VERTIMEC Formulierungsbeschreibung: Emulsionskonzentrat mit 18 g/l (1,9 Gew.-%) Abamectin

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1 ERTIMEC Formulierungsbeschreibung: Emulsionskonzentrat mit 18 g/l (1,9 Gew.-%) Abamectin c Pfl.-Reg.-Nr. (Öst.) Einsatzgebiet: Zur Bekämpfung von, Weichhautmilben, Thripsen, Weißen Fliegen, in Zierpflanzen, in Gurken, Tomaten, Paprika, Auberginen, Zucchini und in Tomaten in Gewächshäusern sowie in Hopfen, Obstbauspinnmilbe in Kernobst und Birnenblattsauger in Birne. Anwendung Wirkungsweise: ERTIMEC ist ein Akarizid und Insektizid mit Kontakt- und Fraßwirkung. Die Aktivsubstanz dringt nach der Behandlung rasch in das Blatt ein und bildet dort ein nachhaltig wirkendes Depot. Im Blatt erfolgt der Transport translaminar. Schaderreger werden unmittelbar nach Aufnahme des Wirkstoffes gelähmt und sterben schließlich ab. Wirkungsspektrum: Zierpflanzen im Gewächshaus:, Weichhautmilben, Thripse, Weiße Fliegen, Gurken, Gemüsepaprika, Auberginen und Zucchini im Gewächshaus: Tomaten im Gewächshaus:, Hopfen: Kernobst: Birne: Birnenblattsauger Kulturverträglichkeit: Nach bisherigen Erfahrungen wird ERTIMEC von allen Hopfen- und Kernobstsorten gut vertragen. ERTIMEC hat sich bisher bei folgenden Zierpflanzenarten als sehr gut verträglich erwiesen: Aeschynanthus, Aglaonema, Anthurium, Aphelandra, Aralia sieboldi, Aucuba japonica, Azalea (Rhododendron simsii), Calathea lietzei, Calathea ornata, Capsicum, Ceropegia, Chamaedorea elegans, Chlorophytum comosum variegatum, Chrysanthemum indicum, Cissus, Codiaeum variegatum, Coleus blumei, Coprosma, Cordyline, Crassula argentea, Cryptanthus, Cyclamen, Cymbidium, Cyperus, Dieffenbachia, Dizygotheca elegantissima, Dracaena spp., Epipremnum (Scindapsus), Euonymus, Euphorbia pulcherrima, Ficus benjamina, Ficus lyrata, Ficus pumila, Ficus radicans variegata, Ficus robusta, Fittonia verschaffeltii, Fuchsia, Grevillea, Gardenia jasminoides, Gynura sarmentosa, Hedera helix, Hedera canariensis, Heptapleurum (syn.: Schefflera), Hibiscus, Hoya carnosa, Hydrangea, Hypoestes sanguinolenta, Impatiens, ertimec 577

