D E M O G R A P H I E P A K T F ü r e I n e l e b e n d i g e S a a r p f a l z. Ehrenamtliche Flüchtlingsarbeit und Integration im Saarpfalz-Kreis
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- Björn Brodbeck
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1 D E M O G R A P H I E P A K T F ü r e I n e l e b e n d i g e S a a r p f a l z Ehrenamtliche Flüchtlingsarbeit und Integration im Saarpfalz-Kreis 1
2 Rahmenbedingungen und Ziele Fakt: Die Menschen sind hier, Hilfe und Integration sind zwingend notwendig unklare Zukunftsprognosen mehrere Beteiligte erfordern klare Aufgabenteilung / Aufgabenwahrnehmung / Kommunikation Risiko: Anstrengung / Überlastung / Ausfall von Ehrenamtlichen 2
3 Bisheriger Ablauf: Rahmenbedingungen und Ziele Demographiepakt mit den Kommunen Umsetzung Hauptausschuss Demographie und Integration Angebot für Kommunen: Kreistag vom 6. Okt
4 Rahmenbedingungen und Ziele 4
5 Rahmenbedingungen und Ziele Heutige Veranstaltung: Gesicherte Information durch den Saarpfalz-Kreis Welche Erfahrungen liegen vor? Weiterer Handlungs-/Steuerungs-/Unterstützungsbedarf? Wer steht im Zweifel als Ansprechpartner zur Verfügung? Ansprechpartner - Kontakt (Mail, Telefon), Austausch Bei erkennbarem Defizit (Info/Support): Melden!! 5
6 6
7 Was geschieht bei der Erstaufnahme in Lebach? Zuständigkeit: Saarland Landesverwaltungsamt tagesaktuelle Registrierung ärztliche Untersuchung Verteilung gem. Königsteiner Schlüssel (bundesweit) und Landesschlüssel an Kreise Ausgabe der persönlichen Erstausstattung Unterstützt durch ehrenamtlich Tätige Organisation über Info-Point vor Ort Betreuung im Alltag Kleiderkammer Sprachmittler 7
8 Wie wird festgelegt wo die Flüchtlinge im Saarpfalz-Kreis leben werden? Zuständigkeit: Kreispolizeibehörde Zuweisung gem. Landesschlüssel (SPK 18,33 %) aus Lebach an Landkreis; Weiterverteilung (fester Schlüssel) durch die KPH an die Kommunen im SPK. Überstellung der Flüchtlinge durch die Bundeswehr von Lebach an die gemeldeten Adressen in den Städten und Gemeinden Begrüßung und Empfang durch Gemeindebedienstete Unterstützungsbedarf Nach erfolgter Aufnahme durch die Gemeindebediensteten 8
9 400 Wie wird festgelegt wo die Flüchtlinge im Saarpfalz-Kreis leben werden? Überstellungen Saarpfalz-Kreis seit 10/ Okt 13 Nov 13 Dez 13 Jan 14 Feb 14 Mrz 14 Apr 14 Mai 14 Jun 14 Jul 14 Aug 14 Sep 14 Okt 14 Nov 14 Dez 14 Jan 15 Feb 15 Mrz 15 Apr 15 Mai 15 Jun 15 Jul 15 Aug 15 Sep 15 Okt 15 Nov 15 9
10 120 Wie wird festgelegt wo die Flüchtlinge im Saarpfalz-Kreis leben werden? Bexbach 12,38% Blieskastel 14,55% Gersheim 4,64% Homburg 28,68% St. Ingbert 25,27% Kirkel 6,89% Mandelbachtal 7,58% 20 0 Okt 13 Nov 13 Dez 13 Jan 14 Feb 14 Mrz 14 Apr 14 Mai 14 Jun 14 Jul 14 Aug 14 Sep 14 Okt 14 Nov 14 Dez 14 Jan 15 Feb 15 Mrz 15 Apr 15 Mai 15 Jun 15 Jul 15 Aug 15 Sep 15 Okt 15 Nov 15 Dez 15 10
11 Was geschieht nach der Ankunft in den Kommunen? Zuständigkeit: Kommunen Unterbringung im vorgesehenen Wohnraum und Erstausstattung/Möblierung Anmeldung Kinder zum KITA-/ Schulbesuch kurze Information/Überblick über Infrastruktur vor Ort Bankkonto eröffnen, GEZ- Befreiung beantragen Unterstützungsbedarf örtliches Umfeld zeigen Elektrogeräte erklären Müllabfuhr u. sonstige Abläufe darstellen Ansprechpartner und Begleitung: Rathaus, Ausweise Tafel, Sprachkurse, Integration durch Freizeitaktivitäten usw. gesundheitliche Probleme erfragen und Begleitung zum Arzt 11
