Brandschutzordnung. gemäß DIN Teil B. Stadtwerke Düren GmbH. Standort Kundencenter Zehnthofstraße Düren. Stand: Januar 2015
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1 Brandschutzrdnung gemäß DIN Teil B Stadtwerke Düren GmbH Standrt Kundencenter Zehnthfstraße Düren Stand: Januar 2015 Erstellt durch: ÄnderungJanuar17AB 1
2 Die vrliegende Brandschutzrdnung wendet sich an alle Mitarbeiter der Stadtwerke Düren GmbH und der Leitungspartner GmbH am Standrt Zehnthfstraße (Kundencenter) in Düren und gibt Hinweise zur Brandverhütung swie zum richtigen Verhalten im Brandfall. Die in dieser Brandschutzrdnung enthaltenen Regeln sllen dazu beitragen, die Mitarbeiter, die Besucher, das Gebäude selbst und die Außenbereiche des Gebäudes vr Schaden zu bewahren. Die größte Gefahr geht dabei vm Brandrauch aus. Diese Regeln sind daher unbedingt zu beachten. Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Hinweise 3 2. Brandverhütung 4 3. Brand- und Rauchausbreitung 6 4. Flucht- und Rettungswege 7 5. Melde- und Löscheinrichtungen 9 6. Verhalten im Brandfall Brand melden Alarmsignale und Anweisungen beachten In Sicherheit bringen Löschversuche unternehmen Besndere Verhaltensregeln Ntizen 16 2
3 1. Allgemeine Hinweise 3
4 2. Brandverhütung Damit es gar nicht erst zu Bränden im Gebäude kmmen kann, beachten Sie bitte unbedingt einige wichtige Verhaltensweisen: Bestehende Rauchverbte sind unbedingt einzuhalten und zu überwachen. Streichhölzer, Zigarrenund Zigarettenreste gehören nicht in Abfallbehälter und dürfen nicht aus dem Fenster gewrfen werden. Aschenbecher niemals direkt in den Papierkrb leeren, sndern in dafür vrgesehene Behälter aus Metall. Offenes Licht (Kerzen.ä.) ist grundsätzlich nicht gestattet. Das Betreiben privater, elektrischer Geräte ist nur dann erlaubt, wenn sie vr der Inbetriebnahme beim Brandschutzbeauftragten angemeldet wurden. Diese Anmeldung muss schriftlich erflgen. Aus der Meldung muss zwingend der Standrt und die Gerätenutzung hervrgehen, ( z.b. Teeküche 1.Etage Wasserkcher). Falls vn Geräten eine Brandgefahr ausgeht (z.b. Kaffeemaschinen, Heißwasserkcher etc.), sind diese nur nach Absprache mit dem Brandschutzbeauftragten in Betrieb zu nehmen. Nach Feierabend sind sämtliche elektrischen Geräte (Cmputer etc.) auszuschalten bzw. herunterzufahren, sweit diese nicht für den laufenden Betrieb zwingend ntwendig sind (Server etc.). Standby-Schaltungen sind möglichst zu vermeiden. Elektrische Leitungen und Geräte dürfen nur vn Fachhandwerkern instand gesetzt werden. Sicherungen dürfen nicht geflickt der überbrückt werden. Nur zugelassene und regelmäßig geprüfte elektrische Einrichtungen dürfen betrieben werden. Achten Sie auf die Betriebssicherheit Ihrer Arbeitsgeräte. Lagerräume müssen gegen unbefugtes Betreten gesichert werden. Durch eine regelmäßige und gründliche Reinigung ist der Ansammlung vn Staub entgegenzuwirken. Die Anhäufung vn Abfallstffen und leicht brennbaren Materialien ist zu vermeiden. Es dürfen nur jeweils zulässige Abfallbehälter zur Entsrgung genutzt werden. Diese Behälter müssen regelmäßig geleert werden. Gebrauchte Materialien, die brennbare Substanzen enthalten (mit Öl / Lösungsmitteln getränkte Stffe, etc.), sind in nichtbrennbaren Behältern mit dichtschließendem Deckel zu lagern. Beim Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten ist unbedingt Vrsicht walten zu lassen. Die Flüssigkeiten sind in unzerbrechlichen Behältern aufzubewahren. Leicht entzündliche und brennbare Stffe sind feuersicher und nach Vrschrift zu lagern. Behälter für brennbare Flüssigkeiten der Gase, Druckbehälter und snstige Behälter mit