Editorial. Klaus Burri MVZ-Redaktor. MVZ-GV, 24. März 2003 Unbedingt kommen!! RR E. Buschor spricht im zweiten Teil, und einen Apéro gibt es auch

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1 Editorial Klaus Burri MVZ-Redaktor Viel Traditionelles, aber auch viel Aktuelles ist in diesem Heft. Traditionell am Inhalt sind all die Unterlagen zur GV am 24. März 2003 in der Aula der Kantonsschulen Enge und Freudenberg (Jahresberichte, Abrechnung, Protokoll), Lohntabellen und die Tipps zur Steuererklärung. Letztere haben wir von Spezialisten überprüfen lassen, damit wir unseren Mitgliedern keinen falschen Hilfen geben. Die Sache sollte also nietund nagelfest sein. MVZ-GV, 24. März 2003 Unbedingt kommen!! RR E. Buschor spricht im zweiten Teil, und einen Apéro gibt es auch noch Aktuelles hat sich vieles aufgedrängt. Es sind einerseits gewerkschaftliche Fragen um die Anstellung, anderseits die bildungspolitische Diskussion um «Bologna». Der Umgang mit den Begriffen Stufenanstieg und Beförderung ist für viele nicht ganz klar; nicht nur für uns Angestellte sondern auch für den Arbeitgeber, den Kanton Zürich, und einige Schulleitungen scheinen die Begriffe zu verschwimmen. Weil sie aber im Mittelschulgesetz klar auseinandergehalten sind, fühlen wir uns aus gewerkschaftlicher Sicht wieder mal zu einer Intervention verpflichtet. Eine Intervention von uns allen scheint am 17. März 2003 angesagt zu sein merken Sie sich das Datum! Aktuell ist auch unsere neue Jobbörse, die wir in dieser Nummer vorstellen. Sie entspricht einem Bedürfnis, wie die vielen Anfragen dem Vorstand gezeigt haben. Von der MVZ- Homepage aus gelangen Sie ganz einfach über die Schaltfläche «Jobbörse» auf die Ausgangsseite. Probieren Sie es mal aus. Aktuell ist aber immer noch die bildungspolitische Diskussion um die Auswirkungen von «Bologna». Die Problematik wird auch in Deutschland diskutiert. Wir können dazu zwei FAZ- Artikel abdrucken, welche verdeutlichen, dass ähnliche Probleme in der LehrerInnen- Ausbildung, in der Stellung der LehrerInnen im Unterricht und in der Gesellschaft und natürlich mit der heute viel schlechteren Jugend (schlechter als früher natürlich ) bestehen wie bei uns. Und immer wieder aktuell meine Anfrage an Sie alle: Ihre Beiträge in Form von Artikeln und Leserbriefen sind höchst willkommen! Klaus Burri, MVZ-Redaktor

2 Einladung zur Generalversammlung des MVZ am Montag, 24. März 2003, Uhr in der Aula der Kantonsschulen Enge/Freudenberg MVZ-Vorstand 1. Teil: Geschäftliche Traktanden 1. Begrüssung und Wahl der Stimmenzählenden 2. Protokoll 1 der GV vom 25. März Jahresberichte des Präsidenten 1 und des Vizepräsidenten 1 4. Wahlvorschläge des MVZ für die Vertretungen der Mittelschulen 4.1 im Bildungsrat (Antrag des Vorstands: Prof. Markus Bürgi, bisher) 4.2 im Synodalvorstand (Antrag des Vorstands: Prof. Stefan Rubin, bisher) 5. Kassabericht 1 und Revisorenbericht sowie Abnahme der Rechnung und Beschluss über die Verwendung des Überschusses (Antrag des Vorstands: Übertragung in den Rechtshilfefonds) 6. Jahresbeitrag 2003 (Antrag des Vorstands: unverändert Fr ) 7. Wahlen 8. Allfällige Anträge und Varia 2. Teil: Apéro im Foyer der Aula, ca Uhr 3. Teil: Referat des scheidenden Regierungspräsidenten, ab Uhr Unser Erziehungsdirektor und Regierungspräsident Prof. Dr. E. Buschor, spricht zum Thema «Die Rolle der Mittelschulen in der schweizerischen Bildungspolitik» Alle Gäste sind herzlich willkommen! Zürich, 20. Januar 2003 im Auftrag des Vorstands MVZ S. Aebischer, MVZ-Präsident 1 Im Qi 03/1 publiziert

3 Lageskizze der Aula der Kantonsschulen Enge und Freudenberg Aula KS Freudenberg KS Enge Steinentischstrasse Gutenbergstrasse Bahnhof Enge Paradeplat z Tramstation Linie 13 Bhf. Enge / Bederstrasse Utobrück e Bederstrasse Fussweg von Tramstation zur Aula

4 Jahresbericht des Präsidenten Stephan Aebischer MVZ-Präsident Allgemeines und Verbandsinternes Der Mittelschullehrerverband pflegt eine offene und intensive Informationspolitik mit dem Qi, mit Mitteilungen über die Delegierten und Aktualitäten auf der Homepage. Dieser Jahresbericht will deshalb nicht ein Tätigkeitsjournal sein, sondern ausgewählte Themen hervorheben im Sinne der Bekanntmachung und der Standortbestimmung. Im Berichtsjahr war, wie schon im Vorjahr, das Langgymnasium ein grosses Thema. In der Vernehmlassung zu den Kostenbeiträgen der Gemeinden an das Langgymnasium wurde die Abschaffung des Langgymnasiums von 91 % der Vernehmlassungsteilnehmer abgelehnt, was ganz der Haltung des MVZ entspricht. Der Regierungsrat hat in der Folge dem Kantonsrat eine Änderung des Mittelschulgesetzes beantragt, welche einen substantiellen finanziellen Beitrag der Gemeinden ab Sommer 2003 vorsieht. In diesem Geschäft ist noch kein Entscheid gefallen, die Beiträge wurden jedoch im Budget 2003 schon eingeplant. Fast gleichzeitig hat der gleiche Regierungsrat im Bericht zu einem Sparpostulat aus dem Kantonsrat die Abschaffung des Langgymnasiums wieder als Idee lanciert. Es ist immer noch zu befürchten, dass bildungspolitische Überlegungen (in diesem Fall geht es wesentlich um die Begabtenförderung) durch die Sparwut erdrückt werden. Geldknappheit und Sparbemühungen des Kantons begleiten uns, nicht erst im Berichtsjahr, sozusagen als verlässlicher roter Faden. Laut Aussage des Bildungsdirektors wurden die Ausgaben im Mittelschulbereich in zehn Jahren seit 1991 um rund 15 % reduziert. Mit den neuen Sparplänen der Regierung, verschärft durch die kürzlich beschlossene Steuerfussreduktion, sind weitere Restriktionen absehbar. Klar ist, auch in den Augen des Regierungsrates, dass ein solcher Mittel-Abbau nicht ohne Leistungs-Abbau möglich ist. Die Rektoren der kantonalen Mittelschulen haben das in ihren Briefen an die Eltern unmissverständlich formuliert und dafür prompt einen Rüffel der Bildungsdirektion eingefangen. Die Diskrepanz zwischen diesem Versuch zum Meinungsdiktat und den Äusserungen des Gesamtregierungsrates zum drohenden Leistungsabbau ist offensichtlich. In der Abstimmung vom 24. November haben die Stimmbürger das neue Bildungsgesetz gebilligt. Damit wurde das öffentlich-rechtliche Mitspracherecht der Lehrerschaft gestärkt, wie es auch der MVZ verlangt hatte. Gleichzeitig wurde leider eine bedeutende Zahl von Kompetenzen verschoben, unter anderem vom Bildungsrat zur Bildungsdirektion. Der Trend zur zentralistischen Grosskonzern-Struktur ist unübersehbar.

5 Die Generalversammlung vom 25. März hat unseren langjährigen Quästor Heinz Schenkel nach 18-jähriger intensiver Tätigkeit verabschiedet wir danken ihm auch hier nochmals ganz herzlich und an seiner Stelle Beeke Rusch zur neuen Quästorin gewählt. Sie hat Rechnungsführung und Mitgliederadministration schon fest in der Hand, und der MVZ darf sich über die engagierte Mitarbeit einer jungen Kollegin freuen. Leider hatten wir kurz vor Jahresende einen Todesfall zu beklagen: Unser Kollege Markus Studer ist am Montag, 9. Dezember, während einer Sitzung des MVZ-Vorstands plötzlich verstorben. Dem Herzversagen konnte auch der Notarzt nichts mehr entgegensetzen. Markus Studer war seit vielen Jahren als Delegierter der KS Wiedikon in unserem Verband aktiv, seit Jahren auch als Mitglied des gewerkschaftlichen Ausschusses, als dessen Vertreter im Vorstand und als Mitglied der BVK-Kommission. Wir verlieren in ihm einen liebenswürdigen Kollegen, dazu auch einen analytischen, unabhängigen Denker und einen vorzüglichen Kenner der Finanzwelt und des Pensionskassenwesens. Die Tätigkeiten des MVZ wären unvorstellbar ohne Mitdenken und Mitwirken zahlreicher Personen. Ich danke dem ganzen Vorstand, allen Mitgliedern in Ausschüssen und Kommissionen, den Delegierten der Schulen und den stillen Unterstützenden im Hintergrund für ihren unverzichtbaren Beitrag zur Verbandsarbeit. Ebenfalls dankbar sind wir allen Gesprächspartnern ausserhalb des MVZ; sie informieren, sie helfen da und dort, sie bewahren uns vor dem Abheben in die Wolken und sie lassen sich gelegentlich auch von unseren guten Argumenten überzeugen. Unsere herbstliche Werbeaktion hat wieder über 50 Neumitglieder in den MVZ gebracht. Allen Mitgliedern des Verbands danke ich für das treue Mittragen durch Interesse, Präsenz und Mitgliederbeiträge. Ich bin überzeugt, dass diese Investitionen sowohl materiell wie auch ideell lohnend sind. Gewerkschaftliches Unverändert intensiv (oder sogar zunehmend) muss sich der MVZ mit Anstellungsfragen im weitesten Sinn befassen. Im gewerkschaftlichen Ausschuss (gwa) werden Ideen und Entwicklungen diskutiert; der Vorstand beschliesst die erforderlichen Äusserungen und Positionen. Der grösste Teil der Themen betrifft entweder die ganze Lehrerschaft oder sogar das gesamte Staatspersonal und muss in den entsprechenden Gremien behandelt werden. Engagement und Stimme des MVZ in den VLV (Vereinigte Lehrerverbände) und in den VPV (Vereinigte Personalverbände) sind darum essentiell für die Vertretung unserer Interessen. Als MVZ-spezifisches Thema erinnere ich an die laufende Klagevorbereitung wegen der durch die Forneck-Studie belegten jährlichen und durchschnittlichen 234 Überstunden. Immer noch nicht anerkannt ist das Recht der teilzeitbeschäftigten Lehrpersonen an Mittelschulen (und an Berufsschulen) auf eine anteilsmässige Altersentlastung. Der MVZ wird auch hier den juristischen Weg beschreiten müssen, um dem verfassungsmässigen Grundsatz der Gleichbehandlung in der konkreten Frage zum Durchbruch zu verhelfen.

