Anforderungen an ein Guachten aus Sicht eines Versicherers

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1 Anforderungen an ein Guachten aus Sicht eines Versicherers 1. Vorbemerkung Der Schadenfall ist ein Prüfstein für den Versicherungsvertrage. Das zunächst abstrakte Leistungsversprechen des Versicherers wird konkretisiert. Der Schadenfall ist ein sehr sensibler Bereich, weil sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer im Schadenfall ein Kündigungsrecht haben. Schäden werden bei Versicherungsgesellschaften in unterschiedlichen Stufen bearbeitet. Kleinere Schäden werden oft von den Vertretern direkt reguliert. Die Regulierung kann dabei ausdrücklich nach kaufmännischen Gesichtspunkten erfolgen und nicht unbedingt nur nach der Sach- und Rechtslage. Größere Schäden werden in mehrstufigen Hierarchieebenen bearbeitet. Sofern eine Schadenbesichtigung erforderlich ist, erfolgt diese entweder durch gesellschaftseigene Schadenregulierer oder durch freie Sachverständige oder Gutachter wie zum Beispiel durch asurnet. asurnet organisiert bundesweit Schadenbesichtigungen vor allem für Versicherungsschäden. Auftraggeber sind die Versicherungsunternehmen, Versicherungsmakler und vereinzelt auch die Versicherungsnehmer. Schäden mit Gebäudebeteiligung werden bei asurnet von Bauingenieuren, Architekten und Bausachverständigen besichtigt. Im Backoffice (Zweibrücken und München) sind gerichtlich zugelassene Versicherungsberater und Versicherungskaufleute tätig. Die Bündelung der Kompetenzen führt zu sehr guten Ergebnissen für den Auftraggeber. Daneben bieten wir in Kürze auch die Suche nach Gutachtern mit besonderen Profilen an Kongress Oktober

2 2. Versicherungsgesellschaften sind potentielle Auftraggeber für Architekten und Bauingenieure bei Schadengutachten in der Wohngebäudeversicherung industriellen- und landwirtschaftlichen- Feuerversicherung Bauleistungsversicherung Kraftfahrtversicherung Fahrzeuganprall gegen ein Gebäude Haftpflichtversicherung Gebäudebewertung bei der Vergabe von Hypothekendarlehen bei Unternehmensbewertungen - Due Diligences Betrachtet wird in diesem Vortrag der Bereich der Wohngebäudeversicherung. Die Sparte Wohngebäude liegt an der 6. Stelle der Beitragseinnahmen nach der Lebensversicherung, Privater Krankenversicherung, Kraftfahrtversicherung, Allgemeiner Haftpflichtversicherung und Privater Unfallversicherung. Hier einige Zahlen zur Wohngebäudeversicherung: Höhe des Höhe der Ent- Anzahl Anzahl Jahr Beitrags schädigung der Verträge der Schäden in Mrd. EUR in Mrd. EUR in Tsd. in Tsd ,624 4, ,716 2, ,800 3,100 unbekannt unbekannt Quelle: Statistisches Taschenbuch der Versicherungswirtschaft der Jahre 2003 bis 2005 Herausgeber Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v Kongress Oktober

3 3. Die Versicherung eines Wohngebäudes nach den VGB 88 Seit 1992 gibt es die Bedingungs- und Tariffreiheit. Die VGB 88 (Allgemeine Wohngebäude- Versicherungsbedingungen) sind ein sehr weit verbreitetes Bedingungswerk. Es gibt mehrere Fassungen, die sich von Versicherer zu Versicherer im Detail unterscheiden. Versicherte Sachen im Versicherungsvertrag bezeichnete Gebäude Zubehör zur Instandhaltung ist im/am Gebäude mitversichert sonstiges Zubehör ist nur bei Vereinbarung versichert. in der Regel kein Versicherungsschutz für Mietereinbauten versicherte Gefahren und Schäden Feuer, Blitzschlag, Explosion (Sengschäden, Überspannung) Leitungswasser, Frost- und sonstige Bruchschäden an Rohren Sturm, Hagel weitere Elementarschäden Überschwemmung Erdrutsch, Erdsenkung Erdbeben Lawinen, Schneedruck Erscheinungsform des Sachschadens Zerstörung Beschädigung Abhandenkommen Versicherte Kosten (mit Entschädigungsgrenze) Aufräumungs- und Abbruchkosten 17. -Kongress Oktober

