Regionalkonferenzen 2010 Stand und Perspektiven der Abwasserbeseitigung in Sachsen sowie Rahmenbedingungen für nachbarschaftliche Gruppenlösungen
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1 Regionalkonferenzen 2010 Stand und Perspektiven der Abwasserbeseitigung in Sachsen sowie Rahmenbedingungen für nachbarschaftliche Gruppenlösungen
2 Inhalt Einleitung Stand der kommunalen Abwasserbeseitigung in Sachsen Stand der ABK-Überarbeitung Demografischer Wandel / Klimawandel / Präventiver Hochwasserschutz an Abwasseranlagen Definitionen/Begriffe Rechtliche Randbedingungen für Gruppenkläranlagen Förderung von Gruppenkläranlagen Vorteile und Beispiele von Gruppenlösungen Welche Herausforderungen stehen vor den Gemeinden und Abwasserzweckverbänden bis 2015? 2
3 Einleitung 1990 bis 2005: Umsetzung der EU-Richtlinie Kommunalabwasser vorrangig Verdichtungsgebiete (Städte) Anschlussgrad in Verdichtungsgebieten (VG): 97 % Anschlussgrad außerhalb von VG: 54 % landesweiter Anschlussgrad: 85 % Stand Lagebericht 2008 bis 2015: Sanierung der Abwasserverhältnisse der verbleibenden Einwohner (15 %) vorrangig im Ländlichen Raum 2006: ca KKA 2010: ca KKA ~ Anlagen ca ag ca ag ~ Anlagen 3 Weichenstellung für örtlich zentrale kleinräumige Lösungen (> 50 EW) und dezentrale Anlagen ( 50 EW) nachbarschaftliche Gruppenlösungen
4 Lagebericht 2006 Prognose ( E noch nicht angeschlossen) tatsächlich erreicht ( E noch nicht angeschlossen) Lagebericht 2008 erreichter Anschlussgrad 2008: 85 % an öff. Kanalisation und Kläranlagen Datenstand April 2010 abflusslose Gruben (ag) Zahlenwerk Kleinkläranlagen (KKA) davon ag mit Stand der Technik (SdT): davon KKA mit SdT Dezentrale Anlagen (KKA + ag) Anzahl dezentrale Anlagen mit SdT 2010 Abschluss der Abrundungsmaßnahmen: d. h. weitere öffentliche Erschließung für ca Einwohner 4 Lagebericht 2010: Abwasserdatenbank 2010 wurde Anfang 2010 bei den unteren Wasserbehörden unter Einbeziehung der Gemeinden/AZV aktualisiert; derzeit erfolgt Auswertung Ergebnisse Anfang 2011
5 Anschlussgrad an öffentliche Kläranlagen im Freistaat Sachsen 100 Anschlussgrad in % Zahlen aus Lagebericht Kommunale Abwasserbeseitigung neue Zahlen: Anfang 2011 mit Lagebericht
6 Stand der kommunalen Abwasserbeseitigung im Freistaat Sachsen 210 öffentliche Aufgabenträger 95 Vollzweckverbände 70 eigenständige Gemeinden 9 Teilzweckverbände 36 Gemeinden in Teilzweckverbänden 730 öffentliche kommunale Kläranlagen (> 50 EW) Gesamtbehandlungskapazität 5,7 Mio. EW Auslastung der öffentlichen kommunalen KA liegt im Landesdurchschnitt bei 82 % 620 KA wurden nach 1990 neu errichtet, saniert oder erweitert mit einer Behandlungskapazität von insgesamt 5,5 Mio. EW 161 KA > EW entsorgen Verdichtungsgebiete 88 Kläranlagen > EW (96 % mit P- und/oder N-Eliminierung) (Datenstand: Lagebericht 2008) 6
7 Stand der kommunalen Abwasserbeseitigung im Freistaat Sachsen Investitionen seit 1991 in die öffentliche Abwasserbeseitigung 6,74 Mrd. EUR (Stand: 2009) davon 3,92 Mrd. Fördermittel (Freistaat Sachsen, Bund, EU) (Stand: 2009) Seit 2007 auch Förderung privater Kleinkläranlagen nach Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft SWW/2009 (bzw. Vorläufer SWW/2007) seitdem KKA gefördert und gebaut (Stand ), davon 98 öffentliche KKA (~ EW) dafür 18 Mio. EUR Fördermittel bewilligt und ausgezahlt 7
8 Stand der ABK-Überarbeitung (August 2010) 8
9 Stand der ABK-Überarbeitung (August 2010) Ausgangssituation ca ( ) Einwohner von 2006/2007 4,3 Mio. (derzeit 4,15 Mio.) Einwohnern verfügten noch nicht über ordnungsgemäße Abwasseranlagen Grundsätze gemäß 9 SächsWG vom ABK war bis spätestens 30. Juni 2008 zu überprüfen und erforderlichenfalls anzupassen derzeit landesweit 210 Aufgabenträger (AZV/Gemeinden): GRÜN bestätigt (einschließlich ABK ohne 141 ABK (67 %) ca. 87 % GRAU Überarbeitungsbedarf) Einwohner BRAUN Mängel 66 ABK (31 %) ca. 12 % GELB noch nicht geprüft 2 ABK (1 %) noch nicht vorgelegt ROT 1 ABK (< 0,5 %) < 1 % 9
