Strukturdaten der AOK PLUS Stand

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Strukturdaten der AOK PLUS Stand"

Transkript

1 Seite 1 von 6 Strukturdaten der AOK PLUS Stand Struktur des Geschäftsbereiches Kreise 27 Gemeinden davon: Städte 299 davon: kreisfreie Städte 9 Fläche (km²) Einwohner PLUS-Land gesamt (Stand ) Einwohner Sachsen (Stand ) Einwohner Thüringen (Stand ) Struktur der AOK PLUS Regionen 8 Servicegebiete 77 Filialen 144 Vertriebsregionen 5 Vertriebsgebiete 32 Bildungszentrum (SeTaZ) 1 Personal Mitarbeiter gesamt inkl. Teilzeitkräfte ca Auszubildende und BA-Studenten 209 Mitbewerber (Stand ) Innungskrankenkassen (alle geöffnet, 1 in Sachsen ansässig) 3 Ersatzkassen 6 Betriebskrankenkassen (davon 54 geöffnet, 1 in Sachsen und 2 in Thüringen ansässig) 71 Landwirtschaftliche Krankenkasse 1 Knappschaft 1 Anzahl Arbeitgeber (Stand ) Arbeitgeber (Firmen mit mindestens einem AOK-versicherten Beschäftigten, Firmen außerhalb Sachsens und Thüringens werden nicht berücksichtigt) darunter Betriebe 971 mit mindestens 100 AOK-versicherten Beschäftigten

2 Seite 2 von 6 Marktanteil in der GKV AOK PLUS gesamt 47,35 % GKV-Versicherte* zum Versicherte Marktanteil in der GKV AOK PLUS (Sachsen) 51,19 % GKV-Versicherte* zum Versicherte Marktanteil in der GKV AOK PLUS (Thüringen) 40,18 % GKV-Versicherte* zum Versicherte (* Datenquelle: KM6, GKV ohne Landwirtschaftliche Krankenkasse) (Stand ) gesamt Sachsen Thüringen Versicherte davon: Mitglieder davon: Familienversicherte Anteile der Versichertengruppen am Gesamtbestand Freiwillige Mitglieder 3,03% Arbeitslose Mitglieder 8,08% Mitglieder 2,07% Wehrdienstleistende 0,01% Familienversicherte 17,72% Rentner 33,91% Pflichtvers. Beschäftigte 35,18%

3 Anteile der Leistungsausgabengruppen - Stand: Finanzstatus März 2013 Seite 3 von 6 Arzneimittel 18,1% Heil- und 4,9% AOK PLUS gesamt Krankenhausbehandlung 39,8% Zahnersatz 1,7% Zahnärztliche 4,1% Ärztliche 17,3% Leistungen 3,6% Krankengeld 4,3% Fahrkosten 2,8% Häusliche Krankenpflege 3,4% Heil- und 5,0% AOK PLUS (Sachsen) Krankenhausbehandlung 37,9% Arzneimittel 18,2% Zahnersatz 1,7% Zahnärztliche 4,3% Ärztliche 17,6% Krankengeld 4,5% Fahrkosten 2,9% Häusliche Krankenpflege 3,5% Leistungen 4,4% Heil- und 4,6% AOK PLUS (Thüringen) Krankenhausbehandlung 43,8% Arzneimittel 18,0% Zahnersatz 1,6% Zahnärztliche 3,7% Ärztliche 16,5% Leistungen 2,4% Krankengeld 3,8% Fahrkosten 2,5% Häusliche Krankenpflege 3,1%

4 Seite 4 von 6 Vertragspartner Gesamt Sachsen Thüringen Fachärzte (einschl. sonstige Arztgruppen, wie Laborärzte, Pathologen usw.) Hausärzte (einschl. Kinderärzte) ermächtigte Ärzte Logopäden Ergotherapeuten Hebammen Physiotherapeuten Masseure/med. Bademeister Krankengymnasten davon: in freier Niederlassung in Einrichtungen Podologen Krankenhäuser Reha-Einrichtungen davon: stationäre Einrichtungen ambulante Einrichtungen geriatrische Einrichtungen Zahnärzte (Allgemeinzahnärzte, MKG-Chirurgen, Oralchirurgen etc.) Fachzahnärzte (Kieferorthopäden) angestellte Zahnärzte (Allg.Zahnärzte, MKG-Chirurgen, Oralchirurgen etc.) angestellte Fachzahnärzte (Kieferorthopäden) Ermächtigte Zahnärzte öffentliche Apotheken Krankenhaus-Apotheken Rettungsdienstorganisationen (DRK, ASB, JUH,MHD, ADAC, DRF, MDV) Landratsämter/Berufsfeuerwehr Private Leistungserbringer in öffentliche RD eingebunden Luftrettungsstandorte Krankenhaus Rettungsdienstabrechnungsstellen Private Krankentransportunternehmen Taxi-/Mietwagenunternehmen Hörgeräte-Akustiker Augenoptiker Augenärzte zur Abgabe v. Kontaktlinsen Orthopädie-Schuhtechniker Orthopädiemechaniker/Bandagisten Ambulante Pflegedienste davon: gemeinnützige Pflegedienste Private Pflegedienste Vollstationäre Pflegeeinrichtungen davon: Wachkomaeinrichtungen Reine Kurzzeit-Pflegeeinrichtungen Integrierte Kurzzeit-Pflegeeinrichtungen Tagespflege Ambulante Hospizdienste (für das Jahr 2012 geförderte Einrichtungen) Hospize Soziotherapie Häusliche psychiatrische Fachkrankenpflege Leistungserbringer Pflegekurse Spezialisierte ambulante Palliativversorgung Rehabilitationssport-Organisationen

