Basierend auf dem Workshop: Festlegung und Bewertung qualitativer Wertungskriterien bei IT-Vergaben

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1 Basierend auf dem Workshop: Festlegung und Bewertung qualitativer Wertungskriterien bei IT-Vergaben veranstaltet von BHO Legal im Rahmen des 2. IT Vergabetags am 6. April 2017 in Berlin unter Leitung von Rechtsanwalt Dr. Roderic Ortner, LL.M., BHO Legal

2 Inhalt Bewertungskriterien bei der Beschaffung von IT-Dienstleistungen Bandbreite an Bewertungskriterien Vorgeschlagene Bewertungsmethoden nach UfAB VI Rechtsprechung Praxisbeispiele Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 BHO Legal Folie 2

3 Bewertungskriterien 58 Abs. 2 VgV (~ 43 UVgO) Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 BHO Legal Folie 3

4 Bewertungskriterien 127 Abs. 3 Satz 1 GWB: Die Zuschlagskriterien müssen mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen. Weiter Ermessenspielraum des Auftraggebers Auftragsbezug als entscheidende Voraussetzung Jedoch mit folgender Einschränkung: 127 Abs. 4 GWB Die Zuschlagskriterien müssen so festgelegt und bestimmt sein, dass die Möglichkeit eines wirksamen Wettbewerbs gewährleistet wird, der Zuschlag nicht willkürlich erteilt werden kann und eine wirksame Überprüfung möglich ist, ob und inwieweit die Angebote die Zuschlagskriterien erfüllen. Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 BHO Legal Folie 4

5 Bewertungskriterien Allgemeine vergaberechtliche Grundsätze sind zu beachten (G-N-T-V: Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung, Transparenz und Verhältnismäßigkeit) Bewertungsmethoden sind erforderlich, um qualitative Bewertungskriterien in Bezug zur Leistung zu bringen. Was bedeutet Qualität. Bewertungsmethoden sind kalkulationsrelevant. Sie konkretisieren das Wie und das Was der Beschaffung. Bewertungsmethoden sind den Bietern bekanntzugeben. Die Erstellung von vergaberechtskonformen Bewertungsmethoden ist für Auftraggeber mit hohem Aufwand verbunden. Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 BHO Legal Folie 5

6 Vorlagen benutzen?!? Sie hat zum Ziel, die Grundsätze des Vergabeverfahrens zu verdeutlichen, praktikable Bewertungsmethoden vorzustellen sowie Beispiele und Hinweise für die Vergabepraxis aufzuzeigen und damit die Arbeit zu erleichtern. (UfAB VI, Ziff. 0.1) Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 BHO Legal Folie 6

7 Exkurs: Die Bewertungsmethoden der UfAB VI Vereinfachte Leistungs-/Preismethode (Kap ) Zur Beschaffung von Standardprodukten geeignet Es werden nur Mindestanforderungen an die Leistung beschrieben ( A -Kriterien) Eine weitergehende Bewertung erfolgt nicht Zuschlag: Niedrigster Preis Alle Angebote, die die A-Kriterien erfüllen, werden bewertet Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 BHO Legal Folie 7

8 Bewertungsmethoden der UfAB VI Vereinfachte Leistungs-/Preismethode UfAB VI, S. 157, Kap Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 BHO Legal Folie 8

9 Bewertungsmethoden der UfAB VI Einfache Richtwertmethode (Kap ) Empfohlen für: Leistung und Preis haben gleiche Bedeutung Preis wird ins Verhältnis zur Leistung gesetzt (Kennzahl: Z) Kennzahl ist beliebig skalierbar (x100 / x1.000) um ganze Zahlen zu erhalten. Zuschlag: Höchster Z-Wert Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 BHO Legal Folie 9

10 Bewertungsmethoden der UfAB VI Einfache Richtwertmethode UfAB VI, S. 156, Kap Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 BHO Legal Folie 10