10 Stand der ABK-Überarbeitung (31. Juli 2010) kommunaler Planungsprozess läuft noch erst 67 % der ABK konnten bisher bestätigt werden Fortschritt gegenüber 2009, jedoch nicht zufriedenstellend lt. bisheriger ABK-Planung verbleiben ca Einwohner dauerhaft dezentral; das entspricht ca KKA + ag (bei Ansatz 3 Einwohner/Anlage) davon bereits SdT: ca KKA ca ag ca Anlagen (ca. 15 %) 10
11 Demografischer Wandel Bevölkerungsentwicklung in Sachsen ,8 Mio. Einwohner ,1 Mio. Einwohner 2020 ca. 3,9-4,0 Mio. Einwohner (Prognose) Bevölkerungsdichte 228 Einwohner/km² (2008) (entspricht Durchschnitt der Bundesrepublik: 231 Einwohner/km²) regional große Unterschiede: Sachsen Zwickau (Landkreis mit höchster Bevölkerungsdichte) Nordsachsen (Landkreis mit niedrigster Bevölkerungsdichte) Zeitraum 2006 bis 2050: (Statistisches Bundesamt: 11. Bevölkerungsvorausberechnung) Prognose alte Bundesländer: Abnahme um 14 % Prognose neue Bundesländer: Abnahme um 31 % Problem: Prognosen immer mit Unsicherheiten behaftet Einwohner je km² * * 4. Regionalisierte Bevölkerungsprognose für den Freistaat Sachsen bis 2020 des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen, Variante 3 11
12 Demografischer Wandel Bevölkerungsentwicklung des Freistaates Sachsen reg. Prognose 3. reg. Prognose 12
13 Demografischer Wandel Zu erwartende Folgen der demografischen Entwicklung: verstärkter Bevölkerungsschwund in ländlichen Gebieten Bevölkerungszunahme in den sächsischen Großstädten Leipzig und Dresden starke Überalterung der Bevölkerung prognostizierte Bevölkerungsabnahme enorme Herausforderung - technische Probleme durch weiter sinkenden Wasserverbrauch und Abwasseranfall - getätigte Investitionen und Folgekosten müssen durch immer weniger Gebührenzahler finanziert werden 13
14 Klimawandel und präventiver Hochwasserschutz für Abwasseranlagen Zunahme der Witterungsextreme: Wärme Stürme Starkniederschläge Trockenheit Auswirkungen auf technische Systeme / Infrastruktur Anpassungsmaßnahmen erforderlich: Überflutungssicherheit der Anlagen (präventiver Hochwasserschutz) Studie TU Dresden für Freistaat Sachsen Handlungsempfehlungen oder direkt: fachrichtung_wasserwesen/isiw/sww/abwasserbehandlung/afoi/berichte/bericht_hochwasser_ka.pdf 14
15 SMUL-Erlass Definitionen/Begriffe Kleinkläranlagenbereich * * nachbarschaft- liche Gruppenlösungen (in Fachliteratur auch als semizentrale Anlagen bezeichnet): - Zusammenschluss mehrerer Grundstücke, - Anpassung an Topografie, - Kanalverlegung möglichst außerhalb des befestigten Straßenraumes, - intensive Abstimmung mit Bürgern 15
16 Rechtliche Randbedingungen Nationale bundesrechtliche Anforderungen 57 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) neu ( 7a WHG alt) in Verbindung mit der Abwasserverordnung Anhang 1 schreibt für häusliches Abwasser Stand der Technik (SdT) vor bestehende nicht dem SdT entsprechende Abwassereinleitungen sind gemäß 57 Abs. 3 WHG neu ( 7a Abs. 3 WHG alt) innerhalb angemessener Fristen nachzurüsten 16
17 EU-Anforderungen EU-Kommunalabwasserrichtlinie Umsetzung bis Errichtung von Kanalisationen und Reinigung des Abwassers nach dem Stand der Technik bis 2005 in Verdichtungsgebieten (VG) - Errichtung von Kanalisationen nicht erforderlich * wenn übermäßige Kosten oder * wenn kein Nutzen für Umwelt dann individuelle Systeme EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Umsetzung bis 2015 Guter Zustand für alle Gewässer bis 2015: Sanierung aller noch nicht dem Stand der Technik entsprechenden Abwassereinleitungen Errichtung von Kanalisationen außerhalb von Verdichtungsgebieten nicht erforderlich dezentrale Lösungen als gleichberechtigte wirtschaftliche Alternative möglich 17