5 Beitrags- und Umlagesätze der AOK PLUS Seite 5 von 6 1. Beitragssätze der AOK PLUS (bundesweit einheitlich): 15,5 % Allgemeiner Beitragssatz (inkl. 0,9 % von den Mitgliedern der GKV allein zu tragen) Tragung Arbeitgeber: 7,3 % Tragung Arbeitnehmer: 8,2 % 14,9 % Ermäßigter Beitragssatz (inkl. 0,9 % von den Mitgliedern der GKV allein zu tragen) Tragung Arbeitgeber: 7,0 % Tragung Arbeitnehmer: 7,9 % 2. Ausgleichsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz: U1 Erstattung des fortgezahlten Arbeitsentgelts im Fall von Krankheit und Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation Tarif Umlagesatz Erstattungssatz Tarif 65 2,5 % 65 % Tarif 50 1,7 % 50 % U2 Erstattung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld und des fortgezahlten Entgelts im Fall von Beschäftigungsverbot Umlagesatz 0,49 % Erstattung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld und Erstattung des im Fall von Beschäftigungsverbot fortgezahlten Entgelts Erstattung der zu tragenden Arbeitgeberanteile an den Gesamt-Sozialversicherungsbeiträgen im Fall von Beschäftigungsverbot 100 % 100 % 3. Pflegeversicherung: Beitragssatz: 2,05 % Beitragssatz für Kinderlose: 2,30 % Tragung der Beiträge für Arbeitnehmer mit Arbeitsort in Sachsen: Arbeitgeberanteil 0,525 %, Arbeitnehmeranteil 1,525 % bzw. 1,775 % für Kinderlose Tragung der Beiträge für Arbeitnehmer mit Arbeitsort außerhalb Sachsen: Arbeitgeberanteil 1,025 %, Arbeitnehmeranteil 1,025 % bzw. 1,275 % für Kinderlose Beitragsbemessungsgrenzen (monatliche Verdiensthöchstgrenzen, bis zu denen Beiträge berechnet werden, in Euro) NEUE BUNDESLÄNDER Kranken- und Pflegeversicherung monatlich kalendertäglich 3.712,50 123, ,00 127, ,50 131,50 Renten- und Arbeitslosenversicherung monatlich kalendertäglich 4.800,00 160, ,00 160, ,00 163,33

6 Seite 6 von 6 Zuzahlungen auf einen Blick Leistung Gesetzliche Zuzahlung für Versicherte ab 18 Jahre Zuzahlung entfällt für Versicherte unter 18 Jahre Arznei und Verbandmittel - Fahrkosten Häusliche Krankenpflege Haushaltshilfe Soziotherapie Heilmittel (Krankengymnastik, Massagen, Ergotherapie), die zum Verbrauch bestimmt sind 10 % des Abgabepreises, mindestens 5,00 EUR, höchstens 10,00 EUR, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten des Mittels (außer von Zuzahlung freigestellte Arzneimittel) 10 % der Kosten, begrenzt auf die ersten 28 Kalendertage der Leistungsinanspruchnahme je Kalenderhr und zusätzlich 10,00 EUR je Verordnung 10 % des Abgabepreises, mindestens 5,00 EUR, höchstens 10,00 EUR, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten für jeden Kalendertag der Leistungsinanspruchnahme 10 % der Kosten und zusätzlich 10,00 EUR je Verordnung 10 % des von der Krankenkasse zu übernehmenden Betrages, maximal 10,00 EUR im Monat Krankenhausbehandlung 10,00 EUR je Kalendertag für höchstens 28 Tage im Kalenderhr Rehabilitation ambulant und stationär 10,00 EUR je Kalendertag Vorsorge stationär 10,00 EUR je Kalendertag Anschlussrehabilitation 10,00 EUR je Kalendertag für höchstens 28 Tage Kalenderhr medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter 10,00 EUR je Kalendertag nein Befreiung von den Zuzahlungen Überschreiten Ihre geleisteten Zuzahlungen (z. B. Krankenhausbehandlung, Fahrkosten und weitere) innerhalb eines Kalenderhres Ihre individuelle Belastungsgrenze, so erstatten wir den diese Grenze übersteigenden Betrag. Diese jährliche Belastungsgrenze beträgt 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für schwerwiegend chronisch Kranke entfällt die Zuzahlungspflicht für Leistungen, wenn die Zuzahlungen 1 Prozent ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen erreichen. Bei der Ermittlung der Belastungsgrenze sind die jährlichen Bruttoeinnahmen für den ersten im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen des Versicherten um 15 Prozent der Bezugsgröße und für jedes im gemeinsamen Haushalt lebende Kind des Versicherten um den sich nach 32 Abs. 6 Satz 1 und 2 ESTG ergebenden Kinderfreibetrag zu vermindern. Ist ein Kind der 1. Angehörige, dann ist der um den sich nach 32 Abs. 6 Satz 1 und 2 ESTG ergebende Kinderfreibetrag abzusetzen.

Strukturdaten der AOK PLUS Stand

Strukturdaten der AOK PLUS Stand Seite 1 von 6 Strukturdaten der AOK PLUS Stand 01.01.2014 Struktur des Geschäftsbereiches Kreise 27 Gemeinden 1.287 davon: Städte 298 davon: kreisfreie Städte 9 Fläche (km²) 34.592 Einwohner PLUS-Land

Mehr

Strukturdaten der AOK PLUS Stand

Strukturdaten der AOK PLUS Stand Seite 1 von 7 Strukturdaten der AOK PLUS Stand 31.03.2016 Struktur des Geschäftsbereiches Kreise 27 Gemeinden 1.275 davon: Städte 295 davon: kreisfreie Städte 9 Fläche (km²) 34.592 Einwohner PLUS-Land

Mehr

Strukturdaten der AOK PLUS Stand

Strukturdaten der AOK PLUS Stand Seite 1 von 7 Strukturdaten der AOK PLUS Stand 30.09.2016 Struktur des Geschäftsbereiches Kreise 27 Gemeinden 1.275 davon: Städte 295 davon: kreisfreie Städte 9 Fläche (km²) 34.592 Einwohner PLUS-Land

Mehr

Strukturdaten der AOK PLUS Stand

Strukturdaten der AOK PLUS Stand Seite 1 von 7 Strukturdaten der AOK PLUS Stand 01.01.2017 Struktur des Geschäftsbereiches Kreise 27 Gemeinden 1.272 davon: Städte 296 davon: kreisfreie Städte 9 Fläche (km²) 34.592 Einwohner PLUS-Land

Mehr

Strukturdaten der AOK PLUS Stand 01.01.2012

Strukturdaten der AOK PLUS Stand 01.01.2012 Seite 1 von 5 Strukturdaten der AOK PLUS Stand 01.01.2012 Struktur des Geschäftsbereiches Kreise 27 Gemeinden 1.382 davon: Städte 303 davon: kreisfreie Städte 9 Fläche (km²) 34.590 Einwohner (eigene Hochrechnung)

Mehr

Strukturdaten der AOK PLUS Stand 01.01.2015

Strukturdaten der AOK PLUS Stand 01.01.2015 Seite 1 von 7 Strukturdaten der AOK PLUS Stand 01.01.2015 Struktur des Geschäftsbereiches Kreise 27 Gemeinden 1.279 davon: Städte 298 davon: kreisfreie Städte 9 Fläche (km²) 34.592 Einwohner PLUS-Land

