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1 Anhörungsbehörde Planfeststellung mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) für die Errichtung einer festen Fehmarnbeltquerung als Tunnelbauwerk, deutscher Tunnelvorhabenabschnitt von Puttgarden bis zur deutsch-dänischen Nationalgrenze im Bereich der Ostsee Hier: Planänderungsverfahren Erörterungstermin Feste Fehmarnbeltquerung in der Kulturwerft Gollan, Einsiedelstraße 6, Lübeck, ab 27. Juni 2017 jeweils ab Uhr, Erörterungstage siehe öfftl. Bekanntmachung; als tägliches Ende der Erörterungszeit wird Uhr angestrebt. Die Veranstaltung ist nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt sind neben den zuständigen Behörden und den Vorhabenträgern 1. die Einwender/innen, soweit sie fristgemäß ihre Einwendungen erhoben haben, 2. alle Personen, die durch das Vorhaben betroffen sind, 3. Vereinigungen im Sinne des 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG. Die Anhörungsbehörde behält sich vor, Teilnahmeberechtigungskontrollen durchzuführen. Ergänzende Informationen zum Erörterungstermin finden Sie im Anschluss an die nachfolgende Tagesordnung ab Seite 4. Tagesordnung für Dienstag, d : TOP 1 Einführung in das Verfahren durch die Anhörungsbehörde Vorstellung der Verhandlungsleitung und der Vorhabenträger Information zum Verfahrensstand Hinweise zu Ablauf und Organisation der Verhandlungstage, Geschäftsordnungsfragen TOP 2 Vorstellung des geänderten Plans durch die Vorhabenträger TOP 3 Themenbezogene Erörterung (siehe S. 2) Tagesordnung ab Mittwoch, d : sowie Folgetage entsprechend der öfftl. Bekanntmachung: TOP 1 Fortsetzung der Erörterung durch die Anhörungsbehörde Begrüßung durch die Verhandlungsleitung Kurze Anknüpfung an den Erörterungsstand des Vortages TOP 2 Fortsetzung der themenbezogenen Erörterung (siehe S. 2)

2 - 2 - Die Darstellung der nachfolgenden Themenliste wird nach jedem Erörterungstag aktualisiert: Die Erörterung der hellgrau gedruckten Themen ist beendet. Themenliste: Verfahrensfragen zum Planänderungsverfahren Planrechtfertigung o Verkehrsprognose, Aktualisierung (Anlage 26) Nachtrag: Ausscheiden der technischen Variante 2-Röhren-Bohrtunnel (Anlage 18, Kapitel und 4.5.3) Umplanung Fährhafenanbindung (Anlage 7.1 Blatt 4) Tunnelsicherheit: Konzept zu den Sicherheitseinrichtungen (Anlage 29) o Betriebsrisikoanalyse (Operational Risk Analysis (ORA)) (Anl. 29, Anh. 7) Navigation und Schiffssicherheit (Anlage 28) Baustellenlogistik (Anlage 27) o Zusammenfassende Darstellung der bauzeitlichen Restriktionen (landseitig und marin) (Anlage 22.7) o Anpassung/Konkretisierung der Bauzeiten o Konkretisierung und nähere Beschreibung von Arbeitsvorgängen o Ergänzungen zur Wasserversorgung der Baustelle (Meerwasserentsalzungsanlage) Baubedingte Immissionen (Anlage 11 und 22) o Lärm o Erschütterung o Licht (landseitig und marin) Anlagebedingte Immissionen (Anlage 11 und 23) o Luftschadstoffe o Lärm Aktualisierung und Plausibilisierung von Umweltdaten: o Plausibilitätsprüfung der marinen UVS-Basisuntersuchung (Anlage 30.1) o Fachbeitrag Fauna und Flora Fehmarn (Anlage 30.2) inkl. Plänen o Umweltverträglichkeitsprüfung (Anlage 15, Anhang C) Eingriffsregelung und Landschaftspflegerischer Begleitplan o Kompensationskonzept (Anlage 12) o Wiederherstellung eines Riffes als Kompensationsmaßnahme (Anlage 30.4) o UBB-Konzept für den marinen Bereich und den Landbereich auf Fehmarn (Anlage 22.8) o Monitoringkonzept zur marinen Umwelt einschließlich ausgewählter Habitate und streng geschützter Arten (Anlage 22.9)