18 Wichtige landesrechtliche Regelungen zur Abwasserbeseitigung 63 und 138 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) in der Fassung vom 14. Mai 2010 (rechtsbereinigt mit Stand vom 5. Juni 2010) Kleinkläranlagenverordnung (KKAVO) vom 19. Juni 2007 (in Kraft getreten am 14. Juli 2007) mit Anwendungshinweisen vom Juli 2007 Grundsätze des SMUL gemäß 9 SächsWG für die Abwasserbeseitigung im Freistaat Sachsen 2007 bis 2015 vom 28. September 2007 ( 9-Erlass) weitere untersetzende Erlasse zur Regelung von Details, insbesondere Erlass vom 13. Oktober 2009 zur planerischen Untersetzung der im Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) ausgewiesenen Gebiete für kleinräumige Einzel- und Gruppenlösungen 18
19 SMUL-Erlass Bearbeitungsstand des ABK IST Bestätigtes Abwasserbeseitigungskonzept mit Abgrenzung der abwassertechnisch prinzipiell möglichen Teilgebietslösungen Darstellung der ausgewiesenen Gebiete mit öffentlicher / nichtöffentlicher Trägerschaft und verschiedenen grundstücksbezogenen Abwasserbeseitigungsvarianten Z K A öffentliche Trägerschaft KKA 4 EW Teilgebiet 1a Teilgebiet 2b nicht-öffentliche Trägerschaft Teilgebiet 1b TOK KKA 4 EW GKA > 50 EW KKA 4 EW Teilgebiet 2a Erläuterungen bzw. notwendige Handlungen Bei der Bearbeitung des ABK wurden in den Wirtschaftlichkeitsvergleichen sowohl zentrale Überleitungslösungen und Gruppenlösungen als auch grundstückbezogene Kleinkläranlagen einbezogen. Teilgebiete zentraler Entsorgung wurden in öffentlicher Trägerschaft und die Gebiete dezentraler Entsorgung mit grundstücksbezogenen Kleinkläranlagen i. d. R. in nicht-öffentlicher Trägerschaft ausgewiesen. Bestehende Bürgermeisterkanäle wurden rechtlich als Teilortskanalisation in öffentlicher Trägerschaft oder als Gewässer ausgewiesen. Die Gebiete dezentraler Entsorgung wurden in der Regel nicht näher untersucht oder beplant. Erläuterung der Teilgebiete (TG) TG 1a: Erweiterung des Anschlusses an ZKA TG 1b Gruppenlösung in öffentlicher Trägerschaft mit Einleitung in TOK (öffentliche Trägerschaft) TG 2a: Kleinkläranlage in privater Trägerschaft mit Einleitung in TOK (teil-öffentliche Trägerschaft) TG 2b: private Kleinkläranlagen oder abflusslose Gruben in privater Trägerschaft Anlage 3a 19
20 SMUL-Erlass Bearbeitungsstand des ABK Darstellung der ausgewiesenen Gebiete mit öffentlicher / nichtöffentlicher Trägerschaft und verschiedenen grundstücksbezogenen Abwasserbeseitigungsvarianten Erläuterungen bzw. notwendige Handlungen SOLL Angepasstes Abwasserbeseitigungskonzept mit untersetzten planerischen Lösungen für Gebiete nichtöffentlicher oder teilöffentlicher Trägerschaft GKKA 25 EW Teilgebiet 1c Z K A Teilgebiet 1a KKA 4 EW GKKA 10 EW Teilgebiet 2b Teilgebiet 2c Teilgebiet 1b TOK GKA > 50/53 EW GKKA 40 EW Teilgebiet 1d GKKA 10 EWTeilgebiet 2a Bisherige Gebiete nicht-öffentlicher Trägerschaft werden hinsichtlich der Möglichkeiten von Gruppenlösungen untersucht und ergänzt. Im Einzelfall werden die bestehenden Wirtschaftlichkeitsvergleiche ergänzt und ggf. angepasst. Dabei können vormalige Teilgebiete mit öffentlicher Trägerschaft zu Teilgebieten mit nicht-öffentlicher Trägerschaft werden und umgekehrt. Teilgebiet 2b und Teilgebiet 2c können zusammengefasst werden. Teilgebiet 2a kann als teil-öffentlich ausgewiesen werden (GKKA sowie TOK) oder der öffentliche Teil wird als Teilgebiet 1d ausgewiesen. öffentliche Trägerschaft nicht-öffentliche Trägerschaft Erläuterung der neu entstandenen Teilgebiete (TG) TG 1c: Kleinkläranlage in öffentlicher Trägerschaft TG 1d Gruppenlösung in öffentlicher Trägerschaft mit Einleitung in TOK (öffentliche Trägerschaft) TG 2c: Gruppen-Kleinkläranlage in nicht-öffentlicher Trägerschaft Anlage 3b 20