Mehr

Quittungsheft. KKF-Verlag. Krankenversichertennummer (für Rückfragen und Schriftwechsel) Zuzahlungen /

Quittungsheft. KKF-Verlag. Krankenversichertennummer (für Rückfragen und Schriftwechsel) Zuzahlungen / Quittungsheft Name, Vorname Geburtsdatum Krankenversichertennummer (für Rückfragen und Schriftwechsel) Zuzahlungen / 2 Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, über die Zuzahlungen informiert

Mehr

Anlage 3. Quittungsheft für Zuzahlungen. Für: Name, Vorname(n): Geb.-Datum:

Anlage 3. Quittungsheft für Zuzahlungen. Für: Name, Vorname(n): Geb.-Datum: Anlage 3 Quittungsheft für Zuzahlungen Für: Name, Vorname(n): Geb.-Datum: Quittungsheft für Zuzahlungen Praxisgebühr (ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Versorgung) Arznei- Verbandmittel

Mehr

Merkblatt AK-Asyl über Krankenkassen (AOK)- Zuzahlung und Befreiungsmöglichkeit

Merkblatt AK-Asyl über Krankenkassen (AOK)- Zuzahlung und Befreiungsmöglichkeit Merkblatt AK-Asyl über Krankenkassen (AOK)- Zuzahlung und Befreiungsmöglichkeit Stand 22.07.2015 Befreiung von Zuzahlungen Jeder Versicherter zahlt zunächst 2 Prozent seiner jährlichen Bruttoeinnahmen

Mehr

Die Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation

Die Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Die Krankenversicherung Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Versicherte 1 Wer ist versichert? Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig,

Mehr

Gesetzliche Zuzahlungen.

Gesetzliche Zuzahlungen. Behalten Sie Ihre Zuzahlungen im Blick. So zahlen Sie nicht mehr als nötig. Steffen Herold, SBK-Kundenberater Starke Leistung. Ganz persönlich. Gesetzliche Zuzahlungen. Ein Überblick von Steffen Herold,

Mehr

Zuzahlungen. KKF-Verlag. Zuzahlungen 2015. Alle Zuzahlungen und Belastungsgrenzen auf einen Blick.

Zuzahlungen. KKF-Verlag. Zuzahlungen 2015. Alle Zuzahlungen und Belastungsgrenzen auf einen Blick. Zuzahlungen Zuzahlungen 2015 Alle Zuzahlungen und Belastungsgrenzen auf einen Blick. Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, grundsätzlich beteiligen sich Versicherte ab 18 Jahren bei den

Mehr

Unterricht an den Landwirtschaftsschulen. Die Landwirtschaftliche Krankenversicherung

Unterricht an den Landwirtschaftsschulen. Die Landwirtschaftliche Krankenversicherung Unterricht an den Landwirtschaftsschulen Die Landwirtschaftliche Krankenversicherung Versicherter Personenkreis Unternehmer, deren Betrieb die Mindestgröße nach ALG erreicht (keine Besitzstandswahrung

Mehr

Rechengrößen 2016. Werte im Versicherungs- und Beitragsrecht 1) Angaben in Euro jährlich monatlich täglich jährlich monatlich täglich

Rechengrößen 2016. Werte im Versicherungs- und Beitragsrecht 1) Angaben in Euro jährlich monatlich täglich jährlich monatlich täglich Service im Versicherungs- und Beitragsrecht 1) Bezugsgröße 2) l KV/PV 34.860,00 2.905,00 96,83 34.860,00 2.905,00 96,83 l RV/ALV 34.860,00 2.905,00 96,83 30.240,00 2.520,00 84,00 Beitragsbemessungsgrenzen

Mehr

Die Gesundheitsreform: Neue Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen die wichtigsten Veränderungen auf einen Blick

Die Gesundheitsreform: Neue Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen die wichtigsten Veränderungen auf einen Blick Die Gesundheitsreform: Neue Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen die wichtigsten Veränderungen auf einen Blick Vereinfachte Zuzahlungsregeln Grundsätzlich wird bei allen Leistungen eine Zuzahlung von

Mehr

Die Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation

Die Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Die Krankenversicherung Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Versicherte 1 Wer ist versichert? Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig,

Mehr

Zuzahlungsregelungen der gesetzlichen Krankenversicherung

Zuzahlungsregelungen der gesetzlichen Krankenversicherung Zuzahlungsregelungen der gesetzlichen Krankenversicherung Informationsblatt Nr. 223-06 Stand: 1. Januar 2017 Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben sich an den Kosten bestimmter

Mehr

Öffentliche Sozialleistungen

Öffentliche Sozialleistungen Artikel-Nr. 3842 14001 Öffentliche Sozialleistungen K II 1 - j/14 (1) Fachauskünfte: (0711) 641-26 02 27.11.2015 Gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung in Baden-Württemberg im Jahr 2014 Teil

Mehr

Die Gesundheitsreform: Neue Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen die wichtigsten Veränderungen auf einen Blick

Die Gesundheitsreform: Neue Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen die wichtigsten Veränderungen auf einen Blick Die Gesundheitsreform: Neue Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen die wichtigsten Veränderungen auf einen Blick Prozentuale Zuzahlung Grundsätzlich wird künftig bei allen Leistungen eine Zuzahlung von

Mehr

Die Gesundheitsreform: Neue Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen die wichtigsten Veränderungen auf einen Blick

Die Gesundheitsreform: Neue Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen die wichtigsten Veränderungen auf einen Blick Die Gesundheitsreform: Neue Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen die wichtigsten Veränderungen auf einen Blick Prozentuale Zuzahlung Gundsätzlich wird künftig bei allen Leistungen eine Zuzahlung von

Mehr

Apotheker dürfen bis zu drei Filialen führen und Medikamente über Internet und im Versandhandel vertreiben.

Apotheker dürfen bis zu drei Filialen führen und Medikamente über Internet und im Versandhandel vertreiben. Die Gesundheitsreform von A-Z Am 1. Januar 2004 treten die neuen Regelungen zur medizinischen Versorgung in Kraft. Hier eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen. Wir werden die Tabelle fortlaufend

Mehr

Palliativversorgung. & Soziales

Palliativversorgung. & Soziales Palliativversorgung & Soziales Aktualisierungen 2015 S. 15 Stationäre Hospize S. 16 Kosten Die Kosten trägt zum Teil die Krankenkasse (mindestens 198,45 e pro Tag), bei Pflegebedürftigkeit zum Teil die

Mehr

SV-Rechengrößen in 2015 und 2016

SV-Rechengrößen in 2015 und 2016 7.1. SV-Rechengrößen in und Beitragssätze Krankenversicherung (allgemeiner ) 14,6 % 14,6 % ermäßigter 14, % 14, % pauschaler für geringfügig Beschäftigte in der Krankenversicherung 13. % 13. % Pflegeversicherung

Mehr

Das Krankengeld wird für Kalendertage gezahlt. Wird das Krankengeld für einen ganzen Kalendermonat gezahlt, wird dieser mit 30 Tagen angesetzt.