11 Bewertungsmethoden der UfAB VI Erweiterte Richtwertmethode (Kap ) Empfohlen für: Eng beieinander liegende Angebote (Erwartung) Preis wird ins Verhältnis zur Leistung gesetzt (Kennzahl: Z) Festlegung eines Schwankungsbereiches um führendes Angebot Einführung eines Stichkriteriums (EK: Preis oder Leistung) Zuschlag: Höchstes Stichkriterium im Schwankungsbereich Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 BHO Legal Folie 11

12 Bewertungsmethoden der UfAB VI Erweiterte Richtwertmethode UfAB VI, S. 156, Kap Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 BHO Legal Folie 12

13 Kritik an den Bewertungsmethoden Einfache Richtwertmethode Leistungspunkte Preis , ,00 B1 B2 Kennzahl = L/P 0,10 0,10 Kennzahl skaliert B1 B2 Leistungspunkte Preis , ,00 Kennzahl = L/P 0,10 0,10 Kennzahl skaliert Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 BHO Legal Folie 13

14 Kritik an den Bewertungsmethoden Relative Gewichtungsformeln ( Flipping-Effekt ) Quelle: Bartsch/v. Gehlen/Hirsch: Mit Preisgewichtung vorbei am wirtschaftlichsten Angebot? NZBau 2012, 393: Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 BHO Legal Folie 14

15 Bewertungsmethoden der UfAB VI Bewertungsmatrizen sind erforderlich für (Preis-Leistungs-Methode, da nur A-Kriterien) Einfache Richtwertmethode Erweiterte Richtwertmethode Gewichtete Richtwertmethode (Referenz/Median) da B-Kriterien zur Bestimmung der Leistungspunktzahlen zu bewerten sind. Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 BHO Legal Folie 15

16 Bewertungsmethoden der UfAB VI Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 BHO Legal Folie 16

17 Bewertungsmethoden der UfAB VI Erfordernis eines Bewertungsschema wird von UfAB VI erkannt Einteilung der Leistung in A-/B-Kriterien (Kriterienkatalog) Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 BHO Legal Folie 17

18 Bewertungsmethoden der UfAB VI Zu den A-Kriterien: Vergaberechtlich: Leistungsbestimmungsrecht des AG! Grenzen des Bestimmungsrecht sind eingehalten, wenn 1. die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, 2. vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, 3. solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind, 4. und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert. Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 BHO Legal Folie 18

19 Bewertungsmethoden der UfAB VI Zu den B-Kriterien: äußerst wichtig, echte" Bewertungskriterien aus dem Bereich der zu erfüllenden Aufgabe zu finden und zu bilden und dabei gleichzeitig auf die Beurteilung von lösungstechnischen Nebensächlichkeiten zu verzichten. (UfAB VI Kap , S. 135) Vergaberechtlich: Unterkriterien von Zuschlagskriterien Bsp.: Qualität 60 % K / Punkten K1 = 20 % Welche Kriterien dürfen als B-Kriterien berücksichtigt werden? qualitative, umweltbezogene oder soziale Zuschlagskriterien, 58 Abs. 2 S. 2 VgV Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 BHO Legal Folie 19

20 Berücksichtigung der Erfahrung Beispielsmatrix: Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 BHO Legal Folie 20

21 Rechtsprechung

22 Zuschlagskriterien und Wertungsmethode OLG Düsseldorf, v Verg 36/13 Ausgangslage: Der Auftraggeber hatte Unterkriterien gebildet und diese an die UfAB angelehnt. Entscheidung: Es hätte konkret angegeben werden müssen, wie viele Punkte für welchen Spiegelstrich (Unterkriterien) vergeben werden konnten. ( ) Beim vorliegenden Aufbau und Inhalt des Kriterienkatalogs ist für Bieter nicht zu erkennen, was sie an (Mehr-) Leistung anbieten müssen, um jeweils die volle Bewertungspunktzahl zu erreichen ( ). Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 BHO Legal Folie 22

