Richtlinie der EU über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen

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1 Richtlinie der EU über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen

2 Chronik im Überblick (grafisch)

3 Chronik (Text) : Übermittlung des Vorschlags an das Europäische Parlament und den Rat (Dokument COM(2012) 721 final 2012/0340 (COD)) : Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses : Standpunkt des Europäischen Parlaments in erster Lesung : Festlegung des Standpunkts des Rates

4 Ausblick Abschluss des formellen Annahmeprozederes - Beschluss in 2. Lesung des Parlaments 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt In Kraft treten, November/Dezember 2016

5 Überblick Schaffung eines harmonisierten Marktes für einen barrierefreien Zugang zu Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen Öffentliche Stellen sind der Bund, die Länder, die Gemeinden sowie sämtliche öffentliche Einrichtungen im Sinn von Artikel 2(1) Ziffer 4 Vergabe-Richtlinie (Vergabe-RL): Allgemeininteresse, überwiegend öffentliche Finanzierung, Leitung oder Aufsicht

6 Ausnahmen Mindestmaß, aber ausgenommen (manche nur temporär): Live-Übertragungen, Online- Kartenmaterial, archivierte Inhalte, Extranets und Intranets, Webseiten von Schulen oder Kindergärten (sofern diese nicht wichtige Verwaltungsfunktionen beinhalten), öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, NROs, >= Es steht den MS frei, gesetzlich dennoch vorzusehen, dass diese Inhalte barrierefrei zu gestalten sind

7 Unverhältnismäßige Belastung Verhältnismäßigkeitsklausel Barrierefreiheitsanforderungen in einem Ausmaß anwenden, dass diese keine unverhältnismäßige Belastung für die öffentlichen Stellen bewirken Kriterien: Größe, Ressourcen und Art der betreffenden Stelle Kosten/Nutzen für die Stelle im Verhältnis zu Kosten/Nutzen für Menschen mit Behinderung Erläutert die Ausnahmen in der Erklärung zur Barrierefreiheit

8 4 Grundsätze Wahrnehmbar Bedienbar Verständlich Robust Informationen und Komponenten müssen wahrnehmbar dargestellt werden (lesen, hören, taktil erfassen ) Komponenten und Navigation muss handhabbar sein (Tastatur, Maus, Touchscreen ) Informationen und die Nutzerschnittstelle muss verständlich sein Interpretierbar durch eine Vielfalt von Benutzeragenden einschließlich assistierende Technologien wie Screenreader

9 Prüfkriterien Harmonisierte europäische Norm Muss vorher im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden EN Gilt für Webseiten, solange kein harmonisierte europäische Norm vorhanden ist und für mobile Anwendungen vor dem Durchführungsrechtsakt WCAG 2.0 AA Sind jene Prüfkriterien, die in EN referenziert sind Durchführungsrechtsakt für die technischen Spezifikationen Für mobile Anwendungen innerhalb von 24 Monaten, davor EN v.1.1.2

10 Monitoring Durchführungsrechtsakt innerhalb von 24 Monaten Periodische Überwachung spätestens nach 5 Jahren, danach alle 3 Jahre Die Überwachung umfasst: Häufigkeit der Prüfungen Stichproben Bei mobilen Anwendungen die zu prüfenden Inhalte Erfolgskriterien Informationen zur Mängelbehebung Vorkehrungen für automatische und manuelle Tests MS nennen innerhalb von 21 Monaten die durchführende Stelle

11 Durchsetzungsverfahren MS stellen sicher, dass eine Durchsetzungsverfahren vorhanden ist (z.b. Ombudsmann) MS nennen innerhalb von 21 Monaten die durchsetzende Stelle

12 Zusätzliche Maßnahmen Erklärung zu Barrierefreiheit Maßnahmen Schulungen Sensibilisierung (Durchführungsrechtsakt zur Mustererklärung) inkl. der Verlinkung eines Feedback-Mechanismus bei Mängeln Maßnahmen, um die Anwendung der Barrierefreiheitsanforde rungen zu erleichtern MS fördern und erleichtern Schulungsprogramme MS sensibilisieren für die Barrierefreiheitsanforderungen und für die Feedbackmöglichkeit

13 Umsetzungsfrist Herbst 2016 In Kraft treten +21 Monate Nationale Rechtsvorschriften +33 Monate Neue Inhalte bis 21 Monate +45 Monate Alte Inhalte +54 Monate Mobile Anwendungen

14 Kontaktadresse Haben Sie Fragen? Dr. Gregor Eibl Bundeskanzleramt Österreich Abteilung I/11 Ballhausplatz Wien Tel.: Fax: gregor.eibl@bka.gv.at Digitales Österreich

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