VEREINBARUNG ZUM JAKO-O PARTNERPROGRAMM
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- Roland Gerber
- vor 6 Jahren
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1 VEREINBARUNG ZUM JAKO-O PARTNERPROGRAMM INHALT Einleitung Vertragsgegenstand Beziehungen zwischen den Vertragsparteien Bewerbungskriterien Werbemittel Arten der Werbemittel Banner Textlinks Content/Advertorials Verwendung von Werbemitteln Pflichten von JAKO-O Pflichten des Partners Verwendung der JAKO-O Marken durch den Partner Website Content Verletzung der Rechte Dritter durch den Partner freistellungsklausel Haftung von Jako-o Kommunikation mit dem Kunden Ausschlussklausel Provisionen und Rückvergütungen Provisionsstaffel Pay-per-Sale Provisionen Pay-per-Lead Provisionen Auszahlungszyklus Tracking und Reporting Reglungen für Besondere Publisher-Modelle Cashback SEM Gutschein Meta-Netzwerke Banner-Netzwerke... 10
2 13.7 Gewinnspiel Preisvergleich Social Media Mobile Post-View Geheimhaltung Änderungen und Anpassungen Vertragslaufzeit und Kündigung Gerichtsstand und anwendbares Recht Seite 2 von 11
3 EINLEITUNG Unsere Affiliate-Partnerschaften sind uns sehr wichtig. Wir sind daher stets darauf bedacht, Ihnen unseren Partnern den nötigen Respekt und Fairness entgegenzubringen. Gleiches wünschen wir uns auch von Ihnen. Wir haben diese Vereinbarung verfasst um unsere Partnerschaft auf einem soliden Fundament aufzubauen und transparente und gleiche Bedingungen für alle beteiligten Parteien zu schaffen. Dazu gehören Ihre Rechte im Rahmen des Programms genauso wie unsere Bemühungen zum Schutz unserer Marken. Wir bitten Sie daher diese Vereinbarung aufmerksam zu lesen! Offene Kommunikation liegt uns sehr am Herzen. Falls Sie Fragen zu dieser Vereinbarung haben, sind wir gerne für Sie da und helfen Ihnen weiter. Bitte nutzen Sie hierzu unsere Kontaktmöglichkeit unter der -Adresse Ich freue mich schon jetzt, Sie als Partner begrüßen zu dürfen! Mit freundlichen Grüßen Franziska JAKO-O Affiliate Manager Klinnert Seite 3 von 11
4 1. VERTRAGSGEGENSTAND Gegenstand dieses Vertrages ist die Teilnahme am Partnerprogramm der JAKO-O Möbel und Spielmittel für die junge Familie GmbH August-Grosch-Straße Bad Rodach - nachfolgend kurz JAKO-O genannt Das Partnerprogramm ermöglicht die Schaltung von elektronischen Werbemitteln, z.b. Banner, auf einem Online-Werbeträger des Partners. Für vermittelte Sales und Leads werden Vermittlungsprovisionen gezahlt, deren Höhe sich nach dem geltenden Provisionsmodell (siehe Punkt 11.2) richtet. Diese AGBs gelten zusätzlich zu den AGBs des Affiliate-Netzwerkes für die Teilnahme am JAKO-O Partnerprogramm. Entgegenstehende Bedingungen eines Partners gelten nicht. 2. BEZIEHUNGEN ZWISCHEN DEN VERTRAGSPARTEIEN Bei den Teilnehmern am JAKO-O Partnerprogramm handelt es sich um unabhängige Vertragsparteien. Durch die Annahme der Bewerbung entsteht keine Partnerschaft, kein Joint-Venture, keine Franchise- oder Handelsvertreter-Beziehung, kein Angestelltenverhältnis oder eine sonstige Beziehung, die über die Affiliate- Partnerschaft hinausgeht. 