3 - 3 - FFH-Verträglichkeitsprüfungen / Vogelschutz o FFH-Verträglichkeitsvorprüfungen (Anlage 19) o FFH-Verträglichkeitsstudie GGB DE Fehmarnbelt o FFH-Verträglichkeitsstudie BSG DE Östliche Kieler Bucht o FFH-Verträglichkeitsstudie BSG DE Ostsee östlich Wagrien o Ergänzung der FFH-Verträglichkeitsstudie GGB DE Adlergrund o Ergänzung der FFH-Verträglichkeitsstudie BSG DE Pommersche Bucht o Ergänzung der FFH-Verträglichkeitsstudie GGB DE Meeresgebiet der östlichen Kieler Bucht inkl. potenzieller Erweiterungsflächen o Ergänzung der FFH-Verträglichkeitsstudie GGB DE Sagas-Bank Artenschutz (Anlage 21) o Landseitig: z. B. CEF-Maßnahmen, Fledermäuse o Marin: Schweinswal, Meeresvögel o Schallschutzkonzept zum Unterwasserlärm (einschließlich einer Modellierung der Unterwasserschallimmissionen) (Anlage 22.5) Gewässerschutz o Wasserrechtlicher Fachbeitrag (Anlage 20) o Konzept zur Steuerung und Kontrolle der Sedimentfreisetzung (marin) (Anlage 22.6) o Auswirkungen des offenen Tunnelgrabens auf Hydrografie und Wasserqualität (Anlage 30.3) Bodenschutz o Bodenmanagement (landseitig und marin) (Anlage 22.1) o Beeinträchtigung des Meeresbodens durch Schiffsanker (Anlage 30.5) Sonstiges

4 - 4 - Information für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am bekannt gemachten Erörterungstermin zum Planänderungsverfahren FBQ Sehr geehrte Damen und Herren, Gegenstand dieses Verfahrens ist die Planfeststellung mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) für die Errichtung einer festen Fehmarnbeltquerung als Tunnelbauwerk, deutscher Tunnelvorhabenabschnitt von Puttgarden bis zur deutsch-dänischen Nationalgrenze im Bereich der Ostsee. Die Femern A/S in Kopenhagen, als Vorhabenträger für den Anteil der Eisenbahnfachplanung nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG), und der LBV-SH, Niederlassung Lübeck, als Vorhabenträger für den Anteil der Bundesfernstraßenfachplanung nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG), haben aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen sowie der Ergebnisse des Erörterungstermins den mit Bekanntmachung vom ausgelegten Plan geändert und hierfür am für die Realisierung des Bauvorhabens in der Form eines kombinierten Eisenbahn-Bundesfernstraßen-Tunnels ein Planänderungsverfahren beantragt. Für das beantragte Vorhaben und die hierfür erforderlichen Teile erfolgt eine einheitliche Entscheidung, wobei Trägerverfahren das eisenbahnrechtliche Verfahren ist. Die Durchführung des förmlichen Verfahrens erfolgt somit einheitlich nach den planfeststellungsverfahrensrechtlichen Vorgaben der 18 ff. AEG i. V. m. 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG). Die Planänderungsunterlagen haben in der Zeit vom 12. Juli 2016 bis einschließlich 12. August 2016 bei elf örtlichen Auslegungsstellen zwischen Fehmarn und Lübeck sowie im Betriebssitz Kiel des LBV-SH und beim Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg Vorpommern in Schwerin öffentlich ausgelegen. Nach Ablauf der Einwendungsfrist hat die verfahrenszuständige Anhörungsbehörde, hier der LBV-SH, Betriebssitz Kiel, die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen sowie die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange zu dem Plan mit dem bzw. den Trägern des Vorhabens, den Behörden/Träger öffentlicher Belange, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zu erörtern ( 73 Abs. 6 VwVfG - Verwaltungsverfahrensgesetz). Gleichlautende oder inhaltsähnliche Einwendungen werden sachthemenbezogen und grundsätzlich nicht einzeln oder personenbezogen erörtert.

