1. Geltungsbereich. {21 Allgemeine Regelungen zum Kartenverkauf. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Schauspiel Leipzig
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- Eleonora Bayer
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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Schauspiel Leipzig 1. Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Theaterbesuchern und dem Schauspiel Leipzig. Sie sind Bestandteil des Vertrages, der durch den Erwerb von Eintrittskarten zustande kommt. Für alle Veranstaltungen des Schauspiel Leipzig in ihren derzeitigen und zukünftigen Spielstätten gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten ebenso für Besucherorganisationen, Vorverkaufskassen und Drittanbieter, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. 2. Kartenverkauf und Reservierungen Kassenöffnungszeiten Während der laufenden Spielzeit ist die Theaterkasse des Schauspiel Leipzig zum Zwecke des Vorverkaufs zu den in den offiziellen Publikationen des Schauspiel Leipzig genannten Zeiten geöffnet. Die Abendkasse wird in der Regeljeweils 1 Stunde vor Beginn der Vorstellung geöffnet. Die Abendkassen der Nebenspielstätten öffnen eine halbe Stunde vor Vorstellungsbeginn. An vorstellungsfreien Tagen bleibt die Abendkasse geschlossen. {21 Allgemeine Regelungen zum Kartenverkauf Der Kunde hat unmittelbar beim Kauf die Richtigkeit der gekauften Karten und des Wechselgeldes zu überprüfen. Nachträgliche Reklamationen können nicht anerkannt werden. Besuchern ist es nicht gestattet, in oder vor den Räumlichkeiten des Schauspiel Leipzig Eintrittskarten zum Verkauf a nzubieten. Der öffentliche und gewerbsmäßige Verkauf von Eintrittskarten ist unzulässig. Dies gilt nicht für Besieller, deren Geschäftsbetrieb bzw. Satzung auch den Weiterverkauf oder die Vermittlung von Eintrittskarten an Mitglieder und andere Personengruppen vorsieht. Das Schauspiel Leipzig behält sich das Recht vor, in Einzelfällen die Kartenvergabe auf eine von ihm festgelegte Kartenzahl pro Käufer zu beschränken. Verkaufte Karten werden nur im Rahmen der unter 4.3. getroffenen Regelungen vom Schauspiel Leipzig zurüclgenommen, ansonsten sind die erworbenen Eintrittskarten von Rücknahme und Umtausch ausgeschlossen. Werden Karten unbar bezahlt und entstehen durch Rückbuchungen Kosten, die der Käufer zu vertreten hat, sind diese von ihm zu tragen. Bei Kartenverfall ist Ersatzleistung ausgeschlossen. Verliert ein Besucher seine Eintrittskarte, kann ihm von der Kasse eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn er glaubhaft macht, welche Eintrittskarte er erworben hat. Der Besitzer der Originalkarte hat den Vorrang vor dem Besitzer einer Ersatzkarte.
2 Plätze für Rollstuhlfahrer werden in Abhängigkeit von der lnszenierung in beschränktem Maße zur Verfügung gestellt. Die als notwendig anerkannten Begleiter von Schwerbehinderten (Merkzeichen "8" im amtlichen Schwerbehindertenausweis) haben freien Eintritt. Werden auf der Eintrittskarte inszenierungsbedingt zusätzliche Hinweise gegeben, gelten diese als verbindlich. Die M itnahme von Tieren ist nicht gestattet, Vorverkaufsfristen Der freie Vorverkauf beginnt zu den in den offiziellen Publikationen des Schauspiel Leipzig veröffentlichten Zeiten, (4) FernmündlicheKartenbestellungen Fernmündliche Kartenbestellungen werden ab Beginn des Vorverkaufs entgegengenommen und gelten als vorläufige Reservierungen. Sie werden erst mit Bezahlung verbindlich. Bei der Zusage der vorläufigen Reservierung wird durch das Schauspiel Leipzig eine Frist a)r Erfüllung des Zahlungsanspruchs mitgeteilt. Bei Nichteinhaltung dieser Frist behält sich das Schauspiel Leipzig das Recht vor, über die Karten anderweitig zu verfügen. Auf Wunsch können bereits bezahlte Karten zugesandt oder an der Abendkasse hinterlegt werden. Kosten und Gefahr der Versendung trägt der Besteller. (5) Schriftliche Kartenbestellungen Eine schriftliche Kartenbestellung (per Brief, Fax oder ) gilt als Reservierungsanfrage. Die Bestätigung erfüllbarer Kartenwünsche gilt als verbindliche Zusage über die Bereitstellung