Vorgesehener Liefertermin/Leistungszeitraum: schnellstmöglich (in Abstimmung mit Herrn Schüttke)

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1 Deckblatt zur Vergabe Lieferung von einem LKW (7,5t) mit Ladekran Verfahrensart Öffentliche Ausschreibung Vorgesehener Liefertermin/Leistungszeitraum: schnellstmöglich (in Abstimmung mit Herrn Schüttke) Ablauf der Angebotsfrist: , 10:00 Uhr Ablauf der Bindefrist: Kontaktdaten für Fragen/Erläuterungen: Stadtwerke Gelsenkirchen GmbH SG-K-E, Herr Harelik Ebertstr Gelsenkirchen T F tobias.harelik@ stadtwerke-gelsenkrichen.de 1

2 GELSENDIENSTE, Ebertstr. 30, Gelsenkirchen Einkauf Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung nach Öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändige Vergabe Ablauf der Angebotsfrist: Ablauf der Bindefrist: , 10:00 Uhr Ort/Zi.: Ebertstr. 30, Gelsenkirchen Zi. 302, 3. Stock Zur Wahrung der Frist ist eine Einreichung außerhalb der Arbeitszeiten in dem Briefkasten am Haupteingang möglich. Unser Zeichen: K-E/Har Tel.: Gelsenkirchen, Aufforderung zur Angebotsabgabe (AA/VOL) nach VOL/A Bezeichnung des Auftrags und Laufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung: Lieferung von einem LKW (7,5t) mit Ladekran, DOKA, 3-Seiten-Kipper Anlagen, die dieser Aufforderung zur Angebotsabgabe beigefügt sind: Bewerbungsbedingungen (BB-VOL) Besondere Vertragsbedingungen Zusätzliche Vertragsbedingungen Formblatt Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen Formblatt Verpflichtungserklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien Formblatt Verpflichtungserklärung Förderung Frauen, Beruf, Familie Technische Vertragsbedingungen Angebotsschreiben (Ang/VOL) Übersicht zu Vergabeunterlagen und verfahren VOL Leistungsbeschreibung/-verzeichnis Formblatt Eigenerklärung zur Eignung Formblatt Referenzen Unternehmerauskunft zum Objekt zusätzliche Preisangaben Kalkulationsauskunft Preisblatt mit Umweltangaben gem. RL 2009/33/EG Formblatt Eigenerklärung Gewerbezentraleregister

3 Nicht beigefügte Anlagen Bewerbungsbedingungen (BB-VOL)* Besondere Vertragsbedingungen* Zusätzliche Vertragsbedingungen* Allgemeine Einkaufsbedingungen des Auftraggebers BV-GebRein im Falle von Gebäudereinigungsleistungen Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung Besondere vertragliche Nebenbedingung zur Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards Nachunternehmer Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Fassung 2003 *) können im Internet unter eingesehen oder auf gesonderte Anforderung zugesandt werden Sehr geehrte Damen und Herren, für die o.a. Maßnahme sollen die Lieferungen / Leistungen vergeben werden. Sollten Sie am Wettbewerb interessiert sein werden Sie gebeten, das beiliegende Angebotsschreiben nebst Anlagen ausgefüllt und unterschrieben im verschlossenen, mit dem beigefügten Adressaufkleber versehenen Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an die Vergabestelle gem. lfd. Nr. 01. zu senden bzw. bei dieser abzugeben. Auftraggeber: GELSENDIENSTE, Ebertstr. 30, Gelsenkirchen Ort der Lieferung Leistung: Gelsenkirchen 01. Vergabestelle Stadtwerke Gelsenkirchen GmbH, Ebertstr. 30, Gelsenkirchen, Zi. 302, 3. Stock Auskünfte werden erteilt, nicht beigefügte Vergabeunterlagen können eingesehen werden: Ort, Zi., Name: Gelsenkirchen, Ebertstr. 30, Gelsenkirchen, Zimmer 302, Herr Harelik Mo. Do. 08:30-15:00 Uhr, Fr. 08:30-13:00 Uhr 02. Vergabeunterlagen werden bei Bedarf digital übermittelt: ja, über Download-Plattform nein 03. Unterteilung in Lose vorgesehen: ja nein Es können Angebote abgegeben werden für 04. Nebenangebote sind zugelassen nein Nebenangebote sind zugelassen für: nur für ein Los Tel.: Fax: tobias.harelik@stadtwerke-gelsenkirchen.de für eine oder mehrere Lose die Gesamtleistung für folgende Teilleistungen (Positionen)/Fachlose (Gewerke) Nebenangebote müssen die Mindestbedingungen gem. BB-VOL Nr. 3 erfüllen. 05. Elektronische Angebotsabgabe ist mit fortgeschrittener Signatur zugelassen. mit qualifizierter Signatur zugelassen. nicht zugelassen. 06. Ein für Vergabeunterlagen erhobener Betrag wird nicht erstattet. nur für alle Lose

4 07. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich zurückgezogen werden. 08. Bis zum Ablauf der Bindefrist sind Sie an Ihr Angebot gebunden. Wenn Sie bis zum Ablauf der Bindefrist keinen Zuschlag erhalten haben, ist ihr Angebot gem. 19 VOL/A nicht berücksichtigt worden. 09. Kriterien für die Auftragserteilung: Das wirtschaftlich günstigste Angebot bezüglich: Preis Siehe Leistungsbeschreibung 10. Geforderte Sicherheiten nein ja X Im Falle von Gebäudereinigungsleistungen gem. Nr. 12 der Besonderen Vertragsbedingungen (BV-GebRein), welche im Internet unter eingesehen/heruntergeladen werden können. 11. Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: Gem. der Zusätzlichen Vertragsbedingungen (Allgemeine Einkaufsbedingungen AEB des Auftraggebers) bzw. bei Gebäudereinigungsleistungen Besonderen Vertragsbedingungen (BV-GebRein), welche im Internet unter eingesehen/heruntergeladen werden können. Zahlungsbedingungen gem. Angebotsschreiben. 12. Sprache für Bewerbungen, Angebote und sonstigen Schriftverkehr: Deutsch 13. Sonstige Erfordernisse, die die Bewerber bei der Bearbeitung ihrer Angebote zu beachten haben: zwingender Besichtigungstermin vor Angebotsabgabe (bei Nichtteilnahme erfolgt Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren) Sonstiges Im Falle von Gebäudereinigungsleistungen wird bei anzunehmenden unrealistischen Leistungswerten zur Überprüfung der Eignung des Bieters eine Probereinigung anberaumt. Mit freundlichen Grüßen i. A. Hegemann i. A. Harelik