2 Jasminum officinalis, Kalanchoe, Livistonia, Maranta, Microlepia spenulancae, Nephrodium, Opuntia, Pelargonium, Peperomia, Philodendron, Phoenix dactylifera, Pilea numularifolia, Primula obconica, Primula veris, Radermachera sinica, Ranunculus, Rhipsalis, Rhoicissus rhombifolia, Rosa, Saintpaulia, Salvia splendens, Saxifraga stolonifera, Schefflera, Selaginella, Sinningia (Gloxinie), Soleirolia soleiroli, Spathiphyllum, Tradescantia, Yucca elephantipes Bei Leucanthemum spp. und bei einigen Farnen wurden in Einzelfällen Schäden beobachtet. Eine Anwendung von ERTIMEC in diesen Arten wird daher nicht empfohlen. Da nicht alle in Frage kommenden Zierpflanzenarten und -sorten bei den unterschiedlichen und häufig betriebsspezifischen Bedingungen auf die Kulturverträglichkeit bei Anwendung von ERTIMEC geprüft werden können, sollten in jedem Falle ersuche mit einer kleinen Anzahl der betreffenden Pflanzen durchgeführt werden. Dies gilt auch für die als gut verträglich klassifizierten Arten. Bei weiteren Fragen rufen Sie bitte die Syngenta Beratungs-Hotline ( ) an. on der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete Pflanzen/-erzeugnisse/ Objekte Birnen Hopfen Kernobst Gurke, Tomate, Gemüsepaprika, Aubergine Zucchini Tomate Zierpflanzen Zierpflanzen Schadorganismus/ Zweckbestimmung Birnenblattsauger (Psylla piri) Obstbaumspinnmilbe (Panonychus ulmi), Weichhautmilben,, Weiße Fliegen Thripse on der Zulassungsbehörde gemäß 18a Pflanzenschutzgesetz genehmigte Anwendungsgebiete WICHTIGER HINWEIS: Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die Anwendung dieses Produktes in weiteren Anwendungsgebieten genehmigt. Bei der Anwendung des Mittels in genehmigten Anwendungsgebieten ist zu beachten, dass die Prüfung der Wirksamkeit des Mittels in dem genehmigten Anwendungsgebiet und möglicher Schaden an Kulturpflanzen grundsätzlich nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens der deutschen Zulassungsbehörde und daher nicht ausreichend ausgetestet und geprüft ist. 578 ertimec

3 Mögliche Schäden auf Grund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen liegen somit nicht im erantwortungsbereich des Herstellers, sondern ausschließlich im erantwortungsbereich des Anwenders. Die Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit des Mittels sind daher vom Anwender vor der Ausbringung des Mittels ausreichend zu prüfen. Eine Liste der zusätzlich genehmigten Anwendungsgebiete sowie weitere Informationen können über die Syngenta Beratungs-Hotline ( ) bzw. angefordert werden. Pflanzen/-erzeugnisse/ Objekte Artischocke, Buschbohne, Erbse, Stangenbohne Aubergine, Gurke, Kürbis-Hybriden, Patisson, Zucchini Brombeere, Himbeere Brombeere, Himbeere Chicorée (Feldanbau) Erdbeere Erdbeere Frische Kräuter Himbeere Himbeere Porree Rettich, Radieschen Salate, Endivien Feldsalat (Freiland und Gewächshaus) Tomate Weinrebe (Nutzung als Kelter- und Tafeltraube bis 2. Standjahr der Weinrebe) Schadorganismus/ Zweckbestimmung Minierfliege, Spinnmilbe, Erdbeermilbe Spinnmilbe, Erdbeermilbe, Thripse,, Thripse Gallmilben (Imagines und Larven) Gallmilben (Imagines und Larven) Thripse Tomatenrostmilbe (Aculops lycopersici) Gallmilben Thripse (Imagines und Larven) ertimec 579