Das Krankengeld wird für Kalendertage gezahlt. Wird das Krankengeld für einen ganzen Kalendermonat gezahlt, wird dieser mit 30 Tagen angesetzt. TK Lexikon Arbeitsrecht Krankengeld 3 Leistungsanspruch 3.1 Anspruchsbeginn HI2809895 HI663247 Krankengeld wird bei einer stationären Behandlung in einem Krankenhaus oder einer Vorsorgeoder Reha-Einrichtung

Mehr

Die gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung Die gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) Die gesetzliche Krankenversicherung ist neben den gesetzlichen Unfall-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungen eine der 5 Säulen des deutschen Sozialversicherungssystems.

Mehr

Kennzahlen der gesetzlichen Krankenversicherung

Kennzahlen der gesetzlichen Krankenversicherung Kennzahlen der gesetzlichen Krankenversicherung zuletzt aktualisiert: März 2011 Herausgeber: GKV-Spitzenverband Stabsbereich Kommunikation Mittelstraße 51 10117 Berlin Tel.: 030 206288-0 Fax: 030 206288-88

Mehr

Gesetzliche Grundlage. Sozialgesetzbuch Fünftes Buch Gesetzliche Krankenversicherung

Gesetzliche Grundlage. Sozialgesetzbuch Fünftes Buch Gesetzliche Krankenversicherung Gesetzliche Grundlage Sozialgesetzbuch Fünftes Buch Gesetzliche Krankenversicherung 24 SGB V Medizinische Vorsorge für Mütter und Väter 1) Versicherte haben unter den in 23 Abs. 1 genannten Voraussetzungen

Mehr

Zahlen, Daten, Fakten 2015/2016 BKK Landesverband Süd

Zahlen, Daten, Fakten 2015/2016 BKK Landesverband Süd Zahlen, Daten, Fakten 2015/2016 BKK Landesverband Süd Leistungsstark in Baden-Württemberg und Hessen Bundesweit vertrauen 2,5 Mio. Menschen auf die Leistungsstärke der Betriebskrankenkassen (BKK) mit Sitz

Mehr

Aktuelles. aus Medien, Verbänden, Politik und Rechtsprechung. www. ibav-personalkonzepte.de

Aktuelles. aus Medien, Verbänden, Politik und Rechtsprechung. www. ibav-personalkonzepte.de Ab 1.1. werden sich die maßgeblichen Werte der Sozialversicherung erhöhen. Die im Versicherungsrecht wichtige Jahresarbeitsentgeltgrenze soll 57.6 Euro betragen. Im Beitragsrecht der Sozialversicherung

Mehr

Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung und seine Auswirkungen auf die Versicherten

Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung und seine Auswirkungen auf die Versicherten Agenturservice-Jupe Tel.: 02325-558 426 Fax : 02325-467 0 380 Mobil : 0174-29 11111 Mail : Web : info@agenturservice-jupe.de http://www.agenturservice-jupe.de Deutsche Anwalt- und Notar-Versicherung Presseartikel

Mehr

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht STATISTISCHES LANDESAMT Statistischer Bericht Gesetzliche Krankenversicherung im Freistaat Sachsen 2013 K II 1 j/13 Zeichenerklärung - Nichts vorhanden (genau Null) 0 weniger als die Hälfte von 1 in der

Mehr

SV-Rechengrößen. für: Die Auswertung wurde erstellt von: Claus Göhring GmbH & Co. KG Claus Göhring Baumannweg Kempten

SV-Rechengrößen. für: Die Auswertung wurde erstellt von: Claus Göhring GmbH & Co. KG Claus Göhring Baumannweg Kempten SV-Rechengrößen für: Die Auswertung wurde erstellt von: Claus Göhring GmbH & Co. KG Claus Göhring Baumannweg 6 87439 Kempten Telefon: 831-6159835 Telefax: 831-6159836 E-Mail info@riskhelp.de Internet:

Mehr

Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Vortrag IHK Heilbronn-Franken Heilbronn, den 19. November 2013

Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Vortrag IHK Heilbronn-Franken Heilbronn, den 19. November 2013 Krankenversicherung und Pflegeversicherung Vortrag IHK Heilbronn-Franken Heilbronn, den 19. November 2013 Inhalte gesetzliche und private Krankenversicherung Krankengeldwahltarife Selbstständige Nebentätigkeit

Mehr

Fragen und Antworten: Neue Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen

Fragen und Antworten: Neue Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen Fragen und Antworten: Neue Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen 1. Für welche Bereiche gelten die neuen Zuzahlungsregeln? Die Regelungen gelten für nahezu alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Mehr

Quittungsheft für Zuzahlungen

Quittungsheft für Zuzahlungen Quittungsheft für Zuzahlungen Das Quittungsheft wird geführt für Name, Vorname(n) Geburtsdatum Anschrift (Straße, Postleitzahl, Ort) Quittungsheft für Zuzahlungen Arznei-, Verbandmittel Fahrkosten Heilmittel

Mehr

Öffentliche Sozialleistungen

Öffentliche Sozialleistungen Artikel-Nr. 3842 09001 Öffentliche Sozialleistungen K II 1 - j/09 ( Fachauskünfte: (071 641-26 02 24.01.2011 Gesetzliche Kranken,- Pflege- und Rentenversicherung in Baden-Württemberg im Jahr 2009 Teil

Mehr

Zahlen und Fakten

Zahlen und Fakten Zahlen und Fakten 2008 2009 INHALT Info auf einen Blick...2 Basisdaten... 4 Krankenhaus... 26 Ärzte... 32 Zahnärzte... 36 Arzneimittel... 38 Heil- und Hilfsmittel... 42 Pflegeversicherung... 44 Arbeitsunfähigkeit...

Mehr

Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen für das Jahr

Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen für das Jahr Bitte Nachweise beifügen Bitte Zuzahlungs-/Einkommensnachweise beifügen Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen für das Jahr 2 0 1 7 Name: Vorname: Versicherungsnummer: Ich bin ledig verheiratet getrennt

Mehr

Sozialversicherung 2017

Sozialversicherung 2017 Sozialversicherung 2017 Inhaltsverzeichnis I. Entgeltgrenzen... 2 II. Beitragssätze / Beitragshöhen... 3 III. Erhöhung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung... 4 IV. Neuerungen zum Produkt sv.net...

