Kennzahlen für die Hochschulen im Freistaat Sachsen

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1 Kennzahlen für die Hochschulen im Freistaat Sachsen 2005 B III 10 - j/05 ISSN Preis: 7,00 Bildung, Kultur, Rechtspflege

2 Zeichenerklärung - 0 Nichts vorhanden (genau Null) Weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts x () Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll Aussagewert ist eingeschränkt Angabe fällt später an p vorläufige Zahl / Zahlenwert nicht sicher genug r berichtigte Zahl. Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten s geschätzte Zahl Herausgeber: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Macherstraße Kamenz Telefon Vermittlung Präsidentin/Sekretariat Auskunft -1913, Bibliothek Vertrieb Postfach Kamenz Telefax Telefax Telefax Internet info@statistik.sachsen.de Kein Zugang für elektronisch signierte sowie verschlüsselte Dokumente Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Kamenz, März 2007 Für nichtgewerbliche Zwecke sind Vervielfältigung und unentgeltliche Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Die Verbreitung, auch auszugsweise, über elektronische Systeme/Datenträger bedarf der vorherigen Zustimmung. Alle übrigen Rechte bleiben vorbehalten.

3 Inhalt Seite Vorbemerkungen 3 Erläuterungen 4 Abkürzungen 8 Ergebnisdarstellung 9 Tabellen 1. Studienberechtigte Schulabgänger und Studienberechtigtenquote 1993 bis Studienberechtigte Schulabgänger, Studienanfänger und Übergangsquoten von der Schule zur Hochschule 1995 und 2000 bis Studienanfänger und Studienanfängerquote 2001 bis Studienanfänger und Studienanfängerquote an sächsischen Hochschulen 17 und der Berufsakademie 2001 bis Studienanfänger mit erworbener Hochschulzugangsberechtigung in Sachsen an deutschen Hochschulen und Studienanfängerquote 2001 bis Absolventen eines Erststudiums und Absolventenquote an sächsischen Hochschulen in den Prüfungsjahren 2001 bis Absolventen eines Erststudiums in den Prüfungsjahren 2001 bis 2005 nach Art des Prüfungsabschlusses und Studiendauer Durchschnittsalter der Studienanfänger und Absolventen eines Erststudiums 2001 bis 2005 nach Fächergruppen und Hochschularten Absolventen eines Erststudiums in den Prüfungsjahren 2001 bis 2005 nach Prüfungsgruppen, Durchschnittsalter und Hochschularten Betreuungsrelationen 2001 bis 2005 nach Fächergruppen und Hochschularten Laufende Grundmittel je Student, Absolvent und Professorenstelle sowie Drittmittel und Verwaltungseinnahmen je Professorenstelle 2001 bis 2005 nach Fächergruppen und Hochschularten 37 Abbildungen Abb. 1 Altersspezifische Bevölkerung und Studienberechtigte 1992 bis Abb. 2 Studienberechtigte Schulabgänger 1995 und 2000 bis 2005 nach dem Zeitpunkt des Studienbeginns 43 Abb. 3 Studienberechtigtenquote und Studienanfängerquote für Studienanfänger mit sächsischer Hochschulzugangsberechtigung 2001 bis Abb. 4 Durchschnittsalter der Studienanfänger und Absolventen 2001 bis 2005 nach Hochschularten 44 Abb. 5 Studienanfänger- und Absolventenquote für Studenten und Absolventen an sächsischen Hochschulen 2001 bis Abb. 6 Einhaltung der Regelstudienzeiten bei den Absolventen eines Erststudiums im Prüfungsjahr 2005 nach ausgewählten Prüfungsabschlüssen 45 Abb. 7 Betreuungsrelationen an den Hochschulen des Freistaates Sachsen 2005 nach Hochschularten 46

4 3 Vorbemerkungen Die amtliche Statistik stellt aus verschiedenen Quellen regelmäßig ein breites und detailliertes Datenangebot über den Hochschulbereich zur Verfügung, das eine Beobachtung der Gesamtentwicklung und der Strukturveränderungen ermöglicht. Neben den regelmäßigen Veröffentlichungen der Studenten- und Prüfungsstatistik sind im vorliegenden Bericht Gegenüberstellungen von Kennzahlen für die Hochschulen in Sachsen enthalten. Durch die Kennzahlen sind zeitliche Vergleiche und Querschnittsanalysen möglich. Der vorliegende Statistische Bericht ist in Anlehnung an die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Fachserie 11 Reihe Nichtmonetäre hochschulstatistische Kennzahlen erarbeitet worden. Aus dieser Fachserie sind auch die Daten für die einzelnen Bundesländer entnommen. Rechtsgrundlagen für die Durchführung der Hochschulstatistik bzw. die Statistik zur Berufsakademie sind: - Gesetz über die Statistik für das Hochschulwesen (Hochschulstatistikgesetz HStatG) vom 2. November 1990 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1860) i. V. m. dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. Juni 2005 (BGBl. I S. 1534), - Gesetz über die Berufsakademie im Freistaat Sachsen (Sächsisches Berufsakademiegesetz SächsBAG) vom 11. Juni 1999, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des SächsBAG vom 16. Januar 2003 (Sächs. GVBl. 1999, S.1) sowie die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Verarbeitung personenbezogener Daten der Studienbewerber und Studenten an der Staatlichen Studienakademie Sachsen (Sächsische Studentendatenverordnung Berufsakademie SächsStudDatBAVO) vom 8. April 1998 (Sächs. GVBl. 1998, S. 193), - Gesetz über die Statistik der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst (Finanz- und Personalstatistikgesetz FPStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 2006 (BGBl. I. S. 438). Im Studienjahr 2005/06 gab es im Freistaat Sachsen 7 Universitäten, 7 Kunsthochschulen, 11 Fachhochschulen und 2 Verwaltungsfachhochschulen. Universitäten Kunsthochschulen Fachhochschulen (ohne Verwaltungsfachhochschulen) Verwaltungsfachhochschulen Universität Leipzig (einschließlich Kliniken) Technische Universität Dresden (einschließlich Kliniken) Technische Universität Chemnitz Technische Universität Bergakademie Freiberg Internationales Hochschulinstitut Zittau Handelshochschule Leipzig Dresden International University Hochschule für Bildende Künste Dresden Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Hochschule für Musik und Theater "Felix Mendelssohn Bartholdy" Leipzig Hochschule für Musik "Carl Maria von Weber" Dresden Palucca Schule Dresden Hochschule für Tanz Hochschule für Kirchenmusik der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens Dresden Hochschule für Kirchenmusik der Evangelischen Kirche der schlesischen Oberlausitz Görlitz Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (FH) Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH) Hochschule Mittweida (FH) Hochschule Zittau/Görlitz (FH) Westsächsische Hochschule Zwickau (FH) Deutsche Telekom AG Fachhochschule Leipzig Evangelische Hochschule für Soziale Arbeit Dresden (FH) Fachhochschule für Religionspädagogik und Gemeindediakonie Moritzburg AKAD.Die Privat-Hochschulen.Fachhochschule Leipzig Vogtländische Fachhochschule Plauen Europa Fachhochschule Fresenius, Außenstelle Zwickau Hochschule der Sächsischen Polizei Rothenburg (FH) Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen

