E u r o p ä i s c h e s Z e n t r u m f ü r K U R D I S C H E S T U D I E N Berliner Gesellschaft zur Förderung der Kurdologie e. V.
|
|
- Franziska Geisler
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 E u r o p ä i s c h e s Z e n t r u m f ü r K U R D I S C H E S T U D I E N Berliner Gesellschaft zur Förderung der Kurdologie e. V. BGFK > > > Emser Straße 26 > > > Berlin Siamend Hajo & Eva Savelsberg Frau Rechtsanwältin M5557syr Hamburg Berlin, den 27. April 2004 Betr.: Anfrage bezüglich der Erstellung eines Gutachtens (Aktenzeichen 488/03ST) Sehr geehrte Frau, in der oben genannten Angelegenheit erlauben wir uns wie folgt Stellung zu nehmen wobei wir die ersten drei Fragen zwecks besserer Beantwortung»gebündelt«haben. 1. Ist es rechtlich möglich und wahrscheinlich, dass die Mandantin wegen Kindesentziehung gesucht/verfolgt wird? Dass sie nach syrischem Recht bestraft werden kann, wenn sie die Kinder nicht an ihren Mann herausgibt? Ist es wahrscheinlich, dass gegen die Frau ein Ausreiseverbot verhängt wurde, entweder aufgrund Strafantrag des Mannes oder auch gegen Bestechung? Ist es wahrscheinlich, dass der Vater in Syrien die Trennung von Mutter und Kindern auch gegen den Willen der Kinder rechtlich durchsetzen kann (2 Mädchen sind 14 und 12 Jahre alt, der Junge 2 ½)? Gemäß syrischem Recht hat nach einer Scheidung (bzw. sofern das Ehepaar in Trennung lebt) zunächst die Mutter das Recht, mit ihren Kindern zusammenzuleben, und zwar mit Töchtern bis zu deren 15. Geburtstag und mit Söhnen bis zu deren 13. Geburtstag (Privatrecht 146, zuletzt geändert mit Erlass vom ). Sofern die Mutter verstirbt, hat deren Mutter, also die Großmutter der Kinder, bis zum genannten Zeitpunkt das Recht, die Kinder zu erziehen. Nach dem 15. Geburtstag der Töchter bzw. dem 13. Geburtstag der Söhne geht das Recht, mit den Kindern zusammenzuleben, an den Vater über. Die Kinder selbst können erst Berliner Gesellschaft zur Förderung der Kurdologie e. V. > > > Emser Straße 26 > > > Berlin > > > Tel.: ++49 [0] mail@kurdologie.de > > > > > > Bank für Sozialwirtschaft > > > Konto: > > > BLZ:
2 2 mit dem 18. Geburtstag entscheiden, bei wem sie leben möchten. Anderweitige Regelungen können in einem Ehevertrag festgelegt werden. Sofern die Mutter dem Vater der Kinder das Recht vorenthält, die Kinder zu sehen, verwirkt sie ihrerseits ihr Recht, mit den Kindern zusammenzuleben, auch wenn dieses Recht vom Alter der Kinder her noch gegeben wäre. Darüber hinaus sieht der genannte 146 vor, dass der Mutter die Kinder weggenommen werden können, wenn sie sich»unehrenhaft«verhält. Diese Bestimmung, so unser Informant aus Kamischli (ein Rechtsanwalt, der anonym bleiben möchte), wird oft sehr weit und zuungunsten der Frau ausgelegt, in der Regel reicht es, wenn der (Ex-)Ehemann erklärt, seine Frau habe eine uneheliche Beziehung zu einem anderen Mann (gehabt). Im vorliegenden Fall bedeutet dies, dass die Kinder dem Vater zugesprochen werden, sofern der Vater dies wünscht, was hier offensichtlich der Fall ist. Zum Einen, da die Mutter ihrem Ehemann das Umgangsrecht mit den Kindern entzogen hat: Dass sie entgegen dem Willen des Vaters und mit Hilfe der Deutschen Botschaft mit ihren Kindern aus Syrien ausgereist ist, belegt diesen Fakt. Darüber hinaus wird im Zweifel auch ihr Aufenthalt im Frauenhaus in dieser Art interpretiert werden. Sofern der Kindesvater so oder ähnlich argumentiert was er nach Aussagen Ihrer Mandantin ja bereits getan hat, indem er wegen Kindesentzugs Strafanzeige gestellt hat (dies ist rechtlich möglich) werden ihr in Syrien alle drei Kinder abgenommen werden. Zusätzlich könnte der Noch-Ehemann sich wie weiter oben dargestellt auf»unehrenhaftes«verhalten seiner Frau berufen wobei dies im Prinzip gar nicht mehr notwendig ist. Eine Strafe wegen des Sachverhalts des Kindesentzugs hat Ihre Mandantin hingegen nicht zu erwarten. Weiterhin ist es rechtlich nicht möglich, dass der Mann ein Ausreiseverbot gegen seine Frau erwirkt hat es gab immer wieder derartige Gerüchte, syrisches Recht hält diese Möglichkeit jedoch nicht vor. Dass es dem Ehemann zumal von Deutschland aus gelungen sein sollte, ein derartiges Ausreiseverbot durch Bestechung zu erwirken, halten wir ebenfalls für eher unwahrscheinlich. Sehr wohl möglich hingegen ist, dass er für seine Kinder ein Ausreiseverbot durchgesetzt hat auf der Grundlage, dass es Frauen in Syrien nicht gestattet ist, Kinder gegen den Willen des Vaters außer Landes zu bringen.
