Vorbeugender Brandschutz auf Ortsebene. LFS Tirol 06./13. März und 02.April 2015
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- Hetty Egger
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1 Vorbeugender Brandschutz auf Ortsebene LFS Tirol 06./13. März und 02.April 2015
2 Aufgaben im Bauverfahren bzw. Feuerbeschau 1. Bei der Feuerbeschau Teil der Feuerbeschaukommission (Feuerlöschmittel, Feuerwehrzufahrten, Brandschutzplan, Wasserversorgung, Brandschutzorganisation usw.) 2. Berater der Sachverständigen bzw. der Bürgermeister im Bauverfahren
3 Gesetzliche Grundlagen 111/98 Tiroler Feuerpolizeiordnung OIB/2014 TRVB Richtlinie zur Tiroler Bauordnung - Technischen Bauordnung Technische Richtlinie für vorbeugenden Brandschutz
4 Baubescheid ist ein Teil der gesetzlichen Grundlagen für die feuerpolizeilichen Auflagen Feuerbeschau-Bescheid Gewerberechtsbescheid usw.
5 TRVB Hilfsmittel für die Auswahl des Feuerlöschtyp, Anzahl sowie Größe und Ort der Anbringung Faustformel: je angefangene 200m² Brandabschnittsfläche 4 LE bzw. 1 Stück Handfeuerlöscher 6 kg
6 Angabe des Brandabschnittes in m² LE Löschmitteleinheit Normale bzw. hohe Brandlast
7 Arten der Feuerlöschmittel Pulver A,B,C : Flamm- / Glutbrand Wasser A : Schaum A,B;F: CO² B : Metallbrand D: Pulver Typen von Feuerlöschern - Dauerdrucklöscher - Auflade-Wasserlöscher mit innenliegendem Treibgasbehälter - Aufladelöscher mit außenliegendem Treibgasbehälter - Kohlendioxidlöscher
8 Achtung bei CO²-Löschern: Die Raumgrößen sollen den Füllmengen des Handfeuerlöschers entsprechen (die entsprechende Größe aufweisen) Von Seiten des Arbeitsinspektorats wurden in neuen Richtlinien festgehalten, dass die Feuerwehren nach Gebrauch eines CO²-Löschers die Betriebsräume wieder freigeben. Von Seiten des Öst. Bundesfeuerwehrverbandes wurde dem Ministerium mitgeteilt, dass die Feuerwehr nicht in der Lage ist die Freigabe durchzuführen. 1. Fehlen der gesetzlichen Grundlage zum Einschreiten der Feuerwehr 2. Nicht jede Feuerwehr kann CO² Messungen durchführen Die Freigabe muss der Nutzer der Räumlichkeiten selbst durchführen!
9 Überprüfung der Handfeuerlöscher Überprüft am Nächste Überprüfung am In Wohnanlagen, Kleingeschäften, Kleibetrieben und Bürogebäuden Überprüfungsfristen alle 2 Jahre Ausnahmen: Bei verschiedensten Betriebsarten 1-jährige Überprüfung möglich
10 F
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12 In Sachverständigen Stellungnahmen oft Verweis auf FF-Kommandant (gesetzliche Grundlage fehlt meistens)
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15 Brandschutzpläne Brandschutzpläne??? Warum??? 1. Um ein besseres Lagebild über das Objekt zu erlangen 2. Um die Brandabschnittsbildungen festzustellen 3. Um die Gefahrenmomente zu erkennen 4. Um die Situierung der Hilfsmittel für die Brandbekämpfung (Hydranten, Wandhydranten, Feuerlöscher usw.) zu ermitteln 5.???
16 Die wichtigsten Änderungen der TRVB Neue Symbole z.b. Photovoltaikanlagen, Sicherheitsstiegenhäuser mit Belüftung Absperrschieber für Dampf, Flüssigkeiten Chemikalien usw. Angriffsweg für Hochrettungsgeräte der Feuerwehr, elektrische Einspeismöglichkeiten Objektfunkanlage, Wandhydranten, Spannungsfreischalter usw. und Vidierung der Brandschutzpläne durch die Feuerwehr
17 Bedienungsgruppenpläne zweiseitig
18 Was fehlt?
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22 Was ist die Vidierung? Die Überprüfung der Brandschutzpläne erfolgt auf die formale Richtigkeit dahin gehend, ob alle Informationen enthalten sind, die zur effizienten Durchführung von Feuerwehreinsätzen notwendig sind. Ob die in den Brandschutzplänen eingezeichneten Symbole, ihre Berechtigung haben, dass z.b. die Brandschutztür El 30 C (Feuerschutzabschluss mit Türschließer) auch im planlich dargestellten Gebäude wirklich vorkommt, ist Verantwortung des Planzeichners Vor der Vidierung bitte unbedingt mit dem zuständigen BFI Kontakt aufnehmen.
23 Bei Problemen seht Euch der BFI zur Verfügung Allfälliges Fragen Wünsche Anregungen... Danke für die Aufmerksamkeit!!!
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