Ergänzende Informationen zum Erörterungstermin finden Sie im Anschluss an die nachfolgende Tagesordnung ab Seite 4.
|
|
- Alma Martin
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Anhörungsbehörde Planfeststellung mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) für die Errichtung einer festen Fehmarnbeltquerung als Tunnelbauwerk, deutscher Tunnelvorhabenabschnitt von Puttgarden bis zur deutsch-dänischen Nationalgrenze im Bereich der Ostsee Hier: Planänderungsverfahren Erörterungstermin Feste Fehmarnbeltquerung in der Kulturwerft Gollan, Einsiedelstraße 6, Lübeck, ab 27. Juni 2017 jeweils ab Uhr, Erörterungstage siehe öfftl. Bekanntmachung; als tägliches Ende der Erörterungszeit wird Uhr angestrebt. Die Veranstaltung ist nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt sind neben den zuständigen Behörden und den Vorhabenträgern 1. die Einwender/innen, soweit sie fristgemäß ihre Einwendungen erhoben haben, 2. alle Personen, die durch das Vorhaben betroffen sind, 3. Vereinigungen im Sinne des 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG. Die Anhörungsbehörde behält sich vor, Teilnahmeberechtigungskontrollen durchzuführen. Ergänzende Informationen zum Erörterungstermin finden Sie im Anschluss an die nachfolgende Tagesordnung ab Seite 4. Tagesordnung für Dienstag, d : TOP 1 Einführung in das Verfahren durch die Anhörungsbehörde Vorstellung der Verhandlungsleitung und der Vorhabenträger Information zum Verfahrensstand Hinweise zu Ablauf und Organisation der Verhandlungstage, Geschäftsordnungsfragen TOP 2 Vorstellung des geänderten Plans durch die Vorhabenträger TOP 3 Themenbezogene Erörterung (siehe S. 2) Tagesordnung ab Mittwoch, d : sowie Folgetage entsprechend der öfftl. Bekanntmachung: TOP 1 Fortsetzung der Erörterung durch die Anhörungsbehörde Begrüßung durch die Verhandlungsleitung Kurze Anknüpfung an den Erörterungsstand des Vortages TOP 2 Fortsetzung der themenbezogenen Erörterung (siehe S. 2)
2 - 2 - Die Darstellung der nachfolgenden Themenliste wird nach jedem Erörterungstag aktualisiert: Die Erörterung der hellgrau gedruckten Themen ist beendet. Themenliste: Verfahrensfragen zum Planänderungsverfahren Planrechtfertigung o Verkehrsprognose, Aktualisierung (Anlage 26) Nachtrag: Ausscheiden der technischen Variante 2-Röhren-Bohrtunnel (Anlage 18, Kapitel und 4.5.3) Umplanung Fährhafenanbindung (Anlage 7.1 Blatt 4) Tunnelsicherheit: Konzept zu den Sicherheitseinrichtungen (Anlage 29) o Betriebsrisikoanalyse (Operational Risk Analysis (ORA)) (Anl. 29, Anh. 7) Navigation und Schiffssicherheit (Anlage 28) Baustellenlogistik (Anlage 27) o Zusammenfassende Darstellung der bauzeitlichen Restriktionen (landseitig und marin) (Anlage 22.7) o Anpassung/Konkretisierung der Bauzeiten o Konkretisierung und nähere Beschreibung von Arbeitsvorgängen o Ergänzungen zur Wasserversorgung der Baustelle (Meerwasserentsalzungsanlage) Baubedingte Immissionen (Anlage 11 und 22) o Lärm o Erschütterung o Licht (landseitig und marin) Anlagebedingte Immissionen (Anlage 11 und 23) o Luftschadstoffe o Lärm Aktualisierung und Plausibilisierung von Umweltdaten: o Plausibilitätsprüfung der marinen UVS-Basisuntersuchung (Anlage 30.1) o Fachbeitrag Fauna und Flora Fehmarn (Anlage 30.2) inkl. Plänen o Umweltverträglichkeitsprüfung (Anlage 15, Anhang C) Eingriffsregelung und Landschaftspflegerischer Begleitplan o Kompensationskonzept (Anlage 12) o Wiederherstellung eines Riffes als Kompensationsmaßnahme (Anlage 30.4) o UBB-Konzept für den marinen Bereich und den Landbereich auf Fehmarn (Anlage 22.8) o Monitoringkonzept zur marinen Umwelt einschließlich ausgewählter Habitate und streng geschützter Arten (Anlage 22.9)
3 - 3 - FFH-Verträglichkeitsprüfungen / Vogelschutz o FFH-Verträglichkeitsvorprüfungen (Anlage 19) o FFH-Verträglichkeitsstudie GGB DE Fehmarnbelt o FFH-Verträglichkeitsstudie BSG DE Östliche Kieler Bucht o FFH-Verträglichkeitsstudie BSG DE Ostsee östlich Wagrien o Ergänzung der FFH-Verträglichkeitsstudie GGB DE Adlergrund o Ergänzung der FFH-Verträglichkeitsstudie BSG DE Pommersche Bucht o Ergänzung der FFH-Verträglichkeitsstudie GGB DE Meeresgebiet der östlichen Kieler Bucht inkl. potenzieller Erweiterungsflächen o Ergänzung der FFH-Verträglichkeitsstudie GGB DE Sagas-Bank Artenschutz (Anlage 21) o Landseitig: z. B. CEF-Maßnahmen, Fledermäuse o Marin: Schweinswal, Meeresvögel o Schallschutzkonzept zum Unterwasserlärm (einschließlich einer Modellierung der Unterwasserschallimmissionen) (Anlage 22.5) Gewässerschutz o Wasserrechtlicher Fachbeitrag (Anlage 20) o Konzept zur Steuerung und Kontrolle der Sedimentfreisetzung (marin) (Anlage 22.6) o Auswirkungen des offenen Tunnelgrabens auf Hydrografie und Wasserqualität (Anlage 30.3) Bodenschutz o Bodenmanagement (landseitig und marin) (Anlage 22.1) o Beeinträchtigung des Meeresbodens durch Schiffsanker (Anlage 30.5) Sonstiges
4 - 4 - Information für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am bekannt gemachten Erörterungstermin zum Planänderungsverfahren FBQ Sehr geehrte Damen und Herren, Gegenstand dieses Verfahrens ist die Planfeststellung mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) für die Errichtung einer festen Fehmarnbeltquerung als Tunnelbauwerk, deutscher Tunnelvorhabenabschnitt von Puttgarden bis zur deutsch-dänischen Nationalgrenze im Bereich der Ostsee. Die Femern A/S in Kopenhagen, als Vorhabenträger für den Anteil der Eisenbahnfachplanung nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG), und der LBV-SH, Niederlassung Lübeck, als Vorhabenträger für den Anteil der Bundesfernstraßenfachplanung nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG), haben aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen sowie der Ergebnisse des Erörterungstermins den mit Bekanntmachung vom ausgelegten Plan geändert und hierfür am für die Realisierung des Bauvorhabens in der Form eines kombinierten Eisenbahn-Bundesfernstraßen-Tunnels ein Planänderungsverfahren beantragt. Für das beantragte Vorhaben und die hierfür erforderlichen Teile erfolgt eine einheitliche Entscheidung, wobei Trägerverfahren das eisenbahnrechtliche Verfahren ist. Die Durchführung des förmlichen Verfahrens erfolgt somit einheitlich nach den planfeststellungsverfahrensrechtlichen Vorgaben der 18 ff. AEG i. V. m. 