3 3 Abschließend lässt sich somit festhalten, dass Ihre Mandantin, sofern sie in Syrien mit ihren Kindern zusammenleben will, dies illegal und daher versteckt wird tun müssen. 2. Die körperlichen Angriffe gegen die Frau sind durch deutsche Polizei belegt. Ein Drohbrief gegen sie liegt vor. Ist damit zu rechnen, dass die Familie der Frau sie gegen Übergriffe, Entführung, Tötung durch den Mann in Syrien schützen kann? Gäbe es dafür staatliche Unterstützung und polizeilichen Schutz? Nein, es ist nicht davon auszugehen, dass die Familie die Frau schützen kann. Sofern Ihre Mandantin etwa bei ihrem Bruder in Kamischli unterkäme, müsste dieser sie, um sie effektiv zu schützen, letztlich Tag und Nacht bewachen. Dies ist schlechterdings nicht möglich. Auch von Seiten der Polizei oder anderen staatlichen Stellen ist diesbezüglich kein Schutz zu erwarten. Sofern die Frau bei ihrer Rückkehr nach Syrien bei der Polizei die Befürchtung äußert, von ihrem Mann getötet oder entführt zu werden, wird die Polizei, unabhängig von irgendwelchen Bescheinigungen und Drohbriefen aus Deutschland, aller Wahrscheinlichkeit nach mit dem Hinweis abwiegeln, dass ja in Syrien noch nichts passiert sei, folglich auch kein Handlungsbedarf bestehe. Im besten nicht sehr wahrscheinlichen Fall wird die Polizei den Mann vorladen und ihn im Gespräch auffordern, seine Frau nicht zu bedrohen etc. Weitere Maßnahmen sind nicht zu erwarten. Staatliche Frauenhäuser o. ä., an die sich ihre Mandantin wenden könnte, gibt es nicht. Es existieren unseren Informationen nach lediglich einige wenige private Hilfsorganisationen in Syrien, die sich Frauen annehmen, die vor Gewalt in der Familie fliehen allerdings ist es extrem schwierig, in diese sehr raren Programme aufgenommen zu werden. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass Ihrer Mandantin dies gelingt ganz davon abgesehen, dass alle dort geleisteten Hilfen notwendig nur Übergangscharakter hätten. 3. Inwieweit ist die Frau bereits heute nach den traditionellen Sitten in der Region Kamischli»entehrt«, weil sie mittlerweile die Scheidung betreibt, bereits im Frauenhaus gelebt hat, jetzt alleine mit den Kindern lebt, deutsch lernt, kein Kopftuch trägt und Arbeit sucht?
4 4 Kamischli bzw. die gesamte kurdische Nordregion gehört sowohl zu den ärmeren als auch zu den konservativeren Regionen Syriens, dies gilt insbesondere für das Leben auf dem Dorf. Während etwa in Kamischli-Stadt sowohl Frauen mit als auch ohne Kopftuch zu finden sind, ist die Zahl der Frauen, die in dörflicher Umgebung ohne Kopftuch leben, deutlich geringer. Scheidungen sind in diesem Milieu nicht üblich. Da die Scheidung zudem von Ihrer Mandantin betrieben wird, werden weite Kreise ihr die»schuld«am Scheitern der Ehe geben, unabhängig von den hierfür vorliegenden Gründen. Auch die Tatsache, dass sie ohne männlichen»schutz«allein in Deutschland gelebt hat, macht sie für diesen Personenkreis in gewisser Weise»verdächtig«. Dies gilt im Übrigen mindestens auch für die bereits vierzehnjährige Tochter. Insofern ist von einer weit gehenden sozialen Isolierung Ihrer Mandantin auf dem Dorf auszugehen wobei der Grad dieser Isolierung auch von der Stellung ihres Bruders/Vaters im Dorf und vom Rückhalt, den sie durch diese erfährt, abhängen wird. 4. Ist nach einer Scheidung umsomehr mit einer Verfolgung durch den Ehemann zu rechnen? Dies hängt letztlich von der Persönlichkeitsstruktur des Ehemannes ab und ist daher von uns nicht zu beantworten. Möglicherweise zieht er sich zurück, wenn er die Kinder zu sich genommen hat. Ebenso ist es aber denkbar, dass er die vollzogene Scheidung als»schande«respektive persönliche Niederlage begreift und seine Frau weiterhin verfolgt. 5. Welche wirtschaftlichen Folgen hätte die Tatsache, wenn die Frau mit 3 Kindern in den Haushalt ihres Bruders im Dorf zurückkehrt, ohne eigene Mittel zu haben? Sinkt ein durchschnittliches Einkommen in Kamischli dann unter das Existenzminimum? Kann so ein Haushalt, der ländlich betrieben wird, ohne weiteren Mann in der Familie weitere 4 Personen ernähren? Sofern Ihre Mandantin mit den Kindern in den Haushalt Ihres Bruders zurückkehren würde wovon nicht auszugehen ist, da ihr die Kinder entzogen würden würde dies zumindest erhebliche Einschränkungen für diesen Haushalt bedeuten. Das Durchschnittseinkommen in Syrien beträgt laut Auswärtigem Amt knapp 950 Euro im Jahr in Bezug auf den kurdischen
5 5 Norden uns insbesondere ländliche Gebiete kann jedoch nur ein deutlich geringeres durchschnittliches Einkommen vorausgesetzt werden. In einem ländlich betriebenen Haushalt (wir verstehen darunter, dass die Familie in gewissem Umfang selbst Obst und Gemüse anbaut) ist zwar nicht davon auszugehen, dass die Familie hungern würde. Sehr wohl vorstellbar ist aber, dass die Töchter Ihrer Mandantin nicht mehr zur Schule würden gehen können aufgrund der damit verbundenen Ausgaben sowie traditioneller Rollenvorstellungen. 