5 GELSENDIENSTE Abteilung Einkauf Ebertstr Gelsenkirchen Vergabeverfahren Leistung: Lieferung von einem LKW (7,5t) mit Ladekran Ablauf der Angebotsfrist: , 10:00 Uhr (Harelik) Name des Bieters (ohne Adresse): Bitte diesen Aufkleber ausschneiden und außen auf den verschlossenen Briefumschlag kleben! Die gültigen Fassungen der Bewerbungsbedingungen (BB-VOL), Zusätzlichen Vertragsbedingungen (Allgemeine Einkaufsbedingungen des Auftraggebers), Besonderen Vertragsbedingungen (BV-GebRein, Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung, Besondere vertragliche Nebenbedingung zur Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards) stehen unter zum Download/Ausdruck bereit. Im Falle des Einsatzes anderer Unternehmer und/oder der Bildung einer Bietergemeinschaft stehen unter vorgenanntem Link auch die Formblätter a) Verzeichnis Unternehmerleistungen (Unt/VOL), b) Verpflichtungserklärung der Leistungen anderer Unternehmer (V/VOL), c) Erklärung Bietergemeinschaft zum Download/Ausdruck bereit, um diese dem Angebotsschreiben neben den anderen geforderten Unterlagen beizufügen bzw. zu b) auf Aufforderung nachzuliefern. Im Falle Ihres Interesses am Wettbewerb teilzunehmen, bitten wir Sie, die Vergabeunterlagen sorgfältig zu lesen, diese auszudrucken und ausgefüllt und unterschrieben bis zum Ablauf der Angebotsfrist unter Verwendung des oben aufgedruckten Adressaufklebers in einem verschlossenen Umschlag an uns zurückzusenden.

6 Einkauf GELSENDIENSTE Abteilung Einkauf Ebertstr Gelsenkirchen Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung nach Öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändige Vergabe Sachbearbeiter/in des Bieters: Name, Tel., Fax (für Schriftverkehr und Rückfragen, auch einer evtl. Information nach 101a GWB) Ablauf der Angebotsfrist: Ablauf der Bindefrist: , 10:00 Uhr Ort/Zi.: Ebertstr. 30, Gelsenkirchen Zi. 302, 3. Stock Zur Wahrung der Frist ist eine Einreichung außerhalb der Arbeitszeiten in dem Briefkasten am Haupteingang möglich. Datum Angebot für Leistungen (Ang/VOL) nach VOL/A Bezeichnung des Auftrags und Laufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung: Lieferung von einem LKW (7,5t) mit Ladekran A) Vertragsbestandteile gem. 1 VOL/B in folgender Rang- und Reihenfolge Leistungsbeschreibung/-verzeichnis inkl. dem Angebot beigefügter Anlagen Besondere Vertragsbedingungen BV-GebRein im Falle von Gebäudereinigungsleistungen Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung Besondere vertragliche Nebenbedingung zur Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards Nachunternehmer Zusätzliche Vertragsbedingungen Allgemeine Einkaufsbedingungen des Auftraggebers Technische Vertragsbedingungen: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der gem. Bewerbungsbedingungen (BB- VOL) gültigen Fassung

7 B) Anlagen, die diesem Angebotsschreiben beigefügt sind: Formblatt Vorbemerkungen Übersicht zu Vergabeunterlagen und verfahren VOL Formblatt Eigenerklärung zur Eignung Formblatt Eigenerklärung Gewerbezentralregister Formblatt Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen Formblatt Verpflichtungserklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien Formblatt Verpflichtungserklärung Frauen, Beruf, Familie bei Vergaben von Leistungen ab 50T Formblatt Referenzen Darstellung Qualitätsmanagement auf eigener Anlage Preisblatt je Objekt Formblatt Zusätzliche Preisangaben Formblatt Kalkulationsauskunft Formblatt Unternehmerauskunft zum Objekt Preisblatt mit Umweltangaben gem. RL 2009/33/EG Leistungsbeschreibung Ab hier ist das Angebotsschreiben durch den Bieter auszufüllen C) Anlagen, die zusätzlich diesem Angebotsschreiben beigefügt sind: Formblatt Verzeichnis Unternehmerleistungen (Unt/VOL), im Falle des Einsatzes anderer Unternehmen Formblatt Besondere vertragliche Nebenbedingungen ILO (BVNB TVgG - NRW ILO) Nachunternehmer, im Falle des Einsatzes anderer Unternehmen Formblatt Erklärung Bietergemeinschaft, wenn Bietergemeinschaft vorgesehen ist

