Niedrigschwellige. Betreuungsangebote
|
|
- Insa Färber
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Agentur zum Auf- und Ausbau Niedrigschwellige Landratsamt Bamberg Dipl.-Soz. Lisa Distler, Leiterin der Agentur zum Auf- und Ausbau
2 Agentur zum Auf- und Ausbau Agentur zum Auf- und Ausbau Gründung März 2012 Träger: Freie Wohlfahrtspflege Landesarbeitsgemeinschaft Bayern (früher: LAGFW) Kooperation: Förderung: Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassen
3 Agentur zum Auf- und Ausbau Agentur zum Auf- und Ausbau Ziel: Ausbau der Versorgung Aufgaben Informationsweitergabe Nutzung bestehender Angebote fördern Vernetzung Beratung zum Aufbau
4 Agentur zum Auf- und Ausbau Übersicht 1. Situation pflegender Angehöriger 2. Bedarf 3. Niedrigschwellige 4. Bedeutung 5. Finanzierung und Förderung 6. Pflegestärkungsgesetz I 7. Fazit
5 Agentur zum Auf- und Ausbau 1. Situation pflegender Angehöriger 2. Bedarf 3. Niedrigschwellige 4. Bedeutung 5. Finanzierung und Förderung 6. Pflegestärkungsgesetz I 7. Fazit
6 Agentur zum Auf- und Ausbau Demenz und Pflege Demenz weit vor Pflegebedürftigkeit Jahrelanger, zunehmender Betreuungsbedarf Ohne Pflegebedarf in erster Linie Angehörige in der Versorgung eingebunden
7 Agentur zum Auf- und Ausbau Situation von pflegenden Angehörigen Pflege bedeutet für 84% der Hauptpflegepersonen eine eher starke oder sehr starke Belastung Belastung auf unterschiedliche Weise
8 Agentur zum Auf- und Ausbau Im eigenen Zuhause alt werden Wunsch vieler Älterer ist es im eigenen Zuhause alt zu werden Dies gelingt nur wenn die Unterstützung gesichert ist
9 Agentur zum Auf- und Ausbau 1. Situation pflegender Angehöriger 2. Bedarf 3. Niedrigschwellige 4. Bedeutung 5. Finanzierung und Förderung 6. Fazit
10 Bedarf Agentur zum Auf- und Ausbau Pflegende Angehörige brauchen Unterstützung und Entlastung Nur wenn, es gelingt pflegende Angehörige zu entlasten, Kann dem Wunsch vieler Älterer entsprochen werden im eigenen Zuhause alt zu werden Grundsatz Ambulant vor stationär umgesetzt werden
11 In Zahlen LK Bamberg Krf. Bamberg Bevölkerung 2012 (Anzahl)* Bevölkerungsentwicklung 2012 bis Agentur zum Auf- und Ausbau 2025(%)* 0,1-1,0 Anteil ab 80-Jährige 2012 (%)* 6,3 4,4 Anteil ab 80-Jährige 2025(%)* 6,5 7,2 Pflegebedürftige 2009 (Anzahl)* Pflegebedürftige 2030 (Anzahl)* Anteil Angehörigenpflege 2012 (%)* 47, Anteil Angehörigenpflege 2025 (%)* 43, Menschen mit Demenz (2012)** Menschen mit Demenz (2032)** Quelle: * Bertelsmann Stiftung (2014): Wegweiser Kommune ** Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (2014): Gesundheitsreport Bayern 3/2014 Agentur zum Auf- und Ausbau
12 Agentur zum Auf- und Ausbau 1. Situation pflegender Angehöriger 2. Bedarf 3. Niedrigschwellige 4. Bedeutung 5. Finanzierung und Förderung 6. Fazit
13 Agentur zum Auf- und Ausbau Was sind Niedrigschwellige? Angebote zur stundenweisen Entlastung von pflegenden Angehörigen Übernahme der Betreuung, Begleitung und Beschäftigung ausschließlich durch geschulte Ehrenamtliche (40 Schulungseinheiten) unter fachlicher Anleitung
14 Agentur zum Auf- und Ausbau Niedrigschwellige Einfacher Zugang Kostengünstig Kostenerstattung über Pflegekassen nach 45b SGB XI ( Zusätzliche Betreuungsleistungen ) möglich, wenn anerkanntes Angebot
15 Agentur zum Auf- und Ausbau Niedrigschwellige Keine Pflegetätigkeiten Keine Haushaltsnahen Dienstleistungen Keine Betreuung im rechtlichen Sinn
16 Agentur zum Auf- und Ausbau Angebotsformen Ehrenamtlicher Helferkreis Betreuungsgruppe Angehörigengruppe TiPi Betreuung in der Gruppe Leitung durch Fachkraft Betreuung zuhause Individuelle Vereinbarung Austauschmöglichkeit für pflegende Angehörige Betreuung von 2-4 Gästen im Privathaushalt einer Ehrenamtlichen
17 Agentur zum Auf- und Ausbau Angebote im Landkreis Ehrenamtlicher Helferkreis 1 Betreuungsgruppe 2 Ehrenamtliche Helferkreise Betreuungsgruppe Angehörigengruppe TiPi
18 Agentur zum Auf- und Ausbau Betreuungsgruppe Betreuung in einer Gruppe (5 10 Teilnehmer) zu festen Zeiten Leitung der Gruppe durch Fachkraft Hoher Betreuungsschlüssel (mind. 1:3) von Ehrenamtlichen zu Gästen Fester Ablauf, 2-5 Stunden
19 Agentur zum Auf- und Ausbau Ehrenamtlicher Helferkreis Betreuung in der eigenen Häuslichkeit Ablauf und Zeitpunkt des Besuchs richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen Dauer 2-3 Stunden Fachkraft sucht Ehrenamtlichen für Familie Freie Entscheidung Familie und Ehrenamtlicher!