21 Terminpläne der Landesdirektionen zum Abschluss der ABK-Überarbeitung und zur Fristeinhaltung Stand der Technik (Stand 22. September 2010) Landesdirektion Dresden Landesdirektion Chemnitz Landesdirektion Leipzig betroffene Aufgabenträger Termin betroffene Aufgabenträger Termin betroffene Aufgabenträger Vorlage der noch fehlenden ABK keine entfällt keine entfällt Abschluss der ABK- Überarbeitungen (einschließlich Mängelbeseitigung bei beanstandeten ABK) Abschluss der ABK-Prüfung und Bestätigung Auswertung aller (bestätigten) ABK zum Zeitpunkt der Sanierung SdT sowie zur Fristeinhaltung 2015 (Anmerkung: für alle Abwassereinleitungen, d. h. öff. KA, TOK, Mischwasser, KKA) Termin Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge und/oder Abschluss entsprechender Wasserrechtsverfahren (Sanierungsanordnungen) Abschluss noch erforderlicher Nachforderungen fehlender zeitlich abgestufter Fristsetzungen für Ortsteile im ABK (sofern in bereits bestätigten ABK Fristsetzungen fehlen) 129 SAO öff. Anlagen: SAO: * Terminvorgaben im Erlass der LDC vom ABK: Abwasserbeseitigungskonzept SdT: Stand der Technik SAO: Sanierungsanordnungen ÖrV: * SAO: * entfällt entfällt entfällt, da die zuständigen UWB gemäß Regelungen des Erlasses der LDC vom 3. Juni 2010 für alle Aufgabenträger in ihrem Zuständigkeitsbereich öffentlichrechtlich Verträge abschließen und/oder Sanierungsanordnungen zu o. g. Termin erlassen, unabhängig von Fristsetzung für Ortsteile im ABK 33 SAO Mischwassereinleitungen: SAO: entfällt entfällt
22 Zulässigkeit von privaten Gruppenkläranlagen (GKA) Neben den wasserrechtlichen Voraussetzungen, die jede Kläranlage erfüllen muss, bedarf es bei Einleitung in ein Gewässer: einer Erlaubnis nach 8, 57 WHG neu ( 7, 7a Abs. 1 WHG alt) einer wasserrechtlichen Genehmigung nach 67 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 SächsWG, sofern die Gruppenkläranlagen den Kleinkläranlagenbereich überschreiten (> 50 EW bzw. 53 EW) oder die Gruppen-Kleinkläranlagen in Wasser- oder Heilquellenschutzgebieten liegen einer Befreiung von der Abwasserüberlassungspflicht nach 63 Abs. 6 Satz 2 Nr. 3 SächsWG auf Grund 67 Abs. 5 Nr. 1 i. V. m. 63 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 5 SächsWG bei Einleitung in TOK: einer Genehmigung durch den Aufgabenträger (Gemeinde/Abwasserzweckverband), sofern Gruppenkläranlagen in eine öffentliche Teilortskanalisation (TOK) einleiten sollen 22
23 Zulässigkeit von privaten Gruppenkläranlagen (GKA) weitere Voraussetzungen für die Errichtung von privaten GKA: Einvernehmen zwischen dem zuständigen öffentlichen Aufgabenträger und den Grundstückseigentümern (welche ihr Abwasser gemeinsam in einer privaten GKA entsorgen wollen) Übereinstimmung mit ABK erforderlich Einvernehmen zwischen den einzelnen Grundstückseigentümern positive Stellungnahme des öffentlichen Aufgabenträgers, dass er entsprechend seinem Abwasserbeseitigungskonzept keinen Anschlussund Benutzungszwang an öffentliche Anlagen angeordnet hat bzw. dessen Ausübung plant vertragliche Vereinbarung zwischen den betreffenden Grundstückseigentümern zum gemeinsamen Betrieb einer privaten GKA die Mitbenutzung von Grundstücken (auf denen die Kläranlage bzw. Kanäle errichtet werden) durch die anderen Grundstückseigentümer sollte durch eine Grunddienstbarkeit, eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit oder entsprechende Nutzungsverträge abgesichert werden 23