8 01. Ich/Wir biete(n) die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von uns eingesetzten Preisen an. An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden. Alle Geldbeträge sind in der Währungseinheit Euro angegeben. 02. Falls eine Prüfung des angebotenen Preises nach der Verordnung PR-Nr.: 30/53 (in der jeweils geltenden Fassung) die Unzulässigkeit des Preises ergibt, gilt als Angebotspreis der preisrechtlich zulässige Preis. 03. Ich bin/wir sind bevorzugter Bewerber laut beigefügtem Nachweis 04. Erklärung Ich/Wir werden die Leistungen selbst ausführen. Ich/Wir werden die Leistungen durch andere Unternehmen ausführen lassen. Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir Art und Umfang der Leistungsbereiche, die durch andere Unternehmen ausgeführt werden sollen, durch Beifügung des Formblatts Unt/VOL zu diesem Angebot zu benennen und spätestens nach Aufforderung durch die Vergabestelle das Formblatt V/VOL zur Verpflichtung anderer Unternehmen gem. BB/VOL einzureichen habe(n). Mir/Uns ist bekannt, dass im Falle des Einsatzes anderer Unternehmen ein Vertragsabschluss nur zustande kommt, wenn die Unternehmen vorher benannt wurden und den Bedingungen dieser Vergabe entsprechen sowie dass nach Vertragsabschluss mit einer Zustimmung zur Übertragung von Leistungen an andere Unternehmen nicht gerechnet werden kann. Soweit eine Sicherheitsleistung verlangt ist, erkläre(n) ich/wir, dass mir/uns die in den Vergabeunterlagen genannten Bedingungen bekannt sind und ich/wir diese anerkenne(n). Eine geforderte Sicherheit leiste/n ich/wir innerhalb eines Monats nach Zuschlagserteilung. Im Falle einer gem. Vergabeunterlagen verpflichtenden Ortsbesichtigung wurde am teilgenommen. Ich/Wir versichere/versichern, dass das Angebot ohne Preisabsprache (wettbewerbsbeschränkende Absprachen gem. BB-VOL zustande gekommen ist. Ich/Wir erklären, dass ich/wir wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften weder mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens Euro belegt worden bin/sind, noch ein Straf- oder Bußgeldverfahren gegen mich/uns anhängig ist. Den Einsatz von im Formblatt Unt/VOL genannten Unternehmen mache ich/machen wir davon abhängig, dass diese eine gleichartige Erklärung mir/uns gegenüber abgeben. Ich/Wir sind damit einverstanden, dass die Daten des Angebotes zu Meldungen im Rahmen des Vergabeverfahrens verwendet werden dürfen. Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebotsschreiben meinen/unseren Ausschluss aus diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann. Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass die in der Bekanntmachung und/oder den Vergabeunterlagen genannten Zahlungsbedingungen zur Anwendung gelangen.

9 Angebotspreis: Ich/Wir biete/n die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir/uns eingesetzten Preisen und mit allen den Preis betreffenden Angaben wie folgt an (ggf. Übertrag der Summe aus dem Leistungsverzeichnis/den Preisblättern, falls dort bereits die Eintragung des Preises (mit/ohne Preisnachlass) vorgegeben wurde): Im Falle, dass ein Angebot, falls zugelassen, nicht für alle ausgeschriebenen Lose abgegeben wird, ist diese Seite in Kopie je angebotenem Los abzugeben und auf der je Los ausgefüllten Seite die Los-Nr. zu vermerken. Wird ein Angebot für alle Lose abgegeben, ist auf dieser Seite der Gesamtbetrag für alle Lose einzutragen. Evtl. Bedarfspositionen sind hierbei nicht zu berücksichtigen, es sei denn, sie werden auf dieser Seite gesondert abgefragt. Angebotene Preisnachlässe gelten auch für letztgenannte Positionen. 1. Hauptangebot / Endbetrag ohne MWSt. (ohne Nachlass) Gesamtangebotssumme ohne MWSt. EUR 2. Preisnachlass ohne Bedingungen % EUR Preisnachlass gilt auch für Nebenangebote (falls zugelassen und angeboten) 3. Zahlungsbedingungen Zahlungsziel nach Eingang der Rechnung 30 Tage ohne Abzug 4. Anzahl Nebenangebote, falls Nebenangebote zugelassen wurden: Stück Mir/Uns ist bekannt, dass zur Wertung des Angebotes der sich aus Angebot und Preisnachlässen gebildete Gesamtpreis herangezogen wird. Die nachstehende Unterschrift gilt für alle Teile dieses Angebotes, dazu gehören insbesondere die Vertragsbestandteile (A) und die Anlagen (B) und (C). Ich/Wir erklären, dass ich/wir alle diese Teile des Angebotes kenne(n) und anerkenne(n). Auch im Falle der Abgabe einer selbstgefertigten Kurzfassung der Leistungsbeschreibung wird mit der Unterschrift die vom Auftraggeber verfasste Urschrift der Leistungsbeschreibung als alleinverbindlich anerkannt. Ort, Stempel, Unterschrift Wird das Angebotsschreiben an vorgenannter Stelle nicht rechtsverbindlich unterschrieben, muss das Angebot zwingend von der Wertung ausgeschlossen werden.