3. BEWERBUNGSKRITERIEN Jede eingehende Bewerbung für das JAKO-O Partnerprogramm wird geprüft und in der Regel innerhalb von 2 Werktagen angenommen. Sollten Zweifel daran bestehen, ob der jeweilige Dienst, den der Bewerber im Rahmen der Schaltung von elektronischen Werbemitteln anbietet, in das Partnerprogramm aufgenommen werden kann, wird JAKO-O die Bewerbung vorerst zurückstellen und diese zu einem späteren Zeitpunkt erneut prüfen. Dies kann unter folgenden Umständen der Fall sein: - Die Website ist noch nicht fertiggestellt - Es ist kein oder ein nicht eindeutiges Impressum vorhanden - Die Platzierung der Werbemittel ist unklar - Die Themen-Relevanz ist unklar Die Bewerbung wird sofort abgelehnt, wenn Ihr Dienst folgende Kriterien nicht erfüllt, oder auf Dienste verlinkt, die folgende Kriterien nicht erfüllen: - keine Nacktdarstellungen und sonstige sexuellen Inhalte - kein unangemessener Sprachgebrauch (derbe Ausdrücke, Verleumdung, Beleidigung, etc.) - keine Darstellung von Tabak, Alkohol, Drogen, Waffen und Glücksspielen - keine Diskriminierung privater, religiöser, ethnischer, politischer oder sonstiger Art - Keine politischen oder religiösen Inhalte - Keine Gewaltdarstellungen - Keine Verstöße gegen geistige Eigentumsrechte - Keine Verstöße gegen geltendes Recht Darüber hinaus sind Geschäftsmodelle, wie Cashback mit direkter Provisionsweitergabe sowie Paid4Dienste grundsätzlich von der Teilnahme am Partnerprogramm ausgeschlossen. Seite 4 von 11
5 JAKO-O ist in seiner Entscheidung über die Aufnahme in das Partnerprogramm frei und nicht an die oben aufgestellten Bewerbungskriterien gebunden. JAKO-O unterliegt insbesondere keinerlei Begründungspflicht gegenüber dem Bewerber. JAKO-O kann die Partnerschaft jederzeit und ohne Angaben von Gründen kündigen, insbesondere im Fall eines Verstoßes gegen die Regelungen der Vereinbarung. 4. WERBEMITTEL Im Rahmen des Partnerprogramms stellt JAKO-O dem Partner verschiedene Werbemittel zur Verfügung, darunter statische Banner, Flash-Banner, Textlinks sowie Produktlisten. Fortlaufend können neue Werbeformate hinzukommen sowie ältere aus dem Programm entfernt werden. Es dürfen jedoch nur Werbemittel verwendet werden, die über das JAKO-O-Partnerprogramm angeboten werden. Werden Sonderformate vom Partner gewünscht, wendet sich der Partner an JAKO-O. JAKO-O ist frei in der Entscheidung über die Erstellung von Sonderprogrammen. 4.1 ARTEN DER WERBEMITTEL BANNER JAKO-O ändert und tauscht Werbemittel, insbesondere Banner von Zeit zu Zeit automatisiert aus. Die Änderungen können jederzeit, ohne vorherige Ankündigung, vorgenommen werden TEXTLINKS Textlinks dürfen nach eigenem Ermessen abgeändert werden, insoweit diese dabei nicht in ihrem wesentlichen Inhalt und ihrem Sinn geändert werden und die relevanten Informationen nicht verloren gehen. Die Haftung des Partners für Änderungen der Textlinks gelten die unter Ziffern 7 und 8 getroffenen Regelungen CONTENT/ADVERTORIALS Content-Blöcke und Advertorials dürfen nach eigenem Ermessen abgeändert werden, insoweit diese dabei nicht in ihrem wesentlichen Inhalt und ihrem Sinn geändert werden und Informationen nicht verloren gehen. Die Haftung des Partners für Änderungen der Textlinks gelten die unter Ziffern 7 und 8 getroffenen Regelungen. 4.2 VERWENDUNG VON WERBEMITTELN Mit dem Einbinden der Werbemittel überträgt JAKO-O dem Partner eine widerrufliche und nicht-exklusive Lizenz zur Verwendung des bereitgestellten Materials, insbesondere Marken, Logos, Unternehmenskennzeichen, Bilder, Texte. Mit Ausnahme von Textlinks sowie von Content-Blöcken und Advertorials dürfen diese nicht verändert werden. Das betrifft sowohl die grafische Gestaltung als auch Inhalte und Formate. Die Platzierung von Werbemitteln darf ausschließlich auf Werbeflächen (Domains etc.) erfolgen, die zum Partnerprogramm angemeldet und dem Betreiber des Partnerprogramms bekannt gemacht wurden. Die Verwendung von Werbemitteln in iframes, auf Layern, in AdOns und Software ist nicht erlaubt. Darüber hinaus sind direkte Weiterleitungen (Domain-Weiterleitungen) nicht gestattet. 5. PFLICHTEN VON JAKO-O JAKO-O verpflichtet sich im Rahmen des JAKO-O Partnerprogramms, alle generierten Sales und Leads in einer angemessenen Zeit zu prüfen, gegebenenfalls zu bestätigen und die zügige Auszahlung der Provisionen zu Seite 5 von 11