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG). Die Planänderungsunterlagen haben in der Zeit vom 12. Juli 2016 bis einschließlich 12. August 2016 bei elf örtlichen Auslegungsstellen zwischen Fehmarn und Lübeck sowie im Betriebssitz Kiel des LBV-SH und beim Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg Vorpommern in Schwerin öffentlich ausgelegen. Nach Ablauf der Einwendungsfrist hat die verfahrenszuständige Anhörungsbehörde, hier der LBV-SH, Betriebssitz Kiel, die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen sowie die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange zu dem Plan mit dem bzw. den Trägern des Vorhabens, den Behörden/Träger öffentlicher Belange, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zu erörtern ( 73 Abs. 6 VwVfG - Verwaltungsverfahrensgesetz). Gleichlautende oder inhaltsähnliche Einwendungen werden sachthemenbezogen und grundsätzlich nicht einzeln oder personenbezogen erörtert.
5 - 5 - I. Zuständigkeit des LBV-SH In Schleswig-Holstein ist der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Betriebssitz, die zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für den hier in Rede stehenden Planänderungsantrag und führt somit auch den Erörterungstermin durch. II. Zweck des Erörterungstermins Wesentliche Ziele des Erörterungstermins sind: - Erörterung der Einwendungen und Stellungnahmen zu dem geänderten Plan, d. h. Nachfragen und Erläuterungen zum besseren Verständnis der Einwendungen und Stellungnahmen - Klärung der für die Entscheidung erheblichen Tatsachen - Wenn möglich: Ausräumen einzelner bestehender Bedenken durch Aufklärung, Planergänzung oder Planänderung. Der Anhörungsbehörde und der Planfeststellungsbehörde wird so die Möglichkeit gegeben, sich einen umfassenden Überblick über die Belange dieses Verfahrens zu verschaffen. Die Erörterung dient damit zugleich der Sachaufklärung und möglichen Planoptimierung im Sinne eines gerechten Ausgleichs der widerstreitenden Positionen. Sie dient auch dazu, Streitpunkte auszuräumen. Insbesondere soll in der Erörterung eine Aussprache zu den Fragen erfolgen, die mit der Ihnen übermittelten Rückäußerung der Vorhabenträger (Erwiderung auf Ihre Einwendung) offen oder unklar geblieben sind. Hierzu ist nicht notwendig, die Einwendungen zu wiederholen oder gar vorzulesen. Diese und auch die Rückäußerungen der Vorhabenträger liegen uns und auch der Planfeststellungsbehörde vor. Die Erörterung setzt vielmehr dort an, wo die Rückäußerung der Vorhabenträger endet und weiterer Klärungsbedarf besteht. Mit Ausnahme zu Verfahrensfragen bezüglich der mündlichen Verhandlung trifft die Anhörungsbehörde im Verlauf des Erörterungstermins keine Entscheidung über die eingereichten Einwendungen. Diese ist der sich dem Erörterungstermin anschließenden Prüfung durch die Planfeststellungsbehörde vorbehalten. Eine abschließende Entscheidung wird im Erörterungstermin nicht ergehen, sondern erfolgt erst durch den ggf. zu erlassenden Planfeststellungsbeschluss. III. Teilnahmeberechtigte Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich ( 73 Abs. 6 i. V. m. 67 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Nr. 1 und 4 und Abs. 3, 68 VwVfG). Teilnahmeberechtigt sind: - Bürgerinnen und Bürger, die rechtzeitig schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen erhoben haben - Betroffene, die Einwendungen nicht rechtzeitig erhoben haben, deren Belange aber durch das Vorhaben berührt werden - Vertreterinnen und Vertreter der am Verfahren beteiligten Behörden und Naturschutzverbände
6 Vertreterinnen und Vertreter der Vorhabenträger - Gutachter und Sachverständige der Teilnahmeberechtigten - Gesetzliche Vertreter, Bevollmächtigte und Sachbeistände der Teilnahmeberechtigten - Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Anhörungsbehörde und der Planfeststellungsbehörde - Vertreterinnen und Vertreter der Aufsichtsbehörde - Weitere Personen (z.b. Pressevertreter) kann die Verhandlungsleitung nach pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall zulassen, sofern keiner der Teilnahmeberechtigten widerspricht. IV. Eingangskontrolle Die Veranstaltung ist nicht öffentlich. Die Anhörungsbehörde behält sich vor, Teilnahmeberechtigungskontrollen durchzuführen. Die Teilnahmeberechtigten weisen sich dabei bitte mit einem gültigen Personalausweis oder einem anderen amtlichen Lichtbildausweis aus, aus dem sich auch der Wohnort ergibt. Einwenderinnen, Einwender und Betroffene, die sich im Erörterungstermin vertreten lassen wollen, müssen dem Vertreter oder der Vertreterin eine schriftliche Vollmacht ausstellen. Halten Sie diese bitte auf Nachfrage am Eingang bereit. Sofern diese Vollmacht der Anhörungsbehörde noch nicht vorliegt, geben Sie eine Ausfertigung davon bitte zu Anfang des Erörterungstermins oder in der Pause bei den Mitarbeitern bzw. Mitarbeiterinnen der Anhörungsbehörde ab. Beistände (d. h. solche Personen, welche die Behörden, Naturschutzverbände, Einwender innen, Einwender oder Betroffene in dem Erörterungstermin fachlich unterstützen sollen, ohne Bevollmächtigte zu sein,) teilen dies auf Nachfrage am Eingang mit und erscheinen bitte gemeinsam mit den dazugehörenden Behörden- oder Verbandsvertretern, bzw. den dazugehörenden Einwenderinnen/Einwendern oder Betroffenen. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. V. Organisatorische Hinweise zum Ablauf des Erörterungstermins 1. Nach der Begrüßung durch die Verhandlungsleitung stellt diese die anwesenden Vertreter der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde sowie die Teamleitung der Antragssteller vor. Die Vorhabenträger werden von der Verhandlungsleitung aufgefordert, ihre anwesenden Vertreter und Vertreterinnen vorzustellen. Die Antragsteller stellen das Vorhaben, hier den geänderten Plan, in Kurzform vor. 2. Die Erörterung folgt der nach Themenkomplexen strukturierten Liste. Die obige Tagesordnung wurde zu Ihrer Information online auf der Seite des LBV-SH eingestellt ( -> Aufgaben -> Anhörung- und Planfeststellung): o Die Verhandlungsleitung ruft die einzelnen Erörterungspunkte auf. o Die Vorhabenträger erhalten Gelegenheit, sich zu dem Thema zu äußern. o Die Teilnahmeberechtigten können sich zu Wort melden.
