Land Niederösterreich NÖBEG Beteiligungsmodell.
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- Kasimir Baum
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1 Seite 1 von 5 Land Niederösterreich NÖBEG Beteiligungsmodell. Förderung durch Beteiligungen. a) Gewerbe, Industrie, Verkehr und Handel ANTRAGSTELLER. Gewerbliche Mittelstandsunternehmen mit bestehendem oder geplantem Sitz in Niederösterreich. VORAUSSETZUNGEN. Der Beteiligungsantrag muss vor Projektbeginn gestellt werden. Der Beteiligungsnehmer muss über mind. EUR 1,0 Mio bis max. 50,0 Mio Jahresumsatz oder mind. 1,0 Mio bis max. 43,0 Mio Bilanzsumme sowie max. 250 Arbeitnehmer verfügen. Die Beteiligung darf 50 % der Gesamtinvestitionskosten nicht überschreiten. Der Eigenkapitalanteil muss mind. 25 % betragen und darf keine Beihilfen enthalten. Die geförderte Investition muss über mind. 5 Jahre im Unternehmen erhalten bleiben. Zweck der Beteiligung ist die Ermöglichung bzw. Erleichterung von Finanzierungsvorhaben im Rahmen folgender Schwerpunkte: INVESTITIONSPROJEKTE Betriebsgründung. Betriebsübernahme / Zusammenschlüsse (asset deals). Betriebsverlagerung / Standortwechsel. Strukturverbesserungsmaßnahmen. WACHSTUMSFINANZIERUNG Erschließung neuer Märkte sowie Produkt- und Prozessinnovationen Unternehmenswachstum bzw. dessen Absicherung Stärkung der Kapitalstruktur
2 Seite 2 von 5 INTERNATIONALISIERUNGSMASSNAHMEN Verbreiterung der Marktpräsenz. Projektkosten für Internationalisierung. Stärkung der Kapitalstruktur und damit Erleichterung von Auslandsexpansionen Produktentwicklung/ -spezifikation für Auslandsmärkte UNTERNEHMENSKAUF / -NACHFOLGE Unternehmensgründung zum Zweck von Betriebsübernahmen Gründung/Übernahme/Aufbau von Fortführungsgesellschaften, insbesondere bei Unternehmensnachfolge Integrationsmaßnahmen bei Unternehmenskäufen, -zusammenschlüssen, -übernahmen Stärkung der Kapitalstruktur Fördergegenstand. INVESTITIONSPROJEKTE Aktivierbare Anlageinvestitionen (Bauinvestitionen, Maschinenanschaffungen, Einrichtungen) sowie aktivierbare Anschaffungskosten. Architekten- und Beratungshonorare bis zu max. 10 % der förderbaren Gesamtinvestitionskosten. WACHSTUMSFINANZIERUNG Materielle sowie Immaterielle Investitionen und nachweisbare Aufwendungen des Unternehmens im Zusammenhang mit dem Unternehmenswachstum. INTERNATIONALISIERUNGSMASSNAHMEN Materielle sowie Immaterielle Investitionen und nachweisbare Aufwendungen des niederösterreichischen Stammunternehmens bzw. im Verbund mit dessen Vertriebsniederlassung/-tochter im Ausland. UNTERNEHMENSKAUF / -NACHFOLGE mehrheitlicher Anteilserwerb und in diesem Zusammenhang getätigte, aktivierungsfähige Anschaffungskosten. Expertenkosten (in angemessenem Umfang).