12 Wofür ist der Saarpfalz-Kreis zuständig? Das Amt für soziale Angelegenheiten und das Jobcenter organisieren/ finanzieren bei Bedarf Sprachmittler, stellen Kontakt zu den Integrationslotsen her und unterstützen bei Anfragen in ihrem Zuständigkeitsbereich Ehrenamtliche. Das Gesundheitsamt führt die Einschulungsuntersuchung für Grundbzw. Gesundheitsuntersuchung für weiterführende Schulen durch, kontaktiert die Familien und überprüft die Notwendigkeit einer medizinischen Behandlung nach 4 AsylbLG. Das Jugendamt begleitet unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge als Vormund. Das Frauenbüro organisiert ebenfalls bei Bedarf Sprachmittler, die es in Kooperation mit der IHK ausbildet. 12
13 Wofür ist der Saarpfalz-Kreis zuständig? Amt für soziale Angelegenheiten Auszahlung Regelleistung AsylblG Behandlungsscheine während laufendem Anerkennungsverfahren Auszahlung der Barschecks Angemessenheit Nutzungsverträge Antrag Erstausstattung Bekleidung Anträge für Arbeitsgelegenheiten Abrechnung aller Leistungen mit dem Land Fördermittel für Ehrenamtliche Unterstützungsbedarf Mithilfe beim Ausfüllen der Anträge Hilfe bei Vereinbarung von Terminen sowie Begleitung und Mitnahme zu Terminen 13
14 Wofür ist der Saarpfalz-Kreis zuständig? nach der Anerkennung als Flüchtling Zuständigkeit: Jobcenter Leistungsgewährung nach dem SGB II für anerkannte Asylbewerber Beratung durch die persönlichen Ansprechpartner bez. Arbeitsmarktintegration (Sprachkurse, Anerkennung Abschlüsse, Fort-/Weiterbildung, Arbeitsgelegenheiten, Praktika...) Akquise von Arbeitsplätzen Unterstützungsbedarf: Mithilfe beim Ausfüllen der Anträge Unterstützung bei der Teilnahme an Sprachkursen Abstimmen von Praktika und Beschäftigung Begleitung zu Terminen im Jobcenter 14
15 Sind Sie mit der Aufzeichnung der Diskussion einverstanden um die gesammelten Fragen und Antworten in Form eines Kataloges zur Verfügung zu stellen? Sind Sie mit der Sammlung und dem Austausch der Kontaktdaten untereinander einverstanden? 15
16 Fragen zur Situation von Asylbewerbern Beantwortung Ihrer Fragen durch die Kreispolizeibehörde. Wer legt fest, wer wohin verteilt wird? Wieso werden Ehepartner, die getrennt Deutschland erreicht haben, nicht in jedem Fall der gleichen Gemeinde zugeteilt? Die Festlegung erfolgt durch die Kreispolizeibehörde. Gründe für getrennte Unterbringung sind vielschichtig: - keine Hinweise auf bereits in Kommunen lebende Angehörige - reine Männer- oder Frauen-Wohngemeinschaften - Wohnung nicht für den Zuzug geeignet - Zuzug von Angehörigen von betroffenen Asylbewerbern selbst nicht gewünscht. 16
17 Fragen zur Situation von Asylbewerbern Beantwortung Ihrer Fragen durch die Kreispolizeibehörde. Bitte um die Anschaffung eines Formblattes, das den Gemeinden ermöglicht, Ehrenamtliche über die Ankunft von Flüchtlingen zu informieren (Schweigepflichtsentbindung) Aus Gründen des Datenschutzes kann eine Entbindung der Kommunen von ihrer Schweigepflicht und damit eine Erstellung eines entsprechenden Formblattes nicht erfolgen. 17