5 4 Zum 31. Oktober 2005 bildeten die folgenden Studienakademien den staatlichen Teil der Berufsakademie Sachsen: 1. Staatliche Studienakademie Bautzen 2. Staatliche Studienakademie Breitenbrunn 3. Staatliche Studienakademie Dresden 4. Staatliche Studienakademie Glauchau 5. Staatliche Studienakademie Leipzig 6. Staatliche Studienakademie Plauen 7. Staatliche Studienakademie Riesa. Erläuterungen Hochschulen Als Hochschulen werden alle nach Landesrecht anerkannten Hochschulen, unabhängig von der Trägerschaft ausgewiesen. Sie dienen der Pflege und Entwicklung der Wissenschaften und der Künste durch Forschung, Lehre und Studium. Die Hochschulen bereiten auf berufliche Tätigkeiten vor, die die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden oder die Fähigkeit zur künstlerischen Gestaltung erfordern. Hochschularten Hochschularten dienen der Zusammenfassung gleichartiger Hochschulen. In Sachsen werden unterschieden: - Universitäten - Kunsthochschulen - Fachhochschulen - Verwaltungsfachhochschulen. Universitäten Zu den Universitäten zählen die technischen Universitäten und andere gleichrangige wissenschaftliche Hochschulen. Sie besitzen i. d. R. das Promotions- und Habilitationsrecht. Kunsthochschulen Kunsthochschulen sind Hochschulen für bildende Künste, Gestaltung, Musik, Film und Fernsehen. Fachhochschulen Fachhochschulen bieten eine stärker anwendungsbezogene Ausbildung in Studiengängen für Ingenieure und für Berufe in den Bereichen Wirtschaft, Sozialwesen, Gestaltung und Informatik. Die Regelstudienzeit ist kürzer als an Universitäten. Verwaltungsfachhochschulen Verwaltungsfachhochschulen sind diejenigen verwaltungsinternen Fachhochschulen, an denen Nachwuchskräfte für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes und der Länder ausgebildet werden. Berufsakademie Die Berufsakademie Sachsen ist eine Einrichtung des tertiären Bildungsbereichs. Sie bereitet die Studenten in einem dreijährigen praxisintegrierten Studium durch die Vermittlung und Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden auf eine berufliche Tätigkeit vor. Sie erfüllt ihre Aufgaben durch das Zusammenwirken der Staatlichen Studienakademien mit den Praxispartnern. Die Staatlichen Studienakademien sind Anstalten des öffentlichen Rechts. An ihnen können Studienbereiche für Wirtschaft, Technik und Sozialwesen eingerichtet werden. Die Studienbereiche werden in Studienrichtungen untergliedert. Der Zugang zum Studium setzt grundsätzlich eine allgemeine oder dem Studiengang entsprechende fachgebundene Hochschulreife oder eine vom Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst als gleichwertig anerkannte Vorbildung voraus (Hochschulzugangsberechtigung HZB). Außerdem muss ein Ausbildungsvertrag mit einem geeigneten Praxispartner vorliegen, dem für das Studienjahr entsprechende Studienplätze zugeteilt wurden. Das Studium dauert in der Regel 3 Jahre (6 Studienhalbjahre). Jedes Studienhalbjahr umfasst einen wissenschaftlich theoretischen sowie einen praktischen Studienabschnitt von jeweils 12 Studienwochen. Alterspezifische Bevölkerung Die altersspezifische Bevölkerung wird für die Studienberechtigtenquote als Durchschnitt der Altersjahrgänge der 18- bis unter 21-Jährigen der Wohnbevölkerung am 31. Dezember des vorhergehenden Berichtsjahres errechnet.

6 5 Für die Studienanfängerquote und die Absolventenquote wird der Anteil an der Wohnbevölkerung des entsprechenden Alters am 31. Dezember des vorhergehenden Berichtsjahres für jeden einzelnen Jahrgang errechnet und zu einer Quote über alle Jahrgänge addiert (OECD-Verfahren). Studienberechtigte Schulabgänger Zu den studienberechtigten Schulabgängern zählen Schulentlassene des allgemeinen und beruflichen Schulwesens mit allgemeiner Hochschulreife oder mit Fachhochschulreife. Die regionale Gliederung erfolgt nach dem Land des letzten Schulabschlusses. Studenten Studenten sind in ein Fachstudium ordentlich immatrikulierte Studierende (ohne Beurlaubte, Studienkollegiaten und Gasthörer). Studienanfänger Als Studienanfänger an einer Hochschule werden im vorliegenden Statistischen Bericht Studenten im 1. Hochschulsemester an einer deutschen Hochschule (Erstimmatrikulierte) bezeichnet. Bei der Berechnung der Studienanfängerquote und der Übergangsquoten zählen als Studienanfänger alle Studierenden im 1. Hochschulsemester, die im Kalenderjahr (Sommer- und nachfolgendes Wintersemester) erstmals an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind. Die regionale Gliederung erfolgt im vorliegenden Bericht nach dem Land des Erwerbs der Studienberechtigung. Als Studienanfänger der Berufsakademie werden im vorliegenden Statistischen Bericht Studierende an der Berufsakademie im ersten Studienjahr bezeichnet. Studienfach, Studienbereich, Fächergruppe Ein Studienfach ist die in Prüfungsordnungen festgelegte Bezeichnung für eine wissenschaftliche oder künstlerische Disziplin, in der ein Studienabschluss möglich ist. Für die Studentenstatistik werden die je Hochschule gültigen Bezeichnungen einem bundeseinheitlichen Fächerschlüssel zugeordnet. Mehrere verwandte Fächer werden in dieser Systematik zu Studienbereichen und diese zu 9 großen Fächergruppen zusammengefasst. Fachsemester Fachsemester sind Semester, die im Hinblick auf die im Berichtssemester angestrebte Abschlussprüfung im Studienfach verbracht worden sind. Dazu können auch einzelne Semester aus einem anderen Studienfach oder Studiengang gehören, wenn sie angerechnet werden. Hochschulsemester Hochschulsemester sind Semester, die insgesamt im Hochschulbereich verbracht worden sind. Sie müssen nicht in Beziehung zum Studienfach des Studenten im Berichtssemester stehen. Hochschulzugangsberechtigung Die Zulassung zum Studium setzt eine Studien- oder Hochschulzugangsberechtigung voraus. Die Voraussetzungen sind je nach Hochschulart unterschiedlich. Für ein Studium an wissenschaftlichen Hochschulen ist die allgemeine oder die fachgebundene Hochschulreife erforderlich. Die Aufnahmebedingungen an Kunsthochschulen sind unterschiedlich. Die Aufnahme kann aufgrund von Begabungsnachweisen oder Eignungsprüfungen erfolgen. Ein Studium an Fachhochschulen setzt die Fachhochschulreife voraus. Studiendauer Die Fachstudiendauer ist die Anzahl der Fachsemester bis zum Abschluss des Erststudiums. Die Gesamtstudiendauer ist die Anzahl der Hochschulsemester bis zum Abschluss des Erst- bzw. weiteren Studiums. Regelstudienzeit Die Regelstudienzeit bezeichnet die Studienzeit, in der in der Regel bei entsprechender inhaltlicher Gestaltung des Lehrangebotes ein erster berufsqualifizierender Abschluss erworben werden kann. Abschlussprüfungen/Absolventen Die Prüfungen werden erfasst, soweit sie eine Hochschulausbildung abschließen. Es erfolgt keine Erhebung der Vorund Zwischenprüfungen. Kandidaten mit bestandener Abschlussprüfung werden als Absolventen bezeichnet. Die Zahl der Absolventen ist nicht identisch mit der Zahl der Hochschulabgänger, die die Hochschule nach bestandener Abschlussprüfung tatsächlich verlassen. Ein Teil der Studenten, welche eine Abschlussprüfung abgelegt haben, verbleibt zum Beispiel wegen Aufnahme eines Zweit-, Aufbau- oder Ergänzungsstudiums weiterhin an der Hochschule. Bei den erfolgreichen Prüfungsteilnehmern wird unterschieden zwischen den Absolventen eines Erststudiums und eines weiteren Studiums. Zum Erststudium zählt auch das Weiterstudium zur Verbesserung der Prüfungsnote nach einer erfolgreich abgelegten Prüfung im Freiversuch. Zum weiteren Studium zählen u. a. Zweit-, Ergänzungs- und Aufbaustudium.