23 Zuschlagskriterien und Wertungsmethode OLG Düsseldorf, v Verg 28/14: Ausgangslage: Die Leistungskennzahl L wird auf Basis eines Kriterienkatalogs ermittelt. Antworten, Angaben und Konzepte der Bieter werden entsprechend dem Grad der Zielerreichung jeweils zwischen 0 (Minimum) und 10 (Maximum) Punkten bewertet. Wird die geforderte Leistung (Bewertungs-Einzelkriterien) vollständig angeboten, d.h. zu 100 % oder mehr erfüllt, wird dieses Bewertungskriterium mit 10 Punkten bewertet. Wird ein Bewertungskriterium nicht vollständig erfüllt, verbleibt das Angebot in der Wertung und wird nach folgender Regel bewertet. Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 BHO Legal Folie 23

24 Zuschlagskriterien und Wertungsmethode Bewertungsschema: 8 9 / 80 % Anforderung mit kleinen Schwächen erfüllt, die ohne erkennbaren Einfluss auf die Nutzung sind 6 7 / 60 % Anforderung teilerfüllt, mit geringen Einschränkungen nutzbar, die mit geringem Einfluss auf die Nutzung sind und akzeptiert werden 4 5 / 40 % Anforderung teilerfüllt, mit deutlichen Einschränkungen aber noch nutzbar, die mit erheblichem Einfluss auf die Nutzung sind und gerade noch akzeptiert werden 1 3 / 25 % Anforderung teilerfüllt, aber auch nicht mehr mit Einschränkungen nutzbar 0 / 0 % Nicht erfüllt oder keine Angaben Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 BHO Legal Folie 24

25 Zuschlagskriterien und Wertungsmethode OLG Düsseldorf, v Verg 28/14: Entscheidung: Die Bewertungsmaßstäbe im Punkt Qualität (Leistungskennzahl) sind intransparent. Sie lassen nicht zu, im Vorhinein zu bestimmen, welchen Erfüllungsgrad die Angebote auf der Grundlage des Kriterienkatalogs und konkreter Kriterien aufweisen müssen, um mit den festgelegten Punktwerten bewertet zu werden. Anders ausgedrückt: Für Bieter ist nicht zu erkennen gewesen, unter welchen Voraussetzungen welche Kriterien als mit "kleinen Schwächen", "geringen Einschränkungen" oder mit "deutlichen Einschränkungen" bewertet werden. ( ) Das Wertungssystem der Vergabestelle lässt objektiv Raum für Manipulationen und Willkür bei der Bewertung der Angebote. Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 BHO Legal Folie 25

26 Zuschlagskriterien und Wertungsmethode OLG Düsseldorf, v VII-Verg 6/16 Die Bieter hatten ein schriftliches Konzept mit ihrem Angebot einzureichen. Der Bewertungsmaßstab für die Konzepte (Kriterien 2 bis 4) bildet ein Notensystem von sehr gut bis mangelhaft. Den Noten wurden folgende Punkte zugeordnet: Sehr gut 100 Punkte, Gut 75 Punkte, Befriedigend 50 Punkte, Ausreichend 25 Punkte, Mangelhaft 0 Punkte Die Notenvergabe richtet sich nach folgender Vorgabe: Sehr gut: Das Konzept ist von außerordentlich hoher Qualität und überzeugt in besonderem Maße, Gut: das Konzept überzeugt uneingeschränkt, Befriedigend: Das Konzept überzeug überwiegend, weist aber kleiner Schwächen auf, Ausreichend: Das Konzept ist noch brauchbar, weist aber gewisse, nicht nur unerhebliche Schwächen auf, Mangelhaft: Das Konzept ist ganz oder im Wesentlichen unbrauchbar. Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 BHO Legal Folie 26

