Adoption im Bundesstaat New York
|
|
- Berndt Schulze
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 GRUNDLAGEN Adoption im Bundesstaat New York
2 Diese Broschüre wurde zusammengestellt, um Sie über das Thema Adoption zu informieren. Sie werden erfahren, wer adoptiert werden kann, wer ein Kind adoptieren kann und wie das Adoptionssystem in New York funktioniert. WAS IST ADOPTION? Adoption bedeutet, dass ein Erwachsener oder zwei Erwachsene eine andere Person (in der Regel ein Kind) als sein oder ihr eigenes Kind annehmen. Dies sollte auf legale Art und Weise geschehen. Wenn Sie ein Kind adoptieren, übernehmen Sie alle elterlichen Rechte und Pflichten. Das adoptierte Kind hat die gleichen Rechte wie ein leibliches Kind. Das adoptierte Kind erhält eine neue Geburtsurkunde. Wenn Sie möchten, können Sie auf der Geburtsurkunde einen neuen Vornamen eintragen lassen. Das Kind übernimmt Ihren Nachnamen. WER WIRD ADOPTIERT? Meistens werden Kinder adoptiert, die jünger als 18 Jahre sind. Unter besonderen Umständen können manchmal auch Erwachsene adoptiert werden. Manchmal werden Kinder adoptiert, deren Eltern sich nicht um sie kümmern können oder wollen. Sie geben ihre Kinder frei, um ihnen ein besseres Leben zu ermöglichen. Hierbei verzichten die Eltern freiwillig auf ihre Elternrechte. In manchen Fällen werden Kinder adoptiert, die ihren leiblichen Eltern auf Grund von Misshandlung oder Vernachlässigung weggenommen wurden. Hierbei haben die biologischen Eltern ihr Kind nicht freiwillig freigeben, sondern ihnen wurde das Sorgerecht durch einen Gerichtsbeschluss entzogen. Diese Kinder werden erst adoptiert, nachdem sie einige Zeit in Pflegeunterbringung verbracht haben. CROSS-BOROUGH COLLABORATION/2002 2
3 Manche Adoptionen betreffen Kinder, deren Mütter oder Väter eine neue Ehe eingegangen sind, hier wird das Kind vom neuen Ehemann oder der neuen Ehefrau adoptiert (Adoption durch Stiefeltern). Wenn beispielsweise eine Mutter nach ihrer Scheidung erneut heiratet, ist ihr neuer Ehemann der Stiefvater des Kindes. Nun kann es sein, dass der Stiefvater das Kind adoptieren möchte. Er und die Mutter sind dann die gesetzlichen Eltern des Kindes. In diesen Fällen muss der andere leibliche Elternteil (wenn er oder sie noch lebt) der Adoption zustimmen, bevor sie durchgeführt werden kann, es sei denn, er oder sie hat das Kind verlassen (d. h. seit sechs Monaten oder länger keinen Kontakt zum Kind gehabt). WIE FINDE ICH EIN KIND, DAS ICH ADOPTIEREN KANN? Kinder, die verlassen oder vernachlässigt wurden und in Pflegeeinrichtungen leben, können Sie mit Hilfe Staatlicher Vermittlungen finden. Viele dieser Kinder sind schon etwas älter. Einige von ihnen können nur zusammen mit ihren Geschwister adoptiert werden. Manche dieser Kinder haben gesundheitliche oder emotionale Probleme. In New York City kann Ihnen die Administration For Children s Services (ACS) helfen, Pflegekinder zu finden, die Sie adoptieren können. Wenn Sie nicht in New York City wohnen, wenden Sie sich an den New York State Adoption Service, Office For Children & Family Services. Die Adresse ist am Ende dieser Broschüre aufgeführt. In fast allen Fällen zahlt der Staat den Adoptiveltern einen monatlichen Geldbetrag (einen Zuschuss oder eine Beihilfe) und übernimmt die Krankenversicherung für das Kind. Sie können Kinder, die zur Adoption freigegeben sind, auch mit Hilfe privater Adoptionsvermittlungen finden, die staatlich registriert und zertifiziert sind. In der Regel haben die leiblichen Eltern die Kinder, die von privaten Adoptionsagenturen vermittelt werden, freiwillig freigegeben. Am Ende dieser CROSS-BOROUGH COLLABORATION/2002 3
4 Broschüre sind Organisationen aufgeführt, mit deren Hilfe Sie private Adoptionsvermittlungen finden können. Um Kinder zu finden, die Sie adoptieren können, können Sie auch Anzeigen in Zeitungen aufgeben oder sich an Rechtsanwälte wenden, die auf Adoptionsrecht spezialisiert sind. Es kann jedoch riskant sein, zu versuchen, ein Kind, das Sie adoptieren können, über eine Anzeige zu finden. Sie sollten sich in jedem Fall von einem in Adoptionsfragen erfahrenen Anwalt beraten lassen, bevor Sie sich für dieses Vorgehen entscheiden. Wenn Sie eine Adoption in Erwägung ziehen, sollten Sie mit Bekannten, die bereits Kinder adoptiert haben, darüber sprechen, und sich mit Ihrem Pfarrer, Rabbi oder sonstigen religiösen Vertreter in Verbindung setzen. GIBT ES VERSCHIEDENE ARTEN DER ADOPTION? Es gibt in New York zwei verschiedene Arten der Adoption, die jeweils den Gesetzen des Bundesstaates New York unterliegen. Das Adoptionsverfahren wird vor der endgültigen Genehmigung durch einen Richter streng überwacht und überprüft. Adoptionen über Vermittlungen: Hier handelt es sich um die Adoption von Kindern, die in staatlicher Obhut oder in der Obhut privater Vermittlungen mit staatlicher Lizenz sind. Diese Vermittlungen übernehmen die Kinder entweder freiwillig und direkt von ihren leiblichen Eltern oder, sofern es ein juristisches Problem vorlag (in der Regel wegen Vernachlässigung oder Misshandlung), durch einen Gerichtsbeschluss. Private Adoptionen: Hier werden Kinder adoptiert, die nicht in staatlicher Pflege oder in der Obhut privater Adoptionsvermittlungen sind. Zu Beginn dieser Adoptionen steht in der Regel eine private Übereinkunft zwischen den Parteien, zu denen Stiefeltern oder andere Familienmitglieder zählen CROSS-BOROUGH COLLABORATION/2002 4