feuergefährlichem Inhalt müssen standsicher aufgestellt und vr Wärmeeinstrahlung geschützt werden. Gesundheitsgefährdende und gefährliche Stffe müssen ständig unter Verschluss und für Unbefugte unerreichbar gelagert werden. Es ist sicherzustellen, dass die Chemikalien s gelagert werden, dass bei einer Beschädigung der beim Herabfallen eines Behälters die Flüssigkeit ausschließlich in die vrgesehene, mit Gitterrsten abgedeckte Auffangwanne, laufen kann. Bei Schweißarbeiten und anderen Arbeiten unter Gebrauch vn Feuer sind besndere Schutzvrschriften und Maßnahmen zu beachten. Feuergefährliche Arbeiten, die im Gebäude und außerhalb der dafür vrgesehenen Bereiche (Metallwerkstätten) erbracht werden, sind beim Brandschutzbeauftragten anzumelden. Es ist ein entsprechender Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten auszustellen. Ausgenmmen sind Tätigkeiten, die vn Mitarbeitern der Leitungspartner GmbH im Bereich des Außenlagers durchgeführt werden, sfern die Mitarbeiter eine dementsprechende Unterweisung zu Durchführung vn feuergefährlichen Arbeiten haben. 4
5 Bei Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen ist der Brandschutz durchgehend zu gewährleisten. Arbeiten dürfen nur nach Belehrung durch den Brandschutzbeauftragten und unter Aufsicht stattfinden. Brandschutzeinrichtungen swie Beschilderungen dürfen weder entfernt nch verdeckt werden. Mangelhafte der fehlende Brandschutzeinrichtungen sind unverzüglich dem Brandschutzbeauftragten zu melden. Mängel dürfen nur vn geeignetem Fachpersnal beseitigt werden. Alle Mitarbeiter des Gebäudes sllen sich mit den Rettungswegen swie Melde- und Löscheinrichtungen vertraut machen. Nach Feierabend hat der den Tätigkeitsbereich zuletzt verlassende Mitarbeiter die Fenster und Türen zu schließen und das Licht swie alle nicht erfrderlichen elektrischen Geräte abzuschalten. Dekratinen in den Fluren müssen aus nichtbrennbaren (Baustffklasse A) der schwer entflammbaren (Baustffklasse B1) Materialien bestehen. Ist dies nicht der Fall, s sind diese in Bilderrahmen der verschließbaren Vitrinen auszustellen der entsprechende Beschichtungen sind aufzubringen, um die gefrderten Baustffklassen zu erreichen. Ein Nachweis über diese Beschichtungen ist zwingend zu erbringen. Kleidungsstücke, Handtücher und andere brennbare Stffe sind nicht an in Betrieb befindlichen Feuerstätten und Heizkörpern zu trcknen und zu lagern. Bei Heiz- und Wärmegeräten (z. B. Elektrheizlüfter) muss ein Abstand zu brennbaren Stffen vn mindestens 1m eingehalten werden (z. B. Tische, Schränke, Papiereimer). Das Abstellen vn Privatfahrzeugen (einschließlich Fahrrädern) in Arbeitsräumen, Bürs, Werkstätten und Fluren ist nicht gestattet. In der Garage sind die Mtren vn Fahrzeugen nach dem Abstellen der Fahrzeuge direkt abzuschalten. 5
6 3. Brand- und Rauchausbreitung Zur Vermeidung einer unkntrllierten Ausbreitung vn Feuer und Rauch im Gebäude ist das Gebäude in mehrere Brand- und Rauchabschnitte unterteilt. Insbesndere Treppenräume sind gegen Raucheintritt zu schützen, um den Nutzern des Gebäudes im Brandfall eine Flucht zu ermöglichen. Zur Sicherstellung dieser Anfrderungen werden feuerhemmende und/ der rauchdichte Türen eingesetzt, die immer auch über eine selbstschließende Funktin verfügen. Des Weiteren befinden sich in dem Treppenraum Nebeneingang eine Rauchabzugsanlage. Auslösetaster für diesen Rauchabzug befinden sich im EG, und 3. Obergeschss. Insbesndere sind die flgenden Maßnahmen zu beachten: Um der Ausbreitung vn Feuer und/ der Rauch entgegenzuwirken, dürfen Türen mit Anfrderungen an den Feuer- und/ der Rauchschutz nicht ffengehalten werden (durch