6 Fast wie als Weihnachtsbescherung sind Ende des vergangenen Jahres endlich die neuen Richtlinien zur Mitarbeiterbeurteilung bekannt geworden. Der MVZ hat sich, wie andere Lehrerorganisationen, immer wieder grundsätzlich gegen lohnwirksame Beurteilungssysteme ausgesprochen. Der Begriff MAB (Mitarbeiterbeurteilung) ist unter heutigen Umständen nach wie vor beschönigend und verharmlosend. Eigentlich wäre der frühere Name LQS (Lohnwirksames Qualifikations-System) immer noch ehrlicher. Davon abgesehen ermöglichen die nun vorliegenden Rahmenbedingungen eine Mitarbeiterbeurteilung mit Sinn und Anstand, ohne exorbitanten Aufwand. Der MVZ hat dazu ein Informationsblatt an alle Delegierten zuhanden unserer Mitglieder verschickt. Darin wird auf ein paar beachtenswerte Details hingewiesen; es geht um Gültigkeit, Bewährtes und Neues. Eine in den Richtlinien nicht beschriebene Situation konnten wir durch Rückfrage beim MBA klären: Was gilt für Lehrkräfte, welche an zwei oder mehr Schulen unterrichten? Nach Ansicht des MBA soll hier (nach Absprache unter den Schulleitungen) die Mitarbeiterbeurteilung nur an einer Schule durchgeführt werden können; das Resultat der Qualifikation gilt dann samt zugehörigen Einstufungen, Beförderungen etc. für die gesamte Anstellung der betreffenden Person. Der MVZ gewährt seinen Mitgliedern Unterstützung in Problemen, welche in irgend einer Form das Anstellungsverhältnis betreffen (siehe 32 der Statuten). Manchmal genügt eine klare Auskunft des Präsidenten, oft muss aber ein Fachmann zugezogen werden. In der Regel übernimmt der Verband die Kosten für eine erste Rechtsabklärung und Beratung durch den Verbandsjuristen. Die Fälle, in denen bisher selbstverständliche Gepflogenheiten im Anstellungsverhältnis rechtlich abgestützt werden müssen, nehmen leider im ganzen Schulwesen zu. Wegen der gebotenen Diskretion können hier keine individuellen Beispiele genannt werden, ich möchte hier aber ausgewählte Fälle von allgemeiner Bedeutung kurz erwähnen. Zwei wichtige Klärungen betreffend Anstellungsverhältnis sind schon im Qi 02/4 beschrieben, zur Ungleichbehandlung wegen den individualisierten Beförderungen ist ein separater Artikel in diesem Qi zu lesen. In einem andern Fall müssen wir vom Juristen zur Kenntnis nehmen, dass die Bildungsdirektion in unangenehmen Angelegenheiten eine Hinhaltetaktik verfolgt und Rechtsverzögerung betreibt, dass aber bei einer allfälligen Rechtsverzögerungsbeschwerde höchstens eine Schelte des Regierungsrates an die untätige Instanz erfolgen würde. Lesen Sie bitte weiter im Jahresbericht des Vizepräsidenten! Personelles (Stand ) Mitglieder Total 1524 Aktive an öffentlichen Schulen 1140 Aktive an Privatschulen 18 Pensionierte und Passive 366

7 Delegierte der Schulen Kant. Maturitätsschule für Erwachsene KS Büelrain KS Enge KS Freudenberg KS Hohe Promenade KS Hottingen KS Im Lee KS Küsnacht KS Limmattal KS Oerlikon KS Rämibühl LG KS Rämibühl MNG KS Rämibühl RG KS Riesbach KS Rychenberg KS Stadelhofen KS Wiedikon KS Zürcher Oberland Peter Seiler Nicole Sotzek Peter Christmann vakant Klaus Burri Stefan Rubin Reto Beeli Niklaus Schatzmann Theo Fischer Emil Haldi Daniel Zahno vakant Helen Bernhard Matthias Schürch Jacqueline Peter Gerhard van den Bergh, Dr. Brigitte Brun Thomas Wildi Christoph Girtanner Ursula Weinmann Hansruedi Frey Hannes Gubler Sebastian Bott, Dr. Christoph Frei, Dr. Herbert Frei, Dr. Dirk Scharrer Rolf Bosshard Kathrin Steiner Susanne Cetkovic Marcel Bearth, Dr. Bernhard Erne Urs Schällibaum, Dr. Stephan Aebischer vakant Walter Stricker

8 Karin Beereuter KS Zürcher Unterland KZO Glattal Liceo artistico Lehrkräfte für Hauswirtschaft Freies Gymnasium Zürich Lüthi Roland Ariane Spielmann Beat Frey, Dr. Peter Keller Gabriella Lanfranchi Romano Mero Thomas Ganz Brigitte Kronenberg Ernst Menet, Dr. Anne Roth Vorstand Präsident Vizepräsident Redaktor Quästorin (Mitgliederkontrolle) Aktuar Vertreter des bildungspolitischen Ausschusses Vertreter des gewerkschaftlichen Ausschusses Stephan Aebischer Gerhard van den Bergh Klaus Burri Beeke Rusch Christoph Frei Sebastian Bott vakant Bildungspolitischer Ausschuss (bpa) Gerhard van den Bergh (Präsident), Helene Bernhard, Sebastian Bott, Ernst Menet, Kathrin Steiner, Walter Stricker Gewerkschaftlicher Ausschuss (gwa) Stephan Aebischer (Präsident), Karin Beereuter, Christoph Girtanner, Thomas Ganz, Romano Mero, Jacqueline Peter, Peter Seiler BVK-Kommission Stephan Aebischer (Präsident), Jürg Brunner, Ruedi Leutert

9 Jahresbericht des Vizepräsidenten Gerhard van den Bergh MVZ-Vizepräsident Zur bildungspolitischen Wetterlage Seit klar ist, dass Bildungsdirektor Prof. Ernst Buschor im Frühjahr 2003 nicht mehr als Regierungsrat kandidieren wird und seitdem dieser Termin immer näher rückt, haben sich die so genannten «Turbolenzen» zunehmend beruhigt, von denen in früheren Jahren an dieser Stelle die Rede war, wenigstens auf dem Gebiet des Kantons Zürich. Ob das als die sprichwörtliche Ruhe vor dem Sturm oder als ein Zeichen eines umfassenden Klimawandels zu deuten ist, hängt wesentlich von jener Person ab, die nach den Wahlen der Bildungsdirektion vorstehen wird. Bologna Im Anschluss an unsere letzte Generalversammlung vom führte der MVZ an der ETH in Zürich eine gut besuchte Podiumsdiskussion durch zum Thema «Bologna und die Folgen für die Gymnasien» mit den wichtigen Stimmen von Alfred Baumgartner (Rektor Kantonsschule Hohe Promenade), Andreas Fischer (Ordinarius für englische Philologie), Danielle Müller-Kipfer (pers. Mitarbeiterin von Staatssekretär Kleiber) und Konrad Osterwalder (Rektor ETH Zürich). Die Initiative zu diesem Podium und dessen Planung verdankt der MVZ seinem Bildungspolitischen Ausschuss (BpA). Allen Mitgliedern dieses Ausschusses sei auch hier nochmals für die wertvolle Mitarbeit im Berichtsjahr (nicht nur in Bezug auf das Podium) herzlich gedankt. Die BpA-Mitglieder behielten selbst in stürmischen Zeiten starke Nerven, so auch unmittelbar vor der Podiumsdiskussion, als zuerst die Ordinaria Angelika Linke wegen ihres erkrankten Vaters absagen musste (der Anglist und Prodekan Prof. Fischer hat sich dann spontan bereit erklärt, Angelika Linke zu ersetzen), und am Tag des Podiums selber, an dem Prof. Rolf Dubs absagen musste wegen eines bedauerlichen Unfalls. Die lebendige und kritische Stimme von Rolf Dubs hat denn auch gefehlt in der Podiumsrunde; immerhin war er virtuell zugegen mit seinen unter grossen Schmerzen verfassten schriftlichen Thesen. Im Qi 2/2002 hat Prof. Dubs dann seine Sicht der Dinge dargelegt und u. a. klargestellt, dass die Folgen für die Gymnasialstufe des laufenden Umbruchprozesses auf der Tertiärstufe, bekannt unter dem Kürzel «Bologna», «noch kaum systematisch bedacht» sind. Mit anderen Worten, die Gymnasialstufe darf nicht passiv zuwarten, bis die «Sauce Bolonaise» in den Universitäten fertig zubereitet ist. Die schweizerische Konferenz der Gymnasialrektoren hat die Problematik erkannt und ist mit den Universitätsrektoren im Gespräch. Der MVZ bringt in dieser Angelegenheit seine Stimme überall dort ein, wo es möglich, nötig und angebracht ist. Mögliche Folgen für die Gymnasien (Die folgenden Ausführungen sind weitgehend identisch mit meinen Ausführungen zu «Bologna» im «Gymnasium Helveticum» Nr. 6/02)