5 können. Es können aber auch Personen beteiligt sein, die nicht mit dem Kind verwandt sind, z. B. wenn das Kind durch eine Zeitungsanzeige oder durch Bekannte gefunden wurde. Bei einer privaten Adoption benötigen die Adoptionswilligen eine gerichtliche Bescheinigung, bevor sie das Adoptivkind bei sich aufnehmen dürfen. Wenn das Adoptivkind bereits bei den Adoptionswilligen wohnt, müssen diese die Bescheinigung im Zuge des Adoptionsantrags beantragen. WER DARF ADOPTIEREN? Erwachsene ab 18 Jahre, verheiratet oder ledig Zusammenlebende Ehepaare Eine verheiratete Person darf auch alleine ein Kind adoptieren, wenn sie rechtsgültig von ihrem Ehepartner getrennt ist oder seit mindestens 3 Jahren nicht mehr mit ihrem Ehepartner zusammenlebt. Schwule und Lesben Homosexuelle Partner dürfen beide als Eltern ein Kind adoptieren. Ein unverheirateter Partner eines leiblichen Elternteils des Kindes WER MUSS DER ADOPTION ZUSTIMMEN? Wenn die leiblichen Eltern verheiratet waren und ihnen das Sorgerecht nicht gerichtlich entzogen wurde, müssen beide Elternteile der Adoption zustimmen. Wenn die leiblichen Eltern nicht verheiratet waren, der Vater oder die Mutter jedoch viel Kontakt zu dem Kind hatte (wenn er oder sie CROSS-BOROUGH COLLABORATION/2002 5
6 beispielsweise mit dem Kind zusammengewohnt, es besucht und/oder unterstützt hat, oder wenn er oder sie sich wie ein Elternteil verhalten hat), müssen beide Elternteile der Adoption zustimmen. Wenn der Vater des Kindes unbekannt oder er nicht angegeben ist, ist die Zustimmung des Vaters nicht erforderlich. Wenn der Vater des Kindes zwar bekannt ist, er aber wenig Kontakt zum Kind hatte, wird seine Zustimmung ebenfalls nicht benötigt. Der Richter kann jedoch anordnen, dass der Vater über die beabsichtigte Adoption informiert wird. Des Weiteren muss die Mutter der Adoption zustimmen und möglicherweise eine Erklärung unterzeichnen, warum das Kind kaum Kontakt zum Vater hatte. Wenn einer Mutter oder einem Vater das Sorgerecht durch einen Gerichtsbeschluss entzogen wurde, ist nur die Zustimmung der Person oder der Vermittlung erforderlich, die rechtsgültig für das Kind sorgt. Wenn das Adoptivkind älter als 14 Jahre ist, muss es der Adoption ebenfalls zustimmen. Die Eltern stimmen einer Adoption durch ein offizielles Schriftstück zu, den so genannten Surrender. Der Surrender kann sowohl außergerichtlich als auch im Gerichtssaal vor einem Richter unterschrieben werden. Ein Surrender ist ein Schriftstück, das von den leiblichen Eltern unterschrieben wird, wenn sie ihr Kind zur Adoption freigeben. Wenn ein Elternteil einen Surrender außergerichtlich unterschreibt, bleibt ihm Zeit, seine Meinung zu ändern. Der Elternteil kann die Übergabe des Kindes rückgängig machen und fordern, dass ihm das Kind zurückgegeben wird. CROSS-BOROUGH COLLABORATION/2002 6
7 Wenn ein Elternteil einen Surrender im Gerichtssaal vor einem Richter unterschreibt, wird die Übergabe sofort gültig und der Elternteil kann in der Regel seine Meinung nicht ändern und die Übergabe des Kindes rückgängig machen. In einem solchen Fall kann der Elternteil nicht die Rückgabe des Kindes fordern. WER BEWILLIGT EINE ADOPTION? Ein Richter des Familiengerichts (Family Court) oder des Gerichts für Pflegesachen (Surrogate s Court) muss alle Adoptionen durch die Unterzeichnung eines Adoptionsbeschlusses bewilligen. WAS IST EINE OFFENE ADOPTION? Vereinbarungen zur offenen Adoptionen (open adoption) sind in New York zulässig. Solche Vereinbarungen können funktionieren, wenn die Adoptiveltern es den leiblichen Eltern erlauben, mit ihrem Kind in Kontakt zu bleiben. Wenn die leiblichen Eltern und die Adoptiveltern vereinbaren, dass die leiblichen Eltern mit dem Kind in Kontakt bleiben dürfen, nennt man das eine offene Adoption. Wenn die Adoptiveltern den leiblichen Eltern jedoch nicht erlauben, das Kind zu besuchen, müssen die leiblichen Eltern vor Gericht gehen, um die Vereinbarung durchzusetzen (d. h. sie lassen den Richter die Adoptiveltern anweisen, die leiblichen Eltern das Kind besuchen zu lassen). Einige Gerichte in New York werden derartige Vereinbarungen durchsetzen, wenn die Adoptiveltern den leiblichen Eltern nicht erlauben, das Kind zu besuchen. Neben dem Nachweis, dass eine Vereinbarung zur offenen Adoption vorliegt, müssen die leiblichen Eltern dem Richter auch beweisen, dass ihr fortgesetzter Kontakt zum Kind für das Kind gut wäre (bzw. dem Wohl des Kindes dienen würde). CROSS-BOROUGH COLLABORATION/2002 7
8 WO FINDET DIE ADOPTION STATT? In New York finden Adoptionen entweder beim Gericht für Pflegesachen oder beim Familiengericht des Bezirkes statt, in dem die Adoptiveltern wohnen. WAS KOSTET EINE ADOPTION? Bei Adoptionen von Kindern, die in Pflegeeinrichtungen untergebracht sind, über Vermittlungen (so genannte subventionierte Adoptionen ), werden alle Adoptionskosten, einschließlich der Gerichtskosten, von der Regierung übernommen. Bei privaten Adoptionen können den Adoptiveltern Kosten entstehen. Der Richter muss über diese Kosten informiert werden. Hierbei kann es sich um Gebühren der Vermittlungsagenturen oder Anwaltshonorare handeln, oder auch um Kosten, welche der leiblichen Mutter im Zusammenhang mit der Geburt entstehen. WER WIRD FÜR EINE ADOPTION BEZAHLT? Kinder können nicht gekauft oder verkauft werden. Jeder Fall, der den Verdacht des Kinderhandels erregt, wird gründlich untersucht und kann in New York strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen. BRAUCHE ICH EINEN RECHTSANWALT? Ja. Die Gesetze sind kompliziert und es ist sehr schwierig, die Regelungen zu verstehen und den damit verbundenen Schriftverkehr zu bewältigen. Für die leiblichen Eltern ist es keine leichte Entscheidung, ihr Kind freizugeben. Bei privaten Adoptionen benötigen auch die leiblichen Eltern einen Rechtsanwalt, um sicherzustellen, dass die vorgeschriebene Vorgehensweise eingehalten wird. Der Richter kann den leiblichen Eltern einen Rechtsanwalt zuweisen, um sicherzustellen, dass ihre Rechte gewahrt werden. CROSS-BOROUGH COLLABORATION/2002 8