5 - 5 - I. Zuständigkeit des LBV-SH In Schleswig-Holstein ist der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Betriebssitz, die zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für den hier in Rede stehenden Planänderungsantrag und führt somit auch den Erörterungstermin durch. II. Zweck des Erörterungstermins Wesentliche Ziele des Erörterungstermins sind: - Erörterung der Einwendungen und Stellungnahmen zu dem geänderten Plan, d. h. Nachfragen und Erläuterungen zum besseren Verständnis der Einwendungen und Stellungnahmen - Klärung der für die Entscheidung erheblichen Tatsachen - Wenn möglich: Ausräumen einzelner bestehender Bedenken durch Aufklärung, Planergänzung oder Planänderung. Der Anhörungsbehörde und der Planfeststellungsbehörde wird so die Möglichkeit gegeben, sich einen umfassenden Überblick über die Belange dieses Verfahrens zu verschaffen. Die Erörterung dient damit zugleich der Sachaufklärung und möglichen Planoptimierung im Sinne eines gerechten Ausgleichs der widerstreitenden Positionen. Sie dient auch dazu, Streitpunkte auszuräumen. Insbesondere soll in der Erörterung eine Aussprache zu den Fragen erfolgen, die mit der Ihnen übermittelten Rückäußerung der Vorhabenträger (Erwiderung auf Ihre Einwendung) offen oder unklar geblieben sind. Hierzu ist nicht notwendig, die Einwendungen zu wiederholen oder gar vorzulesen. Diese und auch die Rückäußerungen der Vorhabenträger liegen uns und auch der Planfeststellungsbehörde vor. Die Erörterung setzt vielmehr dort an, wo die Rückäußerung der Vorhabenträger endet und weiterer Klärungsbedarf besteht. Mit Ausnahme zu Verfahrensfragen bezüglich der mündlichen Verhandlung trifft die Anhörungsbehörde im Verlauf des Erörterungstermins keine Entscheidung über die eingereichten Einwendungen. Diese ist der sich dem Erörterungstermin anschließenden Prüfung durch die Planfeststellungsbehörde vorbehalten. Eine abschließende Entscheidung wird im Erörterungstermin nicht ergehen, sondern erfolgt erst durch den ggf. zu erlassenden Planfeststellungsbeschluss. III. Teilnahmeberechtigte Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich ( 73 Abs. 6 i. V. m. 67 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Nr. 1 und 4 und Abs. 3, 68 VwVfG). Teilnahmeberechtigt sind: - Bürgerinnen und Bürger, die rechtzeitig schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen erhoben haben - Betroffene, die Einwendungen nicht rechtzeitig erhoben haben, deren Belange aber durch das Vorhaben berührt werden - Vertreterinnen und Vertreter der am Verfahren beteiligten Behörden und Naturschutzverbände

6 Vertreterinnen und Vertreter der Vorhabenträger - Gutachter und Sachverständige der Teilnahmeberechtigten - Gesetzliche Vertreter, Bevollmächtigte und Sachbeistände der Teilnahmeberechtigten - Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Anhörungsbehörde und der Planfeststellungsbehörde - Vertreterinnen und Vertreter der Aufsichtsbehörde - Weitere Personen (z.b. Pressevertreter) kann die Verhandlungsleitung nach pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall zulassen, sofern keiner der Teilnahmeberechtigten widerspricht. IV. Eingangskontrolle Die Veranstaltung ist nicht öffentlich. Die Anhörungsbehörde behält sich vor, Teilnahmeberechtigungskontrollen durchzuführen. Die Teilnahmeberechtigten weisen sich dabei bitte mit einem gültigen Personalausweis oder einem anderen amtlichen Lichtbildausweis aus, aus dem sich auch der Wohnort ergibt. Einwenderinnen, Einwender und Betroffene, die sich im Erörterungstermin vertreten lassen wollen, müssen dem Vertreter oder der Vertreterin eine schriftliche Vollmacht ausstellen. Halten Sie diese bitte auf Nachfrage am Eingang bereit. Sofern diese Vollmacht der Anhörungsbehörde noch nicht vorliegt, geben Sie eine Ausfertigung davon bitte zu Anfang des Erörterungstermins oder in der Pause bei den Mitarbeitern bzw. Mitarbeiterinnen der Anhörungsbehörde ab. Beistände (d. h. solche Personen, welche die Behörden, Naturschutzverbände, Einwender innen, Einwender oder Betroffene in dem Erörterungstermin fachlich unterstützen sollen, ohne Bevollmächtigte zu sein,) teilen dies auf Nachfrage am Eingang mit und erscheinen bitte gemeinsam mit den dazugehörenden Behörden- oder Verbandsvertretern, bzw. den dazugehörenden Einwenderinnen/Einwendern oder Betroffenen. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. V. Organisatorische Hinweise zum Ablauf des Erörterungstermins 1. Nach der Begrüßung durch die Verhandlungsleitung stellt diese die anwesenden Vertreter der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde sowie die Teamleitung der Antragssteller vor. Die Vorhabenträger werden von der Verhandlungsleitung aufgefordert, ihre anwesenden Vertreter und Vertreterinnen vorzustellen. Die Antragsteller stellen das Vorhaben, hier den geänderten Plan, in Kurzform vor. 2. Die Erörterung folgt der nach Themenkomplexen strukturierten Liste. Die obige Tagesordnung wurde zu Ihrer Information online auf der Seite des LBV-SH eingestellt ( -> Aufgaben -> Anhörung- und Planfeststellung): o Die Verhandlungsleitung ruft die einzelnen Erörterungspunkte auf. o Die Vorhabenträger erhalten Gelegenheit, sich zu dem Thema zu äußern. o Die Teilnahmeberechtigten können sich zu Wort melden.