20 Agentur zum Auf- und Ausbau Angehörigengruppe Austausch von pflegenden Angehörigen Tipps und Erfahrungen von Menschen in einer ähnlichen Situation Leitung durch eine Fachkraft
21 Agentur zum Auf- und Ausbau Neu: Qualitätsgesicherte Tagesbetreuung in Privathaushalten Betreuung von 2 4 Gästen Im Privathaushalt einer Ehrenamtlichen, die durch eine zweite Helferin/ einen Helfer unterstützt wird Fachliche Leitung durch Fachkraft Voraussetzung: Vorhandensein eines bestehenden Niedrigschwelligen s
22 Agentur zum Auf- und Ausbau Struktur Träger Pflegende Angehörige Fachkraft Geschulte Ehrenamtliche Menschen mit Demenz
23 Agentur zum Auf- und Ausbau 1. Situation pflegender Angehöriger 2. Bedarf 3. Niedrigschwellige 4. Bedeutung 5. Finanzierung und Förderung 6. Pflegestärkungsgesetz I 7. Fazit
24 Agentur zum Auf- und Ausbau Bedeutung für 1. Pflegende Angehörige 2. Betroffene 3. Ehrenamtliche 4. Träger
25 Agentur zum Auf- und Ausbau 1. Bedeutung für pflegende Angehörige Zeitliche und persönliche Belastung Stundenweise Entlastung = zeitliche Freiräume Hürden zur Inanspruchnahme
26 Agentur zum Auf- und Ausbau 2. Bedeutung für Betroffene Verbesserung Wohlbefinden Aktivierung Längerer Verbleib im eigenen Zuhause Übergang in Fremdbetreuung (Gewöhnung an andere Betreuungspersonen, Gewöhnung an Einrichtung)
27 Agentur zum Auf- und Ausbau 3. Bedeutung für Ehrenamtliche Engagement der ab 60-Jährigen nimmt deutlich zu Häufig ehemalige pflegende Angehörige/ aus Pflegeberufen Sinnhafte Tätigkeit Schulung im Umfang von 40 Unterrichtseinheiten Anleitung durch Fachkraft
28 Agentur zum Auf- und Ausbau 4. Bedeutung für Träger Sozialstationen/ Pflegedienste Frühzeitige Kundengewinnung und bindung Längerer Verbleib in der ambulanten Versorgung Attraktives Angebot Zufriedene Ehrenamtliche als Multiplikatoren in eigener Sache
29 Agentur zum Auf- und Ausbau 4. Bedeutung für Träger Verbände und Initiativen Schaffung von Angeboten, deren Kosten z.t. durch Pflegekasse ersetzt werden können
30 Agentur zum Auf- und Ausbau 1. Situation pflegender Angehöriger 2. Bedarf 3. Niedrigschwellige 4. Bedeutung 5. Finanzierung und Förderung 6. Pflegestärkungsgesetz I 7. Fazit
31 Agentur zum Auf- und Ausbau Zusätzliche Betreuungsleistungen Erstattungsanspruch zur Nutzung von Angeboten 1. der Tages- oder Nachtpflege, 2. der Kurzzeitpflege, 3. der zugelassenen Pflegedienste, sofern es sich um besondere Angebote der allgemeinen Anleitung und Betreuung oder Angebote der hauswirtschaftlichen Versorgung und nicht um Leistungen der Grundpflege handelt, oder 4. der nach Landesrecht anerkannten niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangebote, die nach 45c gefördert oder förderungsfähig sind
32 Agentur zum Auf- und Ausbau Finanzierung für Familien Kosten für den Besuch anerkannter n können bei einem Anspruch auf Zusätzliche Betreuungsleistungen durch die Pflegekasse erstattet werden Erstattungsanspruch: 104 oder 208 monatlich
33 Agentur zum Auf- und Ausbau GAST 45b SGB XI Rechnung Anerkanntes NSB Aufwandsent -schädigung Geschulte Ehrenamtliche Bezahlung Rechnung Pflegeversicherung Erstattung bis 104 / 208
34 Agentur zum Auf- und Ausbau Anerkennung Wer benötigt Anerkennung? Vereine Kommunen Mehrgenerationenhäuser Wer benötigt keine Anerkennung? Ambulante Pflegedienste Träger von Angehörigengruppen
35 Agentur zum Auf- und Ausbau Wie kann ich mich anerkennen lassen? Antrag auf Anerkennung beim ZBFS Antrag Konzept zur Qualitätssicherung Jährlicher Tätigkeitsbericht Satzung Nachweis Qualifikation Haftpflichtversicherung Antrag kann jederzeit gestellt werden Bescheid erst, wenn Angebot tatsächlich gestartet ist
36 Agentur zum Auf- und Ausbau Was muss ich wissen zur Förderung? Einsatz von geschulten Ehrenamtlichen zwingend erforderlich 10% Eigenmittelanteil Förderung von ZBFS (+ Kommune) wird durch Pflegekasse verdoppelt Durch Förderung gelten Träger als anerkannt ( Ambulante Pflegedienste)
37 Agentur zum Auf- und Ausbau Zweck der Förderung Förderung als Projektförderung zur Finanzierung: Aufwandsentschädigung Ehrenamtliche Notwendige Personal- und Sachkosten Schulung der Ehrenamtlichen
38 Agentur zum Auf- und Ausbau Antragsstellung Erstantrag bzw. folgend Verwendungsnachweis Satzung Qualitätskonzept bzw. Sachbericht Angebot: dauerhaft, verlässlich Haftpflichtversicherung für Ehrenamtliche Nachweis Qualifikation/ Schulung EA Anlagen Antragsstellung bis 31. Dezember für das Jahr 2016
39 Agentur zum Auf- und Ausbau Voraussetzungen Je nach Angebot noch weitere Voraussetzungen zu erfüllen
40 Agentur zum Auf- und Ausbau Betreuungsgruppe Anerkennung und Förderung (AVSG) Unter Leitung einer geeigneten Fachkraft Unter Mitwirkung von fachlich geschulten und angeleiteten Ehrenamtlichen Ab dem dritten Förderjahr durchschnittlich mindestens drei Hilfebedürftige betreuen Angemessene räumliche Voraussetzungen bieten Mind. 10, maximal 45 Treffen
41 Agentur zum Auf- und Ausbau Betreuungsgruppe Verwaltungsvorschrift Geeignete Fachkraft = Pflegefachkraft, Heilerziehungspfleger-/in, Heilpädagoge/-in, Soz.päd jeweils mit einschlägiger Fort- oder Weiterbildung oder mit Erfahrung im Bereich der Psychiatrie, Gerontopsychiatrie Fachkraft muss während der Treffen durchgehend anwesend sein Zahl der Ehrenamtlichen neben der Fachkraft im Verhältnis von 1:1 bis 1:3 (Ausnahme Aufbau)
42 Agentur zum Auf- und Ausbau Ehrenamtlicher Helferkreis Anerkennung und Förderung (AVSG) Unter der Leitung einer geeigneten Fachkraft Ehrenamtliche müssen angemessen fachbezogen geschult sein Für Förderung mindestens 250 Einsatzstunden (Anerkennung ist ohne feste Einsatzstundenzahl möglich)