9 WER BEZAHLT MEINEN RECHTSANWALT? Bei Adoptionen von Kindern in Pflegeunterbringung übernimmt der Staat sowohl die Anwaltshonorare des Rechtsanwalts der leiblichen Eltern als auch die der Adoptiveltern. Wenn die Adoptiveltern keinen Anspruch auf kostenlose Rechtshilfe haben, müssen sie im Falle einer privaten Adoption, bei der die Kinder nicht in Pflegefamilien untergebracht sind, die Anwaltshonorare des Rechtsanwalts selbst bezahlen. Manchmal müssen sie auch die Anwaltshonorare des Rechtsanwalts der leiblichen Eltern übernehmen. WER HAT EINSICHT IN DIE AKTEN EINES ADOPTIONSVERFAHRENS? In New York werden die Adoptionsunterlagen versiegelt. Das bedeutet, dass die Akte einer Adoption weder von der Öffentlichkeit, noch vom adoptierten Kind, den Adoptiveltern oder den leiblichen Eltern eingesehen werden kann. KANN EINE PERSON ODER EIN FAMILIENMITGLIED, DIE BZW. DAS VORBESTRAFT ODER WEGEN KINDESVERNACHLÄSSIGUNG ODER KINDESMISSBRAUCH VERURTEILT WURDE, EIN KIND ADOPTIEREN? Das kommt darauf an. Bestimmte Vorstrafen können dazu führen, dass eine Adoption nicht möglich ist. Eine Vorstrafe im Zusammenhang mit Kindesvernachlässigung oder Kindesmissbrauch führt fast immer dazu, dass eine Adoption verweigert wird. CROSS-BOROUGH COLLABORATION/2002 9
10 KÖNNEN DIE LEIBLICHEN ELTERN IHRE MEINUNG SPÄTER ÄNDERN UND IHR KIND ZURÜCKBEKOMMEN? Wenn den leiblichen Eltern das Sorgerecht von einem Gericht aberkannt wurde und die leiblichen Eltern zu lange zögern, bei einem höheren Gericht die Aufhebung des Beschlusses zu beantragen, können sie die Adoption nicht mehr rückgängig machen. Wenn die leiblichen Eltern im Beisein eines Rechtsanwalts vor Gericht der Adoption zugestimmt haben, können sie die Adoption ebenfalls nicht mehr rückgängig machen. Wenn die leiblichen Eltern außergerichtlich einen Surrender unterschrieben haben, bleibt ihnen danach eine Frist von 45 Tagen, innerhalb der sie den Surrender rückgängig machen können. KANN ICH MIT EINER ANDEREN PERSON VEREINBAREN, DASS SIE EIN KIND FÜR MICH AUSTRÄGT UND ES MIR NACH DER GEBURT ÜBERGIBT? Derartige Eltern- und Geburtsvereinbarungen (sogenannte Leihmuttervereinbarungen ) sind in New York nicht gültig. Demzufolge wird kein Gericht in New York eine Mutter dazu zwingen, ihr neugeborenes Kind an eine andere Person zu übergeben, nur weil sie dem vor der Geburt zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn die Vereinbarung schriftlich vorliegt. CROSS-BOROUGH COLLABORATION/
11 AN WEN KANN ICH MICH WENDEN, WENN ICH EIN PFLEGEKIND ADOPTIEREN MÖCHTE ODER WENN ICH ADRESSEN VON LEGALEN ADOPTIONSVERMITTLUNGEN BENÖTIGE, DIE MIR HELFEN KÖNNEN, EIN ADOPTIVKIND ZU FINDEN? Council on Adoptable Children 66 Broadway, Suite 820 New York, NY (212) New York State Adoption Service Office of Children & Family Services KIDS (5437) CROSS-BOROUGH COLLABORATION/
12 NOTIZEN: GRUNDLAGEN: ADOPTION IM BUNDESSTAAT NEW YORK CROSS-BOROUGH COLLABORATION/
13 NOTIZEN: GRUNDLAGEN: ADOPTION IM BUNDESSTAAT NEW YORK CROSS-BOROUGH COLLABORATION/
14 NOTIZEN: GRUNDLAGEN: ADOPTION IM BUNDESSTAAT NEW YORK CROSS-BOROUGH COLLABORATION/
Erklärung des Antragsformulars
Erklärung des Antragsformulars Aufenthaltsbewilligung Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit Aufenthaltsbewilligung Familiengemeinschaft (mit Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit) Die Behörde
MehrFamilie und Demokratie
Familie und Demokratie Materialien zur Politischen Bildung von Kindern und Jugendlichen www.demokratiewebstatt.at Mehr Information auf: www.demokratiewebstatt.at Input: Wer gehört zur Familie? Überlege
MehrUnterhalt und Sorgerecht
Unterhalt und Sorgerecht Unterhalt, Sorgerecht und Co. können schwierige Themen sein. Wer bekommt das Sorgerecht? Auf wie viel Unterhalt hat mein Kind Anspruch? Und was mache ich, wenn der Vater des Kindes
MehrUnterhalt und Sorgerecht
Veröffentlicht auf Landkreis Osnabrück (https://www.landkreis-osnabrueck.de) Unterhalt und Sorgerecht Unterhalt, Sorgerecht und Co. können schwierige Themen sein. Wer bekommt das Sorgerecht? Auf wie viel
MehrMal mit, mal ohne Kinder in eingetragenen Lebenspartnerschaften und gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften
Mal mit, mal ohne Kinder in eingetragenen Lebenspartnerschaften und gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften Workshop im Rahmen des Seminars für lesbische und schwule Eltern und Paare mit Kinderwunsch
MehrPersonalien Stiefvater / -mutter leiblicher Elternteil
Kanton St.Gallen Departement des Innern Amt für Bürgerrecht und Zivilstand Adoptionsgesuch für minderjähriges Stiefkind 1 Der/Die Unterzeichnende als Gesuchsteller/in Amt für Bürgerrecht und Zivilstand
MehrDas Kind. im Mittelpunkt Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Wir sind für Sie da. Adoptionsberatung und -vermittlung der Caritas
Wir sind für Sie da Bei allen Fragen zum Thema Adoption stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Wir beraten Sie unverbindlich, ergebnisoffen und auf Wunsch auch anonym. Adoptionsberatung und -vermittlung
MehrChristina Klein. Ihre Rechte als Vater. interna. Ihr persönlicher Experte
Christina Klein Ihre Rechte als Vater interna Ihr persönlicher Experte interna Dieser Ratgeber wird digital produziert. Die laufende Einarbeitung von Änderungen und Ergänzungen garantiert stets optimale
MehrWissenschaftliche Dienste. Sachstand. Zum Adoptionsverfahren in Deutschland Deutscher Bundestag WD /16
Zum Adoptionsverfahren in Deutschland 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Zum Adoptionsverfahren in Deutschland Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 4. November 2016 Fachbereich: WD 9: Gesundheit, Familie,
MehrUli Streib-Brzič (Hg.) Das lesbisch-schwule. Babybuch. Ein Ratgeber zu Kinderwunsch und Elternschaft
Uli Streib-Brzič (Hg.) Das lesbisch-schwule Babybuch Ein Ratgeber zu Kinderwunsch und Elternschaft Querverlag GmbH, Berlin 2007 Comics, Eva Wagendristel Erste Auflage September 2007 Alle Rechte vorbehalten.