der entsprechenden Eintrittskarten. Mit der Bestätigung wird verbindlich eine Frist zur Erfüllung des. Zahlungsanspruchs des Schauspiel Leipzig mitgeteilt. Bei Nichteinhaltung dieser Frist behält sich das Schauspiel Leipzig das Recht vor, über die Karten anderweitig zu verfügen. Auf Wunsch können bereits bezahlte Karten zugesandt oder an der Abendkasse hinterlegt werden. Kosten und Gefahr der Versendung trägt der Besteller. (6) Online-Kartenverkauf Online-Kartenkauf ist für lnhaber von EC- und Kreditkarten (Visa, Euro-/Mastercard) möglich. Bei Bestellung über den Online-Kartenverkauf werden alle vom Kunden eingegebenen Daten bei der Übertragung automatisch verschlüsselt. Bezahlte Karten liegen bis zum Beginn der Veranstaltung an der Kasse zur Abholung bereit oder werden zugesandt. Kosten und Gefahr der Versendung trägt der Besteller. 3. Datenschutz Die personenbezogenen Daten des Eintrittskartenkäufers werden unter Beachtung des Datenschutzgesetzes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt. Soweit in die Nutzung der persönlichen Daten zu lnformationsund Kundenbetreuungszwecken eingewilligt wurde, werden diese u. a. zur Ansprache per Brief oder verwendet. Die Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen dem Schauspiel Leipzig gegenüber widerrufen werden. Darüber hinaus kann vom Betroffenen jederzeit die
3 Berichtigung oder Löschung der Daten verlangt werden. Das Schauspiel Leipzig wird diese Daten nicht an Dritte weitergeben. 4. Eintrittspreise und Ermäßigungen Es gelten die vom Stadtrat der Stadt Leipzig beschlossenen, in den Publikationen und an der Theaterkasse des Schauspiel Leipzig veröffentlichten Eintrittspreise. Diese Eintrittspreise gelten nur bei Kauf der Eintrittskarten an der Kasse des Schauspiel Leipzig in der Bosestraße und allen Abendkassen. An externen Vorverkaufsstellen sowie bei lnternetkauf können durch Erhebung einer Vorverkaufsgebühr und eventuell anfallende Versand- bzw. Bearbeitungsgebühren höhere Eintrittspreise entstehen. (21 Mitglieder von Besucherorganisationen und Drittanbietern erhalten ihre Eintrittskarten über diese. Alle diesbezüglichen Anfragen sind direkt an diese zu richten. 5. (21 Erwerber von ermäßigten Eintrittskarten sind verpflichtet, beim Kartenkauf sowie beim Einlass zum Vorstellungsbesuch die Berechtigung für den Ermäßigungsanspruch unaufgefordert vorzulegen. Die Höhe der Ermäßigung sowie der Kreis der Ermäßigungsberechtigten sind aus den offiziellen Publikationen und den Aushängen an der Theaterkasse des Schauspiel Leipzig ersichtlich. Ergibt sich bei der Kontrolle der Besucher, dass zu Unrecht nicht der volle Preis für die Eintrittskarte bezahlt wurde, ist das Schauspiel Leipzig berechtigt, den Differenzbetrag nachzuerheben. Spielplan und Anfangszeiten, Spielplanänderungen Der gültige Spielplan mit den Anfangszeiten wird durch Aushang und theatereigene Publikationen veröffentlicht. Die Besetzungsangaben im Spielplan sind ohne Gewähr. Anderungen in der Besetzung bleiben vorbehalten, ohne dass dadurch ein Rückgaberecht für bereits gekaufte Karten entsteht. Bei Spielplanänderungen und Vorstellungsausfällen können nur Karten, die an der Theaterkasse des Schauspiel Leipzig gekauft wurden, innerhalb von 30 Tagen ab dem geänderten Vorstellungstermin zurückgegeben werden. Bei Zusendung der Karten mit Angabe der Bankverbindung ist auch die Überweisung des Kartenwertes möglich. Versandkosten sowie sonstige Kosten werden nicht erstattet. Bei Abbruch einer Vorstellung vor der pause oder bis zu einer Spieldauer von einer Stunde wird dem Kunden der volle Eintrittspreis erstattet. Ein Ersatz von darüber hinausgehenden Kosten des Kunden (Nebenkosten, Hotel, Reise etc.) wird ausgeschlossen. Die Rücknahme von Karten, die nicht an der Kasse des Schauspiel Leipzig erworben wurden, ist ausgeschlossen. 6. Einlass Der Zugang zu den Spielstätten kann nur mit einer persönlichen Eintrittskarte erfolgen (dies gilt auch für Kinder). Der Besucher ist an den auf seiner Eintrittskarte bezeichneten Platz gebunden. Ein Wechsel auf freie Plätze ist nicht zulässig.
