STEUER- UND FINANZTIPPS FÜR GMBH-GESCHÄFTSFÜHRER
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- Peter Kästner
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1 CONTRA qxp :57 Seite 1 N Ausgabe 4/2009 Jahrgang 2009 Ausgabe STEUER- UND FINANZTIPPS FÜR GMBH-GESCHÄFTSFÜHRER 4 Ihre Redaktions-Hotline: Montag bis Freitag 10 bis 11 Uhr: April 2009 Liebe Leserin, lieber Leser, hat ein neues Gesicht. Und das hat es den Erkenntnissen aus einer Meinungsumfrage unter -Lesern zu verdanken. Das Ergebnis halten Sie in Händen: Wichtigste Verbesserung: ist ab sofort noch lesefreundlicher. Denn als Unternehmer sind Sie ständig unter Zeitdruck. Da möchte Ihnen ein wenig Entlastung verschaffen: Sie bekommen künftig zweimal im Monat auf 8 Seiten, in einem wesentlich luftigeren und leichter verdaulichen Layout Ihren Beratungsbrief. Dazu haben wir in eine rote Schnell-Lesespur eingeführt, in der Sie alle wesentlichen Fakten in wenigen Sekunden lesen können. Und wenn Sie mehr wissen möchten, finden Sie rechts daneben im Haupttext alle weiteren Informationen und Tipps. Das bedeutet: Geringerer Zeitaufwand beim Lesen - denn Zeit ist bei uns allen Geld - und gleichzeitig mehr geldwerte Tipps als vorher in einem Monat, bei unverändertem Preis. Einschließlich Redaktions-Hotline, Internet-Archiv, Checklisten und Musterverträgen. Dabei bringt Ihnen nur ein einziger umgesetzter Tipp ein Mehrfaches des Jahreshonorars. Begleiten wird Sie ab sofoert auch Herr Pomper (s. Seite 5 unten), der als Geschäftsführer der Pomper GmbH einen humorvollen Blick auf den Alltag des Geschäftsführers einer kleinen inhabergeführten GmbH werfen soll. Wir sind gespannt, wie Ihnen all dies gefällt und freuen uns natürlich über Ihr Feedback! Herzliche Grüße aus München Ulrike Mattis Ulrike Mattis Diplom-Volkswirtin Chefredaktion Exklusiver Kundenbereich mit Checklisten, Musterverträgen, Archiv... HEUTE LESEN SIE q Autokauf Kann auch Ihre GmbH die Abwrackprämie erhalten? q Kreditfinanzierte GmbH- Beteiligung Wie Sie die Zinsen weiterhin steuerlich geltend machen q Lohnsteuer Durch Hinausschieben um einen Monat Liquidität gewinnen q Gruppenunfallversicherung Warum Sie die Beiträge lieber lohnsteuerfrei belassen sollten q Immobilien Miete vom Partner bleibt steuerfrei q Vermögensübertragung Wie Sie Privatvermögen mit Steuerrabatt verschenken q Kurz für Sie notiert Gewerbesteuer Bürogebäudeabschreibung Wasseranschlusskosten Ihre Redaktions-Hotline Montag bis Freitag 10 Uhr bis11 Uhr: oder jederzeit per Fax: oder Mail: ulrike.mattis@izw-info.de
2 CONTRA qxp :57 Seite 2 2 Ausgabe April 2009 Autokauf Kann auch Ihre GmbH die Abwrackprämie erhalten? SCHNELL-LESESPUR für alle, die früher ans Ziel wollen... Können auch GmbHs die Abwrackprämie erhalten? Die Umweltprämie der Bundesregierung bekommen Sie nur als Privatperson. Ihre GmbH hat ein altes Auto, das Sie verschrotten lassen wollen, um die Euro zu kassieren? Leider geht das nicht. Denn nur natürliche Personen können die so genannte Umweltprämie erhalten. Wenn Sie das Auto nun schnell auf sich privat ummelden? Dann scheitert die Sache daran, dass der Wagen vor der Verschrottung nicht 1 Jahr auf Sie zugelassen war. Die Jahresfrist können Sie auch nicht mehr schaffen, weil die Prämie spätestens am ausläuft. DAS SOLLTEN SIE TUN Ein neues GmbH-Auto privat anschaffen und an die GmbH vermieten. So klappt es: Sie haben privat ein mindestens 9 Jahre altes Auto, möchten aber, dass das neue Auto durch die GmbH genutzt wird? Das ist kein Problem. Sie kaufen das neue Auto privat und vermieten es mit MwSt. an die GmbH. Auf diese Art und Weise sind Rechnung und Kfz-Brief privat und das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) ist zufrieden. Andererseits sichern Sie sich durch die Vermietung an die GmbH den