10 Vorbemerkungen - Übersicht zu Vergabeunterlagen und verfahren VOL 1. Vollständigkeit der Angebote Im Rahmen des Vergabeverfahrens sind folgende Unterlagen ausgefüllt und unterzeichnet als Angebot einzureichen: I. Formblatt Angebotsschreiben II. Formblatt Vorbemerkungen Übersicht zu Vergabeunterlagen und -verfahren VOL (diese Unterlage) III. Geforderte Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters: a. Formblatt Eigenerklärung zur Eignung b. Formblatt Eigenerklärung Gewerbezentralregister c. Formblatt Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen d. Formblatt Verpflichtungserklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien e. Formblatt Verpflichtungserklärung Frauen, Beruf, Familie bei Vergaben von Leistungen ab 50T f. Formblatt Referenzen g. Formblatt Zusätzliche Preisangaben h. Formblatt Kalkulationsauskunft i. Formblatt Unternehmerauskunft zum Objekt j. Leistungsbeschreibung k. eigene Anlagen Darstellung Qualitätsmanagement IV. Geforderte Unterlagen zum Wertungskriterium a. Preisblatt je Objekt b. Preisblatt mit Umweltangaben gem. RL 2009/33/EG c. V. Sofern vom Bieter vorgesehen: a. Formblatt Verzeichnis Unternehmerleistungen (Unt/VOL), nur wenn Einsatz anderer Unternehmen beabsichtigt wird b. Formblatt Besondere vertragliche Nebenbedingungen ILO (BVNB TVgG - NRW ILO) Nachunternehmer, im Falle des Einsatzes anderer Unternehmen c. Formblatt Erklärung Bietergemeinschaft, nur wenn Bietergemeinschaft vorgesehen wird Nach gesonderter Aufforderung durch die Vergabestelle sind gem. Bewerbungsbedingungen (BB-VOL) nachzureichen: - Informationen und Nachweise gem. Eigenerklärung zur Eignung (s.o.) - Verpflichtungserklärung der Leistungen anderer Unternehmen, wenn Einsatz anderer Unternehmen beabsichtigt wird 2. Angebotspreise / Kalkulation Die Kalkulation erfolgt auf den Preisblättern der Leistungsbeschreibung. Bei der Befüllung der Preisblätter, ggf. Zusätzlichen Preisangaben und Kalkulationsauskünften sind Preise in Euro und Cent anzugeben. Über zwei hinausgehende Nachkommastellen werden positionsweise gestrichen, nicht kaufmännisch gerundet. Die Preise sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes ggf. am Schluss des Angebots hinzuzufügen. 3. Erläuterungen und Fragenbeantwortungen Erläuterungsgesuche und Fragen sind a) vor Angebotsabgabe, b) spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Vergabestelle schriftlich, per , oder Fax zu richten. Verbindliche Antworten erfolgen schriftlich oder werden bei Öffentlichen Ausschreibungen, Offenen Verfahren, Teilnahmewettbewerben als Nachtrag zur Leistungsbeschreibung in der Download-Plattform zur entsprechenden Vergabe bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Der Nachtrag wird Teil der Vergabeunterlagen. 4. Einbindung anderer Unternehmen Beabsichtigt der Bieter andere Unternehmen zu beschäftigen, so hat er dies offen zu legen. Die Unternehmen sind spätestens auf Anforderung der Vergabestelle zu benennen. Der Bieter ist für die zwingende Geltung der identischen Bestimmungen für die anderen Unternehmen, die er zu beschäftigen beabsichtigt, verantwortlich. 5. Nur bei Offenem Verfahren/Öffentlicher Ausschreibung Mit dem Angebot werden die im Angebotsschreiben aufgeführten Unterlagen gesondert zum Nachweis der Eignung eingereicht. Es gelten ausschließlich die Angaben auf den Formblättern, keine Firmenprospekte o. ä., sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Sofern Kopien eingereicht werden, ist auf Anforderung das Original 1

11 innerhalb von 3 Arbeitstagen vorzulegen. Wenn nicht anders ausgewiesen, dürfen die Bescheinigungen zum Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein. Bescheinigungen, gleich welcher Art, sind in deutscher Sprache, ggf. von einem zertifizierten Gutachter übersetzt, beizufügen. 2

12 Formblatt Eigenerklärung zur Eignung Ich/Wir erkläre(n), dass 1. dieses Unternehmen gewerberechtlich ordnungsgemäß angemeldet ist, bzw. entsprechende gewerberechtliche Erlaubnisse erteilt wurden sowie die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Auftragsausführung erfüllt, 2. dieses Unternehmen im entsprechenden Register eingetragen ist (sofern gesetzlich vorgeschrieben), 3. sich dieses Unternehmen nicht in der Liquidation, in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet, oder die Eröffnung beantragt hat, oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde, 4. eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen besteht: Personenschäden Sachschäden Schlüsselschäden ,- EUR bzw. abweichend EUR ,- EUR bzw. abweichend EUR ,- EUR bzw. abweichend EUR Obhuts- und Bearbeitungsschäden ,- EUR bzw. abweichend EUR, 5. die für die Ausführung des Auftrags vorgesehenen Personen die dafür notwendige Qualifikation besitzen, 6. dieses Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist. Ich/Wir ermächtigen den Auftraggeber, Auskünfte über die Meldedateien personenunabhängig einzuholen bzw. lege(n) diese auf Verlangen des Auftraggebers vor, 7. dieses Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung der Beiträge zu den Krankenversicherungen und Berufsgenossenschaften nachgekommen ist und auch weiterhin nachkommen wird, 8. dieses Unternehmen Mitglied folgender Berufsgenossenschaft ist: Name der BG Mitgliedsnummer 9. die Mehrzahl der versicherungspflichtigen MitarbeiterInnen des Unternehmens bei folgender Krankenkasse versichert ist: Name der KK Betriebsnummer 10. dieses Unternehmen die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i.s.d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhält, 11. dass der Auftraggeber die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen durch Stichproben am Ort der Leistung sowie anhand von vorzulegenden Belegen prüfen darf. Die Belege müssen mindestens enthalten: die Namen der für die Auftragerfüllung eingesetzten gewerblichen Arbeitnehmer, die im Rahmen der Auftragserfüllung von diesem Monat der Stichprobe geleisteten Arbeitsstunden sowie die an die gewerblichen Arbeitnehmer gezahlten Brutto-Stundenlöhne ohne Zuschläge. 12. im potenziellen Auftragsfall gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. Mindestarbeitsbedingungengesetz personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnanschrift) bekanntgegeben werden. 13. Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung beauftragt werden, dass diese eine gleichlautende Erklärung abgeben, 14. dieses Unternehmen kein bevorzugter Bewerber ist. Wenn doch, liegt diesem Formblatt der entsprechende Nachweis bei, 15. Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zu Folge haben und mein/unser Unternehmen bis zur Dauer von zwei Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden kann. Datum, Unterschrift, Stempel des Bieters 1

13 Formblatt Eigenerklärung Gewerbezentralregister Ich erkläre, dass weder - der Betriebsinhaber (Einzelunternehmen), - dieses Unternehmen (Juristische Personen oder Personenvereinigungen) selbst, noch - ein der nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter dieses Unternehmens 1. eine schwere Verfehlung begangen hat, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (z.b. Berufsverbot, Gewerbeuntersagung, rechtskräftiges Urteil in den letzten 2 Jahren). Bei Bedarf kann eine Vorlage aus dem Bundeszentralregister geliefert werden, 2. mit einer Eintragungen im Gewerbezentralregister belastet ist, die einen Ausschluss rechtfertigt (z.b. rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung nach 21 SchwarzArbG, Beamtenbestechung, Vorteilsgewährung, sowie schwerwiegende Straftaten, insb. Diebstahl, Unterschlagung, Erpressung, Betrug, Untreue und Urkundenfälschung, Verstöße gegen das GWB), 3. in den letzen zwei Jahren rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder zu einer Geldbuße gemäß 21 Arbeitnehmerentsendegesetz bzw. 16 Mindestarbeitsbedingungengesetz von mehr als 90 Tagessätzen oder mehr als belegt wurde und kein aktueller Verstoß gegen die o.a. Vorschriften und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) bekannt ist. 4. in das Vergaberegister des Landes Nordrhein-Westfalen gem. KorruptionsbG eingetragen ist, welches Informationen über Vergabeausschlüsse und Hinweise auf Verfehlungen, die nicht zu einem Vergabeausschluss geführt haben, enthält. Angaben zum Betriebsinhaber bzw. aller nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten (ggf. Liste auf Kopie erweitern) Name des Betriebes: Handelsregisternummer: Registergericht: Nachname Vorname Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit Nachname Vorname Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit Nachname Vorname Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit Nachname Vorname Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit Nachname Vorname Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit Nachname Vorname Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit Nachname Vorname Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit Nachname Vorname Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit Ort, Datum, Unterschrift, Stempel 1

