Solidarische Einfachsteuer
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- Hertha Schwarz
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4 24,0-1,0 6,0% -0,3% 5,8% Einnahmen in Mrd. Euro 10,9 Absturz der Körperschaftsteuer 23,6 5,5% 15,4 5,0% -0,4-0,1% 2,9 0,6% 8,3 1,9% 12,5 2,8% Quelle: Quelle: Steuerschätzung Mai 2004, eigene Berechnungen. Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer der Kapitalgesellschaften. Anteil an den gesamten Steuereinnahmen
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6 Elemente der Solidarischen Einfachsteuer Grundideen Steuertarif Einkommensarten Effektive Erfassung Unternehmen angemessen besteuern Familienförderung Gemeindewirtschaftssteuer Vermögen besteuern Aufkommenswirkung
7 Die Grundideen Gerechtigkeit einfach & transparent bei Regeln und Erfassung gesamtes Einkommen progressiv, synthetisch besteuern (Prinzip der Leistungsfähigkeit) Schlupflöcher schließen Öffentliche Leistungen finanzieren Kein Spielraum für Nettoentlastungen
8 Vergleich Grenzsteuersätze zu versteuerndes Einkommen in Euro T 2005 Kirchhof FDP SES Union
9 Vergleich Durchschnittssteuersätze ATTAC SES T 2005 Kirchhof FDP SES Union Kirchhof FDP SES Union
10 Durchschnittssteuersätze (untere Einkommen) Kirchhof FDP SES Union
11 45 Durchschnittssteuersätze (höhere Einkommen) SES ATTAC T 2005 Kirchhof FDP SES Union
12 Zahlen die Gutverdienenden Steuern? 10% der EinkommensteuerzahlerInnen zahlen 50% des Aufkommens. 1% zahlen 20% des Aufkommen. Die Hälfte von Ihnen hat Verluste aus Beteiligungen und/oder Vermietung und Verpachtung. Diese machen durchschnittlich 10% des zu Einkommens aus.
13 Art. 1. Die Menschen sind und bleiben von Geburt frei und gleich an Rechten. Soziale Unterschiede dürfen nur im gemeinen Nutzen begründet sein. Art. 13. Für den Unterhalt der öffentlichen Gewalt und für die Kosten der Verwaltung ist eine allgemeine Abgabe unumgänglich. Sie muss gleichmäßig auf alle Bürger unter Berücksichtigung ihres Vermögens verteilt werden. Allgemeine Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte. Paris, 26. August 1789
14 Vier Einkommensarten Unternehmerische und freiberufliche Tätigkeit Nichtselbständige Arbeit Kapitalvermögen Versorgungs- und sonstige Einkünfte
15 Effektive Erfassung Für Einkommensarten 2 bis 4 Quellenabzug Deklaration der Kapitaleinkünfte entfällt Quellenabzug nicht möglich bei unternehmerischer Tätigkeit Vereinfachung des Steuerbilanzrechts vermehrte Betriebsprüfungen
16 Unternehmensgewinne angemessen besteuern Vereinheitlichung der Gewinnermittlungsvorschriften Körperschaften Körperschaftsteuersatz 30% Vollanrechnungsverfahren Personengesellschaften Einkommenssteuer beim Anteilseigner Einschränkung der Abzugsmöglichkeiten von Luxus-Aufwendungen wirtschaftlich selbständige Unternehmen eigenständig besteuern Sonderregelung zur Freistellung von Veräußerungsgewinnen aus Beteiligungen aufheben Gewinne in dem Jahr besteuern, in dem sie entstanden sind Abschreibungsregelung realistischer Wertminderung anpassen Umstellung der Besteuerung von ausländischen Gewinnen: Sitzlandsbesteuerung
17 Vermietungseinkünfte effektiv erfassen Begünstigungen von Immobilien abschaffen (degressive Abschreibung, Sofortabzug) Wohngebäude mit 2% je Jahr abschreiben Eigenheimzulage Abschaffung der Eigenheimzulage, Förderung der Altbausanierung (Position wird nur von Attac, nicht von ver.di & IGmetall geteilt)
18 Einkünfte aus Kapitalvermögen effektiv erfassen Automatischer Informationsaustausch Freistellungsaufträge werden unnötig Begünstigungen von Veräußerungsgewinnen (Wertpapiere, Immobilien) abschaffen Dividenden werden voll besteuert, kompliziertes Halbeinkünfteverfahren abgeschafft Internationale Steuerharmonisierung
19 Familienförderung Abschaffung des Ehegattensplittings Mindest-Realsplitting, Grundfreibetrag für Ehepartner Für alle heute über 50 Jährigen bleibt Splitting Optionsmodell Kinderfreibeträge leicht erhöht: Kindergeld leicht erhöht: 160 Deutliche Ausweitung des Betreuungsangebots statt höheres Kindergeld
20 Bekämpfung der Steuerflucht Neuverhandlung der Doppelbesteuerungsabkommen Ziel: automatischer Informationsaustausch Sitzlandsbesteuerung Vermehrte Betriebsprüfungen Kompetenz für Betriebsprüfungen auf Bundesebene Transparenz über internationale Steuerzahlungen und Firmenbeteiligungen Höhere Strafen für Steuerbetrug und Steuerhinterziehung Harmonisierung der Bemessungsgrundlagen und Steuersätze auf europäischer Ebene Konsequentes Vorgehen gegen Steueroasen, gemeinsam mit anderen handlungsbereiten Staaten
21 Besteuerung großer Vermögen und Erbschaften Wiedereinführung der Vermögensteuer mit realistischen Werten der Immobilien, mit hohem Freibetrag. Bei Freibetrag von und 1% Steuer auf Vermögen darüber = 15 Mrd jährlich Durch Anpassung der Erbschaftsteuer 4 Mrd.
22 Gemeindewirtschaftsteuer Gemeindewirtschaftsteuer folgend Modernisierung der Gewerbesteuer (Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände) Ausweitung auf alle wirtschaftliche Betätigung in einer Kommune Besteuerungsgrundlage: Steuerbilanzgewinn, Hinzurechnung aller Zinsen aus Dauerschulden, des Finanzierungsanteils aller Mieten, Pachten und Leasingraten Ergebnis: breite Bemessungsgrundlage, niedrige Sätze
23 Aufkommenswirkung Grundlage sind die Berechnungen des BMF (I A 5) zu den fiskalischen Wirkungen der Steuerreformkonzepte, Anlage 2 zum Bericht der Steuerabteilungsleiter
24 SES Sven Giegold (Attac) Rudolf Hickel (Memo) Ralf Krämer (Ver.di) Astrid Kraus (Attac) Detlev v. Larcher (Attac) Axel Troost (Memo) Achim Truger (WSI bei H.Böckler-Stiftung) Burkhard Winsemann
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