43 Agentur zum Auf- und Ausbau Qualitätsgesicherte Tagesbetreuung in Privathaushalten Anerkennung und Förderung (AVSG) Unter der Leitung einer geeigneten Fachkraft Gastgeber und ehrenamtliche Helfer fachlich schulen und anleiten Durchschnittlich mindestens zwei weitere Hilfebedürftige betreuen, die keine Angehörigen des Gastgebers sind Angemessene räumliche Voraussetzungen bieten (Klärung durch Fachkraft) Trägerseitig mindestens ein weiteres Niedrigschwelliges Betreuungsangebot Mind. 10, maximal 45 Treffen
44 Agentur zum Auf- und Ausbau Qualitätsgesicherte Tagesbetreuung in Privathaushalten Verwaltungsvorschrift Geeignete Fachkraft = Pflegefachkraft, Heilerziehungspfleger-/in, Heilpädagoge/-in, Soz.päd jeweils mit einschlägiger Fort- oder Weiterbildung oder mit Erfahrung im Bereich der Psychiatrie, Gerontopsychiatrie Es sollen 3-5 Personen durchschnittlich betreut werden
45 Agentur zum Auf- und Ausbau Angehörigengruppen Anerkennung und Förderung (AVSG) Fachliche und psychosoziale Anleitung durch eine geeigneten Fachkraft Durchschnittlich mindestens fünf Teilnehmer- /innen Mindestens acht Treffen pro Jahr
46 Agentur zum Auf- und Ausbau Schulungen und Fortbildungen Anerkennung und Förderung (AVSG) Durchführung von Pflegefachkräften mit einer einschlägigen Fort- und Weiterbildung oder Diplomierten oder graduierten Sozialpädagogen/ Sozialarbeitern mit einschlägiger Berufserfahrung oder vergleichbarer Vorbildung Inhalte nach den Empfehlungen nach 45 c Abs. 6 SGB XI Schulung mindestens 40 Schulungsinhalte Fortbildung mindestens acht Fortbildungseinheiten Mindestens acht Teilnehmer-/innen
47 Agentur zum Auf- und Ausbau Schulungen und Fortbildungen Verwaltungsvorschrift Pflegefachkräfte mit einschlägiger Fort- und Weiterbildung sind auch Pflegefachkräfte, die z.b. Weiterbildung Gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung absolviert haben
48 Agentur zum Auf- und Ausbau
49 Agentur zum Auf- und Ausbau 1. Situation pflegender Angehöriger 2. Bedarf 3. Niedrigschwellige 4. Bedeutung 5. Finanzierung und Förderung 6. Pflegestärkungsgesetz I 7. Fazit
50 Agentur zum Auf- und Ausbau Pflegestärkungsgesetz I Bundesrecht muss im Landesrecht umgesetzt werden, d.h. je nach Land geregelt werden Auswirkungen auf bestehende anerkannte Niedrigschwellige : Bereits möglich: Umwidmung 40% Pflegesachleistung Öffnung der bisherigen Angebote für somatisch Pflegebedürftige (Pflegestufe I-III)
51 Quelle: BMG ( ): Pflegeleistungen nach Einführung des Pflegestärkungsgesetzes 1 Agentur zum Auf- und Ausbau Agentur zum Auf- und Ausbau Pflegestärkungsgesetz
52 Pflegestufe Pflegestufe 0 (mit Demenz) Pflegestufe I Pflegestufe I (mit Demenz) Pflegestufe II Pflegestufe II (mit Demenz) Pflegestufe III Pflegestufe III (mit Demenz) Pflegesachleistung ( ) 40% Umwidmung ( ) % Umwidmung mit Zusätzliche Betreuungsleistungen ( )
53 Agentur zum Auf- und Ausbau Pflegestärkungsgesetz I Einführung von niedrigschwelligen Entlastungsangeboten Alltagsbegleiter Pflegebegleiter Serviceangebote für Haushaltsnahe Dienstleistungen/ Haushaltsnahe Dienstleistungen Keine scharfe Abgrenzung zu Niedrigschwelligen n
54 Agentur zum Auf- und Ausbau Pflegestärkungsgesetz I Konkrete Ausgestaltung ist im Landesrecht zu regeln auf Empfehlungen des GKV- Spitzenverbandes Rechtsverordnung regelt Anerkennung für Betreuungs- und Entlastungsangebote (gemeinsame Anerkennung möglich) Qualifizierungsvorgaben und Qualitätssicherung Novellierung AVSG
55 Agentur zum Auf- und Ausbau Pflegestärkungsgesetz I Ablauf Novellierung Gespräch über Eckpunkte Entwurf AVSG Verbandsanhörung + Anhörung Ministerien Entwurf Verwaltungsvorschrift Ggf. Verbandsanhörung Erlass AVSG voraussichtlich
56 Agentur zum Auf- und Ausbau 1. Situation pflegender Angehöriger 2. Bedarf 3. Niedrigschwellige 4. Bedeutung 5. Finanzierung und Förderung 6. Pflegestärkungsgesetz I 7. Fazit
57 Agentur zum Auf- und Ausbau Fazit Pflegende Angehörige brauchen Unterstützung Niedrigschwellige sind Entlastungsangebote Einsatz von geschulten Ehrenamtlichen Unterstützung durch Agentur
58 Agentur zum Auf- und Ausbau Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
59 Agentur zum Auf- und Ausbau Fragen?
60 Agentur zum Auf- und Ausbau Quellen AVSG Teil bayern.de/files/gvbl/2014/14/gvbl pdf#page=54 Verwaltungsvorschrift zur AVSG Teil bayern.de/files/allmbl/2015/02/allmbl pdf#page=65
61 Agentur zum Auf- und Ausbau Agentur zum Auf- und Ausbau Spitalgasse Nürnberg Tel.: lisa.distler@freie-wohlfahrtspflege-bayern.de Web: Leitung: Dipl.-Soz. Lisa Distler
Niedrigschwellige. Betreuungsangebote
Niedrigschwellige Vernetzungstreffen Marktplatz der Generationen Dipl.-Soz. Lisa Distler, Leiterin der Agentur zum Auf- und Ausbau Gründung März 2012 Träger: Freie Wohlfahrtspflege Landesarbeitsgemeinschaft
MehrNiedrigschwellige Betreuungsangebote: Kennzeichen, Bedarfe und Schritte zum Aufbau
Agentur zum Auf- und Ausbau Niedrigschwellige : Kennzeichen, Bedarfe und Schritte zum Aufbau Dipl.-Soz. Lisa Distler, Leiterin der Agentur zum Auf- und Ausbau Übersicht Teil I Agentur zum Auf- und Ausbau
MehrPraxistipp Finanzierung und Förderung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten
AGENTUR ZUM AUF- UND AUSBAU NIEDRIGSCHWELLIGER BETREUUNGSANGEBOTE Praxistipp Finanzierung und Förderung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten 1. Ausgaben Für niedrigschwellige Betreuungsangebote fallen
MehrNiedrigschwellige Angebote
Niedrigschwellige Angebote Barbara Lischka Angehörigenberatung e.v. Nürnberg www.angehoerigenberatung-nbg.de 1 Inhalte Die Angehörigenberatung e.v. Nürnberg Hintergrund: Die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung
MehrFörderantrag. Erstantrag Aktenzeichen: VI 4 / / / (wird vom ZBFS vergeben) Folgeantrag Aktenzeichen: VI 4 / / / (gem.