MehrHinweise zur Namensführung
Stand: September 2011 Hinweise zur Namensführung Im Laufe des Lebens gibt es Ereignisse, die eine Namenserteilung oder Namensänderung mit sich bringen, wie z. B. Geburt, Eheschließung, Scheidung, etc.
MehrGemeinsame elterliche Sorge Merkblatt (Stand 1.7.2014)
Gemeinsame elterliche Sorge Merkblatt (Stand 1.7.2014) 1. Allgemeine Voraussetzungen Verheiratete Eltern üben die elterliche Sorge für ihre unmündigen Kinder gemeinsam aus. Sind die Eltern nicht miteinander
MehrDas Taschenbuch der Kinderrechte
Das Taschenbuch der Kinderrechte Was ist UNICEF? Jedes Kind hat ein Recht auf Schule, auf Pflege bei Krankheit und auf Schutz vor Gewalt. Alle Kinder sollen gleich behandelt werden, egal welche Hautfarbe
MehrStatistisch wird nicht erhoben, wie viele Kinder aus dem Ausland adoptiert werden. Das Statistische Bundesamt unterscheidet nur
LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1558 zu Drucksache 17/1383 14. 11. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz auf die Kleine
MehrDas gesetzliche Erbrecht, das Erbschaftsteuerrecht und das Pflichtteilsrecht begünstigen eigene Kinder als nahe Verwandte.
Adoption im Erbrecht Die Adoption ist auch für das Erbrecht und die Nachfolgeplanung interessant. Die Adoption spielt auch in unserer Beratungspraxis eine immer größere Rolle, zum einen weil Kinder häufig
MehrGeteiltes Sorgerecht. Rechte & Pflichten der Eltern
Geteiltes Sorgerecht Rechte & Pflichten der Eltern Ein Ratgeberartikel von Ausgezeichnete Beratung von erfahrenen Anwälten Inhaltsverzeichnis advocado stellt sich vor... 3 1. Was bedeutet geteiltes Sorgerecht?...
MehrErklärung zum Formular: Antrag für einen Unterhalts-Vorschuss Erklärung
Erklärung zum Formular: Antrag für einen Unterhalts-Vorschuss Erklärung Sie haben ein Kind. Sie erziehen das Kind allein. Sie bekommen vom anderen Eltern-Teil nicht genügend Geld für das Kind. Dann können
MehrVaterschaft, Unterhalt und elterliche Sorge
Kanton Zürich Bildungsdirektion Vaterschaft, Unterhalt und elterliche Sorge Informationen für nicht miteinander verheiratete Eltern Gültig ab 1. Januar 2017 1. Vaterschaft Hat der Vater sein Kind nicht
MehrI. Was sind Patchwork-Familien? Lesen Sie die folgende Definition.
Video: Patchwork-Familien Thema: Rechtliche Situation der Patchwork-Familien I. Was sind Patchwork-Familien? Lesen Sie die folgende Definition. Als Patchworkfamilie wird eine Familie bezeichnet, bei der
MehrDas Kind im Mittelpunkt
Wir sind für Sie da...bei allen Fragen zum Thema Adoption und stehen Ihnen gern zur Verfügung. Wir beraten Sie unverbindlich, ergebnisoffen und auf Wunsch auch anonym. Unsere Beratung ist unabhängig von
Mehr18 Fragenkatalog. 1. Durch welche Begriffe wurden Mündigkeit, Unmündigkeit und Vormundschaftsbehörde abgelöst?
10 Kindesrecht Fragen 1. Durch welche Begriffe wurden Mündigkeit, Unmündigkeit und Vormundschaftsbehörde abgelöst? 2. Das Kindesverhältnis zwischen dem Kind und den beiden Elternteilen kann von Gesetzes
MehrFragebogen zur Stiefeltern/ Verwandtenadoption
Fragebogen zur Stiefeltern/ Verwandtenadoption Vorwort Bevor Sie sich mit dem Fragebogen befassen, möchten wir Sie bitten, dass Sie die nachfolgenden Informationen überdenken und sich mit Ihnen auseinandersetzen:
Mehr2. Name und Adresse der Ehefrau: Bitte geben Sie den tatsächlichen Aufenthaltsort an, egal ob die Ehefrau dort gemeldet ist oder nicht.
Scheidungsformular Mit diesem Formular können Sie uns schnell und bequem die erforderlichen Daten für einen Scheidungsantrag zusenden. Aus Ihren Daten werden wir den Scheidungsantrag fertigen. Das geht
Mehr1. Rechtslage vor und nach dem Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes am
1. Rechtslage vor und nach dem Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes am 1.7.1998 2. Entwicklung der Rechtslage bis heute unter Berücksichtigung der Entscheidung des BVerfG 3. Ausgewählte Lösungsvorschläge
MehrÜbungen im Familienrecht
Übungen im Familienrecht Lehrstuhl für Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht unter besonderer Berücksichtigung des Familienrechts und der verfahrensrechtlichen Bezüge Prof. Dr. Margot Michel Frühlingssemester
MehrGenehmigung der Taufe eines Pflegekindes Bestimmung des religiösen Bekenntnisses
Genehmigung der Taufe eines Pflegekindes Bestimmung des religiösen Bekenntnisses Viele Pflegeeltern stellen sich die Frage, ob sie die Religion ihres Pflegekindes bestimmen oder eventuell ändern können.