24 Zulässigkeit von privaten Gruppenkläranlagen (GKA) Aus Sicht des Freistaates Sachsen gehören Gruppenkläranlagen jedoch in öffentliche Trägerschaft, da die Abwasserbeseitigung grundsätzlich eine öffentliche kommunale Pflichtaufgabe ist. 24
25 Vorteile von Gruppenlösungen Vorteile von Gruppenlösungen betriebssicherer durch Vergleichmäßigung des Abwasseranfalls i. d. R. wirtschaftlicher als einzelne 4 EW-Kleinkläranlagen verbleibender Eigenanteil nach Förderung deutlich geringer bei Gruppenlösungen als bei 4 EW-Kleinkläranlagen Einsparpotenziale: Anpassung an Topografie Kanalverlegung außerhalb des befestigten Straßenraumes Abstimmung mit den betroffenen Bürgern zusätzliche Vorteile bei öffentlichen Gruppenlösungen Instrument des Anschluss- und Benutzungszwangs steht zur Verfügung Finanzierung über Beiträge oder Baukostenzuschuss möglich (je nach Satzung) kann bei Bedarf als eigene Einrichtung gemäß 9 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz bestimmt werden Förderung SWW/2009 Förderung von Kanälen erfolgt nur bei öffentlicher Trägerschaft Förderung von Gruppenkläranlagen außerhalb des KKA-Bereichs erfolgt nur in öffentlicher Trägerschaft 25
26 Förderrahmen für Gruppenkläranlagen 26
27 Investitionskosten, Förderung nach RL SWW/2009 und verbleibender Eigenanteil bei Kleinkläranlagen, öffentlichen Gruppenlösungen und kleinen Kläranlagen - 1/2 Ausbaugröße Investitionskosten KA 1) Spezifische Kosten KA je Einwohnerwert Kläranlage (KA) Zuschuss Grund- Förderung KA Invesstücks- titionszuschlag 5) kosten 7a) 7b) Kanal Sub. Wert FS Spezifische Kosten Kanal je Einwohner Kanäle Zuschuss 8) Zinszuschuss 10) Sub. Wert Förderung Kanal EW EUR EUR/EW EUR EUR EUR % EUR EUR/E EUR EUR EUR % ) 150 4) 200 6) 200 9) Sub. Wert FS KKA- Bereich 4 2) ) Sinnvoller Bereich für Gruppenlösun gen, mit Kanalverlegung außerhalb des öffentl. Straßen raumes 7a) zentrale Anlagen i. d. R. herkömmliche Kanalverlegung im öffentlichen Straßenraum 7b) 1) Beispielhaft auf Grundlage von Kostenangaben einzelner Hersteller 7b) Spannbreite der Kanalkosten von realisierten Lösungen mit Kanalverlegung innerhalb des (Kosten der Anlage einschließlich Transport, Montage und Tiefbau) öffentlichen Straßenraumes ca. 111 bis ca. 400 /m; gewählte Berechnungsgrundlage: 2) Die 4-EW-Kleinkläranlage ist die derzeit kleinste auf dem Markt erhältliche Kleinkläranlage 300 /m, 7 m je EW für Verbindungsleitungen zwischen den Grundstücken 3) Zuschuss je Anlage bis 4 EW 4) Zuschuss je weiterer EW 8) Förderung von Kanälen erfolgt nur bei öffentlicher Trägerschaft 5) Annahmen für die Anzahl der Grundstücke (GS) für die Gewährung von 200 für jedes 9) Zuschuss für öffentliche Kanäle je neu angeschlossenem EW; darüber hinaus kann für den angeschlossene Grundstück beim Anschluss von mehreren Grundstücken an eine Anlage verbleibenden Beitrag ein zinsverbilligtes Darlehen in Anspruch genommen werden (Spalte 11) gem. SWW/2009:4 EW KKA=1 GS; 12 EW KKA=4 GS; 20 EW=7 GS; 50 EW=17 GS; 10) Subventionswert des Darlehens mit 30 % unterstellt (abgezinst über die Laufzeit); Darlehens- 100 EW=34 GS; 200 EW=50 GS; 500 EW=100 GS; 1000 EW=200 GS; 1500 EW=300 GS höhe berechnet aus Kosten des Kanals (Spalte 8) minus Zuschuss für den Kanal (Spalte 10) 6) bei KKA ist der Grundstückszuschlag auf max pro Anlage begrenzt 11) Der spezifische Betrag je Einwohner bzw. der verbleibende Eigenanteil je Einwohner 7a) Spannbreite der Kanalkosten von realisierten Lösungen mit Kanalverlegung außerhalb differieren je nachdem, ob bspw. 1 Einwohner oder 4 Einwohner an die 4-EW-Anlage des öffentlichen Straßenraumes ca. 22 bis ca. 200 /m; gewählte Berechnungsgrundlage: angeschlossen sind 100 /m, 7 m je EW für Verbindungsleitungen zwischen den Grundstücken
