AUSSTELLERHANDOUT SELBST-/ROHBAU INTERNATIONAL FASHION TRADE SHOW JANUAR

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1 AUSSTELLERHANDOUT SELBST-/ROHBAU INTERNATIONAL FASHION TRADE SHOW JANUAR

2 AUSSTELLERINFORMATIONEN SELBST-/ROHBAU-STAND 1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN 1.1 Willkommen zur Panorama Berlin Veranstaltungsadresse und Öffnungszeiten Kontaktinformationen ANFAHRT- UND PARKMÖGLICHKEITEN 2.1 Mit dem Auto Parkmöglichkeiten Öffentliche Verkehrsmittel INFORMATIONEN ZUM STANDAUF- UND -ABBAU 3.1 Auf- und Abbauzeiten Selbstbau/Rohbau Zufahrt zum Gelände Ausstellerregistrierung Registrierung Standbauteam WERBEMÖGLICHKEITEN STANDSERVICES ZUSATZBESTELLUNGEN 5.1 Security Abfallentsorgung Standreinigung Standbeleuchtung Strom Hängepunkte Standgestaltung Folierung/Digitaldruck/Werbetechnik RFID-Scanner Logistik/Transport/Warenlagerung Catering...11 Seite 2 von 80

3 6. EXTERNE SERVICES 6.1 Messebau Blumenservice Schaufensterfiguren/Steamer Modelagenturen TRANSPORTRICHTLINIEN 7.1 Ankunftstermine und Adressierungen Seefracht Luftfracht Landtransporte Stückgut/Kuriersendungen via Lager Komplettladung/Teilladung mit direkter Anlieferung zum Messestand Sendungsavisierung/Dokumente Markierung und Verpackung Zolldokumente Versicherung Vertragsbedingungen Schenker Messe-Speditionstarif Messe Berlin GmbH TECHNISCHE RICHTLINIEN BESTELLFORMULARE 1. Möbel Registrierung Aufbauteam Vorgezogener Aufbau Verlängerter Abbau Security Entsorgung (Abfall) für den Auf- und Abbau Entsorgung (Abfall) für die Messelaufzeit Standreinigung Standbeleuchtung Hängepunkte Stromanschluss Medientechnik Wasseranschluss Sprinkler-Installation und Feuerlöscher Technisches Hilfspersonal Standgestaltung RFID-Scanner Logistik/Transport/Warenlagerung Sendungsanmeldung Schaufensterfiguren/Steamer Bestellformular Container- und Lkw-Stellplätze Bestellformular Internet-Anschluss Seite 3 von 80

4 1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN 1.1 WILLKOMMEN ZUR PANORAMA BERLIN Sehr geehrte Aussteller, um einen reibungslosen Standaufbau und eine gelungene Veranstaltung garantieren zu können, bitten wir Sie, folgende Informationen bezüglich Ihrer Teilnahme an der Panorama Berlin genau zu lesen. Bitte informieren Sie Ihren Standbauer über die technischen Richtlinien, so dass es weder zu Verzögerungen noch zu bösen Überraschungen kommt. Des Weiteren beachten Sie bitte, dass Zusatzbestellungen, wie extra Beleuchtung nur nach schriftlicher Bestellung und Verfügbarkeit sowie gegen Aufpreis bestellt werden können. Weitere Services, wie Blumendekoration, können Sie kurzfristig vor Ort erwerben. Bitte kontaktieren Sie uns, sollten Sie noch Fragen haben. 1.2 VERANSTALTUNGSADRESSE UND ÖFFNUNGSZEITEN Veranstaltungsadresse Panorama Fashion Fair Berlin Berlin ExpoCenter City Jafféstraße Eingang Süd Berlin Öffnungszeiten für Aussteller Öffnungszeiten für Besucher Mo, Uhr Mo, Uhr Di, Uhr Di, Uhr Mi, Uhr Mi, Uhr Seite 4 von 80

5 1.3 KONTAKTINFORMATIONEN Office Panorama Fashion Fair Berlin GmbH T: +49 (0) Kurfürstenstraße 12 F: +49 (0) Berlin Office- und Sales Manager Monika Morand T: +49 (0) Frederike Brandt T: +49 (0) Tuba Yavuzaslan T: +49 (0) Serena Morgan T: +49 (0) Anouk Guibert T: +49 (0) Sebastiano Vizzardi T: +49 (0) Meike Proesel T: +49 (0) Marketing & Werbung Vanessa Vulcano T: +49 (0) Technik Michael Köhler T: +49 (0) Michael Mathes T: +49 (0) Lars Wagner T: +49 (0) Kreation Damian Hirschberg T: +49 (0) Melanie Rischer T: +49 (0) Presse Ralf Strotmeier T: +49 (0) Seite 5 von 80

6 2. ANFAHRT- UND PARKMÖGLICHKEITEN Aufgrund der zeitgleich stattfindenden Internationalen Grünen Woche auf dem Messegelände wird es zu Stau und längeren Wartezeiten bei der Zufahrt kommen. Bitte planen Sie dies in Ihre Logistikplanungen mit ein. Wir empfehlen während der Messetage sowie wenn möglich im Vorfeld die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln. 2.1 MIT DEM AUTO Sie erreichen die Panorama Berlin über die A115, A111 oder A100 - Ausfahrt Messedamm. Bitte geben Sie in Ihr Navigationssystem folgende Adresse ein: Messedamm Berlin B96 B109 B2 B158 B5 A 111 B96 Berlin- Spandau B5 B1, B5 B2 A 110 B179 A 115 B1 B96 A 113 A 117 B1 B1 B101 B96a B179 B2 A 113 B96 B179 Seite 6 von 80

7 Januar PARKMÖGLICHKEITEN Es stehen kostenfreie Parkplätze am Olympiastadion und auf P13a zur Verfügung. Ein Shuttlebus bringt Sie bequem vom Olympiastadion und P13a zum Eingang der Panorama Berlin. 2.3 ÖFFENTLICHE VERKEHRSMITTEL S-Bahn Messe Süd S5 Richtung Spandau BUS Bus Jafféstraße Linie 349 Shuttle Stop Seite 7 von 80