4 Weinrebe (Junganlagen, Rebschulen und Muttergärten; nicht im Ertrag stehende Anlagen) Stauden, Rosen Zierpflanzen Zierpflanzen Thripse (Imagines und Larven) Gallmilben Thripse Weichhautmilben on der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW604: Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat. Folgende ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN gelten nur im Freiland und nur für die genannten Anwendungsgebiete (voller Wortlaut s. u.): bei Anwendung in BIRNE und KERNOBST: NT109; NW607 (reduzierter Abstand: 90%, 20 m) bei Anwendung in HOPFEN: NT106; NW607 (reduzierter Abstand: 90%, 20 m) bei Anwendung in ERDBEEREN: NW608 (10 m); NW703; NT105 bei Anwendung in ARTISCHOCKE, BUSCHBOHNE, ERBSE, STANGENBOHNE (< 50 cm): NW605 (reduzierte Abstände: 50 % 5 m, 75 % 5 m, 90 %*); NW606 (10 m) bei Anwendung in ARTISCHOCKE, BUSCHBOHNE, ERBSE, STANGENBOHNE ( cm): NT102; NW607 (reduzierte Abstände: 75 % 15 m, 90 % 10 m) bei Anwendung in ARTISCHOCKE, BUSCHBOHNE, ERBSE, STANGENBOHNE (>125 cm): NT103; NW607 (reduzierte Abstände 75 % 20 m, 90 % 10 m); NW703 bei Anwendung in CHICOREE und PORREE: NT102; NW605 (reduzierte Abstände: 50 % 10 m, 75 % 5 m, 90 % 5 m); NW606: 20 m; NW703 bei Anwendung in WEINREBEN: NT106; NW607 (reduzierte Abstände bei Junganlagen, Rebschulen und Muttergärten: 75 % 15 m, 90 % 10 m); NW607 (reduzierte Abstände bei Nutzung als Kelter- und Tafeltraube: 50 % 20 m, 75 % 15 m, 90 % 10 m) bei Anwendung in BROMBEEREN und HIMBEEREN: NT105; NW607 (reduzierte Abstände: 50 % 15 m, 75 % 10 m, 90 % 10 m) bei Anwendung in FELDSALAT, STAUDEN, ROSEN, ZIERPFLANZEN (< 50 cm): NT101; NW605 (reduzierte Abstände: 50 % 5 m, 75 % 5 m, 90 %*); NW606 (10 m) bei Anwendung in STAUDEN, ROSEN, ZIERPFLANZEN ( cm): NT106; NW605 (reduzierte Abstände 75 % 15 m, 90 % 10 m) 580 ertimec

5 - bei Anwendung in STAUDEN, ROSEN, ZIERPFLANZEN (> 125 cm): NT109; NW605 reduzierte Abstände 75 % 20 m, 90 % 10 m WORTLAUT der ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN: NT102: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das erzeichnis erlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im erzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. NT103: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das erzeichnis erlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im erzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. NT105: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das erzeichnis erlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Bundesanzeiger im erzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. NT106: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das erzeichnis ertimec 581

6 erlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im erzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. NT109: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das erzeichnis erlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im erzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. NW605: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer muss mit einem Gerät erfolgen, das in das erzeichnis erlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. NW606: Ein erzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. NW607: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer muss mit einem Gerät erfolgen, das in das erzeichnis erlust- 582 ertimec

7 mindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. NW608: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu Euro geahndet werden. NW703: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 4 % und Oberflächengewässern ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender muss ein mit einer geschlossenen Pflanzdecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. Hinweise zum Wasserschutz: Zur erhinderung des Eintrags von Präparatresten in Oberflächen-/Grundwasser müssen folgende Hinweise streng beachtet werden: Die grobe Reinigung der Spritzen auf dem Feld vornehmen. Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Die festgesetzten Anwendungsbestimmungen sind unbedingt einzuhalten. In einzelnen Bundesländern können generell strengere Abstandsauflagen (als in den Anwendungsbestimmungen festgesetzt) gelten. Diese sind in jedem Falle zu beachten. Hinweise zur sachgerechten Anwendung Anwendungszeitpunkt: Hopfen: Nach Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der Birne, Kernobst: Nach der Blüte, nach Erreichen von Schwellenwerten oder Warndienstaufruf Zierpflanzen, Gemüse: Gegen, Weichhautmilben, Thripse und Weiße Fliegen sobald erster Befall beobachtet wird. Behandlung, wenn nötig, wiederholen. Gegen, wenn erste Fraßgrübchen auf den Blättern beobachtet werden. Wenn nötig, Behandlung im wöchentlichen Abstand oder bei Bedarf wiederholen, bis Bekämpfungserfolg eingetreten ist. In Gemüse nicht während der Monate November bis Februar anwenden. ertimec 583