27 Zuschlagskriterien und Wertungsmethode Entscheidung: Der vorstehend wiedergegebene Bewertungsmaßstab ist intransparent und verstößt gegen 97 Abs. 1 GWB, 2 Abs. 1 VOL/A. Ausgehend von diesen Grundsätzen erfüllt der hier zu beurteilende Bewertungsmaßstab nicht die Anforderungen. ( ) Die Bewertungsmaßstäbe lassen nicht zu, im Vorhinein zu bestimmen, welchen Erfüllungsgrad die Angebote bei den Umsetzungskonzepten aufweisen müssen, um mit den festgelegten Punktwerten bewertet zu werden. Für die Bieter ist nicht zu erkennen, wann das jeweilige Konzept mit welcher Schulnote bewertet wird. Sie können im Voraus nicht zuverlässig ermitteln, unter welchen Voraussetzungen ihr Konzept als mit kleineren Schwächen, gewisse, nicht nur unerhebliche Schwächen oder ganz oder im Wesentlichen unbrauchbar bewertet wird. Hierfür müsste der Bieter wissen, welche (funktional zu formulierenden) Erwartungen der Auftraggeber an das Konzept stellt und, wenn mehrere Anforderungen zu erfüllen sind, welche Wichtigkeit der Auftraggeber den Anforderungen im Verhältnis zueinander beimisst. Andernfalls lässt das Wertungssystem objektiv Raum für Manipulationen und Willkür bei der Bewertung der Angebote (OLG Düsseldorf, Beschluss v , VII- Verg 28/14; OLG Düsseldorf, Beschluss v , VII-Verg 25/15, juris Rn.40). Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 BHO Legal Folie 27

28 Konzept als Zuschlagskriterium zulässig Die Verwendung der geforderten Konzepte als Zuschlagskriterien ist dem gegenüber nicht zu kritisieren. Als Zuschlagskriterien dürfen Kriterien zur Anwendung kommen, die mit dem Gegenstand des Auftrags zusammenhängen, d.h. sich auf die Leistung beziehen, die den Gegenstand des Auftrags bildet. (OLG Düsseldorf, v VII-Verg 49/15) Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 BHO Legal Folie 28

29 Zuschlagskriterien und Wertungsmethode OLG Düsseldorf, v VII-Verg 25/16 In der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf ist ein vorsichtiges Abstandnehmen von der sehr strengen Entscheidungspraxis zu beobachten. Grundsätzlich hält das OLG Düsseldorf daran fest, dass das reine und durch keine weiteren Unterkriterien konkretisierte Schulnotensystem die Angebotswertung einem ungebundenen und völlig freien Ermessen des Auftraggebers in Gänze überantwortet, und zwar nicht nur auf der "letzten Meile" der Angebotswertung. Aber, im Streitfall hat die Antragsgegnerin den zunächst unbestimmten Wertungsmaßstab des Schulnotensystems in den Vergabeunterlagen indes weiter aufgegliedert. Sie hat dadurch Anhaltspunkte gegeben, an denen Bieter den bei den jeweiligen Notenstufen geforderten Erfüllungsgrad sowie ebenfalls haben erkennen können, worauf bei den Angeboten vom Auftraggeber Wert gelegt worden ist. Die in den Vergabeunterlagen insoweit vorgenommenen Festlegungen sind für fachkundige Bieterunternehmen, die den Maßstab für das Verständnis bilden, hinreichend aussagekräftig und bestimmt. Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 BHO Legal Folie 29

30 Zuschlagskriterien und Wertungsmethode EuGH, v C-6/15, TNS Dimarso Bewertungsmaßstab,Qualität : hoch, ausreichend, niedrig. [29] Der Gerichtshof hat nämlich festgestellt, dass ein Bewertungsausschuss bei der Erfüllung seiner Aufgabe über einen gewissen Freiraum verfügen muss und somit, ohne die in den Verdingungsunterlagen oder in der Bekanntmachung festgelegten Zuschlagskriterien zu verändern, seine Tätigkeit der Prüfung und Bewertung der eingereichten Angebote strukturieren darf. [30] Dieser Freiraum ist auch aus praktischen Erwägungen gerechtfertigt. Der öffentliche Auftraggeber muss in der Lage sein, die Bewertungsmethode, die er zur Bewertung und Einstufung der Angebote anwenden wird, an die Umstände des Einzelfalls anzupassen. Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 BHO Legal Folie 30