Förderantrag auf Bewilligung einer staatlichen Zuwendung nach der Richtlinie für die Förderung (RL) im Bayerischen Netzwerk Pflege sowie für die Förderung von niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangeboten
MehrErstantrag. I. Allgemeine Angaben. II. Projektbeschreibung (ggf. auf ein Beiblatt)
VI 4 / 33457/ / Zutreffendes ankreuzen oder ausfüllen Erstantrag auf Bewilligung einer staatlichen Zuwendung für die Förderung von Angehörigenarbeit nach den Grundsätzen für die Förderung im Bayerischen
MehrVortrag. Niedrigschwellige Betreuungsangebote für den gerontopsychiatrischen Bereich und für geistig behinderte ältere Menschen
Vortrag Niedrigschwellige Betreuungsangebote für den gerontopsychiatrischen Bereich und für geistig behinderte ältere Menschen Netzwerk moderne kommunale Seniorenpolitik Niedersachsen Modul 3 16. Juni
MehrAngehörigengruppe Betreuungsgruppe. ehrenamtlicher Tagesbetreuung in Privathaushalten (TiPi) Schulung/ Fortbildung ehrenamtlicher Helfer ( 45c SGB XI)
VI 4 / 33457/ / wird durch das ZBFS vergeben Zutreffendes ankreuzen oder ausfüllen Erstantrag auf Bewilligung einer staatlichen Zuwendung nach der Richtlinie für die Förderung (RL) im Bayerischen Netzwerk
MehrAbrechnungsmöglichkeiten des 45 SGB XI. Ehrenamtlicher Seniorenbegleitservice der Stadt Dortmund. Sabine Dahlmann, Koordinatorin
Abrechnungsmöglichkeiten des 45 SGB XI Ehrenamtlicher Seniorenbegleitservice der Stadt Dortmund Sabine Dahlmann, Koordinatorin Gründe für den Unterstützungsbedarf: Eine steigende Lebenserwartung mit mehr
MehrAntrag. Dienste, die Leistungen der Familienpflege und Dorfhilfe erbringen
VI 4 / 33457 / N / wird durch das ZBFS vergeben Zutreffendes ankreuzen oder ausfüllen Antrag auf Anerkennung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten / Entlastungsangeboten nach 45 b Abs. 1 Satz 6 Nr.
MehrEntlastung für pflegende Angehörige
Entlastung für pflegende Angehörige Fachtagung Unsere Zukunftselbstbestimmt und engagiert Lisa Distler, Agentur zum Auf- und Ausbau 1. Agentur zum Auf- und Ausbau Niedrigschwellige Angebote zur stundenweisen
MehrNiedrigschwelliger Betreuungsangebote gem. 45 b Abs.1 S.6 Ziffer
Anerkennung Niedrigschwelliger Betreuungsangebote gem. 45 b Abs.1 S.6 Ziffer 4 SGB XI Ihre Organisation beabsichtigt im Landkreis Esslingen ein niedrigschwelliges Betreuungsangebot für Menschen mit Demenz,
MehrLeitfaden Konzeption und Anerkennung einer Betreuungsgruppe
AGENTUR ZUM AUF- UND AUSBAU NIEDRIGSCHWELLIGER BETREUUNGSANGEBOTE Leitfaden Konzeption und Anerkennung einer Betreuungsgruppe Konzeption Was ist eine Betreuungsgruppe? Eine Betreuungsgruppe bietet stundenweise
MehrErgebnisprotokoll Austauschtreffen Projektaufbau am 03.02.2014 in Nürnberg
Agentur zum Auf- und Ausbau niedrigschwelliger Betreuungsangebote Ergebnisprotokoll Austauschtreffen Projektaufbau am 03.02.2014 in Nürnberg Paritätischer Wohlfahrtsverband Bezirksverband Mittelfranken,
MehrZusätzliche Betreuungsleistungen 45b SGB XI
Zusätzliche Betreuungsleistungen 45b SGB XI (1) Pflegebedürftige, die die Voraussetzungen des 45a erfüllen, können neben den in diesem Kapitel vorgesehenen Leistungen der ambulanten und teilstationären
MehrLeitfaden Aufbau eines niedrigschwelligen Betreuungsangebotes
AGENTUR ZUM AUF- UND AUSBAU NIEDRIGSCHWELLIGER BETREUUNGSANGEBOTE Leitfaden Aufbau eines niedrigschwelligen Betreuungsangebotes Allgemeines zum Aufbau Niedrigschwellige Betreuungsangebote sind Angebote
MehrAufbau von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Aufbau von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten Sehr geehrte Damen und Herren, eine große gesellschaftliche Herausforderung der kommenden Jahre
Mehrzusätzliche Betreuungs- und Informationsveranstaltung
zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen Herzlich Willkommen zu der Informationsveranstaltung zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen Gesetzliche Grundlage Wer hat einen Anspruch? Wozu
MehrNiedrigschwellige Angebote Umsetzung der Anerkennung durch die Länderverordnungen. Umsetzung in Nordrhein-Westfalen
Niedrigschwellige Angebote Umsetzung der Anerkennung durch die Länderverordnungen Umsetzung in Nordrhein-Westfalen Status Quo in NRW in NRW anerkannt: ca. 2.300 Betreuungsangebote zentrale Zuständigkeit
MehrInformationsblatt zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit
NIEDERSÄCHSISCHE VERSORGUNGSKASSE Stand: 01.01.2015 Informationsblatt zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit im häuslichen und teilstationären Bereich Dauernde Pflegebedürftigkeit
MehrAndrea Spanuth. Pflegestärkungsgesetz I und PSG II Relevanz für die Eingliederungshilfe. Präsentationsvorlage
Andrea Spanuth Pflegestärkungsgesetz I und PSG II Relevanz für die Eingliederungshilfe Präsentationsvorlage Grundsätzliches zum Pflegestärkungsgesetz I Das Gesetz ist am 01.01.2015 in Kraft getreten. Durch
MehrWelche Verbesserungen bringt das neue Pflegestärkungsgesetz?