14 Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein- Westfalen/VOL) für die Vergabe von Dienstleistungen 1 1) Mindestentgelte Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer verpflichtet sich, (1) für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung unterfällt, ihren bzw. seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung des Auftrags wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die durch einen für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder eine nach den 7 oder 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes erlassene Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden. Dies gilt entsprechend für Mindestentgelte, die auf Grund der Vorschriften des Mindestarbeitsbedingungengesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 802-2, veröffentlichten bereinigten Fassung für den jeweiligen Wirtschaftszweig in der jeweils geltenden Fassung festgesetzt worden sind, (2) für Leistungen, deren Erbringung nicht dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung unterfallen, ihren bzw. seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 8,85 Euro zu zahlen, sofern die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer nicht ein bevorzugtes Unternehmen gemäß 141 Satz 1 und 143 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1046), zuletzt geändert durch Artikel 12 Absatz 6 des Gesetzes vom 24. März 2011 (BGBl. I S. 453) ist, (3) sofern die Voraussetzungen von mehr als einer der in (1) und (2) getroffenen Regelungen erfüllt sind, für seine Beschäftigten die jeweils günstigste Regelung anzuwenden, (4) dafür zu sorgen, dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158) in der jeweils geltenden Fassung, bei der Ausführung der Leistung für die gleiche Tätigkeit ebenso entlohnt werden wie ihre bzw. seine regulär Beschäftigten. 2) Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer verpflichtet sich, (1) ihren bzw. seine Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer und Verleiherinnen bzw. Verleiher von Arbeitskräften sorgfältig auszuwählen, (2) die Angebote der Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer und Verleiherinnen bzw. Verleiher von Arbeitskräften daraufhin zu überprüfen, ob sie auf der Basis der nach 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen maßgeblichen tarifvertraglichen Mindestarbeitsentgelte und bedingungen bzw. mindestens auf Basis des festgelegten vergabespezifischen Mindestlohns kalkuliert sein können, (3) die von den Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmern und Verleiherinnen bzw. Verleihern von Arbeitskräften abgegebene Verpflichtungserklärung gemäß 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen dem Auftraggeber vorzulegen, (4) bei Vertragslaufzeiten von mehr als drei Jahren von den Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmern und Verleiherinnen bzw. Verleihern von Arbeitskräften jeweils mit Ablauf 1 Stand:

15 von drei Jahren nach Vertragsschluss eine Erklärung des Inhalts zu verlangen, ob die Bedingungen der abgegebenen Erklärung gemäß 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein- Westfalen nach wie vor eingehalten werden und diese Eigenerklärungen für sich und für die eingeschalteten Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer und Verleiherinnen bzw. Verleiher von Arbeitskräften beim Auftraggeber einzureichen, (5) Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt, (6) den Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmern keine insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als sie zwischen der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer und dem öffentlichen Auftraggeber vereinbart werden, (7) bei der Weitergabe von Dienstleistungen die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL), Teil B, zum Vertragsbestandteil zu machen. Die Verpflichtungen der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers aus den Zusätzlichen Vertragsbedingungen des Landes NRW zu 4 Nr. 4 VOL/B bleiben unberührt. 3) Kontrolle Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer verpflichtet sich, (1) dem Auftraggeber bei einer Kontrolle Entgeltabrechnungen, die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Abgaben sowie die zwischen Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer und Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmern abgeschlossenen Verträge zum Zwecke der Prüfung der Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen vorzulegen, (2) seine bzw. ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen, (3) dem Auftraggeber ein Auskunfts- und Prüfrecht i. S. d. 11 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen bei der Beauftragung von Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmern und Verleiherinnen bzw. Verleihern von Arbeitskräften einräumen zu lassen, (4) vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der Einhaltung der Vorgaben des 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen bereitzuhalten, auf Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen und zu erläutern sowie die Einhaltung dieser Pflicht durch die beauftragten Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer, Verleiherinnen bzw. Verleiher und Arbeitskräfte vertraglich sicherzustellen. 4) Sanktionen Für jeden schuldhaften Verstoß der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers gegen die Verpflichtungen aus einer Verpflichtungserklärung nach 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen gilt zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer eine Vertragsstrafe vereinbart, deren Höhe eins von Hundert, bei mehreren Verstößen bis zu fünf von Hundert des Auftragswertes beträgt. Dies gilt auch für den Fall, dass der Verstoß durch eine oder einen von der Auftragnehmerin bzw. vom Auftragnehmer eingesetzte(n) Nachunternehmerin bzw. Nachunternehmer oder eine oder einen von dieser / diesem eingesetzte(n) Nachunternehmerin bzw. Nachunternehmer oder von einer Verleiherin bzw. einem Verleiher von Arbeitskräften begangen wird, es sei denn, dass die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer den Verstoß bei Beauftragung der Nachunternehmerin bzw. des Nachunternehmers und der Verleiherin bzw. des Verleihers von Arbeitskräften nicht kannte und unter Beachtung der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns auch nicht kennen musste. Die schuldhafte Nichterfüllung der Verpflichtungen aus einer Verpflichtungserklärung nach 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen durch die Auftragnehmerin bzw. den

16 Auftragnehmer, ihre bzw. seine Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer und die Verleiherinnen bzw. Verleiher von Arbeitskräften sowie schuldhafte Verstöße gegen die Verpflichtungen der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers aus 9 Absatz 1 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen berechtigen den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung des Dienstleistungsvertrages oder zur Auflösung des Dienstleistungsverhältnisses. Die Bestimmungen des 11 VOL/B bleiben hiervon unberührt.