6 gewährleisten. Im Falle einer Pre-Payment-Regelung bedeutet dies, die netzwerkseitige Auszahlung von Provisionen durch etwaigen Zahlungsverzug nicht zu gefährden. JAKO-O verpflichtet sich weiterhin dazu, ein stabiles Tracking zu unterhalten, übernimmt aber keine Garantie im Hinblick auf Ausfällle des Tracking. Weiterhin verpflichtet sich JAKO-O für Fragen und Anliegen seiner Partner zur Verfügung zu stehen. Der direkte Support kann telefonisch ( ) sowie per erfolgen. Anfragen werden in der Regel werktags innerhalb von 48h bearbeitet. 6. PFLICHTEN DES PARTNERS Der Partner verpflichtet sich zur Einhaltung der Bedingungen zur Teilnahme am Partnerprogramm sowie aller geltenden gesetzlichen Bestimmungen, wozu insbesondere die Bestimmungen über gewerbliche Schutzrechte, des TMG, des Datenschutzrechtes und des UWG gehören. Darüber hinaus garantiert der Partner, keine Inhalte bereitzustellen, die gegen die guten Sitten verstoßen. Dazu zählen insbesondere Darstellung von Gewalt, Propagandamittel im Sinne des 86 StGB, d.h. Darstellungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind, sexuell anzügliche Abbildungen sowie diskriminierende, beleidigende oder verleumderische Aussagen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigung oder Alter. Der Partner garantiert, dass der Inhalt seiner Webseite keine Rechte Dritter verletzt. Dies gilt insbesondere für alle gewerblichen Schutzrechte. Der Partner verpflichtet sich weiterhin, keinerlei Mechanismen einzusetzen, die das natürliche Klick-Verhalten der User simulieren (Cookie-Dropping) oder störend beeinflussen (Layer, PopUps, PopUnder). 6.1 VERWENDUNG DER JAKO-O MARKEN DURCH DEN PARTNER Die Markennamen JAKO-O, FIT-Z und Qiéro! und alle anderen Unternehmenskennzeichen, Logos und Marken von JAKO-O, die an den Partner übergeben wurden, dürfen vom Partner verwendet werden, insofern sie nicht von ihm verändert wurden. Dazu gehört insbesondere die richtige Schreibweise. Logos dürfen ausschließlich aus dem bereitgestellten Material heraus verwendet und nicht verändert werden. Es darf zu keiner Zeit der Eindruck erweckt werden, es würde sich bei dem Partnerprogramm um eine strategische Vertriebspartnerschaft, Handelsvertretung, Franchising oder Ähnliches zwischen JAKO-O und dem Partner handeln. 6.2 WEBSITE CONTENT Die Webseiten des Partners bzw. sein Dienst dürfen folgende Inhalte nicht enthalten: - Paid4Dienste - Cashback mit direkter Provisionsweitergabe - Bannerfarms - Klickaufforderung - Websites mit Dailern, Spy- und Malware Des Weiteren darf der Dienst des Partners nicht den Eindruck erwecken, es handele sich um einen Dienst von einer der Webseiten von JAKO-O, FIT-Z oder Qiéro!, um einen Dienst von JAKO-O, FIT-Z oder Qiéro! oder um einen mit JAKO-O, FIT-Z oder Qiéro! verbundenen Dienst. Insoweit sind insbesondere die Übernahme von Inhalten, die Vortäuschung eines JAKO-O, FIT-Z oder Qiéro! Projektes sowie die Erweckung einer wirtschaftlichen Verbundenheit des Partners, nicht erlaubt. Seite 6 von 11