10 Die Annäherung der Hochschulstrukturen und der Ausbildungsgänge ans angloamerikanische Modell stellen für das schweizerische Bildungssystem die grösste Veränderung dar seit der Einführung des Humboldt schen Bildungsmodells im 19. Jahrhundert. Die ausgelöste bildungspolitische Lawine wird letztlich das ganze Schulsystem erfassen, insbesondere aber das Gymnasium, das durch die Schaffung von Berufsmaturitäten und Fachhochschulen ohnehin nicht mehr der alleinige Königsweg zu höherer Bildung ist. Die «Passerelle» zwischen der Berufsmaturität und der gymnasialen Maturität wird errichtet, das ist der feste politische Wille, d. h. die gymnasiale Maturität wird ihre Monopolstellung endgültig verlieren. Und es kommt hinzu, dass der Druck auf die Schweiz zunehmen wird, auch andere, will sagen «billigere Maturitäten» anzuerkennen. Welche konkreten Auswirkungen die Veränderungen auf die Sekundarstufe II haben werden, ist angesichts des laufenden Prozesses noch nicht schlüssig zu beantworten. Zu vermuten ist, dass die im deutschsprachigen Raum verankerte Idee des humanistischen Gymnasiums, welches für eine breite Allgemeinbildung der künftigen Bildungselite gesorgt hat, endgültig stirbt. In den geplanten Bildungszentren für eine umfassende Sekundarstufe II (Berufsschulen und Mittelschulen) könnte das humanistische Gymnasium seine letzte Ruhestätte finden. Dann wäre die Angleichung ans amerikanische Modell vollzogen, das schon immer einen wesentlichen Teil des humanistischen Curriculums auf der tertiären Grundstufe (Bachelor) angesiedelt hat. Auch wenn die Verlagerung von humanistischen Bildungsinhalten vom Gymnasium ins Bachelor-Studium nicht ganz vollständig wäre, bedeutete das doch einen signifikanten Substanzverlust des Gymnasiums, eine radikale Neudefinition von dessen Bildungsinhalten. Was wäre der Unterschied zwischen einer heutigen Matur und dem Bachelor? Das wäre zu definieren. In diesem Zusammenhang ist denkbar, dass sich die Grenzen zwischen Gymnasium und Bachelor-Studium nicht nur inhaltlich, sondern auch strukturell verwischen mit einem individuell früheren Eintritt ins «Assessment Year» oder ins Bachelor-Studium. Schon in den Thesen der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS) vom Mai 2000 stand: «Eine Verlängerung der bisherigen durchschnittlichen Studienzeiten ist für den Master-Grad [Standardabschluss an Universitäten] kaum zu vermeiden. Damit werden Widersprüche zu anderen bildungspolitischen Zielen geschaffen. [...] Es ist auch damit zu rechnen, dass die Einführung eines Bachelor-Master-Systems sich auf die Sekundar- und gar auf die Primarstufe auswirken wird.» - Wann müsste - angesichts der verlängerten Studiendauer - der vorzeitige Übertritt von der abermals verkürzten Sekundarstufe II in die Tertiärstufe erfolgen? Hiesse dies: Matura mit 17, spätestens mit 18 Jahren? Was würde das im Weiteren für die Struktur und die Dauer der Volksschule und der Sekundarschule I bedeuten? Eine früherer Schuleintritt stünde damit neben der Verkürzung des Gymnasiums auch zur Diskussion. Wenn im neuen zweistufigen Studiensystem die bisherige Haupt- und Nebenfachstruktur aufgelöst wird, hat das gravierende Auswirkungen auf die Ausbildung der gymnasialen Lehrkräfte, die bisher ein Lic-Studium (= Master-Abschluss) in zwei Fächern zu absolvieren und anschliessend die Lehrberechtigung für zwei Fächer hatten. Wenn, wie in einigen deutschen Bundesländern, die Bachelor-Master-Strukturen auf die Lehrerausbildung übertragen werden mit einem für praktisch alle Stufen einheitlichen Lehramt, leidet sowohl die pädagogisch-didaktische wie die fachwissenschaftliche Ausbildung der Gymnasiallehrkräfte gewaltig. Die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» vom 20. Juli 2002 ist in Bezug auf die geplanten und beschlossenen «Reformen» pessimistisch und sieht «schlechtere Lehrer» kommen: «Langfristig werden sich für das gymnasiale Lehramt vor allem diejenigen interessieren, die keine Zukunft als Forscher und Wissenschaftler haben. In einigen Naturwissenschaften ist dieses Verfahren schon gang und gäbe. Wer in der Forschung nicht reüssiert, dem wird unverblümt der Schuldienst vorgeschlagen.» Ein Einbezug der Sekundarstufe II in die Reformdiskussion auf der Tertiärstufe tut dringend not. Die Diskussion aber darf sich nicht etwa strukturell darin erschöpfen, dass auch die

11 Sekundarstufe II ein paar Credits (ECTS-Punkte) vergeben darf. Es geht um eine umfassende Lehrplandiskussion: Was ist gute gymnasiale Allgemeinbildung? Welche Inhalte gehören in die Bachelor-Stufe, die zugleich berufsvorbereitend und wissenschaftspropädeutisch sein soll? Es geht um die Stellung des künftigen schweizerischen Gymnasiums, das nicht zu einer durchschnittlichen amerikanischen High School degradiert werden und nicht bloss eine diffuse Zubringerfunktion ausfüllen darf, sondern eine neue qualitative Eigenständigkeit (wieder-)erlangen muss auf der Basis einer breiten «echten Allgemeinbildung» (Rolf Dubs), welche auch die im «Studium geforderten Grundfertigkeiten» solcherart fördert, dass die Maturandinnen und Maturanden ein Universitätsstudium erfolgreich absolvieren können. Für einen soliden Unterbau ist - mit den klaren Worten von Rolf Dubs - eine vierjährige gymnasiale Ausbildung unabdingbar: «Eine umfassende, vernetzte Allgemeinbildung kann nur ein gutes, vierjähriges Gymnasium vermitteln.» Und weiter fordert Dubs: «Der Leistungskomponente ist also am Gymnasium wieder mehr Beachtung zu schenken. Jeder Leistungsabbau gefährdet den Bestand des Gymnasiums nicht zuletzt auch deshalb, weil gewisse Universitätsvertreter die Bachelorstufe auch mit der Begründung rechtfertigen, diese müsste das richtigstellen, was das Gymnasium versäumt habe.» (Rolf Dubs: «Die Bologna-Deklaration und das Gymnasium» im Qi 02/2.) Der eigentliche Eintritt in die Universität darf nicht (durch eine Verschiebung der Qualifikation nach oben) die mögliche Zulassungsprüfung fürs Master-Studium werden, sondern soll eine eigenständige, nicht spezialisierte Matur bleiben - nach vier Jahren Gymnasium. In diesem Sinn hat die Delegierten-Versammung des Vereins Schweizerischer Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer VSG am 7. November 2002 in Wettingen eine Resolution verabschiedet, die mit Nachdruck verlangt, «1. dass die besondere Stellung und das Niveau der gymnasialen Matur auch bei der Umsetzung der Erklärung von Bologna gewährleistet bleiben und 2. dass sich Gymnasiallehrpersonen, die im Rahmen der neu geregelten Studiengänge ausgebildet werden, über ein (universitäres) Master -Diplom in einem anerkannten wissenschaftlichen Fach in jedem ihrer Unterrichtsfächer ausweisen müssen» (vgl. auch Qi 02/4). An der schlecht besuchten Plenarversammlung des VSG in Baden am 8. November 2002 hat Staatssekretär Charles Kleiber folgenden «Bologna-Zeitplan» für die Schweiz bekannt gemacht: Entscheid SUK (Schweizerische Universitätskonferenz) über die Eröffnung der Konsultationsphase 13. Feb Nationaler Bolognatag (Fribourg) Ende Mai 2003 Bericht über die Konsultation Juni Lesung der Richtlinien (SUK) Okt Lesung und Verabschiedung der Richtlinien 2007 Umsetzung (Zum Bologna-Prozess in der Schweiz: u.a.) «Selbstevaluation von Schulen» Aus der EDK (Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren) hat uns im BpA via VSG eine Vernehmlassung erreicht zum Thema «Selbstevaluation von Schulen Mindeststandards». Darin wird das von einer «Groupe de réflexion» unter der Leitung von Anton Strittmatter erarbeitete «Grundlagenpapier mit 18 Mindeststandards für die Selbstevaluation von Schulen» vorgestellt:

12 «Es sollen national anerkannte Standards für die Errichtung einer seriösen Selbstevaluation an Schulen erlassen werden. Diese Standards sollen sowohl den Schulen als Leitschnur und Standortbestimmung (interne Meta-Evaluation) dienen wie auch den Behörden ein Instrument für die Beurteilung und Anerkennung der Güte der Selbstevaluation der Schulen (externe Meta-Evaluation) geben.» Die Hauptfrage, ob «eine gesamtschweizerische Festlegung von Mindeststandards für die Selbstevaluation von Schulen notwendig und dringlich» sei, haben wir wie folgt beantwortet: «Grundsätzlich nein; allerdings würden Mindeststandards die Diskussion ums Thema vereinfachen». Man darf gespannt sein auf die Vernehmlassungsauswertung und die Empfehlungen der EDK. «Institutionalisierte Weiterbildung» Eine weitere Vernehmlassung der EDK hatte eine derart kurze Vernehmlassungsfrist (wir haben dagegen protestiert), dass es dem BpA nicht möglich war, darüber zu beraten. So hat denn der Vorstand das Geschäft behandelt. Es war die Vernehmlassung zum Bericht der so genannten «Spurgruppe» über die institutionalisierten Aspekte der Weiterbildung: «EDK- Empfehlung zur Weiterbildung der Lehrkräfte aller Stufen». Wir haben uns bemüht, klar und ungeschminkt zu antworten: «Wir wehren uns nicht gegen Weiterbildung, die ist unabdingbar und notwendig gerade auch für den Lehrberuf, aber wir wenden uns in aller Schärfe gegen das von der Spurgruppe in unreflektiert modischem Jargon vorgeschlagene Konzept einer tendenziell vereinheitlichten Weiterbildung (These 13) mit einem jährlich evaluierten (wer evaluiert?) so genannten Kompetenzportfolio (These 1), das im Rahmen einer künftigen Leistungsvereinbarung auch Auswirkungen auf das Gehalt haben soll (These 5). Das ist ganz deutlich und klar die falsche Spur! Angesichts des zunehmenden Spardrucks ist es zudem sehr blauäugig anzunehmen, dass beispielsweise die Anzahl der zu unterrichtenden Lektionen für Weiterbildungsveranstaltungen verringert wird (These 3). Wir wenden uns ebenso vehement gegen die geplante staatliche anerkannte Zertifizierung von Weiterbildungsveranstaltungen (These 2) wie gegen die vorgeschlagene Einführung eines Systems von Ausbildungskrediten ähnlich wie das die Bologna-Deklaration mit der Einführung von Credits (ECTS-Punkten) vorsieht. Zu These 13: Soweit Weiterbildung für die Berufsausübung notwendig ist, hat sie für die Teilnehmenden kostenlos zu sein und innerhalb der Normalarbeitszeit stattzufinden.»

