Strukturdaten der AOK PLUS Stand
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- Julius Bösch
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1 Seite 1 von 7 Strukturdaten der AOK PLUS Stand Struktur des Geschäftsbereiches Kreise 27 Gemeinden davon: Städte 295 davon: kreisfreie Städte 9 Fläche (km²) Einwohner PLUS-Land gesamt ( ) Einwohner Sachsen Einwohner Thüringen Struktur der AOK PLUS Regionen 8 Servicegebiete 77 Filialen mehr als 140 Bildungszentrum (SeTaZ) 1 VertriebsRegionen 5 Vertriebsgebiete 32 Personal Mitarbeiter gesamt inkl. Teilzeitkräfte ca in Sachsen in Thüringen Auszubildende und BA-Studenten 340 in Sachsen 231 in Thüringen 109 Mitbewerber Innungskrankenkassen (alle geöffnet, 1 in Sachsen ansässig) 3 Ersatzkassen 6 Betriebskrankenkassen (davon 43 geöffnet, 0 in Sachsen und 2 in Thüringen ansässig) 60 Landwirtschaftliche Krankenkasse 1 Knappschaft 1 Anzahl Arbeitgeber Arbeitgeber (Firmen mit mindestens einem AOK-versicherten Beschäftigten, Firmen außerhalb Sachsens und Thüringens werden nicht berücksichtigt) in Sachsen in Thüringen darunter Betriebe mit mindestens 100 AOK-versicherten Beschäftigten in Sachsen 815 in Thüringen 297
2 Seite 2 von 7 Marktanteil in der GKV AOK PLUS gesamt 49,8 % GKV-Versicherte* zum Versicherte Marktanteil in der GKV AOK PLUS (Sachsen) 53,7 % GKV-Versicherte* zum Versicherte Marktanteil in der GKV AOK PLUS (Thüringen) 42,6 % GKV-Versicherte* zum Versicherte (* Datenquelle: KM6, GKV ohne Landwirtschaftliche Krankenkasse) gesamt Sachsen Thüringen Versicherte davon: Mitglieder davon: Familienversicherte Anteile der Versichertengruppen am Gesamtbestand Freiwillige Mitglieder 3,93% Arbeitslose Mitglieder 7,81% Sonstige Mitglieder 1,84% Wehrdienstleistende 0,01% Familienversicherte 17,34% Rentner 30,63% Pflichtvers. Beschäftigte 38,44%
3 Anteile der Leistungsausgabengruppen - Stand: Finanzstatus Dezember Seite 3 von 7 Heil- und Hilfsmittel 6,9% Arzneimittel 18,0% Zahnersatz 1,6% Zahnärztliche 4,1% AOK PLUS gesamt Ärztliche 16,2% Sonstige Leistungen 5,6% Krankenhausbehandlung 36,8% Krankengeld 4,2% 2,7% Häusliche Krankenpflege 3,9% Heil- und Hilfsmittel 7,1% AOK PLUS (Sachsen) Krankenhausbehandlung 35,2% Arzneimittel 18,2% Zahnersatz 1,6% Zahnärztliche 4,3% Ärztliche 16,3% Krankengeld 4,3% 2,7% Häusliche Sonstige Krankenpflege Leistungen 3,9% 6,4% AOK PLUS (Thüringen) Heil- und Hilfsmittel 6,5% Krankenhausbehandlung 40,1% Arzneimittel 17,8% Zahnersatz 1,4% Zahnärztliche 3,7% Ärztliche 16,0% Krankengeld 3,9% 2,7% Häusliche Sonstige Krankenpflege Leistungen 3,7% 4,2%
4 Seite 4 von 7 Vertragspartner Gesamt Sachsen Thüringen Fachärzte (einschl. sonstige Arztgruppen, wie Laborärzte, Pathologen sowie Kinderärzte ab ) Hausärzte (einschl. Kinderärzte bis ) ermächtigte Ärzte Logopäden Ergotherapeuten Hebammen Physiotherapeuten Masseure/med. Bademeister Krankengymnasten davon: in freier Niederlassung in Einrichtungen Podologen Krankenhäuser Stationäre Reha-Einrichtungen Ambulante Reha-Einrichtungen Geriatrische Reha-Einrichtungen Zahnärzte (Allgemeinzahnärzte, MKG-Chirurgen, Oralchirurgen etc.) Fachzahnärzte (Kieferorthopäden) angestellte Zahnärzte (Allg. ZÄ, MKG-Chirurgen, Oralchirurgen etc.) angestellte