Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Herzogenrath - Amtsblatt -

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1 Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Herzogenrath - Amtsblatt Jahrgang Herzogenrath, den Nummer:14 Bekanntmachung Nr. 033/ Änderung Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten v on Verkaufsstellen aus besonderem Anlass im Stadtgebiet Herzogenrath für das Jahr 2011 v om Auf grund des 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöff nungszeiten (Ladenöffnungsgesetz LÖG NRW) vom (GV. NRW S. 516) wird von der Stadt Herzogenrath als örtliche Ordnungsbehörde gemäß Beschluss des Rates der Stadt Herzogenrath v om f olgende 1. Änderung der oben genannten Ordnungsbehördlichen Verordnung erlassen: 1 Die Verkaufsstellen dürfen in 2011 in den jeweiligen Stadtteilen in der Zeit v on 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr wie f olgt geöffnet sein: a) Herzogenrath 1. Frühlingsf est, Sonntag, Burgf est, Sonntag, Oktoberf est, Sonntag Adv entsfest, Sonntag, b) Kohlscheid 5. Ostermarkt, Sonntag, Stadtteilfest, Sonntag, Martinsmarkt, Sonntag, Weihnachtsaktion, Sonntag, c) Merkstein 9. Frühlingserwachen, Sonntag, Frühlingsf est, Sonntag Volksf est Rund um s Pferd und den Bergbau, Sonntag Nikolausmarkt, Sonntag, (1) Ordnungswidrig handelt, wer v orsätzlich oder f ahrlässig im Rahmen des 1 Verkauf sstellen außerhalb der dort zugelassenen Geschäftszeiten offen hält oder in diesen Geschäftszeiten andere als die zugelassenen Waren v erkauft. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann nach 13 Abs. 1 Nr. 1 LÖG NRW mit einer Geldbuße bis zu 500,00 geahndet werden. Diese Verordnung tritt am in Kraft und mit Ablauf des außer Kraft. Die v orstehende Verordnung wird hiermit öffentlich bekanntgegeben. 3 Es wird nach 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung f ür das Land Nordrhein-Westf alen (GO NRW) in der z.zt. gültigen Fassung darauf hingewiesen, dass eine Verletzung v on Verf ahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung NRW gegen diese Verordnung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

2 a) eine v orgeschriebene Genehmigung f ehlt oder ein v orgeschriebenes Anzeigev erf ahren wurde nicht durchgef ührt, b) die Verordnung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Beschluss des Rates vorher beanstandet oder d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Herzogenrath vorher gerügt und dabei die v erletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Herzogenrath, den Bekanntmachung Nr. 034/2011 Satzung vom über die Änderung der Satzung der Stadt Herzogenrath über die Inanspruchnahme v on Angeboten in der Kindertagespf lege und die Erhebung v on Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme v on Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespf lege vom Kinderf ördersatzung (Kf s)- in der Fassung der Änderungssatzung v om Präambel Der Landesgesetzgeber hat in dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz KiBiz-) die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege unter den Aspekten Erziehung, Bildung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf und qualitativer Gleichwertigkeit der Betreuungsangebote landesrechtlich zusammengefasst. Die Jugendämter der Städte Alsdorf, Eschweiler, Herzogenrath, Stolberg und Würselen haben das gemeinsame Ziel, die Förderung v on Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege nach einheitlichen Maßstäben abzuwickeln. Dies dient der Rechtssicherheit, Transparenz und Akzeptanz durch die Familien in der Städteregion Aachen. Vor diesem Hintergrund und auf grund der 7 und 41 der Gemeindeordnung f ür das Land Nordrhein-Westf alen (GO-NRW) in der Fassung der Bekanntmachung v om (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. S. 2023), zuletzt geändert durch Gesetze vom (GV. NRW. S. 271) i.v.m. 23, 24, 90 SGB VIII des Achten Buches Sozialgesetzbuch, neugefasst durch Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 3134), zuletzt geändert durch Art. 3 a des Gesetzes vom (BGBl. I S. 453), sowie der 4, 17 und 23 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz KiBiz-) vom (GV. NRW. S. 462), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV. NRW. S. 385) hat der Rat der Stadt Herzogenrath nachfolgende Änderungssatzung beschlossen. 1 Änderung der Kinderf ördersatzung -(Kfs)- Die Satzung der Stadt Herzogenrath über die Inanspruchnahme von Angeboten in der Kindertagespflege und die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege vom Kinderfördersatzung -(Kfs)- in der Fassung der Änderungssatzung vom wird wie folgt geändert: 1. In der Überschrift unter III. werden am Ende die Wörter und Elternbeitragsfreiheit angeführt wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird neu eingefügt: 2

