Steuerkonzept der FDP vom 13. April 2010
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- Katharina Weiner
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1 Christoph Sauer, Ref. Steuer-/Finanzpolitik Tel.: Steuerkonzept der FDP vom 13. April 2010 I. Steuertarif Einkommensteuer Der Vorschlag der FDP zur Reform der Einkommensteuer sieht die Einführung eines 5-Stufen-Tarifs vor, der sich wie folgt gestaltet: Zu versteuerndes Einkommen in Steuersatz in %; FDP Unterschied in Prozentpunkten zum ESt- Tarif 2010 Grundfreibetrag Stufe bis ,2 2. Stufe bis ,8 3. Stufe bis Stufe bis Stufe über Vergleich Tarifverlauf 50% 45% 40% 35% 30% 25% 20% 15% 10% 5% 0% Zu versteuerndes Einkommen in Grenzsteuersatz FDP Grenzsteuersatz 2010 Kalte Progression/ Mittelstandsbauch: Die von der FDP angestrebte Abflachung des Mittelstandbauches bzw. Abmilderung der kalten Progression wird durch den Stufen-Tarif nicht erreicht. Zwar werden dadurch weniger Einkommen von kalter Progression bedroht, dafür sind die betroffenen Einkommen aber deutlich stärker derselben ausgesetzt. Ursache sind die abrupten Anstiege des Steuersatzes in den Tarifstufen. Wer wird wie hoch entlastet? Die in den Medien kolportierte Aussage, die FDP entlaste nur zu versteuernde Einkommen bis zu einer Höhe von Euro stimmt nicht. Vielmehr wird ab diesem Einkommen der maximale absolute
2 Steuerkonzept der FDP vom 13. April /5 Entlastungsbetrag in Höhe von 1.533,56 Euro erreicht. Dieser Betrag kommt aber auch allen höheren Einkommen zugute, wie die folgende Tabelle zeigt: zu versteuerndes Einkommen (zve) in ESt-Tarif 2010 in FDP- Konzept in Steuerliche Entlastung durch FDP- Konzept Absoluter Betrag in Relative Entlastung im Verhältnis zum zve Relative Entlastung im Verhältnis zum ,00 0,00 0,00 0,00% ,78 279,44 36,34 0,36% 11,51% ,10 559,44 145,66 1,21% 20,66% , ,44 161,49 1,15% 13,85% , ,44 154,89 0,97% 9,33% , ,44 166,60 0,93% 7,67% , ,44 196,61 0,98% 7,28% , ,44 351,68 1,41% 8,56% , ,44 621,13 2,07% 11,04% , , ,94 2,87% 13,84% , , ,13 2,51% 11,14% , , ,68 2,48% 10,26% , , ,61 2,69% 10,45% , , ,56 2,79% 10,27% , , ,56 2,56% 9,01% , , ,56 2,19% 7,22% , , ,56 1,92% 6,03% , , ,56 1,70% 5,18% , , ,56 1,53% 4,53% , , ,56 0,77% 2,02% II. FDP-Rechnung zur steuerlichen Gesamtentlastung Bei der Berechnung der geplanten steuerlichen Gesamtentlastung in Höhe von 24 Milliarden Euro durch die Schwarz-Gelbe Koalition mogelt die FDP, indem sie nunmehr ALLE Maßnahmen aus dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz in Höhe von 8,3 Mrd. Euro 1 hinzurechnet. Bisher wurden nur dessen familienpolitischen Entlastungen (Erhöhung Kindergeld, -freibetrag) in Höhe von 4,6 Mrd. Euro von der Bundesregierung berücksichtigt. Die FDP zählt neuerdings auch die Steuergeschenke für die Unternehmen in Höhe von 2,4 Mrd. Euro, die Steuererleichterungen bei der Erbschaftsteuer für Nichten/Neffen und bei der Unternehmensnachfolge sowie die Einführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für die Hotellerie dazu. Die Reform der Einkommensteuer soll 1 8,3 Mrd. Euro sind es laut FDP im Finanztableau des Gesetzentwurfs waren es noch 8,5 Mrd. Euro. Die Reduktion ist wohl Absicht, denn sie resultiert vor allem aus einer Minderbezifferung der Steuerausfälle durch die Senkung der Mehrwertsteuer für das Hotelgewerbe. Deren Kosten werden statt mit einer Milliarde nunmehr mit psychologisch weniger beunruhigenden 900 Mio. Euro angegeben.