Vorsteuerabzug. Nach einiger Zeit können Sie das Auto dann auch an die GmbH verkaufen. Tipp: Der Autohändler sollte die Umweltprämie nicht auf der Rechnung für das neue Auto in Abzug bringen. Denn abschreiben können Sie den vollen Betrag. Die Umweltprämie gehört zum alten Privatauto und hat mit dem neuen nichts zu tun. Keine Krankenversicherungszuschüsse für Geschäftsführer Sozialversicherungsfreie Geschäftsführer können keine steuerfreien Krankenversicherungszuschüsse bekommen. Das wird leider häufig übersehen: Gesellschafter-Geschäftsführer können keine steuerfreien Zuschüsse zur privaten oder freiwilligen Krankversicherung bekommen. Das geht nur bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern. Zahlt die GmbH trotzdem die Hälfte, müssen Sie bei der nächsten Betriebsprüfung mit einer saftigen Lohnsteuer-Nachzahlung rechnen. Fehlt ein Gesellschafter-Beschluss, der diesen Zuschuss vorsieht, gilt die Zahlung sogar als verdeckte Gewinnausschüttung. Teure Folge: Die Zahlungen an den Geschäftsführer werden dem GmbH- Gewinn hinzugerechnet und Körperschafts- und Gewerbesteuer werden fällig. Auf diese Nachzahlung verlangt das Finanzamt 6 Prozent Strafzins pro Jahr. Zusätzlich muss die GmbH 25 Prozent Abgeltungsteuer auf die Zah-
3 CONTRA qxp :57 Seite 3 Ausgabe April Kreditfinanzierte GmbH-Beteiligung Wie Sie die Zinsen weiterhin steuerlich geltend machen DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE Hier lesen Sie auf der Überholspur... lungen abführen. Fazit: Steuerfreie Zuschüsse zur Krankenversicherung sind nur im Sonderfall des sozialversicherungspflichtigen Geschäftsführers möglich. Wie Sie GmbH-Refinanzierungszinsen weiterhin absetzen Der Schuldzinsenabzug für private Darlehen, die der GmbH dienen, wurde 2009 eingeschränkt. Seitdem hängt die steuerliche Absetzbarkeit ab Wer im Zusammenhang mit seiner GmbH private Schulden aufgenommen hat, will diese in seiner Steuererklärung absetzen. Doch das klappt 2009 nicht mehr so ohne Weiteres. Das Beispiel der ABC-GmbH soll das verdeutlichen: Beteiligt sind A mit 20, B mit 10 sowie C mit 70 Prozent. Geschäftsführer sind B und C. A arbeitet nicht in der GmbH mit. Alle drei haben Darlehen aufgenommen, für die sie im Jahr Euro Zinsen an die Bank zahlen müssen. - von der Höhe der Beteiligung, - der Tätigkeit als Geschäftsführer der GmbH und A hat Pech: A hat mit dem Kredit seine GmbH-Beteiligung finanziert. Er kann 2009 gar keine Zinsen mehr absetzen. Denn Gewinnausschüttungen würden bei ihm unter die Abgeltungsteuer fallen, und diese schließt den Ansatz von Werbungskosten aus. Zur Individualbesteuerung kann A nicht optieren, weil er nicht mitarbeitet und auch nicht mit mindestens 25 Prozent beteiligt ist. - der Verwendung des Kredits (Finanzierung der Beteiligung oder GmbH-Darlehen). B hat Pech und Glück zugleich: Er hat das Darlehen von der Bank als Gesellschafterdarlehen an die GmbH weitergereicht. Pech: Da er mit 10 Prozent beteiligt ist, muss er die Zinseinnahmen aus dem Darlehen mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern. Denn das verlangt das Gesetz, sobald man mit mindestens 10 Prozent beteiligt ist ( 32d Abs. 2 Nr. 1b EStG). Glück: Dafür kann er die Refinanzierungszinsen an die Bank in voller Höhe, also zu 100 Prozent, absetzen. C ist ein 60-Prozent-Fall: Gesellschafter-Geschäftsführer C hat seine Beteiligung über das Bankdarlehen finanziert. Er optiert zur Individualbesteuerung seiner Gewinnausschüttungen. Das geht bei ihm, weil er mit mindestens 25 Prozent beteiligt ist ( 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG). Deshalb muss er 60 Prozent der Gewinnausschüttung versteuern. Im Gegenzug erlaubt ihm das Gesetz, 60 Prozent der Euro (also Euro), die er an die Bank zahlen muss, als Werbungskosten dagegen zu rechnen.