7 Wortmeldungen werden möglichst in der zeitlichen Reihenfolge der Meldungen aufgerufen, die Worterteilung erfolgt durch die Verhandlungsleitung. Bei Bedarf wird eine Rednerliste geführt. Unabhängig von der Reihenfolge der Wortmeldungen und der Rednerliste kann die Verhandlungsleitung Teilnahmeberechtigten das Wort erteilen, wenn dies sachdienlich erscheint. 4. Eine Redezeitbeschränkung pro Wortmeldung bleibt vorbehalten, falls dies notwendig ist, um den Teilnehmenden die Möglichkeit zu geben, sich zu äußern, oder wenn ansonsten der Fortgang des Erörterungstermins gefährdet ist. 5. Von dem Erörterungstermin wird mithilfe von Stenografen ein Wortprotokoll erstellt. Daher werden die Wortbeiträge mittels einer Mikrofonanlage aufgezeichnet. Für die Protokollführung wird darum gebeten, dass Sie vor jeder Wortmeldung Ihren Namen nennen und ggf. die vertretene Stelle und/oder ggf. angeben, für welchen anderen Beteiligten die Äußerung abgegeben werden soll. Sie werden darum gebeten, laut und deutlich in das Mikrofon zu sprechen. 6. Das voraussichtlich sehr umfangreiche Wortprotokoll können Sie per unter anfordern. Wir weisen aufgrund der Größe des Termins darauf hin, dass die Anfertigung des Wortprotokolls voraussichtlich mindestens 2 Monate in Anspruch nehmen wird. 7. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Daher gilt folgendes: a) Fernseh-/Rundfunkaufnahmen sowie sonstige Ton-, Bild- und Filmaufnahmen, auch mittels Mobiltelefonen oder ähnlichen Geräten, sind während der Verhandlung nicht zugelassen; ausgenommen hiervon sind die Tonaufzeichnungen, die allein dem Zweck der Erstellung des Wortprotokolls dienen. b) Die Verhandlungsleitung behält sich vor, Medienvertreterinnen und Medienvertreter als Beobachter/Zuhörer während der Verhandlung zuzulassen, sofern keine Beteiligte und kein Beteiligter Einwände erhebt. c) Das Wortprotokoll darf nicht Dritten zugänglich gemacht oder etwa ins Netz gestellt werden. 8. Es wird gebeten, die Mobiltelefone während der Verhandlung ausgeschaltet zu lassen oder stumm zu schalten. Unvermeidbare Telefonate können im Eingangsbereich geführt werden. 9. Das Mitführen von Tieren ausgenommen sind Blindenführhunde sowie von Gegenständen, durch die andere Teilnehmende gefährdet werden können oder durch welche die Veranstaltung gestört werden kann, ist untersagt. Auch Plakate, Transparente o.ä. dürfen nicht mit in die Veranstaltungshalle genommen werden. 10. Während des Termins wird von den Vorhabenträgern sowie von der Anhörungsbehörde keine Verpflegung zur Verfügung gestellt.