MehrDIPL.-JUR. (UNIV.) KATHARINA DEKKER
Die wichtigsten Informationen zum Thema Scheidung Wann ist eine Scheidung möglich? Die wichtigste Voraussetzung für eine Scheidung ist das sog. Trennungsjahr, wenn beide Ehegatten die Scheidung beantragen
MehrDie Mitgliedstaaten des Europarats, die dieses Übereinkommen unterzeichnen,
0.212.211.31 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 1997 Nr. 109 ausgegeben am 22. Mai 1997 Europäisches Übereinkommen über die Rechtsstellung der unehelichen Kinder Abgeschlossen in Strassburg
MehrAntrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister ( 36 PStG)
Eingangsstempel des Standesamts I in Berlin Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister ( 36 PStG), den (Ort und Datum) Antragsteller / Antragstellerin (, Geburtsname, Vorname, Wohnort)
MehrRechtswissenschaftliches Institut. 1. Schutz vor übermässiger Bindung: ZGB Schutz vor Verletzung durch Dritte: ZGB 28 3.
Persönlichkeitsschutz Übersicht A. Grundlagen: Persönlichkeitsrechte 1. Schutz vor übermässiger Bindung: ZGB 27 2. Schutz vor Verletzung durch Dritte: ZGB 28 a. Grundlagen Ratio legis/funktionen: Individualisierungsfunktion
MehrAdoption. 3. überarbeitete Auflage. Herausgeberin: Landeshauptstadt Stuttgart, Jugendamt
Adoption 3. überarbeitete Auflage Herausgeberin: Landeshauptstadt Stuttgart, Jugendamt Adoption Der Entschluss, ein Kind zu adoptieren, verändert das bisherige Leben grundlegend. Plötzlich ist ein neues
MehrDas Kindeswohl als Maßstab für die Ausgestaltung gesetzlicher Regelungen zum Begleiteten Umgang
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Landesjugendamt Das Kindeswohl als Maßstab für die Ausgestaltung gesetzlicher Regelungen zum Begleiteten Umgang Handreichung Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses
MehrRechtswissenschaftliches Institut. 1. Schutz vor übermässiger Bindung: ZGB Schutz vor Verletzung durch Dritte: ZGB 28 3.
Persönlichkeitsschutz Übersicht A. Grundlagen: Persönlichkeitsrechte 1. Schutz vor übermässiger Bindung: ZGB 27 2. Schutz vor Verletzung durch Dritte: ZGB 28 a. Grundlagen Ratio legis/funktionen: Individualisierungsfunktion
MehrFachanwältin für Familienrecht. Scheidung
Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht bei einer Scheidung Scheidungsantrag Der Scheidungsantrag kann nur durch einen Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht werden. Voraussetzung
MehrWiederholungsfragen zu Teil 8
Hochschule Landshut Sommersemester 2011 Ehe- und Familienrecht Teil 9, 07.06.2011 Wiederholungsfragen zu Teil 8 A und B sind kinderlos und vor, während und nach der Ehe vollerwerbstätig. A begehrt unterhalt,
Mehr13 Gegenwärtige Familien- und Lebensformen
13 Gegenwärtige Familien- und Lebensformen 1. Die Normal familie Normal bezieht sich auf die überwiegende Familienform: 1995 lebten 86% aller Kinder unter 18 Jahren mit ihren beiden leiblichen Eltern zusammen
Mehr201_ bei, EUTSCHLAND. Unterschrift des Affiant
SWORN STATEMENT IN APPLICATION FOR A CERTIFICATE OF LEGAL CAPACITY TO CONTRACT MARRIAGE I,, a Filipino citizen of legal age, Nachdem er Vereidigte gemäß Gesetz, abzusetzen und hiermit sagen: 1. Dass ich
Mehr7.2 Begriff und Erwerb der elterlichen Sorge Begriff und Bestandteile der elterlichen Sorge
86 Elterliche Sorge I Ausdruck der familiären Solidarität ist des Weiteren 1619, aufgrund dessen das Kind verpflichtet ist, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern
MehrOnline-Scheidungs-Formular
S. 1 Online-Scheidungs-Formular Rechtsanwältin Rupp-Wiese Ausgabe 1.0 / 28.08.2015 Datum Ihre Kontaktdaten Nachname Vorname Firma Adresse Adresszusatz Stadt Land Vorwahl Telefon E-Mail-Adresse 1. Wer stellt
MehrTobias Brauer. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut. Tobias Brauer Kornhausstr Leutkirch i. A. Anmeldebogen.
Tobias Brauer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut Tobias Brauer Kornhausstr. 14 88299 Leutkirch i. A. Tobias Brauer Kornhausstr. 14 88299 Leutkirch i. A. Anmeldebogen Liebe Eltern, wenn Sie Ihr Kind
MehrNiederschrift. über die öffentliche Sitzung des Bayerischen Verwaltungsgerichts München, 18. Kammer. München - Klägergegen
In der Verwaltungsstreitsache Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bayerischen Verwaltungsgerichts München, 18. Kammer München - Klägergegen Landkreis München Kreisjugendamt vertreten durch den
MehrFragebogen zur Vorbereitung eines ersten Besprechungstermins in einer Ehe- oder Familiensache
Fragebogen zur Vorbereitung eines ersten Besprechungstermins in einer Ehe- oder Familiensache Dieser Fragebogen soll einerseits dazu dienen, dass wir schnell einen Überblick über wesentliche formelle Dinge
MehrKinderrechte- Karten. c kija salzburg Illustratorin: Brigitte Grabner-Hausmann
Kinderrechte- Karten Illustratorin: Brigitte Grabner-Hausmann 21 Bei Adoptionen soll darauf geachtet werden, was für das Kind am besten ist. Wenn das Kind alt genug ist, wird seine Meinung berücksichtigt.
