Geldwäsche NEU - Die wichtigsten Änderungen für Ihren Kanzleibetrieb
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- Leander Grosser
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1 text Geldwäsche NEU - Die wichtigsten Änderungen für Ihren Kanzleibetrieb Rechtsanwaltskammer Wien 7. März 2017 RA Mag. Georg Brandstetter, MAS
2 Inhalt text Rechtsgrundlagen 165 StGB - Geldwäscherei Pflichten für Rechtsanwälte Risikoanalyse (kanzleibezogen) Strategien Geldwäsche geneigte Geschäfte Identifizierungspflicht PEP s Laufende Überwachung Dokumentation Verdachtsmeldung Folgen Überwachung durch die RAK Disziplinarstrafen
3 Rechtsgrundlagen text 4. Geldwäsche-RL (Richtlinie (EU) 2015/849) Empfehlungen FATF (Financial Action Task Force on Money Laundering) BRÄG 2016 RAO 8a 8 f, 9a, 12, 21b, 23 (2) und DST 16 u. 70, idf BGBl I Nr 10/2017 Finanzmarkt-Geldwäschegesetz FM-GwG, BGBl I Nr 118/2016 Strafrechtliche Bestimmungen ( 165 und 278d StGB)
4 text 165 StGB - Geldwäscherei (1) Wer Vermögensbestandteile, die aus einem Verbrechen, einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen fremdes Vermögen, die mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist, einem Vergehen nach den 223, 224, 225, 229, 230, 269, 278, 288, 289, 293, 295 oder 304 bis 308, einem gewerbsmäßig begangenen Vergehen gegen Vorschriften des Immaterialgüterrechts oder einem in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden Finanzvergehen des Schmuggels oder der Hinterziehung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben herrühren, verbirgt oder ihre Herkunft verschleiert, insbesondere, indem er im Rechtsverkehr über den Ursprung oder die wahre Beschaffenheit dieser Vermögensbestandteile, das Eigentum oder sonstige Rechte an ihnen, die Verfügungsbefugnis über sie, ihre Übertragung oder darüber, wo sie sich befinden, falsche Angaben macht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen. (2) Ebenso ist zu bestrafen, wer wissentlich Vermögensbestandteile an sich bringt, verwahrt, anlegt, verwaltet, umwandelt, verwertet oder einem Dritten überträgt, die aus einer in Abs. 1 genannten mit Strafe bedrohten Handlung eines anderen stammen.... (4) Wer die Tat in Bezug auf einen Euro übersteigenden Wert oder als Mitglied einer kriminellen Vereinigung begeht, die sich zur fortgesetzten Geldwäscherei verbunden hat, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
5 Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts Kanzlei bezogen text I 8a Abs 3 (neu) ab Der Rechtsanwalt hat ferner eine Analyse und Bewertung des fu r ihn bestehenden Risikos der Inanspruchnahme seiner Ta tigkeit zu Zwecken der Geldwa scherei ( 165 StGB) und Terrorismusfinanzierung ( 278d StGB) durchzufu hren, wobei dies in einem angemessenen Verha ltnis zu seiner konkreten Gescha ftsta tigkeit und Art und Gro ße seiner Kanzlei zu stehen hat. Risikofaktoren, die sich bezogen auf seine Kunden, auf bestimmte La nder und geografische Gebiete oder auf bestimmte Produkte, Dienstleistungen, Transaktionen oder Vertriebskana le ergeben, sind dabei besonders zu beru cksichtigen. Diese Risikobewertungen sind vom Rechtsanwalt aufzuzeichnen, auf aktuellem Stand zu halten und auf Anforderung der Rechtsanwaltskammer zur Verfu gung zu stellen. Tatsachen, die der Rechtsanwalt unter den in 8c Abs. 1 zweiter Satz genannten Voraussetzungen erfahren hat, mu ssen nicht in die schriftlichen Risikobewertungen aufgenommen werden.