7 6 Prüfungsjahr In die Zahl der Abschlussprüfungen eines Prüfungsjahres gehen alle in einem Wintersemester und im nachfolgenden Sommersemester abgelegten Abschlussprüfungen ein. Prüfungsgruppen Den Prüfungsgruppen sind folgende Prüfungsabschlüsse zugeordnet: Diplom (U) und entsprechende Abschlussprüfungen: Promotionen: Staatliche Lehramtsprüfung (LA) Grund- und Hauptschulen: LA Realschulen/Sekundarstufe I: LA Gymnasien/Sekundarstufe II, allgemein bildende Schulen: LA Sonderschulen: LA Berufliche Schulen/Sekundarstufe II, berufliche Schulen: Künstlerischer Abschluss: Fachhochschulabschluss: Bachelorabschluss: Masterabschluss: Sonstiger Abschluss: Magister Kirchliche Prüfung Staatsexamen Diplom (U) Diplom (U) Lehrer Diplom (U) Dolmetscher Diplom (U) Übersetzer Promotionen LA an Grundschulen LA an Mittelschulen LA an Gymnasien LA an Förderschulen LA an berufsbildenden Schulen Diplom (KH) Kirchenmusikprüfung A und B Meisterschüler Solistenprüfung Bühnen-/Konzert-/Opernreifeprüfung Kunstpädagogische Prüfung Sonstiger künstlerischer Abschluss Diplom (FH) Staatliche Laufbahnprüfung (VerwFH) Bachelor (FH) bzw. Bachelor (U) Master (FH) bzw. Master (U) Abschlusszeugnis/Zertifikat Hochschulpersonal Die Angaben umfassen das gesamte an Hochschulen haupt- und nebenberuflich tätige Personal, auch soweit kein Anstellungsverhältnis zum Land oder zur Hochschule besteht, unabhängig von der Finanzierung. In der amtlichen Statistik wird grundsätzlich zwischen dem wissenschaftlichen und künstlerischen Personal sowie dem Verwaltungs-, technischen und sonstigen Personal unterschieden. Wissenschaftliches und künstlerisches Personal Das hauptberuflich tätige wissenschaftliche und künstlerische Personal wird durch die Regelungen im Hochschulrahmengesetz bundeseinheitlich bestimmt und in der Statistik 4 Gruppen zugeordnet: - Professoren - Dozenten und Assistenten - wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter - Lehrkräfte für besondere Aufgaben. Das nebenberuflich/nebenamtlich tätige wissenschaftliche und künstlerische Hochschulpersonal ist in der Regel mit weniger als der Hälfte der regelmäßigen tariflichen oder gesetzlichen Wochenarbeitszeit an der Hochschule beschäftigt. In der Statistik ist es folgenden Gruppen zugeordnet: - Gastprofessoren, Emeriti - Lehrbeauftragte (einschließlich Honorarprofessoren und Privatdozenten) - wissenschaftliche Hilfskräfte.