Inhaltsverzeichnis Welche Verbesserungen bringt das neue Pflegestärkungsgesetz? Informationen zum 2. Pflegestärkungsgesetz - 6. SGB XI-ÄndG ab Januar 2017 Einleitung S. 3 1. Pflegegeld S. 4 2. Pflegesachleistungen
MehrSelbsthilfe im Pflegebereich und ihre Förderung über das Pflegeweiterentwicklungsgesetz
7. Bayerischer Selbsthilfekongress Freitag, 23. Oktober 2009 Workshop 3 Selbsthilfe im Pflegebereich und ihre Förderung über das Pflegeweiterentwicklungsgesetz 23.10.2009 Ursula Helms 1 Im Jahr 2005 waren
MehrVereinbarkeit von Familie und Beruf TIPPS UND INFORMATIONEN. Bildelement: Altenpflege. Betreuung / Pflege von Angehörigen.
Bildelement: Altenpflege Vereinbarkeit von Familie und Beruf TIPPS UND INFORMATIONEN Betreuung / Pflege von Angehörigen Bildelement: Logo ELDER CARE Betreuung und Pflege von Angehörigen Der englische Begriff
MehrAufbau von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Zukunftsministerium Was Menschen berührt. Aufbau von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten Sehr geehrte Damen und Herren,
MehrLeistungen der Pflegeversicherung Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II. Pflegestützpunkt. Wir sind für Sie da
Leistungen der Pflegeversicherung Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II Pflegestützpunkt Wir sind für Sie da Vorwort Im Jahr 1995 wurde die Pflegeversicherung als letzte Säule der Sozialversicherung
MehrHilfen für pflegende Angehörige
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Zukunftsministerium Was Menschen berührt. Hilfen für pflegende Angehörige Niedrigschwellige Betreuungsangebote Sehr geehrte
MehrAgentur zum Auf- und Ausbau niedrigschwelliger Betreuungsangebote Leitfaden Konzeption und Anerkennung eines Helferkreises
Agentur zum Auf- und Ausbau niedrigschwelliger Betreuungsangebote Leitfaden Konzeption und Anerkennung eines Helferkreises Konzeption Was ist ein Helferkreis? Helferkreise sind Angebote zur stundenweisen
MehrWir informieren Sie schon jetzt. Fünf Pflegegrade - die neuen Pflegestufen und die Leistungen der Pflegekasse ab 2017
Wir informieren Sie schon jetzt. Fünf Pflegegrade - die neuen Pflegestufen und die Leistungen der Pflegekasse ab 2017 Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff ab 2017: Seit Einführung der Pflegeversicherung 1995
MehrErgebnisprotokoll Austauschtreffen Freiwilligenmanagement am in Nürnberg
Agentur zum Auf- und Ausbau niedrigschwelliger Betreuungsangebote Ergebnisprotokoll Austauschtreffen Freiwilligenmanagement am 18.09.2014 in Nürnberg Paritätischer Wohlfahrtsverband Bezirksverband Mittelfranken,
MehrStatus Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz
Status Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz 6. November 2012, Wolfsburg GKV-Spitzenverbandes Gliederung Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz Bewertung des Gesetzes Fazit 2 Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - Aktueller
MehrAltern in Cottbus Fachtag des Gerontopsychiatrischen Verbundes am 21. September 2015
Altern in Cottbus Fachtag des Gerontopsychiatrischen Verbundes am 21. September 2015 1 Jeder Mensch wird älter und plötzlich ist er alt Quelle: Zeit online vom 19.10.2014, Artikel Wie fühlt sich das Alter
MehrGeschäftsführer der Caritas-Altenhilfe für die Region Konstanz 3
ältere Menschen wollen meist so lange wie möglich im häuslichen und vertrauten Umfeld wohnen. Darum unterstützt die Sozialstation St. Konrad Ältere und Pflegebedürftige in den eigenen vier Wänden. Wir
MehrWas bringt das PSG II?
II. Pflegestärkungsgesetz Was bringt das PSG II? Die wesentlichsten Änderungen im SGB XI! Seite 1 Stand und Ausblick Juni 2015: Referentenentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen
MehrUnterstützung für pflegende Angehörige von Menschen mit Demenz
Unterstützung für pflegende Angehörige von Menschen mit Demenz Ein Modellprojekt anerkannt und gefördert vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Frauen und den Pflegekassenverbänden
MehrKundeninformation. Dezember Sehr geehrte Kundinnen und Kunden, Sehr geehrte Betreuerinnen und Betreuer,
Seite 1 von 9 Dezember 2014 Sehr geehrte Kundinnen und Kunden, Sehr geehrte Betreuerinnen und Betreuer, Für das Jahr 2015 können wir uns über einige Neurungen im Pflegegesetz freuen. Alle pflegebedürftigen
MehrDie Pflegereform 2015 Eine Übersicht
Die Pflegereform 2015 Eine Übersicht Das Pflegestärkungsgesetz Teil 1 Inkrafttreten: 01.01.2015 AURISCARE GmbH - Zentrale Berlin AURISCARE GmbH INHALT 1. Pflegeunterstützungsgeld 2. Sachleistungen ( 36
MehrSozialgesetzbuch XI Soziale Pflegeversicherung 45 Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen
Sozialgesetzbuch XI Soziale Pflegeversicherung 1 45 Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen 2 45 Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen Die Pflegekassen sollen
MehrDas Pflegestärkungsgesetz II gesetzliche Änderungen ab
Das Pflegestärkungsgesetz II gesetzliche Änderungen ab 01.01.017. Das PSG II ist in der ersten Stufe bereits am 01.01.016 in Kraft getreten. Die zweite Stufe, welche nunmehr zum 01.01.017 in Kraft treten
MehrNachbarschaftshilfe / Land Sachsen. Pflegestammtisch Dresden, 08. Oktober 2014 Claudia Schöne, Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen
Nachbarschaftshilfe / Land Sachsen Pflegestammtisch Dresden, 08. Oktober 2014 Claudia Schöne, Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen Grundlagen Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz haben Anspruch
MehrVersorgung im Pflegefall Das Pflegestärkungsgesetz II. AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Versorgung im Pflegefall Das Pflegestärkungsgesetz II AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Zeitschiene Gesetzgebungsverfahren 22. Juni Referentenentwurf 12. August Kabinettentwurf 24. September 1.