6. Kann die Frau ohne Anbindung an die Familie in Syrien an anderen Orten leben und ein wirtschaftliches Auskommen für sich und die Kinder erwirtschaften oder von öffentlichen sozialen Zuwendungen leben? Nein, dies ist kaum möglich. Es ist in Syrien, außer innerhalb einer kleinen Bildungsoberschicht, unüblich, dass unverheiratete bzw. geschiedenen Frauen alleine leben und arbeiten. Für Ihre Mandantin in Frage kämen vermutlich allenfalls Tätigkeiten als Haushaltshilfe, die mit Kost und Logis verbunden sind allerdings wird kaum eine Familie eine Frau mit drei Kindern anstellen, erst recht nicht, wenn sie erfährt, dass diese Frau nach syrischem Recht illegal mit diesen zusammenlebt. Insofern müsste sie jedenfalls außerhalb ihrer Herkunftsregion Arbeit suchen dies wäre darüber hinaus auch deshalb erforderlich, damit ihr (Ex-)Ehemann nicht von ihrem Aufenthalt erfährt. Arbeitsplätze ohne Unterbringung kommen dabei als Alternative kaum in Frage, weil es Ihrer Mandantin nur schwerlich möglich sein wird, genügend zu verdienen, um eine eigene Wohnung für sich und die Kinder anzumieten vor allem nicht in größeren Städten, die andererseits jedoch eher potenzielle Arbeitsmöglichkeiten und vor allem Anonymität bieten. Weiterhin stellt sich das Problem der Betreuung des Sohnes: Um diese zu gewährleisten, würde vermutlich die älteste Tochter die Schule aufgeben und zu Hause bleiben müssen. Nicht zu unterschätzen ist auch, dass familiäre Strukturen in Syrien für die Organisation vieler Lebensbereiche unerlässlich sind. Ob Arbeits- oder Wohnungssuche, Versorgung im Krankheits- und Altersfall, so gut wie sämtliche Alltagsaufgaben sind ohne das familiäre Netzwerk kaum zufrieden stellend zu bewerkstelligen eine kleine, insbesondere finanziell privilegierte obere Mittel- bzw. Oberschicht ausgenommen. Öffentliche soziale Zuwendungen sprich Sozialhilfe gibt es in
6 6 Syrien nicht. Sollte Ihre Mandantin darauf angewiesen sein, den Lebensunterhalt für sich und ihre Kinder verdienen zu müssen, ist ein Abrutschen unterhalb des Existenzminimums zu befürchten. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass Ihre Mandantin im Falle des illegalen Zusammenlebens mit ihren Kindern selbst die geringen staatlichen Leistungen wie Lebensmittelkarten zum verbilligten Erwerb bestimmter Nahrungsmittel sowie die staatliche Krankengrundversorgung nicht würde in Anspruch nehmen können. Dieses Gutachten wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt: Eva Savelsberg Siamend Hajo
Fragebogen zur Bedarfs- und Befindlichkeitsanalyse zur männlichen Vereinbarkeit von Beruf und Familie
1 (trifft nicht zu) bis 5 (trifft voll zu) Unterstützung am Arbeitsplatz Fragebogen zur Bedarfs- und Befindlichkeitsanalyse zur männlichen Vereinbarkeit von Beruf und Familie Die Lösungen, die meine Firma
MehrKindesentziehung ins Ausland Vorkommen, Rechtslage und Intervention. DSA Mag. Maria Schwarz- Schlöglmann Gewaltschutzzentrum OÖ
Kindesentziehung ins Ausland Vorkommen, Rechtslage und Intervention DSA Mag. Maria Schwarz- Schlöglmann Gewaltschutzzentrum OÖ Internationale Abkommen Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte
MehrTeil 3 Mutter werden. Schwangerschaft Info für Jugendliche. Schwangerschaft Info für Jugendliche
Teil 3 Mutter werden pro familia Heidelberg Friedrich-Ebert-Anlage 19 69117 Heidelberg Telefon 06221-184440 Telefax 06221-168013 E-Mail heidelberg@profamilia.de Internet www.profamilia.de pro familia Heidelberg
MehrInformationen aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln
Informationen aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln Geburten 18.07.2016 Lesezeit 4 Min Unehelich na und? Mittlerweile kommt rund jedes dritte Kind in Deutschland nichtehelich auf die Welt. Vor
MehrInhalt. Einleitung. Wie lasse ich mich scheiden? Was muss ich bei der Trennung beachten? 27_. Wie wird der Unterhalt für die Kinder berechnet?
Einleitung Wie lasse ich mich scheiden? Unsere Ehe ist am Ende - was nun? 13 Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit ich geschieden werde? 15 Einvernehmliche Scheidung, wie soll das gehen? 16 Scheidung
MehrAnsprüche Alleinerziehender gegen den anderen Elternteil
KAPITEL 1 Ansprüche Alleinerziehender gegen den anderen Elternteil Sobald sich abzeichnet, dass eine Mutter oder ein Vater alleinerziehend leben wird, kommt es entscheidend darauf an, die finanzielle Situation
MehrGermany ISSP Social Inequality III Questionnaire
Germany ISSP 1999 - Social Inequality III Questionnaire Bürger aus 35 Ländern sagen ihre Meinung zum Thema: Soziale Gerechtigkeit Internationale Sozialwissenschaftliche Umfrage 2000 Listen-Nr. Lfd. Nr.
MehrInfoblatt für Frauenhäuser. Gerichtszuständigkeit in Zivilverfahren
RIGG Materialien Nr.7 Juli 2002 Infoblatt für Frauenhäuser Gerichtszuständigkeit in Zivilverfahren Herausgegeben von Rheinland-pfälzisches Interventionsprojekt gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen
MehrUNTERHALTSPFLICHTEN DER GROßELTERN?
UNTERHALTSPFLICHTEN DER GROßELTERN? Sind die Kinder schon lange aus dem Haus und in selbstständigen Lebensstellungen, rechnet die Großelterngeneration in aller Regel nicht mehr damit, von Unterhaltspflichten
MehrUnterstützungsbeispiele 2011
Unterstützungsbeispiele 2011 Inhalt I Autismus-Begleithund für Ricardo 2 II Reitlager für Corina und Sofia 2 III Berufsberatung für Emina 3 IV Bahnfahrt für Maurice 3 V Neues Bett für Lara 4 VI Fahrrad
MehrFragebogen zur Vorbereitung eines ersten Besprechungstermins in einer Ehe- oder Familiensache
Fragebogen zur Vorbereitung eines ersten Besprechungstermins in einer Ehe- oder Familiensache Dieser Fragebogen soll einerseits dazu dienen, dass wir schnell einen Überblick über wesentliche formelle Dinge
MehrAufnahmebogen für Ehe- und Familiensachen
Aufnahmebogen für Ehe- und Familiensachen Bitte füllen Sie dieses Formular online aus und senden Sie uns dieses unter Verwendung des entsprechenden Buttons vorab per E-Mail. Anschließend sollten Sie das
MehrI. Was sind Patchwork-Familien? Lesen Sie die folgende Definition.