8 7 Verwaltungs-, technisches und sonstiges Personal Das Verwaltungs-, technische und sonstige Personal wird entsprechend dem Schlüssel der Amts- und Dienstbezeichnungen erhoben. Zu dieser Personengruppe zählen Beamte, Angestellte und Arbeiter der Zentral- und Fachbereichsverwaltungen und der Bibliotheken, Ingenieure und Techniker, Pflegepersonal an den Hochschulkliniken, Hausmeister, Auszubildende etc. Personalstellen Erfasst werden alle Stellen für das hauptberufliche Personal der Hochschule (einschließlich Kliniken) zum Erhebungsstichtag gemäß Stellen- oder Wirtschaftsplan. Drittmittel Drittmittel werden von Professoren zur Förderung der Forschung und des wissenschaftlichen Nachwuchses zusätzlich zum regulären Hochschulhaushalt von Unternehmen im Rahmen von Auftragsarbeiten und öffentlichen Einrichtungen eingeworben. Laufende Grundmittel Laufende Grundmittel für Forschung und Lehre sind der Teil der Hochschulausgaben, den der Hochschulträger aus eigenen Mitteln den Hochschulen für laufende Zwecke zur Verfügung stellt. Verwaltungseinnahmen Verwaltungseinnahmen sind die Mittel, die von den Hochschulen für erbrachte Dienstleistungen u. dgl. (ohne Forschung) erwirtschaftet werden. Es handelt sich dabei um Einnahmen aus der Krankenbehandlung, um Erlöse aus dem Verkauf von Erzeugnissen der landwirtschaftlichen Versuchsgüter und sonstiger wirtschaftlicher Tätigkeit, aus dem Verkauf von Sachvermögen der Hochschulen, aus Veröffentlichungen u. dgl. Kennzahlen Studienberechtigtenquote Die Studienberechtigtenquote ist der Anteil der studienberechtigten Schulabgänger an der altersspezifischen Bevölkerung. Die altersspezifische Bevölkerung wird als Durchschnitt der Altersjahrgänge der 18- bis unter 21-Jährigen der Wohnbevölkerung am 31. Dezember des vorhergehenden Berichtsjahres errechnet. Studienanfängerquote Für die Studienanfängerquote für Studenten an Sachsens Hochschulen wird der Anteil der Studienanfänger an sächsischen Hochschulen an der sächsischen Wohnbevölkerung des entsprechenden Alters am 31. Dezember des vorhergehenden Berichtsjahres für jeden einzelnen Jahrgang errechnet und zu einer Quote über alle Jahrgänge addiert (OECD- Verfahren). Für die Studienanfängerquote für Studenten an der Berufakademie Sachsen wird der Anteil der Studienanfänger an der Berufsakademie Sachsen an der sächsischen Wohnbevölkerung des entsprechenden Alters am 31. Dezember des vorhergehenden Berichtsjahres für jeden einzelnen Jahrgang errechnet und zu einer Quote über alle Jahrgänge addiert (OECD-Verfahren). Zur Berechnung der Studienanfängerquote nach dem Land des Erwerbs der HZB wird z. B. der Anteil der Studienanfänger mit sächsischer HZB an der sächsischen Wohnbevölkerung des entsprechenden Alters am 31. Dezember des vorhergehenden Berichtsjahres für jeden einzelnen Jahrgang errechnet und zu einer Quote über alle Jahrgänge addiert (OECD-Verfahren). Übergangsquote von der Schule zur Hochschule Bei der Übergangsquote von der Schule zur Hochschule bezieht man die Studienanfänger im 1. Hochschulsemester eines bestimmten Abiturjahrganges auf die studienberechtigten Schulabgänger dieses Jahrgangs. Absolventenquote Für die Absolventenquote wird der Anteil der Erstabsolventen an der Wohnbevölkerung des entsprechenden Alters am 31. Dezember des vorhergehenden Berichtsjahres für jeden einzelnen Jahrgang errechnet und zu einer Quote über alle Jahrgänge addiert (OECD-Verfahren). Durchschnittsalter Für das Durchschnittsalter der Studienanfänger im 1. Hochschul- und im 1. Fachsemester sowie der Absolventen im Erststudium wird der arithmetische Mittelwert errechnet.

9 8 Betreuungsrelationen Die Kennzahl Studenten je Stelle wissenschaftliches und künstlerisches Personal bezogen auf die Fächergruppe wird als Quotient der Anzahl der Studenten in der Fächergruppe und der Anzahl der Stellen für das wissenschaftliche und künstlerische Personal der Fächergruppe ohne Professorenstellen ermittelt. Die Studierenden werden entsprechend ihres 1. Studienfaches den einzelnen Fächergruppen zugeordnet. Die Kennzahl Absolventen je Stelle wissenschaftliches und künstlerisches Personal bezogen auf die Fächergruppe wird als Quotient der Anzahl der Absolventen in der Fächergruppe und der Anzahl der Stellen für das wissenschaftliche und künstlerische Personal der Fächergruppe ohne Professorenstellen ermittelt. Die Zuordnung der Absolventen zur Fächergruppe erfolgt über das 1. Studienfach. Die Kennzahl Studenten je Professorenstelle bezogen auf die Fächergruppe wird als Quotient der Anzahl der Studenten in der Fächergruppe und der Anzahl der Professorenstelle der Fächergruppe ermittelt. Die Studierenden werden entsprechend ihres 1. Studienfaches den einzelnen Fächergruppen zugeordnet. Die Kennzahl Absolventen je Professorenstelle bezogen auf die Fächergruppe wird als Quotient der Anzahl der Absolventen in der Fächergruppe und der Anzahl der Professorenstelle der Fächergruppe ermittelt. Die Zuordnung der Absolventen zur Fächergruppe erfolgt über das 1. Studienfach. Die Kennzahl Promotionen je Professorenstelle bezogen auf die Fächergruppe wird als Quotient der Anzahl der erfolgreich abgelegten Promotionsprüfungen in der Fächergruppe und der Anzahl der Professorenstelle der Fächergruppe ermittelt. Finanzkennzahlen Die Kennzahl der laufenden Grundmittel je Studierender bezogen auf die Fächergruppe wird als Quotient der laufenden Grundmittel in der Fächergruppe und der Anzahl der Studierenden in der Fächergruppe ermittelt. Die Studierenden werden entsprechend ihres 1. Studienfaches den einzelnen Fächergruppen zugeordnet. Die Kennzahl der laufenden Grundmittel je Absolvent bezogen auf die Fächergruppe wird als Quotient der laufenden Grundmittel in der Fächergruppe und der Anzahl der Absolventen in der Fächergruppe ermittelt. Die Zuordnung der Absolventen zur Fächergruppe erfolgt über das 1. Studienfach. Die Kennzahl der laufenden Grundmittel je Professorenstelle bezogen auf die Fächergruppe wird als Quotient der laufenden Grundmittel in der Fächergruppe und der Anzahl der Professorenstellen in der Fächergruppe ermittelt. Die Kennzahl der Drittmittel je Professorenstelle bezogen auf die Fächergruppe wird als Quotient der Drittmittel der Fächergruppe und der Anzahl der Professorenstellen in der Fächergruppe ermittelt. Die Kennzahl der Verwaltungseinnahmen je Professorenstelle bezogen auf die Fächergruppe wird als Quotient der Verwaltungseinnahmen der Fächergruppe und der Anzahl der Professorenstellen in der Fächergruppe ermittelt. Abkürzungen Ev. Evangelisch FH Fachhochschule FS Fachsemester H Hochschule HZB Hochschulzugangsberechtigung KH Kunsthochschule LA Lehramt TU Technische Universität U Universität VerwFH Verwaltungsfachhochschule