31 Zuschlagskriterien und Wertungsmethode VK Südbayern, v Z /16 Bewertungsschema: 1-3 Punkte: geringer Erfüllungsgrad; die gewünschten Anforderungen sind nicht oder nur in geringem Maße erfüllt. 4-7 Punkte: durchschnittlicher Erfüllungsgrad; die gewünschten Anforderungen sind teilweise erfüllt Punkte: hoher Erfüllungsgrad; die gewünschten Anforderungen sind vollständig erfüllt; ggf. übererfüllt. Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 BHO Legal Folie 31

32 Zuschlagskriterien und Wertungsmethode VK Südbayern, v Z /16 Unter Berücksichtigung des Urteils des EuGH ist möglicherweise bei Vergaben, die unter die alte Richtlinie fallen, ein großzügigerer Maßstab zulässig. Stets zu prüfen, ob das Bewertungssystem, also das Zusammenspiel von Bewertungsskala und den bekanntgegebenen Wertungskriterien mit Unterkriterien etc. tatsächlich dazu führt, dass für die Bieterunternehmen nicht erkennbar ist, welche Erwartung der öffentliche Auftraggeber an die Angebot hat und welche Angaben zu einer Bewertung mit einer möglichst hohen Punktzahl führen. Können Bieter grundsätzlich erkennen, worauf es der Vergabestelle für eine gute Bewertung ankommt, ist das verwendete Bewertungsschema nicht per se intransparent. Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 BHO Legal Folie 32

33 Beispiele

34 Bewertungsmatrix der UfAB Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 BHO Legal Folie 34

35 Ausschreibung: Beratungsleistungen Teilnahmewettbewerb Die Qualifikation jeder benannten Fachkraft wird nach einer Skalierung von 1 bis 3 Punkten bewertet: 3 Punkte: Qualifikation übertrifft die Mindestanforderungen sehr weit. 2 Punkte: Qualifikation übertrifft die Mindestanforderungen deutlich. 1 Punkte: Mindestanforderung an Qualifikation in vollem Umfang erfüllt Die Punktevergabe richtet sich nach dem vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag nachgewiesenen Erfüllungs- oder Erreichungsgrad der Fachkräfte. Die gemeinsam erreichte Punktzahl wird durch die Anzahl der Fachkräfte geteilt und die Bewertung erfolgt auf Grundlage des so errechneten Durchschnittswerts. Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 BHO Legal Folie 35

36 Ausschreibung: Beratungsleistungen Angebotswettbewerb Zuschlagskriterium und Gewichtung Preis: 50 % Leistung: 50 % (Konzept und persönliche Präsentation) Leistungsbezogene Bewertungskriterien (jeweils 25 %), nachzuweisen durch Konzept und Präsentation 1. Zusammenarbeit mit AG 2. Qualitätssicherung/Gleichbehandlung 3. Verfügbare Ressourcen 4. Form und Klarheit der Darstellung und des Auftretens Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 BHO Legal Folie 36

37 Ausschreibung: Beratungsleistungen Angebotswettbewerb Bewertung mit 0 bis 3 Punkten: 3 Punkte: Gute Darstellung bzw. Beantwortung der Anforderungen, die den Erwartungen des Auftraggebers in allen Punkten voll entspricht. 2 Punkte: Befriedigende, durchschnittliche Darstellung bzw. Beantwortung der Anforderungen, die in den wesentlichen Punkten den Anforderungen des Auftraggebers entspricht. 1 Punkte: Mangelhafte Darstellung bzw. Beantwortung der Anforderungen, in der auf wichtige Aspekte nicht oder nur mangelhaft eingeht. 0 Punkte: Unzureichende, nicht nachvollziehbare Darstellung.bzw. Beantwortung der Anforderungen Die Punktevergabe richtet sich nach dem vom Bieter mit dem Angebot nachgewiesenen Erfüllungs- oder Erreichungsgrad. Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 BHO Legal Folie 37