Video: Patchwork-Familien Thema: Rechtliche Situation der Patchwork-Familien I. Was sind Patchwork-Familien? Lesen Sie die folgende Definition. Als Patchworkfamilie wird eine Familie bezeichnet, bei der
MehrFamilien in Thüringen Ergebnisse des Mikrozensus von 2005 bis 2009
- März 211 Yvonne May Referat Bevölkerung, Mikrozensus, Haushaltsstatistiken Telefon: 361 37-84432 e-mail: Yvonne.May@statistik.thueringen.de Familien in Thüringen Ergebnisse des Mikrozensus von 25 bis
MehrInhalt. Vorwort 10. Bibliografische Informationen http://d-nb.info/1003097421. digitalisiert durch
Inhalt Vorwort 10 I. Kapitel: Ich will mich von meinem Mann trennen 13 1. Was heißt Getrenntleben? 13 2. Streit um die Ehewohnung 14 3. Belästigung durch den Ehemann nach Auszug 15 4. Woran sollte ich
MehrKinderbetreuungsabzug
Praxisfestlegung Steuerverwaltung Graubünden StG 36 lit. l DBG 212 II bis 1. ÜBERSICHT ÜBER DEN KINDERBETREUUNGSABZUG: STP 2010 2014 StP 2010 StP 2011 StP 2012 StP 2013 StP 2014 Kanton Bund Kein Abzug
Mehr1) Rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesgebiet seit 8 Jahren ( 10 Abs. 1 Satz 1)
Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung nach 10 ff des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) (Anspruchseinbürgerung) 1) Rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt im
MehrFrauen helfen Frauen e.v. Frankfurt. Das Autonome Frauenhaus. Keine Frau muss Gewalt ertragen!
Frauen helfen Frauen e.v. Frankfurt Das Autonome Frauenhaus Keine Frau muss Gewalt ertragen! Gewalt ist nie okay Es ist nicht Ihre Schuld, wenn Ihr Mann/Partner gewalttätig ist. Er allein hat die Verantwortung
MehrChristina Klein. Ihre Rechte als Vater. interna. Ihr persönlicher Experte
Christina Klein Ihre Rechte als Vater interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einleitung... 5 2. Die Sorgeerklärung... 7 3. Das gemeinschaftliche Sorgerecht... 9 4. Das alleinige Sorgerecht... 11 5.
MehrÄnderung im Unterhaltsrecht was bleibt, was sich ändert, was es bedeutet
AKTUELLE INFORMATION Änderung im Unterhaltsrecht was bleibt, was sich ändert, was es bedeutet Am 9. November 2007 hat der Deutsche Bundestag Änderungen im Unterhaltsrecht beschlossen. Das zentrale Ziel
MehrFachanwältin für Familienrecht. Scheidung
Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht bei einer Scheidung Scheidungsantrag Der Scheidungsantrag kann nur durch einen Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht werden. Voraussetzung
MehrJugendhilfeplanung: Teilplan Kindertagesbetreuung
Jugendhilfeplanung: Teilplan Kindertagesbetreuung Fragebogen an die Eltern der Kinder, die einen Kindergarten im Landkreis Haßberge besuchen. Bitte beantworten Sie den Fragebogen innerhalb einer Woche.
MehrU R T E I L S A U S Z U G
ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 3855 Urteil Nr. 140/2006 vom 14. September 2006 U R T E I L S A U S Z U G In Sachen: Präjudizielle Frage in Bezug auf Artikel 2253 des Zivilgesetzbuches, gestellt vom
MehrBeistandschaft für mein Kind
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises - Jugendamt / Beistandschaften - Peter-Altmeier-Platz 1 56410 Montabaur Dieses Feld wird vom Jugendamt ausgefüllt: Beistandschaft für mein Kind Aktenz.: 20 / Eingangsdatum:
MehrAlleinerziehende Väter
Alleinerziehende Väter Referenten: Johanna Hub Heiko Lenz Gliederung Alleinerziehende Väter - Allgemein - Juristisch - Familien mit Kindern unter 18 Jahren, Vergleich: Alte und neue Bundesländer - Alleinerziehende
MehrFragebogen zur Erkundung der Erwartungen und der Zufriedenheit der Angehörigen sowie gesetzlichen Betreuer unserer Klienten (2012) Auswertung
Fragebogen r Erkundung der Erwartungen und der Zufriedenheit der Angehörigen sowie gesetzlichen Betreuer unserer Klienten (0) Auswertung Es wurden 48 Bögen an Eltern und gesetzliche Betreuer geschickt.
MehrHartz IV und Arbeitslosengeld II Baczko
Haufe TaschenGuide Hartz IV und Arbeitslosengeld II von Michael Baczko 8. Auflage 2009 Hartz IV und Arbeitslosengeld II Baczko schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Haufe-Lexware
MehrUnterstützung von Angehörigen von Menschen mit Behinderungen
Unterstützung von Angehörigen von Menschen mit Behinderungen Zusammenfassung In der UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen geht es um die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen.