8 3. INFORMATIONEN ZUM STANDAUF- UND -ABBAU 3.1 AUF- UND ABBAUZEITEN SELBSTBAU/ROHBAU ufbauzeiten Abbauzeiten Di, Sa, Mi, Uhr Uhr So, Do, und Fr, Uhr Uhr 3.2 ZUFAHRT ZUM GELÄNDE Aufbau Gegen eine Kaution in Höhe von Euro 100 (in bar) haben Sie die Möglichkeit auf dem Gelände zum Aus- und Einladen zu parken. Die Kaution entrichten Sie bitte am Log-Point auf dem Parkplatz P11a. Von dort werden Sie zum Tor 7, der Zufahrt zum Messegelände, geleitet. Einzelheiten über die Verweildauer entnehmen Sie bitte dem Verkehrsleitfaden. Lkws und Pkws, die am letzten Aufbautag Sonntag, um Uhr das Messegelände nicht verlassen haben, werden kostenpflichtig abgeschleppt. Vor Beginn des Aufbaus muss sich jede Standbaufirma und Person auf dem Gelände anmelden. Der Standplatz wird dem Aussteller zugeteilt und standbezogene Details mitgeteilt. Die Standabnahme erfolgt einen Tag vor Messebeginn. WICHTIG: Die Gänge sind an den Aufbautagen ab Uhr freizuräumen! Abbau Die Zufahrt auf das Messegelände ist am Mittwoch, zwischen und Uhr für 2 Stunden gegen eine Kaution in Höhe von Euro 100 gestattet und erfolgt wiederum über den Log-Point auf P11a. Verkehrsleitfaden Einfahrt erfolgt über Log-Point P11a (Avus-Nordkurve). Für Anhänger gilt eine zusätzliche Kaution von 100 Euro. AUFBAU MESSELAUFZEIT ABBAU Uhr Uhr Uhr Pkw/Transporter (bis 3,5t Gesamtgewicht) Lkw (3,5t 7,5t Gesamtgewicht) Lkw (über 7,5t Gesamtgewicht) Verweildauer: 1,5 Std. Kaution: 100 EUR bar via Log-Point Verweildauer: 3 Std. Kaution: 100 EUR bar via Log-Point Verweildauer: 5 Std. Kaution: 100 EUR bar via Log-Point Verweildauer: 1,5 Std. Kaution: 100 EUR bar via Log-Point Verweildauer: 3 Std. Kaution: 100 EUR bar via Log-Point Verweildauer: 5 Std. Kaution: 100 EUR bar via Log-Point Anlieferung via Log-Point Uhr Uhr Verweildauer: 1 Std. Kaution: 100 EUR bar Keine Einfahrt möglich Uhr Keine Einfahrt Anlieferung via Log-Point Uhr Verweildauer: 1 Std. Kaution: 100 EUR bar Keine Einfahrt möglich Uhr Keine Einfahrt Einfahrt für den Abbauverkehr Uhr Verweildauer: 1,5 Std. Kaution: 100 EUR bar via Log-Point Verweildauer: 3 Std. Kaution: 100 EUR bar via Log-Point Verweildauer: 5 Std. Kaution: 100 EUR bar via Log-Point Unberechtigt abgestellte Fahrzeuge / Ladeeinheiten (auf dem Messegelände) werden kostenpflichtig und auf Gefahr des Abstellers umgesetzt. Abstellmöglichkeiten für LKW während des Aufbaues, der Messezeit sowie des Abbaues auf dem Parkplatz P12 AVUS-Nordkurve nahe des Log-Points zur Verfügung. Seite 8 von 80

9 Januar 2015 VERKEHRSLEITFADEN Zufahrt zum Log-Point: von Norden über Messedamm > Halenseestraße von Süden über Avus A115 (Ausfahrt Avus Rasthof) Zur Weiterfahrt vom Log-Point auf das Messegelände folgen Sie bitte den Hinweisen unserer Verkehrs beschilderung. Bitte befolgen Sie stets die Anweisungen des Sicherheitspersonals. P11a = Log-Point P12 = Lkw Stellplatz Zufahrt zum Log-Point Weiterfahrt zum Messegelände Seite 9 von 80

10 3.3 AUSSTELLERREGISTRIERUNG Um eine einfache und schnelle Registrierung zu gewährleisten, senden wir Ihnen (angemeldeter Ansprechpartner/Messekontakt) einen Link zur Onlineregistrierung zu. Dort können Sie Ihren Ausstellerpass erstellen und am Ausstellercounter vor Ort im Eingangsbereich abholen. Wir bitten Sie diesen während der gesamten Dauer der Veranstaltung zu tragen. Die Ausstellerpässe gewähren Ihnen und Ihren Mitarbeitern für den Messezeitraum Zugang zum Gelände und sind nicht übertragbar. 3.4 REGISTRIERUNG STANDBAUTEAM Bitte registrieren Sie Ihr Aufbauteam mit dem entsprechenden Formular. Bei Vorlage Ihrer Registrierung erhalten Sie die Zugangspässe/-bänder zum Gelände vor Ort. Jede Person erhält ein Band, welches Zugang zum Gelände gewährt und während des Auf- und Abbaus getragen werden muss. 4. WERBEMÖGLICHKEITEN Um Ihren Markenauftritt auf der Panorama Berlin Herbst/Winter 2015/16 nachhaltig erfolgreich zu gestalten, empfehlen wir Ihnen die Wahrnehmung Ihrer Marke durch gezielte Werbemaßnahmen zu optimieren. Busbranding (Shuttle-Fahrzeuge) Panorama Berlin Magazin Werbeflächen Außenbereich individuelle Promotion Werbeflächen Innenbereich Bei Fragen kontaktieren Sie bitte Vanessa Vulcano, 5. STANDSERVICES ZUSATZBESTELLUNGEN 5.1 SECURITY Das Messegelände sowie die Hallen werden während der Auf- und Abbauzeiten sowie während der Veranstaltung von einem Sicherheitsunternehmen beaufsichtigt. Wir weisen jedoch darauf hin, dass vor allem während der Auf- und Abbauzeiten ein erhöhtes Risiko für Ihr Ausstellungsgut besteht. Der Veranstalter übernimmt keine Obhutspflicht für eingebrachtes Ausstellungsgut, für Standausrüstung und für Gegenstände, die sich im Eigentum der auf dem Stand tätigen Personen befinden und schließt jede Haftung für Schäden und Abhandenkommen aus. Eine Standbewachung können Sie nur über den Veranstalter mit dem entsprechenden Formular bestellen. Die Beauftragung externer Sicherheitsunternehmen ist nicht gestattet. 5.2 ABFALLENTSORGUNG Der Aussteller ist für die Entsorgung seines Mülls selbst verantwortlich. Mit dem entsprechenden Formular können Sie die Abfallentsorgung für den Auf- und Abbau sowie während der Messelaufzeit bestellen. Sollte der Aussteller seinen Müll zurücklassen, wird ihm dies mit einem Aufschlag in Höhe von 50% in Rechnung gestellt werden. 5.3 STANDREINIGUNG Dem Aussteller obliegt die tägliche Reinigung seines Messestandes. Sofern die Reinigung nicht durch Standpersonal erfolgt, muss sie über den Veranstalter mit dem entsprechenden Formular bestellt werden. Eine Beauftragung eines externen Reinigungsunternehmens ist nicht gestattet. Seite 10 von 80

11 5.4 STANDBELEUCHTUNG In den Hallen 1 6 ist eine Grundbeleuchtung von ca. 300 lx (in Höhe 1,50 m vom Hallenboden) vorhanden; in den Hallen 7a 7c eine Grundbeleuchtung von ca. 100 lx. Um eine individuelle Beleuchtung auf Ihrem Stand einzubringen, haben Sie die Möglichkeit, zusätzliche Beleuchtung mit dem entsprechenden Formular zu bestellen. 5.5 STROM Auf den Standflächen ist eine Grundversorgung mit einem Elektrokasten, 3,3 kw/16 A Wechselstromanschluss AC 230 V inklusive einer Schuko-Steckdose (europäische Norm) vorhanden. Der Anschluss wird in einer der Ecken sein. Eine Verlegung des Grundanschlusses ist kostenpflichtig, wenn vorher kein Grundriss mit der Position des Grundanschlusses eingereicht worden ist. Zusätzlichen Strombedarf können Sie mit dem entsprechenden Formular bestellen. Die Unterverteilung auf dem Stand ist Aufgabe des Ausstellers. Die gesetzlichen Vorschriften und EN-Normen sind dabei einzuhalten. 5.6 HÄNGEPUNKTE Abhängungen sind nur entsprechend der baulichen Gegebenheiten an den dafür vorgesehenen technischen Einrichtungen möglich. Bitte nutzen Sie das entsprechende Formular um sich ein Angebot erstellen zu lassen. 5.7 STANDGESTALTUNG Mit dem entsprechenden Formular können Sie Ihren Stand individuell gestalten. Auf Anfrage erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot. Bitte kontaktieren Sie hierzu technik@panorama-berlin.com 5.8 FOLIERUNG/DIGITALDRUCK/WERBETECHNIK Für Digitaldrucke auf SK-Folie/Textil, Schneidplotten oder sonstige Werbemittel erstellen wir Ihnen auf Anfrage gerne ein Angebot. Bitte kontaktieren Sie hierzu technik@panorama-berlin.com Bei Bestellungen vor Ort wird ein Aufschlag von 30% auf den Preis erhoben. 5.9 RFID-SCANNER Um Ihre Kontakte auf dem Stand zu scannen, können Sie mit dem entsprechenden Formular RFID-Scanner mieten. Innerhalb einer Woche nach Veranstaltungsende erhalten Sie sodann die Daten Ihrer gescannten Kontakte LOGISTIK/TRANSPORT/WARENLAGERUNG Unser Transport- und Logistikpartner, Schenker Deutschland AG, hilft Ihnen gerne auf Anfrage, Ihre Ware sicher zu transportieren, zu lagern oder Ihnen bei der Verleihung technischer Geräte behilflich zu sein. Nähere Informationen erhalten Sie im Punkt 6 Transportrichtlinien CATERING Unser Caterer Capital Catering kümmert sich gerne um die Bewirtung Ihrer Kunden. Für Cateringwünsche kontaktieren Sie bitte: Capital Catering GmbH Mutlu Turac T: +49 (0) Anke Schünecke T: +49 (0) Fax: +49 (0) cateringservice@capital-catering.de Seite 11 von 80