10 9 Ergebnisdarstellung Die Zahl der studienberechtigten Schulabgänger hat sich in den letzten Jahren nur unwesentlich verändert verließen Schulabgänger die Schule mit allgemeiner Hochschulreife (16 768) bzw. mit Fachhochschulreife (3 955). Das waren 129 Schüler bzw. 0,6 Prozent mehr als im Vorjahr wurden mit Studienberechtigten Schulabgängern die meisten und 2003 mit die wenigsten registriert. Die Studienberechtigtenquote ist in den letzten 4 Jahren auf Grund sinkender Bevölkerungszahlen in der entsprechenden Altersgruppe gestiegen lag die Studienberechtigungsquote bei 37,0 Prozent und erhöhte sich gegenüber 2002 um 4,1 Prozentpunkte. In den Jahren 1993 bis 2006 lag sie zwischen 30,3 Prozent (1993) und 42,5 Prozent (1995). Die Studienberechtigtenquote der weiblichen Schulabgänger liegt seit 1993 um 9 bis 18 Prozentpunkte über der bei den Männern. Dies begründet sich daraus, dass der Anteil der weiblichen studienberechtigten Schulabgänger an den studienberechtigten Schulabgängern insgesamt 1993 bis 2006 zwischen 55 und 59 Prozent lag, bei der altersspezifischen Bevölkerung der Anteil der Frauen jedoch nur zwischen 47 und 48 Prozent betrug war die höchste Studienberechtigtenquote sowohl bei den männlichen (34,2 Prozent) als auch bei den weiblichen Schulabgängern (51,6 Prozent) zu verzeichnen lag die Studienberechtigtenquote der Männer bei 32,2 Prozent, die der Frauen bei 42,3 Prozent (Tabelle 1). Da nicht alle studienberechtigten Schulabgänger noch im gleichen Jahr, in dem sie die Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, anfangen zu studieren, wird mit der Übergangsquote von der Schule zur Hochschule das Studienverhalten eines Abiturjahrganges über mehrere Jahre betrachtet. Als Studienanfänger werden hierbei alle sächsischen studienberechtigten Schulabgänger, die an einer deutschen Hochschule ihr Studium beginnen, gezählt. Bei den jungen Männern liegt, bedingt durch den Wehr- und Zivildienst, der Studienbeginn am häufigsten ein Jahr nach Erlangen der Hochschulzugangsberechtigung. 38,0 Prozent der weiblichen studienberechtigten Schulabgänger von 2005 begannen im gleichen Jahr des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung mit dem Studium. Bei den Männern betraf das 28,6 Prozent der Studienberechtigten. Das ist der höchste registrierte Anteil seit Aus dem Abiturjahrgang 1995 haben sich bis 2005 von den weiblichen Studienberechtigten 43,2 Prozent nicht für ein Hochschulstudium entschieden, bei den männlichen Studienberechtigten waren es 23,2 Prozent. Zwischen Schulabgängern mit allgemeiner Hochschulreife und denen mit Fachhochschulreife sind deutliche Unterschiede bezüglich des Studienbeginns zu erkennen. Während von den männlichen Schulabgängern mit Fachhochschulreife in den Jahren 2001 bis 2005 zwischen 39 und 44 Prozent ihr Studium im Jahr des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung begannen, waren das mit allgemeiner Hochschulreife in dieser Zeit nur 13 bis 25 Prozent (Tabelle 2) begannen Studenten an einer sächsischen Hochschule ihr Studium. An der sächsischen Berufsakademie waren im Jahr 2005 insgesamt Studienanfänger zu verzeichnen. Damit betrug die Studienanfängerquote für Studenten an Sachsens Hochschulen 35,8 Prozent, für Studenten an der Berufsakademie 3,0 Prozent (Tabelle 3.1). Im Jahr 2005 gab es insgesamt Absolventen eines Erststudiums an den sächsischen Hochschulen. Dies entspricht einer Absolventenquote von 20,7 Prozent (Tabelle 4). Eine Gegenüberstellung der Studienberechtigten-, Studienanfänger- und Absolventenquote aller Bundesländer 2005 zeigt beträchtliche Unterschiede zwischen den Ländern (Tabelle Seite 10) erreichte Sachsen insgesamt eine Studienberechtigtenquote von 36,8 Prozent und lag damit deutlich unter dem Bundeswert von 42,5 Prozent. Gegenüber dem Vorjahr bedeutete dieser Wert aber eine Verbesserung um 0,5 Prozentpunkte. Bei der Studienberechtigtenquote der allgemeinen Hochschulreife lag Sachsen im Vergleich mit den anderen Bundesländern mit 29,7 Prozent im guten Mittelfeld bzw. knapp über dem Bundesdurchschnitt von 28,8 Prozent wurde für Sachsen eine Quote von 29,3 Prozent registriert. Bei der Studienberechtigtenquote der Fachhochschulreife erreichte Sachsen zwar den bislang höchsten Wert mit 7,1 Prozent, rangierte damit aber weiter auf dem vorletzten Platz im bundesweiten Vergleich. Die Studienanfängerquote (nach dem Land des Erwerbs der HZB) lag 2005 in Sachsen bei 28,0 Prozent. Lediglich in Bayern und Mecklenburg-Vorpommern fiel sie noch niedriger aus. In den einzelnen Bundesländern lag die Studienanfängerquote zwischen 35,7 Prozent in Hessen und 25,0 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern. Gegenüber dem Vorjahr sank die Studienanfängerquote in Sachsen um 0,9 Prozentpunkte. Im Vergleich zu den anderen neuen Bundesländern (ohne Berlin) weist Sachsen 2005 mit 20,7 Prozent die höchste Absolventenquote aus. In der Rangliste aller Bundesländer steht Sachsen damit an achter Stelle. Der Bundesdurchschnitt für die Absolventenquote lag 2005 bei 21,1 Prozent. In Sachsen erhöhte sich die Absolventenquote gegenüber dem Vorjahr um 0,9 Prozentpunkte.