8 Die Verhandlungsleitung entscheidet über Unterbrechungen bzw. Pausen der Verhandlung. 12. Zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Abwicklung und Durchführung des Erörterungstermins kann die Verhandlungsleitung bei Störungen der Verhandlung die notwendigen Ordnungsmaßnahmen ergreifen. Wir danken Ihnen für Ihre Mitwirkung. Die Verhandlungsleitung
I n f o r m a t i o n e n
I n f o r m a t i o n e n zu dem Erörterungstermin in dem Planfeststellungsverfahren für den Neubau der A 33/B 61 Zubringer Ummeln am Mittwoch und Donnerstag, 10. und 11. April 2013 in der Aula des Gymnasiums
MehrInformation zum Erörterungstermin vom 5. bis 8. Mai 2015
Information zum Erörterungstermin vom 5. bis 8. Mai 2015 im Multifunktionsraum der Technischen Schulen des Kreises Steinfurt Berufskolleg Liedekerker Straße 84, 48565 Steinfurt Planfeststellungsverfahren
MehrB e k a n n t m a c h u n g
B e k a n n t m a c h u n g Planfeststellung für den vierstreifigen Ausbau der Bundesstraße 207 zwischen Heiligenhafen und Puttgarden von Bau-km 0-180,6 (Anschluss an den zukünftigen Endpunkt der BAB A
MehrI n f o r m a t i o n e n. Ausbau der B 61 Herford Nordring bis B 239
I n f o r m a t i o n e n zum Erörterungstermin in dem Planfeststellungsverfahren Ausbau der B 61 Herford Nordring bis B 239 am Freitag, 8. Mai 2015 im Kreishaus des Kreises Herford An die Teilnehmerinnen
MehrB e k a n n t m a c h u n g
B e k a n n t m a c h u n g Planfeststellung nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) für die Errichtung einer festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) als Tunnelbauwerk zwischen Puttgarden und Rødby, deutscher
MehrNr. 34/ Dezember 2014
Nr.34/2014 17.Dezember2014 Inhaltsverzeichnis Bebauungsplanverfahren776/2 Clausewitzstraße1.Änderung; 2 Bebauungsplanverfahren506 Dieselstraße3.Änderung Bebauungsplanverfahren506 Dieselstraße4.Änderung/28.ÄnderungdesFNP;
MehrB e k a n n t m a c h u n g
B e k a n n t m a c h u n g Planfeststellung für den Neubau der Bundesautobahn A 20 - Nord-West- Umfahrung Hamburg; Teilstrecke von der Bundesautobahn A 23 (nordöstlich des künftigen Autobahnkreuzes A20/A23)
MehrMerkblatt. über den Zweck der Planfeststellung und das Planfeststellungsverfahren bei Bundesfernstraßen
Unterlage 0 Merkblatt über den Zweck der Planfeststellung und das Planfeststellungsverfahren bei Bundesfernstraßen I. Rechtsgrundlagen und Inhalt der Planfeststellung 1. Die Planfeststellung ist im Bundesfernstraßengesetz
MehrAmtliche Bekanntmachung Nr. 09/2017. Bekanntmachung. Auf Veranlassung der Bezirksregierung Köln als Anhörungsbehörde wird bekannt gemacht:
Amtliche Bekanntmachung Nr. 09/2017 Bekanntmachung Auf Veranlassung der Bezirksregierung Köln als Anhörungsbehörde wird bekannt gemacht: Planfeststellungsverfahren gem. 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz
MehrInhalt der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen vom
Inhalt der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen vom 18.11.2015 Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
MehrPlanfeststellung für den sechsstreifigen Ausbau der Bundesautobahn A 7 zwischen dem Autobahndreieck Bordesholm und der Landesgrenze zu Hamburg
Amt Hanerau-Der Amtsvorsteher für die Gemeinde Tackesdorf B e k a n n t m a c h u n g Planfeststellung für den sechsstreifigen Ausbau der Besautobahn A 7 zwischen dem Autobahndreieck Bordesholm der Landesgrenze
MehrBekanntmachung. Die Förderung soll mittels 12 bestehender Tiefbrunnen D 32, D 33, D 35 bis D 39 und D 43 bis D 47 auf den Grundstücken
Bekanntmachung Az.: 54.1-1.2-(3.5)-2 Wasserrechtliches gehobenes Erlaubnisverfahren gem. 8 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Förderung von Grundwasser der Wasserwerk Dirmerzheim GbR am Standort Dirmerzheim
MehrWesentliche Inhalte der Planänderung sind inhaltlich wie folgt zu beschreiben:
Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb einer Mineralstoffdeponie (Deponieklasse DK I) in der Gemeinde Großenkneten und damit zusammenhängende Aufforstungsmaßnahmen in der Gemeinde
MehrInformationsblatt. Vorhaben: Errichtung und Betrieb des Windparks Wölfersheim-Wohnbach Errichtung und Betrieb von vier Windkraftanlagen (WKA)
Regierungspräsidium Darmstadt Informationsblatt für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Erörterungstermin ab dem 11. Oktober 2016, 10:00 Uhr, in der Turn - und Sporthalle Wohnbach, Berggartenweg 10,
MehrRegierungspräsidien Darmstadt + Gießen
Informationsblatt für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Erörterungstermin ab dem 19. April 017, 10:00 Uhr, im Bürgerhaus Weilmünster, Hauptstraße 19, 5789 Weilmünster zu den immissionsschutzrechtlichen
MehrI n f o r m a t i o n e n
I n f o r m a t i o n e n zu dem Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren für die 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung vom Punkt Friedrichsdorf (Bielefeld-Senne) bis zur Umspannanlage Bechterdissen
MehrB e k a n n t m a c h u n g
B e k a n n t m a c h u n g über die Planauslegung im Planfeststellungsverfahren nach 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für das Vorhaben der AKN Eisenbahn AG Elektrifizierung der AKN-Strecke A1 / S21
MehrÄnderungsantrag der Fraktionen von SPD / Bündnis 90/Die Grünen und der Abgeordneten des SSW zum Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines
Ansprechpartner: Thorsten Pfau, Referent SPD-Landtagsfraktion 0431/ 988-1349 Vorsitzende des Innen- und Rechtsausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtages Frau Barbara Ostmeier, MdL Landeshaus 24105
MehrÖffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln
Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln Wasserrechtliche Erlaubnisverfahren gem. 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ff. für die Förderung von Grundwasser auf dem Betriebsgelände der Firma Shell
MehrInformationsblatt. Antragstellerin: juwi Energieprojekte GmbH, Energie-Allee 1, Wörrstadt
Informationsblatt für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Erörterungstermin ab dem 11. Mai 2016, 10:00 Uhr, im Rat- und Bürgerhaus Jossgrund, Bürgersaal im 1. Obergeschoss, Martinusstr. 2, 63637 Jossgrund-Oberndorf