MehrEinsatz niedrigschwelliger Betreuungsangebote im Betreuten Wohnen zu Hause
Einsatz niedrigschwelliger Betreuungsangebote im Betreuten Wohnen zu Hause 3.Fachtag mit Workshop Betreutes Wohnen zu Hause Referentin: Bianca Broda Alzheimer Gesellschaft München e.v. Inhalt 1. Betreuungsgruppen
MehrPflegestärkungsgesetz II. Sven Peetz Referatsleiter Pflege Verband der Ersatzkassen e. V. Landesvertretung Schleswig-Holstein
Pflegestärkungsgesetz II Sven Peetz Referatsleiter Pflege Verband der Ersatzkassen e. V. Landesvertretung Schleswig-Holstein Wichtige Eckpunkte der Pflegereform 1. Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff
MehrBayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege. Hilfen für pflegende Angehörige. Niedrigschwellige Betreuungsangebote
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Hilfen für pflegende Angehörige Niedrigschwellige Betreuungsangebote Sehr geehrte Damen und Herren, in Deutschland werden zwei von drei Pflegebedürftigen
MehrAufgaben einer Pflegekasse
Fachtagung Niedrigschwellige Betreuungsangebote am 15. Juni 2004, Hannover Aufgaben einer Pflegekasse Torsten Dette Mitglied des Vorstandes, IKK-LV Niedersachsen -Landesverband Niedersachsen Gliederung
MehrCaritas - Tagespflege für Senioren Mönchengladbach Venn. Aktiv in der Tagespflege
Aktiv in der Tagespflege Die Tagespflege in ist ein teilstationäres Angebot. Sie kann hilfreiche Ergänzung zur ambulanten Pflege sein und ermöglicht es pflegenden Angehörigen, wieder Kraft zu schöpfen
MehrSitzung des Hauptausschusses des Bayerischen Bezirketags am Reform der Pflegeversicherung: Pflegestärkungsgesetz II
Sitzung des Hauptausschusses des Bayerischen Bezirketags am 25.02.2016 Reform der Pflegeversicherung: Pflegestärkungsgesetz II 1 Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs: Bisheriger Begriff
MehrDie Entwicklung der Pflegeversicherung. Open Campus Universität Bremen. 11. Juli 2015
Die Entwicklung der Pflegeversicherung Open Campus Universität Bremen 11. Juli 2015 1 Inhalt Entstehungsgeschichte - Armutsrisiko bei Pflegebedürftigkeit Definition von Pflegebedürftigkeit - Gehört Demenz
MehrReform der Pflegeversicherung Was ändert sich 2015 und 2017?
Reform der Pflegeversicherung Was ändert sich 2015 und 2017? Gunnar Peeters Verband der Ersatzkassen Landesvertretung Nordrhein-Westfalen Veranstaltung 10 Jahre Demenz-Servicezentrum Münsterland am 16.09.2014
MehrWie geht s pflegebedürftigen Kindern heute? nestwärme ggmbh Deutschland 1
Wie geht s pflegebedürftigen Kindern heute? 21.04.2016 nestwärme ggmbh Deutschland 1 Individuelle Schulung und Beratung in der Häuslichkeit des pflegebedürftigen Kindes Nach 45 SGB XI Ein Beratungsangebot
MehrSätze laut Pflege-Stärkungsgesetz II in der Pflegeversicherung
Änderungen in der Pflegeversicherung Ab dem 1. Januar 2016 gelten kleinere Änderungen hinsichtlich der Pflegeleistungen. Im Zusammenhang mit der Ersatz- und Kurzzeitpflege steigt der Anspruch auf Pflegegeld
MehrIndividuelle Schulung und Beratung in der Häuslichkeit des pflegebedürftigen Kindes nach 45 SGB XI
Individuelle Schulung und Beratung in der Häuslichkeit des pflegebedürftigen Kindes nach 45 SGB XI Ein Beratungsangebot der Kinderkrankenpflegedienste in Rheinland-Pfalz für Familien mit pflegebedürftigen
Mehrselbstbestimmt leben geborgen sein - alles aus einer Hand
selbstbestimmt leben geborgen sein - alles aus einer Hand ambulant stationär ROMEOUNDJULIA Diakonisches Sozialzentrum Rehau Schildstr. 29 95111 Rehau 09283/841-0 www.altenhilfe-rummelsberg.de Alten- und
MehrInstitut für Sozialrecht und Sozialpolitik in Europa
Weiterentwicklung der Pflegeversicherung: Positive Elemente erhalten, Korrespondenz zum SGB IX (Behindertenhilfe) berücksichtigen und Zukunftsfähigkeit sichern 16. ispo-fachtagung für Leitungskräfte von
MehrBedeutung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten - Hilfen für die Beratung von pflegenden Angehörigen
Bedeutung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten - Hilfen für die Beratung von pflegenden Angehörigen Dipl. - Psychogerontologin, Vorsitzende des Landesverband Bayern e.v. der Gliederung Zur Situation
MehrAnlage 1 gemäß 17 Abs. 3 des Rahmenvertrags für vollstationäre Pflege nach 75 Abs. 1 SGB XI für das Land Baden-Württemberg
Anlage 1 gemäß 17 Abs. 3 des Rahmenvertrags für vollstationäre Pflege nach 75 Abs. 1 SGB XI für das Land Baden-Württemberg Präambel 1 Versorgungsvertrag 2 Personenkreis und persönliche Zugangsvoraussetzungen
MehrÖkumenische Sozialstation Prien Was bringt das neue Pflegestärkungsgesetz (PSG II)? Ökumenische Sozialstation Prien PSG II
Ökumenische Sozialstation Prien Was bringt das neue Pflegestärkungsgesetz (PSG II)? 2 Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Kernstück des PSG II ist die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs.
MehrNiedrigschwelliger Betreuungsangebote gem. 45c SGB XI für Pflegebedürftige Menschen und Menschen
Förderung Niedrigschwelliger Betreuungsangebote gem. 45c SGB XI für Pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Demenz und gem. 45d SGB XI für Initiativen des Ehrenamtes und der Selbsthilfe Ihre Organisation
Mehr6.. Fortbildungen und Schulungskurse. Fortbildungen und Schulungskurse werden. Demenzwegweiser Würzburg
6.. Fortbildungen und Schulungskurse Fortbildungen und Schulungskurse werden zielgruppen ielgruppenspezifisch angeboten. Sie haben das Ziel, Interessenten Wissen über das Krank- heitsbild der Demenz, über
Mehr45b Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen, Verordnungsermächtigungleistungen
PflegestärkungsgesetzI 45bSGBXIBeschlussvom17102014 45b Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen, Verordnungsermächtigungleistungen (1) Versicherte, die die Voraussetzungen des 45a erfüllen, können
MehrMaßnahmen zur Sicherung einer qualifizierten pflegerischen Versorgung im Kreis Soest. Irmgard Soldat 1. stellv. Landrätin
Maßnahmen zur Sicherung einer qualifizierten pflegerischen Versorgung im Kreis Soest Irmgard Soldat 1. stellv. Landrätin Strukturdaten Einwohner im Kreis Soest 303.688 davon Einwohner über 65 Jahre 60.889
MehrAmbulant betreute Wohngemeinschaften
Paul Schmäing Referatsleiter Pflege/Vertragsrecht, VdAK/AEV e.v. 1 Stellenwert ambulanter Wohngemeinschaften Grundsatz: ambulant vor stationär Alternative zum Singledasein, Einzelhaushalt Wunsche nach
MehrVO Anerkennung und Förderung von Betreuungsangeboten. Verordnung
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Anerkennung und Förderung von Betreuungsangeboten Vom 21. Dezember 2010 Rechtsbereinigt mit Stand vom 31. Dezember 2013 Aufgrund von 45b Abs. 3, 45c Abs.