28 Investitionskosten, Förderung nach RL SWW/2009 und verbleibender Eigenanteil bei Kleinkläranlagen, öffentlichen Gruppenlösungen und kleinen Kläranlagen 2/2 Gesamt (Kläranlagen + Kanäle) Ausbaugröße Gesamt Investitionskosten KA+Kanal spezifische Kosten KA+Kanal je Einwohner Gesamt Förderung KA+Kanal spezifische Förderung je Einwohner (gesamt) verbleibender Eigenanteil je Einwohner (gesamt) Wert FS EW EUR EUR/E EUR % EUR/E EUR/E KKA- Bereich zentrale Anlagen 4 2) ) ) sinnvoller Bereich für Gruppenlösungen, mit Kanalverlegung außerhalb des öffentlichen Straßenraumes 7a) i. d. R. herkömmliche Kanalverlegung im öffentlichen Straßenraum 7b) 1) Beispielhaft auf Grundlage von Kostenangaben einzelner Hersteller (Kosten der Anlage einschließlich Transport, Montage und Tiefbau) 2) Die 4-EW-Kleinkläranlage ist die derzeit kleinste auf dem Markt erhältliche Kleinkläranlage 3) Zuschuss je Anlage bis 4 EW 4) Zuschuss je weiterer EW 5) Annahmen für die Anzahl der Grundstücke (GS) für die Gewährung von 200 für jedes angeschlossene Grundstück beim Anschluss von mehreren Grundstücken an eine Anlage gem. SWW/2009:4 EW KKA=1 GS; 12 EW KKA=4 GS; 20 EW=7 GS; 50 EW=17 GS; 100 EW=34 GS; 200 EW=50 GS; 500 EW=100 GS; 1000 EW=200 GS; 1500 EW=300 GS 6) bei KKA ist der Grundstückszuschlag auf max pro Anlage begrenzt 7a) Spannbreite der Kanalkosten von realisierten Lösungen mit Kanalverlegung außerhalb des öffentlichen Straßenraumes ca. 22 bis ca. 200 /m; gewählte Berechnungsgrundlage: 100 /m, 7 m je EW für Verbindungsleitungen zwischen den Grundstücken 7b) Spannbreite der Kanalkosten von realisierten Lösungen mit Kanalverlegung innerhalb des öffentlichen Straßenraumes ca. 111 bis ca. 400 /m; gewählte Berechnungsgrundlage: 300 /m, 7 m je EW für Verbindungsleitungen zwischen den Grundstücken 8) Förderung von Kanälen erfolgt nur bei öffentlicher Trägerschaft 9) Zuschuss für öffentliche Kanäle je neu angeschlossenem EW; darüber hinaus kann für den verbleibenden Beitrag ein zinsverbilligtes Darlehen in Anspruch genommen werden (Spalte 11) 10) Subventionswert des Darlehens mit 30 % unterstellt (abgezinst über die Laufzeit); Darlehenshöhe berechnet aus Kosten des Kanals (Spalte 8) minus Zuschuss für den Kanal (Spalte 10) 11) Der spezifische Betrag je Einwohner bzw. der verbleibende Eigenanteil je Einwohner differieren je nachdem, ob bspw. 1 Einwohner oder 4 Einwohner an die 4-EW-Anlage angeschlossen sind 28
29 Auswertung der bisherigen Förderung von Kleinkläranlagen (KKA) nach SWW/2009 (bzw. Vorläufer SWW/2007) KKA: Verteilung der Neubau- und Nachrüstungsanlagen sowie der Anlagen mit biologischer bzw. weitergehender Reinigungsstufe Geförderte Kleinkläranlagen bis 30. Juni 2010 Anzahl % 97 % vollbiologische Reinigungsstufe Neubau davon mit vollbiologischer Reinigungsstufe davon mit weitergehender Reinigung , ,3 85 % Neubau 3 % weitergehende Reinigungsstufe Summe Neubau ,1 Nachrüstung davon mit vollbiologischer Reinigungsstufe davon mit weitergehender Reinigung ,5 34 0,4 Summe Nachrüstung ,9 Gesamtanzahl % Nachrüstung 29
30 Auswertung der bisherigen Förderung von Kleinkläranlagen (KKA) nach SWW/2009 (bzw. Vorläufer SWW/2007) KKA: Verteilung der Grundstückskleinkläranlagen und der Gruppenkleinkläranlagen (GKKA) Geförderte Kleinkläranlagen bis 30. Juni 2010 Gesamtanzahl davon Grundstückskleinkläranlagen davon Gruppenkleinkläranlagen Anzahl % Anzahl % Neubau davon mit vollbiologischer Reinigungsstufe davon mit weitergehender Reinigung ,1 2, ,7 0,1 Summe Neubau , ,9 Nachrüstung davon mit vollbiologischer Reinigungsstufe davon mit weitergehender Reinigung ,2 0, ,3 0,0 Summe Nachrüstung ,6 26 0,3 Gesamtsumme , ,2 Gesamtanzahl (100 %) 96 % Einzel-KKA 4 % GKKA 30