Mehr

Antrag auf Befreiung von den gesetzlichen Zuzahlungen im Kalenderjahr 2015

Antrag auf Befreiung von den gesetzlichen Zuzahlungen im Kalenderjahr 2015 BKK GILDEMEIS, Postfach 14 01 60, 33621 Bielefeld Kundencenter Bielefeld Winterstr. 49 33649 Bielefeld Fon: 0521 5228-0 www.bkkgs.de Antrag auf Befreiung von den gesetzlichen Zuzahlungen im Kalenderhr

Mehr

Gesetzliche Krankenversicherung im Freistaat Sachsen

Gesetzliche Krankenversicherung im Freistaat Sachsen Gesetzliche Krankenversicherung im Freistaat Sachsen 2005 K II 1 - j/05 ISSN 1435-876X Preis: 6,00 Öffentliche Sozialleistungen Zeichenerklärung - 0 Nichts vorhanden (genau Null) Weniger als die Hälfte

Mehr

Die Gesundheitsreform: Neue Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen die wichtigsten Veränderungen auf einen Blick

Die Gesundheitsreform: Neue Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen die wichtigsten Veränderungen auf einen Blick Die Gesundheitsreform: Neue Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen die wichtigsten Veränderungen auf einen Blick Prozentuale Zuzahlung Grundsätzlich wird künftig bei allen Leistungen eine Zuzahlung von

Mehr

Sozialversicherung Überblick

Sozialversicherung Überblick Folie 1 von 6 Sozialversicherung Überblick Merkmale der Sozialversicherung Arbeitnehmer (Arbeitslosen-, Renten-, Kranken-, Pflegeversicherung) Unternehmen (Unfallversicherung) Krankenversicherung: bei

Mehr

Das neue Hospiz- und Palliativgesetz, ein Beitrag zur würdevollen Versorgung am Ende des Lebens. Till Hiddemann Bundesministerium für Gesundheit

Das neue Hospiz- und Palliativgesetz, ein Beitrag zur würdevollen Versorgung am Ende des Lebens. Till Hiddemann Bundesministerium für Gesundheit Das neue Hospiz- und Palliativgesetz, ein Beitrag zur würdevollen Versorgung am Ende des Lebens Till Hiddemann Bundesministerium für Gesundheit Sterbende Menschen gehören in die Mitte der Gesellschaft

Mehr

INFORMATIONSBLATT ZU DEN ZUZAHLUNGSREGELUNGEN DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG

INFORMATIONSBLATT ZU DEN ZUZAHLUNGSREGELUNGEN DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG INFORMATIONSBLATT ZU DEN ZUZAHLUNGSREGELUNGEN DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung haben sich an den Kosten bestimmter Leistungen zu beteiligen. Der

Mehr

Einheitlicher Leistungskatalog und differenzierte Versorgungsangebote?

Einheitlicher Leistungskatalog und differenzierte Versorgungsangebote? Tagung der Gesellschaft für r Sozialen Fortschritt in Berlin am 06. September 2006 Einheitlicher Leistungskatalog und differenzierte Versorgungsangebote? Dr. Michael Dalhoff Leiter der Unterabteilung Gesundheitsversorgung,

Mehr

2 Sozialrechtlich relevante Regelungen

2 Sozialrechtlich relevante Regelungen 2 Sozialrechtlich relevante Regelungen In diesem Abschnitt werden die wichtigsten sozialrechtlichen Regelungen für Selbständige und Arbeitnehmer im Vergleich zusammenfassend dargestellt, wie sie am 31.05.2012

Mehr

Patienten erhalten Krankengeld, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld

Patienten erhalten Krankengeld, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld Krankengeld ( 44 ff SGB V) Das Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn sie aufgrund ihrer Beschwerden

Mehr

e) Kostenbeteiligung

e) Kostenbeteiligung e) Kostenbeteiligung aa) Zuzahlungspflichten des Versicherten Z.B. Stationäre Krankenhausbehandlung, 39 Abs. 4 SGB V: Versicherte, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, zahlen vom Beginn der vollstationären

Mehr

Die Landwirtschaftliche Pflegeversicherung

Die Landwirtschaftliche Pflegeversicherung Unterricht an den Landwirtschaftsschulen Die Landwirtschaftliche Pflegeversicherung ergänzt durch das Pflegezeitgesetz und das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz Versicherter Personenkreis Pflichtversichert

Mehr

Rechtsgrundlage Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)

Rechtsgrundlage Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) Allgemeines Hier finden Sie die wichtigsten rechtlichen Grundlagen. Zur schnelleren Übersicht und zum besseren Verständnis haben wir jedem Gesetz stichwortartig die wichtigsten Stichpunkte vorangestellt.

Mehr

Leistungsarten der gesetzlichen Krankenversicherung im Überblick

Leistungsarten der gesetzlichen Krankenversicherung im Überblick Krankenversicherung, gesetzliche: Leistungsüberblick Leistungsarten der gesetzlichen Krankenversicherung im Überblick Leistungsart Höhe Erläuterungen Ärztliche Behandlung Volle Kostenübernahme. 10 Euro

Mehr

Ihr Recht. Hinweise, Tipps und Befreiungsmöglichkeiten. Leistungen und Zuzahlungen

Ihr Recht. Hinweise, Tipps und Befreiungsmöglichkeiten. Leistungen und Zuzahlungen Ihr Recht Hinweise, Tipps und Befreiungsmöglichkeiten Leistungen und Zuzahlungen Liebe Leserin, lieber Leser, Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen und unser Gesundheitswesen gilt als eines der besten der

Mehr

Kennzahlen der gesetzlichen Krankenversicherung

Kennzahlen der gesetzlichen Krankenversicherung Kennzahlen der gesetzlichen Krankenversicherung zuletzt aktualisiert: Juni 2016 Impressum Herausgeber: GKV-Spitzenverband Stabsbereich Kommunikation Reinhardtstraße 28 10117 Berlin Tel.: 030 206288-0 Fax:

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 2. Arbeitslosenversicherung 5 2.1 Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 5 2.2 Bezugsgröße 5 2.3 Beitragssatz 5 2.