17 Besondere vertragliche Nebenbedingung zur Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards 1 durch Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer sind verpflichtet, bei der Ausführung des Auftrages die Vorschriften einzuhalten, mit denen die Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in nationales Recht umgesetzt worden sind. Bei diesen Normen handelt es sich um die in 18 Abs. 1 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen genannten Übereinkommen. Maßgeblich sind die Vorschriften des Landes, in dem die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer oder seine Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer bei der Ausführung des Auftrages jeweils tätig werden. Handelt es sich dabei um ein Land, das eine oder mehrere Kernarbeitsnormen nicht ratifiziert oder nicht in nationales Recht umgesetzt hat, bleiben Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer und Nachunternehmerin bzw. Nachunternehmer dennoch verpflichtet, die betreffenden Kernarbeitsnormen einzuhalten. (Ort, Datum) (Unterschrift, Firmenstempel) 1 Stand:

18 Anlage Verpflichtungserklärung 1 zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - NRW) Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienstleistungen entsprechend den Vorgaben des 4 Abs. 3 Satz 1 Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) zur Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns von derzeit 8,85 Euro/Std. nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland tätig sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen. 1. Ich erkläre/wir erklären, bevorzugte Bieterin bzw. bevorzugter Bieter gemäß 141 Satz 1 und 143 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) 2 - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen zu sein. In diesem Fall ist keine weitere Angabe erforderlich. kein(e) bevorzugte Bieterin bzw. bevorzugter Bieter gemäß 141 Satz 1 und 143 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) 3 - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen zu sein. Weiter mit Ich erkläre/wir erklären -Eine der nachfolgenden Alternativen ist zwingend anzukreuzen. Danach weiter mit 3. - dass meinen / unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung einer Leistung, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird und die dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung unterfällt, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch einen für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder eine nach den 7 oder 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes erlassene Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden. Dies gilt entsprechend für Mindestentgelte, die auf Grund der Vorschriften des Mindestarbeitsbedingungengesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 802-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. April 2009 (BGBl. I S. 818), für den jeweiligen Wirtschaftszweig in der jeweils geltenden Fassung festgesetzt worden sind, und für den Fall, dass das meinen / unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf Grund dieser Rechtsgrundlage zu zahlende Mindeststundenentgelt geringer ist, als das 1 Stand: Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1046), zuletzt geändert durch Artikel 12 Absatz 6 des Gesetzes vom 24. März 2011 (BGBl. I S. 453) zu sein. 3 wie vor 1

19 Mindeststundenentgelt gemäß 4 Abs. 3 Satz 1 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW, bei der Ausführung einer Leistung, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird, wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 8,85 Euro gezahlt wird. dass meinen / unseren Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung einer Leistung im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird, mindestens das in Nordrhein- Westfalen für diese Leistung in einem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten gezahlt wird und ich/wir Änderungen während der Ausführungszeit nachvollziehen, und für den Fall, dass das meinen / unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf Grund dieser Rechtsgrundlage zu zahlende Mindeststundenentgelt geringer ist, als das Mindeststundenentgelt gemäß 4 Abs. 3 Satz 1 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW, bei der Ausführung einer Leistung, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird, wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 8,85 Euro gezahlt wird. dass meinen / unseren Beschäftigten (ohne Auszubildende), die am Standort Deutschland tätig sind, bei der Ausführung einer Leistung, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird, wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 8,85 Euro gezahlt wird. 3. weitere Pflichtangaben 3.1 Art der tariflichen Bindung (Zutreffendes bitte ankreuzen): Es liegt keine tarifliche Bindung vor (danach weiter mit 3.2). Es liegt eine tarifliche Bindung vor. Die tarifliche Bindung ist nachfolgend anzugeben (danach weiter mit 3.2): 3.2 Angabe der gezahlten Mindeststundenentgelte für die im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Beschäftigten: Ich erkläre/wir erklären, dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Oktober 2010 (BGBl. I S. 1417, ber. 2329), in der jeweils geltenden Fassung bei der Ausführung der Leistung, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird, für die gleiche Tätigkeit ebenso entlohnt werden wie die regulär Beschäftigten. Ich erkläre / Wir erklären, dass ich mir/wir uns von einer/einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmerin bzw. Nachunternehmer oder beauftragten Verleiherin bzw. Verleiher von Arbeitskräften eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer der Nachunternehmerin bzw. des Nachunternehmers. 2

20 Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass ein nachweislich schuldhafter Verstoß gegen meine/unsere Verpflichtungen aus dieser Erklärung den Ausschluss meines/unseres Unternehmens von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat, den Ausschluss meines/unseres Unternehmens für die Dauer von bis zu drei Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge der ausschließenden Vergabestelle zur Folge haben kann und ein solcher Ausschluss nach 6 Korruptionsbekämpfungsgesetz dem Vergaberegister beim Finanzministerium des Landes Nordrhein Westfalen mitgeteilt wird, nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. (Ort, Datum) (Unterschrift, Firmenstempel) 3