13 Kassenbericht 2002 Beeke Rusch MVZ-Quästorin 1. ERTRAGSRECHNUNG (alle Angaben in SFr.) Einnahmen Mitgliederbeiträge Nettozinsen Zinsen: Rückzahlung Verrechnungssteuer PC Diverse CS ZKB(Spar) Total Einnahmen Total Ausgaben Honorare Vorstand Sitzungsgelder Spesen Delegiertenversammlungen Veranstaltungen Drucksachen, Büroartikel PR, Internetpräsenz Mitteilungsblatt (4 Nummern) Bank-, Postgebühren Verbandsbeiträge Prämie Berufshaftpflichtvers Stundenentlastungen Vorstand Diverse Total Ausgaben Einnahmenüberschuss

14 2. VERMÖGENSRECHNUNG Saldo per Einnahmenüberschuss Saldo per KAPITALNACHWEIS Postchecksaldo Sparkonto ZKB CS-Konto ABRECHNUNG ÜBER DAS KONTO "MVZ-SONDERFONDS" Saldo per Beiträge 2002 für Rechtshilfe Nettozins Saldo per ABRECHNUNGEN ÜBER DAS KONTO "MVZ-PROJEKTFONDS" Saldo per Nettozins Saldo per

15 Protokoll der 15. Generalversammlung vom 25. März 2002 Christoph Frei MVZ-Aktuar Anwesend ca. 100 Mitglieder 1. Begrüssung St. Aebischer begrüsst die Delegierten und als Gast den Präsidenten der Kantonsrätlichen Kommission für Bildung und Kultur des Kantons Zürich, Herrn Oskar Bachmann. 2. Protokoll der GV vom 26. März 2001 Das Protokoll wird verdankt; keine Bemerkungen. 3. Jahresberichte des Präsidenten und des Vizepräsidenten Die Versammlung genehmigt die im Qi 02/1 publizierten Berichte. Das Wort zu den Berichten wird nicht verlangt. 4. Orientierung über das juristische Vorgehen in Sachen Arbeitszeit St. Aebischer erinnert die Anwesenden an die Arbeitszeitstudie von Prof. Forneck, welche aufgrund der erfassten Daten zum Ergebnis kommt, dass Lehrpersonen an Zürcher Mittelschulen im Durchschnitt mehr als 230 Stunden jährlich zu viel arbeiten. - Da auf Dauer niemand gezwungen werden kann, unbezahlt Überstunden zu leisten, hat der Verband rechtliche Schritte in Erwägung gezogen. Ein erster Schritt war der Auftrag zu einem Rechtsgutachten, über dessen Kernaussagen im Qi 01/4 kurz informiert wurde. Die weiteren Diskussionen mit unserem Verbandsjuristen haben gezeigt, dass der MVZ über einen Arbeitszeitrechtler mit einer Individualklage ans Verwaltungsgericht gelangen muss. Um die einmalige Gelegenheit zu nutzen, eine von der Bildungsdirektion in Auftrag gegebene Arbeitszeitstudie als Datenbasis für eine Individualklage zu konkretisieren, sollten sechs Einzelpersonen mit Unterstützung durch den Verband auf Ausrichtung von Ueberzeitentschädigungen klagen. (Weil das Verwaltungsgericht kein abstraktes Normenkontrollverfahren kennt, sondern nur auf konkrete Fälle eintritt, müssen sechs klagende Personen gefunden werden, die sich dazu bereit erklären, ein Arbeitsjournal zu führen, um so zu dokumentieren, dass sie, gemäss Forneck Studie, Überstunden leisten, die keine finanzielle Anerkennung durch die Bildungsdirektion erfahren.) Der Mittelschullehrerverband Zürich sucht also Lehrerinnen und Lehrer, welche sich in diesem Vorgang engagieren. Dies geschieht unter folgenden Rahmenbedingungen:

16 Der MVZ hält die Klagenden von allen finanziellen Verpflichtungen frei. Der Schutz vor Retorsionsmassnahmen ist gewährleistet. Die Hauptarbeit der Klagenden besteht in der genauen Buchführung ihrer Tätigkeiten über ein ganzes Jahr. Der MVZ braucht eine möglichst gemischte Gruppe: Damen und Herren, auch mit Teilzeitanstellung, verschiedene Schulen, verschiedene Fachrichtungen. - Der Vorstand entscheidet in seiner Sitzung vom 8. April über die definitive Zusammensetzung dieser Gruppe. 5. Kassabericht und Revisorenbericht sowie Abnahme der Rechnung Der Quästor Heinz Schenkel erläutert die einzelnen Posten. Das Wort wird nicht verlangt. Der Revisorenbericht wird vom Revisor H. Sigg vorgelesen. Der Revisor beantragt der GV die Rechnung abzunehmen. Die Rechnung wird mit Dank an den Kassier einstimmig abgenommen und genehmigt. 6. Jahresbeitrag Auf Antrag des Vorstands wird der Jahresbeitrag für Vollmitglieder um Fr erhöht. 7. Wahlen Ursula Weinmann (KS Oerlikon), Karin Beereuter (KS Zürcher Oberland) und Marcel Bearth (KS Rychenberg) werden als neue Delegierte vom Präsidenten willkommen geheissen. Frau B. Rusch wird als neue Quästorin vom Vorstand vorgeschlagen. Sein Wahlvorschlag wird durch die GV bestätigt. Der scheidende Quästor, Prof. Heinz Schenkel, wird durch den Präsidenten mit einem Reisegutschein für seine tolle Leistung verabschiedet. Prof. Schenkel hat als Quästor mit nie nachlassendem Engagement mehr Jahre im Vorstand gewirkt als alle jetzigen Vorstandsmitglieder zusammen. Dafür ist ihm der Verband zu grossem Dank verpflichtet. (Nachdem H. Schenkel seine schwierige Arbeit während 18 Jahren gewissenhaft erfüllt hat, will er sich aus verständlichen Gründen neuen Aufgaben zuwenden.) In seiner Würdigung der Vorstandsarbeit verweist Prof. Schenkel insbesondere auf die gute Unterstützung durch die Verbandsmitglieder. Aus seiner Arbeit, führte er aus, habe er viele Beziehungen geknüpft und Freundschaften geschlossen. Sein Amt sei zwar arbeitsintensiv gewesen, jedoch auch ertragreich, zumal auch bei schwierigen Geschäften immer eine animierende Stimmung geherrscht habe und sich nie jemand um Arbeit und Verantwortung gedrückt habe. 8) Varia Zum Schluss verweist St. Aebischer die Delegierten auf die Stellungnahme des Vorstands bezüglich der Vernehmlassung Kostenbeiträge der Gemeinden für das Langzeitgymnasium auf der Homepage des MVZ. Aus standespolitischen Gründen, erläutert er, sollten alle Kantonsschulen und Lehrerorganisationen bei der Frage vier die Stellung des MVZ stützen und mit Nein antworten. Schluss der Sitzung: Uhr 8032 Zürich, den 30. März 2002 Der Aktuar: Ch. Frei

17 Lohntabelle 2003 Klaus Burri Wir veröffentlichen keine Lohntabellen im Internet. Wen die Lohnskala interessiert, der kann die Informationen auf der Bildungsdirektion anfordern. LehrerInnen, die gerne besser informiert wären, können sich entweder bei Ihrem rektorat erkundigen, oder aber Mitglied beim MVZ werden Wir danken für Ihr Verständnis. Klaus Burri, MVZ-Redaktor

18 Stufenanstieg oder Beförderung? Stephan Aebischer MVZ-Präsident Im Qi 02/3 (Seite 14 bis 18) habe ich die Situation erläutert, welche bei den partiellen Beförderungen per 1. Juli 2002 durch die vagen Anweisungen der Bildungsdirektion entstanden ist. Auf den 1. Januar 2003 wurde, wieder durch die Bildungsdirektion,eine sehr ähnliche Vorgehensweise gewählt. Dies hat die Delegiertenversammlung des MVZ am 2. Dezember 2002 veranlasst, den folgenden Brief an Behörden und Schulleitungen zu schicken: ************************************************************* Stufenanstiege und Beförderungen an Mittelschulen Sehr geehrte Damen und Herren Mit Verfügung vom 22. Mai 2002 hat die Bildungsdirektion bestimmt, dass die Beförderungen von Lehrpersonen per 1. Juli 2002 im Rahmen von 0.4 % der Lohnsumme auf Antrag der Schulleitungen vorgenommen werden. Eine entsprechende Regelung gilt für die Beförderungen per 1. Januar Gleichzeitig ist der früher versprochene allgemeine Stufenanstieg per vom Regierungsrat ausgesetzt worden. Anzumerken ist, dass eine strikte und inhaltlich bedeutsame Unterscheidung zwischen 'Stufenanstieg' und 'Beförderung' bei den Lohnskalen der Lehrerschaft nicht möglich ist; sie dient aus unserer Sicht lediglich der juristischen Verbrämung von anstellungspolitischen und disziplinierenden Massnahmen. Praktisch bedeutet die mit den oben genannten Verfügungen ausgelöste Entwicklung, dass Lehrpersonen an Mittelschulen nicht mehr mit einem geregelten Lohnanstieg gemäss PG und MBVO rechnen können. Eine verlässliche Perspektive der finanziellen Entwicklung ist für alle Angestellten, insbesondere aber für die jungen Lehrerinnen und Lehrer, sehr wichtig. Das kantonale Personalamt hat mit guten Gründen die Entwicklung des Projektes 'Flexlohn' gestoppt. Die Bildungsdirektion hat im Gegensatz dazu mit ihren Vorgaben die faktische Individualisierung der Lohnentwicklung ermöglicht, wenn nicht sogar bewusst hervorgerufen. Die Beförderungen werden letztlich ad personam ausgesprochen. Die Schulleitungen haben sich zwar freiwillig auf gewisse nachvollziehbare Kriterien und den Grundsatz der Transparenz geeinigt. Die Entwicklung zeigt aber, dass einheitliche und nachvollziehbare Kriterien je länger desto weniger anwendbar sind. Unter