MehrS-Bahn-gerechter Neubau der Verkehrsstation Schwetzingen-Hirschacker
S-Bahn-gerechter Neubau der Verkehrsstation Schwetzingen-Hirschacker Auf Veranlassung des Regierungspräsidiums Karlsruhe als Anhörungsbehörde wird Folgendes bekanntgegeben: 1. Die Station&Service AG hat
MehrAuswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG
Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren Allgemeines Tierhaltungsanlagen sind in der Nr. 7.1 des Anhanges zur 4. BImSchV
MehrDer atomrechtliche Erörterungstermin. Dr. Bettina Keienburg, Rechtsanwältin und Notarin
Der atomrechtliche Erörterungstermin Dr. Bettina Keienburg, Rechtsanwältin und Notarin I. Obligatorische Erörterung Die Genehmigungsbehörde hat die rechtzeitig erhobenen Einwendungen mit dem Antragsteller
MehrFeste Fehmarnbeltquerung (FBQ) Planfeststellungsverfahren Schiene / Tunnel
Feste Fehmarnbeltquerung (FBQ) Planfeststellungsverfahren Bürgerbeteiligung in den Planfeststellungsverfahren Schienenhinterlandanbindung und Fehmarnbelt-Tunnel Rechtsanwälte Günther Partnerschaft, Hamburg
Mehr17. Jahrgang 11. März 2008 Nr.: 10 Seite 1. Inhaltsverzeichnis. 1. 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Ludwigsfelde 2
Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 17. Jahrgang 11. März 2008 Nr.: 10 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1. 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Ludwigsfelde 2 2. der nichtöffentlichen Sitzung
MehrBekanntmachung. der Gemeinde Jüchen,
Bekanntmachung der Gemeinde Jüchen Planfeststellung für den Neubau der Erdgasfernleitung ZEELINK, Abschnitt Düsseldorf (Station Hochneukirch bis Station Dämmerwald) der ZEELINK GmbH & Co. KG Die ZEELINK
MehrB e k a n n t m a c h u n g
B e k a n n t m a c h u n g Planfeststellung für den Neubau der Bundesautobahn A 20 - Nord-West- Umfahrung Hamburg; Teilstrecke von der Bundesstraße 431 (Anschlussstelle Glücksstadt) bis zur Bundesautobahn
MehrB e k a n n t m a c h u n g
B e k a n n t m a c h u n g Planfeststellung für den Neubau der 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Niederrhein/Wesel - Pkt. Meppen, Bl. 4201, im Abschnitt Pkt. Borken Süd - Pkt. Nordvelen, und den
MehrFeste Fehmarnbeltquerung (FBQ) Planfeststellungsverfahren Tunnelbauwerk
Feste Fehmarnbeltquerung (FBQ) Planfeststellungsverfahren Tunnelbauwerk Bürgerbeteiligung in dem Planfeststellungsverfahren Fehmarnbelt-Tunnel Gliederung 1. Wie läuft das Planfeststellungsverfahren (PFV)
MehrInhalt der Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln
Inhalt der Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln Bekanntmachung gemäß 9 Abs. 2 UVPG im Planfeststellungsverfahren Neubau der Landesstraße 269 (L269n) Ortsumgehung Niederkassel - Mondorf/Rheidt Bezirksregierung
MehrAblauf und Fristen der Bundesfachplanung Wann und wie Sie sich einbringen können
Ablauf und Fristen der Bundesfachplanung Wann und wie Sie sich einbringen können Beteiligungsmöglichkeiten und Ablauf des Verfahrens 1. Suche nach Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung der : Antrag für Vorschlags-
Mehr49. Jahrgang 30. August 2017 Nummer 40
AMTSBLATT DER BUNDESSTADT BONN 49. Jahrgang 30. August 2017 Nummer 40 Inhalt (Kassen-und Steueramt) 14. Änderung zur Verbandssatzung des Zweckverbandes KDN Dachverband kommunaler IT- Dienstleister Ordnungsbehördliche
MehrUmweltverträglichkeitsprüfung Scoping-Termin
Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Verfahren nach 7 Abs. 3 AtG zur Stilllegung und zum Abbau des KKW Biblis Umweltverträglichkeitsprüfung Scoping-Termin Wiesbaden,
MehrVerfahrensablauf und Beteiligungsmöglichkeiten der Bundesfachplanung
Verfahrensablauf und Beteiligungsmöglichkeiten der Bundesfachplanung Navina Breuer, Referentin Rechtsfragen und Zulassungsverfahren Barsinghausen, 18.03.2015 www.bundesnetzagentur.de Themenübersicht I.
MehrI n f o r m a t i o n e n
I n f o r m a t i o n e n zu dem Erörterungstermin in dem Planfeststellungsverfahren für den Neubau der L 712, IV. BA, zwischen der L 778 und der B 61 (L 712n) am Donnerstag und Freitag, 26. und 27. Januar
MehrAMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 13 NUMMER : 05 DATUM : INHALTSVERZEICHNIS. Lfd. Nr.
AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 13 NUMMER : 05 DATUM : 24.01.2017 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 13 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Jahresabschluss
MehrPlanfeststellungsverfahren
Planfeststellungsverfahren Informationen aus der Bürger-Infoveranstaltung Wichtiger Hinweis: Wir geben hier keine Rechtsberatung (was wir auch gar nicht dürfen), sondern stützen uns hier lediglich auf
MehrInhalt der Bekanntmachung der Stadt Bonn
Inhalt der Bekanntmachung der Stadt Bonn BUNDESSTADT BONN Der Oberbürgermeister Bekanntmachung Planfeststellung für den Neubau der Anschlussstelle Maarstraße A 59 Bonn- Beuel, von Betr.-km 28+ 325 bis
MehrPlanfeststellungsbeschluss. Az.: /1/19. Neubau 110-kV-Freileitung Freiberg/Ost Freiberg/Nord (Nordring)
Landesdirektion Chemnitz Planfeststellungsbeschluss Az.: 32-4552.20/1/19 Neubau 110-kV-Freileitung Freiberg/Ost Freiberg/Nord (Nordring) Chemnitz, den 14.04.2009 Bearbeiter: Frau Sippel Telefon: Hausadresse:
MehrÖffentliche Bekanntmachung
Regierungspräsidium Darmstadt Öffentliche Bekanntmachung Vorhaben der NWind GmbH, Haltenhoffstraße 50 A, 30167 Hannover hier: Errichtung und Betrieb von vier Windkraftanlagen (WKA) in 61200 Wölfersheim,
MehrRichtlinie über das Verfahren zur Genehmigung von Maßnahmen zur Durchführung künstlicher Befruchtungen gemäß 121 a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
1 Richtlinie über das Verfahren zur Genehmigung von Maßnahmen zur Durchführung künstlicher Befruchtungen gemäß 121 a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch Bekanntmachung des Ministeriums für Arbeit, Soziales,
MehrAmtsblatt der Stadt Leverkusen
Amtsblatt der _ 10. Jahrgang 20. Mai 2016 Nummer 18 Inhaltsverzeichnis Seite 71. Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln, hier: Planfeststellung gemäß 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) i. V.