MehrGesuch zur Aufnahme eines Adoptivkindes / Antrag um Abklärung der Adoptionseignung
Departement für Justiz und Sicherheit Generalsekretariat Gesuch zur Aufnahme eines Adoptivkindes / Antrag um Abklärung der Adoptionseignung Beachten Sie bitte folgende Hinweise, bevor Sie dem Departement
MehrInformationen zur Geburt Ihres Kindes
Informationen zur Geburt Ihres Kindes Inhalt Was muss ich vor der Geburt meines Kindes beachten? Seite 4 Wie soll mein Kind mit Vornamen heißen? Seite 4 Welchen Familiennamen soll mein Kind bekommen? Seite
MehrPatchwork. Gemeinsames Wohnen. Dr. in Sabine Gauper, Rechtsanwältin
Patchwork Gemeinsames Wohnen Dr. in Sabine Gauper, Rechtsanwältin Neugestaltung im Hinblick auf EU-rechtliche Regelungen Doppelnamen für Kinder zulässig Ehegatten: 93 ABGB Namensrecht Ehegatten können
MehrAmt für Jugend und Familie. Eltern bekommen. ADOPTION. .Wenn Kinder. Evelyn Bordon-Dörr Dipl. Soz. Päd. (FH) Stand: 10/2008. Landkreis Würzburg W
.Wenn Kinder Eltern bekommen. ADOPTION im Landkreis Würzburg W Amt für Jugend und Familie Evelyn Bordon-Dörr Dipl. Soz. Päd. (FH) Stand: 10/2008 Definition Adoption = Annahme an Kind statt von (lat.) adoptio
MehrAdoptiv- und Pflegekindern ein Zuhause geben
Adoptiv- und Pflegekindern ein Zuhause geben Informationen und Hilfen für Familien Irmela Wiemann BALANC E ratgeber 14 auch wieder hergeben. Deshalb sorgt Leonie vor: Sie signalisiert ihrer Pflegemama:
MehrTeil 3 Mutter werden. Schwangerschaft Info für Jugendliche. Schwangerschaft Info für Jugendliche
Teil 3 Mutter werden pro familia Heidelberg Friedrich-Ebert-Anlage 19 69117 Heidelberg Telefon 06221-184440 Telefax 06221-168013 E-Mail heidelberg@profamilia.de Internet www.profamilia.de pro familia Heidelberg
MehrVortragsinhalte. 1. Sorgerechtliche Verhältnisse. Das kleine Sorgerecht Namensrecht Umgangsrecht Tod des Elternteils Verbleibensanordnung
Vortragsinhalte 1. Sorgerechtliche Verhältnisse Das kleine Sorgerecht Namensrecht Umgangsrecht Tod des Elternteils Verbleibensanordnung 2. Adoptionsrecht Stiefkindadoption Stiefkindkettenadoption (Entscheidung
MehrDer Fragebogen richtet sich an erwachsene Personen, die in einer Partnerschaft leben oder gelebt haben.
Sehr geehrte Befragungsteilnehmerin, sehr geehrter Befragungsteilnehmer, mithilfe des vorliegenden Fragebogens können Sie an einer Untersuchung zum Thema Geschwister und Partnerwahl teilnehmen, die im
MehrBasisinformation für die Anmeldung / Besuchsbegleitungen / Begleitete Besuche
Basisinformation für die Anmeldung / Besuchsbegleitungen / Begleitete Besuche Füllen Sie dieses Formular im Gespräch mit der Familie möglichst vollständig und gut leserlich aus und senden Sie es per Fax
MehrVerwandtschaft und Abstammung / Verwandtenunterhalt / Gesetzliche Vertretung des Kindes. Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet:
Repetitorium Familien- und Erbrecht Vorlesung am 18.06.2012 Verwandtschaft und Abstammung / Verwandtenunterhalt / Gesetzliche Vertretung des Kindes Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=44701
MehrMutter werden. Schwangerschaft Info für Jugendliche. pro familia Heidelberg Hauptstr Heidelberg
Mutter werden pro familia Heidelberg Hauptstr. 79 69117 Heidelberg Telefon 06221-184440 Telefax 06221-168013 E-Mail heidelberg@profamilia.de Internet www.profamilia.de pro familia Heidelberg Stand: März
MehrKreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises Ich,, beantrage die Ausstellung (Vorname, ) eines Staatsangehörigkeitsausweises für mich und folgende minderjährige
MehrGESETZ. vom 15. Februar 1962. über die polnische Staatsangehörigkeit. Kapitel 1 Polnische Staatsangehörige
GESETZ vom 15. Februar 1962 über die polnische Staatsangehörigkeit. Kapitel 1 Polnische Staatsangehörige Art. 1. Am Tag, an dem dieses Gesetz in Kraft tritt, sind jene Personen polnische Staatsangehörige,
MehrAntrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
Der Magistrat Stadt Rüsselsheim am Main Unterhaltsvorschussstelle Mainstraße 7 65428 Rüsselsheim am Main Tel.: 06142 83-0 Durchwahl: 06142 83-2145, Frau Tezcan Durchwahl: 06142 83-2146, Frau Karipidou
MehrDie Adoption. = Annahme an Kindes Statt = Wahlkindschaft. 179 ff ABGB. I. Begründung der Adoption
Die Adoption = Annahme an Kindes Statt = Wahlkindschaft 179 ff ABGB künstlich begründete Nachbildung des ehelichen Kindschaftsverhältnisses Adoptiveltern Annehmende, Wahleltern Adoptivkind Wahlkind I.
