13. Hessischer Vergabetag. Vergabe von freiberuflichen Leistungen in Hessen
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- Gabriel Bösch
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1 Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Hessisches Ministerium der Finanzen 13. Hessischer Vergabetag Vergabe von freiberuflichen Leistungen in Hessen
2 Inhalt 1. Auftragsgegenstand 2. Auftragswert 3. Wahl des Vergaberechts 4. Wahl der Vergabeart 5. Eignungsanforderungen 6. Nachhaltigkeitskriterien 7. Einleitung Vergabeverfahren 2
3 Inhalt 8. Ausnahmetatbestände Vergabeerlass 9. Auswahl der Bieter 10. Tariftreueerklärung 11. Angebot 12. Wertung und Zuschlag 13. Kommunikation im Vergabeverfahren 14. Zuschlag - Vertragsabschluss 3
4 Auftragsgegenstand Architekten- und Ingenieurleistungen sind Dienstleistungen i.s.d. nationalen und EU- Vergaberechtregimes. 103 Abs. 4 GWB, Negativabgrenzung. 73 ff. VgV Architektenleistungen. Keine besondere Regelung im HVTG. Vergabeerlass 50 UVgO 4
5 Auftragsgegenstand Beginn eines Projektes Architektenleistungen Bei hoch komplexen Aufträgen evtl. Generalplanungsleistungen, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Bau-Bedarf definieren, Unterstützung durch Architekt Klärung des Vergabeumfangs Art der Leistungen, Umfang, Bedingungen, Zeitraum, Honorarzone u.a. sind zu bestimmen. Maßgeblich auch für die Auftragswertschätzung. 5
6 Auftragswert Addition aller Leistungen Stellen sich Planungsleistungen als funktionale, wirtschaftliche und technische Einheit dar, ist deren geschätzter Auftragswert auch bei abschnittsweiser Ausschreibung für die Schwellenwertberechnung zu addieren* ( 3 Abs. 7 VgV). 3 Abs. 6 VgV: Addition von Bau- und Planungsleistungen? Jedenfalls getrennte Vergabe möglich. * OLG München v , Verg 15/16). 6
7 Auftragswert Erlass des BMUB vom 16. Mai Auslegungshinweise Vergabe von verschiedenen Planungsleistungen Nur Lose gleichartiger Leistungen sind zusammenzurechnen, maßgeblich ist die wirtschaftliche und technische Funktion. Diese Begrifflichkeit ist schwer auszulegen. i.d.r. kein Zusammenrechnen von Architektenleistung, Tragwerksplanung, techn. Ausrüstung,.., wenn sie getrennt vergeben werden. 7
8 Auftragswert 3 Abs. 6 VgV: Bei der Schätzung des Auftragswerts von Bauleistungen ist neben dem Auftragswert der Bauaufträge der geschätzte Gesamtwert aller Liefer- und Dienstleistungen zu berücksichtigen, die für die Ausführung der Bauleistungen erforderlich sind und vom öffentlichen Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. BMUB: Sie werden dem AN nicht zur Verfügung gestellt, bilden die Grundlage für die Erstellung der Leistungsbeschreibung. Bau- und Planungsleistungen sind nicht zusammen zu rechnen, wenn die Vergabe getrennt erfolgt ( 3Abs. 6 VgV). 8
9 Wahl des Vergaberechts Der Auftragswert bestimmt das Vergaberechtsregime: ab * GWB, VgV ab (Hessen) HVTG, Vergabeerlass unter (Hessen) Vergabeerlass immer BHO, LHO über (Bund) UVgO EU-Primärrecht * Werte jeweils ohne Umsatzsteuer 9
10 Wahl des Vergaberechts Hessen keine Vergabeordnung für freiberufliche Dienstleistungen unterhalb der EU- Schwellenwerte - nur HVTG und Vergabeerlass Bund UVgO: unterschwellige Verfahrensregelungen auch für freiberufliche Dienstleistungen 10