Keile, Festbinden etc.). Türen mit Anfrderungen an den Feuer- und/ der Rauchschutz können mit rauchschaltergesteuerten Feststellanlagen versehen sein, die bei einem Brandereignis autmatisch schließen. Türen mit slchen Feststellanlagen sind beim Verlassen des Gebäudes, im Brandfall und außerhalb der Betriebszeiten (insbesndere nachts) zu schließen. Brandschutztüren sind gekennzeichnet (Prägeschild auf dem Türblatt), bauliche Veränderungen dürfen nur mit Genehmigung des Eigentümers vrgenmmen werden. Schalteinrichtungen und Absperrrgane für Strm, Gas und Wasser swie Ausschaltvrrichtungen der Lüftungs- und Klimaanlage dürfen nur vn befugten Mitarbeitern betätigt werden. 6
7 4. Flucht- und Rettungswege Flucht- und Rettungswege sind Flure und ntwendige Treppen, die durch grüne Hinweisschilder mit weißen Symblen (Piktgrammen) gekennzeichnet sind. Im Falle eines Räumungsalarmes ist das Gebäude entlang der Rettungswege bis zum zugewiesenen Sammelplatz zu verlassen (siehe Kapitel 9). Flucht- und Rettungswege sind stets freizuhalten und müssen während der Betriebszeit hne Hilfsmittel passierbar sein. Gekennzeichnete Flächen für die Feuerwehr dürfen nicht (auch nicht für kurze Zeit der vrübergehend) zugestellt werden. Die Feuerwehr rückt über die Zehnthfstraße an. Hinweisschilder zur Kennzeichnung vn Rettungswegen dürfen nicht verdeckt werden und müssen jederzeit leicht erkennbar sein. Bedeutung der Hinweisschilder: Fluchtrichtung rechts Treppe der Ausgang 7
8 Im Freien ist unmittelbar der Platz an der Rathaustreppe (gegenüber des Kundencenters) aufzusuchen Da es sich um einen öffentlichen Platz handelt ist dieser nicht mit einem Schild ausgewiesen Ein Verlassen des Sammelplatzes ist erst nach Zustimmung der Feuerwehr möglich. 8
9 5. Melde- und Löscheinrichtungen Als Brandmeldeeinrichtungen dienen Handfeuermelder und Telefne. Das Gebäude ist mit per Hand zu betätigenden Druckknpfmeldern ausgestattet, die an eine Brandmeldeanlage angeschlssen sind. Zusätzlich ist das Gebäude in Teilbereichen mit autmatischen Rauchmeldern ausgestattet. Brandmeldeeinrichtungen sind wie flgt gekennzeichnet: Handfeuermelder Feuerlöschgeräte sind tragbare Feuerlöscher. Sie finden diese Geräte an den mit flgenden Piktgrammen gekennzeichneten Orten: Feuerlöscher 9
10 6. Verhalten im Brandfall Im Brandfall ist unbedingt Ruhe zu bewahren! Unüberlegtes Handeln kann zu Panik und damit zu weiteren Gefahren führen. Die Rettung vn Menschenleben hat Vrrang vr der Brandbekämpfung und der Sachwertsicherung. Insbesndere sind die flgenden Ratschläge zu beflgen: Menschen in den direkt angrenzenden Räumen warnen bzw. überprüfen, b Ihre Nachbarn den Brandalarm bemerkt haben. Gefährdete der verletzte/ behinderte Persnen warnen und mit in Sicherheit bringen. In verrauchten Räumen gebückt, eventuell am Bden kriechend bewegen. Türen schließen aber nicht abschließen. Vm Brand betrffene elektrische Geräte und Anlagen abschalten (Ziehen des Netzsteckers der Sicherung ausschalten) bzw. Abschaltung veranlassen. Nicht aus Fenstern in höher gelegenen Geschssen springen. Den Gefahrenbereich zügig, aber nicht panisch in Richtung des Sammelplatzes verlassen. Keine Aufzüge benutzen. Verletzten Persnen Erste Hilfe leisten. Ist ein Verlassen des Raumes nicht mehr möglich, nach Möglichkeit Türen mit nassen Tüchern abdichten, Fenster öffnen und sich am Fenster bemerkbar machen. Anweisungen der Geschäftsleitung, des Brandschutzbeauftragten swie der Feuerwehr und der Rettungskräfte sind zu beachten und zu beflgen. 10
