Steuerkonzept: Grundorientierungen einer gerechten und solidarischen Steuerpolitik

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1 Steuerkonzept: Grundorientierungen einer gerechten und solidarischen Steuerpolitik Die Beschäftigung mit Fragen der Steuerpolitik steht im Kontext der Verbesserung der Lebenssituationen von Kindern und Jugendlichen, jungen Frauen und Männern. I. Der BJR fordert eine gerechte Struktur der Staatsausgaben und einen effizienten Umgang mit Steuermitteln. Es geht dabei auch um die Erhöhung der sozialer Leistungen für Kinder, Jugendliche und deren Mütter und Väter, um den finanziell Leistungsschwächeren in unserer Gesellschaft optimale Zukunftsperspektiven zu ermöglichen. Die soziale Gestaltung des Steuersystems und der Blick auf Generationengerechtigkeit hat dabei die höchste Priorität. Die neue Regierungskoalition hat sich folgende Punkte zu eigen gemacht: Senkung der Arbeitslosenversicherung, Erhöhung der Rentenversicherung, Erhöhung der Mehrwertsteuer, Unternehmenssteuerreform, Fortentwicklung der Gewerbesteuer sowie Transparenz in der Einkommensbesteuerung. Der BJR möchte dazu aus dem besonderen Blickwinkel von Kindern und Jugendlichen Stellung nehmen und teilweise weitergehende Forderungen formulieren. Folgende Überlegungen zur Reform der Steuerpolitik orientieren sich an Solidarität und der Gerechtigkeit. Ziele einer so ausgerichteten steuerpolitischen Reform sind für den Bayerischen Jugendring: ƒ die Finanzierung öffentlicher Aufgaben die gerechte Verteilung der Steuerlast im Rahmen der individuellen Leistungsfähigkeit, ƒ die Vereinfachung der Besteuerung. Eine von allen BürgerInnen akzeptierte Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben ist gebunden an eine sozial gerechte Struktur der Staatsausgaben und einen gesellschaftlich effizienten Umgang mit Steuermitteln. Bei der Frage nach dem Umfang öffentlicher Aufgaben (der Staatstätigkeit) geht der BJR davon aus, dass eine so moderne und komplexe Gesellschaft, wie die Bundesrepublik Deutschland, ohne ein erhebliches Ausmaß an Staatstätigkeit nicht funktionieren kann. Gerade der 12. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung hat zu Beginn des 21. Jahrhunderts auf die Wichtigkeit und Seite 1/5

2 Notwendigkeit der öffentlichen Verantwortung für das Aufwachsen von Jungen und Mädchen verwiesen und diese eingefordert. In diesem Zusammenhang stellt sich aber die Frage, ob die staatliche Struktur der Leistungserbringung immer effektiv und effizient ist. Die Steuern müssen daher so ausreichend bemessen sein, dass die öffentliche Hand leistungsfähig ist, einen sozialen Ausgleich (Umverteilung und Lenkung) organisieren zu können, damit auch das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in einem lebenswerten Umfeld gelingen kann. II. Der BJR tritt ein für eine solidarische Finanzierung öffentlicher Aufgaben und eine sozial gerechte Besteuerung. Als Resultat seiner Beratung greift der BJR die Prinzipien des Sozialethikers Joachim Wiemeyer als wichtige Orientierungspunkte einer solidarischen und sozial gerechten Besteuerung auf1: ƒ Ausreichendes Steueraufkommen Dem Staat müssen ausreichend Mittel zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben zur Verfügung stehen. Weder die Kürzung notwendiger Staatsausgaben noch die Finanzierung über Kredite ist anzustreben. ƒ Allgemeinheit der Besteuerung2 Alle BürgerInnen und alle in Deutschland ansässigen Unternehmen sind zur Steuerzahlung heranzuziehen und gleiche Sachverhalte, wie Einkommen, Umsätze, Gewinne und Vermögen sind bei der jeweiligen Besteuerung gleich zu behandeln. ƒ Gleichmäßigkeit der Besteuerung3 Unterschiedliche Einkommensarten und Vermögensbestände müssen gleichwertig behandelt werden. ƒ Leistungsfähigkeit der BürgerInnen Diejenigen, die über ein höheres Einkommen oder Vermögen verfügen, haben eine stärkere Verpflichtung, auch mehr zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben beizutragen, als diejenigen, die nur ein niedriges Einkommen und kein Vermögen haben. Die Stärkeren treten auch im Steuerrecht für die Schwachen ein. ƒ Transparenz des Steuersystems Steuergesetze müssen in ihrem Umfang begrenzt und in ihrem Inhalt verständlich sein. Ein Steuersystem muss so gestaltet sein, dass die einzelnen SteuerzahlerInnen ohne fremde Hilfe (von Steuer- und AnlageberaterInnen) zurechtkommen. Dennoch muss es differenziert auf die verschiedenen Lebenswirklichkeiten eingehen. ƒ Effizienz der Steuerverwaltung Die Effizienz der Steuerverwaltung steigt mit dem bedarfsgerechten Einsatz qualifizierter Fachkräfte, Seite 2/5