21 Verpflichtungserklärung nach 18 TVgG NRW zur Beachtung der ILO- Kernarbeitsnormen 1 Der Auftrag ist gemäß den in der Leistungsbeschreibung bekanntgegebenen besonderen Auftragsausführungsbedingungen ausschließlich mit Waren auszuführen, die unter Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards 2 gewonnen oder hergestellt worden sind. Dies gilt auch für Waren, die im Rahmen der Erbringung von Bau- oder Dienstleistungen verwendet werden. I Erklärung zur Produktkategorie und Produktherkunft - Zutreffendes bitte ankreuzen - I.1 Erklärung zur Produktkategorie Für diesen Auftrag werden Produkte verwendet, die in eine bzw. mehrere der nachfolgenden Kategorie/-n fallen: Ja, und zwar Bekleidung (zum Beispiel Arbeitskleidung, Uniformen), Stoffe und Textilwaren, Naturkautschuk-Produkte (zum Beispiel Einmal-/Arbeitshandschuhe, Reifen, Gummibänder), landwirtschaftliche Produkte (zum Beispiel Kaffee, Kakao, Tomaten- und Orangensaft, Pflanzen), Büromaterialien, die die Rohstoffe Holz, Gesteinsmehl und Kautschuk enthalten, Holz, Lederwaren, Gerbprodukte, Natursteine, Spielwaren, Sportartikel (Bekleidung und Geräte), Teppiche oder Informations- und Kommunikationstechnologie (Hardware). weiter mit I.2 Nein. Weiter mit II.2 1 ILO-Kernarbeitsnormen sind weltweit anerkannte Sozialstandards zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen aller Menschen. Die in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards ergeben sich aus verschiedenen internationalen Übereinkommen. Sie behandeln Themen wie insbesondere das Verbot bzw. die Abschaffung von Zwangs- und Pflichtarbeit, den Schutz des Rechts auf Vereinigungsfreiheit, des Rechts zu Kollektivverhandlungen, Entgeltgleichheit für männliche und weibliche Arbeitskräfte, Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf, das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung sowie der Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit. Die vollständige Liste der Übereinkommen einschließlich ihrer offiziellen Bezeichnung ergibt sich aus 18 Abs. 1 TVgG-NRW. Die Übereinkommen stehen unter als Download zur Verfügung. 2 Siehe Seite 2

22 I.2 Erklärung zur Produktherkunft 3 Die Produkte, die für diesen Auftrag verwendet werden, werden in einem der in der DAC- Liste 4 der Entwicklungsländer und gebiete aufgeführten Länder/Gebiete gewonnen oder hergestellt: Ja, weiter mit II.1. Nein, weiter mit II.2. II Nachweisverfahren Angabe in II.1 oder II.2 zwingend erforderlich. Zutreffendes bitte ankreuzen. II.1 Es werden für diesen Auftrag Produkte verwendet, die in einem der in der DAC-Liste der Entwicklungsländer und gebiete aufgeführten Länder/Gebiete gewonnen oder hergestellt worden sind und in eine oder mehrere Kategorien der Ziffer I.1 fallen. Durch das Siegel, Zertifikat den gleichwertigen Nachweis oder kann ich/ können wir den Nachweis erbringen, dass die Produkte ohne Missachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. Der Nachweis kann nicht durch ein Siegel, Zertifikat oder gleichwertigen Nachweis erbracht werden. Daher sichere/n ich/wir zu, dass ich mich/wir uns vergewissert haben, dass die Produkte ohne Missachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. Der Nachweis kann nicht durch ein Siegel, Zertifikat oder gleichwertiger Nachweis erbracht bzw. eine Zusicherung im v. g. Sinne kann nicht gegeben werden. Ich/Wir erkläre/n, für mein/unser Unternehmen unter Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns entsprechend 347 HGB wirksame Maßnahmen 5 ergriffen zu haben, um die Verwendung von Produkten zu vermeiden, die unter Missachtung der ILO- Kernarbeitsnormen gewonnen oder hergestellt worden sind. II.2 Es werden für diesen Auftrag keine Produkte verwendet, die in eine oder mehrere Kategorien der Ziffer I.1 fallen und in einem der in der DAC-Liste der Entwicklungsländer und gebiete aufgeführten Länder/Gebiete gewonnen oder hergestellt worden sind, oder 3 Die Festlegung des Herkunftslandes ist für die in Art. 24 Zollkodex, Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. L 302 vom , S. 1), festgelegte Ebene der Be- und Verarbeitung von Waren zu erbringen (s. a. Erläuterungen). 4 siehe Erläuterungen 5 Dies gilt auch für den Nachunternehmereinsatz. Auf Ziffer 9 der Erläuterungen wird hingewiesen.

23 zwar Produkte verwendet, die in eine oder mehrere Kategorien der Ziffer I.1 fallen, aber sie wurden nicht in einem der in der DAC-Liste der Entwicklungsländer und gebiete aufgeführten Länder/Gebiete gewonnen oder hergestellt oder zwar Produkte verwendet, die in einem der in der DAC-Liste der Entwicklungsländer und gebiete aufgeführten Länder/Gebiete gewonnen oder hergestellt worden sind, aber sie fallen nicht in eine oder mehrere Kategorien der Ziffer I.1 fallen. Ich/Wir gehe/n, für mein/unser Unternehmen unter Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns entsprechend 347 HGB davon aus, dass die in den ILO- Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards bei der Gewinnung oder Herstellung der Waren beachtet wurden. Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich oder schuldhaft falsche Abgabe einer der vorstehenden Erklärungen meinen/unseren Ausschluss von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat, den Ausschluss meines/unseres Unternehmens für die Dauer von bis zu drei Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge der ausschließenden Vergabestelle zur Folge haben kann, nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. (Datum, Unterschrift, Firmenstempel)

