsbeschränkung, die einer Enteignung gleichkommt, so ist diese voll zu entschädigen Stefan Höfler Verständlichkeit von Gesetzestexten

21 Literatur Höfler, Stefan, «Ein Satz eine Aussage». Multipropositionale Rechtssätze an der Sprache erkennen, LeGes 2011/2, S Höfler, Stefan, «Ein Artikel eine Norm». Redaktionelle Überlegungen zur Diskursstruktur von Gesetzesartikeln, LeGes 2012/3, S Höfler, Stefan, Between conciseness and transparency: Presuppositions in legislative texts, International Journal for the Semiotics of Law 2014/4, S Höfler, Stefan, Die Redaktion von Verweisen unter dem Aspekt der Verständlichkeit, LeGes 2015/2, S Höfler, Stefan, Die Informationsstruktur von Rechtssätzen und ihre Bedeutung für die Gesetzesredaktion, LeGes 2016/2, S Höfler, Stefan, Das Legalitätsprinzip in der Gesetzessprache, in: Uhlmann, Felix (Hrsg.), Das Legalitätsprinzip in Verwaltungsrecht und Rechtsetzungslehre, Zürich 2017, S Online verfügbar unter: > Forschung > Publikationen

22 [ ] Kolloquium Sprache & Recht Thema Wie das Recht seine Institutionen erschafft: Assertion und Präsupposition in der Gesetzessprache Datum/Zeit Dienstag, 11. April 2017, Uhr Ort Deutsches Seminar, SOD Veranstalter Zentrum für Rechtsetzungslehre und Deutsches Seminar der UZH Informationen > Veranstaltungen > Kolloquium Sprache & Recht

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