11 10 Die nachfolgende Tabelle zeigt zusammengefasst die sächsische Studienberechtigten-, Studienanfänger- und Absolventenquote im Vergleich zu den anderen Bundesländern. Studienberechtigten-, Studienanfänger- und Absolventenquote der Bundesländer 2005 (in Prozent) Bundesland insgesamt Studienberechtigtenquote 1) allgemeine Fachhochschulreife Hochschulreife Studienanfängerquote 1) Absolventenquote 2) Baden-Württemberg 44,0 32,0 12,0 32,0 21,2 Bayern 34,0 21,1 12,9 27,7 20,1 Berlin 44,7 35,9 8,8 31,8 33,5 Brandenburg 39,3 31,0 8,4 28,2 13,5 Bremen 49,0 34,0 15,0 33,3 32,5 Hamburg 45,4 33,2 12,1 31,9 26,6 Hessen 46,7 29,2 17,5 35,7 21,8 Mecklenburg-Vorpommern 31,3 26,2 5,1 25,0 16,9 Niedersachsen 41,8 27,7 14,1 30,0 21,2 Nordrhein-Westfalen 52,4 30,8 21,6 33,9 20,5 Rheinland-Pfalz 37,2 26,7 10,4 30,5 21,9 Saarland 45,7 23,1 22,6 35,1 16,1 Sachsen 36,8 29,7 7,1 28,0 20,7 Sachsen-Anhalt 35,0 27,3 7,7 28,5 16,4 Schleswig-Holstein 38,3 29,0 9,4 29,0 15,4 Thüringen 38,9 30,9 8,1 30,9 19,2 Deutschland 3) 42,5 28,8 13,7 37,0 21,1 1) Das Bundesland bezeichnet hierbei den Ort des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung. 2) Das Bundesland bezeichnet hierbei den Studienort. 3) Studienanfängerquote: einschl. Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung außerhalb Deutschlands und ohne Angabe. Quelle: Statistisches Bundesamt: Fachserie 11/Reihe 4.3.1, Wiesbaden 2005 Die Anzahl der Fachsemester, die die Absolventen an den sächsischen Hochschulen benötigten, ist in den einzelnen Studiengängen sehr unterschiedlich. Eine Ursache hierfür ist die Regelstudienzeit, die nicht für alle Studiengänge an den sächsischen Hochschulen einheitlich festgelegt ist, sondern vielmehr in den jeweiligen Studienordnungen der Studiengänge geregelt wird. Sie variiert sowohl zwischen den einzelnen Prüfungsarten, den Studienfächern als auch den einzelnen Hochschulen. Eine weitere Besonderheit in Sachsen sind die im Sächsischen Hochschulgesetz vom 11. Juni 1999 (SächsGVBl. S. 294) geregelten individuellen Studienzeiten: 20 (5) Für Studenten, die mindestens eine Wahlperiode in den nach dem Gesetz vorgesehenen Gremien der Hochschule oder der Studentenschaft mitgewirkt haben, wird die Regelstudienzeit um ein Semester, bei einer mehrjährigen Mitwirkung um 2 Semester verlängert. Satz 1 gilt für Vertreter der Studentenschaft im Verwaltungsrat der Studentenwerke entsprechend. Für Studenten mit Kindern kann die Regelstudienzeit um bis zu 2 Semester verlängert werden. Diese individuell verlängerten Regelstudienzeiten können von der Statistik nicht abgebildet werden. Im vorliegenden Bericht werden vielmehr nur die Regelstudienzeiten der aktuellen Studienordnungen zum Vergleich zur tatsächlichen Studiendauer angegeben. Magisterstudiengänge werden nur von den Universitäten in Sachsen angeboten. Die Regelstudienzeit beträgt 9 Fachsemester. 94,1 Prozent der Absolventen eines Magisterstudienganges des Jahres 2005 benötigten mehr als 9 Semester bis zur Beendigung ihres Studiums. Das waren 1,7 Prozentpunkte mehr als ein Jahr zuvor. Bei den Staatsexamensprüfungen sind Regelstudienzeiten von 8 Fachsemestern (Pharmazie) bis zu 12,5 Fachsemestern (Humanmedizin) festgelegt. Die relativ lange Regelstudienzeit der Mediziner begründet auch den hohen Anteil der Staatsexamensabsolventen, die 12 bzw. 13 Semester für ihr Studium benötigten lag dieser Wert bei 42,4 Prozent und stieg damit gegenüber dem Vorjahr um 4,0 Prozentpunkte. Bei den Studiengängen mit einem Universitätsdiplomabschluss variiert die Regelstudienzeit zwischen 8 und 10 Semestern. 76,2 Prozent der Studenten, die 2005 in Sachsen ihr Diplomstudium abschlossen, benötigten dafür mehr als 10 Fachsemester. Das entspricht einer Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr um 0,3 Prozentpunkte. Für ein Fachhochschulstudium gilt eine Regelstudienzeit von 8 Fachsemestern. Zwei Drittel der Studenten (67 Prozent), die ihr Fachhochschulstudium 2005 beendeten, absolvierten dies nicht innerhalb der Regelstudienzeit waren es 62,1 Prozent.

12 11 Grundlage für die Regelstudienzeiten innerhalb der Lehramtsstudiengänge ist die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Freistaat Sachsen. Die folgende Übersicht zeigt die Regelstudienzeiten für die Lehramtsstudiengänge der einzelnen Schularten. Regelstudienzeiten für Lehramtsstudiengänge im Freistaat Sachsen Art des Lehramtes Regelstudienzeit nach der Lehramtsprüfungsordnung I vom 26. März ) (geändert am 4. Januar 1994) 13. März ) Grundschulen 7 Semester 7 Semester Mittelschulen 8 Semester 8 Semester Förderschulen 8 Semester 9 Semester Gymnasien 10 Semester 9 Semester Berufsbildende Schulen 10 Semester 9 Semester 1) Vgl. Verordnung des SMK über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Freistaat Sachsen vom 26. März 1992 (SächsG VBl. S. 173) zuletzt geändert am 4. Januar 1994 (SächsGVBl. S. 157). 2) Vgl. Verordnung des SMK über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Freistaat Sachsen (Lehramtsprüfungsordnung I) vom 13. März 2000 (SächsGVBl. S. 166), zuletzt geändert am 16. November 2001 (SächsGVBl. S. 738). Studenten, die vor Inkrafttreten der Verordnung vom 13. März 2000 ihr Studium begonnen haben, können wählen, ob sie nach der alten oder der neuen Studienordnung zu Ende studieren möchten. Deshalb studieren in Sachsen Lehramtsstudenten beispielsweise für Gymnasium mit verschiedenen Regelstudienzeiten. Von den Absolventen eines Lehramtsstudiums für Grundschulen 2005 haben 39,0 Prozent ihr Studium innerhalb der Regelstudienzeit absolviert. Bei den Absolventen für ein Lehramt an Mittelschulen schafften dies nur 11,1 Prozent konnten innerhalb von 9 Fachsemestern, diese entsprechen der Regelstudienzeit, 20,7 Prozent der Studenten für ein Lehramt an Gymnasien und 51,2 Prozent der Studenten für ein Lehramt an berufsbildenden Schulen ihr Studium erfolgreich beenden. Beim Lehramt für Förderschulen absolvierten nur 10,3 Prozent der Absolventen von 2005 ihr Studium innerhalb von 9 Fachsemestern (Tabelle 5) betrug das Durchschnittsalter für Studienanfänger 21,7 Jahre und für die Absolventen eines Erststudiums 26,8 Jahre. In den letzten 5 Jahren hat sich das Durchschnittsalter der Studienanfänger an den Hochschulen insgesamt kaum geändert, wobei die Werte der Studienanfänger zwischen 21,3 und 21,7 Jahren und die der Absolventen zwischen 26,6 und 26,8 Jahren lagen. Dabei war das Durchschnittsalter der männlichen Studienanfänger und Absolventen etwa ein Jahr höher als bei den weiblichen. Bei den Verwaltungsfachhochschulen ist 2005 gegenüber 2001 ein Anstieg des Durchschnittsalters bei den Studienanfängern von etwa 3 Jahren (von 20,4 auf 23,3 Jahre) zu verzeichnen. An den Universitäten war im Vergleich zu den anderen Hochschularten 2005 das niedrigste Durchschnittsalter bei den Studienanfängern (21,2 Jahre) zu verzeichnen. Die im Durchschnitt jüngsten Absolventen (25,7 Jahre) verzeichneten die Verwaltungsfachhochschulen (Tabelle 6). Bei den verschiedenen Kennzahlen zur Betreuungsrelation an den sächsischen Hochschulen streuen die Durchschnitte der einzelnen Hochschularten stark weisen die Fachhochschulen im Durchschnitt fast halb soviel Studenten je Professorenstelle als in den Universitäten aus. Dagegen lernten sechzehnmal mehr Studenten je wissenschaftliches und künstlerisches Personal an einer Fachhochschule als an einer Universität. Die Kennzahlen der Betreuungsrelation unterlagen aber auch einer starken Varianz zwischen den Fächergruppen innerhalb der Hochschularten. In der Fächergruppe Ingenieurwissenschaften an den Fachhochschulen war 2005 mit durchschnittlich 691 Studenten je Stelle für wissenschaftliches und künstlerisches Personal der höchste Wert zu verzeichnen. Die wenigsten Studenten je Stelle wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Personals an den Fachhochschulen waren in der Fächergruppe Sprach- und Kulturwissenschaften mit 51 zu beobachten. Damit ist die Kennzahl für diese Fächergruppe der Fachhochschulen jedoch noch immer höher als bei fast allen Fächergruppen der anderen Hochschularten. Die Ausnahme bildet die Fächergruppe Kunst, Kunstwissenschaft an Universitäten mit 55 Studenten je Stelle für wissenschaftliches und künstlerisches Personal (Tabelle 8). Die meisten Studenten je Professorenstelle waren 2005 mit 166 bei der Fächergruppe Sport in den Universitäten zu verzeichnen, die wenigsten innerhalb der Fächergruppe Kunst-, Kunstwissenschaft an den Kunsthochschulen mit 13 Studenten je Professorenstelle.