Fachzahnärzte (Kieferorthopäden) Ermächtigte Zahnärzte öffentliche Apotheken Krankenhaus-Apotheken Rettungsdienstorganisationen (DRK, ASB, JUH,MHD, ADAC, DRF, MDV) Landratsämter/Berufsfeuerwehr Private Leistungserbringer in öffentliche RD eingebunden Luftrettungsstandorte Krankenhaus Rettungsdienstabrechnungsstellen Private Krankentransportunternehmen Taxi-/Mietwagenunternehmen Hörgeräte-Akustiker Augenoptiker Augenärzte zur Abgabe v. Kontaktlinsen Orthopädie-Schuhtechniker Orthopädiemechaniker/Bandagisten Ambulante Pflegedienste davon: gemeinnützige Pflegedienste Private Pflegedienste Vollstationäre Pflegeeinrichtungen davon: Wachkomaeinrichtungen reine Kurzzeitpflegeeinrichtungen integrierte Kurzzeitpflegeeinrichtungen teilstationäre Pflegeeinrichtungen Ambulante Hospizdienste (f. d. Jahr 2014 geförderte Einrichtungen) Hospize Soziotherapie Häusliche psychiatrische Fachkrankenpflege Leistungserbringer Pflegekurse Spezialisierte ambulante Palliativversorgung Betreuungsdienste Rehabilitationssport-Organisationen Summe Vertragspartner
5 Seite 5 von 7 Beitrags- und Umlagesätze der AOK PLUS 1. Beitragssätze der AOK PLUS (bundesweit einheitlich): 14,6 % Allgemeiner Beitragssatz Tragung Arbeitgeber: 7,3 % Tragung Arbeitnehmer: 7,3 % 14,0 % Ermäßigter Beitragssatz Tragung Arbeitgeber: 7,0 % Tragung Arbeitnehmer: 7,0 % 2. Zusatzbeitragssatz der AOK PLUS (kassenindividueller Beitragssatz) 0,3 % kassenindividueller Beitragssatz Tragung Arbeitnehmer: 0,3 % 3. Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz (bundesweit einheitlich): 1,1 % durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz Tragung Arbeitgeber / Leistungsträger: 1,1 % Anwendung für gesetzlich festgelegte Personenkreise (z.b.: Auszubildende mit Arbeitsentgelt bis zu 325 im Monat, Bezieher ALG II, Teilnehmer eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres oder Bundesfreiwilligendienstes, Auszubildende, die in einer außerbetrieblichen Einrichtung im Rahmen eines Berufsausbildungsvertrages nach dem Berufsbildungsgesetz ausgebildet werden) 4. Ausgleichsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz: U1 Erstattung des fortgezahlten Arbeitsentgelts im Fall von Krankheit und Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation Tarif Umlagesatz Erstattungssatz Tarif 65 2,4 % 65 % Tarif 50 1,7 % 50 % U2 Erstattung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld und des fortgezahlten Entgelts im Fall von Beschäftigungsverbot Umlagesatz 0,79 % Erstattung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld und Erstattung des im Fall von Beschäftigungsverbot fortgezahlten Entgelts Erstattung der zu tragenden Arbeitgeberanteile an den Gesamt- Sozialversicherungsbeiträgen im Fall von Beschäftigungsverbot 100 % 100 % 5. Pflegeversicherung: Beitragssatz: 2,35 % Beitragssatz für Kinderlose: 2,60 % Tragung der Beiträge für Arbeitnehmer mit Arbeitsort in Sachsen: Arbeitgeberanteil 0,675 %, Arbeitnehmeranteil 1,675 % bzw. 1,925 % für Kinderlose Tragung der Beiträge für Arbeitnehmer mit Arbeitsort außerhalb Sachsen: Arbeitgeberanteil 1,175 %, Arbeitnehmeranteil 1,175 % bzw. 1,425 % für Kinderlose