MehrSchritt für Schritt zur häuslichen Pflege
Landesstelle Pflegende Angehörige NRW Schritt für Schritt zur häuslichen Pflege Was sollten Sie wissen? Wen können Sie Fragen? Was müssen Sie tun? So lange wie möglich zu Hause bleiben! -- Das wünschen
MehrSozialverband. OV - Münstertal Klaus-J. Streu Tel.: *
Sozialverband Klaus-J. Streu Tel.: 07636-787 26 14 * E-Mail kjstreu@t-online.de -1- Geplante Änderungen und Neuregelungen durch ein Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung
MehrAmbulant betreute Wohngruppen für f demenzerkrankte Menschen Bedeutung für f r die Versorgung?
Ambulant betreute Wohngruppen für f demenzerkrankte Menschen Bedeutung für f r die Versorgung? Workshop 2 Finanzierungsmodelle in den Kommunen unter Berücksichtigung der Wohngemeinschaftskonzepte Kosten
MehrRechtliche Grundlagen für Entlastungs-/Kurzzeitangebote Stand: Februar 2016
Informationsblatt für Angehörige von Menschen mit geistiger und/oder körperlichen Behinderungen Rechtliche Grundlagen für Entlastungs-/Kurzzeitangebote Stand: Februar 2016 1. Pflegeversicherung (Sozialgesetzbuch
MehrWenn Sie derzeit einen Pflegebedarf Ihrer Pflegekasse
VON DER PFLEGESTUFE ZUM PFLEGEGRAD Pflegebedürftige und Angehörige freuen sich auf bessere Leistungen ab dem 1. Januar 2017. Wir erklären Ihnen verständlich die Details. Gehören Sie zu den 2,7 Millionen
MehrT Welche Hilfen gibt es für Betroffene und. Familien im Bereich Pflege?
T Welche Hilfen gibt es für Betroffene und Familien im Bereich Pflege? Region Hannover/Fachbereich Soziales Senioren- und Pflegestützpunkt Calenberger Land, Stand 2016 Womit müssen Sie sich auseinandersetzen
MehrLeistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015
Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015 Günther Schwarz, Fachberatung, Evangelische Gesellschaft www.alzheimerberatung-stuttgart.de Günther Schwarz Evangelische Gesellschaft 1 Reform der Pflegeversicherung
MehrLANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/ GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes
LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1805 09.05.2016 GESETZENTWURF der Regierung des Saarlandes betr.: Gesetz zur Änderung des Saarländischen Pflegegesetzes A. Problem und Ziel Ziel des
MehrDas Pflegestärkungsgesetz Herausforderungen der Umsetzung in Nordrhein-Westfalen
Das Pflegestärkungsgesetz Herausforderungen der Umsetzung in Nordrhein-Westfalen Dirk Suchanek Leiter des Referats Landesrecht Pflege, Wohn- und Teilhabegesetz Ministerium für Gesundheit, Emanzipation,
MehrKonzeption für das Ambulant Betreute Wohnen psychisch Kranker
Deutsches Rotes Kreuz Betreutes Wohnen für psychisch Kranke zu erreichen unter Psychosoziales Wohnheim Kosmonautenweg 5 18528 Bergen Tel.:03838/209756 Fax:03838/252664 Konzeption für das Ambulant Betreute
MehrRund um die Pflege. Dipl. Gesundheitswirt (FH) Martin Lehwald. Zentrales Informationsbüro Pflege- Beratungsstelle für Probleme in der Altenpflege
Rund um die Pflege Dipl. Gesundheitswirt (FH) Martin Lehwald Zentrales Informationsbüro Pflege- Beratungsstelle für Probleme in der Altenpflege Landeshauptstadt Magdeburg Zentrales Informationsbüro Pflege-
MehrFachtag Demenz 27. Oktober 2015 Landratsamt München. Angebote und neue Aufgaben der Alzheimer Gesellschaft Landkreis München e.v.
Fachtag Demenz 27. Oktober 2015 Landratsamt München Angebote und neue Aufgaben der Alzheimer Gesellschaft Referent: Jürgen Hoerner 1 Jürgen Hoerner 2 Deutschlands Demenz Fakten ca. 1,5 Mill. Demenzkranke
MehrPflegepolitische Reformen der Bundesregierung Auswirkung auf die Profession Osnabrück,
Pflegepolitische Reformen der Bundesregierung Auswirkung auf die Profession Osnabrück, 27.04.2016 Andreas Westerfellhaus, Präsident des Die gute Nachricht zu erst. Der Faktor Mensch spielt bei der Versorgung
MehrLeben mit Demenz eine Kommune übernimmt Verantwortung. Seniorenberatung Maintal Katharina Gutsch und Kathleen Wendler
Leben mit Demenz eine Kommune übernimmt Verantwortung Seniorenberatung Maintal Katharina Gutsch und Kathleen Wendler Hilfen im Alter an wen wende ich mich? Rathaus Maintal-Hochstadt Katharina Gutsch (Dipl.-Sozialarbeiterin)
MehrPflegestärkungsgesetz II Was ist Neu! Landkreis Osnabrück Fachdienst Soziales Senioren und Pflegestützpunkt Am Schölerberg Osnabrück
Pflegestärkungsgesetz II Was ist Neu! Landkreis Osnabrück Fachdienst Soziales Senioren und Pflegestützpunkt Am Schölerberg 1 49082 Osnabrück Inhalt des Referats Vorstellung Beratungsangebote / Möglichkeiten
MehrFachstelle Altern und Pflege im Quartier im Land Brandenburg. Impulse, Ideen und Beratung rund ums Thema Älter werden im vertrauten Lebensumfeld
Fachstelle Altern und Pflege im Quartier im Land Brandenburg - FAPIQ - Impulse, Ideen und Beratung rund ums Thema Älter werden im vertrauten Lebensumfeld Gut Älter werden im vertrauten Wohnumfeld Netzwerk
MehrSituation von pflegenden. Angehörigen. Zuhause gut versorgt? Zukunftsmodelle für ältere Menschen und ihre. Angehörigen
Zuhause gut versorgt? Zukunftsmodelle für ältere Menschen und ihre Angehörigen Situation von pflegenden Angehörigen Bernd Tews Geschäftsführer Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.v. Der
MehrEmpfehlungen der Spitzenverbände der Pflegekassen und. des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V.