MehrAmtsblatt für die Stadt Zossen. 12. Jahrgang Zossen, Nr. 5
für die Stadt Zossen 12. Jahrgang Zossen, 27.04.2015 Nr. 5 Inhaltsverzeichnis zum Amtsblatt für die Stadt Zossen 27. April 2015 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow, Kallinchen,
MehrDie Umweltverträglichkeitsprüfung. Seite 115
Die Umweltverträglichkeitsprüfung Seite 115 Rechtsquellen EU-Recht EG-Richtlinie 85/337/EWG über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 27.6.1985: Prüfung der Umweltauswirkungen von öffentlichen und privaten
Mehr1. Planänderung. gemäß 18 AEG i. V. m. 74 Abs. 3 VwVfG. für das Vorhaben. Erneuerung Durchlass hier: Änderung der Gestaltung im Einlaufbereich
Außenstelle Hamburg/Schwerin Pestalozzistraße 1 19053 Schwerin Az. 571pä/011-2017#012 Datum: 11.09.2017 1. Planänderung gemäß 18 AEG i. V. m. 74 Abs. 3 VwVfG für das Vorhaben Erneuerung Durchlass hier:
MehrÖffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe
Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Bebauungsplan Nr. 129 Olpe-Mehrfamilienhäuser Biggestraße der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der Ausschuss Umwelt,
MehrFragen und Antworten zum Planfeststellungs- und Anhörungsverfahren für den Straßen- und Schienenverkehr
Fragen und Antworten zum Planfeststellungs- und Anhörungsverfahren für den Straßen- und Schienenverkehr Welche Ziele werden mit dem Verwaltungsverfahren der Planfeststellung verfolgt? Planfeststellungsverfahren
MehrBekanntmachung der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Oldenburg Bekanntmachung der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Planfeststellung für den Neubau und Betrieb
MehrGenehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
Information Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz Jedes Jahr werden in Deutschland mehrere hundert Industrieanlagen genehmigt. Um bundeseinheitliche Standards zu gewährleisten und
MehrDer Bürgermeister der Stadt Troisdorf gibt auf Veranlassung der Bezirksregierung Düsseldorf als Anhörungsbehörde Folgendes bekannt:
Der Bürgermeister der Stadt Troisdorf gibt auf Veranlassung der Bezirksregierung Düsseldorf als Anhörungsbehörde Folgendes bekannt: Troisdorf, den 10.10.2017 Stadt Troisdorf Klaus-Werner Jablonski Bürgermeister
MehrGeschäftsordnung der Schiedsstelle gemäß 12 der Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern über die Schiedsstelle nach 78 g Achtes Buch Sozialgesetzbuch
Geschäftsordnung der Schiedsstelle gemäß 12 der Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern über die Schiedsstelle nach 78 g Achtes Buch Sozialgesetzbuch Auf der Grundlage des 12 der Landesverordnung M-V über
MehrBekanntmachungstext /Hinweisblatt
Bekanntmachungstext /Hinweisblatt BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF Dezernat 26 / Luftverkehr Am Bonneshof 35 40474 Düsseldorf Antrag der Flughafen Köln/Bonn GmbH vom 09.12.2016 i. d. F. vom 14.09.2017 auf Erteilung
MehrMerkblatt Berücksichtigung von Maßnahmen aus Ökokonten in der Planfeststellung
Amt für Planfeststellung Verkehr Merkblatt Berücksichtigung von Maßnahmen aus Ökokonten in der Planfeststellung Dieses Merkblatt richtet sich an Antragsteller/Antragstellerinnen bei der Planfeststellungsbehörde
Mehr5.2.3 Grundkonzept bei immissionsschutzrechtlichen Verfahren: Beteiligungsmodalitäten der Öffentlichkeitsbeteiligung,
5.2.3 Grundkonzept bei immissionsschutzrechtlichen Verfahren: Beteiligungsmodalitäten der Öffentlichkeitsbeteiligung, 10 BImSchG Im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren richtet sich die Beteiligung
MehrAmtsblatt FÜR DEN. Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt Regen Einzelbezugspreis: 0,50
98 Amtsblatt FÜR DEN LANDKREIS REGEN Verantwortlicher Herausgeber: Landratsamt REGEN Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt Regen Einzelbezugspreis: 0,50 Nr. 11 Regen, 28.05.2014 Inhalt:
MehrAntragskonferenz. Dr. Bodo Herrmann Annika Bente Kristina Blohm Michael Höweler Weinsberg,
Antragskonferenz Bundesfachplanungsverfahren Grafenrheinfeld Kupferzell Großgartach (Vorhaben 20 des Bundesbedarfsplans) Abschnitt 3: Großgartach - Kupferzell Dr. Bodo Herrmann Annika Bente Kristina Blohm
MehrNeubau der B 34 Ortsumfahrung Wyhlen. Abstimmung des Artenschutzgutachtens Vorstellung des Maßnahmenkonzeptes Freitag, 29.