7 Wortmeldungen werden möglichst in der zeitlichen Reihenfolge der Meldungen aufgerufen, die Worterteilung erfolgt durch die Verhandlungsleitung. Bei Bedarf wird eine Rednerliste geführt. Unabhängig von der Reihenfolge der Wortmeldungen und der Rednerliste kann die Verhandlungsleitung Teilnahmeberechtigten das Wort erteilen, wenn dies sachdienlich erscheint. 4. Eine Redezeitbeschränkung pro Wortmeldung bleibt vorbehalten, falls dies notwendig ist, um den Teilnehmenden die Möglichkeit zu geben, sich zu äußern, oder wenn ansonsten der Fortgang des Erörterungstermins gefährdet ist. 5. Von dem Erörterungstermin wird mithilfe von Stenografen ein Wortprotokoll erstellt. Daher werden die Wortbeiträge mittels einer Mikrofonanlage aufgezeichnet. Für die Protokollführung wird darum gebeten, dass Sie vor jeder Wortmeldung Ihren Namen nennen und ggf. die vertretene Stelle und/oder ggf. angeben, für welchen anderen Beteiligten die Äußerung abgegeben werden soll. Sie werden darum gebeten, laut und deutlich in das Mikrofon zu sprechen. 6. Das voraussichtlich sehr umfangreiche Wortprotokoll können Sie per unter anfordern. Wir weisen aufgrund der Größe des Termins darauf hin, dass die Anfertigung des Wortprotokolls voraussichtlich mindestens 2 Monate in Anspruch nehmen wird. 7. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Daher gilt folgendes: a) Fernseh-/Rundfunkaufnahmen sowie sonstige Ton-, Bild- und Filmaufnahmen, auch mittels Mobiltelefonen oder ähnlichen Geräten, sind während der Verhandlung nicht zugelassen; ausgenommen hiervon sind die Tonaufzeichnungen, die allein dem Zweck der Erstellung des Wortprotokolls dienen. b) Die Verhandlungsleitung behält sich vor, Medienvertreterinnen und Medienvertreter als Beobachter/Zuhörer während der Verhandlung zuzulassen, sofern keine Beteiligte und kein Beteiligter Einwände erhebt. c) Das Wortprotokoll darf nicht Dritten zugänglich gemacht oder etwa ins Netz gestellt werden. 8. Es wird gebeten, die Mobiltelefone während der Verhandlung ausgeschaltet zu lassen oder stumm zu schalten. Unvermeidbare Telefonate können im Eingangsbereich geführt werden. 9. Das Mitführen von Tieren ausgenommen sind Blindenführhunde sowie von Gegenständen, durch die andere Teilnehmende gefährdet werden können oder durch welche die Veranstaltung gestört werden kann, ist untersagt. Auch Plakate, Transparente o.ä. dürfen nicht mit in die Veranstaltungshalle genommen werden. 10. Während des Termins wird von den Vorhabenträgern sowie von der Anhörungsbehörde keine Verpflegung zur Verfügung gestellt.

8 Die Verhandlungsleitung entscheidet über Unterbrechungen bzw. Pausen der Verhandlung. 12. Zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Abwicklung und Durchführung des Erörterungstermins kann die Verhandlungsleitung bei Störungen der Verhandlung die notwendigen Ordnungsmaßnahmen ergreifen. Wir danken Ihnen für Ihre Mitwirkung. Die Verhandlungsleitung

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