18 Fragen zur Situation von Asylbewerbern Beantwortung Ihrer Fragen durch die Kreispolizeibehörde. Bitte eine Information über das Procedere bei der Aufnahme: Einbindung von Ehrenamtlichen Bei der Aufnahme der Asylbewerber handelt es sich um notwendige Vorgänge/Aufgaben der Kommunen, welche der Registrierung und dem nachfolgenden Verwalten der Asylbewerber dienen. Eine sinnvolle Einbindung von freiwilligen Unterstützern erfolgt bei der Orientierung der Flüchtlinge im Wohnumfeld und der Unterstützung im Alltag. 18
19 Fragen zur Situation von Asylbewerbern Beantwortung Ihrer Fragen durch das Amt für soziale Angelegenheiten Themenblock Krankenversicherung: Wann ist die Einführung einer Karte angedacht? Der Bundesgesetzgeber hat mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung einer Gesundheitskarte für Asylbewerber zum geschaffen. Länder und Krankenkassen müssen entsprechende Vereinbarungen zur Einführung der Krankenkarte schließen. Ein konkreter Termin kann noch nicht genannt werden. 19
20 Fragen zur Situation von Asylbewerbern Beantwortung Ihrer Fragen durch das Amt für soziale Angelegenheiten Themenblock Krankenversicherung: Kann die Ausgabe der Behandlungsscheine über die Gemeinde erfolgen, wie ist der Zugang am Wochenende und nach Dienstschluss? Zuständige Behörde für die Durchführung des AsylbLG ist ausschließlich der Saarpfalz-Kreis. Daher ist momentan auch nur dieser berechtigt, Krankenbehandlungsscheine auszustellen. Für Behandlungen an Wochenenden und nach Dienstschluss werden von der Kreisverwaltung nachträglich Krankenscheine an den jeweiligen Arzt gesandt bzw. Kostenübernahmezusagen an die Krankenhäuser erteilt. Weitere Fragen, Anregungen und Kritik? 20
21 Fragen zur Situation von Asylbewerbern Beantwortung Ihrer Fragen durch das Amt für soziale Angelegenheiten Themenblock Geld- und Sachleistungen nach dem AsylbLG: Ist die Erstattung von Fahrtkosten zu Sprachkursen für Asylbewerber möglich, wie ist der Zugang? Aktuell werden für Asylbewerber Sprachkurse von Seiten des Landes, der BAB und von ehrenamtlichen Organisationen angeboten. Letztere haben mit den Fördermitteln des Landes auch Mittel für die Sprachkursteilnehmer für Bücher und Fahrtkosten erhalten. Für die anderen, o. g. Sprachkurse werden Pauschalen an die Träger pro Kurs gezahlt. In diesen Pauschalen sind aber nach unseren Informationen keine Fahrtkostenanteile der Teilnehmer enthalten. 21
22 Fragen zur Situation von Asylbewerbern Beantwortung Ihrer Fragen durch das Amt für soziale Angelegenheiten Themenblock Geld- und Sachleistungen nach dem AsylbLG: Wie sind die derzeitigen Leistungsätze nach dem Asylbewerber-L- Gesetz? Je nach Alter und Lebenssituation erhalten Asylsuchende eine Gesamtleistung zwischen 217 und 359. Die Barmittel liegen zwischen 84 und 143. Bei Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften (hierzu zählen auch Zelte) ohne Kochgelegenheiten erfolgen Unterbringung und Verpflegung durch die Kommune selbst oder durch beauftragte Dritte. In diesen Fällen wird nur der Barbetrag gewährt. 22
23 Fragen zur Situation von Asylbewerbern Beantwortung Ihrer Fragen durch das Amt für soziale Angelegenheiten Themenblock Geld- und Sachleistungen nach dem AsylbLG: Wird eine Kleidergeldpauschale gewährt? Wo ist sie zu beantragen? Versorgung mit Bekleidung ist eine Pflichtleistung und erfolgt für die aktuelle Jahreszeit durch die Landesaufnahmestelle. Durch den Saarpfalz-Kreis erhalten Asylsuchende eine altersabhängige Kleidergeldpauschale ( ) für die kommende Jahreszeit. Sie ist formlos schriftlich oder mündlich durch den Asylbewerber beim Amt für soziale Angelegenheiten zu beantragen. Weiterer Bedarf ist in den Kleiderkammern der Wohlfahrtsverbände bzw. bei den Sozialkaufhäusern zu decken. Weitere Fragen, Anregungen und Kritik? 23