Neubau der B 34 Ortsumfahrung Wyhlen Abstimmung des Artenschutzgutachtens Vorstellung des Maßnahmenkonzeptes Freitag, 29. April 2016 Ablauf der Veranstaltung 1. Begrüßung (5 min) 2. Vorstellung der Teilnehmer
Mehr27. Jahrgang Ausgabetag: Nummer: 9
Amtsblatt 27. Jahrgang Ausgabetag: 19.05.2011 Nummer: 9 Seite Bekanntgabe über die Auslegung der Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 14.12.1998 hier:
Mehr12. Jahrgang Ausgabe 1/2015 Rhede,
AMTSBLATT der Stadt Rhede Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Rhede 12. Jahrgang Ausgabe 1/2015 Rhede, 25.02.2015 Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Rhede, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben
MehrAmtsblatt für den Kreis Paderborn
zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg 73. Jahrgang 31. März 2016 Nr. 13 / S. 1 Inhaltsübersicht: Seite: 53/2016 Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Paderborn Straßenverkehrsamt
MehrDr. Anja Hentschel
Formelle Bürgerbeteiligung: Von der Planung bis zur Realisierung der Genehmigung Impulsreferat I Fachagentur Windenergie an Land Dr. Anja Hentschel Berlin, 5.12.2014 AGENDA Planung und Genehmigung von
MehrA. Atomrechtliche Genehmigungsverfahren bei der Stilllegung und dem Abbau von Atomkraftwerken
Fragen und Antworten (FAQ) zum Genehmigungsverfahren zur Stilllegung und zum Abbau eines Atomkraftwerks (Stand: 09.07.2015) In der FAQ wird das Genehmigungsverfahren zur Stilllegung und zum Abbau eines
MehrNr. 10 Brilon, 18. Dezember 2013 Jahrgang Bekanntmachung der Satzung vom zur Aufhebung
Amtsblatt der Stadt Brilon / Hochsauerland Amtliches Veröffentlichungsorgan der Stadt Brilon Herausgeber: Stadt Brilon, Der Bürgermeister, Am Markt 1, 59929 Brilon Das Erscheinen wird mit Inhaltsangabe
MehrGemeinde Schkopau Amtsblatt Bekanntmachungen der Gemeinde Schkopau
Seite 1 von 11 Gemeinde Schkopau Amtsblatt Bekanntmachungen der Gemeinde Schkopau Nummer: 09 / 2015 ausgegeben am: 04.03.2015 Inhalt: Bekanntmachung der Einladung zur 4. Sitzung des Haupt- und Vergabeausschusses
MehrBezirksregierung Detmold. I n f o r m a t i o n e n
I n f o r m a t i o n e n zu dem Erörterungstermin in dem Planfeststellungsverfahren für den Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Gütersloh-Halle/Hesseln als erstem nordrhein-westfälischen Teilabschnitt
MehrÖffentliche Bekanntmachung
Regierungspräsidium Darmstadt Öffentliche Bekanntmachung Vorhaben der juwi Energieprojekte GmbH, Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt hier: Errichtung und Betrieb einer Windfarm ( Windpark Flörsbachtal-Roßkopf
MehrStadt Fehmarn - Regionalmanagement GLOSSAR 2 - WISSEN VERBINDET: FFBQ. Projektleitung: 900 Frau Dr. Johanna Heitmann Stand:
Literaturliste Jahr Vrfs./Name/Autor Titel/Beschreibung zu finden unter Lf. Nr. Print- Version Digitale Version 2016 Landesbetrieb Straßenbau und Planfeststellung nach dem allgemeinen 0273 Verkehr Schleswig-Holstein
MehrÜberschrift Unterüberschrift. Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt
Natura NATURA 2000 Die Nationalrechtliche neue Verordnung Sicherung Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt Einführung NATURA 2000 Natura Nationalrechtliche 2000 Sicherung FFH-Gebiet
MehrÖffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe
Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Bebauungsplan Nr. 130 Thieringhausen-Am Großen Stück der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der Ausschuss Umwelt, Planen,
MehrA M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen
A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Bergen auf Rügen kostenloses Exemplar Nr. 01-21. Jahrgang 15. Januar 2015 Öffentliche Auslegung im Rathaus der Stadt
MehrMinisterium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume. Leitfaden zum. Erörterungstermin
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Leitfaden zum Erörterungstermin Stilllegung des Forschungsreaktors FRG-1 und Abbau der Forschungsreaktoranlage und des Heißen Labors
MehrDie Öffentlichkeitsbeteiligung bei Windparkvorhaben
Die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Windparkvorhaben 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Windparkvorhaben Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 03.02.2016 Fachbereich: WD 7:
MehrDie Strategische Umweltprüfung der Lärmaktionsplanung. apl. Prof. Dr. Karsten Runge OECOS GmbH
Die Strategische Umweltprüfung der ung apl. Prof. Dr. Karsten Runge OECOS GmbH Rechtsgrundlagen der SUP für Lärmaktionspläne Richtlinie 2001/42/EG vom 27.6.2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen
MehrB e k a n n t m a c h u n g
B e k a n n t m a c h u n g Münster, den 05.07.2011 Die Bezirksregierung Münster hat gemäß 76 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) 112 ff. Landeswassergesetz NRW (LWG) das gesetzliche Überschwemmungsgebiet für
MehrGrundsätze der Planfeststellung. Informationen zum Ablauf des Verfahrens Referentin Katrin Vietzke Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Grundsätze der Planfeststellung Informationen zum Ablauf des Verfahrens Referentin Katrin Vietzke Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt I. Anlass des Planfeststellungsverfahrens II. Ablauf des
MehrA M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS DINGOLFING-LANDAU. Herausgegeben vom Landratsamt Dingolfing-Landau Nr. 22 Dingolfing, 20.
A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS DINGOLFING-LANDAU Herausgegeben vom Landratsamt Dingolfing-Landau - 104 - Vollzug der Wassergesetze und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung Wasserrecht;
MehrAmtliche Bekanntmachung der Barbarossastadt Gelnhausen Bekanntmachung Nr
Amtliche Bekanntmachung der Barbarossastadt Gelnhausen Bekanntmachung Nr. 39-2014 Nachstehende Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Darmstadt, 64278 Darmstadt, wird hiermit gemäß 6 der Hessischen Gemeindeordnung
MehrInformationskommission zum Kernkraftwerk Philippsburg
Informationskommission zum Kernkraftwerk Philippsburg infokommission-kkp TOP 2: Vorbereitung zu Stilllegung und Abbau von KKP 1 und zur Schaffung von Rückbau-Infrastruktur (RBZ/SAL) Michael Nagel (UM)
MehrBaurechtschaffung im Straßenbau. Rechtsanwalt Martin Regnath
Baurechtschaffung im Straßenbau Rechtsanwalt Martin Regnath 24 Jahre DEGES DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH gegründet am 7. Oktober 1991 geschaffen als gemeinsame Ressource der
MehrRechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung -
Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung - Artenschutzrecht in der Vorhabenszulassung am Gesetz arbeiten Verbotstatbestände ( 44 Abs. 1 BNatSchG) Legalausnahme ( 44 Abs.
MehrDer externe Projektmanager - effektive Beschleunigung von Genehmigungsverfahren
Der externe Projektmanager - effektive Beschleunigung von Genehmigungsverfahren Behördliches Projektmanagement nach der 9. BImSchV Referent: Frank Glaßer FROELICH UND SPORBECK Umweltplanung und Beratung
MehrA M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS DINGOLFING-LANDAU. Herausgegeben vom Landratsamt Dingolfing-Landau Nr. 20 Dingolfing, 9.