3 Steuerkonzept der FDP vom 13. April /5 16 Mrd. Euro Entlastungen bringen, womit in der Summe die im Koalitionsvertrag versprochenen 24 Mrd. Euro erreicht werden. Es ist stark anzunehmen, dass aus die Umsetzung aller FDP-Vorschläge mehr als 16 Milliarden Steuerausfälle kosten würde. Dabei resultieren Mindereinnahmen nicht nur aus dem 5-Stufen-Tarif, sondern auch aus den vorgeschlagenen Steuervereinfachungen. III. Steuervereinfachungen Einkommensteuer Der Stufen-Tarif der FDP stellt selber keine Vereinfachung dar. Die Kompliziertheit des Einkommensteuerrechts manifestiert sich in der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens und nicht am Tarif. Allerdings setzt die FDP auch hier an, indem sie Steuervereinfachungen fordert. Grundsätzlich will die FDP alle Ausnahmen von der Einkommenssteuerpflicht zur Diskussion stellen. Konkret verweist sie nur auf das Beispiel des 3 EStG. Damit würden u.a. die Steuerfreiheit für eine Reihe von Versicherungsleistungen, Reisekostenvergütungen, nebenberufliche Tätigkeiten (Übungsleiterpauschale), die 40% von Veräußerungsgewinnen und Gewinnausschüttungen sowie Trinkgelder zur Disposition stehen. Lohnersatzleistungen sollen laut FDP davon ausgenommen bleiben. Weitere (konkretere) Forderungen: - Die FDP fordert eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 2% der Einkünfte. Unklar bei der Formulierung der FDP ist, ob damit o nur die bisherigen Werbungskosten-Pauschbeträge, insbesondere der Arbeitnehmer-Pauschbetrag i. H.v. 920, ersetzt werden soll. Dies wäre dann 1. keine Steuervereinfachung; 2. eine Steuererhöhung, die vor allem die niedrigen Einkommensgruppen betrifft: 920 Werbungskosten würden so erst bei jährlichen Einkünften i. H. v erreicht. o sowohl die bisherigen Pauschbeträge als auch die Möglichkeit zur Geltendmachung per Einzelnachweis ersetzt werden sollen. Dies wäre dann eine Steuervereinfachung, aber zugleich auch eine nicht unerhebliche Steuererhöhung. Eine solche Regelung würde zudem gegen das objektive Nettoprinzip verstoßen. - Neue Pauschalisierungen: Die Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers, der doppelten Haushaltsführung sowie der Kosten für Pflegeheim sollen pauschalisiert werden. - Kosten der Kinderbetreuung/ Haushaltshilfen sowie Ausbildungskosten sollen abzugsfähige Sonderausgaben werden. - Bei haushaltsnahen Handwerksleistungen soll die Steuerermäßigung auch bei Reparaturen gelten, die außerhalb der Räume des Haushalts geleistet werden. - Die eingetragene Lebenspartnerschaft soll mit der Ehe steuerlich gleichgestellt werden.