MehrEuropäisches Übereinkommen über die Rechtsstellung der unehelichen Kinder
Übersetzung 1 Europäisches Übereinkommen über die Rechtsstellung der unehelichen Kinder 0.211.221.131 Abgeschlossen in Strassburg am 15. Oktober 1975 Von der Bundesversammlung genehmigt am 8. März 1978
MehrADRESSBESTÄTIGUNG. Mein Name ist. Ich bin der/die (Vermieter, Verwandter, Freund, Mitbewohner)
ADRESSBESTÄTIGUNG Name des Patienten: Patienten-Nr.: Datum der Dienstleistung: Mein Name ist. Ich bin der/die (Vermieter, Verwandter, Freund, Mitbewohner) des Patienten. Ich bestätige, dass die oben genannte
MehrBeistandschaft für mein Kind
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises - Jugendamt / Beistandschaften - Peter-Altmeier-Platz 1 56410 Montabaur Dieses Feld wird vom Jugendamt ausgefüllt: Beistandschaft für mein Kind Aktenz.: 20 / Eingangsdatum:
MehrFachtagung Fachverband Zusatzleistungen Kanton Zürich 5. Juni 2014
Fachtagung Fachverband Zusatzleistungen Kanton Zürich 5. Juni 2014 Gemeinsames Sorgerecht ab 1. Juli 2014 Diana Berger-Aschwanden, Mitarbeiterin Rechtsdienst Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV der Stadt
MehrFragebogen für Adoptionsbewerber
Amt für Kinder, Jugend und Familie Aktenzeichen: 511/52- Pfl - Fragebogen für Adoptionsbewerber 1. Personalien Familienname Vorname Geburtsname Geburtstag Geburtsort Staatsangehörigkeit Konfession Anschrift
MehrFormular für die Ehescheidung
Formular für die Ehescheidung Die nachfolgenden Angaben werden für den Scheidungsantrag benötigt. Sie haben die Möglichkeit, dieses Formular am Bildschirm auszufüllen und auszudrucken oder es auszudrucken
MehrDie Betreuungsverfügung
Die Was ist das? In der benennt der volljährige Verfasser eine Person des eigenen Vertrauens für den Fall, dass das Vormundschaftsgericht wegen Entscheidungs- und Handlungsunfähigkeit einen gesetzlichen
MehrFragebogen zum Familiären Hintergrund
Fragebogen zum Familiären Hintergrund Dieser Fragebogen erhebt verschiedene Informationen über Ihre Familie. Bitte lesen und beantworten Sie jede Frage. Manche Fragen erscheinen Ihnen vielleicht sehr persönlich,
MehrGebe ich mein Kind zur Adoption? Informationen, Beratung, Hilfe für Schwangere, Mütter und Väter
Gebe ich mein Kind zur Adoption? Informationen, Beratung, Hilfe für Schwangere, Mütter und Väter Gebe ich mein Kind zur Adoption? Inhalt Informationen, Beratung, Hilfe für Schwangere, Mütter und Väter
MehrMandantenerfassungsbogen Ehescheidungen
www.ra-jens-weise.de RA Jens-Tilo Weise Markt 7 16798 Fürstenberg/Havel Tel.: 033093 614 670 Fax: 033093 614 6717 Mandantenerfassungsbogen Ehescheidungen Personendaten: 1. Wer will den Antrag auf Ehescheidung
MehrGemeinsame elterliche Sorge (GES)
Gemeinsame elterliche Sorge (GES) Grundsätzliches / Allgemeines Fredy Morgenthaler, Behördenmitglied KESB Inhaltsverzeichnis Grundsätzliches / Definitionen Entstehung der gemeinsamen elterlichen Sorge
MehrFamilienförderung: Beistandschaft. Informationen für Eltern zu Unterhalt, Sorgerecht und Vaterschaft
Familienförderung: Beistandschaft Informationen für Eltern zu Unterhalt, Sorgerecht und Vaterschaft Im Fokus steht das Kind! Beistandschaft für Eltern Ob Eltern verheiratet, geschieden oder ledig sind
MehrAntrag auf Einbürgerung
Bitte - füllen Sie diesen Antrag handschriftlich (gut leserlich) aus. - beantworten Sie die Fragen, indem Sie das Zutreffende ankreuzen und/oder ausfüllen. Steht neben einem vorgedruckten Text ein, können
MehrAntrag auf Beistandschaft
vom Sachbearbeiter auszufüllen: Stadt Memmingen Stadtjugendamt Beistandschaft Ulmer Straße 2 87700 Memmingen Aktenzeichen: Sachbearbeiter: Telefonische Auskunft: 08331/850-420, -430, -413 Antrag auf Beistandschaft
MehrGemeinsame elterliche Sorge. www.rgb-sg.ch
Gemeinsame elterliche Sorge 1 Gemeinsame elterliche Sorge als allgemeine Regel Gesetzliche Regelung für alle Eltern ohne Rücksicht auf ihren Zivilstand (Art. 296 rev. ZGB) Die elterliche Sorge dient dem
Mehroder scheidung.com oder Fax: 0911 /
1 Rechtsanwalt Thomas O. Günther, LL.M. oec Senden Sie mir dieses Formular bequem per Mail, Post Fax zu. Zentrale E-Mail-Adresse: anwalt.tog@gmail.com info@scheidung-bonn.com info@scheidung-dortmund.com
MehrADOPTION IN DER DG. Informationen und Ansprechpartner
ADOPTION IN DER DG Informationen und Ansprechpartner Sie hat vielleicht nicht meine Augen, aber sie hat mein ganzes Herz. Sandra Bullock 2 DIE ZENTRALE BEHÖRDE FÜR ADOPTION Die Zentrale Behörde der Gemeinschaft
Mehrdie Standesbeamtinnen und Standesbeamten in Bergisch Gladbach freuen sich mit Ihnen über die bevorstehende Geburt Ihres Kindes.
Liebe Eltern, die Standesbeamtinnen und Standesbeamten in Bergisch Gladbach freuen sich mit Ihnen über die bevorstehende Geburt Ihres Kindes. Wir wollen Ihnen mit dieser Broschüre die Hilfestellung geben,
MehrBÜRGERRECHT. Inhaltsübersicht. 1. Rechtsquellen. 2. Allgemeines
BÜRGERRECHT Inhaltsübersicht 1. Rechtsquellen 2. Allgemeines 3. Inhalt des Schweizer Bürgerrechts Die Rechte des Schweizer Bürgers Die Pflichten des Schweizer Bürgers 4. Erwerb des Schweizer Bürgerrechts
MehrVerwandte 3. Ordnung. dem Erblasser Tochter Sohn Adoptivkind Enkelin (von Sohn und Tochter) Enkel (von Sohn und Tochter) dem Erblasser
Die gesetzliche Erbfolge der Staat entscheidet für Sie wöhnlichen Aufenthalt hatte. Wohnte der Erblasser also zum Beispiel in Bonn, so fiele die Erbschaft dem Land Nordrhein- Westfalen zu. Lässt sich das
MehrDas Erb recht. Wichtige Informationen zum Erb recht in Leichter Sprache. Niedersachsen
Das Erb recht Wichtige Informationen zum Erb recht in Leichter Sprache Niedersachsen Wichtig! In den Texten stehen immer nur die Wörter für Männer. Zum Beispiel: Im Text steht nur Notar. Dann kann man
MehrAntrag auf Einbürgerung (Stand Juni 2017)
: Antrag auf Einbürgerung (Stand Juni 2017) Eingangsdatum Bitte ankreuzen oder ausfüllen. Nichtzutreffendes mit entfällt oder nicht zutreffend kennzeichnen. Sollte der Platz bei einem Angabefeld nicht
MehrErbrecht und Familienrecht BerÄhrungspunkte. Ein Vortrag von RA Gerd Winkler Rechtsanwalt und Fachanwalt fär Familienrecht TSP Erbrecht.