4 Bei verspätetem Eintreffen nach Beginn einer Vorstellung besteht kein Anspruch auf Zutritt in den Zuschauersaal und auf den auf der Eintrittskarte bezeichneten Platz. Den Anordnungen des Abendpersonals ist hierbei Folge zu leisten. Das Abendpersonal weist dem Besucher im Falle des Nacheinlasses einen Platzzu. DerAnspruch auf den reservierten Platz entfällt. 7. (2t (4) 8. {21 Garderobe und Fundsachen Die Mitnahme von Garderobe, Taschen und sonstigen Gegenständen in den Zuschauerraum ist nur dann gestattet, wenn dadurch andere Besucher nicht gestört werden. Den Anweisungen des Abendpersonals ist hierbei Folge zu leisten. Garderobe und Gegenstände können dem Garderobenpersonal für die Dauer der Vorstellung gegen Aushändigung einer Garderobenmarke zur Aufbewahrung übergeben werden. Die Rückgabe an den Besucher erfolgt gegen Vorlage der Garderobenmarke ohne weitere Prüfung der Berechtigung. Vertauschte oder beschädigte Garderobe oder Gegenstände sind dem Garderobenpersonal sofort mitzuteilen. Eine Aufbewahrung von Tieren ist ausgeschlossen. Garderobe und Gegenstände dürfen ohne Marke nur dann ausgehändigt werden, wenn glaubhaft gemacht worden ist, dass der Besucher der berechtigte Empfänger ist. Zu Nachforschungen über die tatsächliche Berechtigung des Empfängers bei der Aushändigung eines zur Aufbewahrung übergebenen Garderobengegenstandes gegen die Rückgabe einer Garderobenmarke ist das Schauspiel Leipzig nicht verpflichtet. Bei Verlust einer Garderobenmarke ist der Besucher zum Ersatz ihrer Wiederbeschaffungskosten verpflichtet. Gefundene Gegenstände aller Art sind beim Abendpersonal abzugeben. Die Behandlung der Fundsachen richtet sich nach den Vorschriften der 978 ff. BGB. Der Verlust von Gegenständen ist ebenfalls dem Abendpersonal anzuzeigen. Hausrecht, Bild- und Tonaufnahmen Der lntendant und der Verwaltungsdirektor üben in den Gebäuden des Schauspiel Leipzig das Hausrecht aus. Zu seiner Ausübung sind ferner das Abendpersonal, das Kassenpersonal sowie sonstige dazu befugte Personen berechtigt. Besuchern kann der Zutritt verweigert werden, wenn berechtigter Anlass zu der Annahme besteht, dass sie in erheblicher Weise die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigt werden, und wenn sie in erheblicher Weise bzw. wiederholt gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben. Personen, die den geordneten Kartenverkauf behindern oder Besucher belästigen, können aus dem Haus gewiesen werden. Besucher können aus der laufenden Vorstellung gewiesen werden, wenn sie diese stören, andere Personen belästigen oder gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen. Das Schauspiel Leipzig kann von Besuchern, die unberechtigterweise einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Eintrittskarte vorweisen können, den Differenzbetrag nacherheben. Besucher, die auf Aufforderung weder den ihrer Eintrittskarte entsprechenden Platz einnehmen noch die Entgeltdifferenz für den tatsächlich von ihnen
5 I genutzten Platz nachentrichten, können aus der Vorstellung gewiesen werden. Den Anweisungen des Personals des Schauspiel Leipzig ist Folge zu leisten. (4) (s) (5) (7) 9. Das Rauchen ist im gesamten Theatergebäude einschließlich Kassenfoyer verboten. Das Mitnehmen von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum ist nicht gestattet. Technische Geräte, die geeignet sind, die Vorstellung zu stören (2. B. Handys, elektronische U hren), sind auszuschalten. Jedwede Herstellung von Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art in den Gebäuden des Schauspiel Leipzig ist Besuchern grundsätzlich untersagt. Zuwiderhandlungen können zivil- und strafrechtlich verfolgt werden. Für den Fall, dass während einer öffentlichen Theatervorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen wie beispielsweise Rundfunk- oder Fernsehaufnahmen durch dazu berechtigte Personen durchgeführt werden, erklären sich die Theaterbesucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Ton aufgenommen werden und solche Aufzeichnungen ohne Anspruch auf individuelle Vergütung auch für kommerzielle Zwecke gesendet bzw. veröffentlicht werden dürfen. Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen dem Schauspiel Leipzig und den Besuchern aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist Leipzig. Sofern einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbeziehungen unwirksam sind oder werden, wird die Fälligkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt für diesen Fall die bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen Bestimmung die entsprechende gesetzliche Regelung. 10. lnkrafttreten L.L,H" Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit Wirkung vom L3 in Kraft. Enrico Lübbe I ntenda nt
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