38 Ausschreibung: Projekt 2016 Angebotswettbewerb Gefordert werden Konzepte zu den Themen Fachlich-inhaltliche Abwicklung Administrative Abwicklung Administrative Bearbeitung und fachliche Abwicklung einschließlich Indikatoren Die Darstellungen sollten jeweils (d.h. pro Konzept) einen Umfang von 15 DIN A4- Seiten (Schriftart: Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,15) nicht überschreiten. Anlagen sollten den Darstellungen nicht beigefügt werden. Die Ausführungen sollen eine Bewertung des Angebots ermöglichen. Bewertet wird nach folgendem Wertungsmodus: Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 BHO Legal Folie 38

39 Ausschreibung: Projekt 2016 Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 BHO Legal Folie 39

40 Ausschreibung: Projekt 2016 Innerhalb der Wertungsstufen werden die Punkte nach Maßgabe der Qualität/Schlüssigkeit der Darstellung und der Qualität/Praxistauglichkeit des dargestellten Konzepts vergeben. Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 BHO Legal Folie 40

41 VK Bund, Beschl. v VK 2-123/16 Punktevergabe für die Wertungskriterien Qualität des Konzepts und Qualität des vorgeschlagenen Projektteams/Personalkonzepts 1 Punkt = Die Darstellung ist unzureichend. Die Darstellung lässt kein Konzept erkennen, das sich bewähren wird. 2 Punkte = Die Darstellung ist nur teilweise nachvollziehbar. Die Darstellung lässt kein Konzept erkennen, das sich ohne erhebliche Modifikationen bewähren wird. 3 Punkte = Die Darstellung ist nachvollziehbar. Die Darstellung lässt ein Konzept erkennen, das den Bieter, teilweise mit Modifikationen, grundsätzlich in die Lage versetzt, die Anforderungen, die der Auftrag mit sich bringt, zu erfüllen. 4 Punkte = Die Darstellung ist gut und schlüssig. Sie lässt ein Konzept erkennen, das den Bieter in die Lage versetzt, die Anforderungen, die der Auftrag mit sich bringt, zu meistern. 5 Punkte = Die Darstellung ist sehr schlüssig und sehr fundiert. Sie lässt ein Konzept erkennen, das eine besonders gute und effiziente Aufgabenerfüllung erwarten lässt. Angebote die bei mindestens einem qualitativen Zuschlagskriterium weniger als 3 Punkte erhalten, kommen für den Zuschlag nicht in Betracht. Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 BHO Legal Folie 41

42 VK Bund, Beschl. v VK 2-123/16 Vorgaben zum Konzept Darstellung der methodischen Vorgehensweise bzgl. folgender Punkte: Prozesse zur Erstellung von Bekanntmachungen Vorgeschlagene Begutachtungs- und Bewertungsverfahren Beratung von Förderinteressenten Monitoring laufender Forschungsprojekte Sicherstellung der kontinuierlichen Nachweisprüfung Prozesse zur allgemein verständlichen Kommunikation Hierbei wird durch den Auftraggeber anhand des eingereichten Konzepts bewertet, inwieweit gute und effiziente Aufgabenerfüllung zu erwarten sowie die vorgeschlagene methodische Vorgehensweise umsetzbar ist. Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 BHO Legal Folie 42