3 Die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege durch Kinder, die am 1. August des Folgejahres schulpflichtig werden, ist in dem Kindergartenjahr, das der Einschulung vorausgeht, beitragsfrei. Abweichend von Satz 1 ist für Kinder, die ab dem Schuljahr 2012/2013 vorzeitig in die Schule aufgenommen werden, die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege ab dem der verbindlichen Anmeldung zum folgenden Monat für maximal 12 Monate beitragsfrei. b) Der bisherige Absatz 1 wird Absatz 2 c) Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3 und durch nachfolgenden Satz 2 ergänzt. In diesem Sinne gilt das in Abs. 1 erfasste Kind als das mit dem höchsten Beitrag belegte Kind. d) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4 e) Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 5 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am in Kraft. Herzogenrath, den Bekanntmachung Nr. 035/2011 Wahlen zum 1. Jugendbeirat Herzogenrath Die Wahlen zum 1. Jugendbeirat Herzogenrath f inden in der Zeit von Dienstag, bis Donnerstag, an allen weiterführenden Schulen und in den Jugendfreizeiteinrichtungen in Herzogenrath statt. Aktiv wahlberechtigt sind alle Kinder und Jugendlichen ab der Vollendung des 10. Lebensjahres bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres, die in der Stadt Herzogenrath mindestens 16 Tage vor der Wahl mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Weitere Informationen zum Jugendbeirat Herzogenrath und Angaben zu den einzelnen Wahlterminen und Wahlorten können auf der Homepage des Jugendbeirates Herzogenrath unter sowie bei der Stadt Herzogenrath, Bereich Jugend, Jugendpf leger Oliv er Krings, Rathausplatz 1, Herzogenrath, Tel oder oliv er.krings@herzogenrath.de in Erfahrung gebracht werden. Herzogenrath, den

4 Bekanntmachung Nr. 036/2011 Eröffnungsbilanz und Lagebericht der Stadt Herzogenrath zum I. Feststellung der Eröffnungsbilanz zum und des Lageberichts sowie die Entlastung des Bürgermeisters Der Rat der Stadt Herzogenrath hat in seiner Sitzung am 18. Oktober 2011 gemäß 92 Abs. 1 in Verbindung mit 96 Abs. 1 der Gemeindeordnung f ür das Land Nordrhein-Westf alen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung v om 14. Juli 1994 (GV.NRW. S.666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Änderungsgesetzes v om 24. Mai 2011 (GV. NRW. S. 271), in Kraft getreten am 04. Juni 2011, mit dem Beschluss vom 18. Oktober 2011 die Eröffnungsbilanz mit einer Bilanzsumme v on ,81 festgestellt. Die Eröffnungsbilanz wurde v on der Örtlichen Rechnungsprüf ung der Stadt Herzogenrath geprüft. Das Prüf ergebnis wurde dem Rechnungsprüf ungsausschuss der Stadt Herzogenrath in seiner Sitzung v om 11. Oktober 2011, mit der Empf ehlung einen uneingeschränkten Bestätigungsv ermerk zu erteilen, vorgestellt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat mit Beschluss vom 11. Oktober 2011 der Eröffnungsbilanz der Stadt Herzogenrath einen uneingeschränkten Bestätigungsv ermerk erteilt und sich den wesentlichen Aussagen des Prüf ergebnisses angeschlossen. Der Rat der Stadt Herzogenrath hat mit Beschluss v om die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Eröffnungsbilanz zum Stichtag gemäß 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt und ferner dem Bürgermeister gemäß 92 Abs. 1 in Verbindung mit 96 Abs. 1 die uneingeschränkte Entlastung f ür die Eröffnungsbilanz erteilt. Die Eröff nungsbilanz ist der Kommunalaufsicht gemäß 92 Abs. 1 in Verbindung mit 96 Abs. 2 GO NRW mit Schreiben v om angezeigt worden. Die Eröffnungsbilanz ist nachfolgend abgedruckt. 4