Erbrecht und Familienrecht BerÄhrungspunkte Ein Vortrag von RA Gerd Winkler Rechtsanwalt und Fachanwalt fär Familienrecht TSP Erbrecht Begriffe 1 (Erbl.) d. verstorbene Person Erbe Gesetzlicher Erbe durch
MehrInternationale Adoption durch Dritte*: Verfahren im Kanton Zürich
Internationale Adoption durch Dritte*: Verfahren im Kanton Zürich Kind ist unbekannt und kommt aus einem Staat, in dem das Haager Adoptionsübereinkommen in Kraft ist Die künftigen Adoptiveltern (Ae) möchten
MehrAusfüllhilfe für Formular: Prüfung der Anspruchsberechtigung für Angehörige
Ausfüllhilfe für Formular: Prüfung der Anspruchsberechtigung für Angehörige Wenn Sie über einen PC verfügen, können Sie das Formular auch elektronisch ausfüllen und anschließend ausgedruckt mit den erforderlichen
MehrKinder- und Jugendrecht
HTBLuVA Wiener Neustadt Abteilung EDVO Babenbergerring 5a 2700 Wiener Neustadt WBRS-Referat Kinder- und Jugendrecht Czerny Veronika / 5 AD Version 1.0 / März 1999 1 Allgemeines:...2 1.1 Pflichten der Eltern...
MehrAktualisierungsdienst Bundesrecht
Aktualisierungsdienst Bundesrecht 400-2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 7. Aktualisierung 2013 (19. Mai 2013) Das Bürgerliche Gesetzbuch wurde durch Art. 1 des Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht
MehrFamilienname Vorname(n) Geburtsname. geboren am in (Stadt, Land) gestorben am in (Stadt, Land) letzte Adresse (Straße, Stadt, Land)
Fragebogen zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages 1. ANGABEN ZUM VERSTORBENEN (Erblasser) Familienname Vorname(n) Geburtsname geboren am in (Stadt, Land) gestorben am in (Stadt, Land) Staatsangehörigkeiten
MehrBand 10. Ein Deutschland in Europa Ehe nein, Lebenspartnerschaft ja (2001)
Band 10. Ein Deutschland in Europa 1989 2009 Ehe nein, Lebenspartnerschaft ja (2001) Gegen den vehementen Widerstand von CDU/CSU und gegen die Stimmen der FDP setzt die rot-grüne Regierung ein Gesetz durch,
MehrLeicht und schnell der direkte Weg, um eine Scheidung unkompliziert und zeitsparend zu realisieren.
Leicht und schnell der direkte Weg, um eine Scheidung unkompliziert und zeitsparend zu realisieren. Nach einer für beide Parteien ohne Streit abgelaufenen mindestens einjährigen Trennung ist die Möglichkeit
MehrINFOBLATT ZUM ADOPTIONSRECHT
ERSFELD & RUDERSDORF NOTARE Bahnhofstraße 1 52064 Aachen Telefon 0241-413 44 51-0 Telefax 0241-413 44 51-20 notare@ersfeld-rudersdorf.de www.ersfeld-rudersdorf.de INFOBLATT ZUM ADOPTIONSRECHT Die nachfolgende
MehrDas UNICEF Taschenbuch der Kinderrechte
Das UNICEF Taschenbuch der Kinderrechte Was ist UNICEF? UNICEF wurde 1946 nach dem 2.Weltkrieg gegründet. Damals herrschte große Not in Europa und UNICEF versorgte die Kinder mit Lebensmitteln, Kleidung
MehrDer Ehename hat im deutschen Recht mit unverändertem Standort 1355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine wechselhafte Geschichte erfahren:
Vorwort zur Namensführung in der Ehe Der Ehename hat im deutschen Recht mit unverändertem Standort 1355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine wechselhafte Geschichte erfahren: Vor dem 1.7.1958 erhielt die
MehrLebenspartner in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft können die Erklärung frühestens für Erziehungszeiten ab dem abgeben.
Erklärung über die Zuordnung der Kindererziehungszeit / Berücksichtigungszeit bei gemeinsamer Erziehung V820 Die Abgabe einer Erklärung über die Zuordnung der Kindererziehungszeit / Berücksichtigungszeit
MehrInhaltsverzeichnis. - Einführung 15. Das Patchworkkonkuhinat 25. Vorwort. Das erste Weihnaehtsfest in neuer Konstellation 13
Inhaltsverzeichnis Vorwort Das erste Weihnaehtsfest in neuer Konstellation 13 - Einführung 15 Was ist eine 16 Welche Rechtsregeln gelten? 17 Für Verheiratete: explizite Artikel im ZGB 17 Was gilt in nichtehelichen
MehrNeues Namens- und Bürgerrecht
Neues Namens- und Bürgerrecht Referat von lic. iur. Giacun Valaulta, Amtsleiter Ab 1. Januar 2013: Neues Namens- und Bürgerrecht Überblick Neues Namensrecht für Ehegatten und Kinder Übergangsbestimmungen
MehrSchweizerisches Zivilgesetzbuch
Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Die Adoption) Änderung vom... Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom... 1, beschliesst: I Der zweite
MehrFormular für Scheidungsantrag
Formular für Scheidungsantrag Bitte füllen Sie das folgende Formular vollständig und wahrheitsgemäß aus, da nur so eine entsprechende Bearbeitung erfolgen kann. Fas Formular ist Grundlage für die Erstellung
MehrDas Scheidungsformular
Rechtsanwalt Thomas O. Günther, LL.M. oec Rosental 98, 53111 Bonn Mailto:info@scheidung-bonn.com Fax: 0911 / 30844-60484 Das Scheidungsformular Senden Sie mir dieses Formular bequem online, per Post oder
MehrGER_C2.0604S. Patchwork-Familien. Learning Unit "Education and children" Speaking & Discussion Level C2 GER_C2.0604S.
Patchwork-Familien Learning Unit "Education and children" Speaking & Discussion Level C2 www.lingoda.com 1 Patchwork-Familien Leitfaden Inhalt Thema dieser Lerneinheit sind verschiedene Lebensformen, insbesondere
MehrStandesamt Gelnhausen Obermarkt Gelnhausen. Tel. Frau Wenk: 06051/ Tel. Frau Peter: 06051/ Tel. Frau Sinsel: 06051/
Standesamt Gelnhausen Obermarkt 24 63571 Gelnhausen Tel. Frau Wenk: 06051/830-171 Tel. Frau Peter: 06051/830-172 Tel. Frau Sinsel: 06051/830-176 E-Mail: standesamt@gelnhausen.de Öffnungszeiten: Montags
MehrFragebogen. Erfahrungen getrennt lebender bzw. geschiedener Eltern mit dem Doppelresidenzmodell
Fragebogen Erfahrungen getrennt lebender bzw. geschiedener Eltern mit dem Doppelresidenzmodell Stand 18.01.2012 Allgemeine Angaben (bitte ausfüllen) Geschlecht: weiblich männlich Alter: Bundesland: Datum:
Mehr