3 Seite 3 von 5 FÖRDERAUSMASS. Stille Beteiligungen in Höhe von EUR , bis EUR , LAUFZEIT. max. 10 Jahre. KOSTEN. Die Verzinsung für Beteiligungen bei Investitionsprojekten erfolgt erst ab dem 4. Beteiligungsjahr in Form einer Fixe Festvergütung: max. 4 % p.a. unter dem Förderzinssatz im Regionalfördergebiet bzw. max. 2 % p.a, unter dem Förderzinssatz außerhalb des Regionalfördergebietes Förderzinssatz: 3-Monats-EURIBOR (ger. auf den nächsten Achtel-Prozentpunkt) + 0,5 % Sowie einer variablen, gewinnabhängigen Zusatzvergütung (max. 5 % des aushaftenden Beteiligungskapitals) sowie einer Risikoprovision (zwischen 0,5 % 1,25 % p.a. vom aushaftenden Beteiligungsnominale). Die Verzinsung bei Internationalisierungsmaßnahmen, Wachstumsfinanzierungen sowie Unternehmenskäufen und nachfolgeprojekten erfolgt in Form einer Festvergütung im Ausmaß des Förderzinssatzes mit quartalsweiser Anpassung (3-Monats-EURIBOR (ger. auf den nächsten Achtel-Prozentpunkt) + 0,5 %), einer im voraus vereinbarten variablen, gewinnabhängigen Zusatzvergütung sowie einer Risikoprovision (zwischen 0,5 % 3,0 % p.a. vom aushaftenden Beteiligungsnominale). Weiters wird verrechnet: 1 % einmalige Bearbeitungsgebühr 0,5 % bis 1,5% laufendes Betreuungsentgelt.
4 Seite 4 von 5 b) Tourismus ANTRAGSTELLER. Touristische Mittelstandsunternehmen mit bestehendem oder geplantem Sitz in Niederösterreich. VORAUSSETZUNGEN. Der Beteiligungsantrag muss vor Projektbeginn gestellt werden. Der Beteiligungsnehmer muss einen der folgenden Schwerpunkte erfüllen: Betriebsgründung. Betriebsübernahme / Zusammenschlüsse (asset deals). Strukturverbesserungsmaßnahmen Innerbetriebliche Entwicklung eines eigenständigen profilierten Angebots (Gesundheit, Sport, u.ä.). Betriebsgrößenoptimierung Errichtung saisonverlängernder Freizeit-Infrastruktureinrichtungen. Die Vergabe der Beteiligungsmittel erfolgt vorrangig bei Investitionsmaßnahmen, die mit den grundsätzlichen tourismuspolitischen Zielsetzungen des Landes Niederösterreich übereinstimmen. Die Beteiligung darf 20 % der Gesamtinvestitionskosten nicht überschreiten. Der echte Eigenkapitalanteil muss mind. 10 % betragen. Der Beitrag des Beteiligungsnehmers muss mind. 25 % betragen und darf keine Beihilfen enthalten. Die geförderte Investition muss über mind. 5 Jahre im Unternehmen erhalten bleiben. FÖRDERAUSMASS. Stille Beteiligungen in Höhe von EUR ,-- bis EUR ,--. LAUFZEIT. max. 15 Jahre. KOSTEN. Die Verzinsung für erfolgt erst ab dem 4. Beteiligungsjahr in Form einer Fixe Festvergütung: max. 3 % p.a. unter dem Förderzinssatz Förderzinssatz: 3-Monats-EURIBOR (ger. auf den nächsten Achtel-Prozentpunkt) + 0,5 % Sowie einer variablen gewinnabhängigen Zusatzvergütung (max. 5 % des aushaftenden Beteiligungskapitals) sowie einer Risikoprovision (zwischen 0,5 % 1,25 % p.a. vom aushaftenden Beteiligungsnominale).
5 Seite 5 von 5 Weiters wird verrechnet: 1 % einmalige Bearbeitungsgebühr 0,5 % bis 1,5% laufendes Betreuungsentgelt. WO ERHALTEN SIE WEITERE INFORMATIONEN? Für Details stehen Ihnen gerne Ihre Firmenkundenbetreuerin bzw. Ihr Firmenkundenbetreuer der Bank Austria sowie die SpezialistInnen der Abteilung Export- und Investitionsfinanzierung zur Verfügung: Tel.: +43 (0) Fax: +43 (0) _EXIN@unicreditgroup.at Internet: Stand per: August 2012
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