24 Fragen zur Situation von Asylbewerbern Beantwortung Ihrer Fragen durch das Amt für soziale Angelegenheiten Themenblock Standards für die Unterbringung von Asylbewerbern Gibt es festgesetzte Grundstandards für die Unterbringung? Empfehlungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: 6 qm pro Person (ohne Bad, Küche und Flur). Zu unterscheiden ist, ob es sich um so genannte Einzelwohnungen, Gemeinschaftsunterkünfte oder Zelte handelt. Letztere dienen i. d. R. nur als vorübergehende Unterbringung bis zum Abschluss des Asylverfahrens. Danach kann sich der Flüchtling selbst eine angemessene Wohnung (im Rahmen des SGB II oder SGB XII (siehe Anlage)) suchen. Weitere Fragen, Anregungen und Kritik? 24
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26 Geldleistungen nach dem AsylblG ab Januar Jahr
27 Geldleistungen nach dem AsylblG ab Januar Jahr
28 Fragen zur Situation anerkannter Flüchtlinge Beantwortung Ihrer Fragen durch das Jobcenter Kann ein anerkannter Flüchtling einen 450 -Job ausüben, was sind die behördlichen Erfordernisse, wo muss was beantragt werden? Ein 450 -Job kann ausgeübt werden. Vorher sollte auf jeden Fall eine Abstimmung mit dem JobCenter erfolgen. Eine Beschäftigung muss dem JobCenter angezeigt werden. Der Mini-Job sollte mit den Aktivitäten des JobCenters abgestimmt sein, z.b. Teilnahme Sprachkurs oder andere Maßnahmen des JobCenters. 28
29 Fragen zur Situation anerkannter Flüchtlingen Beantwortung Ihrer Fragen durch das Jobcenter Familiennachzug: Was ist zu beachten? Was sind die Voraussetzungen? Wie kann erreicht werden, dass die Familie nicht zerrissen wird? Direkt bei Antragstellung ALGII sollte Familiennachzug thematisiert werden ( Zahl der Familienmitglieder, Zeitpunkt). Richtwerte für Miete der größeren Wohnung können dann konkret genannt werden. Anmietung frühestens 6 Wochen nach Vorlage der positiven Stellungnahme der Ausländerbehörde, ggf. früher, wenn Visa für Familie vorliegt. Weitere Fragen, Anregungen und Kritik? 29
30 Eine private Haftpflichtversicherung für die Familien mit Kindern? Im Saarland und Rheinland-Pfalz gibt es keine allgemeine Haftpflichtversicherung für Flüchtlinge (Fehlangabe FAQ-Broschüre). Fragen zu gesundheitlichen Belangen, minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen oder sonstigen Themen? Fragen Sie! 30
31 Kommunikationsangebote nach der Veranstaltung Zusendung des Frage- Antwortkataloges. Informationen über Ehrenamt und Integration sowie über Informationsangebote (bspw. Broschüre "Flüchtlinge und Asylsuchende im Saarland" auch in Englisch und Arabisch / auch das GG) Gemeindegrenzenübergreifende Vernetzung durch Austausch Ihrer Kontaktdaten Bei Anfragen den Kontakt zwischen Interessierten und Engagierten herstellen. 31
32 Konkret Ab dem 2. Nov Fragen per Mail an: Telefon: / Achtung: Zeiten werden festgelegt und mitgeteilt auf Basis der heutigen Ergebnisse 32
33 Vielen Dank für IHR Engagement. 33
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