7 7. VERLETZUNG DER RECHTE DRITTER DURCH DEN PARTNER Wird JAKO-O aufgrund einer schuldhaften vertraglichen Pflichtverletzung des Partners oder aufgrund eines Verstoßes gegen gesetzliche Bestimmungen durch den Partner von Dritten in Bezug auf die Schaltung der JA-KO- O-Werbemittel in Anspruch genommen, ist der Partner verpflichtet, JAKO-O von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die aufgrund der vorbenannten Verstöße geltend gemacht werden, inklusive angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, freizustellen. Benötigt JAKO-O für die Rechtsverteidigung Informationen oder Erklärungen des Partners, so ist dieser verpflichtet, JAKO-O diese unverzüglich zur Verfügung zu stellen, und auch im Übrigen wird der Partner JAKO-O bei der Rechtsverteidigung angemessen unterstützen. 8. FREISTELLUNGSKLAUSEL Der Partner stellt sicher, dass durch seine Handlungen und sein Verhalten nicht gewerbliche Schutzrechte Dritter, einschließlich des Urheber- und Kennzeichenrechts, verletzt werden, und auch nicht gegen geltendes Recht, insbesondere das UWG, das TMG oder gegen anwendbare Datenschutzgesetzte, verstoßen wird. Der Partner wird JAKO-O von allen hieraus resultierenden Ansprüchen Dritter freistellen. Diese Freistellungsverpflichtung umfasst auch eine Freistellung von den Kosten der Rechtsverteidigung. 9. HAFTUNG VON JAKO-O 9.1 JAKO-O haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit) und bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. 9.2 JAKO-O haftet für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine Kardinalpflicht aus dieser Vereinbarung verletzt wurde und der Eintritt des Schadens durch diese wesentliche Vertragspflicht verhindert werden sollte. Unter einer solchen Kardinalpflicht verstehen die Parteien Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsge-mäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertrags-partner regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist im Fall der Verletzung einer Kardinalpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. 9.3 JAKO-O übernimmt keine Garantie für die jederzeitige Verfügbarkeit der JAKO-O-Internetseiten sowie für etwaige Umsatz- und Gewinnerwartungen des Partners. 10. KOMMUNIKATION MIT DEM KUNDEN Dem Partner ist es nicht gestattet, direkte Kundenkommunikation bei Preisnachfragen, Nachfragen zu Lieferzeiten, Verfügbarkeiten, Garantieansprüchen etc. durchzuführen. Sollten Anfragen dieser Art durch Kunden an den Partner gestellt werden, hat der Partner auf den zuständigen Kundenservice auf der Seite von JAKO-O zu verweisen: JAKO-O: / FIT-Z: / Qiéro!: / Alle Kunden, die über einen Partner geworben wurden, sind Kunden von JAKO-O und unterliegen daher den Bedingungen von JAKO-O. Darunter fallen unter anderem die Bestimmungen für Preise, Versandkosten, Kundenservice, Lieferzeiten, etc. Diese Bedingungen kann JAKO-O jederzeit ändern. Seite 7 von 11
8 11. AUSSCHLUSSKLAUSEL 11.1 PROVISIONEN UND RÜCKVERGÜTUNGEN Provisionen werden bei Pay-per-Sale Modellen gezahlt auf den Warenkorbwert abzüglich Mehrwertsteuer, Versandkosten, Stornos und Retouren. Keine Provisionen werden gezahlt auf: - Ungültige Sales - Sales in Kombination mit Sammelbesteller-Rabatten - Dazu-Bestellungen 1 - Eigenbestellungen und Bestellungen von im Haushalt lebenden Personen Falls der Partner gegen die Bestimmungen zu den Publisher-Modellen der Partner (Ziffer 13) verstößt, werden von JAKO-O die noch offenen Provisionen des Partners storniert. Es bleibt dem Partner allerdings unbenommen, nachzuweisen, der Schaden für JAKO-O sei in minderer Höhe oder überhaupt nicht eingetreten. Bei Pay-per-Lead Modellen wird die Anforderung eines Kataloges über die Kataloganforderung vergütet. Eine Katalogbeigabe in den Warenkorb kann aus technischen Gründen nicht vergütet werden PROVISIONSSTAFFEL PAY-PER-SALE PROVISIONEN Individual Standard Top 4 % 6 % 8 % Bonussysteme, Gutscheine ab einer Neukundenquote