8 Anzahl Anwendungen: Hopfen, Rettich, Radieschen: maximal 1 Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr Birne und Kernobst: maximal 2 Anwendungen pro Indikation nicht mehr als 2 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr, jeweils im Abstand von 5 bis 14 Tagen Artischocke, Buschbohne, Brombeere, Erbse, Himbeere, Stangenbohne: maximal 2 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr. Chicorée, Erdbeeren: maximal 2 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr, jeweils im Abstand von 5 bis 14 Tagen Weinrebe: maximal 2 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr, jeweils im Abstand von 10 Tagen Porree: maximal 3 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr, jeweils im Abstand von 10 bis 14 Tagen Salate, Endivien: maximal 4 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr, jeweils im Abstand von 7 bis 10 Tagen Feldsalat, Frische Kräuter: maximal 2 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr, jeweils im Abstand von 10 bis 14 Tagen Aubergine, Gemüsepaprika, Gurke, Kürbis-Hybriden, Patisson, Tomate, Zucchini: maximal 5 Anwendungen pro Indikation nicht mehr als 5 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr, jeweils im Abstand von 5 bis 14 Tagen Zierpflanzen, Stauden, Rosen : maximal 3 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr, jeweils im Abstand von 8 bis 10 Tagen Zierpflanzen, Freiland, gegen Weichhautmilben, Thripse: maximal 1 Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr Zierpflanzen : maximal 5 Anwendungen pro Indikation nicht mehr als 10 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr, jeweils im Abstand von 5 bis 14 Tagen Wartezeiten: Aubergine, Gemüsepaprika, Gurke, Kürbis-Hybriden, Patisson, Tomate, Zucchini: 3 Tage Brombeere, Himbeere : 5 Tage Artischocke, Buschbohne, Brombeere, Erbse, Himbeere, Stangenbohne: 7 Tage Endivien, Erdbeeren, Feldsalat, Frische Kräuter, Porree, Rettich, Radieschen, Salate: 14 Tage Feldsalat : 21 Tage Birne, Hopfen, Kernobst: 28 Tage Zierpflanzen, Erdbeeren : Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N). Chicorée, Weinrebe: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die egetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). 584 ertimec

9 Wichtige Hinweise: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. Birnen Birnenblattsauger (Psylla piri) Hopfen Kernobst Obstbaumspinnmilbe (Panonychus ulmi) Gurke, Tomate, Gemüsepaprika, Aubergine Zucchini Tomate Zierpflanzen, Weichhautmilben,, Weiße Fliegen 0,375 l/ha und je m Kronenhöhe in l Wasser/ha und je m Kronenhöhe 1,25 l/ha Infloreszenzknospen sichtbar bis olle Ausdoldung (BBCH 51 79) Nach Befallsbeginn 0,375 l/ha und je m Kronenhöhe in l Wasser/ha und je m Kronenhöhe Aus wirkstoffspezifischen Gründen ist bei einem Einsatz später als 3 Wochen nach Blühende ein Abfall der Wirkung möglich ertimec 585

10 Zierpflanzen Thripse Artischocke, Buschbohne, Erbse, Stangenbohne Minierfliege, Aubergine, Gurke, Kürbis-Hybriden, Patisson, Zucchini Brombeere, Himbeere Brombeere, Himbeere Chicorée (Feldanbau) Erdbeere Spinnmilbe, Erdbeermilbe Erdbeere Spinnmilbe, Erdbeermilbe, Thripse Frische Kräuter,, Thripse Larvenstadium L1 bis Larvenstadium L4 0,5 l/ha in 1000 l Wasser/ha und bis vor der Blüte oder unmittelbar nach der Blüte 0,5 l/ha in 1000 l Wasser/ha 1,25 l/ha in l Wasser/ha 1,25 l/ha in l Wasser/ha Bis vor der Blüte oder unmittelbar nach der Blüte Bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der Spritzen mit Dreidüsengabel 1,25 l/ha in l Wasser/ha Kurz vor der Blüte oder nach der Ernte Spritzen mit Dreidüsengabel 1,25 l/ha in l Wasser/ha 586 ertimec