4 CONTRA qxp :57 Seite 4 4 Ausgabe April 2009 Lohnsteuer Durch Hinausschieben um einen Monat Liquidität gewinnen VORTEILE AUF EINEN BLICK Tipp: Mehr Liquidität durch Hinausschieben der Lohnsteuer Wer mit einem chronisch überzogenen Geschäftskonto kämpft, kann sich so Luft verschaffen: DAS SOLLTEN SIE TUN Die Löhne nicht am Monatsletzten, sondern zu Beginn des Folgemonats auszahlen. Dann verschiebt sich die Fälligkeit der Lohnsteuer um einen ganzen Monat. Lohnsteuer müssen Sie stets bis zum 10. des Folgemonats ans Finanzamt abführen. Haben Sie also z. B. von den März-Löhnen Euro Lohnsteuer einbehalten, müssen Sie diese bis zum 10. April ans Finanzamt abführen. Tipp zur Verschiebung: Wenn Sie Löhne nicht am Monatsletzten, sondern z. B. am ersten Tag des Folgemonats auszahlen, verschiebt sich die Fälligkeit der Lohnsteuer um einen Monat. Denn die Lohnsteuer entsteht erst dann, wenn der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer zufließt ( 38 Abs. 2 S. 2 EStG). Und als zugeflossen gilt der Lohn erst in dem Zeitpunkt, in dem die Bankgutschrift beim Arbeitnehmer erfolgt (BFH, , BStBl. 93 II, 471). Der Monat, für den der Lohn bezahlt wird, ist für die Fälligkeit der Lohnsteuer dagegen ohne Bedeutung. Beispiel: Eine GmbH verschiebt die Zahlung des April-Lohns vom 30. April auf den 1. Mai. Dadurch wird die Lohnsteuer erst am 10. Juni statt am 10. Mai fällig. Die GmbH hat also jetzt Euro mehr Luft auf ihrem Geschäftskonto. Und nächsten und jeden folgenden Monat genauso. UNSER TIPP Die Mitarbeiter mit ins Boot holen und den Aufwand bei der Software bzw. dem externen Dienstleister einplanen. Was Sie beachten sollten: Sie benötigen das Einverständnis Ihrer Mitarbeiter (ggf. auch des Betriebsrats) mit der Verschiebung. Außerdem müssen Sie Zusatzaufwand in Ihrer Lohnbuchhaltung bzw. Steuerkanzlei einkalkulieren. Denn Lohnbuchhaltungs-Software ist auf derartige Flexibilität nicht eingerichtet. Es ist dann jeden Monat stets eine manuelle Lohnsteueranmeldung notwendig. Vorteilsrechnung: Angenommen, die monatliche Lohnsteuer beträgt Euro und Sie zahlen 9 % Zins auf Ihrem Bankkonto. Dann sparen Sie sich 225 Euro im Monat. Wenn Ihr Steuerberater 50 Euro Extra-Gebühr verlangt, bleiben Ihnen immer noch 175 Euro übrig. Und nicht zu verachten: Euro Liquiditätsspielraum. Außerdem für den ersten Monat, in dem die Verschiebung angewendet wird, eine Null-Anmeldung abgeben. Praxistipp: Geben Sie für den Monat, in dem Sie die Verschiebung erstmals anwenden, eine Null-Anmeldung ab, damit in diesem Monat nichts abgebucht wird. Fügen Sie eine Erläuterung bei, um sich unnötige Rückfragen zu ersparen. Sie können Ihre Vorgehensweise dabei ganz offen und ehrlich schildern, denn sie entspricht der Gesetzeslage.