Inhaltsverzeichnis. 2. Arbeitslosenversicherung 5 2.1 Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 5 2.2 Bezugsgröße 5 2.3 Beitragssatz 5 2. Inhaltsverzeichnis Seite 1. Rentenversicherung/RV 4 1.1 Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 4 1.2 Bezugsgröße 4 1.3 Beitragssatz 4 1.4 Geringfügigkeitsgrenze 4 1.5 Höchstbeitrag in der RV der Arbeiter und Angestellten

Mehr

Kennzahlen der gesetzlichen Krankenversicherung

Kennzahlen der gesetzlichen Krankenversicherung Kennzahlen der gesetzlichen Krankenversicherung zuletzt aktualisiert: März 2017 Impressum Herausgeber: GKV-Spitzenverband Stabsbereich Kommunikation Reinhardtstraße 28 10117 Berlin Tel.: 030 206288-0 Fax:

Mehr

pcj^âíìéää=pmw=ûêòíäáåüéi=ò~üå êòíäáåüé=ìåç=ëí~íáçå êé=_éü~åçäìåö=

pcj^âíìéää=pmw=ûêòíäáåüéi=ò~üå êòíäáåüé=ìåç=ëí~íáçå êé=_éü~åçäìåö= pcj^âíìéää=pmw=ûêòíäáåüéi=ò~üå êòíäáåüé=ìåç=ëí~íáçå êé=_éü~åçäìåö= Inhalt Vorwort zur 9. Auflage Abkürzungen 1 Einführung 2 Ärztliche bzw. zahnärztliche Behandlung 2.1 Allgemeines zum Leistungserbringungsrecht

Mehr

Finanzergebnisse der GKV 2016: Gesamt-Reserve der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 25 Milliarden Euro

Finanzergebnisse der GKV 2016: Gesamt-Reserve der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 25 Milliarden Euro Pressemitteilung Berlin, 6. März 2017 Nr. 16 Hausanschrift Friedrichstraße 108, 10117 Berlin Postanschrift 11055 Berlin Tel +49 (0)30 18441-2225 Fax +49 (0)30 18441-1245 pressestelle@bmg.bund.de www.bundesgesundheitsministerium.de

Mehr

Bilanz des Geschäftsjahres 2011

Bilanz des Geschäftsjahres 2011 30 Bilanz des Geschäftsjahres 2011 Die AOK Baden-Württemberg hat ihre Führungsposition im Südwesten weiter ausbauen können: Mit 3.796.682 Versicherten hat sie 2011 im Vergleich zum Vorjahr netto 58.845

Mehr

Die Kurzzeitpflege nach 42 SGB XI ab 2017

Die Kurzzeitpflege nach 42 SGB XI ab 2017 Die Kurzzeitpflege nach 42 SGB XI ab 2017 Der Leistungskatalog der Sozialen Pflegeversicherung sieht für Versicherte im ambulanten Pflegebereich eine Reihe an Leistungen vor, welche dem Grundsatz ambulant

Mehr

Umlageverfahren U1 und U2 Insolvenzgeldumlage

Umlageverfahren U1 und U2 Insolvenzgeldumlage Umlageverfahren U1 und U2 Insolvenzgeldumlage Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Das Aufwendungsausgleichgesetz besagt, dass Arbeitgeber, die in der Regel nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen,

Mehr

Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007

Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007 KRANKENVERSICHERUNG KV 11 Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007 Beitragsbemessungsgrenzen wie auch Bezugsgrößen sind zentrale Werte in der Sozialversicherung. Hieraus werden andere Größen

Mehr

Unterlagen zur Befreiung bzw. Erstattung von Zuzahlungen

Unterlagen zur Befreiung bzw. Erstattung von Zuzahlungen Unterlagen zur Befreiung bzw. Erstattung von Zuzahlungen Für die Bearbeitung Ihres Antrages auf Befreiung bzw. Erstattungen von Zuzahlungen benötigen wir einige Angaben von Ihnen. Bitte senden Sie uns

Mehr

54.600,00 4.550,00 2.2 Bezugsgröße p.a. mtl. 2.135,00 2.100,00 2.3 Beitragssatz 2,8 % 2,8 % 2.4 Höchstbeitrag mtl. 151,20 127,40

54.600,00 4.550,00 2.2 Bezugsgröße p.a. mtl. 2.135,00 2.100,00 2.3 Beitragssatz 2,8 % 2,8 % 2.4 Höchstbeitrag mtl. 151,20 127,40 Sozialversicherungsdaten 2009 Nachfolgend finden Sie die ab dem 01.01.2009 geltenden Daten zu den Sozialversicherungszweigen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Rentenversicherung

Mehr

Unsere Leistungen auf einen Blick Mitgliedergruppen B1, B2, B3, C und E (B)

Unsere Leistungen auf einen Blick Mitgliedergruppen B1, B2, B3, C und E (B) Unsere Leistungen auf einen Blick Mitgliedergruppen B1, B2, B3, C und E (B) Mit den Leistungen aus der Grundversicherung und den Beihilfen nach der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) haben Sie einen umfassenden

Mehr

Gesetzliche Krankenversicherung. Mitglieder, mitversicherte Angehörige und Krankenstand. Jahresdurchschnitt 2015

Gesetzliche Krankenversicherung. Mitglieder, mitversicherte Angehörige und Krankenstand. Jahresdurchschnitt 2015 Gesetzliche Krankenversicherung Mitglieder, mitversicherte Angehörige und Krankenstand Jahresdurchschnitt 2015 (Ergebnisse der GKV-Statistik KM1/13) Stand: 16. März 2016 Mä = Männer; Fr = Frauen; Zu =

Mehr

Rechengrößen West 2017 Jahr Monat Woche Kalendertag

Rechengrößen West 2017 Jahr Monat Woche Kalendertag Rechengrößen West 2017 Bezugsgröße 35.700,00 2.975,00 694,17 99,17 Beitragsbemessungsgrenze RV / ALV 76.200,00 6.350,00 1.481,67 211,67 Beitragsbemessungsgrenze Knappschaft 94.200,00 7.850,00 1.831,67

Mehr

Rahmenbedingungen zum. gesetzlichen Krankengeld Klinik Bad Oexen Referent: Frank Wolff

Rahmenbedingungen zum. gesetzlichen Krankengeld Klinik Bad Oexen Referent: Frank Wolff Rahmenbedingungen zum gesetzlichen Krankengeld Klinik Bad Oexen 10.05.2017 Referent: Frank Wolff 1 Allgemeines Krankengeld ist eine vorübergehende Entgeltersatzleistung sie hat keine Rentenersatzfunktion

Mehr

Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung

Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung (SGB III) Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung bietet arbeitslosen Menschen einen Lohnersatz. Daneben können auch Leistungen zur Vermittlung von Arbeits- und