12 6. EXTERNE SERVICES 6.1 MESSEBAU Servamus GmbH Michael Heldt T: +49 (0) BLUMENSERVICE Bitte kontaktieren Sie Callafleur, um ein individuelles Angebot für Ihr Blumenarrangement auf Ihrem Stand zu erhalten. Callafleur Marie & Vici T: +49 (0) SCHAUFENSTERFIGUREN/STEAMER Bei unserem Partner Mohr Models können Sie Schaufensterfiguren und Steamer mit dem entsprechenden Formular buchen. Hier geht es zum aktuellen Messekatalog. Mohr Models T: +49 (0) MODELAGENTUREN SEEDS Pascal Kluttig T: +49 (0) McFIT MODEL AGENCY GMBH Niko Thomas T: +49 (0) Seite 12 von 80

13 7. TRANSPORTRICHTLINIEN Die komplette Logistik wird von unserem Logistikpartner durchgeführt: Schenker Deutschland AG DB SCHENKERfairs Jafféstraße Berlin Deutschland Ansprechpartner: Patrick Thierling Mike Penkert T: +49 (0) M: +49 (0) T: +49 (0) M: +49 (0) F: +49 (0) F: +49 (0) mike.penkert@dbschenker.com patrick.thierling@dbschenker.com 7.1 ANKUNFTSTERMINE UND ADRESSIERUNGEN SEEFRACHT Letzter Ankunftstag am deutschen Seehafen (Hamburg): FCL (full container load): (mindestens 5 Werktage vor Standlieferung) LCL (less container load): (mindestens 10 Werktage vor Standlieferung) Alle Seefrachtsendungen müssen prepaid geschickt werden Fracht wird vom Absender bezahlt. Bitte adressieren Sie das B/L (Seefrachtbrief) wie unten genannt an die Schenker Deutschland AG. Das Original-B/L und die Rechnungen/Packlisten müssen bitte umgehend nach der Verladung an die Schenker Deutschland AG geschickt werden. Schenker Deutschland AG Geschäftsstelle Berlin-Messe Jafféstraße 2 Servicegebäude Süd/Einfahrt Tor 25 D Berlin Zur Verfügung: Panorama 2015 Aussteller/Halle/Standnummer LUFTFRACHT Letzter Ankunftstag am Flughafen Berlin-Tegel: EU-Ware: Drittlandssendungen (Zollgut): Schenker Deutschland AG Geschäftsstelle Berlin-Messe Jafféstraße 2 Servicegebäude Süd/Einfahrt Tor 25 D Berlin Zur Verfügung: Panorama 2015 Aussteller/Halle/Standnummer Alle Luftfrachtsendungen müssen prepaid geschickt werden Fracht wird vom Absender bezahlt. Bitte adressieren Sie den AWB (Luftfrachtbrief) an die Schenker Deutschland AG. Die Rechnungen/Packlisten müssen bitte als Anlage zum AWB verschickt werden. Seite 13 von 80

14 7.1.3 LANDTRANSPORTE STÜCKGUT/KURIERSENDUNGEN VIA LAGER Letzter Ankunftstag: EU-Ware: (mindestens 1 Werktag vor Standlieferung) Drittlandssendungen (Zollgut): (mindestens 2 Werktage vor Standlieferung) Schenker Deutschland AG Geschaftsstelle Berlin-Messe Jafféstraße 2 Servicegebaude Süd/Einfahrt Tor 25 D Berlin Zur Verfügung: Panorama 2015 Aussteller/Halle/Standnummer Alle Sendungen müssen prepaid/frei Haus geschickt werden Fracht wird vom Absender bezahlt. Bitte schicken Sie bei Zollsendungen 2 Original-Handelsrechnungen. Service: Das Handling bei Kuriersendungen bis 50 kg ist bei Selbstabholung im Schenker Lager bis 18 Uhr am Tag des Sendungseingangs kostenfrei KOMPLETTLADUNG/TEILLADUNG MIT DIREKTER ANLIEFERUNG ZUM MESSESTAND (nur während der offiziellen Auf- und Abbauzeiten) Schenker Deutschland AG c/o Panorama Berlin 2015 Aussteller/Halle/Standnummer Messedamm 22 / Einfahrt Tor 7 D Berlin Wir übernehmen keine Haftung für direkt zum Messestand adressierte Sendungen. Bitte stellen Sie sicher, dass eine Ansprechperson bei der Anlieferung vor Ort ist, um die Frachtpapiere zu unterzeichnen und die Ware entgegen zu nehmen. 7.2 SENDUNGSAVISIERUNG/DOKUMENTE Sollten Sie Ihre Waren nicht mit Schenker versenden, beachten Sie bitte, dass die Schenker Deutschland AG, Geschäftsstelle Berlin-Messe über alle Sendungs- und Verladedaten frühzeitig informiert werden muss. Für Sendungen, die falsch adressiert werden oder zu spät in Berlin eintreffen, können Verspätungen im weiteren Verlauf zur Folge haben und zusätzliche Kosten im Handling bewirken. SCHENKER Deutschland AG, Berlin, F: +49 (0) patrick.thierling@dbschenker.com Seefracht: Bitte schicken Sie uns per Kurier das Original BL mit Anzahl der Kolli und das Gewicht sowie eine Kopie aller beigefügten Dokumente (Rechnung/Packliste) spätestens 5 Werktage vor Schiffsankunft Luftfracht: Bitte schicken Sie uns eine Kopie vom AWB mit Flugnummer, Anzahl der Kolli und das Gewicht sowie eine Kopie aller beigefügten Dokumente (Rechnung/Packliste) Landtransporte: Bitte schicken Sie uns eine Kopie vom Frachtbrief mit Abfahrtsdatum und ungefähre Ankunft in Berlin, Anzahl der Kolli und das Gewicht sowie eine Kopie aller beigefügten Dokumente (Rechnung/Packliste) Seite 14 von 80