19 anderem werden besondere Leistungen mit einem Stufenanstieg statt mit einem einmaligen Bonus belohnt. Die Delegiertenversammlung des MVZ vom 2. Dezember 2002, mit Vertretungen aller kantonalen Mittelschulen, kritisiert einstimmig diese Entwicklung und protestiert gegen die schrittweise Aushöhlung der geltenden Besoldungsbestimmungen. Wir fordern die Rückkehr zu einer kantonal verbindlichen Regelung der Besoldungsaufstiege (wie sie der gleiche Arbeitgeber für die Lehrpersonen der Volksschule nach wie vor umsetzt!). Diese kantonale Regelung müsste in Zukunft, auch bei kleinen zur Verfügung stehenden Geldsummen, den Lehrerinnen und Lehrern Klarheit und Sicherheit geben in folgenden Aspekten: 1. Bei guten Qualifikationen im Rahmen des gültigen MAB/LQS-Systems darf ein effektiver Besoldungsanstieg nicht von weiteren, schulinternen Leistungs-Kriterien abhängig sein. 2. Der Kanton als Arbeitgeber sorgt dafür, dass bei der Besoldung einzelner Personen gleiche Voraussetzungen zum gleichen Resultat führen. Die Schulen werden in Zukunft mehr denn je darauf angewiesen sein, dass die vielfältigen Aufgaben von gut zusammenarbeitenden Teams angegangen werden. Eine interne Konkurrenz 'jeder gegen jede', Neid und Missgunst beeinträchtigen das Arbeitsklima stark und nachhaltig. Wer könnte sich das wünschen? Wir bitten Sie darum alle, auf eine Beförderungspraxis hinzuwirken, welche von sämtlichen Betroffenen verstanden und als gerecht akzeptiert werden kann. Mit freundlichen Grüssen Verteiler: Schulleitungen der kantonalen Mittelschulen Bildungsdirektion (RR Prof. Dr. E. Buschor) Bildungsräte MBA (Dr. M. Escher, E. Leumann, E. Andrea, Dr. H. Herrmann) Delegierte des MVZ ************************************************************* Neben diesem Aufruf auf schulpolitischer Ebene hat der MVZ auch die rechtlichen Aspekte der Ungleichbehandlung beim Lohn abklären lassen. Hier die Antwort der Juristen, kurz zusammengefasst: «Die rudimentären Vorgaben der Bildungsdirektion, zusammen mit der Beschränkung der finanziellen Mittel, führt zu einer Ungleichbehandlung innerhalb der Schulen und, vor allem wegen den unterschiedlichen Altersstrukturen, zwischen den Schulen. Diese Ungleichbehandlung kann nicht als sachlich ungerechtfertigt bezeichnet werden, sofern die Verteilung auf sachlichen Kriterien (z.b. auf dem exakten Vergleich von Stufe und angerechneten Dienstjahren) beruht. Die den einzelnen Schulen gewährte teilweise Autonomie in dieser Beförderungsfrage darf keinesfalls zu Willkür führen, dem 'Zufall' darf man die Lohnzuteilung nicht überlassen.

20 Wenn nun aber ein bestimmter Verteilschlüssel gewisse Lehrpersonen (welche die kantonalen Anforderungen erfüllen) um den Genuss einer Beförderung bringt, so dürfen diese Personen nicht bei einer späteren partiellen Beförderungsrunde erneut benachteiligt werden. Der Verteilschlüssel ist dann auf jeden Fall so zu planen, dass die vorher nicht berücksichtigten Lehrpersonen vorab zum Zug kommen. Ist dies nicht der Fall, besteht gestützt auf das Rechtsgleichheitsgebot ein Anspruch auf Beförderung. Rechtlich dafür zuständig wäre in letzter Instanz die Schulrekurskommission.» Soweit die juristische Auskunft. Der MVZ hält ein Schulwesen, in welchem jede einzelne Person mit rechtlichen Mitteln um den ihr zustehenden Lohn kämpfen muss, überhaupt nicht für wünschenswert. Die Schulleitungen haben dies erkannt und innerhalb der Schulen ein sachliches und transparentes Vorgehen gewählt. Auf die Dauer muss sich aber auch der Kanton den Problemen stellen. Unsere Vorstellung, nämlich die Rückkehr zu einer kantonal verbindlichen Regelung der Besoldungsaufstiege, ist im Brief der Delegiertenversammlung klar dargelegt. Wir sind überzeugt, dass die kantonal verbindliche Regelung auch im längerfristigen Interesse der Schulen und der kantonalen Behörden liegt.

21 MVZ-Jobbörse im Internet Klaus Burri Der MVZ wurde in den vergangenen Monaten immer häufiger angefragt, ob wir zur Stellensuche hilfreiche Tipps hätten und/oder ob es eine Börse gebe. Es gab keine! Ausser den Stellen die mit einem Wahlverfahren verbunden sind (MSL mba) werden keine Stellen der Mittelschulen öffentlich ausgeschrieben. Somit ist es für AnfängerInnen oder NeueinsteigerInnen extrem schwierig, sich auf dem Markt umsehen zu können. Die vielen Anfragen haben uns ein klares Bedürfnis seitens der Stellensuchenden gezeigt. Leider haben wir bisher von den Schulleitungen eher zurückhaltende Antworten für unser Projekt der Jobbörse erhalten. Auch das MBA hat auf unsere Anfrage, ob sich das Amt daran beteiligen möchte, ein «kein Bedarf» geantwortet. Schade. Trotzdem sind wir noch immer der Meinung, dass eine solche Jobbörse auf dem Mittelschulmarkt braucht, zumal mit dem neuen Mittelschulgesetz die Anstellungsverhältnisse klarer geregelt sind und sich einige Schulen zur Politik gemacht haben, Lehrbeauftragte nach 2 Jahren nicht mehr anzustellen und sie somit wieder auf den Stellenmarkt zu entlassen. Das macht durchaus Sinn, und zwar für alle Beteiligten, wenn und nur wenn es einen transparenten Markt gibt. Die Suchenden müssen wissen, was angeboten wird; die Anbietenden müssen wissen, was gesucht wird. Dies ist die Idee unserer Jobbörse. So kann sie ihren Dienst als Markt nur gut erfüllen, wenn möglichst viele Stellenangebote und Stellensuchende darin inserieren. Unsere Jobbörse « ist erst im Aufbau, sowohl was die Angebote betrifft, wie auch was die Struktur, die Programmierung der Jobbörse anbelangt. Wir wissen das und sind deshalb froh, wenn Sie sich als BenutzerInnen zu unserem Angebot der Jobbörse äussern, damit wir sie von Zeit zu Zeit den neuen Bedürfnissen anpassen können. Wie funktioniert die Jobbörse nun genau? Sie ist ganz einfach aufgebaut. Und sie ist gratis für alle BenutzerInnen.

22 Sie klicken auf unserer Homepage einfach auf «Jobbörse» und schon sehen Sie dieses Bild vor sich: Schulen steigen mit einem Login ein, Stellensuchende klicken auf «Inserat aufgeben» und schon geht s los: Die Zürcher Mittelschulen werden mit einem speziellen Brief über die Benutzung informiert. Die Stellensuchenden können ganz einfach ein Inserat aufgeben. Leider können sie ihre eigenen Inserate noch nicht selber löschen, weil die Programmierung bis zur Qi- Drucklegung noch nicht ganz so weit gediehen war. Aber in den nächsten Tagen oder Wochen werden sie ein Passwort erhalten, mit dem sie dann ihr eigenes Inserat jederzeit löschen können. Stellenangebote kann man ganz einfach suchen, indem man die Schule, das Fach und/oder das Semester auswählt und auf «Suchen» klickt; schon werden alle Stellen, welche die Kriterien erfüllen angezeigt. Falls man alle momentan ausgeschriebenen Stellen sehen möchte, belässt man die Kriterien so wie sie sind und drückt auf «Suchen». Also, los geht s, probieren wir mal aus, ob wir einen Markt, eben eine Jobbörse hinkriegen. Machen Sie mit, inserieren Sie, sowohl als Schule wie auch als LehrerInnen.

23 Wo liegt Bologna? Klaus Burri FAZ-Artikel Wo liegt Bologna? Und wo das Problem? Am 20. Juli 2002 ist der folgende Artikel in der FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG FAZ unter dem Titel «Schlechtere Lehrer» erschienen. Er führt die «Bologna-PISA-Diskussion» weiter, ausgehend von den Leistungen der SchülerInnen bis hin zu der LehrerInnen-Ausbildung. Wo Mängel festgestellt werden, da will der Mensch etwas verbessern, verändern, eben reformieren. So weit so gut. Bloss scheint die Bildung ein Jekami- Thema zu sein; (fast) ausnahmslos alle fühlen sich geradezu berufen, aufzuzeigen wo es eigentlich schon längst lang gehen sollte. Wir kennen dieses Bild aus der Bildungslandschaft Zürich beispielsweise Aufbau und Inhalte der PHZH und Schweiz und sehen hier, es jenseits der Grenze kaum besser ist. Ein interessanter Blick über den Zaun gen Norden. Unmissverständlich hat die Pisa-Studie gezeigt, dass Schüler vor allem einen besseren Unterricht brauchen. Das hat Folgen für die Aus- und Weiterbildung der Lehrer. Denn solange nicht in die Qualifikation des lehrenden Personals investiert wird, ändert sich auch nichts an der Qualität des Unterrichts. Die bisherigen Modelle einer neuen Lehrerausbildung in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen scheinen die Fehler zu wiederholen, die zu den schlechten Pisa-Ergebnissen geführt haben. Niedersachsen lässt sich davon nicht abschrecken, sondern will das nordrhein-westfälische Modell übernehmen. Für Grund-, Haupt- und Realschulen sowie entsprechende Klassen an den Gesamtschulen wird es ein einheitliches Lehramt geben. Es muss schon als Erfolg gesehen werden, dass die Gymnasiallehrerausbildung zumindest in Nordrhein-Westfalen gerettet wurde. Bertin rühmt sich gar, noch konsequenter als Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz zu reformieren. Dort sollen sich die Lehrer schon vom Wintersemester 2003/2004 an in neuen Bachelor- und Master-Studiengängen auf ihren Beruf vorbereiten. Sie studieren dazu in Modulen und legen einen Teil der Prüfungen studienbegleitend ab, ein Staatsexamen am Ende der Ausbildung ist nicht mehr vorgesehen. Das einzige Land, das sich konsequent weigert, Bachelor-Master-Strukturen auf das Lehramtsstudium zu übertragen, ist Baden- Württemberg, das seine Pädagogischen Hochschulen für die Grundschullehrerausbildung beibehalten hat. Einigkeit unter allen Ländern herrscht allenfalls darüber, dass die Lehrerbildung reformbedürftig ist. Strittig ist allerdings das Verhältnis der jeweiligen Fachdisziplinen zu Erziehungswissenschaft und Fachdidaktik. Vorgeschlagen werden integrierte Studiengänge aller Teilbereiche sowie Modelle eines gestuften Studiums von Fachdisziplinen im Bachelor- Studium und Professionalisierung mit sämtlichen vermittlungswissenschaftlichen Inhalten im Master-Studium. Gegen eine Zweiteilung zusammengehörender Inhalte wenden sich die zu Recht erzürnten rheinland-pfälzischen Gymnasiallehrer. Zusammengehörende Fachinhalte