Mehr

Ihre Zuzahlungen für das Kalenderjahr

Ihre Zuzahlungen für das Kalenderjahr Ihre Zuzahlungen für das Kalenderjahr die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen der Krankenversicherung können zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Die KKH beteiligt sich unter bestimmten

Mehr

Öffentliche Sozialleistungen

Öffentliche Sozialleistungen Artikel-Nr. 3841 10004 Öffentliche Sozialleistungen K II 1 - vj 4/10 Fachauskünfte: (0711) 641-26 02 19.04.2011 Soziale Pflege- und gesetzliche Krankenversicherung in Baden-Württemberg Stand Januar 2011

Mehr

IKK-INFORMATIV. Zuzahlungen und Belastungsgrenze

IKK-INFORMATIV. Zuzahlungen und Belastungsgrenze IKK-INFORMATIV Zuzahlungen und Belastungsgrenze HÖHE UND GRENZEN DER KOSTENBE TEILIGUNG 2014 Vorwort Vor dem Hintergrund kontinuierlich steigender Gesundheitskosten, aufgrund einer alternden Bevölkerung

Mehr

mit EBM 2014 Lösungsbuch Verlag EUROPA-LEHRMITTEL

mit EBM 2014 Lösungsbuch Verlag EUROPA-LEHRMITTEL Ärztliches mit EBM 204 Abrechnungswesen dargestellt in Lernfeldern BAND Lösungsbuch Europa-Nr. 657 6. Auflage 204 Verlag EUROPA-LEHRMITTEL Nourney, Vollmer GmbH&Co. KG Düsselberger Straße 23 4278 Haan-Gruiten

Mehr

Unterscheidung gesetzliche und private Krankenversicherung. nebenberuflich selbständig hauptberuflich selbständig

Unterscheidung gesetzliche und private Krankenversicherung. nebenberuflich selbständig hauptberuflich selbständig Inhalte: Unterscheidung gesetzliche und private Krankenversicherung Krankengeldwahltarife nebenberuflich selbständig hauptberuflich selbständig Beschäftigung von Familienangehörigen Pflegeversicherung

Mehr

Öffentliche Sozialleistungen

Öffentliche Sozialleistungen Artikel-Nr. 3841 16003 Öffentliche Sozialleistungen K II 1 - vj 3/16 Fachauskünfte: (0711) 641-26 02 16.01.2017 Soziale Pflege- und gesetzliche Krankenversicherung in Baden-Württemberg im 3. Vierteljahr

Mehr

Berücksichtigungsfähige Konten für die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für das Ausgleichsjahr 2014

Berücksichtigungsfähige Konten für die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für das Ausgleichsjahr 2014 Anlage 1.1 2014 : Berücksichtigungsfähige Konten für die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für das Ausgleichsjahr 2014 Ziel der Anlage 1.1 2014 ist die Darstellung der gesamten berücksichtigungsfähigen

Mehr

Hinweise zu Umlagen und Entgeltfortzahlung für Minijobber

Hinweise zu Umlagen und Entgeltfortzahlung für Minijobber Hinweise zu Umlagen und Entgeltfortzahlung für Minijobber (Zunächst werden die Hinweise der Bundesknappschaft zitiert, dann folgen Hinweise zu den Einstellungen, die in PA32 vorzunehmen sind.) Arbeitgeberversicherung

Mehr

Eigenbehalte nach 49 Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) und Befreiung von den Eigenbehalten nach 50 BBhV

Eigenbehalte nach 49 Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) und Befreiung von den Eigenbehalten nach 50 BBhV Eigenbehalte nach 49 Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) und Befreiung von den Eigenbehalten nach 50 BBhV Seite 1. Abzug von Eigenbehalten nach 49 Abs. 1 bis 3 BBhV 2 1.1 Arznei- und Verbandmittel 2 1.2 Hilfsmittel,

Mehr

vdek Ein starker Partner im Gesundheitswesen

vdek Ein starker Partner im Gesundheitswesen vdek Ein starker Partner im Gesundheitswesen 100-jähriges Jubiläum um des Verbandes der Ersatzkassen e. V. im Jahr 2012 SPD Landesparteitag NRW 29.9.12, Münster Der vdek vertritt alle 6 Ersatzkassen 2

Mehr

Personal- und Organisationsamt Beihilfestelle

Personal- und Organisationsamt Beihilfestelle Personal- und Organisationsamt Beihilfestelle Merkblatt über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen Gesetzliche Grundlage: Rechtsgrundlage ist 72 Thüringer Beamtengesetz

Mehr

Materialien zum Sozialrecht Neuregelung der Zuzahlungen zu den Leistungen der Krankenversicherung

Materialien zum Sozialrecht Neuregelung der Zuzahlungen zu den Leistungen der Krankenversicherung Materialien zum Sozialrecht Neuregelung der Zuzahlungen zu den Leistungen der Krankenversicherung Jonny Bruhn-Tripp, Gisela Tripp, Stand: Gesundheitsreformgesetz vom 14. November 2003 Februar 2004 Einleitung

Mehr

Öffentliche Sozialleistungen

Öffentliche Sozialleistungen Artikel-Nr. 3841 15003 Öffentliche Sozialleistungen K II 1 - vj 3/15 Fachauskünfte: (0711) 641-26 02 19.01.2016 Soziale Pflege- und gesetzliche Krankenversicherung in Baden-Württemberg im 3. Vierteljahr

Mehr

Ergänzungen für gesetzlich Versicherte

Ergänzungen für gesetzlich Versicherte Private Krankenversicherung Ergänzungen für gesetzlich Versicherte Die VICTORIA-Zusatzversicherung Die VICTORIA. Ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe. Damit Sie im Pflegefall nicht zum Sozialfall

Mehr

ALLES WISSENSWERTE RUND UM ZUZAHLUNGEN

ALLES WISSENSWERTE RUND UM ZUZAHLUNGEN ANGEBOTE DER BAHN-BKK Kennen Sie schon die umfangreichen Zusatzleistungen der BAHN-BKK? Dazu gehören mehrere Bonusprogramme genau so wie günstige Krankenzusatzversicherungen oder eine Gesundheitshotline,

Mehr

Kuren in Deutschland. MEDENT MEDITsystems CompetenceCenter Thüringen eventus MEDPOLSKA

Kuren in Deutschland. MEDENT MEDITsystems CompetenceCenter Thüringen eventus MEDPOLSKA Kuren in Deutschland MEDENT MEDITsystems CompetenceCenter Thüringen eventus MEDPOLSKA Inhalt 1. Zur Person 2. Kursystem in Deutschland 3. Rahmenbedingungen 4. Antrags-/Genehmigungsverfahren 5. Ausblick

Mehr

Pressemitteilung. Berlin, 17. Juni 2011 Nr. 32

Pressemitteilung. Berlin, 17. Juni 2011 Nr. 32 HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT Friedrichstraße 108, 10117 Berlin 11055 Berlin Pressemitteilung INTERNET TEL +49 (0)30 18441-2225 FAX +49 (0)30 18441-1245 www.bundesgesundheitsministerium.de pressestelle@bmg.bund.de

Mehr

Leistungsbeschreibung zum Vorschlag für eine private Krankenversicherung bei der Continentale Krankenversicherung a.g.