11 7. Brand melden Jeder, der einen Brand, egal welcher Größe, im Gebäude entdeckt, hat diesen unverzüglich zu melden. Hierfür sind vrzugsweise Handfeuermelder und Telefne zu benutzen: Verständigen Sie unverzüglich über Telefn 0112 die Feuerwehr Betätigen Sie die im Gebäude vrhandenen Handfeuermelder. Machen Sie bei telefnischen Brandmeldungen unbedingt die flgenden Angaben: Wer meldet? Was ist passiert? (Umfang des Brandes) Wie viele Menschen sind in Gefahr der verletzt? W ist etwas passiert? Warten auf Rückfragen! Die Anschrift des Gebäudes lautet: Stadtwerke Düren GmbH Zehnthfstraße Düren 11
12 8. Alarmsignale und Anweisungen beachten Alarmsignale beachten! Wenn ein Brand durch die Brandmeldeanlage entdeckt wird, erflgt autmatisch eine Alarmweiterleitung an einen Dienstleister. Dieser verständigt die Feuerwehr, die Leitwarte der Leitungspartner GmbH und den Sicherheitsdienst (gepe Sicherheit) über Telefn. Im Brandfall wird ein Feueralarm über akustische Warntngeber im Gebäude ausgelöst. Den Anweisungen der Geschäftsleitung, des Brandschutzbeauftragten swie der Feuerwehr und der Rettungskräfte ist unbedingt Flge zu leisten. 12
13 9. In Sicherheit bringen Nach Ertönen des Alarmsignals sllen flgende Schritte ablaufen: Alle Rettungswege sind zu öffnen, um Persnen das Verlassen des Gebäudes zu ermöglichen. Behinderte/ verletzte Menschen beim Verlassen des Gebäudes unterstützen. Alle Persnen begeben sich zum Sammelplatz. Sllte es in der Nähe vn Kassen- der Bürräumen brennen, ist das in Sicherheit bringen der Kassenbestände, der Akten und Vrgänge, die besnders wichtig sind, unverzüglich vrzubereiten. Dies darf jedch nur geschehen, wenn eine Gefährdung der eigenen Sicherheit der anderer Persnen ausgeschlssen werden kann. Menschenrettung ist in jedem Fall wichtiger als die Sicherung vn Sachgütern! Am Sammelplatz ist für Ordnung und Ruhe unter den in Sicherheit gebrachten Persnen zu srgen. Sweit möglich, ist die Vllzähligkeit zu überprüfen. Wenn nch Persnen vermisst werden, ist unverzüglich die Feuerwehr mit Angabe des vermuteten Aufenthaltsrtes davn in Kenntnis zu setzen. Ein Verlassen des Sammelplatzes ist erst nach Zustimmung der Feuerwehr gestattet. Verletzten Persnen ist Erste-Hilfe zu leisten. Alle verletzten Persnen sind s lange zu betreuen, bis sie dem Rettungsdienst übergeben wrden sind. Den Anweisungen der Geschäftsleitung, des Brandschutzbeauftragten swie der Feuerwehr und der Rettungskräfte ist unbedingt Flge zu leisten. 13
14 10. Löschversuche unternehmen Löschversuche nur dann durchführen, wenn eine Gefährdung der eigenen und anderer Persnen ausgeschlssen ist. Menschenrettung geht vr Brandbekämpfung! Feuerlöscher nur nach Bedienungsanleitung benutzen. Zum Ablöschen vn Persnen Löschdecken benutzen der in Mäntel, Tücher der ähnliches hüllen und auf dem Bden wälzen. Feuergefährliche Stffe, wenn möglich, aus dem Gefahrenbereich entfernen. Auf den richtigen Einsatz des Feuerlöschers achten: 14
15 Bei Feueralarm dürfen keine Aufzüge benutzt werden. 11. Besndere Verhaltensregeln Nach einem Feueralarm darf das Gebäude bzw. der betrffene Gebäudeteil erst wieder betreten werden, wenn die Feuerwehr die Freigabe erteilt hat. Schalteinrichtungen und Absperrrgane für Lüftung, Strm, Gas und Wasser dürfen nur vn befugten Mitarbeitern betätigt werden. Entsicherte/ gebrauchte Löschgeräte sind sfrt dem Brandschutzbeauftragten zu übergeben und vn diesem wieder in Stand setzen zu lassen. Bei Bränden der snstigen außergewöhnlichen Ereignissen dürfen Infrmatinen an die Presse nur nach Absprache mit der Feuerwehreinsatzleitung über die Geschäftsleitung und den Referenten Unternehmenskmmunikatin weitergegeben werden. 15
16 12. Ntizen 16
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