von 25 % PAY-PER-LEAD PROVISIONEN Kataloganforderung 0,50 EUR 11.3 AUSZAHLUNGSZYKLUS Leads und Sales werden in der Regel zwei Mal monatlich abgeglichen. Es werden dabei grundsätzlich die Sales abgeglichen, die mindestens die Zeit der gesetzlichen Rückgabefrist überschreiten. Provisionsschwankungen, die auf Grund einer Staffelung beziehungsweise einer Promotion verursacht werden, werden gegebenenfalls mit einem Bonus verrechnet. Die Auszahlung der Provisionen richtet sich nach den Bestimmungen des Netzwerkes. JAKO-O stellt in diesem Zusammenhang sicher, dass im Fall einer Pre-Payment-Lösung ein ausreichendes Guthaben vorhanden ist. 1 Die Dazu-Bestellung ist ein Service von JAKO-O, bei dem auch nach dem Absenden der Bestellung diese um weitere Produkte ergänzt und gebündelt verschickt werden kann. Seite 8 von 11
9 12. TRACKING UND REPORTING Das Tracking von Impressions, Clicks, Sales und Leads wird über das Affiliate-Netzwerk abgebildet. JAKO-O hat keinen Einfluss auf dieses Tracking, sondern gewährleistet nur die Einbindung der technischen Funktionalität zur Übergabe der relevanten Kauf-Daten (Artikel, Preis, etc.) an das Netzwerk. Für die JAKO-O Programme steht ein Cookie-Tracking zur Verfügung. Die Cookie-Laufzeit beträgt dabei 30 Tage. Für die Einbindung von Werbemittel dürfen ausschließlich die Scripts des Netzwerks verwendet werden. Ungültige Sales, die durch falsch eingebundene Werbemittel verursacht wurden, können nicht vergütet werden. Das Thema Tracking genießt beim JAKO-O Partnerprogramm höchste Priorität und wird fortlaufend überwacht. Trotz aller Sorgfalt kann jedoch kein hundertprozentiges Tracking garantiert werden. Darüber hinaus trägt JAKO- O keine Verantwortung für Tracking-Fehler, die netzwerkseitig verursacht wurden. Das Reporting aller Kennzahlen wird über das Netzwerk abgebildet und von diesem zur Verfügung gestellt. 13. REGLUNGEN FÜR BESONDERE PUBLISHER-MODELLE Den Parteien ist bewusst, dass die unter Ziffer 13 aufgeführten Publisher-Modelle der Partner in der Regel von den Partnern in Kombination dieser dort aufgeführten Dienstleistungen angeboten werden. Die folgenden Regelungen zu den einzelnen Dienstleistungen bzw. Publisher-Modellen gelten auch für die Kombination der Dienstleistungen durch einen Partner CASHBACK Cashback-Programme mit Provisionsweitergabe sind grundsätzlich vom Partnerprogramm ausgeschlossen. Ausnahmen stellen hier Spenden-Portale und ähnliches dar, bei denen die Provision nicht an den Endkunden ausgezahlt wird. Dienste dieser Art werden vor einer Annahme zum Partnerprogramm noch einmal gesondert geprüft SEM Suchmaschinenmarketing auf JAKO-O, FIT-Z oder Qiéro! Marken-Keywords und deren Verschreiber ist nicht erlaubt. Gleiches gilt für Suchmaschinenanzeigen mit direkter oder indirekter Weiterleitung zu den Online-Shops von JAKO-O, FIT-Z oder Qiéro! Dienste sind grundsätzlich erlaubt, werden aber gesondert geprüft und bedürfen einer schriftlichen und ausdrücklichen Genehmigung durch JAKO-O. Voraussetzung für eine Annahme zum Programm bilden folgende Kriterien: - Keine Paid-Mails - Keine Klickaufforderung - Transparente Werbeeinbindung - -Adressen wurden im Double-Opt-in Verfahren generiert - -Adressaten haben ausdrücklich zum Erhalt von werbung zugestimmt und nicht widersprochen - Die darf nicht den Eindruck erwecken, direkt durch JAKO-O, FIT-Z oder Qiéro! versendet worden zu sein JAKO-O ist in seiner Entscheidung über die Annahme eines -Dienstes frei. Seite 9 von 11