5 Eröffnungsbilanz Stadt Herzogenrath Aktiva Passiva 1. Anlagevermögen ,65 1. Eigenkapital , Allgemeine Rücklage , Immaterielle Vermögensgegenstände , Sonderrüc klagen 1.3 Ausgleichsrücklage , S ac han lag e n 1.4 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte , Grünflächen ,08 2. Sonderposten , Ackerland , für Zuwendungen , Wald, Forsten , für Beiträge , Sonstige unbebaute Grundstücke , für den Gebührenausgleich , Sonstige Sonderposten , Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte , Kinder- und Jugendeinrichtungen ,00 3. Rückstellungen , Schulen , Pensionsrückstellungen , Wohnbauten , R üc kst ellungen f ür D eponien und Altlas ten Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude , Instandhaltungsrückstellungen , Sonstige Rückstellungen , Infrastrukturvermögen , Grund und Boden des Infrastrukturvermögens ,82 4. Verbindlichkeiten , Brücken und Tunnel , Anleihen Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen Verbindlichk eit en aus Krediten für I nv es titionen , Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen , von verbundenen Unternehmen Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen , von Beteiligungen Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens , von Sondervermögen vom öffentlichen Bereich , Bauten auf fremden Grundstücken , vom privaten Kreditmarkt , Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler , Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge , Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung , Betriebs- und Geschäftsausstattung , Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen , Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau , Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen , Verbindlichkeiten aus Transferleistungen , Finanzanlagen , Verbindlichkeiten aus Transferleistungen , Anteile an verbundenen Unternehmen 1, erhalt ene Anz ahlungen auf S onderpos ten , B et eiligungen , Sonstige Verbindlichkeiten , Sondervermögen Wertpapiere des Anlagevermögens ,89 5. Passive Rechnungsabgrenzung , Ausleihungen , Ausleihungen an verbundenen Unternehmen A usleihungen an Beteiligungen Ausleihungen an Sondervermögen Sonstige Ausleihungen ,80 2. Umlaufvermögen 2.1 V or ät e , Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren geleistete Anzahlungen 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände , Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus T ransferleistungen , Gebühren , Beiträge Steuern , Forderungen aus Transferleistungen , sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen , P rivatrechtliche Forderungen , gegenüber dem privaten Bereich , gegenüber dem öffentlichen Bereich gegen verbundene Unternehmen , gegen Beteiligungen gegen Sondervermögen Sonstige Vermögensgegenstände , Grundstücke zur Wiederveräußerung , Wertpapiere des Umlaufvermögens Liquide Mittel ,70 davon Guthaben bei Banken und Kreditinstituten ,68 davon Schulgirokonten ,27 davon klassifizierte städt. Konten ,11 davon KiGa-Konten 919,24 Barkassen / Handvorschüsse 6.490,96 Kassen Parkscheinautomat / Frankiermaschine ,44 Treuhandkonto ,00 3. Aktive Rechnungsabgrenzung ,15 SUM ME Aktiva ,81 SUMME Passiva ,81 II. Bekanntmachung der Eröffnungsbilanz zum Die Eröffnungsbilanz der Stadt Herzogenrath zum , die gesetzlich vorgesehenen Anlagen sowie die Entlastung des Bürgermeisters werden hiermit nach 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt gemacht. Die Eröff nungsbilanz der Stadt Herzogenrath zum liegt zusammen mit dem Anhang und Lagebericht ab sof ort bis zur Feststellung des f olgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Herzogenrath, Rathausplatz 1, Zimmer 203 während der Dienststunden öffentlich aus. Weiterhin kann die Eröffnungsbilanz auch auf der Homepage der Stadt Herzogenrath ( inklusive ihrer Anlagen abgerufen werden. Herzogenrath, den

6 Herausgeber: Stadt Herzogenrath,, Rathausplatz 1, Herzogenrath, Telef on: / Verantwortlich: f ür den Vertrieb des Amtsblattes sowie die Bekanntmachungen der Stadt Herzogenrath; Stadt Herzogenrath, Fachbereich f ür Zentrale Verwaltungsauf gaben. Bezugsmöglichkeiten: Stadt Herzogenrath, Fachbereich 5 Zentrale Verwaltungsaufgaben, Rathausplatz 1, Herzogenrath. Bezugsbedingungen: Bei Zustellung per Post zum Preis von 1,25 monatlich; zahlbar im v oraus f ür sechs Monate. Einzelexemplare des Amtsblattes können kostenfrei an der Inf othek des Rathauses während der Dienststunden abgeholt werden. Druck: Stadt Herzogenrath 6

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