3 die die Gleichbehandlung vergleichbarer Steuerfälle sichern, eine zügige Bearbeitung gewährleisten sowie die Kontrolle der Steuerpflichtigen. ƒ Kontinuität des Steuersystems Steuergesetze müssen so gestaltet sein, dass sich die BürgerInnen bei ihren Entscheidungen (Abschluss von Lebensversicherungen, Investitionen von Unternehmen etc.) auf eine langfristig angelegte Regelung verlassen können. ƒ Inflationsausgleich Steuerrelevante Werte, wie das Existenzminimum, der Betrag für die Geltung des Höchststeuersatzes, Freibeträge etc. sind regelmäßig den Preissteigerungen anzupassen. ƒ Rechtsstaatliche Kontrolle Der Rechtsweg muss für Bescheide der Steuerverwaltung offen stehen. III. Der BJR tritt ein für die Anwendung dieser sozialethischen Prinzipien und fordert daher: 1. Steuern müssen da gezahlt werden, wo Einkommen, Umsätze und Gewinne erwirtschaftet werden; 2. Vereinfachung des Einkommenssteuerrechts durch das Streichen einer Vielzahl von Absetzungsmöglichkeiten und Steuerschlupflöchern; 3. Herstellung von Steuerehrlichkeit u.a. durch die Einführung einer dauerhaften Steuernummer für alle BürgerInnen, die bei Banken, ArbeitgeberInnen und Orten nebenberuflicher Tätigkeit etc. angegeben werden muss; 4. eine gleichmäßige und progressive Einkommenssteuer auf alle Einkommensarten; 5. Abschaffung des Ehegattensplittings und Einführung der Individualbesteuerung zugunsten einer Entlastung von Familien. 6. eine Unternehmenssteuer mit demziel einer gleichmäßigen und zeitgerechten Besteuerung aller in Deutschland erwirtschafteten Gewinne, die konsequent eingezogen wird. Eine Verlustund Gewinnverrechnung zwischen rechtlich selbständigen Unternehmen muss ausgeschlossen sein. 7. Wiedererhebung der Vermögenssteuer mit angemessenen Freibeträgen und Schaffung eines verfassungsgerechten Einheitswertes; 8. eine Erbschaftssteuer mit angemessenen Freibeträgen, die sich nach den verfassungsgerechten Einheitswerten richtet (eine Erbschaft erhöht die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, aber normale Familienvermögen sollen befreit bleiben)4; 9. Umsatz(Mehrwert)steuer auf dem jetzigen Niveau, weil eine Erhöhung Familien und Benachteiligte trifft als andere; 10. Verbrauchssteuern (z.b. KFZ- und Mineralölsteuer, Alkohol- und Zigarettensteuer); 11. Ökosteuer auf Ressourcenverbrauch und Umweltbelastung; 12. eine Wertschöpfungsabgabe, die neben Gewinnen auch die Wertschöpfung der Betriebe belastet; 13. eine Börsen- und Devisenumsatzsteuer auf internationaler Grundlage; Seite 3/5