15 Kurier: Bitte schicken Sie uns eine Kopie vom Frachtbrief mit Name des beauftragten Kurierunternehmens, Trackingnummer, Anzahl der Kolli und das Gewicht, sowie eine Kopie aller beigefügten Dokumente. Ein Formular stellen wir Ihnen gern zur Verfügung. 7.3 MARKIERUNG UND VERPACKUNG Bitte wählen Sie eine stabile und falls ein Rücktransport geplant ist wieder verwendbare Verpackung, die für einen langen Transportweg bis nach Deutschland und retour zu Ihrem Werk geeignet ist. Bitte markieren Sie alle Packstücke wie folgt: PANORAMA BERLIN 2015 C/O SCHENKER DEUTSCHLAND AG ZUR VERFÜGUNG: AUSSTELLER/HALLE/STANDNUMMER ANSPRECHPARTNER & HANDYNUMMER PACKSTÜCKNR.: 1/2 7.4 ZOLLDOKUMENTE Rechnung/Packliste Für die Import- oder Exportabfertigung in Deutschland für Waren aus Drittländern benötigen wir eine Handelrechnung und Packliste in 4-facher Ausführung im Original in deutscher oder englischer Sprache. Diese sollten bitte Angaben über Anzahl der Packstücke, Art der Verpackung, Maße, Gewichte, genaue Warenbeschreibung mit Einzel- und Gesamtwarenwerten enthalten. Bitte nennen Sie ebenfalls die Art der gewünschten Zollabfertigung (temporäre Einfuhr mit Export nach der Messe/definitive Einfuhr). Rechnungen mit der Beschreibung Messegut oder Werbematerial werden von den Zollbehörden nicht akzeptiert. Bitte beachten Sie, dass für eine temporäre und eine definitive Einfuhr getrennte Rechnungen benötigt werden. Einfuhrbestimmungen Für Deutschland gelten strikte Einfuhrbestimmungen für Verbrauchs- und Werbegüter, Lebens- und Genussmittel. Für die Einfuhr von diesen Gütern werden teilweise spezielle Einfuhranträge/ Genehmigungen benötigt. Wir geben Ihnen gerne weitere Informationen und unterstützen Sie bei der Erstellung dieser Formulare. Bitte beachten Sie weiterhin, dass manche Waren zusätzlichen Kontrollen durch deutsche Behörden unterliegen. Zu diesen Waren zählen: Alkohol, Tabak, Lebensmittel, Pflanzen, Samen, Genussmittel, Textilien, Teile von Tieren (z. B. Produkte aus Leder), Radios oder andere Sendungsempfänger, Sender, Telekommunikationsartikel, Computer, Monitore, Spielzeuge, Chemikalien, Drogen, medizinische Geräte, Zubehör und Arzneimittel. Bitte kontaktieren Sie uns, falls Sie Waren dieser Art nach Deutschland senden möchten. Bitte beachten Sie, dass bei der Abfertigung zum freien Verkehr eine EORI Nummer vom Anmelder benötigt wird. 7.5 VERSICHERUNG Bitte schließen Sie unbedingt eine Transportversicherung für Ihre Güter ab. Diese Police sollte die Transporte und auch die Messedauer abdecken. Bei der Vermittlung einer Transportversicherung sind wir Ihnen gerne behilflich. Andernfalls decken wir automatisch eine Speditionsversicherung ein, welche Schäden abdeckt, die lediglich im Gewahrsam der Waren durch die Schenker Deutschland AG eintreten. Seite 15 von 80

16 7.6 VERTRAGSBEDINGUNGEN SCHENKER Schenker arbeitet ausschliesslich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen jeweils neueste Fassung. DIESE BESCHRÄNKEN IN ZIFFER 23 ADSp DIE GESETZLICHE HAFTUNG FÜR GÜTERSCHÄDEN NACH 431 HGB FÜR SCHÄDEN IN SPEDITIONELLEN GEWAHRSAM AUF EURO/KG 5; BEI MULTIMODALEN TRANSPORTEN UN- TER EINSCHLUSS EINER SEEBEFÖRDERUNG AUF 2 SZR/KG SOWIE DARÜBER HINAUS JE SCHADENFALL BZW. -EREIGNIS AUF EURO 1 MIO. BZW. EURO 2 MIO. ODER 2 SZR/KG, JE NACHDEM WELCHER BETRAG HÖHER IST. Ziffer 27 ADSp gilt nicht als Vereinbarung anderer Haftungshöchstbeträge im Sinne von Art. 25 Montrealer Übereinkommen. Ergänzend gelten die Messetransportbestimmungen und das Messe-Speditions-Leistungsverzeichnis. Bei Schwergutaufträgen arbeiten wir auf Basis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK). Die Bedingungen und Richtlinien können wir Ihnen auf Wunsch gern vorlegen. Gerichtsstand: Berlin. Seite 16 von 80

17 7.7 MESSE-SPEDITIONSTARIF MESSE BERLIN GMBH ALLGEMEINES 1 Der Messe-Speditionstarif gilt für alle auf dem ExpoCenter City-Gelände der Messe Berlin auszuführenden Leistungen, die die offiziellen Messespediteure der Messe Berlin GmbH übernehmen. Hierzu zählen unter anderem der An- und Abtransport der Ausstellungsgüter sowie die Erledigung der erforderlichen Formalitäten für das In- und Ausland. 2 Abrechnungsgrundlage sind die im Messe-Speditionstarif aufgeführten Preise der offiziellen Messespediteure. Diese Speditionsentgelte sind Höchstsätze. Berechnungsgrundlage 1cbm = 333kg, exklusiv der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mit den Regiekosten werden die Auslagen der offiziellen Messespediteure abgegolten (Bereithalten von Arbeitskräften, Gabelstapler, Lkw, Leergut- und Vollgutbehandlung, etc.). Die Berechnung erfolgt bei nicht vorbestellten Aufträgen prozentual vom Auftragswert. Bei fehlender Gewichtsangabe werden Pauschalsätze zugrunde gelegt. 3 Für alle Aufträge an die offiziellen Messespediteure gilt der Messe-Speditionstarif sowie die Allgemeinen Deutschen Spediteur-Bedingungen (ADSp) neuste Fassung. Für Schwertransporte und Kranarbeiten haften die Speditionen, jedoch nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK), neueste Fassung. Die ADSp und BSK liegen zur Einsichtnahme in den Geschäftsräumen der Speditionen aus. 4 Bei Versand an die offiziellen Messespediteure ist das Messegut grundsätzlich frei Berlin Messegelände abzufertigen. Jedes Packstück ist deutlich mit Namen und genauer Messe- und Standbezeichnung des Empfängers zu versehen, um eine rechtzeitige und zuverlässige Anlieferung gewährleisten zu können. 5 Die vertraglichen Verpflichtungen und die Haftung der offiziellen Messespediteure: enden hinsichtlich der Zustellung mit dem Abstellen des Messegutes im gekennzeichneten Messestand. Dies gilt auch dann, wenn der Aussteller oder sein Beauftragter nicht anwesend ist. Die Zustellung der Eingangssendungen erfolgt vom ersten Aufbautag an, sofern keine Terminvorgaben vorliegen. beginnen hinsichtlich der Einlagerung vom Leergut/Vollgut mit der Übernahme des Materials am Stand und enden mit dem Abstellen im Stand nach Messeschluss. Für im Leergut befindliches Ausstellungs oder Standbaumaterial wird keine Haftung übernommen. Es wird als Vollgut gelagert und behandelt. beginnen hinsichtlich des Rücktransportes der Ausstellungsgüter erst mit der Abholung der Güter im Messestand innerhalb der offiziellen Abbauzeit und zwar auch dann, wenn der Aussteller oder sein Beauftragter nicht anwesend ist. Die Abgabe des Versandpapieres/Auftrages im Büro der offiziellen Messespediteure begründet noch keine Haftung. Dem Aussteller wird der Abschluss einer eigenen Transport- und Lagerversicherung empfohlen. Diese kann durch die offiziellen Messespediteure vermittelt werden. Eine Versicherung von Leergut erfolgt nur auf besonderen Auftrag bei einem der offiziellen Messespediteure. Für mündliche Anweisungen und Aufträge durch den Aussteller an das technische Personal der offiziellen Messespediteure wird keine Haftung übernommen. 6 Die Übernahme und Einlagerung des Leergutes durch einen offiziellen Messespediteur erfolgt nach schriftlicher Bestellung. Die Lagerung von Leergut ist in den Ausstellungshallen gemäß Anordnung der Bauaufsicht und der Feuerwehr grundsätzlich nicht zulässig. Befindet sich Leergut unmittelbar vor dem offiziellen Aufbauende in den Messehallen, so wird es von einem offiziellen Messespediteur der Messe Berlin GmbH abtransportiert, auch wenn keine Bestellung des Ausstellers vorliegt. Die entstehenden Kosten werden dem Aussteller belastet. Das Leergut ist dem offiziellen Messespediteur transportgerecht aufbereitet und mit einem deutlich ausgefüllten Leergutaufkleber versehen, zur Verfügung zu stellen. 7 Reklamationen jeglicher Art müssen schriftlich im Büro des offiziellen Messespediteurs eingereicht werden. Mündliche Anzeigen genügen nicht. 8 Rechnungen des offiziellen Messespediteurs sind sofort zu begleichen. Zahlungsverzug tritt, ohne dass es einer Mahnung bedarf, spätestens 10 Tage nach Zugang der Rechnung ein. Der offizielle Messespediteur darf im Falle des Verzuges gemäß den ADSp Zinsen berechnen. Seite 17 von 80