24 Erläuterungen zur Verpflichtungserklärung Berücksichtigung sozialer Kriterien 1. Die Verpflichtungserklärung ist stets bei Lieferaufträgen einzureichen. 2. Die Verpflichtungserklärung ist auch einzureichen, sofern Waren bei der Erbringung von Dienstleistungen und Bauleistungen verwendet werden. Kommen keine Waren zum Einsatz, ist die Abgabe dieser Verpflichtungserklärung nicht erforderlich. 3. Die Abgabe dieser Verpflichtungserklärung ist bei und für die Ausführung einer Dienst- oder Bauleistung nicht erforderlich, wenn nur Waren angeschafft oder verwendet werden, die nicht dem Hauptleistungsgegenstand der Beschaffung zuzurechnen sind und die nicht wesentlicher Bestandteil bei der Ausführung der Dienst- oder Bauleistung sind. Leistungen werden dann als unwesentlich betrachtet, wenn sie 20% des gesamten Leistungsumfangs nicht überschreiten. 4. Von der Verpflichtungserklärung erfasst sind sowohl Waren, die noch herzustellen oder zu beschaffen sind, als auch bereits beschaffte (Lager-)Waren. 5. Gegenstände, die in dem Unternehmen eingesetzt werden, um die Leistung zu erbringen, werden nicht von der Verpflichtungserklärung umfasst; bspw. Maschinen, Werkzeuge etc.. 6. Die Verpflichtungserklärung ist im Rahmen der Angebotsabgabe abzugeben. 7. Die gültige DAC-Liste der Entwicklungs- und gebiete, die von der OECD herausgegeben wird, steht unter zum Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen als Download zur Verfügung. 8. Nähere Erläuterungen zum Begriff des gleichwertigen Nachweises (Tz. 2.1, erste Ankreuzalternative) sind in 2 Abs. 3 VO Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen enthalten. 9. Sofern in den Fällen der Tz. 2.1, dritte Ankreuzalternative kein Nachweis vorgelegt oder keine Zusicherung gegeben werden kann, sind beim Einsatz von Nachunternehmern diese zur Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards durch nachfolgende besondere vertragliche Nebenbedingung (Vordruck VOL 8d) zu verpflichten: Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer und Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer sind verpflichtet, bei der Ausführung des Auftrages die Vorschriften einzuhalten, mit denen die Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in nationales Recht umgesetzt worden sind. Bei diesen Normen handelt es sich um die in 18 Abs. 1 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen genannten Übereinkommen. Maßgeblich sind die Vorschriften des Landes, in dem die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer oder seine Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer bei der Ausführung des Auftrages jeweils tätig werden. Handelt es sich dabei um ein Land, das eine oder mehrere Kernarbeitsnormen nicht ratifiziert oder nicht in nationales Recht umgesetzt hat, bleiben Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer und Nachunternehmerin bzw. Nachunternehmer dennoch verpflichtet, die betreffenden Kernarbeitsnormen einzuhalten. 10. Zur Beurteilung der Frage, aus welchem Land eine Ware stammt, ist auf das Zollrecht der Europäischen Union abzustellen ( 15 Abs. 5 Satz 4 RVO TVgG - NRW). Nach Art. 24 Zollkodex gilt: - Vollständig in einem Land gewonnene oder hergestellte Waren gelten als Ursprungswaren des betreffenden Landes. Somit dürfen insbesondere keine Materialien hinzugefügt werden, die ihren Ursprung in einem anderen Land haben. - Sind hingegen an der Herstellung einer Ware mindestens zwei Länder beteiligt, so gilt die Ware als Ursprungsware des Landes, in dem sie der letzten wesentlichen und wirtschaftlich gerechtfertigten Be- oder Verarbeitung unterzogen worden ist, die in einem dazu eingerichteten Unternehmen vorgenommen worden ist und zur Herstellung eines neuen Erzeugnisses geführt hat oder eine bedeutende Herstellungsstufe darstellt.

25 Beispiel: In Kanada geernteter Weizen wird in Mexiko zu Mehl vermahlen. An der Herstellung des Mehls als Fertigware sind in diesem Fall zwei Länder beteiligt. Die wirtschaftliche Leistung Kanadas liegt in der Gewinnung des Getreides begründet und die Mexikos in der Verarbeitung des Getreides zu Mehl. Die in einem dazu eingerichteten Unternehmen vorgenommen letzte wesentliche und wirtschaftlich gerechtfertigte Verarbeitung - Vermahlen - hat zum neuen Erzeugnis Mehl geführt. Ursprungsland ist damit Mexiko Unter stehen zur Verfügung: - Downloadmöglichkeit der Verpflichtungserklärung, der vertraglichen Nebenbedingung bei Nachunternehmereinsatz, - Downloadmöglichkeit der Liste und der Inhalte der ILO-Übereinkommen sowie der DAC - Liste der Entwicklungsländer und gebiete - FAQ zur Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetzes. 6 Quelle und weitere Informationen unter

26 Verpflichtungserklärung nach 19 TVgG NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie 1 Ich erkläre / Wir erklären 2 : - Zutreffendes bitte ankreuzen 1. Anwendbarkeit von 19 TVgG NRW 2. Im Unternehmen sind in der Regel mehr als 20 Arbeitnehmer / -innen beschäftigt (ausschließlich der zu ihrer Ausbildung Beschäftigten) Ja, weiter mit 2. Nein (es sind keine weiteren Angaben erforderlich). 2.1 Unternehmensgröße Im Unternehmen sind in der Regel beschäftigt: über 500 Beschäftigte (Es sind mindestens vier der im Katalog unter 2.2 aufgeführten Maßnahmen auszuwählen und im Rahmen dieses öffentlichen Auftrages durchzuführen oder einzuleiten, sofern nicht die unter 2.3 genannten Ausnahmen zutreffen). über 250 bis 500 Beschäftigte (Es sind mindestens drei der im Katalog unter 2.2 aufgeführten Maßnahmen auszuwählen und im Rahmen dieses öffentlichen Auftrages durchzuführen oder einzuleiten, sofern nicht die unter 2.3 genannten Ausnahmen zutreffen). über 20 bis 250 Beschäftigte (Es sind mindestens zwei der im Katalog unter 2.2 aufgeführten Maßnahmen auszuwählen und im Rahmen dieses öffentlichen Auftrages durchzuführen oder einzuleiten, sofern nicht die unter 2.3 genannten Ausnahmen zutreffen). 2.2 Maßnahmenkatalog zur Frauenförderung oder Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie In meinem/unserem Unternehmen wird/werden für die bei der Abwicklung diesen öffentlichen Auftrages eingesetzten Mitarbeiter/-innen folgende Maßnahme/-n umgesetzt: Untersagung und Unterbindung eines Verhaltens verbaler und nicht-verbaler oder physischer Art, welches bezweckt oder bewirkt, dass weibliche Beschäftigte lächerlich gemacht, eingeschüchtert, angefeindet oder in ihrer Würde verletzt werden, 1 Stand: Die bei der Durchführung diesen Auftrages eingesetzten Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften sind nicht verpflichtet, Maßnahmen der Frauenförderung oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nach 19 TVgG - NRW umzusetzen.

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