4 Eine so gestaltete Steuerpolitik ist sozial gerecht, solidarisch, nachhaltig und fördert damit auch positive Rahmenbedingungen für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen, weil sieƒ das Einkommen aller BürgerInnen nach ihrer Leistungsfähigkeit besteuert; ƒ die öffentliche Hand finanziell in die Lage versetzt, die öffentlichen Aufgaben wahrzunehmen, die allen ein gutes Leben ermöglichen: z. B. außerschulische- und schulische Bildung, Erziehung, Infrastruktur, Verkehr, Ver- und Entsorgung, Krankenhäuser, Altenheime, Kindertagesstätten. Erläuterung zu einzelnen Komponenten Zu 4) Vier Haupteinkommensarten sollen hier erfasst werden: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (wie bisher Arbeitseinkommen, einschließlich des aus geringfügiger Beschäftigung und Abgeordnetenbezüge) Einkünfte aus unternehmerischerundfreiberuflicher Tätigkeit (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieben, als Freiberufler, aus Vermietungen undverpachtungen) Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden, andere Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften, Gewinne aus der Veräußerung der betreffendenkapitalanlagen) Versorgungseinkünfte und sonstige Einkünfte (längerfristig sollenalle Alters- und Versorgungseinkünfte einheitlich und nachgelagert besteuert werden, soweit die dazu geleisteten Beiträge als Vorsorgeaufwendungen von der Bemessungsgrundlage abzugsfähig sind.) Zu 7) Wiedererhebung der Vermögenssteuer. Bezugsgröße ist allein das private Geld- und Sachvermögen. Für die Ermittlungvon Vermögenswerten soll nicht mehr der Einheitswert gelten, sondern ein nach dem seit 1996 gültigen Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht berechneter Wert (siehe oben: Jahresrohmiete). Der frühere Einheitswert lief zum aus, da eine Ungleichbehandlung zwischen Geld und Sachvermögen vorlag. Grundstücke und Gebäude waren mit nur ca. 12% des Verkaufswertes beteuert, Geldvermögen mit 100%. Dies war verfassungswidrig. Gleichzeitig werden neue erhöhte Freibeträge (auf ,- ) je Ehepartner und (52 000,- ) je Kind festgelegt Zu 8) Wiedererhöhung der Erbschaftssteuer Bei der Erbschaftssteuergeht es um ein sogenanntes müheloses Einkommen. Bis 1996 gab es höhere Steuersätze als heute. Es gilt die alten Sätze wieder einzuführen. Darüber hinaus geht es um eine Neuformulierung der Bewertung von Sachvermögen, insbesondere von Grund- und Gebäudevermögen mit der Jahresrohmiete. Die Jahresrohmiete hilft Immobilienvermögen zu berechnen, indem die Jahresrohmiete mit dem Faktor 12,5 multipliziert wird. Die so resultierende Zahl gibt den Verkehrswert an. (vgl. heute geltendes Schenkungs- und Erbschaftssteuerrecht). Zu 12) Wertschöpfungsabgabe Eine gerechte Wertschöpfungsabgabe ergibt sich, wenn die Wertschöpfung, die durch den Seite 4/5

5 Powered by TCPDF ( Einsatz von Arbeitskräften erbracht wird, gleichgestellt wird mit der Wertschöpfung durch Kapitaleinsatz, den Einsatz von Maschinen und Technologie. Fußnoten: 1 Vgl. JoachimWiemeyer (2004): Sozialethische Impulse für eine Steuerreform. In: Stimmen der Zeit, Heft 4/2004. München, S. 248ff 2 Allgemeinheit der Besteuerung: ALLE zurbesteuerung werden herangezogen. Keine sozialegruppe oder bestimmte Person wird von der Besteuerung befreit bzw. erhält Privilegien. Darüber hinaus sollen gleiche ökonomischesachverhalte, wie Einkommen, Umsätze und Vermögengleich behandelt werden. 3 Gleichmäßigkeit der Besteuerung: kritisiert z.b. die unterschiedliche Bewertung von Vermögen (Sparguthaben, Wertpapiere mit demmarktwert) und Immobilienund Grundstücke (mit dem Einheitswert) bei der Erbschaftsteuer. Auch eine Doppelbesteuerung von Einkommen oder Gewinn widerspricht diesem Prinzip der gleichmäßigen Besteuerung. 4 Beispiel: Eine Familie muss keine Erbschaftssteuer zahlen, um in einem geerbten Einfamilienhaus leben zu können. ( Weitere Informationen: Vision füreinegerechte Gesellschaft. Solidarität Chance für die Zukunft, BDKJ-Hauptausschussbeschluss, Beschlossen vom 128. Hauptausschuss des Bayerischen Jugendrings vom 23. bis 25. März 2006 Seite 5/5

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