18 9 Ausschließlicher Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus den abgeschlossenen Verträgen ist Berlin. Gerichtsstand ist für beide Teile Berlin. 10 Dieser Messe-Speditionstarif tritt mit dem 1. März 2010 in Kraft. Alle bisherigen Messe-Speditionstarife verlieren Ihre Gültigkeit. Stand: 03/2010 Schenker Deutschland AG Servicegebäude Süd/Einfahrt Tor 25 Jafféstraße 2 D Berlin T: +49 (0) F: +49 (0) fairs.berlin@dbschenker.com MESSE-SPEDITIONSTARIF 1 Be-/Entladen für Stückgut, Teil- und Komplettladungen, sowie Container und Abrufware 1.1 Entladen und Abstellen direkt am Messestand oder Lager, oder umgekehrt, je Weg 1.2 Transport vom Lager zum Messestand oder umgekehrt, je Weg 1.3 Lagergeld pro Projekt, beginnend mit dem offiziellen Aufbaubeginn, endend mit dem offiziellen Abbauende/ darüber hinaus auf Anfrage 1.4 Kuriersendungen: Bei Selbstabholung bis Uhr am Tag des Sendungseingangs (ansonsten siehe ) 1 cbm = 333 kg/pro angefangene 100 kg. Zuschläge gemäß Tarifpunkt 4.1, 4.2, 4.3, 4.4, 4.5 Mo Fr Samstag* Sonntag* Feiertag* Euro 11,00 Euro 15,00 Euro 10,00 kostenlos MESSE-SPEDITIONSTARIF 2 Leergut/Vollgut Mo Fr Samstag* Sonntag* Feiertag* 2.1 Leergutbehandlung, Übernahme am Stand, Ein- und Auslagerung, Euro 40,50 Rücklieferung zum Messestand pro Packstück je cbm Minimum 2 cbm 2.2 ab 50 cbm Gesamtvolumen, pro Stand je cbm Euro 37, über 100 cbm Gesamtvolumen, pro Halle je cbm Euro 32, Vollgutbehandlung, Übernahme am Messestand, Ein- und Auslagerung, Rücklieferung zum Messestand pro Packstück je cbm Minimum 2 cbm Euro 57,50 Zuschlag gemäß Tarifpunkt 4.4 und 4.5 ansonsten keine weiteren Zuschläge, keine Gabelstaplerbeihilfe Seite 18 von 80

19 MESSE-SPEDITIONSTARIF 3 Gestellung von Personal und Geräten, je angefangene Stunde Mo Fr Samstag* Sonntag* Feiertag* 3.1 Personal (Mindesteinsatzzeit 1 Stunde/Zuschläge gemäß Tarifpunkt 4.5, 4.6) Transportarbeiter/Staplerfahrer Euro 38,00 Euro 45,50 Euro 54,50 Euro 72,50 Schwertransportarbeiter/Packer Euro 40,00 Euro 48,00 Euro 57,50 Euro 76, Gabelstapler einschließlich Fahrer für Be- und Entladungen/Umfuhren/Montagen (Mindesteinsatzzeit 1 Stunde/Zuschläge gemäß Tarifpunkt 4.4, 4.5; Spezialausrüstung wie Hubhöhe über 5,50m; Kranarm; Anschlagmittel wie Seile/Schäkel sind nicht enthalten) bis 3 t Euro 96,00 Euro 105,50 Euro 115,00 Euro 133,50 bis 4 t Euro 108,50 Euro 117,50 Euro 127,00 Euro 146,00 bis 5 t Euro 113,50 Euro 123,00 Euro 132,50 Euro 151, Verladung/Entladung von Leergut, ohne Lagerung durch Euro 15,00 die offiziellen Spediteure der Messe Berlin GmbH, je cbm und Weg 3.3 Autokrane einschließlich Fahrer (Mindesteinsatzzeit 1 Stunde zuzüglich 1,5 Stunden An- und Abfahrt. Rüstzeit zählt zur Arbeitszeit; Zuschläge gemäß Tarifpunkt 4.4, 4.5) bis 20 t Euro 157,00 Euro 166,50 Euro 176,50 Euro 196,50 bis 50 t Euro 177,00 Euro 187,50 Euro 197,00 Euro 217, Container (Preise für die Messelaufzeit inklusive An- und Abfahrt) Lagercontainer Euro 620,00 Bürocontainer Euro 800,00 Kühlcontainer Euro 1.600, Sonstige Geräte (Alle Preise zzgl. Kaution min. Euro 100,00) Hubwagen je Tag Euro 52,00 Sackkarre je Tag Euro 26,00 Leiter bis 2m, je Tag Euro 25,00 * Stundensätze inkl. der anteiligen Wochenend.- und Feiertagszuschläge MESSE-SPEDITIONSTARIF 4 Zuschläge für Tarifpunkt 1,2 und 3 Prozentsatz 4.1 Samstagszuschlag 25% 4.2 Sonntagszuschlag 50% 4.3 Feiertagszuschlag 100% 4.4 Regiekosten für Leistungen, die später als 24h vor Auftragsdurchführung bestellt werden 10% bezogen auf Personal, Gabelstapler, Kräne, Stückgutsendungen, Leer- und Vollgutlagerung auf den Auftragswert 4.5 Speditionsversicherung (SpV )/BSK Police gem. Gebührentabelle Seite 19 von 80

20 MESSE-SPEDITIONSTARIF 5 Zollabfertigung von Messegut am Messezollamt Mo Fr Samstag* Sonntag* Feiertag* 5.1 Löschen der Versandscheine/Abfertigung zur Zollgutverwendung oder definitive Einfuhr je Abfertigung Euro 99,00 Ab 2. Zolltarifposition je Position Euro 10, Gebühren für hinterlegte Zollsicherheiten pro Monat vom Warenwert, Minimum Euro 9,00 je Weg 1% 5.3 Abfertigung auf Zollversandschein je Abfertigung Euro 99, Zollbeschaukosten je Beschau und Sendung Euro 46, Zollbeamtengebühren gem. Auslage Alle vorgenannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. ARBEITSBÜHNEN Art der Geräte Arbeitshöhen Mietpreis Mietpreis pro Tag Mietpreis pro Tag An- & Abfahrt Versicherung Bereiche m/m 4 Std. 1 Tag - 4 Tage 5 Tage - 9 Tage pro Gerät pro Tag Scherenbühne bis 7,9m Euro 55,00 Euro 100,00 Euro 82,00 Euro 116,00 Euro 5,00 ab 8m - 11,9m Euro 73,00 Euro 135,00 Euro 112,00 Euro 116,00 Euro 5,00 ab 12m - 16m Euro 99,00 Euro 195,00 Euro 165,00 Euro 116,00 Euro 5,00 Teleskopbühne ab 8m - 11,9m Euro 90,00 Euro 175,00 Euro 153,00 Euro 140,00 Euro 10,00 ab 12m - 15,9m Euro 135,00 Euro 230,00 Euro 210,00 Euro 140,00 Euro 10,00 ab 16m - 22m Euro 240,00 Euro 285,00 Euro 250,00 Euro 140,00 Euro 10,00 Gelenkteleskopbühne ab 8m - 11,9m Euro 105,00 Euro 195,00 Euro 170,00 Euro 140,00 Euro 15,00 ab 12m - 15,9m Euro 145,00 Euro 245,00 Euro 220,00 Euro 140,00 Euro 15,00 ab 16m - 22m Euro 175,00 Euro 295,00 Euro 270,00 Euro 140,00 Euro 15,00 Mietpreis ab 9 Tage auf Anfrage/Tag = Kalendertag Die genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. LASTMONTAGELIFTE Art der Geräte Arbeitshöhen Mietpreis Mietpreis pro Tag Mietpreis pro Tag An- & Abfahrt Versicherung Bereiche m/m 4 Std. 1 Tag - 4 Tage 5 Tage - 9 Tage pro Gerät pro Tag Genie mechanisch bis 4,5m Euro 50,00 Euro 80,00 Euro 60,00 Euro 75,00 Euro 5,00 Arbeitskorb bis 7,5m Euro 60,00 Euro 100,00 Euro 80,00 Euro 75,00 Euro 5,00 Genie elektrisch bis 7,5m Euro 80,00 Euro 120,00 Euro 100,00 Euro 100,00 Euro 10,00 Mietpreis ab 9 Tage auf Anfrage/Tag = Kalendertag Die genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Seite 20 von 80