5 CONTRA qxp :57 Seite 5 Ausgabe April Gruppenunfallversicherung Warum Sie die Beiträge lieber lohnsteuerfrei belassen sollten Fazit: Wer mit einem chronisch überzogenen Geschäftskonto kämpft, kann sich durch die Verschiebung der Lohnzahlung auf den ersten des Folgemonats einen Monat Luft bei der Lohnsteuer verschaffen. Hinweis: Bei den Krankenkassen-Beiträgen funktioniert dies nicht. Beiträge für Unfallversicherungen lohnsteuerfrei lassen Bisher konnte der Arbeitgeber bei Gruppenunfallversicherungen wählen: 1. Beiträge versteuern, Versicherungsleistung steuerfrei belassen oder 2. Beiträge steuerfrei lassen, Versicherungsleistung versteuern. Das ging meist zugunsten der Versteuerung der Beiträge aus. Nun hat der Bundesfinanzhof entschieden: Die Versicherungsleistung ist nicht steuerpflichtig, vielmehr nur die zuvor entrichteten Beiträge, wenn ein Unfall passiert. Wenn Sie für Ihre Mitarbeiter Gruppenunfallversicherungen abschließen, können Sie diese steuerfrei belassen oder nicht. Bisher entschied man sich oft für die Steuerpflicht, da man von folgender Gesetzmäßigkeit ausging: Beiträge steuerpflichtig Versicherungsleistung bei Unfall steuerfrei und Beiträge steuerfrei Versicherungsleistung steuerpflichtig. Und so dachte sich der Arbeitgeber meist: Lieber ein paar Euro für die Beiträge versteuern aber wenn wirklich ein Unfall passiert, kann der Arbeitnehmer die paar hunderttausend Euro aus der Unfallversicherung steuerfrei erhalten. Getreu dieser Logik ( Beiträge steuerfrei Leistung steuerpflichtig ) wollte das Finanzamt bei einem Arbeitnehmer der Chef hatte keine Lohnsteuer für die Unfallversicherung bezahlt - einen sechsstelligen Lohnsteuerbetrag kassieren, der nach einem schweren Unfall DM aus der Unfallversicherung bekommen hatte. Doch der Bundesfinanzhof entschied, dass der Arbeitnehmer bei einem Unfall nur die bis dahin entrichteten Beiträge, begrenzt auf die Versicherungsleistung, als Arbeitslohn zu versteuern hat. (BFH, , VI R 9/05, DStR 09, 317)
6 CONTRA qxp :57 Seite 6 6 Ausgabe April 2009 Immobilien Miete vom Partner bleibt steuerfrei UNSER TIPP Die Beiträge steuerfrei lassen und im Fall des Falles nachversteuern. Das heißt also: Es ergibt keinen Sinn mehr, freiwillig Lohnsteuer auf betriebliche Unfallversicherungen abzuführen. Denn im schlimmsten Fall muss man die Beiträge nachversteuern, wenn wirklich mal ein Unfall passiert. Die eigentliche Leistung aus der Versicherung bleibt aber steuerfrei. Passiert nichts und das ist zum Glück der häufigste Fall - fällt gar keine Steuer an. Feines Detail: Achten Sie darauf, dass dem Arbeitnehmer laut Versicherungsbedingungen kein eigener unentziehbarer Rechtsanspruch zusteht. Denn nur dann gilt die Steuerfreiheit. TIPP FÜR SIE PRIVAT! Miete vom Partner bleibt steuerfrei Miete, die Sie vom Partner kassieren, der bei Ihnen lebt, ist nicht steuerpflichtig. Leben Sie mit Ihrem Lebensgefährten oder Ihrer Lebensgefärtin in einem Haus zusammen, das Ihnen alleine gehört? Zahlt Ihnen Ihr Partner jeden Monat etwas dazu? Der eine oder andere macht sich vielleicht Gedanken, ob man das eigentlich von Rechts wegen versteuern müsste. Oder ob die Zahlungen womöglich gar der Schenkungsteuer unterliegen könnten (Freibetrag Euro innerhalb von 10 Jahren). Antwort: Solche Zahlungen sind steuerlich unbeachtlich, weil kein steuerlich anzuerkennendes Mietverhältnis vorliegt. Völlig zu Recht müssen Sie solche Mieten nicht angeben und sich auch keine Gedanken machen, falls ein Betriebsprüfer bei Durchsicht der (im Übrigen nicht aufbewahrungspflichtigen) privaten Kontoauszüge auf die Zahlungen stößt. Nachteil: Dafür können Sie auch nicht im Gegenzug irgendwelche Kosten steuerlich geltend machen. Kehrseite der Medaille: Sie können über diese Hintertür auch nicht dazu kommen, irgendwelche Kosten Ihres Privathauses in Ihrer Steuererklärung anzugeben (z. B. Abschreibungen, Zinsen, Heizkosten). Denn die fallen - mangels steuerlich anzuerkennenden Mietverhältnisses - genauso unter den Tisch wie die Miete. Und stets gilt: Auf dem Teppich bleiben! Wenn der Geschäftsführer seiner neuen Freundin im Monat Euro Mietbeteiligung zahlt, weil er neuerdings in deren 2-Zimmer-Wohnung wohnen darf, unterliegt das natürlich sehr wohl der Schenkungsteuer.