11 Himbeere Gallmilben (Imagines und Larven) Himbeere Gallmilben (Imagines und Larven) Porree Thripse Rettich, Radieschen Salate, Endivien Feldsalat (Freiland und Gewächshaus) Tomate Tomatenrostmilbe, (Aculops lycopersici) Gallmilben Weinrebe (Nutzung als Kelter- und Tafeltraube bis 2. Standjahr der Weinrebe) Thripse (Imagines und Larven) Weinrebe (Junganlagen, Rebschulen und Muttergärten; nicht im Ertrag stehende Anlagen) Thripse (Imagines und Larven) Stauden, Rosen 0,5 l/ha in 1000 l Wasser/ha und bis vor der Blüte oder unmittelbar nach der Blüte 0,5 l/ha in 1000 l Wasser/ha 1,2 l/ha in l Wasser/ha Bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der 0,8 l in l Wasser/ha 0,5 l/ha in l Wasser/ha 0,5 l/ha in l Wasser/ha Bei Befall, unter Beachtung der Schadensschwelle ES11: 0,4 l/ha in 400 l Wasser/ha ES57: 0,8 l/ha in 800 l Wasser/ha ES11 ES57 ES 11: 0,3 l/ha in 400 l Wasser/ha Bis maximale Wuchslänge erreicht: 1,2 l/ha in 800 l Wasser/ha Ab ES 11 In Rosen zur Erzeugung von Schnittware ertimec 587

12 Zierpflanzen, Gallmilben Zierpflanzen Thripse, Weichhautmilben Nachbau: Entfällt Anwendungstechnik Ausbringgerät: Spritzgerät regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen. Gerät auslitern und den gewünschten Düsenausstoß kontrollieren. Es ist sinnvoll, eine genaue Behälterskala am Spritztank anzubringen (beim Gerätehersteller erhältlich). Ansetzvorgang: Spritzflüssigkeitsreste sind zu vermeiden. Es ist nur so viel Spritzflüssigkeit anzusetzen, wie tatsächlich benötigt wird. Es ist daher sinnvoll, die erforderliche Spritzflüssigkeitsmenge genau zu berechnen. Beim Ansetzvorgang wird die erwendung von üblicher Schutzausrüstung empfohlen. 1. Tank mit der Hälfte der benötigten Wassermenge füllen. 2. Rührwerk einschalten (Nenndrehzahl). 3. Produkt vor dem Einfüllen kräftig schütteln! 4. Produkt über die Einspülvorrichtung oder direkt in den Tank geben. 5. Entleerte Präparatbehälter sorgfältig ausspülen und Spülwasser der Spritzflüssigkeit beigeben. 6. Tank mit Wasser auffüllen. 7. Spritzflüssigkeit sofort nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk ausbringen. Mischbarkeit: ERTIMEC ist mit PIRIMOR -GRANULAT, PLENUM 50 WG, RIDOMIL GOLD COMBI, ORTIA und vielen weiteren Insektiziden und auch Fungiziden mischbar. Im Zierpflanzenbau wird wegen der ielfalt von Arten und Sorten und der unterschiedlichen Kulturbedingungen dringend empfohlen, vor der Ausbringung von Mischungen einen Probeeinsatz an Einzelpflanzen vorzunehmen. Mischungen umgehend ausbringen. Die Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. 588 ertimec