21 8. TECHNISCHE RICHTLINIEN BERLIN EXPOCENTER CITY INHALTSVERZEICHNIS VORBEMERKUNGEN Hausordnung Öffnungszeiten Auf- und Abbauzeiten Veranstaltungslaufzeit VERKEHR IM MESSEGELÄNDE, RETTUNGSWEGE, SICHERHEITSEINRICHTUNGEN Verkehrsordnung Rettungswege Feuerwehrbewegungszonen, Hydranten Notausgänge, Notausstiege, Hallengänge Sicherheitseinrichtungen Standnummerierung Bewachung Notfallräumung TECHNISCHE DATEN UND AUSSTATTUNG DER HALLEN UND DES FREIGELÄNDES Hallendaten Allgemeinbeleuchtung, Stromart, Spannung Druckluft-, Elektro-, Erdgas- und Wasserversorgung Kommunikationseinrichtungen Sprinkleranlage Heizung/Lüftung Störungen Freigelände STANDBAUBESTIMMUNGEN Standsicherheit Standbaugenehmigung Prüfung und Freigabe genehmigungspflichtiger Bauten Fahrzeuge und Container Änderung nicht vorschriftsgemäßer Standbauten Haftungsumfang Bauhöhen Brandschutz und Sicherheitsbestimmungen Brandschutz Standbau- und Dekorationsmaterialien Ausstellung von Kraftfahrzeugen Explosionsgefährliche Stoffe/Munition Pyrotechnik Flugobjekte/Luftballons Nebelmaschinen Aschenbehälter, Aschenbecher Abfall-, Wertstoff-, Reststoffbehälter Spritzpistolen, Nitrolacke Seite 21 von 80

22 Heißarbeiten Leergut Feuerlöscher Standüberdachung Glas und Acrylglas Geschlossene Räume Ausgänge/Rettungswege, Türen Ausgänge/Rettungswege Türen Podeste, Brüstungen, Leitern, Aufstiege, Stege Standgestaltung Barrierefreies Bauen Prüfung der Mietfläche Eingriffe in die Bausubstanz Hallenfußböden Abhängungen Schwerlastabhängungen Standbegrenzungswände Werbemittel/Präsentationen Erscheinungsbild Klimatisierung Küchen Wiederherstellung der Standflächen Freigelände Zwei- und mehrgeschossige Bauweise Bauanfrage Auflagen zur Standflächenüberbauung, Sicherheitsabstände, Höhe der Standinnenräume Nutzlasten/Lastannahmen Rettungswege/Treppen Baumaterial Obergeschoss BETRIEBSSICHERHEIT, TECHNISCHE SICHERHEITSBESTIMMUNGEN, TECHNISCHE VORSCHRIFTEN, TECHNISCHE VERSORGUNG Allgemeine Vorschriften Schäden Einsatz von Arbeitsmitteln Elektroinstallation Elektroanschlüsse Standinstallation Montage- und Betriebsvorschriften Sicherheitsmaßnahmen Sicherheitsbeleuchtung Wasser- und Abwasserinstallation Druckluft-/Gasinstallation Druckluftinstallation Gasinstallation (Erdgas) Maschinen-, Druckbehälter-, Abgasanlagen Maschinengeräusche Geräte- und Produktsicherheitsgesetz Schutzvorrichtungen Seite 22 von 80

23 Prüfverfahren Betriebsverbot Druckbehälter Abnahmebescheinigung Prüfung Leihgeräte Überwachung Abgase und Dämpfe Abgasanlagen Abgasleitungen Verwendung von Druckgasen und brennbaren Flüssigkeiten Druckgasanlagen Genehmigungsantrag für Druckgasflaschen Brennbare Flüssigkeiten Lagerung und Verwendung Bedarfslagerung Vorratsbehälter Lagerort Auflagen zum Betrieb Einfüllen der Flüssigkeiten Leere Behälter Asbest und andere Gefahrenstoffe Film-, Lichtbild-, Televisionsvorführungen, Szenenflächen und sonstige Präsentationen Strahlenschutz Radioaktive Stoffe Röntgenanlagen und Störstrahler Laseranlagen Hochfrequenzgeräte, Funkanlagen, Elektromagnetische Verträglichkeit und Oberschwingungen Kräne, Stapler, Arbeitsbühnen, Leergut Musikalische Wiedergaben Getränkeschankanlagen Lebensmittelüberwachung UMWELTSCHUTZ Abfallwirtschaft Abfallentsorgung Besonders überwachungsbedürftige Abfälle Mitgebrachte Abfälle Wasser, Abwasser, Bodenschutz Öl, Fettabscheider Reinigung/Reinigungsmittel Umweltschäden Lärmschutz Seite 23 von 80

24 1. VORBEMERKUNGEN Die Messe Berlin GmbH hat für die stattfindenden Fachmessen und sonstigen Veranstaltungen Richtlinien erlassen, mit dem Ziel, allen Ausstellern/Veranstaltern optimale Gelegenheiten zu geben, ihre Exponate darzustellen und ihre Besucher und Interessenten anzusprechen. Sie sind bindend für alle Aussteller und Veranstalter. Sollte ein Teil einer Veranstaltung auf dem Messegelände in Berlin oder dem ExpoCenter Airport in Selchow stattfinden, so gelten für diesen Teil der Veranstaltung die Technischen Richtlinien der Messe Berlin GmbH. Gleichzeitig enthalten diese Richtlinien Sicherheitsbestimmungen, die im Interesse unserer Aussteller und Besucher ein Höchstmaß an Sicherheit bei der technischen und gestalterischen Ausrüstung der Veranstaltung bieten sollen. Mit dem Bau- und Wohnungsaufsichtsamt des zuständigen Bezirksamtes der Stadt Berlin sind die Bauordnungs-, Brandschutz- und sonstigen Sicherheitsbestimmungen abgestimmt. Die Messe Berlin GmbH behält sich vor, die Einhaltung dieser Bestimmungen zu prüfen. Außerdem sind die gesetzlichen Bestimmungen in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die Durchführung einer Veranstaltung, die Inbetriebnahme eines Ausstellungsstandes kann im Interesse aller Veranstaltungsteilnehmer untersagt werden, wenn vorgefundene Mängel bis zu Beginn der Veranstaltung nicht beseitigt worden sind. Weitere Forderungen zur Sicherheit und zum Standbau, die sich darüber hinaus ergeben sollten, bleiben vorbehalten. Die Auftragsformulare für Leistungen werden im Internet bereitgestellt; diese sind auszufüllen und termingerecht zurückzusenden, da bei verspäteter Einsendung die Messe Berlin GmbH keine Gewähr für eine ordnungs- und fristgemäße Erledigung übernehmen kann. Außerdem behält sich die Messe Berlin GmbH vor, bei verspätet eingesandten Bestellungen einen Preisaufschlag entsprechend der Angaben in der Servicemappe auf die Entgelte zu erheben. Zur Information gehen den Ausstellern ggf. weitere Rundschreiben über Einzelheiten der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung zu. Diese Technischen Richtlinien sind mit den Messegesellschaften: Deutsche Messe AG Hannover Köln Messe GmbH Leipziger Messe GmbH Messe Berlin GmbH Messe Düsseldorf GmbH Messe Frankfurt GmbH Messe München GmbH NürnbergMesse GmbH abgestimmt und in ein einheitliches Gliederungsschema gefasst. Baurecht ist Landesrecht. Dadurch und aufgrund unterschiedlicher baulicher Gegebenheiten der einzelnen Messeplätze unterscheiden sich die jeweiligen Ausführungsbestimmungen. Im Übrigen behält sich die Messe Berlin GmbH Änderungen vor. Der deutsche Text ist verbindlich. Seite 24 von 80