6 Seite 6 von 7 Beitragsbemessungsgrenzen (monatliche Verdiensthöchstgrenzen, bis zu denen Beiträge berechnet werden, in Euro) NEUE BUNDESLÄNDER Kranken- und Pflegeversicherung jährlich , , , ,00 monatlich 3.937, , , ,50 Renten- und Arbeitslosenversicherung jährlich , , , ,00 monatlich 4.900, , , ,00 Beiträge für Rentner/innen Krankenversicherungsbeiträge Rentner/innen Rentenversicherungsträger Allgemein 7,6 % 7,3 %
7 Seite 7 von 7 Zuzahlungen auf einen Blick Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bleiben von allen Zuzahlungen befreit. Eine Ausnahme stellen dar. Für diese Leistung ist von allen Versicherten eine Zuzahlung zu leisten. Leistung Gesetzliche Zuzahlung für Versicherte ab 18 Jahre Arznei- und Verbandmittel Soziotherapie Haushaltshilfe Häusliche Krankenpflege 10% Heilmittel; z. B. Ergotherapie Massagen, Krankengymnastik, 10% des Abgabepreises, mindestens 5,00 EUR, höchstens 10,00 EUR, nicht mehr als die Kosten des Mittels/ je Kalendertag der Leistungsinanspruchnahme 10,00 EUR 10% 10,00 EUR der Kosten, begrenzt auf die ersten 28 Kalendertage der Leistungsinanspruchnahme je Kalenderjahr und zusätzlich je Verordnung der Kosten und zusätzlich je Verordnung Hilfsmittel (KV) 10% des Abgabepreises, mindestens 5,00 EUR, höchstens 10,00 EUR, nicht mehr als die Kosten des Mittels Hilfsmittel (PV) Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind (KV) Medizinische Vorsorge/ Rehabilitation für Mütter und Väter Krankenhausbehandlung, vollstationär Rehabilitation, ambulant und stationär Anschlussrehabilitation Vorsorge, stationär Doppelfunktionale Pflegehilfsmittel; z. B. Pflegebetten: 10% des Abgabepreises, mindestens 5,00 EUR, höchstens 10,00 EUR, nicht mehr als die Kosten des Mittels Sonstige Pflegehilfsmittel, die nicht leihweise überlassen werden: 10% des Abgabepreises, höchstens 25,00 EUR 10% des von der Krankenkasse zu übernehmenden Betrages, höchstens 10,00 EUR im Monat 10,00 EUR je Kalendertag 10,00 EUR je Kalendertag für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr 10,00 EUR je Kalendertag 10,00 EUR je Kalendertag für höchstens 28 Tage Kalenderjahr (bereits geleistete Krankenhauszuzahlungen werden angerechnet) 10,00 EUR je Kalendertag Befreiung von den Zuzahlungen Überschreiten Ihre geleisteten Zuzahlungen (z. B. Krankenhausbehandlung, und weitere) innerhalb eines Kalenderjahres Ihre individuelle Belastungsgrenze, so erstatten wir den diese Grenze übersteigenden Betrag. Diese jährliche Belastungsgrenze beträgt 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für schwerwiegend chronisch Kranke entfällt die Zuzahlungspflicht für Leistungen, wenn die Zuzahlungen 1 Prozent ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen erreichen. Bei der Ermittlung der Belastungsgrenze sind die jährlichen Bruttoeinnahmen für den ersten im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen des Versicherten um 15 Prozent der Bezugsgröße und für jedes im gemeinsamen Haushalt lebende Kind des Versicherten um den sich nach 32 Abs. 6 Satz 1 und 2 ESTG ergebenden Kinderfreibetrag zu vermindern. Ist ein Kind der 1. Angehörige, dann ist der um den sich nach 32 Abs. 6 Satz 1 und 2 ESTG ergebende Kinderfreibetrag abzusetzen.
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