6 Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts Kanzlei bezogen text II Kanzleirisikoanalyse Europäische Risikoanalyse, nationale Risikoanalyse, Sektor Risikoanalyse (Risikoanalyse der ÖRAK) Konkrete Geschäftstätigkeit der Kanzlei Art und Größe der Kanzlei Klienten Länder Produkte, Dienstleistungen, Transaktionen, Vertriebskanäle Schriftlich aufzuzeichnen, regelmäßig aktualisieren
7 Strategien zur Verhinderung text der Geldwäsche I Gemäß 8a Abs 2 RAO Verpflichtung, angemessene und geeignete Strategien und Verfahren zur Erfüllung der ihm auferlegten Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Parteien, Verdachtsmeldungen, Aufbewahrung von Aufzeichnungen, interne Kontrolle zu etablieren zb standardisierte Abfrage bei Aktenanlage, ob es sich um ein geldwäschegeneigtes Geschäft handelt, Checklisten zur Identifikation der wirtschaftlich Berechtigten, standardisierte Risikoanalyse und Dokumentation 21b Abs 2 RAO Unterweisungspflicht für Mitarbeiter in der Kanzlei (RAA s, Buchhaltung etc) abhängig von Geschäftstätigkeit, Art und Größe der Kanzlei; Fortbildungsverpflichtung für RA, RAA s und Mitarbeiter, wiederum abhängig von Art, Größe
8 Strategien zur Verhinderung text der Geldwäsche II Abhängig von der konkreten Geschäftstätigkeit, Art und Größe der Kanzlei kann bei Rechtsanwaltsgesellschaften daher auch ein Compliance Beauftragter für diesen Bereich zu bestellen sein. Letztlich bleibt es jedoch der Verantwortung des Rechtsanwaltes überlassen, die für seine Kanzlei angemessenen und geeigneten Strategien und Verfahren zu entwickeln.
9 Geldwäschegeneigte text Geschäfte ( 8a RAO) Durchführung von Finanz- oder Immobilientransaktionen im Namen und auf Rechnung einer Partei oder Mitwirkung an der Planung und Durchführung von Finanzund Immobilientransaktionen im Bereich Kauf oder Verkauf von Immobilien oder Unternehmen Verwaltung von Geld, Wertpapieren ua Vermögenswerten Eröffnung oder Verwaltung von Bank-, Spar- oder Wertpapierkonten Gründung, Betrieb oder Verwaltung von Trusts, Gesellschaften, Stiftungen oder ähnlichen Strukturen einschließlich der Beschaffung der zur Gründung, zum Betrieb oder zur Verwaltung von Gesellschaften erforderlichen Mittel.
10 Pflichten bei geldwäschegeneigten text Geschäften Mandatsbezogene Prüfung des Geschäfts, der Partei, deren Vertreter und des wirtschaftlichen Eigentümers Informationen über den Zweck und Art des Geschäfts bzw der Geschäftsbeziehung Dokumentation und laufenden Überwachung Aktualisierung der Dokumente, Daten und Informationen ACHTUNG: gilt auch für Alt-Mandate Überprüfung abgewickelter Transaktionen
11 Umfang der Sorg- und text Überprüfungspflicht Risikoorientierte Beurteilung Zweck des Geschäfts, Höhe der aufgewendeten Mittel, Regelmäßigkeit, Dauer der Geschäftsbeziehung etc Erhöhte Aufmerksamkeit Besonders komplexen Geschäften Ungewöhnliche Transaktionen (Untersuchungspflicht im angemessenen Rahmen - bei ungewöhnlichen Transaktionen ohne offensichtlichen wirtschaftlichen oder rechtmäßigen Zweck) Sitz der Partei/wirtschaftlicher Eigentümer in einem Risikostaat (Delegierter Rechtsakt der EU Kommission, FMA Verordnung)
12 Pflicht text zur Identitätsfeststellung Prüfung der Identität der Partei und des wirtschaftlichen Eigentümers bei auf eine gewisse Dauer angelegten Auftragsverhältnissen bei Geschäften mit einer Auftragssumme von über EUR ,00 bei Gewissheit, Verdacht oder berechtigtem Grund zur Annahme, dass das Geschäft der Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung dient bei Zweifel an der Echtheit oder Angemessenheit der Identitätsnachweise
13 Ausnahme von der text Identitätsfeststellung Weiß der Rechtsanwalt oder hat er begründeten Verdacht, dass das Geschäft der Geldwäscherei dient und die Partei würde durch die weitere Identitätsfeststellung von diesem Verdacht Kenntnis erlangen, muss er die Maßnahmen nicht fortsetzen bzw beenden, aber Verpflichtung zur unverzüglichen Verdachtsmeldung an die Geldwäschemeldestelle
14 Identifikation durch Dritte und text Ferngeschäft Identifikation durch Dritte ist zulässig, sofern sie dieselben Pflichten treffen. Zulässig daher zb durch anderen Rechtsanwalt, aber auch Notare, Banken, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater im Inland bzw der EU Ferngeschäft: Partei ist bei Anknüpfung bzw Durchführung des Geschäfts nicht anwesend. In diesem Fall zusätzliche geeignete und beweiskräftige Maßnahmen zur Identitätsfeststellung (zb Identitätszeugen, rechtsgeschäftliche elektronische Erklärung, jedenfalls Ausweiskopie). Verpflichtung, dass die erste Zahlung über auf den Namen des Kunden lautendes Konto bei einer EU/EWR Bank abgewickelt wird.