25 1.1 HAUSORDNUNG POLIZEI 110 (extern) FEUER NOTRUF DRK 112 (extern) 110 (intern) 2222 (intern) 1. Das Messegelände ist Privatgelände. Eigentümer ist das Land Berlin. Die Messe Berlin als Nutzer übt neben dem jeweiligen Veranstalter das Hausrecht aus. 2. Besucher dürfen das Gelände einschließlich der Gebäude (ausgenommen Verwaltung) nur mit einer gültigen Eintrittskarte betreten. Alle übrigen Personen benötigen einen Ausweis. Ein Aufenthalt ist nur für die durch die Eintrittskarte oder den Ausweis bestimmten Zeiten und Gebäude gestattet. Die Eintrittskarten sind bis zum Verlassen des Geländes mitzuführen und auf Verlangen dem Aufsichtspersonal vorzuzeigen. Ausstellungsstände dürfen nur unter Aufsicht des Standpersonals betreten werden. 3. Jugendliche, die das 14. Lebensjahr noch nichtvollendet haben, dürfen sich nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten im Messegelände aufhalten. Ausnahmen gelten nur bei ausdrücklichem Aushang an den Kassen. Aus Sicherheitsgründen ist während der Auf- und Abbauzeit in den Hallen und im Ausstellungsbereich im Freigelände der Aufenthalt von Personen, die keiner versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen insbesondere von Minderjährigen verboten. 4. Die für Besucher freigegebenen Einrichtungen sind pfleglich und schonend zu benutzen. Alle übrigen Einrichtungen und Anlagen dürfen von Besuchern nicht betreten oder in Betrieb gesetzt werden. 5. Kundgebungen oder Demonstrationen auf dem Messegelände sind nicht gestattet. 6. Das gewerbliche Fotografieren und Filmen im Messegelände und in den Hallen, insbesondere der Ausstellungsgegenstände und Ausstellungsstücke, ist nicht gestattet. 7. Die Zurschaustellung, das Verkaufen oder Verteilen von Schriften und Waren jeglicher Art, der Gebrauch von Tonträgern oder Lautverstärkern etc. auf dem Messegelände ist Besuchern nicht gestattet. 8. Das Befahren des Messegeländes mit Fahrzeugen ist nur mit besonderer Erlaubnis zulässig. 9. Auf dem Messegelände besteht ein grundsätzliches Rauchverbot in geschlossenen Räumen. Aus steller, Mieter und sonstige Vertragspartner der Messe Berlin GmbH sind gehalten, das Rauchverbot gegenüber ihren Vertragspartnern durchzusetzen. Sie haben die Messe Berlin GmbH von Ansprüchen freizustellen, soweit sie und ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen gegen das Rauchverbot verstoßen. 10. Der Eigenart der Veranstaltung entsprechend kann die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behältnissen in die Veranstaltung untersagt werden. Aus Sicherheitsgründen können auch Taschen und ähnliche Behältnisse und Kleidung, wie Mäntel, Jacken und Umhänge, auf ihren Inhalt hin kontrolliert werden. 11. Waffen dürfen nicht mit in das Gelände gebracht werden. 12. Hunde und andere Tiere dürfen nicht mit in das Gelände gebracht werden. 13. Veranstaltungsbesucher haben mit Ende der Öffnungszeit die Veranstaltung und das Gelände über den nächstgelegenen Ausgang zu verlassen. 14. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Seite 25 von 80

26 1.2 ÖFFNUNGSZEITEN AUF- UND ABBAUZEITEN Während der allgemeinen Auf- und Abbauzeiten kann in den Hallen und im Freigelände in der Zeit von 7.00 bis Uhr gearbeitet werden, soweit nicht messespezifisch andere Zeiten mit Rundschreiben bekanntgegeben werden. Aus Gründen der allgemeinen Sicherheit im Messegelände bleiben die Hallen und das Messegelände insgesamt außerhalb dieser Zeiten verschlossen VERANSTALTUNGSLAUFZEIT Während der Veranstaltungslaufzeit werden die Hallen eine Stunde vor Messebeginn geöffnet und eine Stunde nach Messeschluss verschlossen. Aussteller, die in begründeten Einzelfällen über diesen Zeitpunkt hinaus auf ihrem Stand tätig sein müssen, bedürfen einer besonderen, schriftlichen Erlaubnis der Messeleitung. 2. VERKEHR IM MESSEGELÄNDE, RETTUNGSWEGEN, SICHERHEITSEINRICHTUNGEN 2.1 VERKEHRSORDNUNG Um einen reibungslosen Verkehrsablauf während der Auf- und Abbauzeiten und der Veranstaltungsdauer gewährleisten zu können, sind verkehrsordnende und verkehrslenkende Regeln einschließlich der Anweisungen des Ordnungspersonals unbedingt zu beachten. Im gesamten Messegelände und auf messeeigenen Parkplätzen gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung - StVO. Die im Messegelände zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt 5 km/h. Kraftfahrzeuge dürfen nur zum Ent- oder Beladen in die Hallen einfahren. Die zulässige Bodenbelastung ist zu beachten. Während des Ladens ist der Motor abzustellen. Das Abstellen von Fahrzeugen in den Hallen ist verboten. Einfahrtsbeschränkungen und Kautionsregelungen während Veranstaltungen und den Auf- und Abbauzeiten werden messespezifisch mit der Aussteller-Information oder dem Verkehrsleitfaden bekanntgegeben. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge, Auflieger, Container, Behälter und Leergut jeder Art werden auf Kosten und Gefahr des Besitzers entfernt. Den Anweisungen des zur Verkehrslenkung und Verkehrsordnung eingeteilten Personals der Messe Berlin GmbH ist unbedingt Folge zu leisten und die entsprechenden Informationen sind zu beachten. 2.2 RETTUNGSWEGE FEUERWEHRBEWEGUNGSZONEN, HYDRANTEN Die notwendigen und die durch Halteverbotszeichen gekennzeichneten Anfahrtswege und Bewegungsflächen für die Feuerwehr müssen ständig freigehalten werden. Fahrzeuge und Gegenstände, die auf den Rettungswegen und den Sicherheitsflächen abgestellt sind, können auf Kosten und Gefahr des Besitzers entfernt werden. Hydranten im Freigelände dürfen nicht unkenntlich oder unzugänglich gemacht, bzw. verbaut werden NOTAUSGÄNGE, NOTAUSSTIEGE, HALLENGÄNGE Rettungswege sind jederzeit freizuhalten. Die Türen im Verlauf von Rettungswegen müssen in Fluchtrichtung leicht in voller Breite geöffnet werden können. Notausgangstüren und Notausstiege und deren Kennzeichnung dürfen nicht verbaut, überbaut, versperrt, verhängt oder sonst unkenntlich gemacht werden. Die Gänge in den Hallen dürfen nicht durch abgestellte oder in den Gang hineinragende Gegenstände eingeengt werden. Sie dienen im Notfall als Rettungswege! Seite 26 von 80