7 CONTRA qxp :57 Seite 7 7 Ausgabe Januar 2008 Vermögensübertragung Wie Sie Privatvermögen mit Steuerrabatt verschenken TIPP FÜR SIE PRIVAT! Das neue Erbschaftsteuerrecht begünstigt Betriebsvermögen nur noch begrenzt. Wie Sie Privatvermögen mit Steuerrabatt verschenken Das alte Erbschaftsteuerrecht hat Betriebsvermögen begünstigt, egal, ob es wirklich Betriebsvermögen war. Hauptsache, es stand Betriebsvermögen drauf. Nach der Reform wollte es der Gesetzgeber klüger anstellen: Jetzt wird die Verschonung von der Erbschaftsteuer nur gewährt, falls das so genannte schädliche Verwaltungsvermögen bestimmte Grenzen nicht übersteigt. Unter schädlichem Verwaltungsvermögen versteht der Gesetzgeber dabei Vermögen, das seiner Meinung nach für einen Betrieb nicht unbedingt notwendig ist, z. B. vermietete Immobilien und Wertpapiere. Bargeld und Bankguthaben sind jedoch nach wie vor unbegrenzt begünstigt. Unschädlich sind hingegen: Bargeld und Bankguthaben. Somit lässt sich also durch geschickte Gestaltung nämlich Einlegen von Bargeld in den Betrieb - die eigentlich für Betriebsvermögen gedachte Verschonung auch auf Privatvermögen ausdehnen. Beispiel: Müller senior möchte auf seinen Sohn einen Betrieb im Wert von einer Million übertragen. Außerdem Bargeld in Höhe von einer Million. Ungeschickte Lösung: Vererbt Müller senior Betrieb und Geld separat, bleibt zwar der Betrieb schenkungsteuerfrei. Aber auf das Bargeld würde nach Abzug des Freibetrages ( Euro) 15 Prozent Steuer fällig werden, also Euro. DAS SOLLTEN SIE TUN übertragungen im Privatbereich beizeiten das Geld in den Betrieb einlegen. Clever ist es so: Wenn Müller senior das Bargeld zwei Jahre vor der Schenkung (oder dem Erbfall) in den Betrieb transferiert, gilt die Verschonungsregel auch für das Bargeld. Die gesamte Erbschaftssteuer ist dann Null. Fazit: Rechtzeitig (2 Jahre) vor einer Schenkung Bargeld und Bankguthaben in die Firma schieben. Das spart Schenkungsteuer, wenn der Junior die Firma 7 oder gar 10 Jahre weiterführt.