13 12 Bei der Betrachtung der Kennzahlen zur durchschnittlichen Betreuungsrelation von 2005 mit denen von 2001, werden starke Unterschiede in der Entwicklung zwischen den einzelnen Hochschularten deutlich. Bei den Universitäten ist in jeder Kennzahl eine Erhöhung der Studenten- bzw. Absolventenzahl je Professoren- bzw. wissenschaftlicher und künstlerischer Personalstelle zu verzeichnen. Innerhalb dieser fünf Jahre kam es zu einer Erhöhung der Studentenzahl je wissenschaftliche und künstlerische Personalstelle in den Universitäten um durchschnittlich 16,2 Prozent, je Professorenstelle um 33,8 Prozent. Dagegen ist insbesondere bei den Verwaltungsfachhochschulen ein Rückgang zu beobachten, d. h. es sind 2005 hier jeweils mehr Personalstellen je Student bzw. Absolvent im Vergleich zu 2001 vorhanden. Veränderung der durchschnittlichen Betreuungsrelation 2005 im Vergleich zu 2001 Betreuungsrelation Insgesamt Universitäten Kunsthochschulen Fachhochschulen Verwaltungsfachhochschulen absolut Studenten je Stelle für wissenschaftliches und künstlerisches Personal 3,2 2,5 2,3 93,7-7,9 Absolventen je Stelle für wissenschaftliches und künstlerisches Personal 0,5 0,4 0,5 14,9-2,7 Studenten je Professorenstelle 10,3 16,1 1,2 5,5-5,1 Absolventen je Professorenstelle 1,5 1,9 0,3 1,0-1,8 Prozent Studenten je Stelle für wissenschaftliches und künstlerisches Personal 15,8 16,2 11,7 50,2-31,3 Absolventen je Stelle für wissenschaftliches und künstlerisches Personal 26,3 36,4 20,0 60,6-31,0 Studenten je Professorenstelle 27,5 33,8 10,1 20,1-9,8 Absolventen je Professorenstelle 44,1 54,3 20,0 27,8-9,9 Insgesamt standen den sächsischen Hochschulen 2005 durchschnittlich laufende Grundmittel je Student zur Verfügung. Damit erhöhte sich dieser Betrag im Vergleich zum Vorjahr um 4,5 Prozent, im Vergleich zu 2001 reduzierte sich dieser Betrag um 13,6 Prozent. Die Fächergruppe mit dem höchsten Betrag ( ) an laufenden Grundmitteln je Student ist im betrachteten Zeitraum die Humanmedizin. Im Vergleich der Hochschularten verfügten die Universitäten 2005 über die meisten Grundmittel ( ), Drittmittel ( ) und auch Verwaltungseinnahmen ( ) je Professorenstelle. Die laufenden Grundmittel je Student fielen im Gegensatz dazu an den Universitäten mit geringer aus als an den Kunsthochschulen mit den meisten Grundmitteln je Student ( ) (Tabelle 9).

14 13 1. Studienberechtigte Schulabgänger und Studienberechtigtenquote 1993 bis 2006 Jahr Altersspezifische Bevölkerung 1) Studienberechtigte Schulabgänger Studienberechtigtenquote 2) insgesamt allgemeine Hochschulreife Fachhochschulreife insgesamt allgemeine Hochschulreife Anzahl % Fachhochschulreife Insgesamt ,3 27,6 2, ,2 26,9 4, ,5 37,9 4, ,1 35,8 4, ,9 33,9 4, ,8 29,7 4, ,1 29,9 4, ,0 28,7 4, ,8 28,9 4, ,9 27,5 5, ,2 27,3 5, ,3 29,3 6, ,8 29,7 7, ,0 30,0 7,0 männlich ,1 23,0 3, ,3 20,4 3, ,2 29,6 4, ,5 27,2 4, ,4 26,0 3, ,2 22,5 3, ,0 23,0 3, ,2 22,8 4, ,0 22,8 5, ,6 22,1 5, ,7 22,4 6, ,1 24,4 6, ,1 24,8 7, ,2 25,1 7,1 weiblich ,0 32,8 2, ,8 34,2 4, ,6 47,1 4, ,6 45,4 4, ,2 42,7 4, ,2 37,7 4, ,0 37,6 4, ,4 35,1 4, ,2 35,6 4, ,7 33,4 5, ,0 32,7 5, ,9 34,8 7, ,8 35,0 6, ,3 35,2 7,1 1) Durchschnitt aus drei Altersjahrgängen; Durchschnitt der Bevölkerung von 18 bis unter 21 Jahren 2) Anteil der Studienberechtigten an der altersspezifischen Bevölkerung