24 liessen sich nicht verlustfrei in zwei Scheiben mit unterschiedlichem Schwierigkeitsgrad aufschneiden. Die Gymnasiallehrer befürchten, der drei Jahre währende Bachelor- Studiengang mit allen übrigen Lehramtsstudenten werde künftig auf «gehobenem Leistungskursniveau» stattfinden, «der Master setzt noch ein paar Klötzchen Wissenschaft obendrauf». Diese Vorstellung, die auch dem Konzept der Gesamtschule mit gemeinsamer Mittelstufe und aufgesetzter Oberstufe zugrunde liege, habe sich dort schon als ruinös für die gymnasiale Schiene nachweisen lassen und tauge für einen Studiengang noch weniger. Beim Bachelor-Studiengang verliere der künftige Gymnasiallehrer wertvolle Zeit, die er dann in vier Semestern Master-Studium nachholen sollte, heisst es in einer gemeinsamen Erklärung. Dass die fachwissenschaftliche Bildung der Gymnasiallehrer durch Bachelor-Master- Strukturen leidet, ist kaum zu leugnen. Dieser Verlust wissenschaftlicher Souveränität ist durch mehr Praxisbezug und angeblich mehrfach verwendbare Studienabschlüsse nicht aufzuwiegen. Denn er hat unmittelbare Folgen für künftige Interessenten für Lehramtsstudien. Begabte Abiturienten, die wissenschaftliches Interesse mitbringen und das höhere Lehramt anstreben, werden künftig etwas anderes studieren oder sich nach Baden- Württemberg zurückziehen müssen. Warum sollten sie drei wertvolle Jahre mit Lehrer aller Schulen in einem Bachelor-Studium verbringen, in dem alle Beteiligten feststellen werden, dass sie auf keine Schulart ausreichend spezifisch vorbereitet werden? Künftige Grund- und Hauptschullehrer interessieren sich in der Regel nicht aus wissenschaftlichem Interesse für das Lehramt, sondern weil ihnen das Berufsbild zusagt. Langfristig werden sich für das gymnasiale Lehramt vor allem diejenigen interessieren, die keine Zukunft als Forscher und Wissenschaftler haben. In einigen Naturwissenschaften ist dieses Verfahren schon gang und gäbe. Wer in der Forschung nicht reüssiert, dem wird unverblümt der Schuldienst vorgeschlagen. Diese Entwicklung müsste nach der Pisa-Studie zu einem öffentlichen Aufschrei führen. Denn Pisa hat gezeigt, dass sich in den erfolgreichen Ländern die besten Abiturienten für das Lehramt interessieren. In Deutschland wird unterdessen dafür gesorgt, dass sich in den Gymnasien künftig nicht unbedingt die erste Garde einfindet. Soll sich auf diese Weise der Unterricht bessern? Vermittlungsmethoden und Unterrichtsdidaktik können sich nur aus sicher beherrschten Fachinhalten ergeben, nicht umgekehrt. Deshalb ist ein wissenschaftlich tragfähiges Studium unabdingbar. Niemand bestreitet, dass auch Gymnasiallehrer besser auf Unterrichtspraxis vorbereitet werden sollen, doch das hätte sich auch beim bisherigen Modell bewerkstelligen lassen. Dazu brauchen die Fakultäten didaktische Lehrstühle, die es bisher nicht gibt weder für das Staatsexamen noch für Bachelor- und Master-Studiengänge, auf deren praktische Ausrichtung Universitäten nicht vorbereitet sind.

25 Lesefaul Klaus Burri FAZ-Artikel Am 20. November 2002 ist der folgende Artikel in der FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG FAZ erschienen. Er zeigt weitere Aspekte SchülerInnen sollen mehr Bücher lesen, LehrerInnen sich vermehrt aufs Unterrichten konzentrieren der Bildungsdiskussion, welche auch bei uns immer wieder aufgeworfen werden. Leider bleibt es meist bei der Theorie. Anderseits muss sich eine Gesellschaft wohl klar darüber werden, wie sie die Ausbildung ihrer Nachkommen strukturieren will: Wer erzieht und/oder bildet wo was? Die Diskussion geht also weiter. Schüler leisten mehr, wenn von ihnen viel erwartet wird, eine strenge Disziplin und die Bereitschaft zur Anstrengung herrschen und sie ein gutes Verhältnis zu ihren Lehrern und ihrer Schule haben. Das ist die wichtigste Erkenntnis der neuen OECD-Studie, die einzelne Ergebnisse der Pisa-Studie näher analysiert und sich durch solche Folgeveröffentlichungen fortwährend ins Gespräch bringt. Wichtiger als die Struktur ist also das Lernklima an der Schule und zu Hause. Denn das Gespräch mit den Eltern, deren Lesegewohnheiten, aber auch die blosse Anzahl der zu Hause verfügbaren Bücher sind grundlegend für die Freude am Lesen. Die Lesefähigkeit der Schüler ist entscheidend für den Lernerfolg in allen Fächern, bestimmt jedoch auch das persönliche Leben. Es ist beunruhigend, dass deutsche Schüler der neuen Studie zufolge in ihrer Freizeit so gut wie nicht mehr lesen und wenn, dann in den seltensten Fällen Bücher. Offensichtlich gelingt es weder Eltern noch Lehrern, Freude am Lesen zu vermitteln. Dabei könnten einzig Lesefreude und Lesefähigkeit die enge Bindung zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg in Deutschland lösen. Doch gegenwärtig haben die Schüler den Eindruck, Eltern und Lehrer interessierten sich zuwenig für sie. Lehrer glauben, mit ihrem Unterricht die Schüler nicht mehr zu erreichen. Die resignative Stimmung unter vielen Lehrern und Schülern hat sich längst wie Mehltau über das gesamte Unterrichtsgeschehen gelegt. Auf diese Weise wird es den Stimmungsumschwung nicht geben, der die deutschen Lernergebnisse verbessern könnte. Solange Lehrer nur noch eine Nebenrolle in der Schule spielen und alles können sollen, aber nichts dürfen, wird sich die depressive Spirale weiterbewegen. Ein neuer Aufbruch liesse, sich einleiten, wenn es Lehrern ermöglicht würde, sich auf ihre Kernkompetenz, das Unterrichten, zu konzentrieren. Dazu müssten Eltern ihre Erziehungsverantwortung und Vorbildfunktion wieder ernst nehmen. Statt Milliarden in fragwürdige Ganztagsbetreuung zu investieren, könnten die Schulen mit Speziallehrern für Förderstunden, Schulpsychologen und Sozialberatern ausgestattet werden, denn Betreuung ist im Unterricht fehl am Platz. Dort geht es um Wissensvermittlung und Arbeitshaltungen, die nur ein Lehrer leistet, dessen Rolle nicht andauernd in Frage gestellt wird.

26 Weiterbildungsveranstaltungen für Mittelschullehrerinnen und Mittelschullehrer Monika Bütler Bachmann und Robert Gsell Höheres Lehramt, Mittelschulen; Universität Zürich Der Hintergrund Der Kanton hat sich im 12 des Mittelschulgesetzes verpflichtet, die Weiterbildung der Lehrpersonen zu fördern. Und mit dem Gesetz über die Pädagogische Hochschule hat das Höhere Lehramt Mittelschulen (HLM) der Universität Zürich einen Weiterbildungsauftrag für die Lehrerinnen und Lehrer der Mittelschulen bekommen. Das Weiterbildungsangebot, welches das Höhere Lehramt Mittelschulen nun aufbaut, verbindet Wissenschaft und Unterrichtspraxis miteinander. Fachwissenschaftliche Ressourcen der Zürcher Hochschulen werden, mit Fachdidaktik verknüpft, für die Schule nutzbar gemacht. Diesem Konzept entsprechend werden Fachkurse mehrheitlich von einem Team geführt. Neben fachbezogener Weiterbildung gibt es interdisziplinäre, allgemeindidaktische und pädagogische Angebote. Das erste Kursangebot für das Frühlingssemester 2003 ist anfangs Dezember in den Mittelschulen an die Fachschaften verteilt worden. Es ist auch über Internet einsehbar: (Sekundarstufe II Universität Zürich HLM). Nach den Vorgaben der Bildungsdirektion müssen die angebotenen Kurse finanziell selbsttragend sein. Dies entspricht auch dem Konzept der WBZ Luzern, deren Programm wir mit unserem Angebot ergänzen wollen. Mit dem bescheidenen Kursgeld sollen wenigstens die Referentenhonorare gedeckt werden. Wir gehen davon aus, dass die Rückerstattung an die Lehrkräfte durch die Schulen im normalen Rahmen erfolgt, im Kanton Zürich sind das üblicherweise 75% der Kurskosten. Im Rahmen des Weiterbildungskonzepts hat das HLM 2001 eine Umfrage zu den Weiterbildungsbedürfnissen an Mittelschulen im Einzugsgebiet der Universität Zürich durchgeführt. SchulleiterInnen, Fachlehrkräfte und FachdidaktikerInnen (gegen 300 Personen) waren daran beteiligt. Die Umfrage hat gezeigt, dass ein hoher Bedarf besteht für fachliche Weiterbildung mit pädagogisch-didaktischem Blick auf das Fachwissen, für fachwissenschaftliche Weiterbildung, für Informationstechnologien sowie im Bereich fächerübergreifende Unterrichtsprojekte. Viele Fachlehrkräfte erachten den Praxisbezug von Weiterbildungsveranstaltungen als sehr wichtig. Das Kursprogramm für das Frühlingssemester ist noch klein, ist aber auf gutes Interesse gestossen. Kurse für das Herbstsemester 2003/04 sind in Diskussion oder bereits organisiert. Wie das zukünftige Programm aussehen wird, hängt vom Echo ab: Ihre Rückmeldungen, Anregungen und Wünsche nehmen wir gerne entgegen. Neben den Kursen werden auch andere Formen von Weiterbildung geplant. So wird voraussichtlich im Januar 2004 in Zürich ein Weiterbildungstag für die Mittelschullehrpersonen stattfinden. Weitere Informationen zur Arbeitsstelle Weiterbildung und Unterrichtsentwicklung am HLM finden Sie unter