15 Zeitpunkt text der Identifikation Bei auf eine gewisse Dauer angelegten Geschäftsbeziehungen vor Übernahme des Mandates Bei Geschäften mit einer Auftragssumme von über EUR ,00 vor der Durchführung bzw sobald der RA weiß oder den begründeten Verdacht hat, dass das Geschäft der Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung dient
16 Zu textidentifizierende Personen sowohl bei natürlichen als auch juristischen Personen Partei gegebenenfalls Vertreter gegebenenfalls Treugeber Wirtschaftliche Eigentümer
17 Wirtschaftlicher text Eigentümer I Es ist/sind immer die natürlichen Personen festzustellen Bei Gesellschaften sind daher die natürlichen Personen zu ermitteln, denen die Gesellschaft gehört/en (25% plus 1) bzw unter deren Kontrolle die Gesellschaft steht Bei Stiftungen oder Trusts alle Begünstigten (natürlichen Personen), die zu mindestens 25% aus dem Vermögen begünstigt sind oder die zumindest 25% des Vermögens kontrollieren oder in deren Interesse die Rechtsperson errichtet wurde Kann nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten keine natürliche Person als wirtschaftlicher Eigentümer identifiziert werden, sind die natürlichen Personen der Führungsebene festzustellen
18 Wirtschaftlicher text Eigentümer II Die Identifizierung des wirtschaftlichen Eigentümers hat so zu erfolgen (bei Gesellschaftsstrukturen), dass sie nachvollzieh- und verstehbar ist. Sie ist zu dokumentieren. Festzustellen sind Vor- und Zuname, Geburtsdatum und Geschlecht der natürlichen Person(en). Zu diesem Zweck sind Lichtbildausweise heranzuziehen und Kopien davon zum Akt zu nehmen. Bei Gesellschaften sind an Hand von Firmenbuchauszügen bzw bei ausländischen Gesellschaften vergleichbaren Dokumenten Firma, Sitz, Registernummer/Ort/Land und Daten (einschließlich Vertretungsbefugnis) der Organe festzustellen. (Kopien behalten!)
19 Aufbewahrungspflicht text Vorgelegten Unterlagen, wenn möglich, im Original aufbewahren; Ist das nicht möglich oder untunlich, reichen Kopien. Aufbewahrungsfrist beträgt mindestens 5 Jahre ab Beendigung des Mandates. Löschungsverpflichtung längstens nach 10 Jahren, es sei denn der Rechtsanwalt ist auf Grund einer sonstigen vertraglichen oder gesetzlichen Pflicht zu einer längeren Aufbewahrung berechtigt oder verpflichtet.
20 Identifikation text nicht möglich Scheitert die Identifikation darf das Auftragsverhältnis nicht begründet bzw die Transaktion nicht durchgeführt werden bzw ist ein bestehendes Mandat zu beenden. Gelwäsche Verdachtsmeldung ist in Erwägung zu ziehen. Kommt die Partei im Zuge der Identitätsfeststellung einem berechtigten Auskunftsverlangen des Rechtsanwaltes nicht nach, ist zwingend eine Verdachtsmeldung zu erstatten.