MehrStadt Luzern. Leitsätze. Kinder-, Jugend- und Familienpolitik. Stadtrat
Stadt Luzern Stadtrat Leitsätze Kinder-, Jugend- und Familienpolitik Juni 2014 Leitsätze der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik Die Stadt Luzern setzt sich mit ihrer Kinder-, Jugend- und Familienpolitik
MehrKinder als Erben. Sind die Kinder minderjährig, so obliegt die Verwaltung des ererbten Vermögens dem oder den Sorgeberechtigten:
Kinder als Erben Häufig kommen Kinder als Erben in Betracht: Das junge Ehepaar möchte die Kinder z. B. für den Fall eines plötzlichen Unfalltodes finanziell absichern, die Großeltern möchten im Interesse
MehrAufnahmebogen zur Ehescheidung
Aufnahmebogen zur Ehescheidung Hofer.Hoynatzky., Burgermühlstraße 1, 8536 Ihre Ehe ist gescheitert und Sie wollen geschieden werden. Zur Einleitung eines Scheidungsverfahrens benötigen wir von Ihnen eine
MehrTestament und Testierfähigkeit
Testament und Testierfähigkeit 1. Gesetzliche Erbfolge gewillkürte Erbfolge Zunächst ist zwischen testamentarischer Erbfolge als sogenannte gewillkürte Erbfolge einerseits und andererseits der gesetzlichen
MehrFragebogen Ehescheidungsverfahren
Bitte beachten Sie vor dem Ausfüllen des Fragebogens auch die hierzu nachfolgend abgedruckten Hinweise. Die Zahlen in Klammern verweisen auf den jeweiligen Hinweis (1). I. Angaben zu den Ehepartnern (2):
MehrRechtsanwältin Birgit Berger
Rechtsanwältin Birgit Berger Die Beratung in familienrechtlichen Angelegenheiten Die familienrechtliche Beratung umfasst alle mit einer Trennung oder Scheidung zusammenhängenden Bereiche, wie z.b. den
MehrFallbeispiele aus der Praxis
Fallbeispiele aus der Praxis Fall 1 Frau E. kommt aus Spanien, ihr Partner Herr S. aus Großbritannien. Sie beide sind erst seit Mitte Dezember 2015 in Berlin; Sie sind nicht verheiratet; Mieten zusammen
MehrInformationen, die wir für die Erstellung eines Erbscheinsantrags benötigen:
Informationen, die wir für die Erstellung eines Erbscheinsantrags benötigen: Bitte auf dem Rechner ausfüllen und uns per E-Mail (mail@kanzlei-polster.com) oder anderweitig zuleiten. Danke Einleitende Frage:
MehrWas tun bei Trennung und Scheidung?
Michels & Klatt informiert: Was tun bei Trennung und Scheidung? Ein kurzer Überblick über wichtige Rechte und Pflichten Nicht jeder Streit unter Ehepartnern führt gleich zur Trennung, allerdings kann eine
MehrJe mehr die Selbständigkeit und Eigenständigkeit eingeschränkt sind, desto mehr wird auf Angebote zur Unterstützung zurückgegriffen.
Einleitung Im Laufe des Lebens wandeln sich die Bedürfnisse des Menschen: Während für die Jugend Freizeitaktivitäten und Bildungsangebote im Vordergrund stehen, interessiert sich die erwerbstätige Bevölkerung
MehrHäusliche Gewalt. Häusliche Gewalt erkennen und handeln Informationen
Häusliche Gewalt Häusliche Gewalt erkennen und handeln Informationen Definition: Der Begriff Häusliche Gewalt beschreibt Gewalt zwischen Erwachsenen, die in engen sozialen Beziehungen zueinander stehen
MehrGeschiedene Ehen nach Ehedauer
Geschiedene Ehen nach Ehedauer Ehedauer 43 in Jahren 0 47 im Jahr 00 insgesamt: 87.07.049.6 davon: ohne minderjähriges Kind * 4.30 5.64 3 5.835 8.550 4 5.785 9. 5 6 5.938 6.74 0.33 0.58 7 5.367 9.946 8
MehrLebenslage Alleinerziehender Zahlen und Fakten
Lebenslage Alleinerziehender Zahlen und Fakten Fachtagung Alleinerziehende nicht allein lassen Herausforderungen und Perspektiven, 21.09.2016, Potsdam Miriam Hoheisel Verband alleinerziehender Mütter und
MehrInteressant! Nix für mich! Nachdenkenswert!
Interessant! Nix für mich! Nachdenkenswert! Eine Konfi-Tagung zu Zukunftsvorstellungen und Reich Gottes 1 zum Beitrag im Pelikan 2/2015 Von Ulrike Kirschstein Rollenspiel zum Reich Gottes Matthäus 13,44-46:
MehrAntrag auf Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
Antrag auf Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz Formular in Druck- oder Blockschrift ausfüllen. Zutreffendes bitte ankreuzen. Falls eine der erforderlichen Angaben nicht mit Sicherheit
MehrTipps für Paare, Schwiegermütter, Schwiegertöchter, Söhne und Ehemänner
Tipps für Paare, Schwiegermütter, Schwiegertöchter, Söhne und Ehemänner für Paare Jedes Paar muss miteinander einen eigenen Stil finden inbezug auf Regeln, Ansichten, Wertehaltung und Kommunikation für
MehrAlleinerziehende Wunsiedel
Alleinerziehende Wunsiedel Wunsiedel: Das Kreisgebiet liegt vollständig im Fichtelgebirge und dem gleichnamigen Naturpark. Entlang der Grenze zum Landkreis Bayreuth, verläuft die Rhein-Donau-Wasserscheide.
MehrRechtsanwaltskanzlei Bümlein Kurfürstendamm 186 10707 Berlin 1
Rechtsanwaltskanzlei Bümlein Kurfürstendamm 186 10707 Berlin 1 Formular zur Ehescheidung I. Personalien Personalien des Antragstellers: (Hinweis: Wenn ein Ehegatte außerhalb der Bundesrepublik wohnt oder
MehrSoll das Gut noch fliessen wie das Blut? Familienbilder in aktuellen Diskussionen zur Reform des Erbrechts
Forum für Universität und Gesellschaft Universität Bern Brüchiger Generationenkitt? Generationenbeziehungen im Umbau 10. Dezember 2011 Soll das Gut noch fliessen wie das Blut? Familienbilder in aktuellen
MehrArbeitsblatt - Thema Demografie Schule
Familie im Sand vor der Ahlbecker Seebrücke (Ostsee) Leseverstehen Sprechen Schreiben Foto: König Jens, UTG, http://www.auf-nach-mv.de 1. Wie viele Kinder werden in einem Land geboren? Die UNO ermittelt
MehrWie ticken Väter? Was Väter-Trainer von der Männerforschung wissen sollten. Rainer Volz
Wie ticken Väter? Was Väter-Trainer von der Männerforschung wissen sollten Rainer Volz Ehe, Liebe, Partnerschaft Ideale und Wirklichkeit Männer in Bewegung 2 Ideale Lebensform Männer in Bewegung 3 Wunsch
Mehr1. Ist Ihr derzeitiger Wohnort in Frankfurt am Main oder ein Ort im Umkreis von 15km?
Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer, im Rahmen einer Veranstaltung über empirische Methoden in der Sozialforschung an der Goethe Universität Frankfurt, führen wir derzeit ein Forschungsprojekt über häusliche
MehrSeite 1 von 11 Bei dem folgenden Fragebogen handelt es sich um eine wissenschaftliche Untersuchung der Universität Innsbruck, die dazu beitra in Zukunft bessere Bildungs- und Berufschancen erhalten und
MehrScheidungsformular. 1. Personalien der Ehefrau. 2. Personalien des Ehemanns. ggf. Geburtsname. Name, Vorname (den Rufnamen bei mehreren Vornamen bitte
Scheidungsformular Bitte füllen Sie das Formular vollständig und sorgfältig aus. Es dient der Erstellung Ihres Scheidungsantrages und wird nicht an das Gericht versendet. Beachten Sie, dass ich alle hier
MehrBesondere Familien Welche Unterstützung brauchen Eltern mit Lernschwierigkeiten und ihre Kinder?
Forschungsbericht Besondere Familien Welche Unterstützung brauchen Eltern mit Lernschwierigkeiten und ihre Kinder? Ursula Pixa-Kettner & Kadidja Rohmann, Universität Bremen Bremen im April 2012 1 Thema
MehrÖffentliche Sozialleistungen
Statistisches Bundesamt Öffentliche Sozialleistungen Statistik zum Betreuungsgeld 4. Vierteljahr 2014 Erscheinungsfolge: vierteljährlich Stand: Februar 201 Erschienen am 18..201 Artikelnummer: 522920914324
MehrPräsentation von Barbara Petri. Kreisjugendamt Cochem-Zell
Präsentation von Barbara Petri Kreisjugendamt Cochem-Zell 18.02.08 www.ak-cochem.de 1 Mitarbeiter der Beratungsstellen Richter Anwaltschaft Gutachter Sozialarbeiter/ -pädagogen der Jugendämter 18.02.08
MehrUnterstützungsbeispiele 2010
Unterstützungsbeispiele 2010 Inhalt I Nachhilfeunterricht für Tim 2 II Eine Woche auf dem Reiterhof für Maria 2 III Lerntherapie für Tanja 3 IV Drillingskinderwagen 3 V Schlagzeug für Jürg 4 VI ABA-Therapie
MehrSo hilft die Stiftung für Kinder in der Schweiz. Beispiele von Unterstü tzüngen aüs dem Jahr 2012
So hilft die Stiftung für Kinder in der Schweiz Beispiele von Unterstü tzüngen aüs dem Jahr 2012 Inhaltsverzeichnis 1 Autismus-Begleithund für Ricardo... 3 2 Sarah kann den Stützkurs besuchen... 4 3 Nino
MehrFamilie und Demokratie
Familie und Demokratie Materialien zur Politischen Bildung von Kindern und Jugendlichen www.demokratiewebstatt.at Mehr Information auf: www.demokratiewebstatt.at Input: Wer gehört zur Familie? Überlege
MehrLeicht und schnell der direkte Weg, um eine Scheidung unkompliziert und zeitsparend zu realisieren.
Leicht und schnell der direkte Weg, um eine Scheidung unkompliziert und zeitsparend zu realisieren. Nach einer für beide Parteien ohne Streit abgelaufenen mindestens einjährigen Trennung ist die Möglichkeit
MehrGroßeltern. Ursulas. Eltern. Ursulas. Erblasserin Ursula
Ihre Rechte bei gesetzlicher Erbfolge Großeltern Ursulas Onkel Otto Eltern Ursulas Tante Thea 1/3 Tante Traute 1/3 Carla 1/6 Claudia 1/6 Erblasserin Ursula Cousin Claus 3. Ordnung. Ordnung 1. Ordnung.
MehrCASA HOGAR DE JESÚS PADRES ESCOLAPIOS ORDEN DE LAS ESCUELAS PÍAS Diócesis de Santo Domingo en Ecuador Santo Domingo de los Tsáchilas - Ecuador
MONATSBERICHT MÄRZ 2014 Das erste Quartal des Jahres 2014 ist beendet und wieder wollen wir euch an unserem Alltag mit den Kindern teilhaben lassen. Sie sind diejenigen, die uns dazu bewegen, den Mut zu
Mehr(Ort, Datum ) 1. Angaben zum Kind, für das Tagespflege beantragt wird:
Foto Stadt Geilenkirchen Der Bürgermeister - Jugendamt - Markt 9 52511 Geilenkirchen (Ort, Datum ) Antrag auf Kindertagespflege gem. 23 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) (sofern für mehr als ein Kind Kindertagespflege
MehrGenogramm erstellen Anleitung und Leitfaden
Genogramm erstellen Anleitung und Leitfaden www.ergebnisorientiertes-coaching.de Inhalt WAS IST EIN GENOGRAMM? 3 WIE VIEL GENOGRAMM BRAUCHT EINE AUFSTELLUNG? 3 WER GEHÖRT ALLES IN DAS GENOGRAMM? 4 WELCHE
MehrErgebnisse der Frauenhausbefragung zu kindschaftsrechtlichen Verfahren seit der FamFG-Reform
Ergebnisse der Frauenhausbefragung zu kindschaftsrechtlichen Verfahren seit der FamFG-Reform Die Frauenhausbefragung Von September 2010 bis August 2011 hat die Arbeitsgruppe Kindschaftsrecht der Autonomen
MehrBasisinformation für die Anmeldung KOFA
Bahnhofstr. 35/37 Postfach 274 8353 Elgg Tel. 052 368 62 62 Fax 052 368 62 63 Basisinformation für die Anmeldung KOFA Wir bitten Sie, dieses Formular im Gespräch mit der Familie möglichst vollständig und
MehrInstitutionelle Erziehungsberatung in Frankfurt
Institutionelle Erziehungsberatung in Frankfurt Die Arbeit mit den Ratsuchenden im Spiegel der Zahlen - Zusammenfassung - Die fünfzehn Frankfurter Erziehungsberatungsstellen legen regelmäßig Jahresberichte
MehrBesondere Familien - Welche Hilfen brauchen Eltern mit Lern - Schwierigkeiten und ihre Kinder?