11 Hessen: Wahl der Vergabeart I.d.R. Freihändige Vergabe (bis ) ab Interessenbekundungsverfahren (IBV) bis keine Vergleichsangebote erforderlich (Nr. 1.2 Vergabeerlass) Bund: 50 UVgO: Sonderregelung grundsätzlich Vergabe im Wettbewerb, so viel Wettbewerb, wie dies nach der Natur des Geschäfts oder nach den besonderen Umständen möglich ist. 11
12 Wahl der Vergabeart Interessenbekundungsverfahren Vereinfachter Teilnahmewettbewerb Kein strukturiertes Verfahren Umgang mit den Bewerbungen in transparenter Weise, Gleichbehandlung Angabe der Anzahl der TeilnehmerInnen Angabe der Eignungsanforderungen, z.b. Formblatt Eigenerklärung 12
13 Eignungsanforderungen Eignungsnachweise müssen durch den Gegenstand des Auftrags gerechtfertigt sein, in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen angegeben sein. Grundsätzlich werden Eigenerklärungen verlangt. Zusätzlich bei Anwendung der UVgO: Eignungsnachweise müssen zu dem Auftragsgegenstand in angemessenem Verhältnis stehen. 13
14 Eignungsanforderungen Fachkunde Leistungsfähigkeit GWB und UVgO: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Kein Ausschluss wegen schwerer Verfehlungen Hessen: 2 HVTG Vergabe an fachkundige, leistungsfähige, gesetzestreue und zuverlässige (geeignete) Unternehmen 14
15 Eignungsanforderungen Eignung bei freiberuflichen Dienstleistungen Referenzen Umsatz Bürostruktur Qualifikation, Mitglied AKH Angemessenheit der Anforderungen! 15
16 Nachhaltigkeitskriterien Nachhaltigkeitsaspekte müssen (= Land) oder können (= Kommunen) berücksichtigt werden. 2 Abs. 2 HVTG oder Auflistung der Kriterien in 3 Abs. 2 HVTG. Sie müssen mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen oder Aspekte des Produktionsprozesses betreffen. Sie müssen in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen angegeben sein. 16
17 Nachhaltigkeitskriterien Kriterien nach 3 Abs. 2 HVTG bei freiberuflichen Leistungen in der auftragsbezogenen Umsetzung schwierig. Deshalb 2 Abs. 2 HVTG: Bei den Beschaffungen des Landes sind grundsätzlich die Aspekte einer nachhaltigen Entwicklung in Bezug auf den Beschaffungsgegenstand und dessen Auswirkungen auf das ökologische, soziale und wirtschaftliche Gefüge zu berücksichtigen. Beschaffungsgegenstand Gebäude Nachhaltig 17
18 Einleitung Vergabeverfahren Grundsätzlich durch Auftragsbekanntmachung Bei IBV: Bekanntmachung über HAD formlose Bewerbung, mindestens 3 Bewerbungen anzufordern Büros können gesetzt werden, dies erhöht die Zahl der angeforderten Bewerbungen entsprechend (x + 3) 18
19 Einleitung Vergabeverfahren Freihändige Vergabe ohne IBV: Aufforderung von 5 Bewerbern, Rotationsprinzip Vergabe nach UVgO: grundsätzlich mind. 3 Bewerber, Rotationsprinzip Verhandlungsvergabe: vorgesehene Mindestzahl 3 19
20 Ausnahmetatbestände Vergabeerlass 10 Abs. 3 S. 2 HVTG: Ausnahmsweise Verhandlungen mit mehreren oder einem Unternehmen/Büro, z. B. Vorherige Vergabeverfahren haben kein annehmbares Ergebnis gebracht, bei unverschuldeter Dringlichkeit, besonderes Vertrauensverhältnis bei der Erbringung einer freiberuflichen Leistung, öffentlich-rechtliche Leistungen mit gesetzlichen Gebührenregelungen, Vergütungsvereinbarung ist unzulässig, Vergabe künstlerischer Leistungen. IBV kann auch bei einem Auftragswert unter durchgeführt werden. 20