31 Auswertung der bisherigen Förderung von Kleinkläranlagen (KKA) nach SWW/2009 (bzw. Vorläufer SWW/2007) Neubau von Kleinkläranlagen mit vollbiologischer Reinigungsstufe (bis 30. Juni 2010) Baukosten ~ Anlagen Ausbaugröße Anzahl der Anlagen 4 EW 5-8 EW 9-20 EW EW EW EW Vertrauensbereich Baukosten Kläranlage einschließlich Kanäle in Max % Perzentil Median Mittelwert % Perzentil Min spezifische Kosten /EW (bei 4 EW) Hinweis: Die zugrunde liegenden durch die Betreiber im Auszahlungsantrag angegebenen Gesamtkosten stellen bei privaten Anlagen in der Regel die zu finanzierenden Kosten dar, da die Bauherren üblicherweise alle in Frage kommenden Optimierungspotenziale wie Eigenleistungen, Nutzung vorhandener Kanäle sowie insbesondere Verlegung der Kanäle auf privaten Grundstücken ausgeschöpft haben, um die finanzielle Belastung zu reduzieren. vollständige Auswertung der bisherigen KKA-Förderung: s. ergänzende Tagungsunterlage 31
32 Beispiele für Betriebskosten (Brutto) von Kleinkläranlagen (KKA) und Gruppenkläranlagen (GKKA) Betriebskosten Wartungskosten (je nach Bauartzulassung ist eine zwei- oder dreimalige Wartung pro Jahr von KKA erforderlich 1) ) Energiekosten Kosten für die Schlammentsorgung ggf. Sonstiges (z. B. Pacht, Verwaltungskosten etc.) Beispiele für Betriebskosten (Brutto) von KKA und GKKA: Anlagengröße Einwohnerwerte (EW) Betriebskosten gesamt davon Wartungskosten davon Energiekosten davon Kosten für Schlammentsorgung / E im Jahr / Anlage im Jahr / E im Jahr / Anlage im Jahr / E im Jahr / Anlage im Jahr / E im Jahr / Anlage im Jahr 4 EW 2) 4) EW 2) EW 3) EW 3) Vom Arbeitskreis Betriebskosten von Kleinkläranlagen des Bildungs- und Demonstrationszentrums für dezentrale Abwasserbeseitigung (BDZ) in Leipzig werden derzeit aktuelle Zahlen zu den Betriebskosten von KKA und GKKA erfasst; Ergebnisse werden voraussichtlich bis Ende 2010 vorliegen. 1) Die Wartungshäufigkeit ist in der bauaufsichtlichen Zulassung enthalten. Anlagen der Ablaufklassen C, N, und D werden zwei Mal im Jahr gewartet, Anlagen der Ablaufklassen C / N / D / + P / + H / + P und + H / drei Mal im Jahr (Schreiben vom Deutschen Institut für Bautechnik vom 24. Januar 2005 an die obersten Wasserbehörden der Länder). 2) Quelle: BKC Kommunal-Consult, Vortrag Dezentrale Abwasserentsorgung zum Kleinkläranlagentag Sachsen-Anhalt am 29. November 2007, Dipl.-Ing. Peter Mauer 3) Quelle: Vortrag Gruppenkläranlagen eine Lösung für mich / uns? am 28. Januar 2010, BD Dipl.-Ing. Steffi Förtsch, Internetpräsentation SMUL 4) 2,6 Einwohner (E) je Anlage 32
33 Beispiele in Sachsen realisierter Gruppenlösungen (Stand: März 2010) Lfd. Nr. Ausbaugröße d. Kläranlage (Inbetr.- nahme) Ort/ Ortsteil Trägerschaft öff./priv. Organisation/ Rechtsform Satzung/ Vertrag etc. Anzahl der angeschlossenen Grundstücke Anlagentyp/ Verfahren Investitionskosten Betriebskosten Förderung Ansprechpartner Gesamt Euro Spezif. Kosten Euro/E Bemerkung Gesamt Euro/a Strom Euro/a Wartung Euro/a Schlammabfuhr Euro/a Sonst. Euro/a Zuschuss Euro Darlehen (nur für öff. Kanäle) Name Tel.-Nr EW (7/2008) Rabenau OT Spechtritz privat GbR Abwasserzweckgemeinschaft Oberdorf Gesellschaftervertrag 12 SBR (nur GKA) 591,84 (nur GKA) -Neubau GKA (Grundstück von Gemeinde gepachtet) -Kanal Eigenleistung -Ableitung in TOK x (22 /m³) x 20 m³ 100 (Pacht) Abschreibungen GKA: Herr Gerold Müller (Vorstand) über: AZV Oelsabachtal Herr Dr. Schubert AZV-Rabenau@gmx.net EW (10/2009) 20 EW (10/2009) Rabenau OT Lübau Rabenau OT Obernaundorf öff. öff. AZV Oelsabachtal AZV Oelsabachtal Satzung (gesonderte Einleitgebühr für Nutzung öff. Kanäle bei dezentralen Anlagen) 2 SBR 1 SBR (nur GKA) (nur GKA) 800 (nur GKA) (nur GKA) -Neubau GKA -Nutzung vorhandener