Textbausteine Hilfestellungen und kurze Erläuterungstexte zur Leistungs- und Strukturstatstik 2010

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1 Textbausteine Hilfestellungen und kurze Erläuterungstexte zur Leistungs- und Strukturstatstik 2010

2 TEXTBAUSTEINE LSE 2010 Stufe 1 Die Leistungs- und Strukturerhebung 2010 wird von Statistik Austria bei ausgewählten Unternehmen des Produktions- und Dienstleistungsbereiches über das Berichtsjahr 2010 durchgeführt. Es besteht Auskunftspflicht! Die EU-weit verbindlich vorgeschriebene Leistungs- und Strukturstatistik stellt ausführliche Informationen über die Struktur, Tätigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Leistung der Unternehmen auf nationaler und regionaler Ebene bereit und bildet daher eine wichtige Entscheidungsgrundlage für Politik und Wirtschaft. Einen wesentlichen Beitrag zur Erstellung dieser Statistik leisten die meldepflichtigen Unternehmen selbst, die die maßgeblichen statistischen Informationen jährlich bis spätestens 30. September des dem Berichtsjahr folgenden Jahres an Statistik Austria übermitteln. Dabei orientiert sich die Meldepflicht an den gesetzlich definierten Schwellenwerten bezüglich der Umsatzerlöse und/oder Beschäftigten. Für die Leistungsund Strukturstatistik 2010 ist der Einsendetermin der 30. September Für die Unternehmen bedeuten die elektronischen Meldemedien in Form des Webfragebogens equest/web Neu bzw. des PC-Programms e-quest Version 2 eine erhebliche Entlastung und einen messbaren Zeitgewinn. Die kostenlosen elektronischen Meldemedien werden bereits von einer Vielzahl der auskunftspflichtigen Unternehmen genutzt. Es werden daher für das Berichtsjahr 2010 erstmals keine Papierunterlagen übermittelt. Statistik Austria ersucht, auf das zeit- und somit kostensparende elektronische Meldeangebot zurückzugreifen und ist gerne bereit, bei Fragen unterstützend zur Seite zu stehen. Stufe 2 Die wichtigsten Ergebnisse der Leistungs- und Strukturstatistik stehen unter gratis zur Verfügung. Meldepflichtige Unternehmen: Erfassungsbereich und Auskunftspflicht Die Leistungs- und Strukturerhebung erfasst alle Unternehmen, Arbeitsgemeinschaften und Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts, die schwerpunktmäßig eine Wirtschaftstätigkeit ausüben oder eine mit diesen Tätigkeiten verbundene Dienstleistung erbringen, die den Abschnitten B bis N und der Abteilung 95 der ÖNACE 2008 zuzuordnen sind und diese selbständig, regelmäßig und in der Absicht zur Erzielung eines Ertrages oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteils ausüben. Im Rahmen der primärstatistischen Erhebungen kommen bei den Unternehmen des Produzierenden und des Dienstleistungsbereichs nachstehende gesetzlich vordefinierte Schwellenwerte zur Anwendung: Produzierender Bereich (Abschnitte B bis F der ÖNACE 2008) Im Produzierenden Bereich (Abschnitte B bis F der ÖNACE 2008) orientiert sich der Schwellenwert grundsätzlich an den Beschäftigten, wobei Unternehmen mit 20 und mehr Beschäftigten meldepflichtig sind. Unterhalb dieser Beschäftigtenschwelle besteht eine Auskunftspflicht nur dann, wenn in einem Wirtschaftszweig (Abteilungen 05 bis 43 der ÖNACE 2008) die meldepflichtigen Unternehmen mit 20 und mehr Beschäftigten weniger als 90% des Gesamtumsatzes repräsentieren. In diesen Fällen sind auch alle Unternehmen dieses Wirtschaftszweiges auskunftspflichtig, deren Umsatz in einem gesetzlich definierten Zeitraum eine Million Euro überschreitet. Dienstleistungsbereich (Abschnitte G bis N und Abteilung S 95 der ÖNACE 2008) Im Dienstleistungsbereich orientiert sich der Schwellenwert an den Umsatzerlösen sowie an den Beschäftigten. Die branchenspezifischen Schwellenwerte für die Dienstleistungsbereiche sind unter zu finden. Damit beschränkt sich die Zahl der Auskunftspflichtigen auf etwa 11 % der über in Österreich tätigen Unternehmen.