4 Bewegungs- oder Schutzkosten Schadenabwendungs- oder Schadenminderungskosten Versicherter Mietausfall 4. Die Situation bei einer Versicherungsgesellschaft persönlicher Hintergrund eines Schadensachbearbeiters in der Regel Versicherungskaufmann oder Jurist überlastet mit dem Arbeitspensum fachlich anspruchsvoll, oft spartenübergreifend tätig wenig Kontakt zur Betriebsabteilung und zum Vertrieb leidet unter einer Vielzahl von unterschiedlichen Bedingungswerken wird im eigenen Unternehmen nur als Kostenfaktoren gesehen Bezeichnung: Schädling setzt am liebsten einen Schadenregulierer ein Dienstleistungsbereitschaft nimmt erst langsam zu fachliche Anforderung im Schadenfall Prüfung des Vertragsverhältnisses rechtzeitige Beitragszahlung Deklaration Bedingungen weitere Versicherungen Rechte Dritter /Sicherungsschein Vermittler/ Versicherungsmakler Abgleich der Angaben im Antrag zur Schadenmeldung Anschrift Bauart 17. -Kongress Oktober

5 Art der Nutzung Nachbarschaft Gründe für die Beauftragung eines Gutachters im Schadenfall interne Anweisung geschätzte Schadenhöhe erfordert Besichtigung erhöhte Schadenhäufigkeit des Objekts/ Kunden unklare Schadenschilderung/ Beweissicherung beim Abgleich mit der Schadenmeldung werden Differenzen festgestellt vertraglich vereinbartes Sachverständigenverfahren Personalengpass keine eigene Schadenreguliererorganisation kein geeigneter Besichtiger in der Region Urlaubszeit, Krankheit Kumulschadenereignis Ziel der Gutachter/Sachverständigenbeauftragung Feststellung des tatsächlichen Schadenhergangs der voraussichtlichen Höhe des Schadens (Reserve) der Entschädigungsleistung von Regressmöglichkeiten ob sich ein Betrugsverdacht manifestiert Einholen von fachkompetenter Unterstützung Erkennung von überhöhten Preisen, Ersatzforderungen Vermeidung von unnötigen Nebenkosten 17. -Kongress Oktober

6 Abgrenzung von Schadenaufwand zu Reparaturkosten Beschleunigung der Bearbeitung Unterstützung des Versicherungsnehmers 5. Anforderungen an den Gutachter persönliche Fähigkeiten sprachliche Fähigkeiten psychologisches Geschick Fingerspitzengefühl -> Kündigungsgefahr Einfühlungsvermögen in die Situation des Geschädigten Verärgerung nicht zu persönlich nehmen Zuverlässigkeit Dienstleistungsbereitschaft sofortige Kontaktaufnahme zur Terminvereinbarung schnelle Erstellung des Berichts im Sinne des Auftraggebers handeln versicherungsfachliche Qualifikation Grundlagen der Gebäudeversicherung einschlägige Gesetze Obliegenheiten/ Sicherheitsvorschriften Regress 17. -Kongress Oktober