15 14 2. Studienberechtigte Schulabgänger, Studienanfänger und Übergangsquoten von der Schule zur Hochschule 1995 und 2000 bis 2005 (Stand 2005) Jahr des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung insgesamt = i männlich = m weiblich = w Studienberechtigte Schulabgänger ohne Hochschuleinschreibung Studienberechtigte Schulabgänger Davon mit Beginn des Studiums... nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung im gleichen ein Jahr zwei Jahre Jahr drei und mehr Jahre Darunter mit begonnenem Studium Studienberechtigte Schulabgänger insgesamt Anzahl 1995 i m w i m w i m w i m w i m w i m w i m w Prozent 1995 i ,3 28,1 20,4 4,4 12,5 34,7 m ,8 18,9 36,9 6,9 14,0 23,2 w ,8 34,8 8,3 2,5 11,3 43, i ,3 26,8 28,4 5,9 9,3 29,7 m ,3 13,0 50,4 8,4 8,6 19,7 w ,8 37,1 11,8 4,1 9,8 37, i ,0 30,5 27,6 5,6 6,3 30,0 m ,8 17,9 47,4 7,6 6,0 21,2 w ,3 40,1 12,6 4,1 6,6 36, i ,3 32,2 29,0 4,8 3,3 30,7 m ,8 18,4 49,3 6,2 2,9 23,2 w ,5 42,9 13,2 3,8 3,7 36, i ,5 35,3 27,4 4,8-32,5 m ,7 25,0 43,7 6,1-25,3 w ,5 43,7 14,0 3,8-38, i ,2 34,2 25, ,8 m ,7 26,7 39, ,3 w ,9 40,3 13, , i ,7 33, ,3 m ,6 28, ,4 w ,0 38, ,0

16 15 Noch: 2. Studienberechtigte Schulabgänger, Studienanfänger und Übergangsquoten von der Schule zur Hochschule 1995 und 2000 bis 2005 (Stand 2005) Jahr des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung insgesamt = i männlich = m weiblich = w Studienberechtigte Schulabgänger Davon mit Beginn des Studiums... nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung im gleichen Jahr drei und ein Jahr zwei Jahre mehr Jahre Darunter mit begonnenem Studium Studienberechtigte Schulabgänger ohne Hochschuleinschreibung Studienberechtigte Schulabgänger mit allgemeiner Hochschulreife Anzahl 1995 i m w i m w i m w i m w i m w i m w i m w Prozent 1995 i ,6 26,7 20,5 4,4 13,1 35,4 m ,3 15,4 37,7 7,1 15,2 24,7 w ,1 34,5 8,5 2,5 11,6 42, i ,5 26,3 29,9 5,8 9,6 28,5 m ,8 9,3 54,3 8,2 9,0 19,2 w ,9 38,4 12,4 4,1 10,1 35, i ,9 30,0 29,4 5,8 6,6 28,1 m ,2 13,1 52,5 8,2 6,4 19,8 w ,0 41,9 13,3 4,1 6,8 34, i ,1 31,5 31,2 4,9 3,5 28,9 m ,7 13,0 55,1 6,4 3,1 22,3 w ,3 44,8 14,0 3,7 3,8 33, i ,3 34,6 29,7 5,0-30,7 m ,6 20,1 49,9 6,6-23,4 w ,9 45,4 14,6 3,9-36, i ,3 33,9 27, ,7 m ,2 21,8 44, ,8 w ,6 43,1 14, , i ,7 33, ,3 m ,2 25, ,8 w ,2 40, ,8

17 16 Noch: 2. Studienberechtigte Schulabgänger, Studienanfänger und Übergangsquoten von der Schule zur Hochschule 1995 und 2000 bis 2005 (Stand 2005) Jahr des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung insgesamt = i männlich = m weiblich = w Studienberechtigte Schulabgänger Davon mit Beginn des Studiums... nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung im gleichen Jahr drei und ein Jahr zwei Jahre mehr Jahre Darunter mit begonnenem Studium Studienberechtigte Schulabgänger ohne Hochschuleinschreibung Studienberechtigte Schulabgänger mit Fachhochschulreife Anzahl 1995 i m w i m w i m w i m w i m w i m w i m w Prozent 1995 i ,2 39,8 19,5 4,3 7,6 28,8 m ,3 42,0 31,7 5,9 6,7 13,7 w ,0 37,3 5,6 2,6 8,6 46, i ,2 30,0 18,3 6,8 7,1 37,8 m ,7 33,0 29,0 9,0 6,6 22,3 w ,5 26,8 6,7 4,3 7,7 54, i ,0 33,4 16,7 4,4 4,5 41,0 m ,8 38,8 24,8 5,2 4,0 27,2 w ,6 26,9 7,0 3,5 5,1 57, i ,1 35,6 17,6 4,6 2,3 39,9 m ,0 40,0 25,9 5,3 1,8 27,0 w ,5 30,7 8,2 3,8 2,7 54, i ,8 38,4 16,5 3,9-41,2 m ,9 42,2 21,6 4,1-32,1 w ,1 33,5 9,9 3,6-52, i ,1 35,5 14, ,9 m ,9 44,0 19, ,1 w ,9 26,7 9, , i ,8 33, ,2 m ,0 40, ,0 w ,7 26, ,3

18 17 3. Studienanfänger und Studienanfängerquote 2001 bis Studienanfänger und Studienanfängerquote an sächsischen Hochschulen und der Berufsakademie 2001 bis 2005 Jahr Studienanfänger Studienanfängerquote 1) insgesamt männlich weiblich insgesamt männlich weiblich Anzahl % Hochschulen ,3 33,9 32, ,3 34,1 36, ,5 39,1 37, ,4 36,8 35, ,8 36,9 34,4 Berufsakademie ,8 2,9 2, ,8 2,8 2, ,9 3,0 2, ,8 2,9 2, ,0 3,2 2,7 1) Anteil der Studienanfänger an sächsischen Hochschulen/Berufsakademie an der sächsischen Wohnbevölkerung des entsprechenden A lters am 31. Dezember des vorgehenden Berichtsjahres für jeden Jahrgang, addiert zu einer Gesamtquote (OECD-Verfahren) 3.2 Studienanfänger mit erworbener Hochschulzugangsberechtigung in Sachsen an deutschen Hochschulen und Studienanfängerquote 2001 bis 2005 Jahr Studienanfänger Studienanfängerquote 1) insgesamt männlich weiblich insgesamt männlich weiblich Anzahl % ,8 26,0 29, ,5 26,1 31, ,7 28,4 31, ,9 27,2 30, ,0 26,9 29,2 1) Anteil der Studienanfänger an deutschen Hochschulen mit sächsischer HZB an der sächsischen Wohnbevölkerung des entsprechende n Alters am 31. Dezember des vorhergehenden Berichtsjahres für jeden Jahrgang, addiert zu einer Gesamtquote (OECD-Verfahren) 4. Absolventen eines Erststudiums und Absolventenquote an sächsischen Hochschulen in den Prüfungsjahren 2001 bis 2005 Jahr Absolventen Absolventenquote 1) insgesamt männlich weiblich insgesamt männlich weiblich Anzahl % ,5 15,9 17, ,1 17,4 18, ,6 18,5 21, ,8 18,7 21, ,7 19,7 21,7 1) Anteil der Erstabsolventen an der Wohnbevölkerung des entsprechenden Alters am 31. Dezember des vorhergehenden Berichtsjahre s für jeden Jahrgang, addiert zu einer Gesamtquote (OECD-Verfahren)

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