3 Stufe 3 E-fit und damit bereit für die Zukunft mit e-quest! Einfach, schnell und sicher elektronisch melden! Anwenderfreundlichkeit für die Auskunftspflichtigen steht bei STATISTIK AUSTRIA an oberster Stelle. Das elektronische Meldesystem minimiert den statistischen Meldeaufwand und ermöglicht eine rasche und unkomplizierte Meldungserstellung. Basierend auf den Erfahrungen und Anregungen der letzten Jahre, können die Unternehmen ein innovatives kostenloses elektronisches Meldesystem nutzen, dass es ermöglicht, die Statistikmeldung rasch und unkompliziert durchzuführen. Diese Vorteile werden auch Sie überzeugen: Reduktion des Meldeaufwands, kein Postweg Ausblenden von Fragen, die ein Unternehmen nicht betreffen Einfache Bedienung und übersichtliche Benutzeroberfläche Volltext- und Synonymsuche innerhalb der benötigten Nomenklaturen Automatische Summenbildungen Hilfefunktionen per Mausklick Reduzierung von Rückfragen durch Eingabeprüfungen Durch Speichern jederzeitige Unterbrechung und Fortsetzung ohne Datenverluste möglich Export und Import von Daten möglich Höchste Sicherheit der eingegebenen Daten: schneller, sicherer Datentransfer mit verschlüsselter Datei oder gesichertem Übertragungsprotokoll Sendebestätigung für die erfolgreiche Datenübermittlung Elektronische Archivierung von Meldungen Für Fragen, welches Meldemedium für Ihr Unternehmen die technisch besten Voraussetzungen bietet, steht ein kompetenter HelpDesk unter +43 (1) bzw. helpdesk@statistik.gv.at zur Verfügung. Allgemeine Hinweise dazu sind auch auf Hinweise und Entscheidungskriterien zu finden. Stufe 4 Datenschutz und Meldemöglichkeiten Die erhobenen Daten unterliegen der Geheimhaltung gemäß 17 Bundesstatistikgesetz idgf. Ein Höchstmaß an Datenschutz wird auch durch die Verwendung von persönlichen Zugangsdaten gewährleistet: Die auskunftspflichtigen Unternehmen erhalten für die Leistungs- und Strukturerhebung 2010 ihre Benutzerkennung und ihr Passwort direkt von der Bundesanstalt Statistik Österreich, wobei zwischen folgenden zwei internetbasierten elektronischen kostenlosen Meldemöglichkeiten entschieden werden kann: Webfragebogen equest/web Neu Keine Softwareinstallation notwendig Einfache Benutzeroberfläche Sichere Datenspeicherung auf dem Server von STATISTIK AUSTRIA Downloadversion e-quest Version 2 Softwareinstallation nach Download vom Server von STATISTIK AUSTRIA auf Ihrem EDV-System Lokale Datenspeicherung auf Ihrem PC Automatischer Abgleich mit dem Server von STATISTIK AUSTRIA

4 Sonstige technische Möglichkeiten auf Anfrage Zusendung einer standardisierten EXCEL-Tabelle via von STATISTIK AUSTRIA. Weiterführende Informationen erhalten Sie unter oder Tel.: +43 (1) Als Service für die Auskunftspflichtigen ist STATISTIK AUSTRIA bemüht, diese Instrumente laufend weiter zu entwickeln! Stufe 5 Stufe 6 Start und Ablauf der Erhebung Alle auskunftspflichtigen Unternehmen werden bis spätestens Anfang September 2011 schriftlich aufgefordert, ihre statistische Meldung bis 30. September 2011 an STATISTIK AUSTRIA zu übermitteln. Falls es auf Grund innerbetrieblicher Vorkommnisse nicht möglich ist den Einsendetermin einzuhalten, wird ersucht, bezüglich einer Fristerstreckung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, rechtzeitig mit STATISTIK AUSTRIA Kontakt aufzunehmen. Für die statistische Meldung stehen zwei moderne elektronische Meldemedien (Webfragebogen equest/web Neu sowie als Download der elektronische Fragebogen e-quest Version 2) kostenfrei zur Verfügung. Weitere Erläuterungen zu den Fragebögen sowie Hinweise und Entscheidungskriterien, welche Form der elektronischen Meldung für Ihr Unternehmen besser geeignet ist, finden Sie unter Bitte beachten Sie, dass für das Berichtsjahr 2010 erstmals KEINE Papierformulare automatisch zugesendet werden. Falls Sie an Papierformularen interessiert sind, erfolgt dies nur nach ausdrücklicher Bestellung durch das Unternehmen. Die STATISTIK AUSTRIA ersucht alle auskunftspflichtigen Unternehmen, das elektronische Meldesystem zu nutzen und bei technischen Problemen mit STATISTIK AUSTRIA in Kontakt zu treten, sodass eine gemeinsame Lösung gefunden werden kann. Die Unternehmen bzw. Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder zur berufsmäßigen Parteienvertretung (bpv) befugten Personen erhalten von STATISTIK AUSTRIA alle erforderlichen Zugangscodes oder können diese auch über anfordern. Wenn keine elektronische Übermittlung in Anspruch genommen wird, können die Unternehmen auch konventionell mittels Papierfragebogen melden, indem sie diese bei STATISTIK AUSTRIA bei Bedarf anfordern. Achtung: Nach Ablauf der Einsendefrist wird bei fehlender Meldung der Auskunftspflichtige nach einem ersten Erinnerungsschreiben nochmals mittels RSb-Brief (Rückscheinbrief) nachweislich an die Auskunftspflicht erinnert. Wird dieser Aufforderung weiterhin nicht Folge geleistet, ist STATISTIK AUSTRIA verpflichtet, diese Verletzung der Auskunftspflicht der zuständigen Verwaltungsstrafbehörde (Magistrat oder Bezirksverwaltungsbehörde) zur Kenntnis zu bringen. Informationsbereitstellung bzw. Hilfestellungen Rechtzeitig vor Erhebungsbeginn werden im August 2011 in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer Österreich die österreichischen Unternehmen über eine möglichst breit gefächerte Anzahl von verschiedenen Medien, wie z.b. Kammerzeitschriften, Pressenotizen und -artikel, Internet, usw. über die Leistungs- und Strukturerhebung (LSE) und die Meldemöglichkeiten informiert. Während der Erhebung stehen im Internet unter folgende sachdienliche Hilfen zur Verfügung: Wegweiser zum Einstieg in das elektronische Meldesystem einschließlich des Zugangs zu den Bestellformularen Hinweise und Entscheidungskriterien für die Verwendung der elektronischen Meldemedien Erhebungsspezifisches Informationsblatt in PDF Umfangreiche Erläuterungen in PDF Ausführliche Hilfen integriert im elektronischen Fragebogen

5 Hotline o Für allgemeine Auskünfte zur LSE: +43 (1) o Für technische Fragen: +43 (1) Postfach für Anfragen o Für allgemeine Auskünfte zur LSE: LSE@statistik.gv.at o Für technische Fragen: helpdesk@statistik.gv.at

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