7 Versicherungsvertrag Medienkompetenz Internetrecherche Attachements einbinden Komprimierungstechniken technische Anforderungen Hardware Auto Fax PC/Laptop Farbdrucker Mobiltelefon Digitalkamera Software Bürokommunikation (Word, Excel, Staroffice etc) Programm zur Erzeugung von PDF (Acrobat Destiller, PDF Maker) einfache Bildbearbeitungssoftware 6. Anforderung an das Gutachten systematisch aufgebaut übersichtlich gegliedert sprachlich einwandfrei verständlich für Laien nachvollziehbar begründet auf das Wesentliche konzentriert und doch vollständig aussagefähige Fotos 7. Anforderung an den Auftraggeber klare Aufgabenstellung Angaben zum Zweck des Gutachtens Angaben über den Versicherungsvertrag, Bedingungen/ Klauseln Angaben zur Deklaration 17. -Kongress Oktober

8 Angaben zu Selbstbeteiligungen Informationen über die Rechte Dritter Einigung über Umfang und Höhe des Honorars 8. Anforderungen an den Auftrag ein Privatgutachten ist nach Auffassung des BGH ein Werkvertrag die Schriftform ist nicht erforderlich eine Haftungsbeschränkung ist in der Praxis kaum durchzusetzen 9. Die Vergütung das Honorar bei Privatgutachten kann frei ausgehandelt werden üblich sind Fallpauschalen bei kleineren Schäden große Konkurrenz zu Dumpingpreisen Stundensatz maximal Euro 65 netto Anforderung an die Rechnungsstellung seit dem vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmens vollständiger Name und Anschrift des Rechnungsempfängers eigene Steuernummer oder die Umsatzsteuer ID-Nr. fortlaufende Rechnungsnummer Datum der Rechnungserstellung Datum der Leistungserbringung Art und Umfang der Leistung 17. -Kongress Oktober

9 Ausweis des Nettoentgelts anzuwendender Steuersatz Steuerbetrag Bruttozahlbetrag 10. Die Risiken des Gutachters können überschaubar gehalten werden strikt den Weisungen des Auftraggebers folgen Entscheidungen dem Auftraggeber/Versicherer überlassen nur Empfehlungen aussprechen Aufträge immer durch den Versicherungsnehmer erteilen lassen Freigaben beim Versicherer einholen für Sofortmaßnahmen Kooperationspartner des Versicherers erfragen können zum Teil über eine Haftpflichtversicherung abgedeckt werden 11. Versicherungsschutz für den Gutachter Haftpflichtversicherung Betriebshaftpflicht Vermögensschaden-Haftpflicht Geschäftsversicherung für das Büro Private Versicherungen 12. Praktische Tipps Erstellen Sie Templates für alle wiederkehrenden Vorgänge 17. -Kongress Oktober

10 Fragebogen, die die Besonderheiten jeder versicherten Gefahr berücksichtigen Gutachten/ Bericht Rechnung Terminvereinbarung schnelle Kontaktaufnahme Beteiligte bestimmen (wird vom Auftraggeber vorgegeben) Vorlage von Unterlagen bestimmen (Rapporte, Bilder, Rohrstücke) Vorschlag zur Gliederung des Gutachtens Versichertes Objekt Beschreibung des Gebäudes, der Bauart, der Nutzung, der Eigentumsverhältnisse und der Nachbarschaft. Dazu reicht ein Satz und der Sachbearbeiter kann direkt eventuelle Diskrepanzen zum Antrag feststellen. Schadenhergang Beschreibung, wie sich der Schaden ereignet haben soll. Auch wenn die Schadenanzeige vorliegt, empfiehlt sich eine kurze Zusammenfassung, damit alle Fakten im Bericht enthalten sind. Erforderliche Sofort-Maßnahmen Damit gemeint sind vor allem Brandsanierungen, Bautrocknung oder Aufräumungskosten, die über die zusätzlich zur Versicherungssumme versicherten Kostenpositionen abgerechnet werden. Achtung: Unbedingt auf Summenbegrenzung achten und diese Maßnah-men vorab telefonisch abstimmen und vom Auftraggeber freigeben lassen! 17. -Kongress Oktober

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