A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS DINGOLFING-LANDAU Herausgegeben vom Landratsamt Dingolfing-Landau - 182 - Vollzug der Wassergesetze; Einleiten von vorgereinigtem Abwasser aus der erweiterten betriebseigenen
MehrGemeindevorstand der Gemeinde Freigericht, den
Gemeindevorstand der Gemeinde Freigericht, den 25.11.2014 (Gemeinde/Stadt) (Datum) Das Regierungspräsidium Darmstadt hat mich in seiner Funktion als zuständige Anhörungsbehörde gebeten, folgenden Bekanntmachungstext
MehrGesetz zur Änderung des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes, der Bayerischen Bauordnung und der Zuständigkeitsverordnung 1
Gesetz zur Änderung des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes, der Bayerischen Bauordnung und der Zuständigkeitsverordnung 1 1 Änderung des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes Das Bayerische Straßen-
MehrAngaben der Gemeinde. 1. Bei Änderung, Ergänzung oder Aufhebung
Antrag auf Genehmigung eines Flächennutzungsplans ( F-Plan ) Gemeinde Landkreis Ansprechpartner/-in Telefon mit Vorwahl Fax Nr. Anschrift der über den Landkreis / die Region Hannover Zutreffendes ist angekreuzt
MehrWaltroper Bekanntmachungen
Waltroper Bekanntmachungen - Das Amtsblatt der Stadt Waltrop - 41. Jahrgang / lfd. Nummer 7 vom 25.03.2010 I N H A L T 1. Bekanntmachung gem. 980 BGB über die Versteigerung von Fundsachen 2. Bekanntmachung
MehrA M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS DINGOLFING-LANDAU. Herausgegeben vom Landratsamt Dingolfing-Landau Nr. 26 Dingolfing, 22.
A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS DINGOLFING-LANDAU Herausgegeben vom Landratsamt Dingolfing-Landau - 192 - Nr. 26 Dingolfing, 22. Oktober 2014 Erlaubnis zum Zutagefördern und Entnehmen von Grundwasser
MehrBezirksregierung Köln Az.: /15 Köln, den
Bekanntmachung gemäß 9 Abs. 2 UVPG und 74 Abs. 5 VwVfG im Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Bundesautobahn A 1 sowie den Neubau der Leverkusener Brücke auf dem Gebiet der Städte Köln, Leverkusen
MehrDas Verfahren zur Stilllegung und zum Abbau aus Sicht der Atomaufsicht
Das Verfahren zur Stilllegung und zum Abbau aus Sicht der Atomaufsicht Dr. Dr. Jan Backmann Lösung: Entsorgungskonsens in SH mit Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
MehrBürgerinformation Rheinstetten 09.07.2015
Bürgerinformation Rheinstetten 09.07.2015 Planfeststellungsverfahren Polder Bellenkopf/Rappenwört Bürgereinwendungen im Verfahrensablauf Dr. Hansjörg Melchinger und hier: Gliederung Ausgangssituation Einwendungen/Stellungnahmen
MehrAMTSBLATT DER BUNDESSTADT BONN. 47. Jahrgang 18. November 2015 Nummer 50
AMTSBLATT DER BUNDESSTADT BONN 47. Jahrgang 18. November 2015 Nummer 50 Inhalt Teileinziehung einer Verkehrsfläche - Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Brüser Berg Öffentliche Auslegung des Planfeststellungsverfahrens
MehrGeschäftsordnung für Mitgliederversammlungen
Seite 1 Geschäftsordnung für Mitgliederversammlungen 1 Ermächtigungsgrundlage Grundlage für diese Geschäftsordnung ist die Satzung des Vereins in ihrer jeweils gültigen Fassung. 2 Geltungsbereich Diese
MehrAmtsblatt der Stadt Werne
Amtsblatt der Stadt Werne Jahrgang: 2005 Ausgabetag: 23.11.2005 Ausgabe: 18 Geltungsbereich: Stadt Werne Dieser Teil enthält: sonstige Bekanntmachung: T e i l B = = = = = (Nicht für die Sammlung des Ortsrechts
MehrAngaben der Gemeinde. 1. Angaben zum Plan
Antrag auf Genehmigung eines Bebauungsplans ( B-Plan ) Gemeinde Landkreis Ansprechpartner/-in Telefon mit Vorwahl Fax Nr. Anschrift der über den Landkreis / die Region Hannover Zutreffendes ist angekreuzt
MehrPRESSEMITTEILUNG 3. Juni 2016
REGIERUNGSPRÄSIDIUM KARLSRUHE PRESSESTELLE PRESSEMITTEILUNG 3. Juni 2016 Neufassung der Emissionsgrenzwerte für Kohlenmonoxid (CO) und Gesamtkohlenstoff (TOC) im Abgas des Drehrohrofens des Zementwerks
MehrMuster- Geschäftsordnung des Vereins (nachfolgend Verein genannt)
Muster- Geschäftsordnung des Vereins (nachfolgend Verein genannt) Wichtig: Alle müssen als Ergänzung zur Satzung des Vereins betrachtet werden und es darf keinen Widerspruch zu Satzungsbestimmungen geben.
Mehr1. Planänderungsbeschluss
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz - Direktion - Wiederherstellung der Deichsicherheit durch den Ausbau der Jeetzeldeiche von Deich km 25+540 bis 33+800 und der
MehrSperrung der B 5 zwischen Geesthacht und Lauenburg für den LKW-Durchgangsverkehr über 12 t
Lübeck, 02.07.2010 LBV-SH Niederlassung Lübeck Endkonzept: Sperrung der B 5 zwischen Geesthacht und Lauenburg für den LKW-Durchgangsverkehr über 12 t Nach der Entscheidung des Ministeriums für Wissenschaft,
MehrGESCHÄFTSORDNUNG. des Gemeindevorstandes der Gemeinde Lautertal (Odenwald) vom 30. Mai 2016
GESCHÄFTSORDNUNG des Gemeindevorstandes der Gemeinde Lautertal (Odenwald) vom 30. Mai 2016 Der Gemeindevorstand der Gemeinde Lautertal (Odenwald) hat in seiner Sitzung am 30. Mai 2016 folgende Geschäftsordnung
Mehr