21 Ausnahmetatbestände Vergabeerlass Öffentlich-rechtliche Leistungen mit gesetzlichen Gebührenregelungen Honorar nach HOAI ist keine Gebühr Vertrauensverhältnis bei besonders sensiblen Baumaßnahmen Bauherr muss dies fordern Regelverfahren: IBV mit mind. 3 oder Freihändige Vergabe mit mind. 5 Angeboten Es sei denn, in der Vergangenheit gab es keine Bewerbungen. 21
22 Auswahl der Bieter Transparente Verfahren Im Verfahren nur noch geeignete Bewerber Angabe der Kriterien für die Auswahl der Bewerber (möglichst) schon in der Bekanntmachung Auswahl durch Losverfahren? Mehr an Eignung? Referenzen und Erfahrungen Eigenreferenzen 22
23 Tariftreueerklärung Einhaltung von einschlägigen tarifvertraglichen Verpflichtungen, Mindestlohn Tariftreueerklärung Muster in der HAD (Verwendung für das Land verpflichtend, für die Kommunen freiwillig) Ausschluss des Angebots bei endgültigem Fehlen (Nachfristsetzung möglich) 23
24 Tariftreueerklärung Für freiberufliche Architektur- und Ingenieurbüros bleibt von den Anforderungen die gesetzliche Verpflichtung auf den Mindestlohn. Tarifverträge gibt es in dem Bereich i.d.r. nicht. Auftraggeber müssen bei Aufträgen über Auszug aus Gewerbezentralregister einholen. Architekten und Ingenieure sind in der Regel nicht gewerblich tätig, daher dort keine Listung. 24
25 Angebot Angebot immer auftragsbezogen. Inhalt des Angebots bei Leistungen, die nach HOAI vergütet werden: Honorarbestandteile, die nicht reguliert sind, z.b. Stundenlohn, Nebenkosten, Umbauzuschlag, Projektteam Anrechenbare Bausubstanz kann erst während des Auftrags ermittelt werden. Vertrag sollte Teil der Vergabeunterlagen sein, mit der Abgabe des Angebots wird der Inhalt vom Bieter bestätigt, z. B. Honorarzone, evtl. Mindestsatz. 25
26 Wertung und Zuschlag Zuschlagskriterien, wirtschaftliche Umsetzung der Planung Bei Architekten- und Ingenieurleistungen ist der Preis regelmäßig nicht das entscheidende Kriterium Persönliche Eignung (wer bearbeitet den Auftrag, z. B. Qualifikation des Projektleiters) Zwei-Umschlags-Verfahren möglich 26
27 Kommunikation im Vergabeverfahren Bei Freihändiger Vergabe, Verhandlungsvergabe und Verhandlungsverfahren meist echte Verhandlungen VgV und UVgO: Ausnahmen Zuschlagskriterien und Mindestanforderungen Beachtung von Nichtdiskriminierung und Transparenz Alle sonstigen Vergabeverfahren: lediglich Aufklärung. 27
28 Kommunikation im Vergabeverfahren Nach UVgO und VgV Senden, Empfangen, Weiterleiten und Speichern von Daten in einem Vergabeverfahren grundsätzlich über Geräte und Programme für die elektronische Datenübermittlung (elektronische Mittel) nach Maßgabe der VgV und UVgO ( 7 Abs. 1 UVgO, 9 Abs. 1 VgV) Angebote über ? Künftig nicht mehr zulässig. In Hessen weiter zulässig. 28
29 Zuschlag - Vertragsabschluss Bei Architekten- und Ingenieurleistungen Abschluss einer separaten Vertragsurkunde, die schon in den Vergabeunterlagen enthalten ist. Unmittelbar nach Auftragserteilung, vor Beginn der Arbeiten an der Planung. Ziel: Klare Regelungen von Beginn an, um Unklarheiten bzw. Nachverhandlungen während des Projekts zu vermeiden. 29
30 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Irene Lausen HMWEVL Annette Reineke-Westphal HMdF 30
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