8 CONTRA qxp :57 Seite 8 8 Ausgabe April 2009 Kurz für Sie notiert Gewerbesteuer - Bürogebäudeabschreibung - Wasseranschlusskosten Gewerbesteuer sparen bei geleasten Kopiergeräten & Co: 2008 wurden die so genannten Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer geändert. Während früher im Wesentlichen nur langfristige Zinsen betroffen waren, sind seit 2008 auch 5 % der Leasingraten betroffen (¼ von 20 %). Darunter fallen auch Gerätemieten, z. B. für Autos, Kopiergeräte, Kaffeemaschinen usw. Hinzugerechnet werden muss aber nur die Miete, nicht Servicegebühren oder z. B. Abrechnungen für Mehrkopien. Diese sollten auf ein Extrakonto gebucht werden. Beachten Sie: Relevant ist all dies nur, sofern Sie mit allen Hinzurechnungen überhaupt in die Nähe von Euro kommen. Denn in dieser Höhe haben Sie einen Freibetrag. Die Mühe der Extrabuchung sollten Sie sich also nur machen, wenn die Summe aus kurz- und langfristigen Zinsen, 65 Prozent der bezahlten Miete sowie 20 Prozent aller Leasingraten und Mietgebühren im hohen 5-stelligen Bereich liegt oder darüber. Gewerbebauten in Leichtbauweise mit 7 statt 3 Prozent abschreiben: Oft bestehen Gewerbebauten aus einem massiven Bürobau und einer angegliederten Halle in Leichtbauweise. Was manchmal falsch gemacht wird: Die Abschreibungsdauer von Gebäuden, die in Leichtbauweise errichtet wurden, beträgt nur 14 Jahre. Daraus resultiert ein Abschreibungssatz von 7,14 statt nur 3 % wie beim Bürogebäude. (Vermietete Bürogebäude im Privatvermögen: Sogar nur 2 Prozent.) Die offizielle Definition: Leichtbauweise = Bauausführung im Fachwerk oder Rahmenbau mit einfachen Wänden z. B. aus Holz, Blech, Faserzement o. ä., Dächer nicht massiv (Papp-, Blech- oder Wellfaserzementausführung). Massivbauweise = Gemauerte Wände aus Ziegelwerk oder Beton, massive Betonfertigteile, Skelettbau, Dächer aus Zementdielen oder Betonfertigteilen, Ziegeldächer. (Fundstelle: BMF-AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter; Vorbemerkung Nr. 6) Verlegen von Wasserleitungen kostet 7 % statt 19 % Mehrwertsteuer: Das Wasser von Ihrem Wasserwerk unterliegt dem ermäßigten MwSt.-Satz von 7 %. Das Verlegen von Wasserleitungen wurde hingegen häufig mit dem vollen MwSt.-Satz abgerechnet. Falsch, entschieden nun sowohl das oberste europäische als auch das oberste deutsche Steuergericht. Nicht nur die Lieferung von Wasser, sondern auch das Verlegen der nötigen Hauswasseranschlussleitungen unterliegt dem ermäßigten Steuersatz. Falls bei Ihnen also 19 % MwSt. aufgeschlagen wurde, haben Sie den Anspruch auf Erstattung der zuviel abgerechneten Mehrwertsteuer (BFH, , V R 61/03, DStR 08, 2312). Der Anspruch auf Vorsteuerabzug besteht im Übrigen auch nur in Höhe von 7 %. IN DER NÄCHSTEN AUSGABE q Anteilsübertragung Wann Verlustvorträge nicht verloren gehen q Investitionsabzug So bekommen Sie zinslosen Kredit vom Finanzamt q Autokauf Inzahlungnahme des alten Autos steuerlich clever gestalten q Skonto Warum Sie und Ihre Kunden(!) Skonto immer nutzen sollten q Klamme Kunden Zwei gefährliche Zugeständnisse, die Sie Ihren Kunden nicht machen sollten q Reisekosten 96 Euro steuerfrei für einen Tag in Paris q Vorsteuerabzug Leistungszeitpunkt muss immer auf die Rechnung q Berliner Testament Unbedingt mit Geldvermächtnis an die Kinder verbinden q Kurz für Sie notiert Stiller Gesellschafter Ein-Prozent-Regelung GmbH-Umwandlung Impressum Steuer- und Finanztipps für GmbH-Geschäftsführer Herausgeber: IZW InformationsZentrum für die Wirtschaft GmbH Heiliggeiststr München Telefon Telefax service@izw-info.de Geschäftsführerin: Ulrike Mattis, Dipl.-Volksw. Fachlicher Beirat: Dipl.-Kfm. Alfred Gesierich, Steuerberater Der Inhalt des Beratungsbriefs wurde mit größtmöglicher Sorgfalt nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt und geprüft. Haftung und Gewähr kann wegen der Komplexität und der ständigen Veränderungen der zugrundeliegenden Materie nicht übernommen werden. Wiedergabe - auch auszugsweise - nur mit schriftlicher Einwilligung des Herausgebers by IZW München
N 7. Mit herzlichen Grüßen aus München. Ihr IZW-Leserservice. 14. April Liebe Leserin, lieber Leser,
N 7 2009 www.izw-info.de Ausgabe 7/2009 Mit herzlichen Grüßen aus München Ihr IZW-Leserservice Ulrike Mattis Diplom-Volkswirtin Chefredaktion Liebe Leserin, lieber Leser, 14. April 2009 IZW-Service: www.izw-info.de
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