27 2.3 SICHERHEITSEINRICHTUNGEN Sprinkleranlagen, Feuermelder, Feuerlöscheinrichtungen, Rauchmelder, Rauchabzugseinrichtungen, Nachströmöffnungen, Schließvorrichtungen der Hallentore und andere Sicherheitseinrichtungen, deren Hinweiszeichen und die grünen Notausgangskennzeichen müssen jederzeit zugänglich und sichtbar sein, sie dürfen nicht zugestellt oder zugebaut werden. 2.4 STANDNUMMERIERUNG Alle Pre-Built-Stände werden vom Veranstalter mit Standnummern gekennzeichnet. Selbstbau- und Rohbaustände erhalten vom Veranstalter ihre Standnummer in zweifacher Ausfertigung und können diese nach Bedarf verwenden. 2.5 BEWACHUNG Die allgemeine Aufsicht der Messehallen und des Freigeländes während der Laufzeit der Messe erfolgt durch den Veranstalter. Während der Auf- und Abbauzeiten besteht nur zeitweilig eine allgemeine Aufsicht. Die Messe Berlin GmbH ist berechtigt, die zur Kontrolle und Bewachung erforderlichen Maßnahmen durchzuführen. Eine Bewachung des Standes muss im Bedarfsfall der Aussteller selbst organisieren. Standwachen dürfen nur durch die von der Messe Berlin GmbH beauftragte Bewachungsgesellschaft gestellt werden. 2.6 NOTFALLRÄUMUNG Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung von Räumen oder Gebäuden und deren Räumung von der Messe Berlin GmbH angeordnet werden. Die Personen, die sich dort aufhalten, haben den Anordnungen zu folgen. Aussteller haben ihre Mitarbeiter über dieses Verfahren zu informieren, ggf. eigene Räumungspläne zu erstellen und bekannt zu machen. Sie tragen dafür Sorge, dass ihr Stand geräumt wird. Seite 27 von 80

28 3. TECHNISCHE DATEN UND AUSSTATTUNG DER HALLEN UND DES FREIGELÄNDES 3.1 HALLENDATEN Hallentechnik auf einen Blick Hallendetails Halle 1 4 Halle 5 Halle 6 Halle 7A + 7B Halle 7C Länge x Breite (m) 1 98 x x x x x 28 Brutto m² Lichte Höhe (m) 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 max. zulässige Standbauhöhe (m) 2 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 Installationsboden auf Massivdecke x x x x x Zulässige Bodenbelastung (kn/m²) Gabelstapler und Lkw Radlast (t) 3,5 3,5 3,5 3,5 3,5 Hängepunkte 2 kn/pkt. x x x x x Fenster Tageslicht einseitig einseitig einseitig einseitig 3 einseitig 3 Anzahl Tore Lichte Durchfahrt Breite x Höhe (m) 4,85 x 5,30 4,85 x 5,30 4,85 x 5,30 4,85 x 5,30 4,85 x 5,30 Gasanschluss möglich x x x x x kn = Kilonewton 1) Die angegebenen Längen- und Breitenmaße sind auf volle Meter gerundet. 2) nähere Informationen siehe 4.3 Bauhöhen 3) Kein durchgängiger Fensterverband ALLGEMEINE BELEUCHTUNG, STROMART, SPANNUNG In den Hallen 1 6 ist eine Grundbeleuchtung von ca. 300 lx (in Höhe 1,50 m vom Hallenboden) vorhanden; in den Hallen 7a 7c eine Grundbeleuchtung von ca. 100 lx. Vorhandene Stromart und Spannung auf dem Messegelände: Netzart: TN-S-Netz Wechselstrom 230 Volt (± 10%) 50 Hz Drehstrom 3 x 400 Volt (± 10%) 50 Hz ELEKTRO- UND WASSERVERSORGUNG Die Elektro- und Wasserversorgung der Stände erfolgt aus dem Installations-Doppelboden KOMMUNIKATIONSEINRICHTUNGEN Die Versorgung der Stände mit TK- und IT erfolgt aus dem Installations-Doppelboden. Seite 28 von 80

29 3.1.4 SPRINKLERANLAGE Die Hallen sind mit Sprinkleranlagen ausgestattet. Bei Standflächenüberbauungen größer als 30 m² (geschlossene Deckenfläche) ist der Einbau einer Sprinkleranlage nach VDS-Standard erforderlich. Die notwendigen Sprinkleranlagen für Stände werden aus dem Installations-Doppelboden eingespeist HEIZUNG/LÜFTUNG Die Hallen sind mit Lüftungsanlagen ausgestattet. Während der Veranstaltungslaufzeit werden die Hallen im Bedarfsfall geheizt im Winterbetrieb (+18/-12 C) oder im Sommerbetrieb gleitend ansteigend gekühlt (+26/30 C) STÖRUNGEN Bei Störungen der technischen Versorgung ist unverzüglich die Messeleitung zu informieren. Für Verluste und Schäden, die durch diese Störungen entstehen, haftet die Messe Berlin GmbH nicht. 3.2 FREIGELÄNDE Die Freigeländeflächen bestehen aus unebenen und unverdichteten Schotterrasen bzw. gepflasterten Flächen. Das Gelände hat bei Dunkelheit während der Öffnungszeiten eine allgemeine Straßen- und Wegebeleuchtung. Notwendige Versorgungsanschlüsse sind in unregelmäßigen Abständen vorhanden. 4. STANDBAUBESTIMMUNGEN 4.1 STANDSICHERHEIT Ausstellungsstände einschließlich Einrichtungen und Exponate sowie Werbeträger sind so standsicher zu errichten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, nicht gefährdet werden. Für die statische Sicherheit ist der Aussteller verantwortlich und ggf. nachweispflichtig. Es gelten grundsätzlich die Anforderungen der Bauordnung von Berlin (BauO Bln) sowie der nachfolgend benannten Verordnung, Richtlinie und eingeführter, technischer Regelwerke in jeweils gültiger Fassung: MVStättV Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten M-FlBauR Musterverordnung über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten u.a. DIN EN *) - Fliegende Bauten - Zelte DIN EN *) - Fliegende Bauten und Anlagen für Veranstaltungsplätze *) für ehemalige DIN Fliegende Bauten; Technische Baubestimmungen für Bemessung und Ausführung Soweit begehbare Standbau-Anlagen für das allgemeine Messe-Publikum zugänglich sein sollen, sind der Hauptzu- und -ausgang der Standbau-Anlage behinderten- bzw. rollstuhlgerecht auszuführen. Alternativ sind standbetriebliche, organisatorische Maßnahmen (hilfestellendes Standpersonal oder ähnl.) zur gesicherten Zugänglichkeit für Rollstuhlfahrer durch den Standbetreiber/Aussteller auszuweisen. Die Standsicherheit von Standbauten ist zur Erzielung einer ausreichenden Längs- und Querstabilität für eine horizontale Ersatzflächenlast (Staudruck) von 0,125 kn/m² anzusetzen. Bei Abweichungen hiervon ist ein genauerer Nachweis zu führen. Die Messe Berlin GmbH behält sich vor, in begründeten Fällen vor Ort eine kostenpflichtige Überprüfung der Standsicherheit durch einen Statiker vornehmen zu lassen. Seite 29 von 80

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