27 Kontakt: oder Das Angebot im Frühlingssemester 2003 FS03.3 FS03.9 FS03.5 FS03.1 FS03.7 FS03.10 FS03.8 FS03.2 FS03.4 FS03.6 Wie kann man ICT in den Fächern Deutsch und Französisch einsetzen? Theo Byland Erzählen als Zugang zu den Lernenden im gymnasialen Unterricht Dr. Fritz Kubli Wie kann man ICT in den Fächern Biologie und Geographie einsetzen? Peter Gloor Was ist eine Person? Philosophische Überlegungen zu den Bedingungen der Personalität Dr. Roger Hofer, Dr. Matthias Schaedler Was bringt uns das sequenzierte Genom? Prof. Dr. Michael Hengartner Praktisch-psychologische Grundlagen der Gesprächsführung für Lehrpersonen Dr. Bruno Thomann Neue Ansätze im Rechnungswesen Auswirkungen auf den Unterricht Prof. Dr. Conrad Meyer, Prof. Dr. Paul Weilenmann, Hans Schuler Analycée Literatur im Französischunterricht PD Dr. Christina Vogel, Dr. Max Krummenacher Interaktive Java-Applets für den Mathematik-Unterricht selber programmieren Heinz Klemenz Der Botanische Garten im Unterricht Prof. Dr. Jakob Schneller, Dr. Urs Bamert Beginn Freitag, 28. Februar 2003 Beginn Dienstag, 4. März 2003 Beginn Freitag, 14. März 2003 Freitag, 21. März 2003 Freitag, 21. März 2003 (ausgebucht) Beginn Dienstag, 1. April 2003 Donnerstag, 3. April 2003 Beginn Donnerstag, 10. April 2003 (ausgebucht) Mittwoch, 28. Mai 2003 Freitag, 30. Mai 2003

28 Pressemitteilungen Klaus Burri : Kredit von 34,6 Mio. Franken für Schulhaus-Rochaden in Riesbach und Oerlikon Der Regierungsrat hat einen Gesamtkredit für die Verschiebung der Kantonsschule Riesbach nach Oerlikon und für den Aufbau des Erwachsenenbildungszentrums in Riesbach in der Höhe von Fr bewilligt. Auf den Standort Oerlikon entfallen 12,1 Mio. Franken, auf den Standort Riesbach 22,5 Mio. Franken. Im Juli 2005 sollen die Bauarbeiten beendet sein. Im Zuge des Aufbaus der Pädagogischen Hochschule Zürich mussten im Hochschulquartier Schul- und Unterrichtsräume gefunden werden. Um die Schulhäuser Wolfbach und Schanzenberg zur Verfügung stellen zu können, wird die Kantonsschule Riesbach an den Standort des ehemaligen Primarlehrerseminars in Oerlikon verschoben. In Riesbach entsteht ein Erwachsenenbildungszentrum mit der Kantonalen Maturitätsschule für Erwachsene (KME) und der Berufsschule für Weiterbildung Zürich (BWZ). Der Kantonsrat hatte am 11. Februar 2002 diesem Konzept zugestimmt und die integrale Verlegung der Kantonsschule Riesbach nach Oerlikon beschlossen. Gemäss den inzwischen erarbeiteten Kostenvoranschlägen ist für die Umsetzung des Kantonsratsbeschlusses mit Kosten von Fr. 34'657'000.- zu rechnen. Der Kreditbeschluss des Regierungsrates ist nicht dem Finanzreferendum unterstellt, weil die im Beschluss enthaltenen neuen Ausgaben unter 3 Mio. Franken liegen und die restlichen Ausgaben gebunden sind. Die Ausgaben werden im Rahmen des der Bildungsdirektion zugeteilten Plafonds abgedeckt. Laut Gesamtkonzept werden keine Neu-, Erweiterungs- oder Ergänzungsbauten erstellt. Standort Oerlikon: Kantonsschule Riesbach trägt ab Beginn des Schuljahres 2004/05 den Namen Kantonsschule Zürich Birch Für die beiden Kantonsschulen in Oerlikon ist das Raumkonzept mit Raumnutzung und Infrastruktur erarbeitet. Die Kantonsschule Riesbach trägt in Oerlikon ab Beginn des Schuljahres 2004/05 den Namen Kantonsschule Zürich Birch (KZB). In Oerlikon erhält die Kantonsschule Riesbach zusätzlich das musische Profil, mit den Schwerpunktfächern Bildnerisches Gestalten und Musik. Der Umbau in Oerlikon bedingt, dass die Primarschule Holunderweg in einer Pavillon-Anlage mit acht Klassenzimmern und den notwendigen Nebenräumen untergebracht wird. Diese Lösung wurde zusammen mit der Stadt Zürich erarbeitet. Das Standortkonzept des Erwachsenenbildungszentrums Riesbach sieht zwei selbständige Schulen vor. Die Umzugstermine sind wie folgt geplant: Bezug der Pavillons durch die Primarschule Oerlikon Sommer 2003 Umzug Kantonsschule Riesbach nach Oerlikon Juli 2004 Umzug BWZ nach Riesbach Juli 2005

29 Umzug KME nach Riesbach Juli 2005 Übernahme der Schulhäuser Schanzenberg und Wolfbach durch die PHZH August : Kantonsschule Zürcher Unterland, Bülach Schadstoffprüfungen bringen Gewissheit In etwa 4000 Gebäuden der Schweiz wurden bis Ende der siebziger Jahre schwach gebundene asbesthaltige Baumaterialien, insbesondere Spritzasbest, verwendet. Wie bereits bei der Kantonsschule Riesbach und in den Gebäuden des ehemaligen Primarlehrerinnenseminars in Oerlikon haben die Baudirektion und die Bildungsdirektion des Kantons Zürich das Vorkommen von asbesthaltigen Baumaterialien im Vorfeld von baulichen Massnahmen auch in der Kantonsschule Zürcher Unterland in Bülach genau abgeklärt. In Zusammenhang mit dem Einbau von zwei neuen Musikzimmern im Klassentrakt der Kantonsschule in Bülach wurden von der auf Umweltprojekte spezialisierten Firma Carbotech AG, Basel, Bodenbelagsproben untersucht und Asbest gefunden. Daraufhin wurden die Bodenbeläge fachgerecht und vollständig durch eine Spezialfirma entfernt. Die vorliegenden Resultate der Raumluftmessungen nach der Asbestsanierung zeigen, dass der Aufenthalt in den Räumen unbedenklich ist und für die weitere Nutzung freigegeben werden kann. Der Gehalt an lungengängigen Asbestfasern in der Raumluft lag bei beiden Messstellen unterhalb der Nachweisgrenze : Sekundarschulabschluss für Erwachsene Auch dieses Jahr haben Erwachsene von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Abschluss auf der Sekundarstufe I nachzuholen. Im November traten 63 Kandidatinnen und Kandidaten zur Prüfung an, welche als Ganzes oder in zwei Teilprüfungen absolviert werden kann. 22 Personen haben den Sekundarschulabschluss A, 12 Personen den Sekundarschulabschluss B erworben und 9 Personen haben die 1. Teilprüfung abgelegt. Die Prüfung wird vom Mittelsschul- und Berufsbildungsamt in Zusammenarbeit mit der Pädagogischen Hochschule Zürich organisiert. Die Teilnehmenden an den Prüfungen hatten sich während eineinviertel Jahren darauf vorbereitet. Vorbereitungskurse führt die Schule für Haushalt und Lebensgestaltung durch. Eine Vorbereitung an der Schule ist aber nicht Bedingung; der Stoff kann auch individuell gelernt werden. Informationen über die Vorbereitungsmöglichkeiten sind erhältlich bei: Schule für Haushalt und Lebensgestaltung SHL, Wipkingerplatz 4, 8037 Zürich, Telefon Allgemeine Auskünfte erteilt das Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Bildungsentwicklung, 8090 Zürich : Abstimmungsanalyse zum Volksschulgesetz Im Anschluss an die Volksabstimmung vom 24. November 2002 hat das Institut für Markt- und Meinungsforschung ISOPUBLIC im Auftrag der Bildungsdirektion eine repräsentative Nachbefragung durchgeführt. Untersucht wurden die verschiedenen Argumentationen der Befürworter und Gegner der Volksschulreform. Dem Volksschulgesetz mehrheitlich zugestimmt haben städtische Gebiete, Junge, Männer und Personen mit höherer Schulbildung.

30 Die Hauptgründe für die Ablehnung des Volksschulgesetzes waren die Kostenfrage und die unerprobte Grundstufe. Für die Zustimmenden war die Schaffung der Grundstufe mit der Möglichkeit eines spielerischen Lernbeginns und die familienfreundlicher gestaltete Schule dank Blockzeiten ausschlaggebend. Weder auf Seite der Gegner noch der Befürworter spielte die Ablösung der Bezirksschulpflege eine grosse Rolle. Die Schichtung der Abstimmenden zeigt klare Strukturen. Die bis 34-Jährigen haben dem Volksschulgesetz zugestimmt. Deutlich abgelehnt wurde das Gesetz von den über 55-Jährigen. Frauen lehnten das Gesetz ab, Männer stimmten dem Begehren mehrheitlich zu. Zugestimmt haben ausserdem die eher bildungsnahen Schichten. Die Untersuchung zeigt eine hohe Parallelität zwischen dem Stimmverhalten bei der Asylinitiative und dem Volksschulgesetz. 70 Prozent der Befürwortenden der Initiative haben das Volksschulgesetz abgelehnt. Die ISOPUBLIC kommt zum Schluss, dass durch die eidgenössische Vorlage viele Konservative an die Urne gingen, die sonst nur selten an Abstimmungen teilnehmen. Dieser überdurchschnittliche Beteiligung von konservativen Stimmberechtigten hat die Volksschulreform zum Kippen gebracht. Die deutlichsten Parteien-Ergebnisse gab es bei der SVP mit 71 Prozent Nein-Stimmen und bei der FDP mit 70 Prozent Ja-Stimmen. Die SP-Sympathisanten haben zu 64 Prozent Ja gestimmt, Grüne zu 58 Prozent und CVP-Sympathisanten mit 56 Prozent : Wahl Fachhochschulrat 2003 bis 2006 Der Regierungsrat wählte auf den 1. Januar 2003 die Mitglieder des Fachhochschulrats für die Amtsdauer 2003/2006. Die bisherigen Mitglieder des Fachhochschulrats stellten sich für eine Wiederwahl zur Verfügung. Folgende Persönlichkeiten werden in der nächsten Amtsdauer im Fachhochschulrat vertreten sein: Karl Bochsler, dipl. Ing. HTL, Wil; Angela Fürer, dipl. Soziologin, Wallisellen; Hanspeter Lienhart, Bülach; Prof. Dr. Walter Meier, Eglisau; Dr. Regula Pfister, Zürich; Regula Zweifel, lic. phil., Kilchberg. Von Amtes wegen hat Prof. Ernst Buschor, Bildungsdirektor, Einsitz in den Fachhochschulrat. Als Präsident wählte der Regierungsrat den Bildungsdirektor bis zum Ablauf der Legislatur. Dem Fachhochschulrat gehören nach 20 des Gesetzes über die Fachhochschulen und Höheren Fachschulen sieben bis neun Mitglieder an: von Amtes wegen das für das Bildungswesen zuständige Mitglied des Regierungsrates und durch den Regierungsrat gewählte Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Kultur, Wirtschaft, Sozialwesen und Politik : Zweiter Entwurf zum Voranschlag 2003 Der Regierungsrat erstellt einen zweiten Entwurf zum Voranschlag Damit nicht während zwölf Monaten über die Rechtmässigkeit einzelner Ausgaben unfruchtbare politische Diskussionen geführt werden und Investitionen, für die keine besonderen Verpflichtungskredite vom Volk oder vom Kantonsrat bewilligt sind, nicht freigegeben werden können, braucht es ein gültiges Budget. Auf der Basis des vom Kantonsrat beratenen, aber in der Schlussabstimmung abgelehnten Voranschlags 2003 und unter Berücksichtigung der Senkung des Steuerfusses um 5 Prozent auf 100 Prozent erstellt der Regierungsrat einen zweiten Voranschlagsentwurf zu Handen des Kantonsrates. Nach der Budgetberatung im Dezember 2002 belief sich das Defizit auf 345 Millionen Franken. Zusätzlich sind dem Kanton durch die Steuerfusssenkung um fünf Prozent 200 Millionen Franken an Steuermitteln entzogen worden. Der Regierungsrat hat die rechtlichen und politischen Gesichtspunkte zum budgetlosen Zustand beraten und beschlossen, dem Kantonsrat einen zweiten Entwurf zum Voranschlag 2003 zuzustellen, der das Ergebnis substantiell verbessert. Der Regierungsrat hält fest, dass der durch die Steuerfusssenkung erhöhte Fehlbetrag kurzfristig mit Saldoverbesserungen nicht kompensiert werden kann,