Forschungs - Bericht in Leichter Sprache Besondere Familien - Welche Hilfen brauchen Eltern mit Lern - Schwierigkeiten und ihre Kinder? Ursula Pixa-Kettner & Kadidja Rohmann, Universität Bremen Bild 1
MehrWiederholungsfragen zu Teil 8
Hochschule Landshut Sommersemester 2011 Ehe- und Familienrecht Teil 9, 07.06.2011 Wiederholungsfragen zu Teil 8 A und B sind kinderlos und vor, während und nach der Ehe vollerwerbstätig. A begehrt unterhalt,
MehrBasisinformation für die Anmeldung KOFA
Familiencoaching Flüelastrasse 32 Telefon 044 415 66 74 8047 Zürich Telefax 044 415 66 24 www.aoz.ch familiencoaching@aoz.ch BI-M Basisinformation für die Anmeldung KOFA Wir bitten Sie, dieses Formular
MehrAntrag auf Einbürgerung
Bitte - füllen Sie diesen Antrag handschriftlich (gut leserlich) aus. - beantworten Sie die Fragen, indem Sie das Zutreffende ankreuzen und/oder ausfüllen. Steht neben einem vorgedruckten Text ein, können
MehrGenehmigung der Taufe eines Pflegekindes Bestimmung des religiösen Bekenntnisses
Genehmigung der Taufe eines Pflegekindes Bestimmung des religiösen Bekenntnisses Viele Pflegeeltern stellen sich die Frage, ob sie die Religion ihres Pflegekindes bestimmen oder eventuell ändern können.
MehrDas Betreuungsgesetz
Das Betreuungsgesetz Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen auf einen Blick Seit dem 1. Januar 1992 ist das Betreuungsgesetz in Kraft und regelt die gesetzliche Vertretung erwachsener Menschen. Ziel des
MehrHaus und Grundstück im Erbrecht 1
15. 9. 2015 -Haus und Grundstück im Erbrecht 1 Viele Menschen haben Grundeigentum, sei es ein Einfamilienhaus, eine Eigentumswohnung oder ein Wochenendgrundstück. Insgesamt haben knapp 48 % aller privaten
MehrSexueller Missbrauch in Institutionen. Zartbitter e.v. Definition und Fakten. Ursula Enders 2012 mit Illustrationen von Dorothee Wolters
Sexueller Missbrauch in Institutionen Zartbitter e.v. Definition und Fakten Ursula Enders 2012 mit Illustrationen von Dorothee Wolters Zartbitter: Enders/Wolters 2012 Politische Grundhaltung Politische
MehrBerufungsentscheidung
E Außenstelle Wien Senat 8 GZ. RV/1150-W/03 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Mödling betreffend Einkommensteuer für das
MehrFachtagung Fachverband Zusatzleistungen Kanton Zürich 5. Juni 2014
Fachtagung Fachverband Zusatzleistungen Kanton Zürich 5. Juni 2014 Gemeinsames Sorgerecht ab 1. Juli 2014 Diana Berger-Aschwanden, Mitarbeiterin Rechtsdienst Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV der Stadt
MehrLauter Sorgen mit der gemeinsamen elterlichen Sorge?
Lauter Sorgen mit der gemeinsamen elterlichen Sorge? Eine Standortbestimmung Linus Cantieni, Präsident KESB Kreis Bülach Süd Zürcherischer Juristenverein, 2. Oktober 2014 Einführung 1 Ein Blick zurück...
MehrZusammenleben in der Partnerschaft / Gemeinschaft
Zusammenleben in der Partnerschaft / Gemeinschaft 1. Entscheiden Sie, ob die folgenden Behauptungen richtig oder falsch sind. richtig falsch Die Ehefrau erhält bei der Heirat das Bürgerrecht des X Ehemannes,
MehrMI1AYS Manhagener Weg 2
Behjat Moaali LL.M. Rechtsbeistand für das iranische Recht vereidigte Dolmetscherin, MI1AYS Manhagener Weg 2 D~ 24241 BlumenthaI 'ill 043471 713687 FAX! 04347/711945 ir 0179-3911701 Rechtsgutachten über
MehrDIPL.-JUR. (UNIV.) KATHARINA DEKKER
Die wichtigsten Informationen zum Thema Scheidung Wann ist eine Scheidung möglich? Die wichtigste Voraussetzung für eine Scheidung ist das sog. Trennungsjahr, wenn beide Ehegatten die Scheidung beantragen
MehrFür die Berechnung der AHV- und der IV-Renten gelten die gleichen Grundsätze.
MERKBLATT ÜBER DIE BERECHNUNG DER RENTEN GÜLTIG AB 1. August 2016 GRUNDSATZ 1 Zwei Faktoren bilden die Grundlage für die Berechnung von Renten: die Zahl der Beitragsjahre, in denen eine versicherte Person
MehrFragebogen Familiensachen Mandant
Fragebogen Familiensachen Mandant Name, Vorname(n): Geburtsdatum: Geburtsort: Staatsangehörigkeit: Aktuelle Anschrift: evtl. vertrauliche Postanschrift: Telefon: privat: geschäftlich: Handy: Telefax: E-mail:
MehrI N F O R M A T I O N zum AK 5: Gewalt macht Frauen und Kinder oft wohnungslos Kooperation ist wichtig!