10 13.4 GUTSCHEIN Es dürfen ausschließlich Gutscheine beworben werden, die im Rahmen des JAKO-O Partnerprogramms für den jeweiligen Partner ausdrücklich freigegeben wurden META-NETZWERKE Meta-Netzwerke und andere mehrstufige Partner-Programme verpflichten sich dazu, die Referer anzuzeigen und JAKO-O jederzeit Auskunft über die genaue Herkunft des Traffics geben zu können. Sie haben außerdem dafür Sorge zu tragen, dass angebundene Sub-Publisher der Partner den Bedingungen dieser Vereinbarung genügen, und ihre Sub-Publisher entsprechend zu verpflichten BANNER-NETZWERKE Bannernetzwerke verpflichten sich dazu, die Referer anzuzeigen und dem Advertiser jederzeit Auskunft über die genaue Herkunft des Traffics geben zu können. Sie haben außerdem dafür Sorge zu tragen, dass sämtlicher Content des Banner-Netzwerkes den Bedingungen dieser Vereinbarung genügen, und ihre Sub-Publisher entsprechend zu verpflichten GEWINNSPIEL Es dürfen ausschließlich Gewinnspiele beworben werden, die im Rahmen des JAKO-O Partnerprogramms für den jeweiligen Partner ausdrücklich freigegeben wurden PREISVERGLEICH Publisher, die Preisvergleiche oder Produktportale betreiben, verpflichten sich stets die aktuellsten Produktlisten einzubinden. Die URLs dürfen dabei nicht verändert werden. Die Verlinkung der Produkte darf ausschließlich auf die Webseiten des JAKO-O Partnerprogramms erfolgen SOCIAL MEDIA Die Bewerbung von JAKO-O-Werbemitteln, Gutscheinen, Gewinnspielen, etc. ist neben den bestehenden Bedingungen für diese Modelle nur innerhalb sozialer Medien erlaubt, wenn die jeweiligen Webseiten vom Partner im Netzwerk angemeldet wurden MOBILE Die Bewerbung des JAKO-O Partnerprogramms über SMS, MMS oder Apps ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch JAKO-O gestattet POST-VIEW Der Einsatz von Post-View-Technologien ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch JAKO-O erlaubt. 14. GEHEIMHALTUNG Im Rahmen des Partnerprogramms kann es zu Aktionsankündigungen kommen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt für den Endkunden relevant sind. Diese Ankündigungen sind vertraulich zu behandeln und dürfen erst zum angegebenen Zeitpunkt kommuniziert werden. Seite 10 von 11
11 Weiter behandeln beide Seiten alle Informationen, die ihnen im Rahmen dieser Zusammenarbeit wechselseitig bekannt werden, geheim. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung ist unbefristet. Die Informationen dürfen nicht unberechtigt benutzt oder an Dritte weitergegeben werden. 15. ÄNDERUNGEN UND ANPASSUNGEN JAKO-O behält sich vor, jederzeit Änderungen an der Vereinbarung vorzunehmen. Diese werden dem Partner kommuniziert und treten sofort beziehungsweise zum jeweils angegebenen Datum in Kraft. Dem Partner steht es frei, im Falle einer Änderung der Vereinbarung jederzeit die Zusammenarbeit zu beenden. 16. VERTRAGSLAUFZEIT UND KÜNDIGUNG Diese Vereinbarung tritt mit JAKO-Os Annahme des Partners für das JAKO-O Partnerprogramm in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Sie kann jederzeit von jeder Seite ohne Angaben von Gründen beendet werden. Sollte die Beendigung der Partnerschaft durch einen Verstoß gegen diese Vereinbarung verursacht worden sein, behält sich JAKO-O vor, alle offenen Sales, Leads und Boni zu stornieren. Nach Beendigung der Partnerschaft ist der Partner verpflichtet, alle Werbemittel unverzüglich von seinem Dienst zu entfernen. 17. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT Als Gerichtsstand wird soweit dies gesetzlich zulässig ist München vereinbart. Die Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Seite 11 von 11
VEREINBARUNG ZUM QIÉRO! PARTNERPROGRAMM
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