Leistungsbeschreibung zum Vorschlag für eine private Krankenversicherung bei der Continentale Krankenversicherung a.g. Garantierte Beitragsrückerstattung 2/12 der gezahlten Beiträge werden für Erwachsene (BA-Versicherte auch früher) im Folgejahr ausgezahlt, sofern sie für das Geschäftsjahr keine Rechnungen eingereicht

Mehr

Öffentliche Sozialleistungen

Öffentliche Sozialleistungen Artikel-Nr. 3841 10001 Öffentliche Sozialleistungen K II 1 - vj 1/10 Fachauskünfte: (071 641-26 02 05.10.2010 Soziale Pflege- und gesetzliche Krankenversicherung in Baden-Württemberg Stand April 2010 sowie

Mehr

Leistungsbeschreibung zum Vorschlag für eine private Krankenversicherung bei der Continentale Krankenversicherung a.g.

Leistungsbeschreibung zum Vorschlag für eine private Krankenversicherung bei der Continentale Krankenversicherung a.g. Tarif ECONOMY-U Garantierte Beitragsrückerstattung 2/12 der gezahlten Beiträge werden im Folgejahr ausgezahlt, sofern für das Geschäftsjahr keine Rechnungen eingereicht wurden. Der gesetzliche Beitragszuschlag

Mehr

A6 Krankenversicherung

A6 Krankenversicherung A6 Krankenversicherung Inhaltsverzeichnis Das ist in Deutschland anders...2 Das regelt die EU...2 EG-Verordnung... 2 Geld- statt Sachleistungen... 2 So ist die Situation in Deutschland...2 Rechtliche Grundlage...

Mehr

Tragende Gründe. Vom 22. November Inhalt 1. Rechtsgrundlage Eckpunkte der Entscheidung Verfahrensablauf... 4

Tragende Gründe. Vom 22. November Inhalt 1. Rechtsgrundlage Eckpunkte der Entscheidung Verfahrensablauf... 4 Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur ambulanten Sanierungsbehandlung von Trägern des Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA) zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung

Mehr

SV-Rechengrößen in 2014 und 2013

SV-Rechengrößen in 2014 und 2013 SV-Rechengrößen in und Beitragssätze Krankenversicherung (allgemeiner ) ermäßigter pauschaler für geringfügig Beschäftigte in der Krankenversicherung 13. % 13. % Pflegeversicherung (ohne Sachsen) Pflegeversicherung

Mehr

Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2010

Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2010 KRANKENVERSICHERUNG KV 11 Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2010 Beitragsbemessungsgrenzen wie auch Bezugsgrößen sind zentrale Werte in der Sozialversicherung. Hieraus werden andere Größen

Mehr

Finanz-Reserven der Krankenkassen steigen auf 16,7 Milliarden Euro Finanzergebnisse der GKV im 1. Quartal 2017

Finanz-Reserven der Krankenkassen steigen auf 16,7 Milliarden Euro Finanzergebnisse der GKV im 1. Quartal 2017 Pressemitteilung Berlin, 26. Juni 2017 Nr. 39 Hausanschrift Friedrichstraße 108, 10117 Berlin Postanschrift 11055 Berlin Tel +49 (0)30 18441-2225 Fax +49 (0)30 18441-1245 pressestelle@bmg.bund.de www.bundesgesundheitsministerium.de

Mehr

Öffentliche Sozialleistungen

Öffentliche Sozialleistungen Artikel-Nr. 3841 16004 Öffentliche Sozialleistungen K II 1 - vj 4/16 Fachauskünfte: (0711) 641-26 02 31.03.2017 Korrigiert am 11.04.2017 Soziale Pflege- und gesetzliche Krankenversicherung in Baden-Württemberg

Mehr

Öffentliche Sozialleistungen

Öffentliche Sozialleistungen Artikel-Nr. 3841 13004 Öffentliche Sozialleistungen K II 1 - vj 4/13 Fachauskünfte: (0711) 641-26 02 31.03.2014 Soziale Pflege- und gesetzliche Krankenversicherung in Baden-Württemberg Stand Januar 2014

Mehr

Ihre Vorteile aus der Direktversicherung

Ihre Vorteile aus der Direktversicherung Gesetzliche Rente bietet nur noch Grundversorgung In der gesetzlichen Rentenversicherung stehen immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentnern gegenüber. Dies führt bereits heute sichtbar zu einem sinkenden

Mehr

ikk-classic.de Fahrkosten zur Behandlung. Wer trägt die Kosten?

ikk-classic.de Fahrkosten zur Behandlung. Wer trägt die Kosten? ikk-classic.de Fahrkosten zur Behandlung. Wer trägt die Kosten? Fahrkosten zur Behandlung...... das ist auch ein Service Ihrer IKK classic Damit Ihr Eigenanteil so gering wie möglich bleibt, informiert

Mehr

Befreiung von Zuzahlungen zur Krankenversicherung

Befreiung von Zuzahlungen zur Krankenversicherung Befreiung von Zuzahlungen zur Krankenversicherung ( 62 SGB V) Fast immer führen Krankheiten dazu, dass sich die Einkommenssituation des Betroffenen und seiner Familienmitglieder drastisch verändert. Zum

Mehr

Gesetzliche Krankenversicherung. Mitglieder, mitversicherte Angehörige und Krankenstand. Jahresdurchschnitt 2010

Gesetzliche Krankenversicherung. Mitglieder, mitversicherte Angehörige und Krankenstand. Jahresdurchschnitt 2010 Gesetzliche Krankenversicherung Mitglieder, mitversicherte Angehörige und Krankenstand Jahresdurchschnitt 2010 (Ergebnisse der GKV-Statistik KM1/13) Stand: 1. April 2011 Mä = Männer; Fr = Frauen; Zu =

Mehr