21 PEP s text I Politisch exponierte Personen Personen, die ein führendes öffentliches Amt ausüben oder innerhalb des letzten Jahres ausgeübt haben. Familienmitglied einer solchen Person Einer solchen Person bekanntermaßen nahestehende Person Verpflichtung zu angemessenem risikobasierten Verfahren zur Prüfung/Feststellung (zb Datenbank, sonstige Recherche) ACHTUNG: ab auch österreichische PEP s
22 PEP s text II Staatschefs, Regierungschefs, Minister, stellvertretende Minister und Staatssekretäre (in Ö insbesondere Bundespräsident, Bundeskanzler, Mitglieder der Bundesregierung und der Landesregierungen) Parlamentsabgeordnete (in Ö insbesondere Nationalrat, Bundesrat, Landtage) Mitglieder der Führungsgremien von politischen Parteien (in Ö insbesondere der im NR vertretenen Parteien) Mitglieder oberster Gerichtshöfe (in Ö insbesondere VfGH, VwGH und OGH)
23 PEP s text III Mitglieder von Rechnungshöfen, Leitungsorgangen von Zentralbanken (in Ö insbesondere Präsidenten RH und LandesRH s, Direktorium Nationalbank) Botschafter, Geschäftsträger und hochrangige Offiziere der Streitkräfte Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgane staatseigener Unternehmen (in Ö vereinfacht gesagt, solche die der RH Kontrolle unterliegen) Direktoren etc von internationalen Organisationen Ausgenommen sind Funktionsträger mittleren oder niedrigeren Ranges
24 Pflichten text bei PEP s Verstärkte Sorgfaltspflichten und Verpflichtung zu prüfen, woher die Mittel stammen Verstärkte fortlaufende Überwachung Geschäft darf nur nach vorheriger Zustimmung des Rechtsanwaltes/eines zur Geschäftsführung befugten Rechtsanwaltes eingegangen werden
25 Vereinfachte text Sorgfaltspflichten Bisher (bis ) Legalausnahme des 8e RAO für EU/EWR Kredit- und Finanzinstitute und EU/EWR börsennotierte Unternehmen, inländische bzw sonstige (vergleichbare) Behörde Identifikationspflicht dieser Umstände Künftig keine Legalausnahme, sondern an Hand risikobasierter Analyse Feststellung eines geringeren Risikos, insbesondere bei Kredit- und Finanzinstitute Inländische Behörden Sonstige Behörde oder öffentliche Einrichtung
26 Verdachtsmeldung text Verpflichtung nur bei geldwäschegeneigten Geschäften, aber ACHTUNG allenfalls Problem der strafrechtlichen Beteiligung am Delikt der Geldwäscherei ( 165 StGB) Bei entsprechendem Verdacht Pflicht zur unverzüglichen Verdachtsmeldung, über bevorstehende oder auch schon durchgeführte Geschäfte, Transaktionen etc an die Geldwäschemeldestelle beim BMI (Bundeskriminalamt) Eigenes Formular für Verdachtsmeldung (Homepage BMI) ÖRAK und RAK s sind keine Meldestellen
27 Ausnahme text von der Meldepflicht Informationen, die der Rechtsanwalt im Zuge der Beratung bzw der Vertretung vor Gericht oder einer Behörde von der Partei oder im Verfahren erlangt hat außer: Beratung/Vertretung wird zum Zweck der Geldwäscherei in Anspruch genommen (ACHTUNG: Beteiligung an 165 StGB) Meldepflicht entfällt in diesen Fällen jedoch, wenn die Partei nach Aufklärung über die Strafbarkeit von der geplanten Handlung Abstand nimmt.
28 Verdachtsmeldung und text anwaltliche Verschwiegenheitspflicht Gutgläubige Erstattung einer Verdachtsmeldung stellt keine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht oder sonstiger Geheimhaltungsverpflichtungen dar Entschlagungsrecht nach 157 StPO bleibt aufrecht. Das Urteil darf nur auf die Ermittlungsergebnisse, nicht jedoch auf die Auskunft des Rechtsanwaltes in bzw zu der Verdachtsmeldung gestützt werden.
29 Folgen text der Verdachtsmeldung Verbot der Information über die erstattete Verdachtsmeldung (weder Partei noch Dritte), ausgenommen RAK, Strafverfolgungsbehörden, andere beteiligte Rechtsanwälte - ACHTUNG: daher keine Informationsweitergabe an Notare, Banken etc Geschäft darf nicht durchgeführt werden, bevor der BMI (bis zum Ende des folgenden Werktages) über die Zulässigkeit der Durchführung (auf Verlangen des RA in der Verdachtsmeldung) entschieden hat. Gegen die Entscheidung des BMI ist eine Beschwerde möglich Auskunftsersuchen zur Verdachtsmeldung hat der RA Folge zu leisten
30 Überprüfung text durch die RAK 23 Abs 2 RAO legt nun (ab ) ausdrückliche Prüfpflicht der Einhaltung der Bestimmungen zur Verhinderung der Geldwäscherei der RA s fest (tatsächlich nur Klarstellung). Verpflichtung der RAK zur Verdachtsmeldung Mitwirkungspflicht des Rechtsanwaltes, insbesondere Vorlage entsprechender Informationen, Risikoanalysen etc
31 Disziplinarstrafen text Geldstrafen (Disziplinarstrafen) bis EUR ,00 Bei schwerwiegenden, wiederholten oder systematischen Verstößen (europarechtliche Vorgabe) Geldstrafe bis zu EUR 1 Mio Veröffentlichung der Verurteilung auf der Homepage der RAK ( an den Pranger stellen ) für die Dauer von mindestens 5 Jahren davon kann der Ausschuss nach einer fallbezogenen Prüfung absehen, wenn die Veröffentlichung bzw Preisgabe der Identität unverhältnismäßig wäre.
32 text Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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