I N F O R M A T I O N zum AK 5: Gewalt macht Frauen und Kinder oft wohnungslos Kooperation ist wichtig! STATISTIK DER AUTONOMEN ÖSTERREICHISCHEN FRAUENHÄUSER 2011 Zusammenstellung: Barbara Prettner Interpretation
MehrAdoption im Bundesstaat New York
GRUNDLAGEN Adoption im Bundesstaat New York Diese Broschüre wurde zusammengestellt, um Sie über das Thema Adoption zu informieren. Sie werden erfahren, wer adoptiert werden kann, wer ein Kind adoptieren
Mehrnoch Rechte zu. Die häufigsten sind Nießbrauch und Wohnungsrecht.
Was gilt als Einkommen der Eltern? 39 noch Rechte zu. Die häufigsten sind Nießbrauch und Wohnungsrecht. Nießbrauch Durch die Begründung des Nießbrauchs überträgt der Eigentümer einer Sache das Recht zur
MehrSynopse Beilage zur Botschaft (14.27)
Synopse Beilage zur Botschaft 15.23 (14.27) Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe und die soziale Prävention (Sozialhilfe- und Präventionsgesetz, SPG); Änderung; 2. Beratung Entwurf des Kommission X
MehrFragebogen Schutzgemeinschaft für BEMA Anleger
Fragebogen Schutzgemeinschaft für BEMA Anleger Füllen Sie den Fragebogen bitte möglichst vollständig aus! Bitte beschränken Sie sich nicht auf Verweise auf die beigefügten Anlagen! Wichtig: Anlagen können
Mehr1. Wie alt war Ihr Vogel beim Kauf? Oder sind Sie selbst der Züchter?
Lieber Vogelbesitzer, wenn Sie mir diesen Fragebogen ausfüllen und mir vor unserem vereinbarten Termin übermitteln, kann ich mir schon im Vorfeld, ein Bild über die Lebensumstände Ihres/Ihrer Tieres/Tiere
Mehr3 Vielfalt im Betrieb
3 Vielfalt im Betrieb Firmenname: AnsprechpartnerIn: Funktion: Telefon: E-Mail: 1. Grunddaten Unternehmensgröße (in Personen): 1 5 6 10 11 49 50-499 500-999 1000 2. Vielfalt in Zahlen Wie viele Ihrer Mitarbeiter_innen
MehrANTRAG AUF SCHUTZ ANTRAGSFORMULAR - SCHUTZBEFEHL. Anschrift: DEN ANTRAG ENTGEGENNEHMENDE BEHÖRDE Name der Einrichtung:
ANTRAGSFORMULAR - SCHUTZBEFEHL ANTRAG AUF SCHUTZ DATUM: UHRZEIT: DEN ANTRAG ENTGEGENNEHMENDE BEHÖRDE Name der Einrichtung: Anschrift: Telefonnummer: Fax: E-Mail: Ort: Den Antrag entgegennehmende Person
MehrBasisinformationen KOFA
Basisinformationen KOFA Bitte füllen Sie dieses Formular möglichst vollständig und gut leserlich aus. Fehlende Informationen werden zusammen mit der Familie erarbeitet. Wir gehen davon aus, dass die vorliegenden
MehrIhre Checkliste 10: Gängige Fehler vermeiden
Ihre Checkliste 10: Gängige Fehler vermeiden 1. Gefährliche Schenkungen Kriselt es in einer Ehe und ist eine Scheidung absehbar, versuchen Eheleute gerne ihr Vermögen durch Zuwendungen an Dritte zu verkleinern.
MehrBelastung in der Pflege Selbsthilfe entlastet
Belastung in der Pflege Selbsthilfe entlastet Selbsthilfegruppen und Selbsthilfekontaktstellen in Bremen und Bremerhaven Bei aller Liebe... Belastung und Überlastung in der Pflege von Angehörigen - Und
MehrSo hilft die Stiftung für Kinder in der Schweiz. Beispiele von Unterstü tzüngen aüs dem Jahr 2014
So hilft die Stiftung für Kinder in der Schweiz Beispiele von Unterstü tzüngen aüs dem Jahr 2014 Inhaltsverzeichnis 1 KITA-Betreuung für Mila... 3 2 Sommerlager für Silvio... 4 3 Klavierunterricht für
MehrFragen zu Lebenssituation und Gesundheit. 6. Wie alt ist Ihr Kind/sind Ihre Kinder? 1.Kind Kind... 3.Kind Kind...
FRAGEBOGEN Danke, dass Sie sich jetzt Zeit für diesen Fragebogen nehmen! Kreuzen Sie bitte eine der zur Verfügung stehenden Antwortmöglichkeiten an - bei persönlichen Fragen ganz einfach so wie Sie glauben.
MehrFallbeispiele. I. Gezwungen zur Sexarbeit: Sandra aus Lateinamerika
Fallbeispiele Badenerstrasse 682 8048 Zürich T 044 436 90 00 F 044 436 90 15 www.fiz-info.ch contact@fiz-info.ch I. Gezwungen zur Sexarbeit: Sandra aus Lateinamerika Sandra wird als Minderjährige von ihrer
MehrBehinderten-Politisches Maßnahmen-Paket für Brandenburg
Behinderten-Politisches Maßnahmen-Paket für Brandenburg Das macht Brandenburg für die Rechte von Kindern und Erwachsenen mit Behinderungen Zusammen-Fassung in Leichter Sprache. 2 Achtung Im Text gibt es
Mehr2. Name und Adresse der Ehefrau: Bitte geben Sie den tatsächlichen Aufenthaltsort an, egal ob die Ehefrau dort gemeldet ist oder nicht.
Scheidungsformular Mit diesem Formular können Sie uns schnell und bequem die erforderlichen Daten für einen Scheidungsantrag zusenden. Aus Ihren Daten werden wir den Scheidungsantrag fertigen. Das geht
Mehr