4 Steuerkonzept der FDP vom 13. April /5 IV. Unternehmensbesteuerung Im Bereich der Unternehmensbesteuerung betont die FDP die Forderungen nach Steuervereinfachungen und Bürokratieabbau. Die wichtigsten Forderungen: - Die Dokumentationspflichten bei Verrechnungspreisen sollen vereinfacht werden. - Eine moderne Gruppenbesteuerung soll eingeführt werden. Mittels kreativer Festsetzung von Verrechnungspreisen, gerade auch im Rahmen von Gruppenbesteuerung, können Gewinne und Verluste innerhalb eines Konzerns steueroptimierend zwischen In- und Ausland verschoben werden. - Die Bauabzugssteuer soll abgeschafft werden: Diese Sondersteuer, die den Bauunternehmen angerechnet oder erstattet wird, dient der Bekämpfung illegaler Beschäftigung im Baugewerbe. - Kleiner Witz am Rande: Die FDP will die Umsatzschwelle von auf Euro und die Gewinngrenze von auf Euro für die Pflicht zur Buchführung anheben. Das Ganze ist allerdings längst umgesetzt und gilt so seit Die degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens soll auf Dauer erhalten bleiben (befristet wieder eingeführt durch Konjunkturpaket I) - Umwandlungssteuerrecht: Unternehmen sollen ihre Rechtsform ändern können ohne dabei steuerliche Nachteile befürchten zu müssen (stille Reserven müssen nicht mehr aufgedeckt werden). - GmbHs sollen sich die Besteuerung nach der Einkommensteuer oder nach der Körperschaftsteuer aussuchen können. V. Kommunalfinanzen Die FDP fordert die Abschaffung der Gewerbesteuer. Sie soll aufkommensneutral durch einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer und einen kommunalen Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer mit eigenem Hebesatzrecht ersetzt werden. Bei Abschaffung der Gewerbesteuer soll die Körperschaftsteuer auf 25 Prozent angehoben werden, damit die Besteuerungshöhe konstant bleibt. Eine Anhebung der Körperschaftsteuer um 10% ergibt ca. 10 Mrd. Euro Mehreinnahmen. Die Gewerbesteuer erbrachte 2007 über 40 Mrd. Euro. VI. Gegenfinanzierung Insgesamt will die FDP durch Sozialabbau, Steuervereinfachungen (= Abbau von Steuervergünstigungen) und Subventionsabbau die Hälfte (= 8 Mrd. ) ihrer Steuersenkungen finanzieren. 50% der Steuersenkungen soll sich selber finanzieren, also höheres Wachstum und einen Abbau der Arbeitslosigkeit bewirken. Ausgabensenkungen bei Hartz-IV: - Weniger Hartz-IV-EmpfängerInnen durch Erhöhung des Arbeitszwangs und durch mehr AufstockerInnen
5 Steuerkonzept der FDP vom 13. April /5 - Pauschalierung der Kosten der Unterkunft - Erhöhung der Grenze sozialversicherungspflichtiger Midi-Jobs auf Euro Beispiele für Subventionsabbau: - Überprüfung der steuerlichen Vergünstigungen für Unternehmen im Stromund Energiesteuergesetz (Volumen laut FDP: 7,1 Mrd. Euro) - Wegfall der Steuerfreiheit für Flugbenzin - Überarbeitung des Katalogs der Steuerermäßigungen und befreiungen in der Umsatzsteuer - Einführung der Umsatzsteuerpflicht für öffentliche Unternehmen (z.b. Abfallund Abwasserentsorgung). Prinzip linke Tasche, rechte Tasche: Diese Maßnahme wird höhere Gebühren für die BürgerInnen nach sich ziehen. - siehe auch Punkt III. Steuervereinfachungen Einkommensteuer Weitere Sparvorschläge: - Bündelung familienpolitischer Leistungen - Zitat: Konzentration der aktiven Arbeitsmarktpolitik der Bundesagentur für Arbeit auf erfolgversprechende Projekte (ca. 4 Mrd. Euro) - Standards und Normen für öffentliche Investitionen sollen abgesenkt werden (genanntes Beispiel: Straßenbau) - Einsparungen beim ÖPNV und Schienenwegefinanzierung - Personalabbau im öffentlichen Dienst im Umfang von 1,5% pro Jahr und Kürzung der sächlichen Verwaltungskosten - Bekämpfung der Schwarzarbeit Staatliche Mehreinnahmen ohne Steuererhöhungen: - Mehreinnahmen aus der Laufzeitverlängerung von AKWs - Erlöse aus der Versteigerung von Funkfrequenzen - Privatisierungserlöse
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