Empfehlungen der Spitzenverbände der Pflegekassen und des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. zur Förderung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten sowie Modellvorhaben zur Erprobung neuer
MehrTürkisch-Deutscher Verein zur Integration behinderter Menschen (TIM) e.v. Türk Alman Özürlüler Entegrasyon Derneği
Türkisch-Deutscher Verein zur Integration behinderter Menschen (TIM) e.v. Türk Alman Özürlüler Entegrasyon Derneği Adam-Klein-Str. 6, 90429 Nürnberg Tel.: 0911 27742577 mail: info@timev.de www.timev.de
MehrHauswirtschaftliche Dienstleistungen und das PSG I + II. Altenpflege-Messe Connectfläche Verpflegung und Huaswirtschaft 10.3.
Hauswirtschaftliche Dienstleistungen und das PSG I + II Huaswirtschaft 10.3.2016 1 betrifft die Hauswirtschaftlichen Arbeitsbereiche in allen bestehenden Angeboten und Einrichtungen Hier Konzentration
MehrBeihilfe Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für häusliche und teilstationäre Pflege
Fachbereich Thematik Beihilfe Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für häusliche und teilstationäre Pflege I. Allgemeines Beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Personen erhalten Beihilfe zu Pflegeleistungen
MehrWas bringt das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung?
Was bringt das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung? AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Helmut Glenewinkel Hannover, 15.11.2012 AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Pflegeneuausrichtungsgesetz
MehrWir stärken die Pflege. Gemeinsam.
Wir stärken die Pflege. Gemeinsam. Die wesentlichen Neuerungen des Ersten sowie die geplanten Neuerungen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG I und II) im Überblick Praxisseiten Pflege Das Fachangebot
MehrFirma Sozialer Dienst Logo Kapitel 1 Allgemeine Angaben 45 a bis d SGB XI. 45a Berechtigter Personenkreis
Auszug aus dem Sozialgesetzbuch XI 45a Berechtigter Personenkreis (1) Soweit nichts anderes bestimmt ist, betreffen die Leistungen in diesem Abschnitt Pflegebedürftige in häuslicher Pflege, bei denen neben
MehrLeistungsrechtliche Umsetzung der Pflegeversicherung (SGB XI)
Leistungsrechtliche Umsetzung der Pflegeversicherung (SGB XI) Tagung Chambre des salariés zur Pflegeversicherung am 21.04.2015 20.04.2015 Harald Kilian St. Ingbert 1 Referent Harald Kilian Referent Altenhilfe
MehrZusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen Handreichung für Eltern, Angehörige und Betreuer (Stand: )
Handreichung über zusätzliche und niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen für Menschen mit/ ohne eingeschränkte Alltagskompetenz nach 45b und 45a SGB XI Pflegereform Am 01.01.2015 ist das
MehrHeute pflegen und morgen arm? Kosten und Qualität von Pflege. Silke Niewohner
Heute pflegen und morgen arm? Kosten und Qualität von Pflege Silke Niewohner Die Stimme der pflegenden Angehörigen in Deutschland Interessenvertretung begleitender Angehöriger und Freunde in Deutschland
MehrVitalis Wohnpark Preußisch Oldendorf
Vitalis Wohnpark Preußisch Oldendorf Konzept zusätzliche Betreuung gemäß 87b SGB XI Jahnstraße 3 32361 Preußisch Oldendorf Tel. (0 57 42) 96 97-7 Fax (0 57 42) 96 97 98 www.vitalis-wohnpark.de Email: vpro@vitalis-wohnpark.de
Mehruni-pvplus Pflegeergänzungsversicherung Einfach mehr Pflege! Angepasst an das Pflegestärkungsgesetz II
uni-pvplus Erhöhen Sie die Leistungen Ihrer gesetzlichen Pflegeversicherung. Einfach mehr Pflege! Angepasst an das Pflegestärkungsgesetz II Einfach mehr Pflege Pflegebedürftigkeit ist nicht nur eine Frage
MehrWir stärken die Pflege. Gemeinsam.
TitelFolie Ich begrüße Sie zum Informationsvortrag Wir stärken die Pflege. Gemeinsam. Wie Sie vermutlich bereits wissen, ist seit dem 1. Januar 2016 auch das Zweite Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten.
MehrFachstelle für pflegende Angehörige Betreuungsgruppe Tagesbetreuung in Privathaushalten (TiPi)
VI 4 / 33457/ / Zutreffendes ankreuzen oder ausfüllen Verwendungsnachweis über die staatliche Zuwendung nach der Richtlinie für die Förderung (RL) im Bayerischen Netzwerk Pflege sowie für die Förderung
MehrBeratungsstellen für ältere Menschen und ihre Angehörigen in München
Hilfen im Alter und bei Beratungsstellen für ältere Menschen und ihre Angehörigen in erstellt von Elisabeth Solchenberger / Fachstelle Beratung S-I-AB 21 in Kooperation mit: Stand April 2013 Seite 1 Beratungsstellen
Mehr14. Münsterische Sozialrechtstagung am 5. Dezember 2008
14. Münsterische Sozialrechtstagung am 5. Dezember 2008 Statement des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Referent: Dr. Holger Berg Geschäftsführer des MDK Westfalen-Lippe Burgstr. 16 48151
MehrZusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in der ambulanten Pflege- Überlegungen für strategische Umsetzungen. Fachtag
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in der ambulanten Pflege- Überlegungen für strategische Umsetzungen Fachtag 24.10.2016 Sonja Schneider-Koch Diakonisches Werk Hamburg Entlastungsbetrag
MehrDaheim alt werden. Welche Hilfen gibt es? Welche Hilfen gibt es? Wer bietet sie an? Wer bezahlt sie? Pflege. Pflege
Daheim alt werden Welche Hilfen gibt es? Welche Hilfen gibt es? Wer bietet sie an? Wer bezahlt sie? Pflege Pflege Grund- und Behandlungspflege Verhinderungspflege Wenn pflegende Angehörige frei brauchen
MehrKooperation im Versorgungs- und Unterstützungsnetz in Duisburg
Kooperation im Versorgungs- und Unterstützungsnetz in Duisburg Duisburger Gespräche Herausforderung Demenz... wir sind auf dem Weg... 20. und 21. Juli 2004 Kooperation im Versorgungs- und Unterstützungsnetz
MehrDas Pflegestärkungsgesetz I. Das Wichtigste im Überblick
Das Pflegestärkungsgesetz I Das Wichtigste im Überblick Inhaltsübersicht Erhöhung der Pflegesach- und Pflegegeldleistungen Flexibilisierung der Verhinderungspflege Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Mehr