Kanäle -Neubau GKA -Nutzung vorhandener Kanäle x x (Pacht) Abschreibungen Abschreibungen beantragt für GKA: beantragt für GKA: nicht beantragt Nicht beantragt AZV Oelsabachtal Herr Dr. Schubert AZV-Rabenau@gmx.net 4 49 EW (9/2008) Halsbrücke privat Abwasserzweckgemeinschaft Oberer Sandweg, private Zweckgemeinschaft, geplant Eintragung wirtsch. Verein Gestattungsund Nutzungsvertrag 14 SBR (GKA: ca Kanäle: ca ) Neubau GKA und Kanäle -keine Eigenleistungen, aber Nutzung privater Baufirma -alle Kanäle auf Privatgrundstücken, außer Gewässereinleitung: Grundstück kommunal (-) erster Abschlag 44 gesamt 400 (für 4 x/a) 1 x - GKA: Geologisches Ingenieurbüro Andreas Benthin andreas.benthin@gmx.de Herr Holger Heidrich heidrich.holger@arcor.de AZV Muldental Herr Rüdiger info@azv-muldental.de weitere Beispiele realisierter Gruppenlösungen: s. ergänzende Tagungsunterlage 33
34 Welche Herausforderungen stehen vor den Gemeinden und Abwasserzweckverbänden bis 2015? Grundsatz: öffentliche Abwasserbeseitigung Demografischer Wandel / Klimawandel / Präventiver Hochwasserschutz an Abwasseranlagen Bürgerbeteiligung Umsetzung der Abwasserbeseitigungskonzepte bis 2015 Sanierung der öffentlichen und privaten Abwassereinleitungen nach dem Stand der Technik Beratung der Bürger (SWW/2009) Überwachung der Eigenkontrolle und Wartung der Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben (KKAVO) Gruppenlösungen in öffentlicher Trägerschaft sollen verstärkt in Angriff genommen werden 34
35 Fazit Gruppenlösungen gehören aus Sicht des Freistaates Sachsen in öffentliche Trägerschaft nachbarschaftliche Gruppenkläranlagen werden dort realisiert, wo Aufgabenträger nicht dazu bereit sind und führen zu erheblichen Kosteneinsparungen Voraussetzung für Einsparpotenziale gegenüber herkömmlichen Lösungen: Kanalverlegung außerhalb des befestigten Straßenraumes Anpassung an topografische Gegebenheiten (keine Übertiefen, keine Überleitungen, Druckleitungen etc.) intensiver Abstimmungsprozess mit den Bürgern erforderlich 35
36 Fazit für in Sachsen realisierte Gruppen- und Grundstückskleinkläranlagen liegen erstmals statistische Angaben vor (s. ergänzende Tagungsunterlagen zu TOP 1) 85 % Neubau 15 % Nachrüstungen 97 % Vollbiologie 3 % weitergehende Reinigung 4 % Gruppenkleinkläranlagen (GKKA) mittlere zu finanzierende Kosten von Gruppenlösungen bei Nutzung aller Optimierungspotenziale (Neubau Vollbiologie): /Einwohner (328 ausgewertete GKKA) mittlere Baukosten der Grundstücks-KKA (Neubau Vollbiologie): 4 EW-KKA: (3.978 ausgewertete Anlagen) 5-8 EW-KKA: (2.511 ausgewertete Anlagen) 36
37 Beispiele in Sachsen realisierter Gruppenlösungen öffentliche GKKA Obernaundorf (AZV Oelsabachtal) 37
38 Beispiele in Sachsen realisierter Gruppenlösungen öffentliche GKKA Gebersbach (AZV Untere Zschopau) 38
39 Beispiele in Sachsen realisierter Gruppenlösungen öffentliche GKKA Gebersbach (AZV Untere Zschopau) 39
40 Beispiele in Sachsen realisierter Gruppenlösungen öffentliche GKKA Gebersbach (AZV Untere Zschopau) 40
41 Beispiele in Sachsen realisierter Gruppenlösungen öffentliche GKKA Frauendorf (VV Grimma- Geithain) 41
42 Beispiele in Sachsen realisierter Gruppenlösungen öffentliche GKKA Frauendorf (VV Grimma- Geithain) 42
43 Beispiele in Sachsen realisierter Gruppenlösungen private GKKA Spechtritz (GbR Abwasserzweckgemeinschaft Oberdorf) 43
44 Beispiele in Sachsen realisierter Gruppenlösungen private GKKA Spechtritz (GbR Abwasserzweckgemeinschaft Oberdorf) 44
45 Beispiele in Sachsen realisierter Gruppenlösungen private GKKA Spechtritz (GbR Abwasserzweckgemeinschaft Oberdorf) 45
46 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 46
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