31 ohne gesetzliche Verpflichtungen zu verletzen. Was im Jahr 2003 umsetzbar ist, wird im zweiten Entwurf eingebracht werden. Mittel- und langfristige Massnahmen werden wie vorgesehen mit dem Sanierungsprogramm 04, an dem der Regierungsrat und die Verwaltung momentan intensiv arbeiten, getroffen. Die Regelung im Finanzhaushaltsgesetz zur Haushaltführung ohne Voranschlag ist für eine Übergangszeit gedacht und nicht geeignet, den Staatshaushalt während zwölf Monaten zu bestimmen. Eine eindeutige und detaillierte Abgrenzung zwischen unerlässlichen und aufschiebbaren Ausgaben ist schwierig. Im Interesse des Kantons müssen Unsicherheiten über einzelne Ausgaben und mögliche Auseinandersetzungen über deren Rechtsmässigkeit vermieden werden. Damit der Kantonsrat den zweiten Entwurf zum Voranschlag 2003 noch in seiner jetzigen Zusammensetzung beraten und verabschieden kann, soll der Entwurf dem Parlament baldmöglichst zugeleitet werden. Kriterien für die Überprüfung der Unerlässlichkeit der Ausgaben Der Regierungsrat hat weiter die Kriterien für die Ausgabetätigkeit während der budgetlosen Periode festgelegt. Paragraph 32 des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG) regelt das Verhalten der kantonalen Verwaltung, der Behörden und der Rechtspflege für den Fall, dass der Kantonsrat den Voranschlag nicht genehmigt. In dieser Situation ist der Regierungsrat ermächtigt, die für die Verwaltungstätigkeit unerlässlichen Ausgaben zu tätigen. Ende 2001 hat der Regierungsrat nach der Rückweisung des Budgets allgemeine Kriterien für den budgetlosen Zustand Anfang 2002 festgelegt. Diese Kriterien sind auch in der diesjährigen budgetlosen Periode anzuwenden. Die Direktionen und Amtsstellen müssen die Ausgaben in ihrem Zuständigkeitsbereich auf die Unerlässlichkeit für die Verwaltungstätigkeit überprüfen anhand folgender Kriterien: Dringliche Ausgaben im Sinne von 30 und 32 FHG sind unerlässlich. Den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit ( 2 FHG) ist besondere Beachtung beizumessen. Wirtschaftliches Verhalten kann unter Umständen eine sofortige Ausgabe rechtfertigen, beispielsweise, wenn dadurch entsprechende Mehrerträge erzielt oder höhere Folgekosten vermieden werden können. Auch ist Schaden für den Kanton abzuwenden. Ausgaben für bereits begonnene Vorhaben sind zulässig, ebenso Ausgaben für noch nicht begonnene Vorhaben, die vom Volk oder Kantonsrat beschlossen wurden. Es gilt der Grundsatz von Treu und Glauben. So ist beispielsweise die Ausrichtung von Kostenanteilen und Subventionen zulässig, auf deren Ausrichtung der Empfänger auf Grund von Zusicherungen vertrauen durfte und die er zu seiner Finanzierung dringlich benötigt. Anstellung von Mitarbeitenden: Stellen können nur geschaffen, besetzt oder wiederbesetzt werden, wenn dies auf Grund einer Prüfung als unerlässlich beurteilt wird. Personalausgaben: Die Auszahlung des Teuerungsausgleichs basiert auf einer gesetzlichen Grundlage und ist daher unerlässlich. Beförderungen sind nicht zwingend unerlässlich, dürfen jedoch auf Grund des Grundsatzes von Treu und Glauben durchgeführt werden : Unterstützung des Bundes für ICT- Weiterbildung im Kanton Der Bund unterstützt die Weiterbildung von Lehrpersonen im Bereich Information and Communication Technologies (ICT) im Kanton Zürich mit 4,1 Millionen Franken. Die

32 Bildungsdirektion hat mit der Pädagogischen Hochschule Zürich und der Fachhochschule Aargau, Departement Pädagogik, ein Konzept für eine ICT-Weiterbildung entwickelt. Projektpartner sind das Zürcher Hochschulinstitut für Schulpädagogik und Fachdidaktik sowie das «Kompetenznetz für Lehrkräfte an Gymnasien und Berufsschulen zur Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien» (ictgymnet). Im Rahmen der Initiative «Public Private Partnership - Schule im Netz» erhält der Kanton Zürich nun vom Bundesamt für Bildung und Technologie eine finanzielle Unterstützung von 4,1 Millionen Franken für die Durchführung der Lehrgänge. Geplant ist die Ausbildung von 240 Lehrpersonen bis zum Jahre Der Lehrgang richtet sich an Lehrerinnen und Lehrer aus der Mittel-, Berufs- und Volksschule. Die Teilnehmenden erwerben erwachsenenbildnerische Kompetenzen und sind nach Abschluss des Lehrgangs in der Lage, Kolleginnen und Kollegen im pädagogischen Einsatz von ICT im Unterricht weiterzubilden. Die Lehrgänge starten jeweils im März und August. Die Ausbildung entspricht einem Nachdiplomkurs der Pädagogischen Hochschule Zürich und umfasst einen Ausbildungstag pro Woche während zweier Semester. Der Kanton übernimmt einen Anteil der Entlastungskosten. Weitere Informationen zur Initiative «Public Private Partnership - Schule im Netz» und zum Lehrgang sind im Internet unter der Adresse publiziert : Januarlöhne mit neuem Lohnabrechnungssystem ausbezahlt Auf 1. Januar 2003 hat die Kantonale Verwaltung ein modernes Lohnabrechnungssystem erfolgreich eingeführt. Die Januarlöhne wurden nun erstmals mit der neuen Applikation verarbeitet und ausbezahlt. Nach einer Projektdauer von rund vier Jahren und nachdem der Einführungstermin um ein Jahr verschoben werden musste, verlief die Einführung ohne grössere Schwierigkeiten. Dies ist bei einem derart komplexen EDV-Projekt mit den unterschiedlichsten Personalkategorien vom Handwerker im Strassenbau über den Pflegebereich bis zur Lehrerschaft und bei monatlich mehr als 40'000 Lohnabrechnungen nicht selbstverständlich. Der Vorteil der neuen Software liegt in erster Linie darin, dass sie - nebst einem technisch verbesserten Lohnverarbeitungssystem - für die Bereiche Personal- und Karriereplanung sowie für die Personalentwicklung Möglichkeiten bietet, die weit über diejenigen des bisherigen reinen Lohnverarbeitungssystems aus den achtziger Jahren hinausgehen. Zudem vereinfacht das neue System die Personaladministration. Auf der organisatorischen Seite kann der Zugriff auf die Daten sowie die Datenbewirtschaftung stufengerecht und datenschutzkonform nach Bedarf bis auf Mitarbeiterebene eingerichtet werden. Damit hat der Kanton ein modernes und zukunftsgerichtetes System, das als Basis für ein umfassendes Personalmanagement dienen wird. Die Projektkosten beliefen sich auf rund 22 Mio. Franken. Damit liegen die Kosten im Bereich vergleichbarer Projekte. Für die meisten Mitarbeitenden ist dieser Systemwechsel kaum spürbar. Abgesehen von der neuen Gestaltung der Lohnabrechnung und von systembedingten Rundungsdifferenzen im Rappenbereich (zu Gunsten der Angestellten), sind die Auswirkungen auch gering.

33 VPV-Aufruf: Für einen funktionsfähigen Staat! MVZ-Vorstand Die Vereinigten Personalverbände (VPV), zu denen auch der MVZ gehört, führen einen «Tag des Service Public» durch und organisieren eine Veranstaltung des gesamten Staatspersonals: Montag, 17. März 2003 Die geplanten Kürzungen im Staatshaushalt betreffen uns als Lehrerinnen und Lehrer an Mittelschulen doppelt: ein Leistungsabbau an den Kantonsschulen mindert die Bildungsqualität, gleichzeitig werden unsere Arbeitsbedingungen weiter verschlechtert. Aber auch die Entwicklung in andern staatlichen Bereichen (Gesundheitswesen, Sicherheit, Verkehr usw.) sowie die Stellen des Staatspersonals können uns nicht gleichgültig lassen. Leider wurde die Veranstaltung vom 17. März 2003 definitiv abgesagt. Weitere Informationen auf Aktuelles Wir müssen der Öffentlichkeit zeigen, dass wir einen funktionstüchtigen Staat wollen, dass wir ihn als Arbeitskräfte überhaupt erst möglich machen und dass wir uns gegen den sparwütigen Abbau wenden. Der MVZ-Vorstand fordert zum zahlreichen Mitmachen auf, weil nur die gehört werden, welche sich laut äussern.

34 Wie viel Schräglage? Matthias Burri, KS Küsnacht da bei uns alles im lot ist muss an der pisa-studie etwas schief sein

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