13 Für eventuelle negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, insbesondere Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Betracht kommenden Mischungen geprüft werden können. Bei weiteren Fragen zur Mischbarkeit wenden Sie sich an die Syngenta Beratungs-Hotline ( ). Spritztechnik: Beim Ausbringen von ERTIMEC ist auf eine gute, gleichmäßige erteilung der Spritzbrühe zu achten. Mit genügendem Druck und genügenden Wasseraufwandmengen spritzen, um eine gründliche Benetzung der Blattober- und -unterseite zu gewährleisten. Ein Abtropfen sowie Überdosierung und Abdrift sind zu vermeiden. Empfohlene Wasseraufwandmengen: Gemüse und Zierpflanzen: Pflanzengröße bis 50 cm: 600 l/ha Pflanzengröße cm: 900 l/ha Pflanzengröße über 125 cm: 1200 l/ha Hopfen: l/ha (je nach Kulturstadium) Kernobst/Birnen: l Wasser/ha und je m Kronenhöhe Ausbringung der Spritzflüssigkeit: Bei der Anwendung sind die Grundsätze der Guten Fachlichen Praxis zu beachten! Abdrift oder sonstiger Eintrag in Gewässer und auf benachbarte Nichtzielflächen sind durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden. Wir empfehlen die ständige Kontrolle des Spritzflüssigkeitsverbrauchs während der Ausbringung auf der zu behandelnden Fläche. Ein Durchfluss- und Dosiermessgerät bietet sich als technisches Hilfsmittel an. Während der Fahrt und während der Ausbringung soll das Rührwerk laufen gelassen werden. Nach Arbeitspausen muss die Spritzbrühe erneut sorgfältig aufgerührt werden. Spritzenreinigung: Nach Beendigung der Spritzung muss das Gerät sorgfältig gespült werden: 1. Technisch unvermeidbare Restmenge im erhältnis von mindestens 1:10 mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche verspritzen. 2. Ca % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl, am besten unter Einsatz einer integrierten Reinigungsdüse, abspritzen. Rührwerk für mindestens 15 Minuten einschalten. Anschließend die Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen. Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. ertimec 589

14 Hinweise für den sicheren Umgang Einstufung nach Gefahrstoffverordnung: Xn = Gesundheitsschädlich N = Umweltgefährlich Gesundheitsschädlich beim erschlucken. Reizt die Atmungsorgane. Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch erschlucken. Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. on Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fern halten. Dampf nicht einatmen. Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Bei erschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und erpackung oder Etikett vorzeigen. Zur ermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. Leere Packungen nicht wiederverwenden. Zur ermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Hinweise für den Anwenderschutz: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Umgang mit dem unverdünnten Mittel: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Handschuhe vor dem Ausziehen waschen. Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Umgang mit dem anwendungsfertigen Mittel: Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. Beim Umgang mit frisch behandelten Pflanzen Schutzhandschuhe tragen. Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages. Gewächshäuser/geschlossene Räume sind vor dem Wiederbetreten gründlich zu lüften. Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen. 590 ertimec

15 Erste Hilfe: Nach Einatmen: An die frische Luft bringen. Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand künstliche Beatmung einleiten. Betroffenen warm und ruhig lagern. Sofort einen Arzt oder ein Behandlungszentrum für ergiftungsfälle verständigen. Nach Hautkontakt: erunreinigte Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut sofort mit Wasser, anschließend mit Wasser und Seife waschen. erschmutzte Kleidung vor Wiederbenutzung waschen. Wenn Symptome auftreten, Arzt aufsuchen. Nach Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen, auch unter den Augenlidern. Kontaktlinsen entfernen. Unverzüglich Augenarzt aufsuchen. Nach erschlucken: Bei erschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und erpackung oder Etikett vorzeigen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Hinweise für den Arzt: Ein spezifisches Antidot ist nicht bekannt. Symptomatische Therapie anwenden. Da Abamectin die GABA-Aktivität anregt, kein Barbiturat, Benzodiazepin, Mylproin verabreichen. Toxikologische Beratung bei ergiftungsfällen: ergiftungsinformationszentrale, Tel.-Nr Notfalltelefon für allgemeine Notfälle (Unfall, Brand, Umwelt-/Ökologieereignisse): Tel.-Nr Auflagen für den Schutz von Fischen/Bienen/Nützlingen: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten. Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzorganismen eingestuft. Das Mittel wird als schädigend für Regenwurmpopulationen eingestuft. Entsorgung Siehe Seite 21 Besondere Hinweise zur Beachtung: Siehe Seite 22 ertimec 591

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