43 VK Bund, Beschl. v VK 2-123/16 Vorgaben zum Personalkonzept Das Personalkonzept soll eine detaillierte Vorstellung des für die spätere Auftragserfüllung vorgesehenen Projektteams umfassen. Vorzulegen sind: Lebenslauf, Qualifikationen, berufliche Erfahrungen, Beschreibung der vorgesehenen Aufgaben. Im Personalkonzept soll auf folgende Punkte eingegangen werden: Personalmanagements & leistungsorientierte und -stimulierende Entlohnung Möglichkeiten der Personalplanung und -entlohnung für zusätzliche Arbeiten? Reaktion auf sich verändernde Haushaltssituationen (Mehr- oder Minderbedarf) Wie erfolgt die Weiterqualifizierung des eingesetzten Personals? Wie wird dem Wissens- und Aktualitätsverlust vorgebeugt? Wie werden Gender-Aspekte und soziale Inklusion berücksichtigt und umgesetzt? Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 BHO Legal Folie 43

44 VK Bund, Beschl. v VK 2-123/16 Entscheidung Abschließend und ohne dass dies noch relevant wäre, ist aus Sicht der Vergabekammer anzumerken, dass die Vorgaben der Ag nach kursorischer Überprüfung durch die Vergabekammer keinerlei Anlass geben, ( ) das Vergabeverfahren zurück zu versetzten. ( ) Die Vorgaben zur Wertung erscheinen als korrekt. Was die Ag bei den Konzepten erwartete und worauf sich die Punkte beziehen, hat sie transparent und nachvollziehbar mit einer Reihe von Fragestellungen vorgegeben. Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 BHO Legal Folie 44

45 Ausschreibung: Management im Jahr 2017 Eignungsprüfung Beispiele: Jahresumsatz (3 Jahre) mind. 1 Mio. EUR jährlich: Max. 300 von Punkten Haftpflichtversicherung von mind. 5 Mio. EUR: Max. 200 von Punkten Eigenerklärung gemäß Anlage: Max. 50 von Punkten. ( ) Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 BHO Legal Folie 45

46 Ausschreibung: Management im Jahr 2017 Angebotsbewertung Nach diesen Kriterien wird das qualitativ hochwertigste Angebot ermittelt: Erfahrungen bei der Durchführung von staatlich geförderten Projekten insbesondere in der fachlichen Betreuung und Koordinierung sowie in der haushaltsrechtlichen und administrativen Betreuung und Abwicklung ebenso wie in der Bewirtschaftung von Mitteln des Auftragnehmers (Allg. Kenntnisse auf dem Gebiet von Bundesförderprogrammen): Max. 300 von Punkten Projekterfahrung im Themenbereich des Auftragnehmers entsprechend der Leistungsbeschreibung: Max. 200 von Punkten Qualifikationen des einzusetzenden Personals entsprechend der Leistungsbeschreibung: Max. 200 von Punkten. 3 Referenzen, deren Qualität der Aussagekraft bewertet wird: Max. 300 von Punkten. Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 BHO Legal Folie 46

47 Ausschreibung: Beratungsleistungen II Angebotsbewertung Gefordert wird: Der Auftragnehmer erwartet ein inhaltliches Konzept von maximal zwei Din A 4-Seiten, in dem folgenden Aufgabenstellungen bearbeitet werden müssen: Beschreiben Sie Ihr Vorgehen bei der Begleitung des AG zu einem bestimmten Verfahren. Das Konzept wird mit 20 % bei der Zuschlagserteilung berücksichtigt. Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 BHO Legal Folie 47

48 Ausschreibung: Beratungsleistungen II Das Konzept wird wie folgt bewertet: Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 BHO Legal Folie 48

49 Kontaktdaten BHO - Baumann Heinrich Ortner Rechtsanwälte und Patentanwalt Partnerschaft mbb Hohenstaufenring Köln Dr. Roderic Ortner, LL.M. Rechtsanwalt Partner Fon +49 (0) Fax +49 (0) Mob +49 (0) roderic.ortner@bho-legal.com Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 BHO Legal Folie 49

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